- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Löcken wider den Stachel

image [1]Die Nachrufe auf Hans Richard Klecatsky (1920-2015), den unlängst verstorbenen Rechtswissenschaftler und einstigen österreichischen Justizminister, kamen in den seltensten Fällen über ein paar dürre Sätze hinaus. Man ist daher versucht, dieser Kargheit amtlicher wie medial reproduzierter Verlautbarungen nachzuspüren. Die Beschäftigung mit der Vita dieses glänzenden, in maßgeblichen Sphären des öffentlichen Lebens in Erscheinung getretenen Juristen führt alsbald zu Gründen motivierten Quasi-Beschweigens.

(Ein Nachruf auf Hans Richard Klecatsky von Reynke de Vos)

Klecatsky, gebürtiger Wiener, hatte die erste Etappe des Rechtsstudiums in seiner Vaterstadt schon mit dem Magisterium teilabgeschlossen, als er mit Kriegsbeginn zur Luftwaffe eingezogen wurde; nach Kriegsende beendete er es mit der Promotion zum Dr. iur. (1947) und trat in den Justiz- und Verwaltungsdienst ein. 1948 kam er für drei Jahre an den Verwaltungsgerichtshof, 1951 wurde er in den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts berufen, 1959 trat Hofrat Klecatsky als damals jüngstes Mitglied in den Verwaltungsgerichtshof ein, und 1965 wurde er (als Ersatzmitglied) in den Verfassungsgerichtshof berufen. 1964 hatte sich Klecatsky an der Universität Innsbruck habilitiert und war im Jahr darauf zum Ordinarius für Allgemeine Staatslehre, Verfassungs- und Verwaltungs- sowie Öffentliches Recht berufen worden. Diesen Lehrstuhl füllte er bis zur Emeritierung 1991 aus, unterbrochen lediglich vom Amt des österreichischen Justizministers, das er – als Parteifreier – während der ÖVP-Alleinregierung unter Josef Klaus von 1966 bis 1970 innehatte.

Klecatskys Charakterzug: Nonkonformismus

Spätestens während der vier Ministerjahre sollte besonders deutlich jener Charakterzug Klecatskys hervortreten, den sein gesamtes Dasein als Rechtsgelehrter und -lehrer auszeichnete: Nonkonformismus. Der parteilose Minister beugte sich dem Verlangen einiger ÖVP-Abgeordneter und -Funktionäre nicht, die Strafverfolgung gegen ihresgleichen unterbinden zu lassen. Klecatsky weigerte sich prinzipiell, Weisungen an Oberstaatsanwaltschaften zu erteilen, denn dies gehörte ebenso zu seinem juristischen Credo wie die Eliminierung von »Restposten« der (eigentlich schon seit 1950 nicht mehr angewandten) Todesstrafe aus der Rechtsordnung der Republik: des »standrechtlichen Verfahrens« nach der Strafprozessordnung, der nach der Verfassung möglichen »Schaffung von Ausnahmegerichten« und der denkbaren »Anwendung der Todesstrafe außerhalb des ordentlichen Verfahrens«.

Klecatsky hatte sich für den von seinem Vorgänger (und Nachfolger) Christian Broda (SPÖ) eingebrachten Initiativantrag zur Beseitigung dieser Relikte einer Sondergerichtsbarkeit ausgesprochen, so dass es 1968 zur einstimmigen Annahme eines auf entsprechende Novellierung von Artikel 85 der österreichischen Bundesverfassung kam, der seitdem lautet: »Die Todesstrafe ist abgeschafft.« In gleicher Konsequenz betrieb er während seiner Amtszeit den Ausbau und die Sicherung des Rechtsstaates: durch das Organhaftpflichtgesetz (1967), das Bundesgesetz über den Obersten Gerichtshof (1968), das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz sowie das strafrechtliche Entschädigungsgesetz (letztgenannte 1969 in Kraft getreten).

Ebenso wie er sich sodann – als Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer von internationalem Rang – als tatkräftiger Verteidiger des Rechtsstaates erwies, trat Klecatsky als unerschrockener und unerbittlicher Kämpfer für die Menschenrechte, für die Selbstbestimmung und also für das Selbstbestimmungsrecht der Völker sowie dessen Ausübung ein. Das sollte sich besonders an seinem Engagement für nationale Minderheiten und – wie etwa Felix Ermacora und Christoph Pan – an der Mitwirkung am »Bozner Entwurf« im Rahmen der »Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen« (FUEV) zeigen, der die Aufnahme kollektiver (Volks-)Gruppenrechte in die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zum Ziel hatte.

Das Recht der Südtiroler auf Selbstbestimmung

Infolgedessen erwies sich der Innsbrucker Ordinarius sozusagen »naturgemäß« nicht allein als »Freund Südtirols« im eher abgedroschen anmutenden Sinne. Sondern als einer derjenigen, die sich vehement gegen die von links(liberal) über grün(-alternativ) bis verschämt »konservativ« reichende Politik(er)kaste wandten/wenden, deren etablierte Scheinheiligkeit darin bestand/besteht, das Recht der Südtiroler auf Selbstbestimmung verschämt in verstaubten Parteiprogrammen oder in wohlfeilen Sonntagsreden zu führen, aber aus vorgeblicher »Realpolitik« auf jede nur erdenkliche Weise einer Ausübung desselben zuwiderhandeln. Nicht einmal ein Referendum darüber zuzulassen waren/sind ihresgleichen bereit, in dem die Tiroler zwischen Brenner und Salurn bekunden konnten/könnten, ob sie überhaupt dafür wären, das Selbstbestimmungsrecht in Anspruch zu nehmen.

Im Zusammenhang mit seinem entschiedenen, aber in einigen Fällen eher von wenig Erfolg gekrönten Einschreiten gegen die rechtswidrige Verfolgung der politisch weithin als lästig empfundenen Südtiroler Freiheitskämpfer in den 1960er Jahren hatte sich bereits Klecatskys Auftreten gegen Ausnahmegesetze und Ausnahmegerichtsbarkeit gezeigt, für die einige seiner Kabinettskollegen und auch Kanzler Klaus aus opportunistischen Gründen Italien gegenüber anfällig waren. Rom hatte nämlich im Zusammenhang mit dem angeblichen Anschlag auf der Porzescharte im Juni 1967, für dessen Urheberschaft zufolge grundstürzender jüngerer Erkenntnisse aus der 2013 publizierten Studie des Militärhistorikers Hubert Speckner nicht drei dafür 1971 in Florenz verurteilte Österreicher, sondern vielmehr italienische Geheimdienstler und »Gladio«-Kämpfer mit neofaschistischem Hintergrund infrage kamen, sein Veto gegen Wiens Assoziierungsvertrag mit der EWG eingelegt. Und dessen Aufhebung mit

• Sonder-Strafgesetzen gegen Südtiroler Freiheitskämpfer
• der Einführung von Vorbeugehaft ohne gerichtlichen Schuldspruch
• der Einrichtung von Anhaltelagern
• der Einführung von Verbannung und Zwangsaufenthalten in denselben und
• Auslieferung von nach Österreich geflüchteten Südtirolern an Italien

verknüpft; Forderungen mithin, deren Erfüllung geeignet gewesen wären, die unabänderliche Unterminierung des österreichischen Rechtsstaats herbeizuführen. In einer lebhaften Ministerratssitzung hatte Klecatsky derlei Ansinnen scharf und entschieden zurückgewiesen. Zwar hatte der italienische Botschafter mehrmals bei der österreichischen Bundesregierung hinsichtlich solcher Sondergesetze interveniert, doch Kanzler Josef Klaus wusste, dass sein Justizminister Willfährigkeit gegenüber derlei römischem Ansinnen mit seinem Rücktritt beantwortet hätte.

Es muss an dieser Stelle allerdings angemerkt werden, dass man sich in der Regierung Klaus unter förmlicher Umgehung des Justizministers zu helfen wusste, um den Wünschen Roms entgegen zu kommen. Innenminister Franz Hetzenauer (ÖVP), ein Tiroler, ließ nach Österreich geflüchtete Südtiroler Freiheitskämpfer kurzerhand in »Schubhaft« nehmen. Dazu brauchte er nämlich weder Justizressort noch richterliche Anordnungen, weil ein derartiges Vorgehen in die Kompetenz des Innenministeriums fiel. Dadurch gelang es, die Betroffenen für mehrere Monate und in Einzelfällen sogar für jeweils zwei Jahre hinter Gittern zu halten, um Rom damit gefällig zu sein.

Österreichs »Schutzmachtrolle«

Als profunder Kenner der Südtirol-Frage hatte Klecatsky nach formellem Inkrafttreten des Zweiten Autonomiestatuts für Südtirol (1972) von Anfang an mit stets wachsender Sorge die von führenden italienischen Politikern angedeuteten Beschneidungen der Selbstverwaltung der Provinz Bozen-Südtirol registriert und die Sorglosigkeit zur Sprache gebracht, mit welcher die österreichische Politik dies hinnahm. Aus seiner Sicht galt es daher, der sich schleichend vollziehend erscheinenden Aufgabe der Schutzfunktion Österreichs für den 1918 von Italien annektierten und dann – wie 1946 abermals – friedensvertraglich zugesprochenen Südteil Tirols einen verfassungsrechtlich verankerten Sperrriegel vorzuschieben.
Klecatsky hatte daher am 24. August 1992 in einem Gastkommentar in der Wiener Tageszeitung Die Presse gefordert, dass die Republik Österreich ihre »Schutzmachtrolle« – ebenso wie das Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler – durch eine Verfassungspräambel rechtlich fixiere: »Ich schlage vor, hiefür zunächst den Artikel 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, wonach Österreich ein Bundesstaat ist und dieser aus Ländern, darunter dem Land Tirol besteht, durch einen Absatz 3 zu ergänzen, der zu lauten hätte: ›Die Republik Österreich bekennt sich zur Wahrung und Entfaltung der Selbstbestimmung des vom Land Tirol abgetrennten Südtiroler Volkes.‹ Auf diesem Verfassungsboden wäre dann die bisher zwischen Österreich und Italien völkerrechtlich vollbrachte Arbeit an der Südtiroler Autonomie als Selbstbestimmungssurrogat in verfassungsmäßiger Weise auch in die österreichische Rechtsordnung umzusetzen. Allein außenpolitische Logik gebietet solches: Wie soll denn ein Österreich nach außen einen internationalen Rechtstitel verteidigen, den es nach seiner eigenen Rechtsordnung nicht ernst nimmt! Gegenüber dem verfassungsrechtlichen Krimskrams aber, wie er laufend produziert wird, wäre die hier vorgeschlagene Novellierung des Artikel s2 des Bundes-Verfassungsgesetzes einmal eine ernste und würdige Verfassungsänderung. Sie würde dem politischen Selbstbewusstsein des österreichischen ›Schutzstaates‹ wie seiner Südtiroler Schutzbefohlenen gleichermaßen guttun, indem sie jenseits außen- und innenpolitischer Phraseologie auch in Österreich für Südtirol eine Verfassungsgarantie schafft, ohne gegenüber Italien das auch im Völkerrecht geltende Prinzip von Treu und Glauben zu verletzen. Das Land Tirol ist auf diesem Weg mit der Präambel zu seiner ›Landesordnung 1989‹ vorangegangen, in dem es darin die ›geistige und kulturelle Einheit‹ des ›ganzen‹ (Nord- und Süd-)Tirol als ›geistige, politische und soziale Grundlage des Landes Tirol‹ erklärt hat, ›die zu wahren und zu schützen oberste Verpflichtung der Gesetzgebung und Verwaltung des Landes sein muss. Dies ist historische Wahrheit, denn in ›Einheit‹ ist Nord- und Südtirol (›Deutschtirol‹) in die ›Republik Deutsch-Österreich‹ mit Beschluss des ›Tiroler Nationalrats‹ vom 25.November 1918 eingetreten. Nun ist die bundesstaatlich organisierte ›Republik Österreich‹ am Zug, ihrerseits das völkerrechtlich und außenpolitisch derzeit Mögliche durch Bundesverfassungsgesetz zum Ausdruck zu bringen. Diese Klarstellung ist die ›Republik‹ nicht nur dem ›ganzen Tirol‹, sondern auch Italien schuldig, bevor sie mit diesem einen ›Freundschaftsvertrag‹ aus- und dabei, notgedrungen, mancherlei einhandelt.«

Weder ÖVP noch SPÖ zeigten sich diesem Verlangen gegenüber zugänglich, das Klecatsky mehrmals in die Südtirol-Debatte hatte einfließen lassen. Demgegenüber wurde es im Innsbrucker Landhaus bei tatkräftiger Unterstützung des damaligen FPÖ-Südtirolsprechers Siegfried Dillersberger für das Bundesland Tirol erhört und umgesetzt. Der Nordtiroler Landtag beschloss nämlich am 24. November 1994 mit großer Mehrheit eine rechtswahrende Resolution: »In der Präambel zur Tiroler Landesordnung 1989 bekennt sich der Tiroler Landtag zur geistigen und kulturellen Einheit des ganzen Landes. Der Tiroler Landtag stellt dazu fest, das sich demnach die geistige und kulturelle Einheit auf Nord-, Ost- und Südtirol bezieht. Der Tiroler Landtag bekennt sich unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entschließung des Nationalrates vom 5.6.1992 zur Wahrung und Entfaltung des fundamentalen und unveräußerlichen Menschenrechts der Selbstbestimmung, wie dies im jeweiligen Art. 1 Abs. 1 der Menschenrechtspakte sowie der KSZE-Schlussakte von Helsinki zum Ausdruck kommt.«

Die gescheiterte Petition

Als sein Appell auf Republikebene über die folgenden Jahre hin ohne Echo blieb, richtete Klecatsky Anfang 2004 eine verfassungsrechtlich geschützte Petition an den Tiroler Landtagspräsidenten und Vorsitzenden des »Tirol-Konvents« Helmut Mader (ÖVP), der zugleich Mitglied im »Österreich-Kovent« war, in dem – wieder einmal – über eine Reform der österreichischen Bundesverfassung beraten wurde. Darin forderte Klecatsky, in Artikel 2 einer zu erneuernden Bundesverfassung möge als Ergänzung aufgenommen werden: »Die Republik Österreich bekennt sich zur Wahrung und Entfaltung der Selbstbestimmung des vom Land Tirol abgetrennten Tiroler Volkes (deutscher und ladinischer Sprache)«. Und unterm Brenner ergriffen Südtiroler Heimatbund (SHB) und Südtiroler Schützenbund (SHB) angesichts dräuender römischer Stimmen, wonach man »die Autonomie endlich modernisieren« müsse, die Initiative und verfassten unter Mithilfe Klecatskys ein »Südtiroler Memorandum«, welches von »den Konventsarbeiten des österreichischen Vaterlandes« forderte, eine »Schutzstaatsverpflichtung als einen rechtselementaren Teil« in den zu novellierenden Text der Bundesverfassung einzubauen.

Das Memorandum wurde nach und nach auch von Vertretern anderer Verbände Südtirols und den Landtagsabgeordneten der Union für Südtirol (UfS) sowie der Freiheitlichen Partei Südtirols (FPS) schließlich sogar von Landeshauptmann Luis Durnwalder (SVP) und allen SVP-Mandatsträgern auf Landes-, Staats- und Europaebene unterzeichnet. Sein Ziel sollte es indes verfehlen: Am 9. November 2004 schrieb Nationalratspräsident Andreas Khol (ÖVP) in seiner Eigenschaft als Mitglied des »Österreich-Konvents« an (den »lieben, verehrter Herrn Bundesminister«) Klecatsky, dass Grüne und Sozialdemokraten der »Aufnahme eines Staatszieles im Sinne der Südtiroler Anliegen nicht zugestimmt haben.« Noch sei aber das letzte Wort nicht gesprochen und »am Ende des Tages werden wir hier obsiegen.«

Als der »Österreich-Konvent« Anfang 2005 seinen Endbericht vorlegte, stellte sich heraus, was eigentlich von vornherein abzusehen war, nämlich dass man sich weder auf einen gemeinsamen Verfassungsentwurf noch auf eine Präambel mit Festschreibung einer Schutzmachtfunktion Österreichs für Südtirol hatte einigen können. Und noch etwas war damals ruchbar geworden: Nationalratspräsident Andreas Khol, ein (Süd-)Tiroler, hatte in seinem Textvorschlag, mit dem er im Österreich-Konvent zu »obsiegen« vorgab, die Selbstbestimmungsklausel kurzerhand unter den Tisch fallen lassen. Der von ihm eingebrachte und von ÖVP wie FPÖ unterstützte, abgeschwächte Text »Österreich tritt für den Schutz der mit ihm geschichtlich verbundenen deutschsprachigen Volksgruppen, insbesondere der Südtiroler ein« blieb ohne Konsens, weil ihn Grüne und SPÖ ablehnten, die damals in Opposition zu der von Kanzler Schüssel geführten ÖVP-FPÖ-Regierung standen.

Auch ein neuerlicher Anlauf, nämlich die viel politischen Wirbel zwischen Wien und Rom entfachende »Schützen- und Bürgermeister-Petition«, unterzeichnet auch von 113 der 116 Südtiroler Bürgermeister, welche Klecatskys Handschrift trug und Anfang 2006 vom SSB-Landeskommandanten Paul Bacher und dem Landeskommandanten des Bundes Tiroler Schützenkompanien (BTSK), Otto Sarnthein, Khol übergeben worden war, blieb folgenlos. Zwar billigte das österreichische Parlament bei Gegenstimmen der Grünen am 21. September 2006 eine nicht anders denn als »Magerfassung« zu nennende Entschließung folgenden Wortlauts: »Der Nationalrat unterstützt bei einer Verfassungsreform die Aufnahme einer Bestimmung in die österreichische Bundesverfassung, welche die Schutzfunktion für die österreichische Volksgruppe in Südtirol verankert.« Sie konnte aber nie Wirkung entfalten, da in der auf die wenig später stattfindende Neuwahl des Nationalrats folgende neue Sitzungsperiode der FPÖ-Antrag auf Fortgeltung der Entschließung von SPÖ, ÖVP und Grünen niedergestimmt und die Verfassungsreform ohnedies auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wurde.

Vor Souveränitäts- und Demokratieverlust gewarnt

Mit welcher Vehemenz der Verfassungsrechtler Klecatsky für die Geltung des universellen Selbstbestimmungsrechts der Völker auch für Südtirol(er) plädierte, ging aus seiner Petition zur Notwendigkeit und Dringlichkeit der Verankerung einer Südtirol-Erklärung als Staatszielbestimmung in Form einer Verfassungspräambel hervor. Darin berief er sich auf die im Zusammenhang mit der Abgabe der Streitbeilegungserklärung gegenüber den UN gefasste Entschließung des österreichischen Parlaments vom 5. Juni 1992, in der es heißt: »Der Nationalrat stellt fest, dass es seine zuvor schon wiederholt zum Ausdruck gebrachte Auffassung ist, dass die Paketmaßnahmen Akte in Ausführung des Pariser Vertrages sind. In Hinblick auf diesen Charakter der Paketmaßnahmen bekräftigt der Nationalrat die Aussage des Ausschusses des Nationalrates vom 1. Oktober 1946, dass der Pariser Vertrag keinen Verzicht auf die Selbstbestimmung Südtirols bedeute.«

Diese Entschließung, so Klecatsky folgerichtig, sei integrierender Bestandteil des österreichisch-italienischen Streitbeilegungsvorgangs. Sodann verwies er auf die Erklärung des damaligen Außenministers Alois Mock (ÖVP) während der Nationalratsdebatte: »Für Österreichs Südtirol-Politik stellt das Autonomiestatut sicher keinen Schlusspunkt dar. Auch was das Verhältnis zu unseren Südtiroler Landsleuten betrifft, schlagen wir ein neues Kapitel auf. Auch nach der Abgabe der Streitbeilegungserklärung bleibt Österreich natürlich die Schutzmacht Südtirols, dessen Selbstbestimmungsrecht unverzichtbar ist.« Daraus ergab sich für den vormaligen Justizminister zwingend, »die österreichische Schutzstaatsverpflichtung in den Rang einer bundesverfassungsrechtlichen Staatszielbestimmung zu erheben und damit unter verfassungsrechtlichen Schutz der gesamten Republik Österreich nach innen und außen zu stellen.« Und damit, so Klecatsky, möge »die Grundmaxime jahrzehntelanger österreichischer Außenpolitik festgeschrieben und allfälligen Beschränkungen und Bedrohungen der »geistig-kulturellen Einheit Tirols eine die österreichischen Identitäts- und Rechtsvorstellungen deutlich bekundende Bundesverfassungsnorm entgegengesetzt« werden.

Geschehen ist dergleichen ebenso wenig wie die seit 1945 bestimmenden, weil regierenden politischen Kräfte Österreichs je auch nur ernsthaft ihres einstigen Justizministers verfassungsrechtlich, rechtsphilosophisch und demokratiepolitisch untermauertes Beharren auf Volksabstimmungen in grundlegenden Fragen von Staat und Recht etwa nach Schweizer Vorbild in Erwägung gezogen hätten. Stets warnte er – auch und vor allem aus Gründen der Selbstbestimmung – vor dem nationalen Souveränitäts- und Demokratieverlust. Wer wider den Stachel löckt und stets mahnend seine Stimme gegen die stille Preisgabe einstmals für ehern erachteter politischer und (verfassungs)rechtlicher Maxime erhebt wie es Hans Richard Klecatsky zeitlebens tat, der – so ist man beinahe zu sagen geneigt – »fällt aus der Zeit«. In Zeiten zunehmender politischer Konturlosigkeit und Indifferenz sowie mainstreamigen Naserümpfens über Fragen nationaler Zugehörigkeit, wie sie der bis kurz vor dem Ableben an »seiner« Universität Innsbruck Lehrende – immer wieder, aber nicht allein – am Beispiel Südtirols aufwarf, offenbart sich dies an mangelnder Reflexion sowie politisch-medialer Resonanz. Und zeigt sich unter anderem an nur wenigen dürren Nachruf-Zeilen für den am 23. April 2015 Verstorbenen.

Like

FDP mutiert zur Freien Drogen Partei

geschrieben von PI am in Altparteien | 199 Kommentare

imageNach Linkspartei und Grünen fordert nun auch die FDP die Legalisierung von Cannabis. Zum Abschluss ihres Parteitags in Berlin stimmten die Liberalen mit knapp 62 Prozent für einen entsprechenden Antrag. Die Droge solle künftig als „Genussmittel“ in ausgewählten Geschäften mit Lizenz an Erwachsene verkauft werden können, forderte die Partei. Nach Ansicht von FDP-Chef Christian Lindner (Foto) könnte eine staatlich kontrollierte Freigabe dem Schwarzmarkt den Boden entziehen. PI meint: Unwählbar!

Like

Frankreich nun auch gegen Flüchtlingsquote

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,EUdSSR,Frankreich,Siedlungspolitik | 130 Kommentare

asyl2 [2]Bei tatsächlicher Umsetzung der EUdSSR-Quotenregelung zur dauerhaften Umsiedelung von Menschen nach Europa wäre Deutschland, nach den angestrebten Kriterien für den Umrechnungsschlüssel (Bevölkerungszahlen, Bruttoinlandsprodukt, Arbeitslosenrate, durchschnittlichen Zahl der Asylanträge und freiwillig aufgenommene Flüchtlinge), mit mehr als 18 Prozent wieder einmal unangefochtener Depp Spitzenreiter im Ranking um den größtmöglichen Zuschlag. Nun scheint aber das ganze Vorhaben allmählich doch auf der Kippe zu stehen. Ungarn, Tschechien und die Slowakei lehnten sofort nach Bekanntwerden der Pläne eine Teilnahme ab. Dänemark, Polen und zuletzt auch die britische Innenministerin Theresa May sprachen sich dezidiert dagegen [3] aus. Nun zieht auch Frankreich nach.

(Von L.S.Gabriel)

Der französische Premierminister Manuel Valls erklärte am Samstag [4] in Menton an der französisch-italienischen Grenze: „Ich bin gegen Quoten, das entsprach noch nie der Position Frankreichs“. In den vergangen Tagen hatte die Polizei Hunderte Illegale aus Somalia, Äthiopien, Eritrea und dem Sudan aufgegriffen und gemäß dem Dubliner Abkommen zurück nach Italien geschickt.

quote [5]

Gemäß der Berechnungen würde Frankreich gleich hinter Deutschland (18,42) mit rund 14,17 Prozent Eindringlingen zwangsbeglückt werden. Dann folgten Italien mit 11,84 Prozent und Spanien mit 9,1 Prozent. Griechenland wäre mit 1,9 Prozent im hinteren Bereich angesiedelt. Dafür denkt aber Siegmar Gabriel (SPD) gleichzeitig über ein weiteres Hilfspaket [6] für die Griechen nach.

Da Deutschland laut Aussagen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Quote unterstützt [7], bleibt uns nur zu hoffen, dass weitere Länder sich besinnen und diesem Plan zur Vernichtung der europäischen Völker eine Absage erteilen.

Like

Frankreich: Bürgermeister fordert Islamverbot!

geschrieben von PI am in Frankreich,Islam,Islamisierung Europas | 104 Kommentare

robert_chardon [8]Mon Dieu, so etwas hat die Welt noch nicht erlebt! Da geht doch ein Bürgermeister im kleinen, südfranzösischen 8000-Einwohner-Ort Venelles (Aix-en-Provence) hin und fordert, den Islam in seiner Grande Nation abzuschaffen! Robert Chardon (Foto), so heißt der empörte Stadtvater, ist Mitglied in der UMP. Das hat ihm selbstverständlich ein Parteiausschlussverfahren eingebracht.

(Von Verena B., Bonn)

Chardon hatte sich an einem Twitter-Chat mit dem UMP-Vorsitzenden Nicolas Sarkozy beteiligt und für ein Islamverbot plädiert. Eine Lösung des Problems präsentierte er auch gleich: „Wer den muslimischen Glauben praktiziert, muss sofort an die Grenze zurückgebracht und ausgewiesen werden“, schlug er vor. Die französische Verfassung müsse geändert und die seit 1905 geltende Trennung von Religion und Staat aufgehoben werden. „Die Republik sollte den christliche Glauben fördern“, verlangte der Bürgermeister.

Der nach Informationen der Nachrichtenagentur wegen einer Krebserkrankung in Behandlung befindliche Stadtvater sagte, er habe mit dem Parteiausschluss gerechnet. Er wolle eine neue Partei gründen und für seine Ideen werben, teilte Chardon mit. UMP-Chef Sarkozy wies Chardons Vorschläge als „Verstoß gegen die Laizität“ zurück. „Ich habe den französischen Islamrat begründet und die Öffnung neuer Moscheen gefördert [9]“, twitterte Sarkozy stolz.

Weiter teilt die FAZ [10] mit:

Erst vergangene Woche war der Bürgermeister der südfranzösischen Stadt Béziers, Robert Ménard, in die Schlagzeilen geraten, weil er mutmaßlich Listen muslimischer Schüler erstellt hatte. In einer Fernsehsendung hatte sich Ménard darüber beklagt, dass 64,6 Prozent der Schüler in seiner Stadt Muslime seien. Religiöse Statistiken sind in Frankreich verboten. Ménard droht deshalb ein Strafverfahren. Er hatte „Schulklasse für Schulklasse“ die Vornamen der Kinder auswerten lassen. „Ich weiß, dass ich dazu kein Recht habe“, sagte Ménard. „Aber – pardon, dass ich das sage – die Vornamen geben Aufschluss über die Religion.“

Vor allem in Frankreich hat sich die muslimische Population in den letzten zehn Jahren massiv vergrößert [11].

Die FAZ spricht in ihrem Artikel von einem „Religionsstreit“. Mit einem Moslemanteil von acht Prozent befindet sich Frankreich aber bereits im Krieg mit dem Islam [12]. Wahrscheinlich hatten sich die beiden Bürgermeister (und vielleicht nicht nur sie) Gedanken über folgende Fakten gemacht, die Peter Hammond in seinem Artikel „What Islam Isn’t“ auf FrontPage [13] dargestellt hat:

Solange die Moslembevölkerung eines Landes um ein Prozent liegt, werden sie als friedliebende Minderheit betrachtet, die keinerlei Bedrohung für irgendjemanden darstellt:

Vereinigte Staaten —1.0 %
Australien —1.5 %
Kanada —1.9 %
China — 1% – 2 %
Italien — 1.5 %
Norwegen — 1.8 %

Bei zwei bis drei Prozent beginnen sie, neue Anhänger aus anderen ethnischen Minderheiten und aus Randgruppen zu missionieren mit einem großen Rekrutierungspotential unter Gefängnisinsassen und Straßengangs:

Dänemark — 2 %
Deutschland —3.7 %
Vereinigtes Königreich —2.7%
Spanien — 4%
Thailand —4.6%

Ab fünf Prozent beginnen sie einen gemessen an ihrer Bevölkerungszahl überproportionalen Einfluss auszuüben. Sie drängen z.B. auf Einführung von halal (nach islamischer Vorstellung “reinen”) Lebensmitteln, wobei Druck auf Supermarktketten ausgeübt wird, diese in ihren Regalen herauszustellen – zusammen mit Drohungen, falls dem nicht Folge geleistet wird (USA):

Frankreich — 8 %
Philippinen — 5 %
Schweden — 5 %
Schweiz — 4.3 %
Niederlande — 5.5 %
Trinidad und Tobago — 5.8%

Ab diesem Punkt arbeiten sie daran, die Regierung dazu zu bringen, ihnen zu erlauben, sich selbst unter der Scharia zu regieren, dem islamischen Recht. Das oberste Ziel des Islam ist es nämlich nicht, die Welt zu bekehren, sondern islamisches Recht über die ganze Welt herrschen zu lassen.

Wenn Moslems zehn Prozent der Bevölkerung erreichen, setzen sie zunehmend Gesetzlosigkeit als Mittel ein, um sich über ihre Lebensbedingungen in der Gesellschaft der “Ungläubigen” zu beschweren (Paris – massenhaftes Anzünden von Autos). Jede Handlung von Nicht-Muslimen, die angeblich den Islam beleidigt, hat Krawall und Drohungen zur Folge (Amsterdam; Mohammed-Karikaturen).

Guyana — 10 %
Indien — 13.4 %
Israel — 16 %
Kenia — 10 %
Russland — 10 – 15 %

Wenn sie erst einmal 20 Prozent erreicht haben, sind beim geringsten Anlass Unruhen zu erwarten, Formierung von Dschihad-Milizen, sporadische Tötungen und Anzündung von Kirchen und Synagogen:

Äthiopien — 32.8 %

Bei 40 Prozent findet man weitverbreitete Massaker, chronische Terrorattacken und andauernden Bürgerkrieg durch Moslemmilizen:

Bosnien — 40 %
Tschad — 53.1 %
Libanon — 59.7 %

Ab 60 Prozent ist uneingeschränkte Verfolgung Andersgläubiger zu erwarten, sporadische ethnische Säuberungen, Einsatz des islamischen Rechts (Scharia) als Waffe und Jizya, die Sondersteuer für “Ungläubige”:

Albanien — 70 %
Malaysia — 60.4 %
Qatar — 77.5 %
Sudan — 70 %

Ab 80 Prozent Moslemanteil darf man von Staatsseite ethnische Säuberungen und Völkermord erwarten:

Bangladesch — 83 %
Ägypten — 90 %
Gaza — 98.7 %
Indonesien — 86.1 %
Iran — 98 %
Irak — 97 %
Jordanien — 92 %
Morokko — 98. 7%
Pakistan — 97 %
Palästina — 99 %
Syrien — 90 %
Tajikistan — 90 %
Türkei — 99.8 %
Vereinigte Arabische Emirate — 96 %

Bei 100 Prozent wird der Friede des ‘Dar-es-Salaam’ anheben – des islamischen Hauses des Friedens -, in dem angeblich Frieden herrscht, weil jeder ein Moslem ist:

Afghanistan — 100 %
Saudi Arabien — 100 %
Somalia — 100 %
Yemen — 99.9 %

Natürlich ist das nicht der Fall. Um ihre Blutlust zu befriedigen, beginnen Moslems nun, sich aus den verschiedensten Gründen gegenseitig umzubringen.

Noch bevor ich neun Jahre alt war, lernte ich den grundlegenden Kanon des arabischen Lebens kennen. Es war ich gegen meinen Bruder; ich und mein Bruder gegen unseren Vater; meine Familie gegen unsere Cousins und den Clan; der Clan gegen den Stamm; und der Stamm gegen die ganze Welt und alle von uns gegen die Ungläubigen. (Leon Uris: The Haj)

Es ist wichtig, sich bewusst zu bleiben, dass in vielen, vielen Ländern wie Frankreich zum Beispiel, sich die muslimische Bevölkerung freiwillig in Ghettos organisiert. Muslime integrieren sich niemals in die Gastgebergesellschaft. Das erklärt andererseits, dass sie mehr Macht ausüben, als ihr Bevölkerungsanteil zum Ausdruck bringt.

Ach, hätten wir doch auch in Deutschland solche Bürgermeister.

(Übersetzung des Frontpageartikels von europenews [14])

Like

Michael Paulwitz: Zahlen statt abschieben

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn | 98 Kommentare

Es ist leicht, den moralisch überlegenen Wohltäter zu geben, wenn man andere dafür bezahlen lassen kann. Ob nun zweihunderttausend, dreihunderttausend oder vierhundertfünfzigtausend als Asylbewerber und „Flüchtlinge“ getarnte illegale Einwanderer pro Jahr nach Deutschland zu kommen gedenken, Bund, Länder und Kommunen sind sich einig, den Steuerzahler dafür geradestehen zu lassen. Die Frage, ob irreguläre Einwanderung in dieser Größenordnung dem Land und seinen Bürgern überhaupt zuzumuten ist, steht nicht auf der Tagesordnung. Streit gibt’s allenfalls darüber, wer in welche Steuerzahlertasche langen darf, um die aus dem Ruder laufenden Rechnungen dafür zu begleichen.

Veranstaltungen wie der „Flüchtlingsgipfel“ zwischen Bundesregierung und Länder-Ministerpräsidenten im Bundeskanzleramt stehen symptomatisch für die Geistesverwirrung und Realitätsentrücktheit der politischen Klasse im Umgang mit dem Asylansturm. Länder und Kommunen fühlen sich mit der Aufnahme und Versorgung der sich jährlich etwa verdoppelnden Zahl neuer Asyl-Immigranten überfordert.

Vom Bund fordern sie aber nicht etwa, den Mißbrauch abzustellen und die offenen Türen für illegale Einwanderer zu verriegeln. Das käme auch gar nicht gut an bei Kirchen, Interessenverbänden und ihren Helfern in Politik und Medien. Die meinen übrigens auch stets den Steuerzahler und nie sich selbst, wenn sie fordern, „wir“ müßten jeden „Flüchtling“ und noch viel mehr aufnehmen und komfortabel versorgen, und winken schon beim ersten Anschein von Zahlmüdigkeit mit der „Rassismus“-Keule.

(Den kompletten Artikel von Michael Paulwitz gibt es in der JUNGEN FREIHEIT [15]. Zahlen und Fakten hinsichtlich des Deutschland überfluttenden „Flüchtlings“-Tsunamis können auch im PI-Artikel „Deutschland – weltweit meiste Asylbewerber“ [16] nachgelesen werden.)

Like

Rekordeinnahmen für Propagandarundfunk

geschrieben von PI am in Finanzen/Steuern,Lügenpresse | 76 Kommentare

image [17]Mit abgepressten Einnahmen von über 8.300.000.000 Euro kann der staatliche Propagandarundfunk von ARD und ZDF für das Jahr 2014 aufwarten. So viel waren dem schlafenden Michel Desinformation, Halbwahrheiten und Denunziation Andersdenkender – etwa PEGIDA, AfD, etc. – wert.

(Von Nulangtdat)

In einer Pressemitteilung [18] von ARD und ZDF heißt es:

Nach dem vorläufigen Jahresabschluss des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio belaufen sich die Gesamterträge aus dem Rundfunkbeitrag für das Jahr 2014 auf 8,324 Milliarden Euro. Im Vergleich zu den Erträgen 2013 sind das Mehrerträge von 643 Millionen Euro. Darin enthalten sind zu einem erheblichen Teil offene Forderungen, zu denen noch keine Zahlungen eingegangen sind.

Auf der Basis dieses Jahres und einer Abschätzung für 2015 und 2016 ergeben sich in der laufenden Periode 2013 bis 2016 Mehrerträge von insgesamt ca. 1,5 Milliarden Euro.

Diese Mehrerträge resultieren überwiegend aus dem einmaligen Meldedatenabgleich und der Direktanmeldung durch den Beitragsservice. Direkt angemeldete Rundfunkteilnehmer haben in der Vergangenheit keine Rundfunkgebühren oder -beiträge gezahlt. Rund drei Viertel der Mehrerträge im Jahr 2014 kommen aus der Direktanmeldung. Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor:

„Wir haben nun eine deutlich höhere Beitragsgerechtigkeit, da die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks jetzt von allen getragen wird.“ Der ZDF-Intendant Thomas Bellut: „Das ist den Ehrlichen gegenüber nur fair. Damit ist eines der Hauptziele der Finanzierungsreform erreicht.“

Die Erträge aus diesen Direktanmeldungen waren in der Anmeldung der Rundfunkanstalten zum 19. KEF-Bericht nicht enthalten, da die Direktanmeldung zum damaligen Zeitpunkt noch nicht beschlossen war.

Daraus ergibt sich ein Großteil der Differenz zwischen den damals geschätzten Beitragseinnahmen und den heutigen vorläufigen Gesamterträgen. In den Mehrerträgen 2014 sind auch erhebliche Einmal-Effekte enthalten, weil Rundfunkbeiträge für 2013 zum Teil erst in 2014 erhoben wurden.

ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfen die Mehreinnahmen nicht behalten, sie liegen auf Sonderkonten. Zur Verfügung steht den Sendern nur das Geld, das die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem 19. Bericht als Finanzbedarf für die Jahre 2013-2016 anerkannt hat. Die Mehrerträge sind eine gute Nachricht für die Beitragszahler. Die Ergebnisse lassen erwarten, dass der Rundfunkbeitrag bis 2020 trotz steigender Kosten stabil bleiben kann. Exakte und endgültige Ergebnisse werden mit dem 20. KEF-Bericht vorliegen, der Anfang 2016 veröffentlicht wird. Zur Information: Die Länder beabsichtigen, den Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro auf 17,50 Euro zum 1. April 2015 zu senken. Zudem soll der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag im Hinblick auf notwendige Nachbesserungen evaluiert werden. Auch dies kann zu einer Reduzierung des Beitragsaufkommens führen.

Pressekontakt:

ARD-Pressestelle (NDR)
040 / 41 56 5005
pressestelle@ard.de

ZDF-Pressestelle
06131 / 70 12120
presse@zdf.de

Deutschlandradio-Pressestelle
0221 / 3452160,
presse@dradio.de [19]

Mit z.T. massiven Bedrohungen gegenüber der steigenden Zahl von Verweigerern dieses juristisch mindestens fragwürdigen ZK-Gebarens werden die Bürger immer brutaler zur Zahlung gezwungen. So wird den inzwischen zwei Millionen Zahlungsverweigerern auch gern offen mit Gefängnisstrafen gedroht [20], sollten sie weiterhin ihre Vernunft walten lassen.

Ganz so machtlos, wie ganze Heerscharen inzwischen privatisierter Gerichtsvollzieher dem Bürger weismachen wollen, steht man diesem Apparat jedoch nicht gegenüber.

So kann schon das Bestehen auf Barzahlung [21] dort für so erhebliche Verwirrung sorgen, daß weitere Erpressungsversuche des öfteren ausbleiben (der Passus, in dem laut Rundfunk-Staatsvertrag eine Barzahlung ausgeschlossen wird, ist rechtlich unwirksam). Weitere Tipps, wie man sich gegen den GEZ-Terror wehren kann, gibt es hier. [22]

Like

Video: Lachnummer Deutsche Polizei

geschrieben von PI am in Deutschland,Polizei | 147 Kommentare

Like

Wildsteig: Gutmenschen flüchten vor der Krätze

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Gutmenschen,Kolonisation Deutschlands | 163 Kommentare

wildsteig [23]Seit etwa einem Jahr wächst die Zahl der im kleinen bayerischen Ort Wildsteig einquartierten Illegalen stetig an. Zu Anfang waren es 33 Personen, die in der oben abgebildeten schicken Wohnanlage Quartier bezogen, mittlerweile sind es mehr als 80 Eindringlinge, um die sich ein eigens ins Leben gerufener Gutmenschenclub Asyl-Helfer-Kreis zu kümmern hatte, und die Zahl steigt kontinuierlich weiter an. War Bürgermeister Josef Taffersthofer zu Beginn noch beinahe hocherfreut [24], seine Dorfmanagerqualitäten unter Beweis stellen zu können und animierte zum Aufbau eines Unterstützerkreises, so sieht er seine Gemeinde mittlerweile vom Landratsamt „misshandelt“, wie er sagt. Nun kamen erneut 14 Asylforderer dazu, fünf davon haben die Krätze mitgebracht.

(Von L.S.Gabriel)

Krätze ist eine ansteckende und stark juckende Hauterkrankung, die durch Milben verursacht wird. Erst bilden sich unappetitliche Bläschen, durch Kratzen kommt es zu Hautverletzungen, die Bakterienbildung begünstigen. Es folgt ein großflächiger Eiterausschlag. Die Krankheit ist leicht übertragbar, deshalb hat der Asyl-Helfer-Kreis nun seine Arbeit eingestellt. Ein Erkrankter wurde bereits isoliert.

Merkur.de [25] berichtet:

Mittlerweile habe man Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufgenommen, damit es vor Ort tätig werden solle. [..] Man habe auch die Helferkreise mittels Flugblättern über die Symptomatik informiert. Über den aktuellen Stand und die weiteren Maßnahmen konnte er abwesenheitsbedingt gestern keine Auskunft geben. Taffertshofer betonte, dass der Helferkreis erst dann wieder aktiv werde, wenn alle Bewohner der Unterkunft gesund sind.

Auch wegen der Überbelegung der Unterkunft gibt es Probleme.

Anfangs, mit rund 40 Bewohnern, hatte noch alles bestens funktioniert. Doch schon vor einem Monat mit 59 Asylbewerbern habe eine Eskalation gedroht – das Landratsamt hatte selbst von 70 Bewohnern als Maximalkapazität gesprochen und sie jetzt deutlich überschritten. [..]

Auch aus Sicht der Feuerwehr sei es jetzt problematisch: man könne man nur eine bestimmte Zahl an Menschen über die Feuerwehrleitern, den zweiten Flucht- und Rettungsweg neben der Treppe, im Brandfall retten, führte der zuständige Kreisbrandrat Rüdiger Sobotta aus.

An die zehn Schreiben hat Bürgermeister Taffersthofer schon an das Landratsamt geschickt, Antwort gab es keine.

Wir haben uns immer gefragt, was den gemeinen „Homo benignus“ (der Gutmensch) dazu veranlassen könnte von seinem krankhaften Drang, alles zu „retten“, ob es der Rettung bedarf oder nicht, abzulassen. Nun wissen wir es: die Krätze.

Like

Die Sprache der BRD: „Rechts!“

geschrieben von PI am in Buch-Tipp,Kampf gegen Rechts™ | 30 Kommentare

[26]In der Sprache der BRD wird das Wort »rechts« ausschließlich in einem diffamierenden Sinne verwendet. Vermutlich ist den meisten Menschen, sogar den Älteren, kaum mehr bewußt, daß mit »links« und »rechts« einmal die Spektren von SPD und CDU/CSU bezeichnet wurden und das Wort »rechts« in keiner Weise einen abwertenden Beigeschmack hatte und auch von Mainstreamkonservativen zur Bezeichnung des eigenen politischen Standorts verwendet wurde.

»Rechts« ist schließlich nicht nur im Deutschen, sondern auch in vielen anderen Sprachen konnotiert mit »richtig«, »Recht« und »Gerechtigkeit«. »Links« dagegen wird verbunden mit »linkisch« und »link« im Sinne von unredlich. »Seltsam, wie man sich ‚links‘ nennen kann, da links von alters her als Synonym für das Fehlgehende gilt«,schrieb Botho Strauss.

Wenn im heutigen BRDSprech »links« mit »gut« und »rechts« geradezu mit »böse« assoziiert wird, so ist dies ein eindrucksvoller Beweis für die Macht von Propaganda, auch und gerade primitiver Propaganda. Daß diese Propaganda funktionieren konnte, hat nicht zuletzt mit der erbärmlichen Feigheit der bourgeoisen Karrieristen des Mainstreamkonservatismus zu tun, die um keinen Preis als »rechts« gelten wollten, dann mit dem Begriff auch die Sache aufgaben, für die er steht, und die heute in der Tat schon deshalb nicht »rechts« sind, weil sie hierzu überhaupt Überzeugungen haben müßten.

Was ist eigentlich ein rechter Standpunkt? Rechts sein heißt (und hieß schon immer), von der Frage auszugehen, wie die Welt ist, nicht, wie sie sein soll. Rechts sein heißt, sein Weltwissen aus der Geschichte zu beziehen, nicht aus einer imaginierten Zukunft, es heißt, die Welt nicht vom Standpunkt einer utopischen Verheißung zu beurteilen, sondern vom Standpunkt der ihr drohenden Gefahren. Rechts sein heißt, bei der Beurteilung der Wirklichkeit den eigenen Augen zu trauen, und es heißt, das, was funktioniert, dem vorzuziehen, was nicht einmal beansprucht zu funktionieren.

Links sein heißt von alldem das Gegenteil. Da das Volk in diesem Sinne von Natur aus rechts ist, ist die Linke darauf angewiesen, es zum Schweigen zu bringen.


(Die Erklärung stammt aus dem neuen Buch „Die Sprache der BRD. 131 Unwörter und ihre politische Bedeutung“ von Manfred Kleine-Hartlage und kann bei Antaios.de bestellt [27] werden)

Like