Eine kleine Perle brillanter Redekunst konnte man am letzten Dienstag im Bayerischen Fernsehen (BR) in der Münchner Runde bewundern. Dort hatten sich zum Thema „Wie geht es weiter in der Flüchtlingskrise?“ neben Ex-Minister Friedrich (CSU) und Maria von Welser (UNICEF Deutschland) auch Claudia Roth und der Cicero-Kolumnist Alexander Kissler eingefunden.

Kissler gelang es in der Diskussion (ab 30:57 min), die grüne Bundestagsvizepräsidentin und ihre phänomenale Ahnungslosigkeit durch stichhaltige Argumente, ein gutes Allgemeinwissen über unser Grundgesetz und eine subtile Provokation, die der Roth nicht bewusst wurde, vorzuführen. Ein letzter Interventionsversuch der Moderatorin Ursula Heller scheiterte und konnte nicht verhindern, dass Roth – fehlgeleitet durch ihre Überheblichkeit und ihre Dummheit – ihr Unwissen über das Grundgesetz offenbarte. Konkret ging es um den Artikel 16a, Absatz 2, der da lautet:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Nachdem Roth in Rage gebracht war, bestritt sie die Existenz dieses Artikels glattweg („Steht nicht in unserem Grundgesetz!“) und brachte ihn in der Folge mit der Regelung über sichere Herkunftsländer durcheinander. Auch der Versuch der Moderatorin, die Diskussion noch umzulenken, half da nichts mehr, weil Roth schon zu sehr erregt war, um sich noch zu beruhigen. Hier der obere Video-Ausschnitt im Wortlaut:

Alexander Kissler: Wir sind selbstverständlich erpressbar. Wir erleben ja zurzeit die Rückkehr der Realpolitik und der Interessenpolitik. Wir dachten immer und auch die Kohorte – sag ich jetzt mal – Frau Roth war da vielleicht nicht ganz unbeteiligt daran, dass sich …

Roth: Also Frau Merkel …

Kissler: Ja, mittlerweile ist es vermutlich ihre Seite, genau: Man dachte immer, dass man mit guten Worten, gutem Willen und einer frommen Denkungsart die Konflikte aus der Welt bringen kann und das geht eben nicht. Und warum haben wir momentan solche Probleme, auch mit der Grenzsicherung in der Türkei? Weil wir in Deutschland grundgesetzwidrig nicht mehr kontrollieren, wer zu uns kommt, weil wir grundgesetzwidrig die sichere Herkunftsregel ausgesetzt haben, weil wir grundgesetzwidrig nicht mehr sagen: „Wer aus einem Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft kommt, hat hier kein Asylrecht! Und ich glaubE, dieser fortgesetzte Grundgesetzbruch durch die Administration Merkel führt erst dazu, dass am Ende der ‚Nahrungskette’ die Türken dann für uns gewissermaßen die Drecksarbeit machen müssen. Aber ich sehe eine der Fluchtursachen, die man bekämpfen muss, auch in dieser unvernünftigen Flüchtlings- und Asylpolitik von Frau Merkel. Wenn wir immer sagen: „Fluchtursachen bekämpfen“, klingt das manchmal so, als müssten wir warten, bis der ewige Weltfrieden eingetreten ist, bis Herr Steinmeier vielleicht auch noch den Nahostkonflikt befriedet hat und dann können wir dazu gehen, mal zu schauen, wer sich überhaupt in unserem Lande aufhält. Ich glaube, das muss parallel gehen, wir müssen auch die Binnengrenzen kontrollieren, wir müssen die Einwanderung begrenzen und wir müssen leider Gottes auch … [Unruhe im Studio]

Maria von Welser: Grenzen kontrollieren heißt also Zäune um Deutschland?

Kissler: ‚Zäune um Deutschland’ wird immer als Gegen-, Totschlagsargument gebracht, ich höre von der Bundespolizei, dass es möglich sei, die deutsche Grenze zu sichern – er bestätigt das auch – Frau Merkel will das nicht. Es ist eine politische Debatte und dafür …

Roth: Ja, weil das komplett aller Idee eines gemeinsamen freien Binnenmarktes widerspricht und das muss ich Ihnen schon mal sagen, also jetzt kommen wir nicht mehr so nah beieinander, nicht beieinander … Also, was haben Sie denn für `ne Vorstellung, was in unserem Grundgesetz steht?

Kissler: Ich weiß genau, was drin steht, 16a, Asylrecht, das gilt nicht für Menschen aus der Europäischen Gemeinschaft ..

Roth: Na, so ein Blödsinn. Entschuldigen Sie! Nein! Das steht … im Grundgesetz steht nicht … Im Grundgesetz steht, dass das 16a ist ein individuelles Grundrecht. Und das muss jeder. Das gehört den Menschen. Und das gehört nicht, das kann einem nicht …

Kissler: Auf 16a kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften einreist…

Roth: Steht nicht in unserem Grundgesetz! Also, Sie behaupten jetzt, dass das Grundrecht auf Asyl, dass das Grundrecht …

Kissler: Das steht drin!

Roth: Darf ich jetzt mal ausreden …

Kissler: Sie sind zwar nicht bedroht, aber bitte …

Moderatorin Ursula Heller: Wir führen jetzt überhaupt, also jetzt wollen wir mal ne andere Diskussion …

Roth: Dass das Grundrecht auf Asyl, sozusagen außer Kraft gesetzt wird, wenn man jetzt behauptet, ein sicherer Herkunftsland, es gibt ja auch die Überlegung Afghanistan – dann darf jemand aus Afghanistan hier per se nicht mehr das Grundrecht für Asyl versuchen, für sich in, in Anspruch zu nehmen, ob der Mensch das dann bekommt, ist was ganz anderes, aber der Mensch muss es überprüfen können … das ist der Sinn eines individuellen Grundrechts. Und Sie [zu Friedrich gewandt], als ehemaliger Verfassungsminister müssten das genau wissen.

Vorhang zu. Wer genau hingesehen hat, dem sind einige Grinser der Beteiligten nicht entgangen. Dummheit kann – ein minimaler Trost – wenigstens manchmal Unterhaltungswert haben und für Heiterkeit sorgen.

Like
Beitrag teilen:
 

282 KOMMENTARE

  1. Die gleiche Frage wie bei Heiko Maas:

    Was ist das für ein System, das solche Gestalten nach oben spült.
    Keine Ahnung, aber davon viel …

    Irgendwie schwimmt die Scheiße immer oben…bei uns, Frau Zirkusdirektorin Roth, nicht?

  2. Drogen und Alkohol macht Birne hohl.
    Aber bei der tussy haben Drogen und Alkohol bereits ihre Arbeit erledigt und können keinen weiteren Schaden mehr anrichten.

  3. #5 aba

    Die Staatsschauspielerin ist mal wieder durchgefallen. Alles liegt in Ton-Steine-Scherben.

    Die Dramaturgien hat sich mal wieder ausgereihert.

  4. Kam von Frau Roth jemals ein Argument, dass Hand und Fuß hatte? Außer mehr oder weniger hirnrissigen Argumenten, die direkt ohne Wechselwirkung mit dem Gehirn aus dem Bauch kamen habe ich von ihr noch nichts gehört.

    Bei der Gelegenheit erinnere ich an ihre Aussage bei Maischberger „Es sind nicht alle Flüchtlinge verwertbar“. Da hat sie auch nicht gemerkt, was sie da quatscht und diese Aussage sogar noch verteidigt. Man stelle sich vor, einer aus der AfD hätte sowas gesagt… Für Claudia blieb es aber soweit ich weiß folgenlos.

  5. Muss man vor solchen Menschen Respekt und Achtung haben?

    Ich nicht! Es ist GESOXE!!!

    Wer GRÜNE wählt muss unglaublich krank bzw. pervers sein.

  6. Peinlich, peinlich – die Alte kennt ja nicht einmal das Grundgesetzt in ihren Flüchtlingswahn. Untragbar, und sowas ist
    Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Scheinbar machen in Deutschland nur noch bekloppte Kariere in der Politik. Armes Deutschland 1

  7. Derweil….. OT:
    BOMBENDROHUNG GEGEN FLUGZEUG VON BERLIN NACH HURGHADA
    Ein Passagierflugzeug auf dem Weg von Berlin nach Hurghada in Ägypten landet wegen einer Bombendrohung in Budapest. Die Polizei durchsucht die Maschine.

    Neueste Eilmeldung auf ntv

  8. Vollkommen blamiert,diese Dönerqualle! 😀
    Besser hätte man es mit dieser maoistischen Oberfaschistin nicht machen können-oder hätte er das Grundgesetz noch mitnehmen sollen?
    (Warscheinlich wurde das Buch vernichtet,bevor er es erhielt.So viel zur „Meinungsfreiheit“…)

  9. Danke dem Autor, der sich der Mühe unterzogen hat, dies abzuschreiben. Den O-Ton der Roth könnte ich nicht ertragen….diese Intelligenzlerbrille….

  10. Mein reden seit jahren: diese person ist an normalen Maßstäben nicht zu messen. Ich würde sie als wenig qualifiziert bezeichnen mit dem hang der moralischen Überheblichkeit. Und sie ist aich dessen bewusst. Das schlimme daran ist, dass wir die durchfüttern muessen. In einer Demokratie koennen auch die unqualifizierten viel Geld erhalten, sofern sie sich politisch betaetigen. Was wäre frau roth ohne die kinder************

  11. OT

    Diesen Paßdeutschen gehört auf der Stelle die Staatsbürgerschaft entzogen.

    Gibt es nicht auch so einen Paragraphen, der bei Eintritt in eine fremde Armee selbiges vorsieht?

    Australien hat das gerade bei Doppelpaßlern praktiziert.

    Die anderen wären dann staatenlos, so what?

    Diese Menschen verursachen ihr Leben lang nichts wie Ärger und Kosten; mögen sie in ihre Heimatländer zurückkehren.

    „Mehrjährige Haftstrafen Gericht verurteilt Wolfsburger IS-Rückkehrer

    Der Ausflug in den Heiligen Krieg endet für zwei Wolfsburger IS-Rückkehrer hinter Gittern. Das Oberlandesgericht Celle hat die beiden wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Beide haben der Terrormiliz inzwischen den Rücken gekehrt.

    Celle. Ein radikaler Prediger begeisterte Dutzende junge Wolfsburger für die Terrorgruppe Islamischer Staat – zwei seiner Anhänger müssen nun in Haft. Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilte das Oberlandesgericht Celle am Montag die beiden Deutsch-Tunesier, die im vergangenen Jahr nach nur wenigen Monaten aus Syrien zurückgekehrt waren.

    Ayoub B. (27) erhielt vier Jahre und drei Monate Haft, Ebrahim H. B. (26) drei Jahre. Die beiden waren 2014 nach Syrien aufgebrochen, aber schon nach rund drei Monaten desillusioniert zurück nach Niedersachsen geflohen. Sie haben nach Überzeugung des Gerichts inzwischen mit dem IS gebrochen und in ihren Geständnissen viele Einblicke in die Terrororganisation gegeben. Nach eigener Aussage wollten die beiden Männer nicht kämpfen, sondern nur den Islam studieren, wurden aber zwangsrekrutiert.

    Der 27-Jährige war als Krankenwagenfahrer bei Kämpfen im Irak dabei, der 26-Jährige machte sich als Selbstmordattentäter auf den Weg nach Bagdad, zu einem Anschlag durch ihn kam es dann aber nicht. Von möglichen Terrorplänen in Deutschland war bei den zweien nie die Rede. Die Bundesanwaltschaft hatte für Ayoub B. (27) wegen seiner Unterstützung von Kämpfen siebeneinhalb Jahre Haft auch wegen Beihilfe zum Mord gefordert.

    Die Verteidigung hatte auf Freispruch oder Einstellung des Verfahrens plädiert. Ebrahim H. B. (26) sollte nach dem Willen der Anklage vier Jahre und drei Monate hinter Gitter, die Verteidigung hatte höchstens zwei Jahre Haft zur Bewährung für genug gehalten. Die zwei Wolfsburger hatten bei der Polizei und Ebrahim H. B. auch in einem TV-Interview umfangreich über die Hintergründe der Terrormiliz gesprochen. Ayoub B. steht deshalb als Abtrünniger auf einer Todesliste des IS. Ebrahim H. B. wurde nach Verteidigerangaben in der Haft von Islamisten bedroht.

    Die Zahl der radikal-islamischen Salafisten ist in Niedersachsen in diesem Jahr wie auch bundesweit weiter angestiegen. Sie wird vom Verfassungsschutz auf derzeit 480 geschätzt, nachdem 2014 noch von 400 die Rede war.“

    http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Gericht-verurteilt-Wolfsburger-IS-Rueckkehrer

  12. Grüne Buntidioten halt.
    Lincoln ist Washington.
    Die Frauenkirche wurde durch die Nazis zerstört.
    Aber beim Thema Pädophilie kennen sie sich bestens aus.
    🙁

  13. Jetzt ist ihr Krebspickel vollends aus gebrochen !
    Und bunte Kleidung macht Sie auch nicht schöner !

  14. So wie der Rest des grünen Packs hält sich Frau Roth halt nur an gefühlte Realitäten. Multikulti funktioniert gefühlt prima. Deutschland hat gefühlt tonnenweise Geld an Ausländer und ins Ausland zu verschenken. Islam heißt gefühlt Frieden. Die Energiewende zieht Deutschland in den Abgrund, fühlt sich jedoch super an, usw.

    Diese Leute und insbesondere Frau Roth können ihre Gefühle nicht von Fakten unterscheiden. Deswegen lieben sie auch den gewaltbereiten und dauerbeleidigten Islam. Denn der Islam wird sich unterdrückt fühlen, bis er die Weltherrschaft an sich gerissen hat.

  15. Ach Gottchen, jetzt habe ich 4 Stunden in der Küche am Lammbraten gestanden – und nun liegt der kleingekaut auf dem Boden. Er ist mir nämlich aus dem Mund geschossen, als ich den unerträglichen Ausführungen lauschte.

  16. Dem Bürger wird himmelangst angesichts solcher Gestalten,die an der Macht sind.Leider begrenzt die grenzenlose Dummheit von Fr.Roth ihre Fähigkeit,Einsicht zu gewinnen und Fehler zu korrigieren.Beratungsresistent und arrogant schlittern die mit uns in Richtung Abrund.
    HILFE!!!!!

  17. Jeder, der eine solche Gestalt gewählt hat, muß sich doch in Grund und Boden schämen. Für wen soll eine solche Partei eigentlich noch wählbar sein? Das Erschreckendste daran ist aber, daß ein großer Teil des Lehrpersonals an unseren Schulen genau aus dieser Ecke kommt. Pfui Deibel!

  18. Claudi, mal über pi, was is den nu mit eurer Aufklärung im hinblick auf kinderficken. Wann koennen wir mit Ergebnissen rechnen?

  19. Dummheit kann – ein minimaler Trost – wenigstens manchmal Unterhaltungswert haben und für Heiterkeit sorgen.

    Aber leider führt es nicht dazu, daß die Steuerzahler der Pflicht entbunden werden, diese Dummheit in Person auch weiterhin in Amt und Würden und mit lebenslanger fürstlicher Pension ertragen zu müssen. In jedem Betrieb fliegt sowas hochkant raus.

  20. Auch wenn man spontan dazu neigt, sich unwillkürlich auf die Schenkel zu hauen, vergeht einem das Lachen schnell, weil es die Gefährlichkeit der Grünen, die Frau Roth repräsentiert, symbolisiert.
    Haben die Grünen einmal in politischer Hinsicht die Macht, möchte ich mir nicht ausmalen, was die dann mit Menschen anstellen, die sie, wie in dieser Sendung geschehen, rhetorisch vorführen und mit Argumenten widerlegen.

  21. Gut hinsehen, sehr gut hinsehen, das ist immerhin „unsere“ Bundestagsvizepräsident_In…der Fachkräftemangel schlägt voll zu.

    Und der Rest der Besatzung unseres Regierungsgebäudes hat offenbar genauso wenig Ahnung vom Grundgesetz, so ignorant, wie das Pack damit umgeht.

  22. Naja, Dummheit als Unterhaltungswert einer Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages ist nicht gerade das, worüber ich mich amüsieren kann! Da müsste man sich eigentlich eher fremdschämen. Aber wenn man damit mal anfangen würde, wo sollte man da aufhören!

  23. #12 Babieca (07. Dez 2015 13:54)

    Hallo Babieca, du warst schneller.

    Hätte mich gerade auf die Suche nach eben diesem Interview gemacht und hier eingestellt.

    Was für eine strunzdumme, eingebildete Person :mrgreen:.

  24. Ich fordere einen überprüften Minimalstandard an Komptenz für alle Verantwortungsträger!

  25. Mann, ist die Alte doof. Und sie beweist es immer wieder aufs neue.

    Sorge macht mir nur, daß immerhin ca. 10 % der Wähler diese Grünen Deutschlandabschaffer immer noch in die Volkskammer wählen.

  26. #28 alte Frau (07. Dez 2015 14:01)

    Hihihi….

    Wenigstens ist Stroh nützlich….. was man von dieser Person nicht behaupten kann !!!!!

  27. Kann mich noch erinnern als Bernd Lucke der Claudia Roth die Grundzüge der Volkswirtschaft zu erklären versuchte, indem er die Vor- und Nachteile der Auf- und Abwertung von Währungen erläuterte – etwas, das doch jeder Bundestagsabgeordnete (und nat. BUNDESTAGSABGEORDNERIN) wissen sollte, bevor er über zig-Milliarden EURO abstimmt.

    Roth hatte – wie nicht anders zu erwarten – keinen blassen Schimmer über die Zusammenhänge und reagierte wie sie und ihre grünen Kollegen und KOLLEGERINNEN immer reagieren, wenn es argumentativ eng wird: dem Gegenüber wird dauernd lautstark über den Mund gefahren, damit der Zuschauer auch ja keine Details erfährt und sie plusterte sich auf und gackerte wie ein aufgescheuchtes Huhn. Das wars dann aber auch. Fakten: null. Erkenntnisgewinn: null.

    Es ist schon bizarr, was für Typen es in die höchsten Ämter des Landes schaffen.

  28. Kann dieses Roth kein deutsch??? Warum kann Roth keine grammatikalisch korrekten Sätze bilden???

    Roth gehört bestimmt zu den Frauen, die sich selbst als „kurvig“ bezeichnen und Männer gefälligst so etwas als „kurvig“ zu sehen haben!

    Jetzt mal im Ernst.

    Es ist doch immer wieder lustig anzusehen wie dieses Denken der Gutmenschen mit Logik und Sachkenntnis außer Kraft gesetzt wird. Parallel ist es immer wieder traurig anzusehen, dass solche bildungsresistenten, überheblichen und vor allem befehlerischen Menschen es in die deutsche Regierung schaffen.

    Eine Art Tragikkomödie auf deutsch…

  29. Eben zdf: wieder manipulative verdrehungen: die haelfte der is rekrutanten sind deutsche und nicht muslime. Dass die deutschen vermutlich jedoch radikalisierte muslime sind wird verschwiegen. Jetzt wird noch der italienischen Gastarbeiter herangezogen wie gut Integration klappt. Mein gott, die gaaanz grobe kelle. Zdf : desinformation par excellence.

  30. Keine Ahnung aber davon viel…
    So sind sie halt die „Grünen Khmer“…
    Alles verbieten,was nicht in ihre Welt passt oder halt ignorieren was es an Gesetzen gibt,hält sich ja eh keiner dieser Vaterlandsverräter mehr dran…
    Armes Buntland,es verkommt vollends..

  31. Grüne stellen übrigens wieder mal ein Ultimatum und erwägen Klagen.

    Nein, nicht gegen die Verfassungsfeindlichkeit und Demokratieferne der Roth sondern dagegen, dass man die Dinge beim Namen nennt, in dieser angeblich freiesten Demokratie, die je auf deutschem Boden existiert haben soll.

    http://www.merkur.de/politik/hasskommentare-gegen-claudia-roth-facebookseite-csu-landtagsfraktion-ultimatum-5935601.html

    Aber in einem muss man der Roth recht geben, nicht alle Menschen sind verwertbar, sie ist der Beweis.

    https://www.youtube.com/watch?v=MiHjeFbTc7w

  32. Moment, muss mal ganz kurz lachen, höhö. So! Diese verbrecherische Lügentante argumentiert mit dem freien Binnenmarkt, obwohl ihr wirtschaftliche Sachzwänge so ziemlich am Allerwertesten vorbei gehen dürften. Ei pfui schäm dich du dummes Kind. Eine Schande bist du!

  33. #22 fichte8 (07. Dez 2015 13:58)

    Nee,die bunte Kleidung zeigt nur ihre wahre Gesinnung. Und vertrau mir,wenn ich sage,dass Quallima (Hirn)Tot warscheinlich mindestens ab 2018 Anfängt ein Kopftuch zu tragen.()Wenn die ein Burka tragen würde,müsste man wenigstens nicht in dieses Gesicht blicken…

  34. Unglaublich mit wieviel Dummheit und Inkompetenz man in Deutschland politisch Karriere machen kann. Claudia Roth krakelt wie einst Hitler und die Nazischergen so einen unmöglichen geistfreien Stuss von sich dass man sich für diese ähem, `Dame` als Deutscher schämen muss. Aber so wie im kleinen, wo jede Schulklasse ihren Klassenclown zur Unterhaltung hat, hat die Bananenrepublik Claudia Roth als Republiksclown engagiert. Traurig macht einen, ja sogar wütend, wie so eine `hirnlose Kreatur` zu einem hochdozierten Job kommt nur durch einige dumme Esel die so etwas in ein Parlament wählt. Ich wünsche `dieser Dame` eine weiterführende Karriere ausserhalb der Politik und Verantwortung um Schaden von Deutschland abzuwenden

  35. Also eines kann ich ruhigen Gewissens sagen, 3 Meter ungepflasterter Feldweg ist intelligenter als diese….diese…..hässliche Kröte!

  36. #10 Haremhab (07. Dez 2015 13:53)

    @ #7 Werdecker

    CFR macht Türkeipolitik.
    – – –
    „Mache seit 20 Jahren Türkeipolitik. Das ist viele Jahre.“
    😀 😀
    Dazu dieses Dirndl, pikant verschnürt, elegant verziert wie bei Gäste*innen auf Türkenhochzeiten. Und das verschwimmende Blick. Ein Klassiker.

  37. Leute, klärt mich bitte auf. Wo gibt es diese Drogen zu kaufen? So möchte ich auch ein mal die Welt sehen. Aber nur für einen Tag. Ich würde mir dafür sogar bei unserem Friseur eine Perücke ausleihen. Nur mit dem Gesicht sehe ich Probleme. Aber vielleicht zettle ich noch eine Schlägerei an wo sie mir das Gesicht herrichten. Ehrlich, ich kann nicht mehr.

  38. .
    #21 the.sprevan (07. Dez 2015 13:57)

    Grüne Buntidioten halt.
    Lincoln ist Washington.
    Die Frauenkirche wurde durch die Nazis zerstört.
    ———–
    20.000 Atomtote in Fukoshima!

  39. Solche Leute nenne ich mitlerweile egal ob Politiker
    oder Ottonormalo „Leftwing one world one future bullshit hippies“ ………..haahahahaha dumm wiee Brot hahahahaha

  40. @ blackbeard

    Wäre eine Top-Karnevalsverkleidung: Entsprechende Perücke, Fat-Suit an, Dirndl drüber oder so eine quietschbunte Öko-Klamotte, Gummi-Bäckchen drauf, Warze: fertig. Dann irgendwas von Börek, Sonne, Mond und Sterne singen. Ich wette, jeder weiß sofort, wer gemeint ist.

  41. #52 Ottonormalines (07. Dez 2015 14:22)

    Was haben all die beißwütigen Marokkaner hier zu suchen?
    Marokko ist zur Zeit ein sehr beliebtes Reiseland.
    Ich möchte jeden Urlaubsreisenden bitten, einen Marokkaner auf seinem Hinflug dorthin mitzunehmen und ihn auch in seiner Heimat zu belassen.

  42. Lang lebe Frau Roth und bleibe immer Abgeordnete der Grünen.

    Jedes mal wenn sie den Mund auf macht verlieren die Grünen 1 % !

  43. Ist die dumm – und hässlich. Was (letzteres) ja für sich nicht schlimm wäre. Aber irgendwie passt es. Denn wer Pädophilie verharmlost, was erwartet man von so jemandem. Bestimmt nicht kluge Politik. Die allerletzte Dreckspartei. Ich kann nicht glauben, dass sowas überhaupt die 5% Hürde schafft. Allein das ist schon ein Detail des bedenklichen Gesamtzustand unseres Landes.

  44. #12 Babieca

    Heidewitzka – musste beim Sehen und Hören des Videos mehrmals laut lachen. Soviel Infantilität ist schon rekordverdächtig. Schlimmer wie unsere Dorftrotteline (Die treibt sich auch gern mit Türken rum – Gleich und Gleich gesellt sich gern) und dumm wie Brot.

  45. Die CSU blamiert sich noch mehr. Oder was macht dort dieser Friedrich? Sollen wir etwa daran glauben dass die CSU mit diesem Wahnsinn nichts zu tun hat?!

    Erinnert mich an Sendungen wo die CDU den guten alten Wolfgang Bosbach vor die Kamera schickt. Und im Hintergrund wird fleißig weiter gemerkelt.

    Die Roth und die Grünen sitzen nicht in der Regierung – die CSU schon! Und in keinem Bundesland haben die Grünen die gleiche Macht, wie die CSU in Bayern. Und was macht die CSU mit dieser Macht? Sie merkelt!

    Nein, die Roth ist schon schlimm genug, aber die Jasager und Abnicker von der CSU/CDU sind viel schlimmer! Sie haben ihre Politik um 180 Grad gedreht – nicht die Grünen.

  46. Die Steigerungsform von „dumm“?
    .
    Dumm, dümmer, Claudia Roth.
    .
    Und soetwas kann bei uns Politik machen.
    Peinlich!

  47. Deutsche Demokratie:
    Direktmandatsträger werden persönlich gewählt, haben im Parlament meist aber nichts zu sagen.
    Diejenigen „Abgeordneten“ die nicht direkt gewählt wurden, sondern über die Landesliste ins Parlament gehievt werden, sind oft Politiker auf Lebenszeit und brauchen sich nicht mehr mit tumbem Wahlvolk und dessen politischem Willen abzugeben. Sie geben die politische Zielrichtung an und können ihre Ideologie ohne Druck der Wähler ausleben.
    Dies zeigt wohl das eigentliche Dilemma auf, mit dem der somit eigentlich hilflose Wähler unlösbar konfrontiert ist.

  48. Claudia- Fatima in Höchstform. Das kommt fast an ihr Sonne, Mond und Sterne-Video ran oder die strullevolle Interpretation von „Somewhere over the rainbow“. Erst neulich machte sich die Vizepräsidentin des Bundestages bei Lafer! Lichter! Lecker! zur GimpelIn (habs nicht gesehen, nehme mal an, Claudi hat ne Runde Börek geschmissen). Man kann drüber lachen. Weinen könnt ich, wenn mir bewusst wird, wie viel Staatsknete dieser völlig ungebildeten Frau, die keinen Beruf gelernt hat, pünktlich aufs Konto überwiesen wird. Ein Jurist würde rausgeschmissen, wenn er so wenig kenntnisreich, dafür so ideologisch argumentierte und muss für die Kohle richtig viele Stunden kloppen. Oder ein Manager- müsste auch Leistung bringen für diese Kohle. Aber diese Empörtheitsbeauftragte, die Ton, Steine, Scherben in die Pleite managte, fällt immer sehr weich- dank Staatsknete.
    Obwohl: irgendwie passt es doch, dass so eine Frau das Volk repräsentiert- wenn man sich anguckt, mit was die Privatsender Quote machen, gilt anscheinend: Deutschland ist dumm, aber sexy. Wobei sexy nicht sein muss, Hauptsache strunzdoof.

  49. Wer Österreich kennt, kennt The Spirit of Austria = STROH Rum
    Wer Claudia kennt weiß, die ist Strohdumm! 😀

  50. Es ist egal wer das Grundgesetzt richtig zitiert – Merkel oder Friedrich. Denn die Gesetze setzen die beiden nicht um.

    Was bringt es uns wenn der CSU-Mann die Gesetze richtig interpretiert und gleichzeitig alternativlos jeden Gesetzverstoß mitträgt! Das ist doch noch viel schlimmer.

    Denn er weiß ja, im Gegensatz zu Roth, dass diese Politik gegen unsere Gesetze verstößt und macht trotzdem mit!

  51. Vielen Dank, Frau Roth, für dieses einmalige, in seiner historischen Bedeutung heute noch gar nicht letztgültig einzuschätzende Dokument an staatstragender Dummheit, Ignoranz und Bösartigkeit.

    Wenn verirrte Meinungen tatsächlich solides Wissen ersetzen und wenn das deutsche Grundgesetz hinter dem sinnentleerten Gestammel einer Psychopathin zurückweichen müssen, mutiert die Demokratie endgültig zum Faschismus.

  52. Alle diese Großschnauzen bei den Grünen haben nicht mal einen Beruf!

    Roth
    Beck
    Göring-Eckart
    Cohn-Bendit
    Bütikofer
    Fischer
    Nouripour
    Metzger
    https://de.wikipedia.org/wiki/Studienabbruch

    Diese Nieten, die noch nicht einmal ein Studium zum Abschluß bringen konnten, wollen ein Volk regieren?!

    Eine Schande für uns, dass wir uns von solchen Versagern regieren lassen.

  53. Es wird wirklich Zeit das sowas von der Bühne verschwindet.
    Das soll sich den Özdastier nehmen und einfach nur abhauen.Nie was im Leben zustande gebracht,nur anderen auf der Tasche gelegen.Hat nicht mal eigene Kinder.

  54. Diese Person ist einfach nur grottendumm. Wen
    wundert´s? Keine Ausbildung, zu dumm für einen
    Studienabschluß aber als GRÜNENköder hat es
    gereicht.

    Über diese Hohlkopfkampfbombe muß man sich
    nicht weiter echauvieren, was mich aller-
    dings maßlos in Rage bringt, ist die Tatsache,
    daß wir für ein solches schwachsinniges Weib
    die lebenslangen Versorgungskosten erwirt-
    schaften müssen. Da könnte man wirklich rein-
    hauen, daß nur so die Fetzen fliegen.

  55. Herr Friedrich, ist Auftritt in der Sendung war mehr als peinlich. Die Nebelkerze Roth können sie vergessen, denn nicht sie, sondern sie sitzen (oder ihre Partei) in der Regierung.

    Sie haben die Gesetze zwar richtig zitiert aber…. das ist ja das schlimme!

    Denn somit geben sie zu dass sie mit dieser Politik nicht im Sinne von Gesetz, sondern im Sinne von Merkel regieren! Und zwar wissentlich!

    Erst lassen sie alle rein und dann wollen sie einen Teil von denen wieder abschieben weil sie (oh Wunder) gar kein Recht auf Asyl haben – das ist Verschwendung von Steuergeldern (ganz milde und politisch korrekt ausgedruckt)! Gut dass sie bereits zurückgetreten sind (auch wenn aus einem anderen Grund). Jetzt muss noch der Hort zurücktreten.

  56. Biloxi (07. Dez 2015 14:44)
    Danke für die Auffrischung. Hatte ich glatt vergessen. Im Unterschied natürlich zu dem unvergesslichen Paint it black…

  57. Die lächerliche CSU-Vertretung belehrt mit einem erhobenen Zeigefinger die „oppositionelle“ Roth über die Gesetze, die sie selbst missachtet. Das ist ja der Hammer.

  58. So ein Dummbrot! Und wenn ich mir dann verinnerliche, dass die ganzen Linken (ob nun grüne oder rote) so selten dämliche Nichtskönner, Nichtswisser und 100%ige Bauchdenker sind, aber die größten Schnautzen haben und in diesem Land mitbestimmen, wird mir einfach nur schlecht.

  59. Die Lügenpresse beim Lügen ertappt, mit vielen Beispielen und Video-Beweisen!

    … In den deutschen Talkshows und Zeitungen wurde dann auch über die Gewalt ungarischer Polizisten gegen Flüchtlinge gesprochen, von Tränengas gegen Kindern und Familien die auseinander gerissen worden. Wieder einmal lohnt sich hier ein Blick auf die Realität und das perfide mediale Spiel.

    Auf dem folgenden Bild ist ein Ausschnitt aus der Diskussionsrunde von Sandra Maischberger in der ARD zu sehen. [Und wer ist wieder dabei? Die dumme Roth, und rechts außen der schmierige Friedman!]

    Zu dieser Situation gibt es jedoch ein Video auf Youtube, welches natürlich 99% der Zuschauer dieser Sendung noch nicht gesehen haben und deshalb seitens der ARD erfolgreich in die Irre geführt werden können.

    Hier ist klar zu sehen, dass zu keinem Zeitpunkt Gewalt von der ungarischen Polizei ausging, stattdessen wurde die Frau mit ihrem Baby auf dem Arm gerade von der Presse interviewt. Plötzlich zerrt der Vater seine Familie MIT Baby auf die Gleise. Hier ist eindeutig zu sehen, dass die ARD einen Hintergrund in ihrer Sendung nutzt, welcher konträr zum Video steht. Hier sollen also tatsächlich Tatsachen gegenüber dem Publikum verfälscht werden.

    Natürlich lässt sich auch die Bildzeitung nicht lumpen und greift dieses Bild auf, mit interessanter Bildunterschrift. Aber auch die Überschrift hat es in sich: „Schande von Budapest“ wird da getitelt!
    http://freiundquer.de/?title=der-perfide-betrug-der-medien&more=1&c=1&tb=1&pb=1

  60. Es gibt über 56,000 IS zugehörige Twitter accounts & 110+ Telegram Channels mit TAUSENDEN von Unterstützern!

  61. Schweiger plant neuen Film:

    Eine „Flüchtlings“-Schmonzette.

    ich gehe mal davon aus, dass da reichlich GEZ- und/oder Steuer-Fördergelder fließen werden um diesen wichtigsten Film der deutschen Nachkriegsgeschichte, ach was sage ich, den wichtigsten Film aller Zeiten zu drehen. 🙂

    Der erhält sicher das Prädikat – volksbildend und staatspolitisch besonders wertvoll 🙂

    Denn wie sagt der Til so süß, er will mit dieser Refutschie-Schmonzette

    „die Zuschauer ein bisschen an die Hand nehmen.“

    ,

    http://www.welt.de/vermischtes/article149697421/Til-Schweiger-plant-jetzt-einen-Film-ueber-Fluechtlinge.html

    Schmonzette: rührseliges, dramatisch wertloses Stück

  62. Claudia Roth-TYPISCH AUS TIEFSTE BAYERN;ihre verhalten hat keine Grenze-das ist Zumutung mit solche Leute Dialog führen-Sie sieht wie Leitende von Hurrenhaus,mit eine Warze bei der Nase,sie kann die tragen bie nextes Jahr bis Hallween,dann würde ich Hautarzt besuchen,die Warze entfernen lassen.Aber sie wahrscheinlich auf die Warze stolz ist,man weiss nie!!!!!In Kopf hat arme auch nicht so viel!!!

  63. da sieht man doch an dieser Claudia R. dass man mit absoluter Dummheit in Deutschland Karriere machen kann, viel Geld verdient und es bis zum Vize des Bundestages bringt… Gehalt ungefähr 13000 EUR Monat + Zulagen..

  64. Es ging noch weiter unsere liebe schönheitzwartze musste sich auch noch belehren lassen. Das geht gar nicht.Was hat denn unsere liebe Claudia schon vorzuweisen in

  65. Nur 1,8 Prozent dürften rechtlich bleiben – da sieht man mal was für ein Schindluder mit dem deutschen Steuerzahler getrieben wird.

    Frau R. ist der klassische Fall einer Fehlbesetzung, in der Politik hat so jemand überhaupt nichts verloren. Diese Person semmelt Deutschland, genauso wie unser wandelnder Hosenanzug, ungeniert mit Vollgas an die Wand.

    Dass sich diese Deutschlandvernichter überhaupt noch vor eine Kamera trauen, schämen sollten die sich.

  66. Lieber Biloxi, schönes Zitat, und Sie gehören hier zu den Postern, die sich – wie ich hoffe, auch ich selbst – nur geringstmöglich an der Nase herumführen lassen.

    Aber ich bitte Sie, passen Sie auf die Fremdwirkung auf: Sie selbst mögen, davon bin ich überzeugt, genau wissen, dass Frau NixgelerntAberLebensfrohMit200.000p.a.AusSteuergeldern Roth nur Teil eines riesigen Ablenkungsmanövers ist.

    Aber mehr als 2/3 der IP-Poster wissen das NICHT, die fallen auf den Honeypot Roth & Co. rein –

    http://origin.pi-news.net/2015/12/facebook-sperrt-islamkritiker/#comment-3197577

    – und so wäre dann doch m.E. bei jedem Post, der diese Illusionen unterstützen könnte, eine Art „Waiver“ erforderlich, ein Zusatz der Art, „Aber Achtung, denn auch hier befinden wir uns wieder einmal in der Lindenstrasse der BRD-Politik…“.

    Und nebenbei: Was glauben Sie, wieviele dumme, schwer übergewichtige und hässliche BRD- (nicht nur unbedingt Haus-) frauen sich mit der Roth täglich neu identifizieren und sich sagen, wenn die Tusse es zum Bundestagsvize schafft, dann bin ich für meinen Macker immer noch gut genug, aber hallo!

    Und eben das Problem, dass unsere Urteilsfähigkeit eingeschränkt werden soll: Wir sollen unsere Entscheider insgesamt für Idioten halten, was für 2/3 unserer Mitposter (siehe Link) auch wunderbar funktiert.

    Und noch eins: Auch wunderbare Neologismen gehen hier bei IP leider unter:

    Costguard18 in

    http://www.pi-news.net/2015/12/koeln-protest-gegen-links-gruenen-paedo-sumpf/

    hochspritzbereite Neger„.

    Jetzt, wo Akif auswandern und nicht mehr schreiben will, brauchen wir solche traumhaften Wortneuschöpfungen wie „hochspritzbereit“ aus unseren Kreisen mehr denn je.

    (Und noch eine Ergänzung zu meinem ersten Link: Auch gestern habe ich hier auf PI wieder mind. 5, 6 oder 7 mal, vielleicht öfter, gelesen, Pirinçci würde jetzt doch wieder von Amazon vertrieben; ich hatte schon vor gefühlt Wochen erklärt, dies beziehe sich ausschliesslich auf amazon-„Marketplace“, also Fremdanbieter dort (plus 3 euro Versand), und da wohl die Mehrheit der amazon-Kunden jedenfalls Bücher nur bei amazon.de selbst bestellt, wg. der 3 euro und insbesondere wg. „Vertrauen und so“, muss leider davon ausgegangen werden, dass sich P’s amazon.de-Umsatz damit auf vielleicht ein Zehntel des dort zu erwartenden reduziert hat. P sagt’s im Interview ja auch selbst: „Von 1000 Fans kann ich nicht leben.“

    Selbst hier auf Pi gibt’s immer noch eine Zweidrittelmehrheit (siehe mein Link), die unsere Regierung usw. für (nur) „dumm“ (statt böse) hält, und die noch nicht kapiert haben, dass uns unsere Zeitreise bereits ins Jahr 1933 zurückgebeamt hat… nur eben noch nicht ins Jahr 1937, aber das kommt noch, garantiert.

  67. #70 ossi46 (07. Dez 2015 14:49)

    Alle diese Großschnauzen bei den Grünen haben nicht mal einen Beruf!

    Roth
    Beck
    Göring-Eckart
    Cohn-Bendit
    Bütikofer
    Fischer
    Nouripour
    Metzger
    https://de.wikipedia.org/wiki/Studienabbruch

    Diese Nieten, die noch nicht einmal ein Studium zum Abschluß bringen konnten, wollen ein Volk regieren?!

    Eine Schande für uns, dass wir uns von solchen Versagern regieren lassen.
    ==========================================
    Totalversager auf allen Ebenen.
    .
    Wer es noch nicht kennt, hier etwas zur dümmlichen Claudia Roth zum Schmunzeln.
    Unter dem Motto: Traurig, aber wahr!
    .
    https://www.youtube.com/watch?v=lSwtfutzOlQ

  68. Das hat bei Claudia Methode, SOLCHE Dummheit kann nur Fassade sein. HAHAHAHA! 😀 😀 😀
    Zu konstant dumm, einfach zu krass, zu unwahrscheinlich sich in derart lukrativer Position trotz derartigem Schwachsinn so lange zu halten.

    Die Frau ist wahrscheinliche ein Genie.

  69. Vielleicht hat sie damit meine Stimme, die Frau muss erhalten bleiben. Die letzte große Entertainerin.

  70. Mal so näher betrachtet, stellt dieses obige Bild nicht Meat Loaf in The Rocky Horror Picture Show dar?

  71. Hier auf PI wusste ohnehin jeder, dass die Frau eine Idioten ist und die „etablierten“ Medien werden nichts darüber bringen.

    Fall erledigt.

  72. Beschimpfungen auf Facebook

    Grüne drohen CSU-Fraktionschef mit Strafanzeige

    Die CSU-Landtagsfraktion hat Ärger mit ihrer Facebook-Seite: Dutzende Bürger haben dort Hasskommentare gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth hinterlassen – bis hin zu Mordaufrufen.

    Die Grünen forderten am Montag die sofortige Löschung der entsprechenden Kommentare und eine Entschuldigung von CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer.

    Die CSU-Fraktion teilte daraufhin mit, dass sie bereits viele Kommentare gelöscht habe – sich aber nicht bei Roth entschuldigen werden.

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/thomas-kreuzer-gruene-drohen-csu-fraktionschef-mit-strafanzeige-1.2771797

  73. Oh mei. Hatte denn keiner der Gesprächsrundenteilnehmen nicht zufällig eine riesige DEUTSCHE Kartoffel dabei, um jene dieser Mikrofonquälerin ins (Verzeihung!) MAUL reinzustopfen? Korken rein und Ruhe is‘! Soviel Schwerlsinn gibt’s doch normal gar net auf einen Haufen. Diese politische Mülltonne..!! Noch nicht mal LESEN scheint die zu können!

  74. Es ist schon traurig, das in unseren Land Leute in solch hohen (normalerweise Ehrenhaften) Positionen sitzen, die zu blöd sind einen Eimer Wasser umzukippen! :mrgreen:

  75. WIR SOLLTEN ALLE ARMEN MENSCHEN AUF DIESEM PLANETEN ZU UNS HOLEN, UND EINE WOHNUNG MIT HOHEN SOZIALLEISTUNGEN GEBEN. DIE PAAR MILLIARDEN NEUBÜRGER GEHEN SCHON NOCH. ERARBEITEN MÜSSEN DAS NATÜRLICH DIE DÜMMSTEN IM LAND, WIR DEUTSCHEN. ABER KEINE ANGST, ANGST IST EIN SCHLECHTER RATGEBER, (SAGT FRAU MERKEL) WIR SCHAFFEN DAS (AUCH MERKEL).UND SOLLTE UNS DIE ÜBERFREMDUNG VON DIESEN MILLIARDEN MOSLEMS EINENGEN, DANN MÜSSEN WIR HALT ÖFTER IN DIE KIRCHE GEHEN (SCHON WIEDER MERKEL). UND WENN SIE WEGEN DEM VERSUCH DER WELT „EIN FREUNDLICHES GESICHT ZU MACHEN“ ÖFFENTLICH KRITISIERT WIRD, DANN IST DAS NICHT MEHR IHR
    LAND (OH GOTT, IMMER NOCH MERKEL). NA GUT, JETZT LANGT ES AUCH WIEDER, SONST WERDE ICH NOCH GENAU SO MATSCHIG IM GEHIRN WIE DIE MERKEL.

  76. #89 mutambo mustaman (07. Dez 2015 15:09)
    „NixgelerntAberLebensfrohMit200.000p.a.AusSteuergeldern Roth nur Teil eines riesigen Ablenkungsmanövers ist.“

    Wenn damit die Finanzeliten verbunden mit der NWO gemeint sein sollen, dann ist das hier den meisten sehr wohl bekannt. Der Hooton-Plan („wie lasse ich ein Volk verschwinden“) ist PI-Lesern ebenfalls bekannt. Auch dass wir wie es aussieht als amerikanisches Besatzungsgebiet dastehen, als Kolonie der USA. Korrigiert mich gerne wenn ich falsch liege.

  77. Roth und Göring-Eckardt berufslose Früchtchen, die unser System hochgespült hat und die letztlich von Merkel (mit FDJ-Karrierer) gestützt werden.

    Dazu das andere FDJ-Früchtchen, Pau, ebenfalls von gnadenloser Dummheit.

    Aber sind die anderen, die Etablierten in C*DUSPDGRÜNESED, etwa besser?

    Da ist zum Beispiel Uschi, die immer ganz markant aufzutreten sucht, aber null Ahnung hat. Eine Verteidigungsministerin, die gleich am Anfang des Ukraine-Konflikts NATO-Truppen an die Grenze zu Russland verlegen wollte, obwohl unsere Truppe wegen Übergewichtigkeit und Materialmangel überhaupt nicht einsatzfähig ist! Wegtreten, Uschi! Wenn von 90 Tornados bestenfalls nur 29 einsatzbereit sind, dann hat die Ministerin völlig versagt und muss zurücktreten! Was wär´ denn im Ernstfall?

    Zurücktreten muss auch Merkel! Sie hat ihren Amtseid, ihre Kraft dem Wohle des deutschen (!) Volkes zu widmen, gebrochen und dient vor allem der muslimischen Masseninvasion. Das hat zur Folge, dass weitere Gesetze – darunter das Asylgesetz – für null und nicht erklärt sind zum schweren Schaden Deutschlands. Diese Gesetzesbrüche ziehen weitere nach sich, die unsere Grenzsicherung etc. und die Sicherheit des Landes und seiner Bevölkerung insgesamt aufheben. Das ist Hochverrat und vor Gericht zu behandeln!

    Da die übrigen Minister der Regierung Merkel wie zahme Hündchen aus der Hand fressen, sind auch sie ihres Amtes zu entheben….

    Und Diktatorin Merkel tut so, als ob sie das alles gar nichts anginge. Dabei hat sie – allerdings ohne jeden Widerspruch – eigenmächtig und in einem Fall von (bewusstem!?) Blackout alle Mohammedaner eingeladen, nach Deutschland einzuwandern. Und die kommen, gilt doch Deutschland als Vorstufe des Allah-Paradieses, in dem es lustig zugeht, wie in den Suren 56 und 78 nachzulesen ist.

    Fazit: Merkel und ihre Vasallen müssen sofort abtreten und dann vor Gericht!

  78. Bin echt froh, dass ich mir das ÖR-Fernsehen nicht mehr antue, in dem vor allem die Gruenen eine Information des Bürgers sabotieren. Die Zeit, die man mit diesem Fernsehen verschwendet, fehlt einem, um sich in seriösen Medien zu informieren. Ein solches Medium ist PI. Man darf nie verkennen, dass die Mitbürger, die noch das ÖR-Fernsehen gucken, wesentlich schlechter informiert sind als wir auf PI.
    23-Jähriger und ein Polizeibeamter in Freiburg kulturbereichert
    Freiburg (ots) – Freiburg, Innenstadt – In der Nacht von Samstag, 05.12.2015, auf Sonntag, 06.12.2015, kam es gg. 3 Uhr 40 im Bereich der Löwenstraße aus noch nicht geklärten Gründen zu einer Streiterei zwischen zwei Personengruppen. Aus einer Gruppe von zwei Männern heraus setzte einer der Männer bei den folgenden Handgreiflichkeiten ein Messer ein und verletzte damit einen anderen Mann aus der anderen Gruppe erheblich im Gesicht. Daraufhin ergriffen die zwei Männer, zu der der Mann mit dem Messer gehörte, die Flucht. Die Flüchtenden konnten durch Polizeikräfte im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung festgestellt werden. Sie widersetzten sich der polizeilichen Kontrolle und setzten Pfefferspray gegen die Beamten ein. Ein Beamter wurde hierdurch verletzt. Beide Personen konnten festgenommen werden und wurden auf das Polizeirevier Freiburg-Nord verbracht, wo sie über Nacht blieben. Eine Haftprüfung läuft noch. Die beiden Männer müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Weiterhin stehen mehrere Handy-Diebstähle im Raum. Bei der Personendurchsuchung wurden zwei Handys aufgefunden, die derzeit den Eigentümern zugeordnet werden. Der Mann, der das Messer einsetzte, ist 19 Jahre alt, der weitere Mann ist 16 Jahre alt. Beide stammen aus Algerien. Der Verletzte ist 23 Jahre alt und konnte nach ärztlicher Behandlung wieder nach Hause entlassen werden.
    http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110970/3195812

  79. #93 Wohlgesinnter (07. Dez 2015 15:19)

    Meat Loaf kann singen.
    Claudi kann betroffen gucken, pöbeln und Unsinn reden.

    Aber man hätte wirklich reagieren sollen, als Claudi ihren Teddy nicht mehr mochte und ihn einem Flüchti an den Kopf warf.

  80. … die Frau muss erhalten bleiben. Die letzte große Entertainerin.
    #92 Sizzlaskalongi (07. Dez 2015 15:16)
    Also sprechen wir sie heilig! Und da ihr die Dummheit geradezu aus ihren großen Kuhaugen springt, bietet sich dieser Titel vorzüglich an:

    Lee Dorsey: Holy Cow
    https://www.youtube.com/watch?v=qANTSHIivRY

    Allerdings will die große Klasse dieses Songs überhaupt nicht zu dieser dummen Kuh passen. Musikalisch, da genau so ein Trash wie uns‘ Claudi, paßt viel besser das hier, wobei diese „Cindy“ der Betroffenheitswarze auch vom Typ her nicht unähnlich ist:

    Cindy und Bert: Spaniens Gitarren
    https://www.youtube.com/watch?v=iS8CD3mg7ME

    II
    #74 leonhard hagebucher (07. Dez 2015 14:57)

    Gern doch. 🙂 Holy Cow ist auch klasse, gell?

  81. Auch der Versuch der Moderatorin, die Diskussion noch umzulenken, half da nichts mehr, weil Roth schon zu sehr erregt war, um sich noch zu beruhigen.

    Man verzeihe mir, dass ich jetzt aus Gründen der Objektivität, bzw. des Wissens darüber wie die Welt ist (statt wie sie sein soll, obwohl diese Ideologien kenne ich freilich auch), ein wenig böse sein muß.
    Aber auf Claudia Roth und viele ihrer Parteigenossinnen (vermutlich alle, denn bei den Grünen dürfte es kaum Verstand geben) trifft nun mal der Titel „Über den physiologischen Schwachsinn des Weibes“ zu.
    Und ja das Werk gehört zur Kultur, es ist geschrieben worden und auch in Wikipedia noch nicht auf dem Index (noch nicht, auch C.R, hat dafür wohl noch nicht sorgen können, aber wer weiß wann, noch sitzen die im Sattel).
    Ich betone ausdrücklich, dass ich nicht der Ansicht bin, dass man das verallgemeinern kann und das muß man mir halt glauben, aber es hat einen wahren Kern, das muß ich halt feststellen.
    Männer haben auch ihre Eigenschaften und aicher auch Schwachstellen und es ist jeder Frau unbelassen eine Streitschrift über den physiologischen Schwachsinn des Mannes zu verfassen. Bzw. über eine Eigenschaft die man beim Manne ausgemacht zu haben glaubt. Aber bitte mit Fakten Argumenten und Logik unterfüttert.
    (bin ich froh, dass ich anonym bin)

  82. #6 Negerkuss (07. Dez 2015 13:48)

    Keinen Beruf gelernt, nix auf der Pfanne… um unser Volk zu vertreten reicht es anscheinend…

    ————————————
    Was die Trulla genau, wie auch das andere Politiker Pack vertritt, ist nicht bekannt, auf alle Fälle nicht das deutsche Volk, so etwas hätte man früher aus der Stadt oder aus dem Land gejagt !

  83. Das Gegenteil von „gut“ ist nicht „schlecht“, sondern „gut gemeint“.

    Claudia Roth ist das deutsche Paradebeispiel dafür.

  84. Merkel bekommt jetzt auch Gegenwind aus Österreich:

    „Haben unsere Länder überrannt“

    Wien fordert Flüchtlings-Obergrenze von Merkel

    Merkels Kurs in der Flüchtlingspolitik ist nicht nur in den Reihen der Union umstritten. Neben mehreren osteuropäischen EU-Staaten hatte zuletzt auch EU-Ratspräsident Donald Tusk eine Kehrtwende gefordert. Jetzt kommt eine – wenn auch freundliche – Forderung nach Obergrenzen vom Nachbarland Österreich.

    Der Wiener Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) forderte in der „Stuttgarter Zeitung“ einen Kurswechsel von Berlin: „Deutschland hat Großes geleistet, stößt aber nun auch an seine Grenzen. Ich gehöre deswegen auch zu denjenigen, die sagen: Wir brauchen eine kapazitätsorientierte Obergrenze.“

    … … …

    http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_76332034/fluechtlinge-oesterreich-fordert-obergrenze-von-angela-merkel.html

  85. Claudia Grün hatte wahrscheinlich wiedermal getankt…

    „“Beleidigungen und Mordaufrufe
    Hass-Kommentare auf Facebook: Grüne erstatten Anzeige gegen CSU
    az, 07.12.2015 15:42 Uhr

    Die Grünen drohen der CSU-Landtagsfraktion wegen Beleidigungen auf deren Facebook-Seite mit einer Strafanzeige. Foto: facebook.com/csu.landtag / AZ-Screenshots

    CSU-Anhänger hetzten auf der Facebook-Fanpage der Landtagsfraktion mit üblen Beleidigungen und Morddrohungen gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth. Deren Fraktion hat nun Strafanzeige erstattet.

    München – In einem Beitrag vom 3. Dezember schrieb die CSU Fraktion im bayerischen Landtag auf ihrer Facebook-Seite: „Claudia Roth unterstützt Demo trotz ‚Deutschland, Du mieses Stück Scheiße‘-Rufen. Die Politikerin der Grünen und ?#?Bundestagsvizepräsidentin? konnte die Rufe bei der Veranstaltung in ?#?Hannover? laut Bericht einer örtlichen Zeitung hören und marschierte dennoch weiter.“

    Dr. Florian Herrmann, der innenpolitische Sprecher der ?CSU?-Landtagsfraktion kommentierte dies zusätzlich mit den Worten „Frau Roth trägt damit zur Radikalisierung? der Gesellschaft bei und macht sich mitschuldig, wenn sich das Klima in ??Deutschland? hochschaukelt“…““
    http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.beleidigungen-und-mordaufrufe-hass-kommentare-auf-facebook-gruene-erstatten-anzeige-gegen-csu.2570a1ca-4f31-4340-ab29-07f076077876.html

  86. Biloxi (07. Dez 2015 15:43)
    Unter Cindy und Bert hat ein Youtube-Poster den sinnigen Kommentar gesetzt: Porno für die Ohren.
    Und sowas wie Lee Dorsey hat zu uns damals jungen Leuten im Osten leider kaum gefunden…Wir waren froh, wenn wir die Radio-Charts mitbekamen…

    INGRES (07. Dez 2015 15:52)
    Ja der gute alte Möbius. Zwar zeitbedingt etwas holzschnittartig, aber kaum zu widerlegen…

  87. Warum fallen eigentlich die Grünen immer durch so ausufernden Schwachsinn auf? Besonders die Frauen der Grünen tun sich ständig ganz unangenehm hervor.

    Als ob es da irgendeine 50%ige Scheissequote gibt, die auf biegen und brechen erfüllt werden müss

  88. Ist es nicht bezeichnend wer alles Bundestagsvizepräsidentin werden kann,sogar jemand der nicht das Grundgesetzt kennt und der es gut findet das Gesetze permanent gebrochen werden. Frau Roth findet sich mit Fischer in guter Gesellschaft der ja auch Steine geworfen hat gegen Polizisten und dann noch Außenminister werden konnte. Gestern Front National und hoffentlich in März die AfD.

  89. Die Grünen in Österreich können zwar nicht mit einer so phänomenalen Dummheitspersonifizierung wie Claudi R. prunken, sind ansonsten aber genau so bescheuert wie ihre deutschen Idiotinnen und Idioten im Geiste.

    Andererseits:
    „Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch.“
    Friedrich Hölderlin

    In diesem Sinne:

    Die gleich- und heterogeschlechtlichen Ampelpärchen in Linz sind Vergangenheit. Der neue FPÖ-Verkehrsstadtrat Markus Hein hat die Ansteckscheiben verschwinden lassen, wie er am Montag erklärte.

    Und natürlich:

    Die Grünen haben die Demontage der Linzer Ampelpärchen heftig kritisiert. Der Landtagsabgeordnete und Mitinitiator der Installation, Severin Mayr, findet es „beschämend“: „Während anderswo Zeichen gesetzt werden, um Weltoffenheit und friedliches Zusammenleben voranzutreiben“, lege FPÖ- Stadtrat Hein den Rückwärtsgang ein. Anders als mit „Homophobie oder Ewiggestrigkeit“ ließe sich das nicht erklären, so Mayr.

    http://www.krone.at/Oesterreich/Linzer_FPOe-Stadtrat_liess_Ampelpaerchen_abmontieren-Voellig_unnoetig-Story-485830

    Claudi, Österreich erwartet jetzt von dir ein Zeichen von Empörungssolidarität! Halt deine feuchten Kuhaugen in die Kamera rühre uns, den Tränen nahe, mit einer schonungslosen Anklage!

  90. #110 Babieca (07. Dez 2015 15:57)

    #100 lorbas (07. Dez 2015 15:30)

    Erhol‘ dich gut. Falls es in den Urlaub geht.

    Wenigstens ist diese Nachricht nicht so kryptisch wie die von Rachel:

    I’m going to be gone from the Internet for at least a month. Unable to get into details at the time.

    Das hat mich dann doch schon etwas geschockt. So kryptisch ist sie sonst eher nicht.

  91. Was auch hier wieder auffällt… Die gutlinken Gleichmacher haben ein extremes Ego und sie werden ausfällig wenn man versucht mit ihnen zu argumentieren.
    Vermutlich ist deren vermeintliche moralische Überlegenheit das einzige was sie haben um sich besser zu fühlen. Daher sehen sie Fakten als Angriff auf ihre Persönlichkeit und dann reagieren sie so emotional wie in dem Video die Roth.

  92. Daß Claudia Roth keinen blassen Schimmer hat, schon gar nicht von juristischen Fragestellungen, hat sie ja nun schon mehrfach unter Beweis gestellt. Die Diskussionsrunde im BR am letzten Dienstag hat das nur noch einmal bestätigt.

    Allerdings liegt auch Herr Kissler falsch wenn er meint, wegen Art. 16a Abs. 2 GG hätten Zuwanderer, die aus EU-Mitgliedsstaaten einreisen, keinen Asylanspruch in Deutschland. Wer so argumentiert, übersieht Art. 16a Abs. 5 GG, in dem es heißt:

    (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

    Der Art. 16a Abs. 5 GG statuiert unter den in der Norm genannten Voraussetzungen also einen Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen vor den Asylrechtsvorschriften des Art. 16a Abs. 1-4 GG. Zu diesem Völkerrecht rechnen auch die Europäischen Verträge und daraus abgeleitet die Dublin-III-Verordnung, in der die Zuständigkeit für die Bearbeitung eines Asylantrags im Schengen-Raum geregelt ist. Danach ist im Regelfall derjenige Teilnehmerstaat zuständig, in dem ein Ausländer erstmals das Schengengebiet betreten hat – und das sind normalerweise nicht unsere Nachbarn Österreich oder Tschechien, sondern in erster Linie Griechenland oder Italien. Aus diesem Grund wäre es auch nicht zulässig, würde die Bundespolizei illegale Zuwanderer beispielsweise an der deutsch-österreichischen Grenze abfangen und zurückschicken. Der in diesem Zusammenhang von Asylkritikern immer wieder genannte § 18 Abs. 3 AsylG ist aus den oben genannten Gründen nicht mehr anwendbar!

    Dieser Hinweis auch an die Adresse der AfD-Mitstreiter hier im Forum, denn die AfD argumentiert ebenso wie Kissler (beispielsweise Paul Hampel am vergangenen Mittwoch bei Anne Will, der wiederholt auf Art. 16a Abs. 2 GG hinwies und unzutreffend von „Rechtsbruch“ sprach).

  93. Frau Roth ist ein schönes Beispiel, dass man in Deutschland auch als bildungsferner, kognitiv gehandicapter Mensch mit akzentuierter Persönlichkeit weit kommen kann.

    Frau Roth ist das beste Beispiel dafür, dass wir schon in einer annähernd egalitären Gesellschaft leben.

  94. Heiliger Bimmbammm, mit verlaub, Sie sehen aus wie eine Irre, Frau Roth!

    Und den wirren Stuss den Sie vom schlechtesten geben, bestätigt diese Annahme!

  95. Frau Roth ist der Teufel in Person wie Merkel.

    Diese Frau hat ihr ganzes Leben damit verbracht, unser Volk zu zersetzen und die Deutschen zur einer Minderheit im eigenen Land zu machen.

    Frau Roth ist der Inbegriff des Selbsthasses, über ihre fehlende Fachkompetenz wusste aber jeder schon lange bescheid.

    Wäre das einem AFD Politiker passiert stände im nächsten Tag in der Lügenpresse „Irrer AFD Politiker“. Bei Frau Roth und den Grünen wird solch ein abgrundtiefer Blödsinn ihrerseits totgeschwiegen.

    Deutschland wird von Irren regiert und Irrer berichten drüber.

  96. Die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth kennt nicht einmal das Grundgesetz. Was für eine Dumpfbacke! Dabei kennt mittlerweile jeder halbwegs informierte Bürger diesen Abschnitt des Grundgesetzes.
    Welcher Pöbel wählt diese Figuren?

  97. Frau Roth kann nichts dafür, die Gesellschaft ist Schuld an ihrem Geisteszustand. Ihr Gehirn wurde von linksgrünen Ideologen ab dem Kindergartenalter heiß gewaschen, dann geschleudert, getrocknet und gebügelt. Kein Mensch kann sowas unbeschadet überstehen.

  98. OT Und sowas wie Lee Dorsey hat zu uns damals jungen Leuten im Osten leider kaum gefunden…Wir waren froh, wenn wir die Radio-Charts mitbekamen…
    #113 leonhard hagebucher (07. Dez 2015 16:08)

    Ausgenommen die Glücklichen in Westgrenznähe. Die konnten immerhin im Norden
    BFBS und im Süden AFN hören. Lee Dorsey kannten auch im Westen viele nicht, aber der Kenner hörte – im Norden – ja sowieso die Top Twenty vom BFBS. Holy Cow kam im Oktober 1966 in die Charts und erreichte Platz 6.“Nur“ Platz 8 (August 1966) aber bei uns bedeutend bekannter:

    Lee Dorsey – Working In The Coal Mine
    https://www.youtube.com/watch?v=IsZT-Gj7QNI

    Die Top 20 vom BFBS waren für unsereinen einfach der Hammer, mit dieser Erkennungsmelodie:

    JOHNNY AND THE HURRICANES – SANDSTORM
    https://www.youtube.com/watch?v=DuW3-7XWmxo.

  99. #127 Biloxi

    „„Während anderswo Zeichen gesetzt werden,“

    Das klingt nach, „… befiehl wir folgen dir“.

    „Anders als mit „Homophobie oder
    Ewiggestrigkeit … …“

    Immer diese Phrasendrescherei der Grünlinken.

    Was die Grüne nicht rafft ist, dass man nicht alles nachmachen muss, wenn z.B. in anderen Ländern ein paar bekloppte Gutmenschen durchdrehen. Man muss das in Linz nicht nachmachen, oder gibt es ein Völkernaturgesetz das dies zwingend fordert. Meine Mutter sagte mir früher immer „Wenn andere aus dem Fenster im 1. Stock springen, musst du doch nicht hinterherspringen. Das machen nur Dummköpfe.“. Recht hat sie.

  100. an psi
    moch i des glatt noch amoal:
    https://conservo.files.wordpress.com/2015/03/1roth.jpg

    punkt statt komma, mei ies dees schwer…

    im Trollreservat wär noch was frei,
    https://conservo.files.wordpress.com/2015/10/merkel-gauck.jpg
    nachdem ihr Zauberspiegel ihr die Wahrheit verraten hat:

    „Frau Dönerin,
    Ihr seid nicht die Schönste hier
    aber gleich Doofe gibts ebenso wie Ihr“
    Gehts doch besser zum Gotterbarmen
    in den Wald zum Baumumarmen“
    🙂
    „Wenn man selbst nicht leuchten kann,
    sollte man wenigstens reflektieren können,“
    des hott mei Opa immer gsagt.
    Aber so gehts auch, Trollprüfung mit summa cum laude bestanden.

  101. Auch Bunteskönig Gauck muß zurücktreten! Dann muß ihn u. seine Konkubine Daniela Schadt[s. Schad, Schade, Schaade; Schadenstifter! Übernamen für Raub-/Ritter z.B. Ritter Blikker Lantschad von Steinach auf Burg Schadeck/Neckar; Happe Nachtschade 1387 Frankf., Tuenschaden 1414 Mähren; Schademirnicht 1377 Breslau, Schadewulf(Jäger!) usw. Nach Dt. Namenlex., Gondrom] keiner mehr sehen!

    PROPAGANDA FÜR DEUTSCHLANDVERRÄTER KÖNIG GAUCK & MÄTRESSE:

    „Joachim Gauck & Daniela Schadt
    Darum heiratet er sie auch nach 15 Jahren nicht
    07.12.2015
    Der Bundespräsident und seine First Lady tanzten auf dem Bundespresseball in Berlin. Doch nach 15 Jahren an seiner Seite ist sie noch immer „nur“ seine Lebensgefährtin…““

    UNSERE FEUDALHERREN u. -INNEN:

    DEUTSCHLAND VERSCHERBELN u. RAUSCHENDE BALLNÄCHTE FEIERN!

    „“Nach ein paar Takten aus der „Schönen blauen Donau“ hatte der Bundespräsident die Hand seiner Tanzpartnerin Sonja Mayntz schon losgelassen.

    Joachim Gauck wollte – so wie es das Eröffnungsritual des Bundespresseballs vorsieht – zu Daniela Schadt wechseln. Zu früh, denn diese drehte sich noch mit Ballchef Gregor Mayntz im Walzertakt.

    Als sich beide Paare dann trennten, trat Gauck vor seine First Lady, deutete galant einen Diener an, ergriff ihre Hand, legte seine Rechte auf ihren Rücken…

    Wenn Liebende miteinander tanzen, erkennt man, wie sie als Paar harmonieren, sagt man. Sollte dies stimmen, dann scheinen Joachim Gauck und Daniela Schadt das perfekte Paar. Er führt – sanft, aber entschlossen.

    Sie folgt seinem Rhythmus, setzt ihre Schritte selbstbewusst zwischen seine auf Hochglanz polierten Smokingschuhe und schwingt vertraut in seinen Armen. Mit müheloser Leichtigkeit gleitet das Paar übers Parkett, verschmolzen zu einer glücklichen Einheit.

    Das First Couple eröffnete den Bundespresseball im Berliner Hotel „Adlon“. Jeder der 2000 Ballgäste und wohl auch ganz Deutschland hat sich inzwischen daran gewöhnt, dass die Frau an der Seite des Staatsoberhaupts seine Lebensgefährtin ist, nicht seine Ehefrau.

    Verheiratet ist der 75-Jährige seit fast 55 Jahren mit Hansi Gauck, mit ihr und den vier Kindern hat er sein Leben in der DDR bestritten. Nach dem Fall der Mauer zog der Pastor 1991 nach Berlin, wo er Leiter der nach ihm benannten Gauck-Behörde wurde. Seine Familie blieb in Rostock zurück.

    Auch heute noch sagt Hansi Gauck „mein Mann“. Noch immer trägt sie ihren Ehering. Als beide 18 Jahre alt waren, legten die Schüler jeden Monat fünf Mark zurück, um sich Ringe leisten und endlich heiraten zu können.

    „Die Scheidung ist zwischen mir und meinem Mann kein Thema“, bekannte Hansi Gauck vor einiger Zeit in einem BUNTE-Interview. Seit vielen Jahren bemühe sie sich, „dass er nicht mehr wichtig für mich ist“.

    Doch wenn sie „ihren Mann“ in der Zeitung sehe, begreife sie schmerzhaft, „dass er weg ist“. Das Alleinsein hat die Verlassene akzeptiert. Ihre Ehe hat dennoch Bestand. Sie gilt vor Gott. Eine Scheidung würde ihr das Herz brechen.

    Für Gauck als verantwortungsbewussten Mann scheint dies ein unüberwindliches Hindernis zu sein. Mehr noch als die Tatsache, dass er bei einer amtlichen Trennung sein beachtliches Vermögen und seine Rentenansprüche teilen müsste…““

    DÄMLICHE „BUNTE“! GAUCK IST PFARRER, DA IST NIX MIT SCHEIDUNG; EIGENTL. AUCH BEI DEN EVANGELEN, WENN SIE KIRCHL. GETRAUT WURDEN!

    „“Seit 2000 lebt Gauck, der im Land zu einer moralischen Instanz aufgestiegen ist, mit Daniela Schadt zusammen…

    Zweifellos, die 20 Jahre Jüngere ist ein Glücksfall für Gauck. In ihrer unbestechlichen, lebensfrohen und bodenständigen Art begleitet sie den Bundespräsidenten bei seinen Pflichten. Sie repräsentiert das Land, strahlt Herzlichkeit und Charme aus, sie versteht sich auf Konversation, verbreitet Fröhlichkeit und beherrscht die Kunst der Zurückhaltung.

    Ihrem „Jochen“ dient die hessische Unternehmerstochter als Ratgeberin ohne eigene Interessen – und als Kritikerin, deren Worte hinter verschlossenen Türen bleiben. Zudem begleitet sie ihn als Vertraute und Geliebte. Mit kleinen Gesten und zärtlichen Blicken kann sie ihm in schwachen Momenten Stärke und Halt verleihen…““
    http://www.bunte.de/politik/joachim-gauck-daniela-schadt-darum-heiratet-er-sie-auch-nach-15-jahren-nicht-204631.html

    Forderte Gauck doch im Ausland(Ende Apr. 2015 auf Malta), das deutsche Grundgesetz zu brechen u. viele Menschen, die nicht asylberechtigt sind, für Deutschland ein. Gauck: „Ich glaube…“
    Videolänge 1:08 Min.
    https://www.youtube.com/watch?v=bDeAjfcqvWo

  102. Jackson, guter Post, so aber noch nicht gut genug, denn vielleicht haben Sie recht, vielleicht auch nicht. Wenn Sie uns manipulieren / verunsichern wollten, werden wir in der Sache wohl nichts mehr von Ihnen hören; wollten Sie tatsächlich Hilfestellung geben, sind wir Ihnen alle für weitere Erläuterungen dankbar. (Und es scheint in der Tat ein Unding, dass, viele Monate nach Beginn der Invasionsapotheose, diese Fragen (zumindest in der Öffentlichkeit) immer noch nicht geklärt sind.)

    Sie schreiben:

    Der Art. 16a Abs. 5 GG statuiert […] also einen Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen vor den Asylrechtsvorschriften des Art. 16a Abs. 1-4 GG. Zu diesem Völkerrecht rechnen auch die Europäischen Verträge […]die Zuständigkeit für die Bearbeitung [meine Hervorhebungen] eines Asylantrags im Schengen-Raum geregelt ist. Danach ist im Regelfall derjenige Teilnehmerstaat zuständig [also nach Ihnen bzw. Ihren rechtl. Quellen: für die Bearbeitung des Asylantrags], in dem ein Ausländer erstmals das Schengengebiet betreten hat […] in erster Linie Griechenland oder Italien. Aus diesem Grund wäre es auch nicht zulässig [BITTE? Wo ist hier der logische Zusammenhang?], würde die Bundespolizei illegale Zuwanderer beispielsweise an der deutsch-österreichischen Grenze abfangen und zurückschicken. […] § 18 Abs. 3 AsylG ist aus den oben genannten Gründen nicht mehr anwendbar!

    Ich bin Ihnen dankbar für Ihren Beitrag, aber Sie haben es sich bislang zu einfach gemacht: WAS verbietet der BRD (anderswo ausgeführt: „Deutschland“ kann man das Gebilde, das hier tätig ist, nicht nennen), Asylheischende an der Grenze zu z.B. A abzuweisen mit dem Hinweis an die A-Behörden, gefälligst für deren Rücküberstellung an die ital., ungarischen oder slowenischen Behörden zu sorgen?

    Denn hier ist doch wohl der springende Punkt in der Angelegenheit, den Sie uns mit Ihren obigen Ausführungen aber NICHT erklären.

    Daher meine ganz herzliche Bitte um Vervollständigung, gern auch mit Quellenangaben (ggf. jur. Kommentare, etc.).

  103. Ja, ein System, welches so etwas wie die Roth nach oben bis zur stellvertretenden Bundastagspräsidentin spült, das hat fertig !!!
    Das gilt auch für Göring Eckart, Maas, Schwsig und wie sie alle heißen !

  104. Ja, toll!
    Und soviel „Intelligenz“ will uns regieren. Es
    ist nicht zu fassen.
    Sowas ist auch noch stellvertretende Budestags-
    Präsidentin. Ich werde nicht mehr.

  105. Diese strunzdumme Alte ist auch noch von Seehofer mit dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet worden.

  106. die Kenntnisse der Claudia R.ziehen sich ja durch den gesamten Bundestag, keinen wundert es was da hinten rauskommt. Alle Verträge und Vereinbarungen und auch das Grundgesetz wird laufend unterlaufen und gebrochen… die ist wirklich strunzdumm, aber scheinbar werden nur Dumme gesucht für den Bundestag, die sollen ja nichts wissen und nur einfach das Spiel mitspielen..

  107. Ach du lieber Gott, wieviele Empörungstabletten hat die linksgründumme Warzenkröte und Schnattergans denn da wieder eingeworfen? Und was für Zeug raucht die eigentlich sonst noch? Mit Hanf alleine kann man doch gar nicht so blöd werden, oder?

    Übrigens war sie Anfang 2015 im Iran und hat sich dort für die zivilie Nutzung der Atomkraft eingesetzt! Kein Witz!

    http://www.rolandtichy.de/feuilleton/buecher/henryk-m-broder-das-ist-ja-irre/

    Die Reise von Claudia Roth in den Iran spießt Broder als “total irre” auf: “Daheim in Deutschland kämpft Frau Roth für den völligen Ausstieg aus der Atomkraft, dem Iran aber möchte sie ‘eine zivile Nutzung der Atomkraft’ ermöglichen. Weil das die Lage in Syrien und im Irak verbessern und für Israel eher mehr als weniger Sicherheit bedeuten würde. Da ist sie sich ganz sicher.”

    Ausserdem hat sie sich der Verschleierungspflicht unterworfen und damit iranische (und auch deutschen) Frauenrechtlerinnen gewaltig auf die Palme gebracht:

    http://www.emma.de/artikel/iranerinnen-protestieren-gegen-roths-kopftuch-318367

    Und sie hat sich mit dem Vorsitzenden des iranischen Parlaments (einem bekennenden Judenhasser und Holocaustleugner) sowie der Vize-Staatspräsidentin (Ex-Terroristin und Geiselnehmerin 1979 in der iranischen US-Botschaft) getroffen und Geschenke ausgetauscht:

    http://www.bild.de/politik/ausland/iran/claudia-roth-im-iran-39502496.bild.html

    Diese Frau ist sowas von widerlich und beschämend für unser ganzes Land, dass man sich nur wundern kann, wie sie es so weit nach oben gebracht hat. Hochgef…. kann sich dieser weibliche Shrek sich ja wohl nicht haben…

    https://www.youtube.com/watch?v=uqhRIzvFxns

    (Ab 1:30, aber auch alles davor und danach ist sehenswert!)

  108. #31 Religion_ist_ein_Gendefekt (07. Dez 2015 14:03)

    Aber leider führt es nicht dazu, daß die Steuerzahler der Pflicht entbunden werden, diese Dummheit in Person auch weiterhin in Amt und Würden und mit lebenslanger fürstlicher Pension ertragen zu müssen. In jedem Betrieb fliegt sowas hochkant raus.

    Aus einem Betrieb raus zu fliegen setzt aber voraus erst einmal einen Job bekommen zu haben.
    Wo bitte würde es einen Job für so jemanden wie Claudia Roth geben die über keinerlei berufliche Qualifikation verfügt ? Mal abgesehen von der Poltik ! Mal ganz ehrlich, kein Personalchef würde diese Frau einstellen, nicht einmal betrunken würde man die doofe Tussi einstellen.

  109. Wundert mich eigentlich, daß Claudia Fatimah Roth in der Heute-Show auf DDR2 nie ihr Fett bekommt.

    Material genug dafür liefert dieses Subjekt ja am laufenden Band. Stattdessen schießen sich dieser adipöse Welke und seine Spießgesellen immer auf die AfD ein.

    …wenn ich darüber nachdenke, wundert mich das eigentlich auch wieder nicht. Unser Staatsfernsehen ist genauso bekloppt wie solche Kreaturen wie Frau Roth.

  110. #6 Negerkuss (07. Dez 2015 13:48)
    Keinen Beruf gelernt, nix auf der Pfanne… um unser Volk zu vertreten reicht es anscheinend…
    —————–
    Selbst die, die mal „unsere Elite“ werden sollen, die Studenten sind unnütz.
    War eben im Rauchwarenladen, wollte einen Feuerstein für mein Zippo und die Studenten, die dort bedienen, waren nicht in der Lage einen Feuerstein auszuwechseln.
    Hab es nun selbst gemacht, mit einem Centstück als Werkzeug und in unter 30 Sekunden…. also wenn die „unsere“ Elite werden wollen, dann gute Nacht BRD!

  111. #52 Nordsee1 (07. Dez 2015 14:21)

    Also eines kann ich ruhigen Gewissens sagen, 3 Meter ungepflasterter Feldweg ist intelligenter als diese….diese…..hässliche Kröte!

    Sehr richtig !
    Im Gegensatz zur Roth kann Brot wenigstens schimmeln. Was kann diese fette Warze eigentlich ?

  112. Naja, die Roth ist zwar dumm, aber wenigstens ist sie hübsch.

    Ironie off, bevor dies noch wer glaubt.

  113. @ #154 Franz (07. Dez 2015 17:43)

    Naja, die Roth ist zwar dumm, aber wenigstens ist sie hübsch.

    Ironie off, bevor dies noch wer glaubt.

    Naja, irgendwelche Perverslinge finden diese Person vielleicht attraktiv.

    Es soll ja auch Leute geben, die Natursekt und Kaviarspiele schön finden.

  114. Es ist ungeheuerlich, was wir alles mit unseren abgepressten Steuern finanzieren „dürfen“.
    Dieses Stück hat noch nie etwas produktives und/oder sinnvolles in ihrem (unnützen) Leben geleistet und lebt TROTZDEM wie die Made im Speck.
    Ich verachte diese DUMME, UNGEBILDETE Strunzel ZUTIEFST.

  115. Immer diese Phrasendrescherei der Grünlinken.
    #139 BePe (07. Dez 2015 16:55)

    In der Tat. Allerdings auch durchaus folgerichtig und bezeichnend: Sie gehen ja nicht mit Realitätssinn an die Welt heran, sondern mit ideologischer Voreingenommenheit, mit „Ideologemen“ ( = „die Elemente, aus denen Ideologien aufgebaut sind“; Wiki). Damit ist das Versatzstückhafte ihres Denkens bereits festgelegt, und das spiegelt sich dann zwangsläufig in ihrer Sprache wi(e)der.

    Sie können also weder frei und realistisch denken, noch haben sie – und das hängt durchaus damit zusammen – Humor und Witz. Hier ein erbarmungswürdiges Machwerkchen eines offenkundig linksgrün-sympathisierenden Schmierlappens zu den Linzer Ampeln, das wohl eine „Satire“ sein soll:

    Parteiinterne Berechnungen zeigen unterdessen einen starken Rückgang der Homosexualität in Linz: „Die Schwulheit ist in nur wenigen Stunden um 86% gefallen“, so Hein.

    Für die Studie präparierte man eine Kiste am Hauptplatz und legte als Köder ein Nacktfoto von HC Strache hinein. „Es gingen uns zwar drei Frauen und vier Skinheads in die Falle, aber keine Schwulen. Das deutet auf einen starken Rückgang von Schwulheit hin.“

    Nicht nur für die Stadt, sondern auch für sein eigenes Leben erwartet sich Hein jetzt Verbesserungen: „Jetzt muss ich mir endlich keine unerträglichen Anmachversuche von Männern gefallen lasse, wenn ich in meiner Lieblingsbar ‚Zum Ritter von Hinten’ in Ruhe einen Cosmopolitan trinken will.“

    http://dietagespresse.com/nach-abnahme-der-ampelpaerchen-homosexualitaet-in-linz-laut-fpoe-um-86-gesunken/

    Jau, das ist ja echt zum Totlachen! Hahahaha! Wahnsinn, Wahnsinn, zum Brüllen komisch, hahahaha! Ich krieg‘ mich nicht mehr ein, sowas Komisches habe ich ja mein Lebtag noch nicht gesehen, hahahahaha …

  116. #142 mutambo mustaman (07. Dez 2015 17:21)

    Das Besondere an GG Art.16a (2) ist ja auch dessen bisher gar nicht zur Sprache gekommener letzter Satz, der sich innerhalb von GG Art.16a (2) wiederum auf dessen ersten Satz bezieht/b>:

    In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

    Und der erste Satz lautet:

    Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

    D.h.: Es kann viel schneller und einfacher abgeschoben werden, als uns viele Asylindustrielle und Politiker weismachen wollen.

    Unberücksichtigt bleibt davon natürlich die Ab-/Wegweisung an der Grenze von jedem Nicht-EU-ler, der ohne gültige Einreise- und Ausweisdokumente über einen EU-Staat nach Deutschland reinwill.

  117. Kissler: ‚Zäune um Deutschland’ wird immer als Gegen-, Totschlagsargument gebracht, ich höre von der Bundespolizei, dass es möglich sei, die deutsche Grenze zu sichern – er bestätigt das auch – Frau Merkel will das nicht.

    Merkel: „Zäune helfen nicht“

    Der CDU Bundestagsabgeordnete Armin Schuster, ehemalig Grenzschützer und Leiter der Bundespolizei-Inspektion Weil am Rhein hält Merkels Geschwurbel für ‚Unsinn‘.

    „Ob wir aktuell Grenzüberwachung wollen oder nicht, müssen wir politisch entscheiden; aber man sollte bitte nicht behaupten, wir könnten es nicht“, forderte er am Rednerpult des Bundestags. „Die Bundeszollverwaltung und die Bundespolizei tun das seit Jahrzehnten, egal, in welcher Lage Deutschland sich befunden hat. Die können das.“

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article149674857/Und-wer-sagt-das-Frau-Merkel-Ich.html

  118. @ 158 Babieca

    D.h.: Es kann viel schneller und einfacher abgeschoben werden, als uns viele Asylindustrielle und Politiker weismachen wollen.

    Es will aber nicht.

    Deswegen ist diese ganze Hysterie um die Geschwindigkeit der Asylantragsbearbeitung eine reine Nebelbombe.

    Die Asylverfahren sind schlicht überflüssig, da eh nur homöopathische Mengen illegaler Einwanderer nach dem Verfahren abgeschoben werden.

    Aber ich vergaß: Kein Mensch ist illegal UND:

    O N E !!!!!

  119. Leute reicht mir einem Kotzkübel… mir wird kotzübel.
    Unglaublich, was Fatima Roth für einen geistigen Dünnschi$$ ablässt… so was gehört sofort aus allen Ämtern gejagt wegen Unfähigkeit hoch 10… sollte lieber mal das Grundgesetz studieren als
    Marx & Engels.
    Als Gott sagte es regnet Hirn hatte Fatima einen Schirm.

  120. Puppen der Augsburger Puppenkiste hängen an Bindfäden. Die fragwürdige Intelligenz mancher Bundestagsfunktionäre ist durchaus gewollt. Dumme lassen sich einfacher aus den USA steuern. Weniger Wiederworte eben.

  121. Diese Fettwarze, die aussieht wie Mao-tze-Dong nach der Geschlechtsumwandlung, ist eine SCHANDE für die Gattung Mensch!

  122. die herzensgute Frau Roth passt gut zu dem herzensguten Papst und den anderen herzensguten Gutmenschen. —

  123. das diese verkommene politische Klasse dieses strunzdumme Miststück nicht ausschliesst zeigt deutlich, wo wir leben.

  124. Da meldeten die DLF-Nachrichten vorhin [07.12.2015] dass es eine Strafanzeige der Grünen gegen CSU wegen Facebook-Hetze gibt.

    „Die Grünen im bayerischen Landtag haben Strafanzeige gegen die CSU-Fraktion gestellt.

    Grund sind Hassbeiträge auf deren Facebook-Seite. Diese gehen den Angaben zufolge bis hin zu Mordaufrufen gegen die Grünen-Politikerin und Bundestags-Vizepräsidentin Roth. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Bause, warf der CSU-Fraktion vor, trotz Aufforderung nichts gegen die Hetze unternommen zu haben. Es gebe erkennbar keinerlei Willen der Verantwortlichen, diese Hass-Kampagne zu stoppen.

    CSU-Fraktionschef Kreuzer hat nach eigenen Angaben seinerseits in einem Fall Strafanzeige gegen den Verfasser eines Kommentars gestellt. Die Zuschriften wolle er nicht löschen lassen, um keine Beweise zu vernichten, erklärte er auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.“

    Ein Staat, der sowas als Parlamentsvize einsetzt, ist erledigt!

    Jeden Tag Masseneinbrüche, Raube, Morde uns sonstige Verbrechen, aber die Polizei soll Kommentare suchen und der Verurteilung zuführen….

    Irrer geht’s nicht.

  125. Ich würde ja gerne die 150. Verballhornung zu dieser unfassbar dummen Person dazu schreiben aber ich hoffe und insgeheim glaube ich dass auch endlich einmal die hier sicherlich zahlreich mitlesenden Grünen mal in einer ruhigen Minute in sich gehen und darübernachdenken: Es kann doch nicht sein, daß wir solch eine geradezu skandalös blöd daherredende Plunze in solch einem repräsentativen Posten haben, der uns eher schadet als nutzt! Wacht der ein oder andere Grünwähler endlich einmal auf und durchschaut dieses Possenspiel an Dummheit, Unkenntnis, Bürgerverarschung und Dreistigkeit? Wenn ich mich erinnere hat die eigene Partei sie geradezu desaströs abgestraft und mit lächerlich wenig Stimmen abgewählt – Gerade nachgeguckt, 2012 wars, mit nur 26% abgewatscht:
    http://www.augsburger-allgemeine.de/community/forum/thema-des-tages/Goering-Eckardt-und-Trittin-sind-die-Spitzenkandidaten-der-Gruenen-Roth-bleibt-id22673606/22703026-Von-der-Parteibasis-abgestraft-und-geschmaeht-id22703026.html
    Wenn diese Luftnummer auch nur einen Funken Anstand, Ehrgefühl oder Takt in sich hätte, wäre sie damals schon mit der Erkenntnis, dass selbst die eigene Parteibasis zu allergrößten Teilen sie definitiv ablehnt, von allen Ämtern zurückgetreten und hätte sich aus der Politik zurückgezogen!
    Aber nein: Denn wenn ich mich weiter erinnere, hat sie dann „Hunderte“ (natürlich von ihr erfundene fingierte bzw. vermutlich in Auftrag gegebene) „Briefe“ und angebliche „E-Mails“ vorgeflunkert, die sie erhalten habe, doch weiterzumachen und dabeizubleiben und (auch grad nachgeguckt, ich wusste schwach da war doch noch was) es war natürlich wieder Volkerina Beck-chen, der zu einem „Candy-Storm“ aufrief, die Verschmähte doch nicht einfach so brüsk fortzuschicken: Also sitzt das Sch_eu_sal immer noch in führender Position, innerlich sich absolut bewusst, daß sie komplett ungeliebt ist. Hier tragen all die Quatsch-Shows mit die größte Verantwortung, die hohle Dampfplauderin hockt nach wie vor gefühlt jeden Monat zweimal in irgendwelchen Fernsehsendungen, selbst und gerade da, wo sie absolut nix zu suchen hat: Bei der WM ist sie mit dabei, bei die große Charts-Show und natürlich in bescheuerten *Unter*(Unten.halten)haltungs- und Quiz-Shows, da sie offensichtlich Quote generiert.
    Es ist wie ein bösartiges Geschwür, das man lebenslang nicht los wird. Es geht mir hier nicht einmal um die mangelnde Schulbildung (emotionale Intelligenz hat sie ja auch überhaupt nicht) und um die nicht vorhandene Ausbildung. Sondern um das dreist einfach strunzdumm daherlabernde Reinrufen von Unwahrheiten, der völligen Inkompetenz und des nicht vorhandenen Sachverstandes!

  126. Hallo Babieca, Sie zitieren das GG:

    In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

    Darauf wollte ich oben auch hinaus, darum meine Hervorhebung des alleinstehenden Worts „Bearbeitung“; ich habe dann aber vergessen, das auszuführen.

    Ich wollte nämlich auch folgendes ausdrücken: Selbst WENN aufgrund von Verträgen (mit derem derem etwaigen Vorrang vor dem GG kommen nur noch Spezialisten klar, im Zweifel sind gar solche Verträge NUR GG-KONFORM auszulegen) dann tatsächlich, wie Jackson oben behauptet, aber NICHT belegt, BRD für die Asyl-ANTRAGS-Bearbeitung zuständig werden sollte*, könnte m.E. dennoch immer noch ins sichere Herkunftsland abgeschoben werden, und zwar entweder kaskadiert (BRD schiebt nach A ab und A nach I) oder direkt (Sonderzüge, I sperrte dann wohl die Grenzen ggü. A), und dann müsste man sich nur noch über die Kostenübernahme streiten.

    * = Diese etwaige Kostenübernahmepflicht bzw. deren Bestreiten durch BRD wird m.E. ganz massiv verkompliziert durch Frau Merkels öffentliche „Einladungen“ – ich sagte dies hier schon vor Wochen: Selbst wenn nach den Verträgen (Jackson hat sich ja bislang noch nicht wieder gemeldet…) Abschiebung aus BRD nach A möglich wäre, könnte A immerhin noch Schadensersatz geltend machen, z.B. auch für die weitere Abschiebung nach I; I wiederum könnte seinerseits BRD in die Pflicht nehmen.

    Oder anders gesprochen, Was auch immer für Verträge bestehen mögen, „die BRD“ (also deren Regierung) hat massiv gegen deren Geist verstossen und müsste daher seine Vertragspartner von den sich hieraus ergebenden Kosten freihalten.

    Unabhängig von dieser Komplikation aber interessierte mich die grundsätzliche Rechtslage aber in der Tat, und Jackson oben hat sie eben NICHT umfassend dargestellt, sondern bereits Schlüsse gezogen, die man jedenfalls aus unserem Wissen als voreilig bezeichnen muss; vielleicht weiss er ja mehr.

  127. Tatsaechlich, die Roth representiert wie andere Spitzen der Gruenen Borniertheit, Umweltluegen, marxistische Dogmen ala Trittihn, Kindermissbrauch ala Cohn Bendit, Genderwahnsinn einiger ihrer maennlichen wichtigtuer Clowns,

    Hysterie um Waehlerstimmen einzuheimsen, wie seinerzeit mit Japan Tsunami und anschl. AKW Ausstieg, den die Irre Merkel uebernahm, immer bemueht jeden vermeintlichen Trend zu kopieren und als den ihren aufzunehmen.

    Die Roth ist ein Beispiel, wie Aeusserlichkeiten zB Gruene Kleidung, beringte Finger, substanzlose Schwaetzerei immer noch eine bestimmte Waehlerschicht anzuziehen scheint, die zwar kleiner wird, jedoch auf Grund der katastrophalen Migrationsschwemme laengst ausgetrocknet haette sein muessen.

    Merkel muss weg und mit ihr die Spitzen der Bundestagsparteien die allesamt Verrat an D betreiben.

  128. Wie doof C.R. sein muss und wirklich ist, hat sie ja wahrlich oft genug bewiesen. Über deren IQ braucht man sich nun wirklich keine Gedanken zu machen, denn es wird schwierig sein, diesen überhaupt in einer Zahl beziffern zu können. Bei den GRÜNEN rennen ja einiger solcher Helden, der noch straffreien Dummheit, durch die Natur.

  129. #143 mutambo mustaman

    Wenn Sie uns manipulieren / verunsichern wollten, werden wir in der Sache wohl nichts mehr von Ihnen hören; wollten Sie tatsächlich Hilfestellung geben, sind wir Ihnen alle für weitere Erläuterungen dankbar.

    Ich will hier niemanden verunsichern oder gar manipulieren. Ich weise nur auf die Rechtslage hin, weil ich es für wichtig halte, daß Konservative in der politischen Diskussion mit Roth und Konsorten sauber argumentieren, um sich nicht angreifbar zu machen.

    Ich bin Ihnen dankbar für Ihren Beitrag, aber Sie haben es sich bislang zu einfach gemacht: WAS verbietet der BRD (anderswo ausgeführt: „Deutschland“ kann man das Gebilde, das hier tätig ist, nicht nennen), Asylheischende an der Grenze zu z.B. A abzuweisen mit dem Hinweis an die A-Behörden, gefälligst für deren Rücküberstellung an die ital., ungarischen oder slowenischen Behörden zu sorgen?

    Die Dublin-III-Verordnung, in der geregelt ist, welcher Schengen-Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Das ist normalerweise der EU-Mitgliedsstaat, in dem der Drittstaatenangehörige/Staatenlose erstmals das Gebiet des Schengenraums betreten hat. Das sind regelmäßig Griechenland, Italien oder auch Bulgarien (nicht Slowenien oder Ungarn).

    Sind die deutschen Behörden der Auffassung, daß für einen Ausländer, der in Deutschland einen Asylantrag gestellt hat oder der sich bei uns aufhält, ein anderer Schengen-Staat für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist, dann muß – innerhalb bestimmter Fristen – ein Aufnahme- bzw. Wiederaufnahmegesuch an diesen Staat gestellt werden. Geregelt ist das in den Art. 21 ff Dublin-III-VO. Welcher Staat zuständig ist, ergibt sich insbesondere durch die Registrierung des Ausländers in der Fingerabdruckdatenbank EURODAC bei seiner Einreise in den Schengenraum. Ist keine Registrierung vorgenommen worden (was gerade bei Italien und Griechenland häufig der Fall ist), ist es für das verantwortliche BAMF sehr viel schwieriger, den zuständigen Staat zu ermitteln, was in der Praxis zur Folge hat, daß die festgelegte 3-Monats-Frist für das zu stellende Aufnahmegesuch verstreicht und Deutschland den Antrag selbst bearbeiten muss.

    Jedenfalls nicht zulässig ist es, einen einreisenden asylbegehrenden Ausländer an der deutsch-österreichischen Grenze aufzugreifen und einfach nach Österreich zurückzuschieben, wie es § 18 Abs. 3 AsylG vermuten läßt (das ist der von Ihnen vermisste logische Zusammenhang in meinem Kommentar in #130). Eine Ausnahme ergäbe sich dann, wenn der betroffene Ausländer bereits in Österreich einen Asylantrag gestellt hätte. Für anerkannte Asylbewerber gilt die Dublin-Verordnung nämlich nicht. In solchen Fällen käme wieder nationales Recht und damit Art. 16a GG i.V.m. §§ 26a, 34a AsylG zur Anwendung. Doch dieser Fall kommt in der Praxis kaum vor. Denn die „Flüchtlinge“ wollen vor allem nach Deutschland und Schweden. Sie stellen deshalb keinen Asylantrag in anderen Schengen-Staaten und verweigern oftmals auch ihre Registrierung, um ihre Rücküberstellung zu verhindern.

    Es gibt noch ein weiteres Problem: Überstellungen nach Griechenland sind vom Europäischen Gerichtshof bereits 2011 untersagt worden (bestätigt in 2013), weil es dort „systemische Mängel“ im Asylverfahren gäbe und eine menschengerechte Behandlung von Flüchtlingen nicht gewährleistet sei. Selbst wenn klar ist, daß ein Asylbewerber über Griechenland in die EU eingereist ist, können die deutschen Behörden den Betroffenen also nicht dorthin zurückschicken. Die meisten Asylbewerber, die derzeit nach Deutschland einreisen, kommen aber über Griechenland. Somit bleibt das Asylverfahren am deutschen BAMF hängen. Die Unfähigkeit Griechenlands, seine Verpflichtungen aus den europäischen Asylvorschriften zu erfüllen, ist der Grund, warum neuerdings die Forderung erhoben wird, Griechenland aus dem Schengenraum auszuschließen.

  130. Ach so ich hatte noch vergessen, dass die Frauen (besonders die klugen) auch die Ausführungen des Paul Julisu Möbius widerlegen können.
    Aber auch hier gilt: Argumentieren unter Berücksichtigung von Fakten und Logik, ohne ad hominem und ad personam.

    Konkret:: Paul Julius Möbius ist widerlegt bzw. eschüttert, wenn er falsche Fakten benutzt oder logisch falsche Ableitungen benutzt, und wenn man seine Thesen nicht anderweitig stützen oder neu formulieren kann.
    Man kann ihn nicht dadurch widerlegen, indem man behauptet, dass seine Ausführungen unwissenschaftlich seien, Das ist ad mominem oder das man sagt, er sei unbekannt gewesen, das ist ebenfalls unzulässig und ad personam (seit der Antike als ungültig bekannt, freilich von einem Mann (wahrscheinlich Aristoteles) formuliert).
    Nein man muß zeigen wenn, warum seine Auzführungen unwissenschaftlich sind. Das nur, weil ich einen kurzen Blick auf due von der Wikipedia zitierte angebliche Widerlegung von Möbius geworfen habe.

    Ich weiß, dass der Feminismus in letzter Konsequenz sämtliche Leistungs- und Wissenschaftkriterien heutzutage bis ins BVerfG hinauf als männlich definiert und danit als frauenfeindlich deklariert (Susanne Baer)

    Dieser Ungeheuerlichkeit muß, wenn die westliche Zivilisation überleben will ebenso ein Ende bereitet werden wie der Islamisierung, sowie der Überschwemmung politischer Ämter durch, lediglich per Quote nominierte, schwachsinnige Frauen (und freilich auch Männer gleichen Kalibers).Die Chancen stehen schlecht, aber es muß wie gesagt parallel versucht werden.

  131. #137 hiroshima (07. Dez 2015 16:51)
    Frau Roth kann nichts dafür, die Gesellschaft ist Schuld an ihrem Geisteszustand. Ihr Gehirn wurde von linksgrünen Ideologen ab dem Kindergartenalter heiß gewaschen, dann geschleudert, getrocknet und gebügelt. Kein Mensch kann sowas unbeschadet überstehen.
    ++++
    Die Waschmaschine und der Bügelautomst würden auch zerbersten!

  132. #136 mvh (07. Dez 2015 16:50)
    Die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth kennt nicht einmal das Grundgesetz. Was für eine Dumpfbacke! Dabei kennt mittlerweile jeder halbwegs informierte Bürger diesen Abschnitt des Grundgesetzes.
    Welcher Pöbel wählt diese FigUren?
    ++++

    Vorwiegend türkische Paßdeutsche!

  133. #160 Babieca

    Das Besondere an GG Art.16a (2) ist ja auch dessen bisher gar nicht zur Sprache gekommener letzter Satz, der sich innerhalb von GG Art.16a (2) wiederum auf dessen ersten Satz bezieht/b>:

    In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden. (…)

    D.h.: Es kann viel schneller und einfacher abgeschoben werden, als uns viele Asylindustrielle und Politiker weismachen wollen.

    Das ändert nichts am Vorrang europäischen Rechts, der durch Art. 16a Abs. 5 GG eröffnet wird. Abschiebungen innerhalb des Schengenraums können deshalb nur nach den Vorschriften der Dublin-Verordnung erfolgen, und zwar in den für die Bearbeitung des Antrags zuständigen EU-Staat. Das ist – auch bei einem über Österreich kommenden asylbegehrenden Ausländer – regelmäßig das Ersteinreiseland wie Griechenland oder Italien, nicht aber Österreich oder Tschechien, die bloße Transitländer sind (es sei denn, der „Flüchtling“ hat dort schon einen Asylantrag gestellt).

  134. Wäre die olle Roth nicht im Bundestag, sondern dort wo sie hingehört, nämlich auf dem Mond, könnte ich darüber lachen. Aber so………….

  135. Das ist mal wieder ein Indiz dafür, in welch einem desaströsen Zustand sich unsere Regierung befindet. Wenn solche strunzdummen Leute wie diese Frau Roth, die in ihrem außerpolitischen Leben nichts erreicht hat, Vizepräsidentin des deutschen Bundestages werden kann. Eine Frau, die nichtmal das Grundgesetz kennt, die sich nach dem Zusammenbruch der DDR hinter einem riesigen Transparent mit der Aufschrift „Nie wieder Deutschland“ fotografieren ließ, die kürzlich in Hannover bei einer Linken Demo hinter Linksautonomen herlatschte, die laut: „Ey Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ skandierten, eine solche Frau ist Vizepräsidentin des deutschen Bundestages!
    Unfaßbar, aber in dieser Bananenrepublik traurige Wirklichkeit.

  136. Was hier am Beispiel Claudia Roth deutlich wird ist wie gesagt kein Einzelfall, sondern lediglich eines der offensichtlichsten Symptome einer Verirrung der westlichen Zivilisationen.

    Einer derart absurden Verirrung,dass manche meinen, dass diese absichtlich herbeigeführt wurde, um die westlichen Nationen zu zerstören (und ja es gibt Hinweise darauf, aber ist so ne Sache. Aber wieso ´wird z. B. Judith Butler mit ihren wahnsinnigen Thesen von einer der renommiertesten Universitäten der Welt gebackt, finanziert vom Großkapítal (Rockefeller und ähnliche Namen (sind ausgerechnet Rockefeller et al so bekloppt, das sie aus ideologíscher Verirrung die Thesen dieser Irren Lesbe glauben?) und erhält Preise des Buchhandels.
    (übrigens, ich schreibe halt so schnell die Kommentare, weil das doch alles offensichlich ist)

  137. #174 mutambo mustaman

    Wenn ein Antragsteller aus einem sicheren Herkunftsland kommt, in dem er keiner Verfolgung ausgesetzt ist und auch keine Gefährdung für Leib und Leben droht, dann kann Deutschland darauf verzichten, den Betroffenen an den eigentlichen zuständigen Schengen-Staat zu überstellen, das Verfahren nach Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO an sich ziehen und nach Ablehnung des Antrags den Betroffenen in sein Herkunftsland abschieben (sofern dieses Herkunftsland ermittelt werden kann und die Behörden des jeweiligen Staates bereit sind, den Betroffenen wieder aufzunehmen).

    Eine kleine Korrektur zu meinen obigen Ausführungen zu den nach der Dublin-Verordnung zuständigen Ersteinreisestaaten: Die beziehen sich auf solche Zuwanderer, die über das Mittelmeer kommend via Griechenland oder Italien nach Europa kommen (z.B. Syrien-Flüchtlinge). Eine weitere wichtige Gruppe sind Asylbewerber aus Balkan-Staaten wie Serbien, dem Kosovo oder Albanien. Diese Länder gehören nicht zum Schengenraum. Ersteinreisestaaten sind bei diesen Personen in erster Linie Ungarn und Slowenien, theoretisch auch die Slowakei und Polen. Diese Länder müßten nach der Dublin-VO die Asylanträge bearbeiten.

    Zur Illustration eine aktuelle Karte des Schengenraums:
    http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Internationale-Zusammenarbeit/Schengen/Karte/karte_node.html

  138. macht euch nicht noch mehr über den armen breitarsch lusig. immerhin hat sie es trotz fehlender gehirnfüllung erfolgreich an die bundesschweineversorgungströge geschafft. ein instinktier sozusagen …

  139. Ich kann gerade keine Videos abspielen. Aber beim Lesen der Abschrift habe ich schon herzhaft lachen können.Danke für die Mühe.

    Die Roth muss auch weg.

  140. Ausschnitt aus einem Interview mit Claudia Roth vom 07.02.2015

    „Die Welt: Was ist für Sie der größte Genuss?
    Roth: … was ich mehr und mehr genieße, je älter ich werde: Gerüche und Bilder, die mit Heimat zu tun haben.
    Die Welt: Welche sind das?
    Roth: Berge, diese braunen Allgäukühe oder auch das Essen – wir haben im Allgäu wohl die besten Metzgereien weltweit. Der Sound der Sprache, des Dialekts. Eine Heimat, wo du dazugehörst und gebraucht wirst.“

    Ich: (wurde nicht befragt) Diese von den Steuerzahlern alimentierte Nichtskönnerin schwärmt von ihrer heilen Heimat und wenn ich als Steuerzahler genau diese, meine Heimat bewahrt sehen möchte, werde ich von ihr und Ihresgleichen als Nazi diffamiert.
    Und genau für diese Heuchelei erhält Frau Roth den Bayerischen Verdienstorden und ich für meine Unzufriedenheit einen Tritt in den Hintern.

    Merke: Bei den Linken und Grünen sind alle gleich, außer man hat eine andere Meinung als sie, dann ist man mindestens doof oder Nazi, im Zweifelsfalle aber beides.

  141. #153 PI-User_HAM (07. Dez 2015 17:38)

    Wundert mich eigentlich, daß Claudia Fatimah Roth in der Heute-Show auf DDR2 nie ihr Fett bekommt.

    Guckst du meinen Kommentar #151:

    https://www.youtube.com/watch?v=uqhRIzvFxns

    (Ab 1:30, aber auch alles davor und danach ist sehenswert!)

    Das ist 3 Jahre her, aber heute traut sich die heute-show das nicht mehr!

  142. Hat ganz offensichtlich noch nie das Grundgesetz gelesen (genau so wenig wie den Koran) und möchte andere darüber belehren, was sie meint, was darin steht. Unfassbar, aber erklärt viel.
    Dumm bis zum abwinken, aber davon voll überzeugt.

  143. #185 Mel.me

    „1,8 % werden anerkannt. Der Rest darf bleiben.“

    Das stimmt nicht, die 1,8% beziehen sich allein auf Anerkennungen nach Art. 16a Abs. 1 GG. 98% aller anerkannten Bewerber erhalten aber einen Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Die sog. Gesamtschutzquote (bezogen auf alle Anträge) liegt im laufenden Jahr bislang bei 45,8% (inkl. Subsidiärschutz/Abschiebeverbote).

    Siehe hier, Seite 2:

    http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/201511-statistik-anlage-asyl-geschaeftsbericht.pdf?__blob=publicationFile

  144. Ton Steine Scherben – nichts gelernt, und nun Bundestagsvizepräsidentin …..

    In welcher Republik leben wir?

  145. Fünf Limericks zu Claudia Benedikta („Fatima“) Roth

    Wie will man denn Wissen erwerben
    als Chefin bei Ton – Steine – Scherben?
    Man labert dumm rum
    mit Hirn-Vakuum
    und führt so das Volk ins Verderben.

    Der Bundestag stirbt in Etappen:
    Die Vizes sind nur noch Attrappen.
    Sie blicken empört
    – fast geistesgestört –
    und bringen die Atmung zum Schnappen.

    Wenn Fatimas Augen rollen
    mit Blicken, mit vorwurfsvollen,
    dann sei auf der Hut
    und wappne dich gut!
    Man hört den Donner schon grollen.

    Die Fatima kämpft ganz verbissen,
    glaubt, alles besser zu wissen.
    Es wäre ein Glück,
    sie träte zurück.
    Es würde sie niemand vermissen.

    Man kann nicht Gesetze zitieren
    und sie dann zum Teil ignorieren.
    Trotz grüner Partei
    gilt auch Absatz zwei.
    Doch Fatima will’s nicht kapieren.

  146. @#130 Jackson (07. Dez 2015 16:34)

    Vielen Dank für die Erläuterungen. Beehren Sie uns gerne häufiger; Juristen sind hier (leider) Mangelware!

  147. Jackson, ich bitte Sie um Entschuldigung und danke Ihnen herzlich für Ihre Klarstellungen an mich und Babieca. Sie schreiben ihm

    Abschiebungen innerhalb des Schengenraums können deshalb nur nach den Vorschriften der Dublin-Verordnung erfolgen, und zwar in den für die Bearbeitung des Antrags zuständigen EU-Staat. Das ist – auch bei einem über Österreich kommenden asylbegehrenden Ausländer – regelmäßig das Ersteinreiseland wie Griechenland oder Italien, nicht aber Österreich oder Tschechien, die bloße Transitländer sind (es sei denn, der „Flüchtling“ hat dort schon einen Asylantrag gestellt).

    Ich hatte das bereits nach Ihrer Antwort an mich geprüft

    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:180:0031:0059:DE:PDF

    und war zum selben Schluss gekommen, wie Sie es sind: Transitländer (also Österreich und die Ost-Südostländer) sind ganz offenbar fein raus, weil sie weder Eintrittsland in den Schengenraum noch (natürlich) das Land sind, in dem die Asylanträge gestellt werden, und die einschlägigen Artikel (ab Art. 20) von Dublin III geben nichts dafür her, Antragsteller in Transitländer zurückzuschicken.

    Das gilt auch für etwaigen „Schadensersatz fürs ungehinderte Durchreisenlassen“ – dieser fällt, wg. „Schengen“, also wg. Abschaffung der Grenzkontrollen, von vornherein weg.

    Transitländern wäre es also höchstens unter diesem Gesichtspunkt verboten, von ihnen als mutmassliche Asylbeantrager-in-BRD Erkannten AKTIV bei ihrem Marsch aufs Bundesgebiet zu helfen, blossem Durchmarschierenlassen dort steht die BRD hilflos gegenüber.

    (Fahrkartenlos mit dem Zug zu fahren lassen, subsumierte ich aber unter „aktiver Unterstützung“, aber selbst die wäre wohl nur nach dem Geist des Vertrags verboten, der Wortlaut gibt dazu nichts her.)

    Ihre Posts sind wirklich ausserordentlich lehrreich und – leider – zu 100 Prozent zutreffend.

    Z.B. war mir das mit GR entfallen, und aufgrund Ihrer Erinnerung stelle ich mir jetzt die Frage, warum im 85-Milliarden-Hilfspaket für GR jetzt im Sommer keine Massnahmen vorgesehen waren, die das menschenunwürdige Chaos in GR ausgemerzt hätten und die Entscheidung aus Strassburg somit hinfällig gemacht haben würden.

    Wir haben also derzeit, „dank“ Dublin III, die Situation, dass sich Flüchtlinge de facto(1)(2) und de jure(1) aussuchen können, wo sie Asyl beantragen, SOFERN sie es schaffen, aus GR(1)(2) bzw. Italien(nur 1) rauszukommen.

    Italien hat traditionell Flüchtlinge einfach in Züge über den Brenner gepackt, A hat diese „durchgewunken“ (d.h. keine Fahrkartenkontrolle, kein Aufhalten); bekäme BRD es hin, diese Leute binnen 3 Monaten „zurückzuschicken“ (d.h. Antrag an Italien usw.), wären Asylbeantrager aus Italien in BRD also NICHT sicher; die aus GR sind es aus den von Ihnen freundlich genannten Gründen in jedem Fall.

    Ich muss ganz ehrlich sagen, dass mich diese Lage, die mir neu ist, nachdenklich macht; ich war bislang irrig der Meinung, BRD liesse, völlig freiwillig „jeden“ rein, während diese Freiwilligkeit (Merkel sinngemäss: „Kommt alle!“) vielleicht im August/September bestanden haben mag; wenn die Systempresse derzeit (sic) also von „Hilflosigkeit“ der Regierung spricht, mag das ausnahmsweise mal nicht mehr gelogen sein.

    Sie haben das, aus meiner Sicht einzige, Mittel genannt: GR aus dem Schengen-Raum aussperren – geht das juristisch? – und dann die Grenzen ZU GR dichtmachen: wie soll das gehen? – oder aber Schengen insgesamt aufkündigen – ginge das? Und wer wollte dabei mitmachen? (Mal wieder) Einstimmigkeit erforderlich?

    Die Kanzlerin jedenfalls fordert von den anderen EU-Regierungschefs „gerechte Verteilung“, womit sich das Chaos also ganz schnell über ganz Europa ausbreitete, gäben die ihr nach; der Witz dabei ist ja der, dass die „gerecht“ aus BRD hinausverteilten „Flüchtlinge“ dann im Recht wären, wieder nach BRD überstellt zu werden, und das werden die dann auch tun.

    Das bringt mich zu einem weiteren Gedanken, die Psyche der Kanzlerin betreffend – denn wir gehen ja derzeit alle, und insbesondere wg. ihrer grosspurigen Einladungen, von einer „Agenda“ aus.

    Die Regierung WEISS das alles natürlich, was Sie uns hier so freundlich erklärt haben, und zwar von Anfang an. Wir kennen nun die Kanzlerin: Die will das Heft (scheinbar) in der Hand halten.

    Die WUSSTE also um die Unausweichlichkeit und dachte sich dann, ok, wenn ich’s eh nicht ändern kann, dann tu‘ ich wenigstens so, als sei’s auch mein Wille! – Das ist doch wohl die Kanzlerin, wie wir sie seit 10 Jahren erleben mussten!

    Da dem aber nun so ist wie beschrieben, ergibt sich eine weitere Folgerung:

    Die Europäer haben es geschafft, sich selbst ein finales Ei zu legen.

    Und zwar nicht nur aber speziell die BRD, denn wir wissen alle, was kommt, wenn die Asylforderer auf Wasser und Brot gesetzt werden:

    Klagen, die dann allesamt von den Forderern gewonnen werden, alle (s.o.) unter dem Gesichtspunkt „menschenunwürdig“.

    Andersrum, die europäischen Sozialsysteme sind darauf AUSGELEGT, von Nichteuropäern bis zur Vernichtung ausgebeutet zu werden, und das insbesondere, weil die europäische Justiz eine weitgehende Gleichstellung zwischen Einheimischen und Zuwanderern vornimmt.

    Was möglich wäre – aber natürlich politisch nicht erwünscht ist -, das ist z.B. eine Verschärftung der Strafgesetze, denn letzlich lässt sich natürlich sehr wohl, auch bei derzeit reihenweise lügenden – bestochenen? – (nicht vereidigten) Dolmetschern, feststellen, ob die Leute z.B. aus Syrien kommen oder nicht; damit hätten wir 2/3 aussortiert, wüssten beim Restdrittel aber wieder nicht, ob wir „Opfer“ oder IS-Schergen mit Asyl versorgen.

    M.a.W.: Europa ist so total „gut“, dass es daran sterben wird, weil es sich selbst jedweder möglicher Notwehr benommen hat.

    (Das erinnert mich an Notwehrhandlungen in BRD, wo regelmässig die sich Wehrenden in den Knast wandern und ihren rechtgläubigen Angreifern noch Schadensersatz zahlen müssen.)

    Genau das ist spätrömische Dekadenz. Die Lügenpresse macht nur den (V)Erklärchor in der Tragödie, aber die nimmt ihren Lauf, Vers für Vers.

    Epilog: Wem haben wir das zu verdanken? Kohl? Merkel? Nur indirekt, denn direkt der EU. Vergleichen wir mit CDN, mit AUS, mit NZ: Alles Länder, die über ihre Grenzen bestimmen können; europäische Länder können dies, dank EU und ihren Verträgen, nicht.

    „Gerechte Verteilung“ kann BRD durch (weiteren) Sozialabbau erreichen, und durch Arbeitspflicht für Asylforderer: die gehen dann freiwillig… in andere EU-Länder.*

    Nur raus aus der EU bekommt man die Leute im Leben nicht mehr, wir haben also fertig. Habe ich was übersehen? Was Realistisches, meine ich, nicht Träume wie „Die Griechen lassen keinen mehr rein“ o.ä.

    Die griechische Tragödie endet übrigens mit dem Exodos, ist das nicht hübsch?

    * = Letztlich ist das übrigens auch der wohl einzig gangbare Weg: Arbeitspflicht für alle Arbeitsfähigen, bei Verzehnfachung der Amtsarztzahlen.

    Und natürlich die sofortige Zerschlagung der EU durch uns selbst und Übernahme der nationalen Hoheitsrechte wieder durch die Nationalstaaten, also genau wie es Frau Le Pen plant; die Ironie dabei ist ja die, dass die EU dann doch eh zerschlagen wird, nur eben nach Zuwandereragenda als Letztes, von den Zuwanderern, die dann keine EU mehr brauchen, wenn sie Europa erobert haben werden.

    Oder andersrum: Genau WEIL es stimmt, dass die EU, nicht Merkel – die ist nur sozusagen der Hahn, der auf dem Mist kräht -, schuld hat, muss die EU weg, und zwar quasi sofort. GB, DK, Frankreich, das geht alles viel zu langsam, denn:

    Entweder wir schaffen die EU ab, oder die EU schafft Europa ab.

  148. Jackson

    Das Recht eines jeden Staates sich gegen JEDE illegale Einwanderung zu wehren ist in den Verträgen von Lissabon ausdrücklich anerkannt.

    Wenn Sie Ihre hier zum Kronzeugen aufgerufene Dublin III Verordnung mal genauer lesen würden, werden Sie dementsprechend feststellen, daß darin gar nicht definiert ist, welcher Staat für die Prüfung der „Asylanten“ zuständig sein soll. Gequasselt wird da insoweit nur über irgendwelche Randfragen (Angehörige, Kinder etc.).

    Sonst nennen Sie uns doch gern mal den GENAUEN Artikel in diesem (gewohnt haarsträubenden) EUdSSR-Machwerk, aus dem Sie glauben, die Unwirksamkeit von 16a (2) GG und § 18 Asylgesetz ableiten zu können.

    Dublin III:
    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0604&qid=1399150600127&from=DE

  149. Dumm – Dümmer – Roth …

    Das es solche, nennen wir sie mal „Menschen“, gibt ist normal.

    Das es solche, nenne wir sie mal „Lebenslang Studierende mit dem Hauptfach „Talentfrei-bis-zum-letzten-Atemzug“, als Politdarsteller gibt … hätt‘ ich jetzt so … nicht gewusst …

  150. Diese Frau Katrin Göring-Eckardt steht der Fatima Roth im Bezug auf Dummheit nichts nach.
    Ebenso wie diese verfügt sie über keinerlei berufliche Ausbildung.

    Zitat:
    „Sind wir ein Land, das für Migrantinnen und Migranten offen ist, was Leute anzieht – die wir übrigens dringend brauchen, nicht nur die Fachkräfte, ]sondern weil wir auch Menschen brauchen, die in unserem Sozialsystem zuhause sind, und die sich hier auch zuhause fühlen können?“

  151. Ich habe hier

    http://www.unhcr.de/mandat/genfer-fluechtlingskonvention.html

    rechts unten, neben weiteren, diesen Link gefunden:

    „Genfer Flüchtlingskonvention und New Yorker Protokoll (laut BGBl. in Deutschland)“ (Pdf, kein Direktlink)

    Ich finde dort in der Konvention nichts über Transitländer, vielleicht in den anderen Links dort.

    Artikel 17 scheint eine Arbeitspflicht auszuschliessen, diese müsste dann wohl für jedermann gelten, um auch auf Flüchtlinge anwendbar zu sein; andererseits könnte man von Verweigerung, ähnlich wie bei Hartz IV, die Mittel kürzen, aber, wie oben dargestellt, immer nur bis zur Menschenwürdengrenze, da ist also praktisch kein Spielraum. Siehe auch Art. 24, daher z.B. die umfassenden Gesundheitsleistungen.

    Freizügigkeit im Bundesgebiet wird durch Art. 26 gewährleistet, allerdings nur bei „rechtmässigem“ Aufenthalt, dazu später.

    Art. 31 ist ein Schatz, er lautet „Flüchtlinge, die sich nicht rechtmäßig im Aufnahmeland aufhalten“; leider aber erklärt die gesamte Konvention nicht, wann der Aufenthalt recht-, wann er nicht rechtmässig ist. Wohl anderswo.

    Art. 33 – Abschiebung (aber nicht zu früh freuen): „Die vertragschließenden Staaten werden einen Flüchtling, der sich rechtmäßig [sic] in ihrem Gebiet befindet, nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausweisen.“

    Und Art. 2 ist was zum Lachen: „Allgemeine Verpflichtungen – Jeder Flüchtling hat gegenüber dem Land, in dem er sich befindet, Pflichten, zu denen insbesondere der Verpflichtung gehört, die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen zu beachten.“

    Dazu Klonovsky auf seinem Blog sinngemäss: „Wie benähmen SIE sich im Aufnahmeland, in dem Sie Schutz suchten?“

  152. Die Liste der schwachsinnigen Fraen in der Politik läßt sich unendlich fortsetzen (man kann mich ja korrigieren, aber ich würde momentan von den Bekannten lediglich Petry und Beatrix v. Storch davon ausnehmen.
    Heute habe ich vernommen, dass die Dreier meint man könne die „Flüchtlings“krise lösen wenn die Leute im Bamf (heißt das so?) Überstunden machen, irgendjemand hat dann noch die entsprechenden Wochenendzuschläge ´gefordert.
    Obwohl der Blödfug treibt seine Blüten rund un die Uhe auch bei den „verantwortlichen Männern. Auf meiner Radtour hat gerade Porky Gabriel ebenfalls die Leute im Miugartionsamt kritisiert.

    Trotzdem ist die Sache bei den Mänenrn anders gelagert als bei den Quotenfrauen, die sämtlich schwachsinnig sind. Merkel, v. d. Leyen, Ex-Frauen wie Böhmer , Schavan, Süßmuth, alle schwachsinnig.

    Bei Männern würde man sagen Witzfiguren, aber da für Frauen und Männer alles unterschiedlich ist, gibts den Ausdruck Witzfigut für Fraue nicht.

    Wieso die Sache bei den Männern unterschieldihc ist will ich jetzt mnicht ausführen wird zu löanfg. Aber i.w. deshalb, weil es bei Männern im Gegensatz zu den Quotenfrauen grundsätzlich noch Konkurrenzdruck gibt und Männer für die Verhandlung öffentlicher Dinge eben besser geeignet sind als Frauen, die das evolutionär nie gelernt haben.

    Was für die Politk gilt, gilt übrigens auch für die öffentliche Verwaltung und die Univeritäten usw.

  153. Das Limerickgedicht vom eigenen Henker:

    Die Grünen zu Deutschland, man höre,
    und dass sich auch niemand dran störe,
    sind für Toleranz.
    Man glaubt es nicht ganz,
    weil Grün an Toleranz sich empöre.

    Wenn Claudia, von den Grünen die Roth,
    verfällt stotternd in Erklärungsnot
    dann wird sie nicht rot,
    stattdessen sie droht:
    Die Antifa haut die Meinung euch tot!

    Die Claudia und der Trittin,
    der Fischer und mittendrin
    Özdemir und Ströbel,
    der ganze Grünpöbel,
    die richtet der Islam bald hin.

    „Der Islam bedeutet Frieden,
    wer was andres sagt, tut nur lügen.
    Egal, wie es kommt,
    egal wie es bombt.“
    An der Behauptung sind die Grünen verschieden.

    Beste Dank.

  154. Jetzt mal ehrlich, Hat irgendwer von euch erwartet das die Monsterwarze sich mit dem Grundgesetzt auskennt ?

    Wenn man jetzt bedenkt das diese Person als eine der obersten der Grünen das Grundgesetz nicht kennt, dann muss man die Frage stellen wer von dieser Partei kennt es überhaupt. Damit dürfte klar sein das diese Partei nicht zum. Grundgesetz steht und lieber Politik nach Lust und Laune macht.

  155. 138 Biloxi (07. Dez 2015 16:55)

    …Ausgenommen die Glücklichen in Westgrenznähe. Die konnten immerhin im Norden
    BFBS und im Süden AFN hören. …

    Die Top 20 vom BFBS waren für unsereinen einfach der Hammer, mit dieser Erkennungsmelodie:

    JOHNNY AND THE HURRICANES – SANDSTORM
    https://www.youtube.com/watch?v=DuW3-7XWmxo.

    …ich glaube diese Titelmelodie „Sandstorm“ wurde noch vom Soldatensender CAE (Canadian Armed Forces)/CFN (Canadioan Forces Network), der in Werl beheimatet war gesendet. …war damals Pflichtverasnstaltung der „höheren Töchter“ vom Mädchengymnasium, die astrein englisch konnten und deren Grüsse, an wen auch immer, via Briefpost über den Sender verlesen wurden. Da hingen ganze Schulklassen vor dem Radio und feirerten, wenn ein Gruss gesendet wurde.

    Das GEZ-Radio brachte dann später auch eine
    Art Bürgerbeteiligung (Hörer machen Musik), hatte aber nie die Klasse von CAE/CFN.

    Später wurde dann auf CAE/CFN als Erkennungsmelodie der Hitparade der Anfang dieses Stückes gesendet.

    …fand, dass BFBS nicht mehr so gut wie CAE war.
    Ersterer war aber 1970 immer noch Meilen besser als irgend einer der UKW-Sender, den man damals so reinbekam. …die verglichen mit allem, was ich heute so höre (wenn ich denn mal höre) wiederum noch besser war.

  156. #214 schüfeli
    Wenn wir von Hirntoten regiert würden, wäre ich geradezu euphorisch im Verhältnis zu dem, was ich gerade jetzt empfinde.

  157. #219 Defekter Kompass (07. Dez 2015 22:47)
    #214 schüfeli
    Wenn wir von Hirntoten regiert würden, wäre ich geradezu euphorisch im Verhältnis zu dem, was ich gerade jetzt empfinde.
    ++++
    Das sehe ich genauso!
    Ohne Regierung wäre es weniger schlimm als mit der heutigen!

  158. Zwar Off-Topic aber in Bezug auf Grüne Nichtsnutze und ihre Verkommenheit äußerst wichtig besonders für Mannheimer und Umgebung: Bitte alle teilen und weiter verbreiten:
    Der Rhein Neckar Blog hat die Verquickungen des unsäglichen Hetzers und Undemokraten Gerhard Fontagnier mit dem Antisemiten Bassam El-Aydi äußerst sauber recherchiert und auf den Punkt gebracht:
    http://www.rheinneckarblog.de/06/mannheim-sagt-ja-auch-zu-arabischen-antisemiten/85731.html
    Ich hoffe, dass wird diesem fürchterlichen Menschen, der nur andere bevormunden, diffamieren und verunglimpfen kann (so steckt er als treibende Kraft hinter den Absagen von Hotels und Veranstaltungsräumen an die AfD) indem er seine Antifa-Horden, mit denen er in enger Verbandelung steht, aufgehetzt hat und die Wirte dann jeweils nach Bedrohungen und Einschüchterungen absagten!
    Interessant auch: SPD-Politiker Frank-Walter Steinmeier und Stefan Fulst-Blei sind ‚Freunde‘ eines glühenden Antisemiten und Israel-Hassers aus Ludwigshafen namens Bassam El Aydi! (habe es vorsichtigerweise mal gespeichert, die arabische Seite hat der Antisemit schon vor paar Stunden schnell abgeschaltet, was gerade bestätigt, das was dran ist, aber gut, dass der Rhein-Neckar Block die Daten und Fotos gesichert hat)

  159. Ergänzung zu Post 220:
    Facebook Seite des Antisemiten, Iraelhassers Bassam EL Aydi aus Ludwigshafen!
    https://www.facebook.com/elaydi.bassam
    Man lese sich die Freundesliste durch, alles vertreten, als Treppenwitz sogar das Auswärtige Amt, das Pfarramt für Ausländerarbeit (?) die Anti-Diskriminierungsstelle und diverse Bundesministerien, die Bundesregierung, die Yasser Arafat Foundation und natürlich der Recep Tayyip Erdogan neben Doris Barnett (SPD) – das ist alles so dermaßen abartig!

    https://www.facebook.com/elaydi.bassam

  160. #209 xRatio

    Sonst nennen Sie uns doch gern mal den GENAUEN Artikel in diesem (gewohnt haarsträubenden) EUdSSR-Machwerk, aus dem Sie glauben, die Unwirksamkeit von 16a (2) GG und § 18 Asylgesetz ableiten zu können.

    Der Vorrang europäischen Rechts ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Dubliner Übereinkommen, sondern – wie bereits oben ausgeführt – aus Art. 16a Abs. 5 GG, mit dem der deutsche Verfassungsgesetzgeber die nationale Grundlage für die Asylrechtsharmonisierung in Europa geschaffen hat. Diese Norm eröffnet Deutschland die Möglichkeit, völkerrechtliche Vereinbarungen mit anderen EU-Staaten zu treffen, die eine von Art. 16a Abs. 2 GG abweichende Regelung hinsichtlich der Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen vorsehen. Eine solche Vereinbarung ist das Dubliner Übereinkommen vom 1. September 1997 und die daraus abgeleitete Dublin-III-Verordnung, die seit 1. Januar 2014 angewendet wird.

    Die Regeln zur Bestimmung des Mitgliedsstaats, der für die Bearbeitung des Asylantrags eines illegal aus einem Drittstaat eingereisten Ausländers zuständig ist, ergeben sich aus Kapitel III, Art. 7 ff Dublin-III-VO.

    Meine Ausführungen zur Rechtslage habe ich mir nicht selbst zusammengereimt. Sie basieren vielmehr auf den Erläuterungen der einschlägigen Fachliteratur.

    Was § 18 Abs. 3 AsylG angeht, so ist die Dublin-III-Verordnung vorrangig vor den dort normierten Regelungen über Einreiseveweigerung und Zurückschiebung. Das Zurückschieben eines illegal einreisenden Ausländers in einen angrenzenden Mitgliedsstaat durch die Bundespolizei (z.B. nach Österreich) nach § 18 Abs. 3 AsylG wäre nur möglich, wenn zweifelsfrei feststünde, daß dieses Nachbarland nach den Vorschriften der Dublin-VO für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist (vgl. Renner/Bergmann/Dienelt: Ausländerrecht, 2013, Rdnr. 28 zu § 18 AsylVfG).
    Dieser Fall kommt aber in der Praxis kaum vor, weil die Zuständigkeit regelmäßig beim Ersteinreiseland liegt (für außereuropäische Asylbegehrende in erster Linie Griechenland und Italien).

  161. Fatima hat einen Satzbau wie Erich Mielke bei seinem letzten Auftritt in der Volkskammer:

    „Ich liebe – Ich liebe doch alle – alle Menschen – Na ich liebe doch – Ich setze mich doch dafür ein.“

  162. Wenn jedes Volk die Politiker bekommt, die es verdient, dann können wir angesichts dieses Auftritts einer Bundestagsvizepräsidentin den Laden echt dichtmachen!

  163. Die Dummheit ist kein Monopol der Mad Warze.
    Mad Mama steht ihr in nichts nach.

    http://www.faz.net/aktuell/politik/merkel-lobt-60-jahre-gastarbeiter-anwerbung-13952857.html

    Die Deutschen müssten lernen, dass Offenheit und Neugierde die eigene Identität und Kultur nicht beschneide, sondern bereichere, mahnte Merkel …

    Die Mistfliege sagt, wir müssen Mist lieben, weil ihr es schmeckt.

    Es schade nichts, wenn „man mal wieder in die Bibel gucken muss, wenn man mit jemandem über den Koran spricht“, regte die Kanzlerin an. „Niemand muss seine Wurzeln in irgendeiner Weise vergessen.“

    Mad Mama soll Bibel nehmen, nach Syrien fahren und dort mit IS über Koran sprechen.

    Dann hätten wir ein großes Problem weniger.

    Zugleich sei es „ein unheimliches Plus“, in zwei Ländern ein bisschen zu Hause zu sein.

    Ein Plus für Plus-Deutsche,
    für den Rest der Bevölkerung – unheimlich.

  164. Jetzt habe ich mir auch noch das Video angetan. Gott, ist mir schlecht! Keine Ahnung, aber unbedingt recht behalten wollen! Die Dumpfbacke ist vollkommen behämmert! Dann baut man ihr noch eine goldene Brücke, um aus der peinlichen Situation herauszukommen, und die Kuh merkt es nicht einmal! Statt vor Scham im Erdboden zu versinken, beharrt sie vehement auf ihrer Falschbehauptung! Völlige Verblendung! Das ist wie in diesem Film: „Die Stelllung wirrrt gehallllten, dasss isssst ein Befählll!“

  165. 1998 hatte ich noch die Grünen gewählt. Müsste inzwischen ja verjährt sein, und wahrscheinlich bin ich in diesem Forum nicht der einzige mit einer derart dunklen & peinlichen Vergangenheit.

    Und zwar habe ich sie gewählt, weil ich angesichts der 1998 völlig übergeschnappten Kriegspropaganda auf allen auch damals gleichgeschalteten Kanälen sicherheitshalber die pazifistischste Partei von allen wählen wollte. Die kamen dann zu meiner großen Erleichterung dran, und sie fingen stante pede den ersten Krieg in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland an (und sind ja überhaupt seitdem die ekligsten Kriegshetzer von allen). Grad zu der Zeit wurden in den USA wegen eines Tötungsdelikts zwei Straftäter hingerichtet, die bei sehr förmlicher Betrachtung so eine Art Deutsche waren. (Gut, ich bin ja auch gegen die Todesstrafe. Ist aber eine andere Diskussion.) Claudia Roth heulte deretwegen vor sämtlichen Fernsehkameras Rotz und Tränen. Gleichzeitig feuerte die Nato Raketen auf einen serbischen D-Zug ab, und 75 komplett unschuldige Menschen verbrannten lebendig. Hierüber war Frau Roth begeistert. Es mag sein, dass ich inzwischen Individuen benennen könnte, die ich widerlicher finde, aber ein paar Jahre war Frau Roth mein Favorit.

    Wenn ich König von Deutschland wär…

  166. Claudia Roth, das ist doch die Bundestagsvizepräsidentin, die hinter Plakaten hermarschiert mit
    „Deutschland du mieses Stück Scheiße“?

    Und da erdreisten sich die Grünen auch noch, die CSU deswegen anzurotzen:


    CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
    ..
    Claudia Roth unterstützt Demo trotz „Deutschland, Du mieses Stück Scheiße“-Rufen. Die Politikerin der Grünen und ?#?Bundestagsvizepräsidentin? konnte die Rufe bei der Veranstaltung in ?#?Hannover? laut Bericht einer örtlichen Zeitung hören und marschierte dennoch weiter. „Frau Roth trägt damit zur ?#?Radikalisierung? der Gesellschaft bei und macht sich mitschuldig, wenn sich das Klima in ?#?Deutschland? hochschaukelt“, erklärt Dr. Florian Herrmann. Der innenpolitische Sprecher der ?#?CSU?-Landtagsfraktion betont ausdrücklich: „Wir müssen gegen alle radikalen Kräfte vorgehen.“ Das müsse gerade einer Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages bewusst sein.

  167. Diese hirnlose, maximalverblödete Suffkuh labert einen Dünnschiß sondersgleichen… und das in jedem einzelnen peinlichen Interview und in jeder Rede welche ich von ihr jemals gesehen habe… NULL komma GARNIX von Intelligenz… pure, blanke Schande auf allerniedrigstem Niveau! Wie kann so ein geistiger Müllhaufen an die Regierung eines Staates gelangen? WIE??!! Es bedarf hierzu schon Einiges an korrupten Inkompetenzen, um solche Mißgeburten überleben zu lassen. Ich mag grün… als das wunderschöne Grün der Bäume. Und wenn wir jetzt das häßliche Grün an das schöne Grün dran hängen, dann werde ich kein bischen Rot(h).

  168. Ich kann es nur immer wiederholen:

    Ausschnitt aus einem Interview mit Claudia Roth vom 07.02.2015

    „Die Welt: Was ist für Sie der größte Genuss?
    Roth: … was ich mehr und mehr genieße, je älter ich werde: Gerüche und Bilder, die mit Heimat zu tun haben.
    Die Welt: Welche sind das?
    Roth: Berge, diese braunen Allgäukühe oder auch das Essen – wir haben im Allgäu wohl die besten Metzgereien weltweit. Der Sound der Sprache, des Dialekts. Eine Heimat, wo du dazugehörst und gebraucht wirst.“

    Es gibt eine Heimat erster und zweiter Klasse, eine für die wirklich Strunzdummen und eine für die, die von den Strunzdummen als Untermenschen verstanden werden, das sind wir, anders kann man diese Äußerungen nicht mehr verstehen.

  169. #9 xRatio (07. Dez 2015 13:51)
    „Kluge Menschen diskutieren über Ideen.
    Durchschnittliche Menschen diskutieren über Ereignisse.
    Dumme Menschen reden über Personen
    Noch dümmere ereifern sich über Wortwahl und Symbolik“

    Dieser Darstellung kann ich so nicht zustimmen. Ich habe schon mit sehr dummen Menschen über Ideen diskutiert.

    Weiterhin sehe ich nach nun doch langjähriger Betrachtung des politischen Systems den Mangel weniger im System als vielmehr in den Personen. Das System kann so gut konstruiert sein, wie es will, wenn seine Repräsentanten dumme und böse Individuen sind, nützt das gar nichts. Die derzeitige Bundeskanzlerin hat bis vor wenigen Monaten in Wort und Tat eine relativ vernünftige Position zur Einwanderung vertreten. Insofern ist auch ihren Wählern (zu denen ich nicht gehörte) nicht so recht ein Vorwurf zu machen, finde ich. Erst im Juli 2015 hat sie aus mir bis heute unerklärlichen Gründen den Verstand verloren. Es ist sehr wohl sinnvoll, über Personen zu reden.

    (Und als Sprachler kann ich mich auch für „Wortwahl und Symbolik“ interessieren, wiewohl ich mich selten „ereifere“.)

  170. #108: in der tat. Dieser widerliche dreck (ör) ist nicht auszuhalten. Wir schauen ausschließlich tiersendungen. ÖR ist was für geistlose lenkbare unpolitische vollidioten. Gleichea gilt für sen grossteil der gazetten. Eignen sich aber gut um schuhe auszustopfen.

  171. Eine angemessene Beschäftigung für Fatima Roth:

    Sie könnte eine Imbissbude für Börek aufmachen, am besten in Berlin-Kreuzberg, und dann den ganzen lieben langen Tag ihren Sprechdurchfall bei den Kunden ablassen! Vielleicht gibt’s am Ende noch eine eigene Fernsehsendung, „Claudis bunte Börek-Welt“ oder so ähnlich! Immer wieder treten dann Stargäste auf: Olli Dittrich, Hella von Sinnen, Günther Jauch, Oliver Pocher, Verona Poth und andere Welterklärer. Ein ganz neues TV-Format (ich sollte mir unbedingt die Rechte sichern): abgehalfterte Ex-Politiker schlagen im wirklichen Leben auf:
    Gerhard Schröder als Hartzer
    Angela Merkel als polnische Erntehelferin
    Joschka Fischer als Taxifahrer
    Cem Özdemir muss in die Türkei zurück
    Heiko Maas wird nach Syrien ausgewiesen
    Anton Hofreiter wird zum Friseur geschickt, danach militärische Grundausbildung und Auslandseinsatz in Afghanistan

  172. xRatio, ich habe keine Kommentare zur Hand, aber versuche, es rauszukriegen.

    Verweise:

    Art. 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1.

    Art. 7 Abs. 2.

    (ggf. Art. 12, aber in der Praxis fast irrelevant, da mit vorherigem Aufenthaltstitel)

    Dann:

    Art. 13: „Drittstaat“ ist Nicht-EU-Land, „Mitgliedstaat“ ist (irgendein) EU-Land. („Illegal“ meint „ohne Aufenthaltstitel“.) Daher:

    Abs. 1: Satz 1: EU-Erstland (Anlandeland) ist zuständig, also z.B. GR (Türkei ist Drittstaat) oder Italien, und zwar für 12 Monate (Satz 2).

    Abs. 2 verwirrt, insbesondere dessen Satz 2. Ohne Kommentar verstehe ich ihn so, dass Anträge in weiteren EU-Ländern dann von bisherigen (sic) Aufnahmeländern bearbeitet werden, wenn der Antragsteller sich dort, und zwar im einzelnen Land, nicht zusammengerechnet (siehe Satz 2 „für Zeiträume“, also Plural), länger als 5 Monate aufgehalten hat.

    Im Umkehrschluss bedeutete dies, dass OHNE solche Langzeitaufenthalte im Antragsland bearbeitet werden müsste; das wiederum (also eine Zuständigkeitskaskade während der Odysee) gibt aber Abs. 1 NICHT her.

    Einschub:

    Es ist auch zu trennen zwischen Zuständigkeit und Prüfung, siehe Art. 17: Jeder Staat (z.B. BRD) KANN prüfen und wird DAMIT zum zuständigen Staat.

    Dies bedeutete, dass BRD FREIWILLIG Asylverfahren nach Art. 17 an sich zöge und sich damit eine freiwillige Verantwortung aufhalste. D.h. nach meinem derzeitigen Verständnis (ohne Kommentar) blieben Italien und GR die zuständigen Staaten, und was dann die BRD machte, nämlich die Asylanträge zu prüfen, statt nach Italien/GR weiterzureichen, scheint eine „freiwillige Leistung“.

    Einschub-Ende

    Ich habe daher Jacksons Nr. 180 nochmal gelesen. Wenn ich ihn richtig verstehe, besteht der Trick der Asyler darin, nicht zu sagen, wo sie in der EU „angelandet“ sind; wieso hier keine Mitwirkungspflicht besteht, deren Missachtung zur Ausweisung führen müsste, ist mir schon mal schleierhaft.

    Weiter geht’s dann mit Art. 17 Abs. 2, nach dem zu unterscheiden ist zwischen Zuständigkeit und „Verfahren zur Bestimmung der Zuständigkeit“, letzteres notwendigerweise im Land, in dem der Antrag gestellt wird, also in BRD.

    Weiter dann Art. 18 Abs. 1 lit. a: Dieser besagt, der zuständige Staat (das wäre nach meinen obigen Auführungen immer noch GR oder Italien, sofern denn Abklärung möglich) muss WIEDERAUFNEHMEN.

    D.h. nach einem kurzen Prüfverfahren in BRD, wer zuständig ist (und nicht etwa, ob Asylgründe vorliegen!), müssten GR oder Italien wieder aufnehmen und dann auch das eigentliche Asylverfahren durchführen (Art. 18 Abs. 2).

    Jackson hat von einer Dreimonatsfrist für den BRD-Antrag an GR oder Italien gesprochen, diese Frist findet sich in Art. 19 Abs. 2, allerdings mit umgekehrter Beweislast, d.h. GR oder Italien müssten dann nachweisen, der Forderer habe das Land schon vor mehr als 3 Monaten verlassen.

    Ein solcher Beweis wäre kaum zu führen; eine gewisse Glaubhaftmachung wäre mit Registrierungsdaten möglich, aber eher negativ für diese Länder:

    Wenn GR den Forderer am a) 1.6. oder b) 1.8. registriert (Fingerabdrücke) und BRD dann am 1.10. damit kommt, GR solle ihn zurücknehmen,
    dann kann GR am 1.10. bei a) damit argumentieren, der Forderer sei höchstwahrscheinlich gleich weitergereist, zumal er sich ja, wie die BRD-Behörden selbst zugäben, z.B. seit spätestens Anfang Juli eh in BRD aufgehalten habe.

    Im Fall b) wäre GR „überführt“ und müsste ihn zurücknehmen, aber der Trick ist dann der, dass so schädliche Daten gar nicht mitgeteilt werden, bzw. GR zögert das Pingpongspiel so lange hinaus, bis die 3 Monate um sind. („Leider haben wir hier in der Levante trotz eurer neuen 85 Milliarden solch ein Chaos, wir finden derzeit die einschlägigen Daten nicht, geduldet euch doch bitte noch die 3 Wochen, die uns an den 3 Monaten noch fehlen!“)

    Sind die 3 Monate aber um, ist GR wie gesagt von seiner Verpflichtung = Zuständigkeit frei, und dann bleibt’s wieder an der BRD hängen, allerdings sehe ich hier im Moment in der Tat keine unmittelbare Rechtsgrundlage, denn Art. 13 Abs. 2 spricht seinerseits, für einen Zuständigkeitsrückfall, von 5 Monaten.

    Sind also 3 Monate um, braucht GR nicht mehr aufzunehmen und ist nicht mehr zuständig, aber BRD würde erst nach 5 Monaten (= wohl 5 Monate in der EU, incl. GR und BRD, „hat aufgehalten“ schliesst wohl derzeitigen Aufenthalt mit ein) zuständig.

    Meine bescheidene Vermutung: 2 Monate Genfer Konvention (GR will ihn nicht mehr, rausschmeissen dürfen wir ihn wg. Genf nicht), und dann ist eh BRD zuständig?

    Irgendwie scheint mir aber in der Tat ein wichtiger Artikel in dieser Kette zu fehlen, wie Ihnen, xRation: vielleicht haben wir ihn beide übersehen? (Es ist später Abend…)

    Das Verfahren, wer zuständig ist, wird eingeleitet durch den Asylantrag (Art. 20 Abs. 1) – interessant hierbei ist, dass der Forderer keine Verpflichtung hat, diesen Antrag gleich im Anlandungsland zu stellen: schon das ist ein Unding.

    Eine Dreimonatsfrist findet sich ausser in Art. 19 II auch in 21 II, hier für einen „Aufnahme-Antrag“ des Lands, in dem der Antrag gestellt wurde (regelmässig BRD) an das Land (nämlich regelmässig GR), das erstgenanntes Land (BRD) für das Anlandungsland hält.

    Auch hier geht es wieder um Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Landes (Art. 22 II); auch der Vertragstext liest sich also recht chaotisch, das BGB war schon vor 100 Jahren stringenter aufgebaut. (Abs. 5: Indizien-„Beweis“ reicht).

    Und endlos so weiter in Artt. 23, 24; ich bin zu müde, um das noch auseinanderzuklamüsern, aber

    in der Tat habe ich eine Rückfallklausel nach Ablauf der 3-Monats-Frist bislang NICHT gefunden.

    Damit stellt sich weiterhin die Frage nach einer gewissen „Freiwilligkeit“ seitens der BRD und ihrem Ausmass.

    Man müsste jetzt u.a. noch das Asylverfahrensgesetz (und das schon genannte AsylG) durchforsten; zu Dublin II habe ich eine BVerwG-Entscheidung gefunden

    http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=170915U1C26.14.0

    die die Abschiebung nach Italien als Anlandeland als rechtmässig ansah, nachdem Italien die 3 Monate lang einfach nicht reagiert hatte – ja, so kennt man die Südheimer.

    Wie dem auch sei, Zurückschicken ins vorhergehende Transitland scheint von Dublin III nicht explizit ausgeschlossen, aber implizit nicht erwünscht bzw. nicht vorgesehen:

    Da der Forderer nicht verpflichtet ist, Asyl „alsbald“ zu beantragen, sondern, hierdurch impliziert, erst noch seine Odyssee unternehmen darf, impliziert dies wohl auch, dass BRD die Leute nicht auf die Ladefläche eines Lkw laden und in A wiederanlanden darf, da dies sowohl die Menschenrechte der Asylforderer wie auch die Hoheitsrechte der Österreicher beeinträchtigte.

    Dublin III impliziert, dass sich der Traumatisierte sein Antragsland (sic) aussuchen darf.

    Das ist der Kardinalfehler, und der zieht alles weitere Elend nach sich. Gutmenschentum als Freitod.

  173. #229 nickes (07. Dez 2015 23:49)
    Es mag sein, dass ich inzwischen Individuen benennen könnte, die ich widerlicher finde, aber ein paar Jahre war Frau Roth mein Favorit.
    ————
    Sie wird Platz eins bald abgeben an den kleinen Heiko aus Saarbrücken.

    Da kommt mir eine neue Idee zu einem Buch oder sonst was mit Medien (vielleicht auch ’ne ZDF-Sendung, moderiert von Johannes Baldrian Kerner): „Deutschlands schlimmste Politiker“ (aber ohne Nazis, die laufen ausser Konkurrenz), wahlweise auch „Deutschlands grösste Politversager“.

    An der Spitze stehen:
    * Mad Mama Murksel
    * Klein-Heiko, der böse Junge von nebenan
    * Gerhard „ich sach ma“ Schröder, der lupenreinste Heuchler der Russenmafia
    * Renate Künast, Beruf: Nichtskönnerin
    * Claudia Fatima Roth, die Börekkönigin des Bundestags
    * Weltkummergesicht und Deutschlandhasser Joschka Fischer

  174. Nachdem das Problem vollständig analysiert ist, zum Schluß noch die Lösung für das Problem.

    Wie der Islam sollte man es nicht machen. Der Westen (oder unsere Kultur die es mal gab) hatte es bis 1960 gelöst. Die Frauen hatten ihre Aufgabe, die Männer hatten ihre Aufgaben.
    Jetzt haben wir das Problem, dass die Mänenr zu Frauen geworden aind und die Frauen keine Männer werden können (wer überlegen ist kann runter gezogen werden, wer unterlegen ist kann nicht hochkomen), keinen Millimeter.

    Lösung: ´Frauenquote abschaffen und Frauen unter die Leistungsnanforderungen für Männer stellen. Privat kann man sie ja weiter pampern oder vornehmer ausgedrückt (denn es gibt ja Gefühle) Gentleman sein. Dann kommen nur die Frauen durch die die Leistung bringen. Es gibt kein Problem mehr.
    Das sind natürlich bis auf weiteres fromme Wünsche; denn man müßte natürlich zumindest für die Politik die Zuschanzung von Posten auch für Männer abschaffen.#
    Man muß es versuchen, eine Alternative fürs Überleben gibt es nicht.

  175. Noch ein paar Anmerkungen:

    Habe Post 223 Jackson erst jetzt gelesen, schreibe immer direkt ins kleine Eingabekästchen und schicke dann ab.

    Ein Transitland erwirbt also keine „Verantwortung“ und ist darum auch vom Zielland nicht „verantwortlich zu machen“, A ist also „Opfer“, nicht „Täter“, trotz „Durchziehenlassens“, und nach meiner neuen Erkenntnis wäre wohl gar aktive Landdurchkreuzungshilfe von Dublin III gedeckt bzw. gar erwünscht.

    Wem nicht nachgewiesen werden kann, aus Italien zu kommen, sollte – siehe Jacksons Ausführungen – als Anlandungsland GR angeben.

    Italien seinerseits nimmt die Leute einfach nicht wieder zurück; überm Colosseum am Fallschirm abwerfen kann man sie ja nicht gut.

    GR weiss natürlich von dem EGMR-Urteil, hat darum keine Motivation, an den Grenzen zurückzuweisen, sondern nur, möglichst schnell und kostengünstig durchzuschleusen: Es muss niemanden zurücknehmen, WEIL es die Leute so schlecht behandelt (dürfte auch auf Ostländer zutreffen): Das ist ultimativer Zynismus.

    Dass die Abschiebungen im homöopathischen Bereich liegen, liegt nach unseren neusten Erkenntnissen, dank Jackson, also vor allem daran, dass GR nicht zurücknehmen muss und Italien kaum zurücknehmen tut;

    nur wenn diese Rücknahmepraxis sind änderte, lebte dort auch die die Motivation, die Grenzen zu sichern, auf; diese Rücknahmepraxis lässt sich aber nicht ändern.

    Man versteht jetzt besser, warum Merkel Erdogan Milliarden in den Hint… schieben „will“ – angesichts der (bekanntlich nicht nur pekuniären) Kosten, die Anlander hier verursachen, sind Milliarden an TR noch „billig“.

    Wir haben es also mit einem mit rechtsstaatlichen Mitteln – ausser Grenzzäunen, und bitte, keinen Maschendraht nehmen! – nicht zu stoppenden Überrantwerden zu tun, und die Systempressenhetze überlagert dieses Problem:

    indem die Systempresse nämlich nicht mit uns diskutiert, wie könnte man die Invasion stoppen, sondern und anherrscht, wir seien Nazis (auf zeit.de seit Sommer 2015 so immer wieder auch ganz wörtlich), wenn wir überhaupt stoppen wollten.

    Und, wie gesagt, der öffentliche Diskurs der Kanzlerin hat dieses schiefe Bild verstärkt.

    Die eigentliche Diskussion, die SOFORT beginnen muss, lautet also: Wie lässt sich „Schengen“ seitens der BRD sofort stoppen? (Und dann „Mauerbau“ – und sobald BRD dies tut, setzt sich die „Mauer“ kaskadierend bis an die Südgrenzen von GR und Italien fort, versprochen!) Praktisch sofort, und was wären die juristischen Konsequenzen? Was könnten die denn gross sein, angesichts der Tatsache, dass GR und Italien beide auf Dublin III kack..? Muss der Deutsche auch dann noch hyperkorrekt sein, wenn er bis zum Hals in der Ka… steckt?

    Und noch etwas: Nein, ich gebe meine „Verschwörungstheorien“ nicht ganz auf. Aber in einer grossen Koalition vermischt sich ggf. auch dies: Eine verbrecherische Agenda der Scharia Partei Deutschland, und angelernte Hilflosigkeit seitens der Regierungschefin. Wissen Sie sicher, dass nicht seit Sommer 2015 der Schwanz mit dem Hund wedelt?

  176. Und hieraus ergibt sich wiederum eine Folgefrage: Wie erreichen wir sofortige Neuwahlen, aus denen heraus die „vernünftigen“ Teile der CDU zusammen mit der AfD dann allein (d.h. ohne die sich anbiedernden Grünen) die Regierung stellen können?

    Nebenfrage: Wie weit hängt die Kanzlerin an ihren abstrusen Weltrettideen (für die sie einige hier in die Klapse stecken wollen) nur (noch), um keinen Irrtum zugeben zu müssen?

    Unterfrage: Wie erreicht man, dass die Kanzlerin wenigstens intern von ihrem Krampf abrückt und Neuwahlen zustimmt? (Indem sie wieder die Kanzlerkandidatur bekommt?)

    Könnten wir uns nicht sogar mit einer halbwegs normalisierten Kanzlerin Merkel „anfreunden“, wenn wir dafür den schlimmsten Feind, den Deutschlands nach Hitler hatte, aus der Regierung kegeln können?

    Was glauben Sie denn, was von Deutschland bei der nächsten turnusmässigen Bundestagswahl noch übrig ist, wenn diese Deutschfeinde noch 2 Jahre wirtschaften können?

    Tatsache ist doch: Wären heute Wahlen, bekämen CDU/CSU, auch MIT Merkel, mit AfD zusammen die Mehrheit. Also müssen wir genau das zu realisieren versuchen. Die können doch in der CDU nicht alle bekloppt sein!

    Wenn man eine Palastrevolution nicht hinbekommt, dann muss man wenigstens die 50 verbrecherischen Prozent Hofstaat eliminieren und mit dem König weiterleben: Alles ist doch besser als der von denen geplante Tod Deutschlands!

    Die AfD muss sich also jeden einzelnen Unionsabgeordneten vornehmen und mit ihm zusammen abklären, was zusammen möglich wäre, eben auch MIT Merkel.

    Das wäre Realpolitik.

  177. Für alle „Unter 60“: Das wird wohl nichts mit der Rente:

    Experte warnt: Syrische Flüchtlinge kommen oft mit großem Bildungsrückstand nach Deutschland

    Dienstag, 08. Dezember, 00.01 Uhr: Syrische Flüchtlinge erreichen Deutschland zum Großteil mit erheblichem Bildungsrückstand. Davor warnt der Leiter des ifo Zentrums für Bildungsökonomik, Ludger Wößmann, im Gespräch mit der Dienstagsausgabe der „Bild“.

    „Selbst nachdem sie Deutsch gelernt haben, werden viele dem Schulunterricht wohl nicht folgen können“, sagte Wößmann zu BILD. Laut einer Studie, die Wößmann für die OECD erstellt hat, beherrschten 65 % der Schüler in Syrien im Lesen oder Rechnen nicht die Grundkompetenzen, berichtet „Bild“. Heute 18-Jährige hätten demnach einen Bildungsrückstand von vier bis fünf Schuljahren. Wößmann zu „Bild“: „Es bestehen erhebliche Zweifel, ob sie die Voraussetzungen für eine Berufsausbildung mitbringen.“

    http://www.focus.de/politik/ausland/fluechtlingskrise-im-news-ticker-bundesinnenministerium-fast-965-000-fluechtlinge-registriert_id_5137868.html

  178. Interessant ist hier wie die staatliche Moderatorin versucht Claudi in letzter Sekunde aus der selbst gewählten Misere zu ziehen …

    wenn allerdings noch mehr Grüne nicht in der Lage sind das Grunsgesetz zu verstehen ist die derzeitige Situation nicht sehr verwunderlich

    -falls Merkel mit ihrer neuen Eu Partnerin Le Pen auch noch aneinander gerät löst sich das Problem schneller … allerdings sollten sich hier alle Spd und Cdu Politiker mal an die eigene Nase fassen …bevor alles im völligen Chaos versinkt.
    Stoppt merkel –

  179. #18 piasko (07. Dez 2015 13:56)
    Mein reden seit jahren: diese person ist an normalen Maßstäben nicht zu messen.

    Der Warzenmops kann in Kotzeimern gemessen werden.

  180. @Jackson
    @mutambo mustaman
    @xratio

    Interessante Diskussion.

    Was mir nicht einleuchtet: Österreich als Durchschleuser müsste doch (so wie jedes andere Durchreise Land in der EU) verantwortlich dafür sein, dass die Zuständigkeitsregeln aus dem Dublin III-Abkommen eingehalten werden und die Leute in dem Erstaufnahmeland ihren Asylantrag beziehungsweise Antrag auf Flüchtlingsstatus stellen. Es kann doch nicht sein, dass Österreich sich dieser Aufgabe einfach dadurch entledigt, dass es die Leute Nacht Deutschland weiterziehen lässt. Wenn Österreich damit vertragsbrüchig ist, müsste es im Wege der Notwehr doch möglich sein, die Leute an der österreichisch-deutschen Grenze einfach abzuweisen und zurückzuschieben.

  181. #241 johann (08. Dez 2015 02:03)

    „Selbst nachdem sie Deutsch gelernt haben, werden viele dem Schulunterricht wohl nicht folgen können“, sagte Wößmann zu BILD. Laut einer Studie, die Wößmann für die OECD erstellt hat, beherrschten 65 % der Schüler in Syrien im Lesen oder Rechnen nicht die Grundkompetenzen, berichtet „Bild“. Heute 18-Jährige hätten demnach einen Bildungsrückstand von vier bis fünf Schuljahren. Wößmann zu „Bild“: „Es bestehen erhebliche Zweifel, ob sie die Voraussetzungen für eine Berufsausbildung mitbringen.“

    Hurra die Bild bemerkt das 4 Jahre nach zusammenbruch des Schulsystems die Kinder 4 Jahre schulisch zurück sind!

  182. DASS DIE KEINE AHNUNG VOM GRUNDGESETZ HAT IST DOCH KLAR, WENN SICH NOCH NICHT EINMAL UNSER JUSTIZMINISTER HEIKO MAAS DAMIT AUSKENNT. MUSS ICH IHM VORWERFEN, SONST HÄTTE ER SCHON EIN VERFAHREN GEGEN DIE MERKEL EINGELEITET? DA SIE MIT IHREM „FREUNDLICHEN GESICHT“ JA EIGENMÄCHTIG DIESES GEBROCHEN HAT. SIE IST ABER NICHT DIE BÖSE, SONDERN DIEJENIGEN, DIE SICH DARÜBER BESCHWEREN. TOLLER „RECHTSSTAAT, IN DEM SICH DIE STAATSFÜHRUNG MIT BILLIGUNG DER JUSTIZ AUF KOSTEN DES VOLKES AUSTOBEN DARF, UND DABEI SOGAR DAS „HEILIGE GRUNDGESETZ“ UNGESTRAFT BRECHEN DARF. SO WAS WAR NOCH NICHT DA. HALT DOCH, IN ADOLFS ZEITEN.

  183. #247 WIEDERSTAENDLER

    DASS DIE KEINE AHNUNG VOM GRUNDGESETZ HAT IST DOCH KLAR, WENN SICH NOCH NICHT EINMAL UNSER JUSTIZMINISTER HEIKO MAAS DAMIT AUSKENNT. MUSS ICH IHM VORWERFEN, SONST HÄTTE ER SCHON EIN VERFAHREN GEGEN DIE MERKEL EINGELEITET?
    ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

    Da es sich beim GG um ein Besatzungsstatut handelt, bestimmt auch die Besatzungsmacht, wie dieses zu handhaben ist.

    Jedenfalls nicht so, wie es dem besetzten Volk zugute kommt.

  184. #246 Bewohner_des_Hoellenfeuers

    Österreich ist nicht zuständig, solange sich die Ausländer dort nicht registrieren lassen oder einen Asylantrag stellen. Das tun die natürlch nicht, weil ihr Ziel Deutschland oder Schweden ist.

  185. #240 mutambo mustaman

    Angela Merkel würde niemals einer Koalition mit der AfD zustimmen. Merkel will ein Regierungsbündnis mit den Grünen nach der BTW 2017. Das ist der für mich entscheidende Grund für ihre Haltung in der Zuwanderungsfrage. Merkel macht linke Ausländerpolitik, um die Basis der Grünen für eine schwarz-grüne Koalition auf Bundesebene zu gewinnen. Das wäre sozusagen die Krönung des von ihr seit ihrem Amtsantritt als CDU-Bundesvorsitzende im April 2000 inszenierten Linksrucks der Partei.

    Die AfD muß bei der nächsten Bundestagswahl so stark werden, daß Union und Grüne keine Regierungsmehrheit haben. Nach der jüngsten Umfrage von INSA würde das klappen:
    http://www.wahlrecht.de/umfragen/index.htm

  186. #253 Biloxi (08. Dez 2015 10:32)

    Typisch weibliche Unlogik: Groß die Fresse aufreißen, alles genau so gut oder noch besser können wollen als die Männer – und zugleich weiterhin als das schwache, schutzbedürftige Geschlecht behandelt werden wollen!

    Wer mehr darüber erfahren will wie unlogisch und unverschämt, aber auch wie gefährlich, korrupt und verkommen die Frauen (ich betone ausdrücklich: in Gestalt des Feminismus daherkommen, wiewohl natürlich die Frauen allgemein bis zu einem gewissen Grad auf dem Trip sind), der kann sich hier informieren. Ich habe die Pause von PI dazu benutzt mich da „weiter zu bilden“ und habe empirisch viel dazu gelernt. Es kann einem Angst und Bange werden wenn man erkennt, wie auch die Universitäten und die Wissenschaft komplett versaut sind. Alles aus erster Hand!

    http://www.danisch.de/blog/

  187. #236 mutambo mustaman

    Abs. 2 verwirrt, insbesondere dessen Satz 2. Ohne Kommentar verstehe ich ihn so, dass Anträge in weiteren EU-Ländern dann von bisherigen (sic) Aufnahmeländern bearbeitet werden, wenn der Antragsteller sich dort, und zwar im einzelnen Land, nicht zusammengerechnet (siehe Satz 2 „für Zeiträume“, also Plural), länger als 5 Monate aufgehalten hat.

    Ist ein Mitgliedsstaat nach den Bestimmungen des Art. 13 Abs. 1 Dublin III VO nicht zuständig (weil nicht festgestellt werden konnte, das der Ausländer über dieses Land in den Schengen-Raum eingereist ist) oder nicht mehr zuständig (weil die in Abs. 1 genannte 12-Monats-Frist abgelaufen ist), dann geht die Zuständigkeit auf den Mitgliedsstaat über, in dem sich der Ausländer zusammenhängend mindestens fünf Monate aufgehalten hat.

    Im Umkehrschluss bedeutete dies, dass OHNE solche Langzeitaufenthalte im Antragsland bearbeitet werden müsste; das wiederum (also eine Zuständigkeitskaskade während der Odysee) gibt aber Abs. 1 NICHT her.

    In diesem Fall greift der Auffangtatbestand aus Art. 3 Abs. 2 Dublin III VO, in dem es heißt:

    Lässt sich anhand der Kriterien dieser Verordnung der zuständige Mitgliedstaat nicht bestimmen, so ist der erste Mitgliedstaat, in dem der Antrag auf internationalen Schutz gestellt wurde, für dessen Prüfung zuständig.

    Das ist dann im Regelfall Deutschland oder Schweden.

    Es ist auch zu trennen zwischen Zuständigkeit und Prüfung, siehe Art. 17: Jeder Staat (z.B. BRD) KANN prüfen und wird DAMIT zum zuständigen Staat.

    Dies bedeutete, dass BRD FREIWILLIG Asylverfahren nach Art. 17 an sich zöge und sich damit eine freiwillige Verantwortung aufhalste. D.h. nach meinem derzeitigen Verständnis (ohne Kommentar) blieben Italien und GR die zuständigen Staaten, und was dann die BRD machte, nämlich die Asylanträge zu prüfen, statt nach Italien/GR weiterzureichen, scheint eine „freiwillige Leistung“.

    Art. 17 kodifiziert das sog. Selbsteintrittsrecht der Mitgliedsstaaten. Deshalb war es auch nicht rechtswidrig, daß Bundeskanzlerin Merkel im September beschloß, die in Ungarn befindlichen Syrien-Flüchtlinge nach Deutschland einreisen zu lassen, damit deren Anträge auf internationalen Schutz hier geprüft werden. Deutschland hat damit das Verfahren an sich gezogen und ist in die Pflichten des eigentlich zuständigen Mitgliedsstaats (hier wohl Griechenland) eingetreten.

    Jackson hat von einer Dreimonatsfrist für den BRD-Antrag an GR oder Italien gesprochen, diese Frist findet sich in Art. 19 Abs. 2, allerdings mit umgekehrter Beweislast, d.h. GR oder Italien müssten dann nachweisen, der Forderer habe das Land schon vor mehr als 3 Monaten verlassen.

    Art. 19 Abs., 2 Dublin III VO betrifft den Fall, daß der Ausländer „das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten für mindestens drei Monate verlassen hat“. Soll heißen: Der Betroffene ist in ein Drittland ausgereist und hat sich mehr als drei Monate außerhalb des Schengenraums aufgehalten. Die von mir erwähnte Frist bezieht sich auf solche Ausländer, die in einem Mitgliedsland einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben oder sich dort aufhalten, obwohl ein anderer Mitgliedsstaat zuständig ist (siehe Art. 21, 23 Dublin III VO).

    Wenn GR den Forderer am a) 1.6. oder b) 1.8. registriert (Fingerabdrücke) und BRD dann am 1.10. damit kommt, GR solle ihn zurücknehmen, dann kann GR am 1.10. bei a) damit argumentieren, der Forderer sei höchstwahrscheinlich gleich weitergereist, zumal er sich ja, wie die BRD-Behörden selbst zugäben, z.B. seit spätestens Anfang Juli eh in BRD aufgehalten habe.

    Die Frist für das Aufnahme- bzw. Wiederaufnahmegesuch beginnt regelmäßig erst zu laufen, wenn der Ausländer im ersuchenden Mitgliedsstaat einen Asylantrag gestellt hat.

    Lässt sich anhand der Kriterien dieser Verordnung der zuständige Mitgliedstaat nicht bestimmen, so ist der erste Mitgliedstaat, in dem der Antrag auf internationalen Schutz gestellt wurde, für dessen Prüfung zuständig.

    Praktischer Fall: Ein Flüchtling aus Syrien reist illegal über Griechenland in die EU ein, wird dort aber (rechtswidrig!) nicht registriert, sondern begibt sich von dort aus ohne längeren, mehr als fünf Monate währenden Zwischenaufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat nach Deutschland und stellt hier seinen Asylantrag. Dann ist Deutschland zuständig, sofern die deutschen Behörden nicht nachweisen können, daß Griechenland Ersteinreiseland war und damit zuständig ist (was ohne Registrierung in der Fingerabdruckdatenbank EURODAC und vor allem innerhalb der 3-Monatsfrist des Art. 21 Abs. 1 UAbs. 1 Dublin III VO schwierig sein dürfte, wenn der Asylbegehrende nicht mitwirkt bzw. seinen Reiseweg verschleiert).

    Das Verfahren, wer zuständig ist, wird eingeleitet durch den Asylantrag (Art. 20 Abs. 1) – interessant hierbei ist, dass der Forderer keine Verpflichtung hat, diesen Antrag gleich im Anlandungsland zu stellen: schon das ist ein Unding.

    Richtig, was aber im einem funktionierenden Dublin-System unerheblich ist, weil nach den Regeln des Art. 7 ff Dublin III VO idealtypisch ermittelt werden kann, welcher Mitgliedsstaat für die Bearbeitung des Antrags zuständig ist. Voraussetzung ist lediglich, daß der illegal eingereiste Ausländer sofort nach Übertritt in den Schengen-Raum in der Fingerabdruckdatenbank EURODAC registriert wird. Diese Verpflichtung ergibt sich nicht aus der Dublin-Verordnung, sondern aus der Verordnung (EU) Nr. 603/2013, hier Art. 14 Abs. 1 (siehe http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:180:0001:0030:DE:PDF) und trifft das Ersteinreiseland, also z.B. Griechenland oder Italien. Insbesondere Griechenland kommt dieser Pflicht derzeit aber nicht nach. Das erschwert bzw. verunmöglicht die Anwendung der Dublin III VO noch dazu unter Einhaltung der dort vorgeschriebenen Fristen mit der praktischen Folge, daß sich die „Flüchtlinge“ das Zielland innerhalb der EU aussuchen können. Die bevorzugten Zielländer sind bekanntlich Deutschland und Schweden.

    in der Tat habe ich eine Rückfallklausel nach Ablauf der 3-Monats-Frist bislang NICHT gefunden.
    Damit stellt sich weiterhin die Frage nach einer gewissen „Freiwilligkeit“ seitens der BRD und ihrem Ausmass.

    Wenn ich Sie richtig verstehe geht es Ihnen um die Frage was geschieht, wenn der um Aufnahme- oder Wiederaufnahme ersuchende Mitgliedsstaat die Dreimonatsfrist des Art. 21 Abs. 1 UA 1 Dublin III VO versäumt. In diesem Fall ist der Mitgliedsstaat für die Prüfung zuständig, in dem der Antrag auf internationalen Schutz gestellt wurde (Aufnahmegesuch, Art. 21 Abs. 1 UA 3 Dublin III VO) oder in dessen Hoheitsgebiet sich der Ausländer aufhält, sofern er dort einen neuen Asylantrag stellt (Wiederaufnahmegesuch, Art. 23 Abs. 3 Dublin III VO). Wird kein neuer Antrag auf internationalen Schutz in dem Mitgliedsland gestellt, in dem sich der Ausländer aufhält, dann kann ebenfalls ein Wiederaufnahmegesuch an den mutmaßlich zuständigen Mitgliedsstaat gestellt werden (Art. 24 Abs. 1 Dublin III VO) oder der Ausländer nach Art. 6 Abs. 2 RL 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) in sein Herkunftsland abgeschoben werden, was sich aus dem Verweis in Art. 24 Abs. 2 Dublin III VO ergibt. Eine solche Abschiebung ist jedenfalls dann opportun, wenn der Ausländer in keinem Mitgliedsstaat einen Asylantrag gestellt hat, was ebenfalls aus Art. 24 Abs. 2 Dublin III VO ableitbar ist (in der Praxis dürfte das aber selten vorkommen).

    Man müsste jetzt u.a. noch das Asylverfahrensgesetz (und das schon genannte AsylG) durchforsten

    Das Asylverfahrensgesetz wurde am 24.10.2015 dieses Jahres in Asylgesetz umbenannt. Es handelt sich um dasselbe Gesetz.

    Wie dem auch sei, Zurückschicken ins vorhergehende Transitland scheint von Dublin III nicht explizit ausgeschlossen, aber implizit nicht erwünscht bzw. nicht vorgesehen:

    Doch, ist es. Wenn der Mitgliedsstaat, der mutmaßlich für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist, auf ein Aufnahme- oder Wiederaufnahmegesuch nicht innerhalb von zwei Monaten reagiert, dann geht der Gesetzgeber davon aus, „daß dem Aufnahmegesuch stattgegeben wird, was die Verpflichtung nach sich zieht, die Person aufzunehmen und angemessene Vorkehrungen für die Ankunft zu treffen.“ (Art. 22 Abs. 7 Dublin III VO). Bei Wiederaufnahmegesuchen beträgt die Antwortfrist, innerhalb derer der ersuchte Mitgliedsstaat reagieren muß, sogar nur einen Monat oder zwei Wochen, Art. 25 Abs. 2 Dublin III VO.

    Dublin III impliziert, dass sich der Traumatisierte sein Antragsland (sic) aussuchen darf.

    Das ist der Kardinalfehler, und der zieht alles weitere Elend nach sich. Gutmenschentum als Freitod.

    Nicht die Dublin-Verordnung impliziert, daß sich der schutzbegehrende Ausländer sein Zielland aussuchen kann, sondern die Nichtbeachtung der Vorschriften durch die Grenzstaaten der EU, also vor allem Griechenland und Italien. Dieser permanente Rechtsbruch ist von der zuständigen EU-Kommission bislang nicht sanktioniert worden.

    Aus meiner kann es in dieser Situation nur eine Lösung geben, soll das Massenansturm von „Flüchtlingen“ nach Deutschland nachhaltig gestoppt werden, ohne sich in die Abhängigkeit fremder Staaten wie etwa der Türkei begeben: Deutschland die von anderen Mitgliedsstaaten ohnehin nicht mehr angewendete Dublin-Verordnung sowie die Personenfreizügigkeit aussetzen und das nationale Recht wieder anwenden (also Art. 16a Abs. 2 GG i.V.m. § 18 Abs. 3 AsylG und § 57 AufentG). In diesem Fall würden EU-Nachbarländer wie Österreich und Tschechien nicht mehr als Schengenstaaten, sondern als sichere Drittstaaten i. S. v. Art. 16a Abs. 2 GG i. V. m. § 26a Abs. 2 AsylG behandelt. In der Praxis hieße das, daß illegale einreisende Ausländer, die an den deutschen Grenzen aufgegriffen werden, wieder dorthin zurückgewiesen werden könnten.

    Mit Frau Merkel wird dieser Weg natürlich nicht gegangen werden. Die hofft lieber darauf, daß die anderen EU-Staaten Deutschland die Flüchtlingslast, die Merkel durch ihre falsche Politik mitverursacht hat, freiwillig abnehmen. Oder daß Drittländer wie die Türkei die „Flüchtlinge“ abhalten, nach Europa zu kommen – was die sich aber von uns teuer bezahlen lassen werden!

  188. @Jackson
    @mutambo mustaman
    @Bewohner_des_Hoellenfeuers

    Erst mal danke für die ausführlichen Stellungnahmen.Jedoch gilt hier wie überall:

    Gesetzeskenntnis erleichtert die Rechtsfindung.
    Und manchmal sieht man vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr.

    Ich erkläre es mal so:

    Wenn wir vom Grundstück unseres Nachbarn (oder von der Straße) unerlaubten Besuch erhalten,
    der unser Grundstück oder sogar unser Haus betritt, ist die Rechtslage doch vollkommen klar.

    Wir werfen die Eindringlinge unter Einsatz erforderlicher Gewalt einfach wieder raus (Notwehr), und zwar primär dahin wo sie hergekommen sind.

    Bin ich hingegen verpflichtet, die Besucher zu empfangen, sieht die Sache natürlich anders aus.

    Eine solche Verpflichtung kann sich u.a. aus VERTRAG oder bei Staaten u.a. auch aus dem ASYLRECHT ergeben.

    Die Sache mit den über Ö. etc. in die BRD einfallenden Barbarenhorden ist rechtlich und EUdSSR-rechtlich im Ergebnis um keinen Deut anders als im Privatbereich.

    Asyl:
    Wer aus sicheren Staaten, insbes. denen der EUdSSR anlandet, hat kein Asylrecht (Art 16a (2) GG),
    kann also auch mit Waffengewalt sofort wieder rausgeschmissen werden, und zwar primär dahin wo er hergekommen ist (im Beispiel nach Ö.)

    Vertrag:
    Der oben maßlos überschätzte, weil wegen der darin erwähnten Zuständigkeit gröblich mißverstandene
    Art 16a Absatz 5 GG besagt nicht mehr als diese Selbstverständlichkeit:

    Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen …. blablabla …. nicht entgegen, die …. blablaba…

    Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

    Das heißt kurz und bündig nicht mehr und nicht weniger als daß
    ASYLENTSCHEIDUNGEN u.a. der dafür gemäß Vertrag zuständigen Mitgliedstaaten der EUdSSR (Dublin III) von der BRD ANZUERKENNEN sind.

    Warum? Weil sie sich dazu vertraglich verpflichtet hat. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Pacta sunt servanda.

    Laut Vertrag müssen jedenfalls ZWEI Dinge vorliegen:

    Zuständigkeit UND Asylentscheidung (pro oder contra) des dafür als „zuständig“ vereinbarten Staates

    Dublin III hat also nichts mit der Frage zu tun, wie die BRD mit den in Massen einfallenden
    Barbarenhorden verfahren darf (und verfahren muß), die nicht als Asylanten anerkannt sind.

    Die sind gemäß Art 16a (2) GG mit 18 AsylG achtkantig rauszuwerfen.

    War übigens auch die offizielle Meinungsäußerung eines EUdSSR-Affen gegenüber den kriminellen Machenschaften der Schleuserkönigin.

    Daß die Bande mit Euromed und Eurabia schon seit Jahren ganz Europa mit mindestens 50 Millionen Negern und Moslems fluten möchte, sollte man außerdem im Hinterkopf behalten.

    Bisher haben sie es nicht geschafft, sich die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen zusammenzuschustern.

  189. Bewohner des Höllenfeuers

    Was mir nicht einleuchtet: Österreich als Durchschleuser müsste doch (so wie jedes andere Durchreise Land in der EU) verantwortlich dafür sein, dass die Zuständigkeitsregeln aus dem Dublin III-Abkommen eingehalten werden und die Leute in dem Erstaufnahmeland ihren Asylantrag beziehungsweise Antrag auf Flüchtlingsstatus stellen.

    Das war ja auch mein Gedanke, aber wie ich am Ende von 236 schreibe, der Kardinalfehler ist, dass Dublin III ganz offensichtlich impliziert, dass sich der Forderer sein Antragsland (nicht verwechseln mit ursprünglichem Zuständigkeitsland = Anlandungsland) aussuchen darf. Hiermit – hätte BRD niemals unterschreiben dürfen – erklärt sich Merkels Hilflosigkeit und Österreichs Nichtbelangbarkeit beim Durchreisenlassen. (Jackson geht da mit mir nicht konform, muss ich noch lesen.)

  190. Auch die übergeordnete Rechtsvorschriften sprechen Bände:

    VERTRAG ÜBER DIE ARBEITSWEISE
    DER EUROPÄISCHEN UNION (KONSOLIDIERTE FASSUNG)

    KAPITEL 2
    POLITIK IM BEREICH GRENZKONTROLLEN, ASYL UND EINWANDERUNG
    Artikel 77
    (ex-Artikel 62 EGV)
    (1) Die Union entwickelt eine Politik, mit der
    ….
    b) die Personenkontrolle und die wirksame Überwachung des Grenzübertritts an den Außengrenzen sichergestellt werden soll

    Artikel 79
    (ex-Artikel 63 Nummern 3 und 4 EGV)
    (1) Die Union entwickelt eine gemeinsame Einwanderungspolitik, die in allen Phasen eine wirksame Steuerung der Migrationsströme, eine angemessene Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, sowie die
    Verhütung und verstärkte Bekämpfung von illegaler Einwanderung und Menschenhandel gewährleisten soll
    ……
    (5) Dieser Artikel berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten, festzulegen, wie viele Drittstaatsangehörige aus Drittländern in ihr Hoheitsgebiet einreisen dürfen, um dort als Arbeitnehmer oder Selbstständige Arbeit zu suchen

    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:12012E/TXT&from=DE

  191. Jackson:

    Angela Merkel würde niemals einer Koalition mit der AfD zustimmen. Merkel will ein Regierungsbündnis mit den Grünen nach der BTW 2017. Das ist der für mich entscheidende Grund für ihre Haltung in der Zuwanderungsfrage. Merkel macht linke Ausländerpolitik, um die Basis der Grünen für eine schwarz-grüne Koalition auf Bundesebene zu gewinnen. Das wäre sozusagen die Krönung des von ihr seit ihrem Amtsantritt als CDU-Bundesvorsitzende im April 2000 inszenierten Linksrucks der Partei.

    Die AfD muß bei der nächsten Bundestagswahl so stark werden, daß Union und Grüne keine Regierungsmehrheit haben. Nach der jüngsten Umfrage von INSA würde das klappen:
    http://www.wahlrecht.de/umfragen/index.htm

    Mit „Linksruck“ bin ich nicht völlig einverstanden, denn wir wissen ja alle, dass sich die Begriffe „rechts“ und „links“ aufgelöst haben, „links“ war „fürs Volk“, „rechts“ „für die Obrigkeit usw.“, und „neu“ ist ja jetzt ca. seit Schröder, dass auch „links“ „gegen das Volk und für die Obrigkeit“ bedeuten kann; cf. die gemeinsamen Interessen der Industrie und des scheinbaren Linksaussenblocks.

    Ich weiss aber, was Sie mit „Linksruck“ ausdrücken wollen.

    Auch mir war aufgefallen, wie sich die Grünen an die Union ranschleimen, und ich hatte das hier zur Sprache gebracht; insofern ist auch Ihre Analyse der Agenda Merkels völlig folgerichtig; wenn ich letzteres ein wenig ausgeblendet hatte, dann darum, weil es eigentlich der GAU für Deutschland wäre, besänne sich die Union nicht eines Besseren.

    (Die Motivationen eines Prof. Fischer liegen auf der Hand, von Beck nicht zu reden; die Motivationen der heutigen Grünen sind wohl jedermann unerfindlich; die Union „als solche“ sollte hiervon stark divergierende Interessen verfolgen.)

    Schwenk zum zweiten Teil, zu den Umfragen.

    Sie implizieren, die AfD sei und werde genügend stark, um eine REINE Unions-Grünen-Koalition zu verhindern.

    Hierüber gibt es keine Diskussion, aber: Na und? Dann reagieren eben Siggipopp, Nahles und Maas weiter mit, wo ist das Problem, aus Unionssicht und auch bei Austausch Merkels?

    Oder wollten Sie ausdrücken, NACH Austausch Merkels werde eine dann „gereifte“ Union einer Koalition mit der Afd zustimmen, diese also (endlich) Schwarz-Rot-Grün vorziehen?

    Ihr Hinweis auf die Umfragen beruht also auf der Hoffnung, die Tendenz „AfD überholt Grün, und SPD sackt weiter ab“ werde sich stabilisieren bzw. verstärken: Davon ist auszugehen.

    Wir sind dann aber zwei Jahre „weiter“, und wieso wäre von der Union plötzlich DANN ein Kurswechsel zu erwarten (eben statt Schwarz-Rot-Grün), wenn der derzeitige Kurs bis dahin weitgehend fortgesetzt werden würde? Bis dahin würden doch auch weiter(e) Kritiker des jetzigen Kurses kaltgestellt?

    Also m.E.: Es wäre dann zu spät, und i.ü.: eine bis dahin weiter geschwächte SPD brächte auch keinen rotzfrechen Vizekanzler Siggipop mehr in die Dreierkoalition, sondern eine relativ „zahme“, genehmere Nahles.

    Anders gesprochen: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, hoffen Sie auf ein Szenario, für das es, wenn es sich denn in 2 Jahren realisieren soll, zu spät sein wird.

    Oder andersrum: Ist es nicht letztendlich so, dass die Groko jetzt im März (oder sehr zeitnah danach) aufbrechen muss, damit Deutschland und Europa noch halbwegs zu retten wäre (nochmal: was schon drin ist, kriegen wir nie wieder raus) – wobei Sie aber den Einwand bringen, dafür muss Merkel allerdings weg?

    Mit letzterem könnte ich sofort konform gehen, mir liegt nichts an Merkel, ich wollte lediglich darauf hinweisen, notfalls müsse man sie eben „mitschleppen“, wenn die Groko anders nicht zu Fall zu bringen wäre.

    Also, m.E.: Noch zwei Jahre Groko (mit oder ohne Grüne), und Deutschland / Europa sind am Ende – dafür sorgen Siggipop und seine Leute. Also entscheidet sich (m.E.) alles jetzt im März – und anhand des Geschicks der AfD bis dahin.

  192. #257 xratio
    @jackson

    Was xratio schreibt, ist für mich überzeugend. Es geht also in 16a Grundgesetz nur darum, dass Deutschland die Asylentscheidungen anderer Vertragsstaaten , die im Rahmen ihrer Zuständigkeit über das Asylrecht entschieden haben, zu respektieren hat.

    So steht es ja dann auch im mehrfach zitierten Asylgesetz $18:

    (1) Ein Ausländer, der bei einer mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Grenzbehörde) um Asyl nachsucht, ist …. die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist, oder ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.

    Jackson, es ist also falsch, dass eine Gesetzeslücke bestünde und sich der Asylant das Land, in dem er seinen Asylantrag stellen will, faktisch aussuchen könne, wie Sie in #131 argumentieren.

  193. 252 Jackson   (08. Dez 2015 10:14)  

    Österreich ist nicht zuständig, solange sich die Ausländer dort nicht registrieren lassen oder einen Asylantrag stellen. Das tun die natürlch nicht, weil ihr Ziel Deutschland oder Schweden ist.

    ………

    Noch mal: das ist definitiv nicht richtig, wie xratio dargelegt hat . Es steht eben nicht im Belieben des Asylwerbers, wo er seinen Antrag stellt. Und Österreich ist insofern zuständig, dass es den Asylwerber in das Ersteinreiseland der EU zurückzuschieben hat. So steht es im Übrigen auch in Paragraf 5 und 10 des österreichischen Asylgesetzes.

  194. #258 mutambo mustaman   (08. Dez 2015 15:49)  

    der Kardinalfehler ist, dass Dublin III ganz offensichtlich impliziert, dass sich der Forderer sein Antragsland (nicht verwechseln mit ursprünglichem Zuständigkeitsland = Anlandungsland) aussuchen darf. 

    …………

    Sorry, ich hatte bei obigen Kommentaren die Bezugnahme auf Sie vergessen.
    Ich hoffe, dass sie inzwischen die Dinge anders sehen.

  195. #181 Jackson

    “Sind die deutschen Behörden der Auffassung, daß für einen Ausländer, der in Deutschland einen Asylantrag gestellt hat oder der sich bei uns aufhält, ein anderer Schengen-Staat für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist, dann muß – innerhalb bestimmter Fristen – ein Aufnahme- bzw. Wiederaufnahmegesuch an diesen Staat gestellt werden.“

    ……

    Und für die österreichischen Behörden gilt das nicht? Die haben doch die gleiche Pflicht und sie wird missachtet, indem sie die Leute einfach nach Deutschland durchlassen. Gilt nun: Den letzten beißen die Hunde oder greift das Notwehrrecht? Für mich eine völlig klare Sache: Österreich bricht Verträge. Deutschland wehrt sich dagegen und lässt die Leute nicht über die Grenze. Das ist kein Unrecht.

    P.S. Ich kann es nicht lassen, zu dem Thema meinen Senf dazuzugeben, obwohl meine Kommentare langsam redundant werden. Allerdings ist Aufklärung in der Sache eminent wichtig, weil überall Märchen und Legenden darüber erzählt werden.

    Kennt jemand einen Artikel in der mainstream Presse, in dem die Problematik wirklich erschöpfend durchleuchtet wird? Wenn nicht, könnte sich PI mit einem rechtlich fundierten Beitrag weitere Lorbeeren verdienen.

  196. #262 Bewohner_des_Hoellenfeuers

    Noch mal: das ist definitiv nicht richtig, wie xratio dargelegt hat . Es steht eben nicht im Belieben des Asylwerbers, wo er seinen Antrag stellt. Und Österreich ist insofern zuständig, dass es den Asylwerber in das Ersteinreiseland der EU zurückzuschieben hat. So steht es im Übrigen auch in Paragraf 5 und 10 des österreichischen Asylgesetzes.

    Nein, Österreich hat einen durchreisenden Ausländer, der keinen Asylantrag stellt, nicht in das Ersteinreiseland zu überstellen. Eine solche Überstellung kann nur als Ergebnis eines erfolgreichen Aufnahme- oder Wiederaufnahmeverfahrens erfolgen, deren Ablauf in Art. 20 ff Dublin III VO geregelt ist. Ausgangspunkt dieses Verfahrens ist ein Antrag auf internationalen Schutz, der durch den Ausländer gestellt wird. In Art. 20 Abs. 1 Dublin III VO heißt es:

    Das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats wird eingeleitet, sobald in einem Mitgliedstaat erstmals ein Antrag auf internationalen Schutz gestellt wird.

    Soll heißen: Ohne eine solchen Antrag kein Aufnahme-/Wiederaufnahmeverfahren und damit auch keine Überstellung an das zuständige Ersteinreiseland!

    Auch die Anwendung des von Ihnen angeführten § 4 AsylG Österreich setzt – wie dem Wortlaut von Absatz 1 zu entnehmen ist – voraus, daß in Österreich ein Antrag auf internationalen Schutz gestellt worden ist. Im Übrigen bezieht sich die Norm ausweislich Absatz 1 nur auf Drittstaaten, in denen die Dublin-Verordnung nicht anwendbar ist, also solche außerhalb des Schengenraums. Ansonsten ist die Dublin-VO und damit europäisches Recht vorrangig – wie mit Blick auf das deutsche Recht auch.

    Und abgesehen einmal davon: Selbst wenn Österreich berechtigt wäre, eine solche Überstellungen vorzunehmen, ohne daß ein Schutzantrag gestellt wurde, brächte im Fall von Griechenland gar nichts, weil Abschiebungen in diesen Schengenstaat – wie von mir bereits oben ausgeführt – vom Europäischen Gerichtshof untersagt worden sind. Dieses Verbot ist für alle Schengenstaaten bindend und nicht nur für Deutschland.

    Sicherlich steht es nicht im Belieben des Asylbewerbers, sich das Zielland auszusuchen. Das wird von der Dublin III VO auch nicht intendiert. Weil aber die Vorschriften der Verordnung von einzelnen Grenzstaaten der EU nicht beachtet werden – insbesondere findet keine Registrierung der Einreisenden in Griechenland und teilweise auch nicht in Italien statt -, führt das de facto eben doch dazu, daß die „Flüchtlinge“ größtenteils von ihren Wunschländern Deutschland und Schweden aufgenommen werden.

  197. #266 Jackson   (08. Dez 2015 19:14)  

    Sie haben sich da in etwas verrannt, vermute ich. Ihre Argumente überzeugen mich nicht.

    Was ist denn mit einem Ausländer, der illegal in Österreich einreist, wie muss Österreich mit dem nach den Schengenregeln verfahren? Einfach nach Deutschland weiterreisen lassen oder festsetzen und ggfls. nach DublinIII verfahren? Und wenn sie in Österreich keinen Asylantrag stellen wollen, so heißt das doch nicht, dass Österreich die einfach nach Deutschland durchlassen darf.

    Falls die Leute in Österreich keinen AsylAntrag stellen wollen, sind sie eben illegal und die Schengenregeln schreiben vor, wie zu verfahren ist. Mit Sicherheit nicht, sie einfach ziehen zu lassen.

    Österreich ist zuständig, genauso wie Deutschland zuständig wäre, wenn die Menschen erstmal deutschen Boden betreten haben (wenn ich insoweit ihrer Argumentation mal folge).

    Aber wegen des Vertragsbruches durch Österreich (für Österreich gilt doch nichts anderes als für Deutschland) kann Deutschland die Einreise verweigern.

  198. Ihre Verniedlichung, von einem “durchreisenden Ausländer“ zu sprechen, ist übrigens bezeichnend für ihren falschen Denkansatz. Das ist nämlich zunächst Mal ein illegal Einreisender.

  199. Jackson, ganz ganz herzlichen Dank für Ihre detaillierten Erläuterungen!

    An Art. 19 hatte ich mich, völlig übermüdet, fälschlich festgebissen und verzweifelt versucht, da Sinn herauszuprügeln; Sie hatten Ihrerseits von vornherein richtig von Artt. 21 ff. gesprochen.

    Und Danke für AsylG = ex/ersetzt AsylVerfG, war einfach zu müde gestern nacht.

    Ich habe jedoch immer noch Verständnisschwierigkeiten, die ich aber im folgenden auszuräumen hoffe, d.h. die laienhafte und laienverständliche Simplifizierung (nicht aber Verfälschung) unten ist wahrscheinlich korrekt.

    Wenn doch der Geist Dublin III‘ KEINE freie Auswahl des Ziellandes erlaubt, warum ist dann kein Zurückschicken in Transitländer möglich? Wo verböte Dublin III das (explizit, oder durch was implizit)?

    Oder verdanken wir das (dem Abkommen von) „Schengen“, also weil jedermann von Schengen profitieren solle, nicht nur EU-Bürger?

    Wenn ja, liesse sich nicht allein Schengen aussetzen („nationale Notsituation“), bei Aufrechterhaltung der Beachtung von Dublin III (Nicht, dass ich da scharf drauf wäre, aber vielleicht die Regierung.)?

    Danke für den nochmaligen Hinweis auf (stets Dublin III Art.) 3 II; ich hatte den wohl gesehen, aber dann nicht für einschlägig gehalten, wenn sich der (zuständige) Z-Staat sehr wohl „bestimmen“ lässt, die REALE Situation dieser Fiktion aber nicht (mehr) entspricht. Siehe aber unten; ich befürchte nämlich, Transitländer könnten allerhöchstens bei aktiver Transithilfe haftbar gemacht werden.

    Nochmal Dublin III:

    3 I S. 1 Stellen des Antrags, Prüfungspflicht der EU-Staaten insgesamt (korrekter: Der Dublin-III-Teilnehmerstaaten). S. 2 Prüfung durch den Z-Staat (eben nicht: durch den A-Staat (Antragsstaat,). Daher: Antrag in BRD gestellt, aber Prüfungspflicht ggf. durch GR oder Italien. SIEHE ART. 20

    3 II S. 1 (NUR) Wenn Z-Staat nicht bestimmbar, dann wird A-Staat (Staat, in dem der Antrag gestellt wurde) zum Z-Staat (Erläuterung: Z-Staat hat den Forderer „an der Backe“).

    3 II S. 2 Wenn Überstellung an Z-Staat unmöglich wg. dortiger Schlechtbehandlung (also GR und das Strassburger Urteil) (hier ersichtlich: Dublin III will, dass grundsätzlich Z-Staat auch Aufnahmestaat sei), dann prüft P-Staat (der die Zuständigkeit (!!!) prüfende Staat), ob anderes Land als Z-Staat bestimmt werden kann.

    Hier wichtig Unterschied S. 1 und 2: Wenn Z nicht bestimmbar, wird A zu neuem Z; wenn Z (bestimmbar aber) nicht „aufnahmefähig“, sucht P weiter nach (neuem) Z. (Also nicht: wird P zu Z.)

    3 II S. 3: Ist diese und weitere Suche nach neuem Z (Kapitel III oder A-Staat) erfolglos, wird P selbst zum neuen Z.

    Ich vermute mal, das hier ist der Punkt, der BRD alle Bewerber an die Backe haut:

    Z.B. Österreich lässt durchreisen, hat also keine Veranlassung zu prüfen – bestünde aber hier keine Prüfungs-Pflicht quasi von Amts wegen? In BRD sagt der Forderer dann, Hier ist’s schön, hier will ich bleiben! – also schafft er damit sogar ohne Antragsstellung eine Prüfpflicht für BRD, und dann greift 3 II S. 3, BRD (P) wird zu Z.

    Hiernach ist eine Abwälzung auf z.B. Österreich in der Tat nicht möglich (wohl auf Italien), aber ich stelle mir wirklich die Frage, inwieweit reine Durchreiseländer nicht eine Prüfpflicht hätten und dann ihrerseits den Schwarzen Peter bekämen.

    3 III Ausweisung in sicheren Drittstaat (implizit also: nicht in einen beliebigen sicheren EU- bzw. M- = Mitgliedsstaat); kann man hieraus aber auch schon schliessen, nicht mal in ein T (Transitland), das M ist, aber nicht P wurde, obgleich man hätte erwarten können, dass es sich, da durch Transit betroffen, zum P erklärte?

    Beiseite: Witzig würde es dann, wenn BRD jedem Antrags-Versucher sagte, Stop, hier sind 5.000 euro, wenn Sie KEINEN Antrag stellen, aber nach DK weiterreisen und dort Antrag stellen! (Und richtig lustig wird’s, wenn der die 5.000 euro in DK dann auf den Putz haut, zurück nach BRD reist und dann Antrag stellt: Hat sich schonmal ein Land ausser in Kriegszeiten dermassen auf der Nase herumtanzen lassen?)

    4/5: Der Forderer wird genau über das Prozedere aufgeklärt, aber GANZ genau, damit er nur ja keine Fehler begeht, die ihm zum Nachteil gereichen könnten (ok, soweit die Theorie, in der Praxis macht das der von BRD bezahlte Anwalt dann natürlich noch viel besser).

    6 Minderjährige; RA-Beiordnung in BRD für Volljährige wohl nach AsylG, anscheinend aber nicht durch Dublin III, auch das also eine Motivation, nach BRD zu kommen.

    Nebenbei: Was sind sonstige Gründe, warum sich so gern junge volljährige Männer in BRD als Minderjährige ausgeben? Oder nur die RA-Beiordnung, weil sie nicht wissen, dass die eh erfolgt? Oder haben die tatsächlich Verwandte hier? Oder geben sich vordem Eingewanderte als solche Verwandte aus? (Dann lohnt es sich in BRD nämlich auch, Mufl zu sein!) Oder aber, die Familienzusammenführung mit HERNACH Einreisenden geht dann natürlich viel schneller. Man könnte das ja sogar lustig finden.

    10 Zum (einstweiligen) Nachzug nach BRD reicht ggf. aber auch volljährige Vorhut. (Damit ist der Antrag aber noch nicht genehmigt.)

    11 Wenn es zwei verwandte Forderer nach BRD geschafft haben, und ein dritter ist noch in Italien, Bingo auch für den Italiener: darf kommen!

    13 I E-Staat (Erst-Mitglieds-Staat, Anlandungsstaat) wird Z-Staat, aber (S. 2) nur für 12 Monate.

    13 II 5 Monate in einem M machen diesen zum Z, ausser wenn die 12 Monate für den Erst-Z noch nicht rum sind (dann ist der solange weiter Z).

    S. 2 Bei je mind. 5 Monaten in 2 oder mehr M’s wird der letzte dieser 5-Monats-M’s zum Z (wieder: es sei denn, die 12 Monate für den Erst-Z sind noch nicht rum).

    16 Betrifft den vor ein paar Wochen eingewanderten 113-Jährigen und seine Anverwandten. (Humor ist gesund.)

    17 I An-sich-Ziehen: Antragsprüfung auf freiwilliger Basis für hier gestellte Anträge, auch wenn nicht Z. S.2: Wird dadurch zu Z.

    18 I lit a Aufnahmepflicht von Z für Antragstellern in anderen M’s (heisst z.B.: Aufnahmepflicht für Erst-Z Italien bei Antragstellung in BRD).

    18 I lit b gilt auch für Mehrfachantragsteller oder Weiterreiser nach Antrag, also Antragstellung im Erst-Z Italien, dann Antragstellung und / oder Aufenthalt in BRD: Aufnahmepflicht Italiens

    lit c gilt auch, wenn Italien-Antrag zurückgezogen

    lit d gilt auch, wenn Italien-Antrag abgelehnt (und, wie vor, weiterer Antrag und / oder Aufenthalt in BRD)

    „Italien“ steht hier für zuständiges Land, nicht nur für als Anlandungsland zuständiges Land.

    Wurde, aus irgendeinem Grund, BRD zu Z, gelten lit a bis d also alle entsprechend zulasten von BRD.

    Anders ausgedrückt: Wurde BRD zu Z, hilft auch kein Bestechungsgeld zur Weiterreise mehr, selbst wenn sich der Beschenkte an die Vereinbarung halten will.

    19 I Aufenthaltstitel eines M bricht Z-Pflichten eines anderen M.

    19 II Pflichten des Z erlöschen nach 3 Monaten des Bewerbers in Nicht-M-Staaten („Drittländer“; ausser bei (noch) gültigem Z-Aufenthaltstitel, d.h. dieser bricht die M-Anwesenheitspflicht, bis 3 Monate Heimaturlaub ja eh unschädlich).

    III Ähnlich nach Abschiebung in Drittland

    20 I Verfahrenseinleitung (nämlich Z-Bestimmung) durch Asylantrag.

    Aha. In Art. 3 oben, und dann an zahllosen Stellen danach, war von der Z-Bestimmung die Rede, die aber anscheinen NICHT von Amts wegen erfolgt, sondern dieses Z-Bestimmungsverfahren wird erst durch den AA (Asylantrag) ausgelöst;

    hiervon unabhängig besteht natürlich erstmal die Einreise-Z-Bestimmung für die 12 Monate weiter.

    Der springende Punkt ist aber der, dass ein T-Land (Österreich, hier wird also KEIN Antrag gestellt) keinerlei Handhabe hat, tätig zu werden, weil die Bestimmung des Z erst durch den AA ausgelöst wird; zu dem Zeitpunkt ist der Forderer aber nicht mehr in Österreich = T, sondern im Zielland = AA-Land BRD.

    Wäre für BRD kein Problem, siehe 18 I lit a und ggf. lit b, aber dann mauern eben die GR- und Italien-Behörden, ggf. auch der Forderer selbst, und bald sind dann die 5 Monate in BRD rum, was auch nicht schlimm wäre, denn 13 II 5 steht ja unter dem Vorbehalt, dass die 12 Monate im Erst-Z-Land rum sein müssen: Solange die nicht rum sind, wird BRD trotz der 5 Monate des Bewerbers in BRD noch NICHT Z.

    Dann die angesprochenen Artt. 21 ff.:

    21 I S. 1 AA in BRD, dann hat BRD 3 Monate Zeit, den mutmasslichen Z-Staat (GR, Italien…) zu „ersuchen“ (= schwächer als „auffordern“), den AAsteller „aufzunehmen“, also zurückzunehmen.

    S. 2 (in Dublin III korrekt stattdessen hier jeweils „Unterabsatz“, kommt aber in dieser Richtung, nur nicht unbedingt auch in Gegenrichtung, aufs Gleiche raus): bei Eurodac-Treffer verkürzt sich die Frist fürs Aufnahmegesuch an Z auf 2 Monate nach diesem Treffer, stets aber unter der Voraussetzung eines vorherigen AA (dies folgt aus Art. 15 II der VO (EU) Nr. 603/2013; etwaige Positivtreffer VOR dem AA (z.B. anfragende BRD denkt, es sei Transitland (ha, ha), dann taucht der spätere AAsteller erstmal unter) sind unschädlich. NACH dem AA besteht also mind. eine Zweimonatsfrist.), also nicht für Transitländer, diese haben also keine Handhabe, bei Treffer zwecks Überstellung ins Z festzusetzen.

    S. 3 Fristversäumnis: AA-Staat wird Z.

    21 II Dringlichkeitsverfahren z.B. nach Festnahme

    22 I Enscheidung von Z über das AA-Staats-Gesuch nach 21 binnen 2 Monaten.

    22 II ff. Beweismittel, Indizien, insbesondere IV und V: Beweiserleichterungen und nur mässige Anforderungen an die Indizien, d.h. letzlich reicht de iure Glaubhaftmachung, während in der Praxis, wie wir wissen, nicht mal Vollbeweis ausreicht, um die Südländer in die Gänge zu bekommen.

    22 VII Fiktion des Stattgebens durch Z des Aufnahmegesuchs bei Ausbleiben einer Antwort von Z an AA-Gesuchsstaat innerhalb dieser (22 I) Antwortfrist von 2 Monaten.

    Soweit also Aufnahmepflicht von Z für AAsteller nach 18 I lit a (EU-Einreise in Italien, AAstellung in BRD), jetzt entsprechend die Fälle der Buchstaben b, c und d, also (ich zitiere mich selbst)

    18 I lit a Aufnahmepflicht von Z für Antragstellern in anderen M’s (heisst z.B.: Aufnahmepflicht für Erst-Z Italien bei Antragstellung in BRD).

    18 I lit b gilt auch für Mehrfachantragsteller oder Weiterreiser nach Antrag, also Antragstellung im Erst-Z Italien, dann Antragstellung und / oder Aufenthalt in BRD: Aufnahmepflicht Italiens

    lit c gilt auch, wenn Italien-Antrag (Z) zurückgezogen

    lit d gilt auch, wenn Italien-Antrag (Z) abgelehnt (und, wie vor, weiterer Antrag und / oder Aufenthalt in BRD)

    Diese Gesuche (also betreffend b-, c- und d- AAsteller) nennen sich entsprechend Wieder-aufnahmegesuche, und es muss sich hier, wie oben auch, beim mutmasslichen Z NICHT ums EU-Erstaufnahmeland handeln, kann also auch das zwischenzeitlich zum Z gewordene Land sein, und das Gesuchs(tellende)land ist ein drittes (M) Land (aber eben kein Nicht-M-„Drittland“). Hier entsprechend.

    Fazit, und Jackson hat auch das umfassend richtig gesagt, die BRD-Probleme (ausser hinsichtlich der Sondereinladungen) rühren daher, dass GR, Italien usw. ihre Dublin III-Verpflichtungen nicht erfüllen.

    Die Kanzlerin will jetzt also TR, als Nicht-Dublin-Vertragsland, per Bestechungsgeld in Milliardenhöhe dazu vergattern, anstelle der EU-Südflanke tätig zu werden, auf Deutsch, die Leute in Lager zu stecken und sie so an der Weiterreise in die EU zu hindern.

    Das ist nicht nur teuer, sondern aus meiner Sicht unerträglich, jedenfalls soweit es tatsächliche Familien betrifft – jederzeitige Rückreisemöglichkeiten in die Heimatländer sollten gewährleistet sein, wären es in der Praxis aber nicht unbedingt, zumal die „Freigelassenen“ ja dann meist schnurstracks wieder Richtung EU zögen.

    Daher: Was ist gegen kaskadierenden „Mauerbau“ innerhalb der EU zu sagen, also „Schengen“-Aufkündigung?

    Was wären die politischen Folgen, „Kosten“?

    Aachen-Lichtenbusch war, wie ich schon sagte, nach den Pariser Anschlägen jederzeit frei passierbar; die flüchtigen Täter dürften mittlerweile im Nahen Osten angelangt sein; Zöllner wären im Crashkurs auszubilden, anders als Fachanwälte für Asylrecht 😉

    Was kosten uns Lebensmittel mehr, wenn wir die Zollkontrollen an den Binnengrenzen wieder mitbezahlen müssen, was kostet uns das Leben, wenn wir sagen, wir müssen alles weiterlaufen lassen, wie’s seit Sommer läuft?

    Was hat uns „Schengen“ gebracht? In Lichtenbusch nicht mehr 2 Min. rechts ranfahren zu müssen; vorm Thalys Paris-Köln wird ja jetzt eh kontrolliert: Hätten wir nur das Schengen-, nicht aber das Terrorismusproblem, führen die Kontrollettis mit und kontrollierten OHNE Zeitverzögerung.

    Jetzt, MIT Terrorismus, was bringt uns „Schengen“ noch, wo wir die paar Vorteile, die Schengen ohne Terrorismus zu bringen versprach, eh schon oder nur darum noch nicht verloren haben, weil die Anschlagsdichte dass laut unserem Oberen noch nicht rechtfertigte. Gilt es also, erst diese nötige Anschlagsdichte abzuwarten, und dann schliessen wir die Grenzen doch? Könnte man das nicht gesitteter jetzt schon machen?

    Wer sagte noch so schön: Wer A sagt, muss nicht auch B sagen, er kann auch erkennen, dass A falsch war.

  200. xRatio und Bewohner des Höllenfeuers, § 18 AsylG (BRD) lautet:

    § 18 Aufgaben der Grenzbehörde
    (1) Ein Ausländer, der bei einer mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Grenzbehörde) um Asyl nachsucht, ist unverzüglich an die zuständige oder, sofern diese nicht bekannt ist, an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung zur Meldung weiterzuleiten.
    (2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

    1.
    er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,
    2.
    Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist UND ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder
    3.
    er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

    (3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
    (4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit

    1.
    die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder
    2.
    das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

    (5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.

    Haben Sie ggf. einen Kommentar vorliegen? Mir ist derzeit schleierhaft, wie man einen Asylbewerber an der Grenze zurückweisen UND ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren einleiten will; dieses Verfahren habe ich ja oben paraphrasiert, aber das setzt doch voraus, dass der AAsteller während dieses Verjahrens im – in der Tat nicht „zuständigen“, Nicht-Z Land BRD – „einstweilen geduldet“ wird oder wie auch immer.

    Laut BRD-Gesetzestext ist Einleitung des Verfahrens Voraussetzung für das Zurückweisen (hier also an der Grenze zwischen BRD und A, die ebenfalls Nicht-Z sind, aber nicht hätten durchlassen brauchen, also jetzt sehen sollen, wie sie klarkommen), Dublin III geht aber mind. von Dringlichkeitsverfahren (22) aus, normaliter vom Normalverfahren (21), während dieser Verfahrensdauer (3 Monate) wird der AAsteller nach D3 doch vom Ersuchensland „betreut“ (ggf. aber in Abschiebehaft, das eröffnet ja (mir) ganz neue Perspektiven für die BRD-Sicherheitsindustrie!

    Also, der 18 AsylG ist mir insoweit unverständlich – aber sehr gut, dass Sie uns auf ihn aufmerksam machen!

  201. #269 mutambo mustaman   (08. Dez 2015 20:35)  

    Was versprechen Sie sich von diesem ellenlangen, sinnlosen kopieren von Vorschriften? Haben Sie noch irgendwas Erhellendes zu Sache beizutragen?

  202. #271 mutambo mustaman   (08. Dez 2015 20:56)  

    “Haben Sie ggf. einen Kommentar vorliegen? “

    Mein Kommentar sitzt in meinem Schädel. Der hilft mir, das Problem besser zu durchdringen, als ihre ellenlangen Postings, wozu man auch einen Link hätte setzen können, falls sie überhaupt in der Sache von Interesse sind …

    “Mir ist derzeit schleierhaft, wie man einen Asylbewerber an der Grenze zurückweisen UND ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren einleiten will;“

    So langsam wird die Sache kurios: Die Ausgangsfrage war, ob Deutschland die von Österreich geschleusten „Flüchtlinge“ an der Grenze zurückweisen darf, weil Österreich sich vertragswidrig verhält.

    Die Antwort ist : Ja.

    Wenn sie im Ersteinreiseland des Schengenraums keinen Antrag auf Asyl stellen, sind es Illegale. Folglich hat Österreich sie festzusetzen und für Abschiebung zu sorgen. Will Österreich sie aber einfach nach Deutschland verfrachten, um das Problem loszuwerden, kann Deutschland im Wege der Notwehr die Einreise verweigern.

  203. Bewohner des Höllenfeuers, wir haben aber insgesamt nur 48 Std. Zeit, dann wird der Thread geschlossen, und ich komme im Ausland an keinen Kommentar ran.

    Wenn nicht, könnte sich PI mit einem rechtlich fundierten Beitrag weitere Lorbeeren verdienen.

    Und: Ich bin ja wie Sie hinter einer Prüfpflicht der T-Länder her, aber ich finde keine, ich zitiere mich nochmal:

    3 I S. 1 Stellen des Antrags, Prüfungspflicht der EU-Staaten insgesamt (korrekter: Der Dublin-III-Teilnehmerstaaten). S. 2 Prüfung durch den Z-Staat (eben nicht: durch den A-Staat (Antragsstaat,). Daher: Antrag in BRD gestellt, aber Prüfungspflicht ggf. durch GR oder Italien. SIEHE ART. 20

    Nochmal klarer: Ohne AA des Forderers hätte auch BRD keinerlei Pflichten, sich zu kümmern; diese werden durch den AA ausgelöst, (ERST) durch den wird das „Verfahren“ in Gang gesetzt (20 Abs. 1).

    D.h. der Forderer fordert ja erst in BRD, und erst dadurch kommt – abgesehen von den, ja unbestrittenen Versäumnissen im Anlandungsland = zu dem Zeitpunkt auch noch (12 Monate lang) Z-Land GR oder Italien – „Handlungsbedarf“ zustande, hier in BRD, Österreich hat keinen Handlungsbedarf – GR oder Italien hätten ihn gehabt, aber drauf geschis…

    Aber ich kann nach nochmaliger Lektüre – den sooo schlecht formuliert die BRD Gesetze nicht, ein Sinn musste also dahinterstecken – jetzt § 18 I AsylG erklären:

    Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist UND [hier ist zu ergänzen:] DASS ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird

    Nämlich: WENN Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass BEI dieser Zurückweisung durch irgendeinen M-Staat, in der Praxis also durch den anderen Staat (im Beispiel Österreich), dann ein Aufnahme- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird…

    wobei der Trick der ist, dass dazu Österreich berechtigt wäre, aber nicht verpflichtet ist – und die Ösis blasen den Deutschen (wie üblich) was.

    MANGELS eines solchen Verfahrens durch Österreich aber ist diese weitere Bedingung im § 18 nicht erfüllt, und bingo, darf auch nach § 18 in Mittenwald nicht mehr zurückgewiesen werden.

    Und Bingo, BRD darf dann zum Spass (da ja ohne Erfolgsaussichten) jenes Verfahren selbst einleiten, der Forderer ist dann aber bereits drin.

    Hat alles seine Richtigkeit, daher, Schengen muss weg. Jackson hat auch das völlig richtig gesagt: Dann wird z.B. Österreich zum sicheren Drittstaat, und das wiederum ermöglicht Zurückweisen an der Grenze durch 18 II Nr. 1.

    Oder die Ösies verpflichten sich, das Verfahren nach Art. 21 in Gang zu setzen, wenn wir die Leute, dann völlig korrekt nach 18 II Nr. 2, nach Seefeld zurückschicken.

  204. Lieber Bewohner

    Was versprechen Sie sich von diesem ellenlangen, sinnlosen kopieren von Vorschriften? Haben Sie noch irgendwas Erhellendes zu Sache beizutragen?

    Ich bin nur einer der Überbringer der schlechten Nachrichten.

    Das „endlose Kopieren“ erhellt insofern, als dass wir alle den gleichen, vollständigen Text vor Augen haben und diesen gemeinsam interpretieren können (Sie meinten wohl § 18).

    Sollten Sie meine Paraphrase von D3 meinen, so habe ich eben nicht kopiert, sondern versucht, durch eine Kombination aus normalem Deutsch und einer gewissen „Verweisungstechnik“ eine verständliche Vertragslektüre (also des Originaltexts, siehe der Link oben) mir und anderen Laien zu ermöglichen; ohne diesen Erklärungsvesuch ist der Originalvertrag weitgehend unverständlich, und ich danke insbesondere Jackson, seine Erklärungen haben wiederum mir sehr geholfen, einen besseren Einstieg zu finden; anhand meiner (stundenlangen) Bemühungen können z.B. Sie jetzt einen Einstieg in den Originaltext finden.

    Sie wissen doch, lieber Bewohner, dass ich nicht gutheisse, was ich hier verkünden muss, aber was soll ich denn machen: stattdessen lügen und verschweigen? So, wie’s die Dreckpresse macht, wenn ihr die Tatsachen nicht schmecken?

  205. #257 xRatio

    Der oben maßlos überschätzte, weil wegen der darin erwähnten Zuständigkeit gröblich mißverstandene Art 16a Absatz 5 GG besagt nicht mehr als diese Selbstverständlichkeit:
    Das heißt kurz und bündig nicht mehr und nicht weniger als daß
    ASYLENTSCHEIDUNGEN u.a. der dafür gemäß Vertrag zuständigen Mitgliedstaaten der EUdSSR (Dublin III) von der BRD ANZUERKENNEN sind.

    Noch einmal der Wortlaut des Art. 16a Abs. 5 GG, den Sie hier verkürzt wiedergeben (hervorhebungen durch mich):

    (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

    Es geht also nicht nur um die gegenseitige Anerkennung von Asylentscheidungen, sondern um völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen den Staaten der EU die festlegen, welches Land für die Prüfung von Asylbegehren jeweils zuständig ist. Eine solche Vereinbarung ist das Dubliner Übereinkommen und daraus abgeleitet die Dublin III VO. Weil die Absätze 1 bis 4 solchen Vereinbarungen nicht entgegenstehen, gehen diese Vereinbarungen und hier konkret die Dublin III VO dem Art. 16a Abs. 2 GG vor.

    Ich zitiere aus einem auf der Internetseite des BMI veröffentlichten Rechtsgutachten (Hervorhebung durch mich):

    Das auf der Grundlage des Völkervertragsrechts zu errichtende internationale Asylsystem funktioniert nämlich nur, wenn es nicht mit dem nationalen Verfassungsrecht kollidiert. Eine solche Kollision wird dadurch vermieden, daß Art. 16a Abs. 5 GG den völkerrechtlichen Regeln den Vorrang vor den ersten vier Absätzen des Art. 16a GG einräumt. (…) Dieser Vorrang führt einerseits dazu, daß die Drittstaatenregelung des Art. 16a Abs. 2 GG auf Ausländer, die über einen sicheren Drittstaat, der in ein von Art. 16a Abs. 5 bezeichnetes Abkommen eingebunden ist, in die Bundesrepublik gelangen, keine Anwendung
    findet.
    (…) Die Bundesrepublik wird entweder den Ausländer in den sicheren Drittstaat weiterschieben, der entsprechend der in dem Vertrag festgelegten Kriterien für die Behandlung seines Asylbegehrens zuständig ist, (…) oder, falls die völkervertragliche Regelung die Zuständigkeit der Bundesrepublik vorsieht, sich selbst mit dem Asylbegehren befassen.
    (zit. nach Klein: Gutachten zu ausgewählten Fragen des Asylrechts, 2001, S. 223 ff, siehe hier: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/MigrationIntegration/AsylZuwanderung/Klein_pdf.pdf?__blob=publicationFile).

    Das ist die herrschende Meinung in der rechtswissenschaftlichen Fachliteratur zu diesem Thema, die ich hier nur wiedergebe.

    Gesetzeskenntnis erleichtert die Rechtsfindung.
    Und manchmal sieht man vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr.

    Genau, und deshalb will ich Sie ergänzend noch auf folgende Norm des deutschen Asylgesetzes hinweisen: Den § 26a Abs. 1 Nr. 2 AsylG, in dem es heißt:

    (1) Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat im Sinne des Artikels 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Drittstaat) eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt. Satz 1 gilt nicht, wenn

    1. der Ausländer im Zeitpunkt seiner Einreise in den sicheren Drittstaat im Besitz eines Aufenthaltstitels für die Bundesrepublik Deutschland war,

    2. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist oder

    3. der Ausländer auf Grund einer Anordnung nach § 18 Abs. 4 Nr. 2 nicht zurückgewiesen oder zurückgeschoben worden ist.

    Damit sollten eigentlich alle Unklarheiten beseitigt sein.

    Um es an dieser Stelle noch einmal zu betonen: Mir gefällt die Rechtslage auch nicht. Daß es so nicht weitergehen kann, ist klar. Natürlich brauchen wir die Wiedereinführung von Grenzkontrollen zur Abwehr der illegalen Zuwanderung. Die strittige Frage ist, ob diese Grenzkontrollen auf Basis des geltenden (europäischen) Rechts möglich sind oder ob dieses Recht und hier insbesondere die Dublin-Verordnung und der Schengener Grenzkodex (Personenfreizügigkeit) zunächst suspendiert werden muß, damit nationales deutsches Recht greifen kann. Sie befürworten die erste, ich die zweite Lösung. Nur darum geht es. Im Ziel sind wir uns einig (denke ich mal).

  206. Um es für die Starjuristen hier kurz zu machen:

    Art 3 Abs. 3 der Dublin III-VO lautet:

    (3) Jeder Mitgliedstaat behält das Recht, einen Antragsteller nach Maßgabe der Bestimmungen und Schutzgarantien der Richtlinie 32/2013/EU in einen sicheren Drittstaat zurück- oder auszuweisen.

    Bestätigt damit doch wohl ausdrücklich, was ich oben unter

    #257 xRatio (08. Dez 2015 15:47)

    bereits ausgeführt habe.

    Es ist in der Tat vollkommen abwegig, aus den zudem total verworrenen „Zuständigkeits-„Regelungen materiellrechtliche Schlußfolgerungen zu ziehen.

    Daß das 30(!)-seitige Machwerk (bewußt) auf Verwirrung angelegt ist, scheint mir so gut wie sicher.

    Die im Zitat erwähnte Richtlinie 32/2013 EU befaßt sich im übrigen mit irgendwelchen Nahrungsmitteln. 🙂
    Auch das ist nichts Besonderes in dem unglaublichen Rechtsverhau der Eurokraten.

    Corruptissima res publica, plurimae et pessimae leges, wußten schon die alten Römer. 🙂

  207. So langsam wird die Sache kurios: Die Ausgangsfrage war, ob Deutschland die von Österreich geschleusten „Flüchtlinge“ an der Grenze zurückweisen darf, weil Österreich sich vertragswidrig verhält.

    Die Antwort ist : Ja.

    Nein, so langsam werden Sie (aus Enttäuschung, verständlich) albern.

    Jackson und ich belegen, was wir sagen; Sie belassen’s bei unbelegter Behauptung. Oder weniger plakativ: welcher Rechtstatsache entnehmen Sie, dass sich (im Beispiel) Österreich vertragswidrig verhält?

    Es verhält sich illoyal; das ist schlimm genug. Doch „vertragswidrig“ wäre etwas anderes.

    Sie haben doch gesehen, ich lasse mich gern eines Besseren belehren, aber aber z.B. juristische Kommentare sind die Ausarbeitungen von Profs, wissenschaftlich oder nicht, mit Hinweisen auf weitere solcher Ausarbeitungen, und eben auch Gerichtsurteilen: Ich habe noch keinen dummen Juraprofessor gelesen, aber schon eine Menge hochintelligenter. Das heisst nicht, dass die recht hätten, aber die Leute, also: Kommentare, zu lesen, vermeidet Verstehensfehler wie meine heute nacht.

    Nochmal: Gesetzes- und solche Vertragstexte sind, ganz ohne Expertenkommentare oft nicht verständlich: Darum studieren Juristen: Nicht um Gesetzestexte bloss auswendig zu lernen. Oder um wieder plakativ zu werden:

    Hilfe annehmen bildet.

  208. #264 Bewohner_des_Hoellenfeuers

    Und für die österreichischen Behörden gilt das nicht?

    Doch, aber eben nur, wenn der Ausländer einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich stellt. Das tun die allermeisten „Flüchtlinge“ aber nicht, weil sie ja nach Deutschland wollen. Erst bei uns erfolgt dann die Antragstellung.

    Für mich eine völlig klare Sache: Österreich bricht Verträge. Deutschland wehrt sich dagegen und lässt die Leute nicht über die Grenze. Das ist kein Unrecht.

    Nicht Österreich verstößt gegen die Dublin-Verordnung, sondern Griechenland und Italien als Ersteinreiseländer, weil sie die aus Drittstaaten kommenden Ausländer nicht registrieren und die Zuständigkeit für das Asylverfahren prüfen (die im Regelfall bei diesen Staaten selbst liegt).

    Deutschland kann die einreisenden Flüchtlinge nicht an der Grenze zurückweisen, weil der einschlägige § 18 Abs. 3 AsylG unter der Ägide der vorrangigen Dublin-Verordnung in solchen Fällen nicht mehr anwendbar ist. Wollte Deutschland das dennoch tun – was sicherlich richtig wäre – dann müßte es die Anwendung der Dublin-Verordnung sowie des Schengener Grenzkodex’ (Personenfreizügigkeit) zwecks Durchführung von Grenzkontrollen und damit europäisches Recht suspendieren (was juristisch begründbar wäre, weil die EU-Außengrenzen nicht ausreichend gesichert werden).

  209. #277 xRatio (08. Dez 2015 21:42)

    Um es für die Starjuristen hier kurz zu machen:

    Art 3 Abs. 3 der Dublin III-VO lautet:

    (3) Jeder Mitgliedstaat behält das Recht, einen Antragsteller nach Maßgabe der Bestimmungen und Schutzgarantien der Richtlinie 32/2013/EU in einen sicheren Drittstaat zurück- oder auszuweisen.

    Bestätigt damit doch wohl ausdrücklich, was ich oben unter

    #257 xRatio (08. Dez 2015 15:47)
    bereits ausgeführt habe.

    Nein, bestätigt es nicht, weil Sie den Terminus „sicherer Drittstaat“ mißverstanden haben. „Sichere Drittstaaten“ sind ausschließlich solche, die nicht Teil des Schengenraums sind. Das ergibt sich aus Art. 2 a) Dublin III VO:

    Definitionen
    Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
    a) „Drittstaatsangehöriger“ jede Person, die nicht Bürger der Union im Sinne von Artikel 20 Absatz 1 des AEUV ist und bei der es sich nicht um einen Staatsangehörigen eines Staates handelt, der sich aufgrund eines Abkommens mit der Europäischen Union an dieser Verordnung beteiligt;

    Merke: Österreich ist kein sicherer Drittstaat, sondern ein Schengenstaat!

    Es ist in der Tat vollkommen abwegig, aus den zudem total verworrenen „Zuständigkeits-„Regelungen materiellrechtliche Schlußfolgerungen zu ziehen.

    Wozu sonst sind gesetzliche Vorschriften da?

  210. Beginn meines vorigen Posts 278 war Zitat aus Folgepost von Bewohner des Höllenfeuers, und der weitere Post bezog sich dann darauf; Höllenfeuers Post ist aber offensichtlich in der Zwischenzeit gelöscht worden.

    Zu xRatio:

    Ich habe Ihren Post 257 nochmal gelesen, aber kann dort leider kein Argument finden, dass wir als Ansatz für weitere Suche nutzen könnten – ich allerdings „schwimme“ im Asylrecht nur hier aus Gelegenheit, während sich Jackson offensichtlich darin auskennt.

    Was er Ihnen in 276 erwidert, stimmt aber ebenfalls, und dafür muss man sich nicht im Asylrecht auskennen: Das liegt stattdessen auf der Hand!

    Bei Grundrechten kann’s noch ein wenig anders aussehen, aber bei GG-Artikeln mit Völker- bzw. Europarechtsvorbehalt gibt es gar keinen Zweifel.

    Ich habe einen Direktlink für D3 gefunden:

    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013R0604&from=DE

    =

    VERORDNUNG (EU) Nr. 604/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    vom 26. Juni 2013

    zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung)

    Ich habe auch die Richtlinie EU 32/2013 gefunden, aber ich bin ehrlich gesagt hundemüde und muss noch ca. 4-5 Std. arbeiten.

    Hier ist der Link:

    https://www.jurion.de/Gesetze/EU/32013L0032

    Wie Sie sehen, befasst die sich NICHT mit Lebensmitteln:

    Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
    vom 26. Juni 2013
    zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Neufassung)

    Sie sehen, Ärger ist ein schlechter Rater (Doppelsinn) – ich bin auch enttäuscht.

    Aber, wenn Sie noch ein paar Minuten hier lesen: Können Sie mir bitte nochmal erklären, warum Sie auch in 277 noch darauf beharren, Ausweisungsrecht in Drittstaaten schlösse Mitgliedsstaaten (hier Österreich) ein, obwohl wir gesehen haben, dass dem doch nicht so zu sein scheint?

    Wir müssten eben morgen, wenn wir wieder frisch sind, auch mal die 32/2013 lesen! 😉

  211. 280 Jackson   (08. Dez 2015 22:17)  

    weil Sie den Terminus „sicherer Drittstaat“ mißverstanden haben. „Sichere Drittstaaten“ sind ausschließlich solche, die nicht Teil des Schengenraums sind. Das ergibt sich aus Art. 2 a) Dublin III VO:

    Definitionen
    Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
    a) „Drittstaatsangehöriger“ jede Person, die nicht Bürger der Union im Sinne von Artikel 20 Absatz 1 des AEUV ist und bei der es sich nicht um einen Staatsangehörigen eines Staates handelt, der sich aufgrund eines Abkommens mit der Europäischen Union an dieser Verordnung beteiligt;

    Das ist falsch: Sie verwechseln die Begriffe „Drittstaatsangehöriger“ und „sicherer Drittstaat“.

    DrittStaatsangehöriger ist danach Angehöriger eines Staates, der nicht zur EU gehört oder als sicher Drittstaat anerkannt wurde. Sichere Drittstaaten sind jedoch (genau umgekehrt) Staaten, die zur EU gehören oder als solche erklärt wurden.

    Ergibt sich aus folgendem:

    “(2) Sichere Drittstaaten sind außer den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die in Anlage I bezeichneten Staaten.“

  212. Manchmal ist ein kleines Adjektiv doch ganz hilfreich . Die Bemerkung konnte ich mir leider nicht verkneifen. ich gebe aber zu, dass die Terminologie reichlich verwirrend ist.

  213. #278 mutambo mustaman   (08. Dez 2015 21:44)  

    „Enttäuscht“ bin ich allenfalls deswegen, weil insbesondere Sie, mir nicht in der Lage zu sein scheinen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und hier mit ellenlangen Zitaten, die nichts mit der Sache zu tun haben, Nebel werfen.

  214. #280 Jackson (08. Dez 2015 22:17)

    Nein, bestätigt es nicht, weil Sie den Terminus „sicherer Drittstaat“ mißverstanden haben. „Sichere Drittstaaten“ sind ausschließlich solche, die nicht Teil des Schengenraums sind. Das ergibt sich aus Art. 2 a) Dublin III VO:

    Stimmt! Mein vermeintlich stärkstes Argument ist damit weg. 🙁
    Am Vorhergehenden gibt es aber eigentlich nichts zu rütteln.
    „Zuständig“ für den sofortigen Rauswurf offensichtlich Illegaler ist wie beim Hausrecht der Staat, in den er eindringt.

  215. Hallo,
    sehe gerade, daß ich wohl DOCH richtig lag, wie

    #282 Bewohner_des_Hoellenfeuers (09. Dez 2015 00:31)

    zeigt. 🙂

  216. zu #285 xRatio
    Hallo,
    sehe gerade, daß ich wohl DOCH richtig lag, wie

    #282 Bewohner_des_Hoellenfeuers (09. Dez 2015 00:31)

    zeigt. 🙂

    PS: zum 3. Mal, verdammte Technik

Comments are closed.