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EILT: Terror in London – Auto- und Messer-Dschihad – Fünf Tote und 40 Verletzte

[1]Auf der Westminster-Bridge in London sollen am frühen Mittwochnachmittag mehrere Menschen mit einem Auto niedergefahren worden sein, bevor das Fahrzeug nahe dem Eingang von Portcullis House, in dem sich Büros der Abgeordneten befinden, in die Brückenbegrenzung krachte. Vor dem Parlamentsgebäude wurden mindestens zwei Personen durch Schüsse niedergestreckt. Ein Angreifer ist Zeugen zufolge mit einem Messer durch ein Tor zum Parlamentsgelände gestürmt und hat einen Polizisten niedergestochen [2]. Auch von einer Explosion wird berichtet. Die U-Bahn-Station „Westminister“ wurde geräumt und geschlossen. Auch das Parlamentsgebäude wurde abgeriegelt und die Abgeordneten angewiesen worden es nicht zu verlassen. Die Behörden stufen das Ereignis als Terrorakt [3] ein.

Update – 23.50 Uhr: Laut Scotland Yard [4] (NSY), fünf Tote und 40 Verletzte, der Angreifer wurde erschossen, es soll nur einen Täter geben, der laut NSY-Sprecher vom „internationalen Terrorismus inspiriert“ gewesen sei.

Update – 22 Uhr: Neuesten Berichten [5] zufolge ist die Identität des Angreifers noch nicht gesichert.
Update – 21.15 Uhr: Laut britischer Medien soll der Dschihadist Abu Izzadeen [6] (Foto, u.) das Tatfahrzeug gelenkt und die Polizisten mit dem Messer angegriffen haben. Er ist bekannt für Hasspredigten, in denen er erklärte, dass alle Kuffar im Parlament getötet werden müssten. Pierre Vogel verbreitet seine Videos [7].

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Ein Polizist verstarb [9] an den Folgen der Messerattacke. Drei Kinder sollen ebenfalls verletzt sein.

Moslemin, spaziert mit ihrem Mobiltelefon beschäftigt an Terror-Opfer vorbei:

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Videos und Bilder der Szenen

Moment der Attacke:

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Tobias Ellwood (Conservative Party), Parlamentarischer Staatssekretär im Außenministerium versuchte vergeblich das Leben des schwerverletzten Polizisten zu retten:

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Stellungnahme von Scotland Yard:

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Video: Merkel-muss-weg-Mittwoch in Berlin

geschrieben von PI am in Widerstand | 38 Kommentare

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Denkmalamt hat Probleme mit Nationalfarben

geschrieben von PI am in Deutschland,Russland | 112 Kommentare

[27]In Seelow im Brandenburgischen Märkisch-Oderland befindet sich eine Gedenkstätte für die gefallenen Soldaten des 2. Weltkrieges. Ein kleiner Gehweg auf den Seelower Höhen führt zur „Statue des sowjetischen Soldaten“. Ursprünglich war dieser Weg 1972 als Symbol der deutsch-sowjetischen Freundschaft in den Farben schwarz-rot-gold verlegt worden. Und obwohl sich rund um den ganzen Hügel diese Farbgebung findet, wusste das kaum jemand noch, denn die Steine waren mittlerweile verwittert und porös. Die gesamte Gedenkstätte soll in den kommenden Jahren saniert werden. Der Landkreis als Eigentümer hat mit denkmalrechtlicher Bewilligung den Weg erneuert. Der erstrahlt nun in ehemaligen deutschen Nationalfarben. Spätestens seit die Kanzlerin persönlich die Nationalflagge angewidert entsorgte wissen wir aber, dass schwarz-rot-gold offenbar ein Kennzeichen deutschen Makels ist und möglichst zu verschwinden hat. Dementsprechend reagiert auch das Denkmalamt [28].

Thomas Drachenberg, Landeskonservator des Denkmalamtes empört sich: „Ich bin fassungslos.“ Er möchte, dass die Platten in einheitlich graue getauscht werden, die jetzige Farbgebung wäre demnach nicht genehmigt. Die Erlaubnis habe sich auf den Erhalt des Bestandes und nicht auf einen Nachbau bezogen, heißt es.

Das Denkmal soll an die entscheidende Schlacht bei Seelow im sowjetischen Vormarsch auf Berlin 1945 erinnert. Die veranschlagten Kosten von rund 1,6 Millionen Euro für die Sanierung der Gedenkstätte werden auch von Spendengeldern getragen, u.a. vom russischen Gaskonzern Gazprom, der 45.000 Euro beisteuerte. Nun wird nach Lösungen gesucht. Gernot Schmidt (SPD), Landrat von Märkisch Oderland will sich, wenn es keine Einigung gibt, dem Denkmalamt fügen.

Die deutschen Nationalfarben sind wohl ebenso verpönt und stehen zur Debatte wie die in diesem Fall damit dargestellte Freundschaft zu Russland.

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„Ich bin kein Sympathisant der AfD, aber…“

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD) | 104 Kommentare

Wenn die Meinungskorridore immer enger werden, wächst die Sorge, sich an deren Wänden Schrammen zu holen. Ein Symptom dafür mag sein, dass auch eher konservative Intellektuelle inzwischen vor jedem nichtnegativen Statement über die AfD zu betonen pflegen, sie hätten mit dem Schwefel-Detachement des Politikbetriebs nichts zu schaffen („Ich bin kein Sympathisant dieser Partei, aber wie man mit ihr umgeht, ist nicht recht“; „Man muss Frau Petry oder Herrn Gauland nicht mögen, aber was sie da sagen, ist ja nicht falsch“ etc. pp). Es handelt sich um eine Art öffentliche rituelle Waschung, mit welcher man bekundet, noch zur akzeptierten Gesellschaft zu gehören.

Sogar bei der Verurteilung von Gewalttaten kommt jenes rhetorische Mittel in Gebrauch („Mich verbindet inhaltlich wenig mit dieser Partei, aber dass man die Autos von AfD-Politikern anzündet/die Häuser von ihnen angreift/ihre Kinder mobbt…“ etc.). Ähnlich grotesk wirkt es, wenn bei wahlprognostischen Umfragen die Zustimmung zur Tschandala-Partei niedriger liegt als bei den Wahlen selbst, weil viele Leute ihre politische Präferenz außerhalb der Wahlkabine nicht zu offenbaren wagen. Was in gewissem Sinne gegen die Kabine spricht.

Für Journalisten ist es vollkommen unmöglich geworden, neutral über die „Rechtspopulisten“ und ihr Umfeld zu berichten, aber die meisten kämen ja gar nicht erst auf den Gedanken. Ein Medienschaffender von der FAZ hat ein Buch über die AfD geschrieben und erteilt darin den anderen Parteien Ratschläge, wie die Schändlichen zu behandeln und zu bekämpfen seien, ganz unabhängig und in allen Ehren versteht sich. Der Werbedienstleister Ströer wird genötigt [29], Erklärungen abzugeben, warum er die Wahlwerbung der AfD [30] überhaupt plakatiere.

Das ist zwar rechtens und Usus und gut demokratisch, doch die gesamte Zivilgesellschaft ist dagegen, und wenn Hotels den Parias den Zutritt verweigern können, dann sollten sich auch Werbeflächenvermieter zivilgesellschaftlich beflügelt in den Sturmbann couragierter Boykotteure einreihen, herrschaftszeiten und Höcke verrecke! Die Kirchen, Gewerkschaften, Universitäten, Theater, Verlage, Parteien, Sportvereine und der Herr Schulz von der globalistischen Internationale machen es doch vor! „Auf ‚ethnische Säuberungen‘ folgen ‚ethische Säuberungen'“ (Frank Lisson, „Weltverlorenheit“).


(Text gefunden auf Michael Klonovskys „Acta Diurna“ [31] / Foto oben: AfD-Litomobil vor der Ditib-KaserneZentralmoschee in Köln-Ehrenfeld)

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Video: „Parade für die Mutter aller Deutschen“

geschrieben von PI am in Widerstand | 17 Kommentare


RT Deutsch-Reporter Stev Drews berichtet #live aus #Halle von der „Parade für die Mutter aller Deutschen“ am Moritzburgring. Anlass der Veranstaltung ist der Besuch von Bundeskanzlerin Angela #Merkel an der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina in Halle (Saale). Der Initiator „In Svens Welt“ [32] ist umstritten. Die einen finden ihn, seine Auftritte und Äußerungen großartig, für die anderen trifft mindestens das Gegenteil zu. Auf jeden Fall polarisieren seine Aktionen. Stev berichtet wie immer neutral und ist Auge und Ohr für Interessierte.

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Die Profiteure der deutschen „Kollektivschuld“

geschrieben von PI am in Deutschland | 153 Kommentare

[33]Der Name (Kollektivschuld) verrät dem aufmerksamen Leser die Herkunft dieses Begriffs: Kollektiv entlarvt seinen sozialistischen Ursprung, treffender, den nationalsozialistischen. Die Nationalsozialisten arbeiteten erstmals mit dem Begriff, um das Volk zu nötigen, bei der nationalsozialistischen Stange zu bleiben („Endsieg“, „Endlösung“). Die sozialistische Kollektivschuld sucht die Schuld für einzelne Taten nicht bei dem konkreten, meist obrigkeitlichen Täter, sondern allen Angehörigen einer bestimmten Gruppe (hier die Deutschen), weil sie allein durch die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe, im konkreten Fall ihre Staatsangehörigkeit, moralisch verantwortlich seien.

(Essay von Uwe Gattermann in zwei Teilen / Teil 1)

Moral ist aber nicht justitiabel und „Schuld“ setzt ihrerseits für Verbrechen (die Rechtswissenschaft verwendet allgemein den Begriff „Verbrechen“, unterscheidet nicht zwischen Verbrechen und Vergehen [§ 12 StGB]) tatbstandsmäßige, rechtswidrige und schuld-hafte Handlungen Einzelner voraus, wie Tatbestände wie Täterschaft, Anstiftung, Beihilfe (§§ 25 ff. StGB) verdeutlichen: „Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft“ (§ 29 StGB).

Tatbestandsmäßigkeit von Handlungen bedeutet, daß sie mit den vom Gesetz umschriebenen eines bestimmten Deliktstypus übereinstimmt; Rechtswidrigkeit bezeichnet den Widerspruch zu den generellen Sollens-Anforderungen des Rechts ausdrückende negative Werturteil über die Tat, während die Schuld den Sachverhalt meint, auf Grund dessen dem Täter aus seiner Tat ein Vorwurf gemacht werden kann.

Auch in den Nürnberg Kriegsverbrecherprozessen lehnte man die These von der Kollektivschuld aller Deutschen ab. Allerdings wurde das deutsche Volk kollektiv „entnazifiziert“, also „moralisch“ (nicht justitiabel) in die Verantwortung genommen, wie es Sozialisten noch heute tun. Das deutsche Strafrecht beruht damals wie heute auf dem Grundsatz individueller Verantwortlichkeit.

Strafe setzt Schuld voraus (BVerfGE 9, 169; 20, 331; 23, 123; 28, 391; BGH 2, 200; 10, 259). Dieser „Schuldgrundsatz“ hat Verfassungsrang, er folgt sowohl aus dem Rechtsstaatsprinzip als auch daraus, daß eine Strafe ohne Schuld gegen Art. 1 I. GG verstoßen würde. In der Sache hat das Schuldprinzip in § 46 StGB und anderen Bestimmungen (z. B. §§ 17 ff.) hinreichend Aus-druck gefunden. Seine Notwendigkeit ergibt sich schon daraus, daß die Strafe keine wertindifferente Maßregel ist, sondern zugleich einen sozialethischen Tadel gegen den Täter enthält. Da-raus folgt, daß Strafe höchstpersönlich und erst dann gerechtfertigt ist, wenn die persönliche Verantwortung des Täters für die rechtswidrige (tatbestandliche) Tat, sein „Dafür-Können“ hinzukommt (vgl. z. B. BGH 2, 200 u. v. m.). Außerdem wäre Strafe ohne Schuld auch unter general- und spezialpräventiven Gesichtspunkten offenbar sinnlos und daher nicht erforderlich. (Schönke/Schröder, Lehrkommentar zum StGB 22. Aufl., Vorbem. § 13 Rd.-Nr. 103)

Objektiv betrachtet waren die nationalen Sozialisten mit dem Vorwurf der Kollektivschuld maßvoller als ihr heutiges, internationalsozialistisches Pedant, denn sie gemahnten die Generation der Täter an die Folgen ihrer Schuld für ihre Nachfahren, Kinder, Enkelkinder, alle künftigen Deutschen, zu denken, an die „zweite Schuld“ und der daraus folgenden „Last, Deutscher zu sein“ (Ralph Giordano). Die Inter-Nationalsozialisten unterstellen dem ursprünglichen Gedanken diametral entgegengesetzt den Enkeln und allen künftigen Generationen dagegen, so zu denken und zu handeln wie die damaligen Anstifter, Täter, Mitläufer und Gleichgültigen, als Kollektiv einer „primitiven, blutreinen herzens- und verstandesschlichten hackenzusammenschlagenden, blauäugig gehorsamen und strammen Biederkeit“, eine „vollkommene nationale Simplizität“ (Thomas Mann) und überhöhen zugleich sich selbst zu einem „reifen, vielerfahrenen Kulturvolk“ (Thomas Mann), das dem sie alimentierenden, wertschöpfenden „biersaufenden Pöbel“ erst einmal Werte einbimsen muß.

Auch Ralph Giordano schrieb in seinem Buch „Die zweite Schuld oder von der Last Deutscher zu sein“ (wie oben John le Carr?) nicht von Kollektivschuld, sondern der höchstpersönlichen, dem „schweren Vergehen schuldig gewordener Älterer an den schuldlos beladenen Söhnen, Töchtern und Enkeln – sie sind die eigentlichen Opfer der zweiten Schuld, denn was die Großeltern und Eltern nicht abgetragen haben, kommt auf sie über“ (S. 21). Was die Inter-Nationalsozialisten als Kollektivschuld wie eine Monstranz vor sich hertragen, das ist in Wirklichkeit ihr Verbrechen an den „schuldlos beladenen Enkeln“, den eigentlichen Opfern der zweiten Schuld!

Und Geschichte wiederholt sich doch!

Thomas Mann nannte in seiner Rede „Appell an die Vernunft“ (17.10.1930) im Berliner Beethoven-Saal den Nationalsozialismus „eine Riesenwelle exzentrischer Barbarei und primitivmassendemokratischer Jahrmarktsrohheit“ mit „Massenkrampf, Budengeläut, Halleluja und derwischmäßigem Wiederholen monotoner Schlagworte, bis alles Schaum vom Munde hat“ und stellte die Frage, ob das deutsch sei und ob „das Wunschbild einer primitiven, blutreinen herzens- und verstandesschlichten hackenzusammenschlagenden, blauäugig gehorsamen und strammen Biederkeit, diese vollkommene nationale Simplizität in einem reifen, vielerfahrenen Kulturvolk wie dem deutschen“ überhaupt verwirklicht werden könne. Kann sie nicht, wie Geschichte und Gegenwart zeigen, denn es war keine „nationale“, sondern eine sozialistische Simplizität, in der das „völkische“ Band lediglich als Vorwand diente (wie heute das internationalistische).

Deutlich brachte das Noack als Präsident des II. Senats des Ehrengerichtshofs der Reichs-Rechtsanwaltskammer für den „deutschen Rechtswahrer“ auf den Punkt:

Letzte Bindung ist die nationalsozialistische Weltanschauung. Wenn ich lediglich meinem Gewissen verantwortlich bin, so kann dieses Gewissen selbst wieder nur Ausfluß der mich beherrschenden Weltanschauung sein. Entweder ich erkenne die Weltanschauung an. Oder die Weltanschauung und mein Gewissen stimmen nicht überein. Gilt nun für uns die nationalsozialistische Weltanschauung, so muß das Gewissen des einzelnen Deut-schen dieser Anschauung entsprechen. Es kann also deutscher Rechtswahrer und damit freier Anwalt nur der sein, dem durch seine Blutszugehörigkeit zum deutschen Volke die nationalsozialistische Weltanschauung Gewissen geworden ist. Derjenige, bei dem das nicht der Fall ist, hat die Pflicht, aus der deutschen Volksgemeinschaft auszuscheiden, d. h. zum mindesten muß er sich des Tätigwerdens innerhalb der Volksgemeinschaft enthalten. Er kann mithin nicht freier Anwalt sein. Daraus folgt für die Ehrengerichtsbarkeit, daß derjenige, der durch seine Handlungen beweist, daß der Nationalsozialismus nicht sein Gewissen ist, aus der deutschen Anwaltschaft ausgeschlossen werden muß. (Noack, „Kommentar zur RRAO“ [Reichsrechtsanwaltsordnung], 2. Aufl., S. 27)

Deutscher konnte danach nur der sein, dessen Gewissen die nationalsozialistische Weltanschau-ung geworden war. Es zählten überhaupt nicht die „Blutsbande“ (die werden heute nur wieder gern vorgeschoben), sondern ausschließlich die Gesinnung, die gleichen „Blutsbande“, die bei den Inter-Nationalsozialisten zählen! Deswegen mußte kollektive Repression angewendet wer-den. Mit Manns Worten fühlt man sich in die Gegenwart (insbesondere 2015, 2016) versetzt und versteht, warum sie obrigkeitlich aufoktroiert werden konnte und kann:

Die nationalsoszialistische Machtergreifung wurde von den sozialen Führungsgruppen (Beamtentum, Heer, Justiz, Wirtschaft) zumeist, liest man die damaligen Äußerungen, wohlwollend, ja begeistert aufgenommen und in der ersten Zeit nahezu vorbehaltlos unterstützt. Dies war weniger auf die Akzeptierung des Parteiprogramms als vielmehr da-rauf zurückzuführen, daß der Nationalsozialismus dieselbe Sprache, dieselben Klischees und Schlagworte wie der autoritäre Obrigkeitsstaat der Wilhelminischen Zeit gebrauchte und dieselben Feindbilder reproduzierte. („Recht, Verwaltung und Justiz im Nationalsozialismus“, Martin Hirsch, Dietmut Majer, Jürgen Meinck (Herausgeber), Nomos Verlagsgesellschaft, S. 43)

Der amerikanische Chefankläger Michael Jackson brachte das vor dem Nürnberger Tribunal so treffend auf den Punkt:

Tausend kleine Hitlers diktierten, tausend Nachahmer Görings stolzierten umher, tau-send Schirachs hetzten die Jugend auf, tausend Sauckels hießen Sklaven arbeiten, tau-send Streichers und Rosenbergs fachten Haß an, tausend Schachts und Speers und Funks verwalteten, finanzierten und unterstützten die Bewegung. („Das Tribunal”, Michael Burk, Franz Schneekluth Verlag KG, München 1973, S. 184)

Der amerikanische Chefankläger beschrieb die Merkels, Gabriels, die de Maizières, die Anstifter (§ 26 StGB)! Im Gegensatz zu den „sozialen Führungsgruppen“ (Kollektiven) gab es schon zu NS-Zeiten „die Menschen, die man mitnehmen muß“, zur Not auch gewaltsam, den Deutschen auf der Straße. Z. B. zur Frage der Judenverfolgung gibt es von Dresdnern verfaßte Untersuchungen, als NS-Opfer über jeden Zweifel erhaben, die Verbrechen der nationalen Sozialisten zu beschönigen. Da wären zur „Frage der „Endlösung“ Ludwig Marcuse mit seinem Buch „Mein zwanzigstes Jahrhundert“ und seine Schwester Edith mit ihren Aufzeichnungen im Buch des Bruders, und da ist der namhafteste Chronist jener Zeit, mit Dresden im Visier, Victor Klemperer. Sein Titel: „Tagebücher 1933-1945“, acht Bände.

Diese Autoren standen seinerzeit mitten im Leben der Stadt, Klemperer als Zwangsarbeiter und als Schneeschipper in öffentlichen Straßen. Als Hitler im Oktober 1941 den Zenit der Macht erreicht hatte, lautete Klemperers Fazit: „Fraglos empfindet das Volk die Judenverfolgung als Sünde.“ Und er wurde noch deutlicher. Am 6. März 1942, nachdem er wochenlang als „Besternter“ in Dresdens Straßen Schnee geschaufelt hatte: „Aber ich glaube, auf einen (Hitler-)Gläubigen kommen doch wohl schon fünfzig Ungläubige. Genauso ist wohl das Verhältnis derer, die uns mit Vergnügen arbeiten sehen oder beschimpfen, zu den Sympathiekundgebern…“ Ein etwas anderes Bild als bei den „sozialen Führungsgruppen“, die den Nationalsozialismus „zumeist“ „wohlwollend, ja begeistert aufgenommen“ haben. Und die Last eines intellektuellen Prekariats, Überzeugungstätern und Mitläufertums muß bekanntlich jedes Volk mit durchschleppen.

Beispielhaft für die „sozialen Führungsgruppen“ (und schlechten Vorbilder) stehen historisch die Geschehnisse um Hitlers sog. Legalitätseid, aktuell der Umgang der Bundesanwaltschaft mit der von diversen Staatsrechtlern festgestellten Regierungskriminalität insbesondere in Sachen „Flüchtlingskrise“, auch die Staatsanwaltschaften sind davon nicht ausgenommen.

Dr. Robert Kempner, seinerzeit Justitiar der Polizeiabteilung des Preußischen Innenministeriums, versuchte nach dem Verfahren gegen Hitler vor dem Reichsgericht, die Oberreichsanwaltschaft zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Meineids gegen Hitler zu bewegen. Oberreichsanwalt Werner, der sich später als Nationalsozialist entpuppte, zog das Verfahren jedoch hin, das nach dem Rat Staatssekretärs Wilhelm Abbeg die Grundlage für Hitlers Ausweisung (und damit das Ende des Nationalsozialismus) schaffen sollte.

Das gleiche Muster läßt sich heute beobachten: Am 01.12.2015 erstattete ich beim Generalbundesanwalt eine Strafanzeige gegen Merkel und ihre Mittäter wegen bandenmäßigem Einschleusen von Ausländern (§§ 95 f. AufenthaltsG) und bekam später, wie Hunderte andere Bundesbürger auch, eine Verfahrenseinstellung mitgeteilt, weil „Hochverrat“ (§ 81 StGB) nicht einschlägig sei. Hier hat die Bundesanwaltschaft das Verfahren allerdings nicht „hingezogen“, sondern sich der Strafvereitelung im Amt (§ 258 a StGB) schuldig gemacht. Eine solche „Rechtsfindung“ ist nicht neu, sie begann spätestens in der „Bimbes-Republik“, wo schon Helmut Kohl (CDU) sich trotz fünf falscher Amtseide nicht wegen Meineids (§ 154 StGB) vor Gericht verantworten mußte, weil ein Amtseid, so die erstaunliche Expertise von Staatsanwaltschaft, Landesjustizministerium und Bundestagsverwaltung, gar kein „richtiger“ Eid sei, sondern ein „deklatorischer“, weswegen es auf den Wahrheitsgehalt nicht ankomme („Nur so dahingesagt“, Spiegel Nr. 44 v. 30.10.2000, S. 49). Wenn das zuträfe, warum dann überhaupt einen Eid? Dort wie hier haben wir es mit namentlich bekannten Tätern zu tun, nicht mit Kollektiven!

Wie schon jetzt festzustellen ist, handelte es sich sowohl beim Nationalsozialismus wie dem heutigen Inter-Nationalsozialismus um ein „Eliten“-Projekt (neudeutsch), treffender um ein obrigkeitliches, das mit Demokratie so wenig zu tun hat wie jeder Sozialismus. Ersterer konstruierte „Kollektivschuld“, beide instrumentalisieren sie, um den Souverän mal zu nötigen (§ 240 StGB), mal zu erpressen (§ 253 StGB). Auf der „Poleposition“ liegt der Rassismusvorwurf (gefolgt von der „Kriegsschuld“, wie immer die aussehen mag), der den Wertschöpfern von den Wertschröpfern permanent unter die Nase gerieben wird. Hier ein prominentes, vielsagendes Beispiel von 2006:

Schäuble sagte, die Weltmeisterschaft sei zudem eine große ‚Werbeaktion gegen Ausländerfeindlichkeit und für Integration‘ gewesen. ‚So bunt ist unser Land selten gewesen, das macht Mut für die Zukunft.‘ Auf die Frage nach den mentalen Wirkungen der Weltmeisterschaft sagte Schäuble, die Deutschen hätten gelernt, daß sie gar nicht so sei-en, wie sie geglaubt hätten. Die WM sei ein großes Fest gewesen, jetzt sei der Alltag wie-der eingekehrt. Es können ja schließlich auch nicht alle Tage Weihnachten sein. Schäuble sagte: ‚Nun wenden wir uns nach dem Sommermärchen wieder dem Alltag zu, und der fordert (…) unsere ganze Anstrengung im Kampf gegen Rassismus und Gewalt in den Stadien“ („Schäuble: So bunt ist unser Land selten gewesen“, FAZ v. 06.12.2006).

Schäuble: Wir sind gar nicht so ausländerfeindlich wie wir dachten. Wie die Nationalsozialisten nur die „Volksgemeinschaft“ (womit, wie oben S. 2 f. dargetan, weniger die Rasse als die „richtige“ Ideologie gemeint war,) vertraten, vertreten die gekränkten Inter-Nationalsozialisten die „Sozialistische Internationale“, den „Grundrechtsexport“: „Jeder Mensch auf der Welt hat das Recht in Deutschland einen Asylantrag zu stellen“, hieß es noch in den ersten Monaten der sog. Flüchtlingskrise, insbesondere von den Grünen. Es dauerte Monate, bis dieser falsche Satz zumindest aus der ohnehin eingschränkten Diskussion verschwand, gleichwohl er noch immer praktiziert wird, indem linke Organisationen im Mittelmeer Afrikaner aus Booten einsammeln und nach Europa bringen. Dafür wurde man in Italien noch vor ein paar Jahren als Schleuser verhaftet, mittlerweile wird das System von den Inter-Nationalsozialisten praktiziert, obwohl der Chef der Frontex diese Methode als falsch kritisiert.

Aktuell kann man diesen Grundrechtsexport beim Wahlkampf der Osmanen für ihre Verfassungsänderung auf deutschem Boden beobachten. Da entblöden sich diese „Eliten“ ernsthaft, sich öffentlich für osmanische Repräsentanten z. B. auf die Grundrechte freie Meinungsäusserung (Art. 5 I. GG) und Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) zu berufen. Wie aus diversen als Versammlung verkauften osmanischen Machtdemonstrationen auf deutschem Hoheitsgebiet hinlänglich bekannt, sind Dank SPD und neuerdings auch Merkel genügend Paß-Deutsche als Veranstalter aufzutreiben (Art. 8 I. 1 GG: „Alle Deutschen haben das Recht…“), die sich auf Versammlungsfreiheit berufen können. Dummdreist ignorieren diese „Eliten“ die Klarstellung des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Ferdinand Kirchhofs, der schon am 02.03.2017 klarstellte, daß sich Repräsentanten anderer Staaten eben nicht auf Grundrechte berufen können:

Wenn er (Erdogan) als Staatspräsident, also als einer der höchsten Repräsentanten der Türkei auftritt, kann er sich nicht auf Grundrechte berufen. Er muß sich dann an die diplomatischen Regeln des Völkerrechts halten. Das internationale Recht erlaubt die Beschränkung der politischen Tätigkeit von Vertretern fremder Staaten. („Kirchof: ‚Erdogan muß sich an Regeln halten‘”, FAZ v. 08.03.2017, v. Reinhard Müller)

Am 08.03.2017 sah sich die FAZ genötigt, darauf noch einmal ausdrücklich hinzuweisen, weil die „Eliten“ dem qua Gen „ausländerfeindlichen“ Gegner solcher Veranstaltungen weiterhin vortäuschten, die dürften das!

» Morgen Teil 2

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Dresdner S-Bahn-Schubser nun doch verhaftet

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Deutschenfeindlichkeit | 171 Kommentare

[34]Im Fall der S-Bahn-Schubser von Dresden sind die beiden mutmaßlichen Täter am Dienstag wegen versuchten Totschlags festgenommen worden. Die Haftbefehle wurden wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erlassen, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Lorenz Haase, mit. Die zwei aus Marokko und Libyen stammenden Verdächtigen wurden dem Haftrichter vorgeführt. Dieser entschied, daß beide in Untersuchungshaft verbleiben müssen.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag, Martin Motschiedler zeigte sich erfreut üer die neueste Entwicklung: „Es ist gut, dass jetzt ein Haftbefehl erlassen wurde“, sagte der CDU-Politiker. Unverständlich sei aber, daß erst die Generalstaatsanwaltschaft habe eingreifen müssen. „Ich erwarte jetzt saubere Ermittlungsarbeit, ein zügiges Gerichtsverfahren und wenn es zu einer Verurteilung kommt auch eine konsequente Abschiebung der Asylbewerber.“

Der Fall hatte zuvor für Schlagzeilen gesorgt, da die Staatsanwaltschaft Dresden zuerst darauf verzichtet hatte, Haftbefehl gegen die beiden Asylsuchenden zu beantragen. Es habe kein Tötungsvorsatz bestanden und die zu erwartende Strafe sei als zu gering für eine Untersuchungshaft erachtet worden, hieß es zuerst zur Begründung. Die geführten Ermittlungen hätten nun aber ergeben, „daß ein dringender Tatverdachts hinsichtlich des versuchten Totschlags vorliegt“.

Der 23 Jahre alte Marokkaner und sein 27 Jahre alter Kompagnon aus Libyen hatten am frühen Freitag morgen am S-Bahnhof Dresden-Zschachwitz einen 40jährigen Dresdner nach Feuer für ihre Zigaretten gefragt. Als er mit dem Verweis, er müsse zur Arbeit, verneinte, griffen die beiden Männer ihn an.

Lokführer konnte im letzten Moment bremsen

„Letztendlich warf ein Täter das Fahrrad des Geschädigten gegen diesen, woraufhin der Mann mitsamt Fahrrad in die zirka einen Meter tiefer liegenden Gleise stürzte. Im Anschluß versuchte der 40jährige wieder mit seinem Fahrrad auf den Bahnsteig zu gelangen, dabei wurde er von einem der Angreifer permanent mit Fußtritten daran gehindert“, schildert die Bundespolizei den Vorfall.

Während der Attacke fuhr eine S-Bahn auf dem Gleis ein. Der Lokführer bemerkte die Auseinandersetzung gerade noch rechtzeitig und konnte im letzten Moment bremsen. Der Zug kam nur wenige Meter vor dem Opfer zum Stehen. Die beiden Angreifer flüchteten daraufhin. Bundespolizisten konnten sie jedoch kurz darauf in einer späteren S-Bahn stellen. Beide waren alkoholisiert und bereits polizeibekannt. Bei dem Libyer wurden zudem vier jeweils fünf Zentimeter große Haschischstücke sichergestellt. Über einen gültigen Fahrschein verfügten die beiden Angreifer nicht. (Artikel übernommen von der JUNGEN FREIHEIT [35])


Nachfolgend wieder eine kleine Auswahl von weiteren grundlosen gewalttätigen „Bereicherungen“ der letzten Tage, die bei einer umgekehrten Täter/Opfer-Konstellation Lichterketten-Alarm und Rassismus-Gedöns von Garmisch bis Flensburg ausgelöst hätten.

Mannheim: Eine Kopfverletzung sowie eine Hüftprellung erlitt ein 17-Jähriger aus Mannheim am 17.03.2017, um 13.00 Uhr, nachdem ihn zwei unbekannte Männer attackiert hatten. Der junge Mann lief auf der oberen Etage des Wasserturms, als er an zwei dort sitzenden Männern vorbeikam. Diese beleidigten ihn zunächst, dann ging einer der Männer unvermittelt auf ihn zu und schlug ihm eine Glasflasche auf den Hinterkopf. Der Geschädigte konnte sich zunächst noch wehren, ging dann aber zu Boden. Als er am Boden lag, kam der zweite Mann hinzu und trat ihm gegen die Hüfte. Danach rückte noch ein dritter Mann heran, der den jungen Mann aber nicht attackierte. Der Geschädigte rief seine Brüder an, die ihn zunächst nach Hause brachten. Als es ihm daheim schlechter ging, wurde er durch das DRK in ein Mannheimer Krankenhaus gebracht. Nach ambulanter Behandlung konnte er wieder entlassen werden. Täterbeschreibung: 1. Täter: südländisches Aussehen [36], ca. 170 -175 cm groß, ca. 20 – 25 Jahre alt mit langen Haaren, die zu einem Zopf gebunden waren, 3-Tages-Bart. Er trug eine rote Weste. 2. Täter: ebenfalls südländisches Aussehen, auch ca. 20 – 25 Jahre alt und 170 – 175 cm groß.

Ludwigsburg: Das Polizeirevier Kornwestheim, Tel. 07154/1313-0, sucht Zeugen, die am Donnerstag zwischen 19.50 Uhr und 20.10 Uhr eine Auseinandersetzung zwischen zwei Männern am Bahnhofsplatz in Kornwestheim beobachten konnten. Ein bislang Unbekannter tadelte einen 32-Jährigen, der im Bereich einer Bankfiliale öffentlich uriniert hatte. Es entbrannte ein Streit, während dessen der Unbekannte seinem Kontrahenten wohl mehrfach schlug, bis dieser leicht verletzt zu Boden ging. Anschließend sei der Täter zu seinem in der Nähe geparkten Mercedes gegangen, habe eine Schreckschusswaffe herausgeholt und dem 32-Jährigen gedroht. Zwei Passanten sprachen hierauf mit dem Unbekannten, der sich anschließend in seinen PKW setzte und davon fuhr. Der Täter ist etwa 30 Jahre alt, ein südländischer Typ [37], kräftig gebaut und trug einen kurzen Vollbart. Insbesondere bittet die Polizei, die beiden Fußgänger sich zu melden.

Schwerin: Am späten Nachmittag gegen 17:30 Uhr wurde eine körperliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen in der Marienplatzgalerie gemeldet. Nach einer Rempelei zwischen zwei deutschen Männern und zwei Personen mit Migrationshintergrund [38] entbrannte offensichtlich ein verbaler Schlagabtausch, welcher schließlich in einer körperlichen Auseinandersetzung der vier streitenden Männer mündete. Die zwei deutschen Männer sind mit Prellungen und Schwellungen sowie einer Schnittwunde am Arm ins Krankenhaus eingeliefert worden.

Schriesheim/Rhein-Neckar-Kreis: Am späten Freitagabend befand sich ein 17-Jähriger in der OEG nach Heidelberg. Zwischen den Haltestellen Zentgrafenstraße und OEG-Bahnhof wurde er kurz nach 22.30 Uhr, plötzlich von einem Unbekannten ins Gesicht geschlagen, der offenbar mit sechs weiteren Personen anschließend am OEG-Bahnhof ausstieg und flüchtete. Der Täter wird wie folgt beschrieben: ca. 17 Jahre, dunkelhäutig [39]. Er trug eine rote Jacke, eine rote Baseballkappe und eine goldene Brille und sprach perfektes Deutsch.

Zwickau, OT Marienthal: Zu einer Körperverletzung am Mittwoch, gegen 5:30 Uhr in Höhe der Antonstraße 16 sucht die Polizei Zeugen. Zwei bislang unbekannte ausländische Männer [40] haben einen 29-Jährigen beschimpft und fortfolgend trat einer der Tatverdächtigen den Geschädigten und verletzte ihn am Bein. Die beiden Tatverdächtigen hatten vorher an der Straßenbahnhaltestelle Haus Marienthal gestanden und waren dem Geschädigten gefolgt. Der 29-Jährige konnte letztlich vor den Unbekannten flüchten und musste sich in ärztliche Behandlung begeben.

Heilbronn: Wie die Polizei mitteilt, gab es in der Nacht auf Sonntag in Heilbronn zwei Vorfälle, bei denen Schlägergruppen grundlos zuschlugen. Am frühen Sonntagmorgen gegen 2.40 Uhr wurden in der Bismarckstraße vor dem Robert-Mayer-Gymnasium eine Frau und zwei Männer, die auf ein Taxi warteten, von drei unbekannten Tätern niedergeschlagen und getreten. Zuvor wurden die Geschädigten von den Schlägern gefragt, circa 20 Jahre alte Südländer [41] beschrieben.

Dortmund: Bereits am 26. Februar (Sonntagmorgen) hat es im Dortmunder Brückstraßenviertel eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gegeben. Zwei Männer aus Kamen erlitten dabei schwere Verletzungen. Nun sucht die Polizei Zeugen. Ersten Ermittlungen zufolge hielten sich die beiden Kamener (38 und 40 Jahre) im Bereich Alter Burgwall / Platz vom Apfelbrunnen auf. Gegen 4.55 Uhr näherten sich drei unbekannte Männer dem Duo. Ohne Vorwarnung schlugen sie unvermittelt auf die beiden Männer ein. Anschließend entfernte sich das Trio unerkannt. Ein Rettungswagen musste die Kamener zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus fahren. Hier stellte sich heraus, dass der 38-Jährige mehrere Frakturen, sowohl im Gesichtsbereich als auch am Sprunggelenk, erlitten hat. Einer der drei Tatverdächtigen war mit einem weißen Oberteil und einer dunklen Hose bekleidet. Er hatte eine schwarze Kurzhaarfrisur. (Kommentar PI: Komisch, dass die Dortmunder Polizei trotz detaillierter Personenbeschreibung [42] nicht die wahrscheinliche Ethnie oder Volkszugehörigkeit mitteilen kann)

Chemnitz: Bei einer Schlägerei zwischen zwei Gruppen an der Leipziger Straße sind am Sonntagfrüh ein 18-Jähriger und eine 27-Jährige leicht und ein 23-Jähriger schwer verletzt worden. Ein Zeuge hatte gegen 3 Uhr den Notruf gewählt und eine Schlägerei zwischen bis zu 50 Personen gemeldet. Nach bisherigen Erkenntnissen war eine Gruppe der Diskothek verwiesen worden, draußen folgten Flaschenwürfe gegen den Sicherheitsdienst. Danach gingen Beteiligten mit Ästen und Flaschen auf ihre Widersacher los. Als die Polizei eintraf, waren die Angreifer verschwunden. Die Polizei bestätigte, dass es sich bei den der Einrichtung verwiesenen Besuchern um Club-Gäste aus dem Ausland [43] gehandelt haben soll.

Hörde: Acht Jugendliche hatten am 28. August 2015 auf der Nortkirchenstraße in Hörde mehrere Schüler angegriffen. Sie benutzten Messer, Eisenstangen, Metallketten und Stöcke. Einen Schüler verletzten die Angreifer schwer. Zufällig am Tatort vorbei fahrende Polizisten verhinderten Schlimmeres. Sie berichteten später von einer enormen Brutalität der Täter. In den folgenden Tagen beschützten Polizisten die Konrad-von-der-Mark-Schule und das Goethe-Gymnasium, um weitere Taten zu verhindern. In den folgenden Monaten ermittelte die Polizei intensiv. Mehrere aus dem Kosovo und Albanien stammende Tatverdächtige [44] tauchten unter. Die Verfahren gegen sie wurden deshalb eingestellt. Allerdings laufen Fahndungen. Übrig blieben vier Angeklagte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurden drei von ihnen bereits im Januar 2017 vor dem Jugendgericht von dem Vorwurf freigesprochen, weil keiner der Zeugen die Angeklagten wiedererkannt hatte. Der Vierte sitzt aktuell in Untersuchungshaft. Ihn erkannten die Zeugen eindeutig wieder. Gegen ihn ermittelt die Polizei nach Wohnungseinbrüchen. Das wegen dieser Taten noch ausstehende Gerichtsverfahren fasst die Justiz mit der Anklage wegen der Gewalttat in Hörde zusammen, um beide Fälle in einem Prozess zu verhandeln. Der Termin dafür steht noch nicht fest.

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Zehnjähriger Afghane bedrängt 75-Jährige

geschrieben von PI am in Rapefugees | 114 Kommentare

Schwaz/Tirol: Schwerer Verdacht gegen einen jungen afghanischen Asylwerber [45] in Tirol: Der Unmündige war mehreren Frauen in Schwaz in deren Wohnhäuser gefolgt, fiel dort über sie her und bedrängte seine Opfer sexuell. Bisher konnten dem jungen Verdächtigen – er will nach eigenen Angaben erst zehn Jahre alt sein, die Polizei konnte das bislang allerdings nicht bestätigen – fünf Delikte nachgewiesen werden. Der Afghane war am Donnerstag einer 75-jährigen Tirolerin gefolgt und hatte sie in ihre Wohnung gedrängt. Dort berührte er sie laut Polizei unsittlich und verletzte sie dabei.

Zudem raubte er fünf Euro aus der Handtasche seines Opfers und flüchtete. Eine couragierte 14-jährige Nachbarin hörte die Hilferufe der 75-Jährigen und verfolgte daraufhin den Bub. Sie konnte der Polizei eine „äußerst genaue“ Täterbeschreibung geben, woraufhin der Verdächtige kurze Zeit später in Schwaz ausgeforscht werden konnte. Kurz zuvor war der Afghane bereits einer 68-jährigen Tirolerin in ein Wohnhaus gefolgt. Als er deren Ehemann bemerkte, ergriff er die Flucht. Bei der Befragung stellte sich laut Polizei schließlich heraus, dass der Asylwerber mindestens fünf Delikte dieser Art begangen hat. Er will erst zehn Jahre alt sein, das allerdings könne die Polizei bislang nicht zu 100 Prozent bestätigen, hieß es. Nach Abschluss der Einvernahme wurde der Verdächtige der zuständigen Kinderbetreuungseinrichtung übergeben.

Wie aufgrund der muslimisch-rassistischen Silvester-Pogrome bekannt wurde, werden Straftaten von „Flüchtlingen“ systematisch vertuscht [46]: „Es gibt die strikte Anweisung der Behördenleitung, über Vergehen, die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten. Nur direkte Anfragen von Medienvertretern zu solchen Taten sollen beantwortet werden.“ Trotz des absichtlichen Vertuschens [47] nachfolgend wieder einige Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe durch Rapefugees, die es an die Öffentlichkeit geschafft haben. Dank des Asylanten-Tsunamis von vorwiegend jungen Männern im Alter von 18-35 Jahren gibt es in Deutschland im Jahr 2017 20 Prozent mehr Männer [48] als Frauen. Abgeschoben werden Merkels Fiki-Fiki-Fachkräfte übrigens so gut wie nie. Inzwischen befinden sich über eine halbe Millionen [49] abgelehnter Asylbewerber in Deutschland, und Sie werden so gut wie alle dauerhaft hierbleiben [50]. #Merkelfrühling

Nandlstadt: Weil er in einem Bus in Nandlstadt eine Frau belästigt hatte, wurde ein Münchner Asylbewerber von der Polizei gestellt. Dann wurden der Mann und seine Begleiter handgreiflich. Zu einem gewalttätigen Zwischenfall ist es laut Polizei vor rund einer Woche, am Montagabend des 13.3., in Nandlstadt gekommen. Gegen 18.20 Uhr war bei den Einsatzkräften der Notruf eines Busfahrers eingegangen, wonach er gerade von einem Fahrgast geschlagen worden sei. Daraufhin rückte eine Streifenbesatzung der Moosburger Polizei aus. Vor Ort stellte sich heraus, dass ein 32-jähriger Asylbewerber [51] aus München beim Einsteigen in den Bus eine 34-Jährige aus Nandlstadt bedrängt und ihr an den Po gefasst hatte. Die Geschädigte hatte sich das lautstark verbeten – und wurde daraufhin weiter angepöbelt. Andere Fahrgäste und der Busfahrer kamen der Frau zu Hilfe. Als die Streife aus Moosburg eintraf, hatten sich der Täter und seine zwei Begleiter bereits entfernt. Doch der 32-Jährige und ein 28-jähriger Asylbewerber aus Unterhaching konnten laut Bericht in der Nähe des Tatorts festgestellt werden. Bei der Befragung der Beteiligten beleidigte der 32-Jährige die Polizisten sowie zwei Beamte der PI Moosburg, die auf der Heimfahrt vom Dienst die Streife unterstützen. Bei der vorläufigen Festnahme widersetzte sich der Mann heftig und trat und spuckte gegen die Beamten. Nun mischte sich auch der jüngere Mann ein und wollte einem Platzverweis nicht nachkommen. Er schlug mit der Faust eine Schaufensterscheibe ein und verletzte sich dabei an der Hand. Unter erheblicher Gegenwehr und mit weiteren Unterstützungsstreifen der Polizeiinspektion Freising konnten die Situation unter Kontrolle gebracht und die Täter festgesetzt werden. Auch der 33-jährige Bruder des Haupttäters musste in Gewahrsam genommen werden, nachdem er zum Ort des Geschehens gekommen war und sich einmischen wollte. Er führte laut Polizei hierbei ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 25 Zentimetern im Hosenbund mit sich, welches jedoch nicht eingesetzt wurde.

Bützow: Zwei unbekannte Täter ergriffen die 25-jährige Geschädigte am Samstag gegen 21:45 Uhr, während sie über den Bützower Kirchplatz ging. Ein dritter Tatverdächtiger machte sich an der Bekleidung der jungen Frau zu schaffen. Als plötzlich zwei unbeteiligte Männer um die Ecke kamen, konnte sich das Opfer losreißen und flüchten. Nach Angaben der Geschädigten sind die Täter etwa 180cm groß. Sie trugen dunkle Bekleidung und kommunizierten miteinander in einer ihr unbekannten Sprache [52].

Salzburg: Eine 21-Jährige ist am Sonntagmorgen in der Stadt Salzburg Opfer einer Vergewaltigung geworden. Die junge Flachgauerin wurde vom Täter zunächst verfolgt, dann am Ellenbogen gepackt und zu Boden gerissen. Schließlich verging sich der Mann an seinem Opfer. Die Fahndung läuft. Der Täter attackierte die Flachgauerin in den frühen Morgenstunden gegen 5.30 Uhr am Ende der Linzergasse zur Schallmooser Hauptstraße. Nachdem er sein Opfer am Arm gepackt hatte, versuchte er es zu küssen und griff der 21-Jährigen unter den Rock. Er drückte sie zu Boden und verging sich an ihr, bevor er flüchtete. Täterbeschreibung: Ihren Peiniger beschrieb die junge Frau gegenüber der Polizei als etwa 1,80 Meter groß. Er hat schwarze kurze Haare, einen ungepflegten Bart, ein ovales markantes Gesicht sowie eine schmale Nase. Bekleidet war der Täter mit einer olivbraunen Kapuzenjacke und einer dunklen Jeans. Die Polizei bittet etwaige Zeugen des Übergriffs sich zu melden. (Kommentar PI: Erstaunlich, dass die Polizei trotz einer ansonsten sehr detaillierten Beschreibung [53] nicht die wahrscheinliche Ethnie/Volkszugehörigkeit mitteilen kann oder will).

Gera: Vor dem Landgericht Gera hat am Donnerstag ein Verfahren wegen versuchter Vergewaltigung begonnen. Einem 33-jährigen Flüchtling [54] wird vorgeworfen, nach dem Bierfest in Saalfeld am 4. September 2016 eine Frau überfallen zu haben. Er soll versucht haben, sie zu vergewaltigen. Als er ihr einen Finger in den Mund schob, biss das 18-jährige Opfer den Mann und nutzte die Chance zur Flucht. Vor Gericht räumte der Angeklagte die Tat ein und berief sich auf übermäßigen Alkoholkonsum. Seine Angaben waren jedoch wenig glaubwürdig: Er will 13 kleine Flaschen Bier, zudem ein Liter Fassbier und mehrere Schnaps getrunken haben.

Wien: Weil er versucht hatte, eine 20 Jahre alte Studentin in einem Stiegenhaus in Wien zu vergewaltigen, ist ein Afghane [55] am Mittwoch zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Während der Beschuldigte die Tat bis zuletzt leugnete – das Opfer soll den Mann bezüglich Sex auf ein nächstes Treffen vertröstet haben, woraufhin der Angeklagte nach Hause gegangen sein will -, glaubte der Schöffensenat dem vorgeblich 23-Jährigen nicht. Er wurde noch im Saal festgenommen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bad Hall: Die Fürsorge, die ihm eine Sozialarbeiterin von Berufs wegen zukommen ließ, hat ein junger Afghane [56] offenbar falsch verstanden. Er drang nächtens in ihr Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft im oberösterreichischen Bad Hall ein und belästigte die Frau. Gefährliche Drohung und geschlechtliche Nötigung waren nun beim Prozess in Steyr angeklagt.

Groß-Gerau: Vor einer 25 Jahre alten Frau entblößte sich in der Nacht zum Mittwoch (15.02.) gegen 1.00 Uhr ein Unbekannter in Höhe der Kreissporthalle in der Darmstädter Straße und zeigte sich ihr gegenüber in schamverletzender Weise. Die 25-jährige alarmierte die Polizei. Eine sofortige Fahndung nach dem Mann führte anschließend nicht zum Erfolg. Der Unbekannte ist 20-30 Jahre alt, zirka 1,70 Meter groß und schlank. Der Flüchtige hat einen dunklen Hautteint [57] und trug eine rote Basecap und ein rot-weißes Sweatshirt. Er führte zudem ein dunkles Fahrrad mit sich.

Hamburg: Die blanke Horrorvorstellung für jede Frau: Ein Mann setzt einem ein Messer an den Rücken und droht zuzustechen. Dann bedrängt er einen sexuell. Eine junge Frau musste genau das durchleben, als sie von dem Tunesier [58] Anter B. (24) an einer Bushaltestelle bedrängt wurde. Als sie sich wehrte, drückte er ihr die Waffe an den Körper und zwang sie auf das Gelände einer Tankstelle. Seine Erklärung: Deutsche Frauen wollen das doch. Am Dienstag war die erste Anhörung zu dem Fall vor Gericht. Die Anklage gegen den Täter lautet auf Beleidigung und Nötigung. Die junge Frau wurde vorsorglich sogar um die Ecke gesetzt, damit sie ihrem Peiniger nicht über den Weg läuft. Doch Anter B. tauchte gar nicht erst auf. Nach 15 Minuten Wartezeit sprach die Richterin einen Haftbefehl gegen ihn aus. Doch warum war er nicht von Anfang an in Untersuchungshaft? Immerhin hatte er jemanden sexuell belästigt. Nana Frombach, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaften: „Im Fall von Anter B. gab es zu dem Zeitpunkt keinen Anlass ihn festzunehmen. Er hat einen festen Wohnsitz und ist zu seinen bisherigen Vernehmungen erschienen.“ Dienstag jedoch nicht.

Meschede: Am Freitag und am Samstag beschäftige ein 18-jähriger Zuwanderer aus Marokko [59] die Polizei. Der Mann beging gleich mehrere Straftaten. Am Freitagabend gegen 17.40 Uhr konnte der junge Zuwanderer nach einem Ladendiebstahl in einem Schuhgeschäft in der Ruhrstraße flüchten. Bei der Verfolgung durch Mitarbeiter verlor er die Beute. Gegen 18.20 Uhr legte sich der Mann dann mit mehreren Jugendlichen im Bereich der Unterführung am Bahnhof an. Bei den Streitigkeiten kam es jedoch zu keinen Straftaten. Trotzdem konnte die Polizei den Mann antreffen und einen Bezug zu dem zuvor begangenen Ladendiebstahl herstellen. Am Samstag gegen 16 Uhr wurde die Polizei dann erneut zu einem Ladendiebstahl gerufen. Diesmal flüchtete der Mann nach einem Diebstahl in einem Bekleidungsgeschäft am Winziger Platz. Eine direkt eingeleitete Fahndung nach dem Mann verlief zunächst ergebnislos. Aufgrund der Täterbeschreibung wurde die Wohnanschrift des Mannes aufgesucht. Hier wurde der Mann mit umfangreichen Diebesgut angetroffen und vorläufig festgenommen. Noch während der Fahndung erhielt die Polizei Hinweise auf eine Schlägerei zwischen drei jungen Männern und einer Frau auf der Le-Puy-Straße. Nach ersten Ermittlungen hatte der Zuwanderer bereits am Freitagnachmittag eine 29-jährige Frau in der Innenstadt belästigt. Hierbei fasste er die Frau mehrmals unsittlich an, hackte sich bei ihr ein und versuchte ein Gespräch zu beginnen. Die Frau konnte in ein anliegendes Friseurgeschäft flüchten. Am Samstag gegen 16.30 Uhr traf der Mann auf der Le-Puy-Straße erneut auf Frau. Auch hier sprach er die Frau wieder an. Als zwei männliche Begleiter der Frau hinzukamen, flüchtet der Täter. Die beiden Männer nahmen verfolgten den Mann. Unter der Antoniusbrücke kam es anschließend zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Männern. Auch hier konnte der Mann aus Marokko flüchten. Nach der Festnahme des Mannes an seiner Wohnanschrift wurde der Mann vorläufig festgenommen und in das Polizeigewahrsam in Meschede gebracht. Nach Überprüfung der Personalien und Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann entlassen.

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