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Video: TV-Duell „Frauke Petry vs. Volker Beck“

Soll oder kann man die sogenannte „Flüchtlingskrise“ national oder europäisch lösen, fragt Alfred Schier heute von 22.15 – 23 Uhr in der Phoenix-Sendung „Unter den Linden“ [1]. Beantworten sollen ihm das heute Abend die AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry und der innenpolitische Sprecher der Grünen, (Um)Volker Beck. Unterschiedlicher könnten die Positionen wohl kaum sein. Frauke Petry, die völlig zu Recht die Sicherung der nationalen Grenzen mit allen dem Staat zur Verfügung stehenden, notfalls auch militärischen Mitteln fordert, gegen Volker Beck, der schon die Residenzpflicht illegal Eingereister als Völkerrechtsverletzung sieht und absolute Akzeptanz der „religiösen“ Eigenheiten der Invasoren fordert. Das dürfte spannend werden.

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JF-Doku: Jörg Meuthen – Alternative im Ländle

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD) | 53 Kommentare

Am 13. März wird in drei Bundesländern gewählt. Unter anderem in Baden-Württemberg, das nach der Einwohnerzahl und der Fläche an dritter Stelle der deutschen Bundesländer steht und deswegen seit jeher für alle Parteien von großer Bedeutung ist. Natürlich auch für die AfD, die im Ländle von ihrem Co-Bundessprecher Jörg Meuthen vertreten wird. JF-Filmemacher Marco Pino hat ihn im Wahlkampf begleitet [2] und einen alles andere als spröden Spitzenkandidaten angetroffen.

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Video: Pegida Dresden vom 22. Dezember

geschrieben von PI am in PEGIDA,Widerstand | 228 Kommentare

„Das Schwein kommt nach Dresden, heute Abend!“ schreibt Edwin aus Utrecht (Foto) heute. Nachdem er am Samstag bei einer Demo [3] in Holland wegen des Tragens einer Schweinemütze von mehreren Polizeibeamten wie ein Schwerverbrecher abgeführt und in eine Zelle gesperrt wurde, will er heute Abend in Dresden aufzeigen, was europaweit für ein absurdes Affentheater um die Koranhörigen gemacht wird. Moslems verfolgen, foltern und metzeln weltweit täglich Christen, Juden und andere Nichtmoslems dahin, überziehen die Welt mit einer Blutspur des Hasses und etablieren ihre Menschenverachtung gerade jetzt auch in Europa. Gleichzeitig werden Bürger wegen möglicher Verletzung moslemischer Gefühle, durch das Tragen einer Mütze, in Schariamanier kriminalisiert. Ed hat heute Abend wohl noch einiges dazu zu sagen. Wer kann, soll sich mit Schweinemütze aufmachen zum Neumarkt nach Dresden. Wir sind im Livestream mit dabei, auf epochtimes.de [4] gibt’s den Liveticker.

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Stegner kann „AfD-Idioten nicht überzeugen“

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD),Kampf gegen Rechts™,Video | 243 Kommentare

Die umfassende Niveaulosigkeit unserer Politiker etabliert sich im alltäglichen Sprachgebrauch. Seit regimeunliebsame Bürger seitens der Dressurelite ungeniert als „Pack“, „Mischpoke“ oder „Dumpfbacken“ bezeichnet werden, müssen die Menschen täglich neue Verbalattacken über sich ergehen lassen. Besonders schlimm trifft es derzeit politische Gegner wie die AfD. In akutem argumentativen Notstand wird nur gehetzt und verunglimpft. SPD-Vize Ralf Stegner, für den Politik an sich und die derzeitigen Probleme im Besonderen einfach nur „schwierig“ sind, der keine Lösungen, nur Multikulti-Träume und EU-Schönfärberei anzubieten hat, beschimpft und verleumdet im N24-Interview die AfD als demokratiefeindliche Partei von Iditioten, die man genau davon nicht überzeugen könne. Wir müssen uns nun gar nicht auf Stegners Niveau herablassen, um zu zeigen, wes Geistes Kind er ist – das schafft er ganz alleine. (lsg)

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Bonn: Tee in der Moschee und keiner geht hin!

geschrieben von PI am in Islam,Islamisierung Deutschlands | 132 Kommentare

tee_in_der-moschee [5]Als im Mai 2013 die verfassungsfeindliche arabische Al-Muhajirin-Protzmoschee in unmittelbarer Nähe des weltoffenen, monokriminellen Salafistenstadtteils Tannenbusch feierlich vom Islamkriecher und damaligen OB Jürgen Nimptsch (SPD) eröffnet wurde, pries dieser die touristische Bedeutung der prunkvollen Großmoschee und wurde hierbei vom Superintendenten Eckart Wüster [6] (begeisterter Antifa-Unterstützer)und Stadtdechant Wilfried Schumacher, der die Kirchenaustritte bedauert [7], zu der „wunderschönen (vom Verfassungsschutz beobachteten) Moschee“ beglückwünscht. Am Sonntag hatte die Moscheegemeinde Muslime und Nichtmuslime (laut Koran lebensunwerte Ungläubige) wieder einmal zum „Tee in der Moschee“ an der Brühler Straße eingeladen. Offenbar haben die Ungläubigen inzwischen die Schnauze voll vom ISlam, denn es kamen nur ganze vier Kuffar!

(Von Verena B., Bonn)

tee_moschee [8]„Wir wollen uns nach außen öffnen und zeigen, wer wir sind“, erklärte Sarah, eine der Sprecherinnen des Frauengremiums der Gemeinde. Wer sie sind, zeigte dann auch gleich ein älterer, muslimischer Gleichstellungsbeauftragter, als er einer nicht-muslimischen Besucherin im Vorraum der Moschee empfahl, sie möge besser ihr Halstuch über den Kopf legen. Das war einer der emanzipierten Scharia-Kopfwindel-Organisatorinnen peinlich, die der ungläubigen Frau entschuldigend sagte, das müsse sie nicht, nachdem schon alle ordnungsgemäß die Schuhe ausgezogen hatten.

Dass nur vier Kuffar zu der Islamverherrlichungsveranstaltung gekommen waren, enttäuschte die Organisatorinnen des muslimischen Frauengremiums. „Normalerweise kommen immer an die 20 bis 30 Personen, das Interesse war bisher immer groß.“

Gelabert wurde wie üblich über das Glaubensbekenntnis und den „Gott, auf den man sich stützen kann“. Abu Ibrahim vom Moscheevorstand sagte: „Wir wollen mit unserer Einladung zeigen, wir fühlen uns hier nicht fremd, wir sind mit unserer Moscheegemeinde Teil der deutschen Gesellschaft.“ Allerdings vergaßen die VeranstalterInnen, bei dieser Gelegenheit zu erwähnen, dass sie sich nicht von salafistischen Hasspredigern wie zum Beispiel Bruder Abou Nagie (LIES-Stand-Organisator und am 11. Februar wegen Sozialbetrugs zu 13 Monaten Haft auf Bewährung [9] verurteilt) und Abu Dujana [10], Teilnehmer am salafistischen Blutbad im Mai 2012 vor der König-Fahd-Akademie („Ihr werdet nicht mehr in Sicherheit leben [11]!“), distanzieren, was auch verständlich ist, denn diese beiden Brüder sind Vorbilder für jeden stolzen, islamischen Herrenmenschen der „Wahren Religion“.

Die linksgepuderte Lohnschreiberin, Schwester Lisa Inhoffen, vom General-Anzeiger [12] wollte unbedingt wieder einmal Werbung für ihre muslimischen Freunde machen, rannte zum Moschee-Tee hin und schreibt über dieses niemanden interessierende Ereignis auch noch einen großen Artikel mit dem Titel: „Wir wollen zeigen, wer wir sind [13]“.

Darin bewirbt sie auch noch einmal ausführlich die wundervolle Moschee. Was die Hobby-Islamistin verschweigt oder nicht weiß: Sowohl die Al-Muhajirin- als auch die Al-Mushinin-Moschee in Beuel, die beide nach Informationen des General-Anzeigers vom Verfassungsschutz beobachtet werden, tauchen in einschlägigen Foren wie beispielsweise www.ahlu-sunnah.com [14] immer wieder auf. Dort lassen sich sowohl Befürworter des bewaffneten Dschihad, des heiligen Kriegs, über den deutschen Salafisten-Prediger Pierre Vogel aus, weil er sich von Gewalt und Terroranschlägen distanziert. Da werden aber auch die Vorzüge Bonns gelobt, weil man dort “wie in keiner anderen deutschen Stadt” noch den wahren, den unverfälschten, sprich den salafistischen Islam lernen könne: “Wenn du gehindert bist, in ein arabisches Land auszuwandern, dann ist Bonn eine gute Möglichkeit”, schreibt ein User. “Die Kuffar haben sich an die Muslime gewöhnt“.

PRO NRW hatte im April 2011 im Namen der schweigenden und ängstlichen Bevölkerung gegen den Bau der Moschee protestiert. Die Bonner Faschisten, die sich Antifaschisten nennen (Parteien, Gewerkschaften, Geistliche) hatten auch protestiert (nein, nicht gegen die salafistische Moschee, sondern gegen PRO NRW).

Interkulturelle Dialogveranstaltungen zum besseren Verständnis des friedlichen Islams finden derzeit in Bonn kaum noch statt, da inzwischen viele Bürger hinreichend über den ISlam aufgeklärt sind und die unwissenden Dummköpfe intensiv mit der Islamisierungsarbeit mithilfe des Massenimports von illegalen Korangläubigen aus aller Herren Länder beschäftigt sind. Wo verfolgte Christen untergebracht sind, weiß man nicht, da nicht nach der Religion gefragt wird. Was man aber weiß, ist, dass unter den Schutzsuchenden viele Schwule sind, die dringend Wohnungen oder Wohngemeinschaften mit anderen Schwulen in Bonn suchen. Das Heim von Pfarrer Picken wäre für die Aufnahme dieser Flüchtlinge bestens geeignet. Außerdem muss man vorausschauend schon jetzt über den Bau weiterer Moscheen für die vielen Neubürger nachdenken. Die Islamisierungsbeauftragten sollten unbedingt Kontakt mit Saudi-Arabien aufnehmen, das ja 200 Moscheen finanzieren will. Wir schaffen das alles mit Allahs und Frau Merkels Hilfe!

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Unterberger: Das Asylrecht hat Grenzen

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn | 120 Kommentare

aunterberger [15]Eine der häufigsten Rechtfertigungen für die gegenwärtige Völkerwanderungs-Katastrophe lautet: „Das Asylrecht ist eines der wichtigsten Menschenrechte und kann nicht begrenzt werden.“ Viele Politiker haben diesen Satz geliebt, zumindest bis zum Jahreswechsel. Nur: Er ist nicht richtig, sondern komplett falsch. Juristisch, moralisch, historisch, empirisch.

(Von Andreas Unterberger, Wien)

Das, was im Jahr 2015 in Deutschland, Österreich und Schweden passiert ist, ist in den letzten 1500 Jahren absolut einmalig. Wohl hat es in Europa schon große Flüchtlingswellen gegeben, die über die Grenzen eines Landes gekommen sind. Etwa die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei nach 1945. Etwa die Flucht vieler Ungarn 1956 nach Österreich, die freilich schon um Größenordnungen kleiner gewesen ist.

Die Unterschiede zur gegenwärtigen Völkerwanderung sind vielfältig und dramatisch: So ist es in all diesen Fällen um die Flucht in die unmittelbare Nachbarschaft gegangen. So hat damals niemand behauptet, Flüchtlinge hätten das Recht, sich selbst das Land aussuchen zu können, in das sie gehen. Und vor allem: 1945 und 1956 war das eine echte Flucht; denn Österreich wie Deutschland waren noch sehr arm und selber Auswanderungsländer. Es hat da wie dort noch nicht den heutigen Wohlfahrtsstaat mit seinen vielfältigen, für Migranten unglaublich attraktiven Ausprägungen gegeben.

Historisch galt lange das Gegenteil

Auch historisch ist das Asylrecht im heute praktizierten Sinn bei weitem nicht so tief verankert, wie manche tun, die es in den letzten Monaten als oberstes moralisches Prinzip, als oberstes Völker- und Verfassungsrecht darzustellen versuchen. Denn es war bis weit ins 20. Jahrhundert nirgendwo Bestandteil der seit dem 18. Jahrhundert zusammengestellten Menschenrechts-Kataloge und -Forderungen. In den Staaten des Deutschen Bundes wurde 1834 sogar noch ausdrücklich die gegenseitige Auslieferung politischer Attentäter vereinbart.

Nur in wenigen Ländern gab es marginale Vorläufer eines Asylrechts: Belgien etwa hat Menschen, die in einem anderen Land als politische Straftäter gesucht wurden, nicht ausgeliefert. In Deutschland gab es erstmals 1929 ein Auslieferungsgesetz, das Auslieferungen bei klar definierten politischen Straftaten verbot. Es ging aber in Zusammenhang mit „Asyl“ auch damals immer nur um die Frage von Auslieferung oder Nichtauslieferung, wenn ein anderer Staat diese bei politischen Straftaten verlangte. Es ging jedoch nirgendwo um das Recht(!), in ein anderes Land einzuwandern.

Auch wirklich politisch Verfolgte hatten kein Recht darauf. Asyl wurde – je nach staatlichem Interesse – immer nur als Gnade gewährt. Es ging schon gar nicht um das Recht, sich aus einem pankontinentalen Katalog das Land auszusuchen, in das man auswandern will. Oder gar um den pauschalen Zuspruch des Einwanderungsrechts an alle Bürger eines anderen Staates, wie das seit Sommer 2015 im Falle aller Syrer der Fall ist, das de facto in der Folge auch vielen anderen Staatsangehörigen zugute gekommen ist.

Auch die bisher größte Migration aus Afrika und Asien nach Europa war weder eine asyl- noch eine völkerrechtliche. Es war vielmehr die Wanderung von Menschen aus den Kolonien in die Kolonialmacht. Sie ist oft in der Schlußphase der Kolonialzeit erfolgt, als viele die letzte Chance ergreifen wollten, in den relativen Wohlstand oder in die Sicherheit Großbritanniens, Frankreichs, Belgiens, Portugals oder der Niederlande, also der bisherigen Herrschaftsmächte zu migrieren. Sie ist oft aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, oder weil die Migranten in ihrer alten Heimat als Kollaborateure der einstigen Kolonialmacht Verfolgung fürchten mussten.

Bezeichnend ist, dass auch und gerade diese ehemaligen Kolonialmächte heute an allen angeblichen Rechtspflichten vorbei ihre Grenzen gegen die neue Völkerwanderung weitgehend dicht halten. Im Wesentlichen haben skurrilerweise nur jene Nationen – nämlich Skandinavien, Deutschland und Österreich – ihre Grenzen aufgemacht, die seit dem ersten Weltkrieg keine Kolonien mehr hatten, wenn sie überhaupt je welche gehabt haben.

Die Genfer Flüchtlingskonvention

Juristisch ist erst mit der Genfer Flüchtlingskonvention 1951 eine internationale Basis eines Asylrechts geschaffen worden. Diese ist eine an sich globale Konvention in enger Anlehnung an die Vereinten Nationen, der viele Länder beigetreten sind. Aber sie ist eine typische „Lex imperfecta“, also ein Vertrag, dessen Verletzung oder Einhaltung keine Konsequenzen hat. Zumindest ist das in allen anderen Kontinenten außer in Europa der Fall, wo die Flüchtlingskonvention fast ohne jede juristische Bedeutung ist. Es gibt zwar auch außerhalb Europas oft große Fluchtbewegungen, die aber bis vor kurzem fast immer nur in ein Nachbarland gegangen sind – sofern dieses Nachbarland bereit gewesen ist, die Menschen aufzunehmen. Ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf ein Asylverfahren in einem anderen Land samt einer im Lauf der Jahre immer breiter gewordene Chance, volles Asyl oder zumindest Bleiberecht zu bekommen, ist hingegen nur in Europa Realität geworden.

Die meisten Flüchtlinge leben daher in einem anderen Teil des eigenen Landes, jedoch nicht in ihrem Heimatort. Nach seriösen Angaben sind das weltweit 38 Millionen. Was aber wiederum heißt: Fast alle würden – oder werden – nach Europa kommen, sobald sich die Chance dazu bietet. Dazu kommen noch einige Hundert Millionen, die im eigenen Land keinen Job finden.

In Europa haben EU-Richtlinien die Genfer Konvention ins EU-Recht transferiert und damit vielfach exekutierbar gemacht. Dadurch wurde plötzlich der durchsetzungsstarke und sich gern über die Souveränität der Mitgliedsstaaten hinwegsetzende EuGH zuständig. Auf diese Richtlinien berufen sich nun immer wieder jene Völkerrechtler, die alle wirklich wirksamen Maßnahmen gegen die Asyl-Migration als „rechtlich unmöglich“ bezeichnen.

Das von einigen Sonntagsrednern als Begründung der Rechte von Migranten behauptete Verschulden des europäischen Kolonialismus an der Unterentwicklung der Dritten Welt führt skurrilerweise vor allem in den Nichtkolonial-Ländern zur Aufnahme von Migranten aus der Dritten Welt. Ganz abgesehen davon, dass der Kolonialismus zwar ethisch und nach den heutigen Regeln auch völkerrechtlich zu verurteilen ist, dass er aber ökonomisch meist kein Schaden für die Kolonien gewesen ist. In Wahrheit aber kann Kolonialismus überhaupt nicht mehr als Ursache von irgendetwas bezeichnet werden.

Die Genfer Konvention hat also nur in einer kleinen Minderheit europäischer Länder große Wirkung erzielt. Im großen Rest der Welt ist die Vorstellung hingegen völlig fremd, dass das Asylrecht – oder gar die Mutation des Asylrechts zu einem Recht auf Einwanderung ein höheres Recht oder gar ein über der eigenen Rechtsordnung stehender Anspruch wäre. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass eine – zu humanitären Aufgaben gegründete – Unterorganisation der UNO, das UNHCR, das gerne so darstellt.

Rechtsänderung durch die Judikatur

Aber auch in Europa ist die Flüchtlingskonvention erst durch eine sehr extensive Judikatur europäischer (Luxemburg und Straßburg) sowie nationaler Gerichtshöfe und die EU zu einer Grundlage eines fast allgemeinen Migrationsanspruchs geworden. Diese Judikatur hat heute eine Reihe besonders absurder Aspekte: So haben europäische Gerichtshöfe die Rückführung von Asylwerbern in die ursprünglichen Transitländer Griechenland, Italien und Ungarn verboten, obwohl das eindeutig sichere Länder sind. Grund: Asylwerber würden dort nicht gut genug behandelt.

Das ist vor allem auch deshalb grotesk, weil Griechenland, Italien und Ungarn ja selbst den beiden Gerichtshöfen unterstehen und dort Richter stellen. Somit sind schwer auf Deutschland, Österreich & Co lastende Rechtspflichten entstanden, weil andere EU-Länder (nach Ansicht der Gerichtshöfe) rechtswidrig handeln. Das ist für die Sünder aber völlig folgenlos und faktisch sogar sehr vorteilhaft, weil Asylwerber nicht zu ihnen zurückgeschoben werden können.

Mitschuld an dieser Entwicklung sind aber nicht nur die Gerichtshöfe, sondern auch die Regierungen in Berlin, Wien oder Stockholm, weil sie sich das lange widerspruchslos gefallen haben lassen. Ja, sie waren sogar lange stolz darauf, dass sie die „Guten“ sind.

Gleichzeitig haben auch ihre eigenen Höchstgerichte in einem eigentümlichen Gutmensch-Populismus das Asylrecht immer extensiver interpretiert. Sowohl (behauptete) Homosexualität, Prostitution wie auch die Verurteilung wegen Drogenhandels machen eine Rückschiebung von Asylanten und abgewiesenen Asylwerbern unmöglich. Laut einem österreichischen Höchstgerichts-Erkenntnis können sich sogar verurteilte Mörder mit türkischer Staatsbürgerschaft nach Verbüßung ihrer Strafhaft einer Abschiebung in die Türkei entziehen.

Die Flüchtlingskonvention selbst hatte ursprünglich nur jenen Menschen ein Asylrecht zugesprochen, die politisch, religiös oder rassisch – also persönlich verfolgt waren. Nach der Konvention wäre also bei jedem Einzelfall zu prüfen, ob das zutrifft. Darüber hinausgehend hat die Konvention nur ein Schutzrecht festgehalten, dass man niemanden dorthin abschieben darf, wo Kriegshandlungen oder Verfolgung drohen. Das ist ein begrenztes und befristetes Abschiebeverbot. Die Konvention sieht also keineswegs ein allgemeines Asylrecht für Kriegsflüchtlinge vor. Und für Wirtschaftsflüchtlinge schon gar nicht.

Auch das deutsche Grundgesetz, das auf nationaler Ebene die relativ weitestgehende Verankerung des Asylrechts gebracht hat, deckt im Grund keine einzige der runden Million „Flüchtlingsaufnahmen“ des Jahres 2015. Denn dort steht im Artikel 16a:
„(1) Politisch Verfolge genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften“ (oder einem anderen sicheren Drittstaat) „einreist.“

Es sind jedoch wahrscheinlich alle Asylwerber in Deutschland dorthin über einen EU-Staat gekommen. Ähnlich in Österreich.

Warum das Asylrecht Grenzen hat und haben muss

Weit über diese Kritik an der Entwicklung der Judikatur hinaus, macht aber auch eine Reihe von Fakten, Argumenten und fundamentalen Rechtspinzipien eindeutig klar, dass das Asylrecht im Gegensatz zu manchen Behauptungen Obergrenzen nicht nur haben kann, sondern sogar haben muss.

(Die 15 hochinteressanten Punkte, warum das Asylrecht Grenzen haben muss, sind nachzulesen auf der Webseite des Deutschen Arbeitgeberverbands [16])

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Guernsey: Hausaufgabe „Islamkonvertierung“

geschrieben von PI am in Islamisierung Europas | 117 Kommentare

guernsey [17]Auf der britischen Insel Guernsey hat eine Religionslehrerin der Les Beaucamps High School [18] ihren 12- bis 13-jährigen Schülern aufgetragen, als Hausübung einen Brief an die eigenen Eltern zu verfassen, in dem sie ihre (Schein-)Konvertierung zum Islam [19] erklären sollen. Trotz zahlreicher Proteste von Eltern hielt die Schule an dem Vorgehen der Lehrerin fest.

Mit der kontroversen Hausaufgabe wollte die Pädagogin einerseits die Argumentation der jungen Schüler und andererseits mögliche Reaktionen der Eltern prüfen. So steht in der Aufgabenbeschreibung, die Kinder sollen darüber schreiben, wie sie sich als „Neo-Muslime“ fühlen, wie glücklich sie darüber seien und dass sie hoffen, ihre Eltern würden die Entscheidung verstehen. Um möglichen Kontroversen vorzubeugen, schrieb die Lehrerin in die Fußnote, dass dies keine reale Konvertierung zum Islam sei, sondern nur ein „objektiver Wissenstest der Schüler“.

(Die ganze Geschichte mit den entsprechenden Verweisen gibt es bei unzensuriert.at [20])

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Asyl: Innenministerium erlaubt falsche Angaben

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn | 78 Kommentare

passfaelschungWenn Zuwanderer falsche Angaben zu ihrer Herkunft oder Identität machen, wirkt sich das nicht notwendigerweise negativ auf ihr Asylverfahren aus. „Die Frage der Schutzbedürftigkeit hat im Prinzip nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, ob man jetzt unzutreffende Angaben gemacht hat“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin. Der Antrag auf Schutz in Deutschland müsse generell „in glaubhafter Weise“ vorgetragen werden, fügte er hinzu. Soweit Focus-online [21]. Und in ein paar Jahren gibt es für die Asylbetrüger dann offiziell den BRD-Pass, wie das nachfolgende Urteil aus dem Jahre 2013 zeigt: „Vom Asylbetrüger zum deutschen Staatsbürger [22].“

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Video: Koran ein „Liebesbrief an die Menschen“?

geschrieben von PI am in Islam,Islam-Kollaboration,Lügenpresse,Realsatire,Taqiyya,Video | 114 Kommentare

In einem sechsseitigen Artikel ist der Spiegel der Frage nachgegangen, ob der Islam „böse“ sei. Um dies zu widerlegen, zitierten sie sogenannte moslemische „Reformer“ wie Prof. Khorchide, der allen Ernstes meint, dass der Koran ein „Liebesbrief Allahs an die Menschen“ und der Gott des Islams „kein Diktator“ sei. Die bekopftuchte Journalistin Kübra Gümüsay findet, der Koran könne als „feministischer Text“ gelesen werden. Professorin Amirpur bezeichnet Allah „gnädig“ und „gerecht“, ihre „Religion“ sei „nicht patriarchal“, „nicht frauenfeindlich“ und „nicht aggressiv“. Islam-„Wissenschaftler“ Thomas Bauer erkennt gar eine „Schönheit“ und Menschlichkeit“ in dieser Ideologie. Dieser Artikel wurde vom Spiegel aber weder als Glosse noch als Satire gekennzeichnet. Ein ausführlicher Videokommentar von PI-Autor Michael Stürzenberger.

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