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Soll nach Höcke nun auch Poggenburg gehen?

[1]Allmählich gewinnt man den Eindruck die AfD, oder zumindest Teile davon, planen im Superwahljahr 2017 einen Suizid mit Ansage. Als ob die Causa Höcke nicht schon genug Wähler an der Wählbarkeit der AfD zweifeln lassen würde, wird nun offenbar ein zweites Fass aufgemacht. Vor mehr als einer Woche wurde der Landesvorsitzende der AfD in Sachsen-Anhalt und Mitglied des Bundesvorstandes André Poggenburg (Foto re.) für Teile einer Landtagsrede, die als „Nazivokabular“ bezeichnet wurden, massiv seitens des politischen Gegners und der Lynchpresse attackiert [2]. Nun steht im Raum, dass auch gegen ihn möglicherweise ein Parteiausschlussverfahren angedacht sei.

(Von L.S.Gabriel)

Poggenburg hatte in einer Debatte, im Zusammenhang mit einer aufgrund linker Gewaltdrohungen abgesagten Veranstaltung der AfD-nahen Hochschulgruppe „Campus-Alternative“ im Januar an der Uni Magdeburg, gefordert, „linksextreme Lumpen müssen von deutschen Hochschulen verbannt werden.“ Statt eines Studienplatzes sollten die Studenten lieber praktischer Arbeit zugeführt werden. „Helfen sie dabei, die Wucherung am deutschen Volkskörper endgültig loszuwerden“, so der AfD-Chef in seiner Rede. Auch forderte die AfD im Zusammenhang mit der Debatte um linke Gewalt, extremistische Gruppen strenger zu kontrollieren und sie von der Fördermittelvergabe auszuschließen. Das gefällt den monetär gepamperten linken Gewaltaffinen natürlich nicht.

Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) unterstellte Poggenburg daraufhin eine Ausdrucksnähe zu Adolf Hitler und SPD und Grüne unterstützten natürlich sofort und gerne den Schwung der Nazieule. Die medialen Scharfrichter wetzten daraufhin ihre Messer und gebaren in wenigen Stunden eine Vernichtungskampagne gegen Poggenburg und weil es so praktisch ist gleich gegen die gesamte AfD.

André Poggenburg konterte [3] dem Spektakel um seine Rede sehr souverän und ruhig u.a. so:

Ganz ehrlich, ich stehe zu jedem Wort! Mit #NS-Sprache hat das allerdings nichts zu tun. Ich habe mich lediglich unserer, also der deutschen, Sprache so deutlich bedient, wie das gegenüber Linksextremisten und #Antifa eben notwendig ist.

Zu einem Hetzartikel der Huffington-Post [4], die mit „Schande für Deutschland“ titelte, schrieb er:

Verqueres linkes Denken,

anders kann man es nicht bezeichnen, wenn sich die #Systempresse mehr darüber echauffiert, dass ein Wort der deutschen Sprache benutzt wird, welches #Nazis auch mal gebrauchten, anstatt sich deutlich gegen linksextreme Gewalt an der Uni zu positionieren.

Die tatsächliche „Schande“ sind nicht meine deutlichen Worte gegen #Antifa & Co. im Landtag, sondern, dass #Linksextreme mit Gewalt den politischen Diskurs und die demokratische Meinungsfreiheit verfassungswidrig einschränken wollen!

Im Übrigen habe ich keinesfalls #Hitler zitiert, nur weil ich ein gleiches Wort unserer deutschen Sprache gebrauchte. Hitler hat auch Kamerad, Mutter und Deutschland gesagt, dürfen diese Worte deshalb nicht „zitiert“ werden? Einen solchen Blödsinn im Artikel liest man selten und das möchte heutzutage etwas heißen.

Dazu kommt, dass Poggenburg Parteichefin Frauke Petry in der Causa Höcke scharf kritisierte [5]: „Wer unliebsame Positionen nicht aushält, hat wahrscheinlich selbst Probleme mit seinem Demokratieverständnis“, so Poggenburg und er prophezeite ihr „geschädigt aus diesem Konflikt hervorgehen“.

Nun ist es nicht ungewöhnlich, wer die Königin angreift, muss mit Spielverlust rechnen. Einem Bericht der Bildzeitung zufolge, den die dpa [6] kolportierte soll Poggenburg nun Ähnliches wie seinem Parteikollegen Björn Höcke drohen. Offiziell wurde das aber seitens der AfD noch nicht bestätigt. Die Stellungnahme des AfD-Sprechers Christian Lüth ist aber mehr als dünn. Dernach stünde ein Parteiausschluss Poggenburgs „bisher nicht auf der Tagesordnung“.

Der im Politjargon trainierte Leser spürt bei dieser Aussage förmlich die Ausflucht und man erwehrt sich nicht des Gefühls, dass dieses Thema zwar (noch) nicht auf der Tagesordnung steht aber doch ein relevantes ist.

Hier die Rede Poggenburgs:

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Proteste gegen „Maritim“ zeigen Wirkung: Hotelkette setzt AfD bundesweit auf Blacklist

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD),Kampf gegen Rechts™,Rote SA | 241 Kommentare

[7]Die Konzernleitung der Maritim-Hotels hat nach einer massiven Denunziations- und Einschüchterungskampagne jetzt angekündigt [8], nach dem Kölner Bundesparteitag Ende April der AfD keine Räume mehr zur Verfügung zu stellen. Zudem wurde für alle Maritim-Hotels ein Hausverbot gegen Björn Höcke ausgesprochen. Die links-rot-grüne Szene zeigt sich vom Kniefall des Maritim-Konzerns und vom AfD-Ausschlussverfahren gegen Björn Höcke bislang jedoch unbeeindruckt: Die Proteste gegen den AfD-Parteitag und das Maritim gingen weiter, solange der Parteitag nicht komplett abgesagt sei – Höcke hin oder her.

(Von Markus Wiener, Köln)

Das federführend für die linke Generalmobilmachung verantwortliche Bündnis „Köln gegen Rechts“ formulierte seine Aufforderung zur bedingungslosen Kapitulation von Maritim und AfD wie folgt:

Maritim will der AfD „gegenwärtig“ keine Räume mehr vermieten.

AfD-Bundesparteitag soll aber im Maritim Köln stattfinden. Köln gegen Rechts fordert Kündigung des Vertrages.

Die massiven Proteste, die es in den letzten Wochen gegen die bisherige privilegierte Partnerschaft zwischen der Maritim-Hotelkette und der AfD gegeben hatte, haben Wirkung gezeigt. Noch Anfang der Woche sprach ein AfD-Sprecher von den guten Geschäftsbeziehungen zwischen AfD und Maritim, die seit Jahren bestünden. Jetzt scheint es damit erstmal vorbei zu sein. [..]

Auch wenn uns der Begriff „gegenwärtig“ etwas irritiert, freuen wir uns, dass die breiten Proteste Wirkung zeigen und hoffen, dass die Ankündigung sich nicht damit erledigt, wenn Herr Höcke am 22. 4. nicht zum Parteitag erscheint und/oder aus der AfD ausgeschlossen wird. Es gibt viele Höckes in der AfD. Bei aller Freude über diesen Schritt der Maritim Zentrale fordern wir weiterhin das Maritim auf, den Parteitag in Köln abzusagen.

Die linken Demokratiefeinde haben also durch ihre Erfolge erst Recht „Blut geleckt“. Weiterhin unterstützt von einem breiten Bündnis um Oberbürgermeisterin Henriette Reker, dem organisierten Karneval und sämtlichen Altparteien in Köln. Was am Dienstag auch in einer turbulenten Debatte im Kölner Stadtrat, bei dem das Maritim offen zum Vertragsbruch aufgefordert wurde, festzustellen war und durch OB Reker noch einmal bekräftigt [9] wurde.

Derweil läuft auch die bundesweite Mobilisierung linksextremer Schlägerkommandos [10] gegen den AfD-Parteitag ungebremst weiter. Wie vom Verfasser dieser Zeilen bereits in einem früheren PI-Artikel [11] zum Thema prognostiziert, droht der 22. April nun tatsächlich analog zum Anti-Islamisierungskongress im Jahr 2008 zu einem heißen Tanz für alle Beteiligten zu werden. In den verblendeten Gehirnen mancher Gut- und Linksmenschen scheint eben allein schon die Vorstellung einer patriotischen Großveranstaltung westlich der Linie Schwerin-Magdeburg der pure Horror zu sein.


Zum Autor: Der Politologe Markus Wiener ist Vorsitzender der Ratsgruppe Pro Köln im Kölner Stadtrat.

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Video: Merkel muss weg-Mittwoch in Berlin

geschrieben von PI am in Widerstand | 153 Kommentare

„Merkel abschieben“, lautet die heutige Losung beim Merkel muss weg-Mittwoch (MMWM) von 18 bis 19 Uhr [12] vor dem Kanzleramt in Berlin. Eine Gruppe ausdauernder Patrioten rund um die AfD Brandenburg wird sich auch heute wieder direkt vor Merkels Einsatzzentrale für ihren Kampf gegen Deutschland und seine Bürger einfinden, um auf die Rechtsverstöße der Invasionschefin hinzuweisen. Auf der Facebook-Seite von MMWM gibt es ein Livestream-Video der Veranstaltung [13].

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Berlin: Pakistanischer Kinderschänder bleibt frei

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Rapefugees | 184 Kommentare

[14]Im September vergangenen Jahres verging sich Tayyab M., ein 27-jähriger pakistanischer Gast der Kanzlerin an einem kleinen Mädchen (PI berichtete [15]). Dabei war er von zwei Mitbewohnern seiner Unterkunft überrascht worden, die ihn überwältigten und ihn eigentlich der Lynchjustiz im Lager ausliefern wollten. Die Security und die herbeigerufene Polizei verhinderte das aber gerade noch. Dennoch kam es zu einer Tragödie: Gerade als die Beamten den Rapefugee abführen wollten, stürzte der aus dem Irak stammende Vater der Sechsjährigen mit einem Messer auf den Vergewaltiger seines Kindes los. Weil der aufgebrachte Mann anders nicht zu bändigen war, schossen die Beamten auf den Tobenden. Der Iraker erlag kurz darauf im Krankenhaus seinen Verletzungen. Am Dienstag stand nun der Kinderschänder in Berlin vor Gericht [16].

An der Schuld des Pakistaners gab es keine Zweifel. Die Zeugen, die Aussagen des Missbrauchsopfers und die ärztlichen Atteste über die Verletzungen des Kindes bestätigten die Schuld und Tayyab M. legte auch ein Geständnis ab. Der Täter hatte sich vor der Tat schon über einen längeren Zeitraum das Vertrauen des Kindes erschlichen. Am Tattag war es ihm so ein Leichtes das unbedarfte Mädchen an einen abgelegenen Ort (Foto) zu locken, wo er sich an ihm verging.

Angeblich war die Vergewaltigungsfachkraft wegen „einiger politischer und finanzieller Probleme“ aus Pakistan geflohen. Seine Reise aus seinen „finanziellen Problemen“ führte den Mann über den Iran, die Türkei, Griechenland, Serbien und Österreich nach Germoney. Während der Verhandlung nannte er seine „Flucht“ „Gruppenreise“. Seine Frau ließ er aus Kostengründen in Pakistan zurück. Da er nun keinen Zugriff auf seine persönliche sexuelle Befriedigungsflatrate hatte, musste eben eine Sechsjährige herhalten. Ihm sei egal gewesen, ob er sich an einem Mädchen oder einer Frau vergehe, hatte er dem Gericht gesagt.

Das erschreckende Urteil: Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung. Die Begründung: Der sexuelle Übergriff sei nur kurz gewesen. Tayyab M. gilt noch für zwei Monate als geduldet. Mit einer Abschiebung danach ist aber wohl auch in diesem Fall nicht zu rechnen. Er selbst will jedenfalls in Deutschland bleiben. Er will Papiere und einen Arbeitsplatz.

Das Unrechtsbewusstsein dürfte wohl nicht recht groß sein und dieses Skandalurteil wird auch nicht dafür sorgen, dass der Kinderschänder eines entwickelt. Er weiß nun, wenn er sich beeilt und er ein Kind „nur kurz“ missbraucht hat das in Deutschland de facto keine Konsequenzen. Ein echter Pädophiler dürfte er seiner Aussage nach nicht sein, also wird er sich beim nächsten Mal vielleicht ein etwas älteres lebendiges Sexspielzeug aussuchen, da gibt es vielleicht dann auch nicht so viel Stress mit wütenden Elternteilen. (lsg)

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Urteil München: Erfolg für die Meinungsfreiheit

geschrieben von byzanz am in Deutschland,Islamaufklärung,Justiz | 175 Kommentare

[17]Am gestrigen Valentinstag fand vor dem Landgericht München Teil vier des „Krebsgeschwür“-Prozesses statt. Für das im Zuschauerraum anwesende gute Dutzend Islamkritiker sowie meinen Anwalt Sascha Giller (BKR) und mich auf der Anklagebank war das Urteil Balsam für die seit Jahren von der Justiz geschundene Seele: Im Sinne der Meinungsfreiheit gab es einen Freispruch, der auch der Islamaufklärung den Rücken stärkte. Die Richterin betonte, dass im politischen Bereich der Spielraum für Kritik größer sei. Es dürfe auch bei den verschiedenen Religionen kein zweierlei Maß in der Rechtssprechung geben. Sie zeigte sich überzeugt, dass die beanstandete Formulierung nicht zur Verhandlung im Gerichtssaal gelandet wäre, wenn sie dem Christentum gegolten hätte.

(Von Michael Stürzenberger)

Die eineinhalbstündige Verhandlung bewies, dass der Richterin an einer gründlichen Aufarbeitung des Falles gelegen war. Ich hatte für PI am 12. März 2013 in einem ausführlichen Artikel [18] über eine mehrstündige Kundgebung im Zuge des Bürgerbegehrens gegen das in München geplante Islamzentrum berichtet. Nach einer mehrseitigen Beschreibung der erschütternden Berichte von ausländischen Besuchern über ihre Erfahrungen mit dem Islam in ihren Ländern formulierte ich – auch in dem Wissen über die 1400-jährige brutale Eroberungsgeschichte des Islams mit 57 unterworfenen Ländern, in deren Zuge geschätzt 270 Millionen Menschen getötet wurden, was durch einschlägige Befehle in Koran und Hadithen gedeckt ist – folgenden Satz:

„Der Islam ist wie ein Krebsgeschwür, das die (noch) freien Völker dieses Planeten zersetzt und nach und nach mit dem Gift dieser brandgefährlichen, intoleranten, frauenfeindlichen, gewalttätigen und machthungrigen Ideologie infiziert.“

Direkt im Anschluss verdeutlichte ich in dem Artikel, dass sich diese Kritik an den verfassungsfeindlichen Bestandteilen dieser Ideologie keinesfalls an die Menschen richtet:

Da kann man tausendmal betonen, dass sich die faktisch fundierte Islam-Aufklärung nicht gegen sie, sondern nur gegen die Ideologie richtet. Moslems fühlen sich mit dem Islam eins, und da darf eben nichts Negatives geäußert werden. Das war schon bei Mohammed so, der seine harmlosen Kritiker wie einen alten dichtenden Mann und eine Spottlieder singende Frau einfach töten ließ.

Trotzdem begann für mich damit ein Gerichtsmarathon, der sich über mittlerweile dreieinhalb Jahre und vier Instanzen hinzieht. Am 5. Juni 2013 bekam ich vom Amtsgericht München wegen „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungs-vereinigungen gemäß §166 Abs. 1 StGB“ einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu jeweils 30 Euro, insgesamt also 1200,- Euro. Mein Anwalt und ich legten unverzüglich Einspruch ein [19], da wir selbstverständlich diese Formulierung faktisch begründen können. Am 7. Oktober 2014 kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht, bei der ich zu 50 Tagessätzen zu je 50,- Euro, also insgesamt 2500,- Euro, verurteilt wurde [20]. Wesentlicher Punkt in der Urteilsbegründung war die befürchtete „Störung des öffentlichen Friedens“:

Die Veröffentlichung dieses Textes ist geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, da die auf diese Weise erfolgte Beschimpfung des lslam die Befürchtung rechtfertigt, dass das Vertrauen der betroffenen Muslime in die Respektierung ihrer religiösen Überzeugung erschüttert oder jedenfalls beeinträchtigt werden kann und dass bei Dritten die lntoleranz gegenüber Muslimen gefördert wird.

Dieser Einschätzung haben mein Anwalt Sascha Giller von der Kanzlei BKR-Rechtsanwälte und ich in der Revisionsverhandlung am gestrigen Tage entschieden widersprochen. Das Verschweigen der gefährlichen Bestandteile des Islams wird mittelfristig zu einer Katastrophe führen, denn wenn sich der Islam weiter unkritisiert ausbreitet, kommt es früher oder später unweigerlich zu der in der islamischen Ideologie kompromisslos gefordeten weltlichen Machterringung, die letztlich auch mit Gewalt, Terror und Töten durchgesetzt zu werden versucht wird.

Durch die Aufklärung und die Verzichtsforderung auf diese verfassungsfeindlichen Bestandteile ist es hingegen vielmehr möglich, dass eine weitere Gewalteskalation wie in der Vergangenheit vermieden werden kann. Appeasement gegenüber totalitären Ideologien hat in der Geschichte der Menschheit bisher immer in die Katastrophe geführt, da darf die Hoffnung auf eine kurzfristige Wahrung des „öffentlichen Friedens“ nicht Motiv des Handelns sein. In der Urteilsbegründung des Amtsgerichtes vom 7. Oktober 2014 war vor allem meine Verwendung von bestimmten Begriffen beanstandet worden:

Die Bezeichnungen ,,Krebsgeschwür“, ,,zersetzen“, ,,Gift“ und „infiziert“ sind in Abgrenzung zu z.B. den Begriffen ,,intolerant, frauenfeindlich, gewalttätig, machthungrig“ eben keine wohl von der Meinungsfreiheit gedeckte Wertungen, wertende Argumente oder Ahnliches, sondern bloße herabwürdigende Beschimpfungen.

Diese hatte ich als Metaphern verwendet, was ich in der Verhandlung ausführlich erläuterte. Aus dem vor zweieinhalb Jahren gefällten Amtsgerichts-Urteil konnte man auch die Besorgnis herauslesen, dass durch die klare Islamkritik Unruhe in der moslemischen Bevölkerung ausgelöst werden könnte:

Es ist allgemein und damit auch gerichtsbekannt, dass eine derartige Verhaltensweise gerade beim derzeitigen Zustand unserer Gesellschaft eine hohe Verunsicherung bei den betroffenen Personen hervorrufen kann.

Dies stellte ich in der gestrigen Verhandlung als verhängnisvolle Fehleinschätzung dar: Nicht die Ruhe bringt uns weiter, sondern die Unruhe, die Diskussion und die direkte Auseinandersetzung mit den gefährlichen Bestandteilen des Islams. Gerade wirklich überzeugt friedliebend eingestellte Moslems müssen dazu aufgerüttelt werden, an der dringend notwendigen Modernisierung ihrer Religion mitzuwirken, sonst werden der Terror, die Gewalt, das Töten und die Frauenunterdrückung niemals ein Ende haben. In der gestrigen Verhandlung wurde auch diese Einschätzung des Amtsgerichtes eingehend beleuchtet:

Weiterhin sind diese Außerungen nicht etwa durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Diese Auffassung lässt nämlich außer acht, dass auch das Grundrecht der Religionsfreiheit geschützt ist und die Rechte auf freie Meinungsäußerung nicht unbegrenzt gelten.

Mein Anwalt Sascha Giller und ich führten aus, dass gerade der Islam die Meinungs- und Religionsfreiheit bedrohe. Dies erkennt man beispielsweise auch an den jüngsten Entwicklungen in der Türkei, wo der fundamental-islamisch eingestellte Ministerpräsident Erdogan unliebsame Kritiker massenhaft einsperren oder aus ihren Ämtern entfernen lässt. Bei jedem seiner öffentlichen Auftritte betont Erdogan die Orientierung an den Islam und seinen Gott Allah. In diesem Zusammenhang ist es eminent wichtig, weswegen er im Jahr 1998 in der damals noch modern geprägten Türkei für zehn Monate inhaftiert und zu lebenslangem Politikverbot verurteilt wurde. Seine damalige Ankündigung setzt er jetzt Zug um Zug um, was ich dem Gericht auch vortrug:

„Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“

Ich stellte auch das Buch des bekannten Staatsrechtlers Prof. Karl Albrecht Schachtschneider „Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam“ als wegweisend dar. Darin beschreibt er, dass der Islam eben vor allem eine politische Ideologie ist, die strikte Vorgaben für ein Gesellschaftssystem inklusive eigener Gesetzgebung liefert und frontal mit unserem Grundgesetz kollidiert. Es kann keine unbeschränkte Religionsfreiheit für eine sogenannte Religion geben, deren Ziel die Abschaffung der Demokratie und die Installierung einer Theokratie ist, in der die in unserem Grundgesetz festgeschriebenen Menschenrechte nicht mehr gelten.

In ihrer Begründung des Freispruchs bewies die Richterin, dass all diese aktuellen Entwicklungen durchaus in die juristische Beurteilung einfließen. Sie betonte, dass die Werte unserer Gesellschaft in der Verfassung niedergeschrieben seien. Die Freiheit sei darin ein wesentlicher Faktor, und der umfasse auch die Meinungsfreiheit. In anderen Ländern sehe man, wie diese eingeschränkt werde. Dies beträfe Journalisten, Beamte, Richter und politisch aktive Personen.

Die Richterin stellte klar, dass das Gericht meine Aussage weder als richtig noch als falsch bewerte, sondern nur, ob ich sie als Angeklagter äußern dürfe. Die Meinungsfreiheit stehe jedem Menschen zu, und im politischen Bereich sei der Spielraum hierbei größer. Es wäre ein grober Verstoß gegen das demokratische Verständnis, unliebsame Meinungen einzuschränken. Deren Grenzen seien erst bei unsachlicher Schmähkritik erreicht, die das Ziel habe, andere Menschen schlechtzumachen.

Die Richterin meinte zwar, dass ich bei meiner Islamkritik den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen würde, aber mit meiner Formulierung ausdrücken wollte, dass die Verbreitung des Islams eine Gefahr sein kann. Hierbei könne man ein Krebsgeschwür auch heilen. Durch die Formulierung „wie ein Krebsgeschwür“ hätte ich einen Vergleich angestellt. Es handele sich um keine Behauptung, sondern eine Meinungsäußerung. Hierbei sei der Artikel 5 des Grundgesetzes zur Meinungs- und Pressefreiheit maßgeblich.

Provokationen mit harten Worten seien erlaubt. Die im Grundgesetz in Artikel 4 festgelegte Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit beinhalte, dass jeder Bürger eine Religion wählen, aber eben auch nicht wählen, und diese auch kritisieren könne. Die Frage sei, ob der §166 des Strafgesetzbuches wirklich Religionen schütze oder vielmehr etwas anderes, nämlich den öffentlichen Frieden.

Wenn Kritik nicht mehr gestattet sei, dann würde ein Teil der Demokratie verloren gehen. Die Richterin äußerte ihre Überzeugung, dass es keine Strafverfolgung gegeben hätte, wenn eine solche Formulierung über die christliche Kirche geäußert worden wäre. Es müssten für alle Religionen gleiche Maßstäbe gelten.

Die Richterin betonte, dass die Staatsanwaltschaft das Recht auf Revision hätte, worauf es dann zu einer weiteren Verhandlung vor dem Oberlandesgericht kommen würde. Dort saßen wir [21] am 18. November des vergangenen Jahres im Rahmen dieses Marathonprozesses schon einmal. Das Landgericht hatte mich zuvor in der zweiten Instanz freigesprochen, was aber nur ein Freispruch zweiter Klasse war, denn in der Begründung war nur die geringfügige Verbreitung der Aussage über die Internetseite PI maßgeblich, die nach Meinung des Gerichtes hauptsächlich von Menschen mit der gleichen Gesinnung gelesen werde und nicht die Außenwirkung einer großen Zeitung oder eines öffentlichen Auftritts hätte. Daher sei die Störung des öffentlichen Friedens nicht gegeben.

Diese Begründung war aber für meinen Anwalt Sascha Giller (BKR Rechtsanwälte) und mich nicht zielführend und daher hatten wir auch gar nichts dagegen, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegte, worauf das Oberlandesgericht den Fall zu einer erneuten Beurteilung durch eine andere Kammer des Landgerichtes zurückverwies, was zu der gestrigen Verhandlung führte.

Es bleibt nun abzuwarten, ob es tatsächlich noch in die fünfte Runde dieses Prozesses geht. Dem Staatsanwalt ist es zuzutrauen, dass er es noch einmal darauf anlegt, denn er führte in seinem gestrigen Plädoyer aus, dass es für ihn eine Trennung zwischen Islam und „Islamismus“ gebe und er meine faktisch begründeten Ausführungen zum Islam nicht teile. Die Richterin zeigte sich jedenfalls davon überzeugt, dass auch das Oberlandesgericht zu keinem anderen Urteil kommen werde.

In einem Punkt muss ich den ansonsten wirklich hervorragenden Ausführungen der Richterin widersprechen: Ich sehe, um in ihrem Bild zu bleiben, den islamischen Wald ganz genau, in dem jeder einzelne Baum das Naturschutzgebiet unserer freiheitlichen Gesellschaftsform existentiell bedroht. Auch wenn die geballten Fakten für jemand, der sich nicht so intensiv mit dem Islam beschäftigt, geradezu erschlagend und möglicherweise übertrieben wirken können, muss man es immer wieder betonen:

Wir haben es mit der größten Bedrohung im 21. Jahrhundert zu tun. Die täglichen Terror-Ereignisse, die mittlerweile auch hierzulande spürbar sind, bestätigen unsere seit über einem Jahrzehnt vorgetragenen Warnungen. Irgendwann werden es auch unsere schärfsten Kritiker einsehen, dass sie uns Unrecht zugefügt haben.

Um dem Gericht und dem Staatsanwalt diese Fakten näherzubringen, legte ich eine umfassende zehnseitige Beweisführung vor, der ich auch eine Beschreibung der 1400-jährigen kriegerischen Eroberungsgeschichte des Islams und ein Dossier über die ideologische Übereinstimmung des Islamischen Staates mit den theoretischen Grundlagen des Islams beilegte. Diese Unterlagen liegen nun bei den Akten, und es ist zu hoffen, dass in künftigen Verfahren diese unumstößlichen Fakten in die juristische Bewertung einbezogen werden.

Wer die Gefahr einmal erkannt hat, der weiß, was alles auf dem Spiel steht. Wir patriotischen konservativen Islamkritiker stehen hierbei in der Tradition der Widerstandskämpfer im Dritten Reich um Graf Stauffenberg und den Helden der Weißen Rose, auch wenn diese sich in einem diktatorischen Staat einer ganz anderen Gefährdung ausgesetzt sahen als wir und hierfür unsere tiefste Bewunderung verdienen. Sie stellten sich einer vergleichbaren totalitären Ideologie entgegen, und es ist unser staatsbürgerliches Recht, rechtzeitig die erneute Etablierung einer ähnlichen Diktatur unter anderen Vorzeichen zu verhindern.

[22]

Ich möchte an dieser Stelle all den Islamkritikern in ganz Deutschland danken, die uns in München über all die Jahre immer wieder tatkräftig unterstützt haben. Sie waren gestern bei dieser regelrechten Sternstunde im Geiste mit dabei, als ich gemeinsam mit einem guten Dutzend Gesinnungsgenossen in dem Gerichtssaal endlich einmal das Gefühl hatte, von der Justiz objektiv beurteilt zu werden.

[23]

Der 14. Februar 2017 im Münchner Landgericht bedeutete einen großen Erfolg für die Meinungsfreiheit und stellte ein wichtiges Signal für die Zukunft dar. Im Sinne von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten.

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Politischer Frühjahrsputz am Kölner Rathaus

geschrieben von PI am in Altparteien,Korruption | 63 Kommentare

[24]Auch wenn im Kölner Rathaus immer noch ewiggestrige Gutmenschenfanatiker den Ton angeben – so wie am Dienstag bei einer heftigen Debatte über den bevorstehenden AfD-Bundesparteitag – so tut sich wenigstens was an der Fassade: War diese bisher als Litfasssäule der Altparteien für illegale Parteiwerbung missbraucht worden (PI berichtete) [25], so sah man am Dienstag fleißige Helferlein an den Fensterscheiben der Altparteien-Ratsfraktionen – wie hier auf dem Foto bei den Grünen – Werbetafeln und Aufkleber abkratzen.

Zu verdanken ist dieser politische Frühjahrsputz der Ratsgruppe Pro Köln. Diese hatte seit über einem Jahr die Stadtverwaltung und kommunale Aufsichtsbehörden mit Anfragen und Beschwerden bombardiert, woraufhin zuguterletzt Ende Januar doch noch eine Weisung der Bezirksregierung Köln zur Entfernung der illegalen Parteiwerbung erfolgte. Diese „Bitte nach umgehender Entfernung“ wegen des „Anscheins indirekter Parteienfinanzierung“ wurde durch die Hausrechtsinhaberin, also Oberbürgermeisterin Henriette „Armlänge“ Reker, schließlich auch an die Fraktionen der Altparteien weiter geleitet. Vor der gestrigen Ratssitzung waren augenscheinlich alle Fraktionen außer der SPD-Fraktion der „Bitte“ bereits nachgekommen. In der Sitzung des Stadtrates betonte OB Reker auf Nachfrage des Pro Köln-Ratsherrn Markus Wiener, dass sie davon ausgehe, dass auch die Sozialdemokraten bald folgen würden.

Auch PI wird an dieser kleinen, aber feinen Geschichte, bis zum Schluss dran bleiben. Denn dem verbrauchten und korrupten Establishment gilt es selbst bei den Details stets auf die schmutzigen Finger zu schauen …

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Antisemiten bei dpa?

geschrieben von PI am in Antisemitismus | 78 Kommentare

Die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa) ist die größte Nachrichtenagentur der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist in etwa 100 Ländern der Welt vertreten und beliefert mit ihren Berichten alle namhaften Medien. Ihr Umsatz lag im Jahr 2015 bei etwa 90,7 Millionen Euro. Mit der geballten deutschen Pressemacht im Rücken haben ihre Korrespondenten Stefanie Järkel und Michael Donhauser (dpa-Auslandsdienst) nun eine neue jüdische Gefahr präsentiert, die alle Elemente einschlägiger antijüdischer Verschwörungstheorien abdeckt. (Die ganze Story bei israelnetz.com [26])

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In eigener Sache: PI jetzt noch sicherer!

geschrieben von PI am in PI | 59 Kommentare

Viele werden es schon beim Blick auf die Adressleiste ihres Browsers gemerkt haben: Als Folge der letzten DDoS-Angriffe auf PI und um eine sicherere Datenübertragung zu gewährleisten, haben wir die standardmäßige HTTP-Verbindung in eine HTTPS-Verbindung geändert. HTTPS (HyperText Transfer Protocol Secure) [27] ist ein Protokoll, mit dem eine gesicherte Verbindung zwischen Server und Client aufgebaut wird, die nicht von Unbefugten abgehört werden kann und die es PI nicht wohlgesinnten Hackern schwerer macht, uns lahm zu legen. In der Übergangszeit kann es in den nächsten Tagen bei der Zählweise unserer Besucher in der Top100-Liste von blogcounter.de [28] (dort liegt PI seit Jahren auf Rang 1) noch zu vereinzelten Problemen kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen. Eine kleine Bitte zum Schluss: Neben dem bestehenden DDoS-Shield entstehen uns durch die Umstrukturierung auf HTTPS einige Zusatzkosten für die Zertifikate und steigende Kosten bei steigendem Traffic. Wer uns dabei unterstützen möchte, kann dies hier tun. [29] Auch kleine Beträge helfen uns weiter. Vielen Dank!

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Urteil: Schallende Ohrfeige für Bremer Senat

geschrieben von PI am in Justiz | 50 Kommentare

Im Kampf David gegen Goliath hat der Bremer Bürgerschaftsabgeordnete Jan Timke (46, BIW) erneut einen bemerkenswerten Sieg vor dem Staatsgerichtshof im kleinsten Bundesland errungen. Dieses Mal ist der Einzelabgeordnete gegen die unzureichende Beantwortung von Parlamentsanfragen durch den rot-grünen Bremer Senat zu Felde gezogen und hat der Politik nach Gutsherrenart eine krachende Niederlage beschert.

Stein des Anstoßes war eine parlamentarische Anfrage Timkes an die rot-grüne Bremer Landesregierung im Oktober des Jahres 2014, die sich auf das Planungsverfahren für den von der Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) abgelehnten Bau des Offshore-Terminals Bremerhaven (OTB) bezog. Ganz konkret wollte der Abgeordnete Jan Timke seinerzeit wissen, ob der Senat bereits Absprachen mit der Bundeswasserstraßenverwaltung diesbezüglich getroffen habe. Die damalige Antwort durch einen Sprecher des Bauressorts fiel nicht nur denkbar knapp aus, sondern kam mit einem knackigen „Nein“ einer glatten Lüge gleich, wie sich rund zwei Jahre später an einer Pressemitteilung des Bausenators zur gleichen Thematik feststellen ließ. Denn darin hieß es plötzlich, das Planfeststellungsverfahren für den OTB sei nach „intensiver Abstimmung“ mit der Bundesbehörde erfolgt. Timke fühlte sich abermals getäuscht und zog vor den Staatsgerichtshof. Das wegweisende Urteil zur Stärkung der Abgeordnetenrechte kann hier [30] (PDF-Dokument) eingesehen werden.

Wer mehr darüber erfahren möchte, welche Voraussetzungen benötigt werden, um im linksgrünbunten Bremen Senator zu werden, dem sei der PI-Artikel „Kommunistenfan ohne Ausbildung wird Senator“ [31] aus dem Jahre 2010 wärmstens empfohlen…

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Aydan Özoguz fordert Wahlrecht für Ausländer

geschrieben von PI am in Deutschland,Islam-Kollaboration,Islamisierung Deutschlands,Lumpen,Siedlungspolitik | 282 Kommentare

[32]Offensichtlich um die Islamisierung und den Austausch der Wählerschaft zu beschleunigen fordert die Integrationsbeauftragte Aydan Özoguz (SPD, Foto) schon seit vielen Jahren, dass alle in Deutschland lebenden Ausländer, inklusive jener, die nicht aus EU-Ländern kommen, Wahlberechtigung erhalten (PI berichtete hier [33] und hier [34]). Nun bekommt sie Unterstützung seitens einer von ihr geleiteten Kommission, die im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung ein Konzept zur Umformung Deutschlands in eine Einwanderungsgesellschaft erarbeitet hat. „Miteinander in Vielfalt“, titelt das Papier. Die 38-köpfige Kommission setzte sich selbstverständlich aus Vertretern von Migrantenverbänden, „religiösen Gemeinschaften“, sogenannten Islamwissenschaftlern und Vertretern der Linkspresse zusammen.

(Von L.S.Gabriel)

In vielen deutschen Städten sind die heute Minderjährigen mehrheitlich keine Deutschen [35]. In Offenbach zum Beispiel haben mehr als 80 Prozent der Kleinkinder keine deutschen Wurzeln mehr.

Der zweite Vorsitzende dieser Islamisierungskommission, der linke Migrationsforscher Professor Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung doziert: „Ein gutes Zusammenleben kann nur gelingen, wenn alle am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland teilhaben können.“ Brücker will ebenso wie Özoguz nichts mehr als Deutschland endlich den Ausländern übergeben zu können. Uns das als Erfolgsmodell zu verkaufen ist sein Lebensinhalt. So biegt er für die Bertelsmann-Stiftung Statistiken so hin, dass am Ende dabei herauskommt, die unsere Sozialsysteme penetrierenden Eindringlinge spülten uns im Laufe ihres Daseins durchschnittlich Mehreinnahmen von deutlich über 14.000 Euro pro Kopf [36] in die Sozialtöpfe. Außerdem seien die Plus-Deutschen „klar besser qualifiziert“ als die Einheimischen [37]. „Migration ist mit Wohlfahrtsgewinnen verbunden“, so Brücker.

Die neue Wählerschaft soll aber nicht nur die gewünschten Politiker in die Ämter hieven, sie soll noch weit mehr Rechte erhalten, geht es nach der von Özoguz geleiteten Kommission. „Wir setzen jetzt mal ein Gegenbild. Man kann über Einwanderung auch ganz anders reden, erst recht in einer Gesellschaft, die Einwanderung richtig viel verdankt, etwa ihren Lebensstandard“, sagt Özoguz.

Die, „die schon länger hier leben“, hätten die Andersartigkeit der Neuwähler zu akzeptieren. Also dann wohl auch Frauenfeindlichkeit, Kinderschändungen, Konfliktlösungen mit Latten, Eisenstangen, Macheten und Messern, die Verdrängung all dessen was Deutschland bisher ausgemacht hat und Gewalt als Antwort auf alles, das den neuen Heiligen nicht schmeckt. Einwanderung müsse demnach zur Normalität werden in Deutschland. „Wir plädieren dafür, dass der Umgang damit selbstverständlich wird“, heißt es. Deutschland sei seit Langem ein Einwanderungsland, aber es müsse zu einer Einwanderungsgesellschaft werden.

Deshalb wird außerdem eine Absenkung der Mindestaufenthaltsdauer bei der Anspruchseinbürgerung und Möglichkeit zur doppelten Staatsbürgerschaft gefordert. Überhaupt müsse der Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft erleichtert werden. Auch Volksabstimmungen sollen von Ausländern künftig mitentschieden werden. Des Weiteren solle ein „nationaler Rat für Integration“ dafür sorgen, dass mehr Ausländer in Verwaltung und Medien mitentscheiden. „Interkulturelle Öffnung“ heißt dieser Konzeptvorschlag.

Da weiß man wohin die Reise 2017 gehen soll. Denn auch wenn Özoguz, das türkische Islam-U-Boot mit radikalislamischem Familienhintergrund [38] bisher erfolglos war mit ihrer Forderung nach einem Ausländerwahlrecht, im Superwahljahr hat sie gute Chancen, dass ihre Träume vom Recht der Ausländer über Deutschland bestimmen zu können realisiert werden.

Die Kommission nennt ihr Werk „Leitbild für die Einwanderungsgesellschaft“ und formuliert die „Demokratie durch Mischung stärken“ zu wollen – welch Absurdität. Mit Integration hat das freilich nichts zu tun, sondern es soll so eine eigene neue Gesetzgebung gegen die heimische Bevölkerung etabliert werden.

Wie PI aus gut informierten Kreisen erfuhr, bastelt die Groko gerade an einer massiven Änderung des Wahlgesetzes, die noch im Frühjahr rechtzeitig von der Bundesregierung durchgewunken werden soll. Künftig soll also gleich im Ausland, in der Türkei, in Afrika oder anderen Invasorenherkunftsländern entschieden werden, wer in Deutschland regiert und damit werden dann de facto auch unsere Gesetze in diesen Ländern gemacht, natürlich zum Wohle der neuen deutschen Bevölkerung.

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