- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Ist Paragraph 103 StGb überhaupt anwendbar?

stgb_103 [1]In fast allen Meldungen zur Affäre Böhmermann, egal ob im Fernsehen oder gedruckt, wurde immer wieder der Paragraph 103 StGb herausgestellt, der die rechtliche Grundlage des Falles darstelle, so die einhelligen Wertungen. Mit Bezug auf diesen Paragraphen wird dann die Behauptung aufgestellt, Merkel richte sich nach geltendem deutschen Recht und überlasse es nun den Gerichten zu überprüfen, ob dieses Recht, Paragraph 103 StGb, verletzt wurde. „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ ist der Wortlaut der Straftat.

(Von Sarah Goldmann)

Was jedoch kaum oder gar nicht gesagt wird, ist, dass § 103 sich auf Staatsgäste bezieht, die sich zu Besuch in Deutschland aufhalten. Hier der Paragraph 103 StGb im Wortlaut: [2]

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

Damit ist der Paragraph aber auf den Fall Böhmermann gar nicht anwendbar. Die Kanzlerin hätte hier also einen Anfangsverdacht genauso gut bestreiten können. Indem sie diese Möglichkeit nicht wahrnahm, beging sie einen politischen Fehler.

Wenn der Paragraph aber doch anwendbar wäre, was sich nicht erschließt, so sollten es die vielen „Fachleute“ unserer Medien eigentlich erläutern können. Das tun sie aber nicht, weil es erstens nicht möglich ist und weil sie zweitens der Kanzlerette zu Diensten sein wollen. Wer sich die Mühe macht, die Meldungen daraufhin durchzusehen, inwieweit der von Merkel dem Wortlaut nach [3] angeführte § 103 kritisch hinterfragt wurde, wird das kaum finden. Solche Fehler der Kanzlerin werden von unserer Lücken- und Lügenpresse nicht thematisiert, sondern als staatstragendes Rechtsbewusstsein umgedeutet.

Beitrag teilen:
[4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [11] [11]
[12] [5] [6] [7] [8] [9] [11] [10] [11]
Kommentare sind deaktiviert (Öffnen | Schließen)

Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Ist Paragraph 103 StGb überhaupt anwendbar?"

#1 Kommentar von Pedo Muhammad am 18. April 2016 00000004 10:10 146097423310Mo, 18 Apr 2016 10:10:33 +0100

Heiko Maas will §103 StGB abschaffen 🙂

[13]

#2 Kommentar von Lepanto2014 am 18. April 2016 00000004 10:11 146097430510Mo, 18 Apr 2016 10:11:45 +0100

Wenn Böhmermann kein Medien-Vasall der Blockpartei(en) wäre, würde er sich auf den ganzen juristischen Unfug überhaupt nicht einlassen, sondern sich absetzen und, je nach Geschmack, politisches Asyl in England oder Rußland beantragen.

In jedem Fall, gerade auch bei einer Auslieferung, wäre die Aufmerksamkeit für die Zustände in Alman-Absurdistan gewiß. Schade, daß Martin Sonneborn (DIE PARTEI) nicht angeklagt wurde.

#3 Kommentar von alte Frau am 18. April 2016 00000004 10:11 146097431010Mo, 18 Apr 2016 10:11:50 +0100

Die Verrückte richtet sich in keinster Weise nach Gesetzen, warum im Fall Böhmerdings. Um das Thema wird viel zu viel Medienrummel betrieben, naja lenkt so schön von anderem ab.

#4 Kommentar von Fakten am 18. April 2016 00000004 10:13 146097441510Mo, 18 Apr 2016 10:13:35 +0100

Zu meinem Bedauern, aber Sie überlesen anscheinend das wichtige „oder“ und dieses „das“ nach dem Komma, welches sich auf ein Regierungsmitglied bezieht.

„Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,…“

Das Inland bezieht sich nur auf das sich im Inland aufhaltende Regierungsmitglied.

Der Paragraph trifft zu.

Beste Grüße,

Fakten

#5 Kommentar von ThomasEausF am 18. April 2016 00000004 10:15 146097455010Mo, 18 Apr 2016 10:15:50 +0100

Einmal mehr ist es ein Witz und ein schlechter Scherz, was in der Bundesrepublik Deutschland abläuft. Das die Kanzlerin intellektuell nicht besonders fit ist, kann schon sein. Aber sind auch ihre ganzen Berater, Staatssekretäre, der Justizminister incl. der dort tätigen Beamten völlig umnachtet, daß sie die Passage „im Inland“ überlesen oder nicht verstanden haben? Was für eine Gurkentruppe! Armes Deutschland. Wenn kein Wunder geschieht, dann ist der Untergang weder fern noch vermeidbar.

#6 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 10:16 146097457110Mo, 18 Apr 2016 10:16:11 +0100

„Was jedoch kaum oder gar nicht gesagt wird, ist, dass § 103 sich auf Staatsgäste bezieht, die sich zu Besuch in Deutschland aufhalten.“

**************************************************

Neien.

§ 103 gilt für drei Personen:

a) Ausländisches Staatsoberhaupt
b) Mitglied einer ausländischen Regierung
c) im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung

Für das ausländische Staatsoberhaupt gilt § 103 grundsätzlich. Wo sich dieses gerade aufhält, ist nicht von Bedeutung.
Für das Mitglied einer ausländischen Regierung lediglich dann, wenn es sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält.

Hätte man es anders gewollt, dann hätte die Mehrzahlform für den Relativsatz angewendet werden müssen:

„(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, welche sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhalten …“

„Mit einem BMW oder mit einem VW, der eine blaue Lackierung besitzt, kann man an der Rally teilnehmen.“

——–> Beim BMW ist die Lackierung schnurz, der VW aber muß unbedingt blau sein

„Mit einem BMW oder mit einem VW, welche eine blaue Lackierung besitzen müssen, kann man an der Rally teilnehmen.“

Synonym kann man statt des Relativpronomens „welche“ (Mehrzahl) auch das Relativpronomen „die“ (Mehrzahl) verwenden.

#7 Kommentar von Newsflash am 18. April 2016 00000004 10:16 146097461910Mo, 18 Apr 2016 10:16:59 +0100

Dazu auch:

Fall Erdogan / Böhmemann:
Was Angela Merkel hätte sagen sollen

[14]

#8 Kommentar von VeNeReA am 18. April 2016 00000004 10:17 146097464210Mo, 18 Apr 2016 10:17:22 +0100

Ich habe recht viel als Steuerfachmann mit Gesetzestexten zu tun. Für mich ist der §103 Abs. 1 des StGB eindeutig und muss hier dem Verfasser widersprechen:

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält (…)

Dieses „oder“ ist entscheidend. Entweder ein ausl. Staatsoberhaupt (ohne Angabe einer Örtlichkeit), ODER ein Mitglied einer ausl. Regierung das sich im Inland aufhält. Die Angabe der Örtlichkeit „im Inland“ bezieht sich hier nur auf das Mitglied einer ausl. Regierung. Das Staatsoberhaupt betreffend spielt die Örtlichkeit keine Rolle.

Das ist Beamtendeutsch, aber eindeutig ausgedrückt und geregelt. Bei Gesetzestexten muss man kleine Wörter wie und/oder sehr genau nehmen, auch die Zeichensetzung beachten.

#9 Kommentar von archijot@gmx.de am 18. April 2016 00000004 10:18 146097469210Mo, 18 Apr 2016 10:18:12 +0100

Dass unsere ach so hoch verehrte Frau Bundeskanzler keinen einzigen Berater um sich hat, der sie vor einer solchen Fehleinschätzung hatte bewahren können, zeigt das kaputte System besonders deutlich. Die Fähigen werden in die Wüste geschickt, dumme Säcke werden in Amt und Würden gehalten!

#10 Kommentar von Pedo Muhammad am 18. April 2016 00000004 10:18 146097470410Mo, 18 Apr 2016 10:18:24 +0100

In causa ‚Flüchtlinge‘ hat merkel maSSiv Gesetze gebrochen und umgangen … es kümmerte sie einen Dreck:

[15], Dublim III (ohne zwingende Bundestagsabstimmung), Genfer Konventionen

#11 Kommentar von Religionsfeind am 18. April 2016 00000004 10:18 146097473410Mo, 18 Apr 2016 10:18:54 +0100

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

#12 Kommentar von charlywheim am 18. April 2016 00000004 10:19 146097476510Mo, 18 Apr 2016 10:19:25 +0100

Die Formulierung benennt ausdrücklich ausländische Staatsoberhäupter ohne Angabe des Aufenthaltsorts zum Zeitpunkt der Tat UND schließt Mitglieder ausländischer Regierungen, die sich im Inland aufhalten, mit ein.

Es wäre hilfreicher gewesen, wenn Merkel mit Verweis auf den Umgangston in diesem Forum das Strafbegehren zurückgewiesen hätte.

#13 Kommentar von Aussteiger am 18. April 2016 00000004 10:21 146097486710Mo, 18 Apr 2016 10:21:07 +0100

Fakten hat recht ! Das ausländische Staatsoberhaupt muss sich nicht im Inland befinden. Hier machen einige einen Interpretationsfehler.
Natürlich ist dieser Paragraph aber unzeitgemäss !

#14 Kommentar von siggi am 18. April 2016 00000004 10:22 146097492910Mo, 18 Apr 2016 10:22:09 +0100

Da Erdowahn nicht im Inland ,zum zeitpunkt von
dem Gedicht war,durfte Ferkel nicht darüber befinden !

#15 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 10:23 146097499810Mo, 18 Apr 2016 10:23:18 +0100

#3 alte Frau

„Die Verrückte richtet sich in keinster Weise nach Gesetzen, warum im Fall Böhmerdings.“

*************************************************

Sie exkulpieren die BUNTE Kanzlerin. Diese ist nicht verrückt. Sie ist voll verantwortlich für den Verrat an unserem deutschen Volke, da gibt es keine mildernden Umstände. Und sie ist allemal so intelligent, daß sie ganz genau weiß, was sie als eine Charge, die für die ganz Einfältigen im Kinderland die „Politikerin“ darstellen soll, im Dienste der Chefetage der WWG (westlichen Wertegemeinschaft) tut. Auf der Agenda steht der Abriß aller unserer Staaten und die Auslöschung unserer weißen Völker.

Nach Ihrem merkwürdigen Rechtsverständnis könnte man jeden Seriendieb laufen lassen, weil es schon Straftaten gegeben hat, die von der Justiz nicht verfolgt wurden.

Merkel ist in diesem Falle gänzlich irrelevant. Die
Frage ist einzig und allein, ob der Kretin Böhmermann gegen § 103 verstoßen hat oder nicht.

Im Übrigen können die nettesten Leute auch mal nicht recht haben, während die übelsten Gestalten, auch ein Lenin, Mao oder so, auch mal etwas richtig machen können.

#16 Kommentar von schrottmacher am 18. April 2016 00000004 10:24 146097508110Mo, 18 Apr 2016 10:24:41 +0100

Das Ganze ist reine Ablenkungstaktik. Die Medien sind voll von dem Blödsinn und hintenrum werden vermutlich in aller Ruhe Flugzeuge für den Transport TR–>D (one way) gechartert.

Schließlich muss Merkelchen ja ihre Zusage einhalten und mithelfen das Kurdenproblem auf dem Rücken Deutschlands zu lösen.

#17 Kommentar von aristo am 18. April 2016 00000004 10:24 146097508110Mo, 18 Apr 2016 10:24:41 +0100

Pikant an diesem Fall ist, dass ein Merkelschäfchen, mit seinen infantilen Ziegenficker-Sprüchen, auf Merkels Altar geopfert wird.

Das Merkelschäfchen hat für die grosse Vorsitzende Propaganda gegen rechts betrieben und konnte für einen Moment zwischen dunklen Rechtsbürgerlichen und hellen Islamofaschisten nicht mehr unterscheiden.

Ein Fehler, der Böhmermann bei einer Opportunistin im Kanzleramt nicht hätte unterlaufen dürfen.

#18 Kommentar von HBS am 18. April 2016 00000004 10:24 146097508410Mo, 18 Apr 2016 10:24:44 +0100

Juristisch gesehen ist diese „Affäre Böhmermann“ eigentlich eine „Affäre ZDF“, denn Möhmermann ist beim ZDF Angestellter, bzw. Mitarbeiter.

Da es keine LIVE-Sendung war, hätte das ZDF diese Sendung vorher rechtlich prüfen müssen

… oder sehe ich das falsch ???

#19 Kommentar von ArmesDeutschland am 18. April 2016 00000004 10:24 146097509510Mo, 18 Apr 2016 10:24:55 +0100

Nicht nur Paragraph 103 abschaffen sondern mit dem laufen Meter.

#20 Kommentar von Istdasdennzuglauben am 18. April 2016 00000004 10:24 146097509810Mo, 18 Apr 2016 10:24:58 +0100

Deutsche haben immer,und reflexartig Schuld.

#21 Kommentar von Eurabier am 18. April 2016 00000004 10:25 146097512610Mo, 18 Apr 2016 10:25:26 +0100

Gesetze, die nicht passen, werden eben passend gemacht!

L’Erika, c’est moi!

#22 Kommentar von sauer11mann am 18. April 2016 00000004 10:25 146097514010Mo, 18 Apr 2016 10:25:40 +0100

vielleicht wäre es doch richtig gewesen,
wenn der VerfasserIN
sich juristischen Rates
bedient hätte.

gilt auch f+ür manche Juristenschelte hier:
zuerst prüfen, dann urteilen!

#23 Kommentar von Eurabier am 18. April 2016 00000004 10:26 146097517210Mo, 18 Apr 2016 10:26:12 +0100

#15 aristo (18. Apr 2016 10:24)

Böhmermann ein Opfalamm?

#24 Kommentar von alte Frau am 18. April 2016 00000004 10:26 146097521910Mo, 18 Apr 2016 10:26:59 +0100

Merkel auf Reisen ….. adios, tschüss und winkewinke!!

[16]

#25 Kommentar von Leipziger Montagsforum am 18. April 2016 00000004 10:27 146097524810Mo, 18 Apr 2016 10:27:28 +0100

Die braunen Wurzeln der Grünen „Umweltschutz bei den Nazis“ …..

Bäume für Auschwitz

Begrünte Vernichtungslager und „deutsche“ Landschaften im Osten: Die Nationalsozialisten erkannten das ideologische Potenzial, das im Naturschutz steckte. Viele grüne Aktivisten wechselten daraufhin ins braune Lager.

[17]

#26 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 10:29 146097535410Mo, 18 Apr 2016 10:29:14 +0100

Auf unserer Jahresfeier wird ein männliches Mitglied oder ein weibliches Mitglied, das einen Minirock trägt, herzlich begrüßt.

Deutsche Sprache, schwere Sprache?

#27 Kommentar von Istdasdennzuglauben am 18. April 2016 00000004 10:29 146097537610Mo, 18 Apr 2016 10:29:36 +0100

Deutschland,der Wiedergutmachweltmeister.

#28 Kommentar von alte Frau am 18. April 2016 00000004 10:30 146097540410Mo, 18 Apr 2016 10:30:04 +0100

#8 [18] (18. Apr 2016 10:18)

Dass unsere ach so hoch verehrte Frau Bundeskanzler keinen einzigen Berater um sich hat, der sie vor einer solchen Fehleinschätzung hatte bewahren können, zeigt das kaputte System besonders deutlich. Die Fähigen werden in die Wüste geschickt, dumme Säcke werden in Amt und Würden gehalten!
++++++++++++++++++++
Die ach so verehrte, leider noch Bundeskanzlerin ist beratungsrestitent, was soll sie also mit Beratern.

#29 Kommentar von hoppsala am 18. April 2016 00000004 10:30 146097543710Mo, 18 Apr 2016 10:30:37 +0100

Die Frage ist, darf eine Firma ueberhaupt Gesetze und Richter haben.

#30 Kommentar von Religion_ist_ein_Gendefekt am 18. April 2016 00000004 10:31 146097547910Mo, 18 Apr 2016 10:31:19 +0100

Merkel begeht einen politischen Fehler nach dem anderen. Man könnte auf den Gedanken kommen, daß es Absicht ist. Gibt es irgendwo eine Sammlung der Begründungen, mit denen die ganzen Strafanzeigen wegen Landesverrat u.ä. abgeschmettert wurden? Mich interessiert, was es noch alles braucht als Anfangsverdacht.

#31 Kommentar von Nachdenkender am 18. April 2016 00000004 10:32 146097555310Mo, 18 Apr 2016 10:32:33 +0100

Mit der Anführung von Paragraphen, ohne Kenntnis des Wortlautes dieser, erkennt man sehr gut, was ein „Physikstudium“ doch anrichten kann. Da helfen nicht mal Textschreiberlinge und angestellte Labersäcke bei einer solchen Arschkriechertrulla im Regierungsamt. Marionetten machen eben nur das, was deren Spieler ihnen vorgiebt. Es sei denn, daß eventuell mal ein Faden reißt. Aber darauf werden wir wohl bei unseren Marionetten in Berlin vergeblich warten, wenn wir die nicht entsorgen.

#32 Kommentar von Marie-Belen am 18. April 2016 00000004 10:33 146097558410Mo, 18 Apr 2016 10:33:04 +0100

Mayzek will mehr über den Islam AUFKLÄREN;
dabei ist doch der Islam mit all seinen weltweit operierenden Anhängern sozusagen SELBSTERKLÄREND.

„Zentralrat der Muslime fühlt sich an Hitler-Deutschland erinnert“ wegen der PÖSEN AfD.

[19]

PS. Irgendwie erinnert mich das Foto an Hackefresse.

#33 Kommentar von Orwellversteher am 18. April 2016 00000004 10:33 146097562010Mo, 18 Apr 2016 10:33:40 +0100

OT

Ich glaube gar nichts mehr:

– der Germanwingsabsturz
– die vermißten und getöteten Kinder vom letzten Sommer
– das „Unglück“ von Bad Aibling

und jetzt:

– der ertrunkene Neunjährige

Paranoia? Nach all den Lügen des letzten Jahres? Hätte jemand all dies vorher erzählt, wäre der zum Spinner abgestempelt worden.

#34 Kommentar von Orient am 18. April 2016 00000004 10:34 146097567910Mo, 18 Apr 2016 10:34:39 +0100

Nicht schon wieder! Wir hatten das bereits beim ersten Beitrag zu dem Thema. Bitte dort nachschlagen.

Ich habe dort aus dem Schönke/Schröder Lehrkommentar ein Zitat eingestellt und auf den Fall betreffend Reza Pahlewi verwiesen: Das betreffende Staatsoberhaupt muß sich nicht in der BRD aufhalten. Viel Wirbel um nichts.

Da aber Erdowahn selbst bereits Anzeige erstattet hat, wäre allenfalls fraglich, ob Makel das überhaupt hätte durchwinken dürfen, weil sie so einer Mehrfachverfolgung wegen ein und derselben Straftat Tür und Tor geöffnet hat. Art. 103 II. GG verbietet Mehrfachverfolgung wie Mehrfachbestrafung wegen ein uund der selben Tat.

#35 Kommentar von aristo am 18. April 2016 00000004 10:35 146097571510Mo, 18 Apr 2016 10:35:15 +0100

#11 charlytroll

Es wäre hilfreicher gewesen, wenn Merkel mit Verweis auf den Umgangston in diesem Forum das Strafbegehren zurückgewiesen hätte.
___________________________________________________

Sie haben vergessen, auf den rüden Umgangston in der WELT zu verweisen, die sich erlaubt hat, auf die Vorverurteilung durch Merkel hinzuweisen.

„Und Merkel urteilte, dessen Gedicht sei „bewusst verletzend“.“

[20]

#36 Kommentar von Nachdenkender am 18. April 2016 00000004 10:35 146097573010Mo, 18 Apr 2016 10:35:30 +0100

#19 sauer11mann (18. Apr 2016 10:25)
Aufklärung, nicht nur Mahnung!
Ich warte!

#37 Kommentar von ThomasEausF am 18. April 2016 00000004 10:37 146097582110Mo, 18 Apr 2016 10:37:01 +0100

Auch wenn ich mich geirrt haben sollte wegen des „oder“, dann kann sich Böhmermann auf ellenlange Beleidigungen anderer Staatsoberhäupter berufen, die nie verfolgt wurden. Man denke nur an George und George W. Bush. Da wäre dann aus meiner Sicht die Frage nach dem Gleichheitsgrundsatz zu stellen.

#38 Kommentar von Orient am 18. April 2016 00000004 10:37 146097582910Mo, 18 Apr 2016 10:37:09 +0100

#25 Nachdenkender (18. Apr 2016 10:32)

Mit der Anführung von Paragraphen, ohne Kenntnis des Wortlautes dieser, erkennt man sehr gut, was ein „Physikstudium“ doch anrichten kann.

Das mit dem Lesen (und verstehen) beschränkt sich aber nicht nur auf studierte Physiker, sondern gilt genauso für Nichtakademiker!

#39 Kommentar von archijot@gmx.de am 18. April 2016 00000004 10:38 146097589610Mo, 18 Apr 2016 10:38:16 +0100

Hallo #23 alte Frau,

da haben Sie natürlich auch wieder recht.

#40 Kommentar von Religion_ist_ein_Gendefekt am 18. April 2016 00000004 10:38 146097589810Mo, 18 Apr 2016 10:38:18 +0100

PS: Ich bezog mich auf ihre Einmischung in den Fall überhaupt, welche die Gewaltentrennung in Frage stellt. Auf den Fehler in der o.g. Ansicht haben Mitkommentatoren bereits aufmerksam gemacht. Warum Erdogan Merkels Zustimmung braucht, um vor Gericht zu ziehen, ist mir indes schleierhaft, und noch viel mehr, warum sie überhaupt darauf eingeht. Außer, man nimmt eine bereits erwähnte Agenda an.

#41 Kommentar von Orwellversteher am 18. April 2016 00000004 10:40 146097600210Mo, 18 Apr 2016 10:40:02 +0100

#20 Eurabier (18. Apr 2016 10:26)
#15 aristo (18. Apr 2016 10:24)

Böhmermann ein Opfalamm?
———————————————-

Ja natürlich, an diesem Hetzer gegen die AfD wollen die Totalitärmedien sich gesundstoßen.

Motto: Das Opfa ist einer von UNS ! Wir gehen durch alle Instanzen gegen die da oben.

Denn: WIR sind die Guten. Seht Ihr das jetzt alle?

Dann können wir wieder gegen die AfD hetzen, denn wie Ihr wißt, sind wir ja die Guten, gegen Merkel, gegen den Sultan. Dort aber sind die Bösen, seht: PEGIDA, AfD

#42 Kommentar von Religion_ist_ein_Gendefekt am 18. April 2016 00000004 10:40 146097602210Mo, 18 Apr 2016 10:40:22 +0100

Gibt es ähnliche Gesetze in der Türkei, wo Deutsche einschließlich der Regierung tagein, tagaus verunglimpft werden, und warum wird dagegen nicht massiv vorgegangen? Was ist mit Griechenland und den Hitler-Vergleichen? Und dem ganzen schwindeligen Rest, der zwar gerne unser Geld nimmt, aber sich zum Dank dafür umso garstiger aufführt?

#43 Kommentar von seegurke am 18. April 2016 00000004 10:41 146097606310Mo, 18 Apr 2016 10:41:03 +0100

Der Gesetzestext bezieht sich durch das Wort „oder“ sehr wohl auf Staatsoberhäupter,die sich im Ausland befinden.Insofern stimmt dieser Beitrag leider nicht und der Paragraph kann auf die causa Böhmermann angewendet
werden.
Meiner persönlichen Ansicht nach ist dieses „Gedicht“ weder satirisch noch lustig,sondern einfach nur unterirdisch geschmacklos und unterhalb der Gürtellinie,typisch Böhmermann eben.

#44 Kommentar von FrankP am 18. April 2016 00000004 10:41 146097607510Mo, 18 Apr 2016 10:41:15 +0100

#16 HBS (18. Apr 2016 10:24)
Juristisch gesehen ist diese „Affäre Böhmermann“ eigentlich eine „Affäre ZDF“, denn Möhmermann ist beim ZDF Angestellter, bzw. Mitarbeiter.

Sie haben völlig Recht, aber hier sieht man wieder, wie wenig die Kommentatoren die Texte der Kollegen lesen. Man sollte tatsächlich davon ausgehen, das die Firma ZDF dafür haften muss! Das sollte wohl durch ein Bauernopfer vermieden werden

#45 Kommentar von Kutte1895 am 18. April 2016 00000004 10:42 146097616710Mo, 18 Apr 2016 10:42:47 +0100

Es wäre gut, wenn man nun endlich wieder zu den wichtigen Themen übergeht !

Das Bühnenstück um Kasner, Erdolf und dem ZDF-Clown geht mir mittlerweile am Arxxx vorbei, der Informationsgehalt der Beiträge um diese Farce interessiert die meisten vermutlich genau soviel wie die Bekanntgabe der Wasserstände und Tauchtiefen.
Bitte PI …

#46 Kommentar von Religion_ist_ein_Gendefekt am 18. April 2016 00000004 10:43 146097623310Mo, 18 Apr 2016 10:43:53 +0100

#1 Pedo Muhammad (18. Apr 2016 10:10)

Heiko Maas will §103 StGB abschaffen 🙂

Will er sich rehabilitieren?

#47 Kommentar von alte Frau am 18. April 2016 00000004 10:44 146097629310Mo, 18 Apr 2016 10:44:53 +0100

#27 Marie-Belen (18. Apr 2016 10:33)

Mayzek will mehr über den Islam AUFKLÄREN;
dabei ist doch der Islam mit all seinen weltweit operierenden Anhängern sozusagen SELBSTERKLÄREND.

„Zentralrat der Muslime fühlt sich an Hitler-Deutschland erinnert“ wegen der PÖSEN AfD.

[19]

PS. Irgendwie erinnert mich das Foto an Hackefresse.
++++++++++++++++++++++++++++++++++
Hallo Marie-Belen. Diesen Link ohne Warnung zu setzen ist derb. Ich habe jetzt mächtige Krämpfe nach dem Anblick.
Rätselhaft wird mir bleiben ob dieser Typ überhaupt in unserer Deutschen Politik eine Daseinsberechtigung hat, was ich sehr bezweifle.
Wir brauchen hier keine Muslime und keinen Zantralrat der Muslime.

#48 Kommentar von Orient am 18. April 2016 00000004 10:44 146097629610Mo, 18 Apr 2016 10:44:56 +0100

#36 aristo (18. Apr 2016 10:35)

Sie haben vergessen, auf den rüden Umgangston in der WELT zu verweisen, die sich erlaubt hat, auf die Vorverurteilung durch Merkel hinzuweisen.

Soso, wußte gar nicht, daß da schon ein Urteil ergangen ist! Ich Depp dachte immer, da soll jetzt erst einmal der Staatsanwalt prüfen, ob er überhaupt Anklage erheben will.

#49 Kommentar von verwundert am 18. April 2016 00000004 10:45 146097631610Mo, 18 Apr 2016 10:45:16 +0100

#2 Lepanto2014 (18. Apr 2016 10:11)
Wenn Böhmermann kein Medien-Vasall der Blockpartei(en) wäre, würde er sich auf den ganzen juristischen Unfug überhaupt nicht einlassen, sondern sich absetzen und, je nach Geschmack, politisches Asyl in England oder Rußland beantragen.
-.———

Ja vor allem in Russland würde er sich bestimmt sehr wohl fühlen.
Ein falsches Wort über Putin und die Redaktion wird geschlossen, oder es gibt eine Haftstrafe, bei vorgesetzten Präsidenten Ablehnung kann auch mal ein Heckenschütze drohen,.
Aber für den PI Leser ist Russland ja eh ein Epizentrum der freien Meinungsäußerung und ein demokratischer Vorzeigestaat, nach dem man sich nur sehen kann.
Warum das so ist, ist ja auch klar.

#50 Kommentar von spencer am 18. April 2016 00000004 10:46 146097640410Mo, 18 Apr 2016 10:46:44 +0100

Verehrte Frau Goldmann,

bitte lesen Sie den Absatz 1 von Anfgang an einmal genau und unterteilen Sie seine Aussagen. Dann werden Sie Ihren Fehler gleich in den ersten 4 Worten finden:

„Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält“

Zur Erläuterung: beim Staatsoberhaupt ist keine Ortsabhängigkeit gegeben. Beim Mitglied der Regierung aber schon. Wäre Davutoglu beleidigt worden, hätte er zum Zeitpunkt der Beleidigung in Deutschland sein müssen, um den Paragraph zur Anwendung zu bringen. Bei Erdogan als Staatsoberhaupt nicht. Da gilt er immer.

Insofern hat sich der Artikel leider erledigt, da seine Kernaussage nicht richtig ist.

Ich bin aber trotzdem der Meinung, dass Merkel hier politisch die falsche Entscheidung getroffen hat.

#51 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 10:46 146097640810Mo, 18 Apr 2016 10:46:48 +0100

Aussagenlogik:

„Wenn mir mein Freund Peter tausend Euro leiht
ODER es mir gelingt, mein Motorrad zu verkaufen
ODER wenn mir mein Freund Wilhelm Geld vorstreckt, werde ich den Urlaub buchen.“

Wenn Peter die Knete rüberwuppt, muß ich mir die Bedingungen B und C gar nicht mehr angucken, der Urlaub ist gebongt.

Das ODER trennt die Bedingungen A, B und C scharf voneinander ab.

#52 Kommentar von FanvonMichaelStürzenberger am 18. April 2016 00000004 10:47 146097643510Mo, 18 Apr 2016 10:47:15 +0100

#1 Pedo Muhammad (18. Apr 2016 10:10)
Heiko Maas will §103 StGB abschaffen 🙂

[13]
**********
Man kann doch nichts abschaffen, was es seit Jahren eh nicht mehr gibt!
Bereinigungsgesetze 2006/07 und 2010! Alle Gesetze, bis auf das Arbeitsrecht wurden AUFGEHOBEN.

#53 Kommentar von freegerman am 18. April 2016 00000004 10:47 146097644410Mo, 18 Apr 2016 10:47:24 +0100

Ich glaub ich spinne!

Können wir bitte aufhören schlecht recherchierte, völlig unhaltbare Artikel auf PI zu veröffentlichen? Was soll der Quatsch? Wollen Sie jetzt auch das Prädikat Lügenpresse tragen?

Haben Sie Frau Goldmann überhaupt 10 Sekunden lang für ihr Geschreibsel recherchiert?

Wenn Nein: Gehen Sie in die nächste juristische Bibliothek, suchen Sie sich den Schönke/Schröder und schlagen dort § 103 StGB nach.

Dort steht: Das ausländische Staatsoberhaupt muss sich nicht in Inland aufhalten, sondern NUR das Mitglied der ausländischen Regierung.

Beachten Sie das Wort „oder“!
Denn: juristisch „oder“ wirkt immer alternativ.

Kann hier jetzt jeder seine Privatmeinung als Artikel veröffentlichen?

#54 Kommentar von Orient am 18. April 2016 00000004 10:48 146097652410Mo, 18 Apr 2016 10:48:44 +0100

#47 alte Frau (18. Apr 2016 10:44)

Das Bild ist gut! Solche Bilder werden verwendet, wenn man den Betreffenden negativ darstellen will. Also voll in unserem Sinne – und passend zu seinen geistigen Furzen!

#55 Kommentar von ArmesDeutschland am 18. April 2016 00000004 10:49 146097655310Mo, 18 Apr 2016 10:49:13 +0100

[19]

Und ich fühle mich beim Islam an Tot Unterwerfung, Gewalttaten, Mord, Vergewaltigungen, Zerstörung, Verbissenheit, Vermummung, Sprengstoffgürtel, Kindersoldaten, Angst, Schrecken usw. usw. erinnert. Was gutes fällt mir überhaupt nicht ein. Die Nummer mit Hitler und Nazi zieht nicht mehr Herr Mazyek ! Immer die selbe Nummer bringt nichts. Lässt sich aber gut in so einem Land leben Herr Mazzyek, oder ?

#56 Kommentar von Reiner07 am 18. April 2016 00000004 10:50 146097661310Mo, 18 Apr 2016 10:50:13 +0100

Wenn man wirklich glauben sollte, dass sich Merkel und ihre Gurkentruppe noch Recht und Gesetz halten, dann hat man den Sinn zur Realität längst verloren! Es wird gebogen, gelogen, betrogen und geltendes Recht einfach ignoriert, warum auch nicht den Gesetzestext der § 103 ?

#57 Kommentar von Kutte1895 am 18. April 2016 00000004 10:50 146097662010Mo, 18 Apr 2016 10:50:20 +0100

#30 hoppsala (18. Apr 2016 10:30)

Die Frage ist, darf eine Firma ueberhaupt Gesetze und Richter haben.
_____________________________________________

NEIN !! Deswegen nimmt der Widerstand in der Bevölkerung deutlich zu. Das „Amtsgericht“ München sieht sich bedroht.

„Sogenannte Reichsbürger beschäftigen zunehmend das Amtsgericht München. Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher würden unter Druck gesetzt oder bedroht.
Das Amtsgericht erwäge nun eine – womöglich bundesweit erste – Klage, um gegen einen Interneteintrag vorgehen zu können, in dem das Gericht neben anderen Behörden als private Firma aufgeführt ist. Es müsse klargestellt werden, „dass wir den Rechtsstaat nicht vorführen lassen“. Solche Eintragungen führen „Reichsbürger“ als vermeintlichen Beweis ihrer Thesen an.“

[21]

#58 Kommentar von Aussteiger am 18. April 2016 00000004 10:51 146097669110Mo, 18 Apr 2016 10:51:31 +0100

Ich gehe sowieso davon aus, dass es gegen B. nicht zu einer Klage kommt. Dafür reicht der Sachverhalt überhaupt nicht aus. Bätsch Erdoganove !!!!!

#59 Kommentar von Erich_H am 18. April 2016 00000004 10:53 146097678310Mo, 18 Apr 2016 10:53:03 +0100

§103 ist anwendbar weil Merkel das alternativlos entschieden hat.

Sie kann locker per humanitären Imperativ Gesetze außer Kraft setzen, aber nur wenn es um es bestimmte Themen geht. Und nur da. Die Grenze öffnen? Kein Problem! Geld an Griechenland überweisen? Alternativlos! Islam gehört zu Deutschland? Aber sicher doch! Türkei in die EU? Na selbstverständlich! NSA-Überwachung? Nein, niemals. Krieg gegen Irak? Wenn USA es wollen, dann…

Es ist nämlich sehr schlimm wenn Satire keine Grenzen kennt und hat. Dagegen ist es super wenn Deutschland keine Grenze hat. Je suis charlie – das war gestern, heute gilt „je suis erdogan“. Wir schaffen das.

Die Regierung gibt deutsche Satiriker „zum Abschuß“ frei – das ist doch das wahre Problem. Ohne ihrer Zustimmung wäre die Anwendung dieses Paragraphs gar nicht möglich.

Man pfeift auf Gesetze, Dublin-Abkommen, etc. aber wenn um $103 und Erdogan geht – da wird hart durchgegriffen. Obwohl ihr per Gesetz die Möglichkeit angeboten wird diese Klage abzuweisen, entscheidet sie sich für die Klage.

Und da wo das Gesetz für sie gar keine Spielräume anbietet (Rückführung von Kriegsflüchtlingen, Keine „Refugees“ aus sicheren EU-Staaten, Dublin-Abkommen, etc.), da werden welche alternativlos neue und alternativlose (!!!) Wege geschaffen. Ohne Parlament. Da alternativlos.

#60 Kommentar von sunsamu am 18. April 2016 00000004 10:53 146097680710Mo, 18 Apr 2016 10:53:27 +0100

Die bunte Kanzlerdarstellerin hat schon so viele Gesetze ignoriert, gebrochen und mit Füßen getreten, warum sollte sie gerade in diesem Fall irgendwas richtig machen?
Sie bohrt sich nur noch immer tiefer in die hintere Körperöffnung des Möchtegern-Kalifen in Ankara, dem sie ohne Not Deutschland und Europa ausgeliefert hat.
Und der brave, schafige deutsche Michel schläft weiter…
Unfaßbar!

#61 Kommentar von White Russian am 18. April 2016 00000004 10:53 146097682110Mo, 18 Apr 2016 10:53:41 +0100

Ich finde es ziemlich amüsant wie zart beseidet Erdoggy ist. Symptomatisch für nahezu alle Moslems. Kein Sinn für Humor, sofort beleidigt und permanent fordernd.

#62 Kommentar von FrankP am 18. April 2016 00000004 10:53 146097683210Mo, 18 Apr 2016 10:53:52 +0100

#16 HBS (18. Apr 2016 10:24)
Juristisch gesehen ist diese „Affäre Böhmermann“ eigentlich eine „Affäre ZDF“, denn Möhmermann ist beim ZDF Angestellter, bzw. Mitarbeiter.

In was für einer verkorksten Republik leben wir eigentlich, dass Sie diesen Sachverhalt aufdecken müssen und kein einziger feiger Rechtsverdreher sich in diese Debatte einmischt? Nur die wahren Patrioten nutzen noch ihr Hirn in Deutschland!

#63 Kommentar von Mark von Buch am 18. April 2016 00000004 10:55 146097690110Mo, 18 Apr 2016 10:55:01 +0100

Der Verfasser des Artikels hat definitiv recht.
Vor dem vieldiskutierten ODER steht ein Komma!
Danach wird ein separierter möglicher Tatbestand gekennzeichnet.

MvB, in Nebenbeschäftigung Strafjurist

#64 Kommentar von zille1952 am 18. April 2016 00000004 10:55 146097693510Mo, 18 Apr 2016 10:55:35 +0100

Ich kanns nicht mehr hören und sehen. Soviel mediale Aufmerksamkeit für diesen Linken C-Komiker, haben wir in Deutschland keine anderen, wichtigeren Probleme!? Während ganz Deutschland über diesen Komiker-Affen diskutiert, geht die illegale Masseneinwanderung in unser Land unvermindert weiter, und wird sich immer mehr steigern, je wärmer das Wetter wird. Daher dürfen wir nicht nachlassen, dieses Thema immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

#65 Kommentar von Eddie Kaye am 18. April 2016 00000004 10:55 146097694110Mo, 18 Apr 2016 10:55:41 +0100

Hinweisende Ausdrücke wie »dies ist so zu verstehen, dass …« finden sich nun mal nicht in Gesetzestexten. Weiters für gewöhnlich auch keine ausdrücklichen Leseanweisungen, wie die -von mir- öfters verwendeten Trennstriche – also in etwa:

»Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt -oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung- beleidigt …«

… die aber helfen würden, stark strukturierte Texte leichter zu verstehen, die eigentlich nur simultan erfasst werden können.

#66 Kommentar von Erich_H am 18. April 2016 00000004 10:56 146097701910Mo, 18 Apr 2016 10:56:59 +0100

#59 Aussteiger (18. Apr 2016 10:51)

Ich gehe sowieso davon aus, dass es gegen B. nicht zu einer Klage kommt.

Ich denke er wird zu einer Geldstrafe verurteilt.

Sonst musste Merkel ja zurücktreten. Denn sie hat sich ja schon vorher bei den Türken persönlich per Anruf gemeldet und ihr Sprecher teilte uns allen mit, dass das Gedicht beleidigend und verletzend ist.

Und diese Gerichte sollen jetzt sagen, dass sie falsch liegt? Die Gerichte, die alle Klage gegen sie und ihre alternativlose Entscheidungen abweisen?! Echt jetzt? ))))

#67 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 10:57 146097702210Mo, 18 Apr 2016 10:57:02 +0100

#50 verwundert

„Aber für den PI Leser ist Russland ja eh ein Epizentrum der freien Meinungsäußerung und ein demokratischer Vorzeigestaat, nach dem man sich nur sehen kann.“

***********************************************

Ach du heiliger Strohmann.

[22]

#68 Kommentar von siggi am 18. April 2016 00000004 10:59 146097715010Mo, 18 Apr 2016 10:59:10 +0100

Irgendwie schäma ich mich ein Deutscher zu sein!
Wir werden von Politikern belogen und Betrogen
Wir unterliegen einer Zensur in Wort und Bild
Wir sind endmündigt
Und was tun wir ?
Wir sind FEIGE und VERSCHLAFEN !!!!!!
Wenn ich andere Länder sehe ,die gehen in Massen auf die Strasse tun etwas gegen Misstände !!!!
Wir fragen erst mal um ERLAUBNIS für eine Demo und machen mit der Polizei Termine !!!
Dieser Paragraph ist ANTIK und nicht anwendbar . Punkt

Die Politische Schlange muss weg ,der Kopf zuerst!!!
STEHT AUF UND SEIT NICHT FEIGE !!

#69 Kommentar von Erich_H am 18. April 2016 00000004 11:00 146097725411Mo, 18 Apr 2016 11:00:54 +0100

#63 zille1952 (18. Apr 2016 10:55)

Ich kanns nicht mehr hören und sehen. Soviel mediale Aufmerksamkeit für diesen Linken C-Komiker

—-

Es ist doch egal wer Merkel politisch erledigt und letztendlich schreit „Der Kaiser ist nackt“.

Er hat dafür viel mehr getan als alle PI-Kommentatoren auf dieser Webseite zusammen.

#70 Kommentar von siggi am 18. April 2016 00000004 11:01 146097731911Mo, 18 Apr 2016 11:01:59 +0100

Jetzt vor der Wahl werden wieder Versprechungen gemacht ( Augenwischerei)

#71 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 11:03 146097739211Mo, 18 Apr 2016 11:03:12 +0100

#63 Mark von Buch

„Der Verfasser des Artikels hat definitiv recht.
Vor dem vieldiskutierten ODER steht ein Komma!“

************************************************

Nein.

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter …

Vor dem „oder“ steht kein Komma.

Für Grammatikverweigerer: Vor dem – hier nicht relevanten – zweiten „oder“ steht ein Komma, weil der Relativsatz mit einem solchen abgeschlossen werden muß.
Erdogan ist ausländisches Staatsoberhaupt, damit ist der Keks bereits vor dem relevanten und trennenden ersten „oder“ gegessen.

#72 Kommentar von FrankP am 18. April 2016 00000004 11:06 146097758811Mo, 18 Apr 2016 11:06:28 +0100

#54 freegerman (18. Apr 2016 10:47)

Herr Feegermann, seien Sie bitte vorsichtig, sonst landen Sie genau wie ich, auf dem Index!!! 😉

#73 Kommentar von LinkeKuh am 18. April 2016 00000004 11:06 146097760411Mo, 18 Apr 2016 11:06:44 +0100

kuckt mal wer das unterschreibt

[23]

#74 Kommentar von siggi am 18. April 2016 00000004 11:08 146097772411Mo, 18 Apr 2016 11:08:44 +0100

Wir sind 80 Mill Einwohner ,wenn nur ein viertel
aufbegehrt ,wird sich auch was ändern !
Aber wir schaffen ,dank der Feigheit ,es nicht einmal 500.000 Stimmen auf die Beine zu stellen !
Wir warten nur wieder ab bis dieser Paragraph verschwindet. Es gibt noch bestimmt einige solcher Paragraphen !
Wir warten auch ab : Irgendwer wird ja was ändern an unserer Politik (wir sind das Volk und die Regierung )

#75 Kommentar von Durchblicker am 18. April 2016 00000004 11:10 146097780511Mo, 18 Apr 2016 11:10:05 +0100

Seit wann interessiert sich die Regierung Makel für Recht und Gesetz? Linke wollen die Bürger linken, belügen und betrügen.

#76 Kommentar von HPB am 18. April 2016 00000004 11:11 146097786911Mo, 18 Apr 2016 11:11:09 +0100

„Tod nach Zivilcourage in Kaufbeuren
23-Jähriger musste wegen einer Zigarette sterben“ (Focus-online)

Weiß schon jemand die Nationalität des Täters?

#77 Kommentar von hoppsala am 18. April 2016 00000004 11:11 146097788211Mo, 18 Apr 2016 11:11:22 +0100

@58 Kutte1895

Unglaublich, das Gericht will jetzt anscheinend Klage erheben dass die Luege, Wahrheit ist. Das ist Brutal.

Die BRD ist eine Private Firma, das ist nunmal so wenn man keinen Friedensvertrag hat und sich immer noch freut wenn die Besatzer zu Besuch kommen.

#78 Kommentar von M.Z. am 18. April 2016 00000004 11:11 146097791411Mo, 18 Apr 2016 11:11:54 +0100

Nicht nur der § 103 StGb gehört abgeschafft, sondern auch der § 90 StGb. [24] Gäbe es in diesem Staat eine wirkliche Gleichberechtigung, so sollte es egal sein, ob man zu Herrn Meier, Müller oder Schmidt oder zum Bundesgauckler “Du Arschloch” sagt.

#79 Kommentar von hoppsala am 18. April 2016 00000004 11:13 146097798011Mo, 18 Apr 2016 11:13:00 +0100

@73 Durchblicker

Seit wann interessiert sich die Regierung Makel für Recht und Gesetz? Linke wollen die Bürger linken, belügen und betrügen.
—————–

Sie interessieren sich nur fuer Recht und Gesetz wenn es ihnen was nuetzt!

#80 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 11:13 146097800411Mo, 18 Apr 2016 11:13:24 +0100

#68 FrankP

„Haben Sie die PI Affäre um das gefälschte chinesische Merkel Kritik-Video mitbekommen, das war der Hammer!“

*************************************************

Können Sie mir auf die Sprünge helfen? Wiewohl ich das Video von Anbeginn für eine Fälschung gehalten habe, habe ich nicht mitbekommen, ob es einen Beweis dafür gibt, daß es eine Fälschung ist.

#81 Kommentar von eule54 am 18. April 2016 00000004 11:13 146097803011Mo, 18 Apr 2016 11:13:50 +0100

Das Empörungsgequake der linkksgrünen Chaospolitiker und der linken Schweine-Presse beweist, dass die AfD gute Politik macht! 🙂

Totale Spitze ist das widerliche Genöle vom „Zentralrat“ der Terrorsekte:

Anti-Islam-Pläne der AfD – Zentralrat der Muslime fühlt sich an Hitler-Deutschland erinnert

[25]

#82 Kommentar von OStR Peter Roesch am 18. April 2016 00000004 11:13 146097803611Mo, 18 Apr 2016 11:13:56 +0100

Ich habe das ausführlichst schon in den vorhergehenden Artikeln zum Thema analysiert. Frau Goldmann hat recht.

#83 Kommentar von John Maynard am 18. April 2016 00000004 11:14 146097805511Mo, 18 Apr 2016 11:14:15 +0100

ENDE
Bitte!

#84 Kommentar von hoppsala am 18. April 2016 00000004 11:16 146097821611Mo, 18 Apr 2016 11:16:56 +0100

Seit der Bluttat in Genf ist der Hauptverdächtige, ein Senegalese mit italienischem Pass, verschwunden.

Valentina T. kannte ihren Mörder. Auf Facebook postete sie im November ein Foto aus Paris.
Das kommentiert der Senegalese mit den Worten: «Wow, was für ein schönes Leben.»

————————–

Ein Molekularbiologin(Kein Witz!) erschlagen von einer Fachkraft!!!!!!!!!!!!

#85 Kommentar von hoppsala am 18. April 2016 00000004 11:17 146097823311Mo, 18 Apr 2016 11:17:13 +0100

[26]

#86 Kommentar von LinkeKuh am 18. April 2016 00000004 11:17 146097826111Mo, 18 Apr 2016 11:17:41 +0100

das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält !

das schließt das ODER nicht aus

#87 Kommentar von Tabu am 18. April 2016 00000004 11:18 146097833611Mo, 18 Apr 2016 11:18:56 +0100

[27]

Eine erschütternde Bilderserie,von bis vor kurzem und jetzt..
Nur Müll,verseuchte Flüsse..einzelne Tiere die
nicht wissen wohin und andere,die schon garnicht mehr vorhanden sind..

Nur Neger Rammler,die garnicht genug zerstören können..
Manchmal bin ich voll misanthropisch..
Da widert mich diese Brut nur noch an..

Ein kleiner Komet in manche Regionen,wäre
wünschenswert..Wenn es da nicht noch einen Restbestand von Tiere geben würde..

#88 Kommentar von LinkeKuh am 18. April 2016 00000004 11:19 146097835311Mo, 18 Apr 2016 11:19:13 +0100

das oder legt lediglich fest ob es ein Staatsoberhaupt oder ein Vertreter/dergleichen war

und dieser muß sich wärend diese beleidung im inland aufhalten !

#89 Kommentar von freegerman am 18. April 2016 00000004 11:20 146097840611Mo, 18 Apr 2016 11:20:06 +0100

#67 FrankP (18. Apr 2016 11:00)

Habe ich. Sowohl das hier, als auch das gefälschte Video hätte man mit wenigen Minuten Rechercheaufwand entlarven können.
Für mich nicht verständlich, wie man einerseits ständig auf die „Lügenpresse“ eindreschen kann, aber selbst auch keine Recherche betreibt…

#75 OStR Peter Roesch (18. Apr 2016 11:13)

Ihre Analyse ist nur leider faktisch falsch.
->Schönke/Schröder, § 103.
Sie sollten bei Einstein und der Relativitätstheorie bleiben, juristisches Terrain ist für Sie offensichtlich nicht zugänglich.

#90 Kommentar von fruchtzwerg am 18. April 2016 00000004 11:20 146097842611Mo, 18 Apr 2016 11:20:26 +0100

Mit Verlaub, aber es ist Schwachsinn. Der Paragraph ist sehr wohl anwendbar. Die Fähigkeit mit Verständnis zu lesen scheint leider nicht nur unter Muslimen nicht allzu sehr verbreitet zu sein.

Das Wort „oder“ macht den Unterschied.

#91 Kommentar von schmarrkopf am 18. April 2016 00000004 11:25 146097871911Mo, 18 Apr 2016 11:25:19 +0100

Ich bin kein Jurist, kenne mich mit türkischem Verfassungsrecht noch weniger aus – will ich auch gar nicht -, aber ich würde den Hebel an einem anderen Punkt des §103 StGb ansetzen:

Die Frage, die ich stellen würde, ist, ob Erdogan überhaupt STAATSOBERHAUPT ist. Damit meine ich, dass oftmals in Verfassungstexten repräsentative Positionen (z.B. die Queen in Kanada, Bundespräsident in Deutschland [?]) als offizielles Staatsoberhaupt geführt werden.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus mit türkischem Verfassungsrecht und kann ihr Erhellendes beitragen.

Kleine Anmerkung: Ich finde nicht, dass man §103 streichen sollte. Warum sollte man ausländlischen Regierungen nicht ein gewisses Maß an Respekt zollen?

#92 Kommentar von PEGIDA muss wachsen am 18. April 2016 00000004 11:25 146097872111Mo, 18 Apr 2016 11:25:21 +0100

Folgendes ist zu dem 103 zu lesen
1) Die Vorschrift schützt drei Gruppen von Personen, die denen des 102 entsprechen. Besonderheiten des Schutzes: a) Er ist erweitert für das Staatsoberhaupt und den ausländischen Missionsleiter. Denn sie brauchen sich hier nicht in amtlicher Eigentschaft im Inland aufzuhalten; b) er ist eingeengt bei ausländischen Regierungsmitgliedern. Denn bei ihnen wird hier (neben dem amtlichen Aufenthalt im Inland) verlangt, dass sie mit Beziehung auf ihre Stellung beleidigt werden.

Wer kann damit was anfangen?

#93 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 11:26 146097878711Mo, 18 Apr 2016 11:26:27 +0100

#77 OStR Peter Roesch

„Ich habe das ausführlichst schon in den vorhergehenden Artikeln zum Thema analysiert. Frau Goldmann hat recht.“

*************************************************

Die Heerscharen von Geisterfahren, die Ihnen entgegenkommen, scheinen Sie nicht weiter zu irritieren.

#94 Kommentar von TanjaK am 18. April 2016 00000004 11:27 146097884011Mo, 18 Apr 2016 11:27:20 +0100

Die Putschistin und die Folgen der Ermächtigung

“Du darfst das Rathaus ans Ausland vermieten – aber sag nie etwas gegen Max”. So Georg Kreisler 1962/63. Der Max (Frisch) heißt heute Recep (Erdogan), doch die Rathäuser unserer Städte sind inzwischen längst straflos an das Ausland vermietet, meist an die Separations- und Integrationsverweigerungsindustrie, die das türkische Milieu, in dem Erdogan eine 2/3 – Mehrheit hält, voll und ganz okkupiert hat – bis zu den entscheidenden Stellen in Ministerien. Wer sich heute als selbsternannter Liberaler oder Libertärer generös gegenüber dem Ersuchen des aktiven Arm der islamistischen, großosmanischen Erweckungsbewegung zeigt, der ist es nun nicht mehr, denn, wenn er es wirklich sein wollte, müsste er liberal und libertär das freie Wort gegen einen ausländischen Machthaber und islamistischen Krieger, der sich sogar gegenüber des IS-Terrors in Nachsicht übt, verteidigen oder sagen: Das ist kein Fall für die Gerichte. Jeder, der das so sieht und mit Merkel einem Deutschen den Schutz entzieht, ihn quasi frei setzt, auf hohe See entlässt und nebenbei den Amtseid bricht, fällt als Bündnispartner gegen den Islamismus aus. Hier ist die Trennschärfe! Seit der Ausbürgerung Biermanns gab es keinen solchen Fall. Margot Honecker sorgte immerhin dafür, dass Biermann sich nicht juristisch für seine Äußerungen verantworten musste und steht damit moralisch-politisch über jenem Wagner-Epigönchen, das sich die Götterdämmerung einmal genau ansehen sollte!

Nuhr zwei Astlöcher

Dass der verhängnisvolle, erfolgshemmende Pfropfen Bernd Lucke, Erdogan lobt und dem janusköpfigen Böhmermann, den niemand heroisieren oder künstlerisch in diesem Falle belobigen sollte, in den Rücken fällt und hinterrücks schmäht, ist die eine Sache, die andere das opportunistische Verhalten Dieter Nuhrs, der längst in seinen Programmen Abbitte leistet und besonders hervor tritt, in dem er Merkels landes – und menschenverräterisches Handeln propagandistisch streichelt. Nuhr, damals inhaltlich im Recht, sperrte Böhmermann zur Zeit der Griechenlanddebatte von seiner Facebookseite aus (aber auch die Schreiberin dieser Zeilen) und ist nicht grad bekannt als meinungstolerierender Mensch, besitzt jedoch die Erfahrung, wie es ist einen Prozess um Beleidigungen allein durchstehen und auch die finanziellen Folgen tragen zu müssen (etwas, was den Pseudoliberalen im Fall Böhmermanns auch völlig egal ist), blieb auch damals ohne großen Rückhalt bei den Kabarettkollegen, galt doch seine früher geäußerte Islamkritik paradoxerweise als “rechts”. Seitdem lernte er dazu, zog die Lehren aus der Bestrafung des einen unter hundert, den er selbst verkörperte und stößt nun beinahe in dasselbe Horn. Vielleicht allerdings gönnt er auch wegen seiner alten Fehde mit Böhmermann jenem deshalb die Teilung seiner Erfahrung, ohne Interesse an der Verantwortung und der Frage, was er damit unterstützt.

Die Schizophrenie der Linken

Dieser Fall könnte eine Art reinigendes Gewitter darstellen und bei jenem Teil der linken Öffentlichkeit, die ihren verkrampften Kampf gegen alles, was scheinbar “rechts” von ihnen steht, einen dialektischen Denkprozess in Gang setzen. Böhmermanns Verse waren viel deutlicher, ätzender und “rassistischer” als hunderttausende anderer Meinungsäußerungen, die bei Facebook oder in gesellschaftlichen Debatten abgestraft wurden. Schon der Hinweis darauf, dass das Erdogan-Milieu erfolgreich die Gesellschaft unterminiert – was man an vielen Äußerungen der “Deutsch-Türken” in diesen Tagen erleben kann – gilt als diskriminierender Hinweis. Vielleicht wollen die Linken, die leider von dieser Affäre profitieren werden, ein Kritik-Monopol und strafen darum jeden ab, der nicht ihre sonstigen gesellschaftlichen Phantasien teilt, vielleicht aber begreifen sie auch nicht, dass es den normalen “Islam-Kritikern” IMMER um die Freiheit ging und um die Aufklärung über eine politische Ideologie im Gewand einer Religion, die darum den Linken nicht auf Anhieb auffällt, weil sie zu viele Ziele aus taktischen Gründen mit ihnen teilen. Mag sein, mancher wacht endlich aus seinen Blütenträumen aus rotem Mohn und anderer Pflanzen und anderer Substanzen auf.

17.4.2016 [28]

#95 Kommentar von brummibaer am 18. April 2016 00000004 11:27 146097885411Mo, 18 Apr 2016 11:27:34 +0100

Das stimmt nicht ganz. Wenn Ihr genau hinlest, bezieht sich der Inlandsaufenthalt eben nur auf die zweite und dritte Personengruppe – zum Beispiel Regierungsmitglieder, die sich in Deutschland aufhalten, nicht aber auf die Staatsoberhäupter:

„Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt…“

Ich vermute eher, dass die Verteidigung anbringen wird, dass das gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstößt. Allerdings ist auch der Bundespräsident besonders gegen Beleidigung geschützt. Abwarten.

#96 Kommentar von siggi am 18. April 2016 00000004 11:27 146097886011Mo, 18 Apr 2016 11:27:40 +0100

Der Paragraph ist Antik.PUNKT
Darüber zu debattiere ist witzlos !
Egal, wie dieses Gesetz geschrieben wurde!

#97 Kommentar von Pedo Muhammad am 18. April 2016 00000004 11:30 146097900111Mo, 18 Apr 2016 11:30:01 +0100

Kristina Schröder 🙂 zum Fall Böhmermann

Schröder kritisiert Erdogan SCHARF
und erinnert an Nazi-Karikatur über Merkel

Samstag, 16.04.2016

[29]

#98 Kommentar von Marie-Belen am 18. April 2016 00000004 11:33 146097919111Mo, 18 Apr 2016 11:33:11 +0100

#48 alte Frau (18. Apr 2016 10:44)

Nach der Daseinsberechtigung habe ich mich auch schon oft gefragt.

Zentralrat der Muslime – Er oder was? Sunniten, Schiiten ….

Zentralrat der Afrikaner – Wer oder was? Namibier, Angolaner, Südafrikaner, Marokkaner…

Die ganzen Zentralräte müssen weg

#99 Kommentar von Walkuere am 18. April 2016 00000004 11:33 146097920911Mo, 18 Apr 2016 11:33:29 +0100

Erdogan beschäftigt auch gerade Gutachter um zu klären, ob es sich bei Sméagol aus Herr der Ringe um einen Bösewicht handelt. Das ist alles so absurd, mir fehlen da die Worte.

Erdogan klagt wegen jedem Mist. Die Affäre um Jan Böhmermann ist derzeit zwar das aufsehenerregendste Beispiel für die Klagewut des Präsidenten, aber das „Schmähgedicht“ des deutschen Satirikers ist bei weitem nicht das absurdeste.

Gerade wurde einem Gericht in der westtürkischen Stadt Aydin ein Gutachten ganz besonderer Sachverständiger vorgelegt. Es handelt sich dabei um Personen, die sich eine spezielle Expertise in der Welt J.R.R Tolkiens und Peter Jacksons angeeignet haben – dem Autoren und dem Verfilmer der „Herr der Ringe“. Die Gutachter versuchen in ihrem Papier zu klären, ob es sich bei der Figur Sméagol beziehungsweise Gollum um einen Bösewicht handelt.

Warum? Weil der Arzt Bilgin Ciftci Bilder der Fantasy-Figur aus dem Tolkien-Universum neben Fotos des Präsidenten montiert hat. Er machte damit auf gewisse Ähnlichkeiten in Gestik und Mimik der beiden aufmerksam. Nachdem die Montage sich bei Twitter verbreitete folgte prompt die Anzeige wegen Präsidentenbeleidigung. Ciftci muss nun darauf hoffen, dass das Gericht anerkennt, dass der liebenswerte Sméagol, der vermutlich auf den Montagen zu sehen ist, nur unter dem Einfluss der Macht des Ringes zur hinterhältigen Figur Gollum mutiert.

[30]

#100 Kommentar von Bunte Republik Dissident am 18. April 2016 00000004 11:34 146097925811Mo, 18 Apr 2016 11:34:18 +0100

#80 freegerman (18. Apr 2016 11:20)

Für mich nicht verständlich, wie man einerseits ständig auf die „Lügenpresse“ eindreschen kann, aber selbst auch keine Recherche betreibt…

Das liegt vielleicht daran, dass PI keinen Zugriff auf die Milliarden Zwangsgelder hat?

Mal abgesehen davon gibt es bei PI immer die Möglichkeit im Kommentarbereich Richtigstellungen zu schreiben, die auch von PI übernommen wird.

Aber einen Blog, der sich ausschließlich über Spenden und freiwillige Mitarbeiter finanziert, dem seien Fehler nachzusehen, insbesondere wenn diese Fehler keine bewussten Lügen oder Weglassungen sind.

Aber am besten natürlich Sie tun etwas dafür, dass PI irgendwann mal genug Asche hat um Profirechercheure zu bezahlen, hier:

[31]

#101 Kommentar von irena lenz am 18. April 2016 00000004 11:34 146097929411Mo, 18 Apr 2016 11:34:54 +0100

habe ich eine Reportage gesehen aus Syrien-dort leben die Leute ganz normal,trotz krieg-warum die Syrer helfen nicht denen,welche sind in Kriegsgebiet,warum müssen wir kümmern???
Wir müssen auch alles mitmachen,was Merkel anordnet-dann Asad hat auch die letzte Wort,warum sind gegen ihm!

#102 Kommentar von FrankP am 18. April 2016 00000004 11:35 146097931211Mo, 18 Apr 2016 11:35:12 +0100

#82 Vielfaltspinsel (18. Apr 2016 11:13)

Der Beweis war meine chinesische Übersetzerin und die Herausnahme

#103 Kommentar von talkingkraut am 18. April 2016 00000004 11:35 146097932711Mo, 18 Apr 2016 11:35:27 +0100

#4 Fakten

Stimme zu und den anderen, die sich gegen diesen Unsinn stellen, das fremde Staatsoberhaupt müsse sich in Deutschland aufhalten, um Opfer einer Majestätsbeleidigung zu werden. Das würde ja auch nicht zu dem Straftatbestand der Majestätsbeleidigung passen, dass das fremde Staatsoberhaupt sich genauso wie der Legationsrat des fremden Staates in Deutschland aufhalten müsse.
Wenn Merkel eine Entscheidung trifft, schadet sie damit Deutschland. Das ist eine Orientierungshilfe zur Bewertung Merkelscher Entscheidungen. Wie sieht es aber aus, wenn Merkel eine Entscheidung triffft und der SPD-Koalitionspartner hätte anders entschieden, kann man dann noch annehmen, dass Merkels Entscheidung unserem Land und Volk schadet. Dann muss man doch die Annahme für naheliegend halten, dass die SPD mit ihrer Entscheidung unserem Land schaden möchte. Das trifft ja vor allem für Entscheidungen mit Türkeibezug zu. Bitte sich vor Augen halten, dass die SPD eine stark von Türken unterwanderte Partei ist, und es sich bei diesen Türken oftmals um türkische Islamfaschisten handelt.

#104 Kommentar von chalko am 18. April 2016 00000004 11:35 146097934111Mo, 18 Apr 2016 11:35:41 +0100

Erdowahn und die meisten Türkei halten Deutschland sowieso für eine türkische Provinz, in dem sie schalten und walten können wie sie wollen.

#105 Kommentar von FrankP am 18. April 2016 00000004 11:35 146097935611Mo, 18 Apr 2016 11:35:56 +0100

Wir bei PI agieren halt global

#106 Kommentar von Antidote am 18. April 2016 00000004 11:36 146097941011Mo, 18 Apr 2016 11:36:50 +0100

Exklusives oder inklusives „Oder“

Welche Form hätten’s denn gerne?

[32]

#107 Kommentar von INGRES am 18. April 2016 00000004 11:41 146097966911Mo, 18 Apr 2016 11:41:09 +0100

Nun ja, dass wäre ja noch schöner wenn die Presse sich die Mühe machen würde eine Ncht-Entscheidung der Kanzlerin zu untersuchen. Allenfalls das Gezeter der Parteien wird vermarktet. Was für armselige Kreaturen und wie einfach wäre guter Journalismus der seinen Kontrollauftrag wahrnehmen würde. Und wieviel ehrenvoller.

#108 Kommentar von Starenberg am 18. April 2016 00000004 11:44 146097984011Mo, 18 Apr 2016 11:44:00 +0100

B. und E. sind m.E. beide Arschlöcher.
Das rechtfertigt aber noch keine Strafvereitelung; insofern hat Merkel richtig entschieden.

Dieser Artikel hier ist hanebüchen und sachlich falsch, wie mehrfach dargelegt wurde.
Er sollte schleunigst entfernt werden. Solcher Unsinn beschädigt sonst nur PI.
Wer will das??

Et ceterum censeo: Wenn ein ordentliches deutsches Gericht dem Böhmermännchen ‚mal ordentlich auf seinen roten Sack schlägt, kann das nicht schaden.

Wenn dann Merkel oder gar der Herr von Schloß Schönblick in der Türkei oder in Griechenland ‚mal wieder mit Nazi-Uniform oder Bärtchen dargestellt wird, wird man ja sehen können, wie ernst den dortigen Herrschaften der Schutz der Ehre Deutscher ist.

#109 Kommentar von freegerman am 18. April 2016 00000004 11:45 146097993411Mo, 18 Apr 2016 11:45:34 +0100

#102 Bunte Republik Dissident (18. Apr 2016 11:34)

Frau Goldmann hätte nicht mal das heimische Sofa verlassen müssen für diese Recherche.

Dutzende Kommentare unter dem letzten Böhmermann Artikel haben sich mit dieser Thematik auseinandergesetzt, bis der Nutzer Orient freundlicherweise aus einem juristischen Standardwerk zitierte und diese Frage damit abschließend klärte, dass sich das Staatsoberhaupt nämlich nicht im Inland aufhalten muss.

Sie sehen, einfaches Kommentare lesen hätte es schon getan.
Wenn die PI-Autoren sich jedoch nicht mal die Mühe machen, die Kommentare, die die Nutzer hier veröffentlichen, zu überfliegen, dann würden wohl auch Milliardenspenden nichts an dieser Nachlässigkeit ändern.

#110 Kommentar von merkel.muss.weg.sofort am 18. April 2016 00000004 11:46 146098000011Mo, 18 Apr 2016 11:46:40 +0100

Der Zentralarsch der Muslime poltert mal wieder.

Religionsfreiheit
:
Zentralrat der Muslime vergleicht AfD mit Hitler-Deutschland.

Die AfD stößt mit ihren Anti-Islam-Thesen auf Kritik. Aiman Mazyek wirft der Partei vor, erstmals seit der NS-Zeit eine ganze Religionsgemeinschaft zu bedrohen.

[33]

Jetzt sollte die AfD mal eine Anzeige wg. Beleidigung und Verleumdung gegen den Zentralarsch der Muslime Aiman Mazyek aufgeben.

#111 Kommentar von chalko am 18. April 2016 00000004 11:46 146098000011Mo, 18 Apr 2016 11:46:40 +0100

Nach dem der damalige Bonner Staat sich jahrelang anmaßend die sogenannten Alleinvertretungsrechte aller Deutschen auf seine Fahnen schrieb, werden heute “ unliebsame“ Deutsche von diesen Politverrätern zum Abschuss frei gegeben. Bei Bulshit war es künstlerische Freiheit , bei einen Deutschen ist es ein „Verbrechen“.

#112 Kommentar von ThomasEausF am 18. April 2016 00000004 11:46 146098001611Mo, 18 Apr 2016 11:46:56 +0100

Wer was zum Thema Mohammed und Ziegenficken lesen möchte, sollte auf [34] gehen. Unter anderem steht da:„Ibn Sharib erzählt, Ib Abdul Talib habe gesagt: „Immer wenn seine Frauen sich in ihrer monatliche Reinigung (d.h. Menstruation) befanden, sah ich den Gesandten Allahs des öfteren in der Nähe seiner Kamelherde. Dort pflegte er liebevollen Umgang mit den weiblichen Tieren, wandte sich aber mitunter auch den Jungtieren beiderlei Geschlechts zu“ (Sahih Al-Buchari Bd. 2, Nr. 357). „Abu Halladj berichtete: Ich sah den Gesandten Allahs des öfteren nach Einbruch der Dunkelheit bei seiner Viehherde weilen. Dort stand er eines Tages mit hochgezogener Djelabba auf einer Fußbank hinter seiner Lieblings-Kamelstute mit den sechzehn Zitzen, und beiden lag ein beseligtes Lächeln auf dem Gesicht, so als hätten sie das Antlitz Allah erblickt“ (Sahih Al-Buchari, Bd. 1, Nr. 213). Okay, Böhmermann hat sich geirrt und soll sich in aller Form entschuldigen, denn es waren keine Ziegen sondern Kamele, die Mohammed gefickt hat. Erdogan, könnte durch aus auch in diesem Punkt dem Vorbild Mohammeds, so wie es sich für einen anständigen Moslem gehört nachgeeifert haben.

#113 Kommentar von Patriot6 am 18. April 2016 00000004 11:48 146098010011Mo, 18 Apr 2016 11:48:20 +0100

das ZDF will alle Justizkosten übernehmen 🙁
Kein öffentlich-rechtliches Geld für den linken gut bezahlten Böhmermann!
unsere linken Gutmenschen sollen einen Spenderfond einrichten!

#114 Kommentar von alles-so-schoen-bunt-hier am 18. April 2016 00000004 11:49 146098018111Mo, 18 Apr 2016 11:49:41 +0100

Jetzt hab ich mal eine andere Frage. Im zweiten Halbsatz ist ja von einem „Mitglied einer ausländischen Regierung“ die Rede, das zu beleidigen strafbar ist, wenn:
1. diese Beleidigung „mit Beziehung auf ihre Stellung“ geschieht
2. das Mitglied sich im Inland aufhält.
Was bitte meint dieses „mit Beziehung auf ihre Stellung“? Wenn die Beleidigung mit dem Regierungshandeln zusammenhängt? Hmmm…

Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt…“

#115 Kommentar von alles-so-schoen-bunt-hier am 18. April 2016 00000004 11:51 146098029311Mo, 18 Apr 2016 11:51:33 +0100

#112 ThomasE…

Toller Fund, dankeschön!

#116 Kommentar von boeing717 am 18. April 2016 00000004 11:53 146098039611Mo, 18 Apr 2016 11:53:16 +0100

Also ist jetzt unsere Kanzler-Darstellerin Merkel eingeknickt. Sie erlaubt Ermittlungen und eine juristische Würdigung in der causa Jan Böhmermann.

Eins vorweg: Das „Gedicht“ ist indiskutabel! Inhaltlich schlecht und handwerklich schlecht! Aber die Reaktion Erdogans darauf – völlig indiskutabel! Und die Reaktion der „deutschen“ Kanzlerette samt angeschlossener Empörungsindustrie ist noch viel indiskutabler.

Böhmermann macht zu Beginn seines „Gedichtvortrags“ darauf aufmerksam, dass dies in einer absoluten Quatschsendung stattfindet. Er schickt explizit voraus,damit aufzeigen zu wollen, was man denn nun in Deutschland im Gegensatz zu richtiger Satire nun überhaupt nicht dürfe. Das tut er und auch sein ständig dazwischen quasselnder Co-Moderator sogar mehrfach wiederholt, so dass es eigentlich selbst der Allerdööfste der Empörungsmaschinerie begreifen und zur Kenntnis nehmen müsste. Und erst dann verliest Böhmermann das Machwerk als Negativ-Beispiel für das, was man nicht soll und nicht darf.

Jetzt frage ich mich: Welche unterbeschäftigten Idioten haben dies eigentlich an Erdogan weiter gemeldet und ihn erst so richtig darauf aufmerksam gemacht, dass er da jetzt vielleicht beleidigt und aufgebracht sein könnte. Und dass dies Kreise ziehen könnte, sollte und müsste. Kreise dahingehend, dass da mit seinem Präsidenten das ganze türkische Volk angegriffen und herabgewürdigt werde – bis hinunter zum kleinsten Gemüsehändler und Gebrauchtwagen-Spezialisten. Alle haben sich in ihrer Ehre zutiefst gekränkt zu fühlen und sollten die Bestrafung des Jan Böhmermann fordern. Oder noch besser: Seinen Kopf! Möglichst ohne den Restböhmermann dran.Vermutlich richtet sich das Gedicht indirekt sogar auch gegen den Propheten, gegen Allah und gegen den ganzen Welt-Islam überhaupt.

Und da muss dann unsere Kanzlerin natürlich einer Bestrafung zustimmen und den Kniefall vor dem Führer, dem Lider vom Bosporus absolvieren. Da muss wegen dessen Befindlichkeit, wegen dessen Seelenfurz eine Staatsaffäre vom Zaun gebrochen werden, da muss über Grundrechte wie freie Meinungsäusserung oder Freiheit von Kunst und Kultur, ja sogar über Zensurfreiheit neu nachgedacht werden. Da muss ja irgendwie irgend jemand zeigen, dass uns grundsätzlich alles leid tut was geschehen ist, was geschieht und was in Zukunft noch geschehen wird. Da müssen wir alle zeigen, dass wir die besten Deutschen aller Zeiten sind, vor allem seit 1945.

Wir haben uns auf alle Ewigkeit für alles zu schämen und zu entschuldigen. Irgendwann einmal auch für unsere allgegenwärtige Scham und für unsere dauernden Entschuldigungen.

#117 Kommentar von siggi am 18. April 2016 00000004 11:56 146098061711Mo, 18 Apr 2016 11:56:57 +0100

#83 eule54 (18. Apr 2016 11:13)
Anti-Islam-Pläne der AfD – Zentralrat der Muslime fühlt sich an Hitler-Deutschland erinnert
Die haben die Klappe zu halten ,die Moslems sind doch genauso schlimm UND waren Verbündete von ADDI

#118 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 12:01 146098089012Mo, 18 Apr 2016 12:01:30 +0100

#108 Antidote

„Exklusives oder inklusives „Oder“

Welche Form hätten’s denn gerne?

[32]

***********************************************

Selbstredend und zwingend muß dieses Schweinderl gewählt werden:

„Die nicht-ausschließende Disjunktion (Alternative, Adjunktion, inklusives Oder, OR) „A oder B (oder beides)“ sagt aus, dass mindestens eine der beiden beteiligten Aussagen wahr ist. Sie ist also nur dann falsch, wenn sowohl A als auch B falsch sind.“

#119 Kommentar von 18_1968 am 18. April 2016 00000004 12:03 146098099712Mo, 18 Apr 2016 12:03:17 +0100

Danke #4 Fakten (18. Apr 2016 10:13) für die Klarstellung, aber auch danke für diesen Artikel, der Gelegenheit für diese Klarstellung bot.

Ich plädiere für Überarbeitung bzw. Löschung des Beitrags.

#120 Kommentar von talkingkraut am 18. April 2016 00000004 12:03 146098100612Mo, 18 Apr 2016 12:03:26 +0100

Wenn man davon ausgeht, dass bei einer Regierungsentscheidung mit Türkeibezug, dann wenn sich die SPD mit der Union nicht einig ist und es sich um eine Ja/Nein-Entscheidung handelt, die SPD-Entscheidungsalternative immer Deutschland schadet, weil die SPD von Türken unterwandert ist, kann die Entscheidung der Merkel nicht falsch sein. Was mich in dieser ganzen Affäre nachdenklich gemacht hat, war, dass die Washington Post bei unserem Staatsfernsehen von einem Staatsfernsehen gesprochen hat. Man glaubt also auch im Ausland nicht mehr, dass es bei diesem Staatsfernsehen eine Staatsferne gäbe. Wenn dieses Fernsehen als ein Staatfernsehen wahrgenommen wird, dann drängt sich der Eindruck auf, dass die Berliner Politik hinter dieser Attacke auf ein fremdes Staatsoberhaupt steckt. Ein Strafverfahren kann also auch der Frage nachgehen, ob dieser Fernsehmensch durch die deutschenfeindliche SPD angestachelt wurde. Das ist ähnlich wie bei einem Ermittlungs- und Strafverfahren gegen einen Dealer. Da verspricht man sich ja auch, dass man an dessen Hintermänner kommt. Es wäre also auch hier schön wenn man an seine Hintermänner, bei denen es sich meiner Meinung nach nur um Politiker aus der SPD, den Gruenen oder der SED handeln kann, käme.

#121 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 12:03 146098103212Mo, 18 Apr 2016 12:03:52 +0100

#104 FrankP

„Der Beweis war meine chinesische Übersetzerin und die Herausnahme“

****************************************************

Weiß Bescheid. Ganz vielen Dank für Ihre Auskunft. Was für ein peinlicher Vorfall!

#122 Kommentar von merkel.muss.weg.sofort am 18. April 2016 00000004 12:04 146098105112Mo, 18 Apr 2016 12:04:11 +0100

Offenbar Hunderte Flüchtlinge auf Überfahrt nach Italien ertrunken

Nur wenige Menschen haben offenbar ein Unglück im Mittelmeer überlebt. Auf dem gekenterten Boot mit Flüchtlingen aus Somalia könnten mehr als 400 Menschen gewesen sein.

[35]

#123 Kommentar von Maria-Bernhardine am 18. April 2016 00000004 12:07 146098122612Mo, 18 Apr 2016 12:07:06 +0100

…das liegt einfach daran, daß wir schon türkische Kolonie/Kalifat Almanya sind u. unser aller Sultan Recep Fatih nicht direkt vor Ort zu sein brauche, sondern auch im türkischen Kerngebiet, d.h. Besatzerstaat „Türkei“ verweilen könne.

🙁 🙁

#124 Kommentar von Digitaaal am 18. April 2016 00000004 12:10 146098145912Mo, 18 Apr 2016 12:10:59 +0100

Das kommt dabei rum, wenn juristische Laien versuchen, Gesetze zu interpretieren. § 103 ist (wie viele Kommentatoren hier schon richtig festgestellt haben) natürlich anwendbar.

Wenn sich PI nicht lächerlich machen will, sollte der Artikel aus dem Netz genommen werden.

#125 Kommentar von Maria-Bernhardine am 18. April 2016 00000004 12:15 146098172412Mo, 18 Apr 2016 12:15:24 +0100

…Hauptsache (mit der Affäre Böhmermann) von der Deutschlandflutung u. dem Merkel-Sultan-Drehtür-Abkommen abgelenkt!!!

😛

#126 Kommentar von luther am 18. April 2016 00000004 12:23 146098219712Mo, 18 Apr 2016 12:23:17 +0100

da der Rechtsstaat von der Groko liquidiert wurde wird Recht von Murksel gesetzt. Sie entscheidet und die Systemrichter wissen was sie zu tun haben. Der von dem Böhmermann abgesonderte Unflat wäre möglicherweise eine gewöhnliche Beleidigung aber eben keine „Majestätsbeleidigung“.

#127 Kommentar von charlywheim am 18. April 2016 00000004 12:25 146098235412Mo, 18 Apr 2016 12:25:54 +0100

#36 aristo

jedem einigermaßen gebildeten Menschen fällt auch ohne ideologische Deformation auf, welche Unterschiede zwischen einer persönlichen Einschätzung (die ich durchaus teile) in der Welt und den teils unterirdischen Kommentaren in diesen Foren bestehen – sozusagen WELTEN.

#128 Kommentar von Maria-Bernhardine am 18. April 2016 00000004 12:27 146098244312Mo, 18 Apr 2016 12:27:23 +0100

@ #114 ThomasEausF (18. Apr 2016 11:46)

„Ziegenficker“ ist auf Türken gemünzt.

Ich hörte es zum ersten Male Ende der 1960er Jahre, in meiner Augenoptikerlehre, als sich der Meister über die anatolischen Gastarbeiter ausließ, die auf der Klobrille ständen…

Vor rd. 20 Jahre kam mir dann diese Form zu Ohren, ebenfalls auf Türken bezogen: „Ziefi“

Fazit: In der Türkei sind ja keine Kamele üblich, dafür noch Esel…

„Eselfi“ wäre auch eine satirische Option gewesen.

😛

#129 Kommentar von charlywheim am 18. April 2016 00000004 12:28 146098253012Mo, 18 Apr 2016 12:28:50 +0100

es sollte heißen: „selbst mit ideologischer Deformation“

#130 Kommentar von Tom62 am 18. April 2016 00000004 12:30 146098265712Mo, 18 Apr 2016 12:30:57 +0100

Die juristische Aussage obigen Textes ist sachlich falsch, wie dies auch

#6 Vielfaltspinsel (18. Apr 2016 10:16)
oben korrekt dargestellt hat:

§ 103 gilt für drei Personen:

a) Ausländisches Staatsoberhaupt
b) Mitglied einer ausländischen Regierung
c) im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung

Für das ausländische Staatsoberhaupt gilt § 103 grundsätzlich. Wo sich dieses gerade aufhält, ist nicht von Bedeutung.
Für das Mitglied einer ausländischen Regierung lediglich dann, wenn es sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält.

Hätte man es anders gewollt, dann hätte die Mehrzahlform für den Relativsatz angewendet werden müssen:

„(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, welche sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhalten …“ (usw.)

Darüber hinaus wäre eine Bezugnahme auf den §103 StGB völlig unnötig gewesen; Erdogan hätte aufgrund des Bestehens des „Beleidigungsparagraphen“ 185 StGB nicht erst eines Eingreifens seitens Merkel bedurft, um gegen Böhmermann juristisch vergehen zu können; weiterhin liegen bereits Hunderte von Anzeigen aus zweifellos türkischem Hintergrund gegen ihn vor. Erdogan wollte freilich mehr, und Merkel hat geliefert, wonach ihrem neuen „Fürst“ verlangt hat.

Auch wenn ich nicht dazu tendiere, den Herrn Böhmermann ob seiner als „Satire“ getarnten Haßtiraden, die er in ähnlicher Form bekanntlich auch diversen AfD-Politikern hat zukommen lassen, auch noch in Schutz zu nehmen, ist erst Merkels Kotau vor dem Terrorpaten, Menschenrechtsverletzer und offenkundigen IS-Unterstützer Erdogan gewesen, der eine über den Vorwurf einer Beleidigung hinaus gehende Strafverfolgung überhaupt möglich gemacht hat.

So sehr ich den „Böhmermanns“ dieses Landes einmal diese Schlappe gönnen würde, weil sich nicht eben jeder alles gefallen lassen muß, sehe ich doch, daß Merkel Deutschland durch ihre Politik der Anbiederung an Erdogan massiv abhängig und damit erpreßbar gemacht hat. Nicht nur die Türkei selbst, sondern auch die Teilnehmer ihrer „fünften Kolonne“ hierzulande und gerade auch die Moslemverbände werden dies auszunutzen wissen.

#131 Kommentar von Stefan Cel Mare am 18. April 2016 00000004 12:34 146098288612Mo, 18 Apr 2016 12:34:46 +0100

#6 Vielfaltspinsel (18. Apr 2016 10:16)

Diese Argumentation setzt voraus, dass diejenigen, die den Paragraphen in seiner Endfassung formuliert haben, der Logik mächtig waren.

Dagegen spricht: es waren Politiker!

Dagegen spricht allerdings ebenfalls die Praxis. Was hat die CDU in ihren ersten Wahlkämpfen den alten Stalin (der seinerzeit ein ausländisches Staatspberhaupt war!) beleidigt…

So gesehen, hätte die CDU-Führungsspitze in den Knast gehört.

#132 Kommentar von ujott am 18. April 2016 00000004 12:36 146098300612Mo, 18 Apr 2016 12:36:46 +0100

#111

Danke!!!

#133 Kommentar von B8r am 18. April 2016 00000004 12:44 146098346912Mo, 18 Apr 2016 12:44:29 +0100

Ich glaub‘, ich bin in einem Paralleluniversum. Und wer öffentlich schreibt oder spricht, sollte etwas Textverständnis haben. Uns wurde dies früher auf die harte Tour beigebracht. Daß Physiker gegen einen Jus-Kommentar “ argumentieren“, ist schon lustig.
Im übrigen:“Ich bin persönlich nicht davon überzeugt, dass ich einen ganzen Solipsistenkongreß mit einem entkommenen wilden Nashorn in die Flucht treiben könnte.“

#134 Kommentar von balduino am 18. April 2016 00000004 12:49 146098374212Mo, 18 Apr 2016 12:49:02 +0100

*seufz* setzen 6 PI, sorry das ist grober Unfug den ihr hier verbreitet und schadet der Glaubwürdigkeit

#135 Kommentar von Stefan Cel Mare am 18. April 2016 00000004 12:58 146098428712Mo, 18 Apr 2016 12:58:07 +0100

#29 alte Frau (18. Apr 2016 10:30)

… leider noch Bundeskanzlerin …

Im Gegensatz dazu hat Brasilien heute seinen „Impeachment Day“.

Glückwünsche nach Brasilien!

#136 Kommentar von Joppop am 18. April 2016 00000004 13:01 146098447301Mo, 18 Apr 2016 13:01:13 +0100

Wen mann nur arschkrieger um sich versammelt, bekommt man solche ratschlage.

#137 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 13:02 146098455901Mo, 18 Apr 2016 13:02:39 +0100

#135 Stefan Cel Mare

„Diese Argumentation setzt voraus, dass diejenigen, die den Paragraphen in seiner Endfassung formuliert haben, der Logik mächtig waren.

Dagegen spricht: es waren Politiker!“

***********************************************

Wenn ich diesen Paragraphen (und alle möglichen anderen) nicht nach den Regeln der Aussagenlogik und der Grammatik unserer deutschen Standardsprache lese, dann Gute Nacht.

So nach dem Motto:

„Wer Stefan Cel Mare oder einem Gast, der sich gerade in einer Pizzeria aufhält, den PKW stiehlt, wird mit Gefängnis bestraft.“

Da nachweislich Stefan Cel Mare zwar gerne in Restaurants speist, jedoch niemals in Pizzerien, darf der Spitzbube das Gefährt behalten.

PI-News schießt sich ganz gewaltig in das eigene Knie, wenn dieser Artikel nicht zurückgezogen wird.

#138 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 13:04 146098469301Mo, 18 Apr 2016 13:04:53 +0100

#135 Stefan Cel Mare

„Dagegen spricht allerdings ebenfalls die Praxis. Was hat die CDU in ihren ersten Wahlkämpfen den alten Stalin (der seinerzeit ein ausländisches Staatspberhaupt war!) beleidigt…“

*************************************************

So eine verwahrloste Rechtsauffassung bedeutet, daß ich meinem verhaßten Nachbarn ruhig in die Fresse hauen kann, weil es nachweislich schon Fälle gegeben hat, bei denen Körperverletzung nicht geahndet wurde.

#139 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 13:07 146098485501Mo, 18 Apr 2016 13:07:35 +0100

#131 charlywheim

„… jedem einigermaßen gebildeten Menschen fällt auch ohne ideologische Deformation auf, welche Unterschiede zwischen einer persönlichen Einschätzung (die ich durchaus teile) in der Welt und den teils unterirdischen Kommentaren in diesen Foren bestehen – sozusagen WELTEN.“

*************************************************

„Ideologe“ ist ein Synonym für „Meinungsgegner“. Brillenträger vertreten als Nichtideologen grundsätzlich eine objektive Sichtweise.

#140 Kommentar von sakarthw14 am 18. April 2016 00000004 13:08 146098493001Mo, 18 Apr 2016 13:08:50 +0100

#4 Fakten

Du hast vollkommen recht.Es dient nicht der Glaubwürdigkeit des PI BLOGS, wenn solche rechtlich unhaltbare Meinungen verbreitet werden. Das -oder und -das- nach dem Komma sind der Casus cnacus und dürfen nicht überlesen werden.

Solange §103 StGB noch gilt, könnte er auch auf Beleidiger ausländiischer Staatsoberhäupter angewendet werden.Das ist der alte Majestätsbeleidigungs-Paragraf, der veraltet ist und wirklich abgeschafft gehört.

Ob allerdings §103 StGB bei dem Böhmermann-Fall überhaupt greift, ist die große rechtliche Frage.Denn es handelt sich um Satire vom Feinsten.

#141 Kommentar von Stefan Cel Mare am 18. April 2016 00000004 13:11 146098508001Mo, 18 Apr 2016 13:11:20 +0100

#132 Maria-Bernhardine (18. Apr 2016 12:27)

„Eselfi“ wäre auch eine satirische Option gewesen.

Und zudem durch eine Aussage eines türkischen Veterinärs belegt.

Der Fall kochte bereits vor einigen Jahren hoch (ich hatte dazu seinerzeit ausführlich bei PI kommentiert), als besagter Veterinär zu Hilfe gerufen wurde, als eine Eselin mit gebrochenen Bein zu behandeln war.

Wie der Veterinär schnell herausfand, hatten vier Türken einen Gangbang mit besagter Eselin geplant, die zu dieser Aktion allerdings erst mühsam überredet werden musste. Im Verlaufe dieser „Überredung“ kam es dann zu dem besagten Unfall.

Wie der Veterinär zu berichten wusste, sei dies bedauerlicherweise eine gängige Praxis in der Türkei.

#142 Kommentar von OStR Peter Roesch am 18. April 2016 00000004 13:11 146098511201Mo, 18 Apr 2016 13:11:52 +0100

#96 Vielfaltspinsel (18. Apr 2016 11:26)

Logik ist keine demokratische Sache, sie steht für sich und ist jedem Verständigen zugänglich.

Daß solche zuweilen deutlich in der Minderzahl sind, stört in der Tat nicht.

Als deutscher Staatsbürger muß ich oder Herr Böhmermann einen Herrn Edogan nicht mehr achten als einen x-beliebigen anderen Ausländer; dies ändert sich erst in dem Falle, daß er offizieller Staatsgast und somit in den Schutz meines Landes, der Bundesrepublik Deutschland gestellt ist. Genau dies kommt im §103 StGB zum Ausdruck.

Die Autorin des Artikels hat recht, der Paragraph ist nicht anwendbar. Alles andere wäre nicht nur der Logik nach, sondern auch staatskonstitutiv absurd.

#143 Kommentar von DJGARDEN am 18. April 2016 00000004 13:18 146098551301Mo, 18 Apr 2016 13:18:33 +0100

Lieber Herr Böhmermann,

wissen Sie, was in Deutschland garnicht (mehr) geht, weil es strafbar ist und sicherlich auch ruckzuck bestraft würde:

Den rechten Arm im 90-Grad-Winkel anheben und dabei laut und vernehmlich zwei Worte aussprechen, die beide mit „H“ anfangen.

Mit deutlichen Grüßen
Ein Patriot

#144 Kommentar von aristo am 18. April 2016 00000004 13:24 146098584701Mo, 18 Apr 2016 13:24:07 +0100

#131 charlytroll

jedem einigermaßen gebildeten Menschen fällt auch ohne ideologische Deformation auf, welche Unterschiede zwischen einer persönlichen Einschätzung (die ich durchaus teile) in der Welt und den teils unterirdischen Kommentaren in diesen Foren bestehen – sozusagen WELTEN.
________________________________________________

Ist Ihnen aufgefallen, dass Sie keinen sachlichen Beitrag zur Diskussion leisten?

Sie können eine Aussage bestreiten und dazu Fakten vorlegen.

Gerede über einigermaßen gebildete Menschen und ideologische Deformation (ausgerechnet hier) ist frei von Information.

WELTEN, sozusagen, bestehen zwischen der Sachlichkeit Ihres Beitrags und zahlreichen kritischen Beiträgen in diesem Forum.

#145 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 13:26 146098601501Mo, 18 Apr 2016 13:26:55 +0100

#146 OStR Peter Roesch

„Logik ist keine demokratische Sache“

richtig

„sie steht für sich“

richtig

„ist jedem Verständigen zugänglich“

Eben. Ihnen ist sie nicht zugänglich. Zwecks Erläuterung habe ich mit x Lehrexempeln bereits Perlen vor die Säue geschmissen.

„Als deutscher Staatsbürger muß ich oder Herr Böhmermann einen Herrn Edogan nicht mehr achten als einen x-beliebigen anderen Ausländer“

Dem ist nicht so.
Irgendein beliebiger Chinese, der sich bei uns in Deutschland aufhält, genießt nicht als ein solcher bereits den Schutz des § 103, der nur für bestimmte Personen gilt, u.a für ein ausländisches Staatsoberhaupt wie Erdogan.

„dies ändert sich erst in dem Falle, daß er offizieller Staatsgast und somit in den Schutz meines Landes, der Bundesrepublik Deutschland gestellt ist.“

Dem ist nicht so.
Ein ausländisches Staatsoberhaupt muß sich nicht als Staatsgast in unserem Lande aufhalten.

„Die Autorin des Artikels hat recht, der Paragraph ist nicht anwendbar.“

Er ist es: Erdogan ist ausländisches Staatsoberhaupt. A ODER B ODER C – er erfüllt die Bedingung A.

„Alles andere wäre nicht nur der Logik nach, sondern auch staatskonstitutiv absurd.“

Die mitteleuropäische Institution der Höflichkeit, im sozialen Mikrokosmos überaus fruchtbar, leistet auch gute Dienste, wenn sie auf den Makrokosmos übertragen wird, den Kontakt zwischen verschiedenen Staaten und den Umgang mit Staatsoberhäuptern.

Vielleicht sind die Sitten schon so verwahrlost, daß explizit darauf hingewiesen werden muß, daß es sinnvoll ist, an seinem Arbeitsplatz das … Gesäßloch von Vorgesetzten mit einem „Guten Tag“ zu begrüßen.
Und daß es nur zerstörerisch ist, öffentlich zu behaupten, daß dieser einen winzigen Rüssel besäße und abnorme geschlechtliche Neigungen hat.

Wer aus Fanatismus alle diese Grundlagen unserer mitteleuropäischen Zivilisation opfert, kann mein Freund nicht sein.

#146 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 13:28 146098611901Mo, 18 Apr 2016 13:28:39 +0100

#144 sakarthw14

„Ob allerdings §103 StGB bei dem Böhmermann-Fall überhaupt greift, ist die große rechtliche Frage.Denn es handelt sich um Satire vom Feinsten.“

***************************************************

Welche Satire denn?

#147 Kommentar von Istdasdennzuglauben am 18. April 2016 00000004 13:32 146098633801Mo, 18 Apr 2016 13:32:18 +0100

Hat eigentlich Kim yong schon von diesem Paragraphen gehört?

#148 Kommentar von Stefan Cel Mare am 18. April 2016 00000004 13:32 146098634301Mo, 18 Apr 2016 13:32:23 +0100

#27 Vielfaltspinsel (18. Apr 2016 10:29)

Deutsche Sprache, schwere Sprache?

Offenbar.

Jetzt mal ehrlich: wer würde als Vorsitzender eines lokalen Fussballvereins ein Einladungsschreiben so formulieren?

Auf unserer Jahresfeier wird ein männliches Mitglied oder ein weibliches Mitglied, das einen Minirock trägt, herzlich begrüßt.

Nun gut, es sei denn, er wäre Politiker und somit der Logik aller Voraussicht nach nicht mächtig.

#149 Kommentar von Stefan Cel Mare am 18. April 2016 00000004 13:42 146098697301Mo, 18 Apr 2016 13:42:53 +0100

#143 OStR Peter Roesch (18. Apr 2016 13:11)

#96 Vielfaltspinsel (18. Apr 2016 11:26)

Die Autorin des Artikels hat recht, der Paragraph ist nicht anwendbar. Alles andere wäre nicht nur der Logik nach, sondern auch staatskonstitutiv absurd.

So sehe ich das auch. Ansonsten könnten Putin und Orban allein bereits die deutschen Gerichte beschäftigen.

#150 Kommentar von afd-sympathisant am 18. April 2016 00000004 13:44 146098706101Mo, 18 Apr 2016 13:44:21 +0100

Man denkt, der Tiefpunkt ist erreicht, es geht aber immer noch tiefer – Auswärtiges Amt warnt vor Kritik an Türkei-Präsidenten bei Urlaubsreise – gugst Du hier: [36]

#151 Kommentar von Iche am 18. April 2016 00000004 13:45 146098711201Mo, 18 Apr 2016 13:45:12 +0100

Also Leute: Falsch!!!

Grund: X ODER Y, wenn, ODER Z.

Ich unterhielt mich mit Deutschlehrern und Rechtsanwälten darüber. Ausschlaggebend ist, dass neben Y ein Nebensatz steht, der sich auf Y, aber nicht auf X oder Z bezieht. Kann man nichts argumentieren, so ist eben Gesetzesdeutsch.

Beispiel:

Woran sieht man, ob es draußen kalt ist:

Man sieht, dass es draußen kalt ist, wenn Schnee liegt oder kein Schnee liegt, wenn die Pfützen gefroren sind, oder wenn die Menschen draußen dicke Jacken an haben und trotzdem frieren.

Hier sieht die Abgrenzung Aussgage ODER Aussage KOMMA Nebenaussage KOMMA ODER Aussage.
Ich habe hier sogar noch ein logisches UND drin.
Heißt: Eure Auslegung ist die Aussage Y. Der beleidigte türkische Minister, der nicht in D war, kann heulen bis er schwarz wird.

Anm.: Mir geht es um die angewandte Grammatik und deren Aussage und nicht um die Sinnhaftigkeit eines solchen Paragraphen.

#152 Kommentar von afd-sympathisant am 18. April 2016 00000004 13:45 146098711601Mo, 18 Apr 2016 13:45:16 +0100

Hatte wohl seinen Sinn, dass die Russen eine Reisewarnung für die Türkei ausgesprochen haben und der Verkauf von Reise in die Türkei in Russland verboten wurde.

#153 Kommentar von aquila_chrysaetos am 18. April 2016 00000004 13:46 146098717201Mo, 18 Apr 2016 13:46:12 +0100

Ich bin zwar werder Jurist noch Germanist, doch nach meinem Sprachverständnis ist der Satz durch das wer … oder wer … in zwei getrennte Fälle gegliedert, weshalb der Attributsatz sich ausschließlch auf den zweiten Fall bezieht. Daher ist das so zu lesen:

Wer [ein ausländisches Staatsoberhaupt] oder wer [mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält]

und nicht so:

[Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung], das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält

Allerdings ist die Formulierung schon etwas unglücklich gewählt, wenn daraus eine Denksportaufgabe wird.

#154 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 13:47 146098724101Mo, 18 Apr 2016 13:47:21 +0100

#152 Stefan Cel Mare

„Jetzt mal ehrlich: wer würde als Vorsitzender eines lokalen Fussballvereins ein Einladungsschreiben so formulieren?

Auf unserer Jahresfeier wird ein männliches Mitglied oder ein weibliches Mitglied, das einen Minirock trägt, herzlich begrüßt.“

***********************************************

Das ist ein Lehrexempel. „Wie funktioniert ein Relativsatz?“, für besonders Begriffsstutzige gedacht. Ginge es nach meinem bösmenschlichen Temperament, arbeitete ich in der Klasse hier mit dem Rohrstock und schlüge auf manchem Schädel mit der deutschen Grammatik (Kapitel: Relativsätze) ein.
Weil ich aber zu Ritterlichkeit und Schäntelmannkultur erzogen wurde und weil mein Triebkontrollsystem ziemlich gut funktioniert, lasse ich es lieber sein.

„Nun gut, es sei denn, er wäre Politiker und somit der Logik aller Voraussicht nach nicht mächtig.“

Die Strategie (Logistik) der Heilsarmee ist eine andere als die Strategie eines Koksringes. Wer dermaßen einfältig ist, daß er wähnt, daß die Chargen, die ihre Silberlinge dafür erhalten, für die ganz Dummen in Kinderland den „Politiker“ zu mimen, die gleichen Ziele verfolgen, die wir normalen Deutschen im Sinn haben, kommt auf die falsche Idee, die Politikerdarsteller seien dumm. Sie sind es ganz und gar nicht.
Dumm wäre ein Rauschgiftverticker für einen Koksring, der Aufklärungsbroschüren über Drogen und gesundes Obst an die Schulkinder verteilt.

#155 Kommentar von Maverick 1 am 18. April 2016 00000004 13:47 146098726701Mo, 18 Apr 2016 13:47:47 +0100

Ich gebe Sarah Goldmann recht.

Zu Urteilsbegründung 🙂 , grammatikalisch ist es zwar nicht eindeutig, man kann es so oder so drehen, allerdings sollte man es dem Sinne nach betrachten.

Hätte der Gesetzgeber es so gewollt, ein Staatsoberhaupt, aber nicht ein einfaches Regierungsmitglied, überall auf der Welt unter den Schutz zu nehmen, hätte er genauso kurz „sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhaltendes Regierungsmitglied…“ schreiben können, dann wäre die Differenzierung da gewesen. Nicht so in unserem Fall. Hier erklärt sich das „oder“ sinnvollerweise damit, dass nicht jedes Staatsoberhaupt ein Regierungsmitglied ist. Die Differenzierung erfolgt zwischen denen, die zu Besuch im Inland sind und den Botschaftern, die werden dann in Deutschland unabhängig von ihrem momentanen Aufenthaltsort geschützt, quasi wie Deutsche, sie leben ja praktisch in Deutschland.

#156 Kommentar von Nachteule am 18. April 2016 00000004 13:50 146098741101Mo, 18 Apr 2016 13:50:11 +0100

Jetz mal ein anderer, wohl noch nicht angesprochener Aspekt, bekanntgegeben am 17.04.2016 16:22 Uhr:
[37]

Merkel traf Entscheidung ohne vorgesehenen Bericht der Staatsanwälte.
Vor dem Beschluss im Fall Böhmermann hätte ein Bericht der Staatsanwälte vorliegen sollen. Angela Merkel wollte darauf offenbar nicht warten.

Die Bundesregierung hat ihre Erlaubnis zur Strafverfolgung gegen den Satiriker Jan Böhmermann ohne einen eigentlich vorgesehenen Bericht der Mainzer Staatsanwaltschaft getroffen. „Der Bericht liegt uns noch nicht vor“, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums von Minister Heiko Maas (SPD) dem Tagesspiegel. Die Mainzer Behörde hatte gegen Böhmermann Ermittlungen wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Erdogan aufgenommen. Am Freitag genehmigte das Kabinett unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Fortsetzung des Verfahrens.

Nach den „Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren“ (RiStBV) haben die Staatsanwaltschaften bei Handlungen gegen ausländische Staaten, wozu die Beleidigung des Staatsoberhaupts zählt, der Bundesregierung über alle Umstände zu berichten, die für die so genannte Ermächtigung zur Strafverfolgung von Bedeutung sein können. Dazu gehört laut den Richtlinien auch ein abschließender Bericht, der „den Sachverhalt erschöpfend darstellen und rechtlich würdigen“ soll.
Wie es scheint, hat die Regierung den Bericht nicht abwarten wollen. Er muss laut Vorschrift auf dem Dienstweg nach Berlin gelangen, also über Generalstaatsanwaltschaft, Landesjustizministerium zum Bundesjustizministerium. Auch dem Justizministerium Rheinland-Pfalz lag der Bericht noch nicht vor. Offenbar wird die Einschätzung der Mainzer Staatsanwälte bei der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz eingehend geprüft.

#157 Kommentar von afd-sympathisant am 18. April 2016 00000004 13:51 146098746701Mo, 18 Apr 2016 13:51:07 +0100

Und mit der Diskussion über die Auslegung des Paragraphen sorgen wir hier vermutlich nur für Heiterkeit bei Lesern aus der linken Ecke oder dem Bayerischen Verfassungsschutz. Schutzobjekt der ersten Alternative ist das ausländische Staatsoberhaupt, egal wo sich das befindet.

#158 Kommentar von magoo am 18. April 2016 00000004 13:53 146098763601Mo, 18 Apr 2016 13:53:56 +0100

§103 ist anwendbar. Entscheidend ist das „oder“.

#159 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 13:54 146098766701Mo, 18 Apr 2016 13:54:27 +0100

#153 Stefan Cel Mare

„So sehe ich das auch. Ansonsten könnten Putin und Orban allein bereits die deutschen Gerichte beschäftigen.“

************************************************

Fehlschluß.

Wenn Meier, Schulze und Krause den Diebstahl ihres Fahrrades nicht anzeigen, der Spitzbube in diesen Fallen also nicht verknackt wird, ergibt sich daraus eben nicht, daß Fahrrad-Diebstahl unter dem BUNTEN Regime erlaubt ist.

Wer seinen Feind mit absolut ALLEN erdenklichen Mitteln bekämpft, also Lügen verbreiten, Sprache verdrehen, Recht verdrehen, Logik verdrehen, Filmfälschungen produzieren, Zitate fälschen, verbal anpi**en u.ä., ist kein Stück besser als sein Gegner.

#160 Kommentar von TFr am 18. April 2016 00000004 14:05 146098832102Mo, 18 Apr 2016 14:05:21 +0100

#81 M.Z.

Nicht nur der § 103 StGb gehört abgeschafft, sondern auch der § 90 StGb.

Was vorrangig abgeschafft gehört, ist § 130. Die anderen Gesinnungsparagraphen natürlich auch.

#161 Kommentar von aquila_chrysaetos am 18. April 2016 00000004 14:08 146098850302Mo, 18 Apr 2016 14:08:23 +0100

Vielleicht wird’s so deutlicher:

Wer mit dem Fahrrad oder wer mit einem roten Auto fährt …

=

Wer mit dem Fahrrad oder wer mit einem Auto, das rot lackiert ist, fährt …

Die Farbe des Fahrrads ist damit nicht näher spezifiziert.

Die Einschränkung „im Inland“ bezieht sich also nicht auf ein ausländisches Staatsoberhaupt.

#162 Kommentar von charlywheim am 18. April 2016 00000004 14:10 146098864502Mo, 18 Apr 2016 14:10:45 +0100

#145 aristo

Langeweile ?

Zuviel getrunken ?

oder sind es schlicht fehlende kognitive Fähigkeiten ?

Wer sich durch meinen originären Kommentar (offensichtlich zu Recht) angesprochen fühlt, daß sich das gerne zu Herzen nehmen, sollte mich aber mit seinen Verbalabsonderungen nicht weiter belästigen.

#163 Kommentar von charlywheim am 18. April 2016 00000004 14:11 146098871002Mo, 18 Apr 2016 14:11:50 +0100

es sollte natürlich heißen „darf sich das gerne zu herzen nehmen“

#164 Kommentar von Blimpi am 18. April 2016 00000004 14:16 146098900602Mo, 18 Apr 2016 14:16:46 +0100

Mich interessiert es nicht ob sich ein unbedeutender Vasall des Systems,verurteilt wird oder nicht,viel wichtiger war die Reaktion der Schnappschildkröte.
Sich vor laufenden Kameras die Maske vom Gesicht zu reissen und sich selbst zu entlarven,war köstlich.
Sie schaufelt sich ihr eigenes,politisches Grab,immer tiefer und irgendwann verschwindet sie auch darin…

#165 Kommentar von rifflejoe am 18. April 2016 00000004 14:17 146098903102Mo, 18 Apr 2016 14:17:11 +0100

Liebe, sehr versehrte Frau Bundeskanzlerin,

erst einmal: Sorry für den obigen Schreibfehler; aber mein PC weigert sich, diesen zu korrigieren.
Sicherlich haben Sie die dumme und voreilige Entscheidung zur Strafverfolgung einer Tat, die keine war, eingesehen. Zu spät, sagte der da auf der Kuhwiese…
Der leidige § 103 StGB bezieht sich nicht ohne Grund „nur“ auf ein Staatsoberhaupt oder z.B. eine Konsul, wenn sich dieser im Inland, also beim Beleidiger räumlich anwesend hält. Eine Beleidigung wäre folglich, wenn ein Redner seinen anwesenden Gast als Idioten bezeichnet, was ja auch ein Kompliment sein könnte. Dann muss sich der Beleidigte erst einmal „tätig“ werden und seine gefühlte Beleidigung ausdrücken. Ist der aber nicht anwesend, dieser Idiot, dann kann er z.B. auch in der Türkei sein und muss sich beleidigt fühlen. Beleidigt fühlen ist aber kein Beweis für eine Straftat und Satire ist bis heute bei uns noch nicht strafbar Sonst müssten wir Bürger in Deutschland Ihre täglichen Arbeitsversuche auch als Beleidigung sehen. So fühle ich es zumindest. Dass Sie und Ihre Mitstreiter (Streiter im Sinne des Wortes) den § 103 StGB abschaffen wollen, ist überfällig. Tun Sie das aber bitte noch bevor der Prozess beginnt. Frage: Wie bezeichnen Sie diese Satire-Untergrund-Organisation? SUO? Und wird da auch der Verfassungsschutz in Führungepostionen gebracht? Verzügliche Grüße von einem ehemaligen CSU-Wähler

#166 Kommentar von Demokratie statt Merkel am 18. April 2016 00000004 14:19 146098914102Mo, 18 Apr 2016 14:19:01 +0100

Wer wie die Kanzlerin,
Schengen und Dublin III für nicht vorhanden erklärt sobald Moslems anstürmen,

wird auch andere Gesetze nur in soweit ernst nehmen oder auslegen,
dass sie einem Moslem zum Vorteil sind.

In diesem Falle vorteilhaft getürkt für den islamischen Osmanen-Diktator Erdogan.

#167 Kommentar von buntstift am 18. April 2016 00000004 14:23 146098940502Mo, 18 Apr 2016 14:23:25 +0100

Mit solchen Details hält sich weder Merkel noch die Justiz auf. Hier geht es um das Ansehen Deutschlands, zumindest verkauft man uns diesen Schwachsinn. Und da wird mit alle Härte des Rechtsstaates (Karrikatur davon) zugeschlagen.

#168 Kommentar von Maverick 1 am 18. April 2016 00000004 14:23 146098943702Mo, 18 Apr 2016 14:23:57 +0100

@#158 aquila_chrysaetos

So einfach ist es leider nicht. Hier ein Gegenbeispiel: „Wer mit einem PKW oder wer mit einem LKW, der fahr-untauglich ist, unterwegs ist, handelt rechtswidrig“. Gemeint sind beide.

#169 Kommentar von Til Verschweiger am 18. April 2016 00000004 14:26 146098959402Mo, 18 Apr 2016 14:26:34 +0100

Erdogan war aber zu diser Zeit des Schmähgedichts in den USA. Da Deutschland eine US Kolonie mit einer koruppten US Marionettenregierung ist, kann § 103 sehr wohl angewendet werden.

#170 Kommentar von rifflejoe am 18. April 2016 00000004 14:28 146098972402Mo, 18 Apr 2016 14:28:44 +0100

# 171
Kann überhaupt ein Pkw oderr Lkw rechtswidrig handeln? Das können die höchstens, wenn sie auf der linken Straßenseite fahren.

#171 Kommentar von rifflejoe am 18. April 2016 00000004 14:31 146098988402Mo, 18 Apr 2016 14:31:24 +0100

# 173
Bei Erdogan muss man nur „mäh“ sagen. Dann hat sich Problem gelüst.

#172 Kommentar von yubaba am 18. April 2016 00000004 14:33 146098999502Mo, 18 Apr 2016 14:33:15 +0100

Böhmermann sollte die 5 Jahre absitzen müssen. Er hat es redlich verdient, mit seiner Hetze gegen Pegida und AFD.

#173 Kommentar von B8r am 18. April 2016 00000004 14:35 146099010802Mo, 18 Apr 2016 14:35:08 +0100

Der Paragraph 103 könnte allerdings nicht anwendbar sein, nicht wegen der Gesetzeslogik, sondern wegen des Ermächtigungsprocederes der BK.in.
[38]

#174 Kommentar von JJ am 18. April 2016 00000004 14:39 146099038002Mo, 18 Apr 2016 14:39:40 +0100

Diese Anklage macht nur Sinn, weil der Sultan bereits ein Regierungsmitglied unserer Bananenreprublik ist!!!

#175 Kommentar von Lawrence von Arabien am 18. April 2016 00000004 14:42 146099053002Mo, 18 Apr 2016 14:42:10 +0100

Wenn ich mir unsere Politiker so anschaue, sind sie die Personifizierung für Satire und bedingt durch ihre unverantwortlichen Entscheidungen, provozieren sie geradezu Satire.

Wer bestraft eigentlich unsere fehlgeleiteten Poliker?

Der Souverän muss sie bestrafen und nicht mehr wählen …. Basta

Darum

AFD WÄHLEN

#176 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 14:48 146099090702Mo, 18 Apr 2016 14:48:27 +0100

#172 Maverick 1

„So einfach ist es leider nicht. Hier ein Gegenbeispiel: „Wer mit einem PKW oder wer mit einem LKW, der fahr-untauglich ist, unterwegs ist, handelt rechtswidrig“. Gemeint sind beide.“

************************************************

Verkehrt. Es ist vollkommen uninteressant, was jemand über irgendeinen Gesetzestext meint. Ausschlaggebend ist ausschließlich, was in dem Text steht.

Hier: Wer mit einem PKW fährt – ob fahrtauglich oder nicht, handelt rechtswidrig.

Soll die Fahrt mit einem PKW jedoch erlaubt sein, wenn er fahrtüchtig ist, muß der Satz so lauten:

„Wer mit einem PKW oder wer mit einem LKW, welche fahruntauglich sind, unterwegs ist, handelt rechtswidrig.“

Oder: „Wer mit einem PKW oder wer mit einem LKW, die fahruntauglich sind, unterwegs ist, handelt rechtswidrig.“

#177 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 14:51 146099110602Mo, 18 Apr 2016 14:51:46 +0100

#176 yubaba

„Böhmermann sollte die 5 Jahre absitzen müssen. Er hat es redlich verdient, mit seiner Hetze gegen Pegida und AFD.“

Verwahrloste Rechtsauslegung. Jemandem wegen einer Straftat heftig verknacken, weil er eine ganz andere Straftat begangen hat.

Du liebe Zeit, je mehr ich hier lese, desto mehr habe ich den Eindruck, daß sich hier eine größere Gemeinde nach Bananenstaatverhältnissen regelrecht sehnt, wo nicht die Gesetze, sondern die Launen des Augenblickes ausschlaggebend sind.

#178 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 14:54 146099127802Mo, 18 Apr 2016 14:54:38 +0100

#174 rifflejoe

„Kann überhaupt ein Pkw oderr Lkw rechtswidrig handeln?“

Nö.

„Das können die höchstens, wenn sie auf der linken Straßenseite fahren.“

HabenSe schon einmal einen PKW oder LKW gesehen, der aus eigener Kraft, ohne Fahrer, auf der linken Straßenseite unterwegs war?

Lesen hilft. Das Subjekt des Satzes suchen, es gibt Ihnen darüber Auskunft, wer rechtswidrig handeln kann.

#179 Kommentar von aquila_chrysaetos am 18. April 2016 00000004 15:07 146099206303Mo, 18 Apr 2016 15:07:43 +0100

#172 Maverick 1 (18. Apr 2016 14:23)

„Wer mit einem PKW oder wer mit einem LKW, der fahr-untauglich ist, unterwegs ist, handelt rechtswidrig“. Gemeint sind beide.

Das mag vielleicht gemeint sein, doch das sagt der Satz nicht aus, denn das „wer“ steht jeweils eine Hierarchieebene höher als der PKW oder der LKW. Man könnte sich mit einer solchen Satzkonstruktion allenfalls auf beide „wer“, also den jeweiligen Fahrer, beziehen.

#180 Kommentar von aquila_chrysaetos am 18. April 2016 00000004 15:09 146099214903Mo, 18 Apr 2016 15:09:09 +0100

(Wer (mit einem PKW) oder wer (mit einem LKW)), der fahr-untauglich ist, unterwegs ist, handelt rechtswidrig

ergibt keinen Sinn.

#181 Kommentar von Wnn am 18. April 2016 00000004 15:09 146099218603Mo, 18 Apr 2016 15:09:46 +0100

#176 yubaba (18. Apr 2016 14:33)
Böhmermann sollte die 5 Jahre absitzen müssen. Er hat es redlich verdient, mit seiner Hetze gegen Pegida und AFD.

Für diese Hetze muss man ihm dankbar sein. Es brachte erhebliche Stimmenzuwachs und ein Aufwachen innerhalb der Bevölkerung.

Bähmann ist der Stegner unter den Satirikern, hochüberschätzt und strunzblöd. So wie alle Satiriker nur die linke Gehirnhälfte bedienen und in Deutschland soweit nach unten gesunken sind, dass man nur noch heulen kann.

Er geht stellvertretend für diese jämmerliche Niveau der anderen ins Kittchen und darf für sie alle büßen. Jesus, Maria, lass ihn lange einsitzen müssen.

#182 Kommentar von Der stille Leser am 18. April 2016 00000004 15:09 146099218903Mo, 18 Apr 2016 15:09:49 +0100

Bedenklich ist, dass man vermuten müsste, dass Frau Merkel am Ende keine Hemmungen haben würde, wenn die Türkei die Auslieferung bzw. Überstellung von Jan Böhmermann vor den türkischen Strafgerichtshof forderte, auch diesem Ansinnen das Wort reden würde.

1. Wo ist die Grenze für Frau Merkel?
2. Wo ist die Grenze für uns?

#183 Kommentar von Sarah Goldmann am 18. April 2016 00000004 15:13 146099242503Mo, 18 Apr 2016 15:13:45 +0100

#172 Maverick 1 (18. Apr 2016 14:23)

@#158 aquila_chrysaetos

So einfach ist es leider nicht. Hier ein Gegenbeispiel: „Wer mit einem PKW oder wer mit einem LKW, der fahr-untauglich ist, unterwegs ist, handelt rechtswidrig“. Gemeint sind beide.

Tatsächlich hatte ich den Paragraphen in diesem Sinne verstanden, ein Relativsatz der sich auf beide aufgezählten Teile des Hauptsatzes bezieht (und so auch Sinn macht). Ähnlich wäre:

„Taschen und Koffer, die herrenlos im Bahnhofsgebäude herumliegen, werden gesprengt.“

Bezieht sich nicht nur auf die Koffer. Oder am Beispiel hier (vereinfacht und verkürzt):

Wer ein Staatoberhaupt oder ein Regierungsmitglied, das sich in D aufhält, beleidigt…

kann gelesen werden:

Wer ein Staatsoberhaupt, das sich in Deutschland aufhält oder ein Regierungsmitglied, das sich in Deutschland aufhält, beleidigt, wird … bestraft.

Tatsächlich habe ich hier als Nichtjuristin einen Beitrag verfasst, der vielleicht sachlich falsch war.

Wenn es so war, regt euch nicht so auf. Ich nehme mir heraus, auch Sachen selbst zu beurteilen, für die ich nicht „zertifiziert“ bin, selbst wenn es sich um das Strafgesetzbuch handelt. Wenn ihr mich mit Argumenten überzeugt, habe ich auch kein Problem damit und gebe es zu. OK?

Also in dem Sinne: Danke an alle (!) Kritiker.

#184 Kommentar von aquila_chrysaetos am 18. April 2016 00000004 15:19 146099279303Mo, 18 Apr 2016 15:19:53 +0100

Nachtrag zu
#183 aquila_chrysaetos (18. Apr 2016 15:07)
Man könnte sich mit einer solchen Satzkonstruktion allenfalls auf beide „wer“, also den jeweiligen Fahrer, beziehen.
und genau das tut der Satzteil „unterwegs ist, handelt rechtswidrig“ ja.

#185 Kommentar von Cassandra am 18. April 2016 00000004 15:21 146099290503Mo, 18 Apr 2016 15:21:45 +0100

Gut recherchiert. Danke für die Aufklärung! Mal schauen, ob jemand von den L-Medien diesen Fakt aufgreift??? 😉
.
Dann soll die Justiz den Ziegen-Böhmermann wegen Beleidigung drankriegen. Denn witzig finde ich – wie gesagt – diese Art von Unterschichten-Trash-Satire, die zudem extrem rassistisch ist, nicht. Das hat nichts damit zu tun, wie man zu Erdogan steht.

#186 Kommentar von OStR Peter Roesch am 18. April 2016 00000004 15:22 146099296603Mo, 18 Apr 2016 15:22:46 +0100

#151 Istdasdennzuglauben (18. Apr 2016 13:32)

Er hat sicher schon davon gehört, sich den Paragraphen aber richtig erklären lassen. Kim yong hat verstanden, daß er in amtlicher Funktion nach Deutschland kommen müßte, um sich bei Sichbeleidigtfühlen auf § 103 StGB berufen zu können, weil der Paragraphentext exakt das aussagt. Bis zu dem Staatsbesuch aus Nordkorea sind unsere Hetzgazetten also vor der Prozessflut in Sicherheit.

#187 Kommentar von Hansa am 18. April 2016 00000004 15:23 146099302303Mo, 18 Apr 2016 15:23:43 +0100

#176 yubaba (18. Apr 2016 14:33)

Böhmermann sollte die 5 Jahre absitzen müssen. Er hat es redlich verdient, mit seiner Hetze gegen Pegida und AFD.

Das würde ich mir, auch Wünschen…

#188 Kommentar von JJ am 18. April 2016 00000004 15:24 146099304803Mo, 18 Apr 2016 15:24:08 +0100


Elke Lill
Rechtsanwältin, Dipl. Politologin
Die Ermächtigungserklärung ist als unwirksam anzusehen.

Merkel tritt den deutschen Rechtsstaat mit Füßen – Die Gerichte dürfen den Paragrafen 103 nicht anwenden

So habe ich es zwar noch nicht gesehen, klingt aber alles logisch und in Kombination mit der Tatsache, dass sie dem Maizner Staatsanwaltsentscheid nicht abgewartet hat, offenbart zudem dies Merkels islam und insbesondere ErdoWAHN Lutscherei!
Sprich VOLKSVERRAT!!!

#189 Kommentar von Cassandra am 18. April 2016 00000004 15:27 146099323503Mo, 18 Apr 2016 15:27:15 +0100

Sorry! Habe den § 103 nochmal genau gelesen. Der Aufenthalt im Inland bezieht sich NICHT auf das Staatsoberhaupt. Das ist leider ein DENKFHELER!

#190 Kommentar von aquila_chrysaetos am 18. April 2016 00000004 15:30 146099345703Mo, 18 Apr 2016 15:30:57 +0100

#187 Sarah Goldmann (18. Apr 2016 15:13)

Bei diesem Beispiel

Wer ein Staatoberhaupt oder ein Regierungsmitglied, das sich in D aufhält, beleidigt

gibt es tatsächlich eine Bereichsambiguität, da der Satz so

Wer ein Staatoberhaupt oder ein Regierungsmitglied, das sich in D aufhält, beleidigt

oder so

Wer ein Staatoberhaupt oder (ein Regierungsmitglied, das sich in D aufhält, beleidigt

glesen werden kann.

Bei der Konstruktion wer … oder wer … geht das aber nicht. Entscheidend ist das zweite „wer“.

#191 Kommentar von aquila_chrysaetos am 18. April 2016 00000004 15:32 146099357503Mo, 18 Apr 2016 15:32:55 +0100

Falsche Formatierung. Zweiter Versuch:

#187 Sarah Goldmann (18. Apr 2016 15:13)

Bei diesem Beispiel

Wer ein Staatoberhaupt oder ein Regierungsmitglied, das sich in D aufhält, beleidigt

gibt es tatsächlich eine Bereichsambiguität, da der Satz so

Wer (ein Staatoberhaupt oder ein Regierungsmitglied), das sich in D aufhält, beleidigt

oder so

Wer (ein Staatoberhaupt) oder (ein Regierungsmitglied, das sich in D aufhält,) beleidigt

gelesen werden kann.

Bei der Konstruktion wer … oder wer … geht das aber nicht. Entscheidend ist das zweite „wer“.

#192 Kommentar von charlywheim am 18. April 2016 00000004 15:38 146099392103Mo, 18 Apr 2016 15:38:41 +0100

Elke Lill
Rechtsanwältin, Dipl. Politologin
Die Ermächtigungserklärung ist als unwirksam anzusehen.

jedesmal, wenn sich zwei Juristen über denselben Sachverhalt äußern, haben sie MINDESTENS zwei, meistens vier Meinungen.
Unbestritten ist, daß zum Tatzeitpunkt der Paragraph existiert hat.
Ungeklärt und unter Juristen umstritten, ist lediglich, ob die Meinungsäußerung eines Regierungsmitglieds über die Entbehrlichkeit eine rechtliche Bedeutung hat, selbst mit dem Hinweis verbunden, daß vielleicht irgendwann abgeschafft werden könnte.
Damit ist auch die Ermächtigung nicht zwangsläufig rechtswidrig, denn sie wurde auf der Grundlage geltenden Rechts erteilt.
Amüsant ist allerdings, daß jeden Tag ein neuer Experte unter seinem Stein hervorgekrochen kommt um sich im Licht seiner Meinung eine Weile zu sonnen.

#193 Kommentar von Blimpi am 18. April 2016 00000004 15:39 146099395203Mo, 18 Apr 2016 15:39:12 +0100

Vorsicht beim Türkeiurlaub,der könnte länger dauern als man gemein hin denkt…

[36]

#194 Kommentar von Sarah Goldmann am 18. April 2016 00000004 15:43 146099423803Mo, 18 Apr 2016 15:43:58 +0100

#195 aquila_chrysaetos (18. Apr 2016 15:32)

Entscheidend ist das zweite „wer“.

Sie haben Recht, da liegt das Problem. Schön auf den Punkt gebracht.

#195 Kommentar von Blimpi am 18. April 2016 00000004 15:45 146099433303Mo, 18 Apr 2016 15:45:33 +0100

Mal einige Fachkompetente Überlegungen…

[39]

#196 Kommentar von nicht die mama am 18. April 2016 00000004 15:47 146099442903Mo, 18 Apr 2016 15:47:09 +0100

Schade, dass sämtliche Mitschnitte von Böhmermanns Vortrag auf wundersame Art und Weise aus dem Netz verschwunden sind.

Ohne diese nordkoreanisch oder türkisch anmutende Säuberungsaktion könnte man sich als mündiger Bürger den Vortrag, und ganz besonders die Einleitung, anhören, in der Böhmermann das Schmähgedicht eindeutig als Satire kennzeichnet und sich eine eigene Meinung über das ganze Theater bilden.

Paragraph 103 interessiert mich eher weniger, mehr interessiert mich Artikel 5 GG.

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Es ist nicht unbedingt Böhmermann, auf den hier gezielt wird, es ist vielmehr der mündige Bürger, der zum Abschuss freigegeben ist.

Das Schaf soll lernen, auf Befehl in das allgemeine Geblöke einzustimmen.

Kloppt Erdolf ein paar Journalisten und passt das unserer Regierung nicht – > Kommando: blöken.

Braucht unsere Kanzlerin aber den Erdolf -> Kommando: nicht blöken.

Wagt es ein drittklassiger Kasper, den Spiessgesellen der Kanzlerin in der Flüchtiverteilung zu „beleidigen“ und die Kanzlerin zwischen den Zeilen als „a***gef*** Ziege“ darzustellen -> Kommando: blöke gefälligst, Schaf.

Hätte sich Böhmermann statt Erdolf den Putin vorgenommen, kein Schaf hätte blöken müssen.

Apropos blöken auf Kommando:
Erinnern wir uns eigentlich noch an die Zeit, in der das Schaf über den Iran hatte blöken müssen?

Im Iran ist heute nichts besser als damals, aber der Iran ist jetzt unser Freund.

#197 Kommentar von Tavok am 18. April 2016 00000004 15:48 146099449903Mo, 18 Apr 2016 15:48:19 +0100

Rechtswissenschaftlich ist der Fall klar. Ich habe gerade noch einmal die Kommentierung zu § 103 StGB im Tröndle/Fischer nachgelesen: „[Der Schutz] ist erweitert für das Staatsoberhaupt und den ausländischen Missionsleiter, die sich nicht in amtlicher Eigenschaft im Inland aufzuhalten brauchen.“
Auch der Vergleich in der Formulierung mit § 102 StGB ist eindeutig: Dort muss sich bei anderer Formulierung das fremde Staatsoberhaupt im Inland aufhalten. Wenn dieser Aufenthalt im Inland auch im § 103 gewollt gewesen wäre, hätte der Gesetzgeber im § 103 die gleiche Formulierung wie im § 102 StGB gewählt.

Bitte Ergänzt diesen Artikel um eine Berichtigung! Irren ist menschlich; einen Irrtum einzugestehen zeugt von Größe aber auf so einem offenkundigen Irrtum zu beharren ist dumm.

#198 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 15:55 146099495803Mo, 18 Apr 2016 15:55:58 +0100

#187 Sarah Goldmann

„Langjährige Klubmitglieder und Hunde, die stubenrein sind, dürfen das Klubhaus betreten.“

Müssen die langjährigen Klubmitglieder ebenfalls stubenrein sein oder nur die Hunde?

#199 Kommentar von OStR Peter Roesch am 18. April 2016 00000004 15:57 146099505403Mo, 18 Apr 2016 15:57:34 +0100

#198 Sarah Goldmann (18. Apr 2016 15:43)

Könnte es sein, daß Sie anfällig für Suggestionen sind?

Das zweite „wer“ ändert aussagenlogisch nicht das Mindeste.

Die Doppelbezüglichkeit des Relativsatzes hat mit dem „wer“ gar nichts zu schaffen und bleibt völlig unberührt.

#200 Kommentar von OStR Peter Roesch am 18. April 2016 00000004 16:01 146099528204Mo, 18 Apr 2016 16:01:22 +0100

#201 Tavok (18. Apr 2016 15:48)

Jetzt geht es auf einmal auch um den nicht im Inland sein zu brauchenden „ausländischen Missionsleiter“, der im Gesetzestext gar nicht erwähnt ist? Nanü? Das wird ja immer toller!

#201 Kommentar von sauer11mann am 18. April 2016 00000004 16:04 146099548404Mo, 18 Apr 2016 16:04:44 +0100

wenn Staatsoberhaupt und Mitglied einer Regierung
beide gemeint wären, hätte da der Relativsatz nicht mit „die = welche…sich aufhalten“ angeschlossen werden müssen?

#202 Kommentar von OStR Peter Roesch am 18. April 2016 00000004 16:07 146099566404Mo, 18 Apr 2016 16:07:44 +0100

#204 sauer11mann (18. Apr 2016 16:04)

Nein. Das „die“ wäre probat, wenn zuvor von „Staatsoberhäuptern“ und „Regierungsmitgliedern“ die Rede wäre. Ist aber nicht.

#203 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 16:08 146099573504Mo, 18 Apr 2016 16:08:55 +0100

#206 sauer11mann

„wenn Staatsoberhaupt und Mitglied einer Regierung
beide gemeint wären, hätte da der Relativsatz nicht mit „die = welche…sich aufhalten“ angeschlossen werden müssen?“

Selbstverständlich. In diesem Fall muß ein Relativpronomen in der Mehrzahlform eingesetzt werden.

„Peter oder Klaus wird zum Klassensprecher gewählt.“

Setzen, fünf. Das ist kein Deutsch.

„Peter oder Klaus werden zum Klassensprecher gewählt.“

#204 Kommentar von Tavok am 18. April 2016 00000004 16:11 146099590104Mo, 18 Apr 2016 16:11:41 +0100

#203 OStR Peter Roesch (18. Apr 2016 16:01)
Ausländischer Missionsleiter meint in der Sprache des StGB ein „einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung“. Natürlich steht das im Gesetz. Da wird auch nichts immer toller. Lesekompetenz 10. Klasse reicht dafür eigentlich vollkommen.

#205 Kommentar von Gauck am 18. April 2016 00000004 16:16 146099619904Mo, 18 Apr 2016 16:16:39 +0100

Wie wäre es, den Paragrafen richtig zu lesen?

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Man muss auch fähig sein, das Gelesene zu verstehen!!!

#206 Kommentar von aquila_chrysaetos am 18. April 2016 00000004 16:35 146099732304Mo, 18 Apr 2016 16:35:23 +0100

#202 OStR Peter Roesch (18. Apr 2016 15:57)

Das zweite „wer“ ändert aussagenlogisch nicht das Mindeste.

Und ob es das tut.

Bleiben wir beim vereinfachten Beispiel

Wer ein Staatoberhaupt oder ein Regierungsmitglied, das sich in D aufhält, beleidigt

und

Wer ein Staatoberhaupt oder wer ein Regierungsmitglied, das sich in D aufhält, beleidigt

Im ersten Beispiel sind die Objekte „Staatoberhaupt“ und „Regierungsmitglied“ mit „oder“ verknüpft, und befinden sich auf einer gemeinsamen Hierarchieebene. Im zweiten Beispiel aber sind die Subjekte „wer“ und „wer“ mit „oder“ verknüpft. Die jeweiligen Objekte sind daher nicht im selben Bereich; folglich wird lediglich das zweite genauer charakterisiert.

#207 Kommentar von Maria-Bernhardine am 18. April 2016 00000004 16:38 146099753904Mo, 18 Apr 2016 16:38:59 +0100

@ #160 Nachteule (18. Apr 2016 13:50)

Zarin Angelas Ungeduld ist logisch, schließlich will sie am 23. April in die Türkei fliegen

u. das passende Geschenk für ihren Buhl Sultan Recep Fatih mitbringen. Ob er sie auch empfangen wir, ist noch unbekannt.

🙁 ACHTUNG-ACHTUNG!

„“Paragraph 103
Abschaffung erst 2018: Mit diesem Trick schuf Merkel ein Exklusivrecht für Erdogan
Montag, 18.04.2016, 14:32

Die Kanzlerin ließ Ermittlungen gegen Böhmermann zu und kündigte zugleich an, Paragraph 103 des Strafgesetzbuches abzuschaffen – allerdings erst im Jahre 2018.

+++Der Grund für den Aufschub: Sonst könnte Böhmermann nicht mehr bestraft werden.+++ Damit gesteht Merkel dem türkischen Präsidenten das exklusive Recht eines eigenen Straftatbestandes in der BRD zu…““
[40]

#208 Kommentar von Freya- am 18. April 2016 00000004 16:39 146099758104Mo, 18 Apr 2016 16:39:41 +0100

Das wird der EU-Bevölkerung verschwiegen! EU-Kommissar will 70 Millionen Flüchtlinge

April 2016: Seit 2010 gib es in der EU einen „Kommissar für Migration,“. Seine Aufgabe ist es, in den nächsten zwanzig Jahren mehr als 70 Millionen Migranten in der EU auf zu nehmen.

[41]

#209 Kommentar von Istdasdennzuglauben am 18. April 2016 00000004 16:42 146099776604Mo, 18 Apr 2016 16:42:46 +0100

Die Kurzwitze des Tages…von Eimann
Terroristen bekämpfe man am besten mit dem Islam.
„Scharia und Demokratie sind vereinbar“

#210 Kommentar von quaidelaporte vousenallez am 18. April 2016 00000004 16:46 146099799804Mo, 18 Apr 2016 16:46:38 +0100

Vollkommener Quatsch!
Wieder einmal ein mehr als fragwürdiger PI-Beitrag, der Wasser auf sämtliche Mühlen der Antifa-Front liefert (wenn auch weniger als die Schusswaffen-Baby-Storch-Kontroverse).
Man kann allen hier nur den dringenden Rat geben, sich nicht „an der großen Glocke“ in einer provokanten, weil die öffentliche Diskussion auf den Kopf stellenden Weise über Themen zu äußern, für die sie keine nachgewiesene Kompetenz besitzen!

Es gibt gerade im deutschen, unüberschaubaren Rechts- und Paragraphendschungel bekanntlich Theorienstreits ohne Ende, und man weiß oftmals vor fast jedem Gericht nicht, wie es entscheiden wird, weil das Gesetz entweder lückenhaft ist oder bewusst Ermessensspielraum lässt.
Aber hier ist dem eindeutig NICHT so, worin mich auch der StGB-Kommentar von VorsRiBGH Thomas Fischer bestätigt: Der Passus „im Inland“ bezieht sich zweifellos nicht auf die 1. Alt. des § 103 StGB, das ausländische Staatsoberhaupt, sondern ausschließlich auf das ausländische Regierungsmitglied, dessen Ehre nur dann als schutzwürdig im Sinne der Norm gilt, wenn es sich dienstlich in Deutschland aufhält.

Deswegen trifft die mediale Umschreibung als – anachronistische – Strafbarkeit der „Majestätsbeleidigung“ ins Schwarze, weil die „Majestät“ / das Staatsoberhaupt an jedem Ort dieser Welt, und sei es am Südpol oder 10 km unter Wasser am Marianengraben, sein kann, ohne seinen Schutz aus § 103 StGB einzubüßen.

(Für die juristischen Gourmets sei noch das entscheidende Wort im Gesetzestext verraten, dem man diese Wertung entnehmen muss: Es ist das zweite „wer“. Dieses wiederholte Subjekt eröffnet eine tatbestandlich neue Alternative, also eine neue Aussage, weshalb der erst danach folgende Passus „im Inland“ nicht bis vor dieses zweite Subjekt zurückwirkt.)

Also, PI: Klappe zu, Film aus, Regisseur gefeuert.
Es wartet bestimmt schon das nächste Drehbuch: Die unglaubliche Entgleisung Mazyeks gegen die AfD.

#211 Kommentar von Maria-Bernhardine am 18. April 2016 00000004 16:51 146099830404Mo, 18 Apr 2016 16:51:44 +0100

@ #212 quaidelaporte vousenallez (18. Apr 2016 16:46)

Bitte lesen Sie den Focus-Artikel mit Gastautor Kubicki, FDP

Link hier:
#209 Maria-Bernhardine (18. Apr 2016 16:38)

+++++++++++++++++++++++
+++++++++++++++++++++++

OT

Montag, 18. April 2016

Pressemitteilung:
119
Ausgabejahr:
2016

„“Wir wollen in Dresden ein Zeichen setzen“ Bundeskonferenz der Integrationsbeauftragten von Bund, Ländern und Kommunen

Rund 250 Integrationsbeauftragte aus Ländern und Kommunen kommen auf Einladung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoguz am 18. und 19. April 2016 in Dresden zur diesjährigen Bundeskonferenz zusammen. Das Thema der Bundeskonferenz 2016 ist Teilhabe: Was macht unsere Einwanderungsgesellschaft im Jahr 2016 aus? Was ist das neue „Wir“ in unserem Land? Wie schaffen wir es, dass Flüchtlinge und Einwanderer ein echter Teil unserer Gesellschaft werden?

Die Integrationsbeauftragten wollen über die Herausforderungen vor Ort sprechen und auch Lösungsansätze vorstellen, wie wir ein gutes Miteinander in der Kommune auch bei hohen Flüchtlingszahlen sichern können. Die Integrationsbeauftragten werden über die interkulturelle Öffnung in der öffentlichen Verwaltung diskutieren, über Chancengleichheit im Bildungssystem, den Umgang mit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den Kommunen und die Entwicklung der Sprach- und Integrationskurse.

Zum Auftakt der Bundeskonferenz erklärte Staatsministerin Aydan Özoguz:

„Ich habe mich bewusst für Dresden als Veranstaltungsort entschieden. Damit wollte ich ein Zeichen setzen und den Menschen in Sachsen den Rücken stärken, die sich unter nicht immer leichten Bedingungen tagtäglich für Flüchtlinge einsetzen. Das Thema der diesjährigen Bundeskonferenz ist Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft – das ist auch mein Schwerpunkt als Beauftragte in diesem Jahr. Auch wenn es mittlerweile Konsens ist, dass wir ein Einwanderungsland sind, gibt es immer noch viele strukturelle Hindernisse für Menschen mit Einwanderungsgeschichten. Deshalb fordere ich, dass wir genauer hinschauen, wenn es um Partizipation in Schulen, in der Verwaltung oder im Beruf geht. Deutschland täte gut daran, die unterschiedlichen Erfahrungen und Fähigkeiten aller hier lebenden Menschen zu nutzen.“

Die sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Petra Köpping ergänzte:

„Ich freue mich, dass die Konferenz in Dresden stattfindet, das gibt uns Rückenwind…

Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Dirk Hilbert, in seinem Grußwort an die Delegierten der Bundeskonferenz:

„Ich bin den Veranstaltern der heutigen Konferenz dankbar, dass Sie unsere Stadt ganz bewusst gewählt haben, um ein Zeichen zu setzen. Denn Dresden ist anders…““
[42]

#212 Kommentar von Stefan Cel Mare am 18. April 2016 00000004 16:55 146099854204Mo, 18 Apr 2016 16:55:42 +0100

Es hat schon seinen Grund, warum in Programmiersprachen in solchen Fällen die Klammerung eingeführt wurde…

#213 Kommentar von freegerman am 18. April 2016 00000004 16:56 146099861704Mo, 18 Apr 2016 16:56:57 +0100

#187 Sarah Goldmann (18. Apr 2016 15:13)

Wenn es so war, regt euch nicht so auf. Ich nehme mir heraus, auch Sachen selbst zu beurteilen, für die ich nicht „zertifiziert“ bin, selbst wenn es sich um das Strafgesetzbuch handelt. Wenn ihr mich mit Argumenten überzeugt, habe ich auch kein Problem damit und gebe es zu. OK?

Genau da liegt das Problem Frau Goldmann.
Würden Sie einen Juristen Ihr Auto reparieren lassen?
Würden Sie sich von Ihrem Klempner vor Gericht vertreten lassen?

Dinge selbst beurteilen, also eine eigene Meinung vertreten, ist völlig in Ordnung und das spricht Ihnen niemand ab.

Faktisch vorliegende Tatsachen lassen sich jedoch nicht beurteilen. 1+1 ist auch immer 2.

Ich erwarte von Ihnen und vom gesamten PI Team ein Mindestmaß von Seriosität, sonst möchte ich hier nie wieder einen Artikel über die „Lügenpresse“ lesen.

Wer moralisch belehrend auftreten möchte, muss eine weiße Weste haben, wir können also nicht vorgestern den Münchener Merkur für seine schlechte Recherche kritisieren und heute selbst einen schlecht recherchierten Beitrag veröffentlichen.
Sie selbst können sich in Ihrem Artikel hier ja nichtmal einen Seitenhieb auf die „Lückenpresse“ verkneifen.

Ein Blick in die Kommentare des letzten Artikels über Böhmermann hätte wie gesagt ausgereicht, dort wurde ein jur. Standardwerk zitiert.

Trotzdem danke, dass Sie auf die Kritik eingegangen sind und diese offensichtlich auch Ernst nehmen.
Ich würde es begrüßen, wenn Sie eine Klarstellung in den Artikel aufnehmen würden.
Danke!

#214 Kommentar von OStR Peter Roesch am 18. April 2016 00000004 17:01 146099888305Mo, 18 Apr 2016 17:01:23 +0100

#206 Tavok (18. Apr 2016 16:11)

Der „im Bundesgebiet beglaubigte Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung“ ist hinsichtlich seiner umfassenden Schutzbedürftigkeit – dies angesichts seines notwendig gegebenen Eingebettetseins in Deutschland – unstrittig. Der so Beauftragte ist genau deshalb im Gesetzestext ja auch gesondert erfaßt.

Anders beim ausländischen Staatsoberhaupt im Ausland, bei dem exakt diese soeben erwähnte umfassende Schutzbedürftigkeit eben nicht gegeben ist. Das ausländische Staatsoberhaupt ist deshalb nicht gesondert erfaßt, sondern auch in der grammatikalischen Aufzählung in eine Linie gebracht mit dem Mitglied einer ausländischen Regierung, für das ebensowenig die umfassende Schutzbedürftigkeit besteht. Für beide letztere ergibt sich die Schutzbedürftigkeit durch deutsche Gesetzgebung erst bei ihrem amtlichen Aufenthalt im deutschen Inland.

Die Kommentierung versagt also vollkommen, weil sie die in der Grammatik verdeutlichte Sonderstellung des „im Bundesgebiet beglaubigte Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung“ anscheinend gar nicht begreift. Kommentierungen haben auch keine Rechtskraft, gültig ist der Gesetzestext. Und selbst diese verlieren übrigens ihre Rechtswirkung, wenn sie für Rechtsunsicherheit statt für Rechtssicherheit sorgen.

Merkels Ansinnen einer Verfolgung Böhmermanns oder irgendeines anderen Kritikers ausländischer, nicht im Lande befindlicher Despoten, ist schon aus rechtslogischen Gründen völlig chancenlos, von den drohenden staatsräsonalen Implikationen ganz abgesehen.

#215 Kommentar von sakarthw14 am 18. April 2016 00000004 17:08 146099931005Mo, 18 Apr 2016 17:08:30 +0100

Ich komme nochmals zurück auf diesen Thread.Gerade Juristen und Rechtswissenschaftler werden während ihrer Ausbildung geradzu darauf gedrillt, einen Satz bzw. einen Gesetztext bis auf das kleinste Element zu analysieren.

Viele Sätze in Gesetzen oder Vorschriften sind den Wenn-Dann-, Wer-Dann- oder Wer-wird- Paradigmen unterworfen.

„(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre……..“

Der Satz beginnt dem Objekt der Strafe, “ Wer.. “ und fährt fort mit demzu schützenden Subjekt, „…. ein Staatsoberhaupt….“.

Wir haben also das Objekt der Strafe ( WER…) und ein Schutzsubjekt ( ein Staatsoberhaupt ).
Dann kommt die Ergänzung oder Erweiterung “ … “ oder ( …..)Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich….“.
Dieses “ …,das sich ( nach dem Komma )“ bezieht sich ganz eindeutig auf “ Mitglied einer ausländischen Regierung“.
Mit dem zweiten “ —-oder—“ wird eine zweite Erweiterung oder Ergänzung eingeschoben, die sich auf “ einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter…“ bezieht.

Formal sieht es so:
Wir haben ein Objekt der Strafe ( WER…), ein Schutzsubjekt, dessen Schutzumfang auf zwei weitere Ergänzungen, d.h. zweitere Schutzsubjekte,erweitert wird.Der Gegenstand der Strafe ist die Beleidigung des Schutzsubjekts.
Und zum Schluß haben wir dann, dem Wer-Wird- Paradigma folgend, die Strafandrohung mit dem konkreten Strafmaß.

Die Besonderheit dieses Paragrafen ist es, von andern Aspekten mal abgesehen, dass das ausländische Staatsoberhaupt am Ort seines Amsitzes oder seines Aufenthaltortes beleidigt werden kann.

Dagegen kann ein Mitglied einer ausländischen Regierung oder ein akkredierter Leiter einer diplomatischen Vertretung der ausländischen Regierung nur während seines Aufenthaltzeit und am Aufenthaltsort beleidigt werden.

D.h.der türkische MP Davutoglu z.B könnte nur während seiner Aufenthaltszeit und am Aufenthaltsort und in amtlicher Eigenschaft beleidigt werden.Nicht aber, wenn er nachweislich wieder ausser Landes ist.

Was Sarah Goldmann verfasst hat, ist sehr fragwürdig und des PI BLOGS nicht würdig.

#216 Kommentar von spree-athener am 18. April 2016 00000004 17:11 146099946205Mo, 18 Apr 2016 17:11:02 +0100

In diesem US Protektorat namens BRD kann das herrschende politische Machtkartell ohnehin das machen, was es möchte.

#217 Kommentar von Maria-Bernhardine am 18. April 2016 00000004 17:19 146099994005Mo, 18 Apr 2016 17:19:00 +0100

OT

Auszug KALENDER DER ZARIN, April 2016

18. April

Ehrung
Am Nachmittag würdigt die Bundeskanzlerin in einer gemeinsamen Veranstaltung mit Minister de Maizière im Bundesinnenministerium ehren- und hauptamtliche Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

für ihren +++Einsatz in der Flüchtlingskrise.+++ Die Kanzlerin und der Minister halten eine kurze Rede.

Besuch im Kanzleramt
Heute empfängt die Kanzlerin den Staatspräsidenten Indonesiens, Joko Widodo, mit militärischen Ehren im Kanzleramt….

19. April
Besuch im Kanzleramt
Am Mittag empfängt die Bundeskanzlerin den Staatspräsidenten der Republik Mosambik, Filipe Jacinto Nyusi, mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt…

BUHLEN MIT DEN JUDENHASSERN

Besuch im Kanzleramt
Am Nachmittag empfängt die Bundeskanzlerin den Präsidenten der +++Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmoud Abbas,+++ zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt. Themen der Unterredung sind die bilateralen Beziehungen, die aktuelle Lage vor Ort, die Entwicklung in den palästinensischen[sic] Gebieten und der Nahostfriedensprozess.

20. April
Besuch im Kanzleramt
Am frühen Nachmittag empfängt die Kanzlerin die Mitglieder des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu einem Gespräch. An dem Termin nehmen außerdem die Bundesminister Gabriel, Schäuble und Altmaier teil…

Kabinett
Am Vormittag leitet die Bundeskanzlerin die Kabinettsitzung im Bundeskanzleramt.

Besuch im Kanzleramt
Am Nachmittag empfängt die Bundeskanzlerin die Staatspräsidentin der Republik Litauen, Dalia Grybauskaite, zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt.Im Mittelpunkt stehen vorrangig die bilateralen Beziehungen, europapolitische Themen sowie regionale Fragen und hierbei besonders die Beziehungen zu Russland.

Besuch im Kanzleramt
Am Abend empfängt die Bundeskanzlerin dann die Spitze des Deutschen Fußball-Bundes mit dem Trainerstab der Nationalmannschaft zu einem Abendessen im Bundeskanzleramt…

ZARIN ANGELA ZU BESUCH BEI KÖNIGS

21. APRIL
Unterwegs
Die Bundeskanzlerin wird in die Niederlande reisen. In Middelburg, Hauptstadt der niederländischen Provinz Zeeland, wird sie durch den niederländischen Ministerpräsidenten Rutte und anschließend durch das niederländische Königspaar Willem-Alexander und Maxima sowie Prinzessin Beatrix begrüßt…

FLUTLINGSPAMPERUNG

22. April
Besuch im Kanzleramt
Die Kanzlerin trifft am Nachmittag die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Dabei wird es erneut um die +++Asyl- und Flüchtlingspolitik+++ gehen. Gegenstand des Treffens ist insbesondere die Beratung und angestrebte Beschlussfassung über ein gemeinsames Konzept von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen…

VISITE BEIM SULTAN?

23. April
Unterwegs
Die Kanzlerin begleitet den Präsidenten des Europäischen Rates Donald Tusk und den Ersten Vizepräsidenten der EU-Kommission, Frans Timmermans, auf einer +++Reise in die Türkei.+++

MUSLIM OBAMA INSPIZIERT KALIFAT ALMANYA

24. April
Unterwegs
Die Kanzlerin besucht gemeinsam mit US-Präsident Obama die Hannover-Messe. Die USA sind Partnerland der diesjährigen Hannover-Messe. Die Eröffnungsveranstaltung der Messe wird am Abend stattfinden. Hier ist eine Teilnahme des US-Präsidenten und der Bundeskanzlerin geplant. Im Anschluss daran lädt die Bundeskanzlerin zu Ehren des amerikanischen Präsidenten zu einem Abendessen mit Wirtschaftsvertretern aus beiden Ländern ein. Am Montagvormittag wird der amerikanische Präsident die Bundeskanzlerin auf dem traditionellen Eröffnungsrundgang über das Messegelände begleiten.
[43]

+++++++++++++++++++++
+++++++++++++++++++++

@ #145 Stefan Cel Mare (18. Apr 2016 13:11)

DER PASCHA UND DIE ESELIN
[44]
(Persische Miniatur. Nicht jugendfrei!)

🙁 🙁

#218 Kommentar von OStR Peter Roesch am 18. April 2016 00000004 17:23 146100020905Mo, 18 Apr 2016 17:23:29 +0100

#208 aquila_chrysaetos (18. Apr 2016 16:35)

Wieder mal führt sich einer mit einem „vereinfachten Beispiel“ selbst an der Nase rum.

Sie ignorieren einfach den zwischengeschalteten Textblock, der vor dem Delikt – „beleidigt“ – steht. Er beweist, wie in dem Paragraphentext „oder“ und „,oder“ unterschieden wird.

Zwischen „Staatsoberhaupt“ und „Mitglied einer ausländischen Regierung“ steht das normale Aufzählungs-Oder, das die Doppelbezüglichkeit des folgenden Relativsatzes gewährleistet.
Hätten die Schöpfer des Testes diese Doppelbezüglichkeit des Relativsatzes vermeiden wollen, dann, ja, dann hätten sie einfach nur das „,Oder“ zur Signalisierung des gedanklichen Sprunges wählen müssen.

Ein Komma erhellt den ganzen, so übrigens auch dem gesunden Hausverstand entsprechenden Sinn. Der Kommentator Mark von Buch hat ebenfalls schon auf die Bedeutung dieses verflixten Kommas, das Ihrer Interpretation buchstäblich den Strich durch die Rechnung macht, hingewiesen.

#219 Kommentar von sakarthw14 am 18. April 2016 00000004 17:36 146100099205Mo, 18 Apr 2016 17:36:32 +0100

#205 sauer111mann

Ihr Einwand ist berechtigt.JUristen achten in der Regel, zumindest war es früheer so, sehr wohl aufSingular-und Pluralformen.

Ein ausländisches Staatsoberhaupt und Regierungsmitglied erfordern, wenn es sich auf beide beziehen soll, eine Pluralform.

#220 Kommentar von aquila_chrysaetos am 18. April 2016 00000004 17:37 146100102705Mo, 18 Apr 2016 17:37:07 +0100

#222 OStR Peter Roesch (18. Apr 2016 17:23)

Er beweist, wie in dem Paragraphentext „oder“ und „,oder“ unterschieden wird.

Das Komma vor dem zweiten oder gehört zum Einschub

3. Das schließende Komma eines vorangehenden Einschubs oder Nebensatzes o. Ä. bleibt generell erhalten

[45]

#221 Kommentar von quaidelaporte vousenallez am 18. April 2016 00000004 17:38 146100110005Mo, 18 Apr 2016 17:38:20 +0100

#216 OStR Peter Roesch

Werter Herr Oberstudienrat!
Man kennt Ihren Namen mittlerweile als denjenigen eines Mannes, der alles mögliche will, nur eines nicht: Mit dem Strom schwimmen.
Man könnte Sie, ironisch pointiert, für eine spezielle Art „menschlichen Lachses“ auf dem Rückweg zu seinen Laichgebieten halten. (Psychoanalytiker sprechen wohl von Profilneurose.) Doch so wie der alte Lachs sich vor dem Ziel mitunter in Fischernetzen oder Staustufen verfängt, verfangen Sie sich regelmäßig im World Wide Web mit immer neuen GEGEN-Argumenten, GEGEN-Theorien, GEGEN-Polemiken wider anerkannte Expertenaussagen und fundiertes Wissen.
(Ihre Verschwörungsthesen zur „Nicht-Einstein’schen“ Relativitätstheorie sind vermutlich noch die spannendsten, aber insoweit fehlt MIR die Kompetenz.)

Es soll Ihnen PI nicht insgesamt abspenstig gemacht werden (so wenig wie Frau Goldmann), aber allem Anschein nach wäre der Lehrer für naturwissenschaftliche Fachgebiete gut beraten, über folgenden Ruf nachzudenken: Schuster, bleib bei deinen Leisten!

Denn Sie irren – es ist so, wie ich es in #212 dargestellt habe.
Zur Wiederholung für den OStR: In dieser Sache sind definitiv keine mehreren Auslegungen des Gesetzestextes möglich (dass es nicht im Begründungskern auf Gesetzeskommentare ankommt, ist eine Binsenweisheit).
Dieses hierzulande eher seltene Resultat folgt hier WINGEND aus der juristischen Subsumptionslehre, die selbst ein Gymnasiallehrer fur Deutsch nicht durchlaufen hat.

#222 Kommentar von Tavok am 18. April 2016 00000004 17:41 146100131105Mo, 18 Apr 2016 17:41:51 +0100

#218 OStR Peter Roesch (18. Apr 2016 17:01)
Tut mir leid. Wenn Sie es besser wissen als die gesamte Rechtswissenschaft, die sich an der Stelle ausnahmsweise komplett einig ist von rechts bis links und von liberal bis konservativ, dann bestätigen Sie nur meine Erfahrungen über Leute, die mit einem OStR oder ähnlichem hausieren gehen.

Nachgeschlagen habe ich jetzt noch: Beck´scher Online Kommentar, Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, Münchener Kommentar, Schönke/Schröder, Dölling/Duttge alle mit der selben Auskunft. Aber sie wissen es besser?

Die Anwälte in den wenigen verfügbaren Verfahren haben die von Ihnen behauptete Auslegung soweit ersichtlich nie zur Sprache gebracht. Aber sie wissen es besser?

Die ersten „Reichsbürger“ und „Die BRD ist eine GmbH“ Spinner haben sich schon gemeldet. Diskutieren sie mit denen. Von meiner Seite EOD.

#223 Kommentar von sakarthw14 am 18. April 2016 00000004 17:45 146100152505Mo, 18 Apr 2016 17:45:25 +0100

#214 quaidelaporte vousenallez

Da gebe ich Ihnen vollkommen recht.Mit solchen Beiträgen macht sich der PI BLOG wirklich unglaubwürdig.Ich schreibe doch nicht von Dingen, und rechtliche Streitfragen und Paragraphen sind eine kmoplizierte Materie, von denen ich nichts verstehe.

Danke für Ihren Beitrag !

#224 Kommentar von OStR Peter Roesch am 18. April 2016 00000004 17:58 146100233205Mo, 18 Apr 2016 17:58:52 +0100

#226 Tavok (18. Apr 2016 17:41)

Es ist schon tragisch mit den „Fachwissenschaftlern“ – wie oft diesen das klare Denken durch fachliche Konventionen, so etwa juristische Kommentierungen, verstellt ist.

Natürlich, nachlesen ist einfacher als Selbstdenken. So bequemen sich auch die Richter bis hoch ins BVG.
Entsprechend ist der Zustand unseres Landes. Interessegeleitete Konventionen führen letzlich in die Sackgasse.

Ich will das aber keineswegs nur am Juristen beklagen. „Fachwissenschaftlern“ aus der Physik habe ich vor Jahren mal folgende Aufgabe gestellt: „Eine Rakete beschleunigt 1 Jahr lang mit g (= 9,81 m/s²). Welche Geschwindigkeit hat sie dann erreicht?“ Sie haben keine Kommentierung gefunden, und verweigern mir die Antwort deshalb bis auf den heutigen Tag.

#225 Kommentar von niki am 18. April 2016 00000004 18:11 146100307806Mo, 18 Apr 2016 18:11:18 +0100

Langsam fängt mich die Debatte mit dem Oder-Problem mitsamt dem dem „oder“ beigefügten Nebensatz an zu amüsieren.
Die eigentliche Satire bestünde allerdings darin, wenn Frau Merkel aufgrund ihrer Entscheidung in Sachen Böhmermann so sehr dank des Betroffenheitsgejaules linker Kulturschaffender(Zecken) so in Bedrängnis käme, dass sie zurücktreten müsste. Das wäre doch mal was!

#226 Kommentar von Falcon3 am 18. April 2016 00000004 18:20 146100364006Mo, 18 Apr 2016 18:20:40 +0100

Er könnte sich darauf berufen, nicht gewußt zu haben, daß Erdogan Staatsoberhaupt ist.

Aber das ist nötig, denn der Tatbestand der Beleidigung ist schon nicht gegeben.

Beleidigung bedeutet Kundgebung der Mißachtung. Böhmermann hat genau das Gegenteil getan, nämlich sehr viel Beachtung geschenkt. Nachdem Erdogan sich über die Extra-3-Satire beschwert hat, hat Böhmermann ihm erklärt, was nötig ist, damit Beleidigung überhaupt in Betracht kommt. Mehr nicht.

#227 Kommentar von Falcon3 am 18. April 2016 00000004 18:21 146100371106Mo, 18 Apr 2016 18:21:51 +0100

Korrektur 2. Absatz: Das ist nicht nötig

#228 Kommentar von OStR Peter Roesch am 18. April 2016 00000004 18:23 146100378806Mo, 18 Apr 2016 18:23:08 +0100

#229 niki (18. Apr 2016 18:11)

Der Gesetzestext hat eine lange Geschichte; wie man aus dem Internet entnehmen kann, geht er in konkreterer Fassung in die Zeit der 2. deutschen Reichsgründung zurück. Immer wieder wurde er verändert, und gerade beim Eintritt in die Geschichte der Bundesrepublik ist dann die Griffigkeit so sehr abhanden gekommen, daß solche langen und doch ergebnislos, zumindest unüberzeugend bleibende Diskussionen sich ergeben können.Es wäre den juristischen Textautoren ein Leichtes gewesen, den Paragraphen so zu formulieren, daß diese Diskussion gar nicht stattgefunden hätte.
Ich frage mich, ob diese Schlampigkeit in der Textformulierung gewollt ist; mit dem Nebeneffekt, daß die Transformation in den Willkürstaat per Juristerei bei Bedarf möglichst leicht vonstatten geht.

#229 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 18:28 146100409906Mo, 18 Apr 2016 18:28:19 +0100

#222 OStR Peter Roesch

„Sie ignorieren einfach den zwischengeschalteten Textblock, der vor dem Delikt – „beleidigt“ – steht. Er beweist, wie in dem Paragraphentext „oder“ und „,oder“ unterschieden wird.

Zwischen „Staatsoberhaupt“ und „Mitglied einer ausländischen Regierung“ steht das normale Aufzählungs-Oder, das die Doppelbezüglichkeit des folgenden Relativsatzes gewährleistet.
Hätten die Schöpfer des Testes diese Doppelbezüglichkeit des Relativsatzes vermeiden wollen, dann, ja, dann hätten sie einfach nur das „,Oder“ zur Signalisierung des gedanklichen Sprunges wählen müssen.

Ein Komma erhellt den ganzen, so übrigens auch dem gesunden Hausverstand entsprechenden Sinn.“

*************************************************

Nein.

Ein Relativsatz ist mit einem Komma einzuleiten und
– falls die längere Satzkonstruktion noch nicht ihr Ende erreicht hat – mit einem Komma zu beenden.

A ODER B ODER C:

„Peter ODER Michael ODER Werner werden das Jugendtraining leiten.“

„Peter ODER Michael, der in zwei Wochen aus seinem Urlaub zurückkehren wird, ODER Werner werden das Jugendtraining leiten.“

Das Komma hinter dem Relativsatz verändert die Bedeutung des zweiten „ODER“ nicht.

#230 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 18:31 146100427106Mo, 18 Apr 2016 18:31:11 +0100

#232 OStR Peter Roesch

„Es wäre den juristischen Textautoren ein Leichtes gewesen, den Paragraphen so zu formulieren, daß diese Diskussion gar nicht stattgefunden hätte.“

*************************************************

Die Juristen sind nicht dafür verantwortlich, daß Sie sich den Regeln unserer deutschen Grammatik verweigern.

#231 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 18:33 146100443206Mo, 18 Apr 2016 18:33:52 +0100

#230 Falcon3

„Beleidigung bedeutet Kundgebung der Mißachtung. Böhmermann hat genau das Gegenteil getan, nämlich sehr viel Beachtung geschenkt. Nachdem Erdogan sich über die Extra-3-Satire beschwert hat, hat Böhmermann ihm erklärt, was nötig ist, damit Beleidigung überhaupt in Betracht kommt. Mehr nicht.“

**************************************************

Der Kretin Böhmermann hat hier die ganz miese Brillenträgernummer abgezogen.
***gelöscht***

#232 Kommentar von ALI BABA und die 4 Zecken am 18. April 2016 00000004 18:44 146100506306Mo, 18 Apr 2016 18:44:23 +0100

Wer das Strafgesetzbuch zur Hand nimmt und der
Deutschen Grammatik nicht mächtig ist, hat scheinbar ein Problem.

Fragt sich nur womit:

Mit diesem „Buch“, oder mit seinem „Deutsch“?

[46]

Das Alter der Teilnehmer ist meines Erachtens relativ!

#233 Kommentar von Vielfaltspinsel am 18. April 2016 00000004 18:45 146100514306Mo, 18 Apr 2016 18:45:43 +0100

#216 Stefan Cel Mare

„Es hat schon seinen Grund, warum in Programmiersprachen in solchen Fällen die Klammerung eingeführt wurde…“

**************************************************

Die meisten Grundschulkinder begreifen die Hierarchien von verschiedenen Operationszeichen schnell und gut:

2 plus 3 mal 4 plus 5 = 19

Beim Grammatikverweigerer Roesch käme 25 heraus. Für solche Hilfsschüler wäre die Mathematik in einfacher Sprache sinnvoll:

2 plus (3 mal 4) plus 5 = 19

Wer solche redundanten Kinderzeichen benötigt, sollte aber lieber die Finger vom Programmieren lassen, und ein Aufgabenfeld finden, das sein begrenztes kognitives Potential nicht überstrapaziert.

#234 Kommentar von Tom62 am 18. April 2016 00000004 19:06 146100641107Mo, 18 Apr 2016 19:06:51 +0100

Zum Thema paßt übrigens auch die Kritik des Herrn RA Kubicki (leider FDP), den ich aufgrund seiner langen Erfahrung und umfassenden Kenntnissen auf juristischem Gebiet für durchaus versiert halte:

Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vorgeworfen, mit ihrer Entscheidung im Fall Böhmermann die Justiz zu verhöhnen. Sie habe der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit genommen, die Ermittlungen auf der Grundlage des allgemeinen Beleidigungsparagrafen einzustellen und „Erdogan auf die Privatklage gemäß der Paragrafen 374 und 376 Strafprozessordnung zu verweisen“, sagte der FDP-Politiker dem Tagesspiegel.

Kubicki, der seit 35 Jahren als Strafverteidiger arbeitet, sagte: „Die Entscheidung der Bundeskanzlerin gegen das Votum des Justiz- und des Außenministers, die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch in der Causa Erdogan zu erteilen, ist eine Verhöhnung der Justiz und rechtsstaatlich äußerst fragwürdig.“

Quelle: [47]

Es ist höchste Zeit, daß diese Dame in hohem Bogen aus dem Hause, an dem „Dem Deutschen Volke“ steht, hinausexerziert wird – und ihre übrigen Handlanger und sonstigen Eurokraten gleich mit. Die vertreten nämlich – nicht nur aufgrund ihres rechtswidrigen und volksverachtenden Handelns, sondern bereits aufgrund der Größe der „Partei der Nichtwähler“ – weder das genannte Volk, noch sind sie mehrheitlich von ihm gewählt worden.

#235 Kommentar von Tavok am 18. April 2016 00000004 19:15 146100691807Mo, 18 Apr 2016 19:15:18 +0100

#228 OStR Peter Roesch (18. Apr 2016 17:58)
In der BVG gibt es keine Richter. Die BVG schickt gelbe Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen durch Berlin.
Falls Sie das BVerfG oder das BVerwG meinen, sollten Sie das auch so schreiben.

Ansonsten letzter Versuch:
Es gibt bekanntermaßen 4 klassische Wege der Auslegung.
1. Auf die grammatikalische Auslegung wurde schon oben vielfach zutreffend eingegangen. Sehen Sie halt anders.
2. Auf die systematische Auslegung bin zumindest ich oben schon eingegangen. In der Sache kam kein Einwand von Ihnen.
3. Die historische Auslegung ist hier ausnahmsweise mal eindeutig.
Der historische Gesetzgeber wollte bewusst die Strafbarkeit auch im Ausland befindlicher Staatsoberhäupter, was in den damaligen Beratungen durchaus umstritten war. Die Protokolle stehen auf bundestag.de zur Verfügung.
4. Die teleologische Auslegung spricht auch eher für die umfassende Strafbarkeit im Hinblick auf die Gegenseitigkeit und das Völkergewohnheitsrecht.

#236 Kommentar von susiquattro am 18. April 2016 00000004 19:22 146100732907Mo, 18 Apr 2016 19:22:09 +0100

Es ist schon unglaublich!In der ersten Selbstermächtigung eines deutschen Kanzlers nach Hitler läßt die Gesetzbrecherin Merkel tausende Illegale unter Unterschlagung von Steuerressourcen aus Ungarn holen, sie schleust rechtsbrechend Millionen Illegale Einwanderer nach Deutschland und hier nun spielt die sich als große Wahrerin des Rechts auf, eines Rechts, welches so nicht einmal anwendbar ist!Wie lange muß Deutschland die Schmach solcher breiten Dummheit und Inkompetenz noch ertragen?

#237 Kommentar von OStR Peter Roesch am 18. April 2016 00000004 19:47 146100887607Mo, 18 Apr 2016 19:47:56 +0100

#236 ALI BABA und die 4 Zecken (18. Apr 2016 18:44)

Sie meinen sicher: „anscheinend“. Ist im Zusammenhang sinnvoller.

Nichts für ungut.

#238 Kommentar von wien1529 am 18. April 2016 00000004 20:16 146101059608Mo, 18 Apr 2016 20:16:36 +0100

seid doch nicht so kleinlich. woher soll die Merkel denn wissen, was Gesetze sind ?

man könnte lachen, wenns nicht so traurig ist.

#239 Kommentar von ALI BABA und die 4 Zecken am 18. April 2016 00000004 20:17 146101066008Mo, 18 Apr 2016 20:17:40 +0100

#241 OStR Peter Roesch (18. Apr 2016 19:47)

#236 ALI BABA und die 4 Zecken (18. Apr 2016 18:44)

„Sie meinen sicher: „anscheinend“. Ist im Zusammenhang sinnvoller.

Nichts für ungut.“

Nein, „SCHEINBAR“, muss es heißen.

Nur so ist es nicht „UNGUT“!

Nichtsdestotrotz, muss ich zuweilen auch schmunzeln…

#240 Kommentar von GG 2.0 am 18. April 2016 00000004 20:24 146101107408Mo, 18 Apr 2016 20:24:34 +0100

Der Wortlaut ist mehrdeutig.

Merkels Auslegung ist aber allgemeine Meinung unter Strafrechtlern und war auch vom Gesetzgeber gewollt.

Sonst hieße es: „Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung….“

#241 Kommentar von Volker Spielmann am 18. April 2016 00000004 20:37 146101183708Mo, 18 Apr 2016 20:37:17 +0100

Schwer haben es die Hofnarren mit den Handpuppen der VSA fürwahr

Ob es wohl an der Sache mit der Ziege gelegen hat? Jedenfalls hat der arme Hofnarr, der ein paar verstohlene Späßchen über den neuen Großtürken Erdowahn gemacht hat, nun wahrlich nichts mehr zu lachen. Hat der garstige Wüterich doch die Bestrafung des Hofnarren gefordert und da er hoch in der Gunst der VSA zu stehen scheint, so hat deren Handpuppe das Ferkel, auch sofort dessen Strafverfolgung genehmigt. Wobei der neue Großtürke auch beim Strafmaß seinen Willen bekommen wird, mit einer einfachen Haftstrafe jedenfalls dürfte es hier für den Hofnarren nicht getan sein. Dürfte doch dem neuen Großtürken eine ähnliche Bestrafung vorschweben, wie sie der Venezianer Marcantonio Bragadin erhalten hat. Dieser satirische Schuft hat es nämlich gewagt die zyprische Seefestung Famagusta verbissen gegen die Türken zu verteidigen und wurde von selbigen bei lebendigem Leib gehäutet. Erschwerend kommt für den Hofnarren hinzu, daß er den sexuellen Mißbrauch von Nutztieren durch die Muselmanen erwähnte.

Im Übrigen bin ich dafür, daß der Euro zerstört werden muß!

#242 Kommentar von Demokratie statt Merkel am 18. April 2016 00000004 20:58 146101311108Mo, 18 Apr 2016 20:58:31 +0100

Ich scheib in #170:

„Wer wie die Kanzlerin,Schengen und Dublin III für nicht vorhanden erklärt sobald Moslems anstürmen,

wird auch andere Gesetze nur in soweit ernst nehmen oder auslegen,
dass sie einem Moslem zum Vorteil sind.

In diesem Falle vorteilhaft getürkt für den islamischen Osmanen-Diktator Erdogan.“

Ok:

wenn es nun wohl so ist, dass dieser Paragraph 103 nur schwer zu verstehen ist, aber den Erdogan sozusagen schützt auch wenn er nicht hier vor Ort ist, muss man das so akzeptieren.

Wäre übrigens mal was für die AFD, auf den Weg zu bringen, dass Gesetze gefälligst verständlich formuliert werden müssen.

Wenn ich ein Gesetzbuch in die Hand nehme will ich nicht das Gefühl haben, das ist ja so, als würde man in denn semantischen Wirrungen des Korans stochern.

#243 Kommentar von OStR Peter Roesch am 18. April 2016 00000004 22:03 146101699210Mo, 18 Apr 2016 22:03:12 +0100

Der Text § 103 StGB holpert im Gedankenfluß und verwehrt deshalb solchen Menschen, die sich sprachlich ebenso schwertun wie offenbar der unbekannte Autor des Paragraphentextes die leichte Einsichtnahme. Indes, sie ist nicht unmöglich:
***Auch dann, wenn sich Juristen finden werden, die einer anderen Auslegung zuneigen, wird dieses (der Inhalt des § 103 StGB, Anm.) bedeuten: Strafbar im Sinne des §103 wird Böhmermanns Satire – wenn überhaupt – nur sein, wenn Erdogan sich zum Zeitpunkt der Sendung „in amtlicher Eigenschaft“ in Deutschland aufgehalten hätte. Dem ist aber nachweislich nicht so – und insofern stellt sich die Frage, warum die Bundesregierung Erdogans Ersuchen nicht einfach kommentarlos an die Bundesanwaltschaft weitergegeben hat, um es dort mit Hinweis auf den § 103 sofort zu versenken.*** [48]

Sorgfältige Analyse vermag darüberhinaus aufgrund der Syntax stringent zu begründen, daß der Text nicht auf den Fall Böhmermann anwendbar ist, wie in diesem Kommentarbereich mehrfach von mir demonstriert wurde.

Gerade die Historie des Gesetzestextes ist hier ein wichtiges Zusatzindiz: Die Strafbarkeit eines Deutschen bei Beleidigung eines nicht im dt. Inland und deshalb außerhalb besonderer Schutznotwendigkeit befindlichen ausländischen Staatsoberhauptes beruht ursprünglich auf staatlicher Gegenseitigkeit. Diese wirft aber mannigfdaltige Probleme auf in Fällen, in denen ethnisch oder anders begründete Auffassungen von Beleidigung bestehen, sodaß der Gesichtspunkt der staatlichen Gegenseitigkeit letztlich aufgegeben werden mußte. In diese Richtung zielt der lesenswerte Beitrag der „Welt“:
[49]

Wo aber staatliche Gegenseitigkeit beim Beleidigungsparagraphen entfällt, entfällt damit auch die Begründung für den besonderen Schutz des sich nicht im deutschen Inland befindlichen ausländischen Staatsoberhauptes.

Von Juristen oft gedankenlos und im Sinne einer Autorität herangezogene Gesetzeskommentierungen entbehren gegenwärtig der einfachen und klaren Einsicht und empfehlen eine andere Auslegung des § 103 StGB, welche demnach deutsche Staatsbürger einseitig unter Strafandrohung stellt. Es ist zu erwarten, daß mit veränderter politischer Zeitlage die juristischen Kommentierungen zum bestehenden Gesetzestext sich ändern und dessen wahre Aussage wieder geltend machen werden.

#244 Kommentar von Richelieu am 18. April 2016 00000004 22:47 146101964110Mo, 18 Apr 2016 22:47:21 +0100

Zunächst einmal bin ich der Meinung, dass der § 103 natürlich anwendbar ist auf Staatsoberhäupter, die sich zum Zeitpunkt der Beleidigung nicht im Inland befanden.

Dennoch ist dieser Artikel berechtigt, weil er auf seltsame, juristische Fachterminologie hinweist, die vom üblichen deutschen Sprachgebrauch abweicht.

Gesetze sind für die Bürger da, sie sollten allgemeinverständlich und exakt formuliert sein. Sie sollten der in Deutschland üblichen Grammatik und den Duden-Empfehlungen folgen.

Der Duden empfiehlt bei Relativsätzen, bei denen es nicht ganz klar ist, auf welche Satzteile er sich bezieht, eine Distanzierung.
Beispiel aus dem Grammatik-Duden: Aus Italien kommen Weintrauben und außerdem Pfirsiche, die besonders saftig sind.
Die Distanzierung wird durch das Wort außerdem erzielt. Somit ist glasklar, dass saftig sich nur auf die Pfirsiche und nicht auf die Weintrauben bezieht.

Des weiteren ist es richtig, dass Relativsätze, die sich auf mehrere Satzbestandteile beziehen, die mit und verknüpft sind, im Plural ausgedrückt werden. (wie es der Diskutant Vielfaltspinsel richtig dargestellt hat)

Aber wie verhält es sich mit Relativsätzen, die sich auf zwei Satzbestandteile beziehen, die mit oder (streng genommen mit exklusiv-oder) verknüpft sind? Vielleicht ist es üblich, dass auch dort die Pluralform verwendet wird? Aber stringent, logisch erscheint mir das nicht. Weil ja nur der ein oder andere Fall möglich ist. Das ist genau der Knackpunkt, den Frau Goldmann hier beschreibt. Wenn Vielfaltspinsel oder andere Diskutanten mir Gegenbeispiele zeigen würden, nicht in juristischen Texten, sondern in der Literatur, bei Goethe angefangen, so würde ich mich gerne belehren lassen.

#245 Kommentar von ThomasEausF am 19. April 2016 00000004 00:38 146102632912Di, 19 Apr 2016 00:38:49 +0100

Wie ich hier gerade sehe, hatte pi es bereits vor neun Jahren gebracht: [50] Worauf ich in dem Zusammenhang mit Böhmermann nur hinauswollte, ist der Umstand, daß die Bezeichnung eines Moslems als Ziegenficker im Prinzip keine Beleidigung ist, sondern eine eher eine Art von Charakterisierung bzw. Tatsachenfeststellung ist im Sinne von: „Alle Soldaten sind Mörder.“ Oder wie sagt der Volksmund: „Wie der Herr so´s Gescherr.“

#246 Kommentar von Vielfaltspinsel am 19. April 2016 00000004 00:40 146102644612Di, 19 Apr 2016 00:40:46 +0100

#248 Richelieu

„Aber wie verhält es sich mit Relativsätzen, die sich auf zwei Satzbestandteile beziehen, die mit oder (streng genommen mit exklusiv-oder) verknüpft sind? Vielleicht ist es üblich, dass auch dort die Pluralform verwendet wird? Aber stringent, logisch erscheint mir das nicht. Weil ja nur der ein oder andere Fall möglich ist. Das ist genau der Knackpunkt, den Frau Goldmann hier beschreibt.“

************************************************

„Wenn jemand ein Fahrrad stiehlt oder einen PKW, dann wird er bestraft.“

Darum und nur darum geht es hier. Wenn jemand sowohl ein Fahrrad als auch einen PKW stiehlt, wird er ebenfalls verknackt.

Exklusives ODER:

„Entweder Müller wird Vorsitzender unserer Partei oder Krause gewinnt das Rennen.“

Hier kann nur einer gewinnen, eine doppelte Präsidentschaft von Müller sowohl als auch Krause ist nicht möglich.

Vollkommen andere Baustelle, in dieser Debatte nicht von Bedeutung.

#247 Kommentar von OStR Peter Roesch am 19. April 2016 00000004 08:33 146105480908Di, 19 Apr 2016 08:33:29 +0100

#248 Richelieu (18. Apr 2016 22:47)

Sie wissen, daß Sie mit dem letzten Abschnitt Ihres Kommentars exakt den Punkt getroffen haben.

Sie wissen dann wohl ebenso, daß Sie damit den ersten Abschnitt Ihres Beitrages erschüttert haben.

Womit Sie der Wahrheit auf der Spur sind.

#248 Kommentar von Vielfaltspinsel am 19. April 2016 00000004 10:17 146106106010Di, 19 Apr 2016 10:17:40 +0100

#251 OStR Peter Roesch

„Sie wissen, daß Sie mit dem letzten Abschnitt Ihres Kommentars exakt den Punkt getroffen haben.

Sie wissen dann wohl ebenso, daß Sie damit den ersten Abschnitt Ihres Beitrages erschüttert haben.

Womit Sie der Wahrheit auf der Spur sind.“

************************************************

Exklusives ODER (Grundkurs für A-Logiker und Logikverweigerer):

Wenn ENTWEDER ein ausländisches Staatsoberhaupt ODER ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich im Inland aufhält, beleidigt wird, dann wird das bestraft …

—> Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt, egal, wo sich dieses aufhält, wird bestraft.

—> Wer ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich im Inland aufhält, beleidigt, wird bestraft.

Ausnahme: Wer zugleich ein ausländisches Staatsoberhaupt UND ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich im Inland aufhält, beleidigt, wird nicht bestraft.

#249 Kommentar von OStR Peter Roesch am 19. April 2016 00000004 11:36 146106579711Di, 19 Apr 2016 11:36:37 +0100

#252 Vielfaltspinsel (19. Apr 2016 10:17)

Entgegen anderslautenden Meinungen werden aus Unwahrheiten und Denkfehlern durch ständiges Wiederholen doch keine Wahrheiten. – Vielleicht kennen Sie jemanden, der Ihnen helfen kann, aus Ihrem Gedankenkarussell zu entkommen. Viel Glück!

#250 Kommentar von Vielfaltspinsel am 19. April 2016 00000004 12:11 146106790212Di, 19 Apr 2016 12:11:42 +0100

#253 OStR Peter Roesch

„Entgegen anderslautenden Meinungen werden aus Unwahrheiten und Denkfehlern durch ständiges Wiederholen doch keine Wahrheiten.“

Richtig. Ad nauseam ist der Wahrheitsfindung nicht dienlich.

„Vielleicht kennen Sie jemanden, der Ihnen helfen kann, aus Ihrem Gedankenkarussell zu entkommen. Viel Glück!“

Das Problem ist, daß ich Ihnen mit einer ganzen Kolonne von Geisterfahrern entgegenkomme.

Hilfe suche ich mir ständig auf Gebieten, auf denen ich nicht so bewandert bin. In Sachen Grundregeln unserer deutschen Sprache und der Logik ist das nicht erforderlich.

Noch etwas zur Iteration: Wenn jemand unentwegt abnerft und zwanzig Mal am Tag die These vertritt, daß Berlin die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland sei, welche Stadt ist dann wirklich Hauptstadt?

a) Würzburg
b) Flensburg
c) Hamburg
d) Stuttgart
e) Bonn?

#251 Kommentar von Reiner Sauer am 19. April 2016 00000004 17:48 146108812405Di, 19 Apr 2016 17:48:44 +0100

Paragraph §103 StGB ist nicht anwendbar, weil das Opfer sich zum Tatzeitpunkt nicht in Deutschland aufhielt.
Der Paragraph lässt keine Interpretation über den Aufendhaltsort des Opfers zu!
Das ergibt sich wenn der Satz nach Rechtschreibregeln zerlegt wird!
Dann lesen wir:
§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
„Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,
oder
wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,
oder
einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird…
Es in diesem Fall keine Interpretationsfreiheit über den Tatort!

Das wird auch im Paragraph §102 StGB deutlich!

§ 102 Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
„ Wer einen Angriff auf Leib oder Leben eines ausländischen Staatsoberhaupts, eines Mitglieds einer ausländischen Regierung oder eines im Bundesgebiet beglaubigten Leiters einer ausländischen diplomatischen Vertretung begeht, während sich der Angegriffene in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, wird…“
Mit den Paragraphen 102 und 103 können nur Taten in Inland geahndet werden. Dazu ist explizit gefordert, dass die Opfer im Inland sind und nicht irgendwo auf der Welt!
$ 3 StGB Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.
„Dazu müssen Opfer und Täter im Inland sein“. Basta!
Es ist überaus bedauerlich, wenn deutsche Politiker, Richter, Staatsanwälte die deutsche Sprache nicht mehr beherrschen. Wenn die Interpretation von Gesetzestexten zu einer politisch motivierten Wunschverantstaltung wird, gibt es kein Recht mehr.

#252 Kommentar von Vielfaltspinsel am 19. April 2016 00000004 20:12 146109674908Di, 19 Apr 2016 20:12:29 +0100

#255 Reiner Sauer

„§ 102 Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
„ Wer einen Angriff auf Leib oder Leben eines ausländischen Staatsoberhaupts, eines Mitglieds einer ausländischen Regierung oder eines im Bundesgebiet beglaubigten Leiters einer ausländischen diplomatischen Vertretung begeht, während sich der Angegriffene in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, wird…“
Mit den Paragraphen 102 und 103 können nur Taten in Inland geahndet werden.“

***********************************************

Lesen hilft. § 102 bezieht sich ausschließlich auf Körperverletzung.
Verstünden Sie unsere deutsche Grammatik, dann verstünden Sie auch, daß sich bei § 103 wegen der Einzahlform der Relativsatz nicht auf das ausländische Staatsoberhaupt bezieht.

#253 Kommentar von Reiner Sauer am 20. April 2016 00000004 00:30 146111224112Mi, 20 Apr 2016 00:30:41 +0100

#256 Vielfaltspinsel

Sehr gut!
Lesen hilft!
§ 102 bezieht sich ausschließlich auf Körperverletzung.
Das steht da klar und deutlich! Bravo!

Der direkte Zusammenhang zwischen §102 und §103 ergibt sich aus Zielgruppe und Reihenfolge!
Ersetzen wir in Paragraph 102 den „Angriff auf Leib und Leben“ durch „Angriff auf Geist und Psyche“, dann gibt es keinen Zweifel, der Paragraph bezieht sich ausschließlich auf Taten im Inland! …und nichts anderes ist auch im Paragraphen 103 gesagt, gewollt und geschrieben!
Es ist irrational, die Paragraphen 102 und 103 isoliert voneinander zu Betrachten. §102 regelt „physische Verletzung“, §103 regelt „psychische Verletzung“, von Organen und Vetretern ausländischer Staaten im INLAND und sonst nichts!

#254 Kommentar von Vielfaltspinsel am 20. April 2016 00000004 00:48 146111333112Mi, 20 Apr 2016 00:48:51 +0100

#257 Reiner Sauer

„§ 102 bezieht sich ausschließlich auf Körperverletzung.“

Ja.

Das steht da klar und deutlich! Bravo!

„Der direkte Zusammenhang zwischen §102 und §103 ergibt sich aus Zielgruppe und Reihenfolge!
Ersetzen wir in Paragraph 102 den „Angriff auf Leib und Leben“ durch „Angriff auf Geist und Psyche“, …“

Nein. Der Paragraph 102 bezieht sich ausschließlich auf Körperverletzung. Sie sind nicht der Gesetzgeber, können nicht beliebig den Text eines geltenden Paragraphen frisieren.

„… dann gibt es keinen Zweifel, der Paragraph bezieht sich ausschließlich auf Taten im Inland!“

§ 102 bezieht sich ausschließlich auf Taten im Inland. Ja.

“ …und nichts anderes ist auch im Paragraphen 103 gesagt, gewollt und geschrieben!“

Nein.
Was § 103 besagt, können Sie § 103 entnehmen. Aber nur dann, wenn Sie unserer deutschen Sprache und der Logik mächtig sind.

#255 Kommentar von Reiner Sauer am 20. April 2016 00000004 08:40 146114162208Mi, 20 Apr 2016 08:40:22 +0100

#Vielfaltspinsel
Lesen hilft!

Paragraph § 3 StGB
„Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.“

Klarer und deutlicher geht es nicht!
Alles andere muss durch ein Gesetz geregelt werden!

In Paragraph §103 steht:

„§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

„Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, beleidigt, wird…“

Da steht explizit nicht:
„Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt, wird…“

Wie schon an anderen Stellen bemerkt zählt der Paragraph Betroffene auf:

„§ 103 gilt für drei Personen:
a) Ausländisches Staatsoberhaupt
b) Mitglied einer ausländischen Regierung
c) im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung“

für alle drei gilt die Bedingung:
„…das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält“

Es ist zu Vermuten, dass dieser Paragraph in höchst krimineller Weise, mehrfach dazu missbraucht wurde, politisch missliebige Äußerungen gegen ausländische Staatsoberhäupter zu bestrafen, die sich zum Tatzeitpunkt nicht in Deutschland aufhielten!

Der Paragraphenkomplex §102 – §104a ist nicht dazu da, beliebige, nicht im Inland anwesende, Staatsoberhäupter, Organe und sonstige Vertreter ausländischer Regierungen vor Angriffen und Beleidigungen zu Schützen!

Noch einmal:
Paragraph § 3 StGB
„Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.“

Alles andere kann nur ein Gesetz regeln.

#256 Kommentar von Reiner Sauer am 20. April 2016 00000004 09:08 146114329309Mi, 20 Apr 2016 09:08:13 +0100

Noch einmal ganz einfach:

„§103“
„Wer ein grünes Auto oder wer ein rotes Flugzeug, das im Inland auf einem Bürgersteig geparkt ist, beschädigt oder beleidigt, wird nicht bestraft.“
„§104“
„Wer den Paragraphen §103 nicht versteht, muss ihn noch einmal Lesen“
„$105“
„Wer den Paragraphen §103 nach dreimaligem Lesen immer noch nicht versteht, hat Anspruch auf ein neues Gehirn“