merkel_boehmerAblehnung und Verachtung gegenüber der Bundeskanzlerin dürfen nicht dazu führen, in der Böhmermann-Affäre die politische Orientierung zu verlieren. Mit ihrer Entscheidung, eine Strafverfolgung des öffentlich-rechtlichen „Satirikers“ nach § 103 zuzulassen, hat sich Angela Merkel weder dem neuen türkischen Sultan unterworfen noch Böhmermann irgendeinen Schaden zugefügt. Ganz im Gegenteil: Nun ist die deutsche Justiz am Zuge, was bei Angeklagten mit linker Gesinnung und massivem Rückhalt in den „progressiven“ Medien keine Panikattacken auszulösen braucht. Böhmermann wird, wenn überhaupt, eine symbolische Strafe erhalten und als gefeierter „Märtyrer“ des links-grün-liberalen Milieus künftig Millionen verdienen. Und selbstverständlich wird er fester Bestandteil aller Quasselrunden von Will bis Friedman. Irgendwann kriegt er bestimmt auch noch das Bundesverdienstkreuz – spätestens nachdem es ein Böhmermann-Gedicht über die Genitalien von Björn Höcke zur Schullektüre gebracht hat.

(Von Wolfgang Hübner, Frankfurt)

Und was Erdogan betrifft: Dem wird demnächst wohlfeil mit großem Medienrummel demonstriert, dass die deutsche Justiz einstweilen noch nicht in seinem Machtbereich liegt. Danach kann ihn seine neue Lieblingspartnerin aus Berlin beim nächsten Besuch im Palastzimmer mit den zwei türkischen Flaggen um Verständnis dafür bitten, dass sie zwar nach Belieben deutsche Grenzen öffnen, aber keinen TV-Clown wegen politisch-korrekten Übermuts ins Gefängnis werfen lassen könne.
Kurzum: Die Bundeskanzlerin hat systemgerecht richtig entschieden. Der teils geheuchelte, teils aufrichtig gemeinte Protest gegen ihre Entscheidung verkennt, dass eine Nichtzulassung der von Erdogan geforderten Strafverfolgung zwar Claudia Roth, Jürgen Trittin und die gesamte links-grüne Schickeria in Politik, Medien und Gesellschaft befriedigt, aber außenpolitisch wie innenpolitisch unabsehbaren Schaden angerichtet hätte.

Denn Böhmermann hat tatsächlich nicht den schrecklichen Politiker Erdogan attackiert, sondern den Menschen Erdogan in übelster und vulgärster Weise beleidigt. Verantwortliche Politiker der „Willkommens-Republik“ können aber nun mal nicht die Millionen Türken und Türkischstämmigen in Deutschland ignorieren, die sich mitbeleidigt fühlen mögen. Dass sich die an der Berliner Koalition beteiligte SPD von Merkels Entscheidung distanziert, ist an Verlogenheit übrigens kaum zu überbieten. Denn keine andere Partei hierzulande biedert sich der türkisch-muslimischen Minderheit so an wie die SPD. Ein Bundeskanzler Gabriel hätte folglich im konkreten Fall keinen Deut anders, sondern eher sehr viel devoter entschieden.

Es ist ja verständlich, wenn nun auch viele aufrecht denkende, viele gegenüber Merkel sogar extrem kritisch eingestellte Menschen in Merkels Entscheidung einen Kniefall Deutschlands vor dem Sultan sehen. Tatsächlich hat es diesen Kniefall gegeben, allerdings bei dem berüchtigten, in jeder Weise verwerflichen Milliarden-Deal um die „Flüchtlinge“. Dagegen ist die Böhmermann-Affäre eine Nebensächlichkeit, die nur vom eigentlichen Skandal abzulenken geeignet ist. Also Vorsicht vor falschen Parteinahmen: Selbst Merkel muss mal richtig entscheiden. Und selbst Erdogan macht aus einem TV-Clown mit AfD-Allergie keinen nationalen Helden.

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324 KOMMENTARE

  1. § 103 StGB gibt eine Strafverfolgung Böhmermanns nicht her, denn er beschränkt das Beleidigungsdelikt ausdrücklich auf Staatsoberhäupter, die sich im deutschen Inland befinden.
    Hübner hat nur insofern recht, daß die trotzdemige Strafverfolgung Böhmermanns tatsächlich systemkonform ist – ein System, das inzwischen im Wesentlichen auf Rechtsbrüchen beruht.

  2. Merkel liegt dem Sultan zu Füssen und küsst seine Füsse und seinen Arsch.

    Vielleicht sagt sie auch: „Grosser Sultan mach es mir, ich will ein Kind von Dir“.

    Was hat Merkel bislang richtig gemacht ? Mir fällt nichts ein.

  3. #1 OStR Peter Roesch (16. Apr 2016 11:56)

    Schön, daß mal jemand darauf hinweist, ich sehe das auch so, bin aber kein Jurist.

  4. Hoffentlich ist bzgl. Mediatisierung dieses belanglosen TV-Clowns bald Schluß. Das nervt nur noch.

  5. Ein unkluges Statement. Es betrachtet die Welt völlig aus der Sicht des deutschen Bauchnabels und übersieht, dass die Entscheidung Merkels in der politisch-inkorrekten Szene weltweit(!) einen Sturm der Entrüstung ausgelöst hat. Zu Recht. Freedom of Speech ist unteilbar.

    Auch wenn der Sprecher ein Unsympath der Lügenmedien ist.

  6. Merkel ist und bleibt falsch ! Sie wird immer das tun um Ihre berühmtheit hochtreibt .Ihr ist das Deutsche Volk und die anderen Länder schnuppe .
    Sie hat die anderen Politiker und die Medien in der Hand genauso wie Erdogan , für den sein Volk auch nur Sklaven sind !

  7. Merkel ist nichgt unfähig. Sie erfüllt pflichteifrig die Vorgaben ihrer Auftraggeber.
    Churchill sagte nicht ohne Grund:

    DIE DEUTSCHEN HAT MAN ENTWEDER AM HALS ODER AM STIEFEL:

  8. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Erdogan verklagen!

    Warum verklagen wir, als Deutschland, nicht Erdogan weil er uns all seine primitiven, gewalttätigen, notgeilen und kriminellen Türken schickt und sie nicht wieder zurücknimmt!

    Wenn Erdogan uns droht, sollten wir ihm all seine hier unerwünschte Türken wieder zurückschicken!

    Mal sehen wer am längeren Hebel sitzt!

    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

  9. ob Böhmermann nun 10 Sozialstunden bekommt oder 20 Tagessätze (vom ZDF finanziert) abdrückt ist unerheblich, Merkel hat international an Gesicht verloren. Welchen Schaden hätte denn die Ablehnung bitte anrichten sollen?

    Nur weil die Linksgrün Fraktion das so sieht ist es nicht automatisch falsch. Auch eine Karin G.E. liegt richtig wenn sie behauptet 2+2=4. freilich gleicht sie das umgehend wieder aus.

    Die SPD ist auch nicht dadurch heuchlerisch, weil sie sich den Türken anbiedert sondern weil sie ganz konkret in diesem Fall das sagen hatte und zwar entscheidet ersteinmal das AA, aber man hat sich lieber entschieden das durchzureichen und dann seine Hände in Unschuld zu waschen, eine einzige Heuchelei.

    Einer der wenigen PI-Artikel, denen ich vollkommen widerspreche

  10. #5 Bundesfinanzminister (16. Apr 2016 12:01)

    er verbreitet schon die ganze Zeit in jedem Artikel diesen Unsinn, es stimmt einfach nicht

  11. Hallo, ich mal wieder !

    Es ist doch alles ein großer Witz !

    Österreich baut wieder Kontrollstellen und einen Zaun !

    Die Schweiz zieht die Armee an der Grenze zusammen !

    Die Invasion über das Mittelmeer steht an !

    Deutschland streitet über einen zweitklassigen Witzbold !

    Diese Nation ist schon untergegangen !

    Ein Jahr der Entscheidungen steht an !

    In Berlin werden keine Entscheidungen zum Wohl des deutschen Volkes fallen !

    Jede Pressemeldung der „Politisch Korrekten“ muss aufgegriffen und widerlegt werden !

    Aufklären ! Aufklären ! Aufklären !

    Der Krieg hat schon lange begonnen !

    Lasst uns gemeinsam Überleben !

  12. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb sich hier bei PI so viele auf die Seite von Böhmermann stellen. Für einen PI-ler ist es die perfekte Zeit, sich neutral zu verhalten und das Schauspiel zu geniesssen. Hier bekämpfen sich zwei natürliche „Feinde“ von PI-Lesern. Böhmermann, ein Angehöriger der links-grünen Kloake und ein radikaler Mohammedaner. Ich finde es amüsant, wie die ganze linke Komiker-Bande nun reagiert. Jahrelang hat man provoziert und sich in kleinkindlichem Verhalten hinter Mutti versteckt und jetzt da sich der Diktator vom Bosporus wehrt, wird rumgeheult. Gerade diejenigen, die momentan am lautesten aufheulen, sind die, die sich normalerweise in übelster Art und Weise über Pegida und AfD lustig machen. Bis gespannt, wie das Duell Gesinnungsfaschisten gegen Diktator ausgeht.

  13. Nun gut, die Meinung des obigen Autors hat was!

    Mir ist aber wichtiger, daß Erdogan nicht in Deutschland hineinzuregieren hat.

    Und was heißt schon hätte „außenpolitisch wie innenpolitisch unabsehbaren Schaden angerichtet“?

    Bei wem denn?

    Innenpolitisch bei den Mio. eingewanderten islamischen Türken u. deren Lobby, bei Merkels Türken-/-muslimbeauftragten Aydan Özoguz, Berlins Bürgermeisterin Dilek Kolat u. ihrem geldunteschlagenden Cousingatten Kenan Kolat, bei Cem Özdemir oder dem Linken, dem Turk-Schwuli Hakan Tas-Islamversteher sowie DITIB?

    …oder bei Gaucks Freund, dem syr. Muslimbruderschafter Aiman Mazyek u. seiner Zweitfrau, einer Türkin?

    Außenpolitisch bei der Muslim-Obama-Regierung?

    …bei Polen u. Ungarn sicherlich nicht!!!

    Und Erdogan taugt nun mal nicht als Einwanderungsbremser. Dieser Erpresser will vor allem Kohle sehen u. Türkenmassen nach Deutschland bzw. Europa senden, zwecks indirekter Islamisierung.

  14. der Kommentator mag Recht haben, für mich bleibt und ist es ein Kniefall vor dem Osmanen,man könnte glatt meinen der Erdogan hätte in sehr privater………
    So eine Bundeskanzlerin, aber auch die anderen scheinheiligen Regierungsmitglieder müssen weg…..
    ohne wenn und aber.
    Nun man kann hier auf Pi-News viel schreiben, der überwiegende Teil der Deutschen haben aber nicht den Mut, seinen Mund aufzumachen, lieber kuschen…

    OT:
    Ein gutes kann man dem „Flüchtlingsdrama“ hier vor Ort abgewinnen, die Politik hat wohl gemerkt,dass es im Volk gärt, es werden Sozialwohnungen gebaut–oder sollen gebaut werden—

  15. Das Merkel den Sinn und den Inhalt des $ 103 StGB als Kanzlerin offenabr nicht kennt, und auch nicht in der Lage ist sich kundig zu machen beweist nur, dass sie für das Kanzleramt absolut unfähig ist.

    Oder sie kennt den Inhalt doch und weis ganz geanu, das der Beleidigungsparagraf nur bei Staatsoberhäuptern gilt, die sich im deutschen Inland befinden. Dann würde dies belegen, das sie den Prozess gegen Böhmermann will, um Erdogan gnädig zu stimmen, weil Erdogan möglicherweise schon damit gedroht hat, wovon ich ausgehe, die Asylantenschleuse nzu öffnen und weitere Horden hunderttausender Illegaler gegen Deutschland strömen zu lassen.

    Ich glaube Helmut Kohl, wenn er äußert, dass diese Frau offenbar noch nicht mal mit Messer und Gabel essen kann.

  16. Irgendwo kann ich mir meine Freude darüber nicht verkneifen, daß der linke Hetzer Böhmermann mal eins auf den Deckel kriegt.

  17. Guter Beitrag von Herrn Hübner, dem ich voll zustimme. Jemanden, auch wenn er ein Diktator ist, als *Ziegenficker* zu bezeichnen, ist eine primitive und vulgäre Beleidigung und hat wenig mit seriöser Satire zu tun. Würden sich wohl all die *Empörten* genauso für die Satire-Freiheit einsetzen, wenn ein Komiker aus dem rechtskonservativen Milieu dasselbe getan hätte?
    Wohl kaum, da hätten dieselben *Empörten* lautstark *Rassist*, *Naaazi*, *Rechtspopulist* und ähnliches gekeift.

  18. Dieser Artikel ist der mit Abstand ausgewogenste, den ich zu dieser Affaire gelesen habe.

    Ich halte es für gelinde gesagt irritierend, dass sich quer durch alle (Mainstream)medien und die Gesellschaft inflationäre Solidarität mit Böhmermann breitmacht.

    Man extrapoliere nur mal Böhmermanns Verhalten – unabhängig davon, ob es sich um in- oder ausländische Politiker oder Privatpersonen oder juristische Personen handelt:

    Würde derart grenzenlos beleidigende üble Nachrede erst salonfähig, bräche die totale Anarchie aus. Es fällt mir schwer, dass selbst hochrangige Medienvertreter (bspw. Döpfner) oder Autoren wie Broder mit ihren Äußerungen zu vermitteln scheinen, dies billigend in Kauf zu nehmen.

    Interessant ist, dass nahezu alle Leserkommentatoren (bspw. in der Welt) dieses links-anarchische Szenario nicht erkennen oder aber sogar gutzuheißen scheinen. Vermutlich jedoch werden (wert)konservative Kommentare unterdrückt, denn ich glaube nicht, dass ein Großteil derer, die bspw. AfD (und ggf. FDP) favorisieren, diese unsägliche Dekadenz begrüßen – auch wenn sie gegen die Zustände in der Türkei und gegen den (wieder einmal) einfältigen Merkel-Deal sind.

  19. Merkel hätte auch so argumentieren können:

    Wie immer man auch zu den Aussagen Böhmermanns stehen mag, ob Kunst oder nicht, Satire oder nicht, sei dahingestellt. Die Worte richteten sich gegen den türkischen Staatspräsidenten, der zugleich auch eine Privatperson ist.
    Als Privatperson hat er über eine Anwaltskanzlei Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Mainz wegen Beleidigung §185 StGB gestellt.
    Wir als Bundesregierung sehen den zugleich tangierten § 103, salopp „Majestätsbeleidigung“ genannt, als anachronistisch an, und arbeiten ein der Abschaffung diese Paragraphen.
    Da eine strafrechtliche Verfolgung bei der unabhängigen Justiz bereits eingeleitet ist, sieht die Bundesregierung keinen weiteren Handlungsbedarf. Die Kanzlerin hat sich telefonisch bei dem türkischen Staatspräsidenten bereits entschuldigt.“

  20. @ #16 der Friese (16. Apr 2016 12:11)

    Sozialwohnungen für wen denn?

    Für anerkannte „Flüchtlinge“ Iraker, Syrer, Kurden, Eritreer, Malier, Afghanen, Tschetschenen usw.!

    Unser Land wird für Fremdkulturelle zubetoniert.
    Ohne diese müßten wir überhaupt nicht neu bauen!

    Werfen wir doch alle Moslems u. schwarzafrikanischen Synkretisten hinaus u. schon haben wir genug Geld u. Raum in unserem eigenen Land.

  21. Böhmermanns Problem war nie das Geld, er kriegt von den 8 Milliarden GEZ-Zwangsgebühren seinen Zecken-Anteil. Sein Problem ist, dass die Türken keine Diskutanten und Rechtsanwälte sind, sondern Barbaren mit Waffen. Deshalb wird die linke Ratte sich verkriechen müssen.

  22. Ob die Amis wohl damals eine Klage des GRÖFAZ gegen Chaplin zugelassen hätten?
    Oder die Briten, gegen ihr Presse welche den GRÖFAZ ordentlich aufs Korn nahm?
    Souveräne Staaten machen sowas nicht!

  23. Mir ist es mittlerweile egal wie das Merkel deutsches Recht verdreht und die Demokratie ignoriert ! Wann hat es denn in der Geschichte eine Wende in solchen Lagen gegeben? Man ist eigentlich immer stehenden Auges ins Messer gelaufen. Echte Reformen gab es immer nur nach totalen Zusammenbrüchen!
    Wenn ich das also nicht verhindern kann und im Moment sieht das so aus wäre es eigentlich folgerichtig den Zusammenbruch voranzutreiben! ?
    Selbst wenn wir alle illegalen Einwanderer in die Wüste zurück schicken schwebt über uns die er drückende Schuldenlast auf allen Ebenen Bund Länder Kommunen EZB eu banken…..
    Nur nach einem totalen Zusammenbruch können wir die sogenannten Volksvertreter dahin schicken wo sie hingehören in die Wüste oder in unbequeme Unterkünfte die wir dann auch noch finanzieren können !

  24. Ich sehe das ganz anders.

    Tatsächlich ist das Hauptversagen der Merkel nicht die Causa Böhmermann, sondern die akzeptierte Abhängigkeit vom neu-osmanischen Möchtegern-Diktator. Insoweit: richtig.

    Nur hat man sich hier im Land -LEIDER- derartig an Merkels Totalversagen im politischen Bereich gewöhnt, dass ihr Griff ins Klo jetzt nur dadurch auffällt, dass es in einem eigentlich weniger politisch als vielmehr kulturellem Zusammenhang passiert.

    Und fast richtig: das „Gedicht“ sei übelster persönlicher Angriff.
    Aber nur: Fast.

    Denn das wäre es nur, wenn es ‚einfach so‘ erschienen wäre. Es erschien jedoch in dieser Abfolge:

    Zuerst bringt der NDR den bekannten Erdogan-Song – und das war nun eine völlig angebrachte Kritik in angemessenen Rahmen, nichts überzogen, keine persönlichen Angriffe unter der Gürtellinie.

    Aber der majestätsbeleidigte türkische Herrenmensch geht daraufhin hoch wie das HB-Männchen – unter Missachtung von allem, wohin uns die europäische Aufklärung gebracht hat (welche ihn mit seiner bekopftuchten First Lady ja ohnehin mächtig stört!).

    Und da sage ich:
    Dann gehört auch auf einen groben Klotz ein grober Keil!

    Und obwohl ich mit Ihnen sonst offensichtlich zu gar keiner Frage übereinstimme – und auch unter der Annahme, das so laufen zu lassen war gar nicht Ihre Absicht –
    trotzdem:
    Danke, Herr Böhmermann.

  25. Bitte um Entschuldigung für ausnahmsweises Doppelposting (eben schon im vorigen Thread), aber hier paßt dieser sehr treffende Kommentar noch besser:

    Es zeigt aber, wie verlogen, wie an den Eigeninteressen ausgerichtet, die deutsche Medienlandschaft ist. Da kann der noch so „Ziegenficker” rufen, wenn’s um einen der ihren geht, missbrauchen sie plötzlich ihre gesamte Propagandamaschine, um den zu verteidigen. Dieselben Leute, die sich eben bei anderen noch über „Hate Speech” und „Hasskommentare” mokiert und alles gesperrt, gelöscht, blockiert haben, wenden von einer Sekunde auf die andere ihre Ausrichtung und sind plötzlich für die unendliche Meinungs-, Rede- und Kunstfreiheit, die selbstverständlich auch „Ziegenficker!” umfasse.

    Kann man die Verlogenheit der Medien deutlicher zeigen?

    http://www.danisch.de/blog/2016/04/16/der-falsche-satiriker/#more-13049

  26. OT -Arme Afrika-Neger in Designerklamotten-

    Interessant ist, dass sie die Accessoires (siehe Mütze) oder Adidas Shirts schon bei ihrer Ankunft in Sizilien tragen.

    Dabei heißt es doch es wären arme Männer die unter menschenverachtenden Umständen in Libyen in Lagern eingepfercht seien.

    Volksbetrug ohne Ende!

    http://www.dailymail.co.uk/news/article-3539484/High-five-Europe-patrol-migrant-boats-pick-refugee-dinghies-30-miles-Libya-bring-270-miles-Sicily-new-Lesbos.html

  27. Die Borgqueen signalisiert damit, dass der Staat nicht mehr bereit ist seine Bürger vor Fremden zu schützen.
    Aber das wußten wir ja schon.
    Versucht mal, als Ausländer, einen US Bürger vor einem US Gericht wegen so etwas zu verklagen, der Richter schmeißt euch raus.

  28. #2 OStR Peter Roesch (16. Apr 2016 11:56)
    § 103 StGB gibt eine Strafverfolgung Böhmermanns nicht her, denn er beschränkt das Beleidigungsdelikt ausdrücklich auf Staatsoberhäupter, die sich im deutschen Inland befinden.
    Hübner hat nur insofern recht, daß die trotzdemige Strafverfolgung Böhmermanns tatsächlich systemkonform ist – ein System, das inzwischen im Wesentlichen auf Rechtsbrüchen beruht.

    Zum ersten Part kann ich nichts sagen. Da müssen sich Juristen drum schlagen.

    Eines sollte und muss aber ganz klar gesagt werden.
    Eine Strafverfogung ist angebracht. Denn es handelt sich um üble !dumpfe und primitive Beleidigungen.
    Das ein Erdogan Recht hat hier eine Anzeige zu erstatten das steht für mich außer Frage.
    Ob es dann Zievil oder Strafrechtlich und unter welchen Paragraphen zu erfolgen hat kann hier wirklich kaum jemand sagen.

    Es darf keinen Unterschied geben. Egal ob jemand Lisa Loch, Erdogan, Höcke oder Hans Mustermann auf der Pegida Demo handelt.

    Alle Politiker und Medien die Böhmermann jetzt in Schutz nehmen und für eine generelle Nichtanklage pölädieren, öffnen die Tür für einen noch ekelhaftereren Ton dem politischen Gegner gegenüber.

  29. Was soll diese Propaganda hier? Natürlich hat Merkel nicht richtig reagiert. Wie immer.

    Dieser Erdogan ist schon vorher durchgedreht. Als eine harmlose Sendung bei Extra3 über ihn rauskam. Mein einem „Lied“.

    Böhmermann hat nichts neues gemacht, sondern ist erst durch diesen Aufschrei auf ihn aufmerksam geworden. Und dann wollte er ihm zeigen, was die Satire so alles darf. (Man vergleiche z.B. was Charlie Hebdo für „Cartoons“ produzierte! Und trotzdem wurde gesagt – sie dürfen das, denn die Satire darf alle und je suis charlie)

    Merkels Rücktritt ist überfällig.

    Und sie hat schon vorher mindestens ein Buch kritisiest, das von Sarrazin. Und zwar ohne es gelesen zu haben. Schon vergessen was aus Sarrazin daraus wurde? Ein Rentner! (wäre er junger, so wäre er arbeitslos)

  30. Das kann ja alles sein.
    Aber zumindest erweckt sie den Anschein, dass sie erpressbar ist.
    Und das reicht in der Politik schon aus. Deshalb darf man gespannt sein, wann Her Erdogan wieder zum Telefon greift, um die Kanzlerin um einen „kleinen Gefallen “ zu bitten. Es funktioniert doch bestens.
    Frau Merkel hätte sich schon beim ersten Gespräch mit Herrn Erdogan über dieses Sache, auf keine politische Ebene begeben dürfen.
    Sie hätte von Anfang an sagen sollen, dass dies nicht ihr Problem ist.
    Dies ist eine „Rechtsangelegenheit“ und somit ein Fall für das Gericht.
    Sie hätte Herrn Erdogan die Konsultation eines Rechtsanwaltes anraten sollen. Und sie hätte ihm sagen sollen, dass dies nicht ihre Baustelle ist.
    Hätte sie so gehandelt, hätte sie für mich etwas an Glaubwürdigkeit zurückgewonnen.

  31. #17 ErikaMuller (16. Apr 2016 12:16)

    Irgendwo kann ich mir meine Freude darüber nicht verkneifen, daß der linke Hetzer Böhmermann mal eins auf den Deckel kriegt.

    Absolut rchtig. So gesehen ist es eine Win-Win-Situation. Böhmermann kriegt einen auf den Deckel (vielleicht sogar im Wortsinne von einem durchgeknallten Erdoganisten) und Merkel verprellt ihre linksgewirkten Sympathisanten.

    Man könnnte sagen, die Damen und Herren vom Mainstream haben sich so richtig tief in die Scheiße geritten 🙂 🙂 🙂

  32. Einen Akif Pirinçci haben diese grün-rot-links versifften Medien-Lügennasen auch wegen seiner vulgären, sehr direkten Ausdrucksweise gnadenlos vernichtet.
    Bei dem weit unter die Gürtellinie gehenden Böhmermann aus ihren eigenen Drecks-Reihen heuchelt und wimmert diese unsägliche Bande, dass es schlimmer nicht mehr geht.
    Trotzdem, egal wie Recht diese vielfache Rechtsbrecherin Merkel vielleicht auch hat, die Außenwirkung und der Schaden mit dieser Entscheidung sind katastrophal und machen Deutschland zu globalen Lachnummer!

  33. Das Türken-Büttel Merkel

    verstößt in der moslemischen Asyl-Invasion gegen alle deutschen und europäischen Gesetze und Scheißt drauf aber im Fall Böhmermann gibt sie es an die Justiz (faselt was von Rechtsstaatlichkeit) um ihren großen Führer Erdowahn nicht zu beleidigen..

    Wie tief kann man noch sinken?

    In ihrer Rede labert sie was von den großen Beziehungen und Freundschaft zur Türkei.. Wir waren und werden nie Freunde mit den Türken.

    Die Türken unterstützen den moslemischen IS-Terror aber die westliche Welt macht weiterhin Geschäfte mit diesem türkischen Terror-Staat.. Wie abartig!

    Die Türken gehören nicht zu Europa..

    Merkel muss weg!

  34. Der Brummbär nickt:
    Ich stimme dem Kommentar von Wolfgang Hübner
    voll zu.Diesen kleinen Wirbelsturm hat sich
    unsere geliebte Potentatin weder ausgesucht
    noch passt er ins Konzept ihres Hauptplanes
    nämlich die möglichst geräuschlose Abschaffung
    des deutschen Nationalstaates.In dieser Hin-
    sicht hat dieser zwangsfinanzierte Medienclown
    -machen wir uns nichts vor,das issen Aaasch!-
    der Sache,nämlich unserer,unbeabsichtigt gedient.
    Wo steckt der Knilch?Ich will ihm Danken !
    Man munkelt ja im Volke,sein Stuhlgang sei
    neuerdings extrem dünn und er würde,einem
    Sateliten nicht unähnlich,den heimischen Abort
    jaulend umkreisen. Ich teile diese Vermutung
    und wünsche, voller Hähme, gute Besserung!
    Die Löschung seines „Gedichtes“aus der ZDF
    Mediathek mit der Begründung es würde nicht
    den Ansprüchen des ZDF genügen,ist eine an
    Dreistigkeit nicht zu überbietende Lüge.Sehen
    die Senderverantwortlichen möglicherweise nicht
    ihren eigenen Scheiss?Nie die Heute Show ge-
    guckt? Nie eine dieser unsäglichen Soapschmon-
    zetten reingezogen? Nie bei Olli Welke gekotzt?
    Na ja,verstehen tu ichs ja.

    DER ISLAM GEHÖRT NICHT ZU DEUTSCHLAND !

  35. Mal abgesehen davon, dass sein Gedicht keine Satire, sondern einfach nur stumpfe Beleidigungen waren (da es bei Linksextremen/Antideutschen generell ja zu mehr nicht reicht), würde jeder normale Deutsche dafür vor Gericht landen und wahrscheinlich eine ordentliche Strafe kriegen. Warum soll der linksextreme/antideutsche Systemklaun denn damit davon kommen? Damit würden die sich nur weiter stärken und uns verarschen.
    Es stimmt, dass sich kein Staatschef in die inneren Angelegenheiten eines anderen Landes einzumischen, hat was in diesem Fall aber keine innere Angelegenheit ist. Es würde mich auch garnicht wundern, wenn Kasner und Co. sowas aus Gehorsam und Arschkriecherrei vor jedem machen, da das ja nunmal alles Verräter sind.
    Trotzdem sollte man auch mal nachdenken. Und immer dieses Gesabbel von wegen „Meinungsfreiheit“.. damit verarscht ihr euch selber. Ist es so schwer mal sachlich zu bleiben, von allen hier?

  36. Sehe ich auch so. Man stelle sich auch mal die Blamage vor, wenn die Bundesregierung die Strafverfolgung abgelehnt hätte und Böhmermann dann aufgrund Erdogans privater Strafanzeige verurteilt werden würde.

  37. #31 katharer (16. Apr 2016 12:25)

    Ob eine Strafverfolgung Böhmermanns angebracht ist, darüber entscheidet in einem Rechtsstaat der Gesetzestext. Und der ist, vielen Unkenrufen zum Trotz, nun einmal eindeutig. Tatsächlich schützt er den Satiriker vor Strafverfolgung. – Es ist aufzumerken, wenn Merkel die Abschaffung dieses Schutzparagraphen für 2018 ankündigt . . .

  38. Ich bin zu 1000% gegenteiliger Meinung wie Hübner, auch wenn ich das noch nicht gelesen habe. Merkel hat überhaupt nichts entscheiden Herr Hübner!. Es war überhaupt nichts zu entscheiden. Merkel konnte sich hinter Formalitäten verstecken. Und wie sie auch entscheiden würde es war falsch und das rechnet man ihr jetzt an, wie man ihr auch von jeder schon angerechnet hat, dass sie ein Frau ist und Mitleid mit ihrem Äußeren hatte.

    Wenn Merkel zur Unverschämtheit der Person Erdogans (wobei er hinsichtlich der Beleidigung ausnahmsweise richtig lag) die richtigen Worte gefunden hätte; dann wäre irgend etwas akzeptables über sie zu berichten. So nicht.
    Jetzt fällt auch Hübner darauf rein, das man päpstlcicher sein muß als der Papst. Aber ich weiß seit eh und je, dass ich mich nur auf mich sebst verlassen kann

  39. #2 OStR Peter Roesch (16. Apr 2016 11:56)

    § 103 StGB gibt eine Strafverfolgung Böhmermanns nicht her, denn er beschränkt das Beleidigungsdelikt ausdrücklich auf Staatsoberhäupter, die sich im deutschen Inland befinden.

    Immer wieder der gleiche Unsinn. Logik: Fehlanzeige. Richtig lesen: Fehlanzeige.
    Das ODER ist eine Grenze zwischen zwei oder mehreren Aussagen.
    Dort steht nicht *Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt, das sich im Inland aufhält*
    Im §103 StGb steht:
    Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt ODER (Anmerkung: NICHT UND) bla Inland bla, ODER bla bla beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    Ist es so schwer, logische Zusammenhänge zu verstehen?

  40. #18 zille1952 (16. Apr 2016 12:16)

    … ist eine primitive und vulgäre Beleidigung und hat wenig mit seriöser Satire zu tun…

    Was ganz genau ist den an ARD/ZDF nicht
    primitiv, vulgär oder unseriös? Ich bin
    zweigeteilt. Auf der einen Seite halte ich
    das nicht für strafbar – aber – wenn er
    das auf einen von uns gemünzt hätte und
    er nicht beim TV wäre hätte er für den
    Schwachsinn, welcher übrigens bezeichnend
    ist für die Medien, eine auf die „Fresse“
    bekommen. Machen wir uns nichts vor.
    Strafbar darf das nicht sein. Aber Verachtenswert. Herr Böhmermann, lassen
    sie sich das Lehrgeld wieder geben und
    gehen sie lieber Insekten filmen.

    dsFw

  41. #31 katharer (16. Apr 2016 12:25)

    Eines sollte und muss aber ganz klar gesagt werden.
    Eine Strafverfogung ist angebracht. Denn es handelt sich um üble !dumpfe und primitive Beleidigungen.
    Das ein Erdogan Recht hat hier eine Anzeige zu erstatten das steht für mich außer Frage.

    —-

    Ein Erdogan, also ein Privatman, kann das gern machen. Und dafür muss auch Merkel niemanden zum Abschuß freigeben.

    Sie muss aber das grüne Licht geben, wenn ein Möchte-Gern-Sultan, Entschuldigung, Präsident Erdogan klagt. Und hier konnte es nur eine Antwort geben – Nein!

    Er hat wohl Türkei mit Deutschland verwechselt. Merkel ist noch nicht Deutschland.

  42. Der erste Kommentar von Wolfgang Hübner, Frankfurt, den ich für völlig verfehlt halte:

    „Verantwortliche Politiker der „Willkommens-Republik“ können aber nun mal nicht die Millionen Türken und Türkischstämmigen in Deutschland ignorieren, die sich mitbeleidigt fühlen mögen.“

    Kann dies ein Argument sein?
    Kennt Verfassung und Gesetz eine Berücksichtigung von Mitbeleidigtfühlenden?

    Dies ist ja gerade das Problem mit diesem Kulturkreis, das angegangen werden muss.
    Keine Rücksicht auf Mitbeleidigtsein und falsche Ehre!

    In gleicher Weise reagieren Richter, die nach Ehrenmorden für diese Unkultur Verständnis haben.

    Jeder der sich beleidigt fühlt, weil ein Faschist beleidigt wurde, soll seine Koffer packen und Europa verlassen.

  43. #1 Erbsensuppe mit fettem Schweinefleisch (16. Apr 2016 11:51)

    Merkels Politik führt Deutschland direkt in den Dschungel
    ========================
    Merkel verwendet das falsche Duschgel

  44. #26 Biloxi (16. Apr 2016 12:21)

    Was Böhmermann und all die anderen sich heute Satiriker oder Commedians nennenden Flachschippen verzapfen hat schon lange nichts mehr mit Kunst, Meinungsfreiheit oder gar Satire zu tun.
    Dass Böhmermann jetzt zum Helden wird, ist mehr als widerlich.
    Dennoch hätte Merkel dem Erdogan die Stirne zeigen müssen. Dabei geht es nicht um Böhmermann sondern um die Forderung der Türkei der Ahndung eines „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“.

    Kurtulmus betonte aber, die Türkei wolle „absolut keinen politischen Druck“ auf Deutschland ausüben. Er warf Böhmermann vor, mit dem Gedicht ein „schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ begangen zu haben. Quelle: Die WELT“

    Diese schamlose Reaktion (eine Schmähung all derer, wegen derer diese Bezeichnung geschaffen wurde) der türkischen Regierung stellt Erdogan auf Augenhöhe mit Böhmermann und seinen Beleidigungen unter der Gürtellinie.
    Man beachte die Schmähungen die die Titanic gegen den Papst schon abseilte, auch weit unter der Gürtellinie, und nichts geschah.

  45. Ich glaube, dass die Entscheidung des Merkels richtig gewesen wäre, wenn Böhmermann ohne wenn und aber freigesprochen wird.

    Da er mit Sicherheit nicht freigesprochen wird, dafür sorgt schon unsere türkenhörige Justiz (vergl. die Kuschelurteile für Totfahrer, Totschläger usw.) wird eine Verurteilung nach dem „Majestätsbeleidigungsparagrafen“ ganz egal in welcher Höhe wahrscheinlich.

  46. wen interessiert denn Böhmermann?

    Merkel hat hier Deutschland zum Bückling gemacht nichts anderes und das auch noch mal ganz klar in die Welt signalisiert. Erdogan wirft das Stöckchen und Merkel rennt los und macht Männchen, nichts anderes

  47. heute in Lesbos ist Franziskus angekommen-jede Menge schwarze Füsse zu ableken-pfui!!!!!

  48. #41 AlexK (16. Apr 2016 12:33)

    ***Dort steht nicht *Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt, das sich im Inland aufhält*/****

    Doch, genau das steht im § 103 StGB. Wer das nicht begreift, hat ein Problem mit der Aussagenlogik (siehe „Boolesche Algebra“).

  49. #12 Rabbitcop

    Wir sollten uns mit Österreich, den Balkanländern und der Schweiz solidarisieren. Deutschland MUSS unbedingt wieder zu einer zukunftsorientierten Politik zurück.

    Syrer können ganz eindeutig in ihrem Land bleiben und benötigen kein Asyl im tausende Kilometer entfernten Deutschland.

    Nordafrikaner bleiben ebenfalls zu Hause.

    Alle, die hier sind werden Monat für Monat in ihre Heimatländer zurückgeführt. Die Flüchtlingsheime können zurückgebaut werden und die Asylindustrie kann sich dann um Obdachlose, Alte, Kranke, Sterbende, Kinder, Behinderte kümmern.

    Da kann man Spielplätze, Heime, Tagesstätten, Betreuungsorte mit Gärten, kleinen Werkstätten und Läden … gerne aufbauen.

    So, das ist ein Vorschlag meinerseits.
    Raus mit den Scheinasylanten, den kriminellen Einwanderern und den ganzen Illegalen. Kein Pardon für Länder, die ihre Leute nicht zurücknehmen, Gelder streichen …

    Gut integrierte eingewanderte Personen, die hier arbeiten oder ihre Geschäfte hier haben, können bleiben unter Anerkennung des Grundgesetzes.

    Deutschland gehört den Deutschen, ob es Merkel, Kauder, Altmaier und Roth passt oder nicht.

    **************************
    zu Böhmermann: Er ist so gescheit, wie ein Neuntklässler und er interessiert mich einfach nicht.

  50. Wer mit dem Ohr ganz nah an Erdogans Hinterteil geht, kann Merkel darin herumkriechen hören.

    Ich bin in diese Sache auch hin- und hergerissen und weiss gar nicht, wem ich die Pest mehr an den Hals wünschen soll, Merkel oder Böhmermann.

    Hätte dieser infantile Nichtskönner so ein Fäkalgedicht an Orban oder Höcke geschrieben, die linksgrünen Medien samt Bundesregierung hätten vor Freude gegrunzt.

  51. Jetzt haben die Richter den schwarzen Peter. Typisch Erika – Verantwortung abschieben, möglichst nicht selbst entscheiden. Aber musste man früher für eine Strafanzeige Erika um Erlaubnis fragen?

    Beleidigen kann man de facto eh nur schwache Persönlichkeiten oder de jure Jemanden, der daraus einen Profit ziehen will.

  52. Denkt ihr nicht das, dass Ganze nicht ein Zufall sein kann?
    Ich habe vielleicht eine Paranoja, aber ich denke, dass dieses „Gedicht“ und diese ganze Geschichte, eine bezahlte von der so genanten Denkfabriken und Soros Kampagne ist.
    Es kann kein Zufall sein, dass der Herr Böhmermann KEINE Unterlassungserklärung unterschreiben möchte, und dass sein Boss „bis zum letzten Instanz“ gehen möchte.
    Dazu gehört auch Geld. Ich würde mich auch nicht wundern, wenn schon das Entstehen dieses Pamphlet mit Soros-Gelder bezahlt wurde.
    Anscheinend ist der Vertrag zwischen Merkel und Erdogan mit Unbequemlichkeiten zu weiteren Flutung Europa mit Moslime verbunden. Das Verhältnis sollte gestört werden.

  53. Das widerlichste an dieser Geschicht ist für mich die Tatsache, dass sie noch vor zwei Jahren „je suis charlie“ war.

  54. @ #42 der_seinen_Frieden_will (16. Apr 2016 12:33)

    Ich sehe das so:

    Im umgekehrten Fall, hätte ein linker Türke Merkel derart beleidigt, hätte Kommunistenhasser Erdogan trotzdem den Türken in Schutz genommen, wetten?

    Großosman Erdogan geht es gar nicht um seine islamische Herrenmenschenehre, sondern um seine Macht zu zeigen, daß Türken in andere Länder hineinregieren können: Der Turk fordert – die „Ungläubigen“ folgen!

    Wie frech werden ab jetzt die Türken – vom schmarotzenden Turkjugendlichen bis zum Turklobbyisten – in Deutschland auftreten?

  55. #52 Heisenberg73 (16. Apr 2016 12:41)

    Hätte dieser infantile Nichtskönner so ein Fäkalgedicht an Orban oder Höcke geschrieben, die linksgrünen Medien samt Bundesregierung hätten vor Freude gegrunzt.

    Und sowohl Höcke, als auch Orban, hätten das als Aufforderung zum Tanz verstanden und sich ihrerseits über Böhmermann lustig gemacht.

  56. #52 Heisenberg73 (16. Apr 2016 12:41)

    Hätte dieser infantile Nichtskönner so ein Fäkalgedicht an Orban oder Höcke geschrieben, die linksgrünen Medien samt Bundesregierung hätten vor Freude gegrunzt.

    So ist es.

  57. Und was Erdogan betrifft: Dem wird demnächst wohlfeil mit großem Medienrummel demonstriert, dass die deutsche Justiz einstweilen noch nicht in seinem Machtbereich liegt.

    Quod erit demonstrandum. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz ist bereits erschüttert.

  58. „Selbst Merkel muss mal richtig entscheiden!“

    Hier geht es um eine politische Aussage. Böhmermann ist ein übler und unfähiger Hanswurst. Punkt.
    Die Kanzlerin Deutschlands hat dem türkischen Präsidenten klar zu sagen, dass er sich aus deutschen Angelegenheiten rauszuhalten hat. Was wäre wohl in einem umgekehrten Fall los gewesen?

    Merkel hat eben NICHT richtig entschieden!

  59. Dass Merkel nichts entschieden hat, wird folgendermaßen deutlich:
    Als ich hörte, dass es den Passus mit der Majestätsbeleidigung gab, habe ich mich gefragt, wieso will die Merkel jetzt beraten? Da hätte sie doch entscheiden können!!!!

    Hat sie aber nicht, sie hat tagelang beraten über eine Sache die unter einer Millisekunde entschieden gewesen wäre. Sie hat mitnichten etwas entschieden.Sie hat ausgesessen und dann linkisch was geleiert.

  60. #6 Cendrillon (16. Apr 2016 12:03)

    „Hoffentlich ist bzgl. Mediatisierung dieses belanglosen TV-Clowns bald Schluß. Das nervt nur noch.“

    Dann kommt aber der nächste bezahlte Kasper. Solche Typen sterben halt nicht aus.

  61. #41 AlexK (16. Apr 2016 12:33)

    vergiss es zu diskutieren, er ist der Überzeugung die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben, er hat recht und alle Juristen irren sich.

    „Ein Geisterfahrer? Hunderte!!!“

  62. Die Atmosphäre ist aufgeheizt und vergiftet auf beiden Seiten und auch bei PI !!!

    Zu erst – Merkel muß weg !

    Sie hat das Thema unnötig wie ein Kropf durch ihre Schusseligkeit befeuert. Das ist für mich Fakt.

    Die Entscheidung auf Grund des Größenwahnsinnigen unsere Gerichtsbarkeit anzustrengen ist zwar eine Chuzpe, aber auf Grund unserer Gesetzeslage leider legitim.
    Und nun kommt genau das zum Tragen. Merkel muß sich raushalten und einfach mal die Frexxe halten. Nun kann sie nicht noch das Gericht anweisen, den Fall Böhmermann NICHT zu behandeln. Das wäre aller Ironie zum Trotz sogar noch ein weiterer Verfassungsbruch durch Einflußnahme der Politik auf die Justiz.

    Diese dumme Göre hat sich wie ein Elefant im Porzellanladen verhalten und muß nun den anderen das Aufräumen überlassen – wie üblich!

    Hat die keinen vernünftigen Stab, wie kann man nur so ahnungslos Politik machen? So einen Scheixx in den letzten Jahren hätte nicht einmal ein Hilfsschüler hinbekommen.

  63. #41 AlexK (16. Apr 2016 12:33)
    #2 OStR Peter Roesch (16. Apr 2016 11:56)

    § 103 StGB gibt eine Strafverfolgung Böhmermanns nicht her, denn er beschränkt das Beleidigungsdelikt ausdrücklich auf Staatsoberhäupter, die sich im deutschen Inland befinden
    Immer wieder der gleiche Unsinn. Logik: Fehlanzeige. Richtig lesen: Fehlanzeige.
    ———————————-
    Man beachte den feinen Unterschied bei den Fahnen:
    Erdogan mit Merkel
    http://cdn2.spiegel.de/images/image-910461-galleryV9-leeq-910461.jpg
    Erdogan mit Obama
    https://letustalk.files.wordpress.com/2009/04/president-obama-turkey-pm-tayyip-erdogan-ankara-4-6-9.jpg?w=398&h=242

    Die Beleidigung geschah nach Erdogans und Merkels Auffassung durchaus im Inland, denn für beide scheint es ausgemachte Sache, dass hier schon die Türkei ist.
    Leider gilt noch das Bundesdeutsche Recht, mit dem es Merkel, wie wir erfahren haben, eh nicht so genau nimmt.

  64. Im §103 steht doch:
    „Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft IM INLAND aufhält….“
    War Erdogan im Moment der Beleidigung in Deutschland?
    Kann hier mal ein Jurist etwas dazu schreiben?
    § 103 StGB „(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

  65. …können aber nun mal nicht die Millionen Türken und Türkischstämmigen in Deutschland ignorieren, die sich mitbeleidigt fühlen mögen.

    Beleidigen kann man de facto nur schwache Persönlichkeiten, oder, de jure, Jemanden, der daraus einen Profit ziehen will.

  66. #38 KommentatorD (16. Apr 2016 12:32)

    Und immer dieses Gesabbel von wegen „Meinungsfreiheit“.. damit verarscht ihr euch selber.

    Wer „Freedom of Speech“ – vulgo „Meinungsfreiheit“ – für Gesabbel hält, hat vieles nicht verstanden.

    Da scheiden sich die Geister und trennen sich die Wege.

  67. #62 Religion_ist_ein_Gendefekt (16. Apr 2016 12:46)

    Quod erit demonstrandum. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz ist bereits erschüttert.

    Allein im letztem Herbst waren es etwa 400 Anzeigen, die gegen Merkel in Deutschland gestellt wurden.

    Und erst neulich gab es auch eine Anklage, die wieder abgewiesen wurde.

    Und hier kommt dieser Erdogan und schon springen alle auf.

    Weil Merkel diesen Erdogan für ihre „Lösung“ braucht. Und niemanden mehr hat.

  68. #2 OStR Peter Roesch (16. Apr 2016 11:56)

    Unsinn. Lesen sie § 103 I StGB richtig.

    Böhmermann ist wegen Variante 1 dran (Staatsoberhaupt).
    Die Variante 2 bezieht sich auf Mitglieder der Regierung die sich im Inland aufhalten.
    Dazwischen ist ein „ODER“.

    Bitte keine falschen Gerüchte in die Welt setzen.

    Ein „oder“ ist in der Juristerei ein sehr wichtiges Wort. Es eröffnet innerhalb einer Norm, mehrere Anwendungsbereiche. Wer dieses „oder“ überliest, der sollte bitte keine Rechtsbelehrungen in Foren posten und sich dabei auch noch schlau fühlen.

  69. @ #71 Lady Bess (16. Apr 2016 12:55)

    PS: Schaden 5000 Euro = 3 Jahre Knast für DEUTSCHEN

  70. #21 Maria-Bernhardine

    und das Allerschlimmste daran:
    unsere Gemeinderäte und Bürgermeister
    lassen zu,
    dass leerstehende Objekte
    neben Rathaus und Kirche
    von den Landnehmern
    bevölkert werden.

    eine Umvolkung
    aus den Herzen
    sogar unserer Dörfer und Städte
    passiert da vor unseren Augen,
    und wir: wehrlos,
    wie die Kaninchen vor der Schlange.

    keinerlei Planung und Folgenabwägung.

    ob da mal jemand richten wird?

  71. Hätte dieser infantile Nichtskönner so ein Fäkalgedicht an Orban oder Höcke geschrieben, die linksgrünen Medien samt Bundesregierung hätten vor Freude gegrunzt.
    #52 Heisenberg73 (16. Apr 2016 12:41)

    Sie grunzen ja jetzt auch vor Freude, denn Erdogan mögen sie auch nicht. Die PKK-freundlichen Kommunisten schon gar nicht, aber ebenso die Grünen und der gesamte linke Medienkomplex. Hier laufen die Fronten ganz anders als üblich – vor allem auch gegen Merkel. Die angebliche „Opposition“ (Kommunisten, Grüne), die in der „Flüchtlings“-Frage ja voll hinter Merkel stehen, sind hier gegen sie.

    Und auch die SPD-Minister in der Großen Koalition haben sich ja gegen Merkels Entscheidung im Fall Erdogan gestellt und das auch ausdrücklich erklärt. – Unsereiner kann sich zurücklehnen und genießen.

  72. #54 Religion_ist_ein_Gendefekt (16. Apr 2016 12:43)

    Wie auch immer, das Ausland nimmt auf jeden Fall Notiz.

    So ist es. Und statt sich zu freuen, dass das Monster nun auch massiv aus dem Ausland unter Feuer genommen wird, wird es – aus letztlich kleinkarierten Gründen – ausgerechnet hier(!) verteidigt.

    Tickt ihr noch sauber?

  73. Klar ist die „Heldentat“ zunächst mal lukrativ und karrierefördernd. Aber nicht alle sind so doof wie brddrdeutsche Weicheier. Es gibt Leute, die Rechnungen präsentieren und gnadenlos liquidieren.

    Kann durchaus sein, daß irgendwann einmal und völlig unervermutet ein grauer Wolf dem armen Böhmermann die Eier abreißt.

  74. #41 AlexK

    „§ 103 StGB gibt eine Strafverfolgung Böhmermanns nicht her, denn er beschränkt das Beleidigungsdelikt ausdrücklich auf Staatsoberhäupter, die sich im deutschen Inland befinden.

    Immer wieder der gleiche Unsinn. Logik: Fehlanzeige. Richtig lesen: Fehlanzeige.
    Das ODER ist eine Grenze zwischen zwei oder mehreren Aussagen.“

    ***********************************************

    Ganz herzlichen Dank für die Aufklärung. Ich fasse es ja nicht, wenn so ein unmißverständliches Bindewort wie „oder“ nicht mehr verstanden wird.

    Für besonders Begriffsstutzige:

    „An der Rally dürfen Fahrer mit einem BMW ODER mit einem VW, der eine blaue Lackierung haben muß, teilnehmen.“

    —>

    Der Fahrer eines BMW, der nicht blau ist, darf also teilnehmen.

  75. Artikel hat wirklich recht:

    Nur weil man den Türkenchef nicht leiden kann, darf das Gesetz nicht für einen
    „Schmierfinken“ gebeugt werden, dass sollte auch für PI-ler gelten.

    Kadavergefolgschaft sollte nicht stattfinden.

    Wenn ein Lügenpresse- Mann einen Türken auf dreckigste Weise beleidigt, sollte man Charakter haben und dabei helfen!

  76. Quod erit demonstrandum.
    #62 Religion_ist_ein_Gendefekt (16. Apr 2016 12:46)

    Das nenne ich mal einen wirklichen Lateinkenner. 🙂

  77. Jetzt wird sich an der gesamten deutschen Politik abgearbeitet und ihr ein Gesicht gegeben..Das von Merkel,die sich im Falle
    Böhmerdingens nicht der juristischen Aufarbeitung in den Weg stellt..Das fiele auch
    unter Amtsmißbrauch..

    Für mich ist die jetzige Politik,verknüpft mit
    der Gal den heutigen Grünen..die Wegbereiter für die Unterwanderung alles deutschem..

    Und an Böhmermann ist so gar nichts deutsches mehr..

    Schlimm genug,das ein linker Spinner,
    der sämtliche deutschen Dichter und Denker mit seinem unoriginellem Pamphlet in den Dreck zieht und damit nur zum Ausdruck bringt,welch Werteverfall in der deutschen Kultur Einzug
    gehalten hat,solch eine Aufmerksamkeit erfährt..
    Und selbst hier,immer noch eins draufgesetzt wurde..
    Schlimmer geht immer..
    Ein immenser Kulturverlust auch hier..

    Nur gut,das die AfD da nicht mit macht..

  78. #68 Stefan Cel Mare

    „Deutschland verrecke“ etc. sollte z.B keine Meinungsfreiheit sein, sondern mit Knast bestraft werden.

  79. Es deprimiert mich, wieviel Bereitschaft zur Rechtsbeugung vorhanden ist.

    Der Gesinnung zuliebe wird mal flott bestehendes Recht mit den Füßen getreten, traurig.

    Wie wohltuend, dazwischen eine Stimme der Vernunft, die Wolfgang Hübners, zu vernehmen.

    Wer nach absoluter Meinungsfreiheit schreit: Wann bitte ist irgendein Recht denn absolut? Siehe das Beispiel: Beschneidung versus Recht des Kindes auf Unversehrheit des Leibes.

    Kann ja sein, daß jemand die Meinung vertritt, sein Nachbar sei ein Kinderschänder. Wenn er nun das absolute Recht erhält, diese Meinung öffentlich plakatieren zu können, dann gute Nacht.

  80. Hübner glaubt, dass man bezüglich der Person Merkels einzelne Aktionen isolieren kann. Die 99,99% falschen von einer richtigen. Es gilt aber, falls Merkel mal was richtig macht, dann nur weil sie zuvor alles falsch gemacht hat. Denn auf Merkel ist Adorno anwendbar: „es gibt keine richtiges im falschen“.

  81. Welch ein opportunistischer Beitrag. In jedem demokratischen Staat würde der Staatschef, die eigentliche Putschistin, nun weggeputscht. Merkel hat keine Legitimation mehr! Das Vögelchen sollte frei sein. Sie entzieht Deutschen den Schutz und liefert sie Pisslamisten aus. Eine neue Dimension, ein neues Zeitalter!

  82. Wieso wurde Erdolf beleidigt? Schaut Euch doch mal seinen Palast an. Dieser ist riesig. Und es gibt das Sprichwort: Je größer der Palast und je dicker das Auto, desto kleiner das Dingeling.

    Somit müßte Erdolfs Dingeling nicht gerade groß sein. Gerade das hat Böhmermann behauptet. Es ist also eine Tatsachenbehauptung, deren wahrheitsgehalt justiziabel ist: Erdolf muß nur zum Gegenbeweis sein Dingeling auspacken. Mal sehen, ob er sich darauf einläßt?

  83. #2 OStR Peter Roesch (16. Apr 2016 11:56)
    § 103 StGB gibt eine Strafverfolgung Böhmermanns nicht her, denn er beschränkt das Beleidigungsdelikt ausdrücklich auf Staatsoberhäupter, die sich im deutschen Inland befinden.

    ————————–

    Das wäre natürlich höchst interessant! Aber Hübner liegt bezüglich Merkel auch dann falsch, wenn die Strafverfolgung Böhmermanns möglich wäre.

  84. Doch, die symbolische Strafe wäre das richtige Signal weil Böhmermann´s Äußerungen waren weder Meinung noch satirisch oder sachlich, sondern ein Tritt zwischen die Beine. Aber bleiben wir mal bei Meinung und Freiheit: Nehmen wir die Mohammed Karikaturen als Beispiel: Als besagte Werke das erste mal auftauchten, haben wir uns alle köstlich amüsiert und darüber gelacht, während die Moslems sich in anti westliche Hasstiraden ergingen und sich in ihrer Meinung über den Westen bestätigt sahen. Nun der Punkt: Im Rahmen aller Freiheit hätte man es damit gut sein lassen können, anstatt provozierend noch mal einen drauf zusetzten, weil Freiheit ist auch, dass man das Maß nicht aus den Augen verliert, bevor man beginnt, provokant, beleidigend, verleumderisch oder sonstwie unflätig zu werden. Was also heißen soll, es genügt, wenn man sich einmal auf Kosten anderer übelst lustig macht, alles weiter wäre geschmacklos und gleitet ab.

  85. #66 stuttgarter (16. Apr 2016 12:50)

    Im §103 steht doch:
    „Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft IM INLAND aufhält….“
    War Erdogan im Moment der Beleidigung in Deutschland?
    Kann hier mal ein Jurist etwas dazu schreiben?
    § 103 StGB „(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,…

    Genau das ist die Beschreibung des geforderten Tatbestandes.
    Das ODER nach dem Komma bezieht sich auf einen weiteren gesonderten Aspekt einer anderen Gruppe.

    Hervorzuheben ist, daß sich das geschädigte Staatsoberhaupt in AMTLICHER Eigenschaft hier aufhalten MUSS, damit § 103 greift und nicht etwa im Urlaub.

    MvB, Dr. jur.

  86. Nein, Herr Hübner, ich sehe das ein wenig anders:
    Merkel hätte sich von Anfang an gar nicht in diese Sache einmischen dürfen. Sie hat Satire, egal welche, weder zu kommentieren und schon gar nicht zu bewerten. Eine Staatsaffäre ist daraus erst geworden, nachdem sie zum Telefon gegriffen und den türkischen Ministerpräsidenten angerufen hat, um zu erklären, dass dieses Gedicht „bewusst verletzend“ sei. Das war ein verhängnisvoller Fehler, der aber eindrucksvoll zeigt, wie es um Merkels demokratisches Verständnis bestellt ist.

  87. Und statt sich zu freuen, dass das Monster nun auch massiv aus dem Ausland unter Feuer genommen wird …
    #75 Stefan Cel Mare (16. Apr 2016 12:58)

    Wenn einer auf Merkel schießen will, würde ich ihm auch nicht das Gewehr aus den Händen reißen, wenn ich der Ansicht wäre, er schieße aus den falschen Gründen auf sie.

  88. Sehe bis Kommentar #16, dass ich doch nicht ganz alleie bin (bin gespannt wies weiter geht). Nur Hübner liegt bisher falsch. Habe ihn bisher sehr geschätzt. Aber ist halt ein Politiker.

  89. #70 freegerman (16. Apr 2016 12:54)

    Die Aussagenlogik besagt: Es gibt ein ausschließendes und ein einschließendes ODER.

    Ausschließendes ODER: „Schwarzer ODER weißer Lack.“ Zugleich kann nur eines von beiden möglich sein.

    Einschließendes ODER: „Hunger ODER Durst.“ Zugleich kann beides möglich sein.

    Es geht in § 103 StGB der Formulierung nach eindeutig um das einschließende ODER.

    „Wer Hungergefühl oder Durstgefühl verspürt, das ihn quält, darf sich an der Theke bedienen.“

    An der Theke darf sich also bedienen, wer von einem Hungergefühl gequält wird. Und wer von einem Durstgefühl gequält wird. Oder wen beides zugleich quält.

    Die Voraussetzung ist also, daß es die Person quält. Ebenso wie es für das Beleidigungsdelikt Voraussetzung ist, daß die Person (das Staatsoberhaupt / der ausländische Vertreter) sich im deutschen Inland befindet.

    Und darum ist die Merkel-Initiative nach dem Gesetzestext § 103 StGB juristisch chancenlos, solange hier noch ein Rest von Rechtsstaat vorhanden ist.

  90. DIE NEBELKERZE BÖHMERMANN
    Nach der Bewältigung der ASYLFLUT durch unsere
    versierten Politiker, wendet sich die geneigte
    Öffentlichkeit nun dem Thema der „Kunst“ –
    Freiheit zu.
    War sonst noch was?

    Ja, da war noch was:
    Auch weiterhin wird Politik nach dem Motto
    IMMER RIN IN DIE JUTE STUBE
    gemacht.
    Auch weiterhin wird das Projekt
    EIN DEUTSCHLAND WIE WIR ES KANNTEN WIRD ES NICHT
    MEHR GEBEN
    mit aller Macht vorangetrieben.
    Auch weiterhin versucht DIE LÜGENPRESSE inkl.
    LÜGEN – TV uns hinters Licht zu führen,
    indem sie gezielte DESINFORMATION betreibt.
    Indem sie versucht, uns den
    KLEINDARSTELLER BÖHMERMANN
    als Staatsschauspieler unterzujubeln.

    Es geht darum SCHEIN – UND NEBENDEBATTEN
    zu generieren, die den Blick vom WESENTLICHEN
    lenken und den Bürger im Informations -OVERKILL
    versinken lassen sollen.

    DAS KERNGESCHÄFT DER LÜGENPRESSE IST DIE

    DESINFORMARION

  91. Das Detail mit dem „im Inland“ wurde bislang übersehen.
    Möglicherweise gilt die BRD aber auch als türkisches Inland? Der Beflaggung bei Demos zufolge ist das der Fall.

    Wie dem auch sei: Böhmermann ist ein Primitivling, den entscheidenden Fehler beging aber Merkel mit ihrem devoten Anruf bei Davutulu.

  92. Eine Strafverfolgung wegen einer „normalen“ Beleidigung gem. §185 StGB hätte völlig ausgereicht. So hätte Merkel auch argumentieren können. Klarer Kniefall vor Erdogan.

  93. #24 FrankfurterSchueler (16. Apr 2016 12:19)

    Genauso sehe ich das auch. Und Hübner hätte das so schreiben sollen, als päpstlicher als der Papst zu sein!

  94. Zunächst einmal muß ich sagen, das ich kein Verständnis für diesen billigen Politclown Böhmermann habe. Wer auf so primitive Art und Weise Satire betreibt – Stichwort Ziegenf…… – kann nicht viel Intelligenz besitzen. Und hier kann ich auch Erdogan verstehen, dass war hart unter der Gürtellinie und kann nicht akzeptiert werden! Ich bin deutscher Patriot und halte nichts von Erdogan, aber diese primitive, schäbige und unanständige Satire darf nicht zur Regel werden, weil dann wird, wie weiter oben schon einer meinte, eine Lawine losgetreten, wo dann insbesondere wertkonservative Politiker hier bei uns aber auch im Ausland von unseren linksversifften Spassmachern in übelster Weise verunglimpft und von den Kartellmedien noch befeuert würden.
    Die ganzen Entwicklungen in unserem Land zeigen wie weit die Dekadenz schon fortgeschritten ist und das entgeht natürlich auch nicht dem Moslem. Die fanatischen unter ihnen werden sich jeden Tag mehr bestätigt fühlen in ihrem Glauben, dieses Land bald übernehmen zu können und ich glaube, sie werden erfolgreich sein – leider !

  95. Das mir dem inland ist so zu verstehen

    1. Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt(beleidigt)
    oder
    2.wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,(..)

    beleidigt.

    Das Staatsoberhsuot muss sich also im Unterschied zu anderen Mitgliedern von Regierungen zum Tatzeitpunkt nicht um inland aufhalten.

  96. #99 18_1968 (16. Apr 2016 13:13)

    Selbst die Junge Freiheit zitiert in ihrer neuesten Ausgabe den Gesetzestext sinnverfälschend, und läßt die Bedingung mit dem Inland einfach weg.

  97. Das alles ist Frau Zonenwachtel, mit IM_Erika- HIGRU sowieso egal, wie viel Schaden sie unserer Heimat zufügt; hauptsache maximal.
    Die NWO-Vasall_in weiss eh, daß sie mindestens Ende nächsten Jahres den UNO(OIC)- Vorsitz inne haben wird.
    Dort kann sie dann global als willfähriges Werkzeug der Umah eingesetzt werden.

    ;:grrrrrrrrrrrrrrr:;

  98. Ich halte diese Darstellung für falsch! Der Fall Böhmermann ist für mich nicht justiziabel! Und zwar aus dem Grund, weil er deutlich gemacht hat – was wohl Absicht war um strafrechtlich „sauber“ zu bleiben – dass er darstellen wollte, was eben NICHT Satire darf. Das sollte die Reaktion sein auf das Lied aus „extra3“, woraufhin ja unser Botschafter in der Türkei antreten durfte.
    Außerdem hätte Merkel diese Entscheidung nicht zu treffen brauchen, weil sie 1. das Gesetz eh abschaffen will und 2. Erdogan selbst Anzeige erstattet hat!
    Was also soll dann diese Entscheidung noch???
    Merkel hat sich für mein dafürhalten mit dieser Aktion selbst entlarvt. Von wegen, eine Entscheidung getroffen. Diejenigen Entscheidungen die sie in ihrer Amtszeit tatsächlich getroffen hat, waren allesamt katastrophal.
    Sonst hat sie immer alles auf die EU-Ebene abgeschoben, um selbst nicht entscheiden zu müssen!

  99. #114 OStR Peter Roesch

    „Selbst die Junge Freiheit zitiert in ihrer neuesten Ausgabe den Gesetzestext sinnverfälschend, und läßt die Bedingung mit dem Inland einfach weg“

    Die Bedingung gilt ja auch nicht für ein ausländisches Staatsoberhaupt.

    Es wird Ihnen in nächster Zeit noch so mancher Geisterfahrer entgegenkommen.

  100. FRAU MERKEL, SIE SIND „NACH MEINER MEINUNG“ ES NICHT WERT GEWÄHLT ZU WERDEN.

    DIESE FORMULIERUNG IST WICHTIG, UM EVENTUELLE RECHTSNACHTEILE IM ACHSO „SICHEREREN DEUTSCHLAND 2.0″ZU ERLEIDEN.

    ICH BITTE SIE FRAU MERKEL, TRETEN SIE ZURÜCK UND GEBEN DEUTSCHLAND WIEDER FREI.

  101. Bei dem ganzen Affenzirkus um die Strafverfolgung des Systemlings Böhmermann frage ich mich nur eins:
    Wie verfassungskonform ist ein Gesetz (§103) wenn eine Regierung (Legislative) eine ANWEISUNG zur Strafverfolgung an die Justiz (Judikative) erteilt. Im Grundgesetz ist als einer der Pfeiler der Demokratie die GEWALTENTEILUNG festgeschrieben. Wie kann so etwas sein? Mal abgesehen von der Tatsache das sich unsere Politiker mit dem Grundgesetz nur noch den Hintern wischen…

  102. #112 OStR Peter Roesch (16. Apr 2016 13:21)

    Sinnlos. Viele verstehen nicht, daß das Komma vorm ODER entscheidend ist …

  103. @ Autor Wolfgang Hübner, Frankfurt:

    D´accord!

    (D´accord ist französisch und bedeutet übersetzt in etwa soviel wie: JE SUIS ANGELA.)

    Leider habe ich keine deutschen Worte für meine Zustimmung für diesen Artikel.

  104. Der Relativsatz (von lat. relativus „sich beziehend auf etwas, bezüglich“) gehört zur Gruppe der Nebensätze und dient in der Regel dazu, eine Eigenschaft eines Individuums anzugeben; er ist daher von einem Substantiv abhängig (attributiver Relativsatz) oder hat selbst denselben Status wie eine Substantivgruppe im Satz (freier Relativsatz). Von daher bezieht das Inland auf das Mitglied. Wenn es sich um plurale Größen handelte, müßte es heißen: welche.

  105. 103 StGB schütz
    1. Staatsoberhaupt
    oder
    2. Regierungsmitglied im Inland
    oder
    3. Botschafter
    Böhmermann ist also dran und hier sollte nicht wild drauflosgebellt werden, sondern der Inhalt der Vorschrift Grundlage der Diskussion sein. Die im Artikel vertretene Meinung halte ich für falsch. Der Kotau ist ein Fehler. Was passiert, wenn jetzt der Papst mit der vollgepinkelten Unterhose ankommt ( Chef des Vatikanstaates) oder Kim Jon Un oder sonst wer? Damit macht sich Deutschland zum Gespött.

  106. Es mutet nur noch grotesk an, was in diesem Land abgeht. Vor über einem Jahr trat ein Großteil des Organisationsteams von Pegida zurück, weil sie sich – beruflich und privat – massiven Repressalien ausgesetzt sahen, Herr Pirincci und andere wurden beruflich massiv geschädigt, weil sie gegen den Mainstream publizierten, bei Facebook blüht ein neues Denunziantentum, Kommentatoren werden beim Arbeitgeber angeschwärzt und Kommentare gelöscht, die deutsche „Qualitätspresse“ betreibt unentwegt Propaganda, aber alles scheint im grünen Bereich zu sein, kein Aufschrei, nichts.

    Kommt aber eine Null daher, eine drittklassige Witzfigur, die mehr peinlich als unterhaltsam war, ist und immer sein wird, DA ist plötzlich die Meinungsfreiheit in diesem Land in Gefahr?!?

    Ich frage mich manchmal, ob wir in diesem Land vielleicht deshalb keine funktionierende Demokratie haben, weil die Menschen einfach nicht begreifen, was Demokratie wirklich bedeutet.

    Im übrigen teile ich die Meinung von Herrn Hübner. Merkel ist nur dann vor Erdogan in die Knie gegangen, wenn sie in früheren Zeiten in ähnlichen Situationen anders entschieden hat (was sie vermutlich getan hat). Es soll keiner glauben, dass wenn die Sache jetzt bei der Staatsanwaltschaft ist, dann wäre alles rechtens, denn die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden. Sie wird genau das tun, was die Politik ihr befiehlt. Oder was ist noch einmal aus dem Staatsanwalt geworden, der seinerzeit gegen Kohl vorgehen wollte?

  107. Wundert mich, dass die SPD den ausländischen Staatsoberhauptsbeleidigungsparagraphen abschaffen will,wo doch jedes Staatoberhaupt ausländisch ist und nur im Ausnahmefall nicht ausländisch ist, und wo doch für die SPD die Flüchtlingsbeleidigung ein schweres Verbrechen ist. Das passt für mich nicht zusammen. Denjenigen, der uns die Flüchtlinge bringt, soll man beleidigen dürfen, die Flüchtlinge hingegen nicht.Nein, das passt nicht zusammen. Viele Sozen verdienen sehr gut an den Flüchtlingen, die ihnen der Erdogan bringt, dafür sollten sie dem Erdogan dankbar sein.

  108. #109 OStR Peter Roesch (16. Apr 2016 13:13)

    Ein „oder“ in einer juristischen Norm ist immer ein ausschließendes Oder.

    Ein Staatsoberhaupt

    ODER

    ein Mitglieder einer ausländ. Regierung, das sich im Inland aufhält.

    Sie verstehen die Systematik unserer Gesetze nicht im geringsten. Ein „oder“ eröffnet immer eine neue Alternative/Variante.

    Auch wenn man den historischen Kontext dieser Norm betrachtet, wird klar, dass Ihre Aussagen Unsinn sind.

    Die Norm wurde zur Zeit des Kaiserreichs geschaffen, als die Staatsoberhäupter noch Monarchen waren. Es gab keine Möglichkeit die Beleidigung eines Monarchen einer anderen Nation bestrafen zu lassen. Da die Monarchen aber oft verwandt waren, aber jedenfalls keine Zerwürfnisse untereinander auf Grund von Beleidigungen provozieren wollten, schuf man den § 103 StGB.

    Es sollten gerade Monarchen, die beleidigt wurden und sich im Ausland aufhielten, geschützt werden, weil ein Monarch aus dem Ausland sonst keine Möglichkeit der Einflussnahme und Strafverfolgung gehabt hätte.

    Der Schutzzweck der Norm umfasst also gerade jenen Monarchen und jenes Staatsoberhaupt, das sich im Ausland aufhält.

    Die Variante 2, durch das „oder“ von Variante 1 abgetrennt, bezieht sich auf Mitglieder von ausländ. Regierungen und ja da haben sie Recht, diese müssen sich im Inland aufhalten. Die Staatsoberhäupter jedoch nicht.

    Sie sollten also aufhören haltlose Behauptungen aufzustellen, Sie verwirren damit nur andere Menschen, die genauso wenig Ahnung von der Materie haben wie Sie.
    Im Moment verhalten Sie sich wie unsere heiß geliebte „Lügenpresse“ – Sie tischen eindeutig widerlegbare Aussaugen auf und wollen, dass andere diese schlucken.

  109. #117 INGRES (16. Apr 2016 13:18)

    Irgendwie bleibt mir bei der ganzen Sache noch ein komischer Nachgeschmack.
    Erdogan hat nach einem IS Angriff auf Flüchtlingslager in Syrien nahe der türkischen Grenze wohl auf die Flüchtenden schießen lassen und sie wieder in die Arme der IS getrieben.
    Die Causa Böhmermann ist in Grunde ein Fliegenschiss, der einen gigantischen Theaterdonner verursachte.
    Die Causa lenkt den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit auf sich, was bewirkt, dass anderes unbemerkt bleiben kann.
    Wie hier früher schon jemand schrieb, ist es fast unwahrscheinlich, dass gerade dem ZDF so etwas unterlaufen kann.
    Auch schafft es der Lügenpresse Gelegenheit, sich zu rehabilitieren, verlorenes Ansehen wieder zu gewinnen.
    Ich traue letztlich dieser Causa nicht über den Weg.
    Mag an meinem grenzenlosen Misstrauen liegen, vielleicht auch nicht.
    Egal wie, Merkel hat für mich in dieser Causa einen Hochverrat am deutschen Volk begangen, da beißt die Maus keinen Faden ab.

  110. Kohl – „Lösung der Flüchtlingskrise liegt nicht in Europa“

    Helmut Kohl kritisiert die deutsche Flüchtlingspolitik. Europa könne nicht zur neuen Heimat für Millionen Menschen werden, schreibt Kohl im Vorwort zur ungarischen Ausgabe seines Appells „Aus Sorge um Europa“. Der Tagesspiegel am Sonntag veröffentlicht einen Auszug vorab.

    Kurz vor seinem Treffen mit dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban am kommenden Dienstag hat Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl die Öffnung der Grenzen für Flüchtlinge in Europa kritisiert. „Die Lösung liegt in den betroffenen Regionen. Sie liegt nicht in Europa. Europa kann nicht zur neuen Heimat für Millionen Menschen weltweit in Not werden“, schreibt Kohl im Vorwort zur ungarischen Ausgabe seines Appells „Aus Sorge um Europa“, das der Tagesspiegel am Sonntag in gekürzter Form vorab veröffentlicht.

    Zudem nennt Kohl Viktor Orban, den schärfsten Widersacher Merkels in der EU, „meinen Freund“. In Europa-Fragen „weiß ich mich mit meinem Freund Viktor Orban einig“. Am Dienstag will Kohl den ungarischen Ministerpräsidenten bei sich zu Hause empfangen.

    http://www.tagesspiegel.de/politik/helmut-kohl-im-tagesspiegel-loesung-der-fluechtlingskrise-liegt-nicht-in-europa/13456870.html

    Kohl selbst hat genügend Müll gebaut. Kommt da noch die Altersweisheit durch – oder will er Merkel eins reinwürgen ?

  111. #24 FrankfurterSchueler (16. Apr 2016 12:19)

    Wie gesagt, so würde ein verantwortungsvoller Mensch argumentieren. Das kann ein Roboter nicht und wird es eben auch niemals können.
    Merkel allerdings könnte durchaus ein Roboter sein. Sie würde den Turing Test nicht bestehen und im Labor als Roboter identifizierbar sein(hoffentlich ist das jetzt logisch richtig).

  112. Wer weiß ob Merkel nicht Erdogan auf den § 103
    aufmerksam gemacht hat, damit Sie von den ganzen Müll den Sie verzapft abzulenken !
    Es ist Ihr gelungen sämtliche Medien wie die Spürhunde draufzuhetzen . Genau wie die Panama
    Papers die Schäuble schon sehr lange bekannt sind und das Politiker genauso Briefkasten Firmen haben !
    Vertuschung gelungen !
    Andere Beschuldigen um von sich abzulenken!
    Und die Einwanderung geht munter weiter ,aus Ungarn ,Türkei und Italien über die Schweiz.

  113. Wenn ich die beiden Fotos oben ansehe, weiß ich nicht, bei welchem ich mehr kotzen muß. Also simultan oder alternierend. Zwei Eimer.
    http://www.freegifs.de/midi-smilie/ekelig/ekelig_459746c8db0895c3a2f873ef772ea809.gif

    Fragen:
    1. Wenn man die sonstigen Systemkomiker wie Welke, Kabelke, den umgedrehten Nuhr und viele andere Propagandasatire-Kotzbrocken aus den Staatsmedien und deren veröffentlichte künstlerische Leistungen betrachtet, kann man sich nicht vorstellen, dass der Bömmelmann seinen vorzeitigen Erdogan-Erguss im Alleingang produziert hat und ohne jede Kontrolle/Zensur senden lassen konnte.
    Irgendein Oberbonze muss das doch abgesegnet haben.
    Und das fast gleichzeitig mit Merkels miesem Menschenhandel/-Austausch beinhaltenden Türkei-Deal?
    Da „kackt“ man doch als Systemhure nicht Mamas Lieblings-Verhandlungspartner öffentlich „auf’s Buffet“.(O-Ton Bömmelmann, Lügenglotze gestern)
    Also, hier muss doch mal wieder die berühmte VTler-Frage erlaubt sein: Cui bono, wem nützt es, was soll das, warum, von wem und mit welchem Ziel wurde dieser ganze Aufriss gestartet?

    2. Zum §103: Gibt es hier keinen Juristen oder Germanisten, der diese Formulierung auslegen kann? Ist OStR(Oberstudienrat?) Peter Roesch Deutschlehrer?
    _

  114. DANKE!
    Dieser Beitrag zum Ziegen-Böhmermann war mehr als überfällig und entspricht genau meiner Einschätzung der Lage.
    In diesem Sinne habe ich hier auf pi-news schon mehrere Kommentare verfasst und freue mich, dass wir einer Meinung sind. 🙂
    .
    Super finde ich den Satz:
    Irgendwann kriegt er bestimmt auch noch das Bundesverdienstkreuz – spätestens nachdem es ein Böhmermann-Gedicht über die Genitalien von Björn Höcke zur Schullektüre gebracht hat.
    Genauso. Über diese Fäkalsprache – kilometerweit unter der Gürtellinie – können sich dann die Rot-Grün-Braunen kräftig amüsieren und sich kräftig auf ihre verdorbenen Schenkel klopfen.

  115. Danke, Herr Hübner

    Es gibt keinen legitimen Grund, einen Türken als Ziegenficker zu bezeichnen – ausgenommen, es stimmt im Einzelfall. Es gibt auch keinen Grund, den Türkenchef anders zu behandeln als einen durchschnittlichen Türken.

    Und es gibt auch keinen Grund, einem Berufsstand – den sog. „Satirikern“ -zuzubilligen, dass sie über den allgemeinen Gesetzen stehen.

    Das Recht auf Meinungsfreiheit ist sehr wichtig. Zuerst einmal muss erreicht werden, dass jeder seine ehrliche und ernsthafte Überzeugung äußern kann (nicht eine bloße Provokation). Wenn dieser Kernbereich gesichert ist, kann im zweiten Schritt eine Abwägung gegen den Schutz vor Beleidigungen getroffen werden; da gibt es verschiedene akzeptable Möglichkeiten – nur muss gesichert sein, dass das Recht dann gleichmäßig für alle Opfer und für alle Täter gilt.

  116. Meiner Meinung nach wird das alles extra aufgebauscht. Und zuviele denken wieder in Schwarz-Weiss; meinen Partei für eine Seite, wie hier oft für Böhmermann, ergreifen zu müssen.

    Ich kann keiner Seite etwas abgewinnen, viel Theater um noch weniger, oder doch nur zur Ablenkung?

  117. „Und was Erdogan betrifft: Dem wird demnächst wohlfeil mit großem Medienrummel demonstriert, dass die deutsche Justiz einstweilen noch nicht in seinem Machtbereich liegt.“

    lol

    na dann wartet mal ab.
    Oder wie man im heutigen Deutschland so schön sagt.
    Alles Recht geht von Islam aus.
    lol

  118. Mysteriös – wie Ihr hier bei PI plötzlich Eure Zuneigung für Merkel entdeckt.
    Oder habt Ihr etwa nicht kapiert, dass es in diesem Fall um viel mehr geht, als um die Kotzschüssel Böhmermann.
    Es geht darum, dass sich kein Ausländer (egal ob Präsident oder Strassenkehrer) in unsere Rechtsstaatlichkeit zu mischen hat.
    Dies gilt erst recht für die Hitler-Imitation vom Bosporus!

  119. Im Großen und Ganzen, vor allem was seine Bewertung der „Kunst“, „Satire“ betrifft, gebe ich Hübner ohne Abstriche recht. Aber:

    Merkel hat ebenso blindwütig wie Erdogan reagiert und sich dadurch einmal mehr angreifbar gemacht.

    Bekanntlich hatte Erdogan bereits persönlich Strafanzeige erstattet, so daß sich jedes weitere Ermittlungsverfahren, wofür Merkel die Grundlage legte, verboten hätte. Noch gilt nämlich Art. 103 III. GG, dessen Sperrwirkung als Wiederholungsverbot den durch Tat und Täter umschriebenen Verfahrensgegenstand umfaßt. Da Erdogan ihr quasi die Entscheidung abgenommen hatte, hätte sie mit kühlem Verweis auf die Rechtslage die Hände in den Schoß legen können (sogar müssen) – und zwar nicht nur, um dem Eindruck vorzubeugen, eine Mehrfachbestrafung zu fördern, sondern auch, weil schlicht kein Rechtsschutzinteresse mehr vorlag!

    Wenn da diese verfahrensrechtlichen Kleinigkeiten nicht wären!

  120. #11 Drohnenpilot (16. Apr 2016 12:04)

    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Erdogan verklagen!

    Warum verklagen wir, als Deutschland, nicht Erdogan weil er uns all seine primitiven, gewalttätigen, notgeilen und kriminellen Türken schickt und sie nicht wieder zurücknimmt!

    Wenn Erdogan uns droht, sollten wir ihm all seine hier unerwünschte Türken wieder zurückschicken!

    Mal sehen wer am längeren Hebel sitzt!

    ———————————————–
    So hätte das von Anfang an laufen müssen. Für jeden nicht zurückgenommenen Syrer (oder Sonstigen) einen Türken zurückschicken (Die Kriminellen zuerst). Und auch keine 3 Mrd. Schmiergeld.
    ———————————————

    #103 Mark von Buch (16. Apr 2016 13:10)

    § 103 StGB „(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,…

    Genau das ist die Beschreibung des geforderten Tatbestandes.
    Das ODER nach dem Komma bezieht sich auf einen weiteren gesonderten Aspekt einer anderen Gruppe.

    Hervorzuheben ist, daß sich das geschädigte Staatsoberhaupt in AMTLICHER Eigenschaft hier aufhalten MUSS, damit § 103 greift und nicht etwa im Urlaub.

    MvB, Dr. jur.
    ———————————————-

    Das ist schon fast symtomatisch, das die (Politiker) die Gesetze nicht kennen. Noch schlimmer; Die können die Gesetze nichtmal lesen.

  121. #135 VivaEspaña (16. Apr 2016 13:51)

    Zum §103: Gibt es hier keinen Juristen oder Germanisten, der diese Formulierung auslegen kann? Ist OStR(Oberstudienrat?) Peter Roesch Deutschlehrer?

    Seit wann ist Rechtsanwendung Aufgabe von Germanisten?!

    Zur Rechtslage vgl. #143 Orient (16. Apr 2016 14:03)

  122. #135 VivaEspaña (16. Apr 2016 13:51)
    #145 Orient (16. Apr 2016 14:09)

    Zur Auslegung des § 103 I Var. 1 StGB empfehle ich meinen Beitrag:
    #131 freegerman (16. Apr 2016 13:36).

    Roeschs Argumentation ist faktisch falsch.

    Soweit ich weiß ist Roesch Physiker und hat einige Abhandlungen über bzw. gegen Einstein und dessen Relativitätstheorie verfasst.

  123. Ich widerspreche! Und bitte darum, zwei Dinge NICHT zusammenzuwerfen: wer gegen Merkels Entscheidung ist, ist nicht automatisch pro Böhmermann. Ich kannte ihn zuvor gar nicht, da ich kaum fernsehe, am allerwenigsten sogenannte Sarire vom Abzock-TV.
    Trotzdem ist für mich Merkels Entscheidung ein klares Buckeln vor dem Sultan der Türkei- typisches Geeiere im Merkel-Stil: sie sagt, sie wolle den 103er abschaffen. Warum dann erst 2018 und nicht schon viel schneller? So lange dauert das Verfahren nie und nimmer!!! Antwort: damit Böhmermann auf jeden Fall noch verurteilt werden kann und dem A…vom Bosporus Zucker gegeben werden kann- das wollte sie dadurch symbolisch unterstützen.
    Werter Herr Hübner: die Frage, ob sich B. grundsätzlich strafbar gemacht hat, ist hiervon zu trennen. Denn natürlich steht es E. frei, ihn wegen Beleidigung anzuzeigen, da braucht die Kanzlerin nichts zu ermächtigen. Ein Gericht wird dann, so Anklage erhoben wird, prüfen, was in diesem Einzelfall höher einzustufen ist: Erdogans „Ehre“ oder die Kunstfreiheit.
    Wenn Merkel den 103 im laufenden Verfahren abschaffen würde, käme er für B. nicht mehr zur Anwendung, sondern nur der mildere Beleidigungs-Paragraf. Wurde von einem Juraprof. auf ntv gestern anschaulich erklärt. Also IST es politische Absicht, dass Merkel ihn erst 2018 abschafft, was denn sonst?

  124. Welcher Richter wird denn jetzt, da verkündet wird, dass der §103 abgeschafft wird, Böhmermann noch verurteilen können? Welcher Staatsanwalt nimmt die Klag überhaupt noch an?

    So hat sich Merkel einerseits dem Erdogan unterworfen aber andererseits dafür gesorgt, das Böhmermann nicht bestraft wird.
    Somit kann Merkel gleichzeitig verkünden, das nun Rechtssicherheit wieder hergestellt wurde und die Meinungsfreiheit der Kunst erhalten bleibt.
    Eigentlich sehr geschickt von Merkel.

    Die SPD wird dabei blöd aus der Wäsche gucken.

  125. #145 Orient (16. Apr 2016 14:09)
    Seit wann ist Rechtsanwendung Aufgabe von Germanisten?!

    Ja, die Rechtsverdreher sind perfekt im Einemdaswortimmundeverdrehen.

    Nach meinem laienhaften Verständnis ist Rechtsanwendung Aufgabe von Juristen, deutsche Sprache Sache von Germanisten.
    Gute Rabulisten können oft beides.

  126. @#148 BenniS (16. Apr 2016 14:16)

    Glauben Sie wirklich, dass ein Richter noch jemanden bestraft auf Grund eines Paragrafens, von dem schon fest steht, dass er demnächst abgeschafft wird?

    Das kann ich mir nicht vorstellen.

  127. @ #44 KommentatorD

    „Trotzdem sollte man auch mal nachdenken. Und immer dieses Gesabbel von wegen „Meinungsfreiheit“.. damit verarscht ihr euch selber. Ist es so schwer mal sachlich zu bleiben, von allen hier?“

    Haben Sie mal meinen Kommentar (#23) gelesen?

  128. Russische Pflegedienste betrügen deutsche Sozialkassen<< auf T-Onlüg, extra Betonung auf Hier wäre die Frage, wer uns alles betrügt. Am meisten werden wir von unseren Politik betrogen, dann von der Rentenkasse, Krankenkasse, Pflegekasse, ausländischen Mafia-Banden, korrupten Politikern in DL/EU, Wirtschafts-Unternehmen, beim Einkaufen mit Mogelpackungen, Autokauf mit erlogenen Werten, könnte noch ewig so weiterschreiben, aber mal Gedanken machen wer in Wirklichkeit hinter den russischen Pflegediensten stecht und steht, und wer sich daran eine goldene Nase außer dem russischen Pflegepersonal verdient und ergaunert, man würde sich nur wundern

  129. #138 Stefan Cel Mare (16. Apr 2016 13:53)
    JE SUIS ANGELA
    Das ist nicht mein PI.
    Haben U-Boote den Laden hier übernommen?
    ————-
    Ja viele Beiträge schon sehr grenzwertig, aber „Je suis Angela“ ist eine Verhöhnung der Toten von Paris.

  130. Auch wenn ich Erowahn nicht mag, Herr Böhmermann hat Satire mit Beleidigung verwechselt. Jetzt bekommt er Star-Anwälte vom ZDF für unser Geld gestellt.

  131. der üble Schmäh gegen Erdowahn ist weder Kunst noch Satire, nur eine widerliche Giftelei. Der türkischen Mimose, der selbst gerne austeilt, steht es frei sich beleidigt zu fühlen und die ihm zugänglichen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Der von Murksel benutzte §103, „Majestätsbeleidigung“ ist ein Kotau vor einem Bonsaidiktator, die Motivation ergibt sich aus der selbstgewählten Abhängigkeit wegen der Invasorenschwemme. Kein souveränes Handeln, nur das übliche Kriechen, Buckeln und Schleimen.

  132. Hallo PI, hört jetzt endlich auf mit Böhmermann & Co., es reicht. In Kürze wird es in Germoney umwälzende Veränderungen geben, dagegen ist dieser ZDF-Clown und die Auftritte der Polit-Schausteller nur Pillepalle.
    Dazu immer wieder das Großportrait der Kasner, als ob das nötig wäre, es hängt einem zum Halse raus.

    Danke für eure Aufmerksamkeit.

  133. Die Linken sind einmal zu der Erkenntnis gelangt, dass jeder Mensch Ausländer ist, freilich mit der kleinen Einschränkung fast überall.Wenn man sich nun noch klar macht, dass ein Staatsoberhaupt ein Mensch ist, dann ist auch jedes Staatsoberhaupt ein Ausländer, freilich auch wieder mit der kleinen Einschränkung fast überall. Weil ein Staatsoberhaupt fast überall Ausländer ist, macht es keinen Sinn, wie nun von der SPD vorgeschlagen, den Ausländer-Staatsoberhauptsbeleidigungsparagraphen zu streichen. Dann müsste man ja auch den Nichtausländer-Staatsoberhauptsverunglimpfungsparagraphen streichen (§90 StGB). Eine Gesetzesreform muss hier die Verunglimpfung und die Beleidigung gleichstellen und aus §90 und § 103 StGB einen Paragraphen machen. Das wäre dann ein Ausländisch-Staatsoberhaupt-Beleidigungs/Verunglimpfungs-paragraph, der auch für den seltenen Fall gilt,dass man es aus Ortsgründen nicht mit einem ausländischen Staatsoberhaupt zu tun hat.

  134. #150 Demokedes (16. Apr 2016 14:17)

    Welcher Richter wird denn jetzt, da verkündet wird, dass der §103 abgeschafft wird, Böhmermann noch verurteilen können? Welcher Staatsanwalt nimmt die Klag überhaupt noch an?

    Laientum wohin das Auge schaut! Wieder so ein Schlaumeier ohne Durchblick.

    § 2 StGB:

    § 2 Zeitliche Geltung
    (1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.

    (2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt.

  135. Volle Zustimmung zum Artikel.
    Wer es schon vergessen hat: In D besteht Gewaltenteilung zwischen Legislative, Judikative und Exekutive. Das ist ein Merkmal der Demokratie.
    Folglich ist es ist nicht Aufgabe Merkels, sich in die Rechtsprechung einzumischen.
    Medien und Verlage erhalten ständig Unterlassungsklagen u.Ä., das sind ganz normale Vorgänge.
    Der Schaum vor Mund wegen Römermann, den die Besserbürger und deren linkes Spektrum an den Tag legen ist vor allem eines:
    Ein Grund, sich genüsslich zurückzulehnen und genüsslich dabei zuzuschauen, wie sich die Systemprofiteure gegenseitig auseinandernehmen.
    Diesen Rat geht auch an die AfD.

  136. #131 freegerman (16. Apr 2016 13:36)

    Sie sagen es richtig:

    ***Ein Staatsoberhaupt

    ODER

    ein Mitglieder einer ausländ. Regierung, das sich im Inland aufhält.***

    ABER Sie verstehen es nicht. Was verstehen Sie nicht? – Daß hier zwei Bezüglichkeiten sprachüblich zusammenfassend über das „oder“ hergestellt werden:
    1. Ein Staatsoberhaupt, das sich im (dt.) Inland aufhält.
    2. Ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich im (dt.) Inland aufhält.

    Wenn Ihnen das vom sprachlichen Niveau her nicht zugänglich ist, dann folgen Sie dem Sinn: Es ist nicht Aufgabe der deutschen Justiz, ein ausländisches Staatsoberhaupt in dessen eigenem Land zu schützen. Das wäre vielmehr eine übergriffige Machtanmaßung. Oder gehen Sie ernsthaft davon aus, die Ehre von Assad oder Putin müsse per deutschem Recht gesichert werden?

    Es ist aber sehr wohl Aufgabe der deutschen Justiz, den unbehelligten Aufenthalt eines geladenen Staatsgastes in Deutschland sicherzustellen.

    Und genau letzteres leistet der § 103 StGB. Aber nur das!

    Merkel wird bald scheitern, auch in diesem Punkt.

  137. Ich muß auch sagen, bitte keine Bild mehr von Merkel. Ich kann das nicht mehr sehen. Will aber noch nicht darauf verzichten PI aufzurufen. Bitte keine Fotos von Merkel mehr. Es ist das Grauenhafteste der bisherigen geschriebenen Geschichte der Menschheit. Der Schrecken der noch kommen kann ist möglicherweise noch nicht vorstellbar. Und Merkel die kaltblütige F..e dieses Horrors. Möglicherweise plant sie bewußt. Man weiß es nicht.

  138. Merkel liefert Böhmermann ab
    Verbeugung vor der türkischen Despotie

    Autor: U. Gellermann
    Datum: 15. April 2016

    Sie hat versucht, einem deutschen Gericht die Verantwortung zuzuschieben. Die feige Kanzlerdarstellerin Angela Merkel. Aber das ist Augenwischerei. Verantwortlich ist sie. Denn nur sie konnte die „Ermächtigung“, nach § 104a des Strafgesetzbuches, zur Strafverfolgung des Herrn Böhmermann und seines Spottgedichtes über Erdogan erteilen. Schon an Merkels Begründung für den Ermächtigungs-Erlass zeigt sich die ganze Erbärmlichkeit einer Person, die ihren Flüchtlings-Deal über das Grundgesetz, über die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Kunst stellt: Deutschland sei mit der Türkei freundschaftlich verbunden, man sei ja gemeinsam in der NATO und pflege eine enge Partnerschaft. Aufschreiben und nicht vergessen: Frau Merkel ist mit der türkischen Despotie freundschaftlich verbunden, eine Mitgliedschaft in der NATO setzt das Grundgesetzt außer Kraft.


    http://www.rationalgalerie.de/home/merkel-liefert-boehmermann-ab.html

  139. #162 Orient (16. Apr 2016 14:46)

    Der § 103 StGB ist in Wahrheit ein Gesetz, das den Satiriker oder Kabarettisten und Jedermann schützt, wenn er zu Recht irgendwelche ausländische Unrechtsregimes oder Despoten aufs Korn nimmt.

    Merkel resp. ihre Berater wissen das genau.

    Das ist ja der Grund, weshalb Merkel sich so beeilt, die Abschaffung dieses Schutzparagraphen für 2018 anzukündigen.

    Leute, Ihr wißt noch nicht, was bevorsteht!

  140. LOL das Beste ist dabei: Das Gedicht wird, wenn es überhaupt zum Verfahren kommt, in einem Gerichtssaal als Tatbestand vorgetragen und verlesen werden müssen!
    Es kommt noch besser:
    Kann das Gericht bzw. ErdoWAHN denn widerlegen, dass er keine „Schrumpelklöten“ hat???
    Fakten auf den Prüfstand (Tisch) so o.Ä. wird der Anwalt B. verteidigend argumentieren müssen! LOL
    Eine Posse mit der sich unsere Gerichte Derzeit rumschlagen müssen, anstatt sich wirklich Wichtigem wie z.B. Asylablehnungen/Ausweisungen/Abschiebungen widmen zu können.
    Deutschland 2016

  141. #164 OStR Peter Roesch (16. Apr 2016 14:50)

    Ich kannte den Paragrafen nicht, aber mir schien es von vorneherein auch merkwürdig, dass ein fremdes Staatsoberhaupt durch deutsches Recht geschützt werden soll. Es sei denn alles spielt sich auf deutschem Boden ab, dann würde ich gefühlsmäßig sagen, kann das einen Sinn haben. Auch sprachlogisch würde ich dem zustimmen.

  142. #152 VivaEspaña (16. Apr 2016 14:20)

    #145 Orient (16. Apr 2016 14:09)
    Seit wann ist Rechtsanwendung Aufgabe von Germanisten?!

    Ja, die Rechtsverdreher sind perfekt im Einemdaswortimmundeverdrehen.

    Nach meinem laienhaften Verständnis ist Rechtsanwendung Aufgabe von Juristen, deutsche Sprache Sache von Germanisten.

    Das ist gar nicht so das den Leuten das Wort im Munde umzudrehen, es ist vielmehr gekonnte Rechtsanwendung mit genauer Sprache. Ich habe hier heute zwei Links eingestellt, wo das so schön vor Augen geführt wird: Da will einem so ein Schmierfink von der Lügenpresse erklären, was die Demonstranten von 1989 wollten und dachten. Dabei tat Herzinger von der Lügen-Welt so, als sei das Volk die Bevölkerung (ein himmelweiter Unterschied) und er, der Wessi, tat so, als wäre er im Osten dabei gewesen und hätte alles live erlebt.

    Ein guter Jurist kann übrigens beides. Über Freisler schrieb Gerd Buchheit in „Richter in roter Robe“ (1968), sei

    … ein sehr wendiger, gerissener Jurist mit einem – wie man ihm nachsagt – messerscharfen Verstand (gewesen)… Die Farben seines Temperaments spielten zwischen äußerster Geisteskälte, philosophischem Enthusiasmus und Kaschemmenton. Auch beherrschte er, was nicht bei allen Anwälten selbstverständlich ist, das nicht einfache Recht des Revisionsverfahrens, so daß man auch beim 3. Strafsenat des Reichsgerichts auf ihn aufmerksam wurde.“

    Der hätte also noch ganz anders (wirklich) Karriere machen können.

  143. #170 OStR Peter Roesch (16. Apr 2016 14:57)

    #162 Orient (16. Apr 2016 14:46)

    Wenn ich Rechtsberatung brauche, sage ich das! Erinnere mich nicht, um welche gebeten zu haben!

  144. Merkel reagiert auf Erdogan, wie Erdogan das von einer Frau erwartet, mit Gehorsam. Da Deutschland von einer Frau regiert wird, ist unser Land aus Erdogans Sicht derzeit führerlos. (Es glaubt doch nicht jemand im Ernst, dass ein Typ wie er eine Frau als Regierungs-Chef für voll nimmt.) Er fühlt sich als Mann jetzt natürlich dafür zuständig der Bundesregierung zu sagen, was sie zu tun und was sie zu lassen hat. Indem Merkel dem Wunsch des Türkischen MP sofort entsprochen hat, man könnte auch sagen, aufs Wort gehorcht hat, setzt sie ein weiteres Mal ein vollkommen falsches Signal: nach der Einladung der Flüchtlinge aller Welt nach Deutschland zu kommen, lädt sie nun die Politiker aller Welt ein, in Deutschland mit zu regieren. Das Signal, sie aussendet, ist klar wie fatal: Ich bin eine Frau und auf meinem Posten vollkommen überfordert. Wo ist der starke Mann, der mir sagt, wo es lang geht? Das wird Schule machen, weil auch ein Erdogan am Erfolg lernt. Er wird sich künftig bemüßigt fühlen, in Deutschland noch mehr als er das ohnehin schon tun, nach dem Rechten zu sehen und sich in die Deutschen Angelegenheiten einmischen.

  145. Mir, ich betone, als juristischem UND germanistischem Laien, und meinem „gesunden Menschenverstand“ erscheint es – genau wie dieser zwielichtige, mißverständliche §103 StGB – vollkommen absurd, ja schizophren, wenn Mad Mama in derselben Rede diesen §103 gleichzeitig anwenden UND abschaffen will.
    Das ist Reden mit gespaltener Zunge, und das ist ihr Markenzeichen und das Einzige, was sie gelernt hat und kann.
    Widerwärtig.`
    http://www.freegifs.de/midi-smilie/ekelig/ekelig_459746c8db0895c3a2f873ef772ea809.gif

  146. @#16 Skyfall (16. Apr 2016 12:10)

    Auch von mir einen Dank zu deiner Sichtweise!
    Auch ich lehne mich zurück und schaue entspannt dem Spektakel zu. Böhmermann vs. Erdogan, beide sind sie mir zuwider. Diese Schmähgverse sind absolut widerwärtig, dieser Türkenlideri aber ebenso. Und dass die Merkel sich da einmischt ist wieder ein Minuspunkt mehr für sie. Ich hoffe nur, dass sie dadurch ein paar Wähler mehr verlieren wird, diesmal eher von der linken Hälfte und der politischen Mitte unserer Republik.

    Und das heuchlerische ZDF fordere ich auf, Böhmermann als Korrespondenten nach Ankara zu schicken!

  147. #157 Martin Schmitt (16. Apr 2016 14:25)

    Auch wenn ich Erowahn nicht mag, Herr Böhmermann hat Satire mit Beleidigung verwechselt. Jetzt bekommt er Star-Anwälte vom ZDF für unser Geld gestellt.
    ========================================
    Genauso sehe ich das auch. Aber ein Teil der Nation scheint die beleidigende Fäkalsprache gut zu finden. In meinen Augen ist das Humor eines Idioten!!!!
    Dass Merkel symbolisch ihr o.k. geben musste, hat offenbar seine Richtigkeit und hängt sowieso nur mit ihrem Flüchtlings-Deal zusammen. Sie will nur ihre Haut retten. Immerhin hat sie die ganze Lawine losgetreten.
    Ziegen-Böhmermann wird sowieso freigesprochen oder eine kleine Geldstrafe bekommen. Die Kosten trägt der Steuerzahler bzw. der Zwangsgebührenzahler.
    Anders jedoch würde die Justiz mit einem Herrn Höcke verfahren. Und genaus DAS ist das Problem in unserem Rechtssystem.

  148. #175 VivaEspaña (16. Apr 2016 15:06)

    Die Erklärung für dieses vermeintliche Kuriosum finden Sie bei:

    #170 OStR Peter Roesch (16. Apr 2016 14:57)

  149. Ich möchte diesem Artikel von Wolfgang Hübner ausdrücklich zustimmen.
    Es fällt auf, wie hysterisch linksversiffte zwangsfinanzierte Medien und Politiker der linksgrünen Zunft reagieren wenn es um ihre Klientel geht.
    Mit der Fäkalsprache des Linksextremisten Böhmermann und seinen pubertären Beleidigungsorgien hat niemand ein Problem, man spricht gar von Kunst und der freien Meinungsäußerung.
    Hätte jemand von Pegida oder der AfD ein solches „Gedicht“ vorgetragen, die Gesellschaft hätte Kopf gestanden.
    Linksversiffte Medien hätten von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus gesprochen, einen gesellschaftlichen Konsens gegen „Rechts“ gefordert und Herr Maas hätte damit gedroht alle juristischen Mittel auszuschöpfen! Wetten Dass!?

  150. Solidarität mit Merkel ist völlig unangebracht PI !

    Ich für meinen Teil genieße diesem lächerlichen Schauspiel nur noch. Einfach herrlich, wie sich die Leute, die meine Heimat zerstören wollen gegenseitig in die Pfanne hauen und angiften, einfach köstlich.

    Genderboy pinkelt Erdogan ans Bein, Erdogan ärgert sich tierisch und macht sich mit der Anzeige gegen Genderboy zur Sensibelchenlachnummer, Erdogan führt Merkel am Nasenring durch die Manage, Merkel haut den Genderboy in die Pfanne, die linksgrüne Schickeria giftet daraufhin Merkel an, die linken antideutschen Medien giften gegen Merkel und Erdogan.

    Genießt das Schauspiel, es kommt noch lustiger. Denn Merkel flutet Deutschland über den Erdogan-Deal weiter mit Millionen nichtintegrierbaren Moslems.

    Merkel, Genderboy, oder irgendwelche juristische Korinthenkackereien sind daher völlig unwichtig, es geht nur noch um das Überleben unseres Volkes, Kultur und Nation! Wenn nicht sehr bald eine entscheidende radikale politische Wende eintritt, dann ist alles verloren.

  151. #172 Orient (16. Apr 2016 15:01)
    Habe ich doch gesagt, gute Rabulisten können beides. Nur bleibt dabei manchmal die Wahrheit, falls es eine gibt, auf der Strecke.

    #170 OStR Peter Roesch (16. Apr 2016 14:57)
    Ja, Herr Lehrer ;-)), das habe ich auch schon geschnallt und bin mir dieser neuen Gefahr durchaus bewußt.

    Den Experten hier sage ich noch was:
    Als populistische/r (lat. populum = das Volk)Stammtischbruderschwester würde ich dazu tendieren, beim Erdowahn mal die Kavallerie einreiten zu lassen. Oder als „alter Ami“: Nukem!

  152. #140 Stefan Cel Mare (16. Apr 2016 13:53)

    Ganz so eng würde ich das nun nicht sehen. soweit ich bisher gelesen habe durchscheuen die meisten den Faux Pas von Hübner (den ich Hübner nicht zugetraut hätte). Und man kann natürlich drauf reinfallen. Ich hatte mir natürlich vorher schon überlegt, dass man Merkel formal zustimmen könnte und vor Tagen schon die Gegenargumentation. Da konnte Hübner mich nicht linken. Aber auf den ersten Blick kann man doch drauf reinfallen. Wenns selbst Hübner passiert ist. Aber genau wie Hübner kann auch jeder der ihm zustimmt noch seine Ansicht ändern.
    Und im übrigen, das was hier an Zustimmung deutlich wird, zeigt eben wie leicht es ist das Volk hinters Licht zu führen. Genauso reagieren Leute (auch intelligente) nämlich bezüglich der Ansicht, dass wir keine Demokratie mehr haben und behaupten voll Ü?berzeugung das Gegenteil, weil ja die Rente (noch) gezahlt wird, so wie Merkel jetzt vermeintlich nach Recht und Gesetz was entschieden habe, was ja Beweis für Rechtsstaatlichkeit sei.

  153. #164 OStR Peter Roesch (16. Apr 2016 14:50)

    Ich habe mir die Mühe gemacht Ihnen durch wörtliche, teleologische und historische Auslegung die Norm näher zu bringen.

    Noch ein letztes Mal für Sie, da Sie für diese Erkenntnis wohl länger brauchen:

    Ein „oder“ in einer Norm ist nicht mit einem „oder“ des täglichen Sprachgebrauchs gleichzusetzen. Ein „oder“ in einer Norm hat niemals „zusammenfassende Wirkung“ wie Sie das nennen.
    Wenn der Gesetzgeber eine zusammenfassende Wirkung anstrebt, verwendet er das Wort „und“.
    Verwendet der Gesetzgeber das Wort „oder“ hat er immer ausdrücklich eine trennende Wirkung im Sinn.

    Ein „oder“ eröffnet immer eine weitere Alternative bzw. Variante. Die Eigenschaft dieser Varianten ist immer, dass diese nicht kumulativ vorliegen müssen, es reicht wenn eine der Varianten erfüllt ist.

    Das müssen Sie als gegeben hinnehmen. Entweder Sie glauben mir das, oder Sie gehen in eine Bibliothek mit juristischer Literatur, suchen sich einen Kommentar zum StGB raus und lesen die Kommentierung zum § 103 I StGB. Empfehlen kann ich ihnen dafür z.B. den Münchener Kommentar oder den Schönke/Schröder.

    Wenn Sie jedoch weiterhin ohne Fachwissen widersprechen, weil Ihr Sprachgebrauch eine andere Auslegung des Wörtchen „oder“ nahe legt, dann setzen Sie sich über jegliche juristische Praxis hinweg und schaffen sich eine völlig eigene Welt.

    Als abschließendes Beispiel:

    Lesen Sie sich den § 211 StGB (Mord) durch:
    https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html

    Dort finden Sie fünfmal das Wörtchen „oder“, das zehn Mordmerkmale voneinander trennt. Meine Frage an Sie:
    Müssen nun alle zehn Mordmerkmale erfüllt sein, damit jemand als Mörder verurteilt werden kann, oder reicht die Erfüllung eines Merkmals aus, da das Wörtchen „oder“ verschiedene Varianten schafft?

    Lösung: Es reicht ein Mordmerkmal zur Verurteilung aus. Die Auslegung des „oder“ ist hier eindeutig. Und diese Eindeutigkeit zieht sich durch alle Gesetze; „oder“ ist konsequent als Trennung von Tatbestandsmerkmalen zu sehen.

  154. #170 OStR Peter Roesch

    „Sie sagen es richtig:

    ***Ein Staatsoberhaupt

    ODER

    ein Mitglieder einer ausländ. Regierung, das sich im Inland aufhält.***

    ABER Sie verstehen es nicht. Was verstehen Sie nicht? – Daß hier zwei Bezüglichkeiten sprachüblich zusammenfassend über das „oder“ hergestellt werden:
    1. Ein Staatsoberhaupt, das sich im (dt.) Inland aufhält.
    2. Ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich im (dt.) Inland aufhält.“

    ************************************************

    Sie versündigen sich am Plural.

    Formulieren wir mal Ihr Phantasieprodukt in korrektem Deutsch. Dann hieße es:

    „Ein Staatsoberhaupt ODER ein Mitglied einer ausländischen Regierung, WELCHE (oder auch: „die“) sich im (deutschen) Inland aufhalten.“

  155. Wenn ich das schon höre, hat Angst wegen den Türkei-Deal.
    Erdowahn bekommt 6 Milliarden , er steht in der Pflicht den scheiß Deal einzuhalten.

    Dann wird solangsam verschwiegen, das Österreich, Ungarn und andere verantwortlich sind, das keine sogenannten Flüchtlinge mehr kommen über den Balkan.

  156. Ich finde den Kommentar von Herrn Hübner gut…
    Ich halte weder etwas von Böhmermann,noch von Merkel.
    Wie das linke Gesocks jetzt jammert,weil Merkel so entschieden hat,kann nur noch anwidern.
    Auf einmal jammert sogar der Maas,wegen der Pressefreiheit und Meinungsfreiheit bzgl.der Entscheidung Merkels.
    Gerade der Maas,der von Meinungsfreiheit genauso wenig hält,wie der Erdogan,wenn es Meinungen außerhalb des linken Spektrums sind.
    Man sehe nur seine gelenkte Überwachung auf Facebook,ect..wo ungeliebte Kommentare gelöscht werden.
    Und so Leute sagen nun,dass so etwas nur die unabhängige Justiz entscheiden kann,was Meinungsfreiheit ist,oder auch nicht.
    Verlogener geht es nicht mehr.
    Und der Böhmermann,der einen satirischen Clown spielt,bedient ja die linke Szene,wie so vieler seiner Zunft.
    Immer werden Andersdenkende aufs Korn genommen,wie die AFD,oder alle,die sich gegen diesen Flüchtlingswahn aussprechen.
    Daher habe ich keinerlei Mitleid mit Böhmermann,aber auch kein Mitleid mit Merkel,da ich es für gut empfinde,wenn diese Idioten sich nun selbst zerfleischen.
    Und die Lügenpresse jammert auch noch mit im Kanon.
    Hätte Erdogan eine so willige Presse wie in Deutschland,die freiwillig diese wahnsinnige Politik im Einheitsklang lobpreisen,müsste er wohl keine Medienanstalten unter Aufsicht stellen.

    Daher sollten wir uns nicht ablenken lassen.Die wahren Feinde unseres Landes sind die,die nun am lautesten gegen Erdogan schreien und diesen Satirezwerg Böhmermann in Schutz nehmen.
    Merkel darf natürlich auch nicht verschont bleiben.Ihr geht es ja sowieso nicht um die Pressefreiheit,ob in der Türkei,oder in Deutschland,sondern in erster Linie darum,dass diese irgendwie wieder aus das von ihr angerichtete Flüchtlingschaos herauskommt..Das wird aber nichts mehr.Da kann Merkel den Erdogan noch so in den Arsch kriechen.

  157. #185 freegerman (16. Apr 2016 15:22)

    Im Kommentar zu einem anderen Pi-Artikel habe ich das folgende, auch hier perfekt Passende geschrieben:

    ***Sie führen sich mit falscher Analogie selbst an der Nase rum.

    „Jede Fahrerin eines BMW oder eines VW, der blau ist, darf an der Rally teilnehmen.“

    So stimmt die Analogie. Der BMW hat auch blau zu sein, um teilnehmen zu dürfen.

    Jetzt verstehen Sie hoffentlich auch den § 103 StGB richtig.

    Danke für die didaktische Hilfestellung, so ein gutes Beispiel ist mir selbst gar nicht eingefallen.***

  158. So wie Erdogan drauf ist, würde es mich nicht wundern, wenn Böhmermann das Jahr nicht überlebt

  159. Merkel ist nicht irgendwer, sie ist Nochkanzlerin Deutschlands, als solche hat ihr Wort, um nicht zu sagen ihr Wunsch nach gerichtlicher Behandlung des Falles, Gewicht.

    Sie hätte sich einfach nur raushalten müssen, in unserem Rechtsstaat steht es auch einem Erdogan frei, sich einen deutschen Anwalt zu nehmen und am Gerichtsstandort Deutschland gegen Böhmermann zu klagen.

    Aber nein, der dickfellige Elefant im Hosenanzug muss ja aus dem Geschwätz eines Hofnarren eine Staatsaffäre machen, ja, Böhmermann und sein Gossenjargon geradezu instrumentlisieren, um sich politisch zu profilieren und ihrem Gehilfen Erdolf in den Hintern kriechen und sich ihrerseits zum Gehilfen Erdolfs machen, der die Aufmerksamkeit und Willigkeit der deutschen Kanzlerin als Bestätigung für sein Handeln und seine Politik des Kritikverbotes nehmen wird.

    Gleich und Gleich hilft sich gern.

  160. #191 OStR Peter Roesch (16. Apr 2016 15:43)

    Wie Sie aus meinen anderen Beiträgen entnehmen können, verstehe ich den § 103 I Var. 1 StGB richtig. Ist schließlich mein täglich Brot.

    Ihr Beispiel ist übrigens völlig daneben. Es geht hier schließlich um ein Gesetz, dass juristischer Auslegung bedarf.
    Glauben Sie mir oder glauben Sie mir nicht, Fakt ist, das jur. Sprachverständnis ist ein anderes, als das alltägliche.

  161. #190 lisa (16. Apr 2016 15:32)
    ==================================
    ich kann Ihnen nur zustimmen.

    Hab ja gestern schon die entsprechende SPD-Seite mit dem Schmutzfink B. verlinkt
    https://www.spd.de/aktuelles/detail/news/gemeinsame-erklaerung-von-maas-und-steinmeier/15/4/2016/
    Die Bundesregierung hat heute entschieden, dass die Ermächtigung zur Strafverfolgung gemäß …

    Und hier der Witz schlechthin von dieser partei
    „Das Grundgesetz schreibt eine weitgehende Meinungs- Presse- und Kunstfreiheit vor, ebenso eine strikte Gewaltenteilung. Das ist gut so. Diese Grundsätze sind die Basis unseres demokratischen Gemeinwe-sens. Wir sind uns darüber einig, dass darüber, wo die Grenze zwischen Kunst und strafbarer Beleidigung verläuft, nicht die Regierung zu entscheiden hat, sondern die unabhängige Justiz.“

    Aber gegen Pegida und AfD bashen…

    An Widerlichkeit nur von den Grünen zu überbieten

  162. Verantwortliche Politiker der „Willkommens-Republik“ können aber nun mal nicht die Millionen Türken und Türkischstämmigen in Deutschland ignorieren, die sich mitbeleidigt fühlen mögen.

    Heissen die alle Tayyip Recep Erdogan, dass sich die Heimatfluchtosmanen angesprochen fühlen, oder reagieren die nur deshalb angepisst, weil ihr grosser Führer beleidigt worden ist?

    Muss man auf Leute Rücksicht nehmen, die sich in unser Land reinwanzen, hier ihre Kültür des Kollektivbeleidigtseins, des Ktitikverbotes und ihres Wichtigkeitsgefühles ausleben wollen und jeden Ziegenfurz, der ihnen stinkt, als Staatsaffäre behandelt sehen wollen?

    Aber auch diesen Leuten steht unser Rechtsstaat offen und es steht ihnen frei, stellvertretend für ihren Onkel Ali, der in der Türkei lebt und dessen Ziege sich von einem Kasper in Deutschland beleidigt fühlt, zu klagen.

  163. Den Schutz des §103 sollten nur solche Herrscher und Organe genießen können, die es sich auch verdient haben. Wer aber, wie Erdogan, harmlose Journalisten einsperren läßt und Sytemkritiker als Terroristen verunglipft, hat diese Satire mit voller Breitseite verdient.
    Ich verstehe nicht, wie man so einen Bohai um einen Satiriker macht, der lediglich einen Despoten zu Recht satyrisch vorgeführt hat.

    Ein Despot wie Erdogan, der Kopftuch und Islamisierung vorantreibt, ein Demokratiefeind eben, der Moscheen als Kasernen und Minaretten als Speere gegen freie demokratische Länder ansieht, muß man verbal zugrunde knüppeln.

    Vor solchen Herrschern habe ich Null Respekt und daher habe ich mit Böhmermanns Inhalten überhaupt kein Problem.

    Hätte man diesbezüglich auch einen satyrischen, den §103 verletzenden Nachruf auch auf Hitler abfeuern dürfen?

  164. @#134 FrankfurterSchueler (16. Apr 2016 13:40)

    Klar wie will man wenn es nicht mit rechten Dingen zugeht überhaupt noch wissen was real ist? Ich habe schon ganz zu Anfang geschrieben, dass die Böhmermann Sache ein abgekartetes Spiel sein könnte. Wie will man sowas prüfen? Kann es Merkel den Job kosten? Wenn ja dann war es nicht abgekartet? IM übrigen glaube ich nicht, dass irgendwas diese Frau geordnet den Job kosten wird. Wir wissen wie es mit Hitler geendet hat.

  165. Alles nicht gelesen:

    Die Zonen-Zicke hat ihren 1. Fehler begangen: Personliche Meinung mit „Amt“ vermischt und das dem Davu-… mitgeteilt.

    Alles danach: Blah und noch schäbiger …

  166. Ach ja, an §103 StGB merkt man übrigens, wie dumm es ist, Ausländern in den Hintern zu kriechen.

    §103, auch bekannt als Lex Soraya, wurde erfunden, um den Schah seinerzeit vor Beleidigungen durch den gemeinen Pöbel – ich glaub, es war der Spargel – zu beschützen.

    Man war der Meinung, Hochwohlgeboren brauchte besonderen Schutz, den das Gesetzeswerk für den Gemeinen nicht zu bieten vermochte.

    Und jetzt dürfen wir uns wieder mit einem hyperempfindlichen Ausländer herumärgern, der auf seinem besonderen Schutz vor Majestätsbeleidigung besteht.

    Das kommt davon, wenn man es jedem recht machen will.

  167. Die Bundeskanzlerin ermächtigt die Strafverfolgung eines ZDF Moderators auf der Grundlage von §103 StGB, ein § den sie für „entbehrlich“ hält und infolgedessen demnächst abschafft. Das zuständige Fachministerium hat sich gegen diese Ermächtigung gestellt. Bei der Ausübung des Ermessens hat die Kanzlerin eine Güterabwägung von Artikel 5 GG versus Artikel 1, Abs. 1 GG nicht dargelegt, sondern lediglich die enge Verbundenheit mit der autoritär regierten Türkei und ihren Staatsangehörigen binnen den Bundesgrenzen vorgebracht. Der ZDF-Moderator wurde vor der ihm beschwerenden Ermächtigung nicht gehört. Auch die Bundesregierung hat bei der geltenden Gewaltenteilung das Recht – insbesondere Fairness – zu achten und ihre personenbezogenen Entscheidungen in nachvolziehbarer Weise zu begründen. Sie sollte dies nicht grundsätzlich auf die Gerichte verlagern (eine BRD Krankheit). Der eigentliche Skandal ist dass die Bundeskanzlerin nur eine einzige Orientierung kennt: „die Politische Orientierung“, und alles andere von der Judikative besorgen lässt. So man will Arbeitsverweigerung im Amt.

  168. allein die Entscheidung fuer den zwar zweifelhaften Boehmermann eine Privatklage Erdowahns moeglich zu machen

    zeigt doch, dass Merkel die eigenen (sofern Merkel ueberhaupt dazuzurechnen ist)

    benachteiligt, dies seit ihren Amtsantritt, Politik nur gegen D Interessen betreibt.

    Bitte keine Unterstuetzung, Weichkocherei- sondern Widerstand bis sie gestuerzt ist.

    Merkel und EU muessen weg, damit Europa wieder sein eigenes Leben fuehren kann

  169. § 103 StGB „(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,…

    Habe auch die Ausführungen freegerman gelesen:

    #133 freegerman (16. Apr 2016 13:36)
    Es sollten gerade Monarchen, die beleidigt wurden und sich im Ausland aufhielten, geschützt werden, weil ein Monarch aus dem Ausland sonst keine Möglichkeit der Einflussnahme und Strafverfolgung gehabt hätte.

    #187 freegerman (16. Apr 2016 15:22)
    ….oder…..und…..

    Auch wenn ursprünglich Monarchen rund um den Globus geschützt werden sollten, halte ich den
    § 103 für einen Gummiparagrafen. Das Wort „oder“ ist irreführend. Ich finde, das ist eine Auslegungssache.

    Es kann heißen:
    Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt…… (also egal, wo es sich aufhält)

    Es kann aber auch heißen:
    Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,…..

    Nur bei „Mitglied einer ausländischen Regierung“ sehe ich es als eindeutig an, dass die sich hier im Inland befinden müssen.

    Das zuständige Gericht wird das „und/oder“ schon Merkel-Erdogan-Konform auslegen.

    Das ist das Schöne an PI. Hier kann man sich nicht nur politisch sondern auch juristisch weiterbilden 🙂

  170. @OStR Peter Roesch  

    Man sollte Herrn Oberstudienrat Roesch für die semantische und syntaktische Kontrolle künftiger Gesetze nach Berlin abkommandieren. Damit ergäbe sich die Chance, Gesetze so abzufassen, dass sie jeder normale Mensch auch versteht.

    Einstweilen wäre Herrn Böhmermann zu empfehlen, sich auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum zu berufen. 🙂

    In der Sache hat aber Herr Roesch meines Erachtens nicht recht. Für die Frage, ob es sich um ein kumulatives oder alternatives „oder“ handelt, muss man den gesamten GesetzesText betrachten.

    § 103 I StGB lautet:

    „Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

    Aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass das erste „oder“ alternativ gemeint ist. Verletzte des Paragrafen 103 können somit sein:

    – Ausländische Staatsoberhäupter
    – Mitglieder einer ausländischen Regierung …, die sich im Inland aufhalten
    – Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung

  171. Übrigens , was mir noch auffällt, wenn Herr Roech Recht haben wollte, müsste es heißen:

    „.. die sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhalten …“

  172. Die einzigen Unions-Männer, die so viel Courage haben, ihte Meinung zu sagen (wenn sie von der Despotin abweicht) stehen mit einem Bein im Grab.
    Wolfgang Bosbach bedauert die so souverän vorgetragene „Entscheidung“ der demokratischen Alleinherrscherin der CDU und stellt den Zusammenhang zur Flüchtlingskrise her. Für mich plausibel: angenommen, jemand beleidigt Putin und der wendet sich in gleicher Weise an Merkel: gleiche Entscheidung ihrerseits? Nie im Leben!
    Ein anderer Veteran, der sich nicht an Muttis Linie hält, ist Helmut Kohl, der lieber seinen Freund Orban statt sein Mädchen empfängt.

  173. #201 Rheinlaenderin (16. Apr 2016 16:29)

    § 103 StGB „(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,…

    Ich staune gemeinsam mit Dir, daß die sich hier erklärten „Fachleute“ langatmige Ausführungen zu „und/oder“, „und“, „oder“ usw. machen und nicht auf die Idee kommen, das Naheliegende zu tun:

    Einen Blick in den einschlägigen Kommentar zu werfen!

    Hams offenbar nicht, was viel über ihre „Expertise“ aussagt. Darum eine Lektion aus Schönke/Schröder, dem Kommentar zum StGB:

    Ausländische Staatsoberhäupter genießen besonderen Ehrenschutz ohne Einschränkung, also auch dann, wenn sie sich im Ausland aufhalten. Eine Beziehung der Tat zum Amt oder eine Wahrnehmung irgendeiner amtlichen Aufgabe am Aufenthaltsort wird nicht vorausgesetzt.

    Sollte doch eindeutig sein!

    Ja, ihr „Spezialisten“, statt vieler Worte einfach mal nachlesen – so jedenfalls machen das Juristen!

  174. Und zufällig ist im Koran die Sure 103 die Zusammenfassung des Grundgesetzes des Islam 🙂

    Sura 103

    Der Nachmittag (offenbart in Mekka)

    Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen

    1.Bei der (flüchtigen) Zeit,

    2. Wahrlich, der Mensch ist in einem Zustande des Verlusts,

    3. Außer denen, die glauben und gute Werke tun und einander zur Wahrheit mahnen und einander zum Ausharren mahnen.

    Diese kurze Sura ist die Zusammenfassung des Grundgesetzes des Islam und der Anweisungen für das Handeln im täglichen Leben eines Muslims – nämlich Glaube als Grundlage für alles Handeln, daraus resultierende gute Taten und das gegenseitige Sich-Ermahnen zur Wahrheit und zur Geduld.
    […]

    http://www.enfal.de/el-asr.htm

  175. #200 Maria-Bernhardine (16. Apr 2016 16:27)

    Auch das unterschreibe ich mit. Dieser Artikel auf PI ist eine der wenigen ,die ich nicht mit trage.

  176. „Verantwortliche Politiker der „Willkommens-Republik“ können aber nun mal nicht die Millionen Türken und Türkischstämmigen in Deutschland ignorieren, die sich mitbeleidigt fühlen mögen.“

    Aus Sicht der Politik sicherlich ein Argument mit Bezug auf den inneren Frieden.

    Jedoch werden diese „Mitbürger“ dann wohl oder über im Aushalten solcher Gefühle „trainiert“ werden müssen, ohne daß es zu Ausschreitungen, tätlichen An- oder Übergriffen kommt.

    Denn die deutsche Rechtsprechung richtet sich allein nach dem StGB. Darüber hinaus steht den Integrationsunwilligen die Ausreise in „ein Land ihrer Gesinnung“ frei.

  177. #207 Orient   (16. Apr 2016 16:47)  
    #201 Rheinlaenderin (16. Apr 2016 16:29)

    Ich staune gemeinsam mit Dir, daß die sich hier erklärten „Fachleute“ langatmige Ausführungen zu „und/oder“, „und“, „oder“ usw. machen und nicht auf die Idee kommen, das Naheliegende zu tun:

    Einen Blick in den einschlägigen Kommentar zu werfen!

    =======

    Kommentare sind was für Faule. 🙂

  178. #207 Orient (16. Apr 2016 16:47)
    Gibt es kein Urteil, dass in einem ähnlich gelagertem Fall mal gesprochen wurde?

  179. Bitte keine Augenwischerei. Es war ein Kniefall vor Erdowahn und nichts anderes. Oder glaubt jemand ernsthaft dass diesem lächerlichen Ersuchen in einer weniger erpressbaren Lage stattgegeben worden wäre? Von dem Glauben an die Unabhängigkeit der Justiz sind wir leider auch schon lange geheilt.

  180. Es gibt keinen Islam und Islamismus. Es gibt nur einen Islam. Wer etwas anderes sagt, beleidigt den Islam. Recep Erdogan, türkischer Präsident, 2008

    Wer einer derartigen Ideologie folgt, -Sure 8, Vers 55: Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen, die nicht glauben – , kann auch konkludent eine robustere Interpretation satirischer Praxis hinnehmen, ohne mimosenhafte Verhaltensmuster aufzuführen.
    http://derprophet.info/inhalt/das-bild-unglaeubigen-htm

  181. #207 Orient (16. Apr 2016 16:47)

    Danke fürs Nachschlagen und posten. Habe am Wochenende leider kein Zugriff auf einschlägige Kommentare, musste deshalb die Grundsatzdiskussion mit Herrn Roesch führen, in der Hoffnung die Sache über den Wortlaut und die Historie zu lösen.

  182. #206 BenniS (16. Apr 2016 16:47)
    Die einzigen Unions-Männer, die so viel Courage haben, ihte Meinung zu sagen (wenn sie von der Despotin abweicht) stehen MIT EINEM BEIN IM GRAB.
    Leider Gottes trifft dies für Bosbach vol zu:
    „Am 3. Juni 2010 machte Bosbach im ZDF in der Talkshow Markus Lanz seine Prostatakrebserkrankung öffentlich. Im August 2012 gab Bosbach bekannt, dass die Erkrankung wegen fortgeschrittener Metastasen unheilbar sei.“

  183. #206 BenniS (16. Apr 2016 16:47)
    Die einzigen Unions-Männer, die so viel Courage haben, ihre Meinung zu sagen (wenn sie von der Despotin abweicht) stehen MIT EINEM BEIN IM GRAB.
    Leider Gottes trifft dies für Bosbach voll zu:
    „Am 3. Juni 2010 machte Bosbach im ZDF in der Talkshow Markus Lanz seine Prostatakrebserkrankung öffentlich. Im August 2012 gab Bosbach bekannt, dass die Erkrankung wegen fortgeschrittener Metastasen unheilbar sei.“

  184. Ein verfehlter Kommentar, der verkennt, daß es bei der Entscheidung weder um die Person Erdogans noch die Böhmermanns geht und gehen sollte – jedenfalls nicht bei einem politsch denkenden Menschen.

    Selbstverständlich war die Entscheidung, das Verfahren zuzulassen eine rein politische, die nicht zwingend war (wie die Bücklinge, die sie in der Regierung verteidigen, behaupten).

    Schwer nachvollziehbar auch, daß Wolfgang Hübner bei einer anderen Entscheidung staatsmännisch von einem „außenpolitisch und innenpolitisch unabsehbarem Schaden“ spricht – als wenn sich dieser im Zusammenstoß mit dem türkischen National-Islamismus vermeiden ließe. Es wird noch ganz andere Schäden geben, wenn man diesen Einfluß zurückdrängen will.

    Dass mit dieser Entscheidung das links-grün-liberale Milieu getroffen wurde (also das juste milieu) ist erfreulich, und dürfte Merkel noch zu schaffen machen.
    Man schlägt seinen (Medien-)Vasallen nicht ins Gesicht, wenn ein fremder Lehensherr das fordert. Oder ist es am Ende gar kein fremder Lehensherr ? (Aber damit können sich die NWO-Experten beschäftigen).

  185. dieses reflexartige Gesabbel über Kniefall ist nichts anderes als der Mangel an einem ausgeprägten Selbstbewußtsein.
    Selbstverständlich kann man dem Ersuchen des osmanischen Cholerikers nachgeben, dieses bewegt sich im Rahmen deutschen Rechts. Man kann das sogar mit einem gewissen Schmunzeln ob dieses lächerlichen Verhaltens tun und darauf hinweisen, daß die Beschäftigung mit dieser Causa damit an einige unterbezahlte Staatsdiener aus der dritten Reihe weitergereicht wurde und der Antragsteller zu gegebener Zeit über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet werde.
    Völlig unangemessen war bisher nur die durch die Berichterstattung übertriebene Aufmerksamkeit.

  186. #214 PEGIDA muss wachsen (16. Apr 2016 17:06)

    #207 Orient (16. Apr 2016 16:47)

    Gibt es kein Urteil, dass in einem ähnlich gelagertem Fall mal gesprochen wurde?

    Ja, von 1964, soweit ich mich erinnere, das einzige. Hat – man staune – den Kölner Stadtanzünder erwischt. Der hatte den Scha mit seinem saudischen Pendant auf einem Foto moniert und dazu geschrieben: “Also gut, gib mir die 30 000 und du kannst Farah Diba haben.”

  187. Im Böhmermann Fall beruft sich die Kanzlerin auf den Rechtsstaat, dabei ist sie aber selber in der Vergangenheit mehrmals als Rechtsbrecherin aufgefallen.

    Rechtsstaatlichkeit bestimmt Merkel wie sie Situation bezogen, die Rechtsstaatlichkeit beansprucht und gerade braucht.

    Das ist typische Merkel Ideologie und Taktik!

    Das grenzt schon alles an Schizophrenie!

  188. Es ist doch Merkels Kalkül, dass dieser Prozess ausgeht wie’s Hornberger Schießen.

    Merkel hat Hausjuristen, die ihr die Rechtslage erklären.

    Was bleibt ist das Übliche: Eine Kanzlerin, die nicht vor ihrem Volk steht, sondern dahinter, um es bei jeder Gelegenheit kräftig in den Arsch zu treten.

    Hatte jemand von dieser Frau ernsthaft was anderes erwartet?

    Das einzig Positive: Die CDU geht wieder ein zwei Prozent runter und die AfD wieder hoch. Wir schaffen das.

  189. Merkels Fehler war, dass sie sich überhaupt zu diesem Fall äußert. Oder bedarf dieser Sonderparagraph einer Zustimmung des Kanzlers?
    Merkel ist eine krasse Fehlbesetzung in ihrer Position, offenbar geistig nicht ganz gesund.
    Ein Kanzler Kohl hätte sich niemals vom grün-linken Gesockse zur Öffnung der Grenzen treiben lassen:

    http://www.tagesspiegel.de/politik/helmut-kohl-im-tagesspiegel-loesung-der-fluechtlingskrise-liegt-nicht-in-europa/13456870.html#kommentare

    Dass ich dem Dicken noch mal jede Menge Tränen nachweinen werde, hätte ich nie gedacht. :sad::sad:

  190. #221 charlywheim   (16. Apr 2016 17:32)  

    Selbstverständlich kann man dem Ersuchen des osmanischen Cholerikers nachgeben, dieses bewegt sich im Rahmen deutschen Rechts.

    =========

    Die Frage ist nur, was passiert, wenn § 103, wie von Merkel geplant, 2018 abgeschafft wird. Ob ein Gericht Böhmermann vorher noch mal ganz schnell verurteilt? Auf diesem Hintergrund bekommt die Ermächtigung zur Strafverfolgung noch eine besondere Note.

  191. #222 Orient (16. Apr 2016 17:43)

    Besten Dank für den Hinweis, werde mal googeln

  192. „Die Frage ist nur, was passiert, wenn § 103, wie von Merkel geplant, 2018 abgeschafft wird. Ob ein Gericht Böhmermann vorher noch mal ganz schnell verurteilt? Auf diesem Hintergrund bekommt die Ermächtigung zur Strafverfolgung noch eine besondere Note.“

    Da habe ich keine Sorge: Es gibt ausreichend rechtliche Möglichkeiten, Verfahren durch alle Instanzen so in die Länge zu ziehen, bis eine genehme Gesetzeslage herrscht oder eine der Parteien verstorben ist.

  193. #222 Orient (16. Apr 2016 17:43)
    Interessante Geschichte mit Verurteilung zu einer Geldstrafe. Auch hier war das Staatsoberhaupt nicht im Inland.

  194. #201 Rheinlaenderin (16. Apr 2016 16:29)

    ***§ 103 StGB „(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,…***

    Wäre es so, wie freegerman und Orientale es gern hätte, hätten die gesetzgebenden Juristen anders formuliert:

    „(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhaltendes Mitglied einer ausländischen Regierung, das ,…“

    In dieser Version wäre die Bedingung, sich im (dt.) Inland aufhalten zu müssen, klar dem Mitglied der ausländischen Regierung zuzuordnen, nicht aber dem Staatsoberhaupt, das demnach dieser Bedingung nicht unterläge.

    Nun ist das aber nicht die Formulierung; Tatsache ist der obengenannte Text. Gemeint ist die Bedingung „im Inland“ – übrigens auch rein sachlogisch selbstredend – ebenso für das ausländische Staatsoberhaupt. Müssen doch notwendigerweise das ausländsche Staatsoberhaupt und dessen Vertreter diplomatisch im gleichen Status sein.

    Der deutsche Satiriker, Kabarettist, Journalist oder Stammtischbruder, der über Assad, Erdogan, Orban, Putin, Idi Amin, Jörg Haider, Sadam Hussein und so einige im Ausland Befindliche lästert(e), ist also klugerweise durch $ 103 StGB geschützt. Während deren offiziell staatsgastlichem Aufenthalt in Deutschland ist gegebenenfalls allerdings der Mund zu halten, denn zum Beleidigtwerden kommt niemand in die Bundesrepublik, das ist klar.

    Merkel wird also aus rechtssemantischen Gründen krachend scheitern. Es wird zu keinem Verfahren gegen Böhmermann kommen, da es keine klare Rechtsgrundlage gibt.

  195. #241 OStR Peter Roesch (16. Apr 2016 18:30)

    Wenn ich den besagten § lese, verstehe ich Ihn auch so wie Sie. Aber googeln Sie mal nach diesem Satz:
    “Also gut, gib mir die 30 000 und du kannst Farah Diba haben.”
    Da gab es Verurteilungen zu Geldstrafen, ohne dass sich das Oberhaupt im Inland aufgehalten hat.

  196. Systemkriecher Böhmermann

    Böhmermann ist ein gewissenloser Karriereist, klar macht er die Propaganda für die Siedlungspolitik des BRD Regimes mit.

    http://www.n24.de/n24/Mediathek/videos/d/8376938/bundesregierung-laesst-strafermittlungen-zu.html

    Wie Frau Merkel bei min. 4:20 sagt, wird der §103 bald entbehrlich sein. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass Böhmermann ein Werkzeug war, um in solchen Fällen das EU-Toleranzgesetz anzuwenden, welches sogar noch höhere Strafen mit Konsequenzen für die Angehörigen (Umerziehung der Kinder durch dementsprechende Stellen) beinhalten könnte, um sie aus einem “systemkritischen Umfeld” zu ihrem eigenen Schutz zu entfernen.

    Ich fürchte, die ganze Nummer ist orchestriert und Merkel, Erdogan und Böhmermann wurden gebrieft für diese Aktion.

    So, wie die Angelegenheit aufgeblasen wird, kann ich mir nicht mehr vorstellen, dass es um Konsequenzen für eine Einzelperson sondern um neue Richtlinien für die Mehrheit geht.
    Was ich in den letzten Monaten gelernt habe, je lauter die Journallie schreit, desto heftiger fällt die Reaktion des Staates aus. Ich denke, da kommt was auf uns zu.

  197. Also ich hätte da eine nette Idee für einen Comic:

    Merkel kniet vor Erdowahn und bläst ihm einen – quasi als Zeichen der totalen Unterwerfung.

    Dann, 2. Bild, schreckt sie zurück und sagt: „Oh, der schmeckt/riecht ja wirklich nach Döner!“

    Leider kann ich das zeichnerisch nicht umsetzen.

  198. #242 PEGIDA muss wachsen (16. Apr 2016 18:39)

    Ich habe mir schon vor vielen Jahren abgewöhnt, mir von Rechtslaien das Recht erklären zu lassen. Der von mir eingestellte Kommentar wie der konkrete Fall sprechen doch Bände, oder? Wozu sich also noch lange am Nasenring durch die Manege ziehen lassen?

  199. #8 Stefan Cel Mare (16. Apr 2016 12:03)

    Ein unkluges Statement. Es betrachtet die Welt völlig aus der Sicht des deutschen Bauchnabels und übersieht, dass die Entscheidung Merkels in der politisch-inkorrekten Szene weltweit(!) einen Sturm der Entrüstung ausgelöst hat. Zu Recht. Freedom of Speech ist unteilbar.
    Auch wenn der Sprecher ein Unsympath der Lügenmedien ist.

    Sehe ich genauso!

    Auch wenn ich Herrn Hübner sehr schätze und in meinen Frankfurter Jahren (bis 2011) gerne gewählt habe, liegt er hier m.E. daneben.

    Ich kann Böhmermann nicht ausstehen und seine Anti-AfD-Tiraden waren widerwärtig – dennoch würde ich in dieser Causa immer wieder Partei für ihn ergreifen – und zwar als deutschen Mitbürger, der sich seines Rechts der Meinungs- und Redefreiheit bedient hat.

  200. 242 PEGIDA muss wachsen   (16. Apr 2016 18:39)  

    Das Schah-Urteil muss ein krasses Fehlurteil gewesen sein. 🙂

    Aber letztlich ist die Sache nach dem Gesetzeswortlaut doch sprachlich einwandfrei, wenn es auch offensichtlich ist, dass viele damit Schwierigkeiten haben.

    Wenn man nämlich, wie Herr Roesch behauptet, das „oder“ als einschließend betrachtet (also sich sowohl Staatsoberhäupter als auch Mitglieder einer ausländischen Regierung im Inland aufhalten müssen), hätte der Plural gewählt werden müssen und es dürfte nicht heißen, “… das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält …“, sondern, „… die sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhalten …“.

  201. Wißt ihr was? Das Problem ist nicht Merkels „Entscheidung“, die wäre immer falsch oder richtig gewesen.Das Problem ist Merkel und vor allem Hübners Kommentierung! Hübner hat doch tatsächlich Merkel eine Entscheidung zugestanden wo es nichts zu entscheiden gab. Jedenfalls nicht in diesem Stadium.

  202. #245 Orient (16. Apr 2016 18:54)

    Da ich mich nur im Steuer-,Sozial- und Arbeitsrecht auskenne und diesbezüglich immer wieder Richtigstellungen, Rechtssprechungen und Nichtanwendungserlasse vorgebracht werden, ist im Prinzip nicht immer zwingend der Inhalt des § Ausschlag gebend, sondern häufig die Auslegung (Rechtssprechung). Das sieht man in/an den SGB’s am deutlichsten. Daher möchte ich Niemandem und schon gar nicht einem Laien irgend welche Vorwürfe machen.
    Zu hoffen ist, dass der Fall „Böhmermann“ doch einige Linksvertrottelten treffen wird.

  203. „Böhmermann, Merkel, Hübner, Meinungsfreiheit“

    Hab noch nie in meinem Leben Zeit damit verschwendet, Idiotie zu deuten und demzufolge verstehen zu müssen.

    Kollege Vielfaltspinsel springt hierbei auch artig in die Bresche.

    Man muss nicht alles verstehen müssen.

    Unglaublich, dieses Gelaber.

  204. #246 Tiefseetaucher (16. Apr 2016 19:00)

    Ich habe gestern mehrere Stunden damit verbracht, handfeste Daten (Umfragen) dazu zu suchen, dass die Mehrheit der Deutschen eben NICHT auf Merkels Seite steht. Das alles, um eine britische Astrophysikerin von diesem Stand der Dinge zu überzeugen. So aufgebracht wie gestern habe ich sie noch nie erlebt. Erst nachdem ich dann irgendwann glücklicherweise auf den Artikel in der „Welt“ gestossen bin, war sie halbwegs zufrieden und wir konnten uns dann doch unserem eigentlichen Thema widmen – der von Stephen Hawking geplanten DeepSpace-Mission. Das Thema hatten wir dann in einer Viertelstunde durch.

    Was bin ich froh, dass sie hier nicht mitliest…

  205. Alles was diese Frau „kann“ ist oben auf schwimmen. Das kann sie dafür richtig gut. Aber das laueste Lüftchen ändert ihre Richtung.

    In einer sozialistischen Diktatur prächtig zurecht kommen, Note: 1.
    Dummerweise wird die BRD immer mehr zur sozialistischen Diktatur unter ihrer Ägide.

  206. Merkel hat die ERmächtigung für die Justiz erteilt, ein Strafverfahren gegen den ZDF-Clown zu eröffnen.
    Damit hat sie klargestellt, daß die deutsche Justiz NICHT UNABHÄNGIG ist, sondern Weisungen, Ermächtigungen und Aufträge aus der Regierung umsetzen soll.
    Hallo Genosse Maas, stellen Sie doch dringend ein paar „Freisler“ für kommende politische Prozesse ein!!! Ex-Stasi-IM Kahane reicht da noch lange nicht…

  207. WELCHE ROLLE SPIELTE EIGENTLICH
    DER JAN BÖHMERMANN
    BEI DER ENTTARNUNG VON DR. PRÖBSTL?

    WER WAS DAZU SAGEN KANN, SOLLTE ES HIER RASCH TUN.
    ABER DALLI-DALLI
    H.R

  208. #248 Bewohner_des_Hoellenfeuers (16. Apr 2016 19:06)

    Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, …

    Wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, …

    Ein Staatsoberhaupt…, das
    ein Mitglied …, das

    Ein Staatsoberhaupt und ein Mitglied…, die

    Ungeachtet dessen zeigt Fall aus 1964, dass der § einfach ausländische Staatsoberhäupter schützt, die sich nicht im Inland aufhalten und ich warte auf den Tag, an dem Le Pen oder Orban diesen für sich entdecken 🙂

  209. EBENSO INTERESSANT SIND STELLUNGNAHMEN
    VON JAN BÖHMERMANN ZU DR. PRÖBSTL!
    GIBT’S HIER KEIN LEAK?
    WER WAS GEHÖRT HAT SOLLTE SICH MELDEN.
    ABER DALLI-DALLI
    H.R

  210. DIE DEUTSCHLAND-HASSERIN IST AN ALLEM SCHULD:

    „“Kanzlerin selbst machte Angelegenheit zur Staatsaffäre

    Es ist dies der offensichtliche Versuch, einen eigenen Fehler zu korrigieren, ohne diesen – was nicht Merkels Art wäre – zuzugeben. Denn die Kanzlerin selbst hatte die Angelegenheit zur Staatsaffäre gemacht, indem sie als Regierungschefin ein Urteil über diese Form der Kunst abgegeben hatte.

    Am Sonntag vor zehn Tagen hatte sie mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu telefoniert. Das Gespräch diente nicht dem Zweck, aber man kam auf Böhmermann zu sprechen.

    Und Merkel urteilte, dessen Gedicht sei „bewusst verletzend“ (…) . Was anders als die Bewertung einer künstlerischen Meinungsäußerung durch die Politik soll das sein? So wurde dies denn auch in den folgenden Tagen interpretiert und trug so nachhaltig dazu bei, die Sache zu einer Affäre zu machen…

    „Die Not von Frau Merkel muss sehr groß sein, dass sie sich in absolute Abhängigkeit von Herrn Erdogan begibt. Dieser Vorgang wird ihr schaden“, sagte der Präsident der Deutsch-Türkischen Gesellschaft, Gerd Andres (SPD), der „Welt“…““
    http://www.welt.de/politik/deutschland/article154412485/Merkel-laesst-Boehmermann-fuer-ihren-Fehler-buessen.html?config=print

    MERKEL DACHTE WIEDER NUR AN SICH, WIE SIE

    IHREM FREUND ERDOGAN, AM 23. APRIL,

    PLÄSIER MACHEN KÖNNTE.

    Alle anderen Kritikpunkte zu diesem Fall formulierte ich bereits in mehreren Kommentaren, u.a.: Sultan Erdogan wurde von Merkel ermuntert, demokratische Gesetze zum türkischen u. islamischen Nutzen zu mißbrauchen, ganz wie er 1998 ankündigte u. dafür in den Knast ging.

  211. Böhmermann ist ein Systemclown.

    Merkel ist eine Marionette.

    Hübner ist ein Schauspieler.

    Die Meinungsfreiheit ist nicht existent.

    Erdogan ist ein selbstgefälliger Türke.

    Und ich bin ein Deutscher, dem man hier die Wichtigkeit zu diesem Thema einbläuen will.

    Nee-Danke!

  212. „Böhmermann, Merkel, Hübner, Meinungsfreiheit“

    Hab noch nie in meinem Leben Zeit damit verschwendet, Idiotie zu deuten und demzufolge verstehen zu müssen.

    Kollege Vielfaltspinsel springt hierbei auch artig in die Bresche.

    Man muss nicht alles verstehen müssen.

    Unglaublich, dieses Gelaber.

  213. #256 ALI BABA und die 4 Zecken (16. Apr 2016 20:15) Your comment is awaiting moderation.

    Böhmermann ist ein Systemclown.

    Merkel ist eine Marionette.

    Hübner ist ein Schauspieler.

    Die Meinungsfreiheit ist nicht existent.

    Erdogan ist ein selbstgefälliger Türke.

    Und ich bin ein Deutscher, dem man hier die Wichtigkeit zu diesem Thema einbläuen will.

    Nee-Danke!

  214. selten so gut und herzhaft gelacht im Gegensatz zu vielen anderen kann ich gut darüber lachen immer wieder . Humor ist wenn man trotzdem lacht

  215. #234 Lawrence…

    Das ist typische Merkel Ideologie und Taktik!
    Das grenzt schon alles an Schizophrenie!

    Passend dazu hat Prof. Patzelt in einem Interview auf die Frage, wie man später einmal Merkels Politik bewerten werde, geantwortet: „Das werden einmal Historiker oder, schlimmstenfalls Psychoanalytiker beurteilen müssen!
    Das sagt eigentlich schon alles.

  216. #252, 261 ff. ALI BABA

    Hab noch nie in meinem Leben Zeit damit verschwendet, Idiotie zu deuten und demzufolge verstehen zu müssen.

    Stimmt, das merkt man an Ihren ziemlich sinnfreien Kommentaren.

  217. #190 BePe
    Sehe ich genauso! Früher wäre angesichts dieser Situation für mich als Deutscher Fremdschämen angesagt gewesen. Heute lehne ich mich genüsslich zurück und freue mich diebisch über den Schlamassel, in dem alle drei Protagonisten stecken. Das Böhmermännchen geht mir allerdings am All…en vorbei, aber für Frau Merkel hoffe ich, dass es ein weiterer dicker Sargnagel auf dem Weg in die politische Gruft ist.

  218. #264 HKS (16. Apr 2016 20:31)

    „Stimmt, das merkt man an Ihren ziemlich sinnfreien Kommentaren.“

    ..Sagt das Schaf und erfreut sich seiner „Weide“.

  219. #250 Orient   (16. Apr 2016 19:15)  

    „Und“ ist juristisch immer kumulative,

    „oder“ alternativ…

    Nicht “und“, “oder“? 🙂

  220. #256 PEGIDA muss wachsen   (16. Apr 2016 19:49)  

    Musste ein wenig rätseln, was Sie mir mit Ihrem Kommentar sagen wollten. Aber jetzt habe ich’s: Danke für die Zustimmung! 🙂

  221. #267 Bewohner_des_Hoellenfeuers (16. Apr 2016 20:55)

    Bin trotzdem gespannt, was die Justiz draus machen wird…

  222. Auf seine alten Tage läßt es der neue Großtürke aber ganz schön krachen!

    „Was hat die Alexander groß gemacht? Was hat die Welt den Römern unterworfen? – Kein Kaiser Karl stand ihnen gegenüber, Kein La Valette wehrte ihrem Sieg. – Karl! Karl! Du hättest jetzt nicht leben sollen, Und dein Europa läg‘ zu meinen Füßen! – Drum ruf‘ ich dich zum letzten großen Kampf, Haus Österreich! (…) Auf, Deutschland, auf! versammle deine Helden! Du fällst für deine Freiheit, deinen Gott!“ Diese Worte, die unser großer vaterländischer Dichter Theodor Körner den Großtürken Soliman sprechen läßt, dürfte auch der neue Großtürke Erdowahn ausrufen. Toben tut er ja ganz schön: Im eigenen Land will er sich endgültig zum Zwingherrn machen, mit den Persern und Russen zankt er sich um Syrien und emsig hilft er den VSA dabei den deutschen Rumpfstaat mit muselmanischen Kolonisten zu überschwemmen. Doch die Uhr seines Lebens läuft unerbittlich ab und so tut er Dinge in der Hast, die viel Zeit bräuchten und könnte am Ende mit allen seinen ehrgeizigen Plänen und Zielen scheitern…

    Im Übrigen bin ich dafür, daß der Euro zerstört werden muß!

  223. 269 PEGIDA muss wachsen   (16. Apr 2016 21:10)  

    Bin trotzdem gespannt, was die Justiz draus machen wird…

    ========

    Ja, das wird sicher lustig. Wir müssen uns aber wohl noch etwas gedulden. 🙂

    Auf eine Einstellung gegen Auflagen wird sich Böhmermann ja wohl nicht einlassen. Interessant wird die Beurteilung von Boehmermanns Einlassung, er habe keine Schmähkritik verübt, sondern eine Schmähkritik nur verlesen, um zu demonstrieren, was verboten ist. 🙂

  224. Würden die ganzen „Freunde“ von Ziegen-Böhmermann auch so mitfühlend sein und die Satire auch so toll finden, wenn nicht Erdogan, sondern Merkel als Ziegenf…. bezeichnet worden wäre? Späße tausend Kilometer unter der Gürtellinie sind einfach nur WIDERLICH!!!
    .
    Ich muss mich wiederholen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Auch die Würde von Menschen, die man nicht mag. Das heißt, auch Satire darf NICHT ALLES!

  225. Tja, entweder der B. macht die kommenden Jahrzehnte Millionen aus seinem faden Unflat, oder es heißt vielleicht bald zeitgeistig multikulturell: Je suis Böhmermann.

    Es mag schon sein, ’n türkischer Neudeutscher macht den ZDF-Clown platt, um die „Ehre“ seines Schrumpelsultans vom Bosporus wieder reinzuwaschen. Das macht Angst! In Anbetracht der aktuellen Abwesenheit des Humoristen von der bunten BRD-Realität (nur auf Facebook ist er noch virtuell präsent) hat wohl auch der Personenschutz zum Wegtauchen geraten. Weise! Locker mal lecker Döner essen ist nicht mehr.

    Freiheit war gestern, großen Dank dafür an die Polit-„Elite“ und ihre linksalternative Mediemeute: Gerade Ihr steht ganz oben auf dem Speiseplan, den Ihr selbst geschrieben habt. Aus der europäischen Tragödie wird damit irgendwie auch eine deutsche Komödie.

  226. #272 Bewohner_des_Hoellenfeuers (16. Apr 2016 21:19)
    …sondern eine Schmähkritik nur verlesen, um zu demonstrieren, was verboten ist…

    Nehmen Sie mal statt Schmähkritik Mord.
    Er habe nur gemordet, um zu zeigen, dass man das nicht machen darf

  227. Kommentar von Dieter Nuhr bei Focus online

    Zitat:“ „Ich verstehe die Hysterie nicht“, sagte Nuhr der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). „Jemand fühlt sich beleidigt, er zeigt jemanden an. Das ist ein Grundrecht, das im Rechtsstaat jedem zusteht, auch denen, die selber Grundrechte mit Füßen treten, also beispielsweise Nazis oder Erdogan“, sagte Nuhr.

    Ich mochte den Mann mal. Lange ist es her.

  228. Bernd Lucke ist jetzt „FOCUS-Online-Experte“, stellt sich hinter Erdogan und nennt Böhmermann „eine feige Drecksau“.

    http://www.focus.de/politik/experten/lucke/causa-boehmermann-bernd-lucke-boehmermann-ist-eine-feige-drecksau_id_5443153.html

    Ich finde Böhmermanns „Gedicht“ weder witzig noch eine Spur geistreich. Es ist ohne jeden Stil. Ob der doppelzüngige, unverschämte Islamist Erdogan sowas verdient hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
    Sowas hat nichts im öffentlich rechtlichen Fernsehen zu suchen – einfach weil es das Niveau total in den Keller zieht.
    Man kann sehr gut austeilen und dabei das Niveau halten. Der Böhmermann konnte es offenbar nicht.
    Jetzt ist es aber raus, der Mist – und zu einem Lackmustest für Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst geworden.
    Ja, dieser Rotz ist zur Kunst geworden, als es als Satire über den Bildschirm ging – auch wenn´s wirklich wehtut, es Kunst zu nennen.
    Das bedeutet: In einem freien Land muß man es sagen dürfen. Meine Meinung.

    Lucke zieht nun seinerseits das Niveau weiter runter, obwohl wir es jetzt eigentlich wieder heben müssten – und das bei der WELT.
    Sich nun hinter Erdogan zu stellen, ist ebenfalls daneben, finde ich. Erdogan beherrscht die Türkei, nicht Deutschland (auch wenn er es so gerne möchte).
    Was er momentan durchzieht ist eine Machtprobe in Deutschland.
    Das einzig richtige Zeichen kann hier nur sein, ihn gegen die Mauer laufen zu lassen.

    Manche Leute wollen sich wichtig machen. Da ist der komische Böhmermann nicht alleine.
    Lucke will das scheinbar auch, indem er einfach mal die extreme Gegenposition zum Mainstream einnimmt.
    Mainstream oder nicht: Man muß sich in der Sache gerade wohl hinter den Blödmann Böhmermann stellen.

  229. Sehr gut!
    Nun fallen die Systemlinge übereinander her!
    HELLS ANGELA hatte keine Skrupel unter laufendem GESETZESBRUCH unser Volksvermögen GRIEHENLAND zuschanzte und unsere DEUTSCHEN Interessen an BRÜSSEL verhöckerte!
    Auch den Bruch aller Asülabkommen und die Öffnung unserer Grenzen belasteten nicht ihre schwarze Seele!
    Aber wenn es darum geht einen DEUTSCHEN STAATSBÜRGER an den kleinen „GRÖßENWAHN vom Bosporus“ zu verscherbeln kramt sie Kaiser WILHELMS Gesetze heraus und beachtet diese wortgetreu!
    Nun wissen ihre treuesten NUTZIDIOTEN, die Künstler, was ihnen nach der Übernahme DEUTSCHLANDS durch den kleinen G R Ö M A Z
    (größter Müsliman aller Zeiten) vom BOSPORUS blüht!

  230. Der Kommentar von Herrn Huebner ist eigenartig undurchdacht. Es heisst – und so wurde es auch von der Kanzlerin gesagt – die Regierung habe die Ermaechtigung erteilt.
    Dies stimmt so jedoch nicht. Ein Regierungspartner wollte die Ermaechtigung nicht erteilen. Es herrschte also ein Patt im Kaninett.
    Es war also NICHT die Entscheidung der Regierung sondern einzig die Entscheidung der Kanzlerin und der sie in dieser Frage stuetzenden Parteien CDU und CSU. Jawohl, auch die CSU!! Seehofer’s Partei macht den Kotau vor dem Sultan.
    Die Haelfte der Regierung haelt die Entscheidung fuer falsch.
    Nirgends wird diskutiert, was dies eigentlich fuer die Koalitionsregierung bedeutet.
    Meine Meinung: Die Koalition wird dem folgenden Druck nicht standhalten und zerbrechen.
    Und dann? Neuwahlen? Konstruktives Misstrauensvotum? Schwarz-Gruen? So wie die Gruenen und die Linken diese Entscheidung verteufeln erscheint Letzteres unwahrscheinlich.
    Spannend!

  231. Damit hat HELLS ANGELA die Kanzlerettendämmerung eingeläutet!
    Man erinnere sich das der GRÖFAZ in seinen letzten Tagen im Führerbunker Berlins noch etliche seiner Adlaten hat erschiessen oder aufknüpfen lassen.
    Nun verkauft HELLS ANGELA ihre Treuesten im
    „Kampf gegen das Recht“ an den kleinen „Größenwahn vom Bosporus“, die künstlerischen Nutzidioten.
    Gut so!
    Möge die CDU in der Wählersymphatie der SPD unter die 20 % Grenze folgen!
    Die einzige ALTERNATIVE wird es ihnen danken!

  232. Jetzt sollte auch der lezte linke oder SPD-Anhänger begriffen haben
    Bei Mutti gibts keinen Schutz.
    Keine Familie,keine Rückzugmöglichkeit.
    Eigtenlich ist es wie im einem Heim.

    Famiie
    Europa 0 (nur EU und das ist nicht Europa)

    Schutz
    Zuhause 0 (verpöntens Wort für Heimat)

    Da hat die Linke jetzt erreicht, daß alle gleich sind. Auch die neuen großen Brüder dürfen jetzt mit den kleinen Linken, richtig umspringen damit die ordentlich Spuren.

    Ganz schön dumm das eingene Zuhause und die eigene Familie kaputt zu kloppen, um dem Schwiegermonster, dass nicht die Wahrheit sagt, zu gefallen.

    Eine richtige Entscheidung habe ich leider nie gesehen.

  233. Es gehört zum Wesen eines Satirikers, dass er polarisiert.
    Böhmermanns Satirebeiträge gingen oft gegen das, was ich gut finde.
    Das muss, nein, will ich akzeptieren, denn ich bin für die Meinungsfreiheit und gegen politische Korrektheit.
    Es darf nicht sein, dass ein vom Osmanischen Großreich träumender Despot aus einem anderen Land uns in Deutschland vorschreiben will (und eine deutsche Kanzlerin ihm dabei hilft), worüber und in welcher Form bei uns Satire gemacht werden darf.
    Merkel bestätigt immer wieder, dass sie unwürdig ist, eine deutsche Kanzlerin zu sein.

  234. Henry Ford
    Einen guten Manager habe ich, wenn seine Entscheidungen zu mehr als 50 % richtig sind.
    Die Aufgabe eines Managers ist es Entscheidungen zu treffen. Dies sollte schnell geschehen.

    Praxis Wenn man auswürfelt ob ja oder nein kommt man auf 50/50
    Welche Entscheidungen hat A.M getroffen

    Da frage ich mich ernsthaft, was wird gemangt. Mit welchem Ergebnis.

    Oder haben wir ein dahintreibendes Riesenschiff, wobei sich der Kapitän unter Deck versteckt.
    Wenn man etwas nicht kann, ist es keine Schande. Schlimm wird es wenn man es vertuscht.
    KFZ Unfälle passieren immer wieder. Vermeiden sollte man feige Unfallflucht. Paralellen zu dem Verhalten A.M. sollt man mal betrachten, und dann entscheiden ob A.M. nochmals ein KFZ führen darf.

  235. Wenn zwei sich streiten (Erdogan + Böhmermann),
    freue ich mich als Dritter….

    Wolfgang Hübners Merkel-Verteidigung ist Unsinn! Merkel hätte sich auch einfach aus der Sache heraus halten können! Aber sie mutiert zu Erdogans Zofe. DAS ist der Skandal!!!

  236. #243 PEGIDA muss wachsen (16. Apr 2016 18:39)

    Der klarsichtige Roland Tichy versteht den Text auch so:
    ***Auch dann, wenn sich Juristen finden werden, die einer anderen Auslegung zuneigen, wird dieses bedeuten: Strafbar im Sinne des §103 wird Böhmermanns Satire – wenn überhaupt – nur sein, wenn Erdogan sich zum Zeitpunkt der Sendung „in amtlicher Eigenschaft“ in Deutschland aufgehalten hätte. Dem ist aber nachweislich nicht so – und insofern stellt sich die Frage, warum die Bundesregierung Erdogans Ersuchen nicht einfach kommentarlos an die Bundesanwaltschaft weitergegeben hat, um es dort mit Hinweis auf den § 103 sofort zu versenken.***
    http://www.rolandtichy.de/kolumnen/spahns-spitzwege/merkel-ihre-bonobo-politik-ist-am-ende/

    Natürlich ist nie auszuschließen, daß Juristen ihre eigenen oder die Texte ihrer Kollegen nicht verstehen, oder – wahrscheinlicher – sie bewußt verdrehen und mißbrauchen. Das wird dann erst im Rückblick, wenn wieder mal eine Epoche abgeschlossen ist, klar benannt werden.

  237. #279 PEGIDA muss wachsen

    Nehmen Sie mal statt Schmähkritik Mord.
    Er habe nur gemordet, um zu zeigen, dass man das nicht machen darf

    Das ist nicht vergleichbar.

    Zur Schmähkritik gehört, den Inhalt als tatsächlich wahr darzustellen, was im vorliegenden Fall nicht geschah.

    Das Verlesen eines Textes ist nicht verboten. Es kommt immer auf den Kontext an.

  238. #128 Duembfe Baroeln (16. Apr 2016 13:28)

    D´accord ist französisch und bedeutet übersetzt in etwa soviel wie: JE SUIS ANGELA

    Sonst noch alles in Ordnung oder kräftig über den Durst getrunken? Wen wollen Sie mit solchen Dumpfbacken-Sprüchen hier auf Ihre Seite ziehen? Hier ist keiner pro Angela, es sei denn, er hat sich die letzten Hirnzellen weggesoffen.

  239. #291 OStR Peter Roesch (17. Apr 2016 03:29)

    #243 PEGIDA muss wachsen (16. Apr 2016 18:39)

    Da entwickelt jemand mit seiner Rechthaberei wahnhafte Züge! Jetzt fährt der Tichy als „Geschütz“ gegen einen Kommentar aus dem Lehrkommentar für Strafrechtler (bzw. Jurastudenten) und einen konkreten praktischen Fall auf! Das muß man sich mal reinziehen!

    Seit wann ist Tichy Jurist oder gar Strafrechtler? Auch er ist mit den beiden Beispielen widerlegt!

  240. #131 Tritt-Ihn (16. Apr 2016 13:33)

    Hasskriminalität im Netz.
    Heiko Maas zeigt klare Kante.

    http://www.mz-web.de/politik/hasskriminalitaet-im-netz-heiko-maas-zeigt-klare-kante-23557824

    Wenn Herr Meier oder Herr Schulze Erdogan als Ziegenficker oder Volker Beck als Kinderficker bezeichnen, dann ist es Hasskriminalität.
    Wenn es ein „öffentlich bestellter Quatschmacher“ tut, ist es „künstlerische Freiheit“.

    Das ist doch Verarschung hoch zwei !
    ============================================
    Genauso sieht es aus. In Deutschland wird mit zweierlei „Maas“ gemessen.
    .
    Wer als Satiriker den Finger auf die Wunde legen würde und diese Verlogenheit (zweierlei „Maas“) anprangern würde, wäre ein echter Held. Aber Erdogan als „Ziegen-F….“ zu bezeichnen, weil die „Leitmedien“ gegen den Mann eh wettern viele Linke das offenbar lustig finden, ist einfach nur billig.
    .
    Die Zwangsbegührenzahler sollten einen Aufruf starten!
    Wie es gestern hieß, hat das ZDF dem Ziegen-Böhmermann VOLLEN Rechtsschutz zugesichert.
    Wir lehnen es ab, die Anwalts- und Gerichtskosten für diesen ZDF-Kasper zu zahlen. UND: Es gibt beim ZDF mindestens einen verantwortlichen Redakteur in leitender Position und mit einem sauhohen Gehalt, der den „verf….“ Beitrag ABGENOMMEN hat. Sollen doch diese beiden gut bezahlten Mitarbeiter für das juristisch gerade stehen, was sie verzapft haben. Wenn sie unschuldig sein sollten, trägt ja sowieso der KLÄGER die Kosten.

  241. Herr Maas, stellen Sie bitte Strafanzeige gegen Ziegen-Böhmermann. Seine verf….Schmähkritik ist mehr als rassistisch und MUSS betraft werden.

  242. #298 Cassandra (17. Apr 2016 09:21)

    Die Zwangsbegührenzahler sollten einen Aufruf starten!

    Das Übliche! Nicht „ich werde jetzt einen Aufruf starten“, sondern „die“ sollen! Die altbekannte Kombination aus Feigheit und Faulheit! Deswegen kriegt ihr auch nichts geregelt!

    Du kannst ja eine Strafanzeige wegen Untreue gegen die GEZ-Abzocker und seinen Verein starten. Für seine Verteidigungskosten ist nämlich (wie für eine eventuelle Strafe) ausschließlich dieser „Satiriker“ zuständig!

  243. #300 Orient (17. Apr 2016 09:41)
    =======================================
    Es ist eine Überlegung, die ich weitergeben will. Eine Anspielung auf die Verlogenheit des Systems.
    .
    Lieber „Orient“, was tun Sie denn??????????

  244. #293 Tiefseetaucher

    „Sonst noch alles in Ordnung oder kräftig über den Durst getrunken? Wen wollen Sie mit solchen Dumpfbacken-Sprüchen hier auf Ihre Seite ziehen? Hier ist keiner pro Angela, es sei denn, er hat sich die letzten Hirnzellen weggesoffen.“

    ***************************************************

    Vorhandene Hirnzellen können niemals arbeiten, wenn man sich von den Wahrheitsmedien per rotem Tuch wutschnaubend („Merkel muß weg“ – „Je suis Böhmermann“) in jede beliebige, von der Obrigkeit gewünschte Richtung treiben läßt.

    In der Sache kann jeder auch schon mal recht haben, ob nun Nuhr, Merkel, Lucke oder sonstwer.

    Ein Satz kann niemals falsch sein, nur weil diesen ein Mao, ein Lenin oder ein Stalin ausgesprochen hat.

  245. Ich habe eigentlich gedacht, dass die Merkel VERRÜCKT IST, ABER SIE WILL NUR GEHILFIN FÜR DIE VÖLKERZERSTÖRENDE POLITIK DER EU SEIN.
    WER SICH DIESES VIDEO VON VIKTOR ORBAN ANSCHAUT, ERKENNT DEN PERFIDEN PLAN DER EU-OBERHÄUPTER.
    https://youtu.be/OoLHAoKuci0

  246. Liebes pi-news-Team,
    .
    könnt Ihr nicht mal juristisch prüfen lassen und journalistisch beleuchten , ob es rechtens ist, dass Ziegen-Böhmermann vom ZD(DR)F VOLLEN RECHTSSCHUTZ bekommt?
    Unterm Strich müssten dann die Gebührenzahler für die Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen. Auch wenn die Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt sind, hat ja AUCH der Gebührenzahler diese Rechtsschutzversicherung finanziert.
    Ich für meinen Teil möchte nicht, dass mit meinen Gebühren ein Satire-Kasper vertreten wird, der rassistischen Dreck über ein Staatsoberhaupt über den Bildschirm jagt, gestützt vom Staatsfernsehn ZDF. Das sage ich unabhängig von der Person Erdogan. Hier geht es um eine rassistische Verunglimpfung eines Mannes und eines ganzen Volkes.
    Wenn die AfD einen koordinierten Flüchtlingszuzug fordert, wird sie in die rechte Ecke gestellt. Aber wenn ein Satire-Kasper ein ganzes Volk als „Ziegenf….“ bezeichnt, das witzig und soll nicht rassistisch sein.
    .
    Danke!

  247. #295 Orient (17. Apr 2016 08:00)

    Ich habe noch nie davon gehört, daß man als Jurist per se von den Anforderungen des logischen Denkens und des Sprachverständnisses befreit sei, auch wenn einige Prachtexemplare dieser Spezies es offenbar so meinen.

    Wie oft gibt es deshalb Revisionsurteile, die dann ganz anders ausfallen, als das Ersturteil – bei ganz unveränderter Faktenlage! – Was den vorliegenden Fall anbelangt, ist jetzt erst mal abzuwarten. Was Merkel nicht versteht, und auch der erste und zweite Jurist noch nicht, versteht dann vielleicht endlich der dritte. Wie im richtigen Leben!

  248. Noch dies: Sogar ich als Normalbürgerin würde jeden anzeigen, der mich oder ein Familienmitglied oder einen Freund öffentlich als „Ziegenf…“ bezeichnet.
    Dass Merkel ihr o.k. zur Strafverfolgung gegeben hat, sehe ich als Eingeständnis ihrer verfehlten Flüchtlingspolitik.
    Mittlerweile hat Merkel erkannt, dass sie nicht ALLE „Flüchtlinge“ dieser Welt in Deutschland willkommen heißen kann. Mit einem „lächelnden Gesicht“ und ihrem absurden Türkei-Deal will sie nun einen Teil der Massen – weit weg von Deutschland – abhalten. Das alles hätte doch in Gefahr geraten können, wenn sich Merkel wegen dieses Satire-Kaspers, der rassistischen Dreck von sich gibt, hinter diesen Ziegen-Böhmermann gestellt hätte.
    Es ist doch alles nur logisch!

  249. Diese Kanzlerin kann nicht mehr entscheiden sie ist krankhaft wahnsinnig geworden weil nichts mehr programmgemäß abläuft !

    Das krankhafte Verhalten einer light Führerin hat seine Ursache als einmal gewählte Volksvertreterin aufgrund ihrer negativ deutschen Erfahrungen sich vorgenommen hat Deutschland abzuschaffen und dabei jetzt ganz besonders erhebliche Verschleißerscheinungen zeigt!

    Immerhin schaut man sich den Alltag dieser Kanzlerin an, dann weis man das sie auf Schritt und Tritt für dieses Vorhaben von schwerbewaffneten Personenschützen bewacht werden muß!

    Aus ihrer Berliner Wohnung ins Parlament, meist unterirdisch, zu den Parteiveranstaltungen, niemand weis wann und von wo sie ins Ausland fliegt!

    All diesen Transportstress und dem politischen Stress ist eine enorme Belastung und beeinträchtigt wie schon zu beobachten die Regierungsfähigkeit! 

    Solch ein Verhalten hatte bei ihrem Vorgänger Hitler auch dazu geführt das er zuletzt als Nervenbündel zitternd sich eine Kugel in den Kopf schiessen mußte!

    Letzteres wäre eine Erlösung von 10 Jahre Merkel Regime, Islamisierung und buntfaschistischer Diktatur!

    Insbesondere wäre es die Beendigung ihrer erbärmlichen Identitätssuche einer aus dem Honneckerischen Restmüll erwachten Wahnsinnigen !?

  250. Cassandra # 305

    Freut mich hier mal wieder eine zu lesen, die nicht so mit Dreck auf andere wirft- aufgrund deren Hautfarbe und Herkunft. : )
    Kann kaum glauben, dass dies folgende jemand hier schrieb also Sie :

    Ich für meinen Teil möchte nicht, dass mit meinen Gebühren ein Satire-Kasper vertreten wird, der rassistischen Dreck über ein Staatsoberhaupt über den Bildschirm jagt, gestützt vom Staatsfernsehn ZDF. Das sage ich unabhängig von der Person Erdogan. Hier geht es um eine rassistische Verunglimpfung eines Mannes und eines ganzen Volkes.

    So sehe ich das auch, ich finde das auch nur logisch, was Merkle gemacht hat, so wie sie das schreiben :

    Mit einem „lächelnden Gesicht“ und ihrem absurden Türkei-Deal will sie nun einen Teil der Massen – weit weg von Deutschland – abhalten. Das alles hätte doch in Gefahr geraten können, wenn sich Merkel wegen dieses Satire-Kaspers, der rassistischen Dreck von sich gibt, hinter diesen Ziegen-Böhmermann gestellt hätte.
    Es ist doch alles nur logisch!

  251. Aber rassistischen Dreck, sehr sehr schlimmen, kann man hier leider auch immer wieder lesen. Gerade beim Thema Randale in Frankreich unter der Brücke, das macht doch keinen Spaß zu lesen.

  252. Also ich meinte diesen Artikel hier bei PI : http://www.pi-news.net/2016/04/kriegshandlungen-illegaler-mitten-in-paris/

    Dort wird sehr viel rassistischer Dreck geschrieben. Als wenn alle aus dem und dem Land dreckig, faul , verlogen und anderes negatives seien. Schlimm. Es geht doch nicht um das Höherstellen der eigenen Wurzeln, es sollte doch nur um Bewahrung der eigenen Werte und Kultur gehen, was nicht bedeutet, das alle anderen Kulturen schlecht und nichts Wert seien. Sogar welche die selbst im 3. Welt-Land leben, widersprechen solchen Hetzern hier nicht. Schlimm ist das.

  253. >> und insofern stellt sich die Frage, warum die Bundesregierung Erdogans Ersuchen nicht einfach kommentarlos an die Bundesanwaltschaft weitergegeben hat,…

    ———————————————–

    Eben, aber die Antwort heißt halt Merkel.

  254. Über das Ziegenf§§-Gedicht kann man wohl geteilter Meinung sein. Aber das Trauerspiel hat ja schon mit der Einberufung des deutschen Botschfters begonnen. Hier der beanstandete Song:

    Erdowie, Erdowo, Erdowahn
    Er lebt auf großem Fuß
    der Boss vom Bosporus
    (Nachrichtensprecher:) Ein protziger Bau mit tausend Zimmern, errichtet ohne Baugenehmigung in einem Naturschutzgebiet
    Bei Pressefreiheit kriegt er ’nen Hals
    drum braucht er viele Schals
    Ein Journalist, der was verfasst
    das Erdo?an nicht passt
    ist morgen schon im Knast
    Redaktion wird dicht gemacht
    er denkt nicht lange nach
    und fährt mit Tränengas und Wasserwerfern durch die Nacht
    Sei schön charmant, denn er hat dich in der Hand
    Erdowie, Erdowo, Erdo?an
    Die Zeit ist reif für sein großosmanisches Reich
    Erdowie, Erdowo, Erdo?an
    Gleiche Rechte für die Frauen
    die werden auch verhauen
    (Nachrichtensprecherin:) Die Polizei in Istanbul hat eine Demonstration zum Weltfrauentag gewaltsam aufgelöst
    Ist das Wahlergebnis schlecht
    das ruckelt er zurecht
    Kurden hasst er wie die Pest
    die bombardiert er auch viel lieber
    als die Glaubensbrüder
    drüben beim IS
    Gib ihm dein Geld
    er baut dir ein Flüchtlingszelt
    Erdowie, Erdowo, Erdo?an
    Sein Land ist reif
    für’n EU-Beitritt, er pfeift auf Demokratie
    Tschü mit ü sagt Erdo?an
    und er reitet in den Sonnenuntergang

    Ich finde hier nichts Satirisches oder Beleidigendes. Es ist die pure Wahrheit, die hier besungen wird!! Und Wahrheit ist etwas, das weder dem Großtürken noch seiner Vollstreckerin Erika ins Konzept passt.

  255. #306 OStR Peter Roesch (17. Apr 2016 13:42)

    Abgesehen von juristischen Erwägungen, die Ihnen nicht sufficient einleuchtend erscheinen mögen, greife ich zur Grammatik (deutsch). Da steht : Der Anschluß des Relativsatzes an das Bezugselement soll möglichst eng sein, um Unklarheiten oder gar Komik zu vermeiden.
    Bsp.: Wir bieten eine Wohnung für eine größere Familie, die frisch instand gesetzt ist.

    Vielleicht haben Sie höhere Achtung vor einer Deutschen Grammatik als vor Jus-Kommentaren, aber ich glaub‘ nicht. Sie bleiben bei der Komik, wetten daß! (ARS)

  256. #313 cuchullain (17. Apr 2016 15:12)

    Über das Ziegenf§§-Gedicht kann man wohl geteilter Meinung sein. Aber das Trauerspiel hat ja schon mit der Einberufung des deutschen Botschfters begonnen. Hier der beanstandete Song:
    ….

    =====================================
    NEIN, das sind zwei Paar Stiefel, zwei verschiedene Satirestücke.
    Bei dem „Ziegenf…“-Gedicht von Ziegen-Böhmermann geht es um etwas anderes, nämlich darum, dass Erdogan „Ziegen f….en“ würde. Bitte nicht das eine mit dem anderen verwechseln.
    Das von Ihnen genannte Gedicht könnte möglicherweise als Satire durchgehen. Aber Ziegen-Böhmermann wollte mit seiner vermeintlichen „Schmähkritik“ noch einen draufsetzen. Ich finde, das ist voll in die Hosen gegangen.
    Mein Fazit: Jemanden als „Ziegenf…“ zu bezeichnen, das ist keine Satire, sondern Beleidigung!

  257. und das fatale daran,eine Frau sagte einmal–und die musste es wissen– die Türken haben einen sehr kleinen Pimmel.
    Also eine Ziege hätte es garnicht bemerkt wenn der Erdogan da etwas gemacht hätte

  258. #313 cuchullain (17. Apr 2016 15:12)

    Über das Ziegenf§§-Gedicht kann man wohl geteilter Meinung sein. Aber das Trauerspiel hat ja schon mit der Einberufung des deutschen Botschfters begonnen. Hier der beanstandete Song:
    …….

    =====================================
    NEIN, das sind zwei Paar Stiefel, zwei verschiedene Satirestücke. Das von Ihnen erwähnte hat nix mit dem Ziegen-Gedicht zu tun.
    .
    Hier für alle, die das eine vom anderen nicht unterscheiden können:
    .
    So beginnt Jan Böhmermanns Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, vorgetragen in seiner Show „Neo Magazin Royale“.

    „Sackdoof, feige und verklemmt ist Erdogan, der Präsident. Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, selbst ein Schweinefurz riecht schöner. Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt. Am liebsten mag er Ziegen ficken und Minderheiten unterdrücken.“
    .
    Mir ist das peinlich. Aber in diesem Fall musste das f-Wort mal vollständig erscheinen.
    Also, wer sowas toll findet, ist verachtenswert. Meine Meinung jedenfalls!

  259. #314 B8r (17. Apr 2016 15:17)

    Gerne greife ich Ihre Anregung auf:

    Wir bieten eine Wohnung ODER eine größere Familie, die ausbaubar ist.

    Ohne Komik:

    Wir bieten eine Wohnung oder eine Suite, die ausbaubar ist.

    Die Bezugselemente sind im Beispiel ohne Komik gleichkategorial. So wie das ausländsche Staatsoberhaupt oder das Mitglied einer ausländischen Regierung in § 103 StGB.

    Sonst wäre im konkret vorliegenden Falle noch zu untersuchen, ob Erdogan tatsächlich ausländisches Staatsoberhaupt oder etwa doch Mitglied einer ausländischen Regierung ist. Wurde diese Untersuchung vorgenommen? – Wenn ja, was war das Ergebnis? – Wenn nein, warum wurde es nicht untersucht, wenn es für den Paragraphen von Wichtigkeit ist?

  260. #318 OStR Peter Roesch

    „Wir bieten eine Wohnung oder eine Suite, die ausbaubar ist.“

    ***********************************************

    —-> Die Suite muß ausbaubar sein. Bei der Wohnung spielt das keine Rolle.

    „Wir bieten eine Wohnung oder eine Suite, welche ausbaubar sind.“

    „Wir bieten eine Wohnung oder eine Suite, die ausbaubar sind.“

    —> Sowohl Wohnung als auch Suite sind ausbaubar.

  261. #318 OStR Peter Roesch

    „Sonst wäre im konkret vorliegenden Falle noch zu untersuchen, ob Erdogan tatsächlich ausländisches Staatsoberhaupt oder etwa doch Mitglied einer ausländischen Regierung ist.“

    ************************************************

    Bei: A ODER B ODER C —> dann X

    Ist A erfüllt. Erdogan ist ausländisches Staatsoberhaupt. Nun gilt X, es spielt keinerlei, ob für Erdogan auch B und/oder C zusätzlich erfüllt ist.

  262. #318 OStR Peter Roesch (17. Apr 2016 16:26)

    Bei gleichkategorialen Bezugselementen müßten Sie noch den Plural berücksichtigen, sonst bezieht sich der Relativsatz auf das zugehörige Bezugselement, wie im StGB 103. Weiteres in:

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jan-boehmermann-das-besagt-der-paragraf-103-a-1087478.html

    -„Jan Böhmermann darf für sein Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafrechtlich verfolgt werden. Die Bundesregierung hat dafür ihre Ermächtigung erteilt.
    Was besagt der Paragraf 103?
    Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, kann in Deutschland nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB) angeklagt werden. Ausländische Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder und diplomatische Vertreter genießen demzufolge den Schutz ihrer Ehre – egal ob sie sich im In- oder Ausland aufhalten …“.
    Ihre etwas solipsistische Attitüde ist schon amüsant, aber Sie sollten keine Wetten daraufhin abschließen, als letzten Ratschlag.

  263. #319 Vielfaltspinsel (17. Apr 2016 16:43)

    Aber gerne.

    „Wir bieten eine Wohnung oder eine Suite, welche ausbaubar ist.“

    Dann ist nur die Suite ausbaubar. Nur das Mitglied der ausländischen Regierung muß zum Beleidigen im Inland sein.

    Aber entsprechend heißt es eben nicht im § 103 StGB. Es heißt in Wahrheit “ . . . das . . . “ und nicht “ . . . welches . . . „. Darum muß auch das Staatsoberhaupt zum Beleidigtwerden im Inland anwesend sein. Und dazu noch in amtlicher Funktion. Der Relativsatz bezieht sich zugleich auf beide gleichkategoriale Begriffe.

  264. Erdogan=Tuerke=Tuerkei=ISIS=Christenmoerder und Kurdenschlaechter!
    Christenmoerder? Ja, ich rede hier von dem durch Erdogan&Co bei ISIS in Auftrag gegebenen 100TSD- wenn nicht Mio-fachen Voelkermord an den Christen des Orients. En Verbrechen, das von der westlichen Presse kleingeredet bzw. ganz totgeschwiegen wird, vor allen Dingen auch vom Vatikan des Franziskus, dessen ganze Sorge den Schutzsuchenden dient, dieser Infame.
    Zurueck: also, Erdogan, der Voelkermoerder waere eigentlich garnicht satisfaktionsfaehig.
    Also, das Oberhaupt eines souveraenen, eines GESUNDEN Staates wuerde Erdogans Ansinnen einfach mit Nichtbeachtung strafen, nur: es ist nix gesund in Deutschland, es ist etwas faul im Staate Daenemark, und im Staate Doofland ist schon einmal ALLES faul.
    Mit einer herkoemmlichen Herangehensweise kommen wir im Falle des Hofdeppen Boehmermann, -Hofnarr waere geprahlt, nicht weiter.
    Was geht hier eigentlich vor?
    Boehmermann sprach von Erdogan und meinte Merkel, was a) heissen kann, dass Merkel nicht mehr hilfreich waere, denn: die Umfallerin Merkel haelt aus ominoesen Gruenden starr an Northstream 1 und 2 fest, Merkel weigert sich aus mirakuloesen Grunden diese letzte Bande nach Russland zu kappen.Merkel muss weg, sie ist nicht mehr hilfreich. Hierzu wird kurzfristig die deutsche Erdoganophobie=Turkophobie=Islamophobie in Stellung gebracht und auch die hoechst un durchsichtige Frau von Storch, die eine Zusammenarbeit mit dem franzoesischen FN beharrlich ablehnt-und also in Wahrheit nix aendern moechte-darf mal kurz quer durch alle bundesdeutschen Revolverblaettchen „gegen den Islam hetzen“//Dass wir uns hier richtig verstehen, der „I..“ und nicht nur der, ist unser Unglueck keine Frage. Ich habe bloss so meine Zweifel an der Aufrichtigkeit der Frau von St. Ist sie schon ein- und ausverkauft? Wird auch sie „den Lucke machen“?//
    Ich schaetze mal, Merkel ist verbrannt und soll durch eine Uebermerkel hoch 10 ersetzt werden, meine Meinung.
    b)Boehmermann sprach von Erdogan und meinte Merkel, was natuerlich auch heissen kann, dass Merkel die dem Erdogan von Doofland gewaehrte Vorzugsbehandlung,-die unendlichste-,in dieser Causa Boehmernann kuenftig auch auf sich selbst angewendet wissen moechte, ich uebersetze: „Hetze“ gegen „die Kanzlerin“ ist ab sofort ein Verbrechen, und was fuer eines.

  265. #317 Cassandra (17. Apr 2016 15:50)

    Ja, ist ja gut jetzt. Dieses „Gedicht“ ist ein neuer Tiefpunkt, geschenkt. Regen Sie/Du sich wieder ab, trinken einen Tee und alles wird gut. Ich sage zu dem Fall: Wenn Adolf Josef Erdowahn sich beleidigt fühlt, soll er wie jeder andere von mir aus zum Schiedsmann gehen und sich dort ausweinen. Wäre das hier ein normaler Staat, gäbe es so einen hirnrissigen Paragraphen nicht. Das Verhalten dieser Stasi-Wachtel zeigt für mich, daß sie diesem irren Verbrecher noch weiter in den Anus kriecht.Mich widern alle drei Beteiligten an.

  266. #322 OStR Peter Roesch

    „„Wir bieten eine Wohnung oder eine Suite, welche ausbaubar ist.“

    Dann ist nur die Suite ausbaubar.“

    Richtig. Der Satz gibt keine Auskunft darüber, ob die Wohnung ausbaubar ist oder nicht. „Welche“ (fem.) weist als Relativpronomen in der Einzahl genau wie das Relativpronomen (fem.) „die“ nebst Einzahlform von sein („ist“) unmißverständlich darauf hin, daß nur die Suite mit Sicherheit ausbaubar ist.

    „Nur das Mitglied der ausländischen Regierung muß zum Beleidigen im Inland sein.

    Aber entsprechend heißt es eben nicht im § 103 StGB. Es heißt in Wahrheit “ . . . das . . . “ und nicht “ . . . welches . . . „.“

    Richtig.

    „Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält …“

    Welches und das – als Relativpronomen verwendet – sind Synonyme. Beide werden eingesetzt für die EINZAHL, wenn man sich auf ein Namenwort bezieht mit neutralem Geschlecht (DAS Mitglied).

    „Darum muß auch das Staatsoberhaupt zum Beleidigtwerden im Inland anwesend sein. Und dazu noch in amtlicher Funktion.“

    Nö.

    „Der Relativsatz bezieht sich zugleich auf beide gleichkategoriale Begriffe.“

    Nö.
    Paragraphen müssen in grammatikalisch korrektem Deutsch ausgeführt werden. Bestünde so ein Bezug auf beide Begriffe, wäre die Mehrzahlform für den Relativsatz zwingend.

  267. #321 B8r (17. Apr 2016 17:38)

    Eigentlich müßte Ihnen doch im Vergleich mit dem Wortlaut von § 103 StGB selbst aufgefallen sein, daß der Spiegel hier in jedem Falle lügt.

    Die eigentlich interessante Frage: Warum tut er das?

  268. #325 Vielfaltspinsel (17. Apr 2016 19:42)

    ***Bestünde so ein Bezug auf beide Begriffe, wäre die Mehrzahlform für den Relativsatz zwingend.***

    Falsch. Plural **die** wäre nur dann nötig:

    „Wer ausländische Staatsoberhäupter oder . . Mitglieder einer ausländischen Regierung, **die** sich in amtlicher Eigenschaft . . . “

    Es geht aber ausdrücklich um „**ein** Staatsoberhaupt . . . **das** sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält“ bzw. um „**ein** Mitglied einer ausländischen Regierung, **das** sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, . . “

    Aus letzterem ersehen Sie zugleich: Den Relativsatz „das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält“ braucht man im Deutschen aus sprachökonomischen Gründen nicht zu doppeln, um dennoch den gleichen Sinn wiederzugeben.

  269. #328 OStR Peter Roesch

    „Falsch. Plural **die** wäre nur dann nötig:

    „Wer ausländische Staatsoberhäupter oder . . Mitglieder einer ausländischen Regierung, **die** sich in amtlicher Eigenschaft . . . ““

    Hier ist die Mehrzahl erforderlich. a) Staatsoberhäupter plus b) Mitglieder einer ausländischen Regierung = mehrere

    „Es geht aber ausdrücklich um „**ein** Staatsoberhaupt . . . **das** sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält“ bzw. um „**ein** Mitglied einer ausländischen Regierung, **das** sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, . . ““

    Sie reißen aus. „Beziehungsweise“ transportiert u.a. die Bedeutung „oder genauer gesagt“ und darf deshalb hier nicht für „oder“ eingesetzt werden.

  270. #326 Zwiedenk (17. Apr 2016 19:46)

    Auch der Sputnik hat die Merkelsche Finte nicht verstanden.

    Ihr Ziel, Satiriker und sonstige Kritiker mundtot zu machen, erreicht sie jetzt im Falle Böhmermann, indem sie bzw. ihre Juristen den § 103 StGB unter Weglassung der schützenden Bedingung „im Inland“ gesetzestextwidrig anwendet oder anwenden läßt.

    Bis dieser Dreh dann, in einem sicherlich längerwierigen Verfahren, sich endlich als solcher herausgestellt hat, ist dann schon die Abschaffung dieses eigentlich den Satiriker schützenden § 103 StGB erfolgt, wie von Merkel angekündigt für 2018.

    Es bleibt spannend, welche Gesetzes- und Rechtskonstruktion sodann im Falle der „Staatsoberhauptsbeleidigung“ (nur hinsichtlich opportuner politischer Partner, selbstredend) zum Tragen gebracht wird. Daß da nichts extrem Verschärftes kommt, glauben wohl nur Tagträumer.

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