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Unrechtsstaaten Bunte Republik, Drittes Reich – ein Vergleich

merkel_unrecht [1]Noch immer strömen täglich Hunderte von illegalen Eindringlingen über die deutsch-österreichische Grenze und stellen hier einen Asylantrag – obwohl der Grundgesetzartikel 16a das Asylrecht bei Einreise aus EU-Ländern unmissverständlich ausschließt. Und trotz dieser klaren Rechtslage setzt der gesamte Staatsapparat Merkels Herrschaft des Unrechts weiterhin widerspruchslos in die Tat um. Wir kennen diese eilfertige Kollaboration des deutschen Beamtentums mit einem Staat der rechtlichen Willkür bereits aus dem Dritten Reich. Im Unterschied zum Dritten Reich allerdings zeigt die Bunte Republik einen stärker anarchischen Charakter: gewollte Ungesetzlichkeit und kalkulierte Rechtsmissachtung sind Grundlage des Herrschaftsprinzips zur Durchsetzung politischer Ziele. Ein Vergleich der beiden wichtigsten deutschen Unrechtsstaaten.

(Von C. Jahn)

Einige Worte vorab: Es soll im Folgenden nicht um einen allgemeinen Vergleich zwischen Bunter Republik und Drittem Reich gehen. Beide Staaten sind historische Gegensatzpaare, die sich zwar in ihren ideologischen Zielsetzungen diametral unterscheiden, in ihrem Absolutheitsanspruch und ihrer Radikalität aber deutliche Parallelen aufweisen. Beide verfolgen ihrem Wesen nach unrechtmäßige Zielsetzungen: Im Dritten Reich war die Abschaffung der Demokratie, die Verfolgung der deutschen Opposition und der Juden, die ganze staatliche Vorgehensweise ein Unrecht. Auch die Umvolkungspolitik der Bunten Republik, die durch systematische Siedlungspolitik herbeigeführte ethnische und politische Marginalisierung der Deutschen im eigenen Land, ist ihrem ganzen Wesen nach ein Unrecht. Dabei spielt es in beiden Fällen auch keine Rolle, ob dieses jeweilige Unrecht zu seiner Zeit von der Mehrheit der Bürger gebilligt oder demokratisch legitimiert wurde. Vielleicht hätten die Deutschen Hitler auch in einer Demokratie dreimal wiedergewählt – genau wie sie Merkel dreimal gewählt haben. Diese anzunehmende oder tatsächlich gegebene Scheinlegitimation durch Wahlen entschuldigt aber nicht den politischen Extremismus beider Regime. Eine demokratische „Legitimation“ durch Wahlen ist kein Freifahrtschein, Zustände herbeizuführen, die, mehrheitlich gebilligt oder nicht, ganz offensichtlich ein menschliches und historisches Unrecht darstellen. Die Wahl 1933 war keine Legitimation für die Inhaftierung von Kommunisten und Pfarrern in Dachau, genauso war die Wahl 2013 keine Legitimation für die Ansiedlung von Millionen illegaler Eindringlinge aus dem Nahen Osten. Keine Regierung, gewählt oder nicht, hat das Recht, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland abzuschaffen, keine Regierung hat das Recht, die Deutschen zur ethnischen Minderheit in Deutschland zu machen, und zwar ganz egal, welche angeblich notwendigen Beweggründe seitens der Regierung in beiden Fällen vorgegeben werden.

Jenseits solcher allgemeinen Vergleiche zwischen Bunter Republik und Drittem Reich soll uns im Folgenden vielmehr eine ganz spezielle Frage interessieren: Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten zeigen sich im Blick auf das gesetzlose oder scheinlegitimierte Handeln der Verwaltungsapparate beider Unrechtsstaaten? Es geht uns also nicht um die Unrechtmäßigkeit der Gesamtherrschaft, sondern um das Unrecht des ausführenden Apparats: zum einen die fragwürdigen scheinrechtlichen Vorgaben, die das Beamtentum des Dritten Reiches befehlsgläubig in die Tat umsetzte, zum anderen die ganzheitliche Gesetzlosigkeit der geradezu anarchisch operierenden Bunten Republik, deren Verwaltungsapparat in Angelegenheiten der Umvolkung die Frage nach Gesetzen und sonstigen rechtlichen Grundlagen des staatlichen Handelns gar nicht mehr stellt.

In der Bunten Republik gab es für die historisch beispiellose Umvolkungspolitik gegenüber den Deutschen nie eine formale Rechtsgrundlage. Es gab nie ein Gesetz, das die Besiedlung Deutschlands mit Millionen von Leuten aus dem Orient verordnete. Dass diese Besiedlung dennoch durch die Regierung durchgesetzt wurde, lag vor allem an der heimtückischen Vorgehensweise der politischen Führung. Von Anfang an wurde der gesamte Prozess der Umvolkung den Deutschen gegenüber irreführend als ein nur vorübergehender, nicht dauerhafter Zustand dargestellt. Propagiert wurde etwa, es handele sich um „Gastarbeiter“, später um „Asylanten“, heute um sogenannte „Flüchtlinge“. „Gastarbeiter“, so suggerierte dieser bewusst manipulativ gewählte Begriff, würden wieder heimkehren, sobald die Arbeit vorbei sei, „Asylanten“, sobald sie nicht mehr verfolgt seien, „Flüchtlinge“, sobald der Krieg im Heimatland aufgehört habe. In der Praxis aber wurden diese angeblich vorübergehenden Zustände stets mit Hilfe verschiedener rechtlicher Konstruktionen in dauerhaften Aufenthalt umgewandelt: „Gastarbeiter“ wurden auf Staatskosten im Land behalten, obwohl ihre Arbeit beendet war, „Asylanten“ duften bleiben, obwohl sie nicht mehr verfolgt waren, „Flüchtlinge“, obwohl im Heimatland längst wieder Frieden herrschte. Die Durchsetzung des ethnischen Umbaus gelang der Regierung also nicht auf der Grundlage eines proaktiv erlassenen Gesetzes, legitimiert durch erkennbaren Wählerwillen, sondern sozusagen durch die Hintertür: der Wähler wurde durch manipulative Begrifflichkeiten gezielt in die Irre geführt, um mit Hilfe politischer Lügen („Gastarbeiter“, „Flüchtlinge“) ungestört vollendete Tatsachen zu schaffen, die der Wähler beim Spiel mit offenen Karten nie gebilligt hätte. Schon vor 2015 also war höchst fraglich, ob eine derartige Rechtsstruktur, die allein mit Hilfe von Lügen und Taschenspielertricks durchgesetzt worden war, tatsächlich im engeren Sinn die Bezeichnung „Recht“ verdient hatte – oder kaum mehr darstellte als eine auf gezielter Täuschung beruhende, hinterrücks erschlichene, rein äußerliche Pseudorechtlichkeit. Kein anderer Staat der deutschen Geschichte jedenfalls hat die Deutschen so lange, so systematisch und zugleich so heimtückisch belogen wie die Bunte Republik.

Speziell im Blick auf die angeblichen „Flüchtlinge“ der Merkel-Ära ist die Rechtsgrundlage zudem völlig eindeutig – es gibt nämlich keine Rechtsgrundlage. Der Artikel 16a im Grundgesetz ist ganz unmissverständlich: Wer aus einem EU-Land einreist, hat keinen Asylanspruch in Deutschland. Rechtlich gesehen hat also kein einziger aus Österreich eingereister Araber, Afghane, Somali oder Nigerianer einen Anspruch auf Asyl, geschweige denn sonst irgendein Niederlassungsrecht bei uns. Bemerkenswerterweise wurde diese verfassungsrechtliche Vorschrift des Artikels 16a von Merkels Ganoventruppe bislang auch nicht durch irgendeine andere gültige Rechtsnorm – ein Notstandsgesetz, ein Ermächtigungsgesetz oder irgendeine sonstige zumindest scheinrechtliche Ausnahmeregelung – außer Kraft gesetzt. Artikel 16a gilt heute genauso wie vor Merkels Zeitwende im September 2015. Die politischen Beweggründe für diese seltsame Beibehaltung eines ganz offensichtlichen Widerspruchs zwischen einer grundgesetzlichen Rechtsvorschrift und dem Realzustand, seien weiter unten diskutiert. Hier sei zunächst nur festgehalten: Entsprechend geltendem Recht hat nach wie vor kein einziger aus Österreich einreisender sogenannter „Flüchtling“ einen Anspruch auf Asyl in Deutschland.

Im Klartext bedeutet dies zugleich: Es gibt auch keine Rechtsgrundlage für die Unterbringung, Verpflegung und sonstige Betreuung dieser Personen. Das gesamte staatliche Handeln ist rechtswidrig, alles, was der Staat derzeit tut, ist illegal. Das bedeutet auch: Jeder Beamte, jeder Angestellte im öffentlichen Dienst, jeder private Busfahrer, der angebliche „Flüchtlinge“ nach Clausnitz und sonst wohin bringt, jeder Koch in der Asylkantine, jeder einzelne Bundeswehrsoldat, der sich als kostenlose Putzhilfe in Asylkasernen missbrauchen lässt, jeder sonstige private Helfer und Helfershelfer, der sich in irgendeiner Form an dieser gesetzlosen Politik beteiligt, handelt gegen das Recht.

Vielleicht mag man den privaten Helfershelfern der Schlepperindustrie, den naiven Ehrenamtlichen in Caritas und Diakonie, ihr rechtswidriges Tun nachsehen. Sie wissen es nicht besser, die Propaganda ist allmächtig, und insbesondere bei Frauen – dem Großteil von Merkels Helfershelfern – scheint der natürliche Instinkt, sich mütterlich kümmern zu wollen, die rationale Frage nach der Rechtmäßigkeit dieses Kümmerns von vornherein in den Hintergrund zu drängen. Nicht zu entschuldigen aber ist die willige Kollaboration mit der Gesetzlosigkeit durch den Staatsapparat. Denn offenbar kommt niemand im Apparat auf den Gedanken, nach der Rechtsgrundlage für Merkels gesetzlose Politik zu fragen.

Genau an diesem Punkt muss der Vergleich mit den Verhältnissen im Dritten Reich ansetzen. Das Dritte Reich ist die einzige historische Parallele in der deutschen Geschichte, in der sich, ähnlich wie in der heutigen Bunten Republik, Tausende von beamteten Nutznießern unkritisch an einer objektiv erkennbaren staatlichen Unrechtsherrschaft beteiligten – wobei wir die „DDR“ als fremdbeherrschte, de facto russische Provinz aufgrund der mangelnden Staatlichkeit im engeren Sinne einmal ausklammern möchten.

Zwei Staaten also, die beide eine ihrem Wesen nach unrechtmäßige Politik betrieben – das Dritte Reich nach außen gerichtet, gegen „andere“, die Bunte Republik nach innen gerichtet, gegen das „eigene“ – und denen das Beamtentum sowie Heerscharen von sonstigen Erfüllungsgehilfen bereitwillig folgten, ohne sich mit dem unrechtmäßigen Tun des Staats, vor allem aber auch den Rechtsgrundlagen dieses Tuns auseinanderzusetzen. Begegnet uns also in den vielen beamteten und nichtbeamteten Tätern, Mittätern und Mitläufern der gegenwärtigen Bunten Republik ein ähnlicher unkritischer „Kadavergehorsam“, wie er angeblich bereits zu Zeiten des Dritten Reiches für die Exekution staatlichen Unrechts ursächlich mitverantwortlich war?

Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, da das Dritte Reich zumindest formal über die gesamte Dauer des Regimes darum bemüht war, seinem Handeln den äußerlichen Anschein der Rechtmäßigkeit zu geben. Das gesamte „Recht“ des Dritten Reiches beruhte bekanntlich auf dem Ermächtigungsgesetz des frei gewählten Weimarer Parlaments, einschließlich der Abschaffung der Verfassung, des Regierens per Führerbefehl etc. Die zentrale Bedeutung des Ermächtigungsgesetzes als juristischem Grundpfeiler und die daraus resultierende indirekt demokratische, politisch wertvolle „Legitimation“ war den Machthabern durchaus bewusst: Alle vier Jahre, letztmalig noch 1945, wurde das Ermächtigungsgesetz des Weimarer Parlaments formal verlängert. Die Schwierigkeit bei der nachkriegszeitlichen Strafverfolgung der Täter ergab sich daher immer wieder aus genau diesem scheinrechtsstaatlichen Mäntelchen, das das Dritte Reich formalrechtlich nie ablegte: der Ableitung der gesamten Herrschaft aus dem immer wieder verlängerten Ermächtigungsgesetz eines demokratisch gewählten Parlaments.

Die Unrechtsherrschaft der Bunten Republik leitet ihre Legitimation ebenfalls aus den Entscheidungen eines demokratisch gewählten Parlaments ab, ihre politischen Ziele aber werden nicht durch Verabschiedung entsprechender Gesetze, sondern ganz im Gegenteil, wie bereits am Beispiel der „Gastarbeiter“ erkennbar, durch Aushöhlung geltender Gesetze, in jüngster Zeit zunehmend auch durch ganz offenkundige Missachtung des geschriebenen Rechts erreicht. Die Gesetze der Bunten Republik bildeten schon immer nur eine juristische Fassade, die den Bürgern vorgaukeln sollte, die Bunte Republik sei im engeren Sinne ein Rechtsstaat, der sich an sein eigenes Recht hält. Schon zu Zeiten der Gastarbeiterlüge wurde mit Hilfe solcher reiner Fassadengesetze gezielt die Illusion genährt, diese Leute seien tatsächlich „Gastarbeiter“ und blieben entsprechend – Recht und Ordnung – nur temporär als Gäste im Land. Tatsächlich aber wurden Rechtsvorschriften im Sozialrecht, wonach arbeitslose Ausländer ausgewiesen werden konnten, so gut wie nie in der Praxis angewandt, Aufenthaltsgenehmigungen für arbeitslose Gastarbeiter, ein Widerspruch in sich, endlos verlängert – alles eben nichts als Fassadengesetze und Bestandteile eine ausgeklügelten Systems aus Lügen und manipulativen Täuschungen.

Am deutlichsten wird dieses grundlegende Herrschaftsprinzip der Bunten Republik, das eigene Fassadenrecht zu missachten, am üblichen Drama der Abschiebungen: Formalrechtlich wäre der Staat zu Abschiebungen verpflichtet, diese Abschiebungen wurden und werden aber nur in seltensten Ausnahmefällen durchgeführt, um die politische Zielsetzung – alle Ausländer sollen bleiben – zu erreichen. In diesem Zusammenhang einer prinzipiellen Herrschaft mittels Rechtsbruch ist auch der gegenwärtige Umgang mit dem Artikel 16a zu sehen. Zwar hat, wer aus Österreich einreist, grundsätzlich keinen Asylanspruch, dennoch lässt der Beamtenapparat Millionen von Leuten aus Österreich einreisen und hier einen Asylantrag stellen. Der Artikel 16a wird also einfach gebrochen, und der ganze Apparat macht mit, weil diese Vorgehensweise prinzipiellen Rechtsbruchs im Zuge der Umvolkungspolitik systemtypisch und daher ideologisch verinnerlicht ist. Diese ideologische Verinnerlichung wiederum ist die Folge einer langjährigen Gewöhnung an ein staatliches Handeln in der rechtlichen Grauzone, die bereits vor Jahrzehnten mit der verlogenen Story von den „Gastarbeitern“ begann und heute in der genauso verlogenen Story von den „Flüchtlingen“ nur eine neue Qualität erreicht hat.

Der Unterschied zwischen diesem Verhalten des Beamtentums der Bunten Republik und dem Beamtentum im Dritten Reich ist leicht zu erkennen. Der Beamte des Dritten Reiches führte das Gesetz – oder was er für Gesetz hielt – stur aus und fragte nicht nach der Rechtmäßigkeit dieses Gesetzes, weil er die Erfahrung gemacht hatte, dass jede Frage nach der Rechtmäßigkeit für ihn zum Schaden sein kann. Der Beamte der Bunten Republik hingegen fragt gar nicht erst nach einem Gesetz. Seine Erfahrung nämlich ist es, dass Anordnungen im Rahmen der Umvolkungspolitik in der Praxis ohnehin kein Gesetz erfordern, die bestehenden Gesetze routinemäßig sowieso umgangen werden und jede Frage seinerseits nach einer Rechtsgrundlage für ihn zum Schaden sein kann. Sowohl der Beamte des Dritten Reiches als auch der Beamte der Bunten Republik handelt also nur rational verständlich zur Minimierung seines persönlichen Schadens, weil er mit den jeweiligen Prinzipien der Herrschenden vertraut ist.

Juristisch gesehen betritt die Bunte Republik durch diese anarchische, gewollt gesetzlose Herrschaft Neuland in Deutschland, und zwar selbst im Vergleich zum Dritten Reich mit seiner pedantischen Suche nach scheinrechtlichen Feigenblättern, durch die der äußere Schein gewahrt werden sollte. Die Bunte Republik verzichtet von vornherein auf diesen äußeren Schein, sie braucht auch keine Feigenblätter. Die Bunte Republik zeigt daher im Blick auf die Unrechtmäßigkeit des Handelns ihres Beamtenapparats auch weniger Parallelen zum Dritten Reich, das sich zumindest der äußeren Form halber am Grundgedanken europäischer Rechtstraditionen – kein Staatshandeln ohne Rechtsgrundlage – orientierte. Vielmehr steht die Bunte Republik den gesetzlosen maoistischen Staatsformen näher, in denen Recht und Gesetz ja als Teil der menschlichen Zivilisation aus prinzipiellen Gründen grundsätzlich abgelehnt werden. Im Maoismus ist die Unbestimmtheit der Rechtslage aus ideologischen Gründen sogar gewünscht: Niemand soll wissen, was genau Recht und Gesetz ist, damit sich jeder misstraut und jeder jeden auf ideologische Linientreue kontrolliert – ein wesentlicher Unterschied übrigens auch zu den marxistischen Staatswesen im sowjetischen Machtbereich, einschließlich der sog. „DDR“, wo sich der Apparat ebenfalls in europäischer Tradition wenigstens darum bemühte, die Lücke zwischen dem geschriebenen Gesetz und dem tatsächlichen staatliches Handeln nicht zu weit auseinanderklaffen zu lassen.

Dieser für den Maoismus typische, ideologisch begründete Wunsch, ganz bewusst keine Rechtssicherheit herzustellen, mag auch der geistige Hintergrund für Merkels Weigerung sein, jegliche Rechtssicherheit in der gegenwärtigen Situation über eine Abschaffung oder Anpassung des Artikels 16a wiederherzustellen. Mit ihrer praktisch 99%-igen Mehrheit im Bundestag sollte eine Abschaffung des Artikels 16a oder eine Art „Notstandsgesetz“, das diesen Artikel „vorübergehend“ außer Kraft setzt, eigentlich kein Problem sein. Die Frau hätte also durchaus die politische Möglichkeit, wieder für Kongruenz zwischen staatlichem Handeln und geschriebenem Gesetz zu sorgen. Dass sie auf eine solche Anpassung des Rechts an die gelebte Praxis ihres Staates verzichtet, untermauert die kalkulierte Vorsätzlichkeit des staatlichen Rechtsbruchs: Die Rechtlosigkeit der Bunten Republik ist in bester maoistischer Tradition politisch gewollt. Niemand soll sich darum scheren, welches Gesetz genau gilt. Denn nur so kann sich niemand auf das Gesetz berufen, sofern er seinen Unwillen zur Beteiligung am staatlichen Unrecht rechtfertigen möchte. Nur wenn es gar kein Gesetz mehr gibt, lässt sich erreichen, dass in einer Situation allseits augenfälligen Unrechts dennoch möglichst viele Menschen mit diesem Unrecht kollaborieren. Da es ja keine Gesetze mehr gibt, auf die man sich berufen kann, gilt als Richtlinie für das eigene Verhalten nur noch die Ideologie. Vor der Ideologie aber gibt es keinen Schutz, die Ideologie kennt nur Freund oder Feind. Im Zweifelsfall macht man deshalb mit.

Abschließend noch einige Worte zu strafrechtlichen Folgen. Alles, was die Beamten und sonstigen Helfershelfer der aktuellen Merkelschen Siedlungspolitik tun, ist rechtswidrig und reine Menschenschlepperei. Im Vergleich zum Dritten Reich allerdings, nach dessen Untergang sich Tausende von Mittätern vor Gericht wiederfanden, macht es die Politführung der Bunten Republik ihren verbeamteten und privaten Gehilfen aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage ungleich schwerer. Während sich die Gefolgsleute des Dritten Reiches stets auf eine „geltende Rechtslage“ berufen konnten, werden sich die Gefolgsleute der Bunten Republik, insbesondere der Merkelschen Unrechtsherrschaft von ihrem Staat im Stich gelassen sehen: Es gibt ja keine „geltende Rechtslage“, auf die sie sich im Notfall berufen könnten, sondern bestenfalls völlig gesetzlose und willkürliche „Anordnungen von oben“. Diese „Anordnungen von oben“ werden aber juristisch umso angreifbarer, je weiter „oben“ diese „Anordnungen“ verkündet wurden: Ganz oben, auf Merkels Ebene, gibt es infolge des Artikels 16a überhaupt keine Rechtsgrundlage mehr – ein ganz wesentlicher Unterschied zur genau umgekehrten Sachlage im Dritten Reich, dessen Ermächtigungsgesetz den „Führer“, rein juristisch betrachtet, eindeutig autorisierte und in dem die auch formalrechtlich gesetzlose Willkür eher mit abnehmender Hierarchieebene eskalierte. Sollte sich der Wind eines Tages wieder drehen und sollten in Deutschland jemals wieder rechtsstaatliche Verhältnisse im Sinne der europäischen Rechtstradition – der Staat braucht für sein Handeln Gesetze und hat seine eigenen Gesetze zu befolgen – einkehren, haben Merkels willige Vollzieher also nicht einmal ein Gesetz, auf das sie sich zur Rechtfertigung ihrer Taten berufen können. Sie werden ganz allein vor dem Richter stehen.

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Video: Angela Merkel und der Islam

geschrieben von byzanz am in Islam-Kollaboration,Islamisierung Deutschlands,Politik,Video | 73 Kommentare

Ein Kommentar über die verhängnisvolle Politik des Vertuschens, Beschönigens und Wegschauens der Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Thema Islam.

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Terrorgefahr in Bonn

geschrieben von PI am in Dschihad,Hassreligion,Islam,Terrorismus | 75 Kommentare

terrordrohung [2]In Deutschland hat noch kein Terroranschlag richtig geklappt, und seit 2002 wurden eine ganze Reihe von Anschlägen verhindert [3]. Man denke nur an die „Bonner Bombe“, die Ende 2012 am Bonner Hauptbahnhof [4] nicht hochgehen konnte, weil der fromme Moslem Marco Gäbel aus Bonn-Tannenbusch, der auch einer der vier Salafisten war, die den PRO-Chef Markus Beisicht ermorden wollten [5], es nicht hinkriegte, dass der Zünder funktionierte. Das Unterrichtsfach „Bombenbau“ wird nämlich in den Terror-Ausbildungscamps nicht hinreichend behandelt. Damals waren die Bonner Ermittler sehr überrascht über dieses unislamische Vorgehen. Jetzt sind sie schon wieder überrascht, denn nun plant ein gesuchter Dschihadist aus Bonn-Tannenbusch, der aus dem Syrien-Urlaub zurückkommen will, einen Anschlag auf Bonn, und die Terrormiliz Islamischer Staat hat mit einer Fotomontage im Internet zu einem Terroranschlag am Flughafen Köln/Bonn aufgerufen.

(Von Verena B., Bonn)

Auf dem Bild ist ein bewaffneter IS-Kämpfer vor dem Abfertigungsgebäude zu sehen. Daneben steht geschrieben: „Was deine Brüder in Belgien schafften, schaffst du auch. Die Dateien kursieren seit dem Nachmittag im Netz. Die Kampagne umfasst weitere Fotomontagen. Eine zeigt einen mit Maschinengewehrmunition behängten IS-Kämpfer vor dem brennenden Bundeskanzleramt in Berlin,

schreibt n-tv [6] zu obigem Bild.

Wie der General-Anzeiger [7] aus gut unterrichteten Sicherheitskreisen erfuhr, ist Bonn erneut ins Visier eines radikalen Islamisten gerückt. Es soll ein Haftbefehl gegen einen aus dem Bonner Raum stammenden Mann vorliegen, der einen Anschlag in der Bundesstadt verüben will. Der mutmaßliche Dschihadist wolle nach seiner Ausreise nach Syrien nun zurückkommen. Nähere Angaben wollten die Informanten nicht machen, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.

Weiter heißt es:

[..] Auf Anfrage sagten die Pressestellen der Bonner Polizei und des NRW-Innenministeriums, konkrete Hinweise auf einen Anschlag in Bonn oder NRW gebe es derzeit nicht. „In der Vergangenheit gab es immer wieder Personen aus dem salafistischen Umfeld mit Bonn-Bezug, die mit Anschlägen für das Bundesgebiet gedroht hatten“, so der Bonner Polizeisprecher Robert Scholten. Er spielt damit auf den Bonner Dschihadisten Yassin Chouka an, der 2007 in den Dschihad nach Afghanistan ausgereist war und mehrfach zu Anschlägen aufgerufen hatte, ohne konkrete Orte zu nennen. Die erste aufsehenerregende Anschlagsdrohung gab es 2009 von dem inzwischen getöteten Neu-Tannenbuscher Bekkay Harrach.

[..] Unter Beobachtung stehende Islamisten wohnen laut Scholten im gesamten Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei – „darunter auch in Bad Godesberg und in Tannenbusch“ [..]. Tannenbusch sei ein Nährboden für Kriminelle und Radikale, sagt ein Insider der Polizei. Das liege zum einen an der sozialen Struktur, aber auch an der Konzeption der Hochhäuser.

„Deren Tiefgaragen sind miteinander verbunden. Da kann man von einem Haus zum anderen gelangen, ohne gesehen zu werden“, beschreibt der Insider. [..]

Doch nicht nur wegen des Tunnelsystems sei es schwierig, einen Verdächtigen zu finden, so der Insider weiter. Auf der Suche nach einer Person sei einmal ein Hochhaus durchsucht worden. „Auf jeder Etage stand der gleiche Name am Klingelschild.“ Wurde an einer Tür geklingelt, verwies der Bewohner auf den Nachbarn. Und so ging es weiter. „Da kann man ohne Probleme abtauchen.“ Zum anderen „sprechen die Leute nicht mit staatlichen Behörden“. Hinweise zum Thema Islamismus gebe es von muslimischen Bewohnern schlichtweg nicht.

Erschwerend komme ein technisch mangelhaft ausgestatteter Sicherheitsapparat. Dass die NRW-Landesregierung die belgische Polizei kritisiert habe, sei nicht richtig. „In Nordrhein-Westfalen würden wir diese Terrorzellen auch nicht erkennen“, ist man sicher.

[..] Tannenbusch sei trotz vieler Probleme ein Quartier mit einer funktionierenden Sozialarbeit. Mit dem Programm Soziale Stadt befinde man sich auf einem sehr guten Weg.

In Tannenbusch gehen die Ureinwohner, insbesondere die Frauen, aus Angst abends nicht mehr auf die Straße. Warum das so ist, weiß kein Mensch, ist doch der Verfassungsschutz stets in der Nähe, um die naheliegende, gemeinnützige arabische Großmoschee Al Muhajirin e.V. (Attraktion von Bonn) zu beobachten. Der SPD-MdB Ulrich Kelber, das MdB Katja Dörner von den Grünen und die grüne Islamisierungsbeauftragte Coletta Manemann haben stets betont, dass man Vorurteile gegen Tannenbusch hege und zum Beispiel die permanent brennenden Mülltonnen (und Häuser) überhaupt nicht brennen. Auch alle dort wohnenden Muslime ärgern sich über diese Vorurteile der deutschen Anwohner.

Das Millionen-Programm „Soziale Stadt“ (Programme zur Aufwertung von schwerst islamisierten Stadtteilen) sieht für Tannenbusch vor, dass hier viele Wohnungen für Studenten gebaut werden sollen, damit diese das schlechte Image der Salafisten- und Kriminellenhochburg aufbessern, und dass die verkommenen Wohnungen der Salafisten saniert werden sollen, damit diese zufrieden sind und sich nicht noch mehr Moslems radikalisieren. Selbstverständlich sollen auch die Wohnungen der noch verbliebenen Deutschen saniert werden, damit diese sich nicht auch noch mehr radikalisieren (AfD, PEGIDA, Hooligans, Identitäre usw.) und so gefährlich für die Politiker und ihre frommen Muslime werden könnten.

Der Autor des GA-Artikels, der ehemalige Hofschreiber des salafistischen Rats der Muslime (der inzwischen sanft entschlafen ist), Frank Vallender, rät in seinem weisen Kommentar:

[..] Wer sich mit seinem Viertel, dieser Stadt und der Gesellschaft verbunden fühlt, wer um den Ruf seines Stadtteils und die Zukunft seiner Kinder besorgt ist, der sollte nichts unversucht lassen, Polizei, Justiz und Stadt bei ihren Bemühungen im Kampf gegen kriminelle Elemente zu unterstützen.

Wenn die Bürger dann ihre Meinung und Ängste auf der Straße kundtun oder die AfD wählen, weil sie sonst nirgendwo Gehör finden, dann sind das nach Ansicht von Herrn Vallender und Co. Rassisten und Volksverhetzer. Es ist also egal, was man macht, es ist immer verkehrt! Aber da ist ja noch Flüchtlingsmutti Merkel, die alle unsere Probleme löst: Deutschland wird islamisch, basta!

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Brüssel: Islam am Ziel – Demoverbot für Kritiker

geschrieben von PI am in Belgien,Islam,Islam-Kollaboration,Islamisierung Europas,Meinungsfreiheit,Terrorismus | 148 Kommentare

ib_molenbeek [8]Die französische Mutterorganisation der Identitären Bewegung, Génération Identitaire hatte für kommenden Samstag in der Islamhochburg, im Brüsseler Stadtteil Molenbeek, eine Demonstration gegen den islamischen Terror angekündigt. Wie Brüssels Ministerpräsident Rudi Vervoort nun bekannt gab [9] wurde die Veranstaltung auf Bestreben Molenbeeks Bürgermeisterin Françoise Schepmans verboten. Zur Begründung hieß es, die Bürgermeisterin befürchte, durch Slogans wie „Islamisten ausweisen!“ könnte sich die moslemische Bevölkerung provoziert fühlen.

Vermutlich um gegenteilige Gerichtsentscheide gleich zu umgehen, bescheinigte dann am Mittwoch Innenminister Jan Jambon ein generelles Versammlungsverbot für das kommende Wochenende im gesamte Hauptstadtgebiet. Die Identitären zogen den Demoaufruf zurück und nannten die Entscheidung „feige“. Aber es ist mehr als das, es ist ein Weichen der islamischen Gewalt, eine Bestätigung des Terrors und seiner Wirksamkeit und ein weiterer Schritt zum Ende der freien westlichen Gesellschaft Europas. (lsg)

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Presse und Migration

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Lügenpresse | 102 Kommentare

luegenpresse [10]Das deutsche Pressewesen hört es nicht gerne, wenn es als „Lügenpresse“ verunglimpft wird. Man sei unabhängig, objektiv und nur der Wahrheit verpflichtet. Alle, die etwas anderes behaupten, seien „Ewiggestrige“, „Engstirnige“ oder Ärgeres. Nun ist es durchaus schwierig, die plumpe Lüge von der mehr oder weniger eleganten Verfälschung der Tatsachen zu unterscheiden und der Schmierenpresse dergleichen als reines Wasser nachzuweisen. Man muss, die Mitbürger aus dem ehemals sowjetisch besetzten Mitteldeutschland werden es am besten wissen, zwischen den Zeilen zu lesen verstehen. Hierzu ein Versuch an einigen Beispielen der letzten beiden Tage.

(Von Michael Bakunin)

I. Kritik am Integrationsgesetz

Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will sog. Integrationsverweigerer mittels eines neuen Gesetzes härter sanktionieren. Die evidenten Fehler der vergangenen Jahrzehnte deutscher Ignoranz hinsichtlich von Fremdkulturen sollen vermieden werden. Ein solches Vorhaben muss allerdings den berechenbaren Widerspruch der Einwanderungsromantiker hervorrufen.

Barbara Dribbusch (kinderlos, liebeslos, jugendlos, verstandeslos) von der „taz“ kommentiert [11] den Vorschlag damit, dass es grundsätzlich Verschwendung von Lebenszeit sei, die deutsche Sprache zu erlernen. Es reiche doch, sich eine deutsche Freundin anzutanzen. Zudem fehle es an „Deutschkursen, nicht an lernbereiten Flüchtlingen.“ Und dann noch:

Woher sollen die Jobs für die Leute kommen?“ Denn heutzutage „braucht die Wirtschaft qualifizierte Leute […]. Einfache Jobs sind […] oft schon von EU-Arbeitsmarktmigranten belegt. Für Flüchtlinge ist der Weg auf den Arbeitsmarkt schwerer – und dennoch wird allerorten über deren Integration geplappert.

Gleich in den ersten Zeilen widerspricht die vertrocknete Matrone Dribbusch sich selbst. Deutsch zu lernen heißt Lebenszeit der „Flüchtlinge“ zerstören; sodann wird aber gesagt, dass die guten „Flüchtlinge“ doch lernbegierig seien, nur nicht genügend Angebote vorfinden. Was nun? Erstaunlich zudem: Man gibt bei der „taz“ plötzlich zu, dass die meisten „Flüchtlinge“ zu blöd und zu nutzlos sind, einer geregelten, ordentlichen Arbeit nachzugehen. Eben wurde doch noch deren hohe Qualifikation betont [12] und die vielen syrischen Chirurgen bejubelt [13].

Aber jetzt genau das Gegenteil zu behaupten, bietet eben eine Keule, den politischen Gegner, sobald er etwas verantwortungsvolle Vernunft zeigt, verbal niederzustrecken. Man nimmt eben gerne Selbstwidersprüche in Kauf, wenn es der eigenen Position dient. Verlangen solche argumentativen Opportunisten ernsthaft, dass ihnen Gehör von auch nur teilklugen Zeitungslesern geschenkt wird?

Mit Verve berichteten aber auch die hörigen Staatsmedien ARD und Deutschlandfunk übermäßig laut [14] von der Kritik der sine cura animarum amtierenden „Integrationsbeauftragen“ der Bundesregierung Âydan Özoguz (SPD) an de Maizière:

„Wir wissen alle miteinander, dass wir gar nicht genug Sprachkurse haben. Dass wir nicht genug berufsbegleitende Maßnahmen […] haben. […] In Deutschland haben wir im Gegensatz zu anderen Ländern ja diese Situation, dass tatsächlich viele Arbeitsmöglichkeiten frei werden in den nächsten Jahren.“

Ebenso medial laut lanciert wurde die Einlassung des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der SPD, Ralf Stegner:

„Das Hauptproblem ist meist nicht mangelnder Integrationswille, sondern mangelnde Qualifizierungs- und Integrationsangebote.“

Danach steht fest: Wenn Integration nicht gelingt – Frau Dribbusch hat’s ja schon gesagt, so trägt doch nur einer Schuld: Deutschland (und die jungen deutschen Frauen, die mit den Flüchtlingen ja wohl Deutsch üben müssen). So verschiebt man mit Hilfe der Medien die ganze Perspektive. Das von de Maizière vorgeschlagene Integrationsgesetz kann nur Schikane sein; Verantwortung haben nicht die sog. Flüchtlinge, sondern der Staat, der aber nur zärtlich streicheln darf. Es gibt eben alles: Arbeit, offene Arme, nur keine Sprachkurse und „Qualifikationsangebot“, vor allem nicht auf dem Land. Dass die meisten „Flüchtlinge“ mindesten funktionelle Analphabeten sind, die niemals die deutsche Sprache noch je einen anständigen Beruf erlernen werden, wird unterschlagen – obwohl doch mittlerweile sattsam bekannt (siehe „taz“). Die gute Presse geht darauf nicht ein und lenkt so schön von der Wirklichkeit ab.

II. Gelungene Integration mit Hürden

Die journalistische Langzeitarbeitslose Yvonne Staat belehrt uns in der Frankfurter Allgemeinen [15] vom 30. März mit der gelungenen Integration einer jungen Muslimin, die dafür einen „unvorstellbare hohen Preis“ zu zahlen hatte. Man hofft auf eine heroische Geschichte. Man bekam einen cholerischen Muslim-Papa, der die Muslim-Tochter nicht mehr ansehen möchte, wenn er ihr im Mietwohnungsflur begegnet. Und sie schafft es nicht, wegen irgendwelcher ominösen Schmerzen, ohne Kopftuch die Wohnung zu verlassen.

Was ist geschehen? Man kann es nachlesen. Interessant und im Widerspruch zu den Behauptungen stehend, die insbesondere nach den Terroranschlägen wie in Brüssel einmütig hervorgezetert werden, sind die doch deutlichen Beschreibungen der muslimischen Parallelkultur, wie sie offensichtlich keine Ausnahme darstellt. Frau Staat beschreibt, wie die junge Amila vom Vater, einem ungelernten Bauhilfsarbeiter, seit dem vierten Lebensjahr gezwungen wurde, die örtliche Moschee zu besuchen. Dort lernte sie Sinnsprüche, die sie noch heute zitieren kann: „Der reine und aufrichtige Glaube vollendet sich erst im Märtyrertod.“ Ferner: „Die Ungläubigen werden schmerzhafte Strafen erfahren.“ Die Frau des Imam, die als Religionslehrerin fungierte, fragte rhetorisch: „Warum geht ihr zur Schule? Allah will, dass ihr heiratet und zu Hause bleibt!“ Sie brüllt: „Ihr sündigt!“ – „Ihr übt Verrat am reinen Glauben!“ Sogar geschlagen wurde Amila von dieser „Lehrerin“, was von den Eltern nicht beanstandet wurde.

Der „friedliche Islam“, wie er leibt und lebt, wird hier präsentiert. Es erstaunt, dass noch immer vehement etwas anderes behauptet wird. Wo liegt der Unterschied zu den direkten Drohungen gegen den Westen, wie sie der IS-Sprecher Abu Muhammad al-Adnani im September 2014 aussprach: „Wir werden Euch in euren Heimatländern schlagen.“ Er forderte die Muslime auf: „Wenn du einen Ungläubigen Amerikaner oder Europäer – insbesondere einen gemeinen und schmutzigen Franzosen – […] töten kannst, dann vertraue auf Allah und töte ihn auf jede Weise, egal wie.“? Kurz nach der Veröffentlichung dieser Botschaft enthauptete ein französischer Rechtgläubiger seinen Arbeitgeber in einer Stadt nahe Lyon, ein andere stürmte in Tötungsabsicht mit einem Messer in eine Polizeistation in Paris.

Die deutsche Presse will aber derartige offensichtliche Zusammenhänge verschweigen. Nur dort, wo der Leidensweg eines – glücklicherweise halbwegs geratenen – Mädchens und ihre persönlichen Opfer für die „Integration“ heroisiert werden sollen, ist zur Kontrastierung die Darstellung der immanenten und unabweislichen Boshaftigkeit des Islam noch erlaubt. Glaubt man, das Zeitungspublikum sei blind, dass es diesen Zusammenhang nicht selbst herstellen könnte?

III. Flüchtlingszahlen

Ein letztes Beispiel [16] zu Flucht und Migration. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR forderte am 29. März die [17] „wohlhabenden Staaten“ auf, bis 2018 wenigstens zehn Prozent der inzwischen 4,8 Millionen flüchtigen Syrer aufzunehmen. 2,7 Mio. seien in der Türkei, eine Mio. im Libanon, eine weitere Mio. in Jordanien, Irak und Ägypten. Die 955.000 Syrer, die es bereits nach Europa geschafft haben, werden offensichtlich nicht eingerechnet.

In Deutschland wurden im Jahr 2015 1,1 Mio. selbsternannte Flüchtlinge registriert. Laut Bundesinnenministerium waren darunter nur 245.000 Syrer (= 22,3 %), obwohl doch die ganze Zeit erklärt wird, es seien doch nur schutzbedürftige Kriegsflüchtige aus der Levante, die es zu uns schaffen. Das heißt: Deutschland kann mehr und muss mehr können. Die UNHCR-Sprecherin Melissa Fleming erklärte daher am Mittwoch im ZDF-Morgenmagazin freudig: „Deutschland hat großzügigerweise gesagt, dass sie nach wie vor Flüchtlinge aufnehmen.“

Dass unter diesen Umständen wiederum von Deutschland allein 200.000 bis 300.000 zusätzliche „Flüchtlinge“ aufgenommen werden müssen, diesmal über ein UN-Programm inklusive Flugtickets, versteht sich alsbald von selbst. Doch, so deutet sich an, wird dies erst der Anfang sein. Etwa 13,5 Mio. Syrer brauchten nach UN-Angaben derzeit Hilfe; mehr als 6,6 Mio. Syrer seien im eigenen Land auf der Flucht. Die Presse bearbeitet mit solchen bloß „faktischen“ Angaben das moralische Gefühl der Deutschen. Siehe die Not, oh Christ! Konkrete Schlüsse ziehen sie nicht daraus, kommentiert wird es nicht. Der dumme Deutsche wird schon nicht über die Fakten sinnen, was ja die Presse für ihn erledigen soll. Dabei wird jedem klar, dass selbst bei geschlossener Grenze in den nächsten Jahren wohl allein an Syrern mindestens eine Mio. – im besten Sinne des Wortes – auf Staatskosten „einwandern“ werden.

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Fallstudie: Ehrenmord an der Jesidin Hannaa S.

geschrieben von PI am in Ehrenmord,Einzelfall™,Siedlungspolitik | 109 Kommentare

jesiden_ehrenmord [18]Nun, liebe Zuschauer zu einem Fall, bei dem die Polizei sich ganz sicher ist, es geht um Mord, einen so genannten „Ehrenmord“. Das ist, wenn ein Mensch durch die eigenen Angehörigen getötet wird, um eine verletzt geglaubte Ehre wieder herzustellen. Fast alle Täter sind nicht in Deutschland geboren. Sie bringen Vorstellungen aus ihrem Kulturkreis mit, die weder mit unserer Moral, noch mit unserem Recht vereinbar sind. Im Mittelpunkt unseres Falls steht diese Frau Hannaa [kl. Foto] aus dem Irak. Am 30.03. stellte die Sendung Aktenzeichen XY-ungelöst einen Mordfall vor, der viele Eigenheiten aus dem Denken und der „Kultur“ von Jesiden wiedergibt. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Sendung wie „Aktenzeichen XY-ungelöst“, die ungelöste Kriminalfälle aufklären will, auf keine relevante Information verzichten darf.

(Von Sarah Goldmann)

„Aktenzeichen“ gibt grundsätzlich ein sehr authentisches Bild vom jeweiligen Fall. So auch hier. Es entstand ein „Sittenbild“, das sicher nicht für alle Jesiden gilt. Aber weil es Teil deren „Kultur“ ist, Teil der festgefügten Denk- und Handlungsweisen dieser Religion, darf man annehmen, dass nicht nur die im Fall vorgestellten Jesiden so denken (und u. U. auch so handeln würden).

Im Falle der Jesidin Hannaa S. erhalten wir folgende Informationen (hier [19] ab Minute 48:20):

– Fast alle Täter sind nicht in Deutschland geboren

– Sie bringen Vorstellungen aus ihrem Kulturkreis mit, die weder mit unserer Moral, noch mit unserem Recht vereinbar sind. (siehe oben, Intro):

– Mit 15 wurde Hannaa gegen ihren Willen verheiratet (50:51)

– nach jesidischem Recht gehört die Frau dem Mann. Er kann mit ihr praktisch tun, was er will, erst nach einer Scheidung ist sie frei (54:15)

– In Deutschland hat man sie komplett abgeschottet. Sie durfte die Wohnung nicht verlassen, bekam kein Geld (50:56)

– Der Ehemann verprügelte seine Frau (49:54)

– Hannaa war bei der Polizei, die aber nicht viel machen konnte. (51:10)

– Hannaa nimmt sich eine Anwältin, um Scheidung, Sorgerecht für die Tochter und Unterhalt durchzusetzen (53:57)

– sie verlässt mit ihrer Tochter den Mann

– nach jesidischem Recht bleiben die Kinder nach einer Trennung immer beim Vater (53:48)

– die leiblichen Söhne halten zu ihrem Vater, gehen auf Distanz zur Mutter (53:42)

– Ihr Mann verfolgt sie. Sie muss von einem Frauenhaus ins andere ziehen. (51:18 / 51:41)

– Hannaa will ihr Hochzeitsgeschenk (von beiden Familien) aus Gold behalten (54:39), der Mann will alles zurück (54:55)

– Das Oberhaupt der Familie sitzt im Irak und entscheidet von dort über Hannaas Schicksal (51:26)

– sie erhält anonyme Drohungen (56:00): Man werde sie schlachten wie einen Esel, wenn sie nicht Gold und Kind herausrückt (56:32)

– Die deutsche Polizei kann nichts machen. Die Familie geht sehr sorgfältig vor, sie hinterlassen keine Beweise (56:43)

– der deutsche Richter entscheidet gegen Hannaa. Er sagt, es ist besser, wenn Hannaas Tochter bei ihrem Vater aufwächst (57:49)

– Hannaa wird schließlich ermordet, denn sie hat gegen folgende Punkte der Ehre verstoßen (1:05:35):

Lösung aus der traditionell geprägten Familie (es gibt nichts Wichtigeres als die Familie), sie ist westlich orientiert (lernt Mann im Internet kennen, hat einen Job), sie hat Sprachkurse belegt „und ähnliches“, hat die 5-jährige Tochter und das Hochzeitsgold beim Auszug mitgenommen, und sich einen nichtjesidischen Freund zugelegt;

– 4 Tatverdächtige sind aus dem familiären Umfeld: Ehemann, ältester Sohn, zwei Schwager (1:05:22)

– es fehlt die Leiche, die Tatverdächtigen schweigen (1:06:30). Man kann ihnen den Mord bislang nicht nachweisen, deshalb bleibt der Fall ungeklärt.

Inwieweit sich das im Fall dargestellte jesidische Denken verallgemeinern lässt, könnten unsere Sozialwissenschaften vielleicht herausfinden. Vermutlich wollen sie das aber nicht. Da die meisten Jesiden als „Flüchtlinge“ nach Deutschland gekommen sind, genießen sie sakrosankten Sonderstatus.

Eine Wissenschaft, die von Merkel oder ihren geistigen Lakaien geleitet wird oder zumindest von deren Interessen abhängig ist, darf dann nichts Unangenehmes mehr über diese Bevölkerungsgruppe herausfinden. Das darf dann gerade mal noch eine Fahndungssendung.

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Gesetzeslücke – Frauen Freiwild für Rapefugees

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Justiz,Rapefugees | 153 Kommentare

grapscher [20]Vor etwa zwei Wochen wurde in Köln ein Pakistaner von der Polizei festgenommen, nachdem er mehrere Frauen belästigt und einer Polizistin außer Dienst an den Busen gefasst hatte. Die Beamtin hatte ihn nach der Attacke gepackt, fixiert und kurz darauf den Kollegen übergeben. In einem der Tat folgenden Eilverfahren [21] wurde der Mann dann zu lächerlichen 400 Euro Strafe verurteilt. Zugegeben, eine Prostituierte vom Straßenstrich wäre billiger gewesen, dennoch ist das Urteil, aufgrund seiner Begründung, ein Skandal und es werden wohl noch viele folgen. Auch die Täter der Gewaltnacht auf den 1. Januar 2016 werden vermutlich billig bis straffrei davon kommen. Was der Pakistaner getan hat erfüllt laut Gesetz nämlich nicht einmal den Tatbestand der Beleidigung und schon gar nicht ist es, wie man meinen sollte, sexuelle Belästigung, sondern lediglich „Erregung öffentlichen Ärgernisses“.

(Von L.S.Gabriel)

Das Gesetz in Deutschland kennt das Delikt des „Angrapschens“ nicht. Einer Frau über der Kleidung kurz an den Busen oder den Po zu fassen erkennt der Gesetzgeber nicht als sexuelle Nötigung an. Erst wenn der Täter dem Opfer unter die Kleidung fasst, und auch dann erst wenn eine körperliche Gegenwehr erfolgt, kann es als Sexualstraftat gewertet werden. Eine klare Willensbekundung in Form von „Nein“ ist auch nicht ausreichend. Laut der Aussagen von Staatsanwältin [22] Dagmar Freudenberg vom Deutschen Juristinnenbund (DJB) müsse eine „eindeutig sexualbezogene Handlung“ erkennbar sein. Nur wenn das Opfer aufgrund von „Gefahr für Leib und Leben“ sich nicht zu wehren traut und der Täter somit diese schutzlose Lage ausnutzt, entfällt die genannte Voraussetzung.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der gerade an einer Reform des Sexualstrafrechts arbeitet, hat aber nicht vor die neue, durch Invasoren herbeigeführte Grapschkultur in seinen Neuregelungen zu berücksichtigen und als Sexualstraftat ins Strafgesetzbuch mit aufzunehmen. Das ist ihm zu viel Arbeit, das bedürfe nämlich einer viel umfassenderen Reform, wie das Bundesjustizministerium verlauten ließ.

In Österreich, wo Frauen seit Beginn der Invasion ebenso massiv bedrängt und genötigt werden, ist die Lage eine ähnliche. Am 22. März wurde eine 27-Jährige in der U-Bahn von einem Nordafrikaner massiv belästigt. „Er saß im vollen Wagon neben mir, streichelte meine Hand. Ich schrie „Hör‘ auf“, sah mich nach einem anderen Platz um, da packte er mich an der Schulter, zog mich zu sich und küsste mich auf den Mund“, schildert das Opfer [23] den Vorfall. Nicht nur, dass niemand der anderen Fahrgäste der Unternehmensberaterin half, die wirkliche Ernüchterung folgte auf dem Polizeirevier. Dort belehrte man sie, dass ein Kuss keine sexuelle Belästigung sei und sich der Aufwand einer Anzeige gar nicht lohne, da vermutlich bestenfalls eine Geldstrafe wegen Anstandsverletzung dabei heraus käme.

Für die Opfer der Silvesternacht in Deutschland ebenso wie in Österreich und auch für alle die darauf folgten und noch folgen heißt das, niemand wird ihnen helfen, niemand wird die Täter zur Rechenschaft ziehen, sie stehen den Sexattacken der moslemischen Horden absolut rechtlos gegenüber und die werden das bald schon wissen und dann erst recht nach Herzenslust grapschen und küssen und sich sabbernd und überlegen grinsend an der Wehrlosigkeit ihrer Opfer aufgeilen.

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Roger Köppel: Islam schafft Europa ab

geschrieben von kewil am in EUdSSR,Islam,Islam-Kollaboration,Islamisierung Deutschlands,Islamisierung Europas,Terrorismus | 141 Kommentare

Europa ist im Begriff, sich selber abzuschaffen. Keine Zivilisation überlebt, wenn sie ihre Grenzen nicht mehr sichert und un­gesteuert Hunderttausende, ja Millionen von schwer bis kaum integrierbaren Fremden aufnimmt. Die grössenwahnsinnige «Wir schaffen das»-Mentalität hat in der europä­ischen Geschichte regelmässig Katastrophen verursacht. Vermutlich dachten die europä­ischen Staatenlenker ähnlich, als sie ihre ­Armeen im Sommer 1914 in einen vermeintlich kurzen Krieg schickten: «Wir schaffen das.» Vier Jahre und Millionen von Toten später sah man den Irrtum ein. Ausbaden mussten es die Völker, nicht die Regierenden. Selbstüberschätzung steht am Ursprung aller Übel. Das Grundproblem heute bleibt der Islam… (Fortsetzung in der neuen WELTWOCHE [24]!)

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Schränkt Dänemark die Religionsfreiheit ein?

geschrieben von PI am in Dänemark,Hassreligion,Islam,Islamisierung Europas,Video | 126 Kommentare

moschee [25]Wo immer man bisher in Europa mit verdeckter Kamera Moscheen untersuchte, stellte sich heraus, dass die dortigen Vorsteher, die Imame, islamischen Hass und Gewalt gegen die Grund- und freiheitliche Ordnung des jeweiligen Landes – mithin ihrer Bürger predigen. Kurz gefasst: Imame predigen den nie historisierten Gesetzes-Koran und erzählen aus den Hadithen (der Sunna, dem Leben des Mohammed). So wie 2007 in britischen Moscheen [26] oder 2013 in schwedischen Moscheen [27] nachgewiesen. Auch im wieder als glücklichstes Land der Welt gekürten Dänemark wurden viele islamische Kasernen (Erdogan) gebaut. Nun wollte der dänische Fernsehsender TV2 mit der Programmreihe „Moscheen hinter dem Schleier“ herausfinden, ob Moscheen zur Integration beitragen oder sie behindern.

(Von Alster)

Mit versteckter Kamera dokumentierte der Sender, wie in acht verschiedenen Moscheen in Aarhus, Odense und Kopenhagen unterrichtet, gepredigt und beraten wird. „Überraschenderweise“ haben die Imame hinter geschlossenen Türen und vor versteckter Kamera Hass und Gewalt gepredigt, die Züchtigung von Kindern, Steinigung von Frauen und die Einführung der Scharia propagiert, auch wenn sie in der Öffentlichkeit stets das Gegenteil beteuert haben. Ein Imam verkündete sogar, dass Europa nun erobert werde.

Bei den Verantwortlichen ist islamgemäß von Selbstkritik, Reue, Distanzierung nichts zu hören. Nach den Enthüllungen verurteilten 31 Islam-“Gelehrte“ Mazyek-gemäß die Art und Weise der Berichterstattung und attestierten dem Staatssender, durch Konfrontation schweren gesellschaftlichen Schaden anzurichten. TV2 habe mit diesen negativen Enthüllungen die Integrationsarbeit von 30 Jahren [28] beschädigt, erklärten die 31 Imame übereinstimmend nach einem Treffen im Islamischen Kulturzentrum in Kopenhagen. Dänische Muslime seien ein Teil der dänischen Gesellschaft und würden anders als dargestellt eine positive Rolle bei der Integration spielen. Die Imame verteidigten ihre Gewaltbotschaften. Steinigungen und Auspeitschungen seien laut der Scharia erlaubt. Maßnahmen dagegen seien eine verfassungswidrige Unterdrückung der Religionsfreiheit.

Es folgten hitzige Debatten in Dänemark, in denen Konsequenzen vorgeschlagen wurden, die über „sie müssen auf dänisch predigen“, Predigtverbot, Gefängnisstrafen und Ausweisung reichten. Die öffentliche Meinung vertrat mehrheitlich: Sie haben uns 30 Jahre belogen, ein demokratischer Dialog mit ihnen ist unmöglich, sie müssen bestraft und ausgewiesen werden.

Die örtliche Polizei prüft inzwischen die Aufnahme von Ermittlungen wegen der Hass-Äußerungen der Imame. Denn: Auch wenn Meinungsfreiheit in Dänemark weiter gefasst ist als in Deutschland und es etwa keinen Volksverhetzungsparagrafen gibt, ist es natürlich nicht erlaubt, zu Straftaten aufzurufen; und die glücklichen Dänen werden sogar Konsequenzen erleben.

Heute haben sich alle Parteivorsitzenden getroffen, um über die wirksamsten Konsequenzen zu beraten. Der weitest reichende Vorschlag kam von der Dänischen Volkspartei (DF), sie will die Religionsfreiheit im Grundgesetz begrenzen, also das Grundgesetz dementsprechend ändern [29] oder erweitern. Noch vor den Sommerferien sollen Beschlüsse gefasst werden. Vielleicht werden die Dänen, bei denen die Meinungsfreiheit noch immer zur Identität des Volkes gehört, eines Tages ihre Moscheen schließen.

In der EU-Hauptstadt Brüssel mussten derweil die Synagogen aus Sicherheitsgründen geschlossen werden, während die Brutstätten des islamischen Terrors, die Moscheen, weiter geöffnet sind:

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UNO: Europa soll mehr „Flüchtlinge“ aufnehmen

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Idioten,UNO,Video | 183 Kommentare

Die reichen Länder Europas, damit allen voran Deutschland, sollten mindestens zehn Prozent der „syrischen Flüchtlinge“ aufnehmen, fordert UNO-Generalsekretär Ban Ki-Moon. Die Aufnahme der Invasoren sei nämlich ein „Gewinn für alle“. Sie brächten „neue Fähigkeiten und Erfahrungen in eine alternde Arbeitsbevölkerung“, so der UNO-Generalsekretär. UN-Flüchtlingskommissar Filippo Grandi rief zur Solidarität auf und erklärte, Europa nähme im Vergleich zu anderen Ländern wenig Menschen auf, würde Europa der Aufnahme des Libanons gerecht werden wollen, müsste es 100 Millionen „Flüchtlinge“ aufnehmen, da seien die geforderten zehn Prozent ohnehin gering, so Grandi. Außerdem fordert die UNO „legale Flüchtlingswege“, also das was UNO-Musterschülerin Merkel auch will, die Illegalen legalisieren, um dieses Problem, zumindest formal gesehen, gar nicht erst zu haben.

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Lindenstraße jetzt mit arabischen Untertiteln

geschrieben von PI am in Altmedien,Asyl-Irrsinn,Islamisierung Deutschlands | 246 Kommentare

lindenstrasse [30]Das Urgestein der linken deutschen Vorabend-Volkserziehungssendungen, die Lindenstraße, bekommt ab 2. April arabische Untertitel. Sie wird so den Neo-Plus-Deutschen, die sich nicht einmal sprachlich ihrer eroberten Region anpassen wollen, jeweils samstags um 22 Uhr gefällig angedient. Nach der arabisch beschrifteten Tagesschau [31] ist dies ein weiterer Schritt des vom Bürger zwangsfinanzierten staatlichen Propagandamediums in Richtung Arabisierung Deutschlands. Es sind auch schon arabische Fassungen ausgewählter Sendungen der „ZDF Reportage“, „ZDFzoom“, „37°“ und „TerraX“ in Arbeit.

(Von L.S.Gabriel)

Man glaubt es kaum, aber die linken GEZ-Wegelagerer sehen, darin zu verhindern, dass hier ansässige Invasoren Deutsch lernen müssen, wenn sie etwas verstehen wollen, einen Beitrag zur Integration.

„Ich danke den Kolleginnen und Kollegen in der ARD und beim ZDF sehr für die schnelle und überaus konstruktive Reaktion auf unsere Anfrage. WDR, NDR, SWR, KiKA und weitere Landesrundfunkanstalten tragen mit ihren Sendungen, die wir ins arabische Programm übernehmen dürfen, sehr wirksam zur Integration von Flüchtlingen in Deutschland bei“, zitiert der Focus [32] DW-Programmdirektorin Gerda Meuer, der es offensichtlich nicht schnell genug gehen kann, das Deutsche möglichst bald aus dem Programm zu tilgen.

Schon seit Mitte Dezember 2015 gibt es eine Kooperation zwischen der DW und dem Satellitenbetreiber SES, der den arabischen Austauschbürgern ihr heimatliches Kopf-ab-Programm in Landessprache nach Deutschland transportiert. „Es geht darum, den Menschen, die als Flüchtlinge in Deutschland Schutz suchen, Zugang zu verlässlichen Informationen aus deutscher Perspektive zu bieten und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern“, flötet Gerda Meuer.

Ausgerechnet vom staatlichen Lügen- und Lückenfernsehen soll es „verlässliche Informationen“ geben? Bei Gutmenschen-F(l)achwissen-Reportagen und 37° lauwarmen linksbunten Geschichten werden die neuen, zukünftigen GEZ-Kunden (Illegale zahlen ja keine Gebühren)  vielleicht erfahren, wie man den Staat und seine Steuerzahler noch besser austricksen kann. Und in der Lindenstraße werden sie die Bestätigung bekommen, dass sie sich gar nicht integrieren brauchen, denn das machen die Deutschen, Kampf gegen Rechts [33] und Moschee [34] inklusive.

Kontakt:

Deutsche Welle
Gerda Meuer (Foto l.)
Programmdirektorin
Tel.: 0228-429-4401
gerda.meuer@dw.com [35]


(Hinweis an unsere Leser: Wir bitten Sie bei Schreiben an die Kontaktadresse, trotz aller Kontroversen in der Sache, um eine höfliche und sachlich faire Ausdrucksweise.)

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