Weil eine 67-jährige Juwelierin einen 18-jährigen Räuber, der sie überfallen hatte, erschoß, steht sie jetzt in Gießen wegen Totschlags vor Gericht. Ihr drohen zwischen 5 und 15 Jahren Gefängnis. Obwohl der Räuber auch eine Waffe in der Hand hielt, die nicht als Gaspistole erkennbar war, hätte die 67-Jährige erst drohen und einen Warnschuß abfeuern müssen. Pikant ist der Fall, weil es sich bei der tapferen alten Dame um eine Türkin handelt. Eine deutsche Ladeninhaberin hätte sich lieber politkorrekt ausrauben und erschießen lassen. 

Hier drei Links dazu:

Muß diese Frau in den Knast?
Juweliering tötet Räuber!
Räuber tot – Juwelierin vor Gericht!

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93 KOMMENTARE

  1. „Die Juwelierin Arap Y. steht seit gestern vor Gericht. Ihr drohen wegen Totschlags zwischen 5 und 15 Jahren Haft.“

    Danach ist eine Ausweisung wohl zwingend ?

  2. Sollen wir jetzt mal „Rassistin“ plärren, Gedenkfeier beim BP und Entschädigungszahlung an die Hinterbliebenen fordern?

  3. In so einem Fall befindet man sich in einer absoluten Stresssituation,rationales Denken koennen nur lebensfremde Idioten verlangen.
    Die Frau hat in meinen Augen völlig richtig gehandelt!!!

  4. Der erschossene Räuber wird vom deutschen Richter da sicherlich rehabilitiert, denn der hatte eine schwere Jugend und diese pöse Juwelierin hätte ihm das gewünschte Gold eben einfach so aushändigen sollen.
    Einem bewaffneten Überfall darf man sich nicht erwehren – wo käme man denn dahin!

  5. Wie die BILD Zeitung manipuliert zeigt sich schon in der Schlagzeile.

    Muss diese Frau in den Knast, weil sie einen Einbrecher (18) erschoss?

    Einbrecher??????

    Ein Raub ist und bleibt ein Raub, und ist kein Einbruch. Schlägereien sind ja in den Jahren auch nur noch Rangeleien geworden usw. Die Straftat klingt dann halt nicht so böse….

  6. Kommt drauf an wen sie erschossen hat. War es ein Ungläubiger, dann gibt es keinen Knast und Schwamm drüber. War es ein Rechtgläubiger, dann sieht das anders aus. Seine Familie wird erst mal ein Denkmal für ihn aufbauen und erzählen was das doch für ein guter Junge war. Dann wird die Staatsanwaltschaft so lange bearbeitet bis die einbricht.

  7. @ felixhenn BILD gibt den Namen des „Einbrechers“ mit Christian G. an. Hat aber auch nicht allzuviel zu bedeuten. Wäre nicht das erste mal, dass man aus einem Abdullah einen Siegfried machte

  8. Sollte die Staatsanwaltschaft mit ihrer Anklage durchkommen, sieht es schlecht aus für den Rentner in Sittensen.

    Und die bisher bestehende Rechtslage zum Thema Notwehr wäre komplett ausgehebelt.

  9. „Eine deutsche Ladeninhaberin hätte sich lieber politkorrekt ausrauben und erschießen lassen.“

    Danke PI.

    Genau das gleiche hab ich mir auch als erstes gedacht, wo ich davon gehört hatte.

  10. Tja statt Geld und Gold eine Kugel im Kopf ist des Räubers Berufsrisiko.
    Was mich viel mehr interessiert ist ob die Dame oder ihr Mann nach deutschen Recht die Waffe überhaupt besitzen durften, auf diesen Punkt geht nämlich seltsamerweise keiner der Artikel ein und dass wo doch bei deutschen Sc hützen immer gerne darauf hingewiesen wird das die Waffe gegebenenfalls legal im Besitz des Schützen war. Seltsam, seltsam…….

  11. Für das Urteil wird von Gewicht sein, welcher Ethnischen Gruppierung der Räuber angehört hat…Und die Angeklagte hätte am Anfang nicht lügen sollen, so was fällt immer negativ auf…Abgesehen davon hat man in Deutschland das Recht ausgeraubt, zusammengeschlagen, vergewaltigt oder getötet zu werden, aber man hat faktisch kein Recht, sich selbst zu verteidigen…Wenn einer Maskiert und „bewaffnet“ irgendwo auftaucht, muss er mit Gegenreaktionen rechnen…Gas Pistolen kann man von „echten“ nicht unterscheiden und ob sie geladen ist, kann man von Außen auch nicht sehen…Warnschuss? Der Staatsanwalt hat wohl zu viele Western geschaut, als er klein war…Aber wie gesagt, die Frau lügt auch weiterhin, „auf einmal hatte ich den Revolver in der Hand und es hat sich so mir nichts dir nichts ein Schuss gelöst“…Kann natürlich auch am Schock liegen. Ich sage trotzdem: FREISPRUCH! Egal welcher Nationalität die Frau ist.

  12. Mal schauen wie das ausgeht. Vielleicht erinnert sich noch jemand an den Fall in Sittensen. Dort wurde auch ein gewalttätiger Eigentumsübertrager erschossen. Nach erstem Bekunden der Staatsanwaltschaft eine Notwehrhandlung. Auf steten Druck der Familie des Getöteten, hat sich die Staatsanwaltschaft Stade nun aber doch noch zu weiteren Untersuchungen und Erkenntnissen entschlossen.

  13. Hier spielt es doch keine Rolle ob die Frau eine Türkin ist. Das Gericht wird entscheiden, wie das kriminelle Geschehen zu beurteilen ist.

    Juwelierin türkisch, oder deutsch, was danach hinten rauskommt bleibt abzuwarten.

    Abzuwarten bleibt auch wer der Täter war.

  14. Eines ist klar: Wäre dies einem amerikanischen Juwelier in den USA passiert, dann würden alle auf sein Recht auf Verteidigung seines Eigentums pochen!

  15. Die Angeklagte und der Räuber kannten sich laut Staatsanwaltschaft. Die Angeklagte betonte aber, nicht gewusst zu haben, wer sich hinter der Strumpfmaske verberge. „Wenn ich ihn erkannt hätte, wäre es nicht dazu gekommen.“

    Ein etwas undurchsichtiger Fall.

    Aber grundsätzlich stimmt es schon: In Deutschland haben die Opfer von Straftaten immer schön stillzuhalten. Wehe, der Herr Räuber, Schläger oder Messerstecher kommt bei seinem legitimen Bemühen um gesellschaftliche Teilhabe zu Schaden.

  16. Der Frau wird wohl nicht viel passieren, denn Sie hat das entscheidende Herkommen!

    Grundgesetz, Artikel 3, Gleichheit vor dem Gesetz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“.
    Inzwischen eher eine Verhöhnung der Wirklichkeit wie man sie erlebt.

    „Migranten beschweren sich über ihre Benachteiligung in Deutschland …“

    Erstaunlicherweise erleben wir seit Jahren genau das Gegenteil! Vor allem, was hier so alles unternommen wird, um den Bevorzugten Vorteile zu verschaffen!

    Recht und Gesetz sind dabei hoffnungslos verloren!

  17. Die Mafia ist unter uns und genau da, wo sie auf keinen Fall sein dürfte!
    Es fallen einem da erstaunliche Zusammenhänge auf!

  18. Wer Gestern die Nachrichten verfolgt hat, wird sich auch erinnern, dass die gute Frau zunächste behauptete das ein zweiter Täter mit von der Partie war und dieser seinen Kollegen erschossen hatte. Ein wenig mekrwürdig ist das schon bzw. hört es sich danach an, dass der Frau dann doch recht schnell klar war, dass sie vielleicht zu schnell geschossen hat.

    Beeindruckend fand ich dann wieder, dass vor dem Juwelier bereits Blumen gelegen haben. Bestimmt von der dortigen Mafia, der nun mittellosen Verbrecherfamilie und der Kampffraktion der antifaschistischen Occupy Bewegung.

    Ich jedenfalls plädiere für Freispruch. Dann stellen alle Einzelhändler vermehrt Rentner ein und drücken denen eine Knarre in die Hand. Vielleicht reduziert das ein wenig die Überfallstatistik!

  19. Ich frage mich, ob der Trottel von Staatsanwalt auch von den Tätern erst einen „Warnschuß“ verlangt…

  20. Dacht` ich mir, niemand sieht mal wieder, was doch offensichtlich ist: das riecht doch nach Terroranschlag! NSU-Alarm!! Hallo, aufwachen, Medien! Die NSU geht um!
    Mööönsch, wenn ich Redakteur in einer MSM-Schmiere wäre, der käme mir aber recht:
    „Findet die richtige Antwort auf den mundlosen Nazi-Terror: Türkin rettet mit einem gezielten Schuss die Ehre Deutschlands“.

  21. @#23 November

    Naja..bis jetzt habe ich noch nicht gelesen, welcher Herkunft der Täter war. Was ist, wenn es auch ein Türke war (entfernter Verwandter) oder ein Held des arbischen Frühlings?

  22. Ach, 24, Platow, seinwer doch mal nicht so kleinlich! Das war kein Ausländer. Warum? Weil es uns (als MSM) nicht in den Kram passt.
    Scherz beiseite, mir geht es darum, dass Nachrichten GEMACHT werden. Und dass dabei die Realität, sollte sie stören, hintan stehen muss.

    Zum Thema selbst: ich begrüße es, wenn besonders gefährdete Personen die Schusswaffen-Trageerlaubnis haben. Und wenn das allgemein bekannt ist, wegen Prävention. Die Frau, egal ob Türkin oder Deutsche hat ein Recht darauf, ihr Leben zu retten. Ich könnte wetten, dass in dem Laden kein Raubüberfall mehr stattfindet.

  23. an diesem artikel erkennt man zu welch einem braunen sumpf PI verkommen ist.

    jeder nicht moslem, der in einer eindeutigen notwehrhandlung, exakt die gleiche „tat“ begannen haette waere hier in den himmel gehoben worden. vorallem wenn der taeter ein moslem gewesen waere.

  24. #21 Platow (01. Aug 2012 08:49)

    Wer Gestern die Nachrichten verfolgt hat, wird sich auch erinnern, dass die gute Frau zunächste behauptete das ein zweiter Täter mit von der Partie war und dieser seinen Kollegen erschossen hatte. Ein wenig mekrwürdig ist das schon bzw. hört es sich danach an, dass der Frau dann doch recht schnell klar war, dass sie vielleicht zu schnell geschossen hat.

    Gerade ältere Türken erzählen in solchen Fällen oft die tollsten Geschichten – was damit zusammenhängt, dass sie nichts gutes von irgendeinem Staat erwarten. Sie haben eben noch den alten türkischen „tiefen“ Staat mitbekommen.

    Jugendliche Türken sind da deutlch abgebrühter.

    Beeindruckend fand ich dann wieder, dass vor dem Juwelier bereits Blumen gelegen haben.

    Ein weiteres Indiz, das gegen einen biodeutschen Täter spricht – wie auch der Punkt, dass die Frau den Täter kannte (wenn auch nicht erkannte, da Strumpfmaske). Biodeutsche Jugendliche hängen typischerweise nicht in türkischen Juweliergeschäften ab.

  25. Aber unsere Justiz, die will das nicht. Lieber wäre der das, wenn die Überfallene so regaiert hätte:
    „Treten se mal näher heran, junger Mann, ich kann so nicht erkennen, ob der Lauf ihrer Waffe innen kreuzweise Stege hat.“
    „So, geht doch, vielen Dank. Also eine Schreckschusswaffe. Nun bin ich im Bilde. Zu ihrer Information: ich habe eine scharfe Waffe. Keine Angst, ich schieße erstmal in die Luft. Wenn sie dann noch nicht weg sind, schieße ich mir vor ihren Augen ins Knie, damit sie sehen, wie weh das tut. Ich denke, die psychologische Wirkung auf sie als Räuber, die ist dann gewaltig…“

    Zustände nach x Strafrechtsreformen der 70er Jahre in D.

  26. Eben, die Statistik sollte dabei schon berücksichtigt werden. Gibt es auf diesem Gebiet noch keine Kurse, wie etwa K.S.A (Korrect-Statisticly-Ausraubing) für hippe Menschen und andere Systemliebhaber!

  27. #26 xyrol (01. Aug 2012 09:11)

    an diesem artikel erkennt man zu welch einem braunen sumpf PI verkommen ist.

    jeder nicht moslem, der in einer eindeutigen notwehrhandlung, exakt die gleiche “tat” begannen haette waere hier in den himmel gehoben worden. vorallem wenn der taeter ein moslem gewesen waere.

    Sonst gehts aber noch gut?
    Wo hat hier jemand die Frau kritisiert?
    Ich lese im Gegenteil viel Zustimmung – etwa hier:

    Die Frau hat Deutschland ein wenig sicherer gemacht.

    (#4 mohammeds ghostwriter (01. Aug 2012 07:56))

    Nicht genug „in den Himmel gelobt“?

  28. Genial ist die Begründung, weswegen es angeblich keine Notwehr sei:

    Zum Zeitpunkt, als der Räuber erschossen wurde, zielte er nicht auf Frau XYZ

    Na und? Ist doch optimal. Wenn er bereits den Finger am Abzug hat und die Waffe auf mich ausgerichtet ist, wie hoch ist dann meine Chance die Waffe schnell genug zu heben, zu zielen und abzufeuern?

    Sie hätte erst den Einsatz der Schusswaffe androhen und einen Warnschuss abfeuern müssen

    Na klar. Wie absurd! Also erst ankündigen und dadurch riskieren, selber erschossen zu werden, weil man seinen Vorteil aufgibt.
    Warnschuss ist auch ne Riesenidee. Nach vorne, damit es jemanden vor dem Laden trifft oder nach oben, damit der Mieter über mir die Kugel in den Arsch bekommt? Oder sonstwohin und einfahc mal hoffen das der Querschläger nichts anrichtet? Was für ein Quark.

  29. Sie hätte dem Räuber Kaffee anbieten müssen
    und im Gespräch versuchen ihn vom räuberrichen Vorhaben abzubringen.Sicherlich hätte sie ihn
    mit mahnenden u.gütigen Worten umstimmen können.

  30. Die Frau hat richtig gehandelt, sie hat ihr Eigentum verteidigt.

    Ihr zumuten zu wollen – aus der sicheren und bequemen ex-ante-Perspektive – einen bewaffneten Räuber erst warnen zu wollen, kann nur völlig empathielosen oder lebensfremden Klugscheißern einfallen. Das bedeutet nämlich im Zweifel, dass der Kriminelle zuerst schießt und das Überfallopfer mit einem Kopfschuss am Boden liegt. Dass die Waffe nur eine Scheinwaffe war, tut nichts zur Sache, das war aus Sicht des Opfers nicht erkennbar. Wer einen bewaffneten Raubüberfall begeht, ist ganz allein verantwortlich für eine solche Eskalation.

    Mir wird speiübel, wenn ich die Tendenz der deutschen Justiz beobachte, das Notwehrrecht immer weiter einzuschränken, während gleichzeitig die Aufklärungsquote bei vielen Straftaten in den Keller geht und immer neue Ausreden fabriziert werden, um Kriminelle möglichst nachsichtig zu behandeln. Solchen Anklagen, wie auch im Fall des Rentners in Sittensen, sind exemplarisch dafür, wie der Rechtsstaat seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzt.

  31. #35 Dr. T (01. Aug 2012 09:41)

    Ah, der Bericht war mir noch nicht bekannt, danke dafür. Da sind ja schon einige Informationen die den Fall fragwürdiger machen, wenn sie stimmen.

  32. Wir Deutsche sind inzwischen so etwas von dekadent, dass der Überfallene sich erst totschiessen lassen muss bevor er sich wehren darf.

  33. Die Angeklagte und der Räuber kannten sich laut Staatsanwaltschaft. Die Angeklagte betonte aber, nicht gewusst zu haben, wer sich hinter der Strumpfmaske verberge

    Also wenn sie es gewusst hätte, dann hätte sie einen Landsmann natürlich nicht erschossen, sondern nur den Kuffar‘! So sieht es aus!

  34. „“Eine Juwelierin (67) wird in ihrem Geschäft von einem bewaffneten Maskenmann (18) überfallen. Doch das Opfer wehrt sich, schießt dem Räuber in den Kopf.( Anm.: Gut gezielt, geübt?)

    Das war vor einem Jahr. Der junge Räuber Christian G. stirbt…““ Bild.de

    Sie wird freigesprochen werden, wetten?!
    Denn der Räuber war bloß ein Deutscher.
    Sie braucht auch keine Blutrache zu fürchten von seiner Sippe.
    Notfalls setzt sich Erdowahn für sie ein.

    Als Juwelierin durfte sie vielleicht die Knarre angemeldet gehabt haben, muß aber nicht sein.

    Gegen Verbrecher gilt aber trotzdem Notwehr.

  35. Also einen Vergleich zum Rentner sehe ich nicht so direkt. Der Rentner, der Jäger war und legal Waffen besitzte, wurde von 5 Männern Nachts in seinem Haus besucht und massiv bedroht.

    Das die Frau ihn wohlwissend in einen Nebenraum lockt, weil sich dort eine Waffe befindet, macht nicht gerade den Eindruck von Notwehr. Zu dem sich noch die Frage stellt, wie kommt die Frau an eine Waffe?

    Mir ist es egal, ob Türke oder sonst woher. Der Fall sieht eher wie „mir reichts, den Nächsten knall ich ab“ als nach Notwehr aus.

  36. #37 Antilinksfaschist   (01. Aug 2012 09:51)

    Die Grundbedürfnisse eines jeden Menschen sind: Essen, schlafen, sich vermehren.
    Die Grundvoraussetzung dafür, ist der Selbstschutz der eigenen Unversehrtheit, wenn aber gerade diese Säule des eigenen Seins, einem Menschen abgesprochen wird (siehe Waffenrecht in der BRDDDR), kann man mit dem Individuum alles machen was man will, ihm sogar vorschreiben wann er zu essen, wo er zu schlafen und mit wem er sich zu vermehren hat…Totale Kontrolle!

  37. wer mit der Waffe in der Hand einen Laden stürmt muß damit rechnen rauszus getragen zu werden. Die Details sind mir das egal. Auch ob das ein Eingeborener war oder nicht spielt keine Rolle.

  38. @ #41 Achot (01. Aug 2012 10:12)

    Wobei man sagen muss (und das ist nicht die geltende Rechtslage, sondern meine Privatmeinung), dass jeder Räuber in dem Augenblick, wo er mit der Waffe in der Hand zur Tat schreitet, auch in seine Tötung einwilligt.

    Ein Motorradfahrer weiß schließlich auch, dass er sein Leben möglicherweise am Pfosten einer Leitplanke aushauchen wird.

  39. Ob Türke oder was auch immer tut nichts zur Sache. Und keiner hier im Forum kann beurteilen, ob hier Notwehr vorlag oder nicht. Aber ganz grundsätzlich stört mich das nicht, dass jemand sein Eigentum verteidigt, auch mit einer Schusswaffe. Wenn vom Grundsatz gilt, dass das Unrecht dem Recht nicht zu weichen braucht, dann bin ich fast schon froh um jeden erschossenen Räuber. Und ich bin mit Kewil völlig einer Meinung, dass eine deutsche Ladeninhaberin sich lieber politkorrekt ausrauben und erschießen lassen müssen.

  40. Normalerweise kommt dann immer in den Medien:

    Schützenvereine verbieten!
    Jäger sind böse!
    Waffengesetze verschärfen!

    Ulkig, dass hier nun Schweigen im Walde herrscht.

    Oder ist das nur ein böser Verdacht von mir, dass mit diesen Kampagnen ausschliesslich die einheimische Bevölkerung entwaffnet werden soll?

  41. Also wenn jemand mit einer Schusswaffe oder einem Gegenstand den man nicht davon unterscheiden kann einen überfall begeht, ist der überfallene auch berechtigt auf den Täter zu schießen, das wurde in verschiedenen urteilen bestätigt.
    Natürlich gilt bei der Notwehr zunächst das Gebot des mildesten mittels (aufforderung die waffe fallen zu lassen, Warnschuss), da eine verzögerung jedoch das leben des überfallenen gefährdet und er selbst erschossen werden könnte, ist es rechtens auf den Täter zu schießen.
    Man erinnere sich an den Freispruch des rockers, der einen Polizisten erschossen hat, nachdem dieser dabei war sein Haus zu stürmen und sich nicht als Polizist zu erkennen gab.
    Sollte jemand wie diese Frau verurteilt werden würde das Recht auf Notwehr ad absurdum gefuhrt.

  42. NOTWEHR erlaubt das töten des angreifers, wenn es der verhältissmässigkeit wie in diesem fall entspricht.
    dabei spielt herkunft der waffe gar keine rolle,
    wenn der mensch die waffe zum schutz seines lebens und eigentums in notwehr um leib und leben (ein menschenrecht) benützen muß, ist das die erfüllung des „bedürfnisses“ das der gesetzgeber abverlangt und in dem moment legal.
    die frau hätte eine kriegswaffe mit schalldämpfer und granatenabschuß gerät benützen können, ist in dem falle völlig berechtigt, der einsatz zum schutz des lebens beweist es.
    danke der dame für ihre große resozialisierungs leistung, da gibt es keine wiederholungstaten.

  43. Gegenüber einem Angreifer, der selbst eine Schusswaffe hat, noch drohen und einen Warnschuss abgeben…. besser kann ein RichterIN nicht beweisen das er von dem, worüber er urteilen soll, nicht den blassesten Schimmer hat.

    Und so etwas spricht dann noch Recht, „im Namen des Volkes“.

  44. Eine Verurteilung der Frau wäre ein weiteres Zeichen der Kapitulation unseres Rechtssystems vor kriminellen Ausländern.
    Der Notwehrparagraph ist hier in jedem Fall anzuwenden, eigentlich müsste selbst die Staatsanwaltschaft einen Freispruch fordern!

  45. Ich hoffe auf einen Freispruch, ansonsten wäre das ein Armutszeugnis. Mich juckt die Nationalität dieser Frau nicht die Bohne, ich handeln war verständlich, wenn es so passiert ist,wie es beschrieben wurde.

  46. #27 xyrol (01. Aug 2012 09:11)

    an diesem artikel erkennt man zu welch einem braunen sumpf PI verkommen ist.

    jeder nicht moslem, der in einer eindeutigen notwehrhandlung, exakt die gleiche “tat” begannen haette waere hier in den himmel gehoben worden. vorallem wenn der taeter ein moslem gewesen waere.

    Und Sie erkennen nicht den Rassismus der in Ihrem eigenem Kopf eingebrannt ist, wenn Sie solche abwegigen Vergleiche aufstellen. Meine Empfehlung: Verallgemeinern Sie nicht von einem Kommentar auf alle anderen. Wenn Sie sich die Mühe machen und die Kommentare lesen, werden Sie, sehr zum Ärger Ihrer Pauschalverurteilung, merken, dass hier schon einige von Selbstjustiz sprechen und diese verurteilen. Ja ja..Das Leben kann doch viekl einfacher sein, wenn man als Linksfaschist die PIler einfach mal als braunen Sumpf hinstellt.

    (ACHTUNG: Haben Sie den Witz in meinem letzten Satz verstanden??)

  47. Es ist an sich schon grenzenlose Frechheit, dass diese tapfere Frau überhaupt vor Gericht steht.
    Schliesslich wurde sie selbst mit einer Waffe bedroht und sie hat das Recht sich zu verteidigen.

    Muss man sich eigentlich in diesem Drecksstaat alles gefallen lassen?

    Wünsche ihr viel Kraft und Glück, sie wird es brauchen.

    @PI bitte an diesem Thema dran bleiben, weil so geht es nicht, das ist einfach nur noch eine Schande, wie der Staat mit seinen Bürgern umgeht!

  48. #52 76227
    Es gibt auch den “gezielten Warnschuss”.
    Und den nächsten in die Luft…

    gibt es nicht, beim 2,3,4…. schuß gibt es
    mehr dreck und schmauch spuren an hülse und geschoß, du hast gar keine changse damit!

  49. Mich interessiert hier nicht eine abgehobene wirklichkeitsfremde, trockene Diskussion über Notwehr, Selbstjustiz etc

    Schließe mich deshalb den Ausführungen von . #33 Agora (01. Aug 2012 09:31) an.

    Unser Rechtsystem finanziert Anwälte, Richter, Staatsanwälte und Gutachter aller Arten.

    Was bei der „Rechtsprechung“ hinten raus kommt ist dem System und deren Vertretern letztendlich ziemlich egal.

    In einem System in dem es keinen Schuldigen sondern nur noch Schuldige geben darf ist das Opfer immer auch irgendwie Täter!

    Am Ende bleibt nur eins und das auf der Strecke. Das Opfer!

  50. Darüber kann man mit den wenigen Informationen der BILD keine Bewertung abgeben.

    War der Angriff noch gegenwärtig, stand der Räuber also noch drohend vor ihr, oder war er bereits dabei das Geschäft zu verlassen?

    Das Mittel der Schußwaffe einzusetzen war höchstwahrscheinlich in Ordnung, da sie beim Räuber von einer scharfen Waffe ausgehen musste, wäre dann m.E. schlimmstenfalls Putativ-Notwehr.

    Ich nehme also vermutend an, daß der staatsanwaltschaftliche Totschlagvorwurf daraus resultiert, daß der gegenwärtige Angriff bereits vorbei war.

    Mein privates Gefühl sagt:

    Wer einen anderen mit dem gewaltsamen Tod bedroht und eine solche extrem eskalierte Ausnahmesituation verursacht, kann halt selbst sterben – das liegt in der Natur der Gewalt.

    Er hat´s verursacht, er zahlt die Rechnung.

    No big deal.

  51. Die Dame ua. vor Gericht, weil sie widersprüchliche Angaben machte und versuchte alles zu verschleiern .

    Die Angeklagte und der Räuber kannten sich laut Staatsanwaltschaft. Die Angeklagte betonte aber, nicht gewusst zu haben, wer sich hinter der Strumpfmaske verberge. “Wenn ich ihn erkannt hätte, wäre es nicht dazu gekommen.“

    ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

    Im März hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Frau erhoben – eine überraschende Wende in dem Fall. Die 67-Jährige hatte zuvor erzählt, ein zweiter Räuber habe seinen Komplizen erschossen. Dann stellte sich heraus, dass das nicht stimmen konnte. Sie habe die Geschichte erzählt, weil sie so “dermaßen Angst“ gehabt habe, gab die Angeklagte vor Gericht zu. Der Prozess wird fortgesetzt.

    http://www.az-online.de/nachrichten/welt/raeuber-erschossen-geschaeftsfrau-spricht-unfall-2439915.html

  52. „Weil eine 67-jährige Juwelierin einen 18-jährigen Räuber, der sie überfallen hatte, erschoß, steht sie jetzt in Gießen wegen Totschlags vor Gericht“.

    In diesem Fall kann man ruhigen Gewissens den Migrantenbonus gelten lassen. Das ist nicht ironisch gemeint.
    Trotzdem bleibt die Frage, warum jemand, der in einer Notwehrsitutaion handelt, wegen Totschlags angeklagt wird.

    „Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OWiG). Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen
    Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in
    die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt. Nicht notwehrfähig
    sind Angriffe auf Rechtsgüter der Allgemeinheit, weil
    die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung allein
    Aufgabe der zuständigen staatlichen Organe ist und
    sonst das staatliche Gewaltmonopol untergraben
    würde. Die einzige Ausnahme hierzu stellt das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG dar. Da dem Notwehrrecht das oben genannte
    Rechtsbewährungsprinzip zu Grunde liegt, erfolgt hier
    grundsätzlich keine Rechtsgüterabwägung. Lediglich
    bei einem krassen Missverhältnis der Rechtsgüter
    (Beispiel unten: Junge, der Äpfel stiehlt) darf das
    Notwehrrecht nicht angewandt werden. Notwehrlage Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer
    Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs. Als ein solcher Angriff gilt jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen (Rechtsgüter) durch
    menschliches Verhalten. Erfasst hiervon sind allerdings nur Individualrechtsgüter – keine
    Rechtsgüter der Allgemeinheit (wie etwa die
    Sicherheit im Straßenverkehr). Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch
    andauert. Maßstab für das „unmittelbare Bevorstehen“
    ist hier die Wertung des § 22 StGB (Versuch). Umstritten ist, ob rechtswidrig bedeutet, dass ein eindeutiger Widerspruch zur Rechtsordnung erkennbar sein muss oder ob bereits eine
    Rechtsgutbedrohung ausreicht, die der Angegriffene
    nicht zu dulden hat. In jedem Falle entfällt die Rechtswidrigkeit des Angriffs
    immer dann, wenn zugunsten des Angreifers selbst
    ein Rechtfertigungsgrund eingreift (etwa Notwehr oder
    Notstand). Wenn bspw. ein Angegriffener eine Sache
    eines Dritten zuhilfe nimmt, um einen tätlichen Angriff
    gegen seine Person abzuwehren, darf der Dritte seinerseits nicht dem Angegriffenen die Sache
    wegnehmen. Für den Dritten liegt keine Notwehrlage
    vor, da die Verwendung und ggfs. Beschädigung der
    Sache durch den Angegriffenen aufgrund dessen
    Notwehrlage gerechtfertigt ist. Eine Notwehr gegen
    eine Notwehrhandlung ist nicht möglich.

    In den USA wäre die Frau nicht angeklagt worden.
    Eine Frage bleibt noch offen: Hatte der Täter einen Migrationshintergrund?

  53. @#66 Sebastian

    Die Dame ua. vor Gericht, weil sie widersprüchliche Angaben machte und versuchte alles zu verschleiern .

    Nun, sie traut dem Staat in dieser Sache offenbar nicht über den Weg. Ich hätte mich möglicherweise ganz genauso verhalten. Sollte ich mal in eine lebensbedrohliche Situation kommen und gezwungen sein, einen Angreifer zu töten dann werde ich auch alles dafür tun, dass der Staat gar nicht erst erfährt, dass ich es war, da mir das Risiko, für eine ganz normale Notwehr bestraft zu werden, zu hoch erscheint.

    „Haben Sie etwa etwas zu verbergen?!“ – „Vor euch Bütteln JA!“

  54. Das die Frau sich vor Gericht verantworten muß, zeigt doch, wie krank unsere Justiz inzwischen ist. Totschläger werden mit Bewährungsstrafen auf freien Fuß gesetzt, jemand der in Notwehr jemanden tötet, um Schaden von der eigenen Person abzuwenden, geht möglicherweise in den Knast. Ich hoffe nur für die Frau, daß sie einen guten Anwalt hat.

    Ich bekomme wieder Magengeschwüre, wenn ich das lese.

  55. #27 xyrol
    Richtig ist zwar, dass häufig in PI eine gewisse Einseitigkeit der Sichtweise vorkommt. Dies ist aber ein teilweiser Ausgleich der ungleich stärker einseitigen und grob verdrehenden „Bericht-„erstattung der deutschen Schmierenblätter wenn es um den Islam im allgemeinen und ausländer im Besonderen geht.
    Aber – gerade in diesem Fall zeigt sich doch ein starkes Gerechtigkeitsgefühl vieler Schreiber. Nach Ihren verdrehenden, vefrlogenen Worten hätte man erwarten können, dass hier alle auf die „böse Türkin2, möglicherweise sogar Mohammedanerin ? wir wissen es nicht) „eindreschen“ würden, weil sie sich erdreistete, einen Räuber zu erschießen! Aber – das Gegenteil ist der Fall! Die gute Frau wird – auf Grund fehlender genauerer Kenntnisse m. E. etwas voreilig – fast durchweg in #Schutz genommen und ih Verhalten gebilligt, obwohl der Täter ein „Biodeutscher“ sein könnte (der – nicht gesicherte – Vorname spricht zunächst dafür).
    Sie haben sich – als möglicher Linksfaschist (= Supergutmensch) – hier am falschen Objekt aufgegeilt! Ihnen liegen vermutlich Räuber, Messerstecher, Erpresser und anderes Gesindel nmehr am Herzen als eine friedliche Gesellschaft, in der Eigentunmsrechte geachtet werden! Daher stehen Sie – zur abwechslung mal – auf Seiten des täters, obwohl er ein Deutscher sein könnte! Dass Leute Ihrer Gesinnung Deutsche in Schutz nehmen, gilt vermutlich nur für Kriminelle!
    #57 Platow
    Volle Zustimmung zu Ihrer Einlassung!
    Ergänzend zu obiger Aussage muss ich auch sagen, dass die Sachlage leider viel zu unklar ist, um meinersetis Stellung beziehen zu können! Für mich dabei entscheidend ist nicht die Frage des Waffenbesitzes, sondern der Ablauf des gesamten Vorgangs einschließlich der Frage, in welcher Beziehung der Täter und die Frau zueinander standen! Sollte er sie tatsäxchlich mit seienr Waffe bedroht haben, sehe ich jedoch keinen Grund für sie, nicht zu schießen! Notwehr wäre in diesem Fall mit Sicherheit gegeben!

  56. Wenn jeder, der einen Juwelierladen überfallen will, von vorn herein weiß, dass er dabei nicht mehr lebend rauskommt, dann hören solche Überfälle auf …

    Der Frau gehört eine Taperferkeitsmedaille verliehen.
    Man geht halt nicht mit einer Schusswaffe in der Hand zum Juwelier.

  57. #64 Kaleb (01. Aug 2012 11:12)

    Mich interessiert hier nicht eine abgehobene wirklichkeitsfremde, trockene Diskussion über Notwehr, Selbstjustiz etc

    Schließe mich deshalb den Ausführungen von . #33 Agora (01. Aug 2012 09:31) an.

    Muss dazu sagen, dass ich anlässlich der von einem anderen Kommentator geposteten Informationen um einiges zurückgerudert bin.

  58. Sehr gut! Sich wehren, massiv – das muss ENDLICH ERLAUBT SEIN.

    Genug Fälle wie Sven G. (München) u.v.a.m.

    Die sollte ein Verdienstkreuz bekommen für ihre Notwehr-Tat!

  59. „Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert um kommen“, so steht es jedenfalls in der Bibel.
    Leider ist nichts über die Nationalität des toten Räubers bekannt, vielleicht hat er aus kulturellen Gründen diese Bibelpassage nicht gekannt.

    Das Problem bei der alten Dame ist, dass sie hätte angeben sollen, ihn absichtlich töten zu wollen.
    Dann wäre sie mit der Notwehr fein raus gewesen (wie damals der Rocker, der den SEK-Beamten durch die geschlossene Wohnungstür erschoss).
    Aber weil sie es nicht „wollte“, hat sie den Totschlag an der Backe.

    Ich wünsche Ihr jedenfalls viel Glück / Erfolg und finde an ihrer Tat, ihr Eigetum zu verteidigen, nichts verwerfliches…

  60. #27 xyrol (01. Aug 2012 09:11)

    an diesem artikel erkennt man zu welch einem braunen sumpf PI verkommen ist.

    jeder nicht moslem, der in einer eindeutigen notwehrhandlung, exakt die gleiche “tat” begannen haette waere hier in den himmel gehoben worden. vorallem wenn der taeter ein moslem gewesen waere.
    ————
    des lesens nicht mächtig oder etwas dumm?
    niemend hier hat bis zu ihren schwachsinningen kommentar diese frau kritisiert. im gegenteil. wenn ihr linken spinner nichts findet dann erfindet ihr einfach was?

  61. Ad 29

    Also wer eine Waffensachkundeprüfung abgelegt hat, muss eine Schreckschusswaffe auch erkennen, ohne in den Lauf zu sehen.
    In Aufregung oder bei schlechten Lichtverhältnissen ist das natürlich etwas anderes, hier irren sich selbst Polizisten.

  62. Wer eine Waffe zur Notwehr einzusetzen gedenkt, sollte sich im Vorfeld Gedanken machen, wie er dem Staatsanwalt glasklar vermittelt warum er zum Waffengebrauch gezwungen war, keine andere Möglichkeit sah, sein Leben zu schützen.
    Die gute Frau hat sich um Kopf und Kragen geredet und gelogen. Weshalb sollte ein Staatsanwalt den Rest der Geschichte glauben?
    Meine 2ct

  63. Die Frau hat den Räuber laut hr-Bericht in den Hinterkopf (!) geschossen und als die Polizei kam behauptet, dass der Mann von einem Komplizen getötet worden sei. Etwas dubios ist das schon.

  64. Ich denke, die Frau verdient die Unterstützung der Öffentlichkeit. Ihre Herkunft darf dabei keine Rolle spielen.

  65. #8 rufus (01. Aug 2012 08:07)“Türkische Frauen in DE besitzen Schusswaffen?“
    Auch Gemüsehändler und Familienangehörige sind oft bewaffnet. Denn eine gefühlte „Ehrverletzung“ kann nur mit Mord und Totschlag wieder „bereinigt“ werden…
    Das gehört zur „kulturellen Identität“ dieser fröhlichen Menschen.

  66. So gerechtfertigt die Notwehr vmtl. war, mit der falschen Aussage, dass eik zweiter Täter den ersten erschossen hat, hat sie sich selbst in den Knast befördert. Falschaussage und Behinderung der Justiz sind keine Kleinigkeiten und sie verliert dadurch auch viel an Glaubwürdigkeit, was bei Notwehr wichtigt ist.

    Dumm gelaufen für die Dame.

    PS: ich gehe davon aus, dass es ein echter Christain war. Bild desimformiert in solchen Fällen nicht.

  67. Eine deutsche Ladeninhaberin hätte sich lieber politkorrekt ausrauben und erschießen lassen.

    Hoppla!
    Nicht in diesem Fall.
    Der Täter hatte eine Gaspistole – schon vergessen? Nix mit politkorrektem Fremdsuizid.

  68. Alles emotionale Unmutsäußerungen mit politischem Hintergrund hier im Forum!

    Bitte um Akteneinsicht, erst dann können wir miteinander
    diskutieren!

  69. Ich bin auch auf den Ausgand gespannt da ich den Fall vom Rentner von sittensen verfolge den die Staatsanwaltschaft ja nun wieder vor den Kadi zerrt und in Berufung gegangen ist.

    Zur Erinnernung :

    Dieser Erschoss bei einem Einbruch den schwerkriminellen Labinot S. – Der Mann ist stark gehbehindert !!

    Seitdem lungert Labinots Familie bei dem Rentner vor der Türe rum ….

  70. Zur Frage nache der Legalität der Waffe:
    „Auf Nachfrage des Gerichts erklärte sie, den Revolver mit »drei Schuss Munition von einem Jugoslawen« gekauft zu haben, weil sie im Frühjahr 2011 schon einmal überfallen worden sei.“
    Näheres
    in den lokalen Nachrichten

  71. Welch ein Deppenland! In den USA würde diese Frau zur neuen Ikone. In Deutschland muss sie sich vor Gericht verantworten! Well done, egal welche Nationalität diese Frau hat. Genau richtig gehandelt.

    Nur in Deutschland nicht. Hier ist der Räuber der Held.

    Wir brauchen Amerika in Deutschland, was die Verwirrung der Justiz betrifft.

    Der Täter ist der Täter und verantwortlich für alles, was später passiert.

    Man kann dieser Dame nur viel Glück vor dem deutschen Kadi wünschen.

  72. Als Türkin in Deutschland hat die 67-jährige Juwelierin zwei große Fehler gemacht:

    1. Sie hat sich zu sehr inte­griert, in­dem sie als Selb­stän­dige mit Edel­metall­eigen­tum nicht auf Hartz IV an­ge­wie­sen ist und Steu­ern zahl­te. Allei­ne der Um­gang als Ge­wer­be­treibende mit all den Dienst­stel­len un­se­rer Ver­wal­tungs­dik­ta­tur läs­st auf we­nig bis kei­ne Sprach­de­fi­zi­te schlie­ßen; so et­was ist po­li­tisch und in­te­gra­tions­­in­du­stri­ell lei­der un­ver­wert­bar. Ge­bähr­ma­schine für Fach­ar­bei­ter ist heu­te eher der Trend, Wa­ren­han­del mit Schmuck­kun­den schon fast fa­schis­tisch.

    2. Anstelle einen Kom­pli­zen zu er­fin­den, hät­te sie bes­ser ei­nen frem­den­feind­li­chen Über­fall da­raus kon­stru­ieren sol­len. Da es ja schon vor ei­nem Jahr ge­schah, hät­te Bun­des-Wulff a.D. auf di­rek­tem Weg die Sadt Giessen be­reist, um bei ei­ner Live-TV-Schal­tung in Erdogans Amts­ge­mä­cher der tür­ki­schen Ge­schäfts­frau welt­öf­fent­lich den Res­pekt al­ler Deut­schen für so viel Zi­vil­cou­rage ge­zollt. Kein kom­mu­nis­tischer Staats­an­walt hät­te sei­ne Kar­ri­ere mehr ris­kiert und ihr Ei­gen­nutz vor Not­wehr un­ter­stel­lt. Dem Pö­bel je­doch den „ge­rech­ten An­teil ihres Ge­schäfts­ver­mö­gens“ ge­walt­sam vor­zu­ent­hal­ten, geht gar nicht.

    Ich wollt‘, es wär‘ Ironie.

    Wenn die Juwelierin eine Haftstrafe bekommt, gehe ich stark davon aus, dass ihr das Finanzamt die Geschäftsaufgabe unterstellt, ihr daraus resultierende und saftige Vorauszahlungsbescheide schickt, und der Staat sich den Schmuck dann zur Sicherung seines Steueranspruchs einfach selbst nimmt, bevor dies ein anderer Verbrecher tut. Das wird dann der verbliebene Rest Anspruch auf innere Sicherheit sein, den sich unsere Verwaltungsdiktatur noch gönnt.

  73. #90 Sebastian
    wenn der OPA bat-man geschaut hätte, beim
    amoklauf, wären einige der opfer am leben
    und der spinner für immer „geheilt“.
    man braucht dringend mehr solcher opas!
    😉
    dem hätte ich gerne eine ausgegeben.

  74. #71 Rechtspopulist (01. Aug 2012 12:28)

    Wenn jeder, der einen Juwelierladen überfallen will, von vorn herein weiß, dass er dabei nicht mehr lebend rauskommt, dann hören solche Überfälle auf …

    Der Frau gehört eine Taperferkeitsmedaille verliehen.
    Man geht halt nicht mit einer Schusswaffe in der Hand zum Juwelier.

    Völlige Zustimmung. So etwas sollte sich unter potentiellen Tätern rumsprechen, dann wäre D ohne weitere Überwachung ein kleines Stück sicherer.
    Wir sollten eine Webseite „Free Arap Y.“ einrichten, oder eine Initiative auf der Startseite „Unterstützt Arap Y.“, ein offener Brief oder so etwas in der Art. Die ganzen Schnappatmer würden umgehend einen Herzinfarkt bekommen.

    #91 Leitplanke (01. Aug 2012 23:37)
    Genial geschrieben. Vermutlich viel näher an der Wahrheit als Dir selber lieb ist…

  75. Und es ist mir wurst, ob der Täter „biodeutsch“ oder MiHiGru oder „Südländer“ oder was auch immer war.
    Ich habe 7 Jahre ehrenamtlich im Gefängnis gearbeitet, gerade die Räuber sind unverbesserlich. Einen haben wir insgesamt 4x in 7 Jahren begrüßen dürfen, jede Entlassung mit dem Vorsatz, endlich ehrlich zu werden. Bei seinem 4. Aufenthalt zettelte er noch sowas wie eine Revolte an, danach ging es in den Hochsicherheitstrakt in einem anderen Gefängnis, wo wir ihn nicht mehr besuchen konnten.
    Und das war nur der exremste Fall. Oft haben wir kurz vor Entlassungen gehört „Diesmal habe ich den perfekten Plan“, von Besserung keine Spur. Die reinen Diebe und Einbrecher sind immer ein wenig geschockt, wenn sie beim ersten Knastaufenthalt auf Räuber und Drogis treffen, und haben meistens nach dem ersten Mal genug.
    Der Abschaum sind neben den Vergewaltigern und Kinderf…, die im Knast verdientermaßen das schlimmste Los haben, die Erpresser. Die Mörder bereuen oft, was sie getan haben, und werden durch den langen Aufenthalt oft auch gebrochen. Die Erpresser verfluchen die Fehler in ihrem Plan und wollen es auf jeden Fall beim nächsten Versuch besser machen, die lassen sich von den meistens zu milden Strafen weder brechen noch abschrecken.
    Wer in Notwehr Räuber und Erpresser erschießt, sollte nicht vor Gericht stehen, sondern ein Verdienstkreuz bekommen, weil er sich wirklich um unser Land verdient gemacht hat.

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