Am Freitag werde ich zusammen mit dem bayerischen BPE-Geschäftsstellenleiter und PI München-Fotografen Roland Heinrich sowie zwei weiteren Mitstreitern aus dem FREIHEIT-/BPE-/ und PI München-Kreis vor Gericht gezerrt. Uns wird die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole vorgeworfen. Was war geschehen? Wir hatten am 29. September 2011 bei der BPE-Kundgebung „Islam ist Monokulti“ vor dem Münchner Rathaus im Rahmen einer Gegenveranstaltung zu einer im Rathaus unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Ude stattfindenden „Deutschland schafft sich neu-die multikulturelle Gesellschaft lebt“-Diskussionsrunde Plakate gestaltet, die die Gefährlichkeit des Islams veranschaulichten. Unter anderem dokumentierten wir die Zusammenarbeit der Nazis mit dem Islam.

(Von Michael Stürzenberger)

Kurz vor dem offiziellen Beginn unserer Kundgebung stellten wir nach und nach ein Plakat nach dem anderen auf.

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Als das Himmler-Plakat mit seiner Aussage über die Ähnlichkeit der beiden Weltanschauungen Islam und National-Sozialismus in die Höhe gehalten wurde, kamen sofort Kripo-Beamte und wiesen uns an, es herunterzunehmen. Wir leisteten dem sofort Folge, so dass es nicht einmal eine halbe Minute zu sehen war und von keinem Passanten wahrgenommen wurde. Hier ist dieses Plakat:

Heinrich_Himmler_Islam

Obwohl wir uns auf §86 Absatz drei des Strafgesetzbuchs berufen, bei dem zur Aufklärung über zeitgeschichtliche Zusammenhänge auch das Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen gestattet ist, bekam jeder von uns vieren einen Strafbescheid über 50 Tagessätze á 40 Euro, also 2000.- Euro zugestellt. Hier ist der §86 Absatz 3:

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

An diesem Tag hat uns auch ein TV-Team von Radio Berlin-Brandenburg gefilmt. In ihrer Fernseh-Dokumentation „Sarrazins Erben“ ist von 24:45 – 25:45 zu sehen, wie wir in dem abgetrennten Raum einer Gaststätte vor der Veranstaltung über dieses Plakat diskutierten.

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Auch der Zentralrat der Ex-Muslime betreibt solche Aufklärung über die Zusammenarbeit der Nazis und des Islams:

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Nachdem auch Imam Idriz mit dem Waffen-SS-Militär-Imam Husein Djozo ein gefährliches Vorbild hat, über das auch der FOCUS ausführlich berichtete, sehen wir es als unsere Pflicht an, diese eminent wichtige Aufklärungsarbeit zu betreiben.

Durch den Judenhass, den weltlichen totalitären Machtanspruch und die Tötungslegitimation beider Ideologien ist es hochnotwendig, die Bevölkerung über diese große Gefahr zu informieren.

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Jede TV-Dokumentation von Knopp & Co über die NS-Zeit, die jeden Tag den Fernseher rauf und runterläuft, jedes Schulbuch und jeder Zeitungsartikel, das diese Themen behandelt, bildet diese Personen der Zeitgeschichte mit ihren Uniformen ab. Aber wir sollen dafür jetzt hart bestraft werden. Medial wurde es heute im Münchner Merkur so hingestellt, als ob wir ein Himmler-Palakt zu dessen Verherrlichung gezeigt hätten:

Rechtspopulist vor Gericht – Stürzenberger soll Himmler-Plakat aufgestellt haben

Es herrschen schlechte Zeiten für Michael Stürzenberger. Gerade erst wurde seine Anti-Islam-Partei „Die Freiheit“ vom Freistaat als verfassungsfeindlich eingestuft, jetzt trifft es ihn auch als Privatperson: Am kommenden Freitag ab 9 Uhr muss sich Stürzenberger zusammen mit drei anderen Männern vor dem Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen.

Es geht um ein Plakat, das die Nazi-Größe Heinrich Himmler verherrlichen soll. Die Staatsanwaltschaft wollte die Vorwürfe mit einem Strafbefehl abhandeln: die vier Männer sollten jeweils 2000 Euro Strafe zahlen. Weil sie das offenbar nicht wollen, legten sie Einspruch ein und es kommt zur Hauptverhandlung.

Auslöser ist eine Veranstaltung der rechtspopulistischen Bürgerbewegung „Pax Europa“, die am 29. September 2011 am Marienplatz stattfand. Zur Vorbereitung gab es ein Treffen in einer Augustiner-Gaststätte in Gern, an der auch Michael Stürzenberger teilnahm. In der Gaststätte soll er ein Plakat aufgestellt haben, das Heinrich Himmler sowie einen SS-Totenkopf und einen Reichsadler mit Hakenkreuz zeigt. Auf dem Bild soll Himmler, der einer der bedeutendsten Befehlshaber des dritten Reichs war, als Ikone dargestellt sein.

Das Bild war auch Anlass für die Ermittlungen gegen die drei mitangeklagten Männer: Einer von ihnen stellte es her, einer hielt es auf dem Marienplatz hoch – und der dritte war der Versammlungsleiter der dortigen Demonstration. Offenbar halten die Männer die Vorwürfe nicht für gerechtfertigt und lassen es auf eine Hauptverhandlung ankommen.

Stürzenberger sorgt in München immer wieder für Aufruhr: Die „Freiheit“ sammelt Unterschriften gegen die geplante Moschee in der Innenstadt und hetzt bei den zugehörigen Infoständen gegen den Islam. Die Splittergruppe steht deshalb seit kurzem unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.

A 3

Ob es vielleicht für bestimmte politisch-mediale Kreise in Deutschland wichtig ist, dass ich am Freitag zusammen mit meinen Mitstreitern verurteilt werde? Hier der gesamte Merkur-Artikel. Wer die Gerichtsverhandlung am kommenden Freitag verfolgen möchte:

Amtsgericht München
Nymphenburgerstr. 16
Saal A 221/ II
9 Uhr

Kontakt zum Münchner Merkur:

» redaktion@merkur-online.de

A 1

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220 KOMMENTARE

  1. Die Strafbarkeit der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole wäre im vorliegenden Fall gegeben, wenn damit Werbung für die Weltanschauung des Nationalsozialismus gemacht werden soll. Dies ist eindeutig und vorneherein nicht der Fall. Und wieso ist ein Foto von Heinrich Himmler und der Abdruck eines seiner Zitate neuerdings ein verfassungsfeindliches Symbol?

    Was mir Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft sehr wohl erkennen kann, worum es hier tatsächlich geht. Trotzdem schließt sie sich der Einschüchterungstaktik gegen DIE FREIHEIT in München an. Das ist das eigentlich rechtsstaatlich Bedenkliche an diesem Vorgang. Die „DDR 2.0“ schreitet voran. Es wird Zeit, dass der Verfassungsschutz die betroffene Staatsanwaltschaft unter Beobachtung nimmt.

  2. Hallo Michael, ich wünsche Euch viel Erfolg! Es ist kaum vorstellbar, dass die Anklage durchkommt, auch wenn man bei unserer Justiz schon manch blaues Wunder erlebt hat.
    Habt Ihr gute Verteidiger?

  3. Ja, so sind diese ekelhaften linken. Wollen andere zu Nazis abstempeln, dabei verwenden sie genau die Methoden der Nazis…

    Widerlich!!!

    Es gibt wieder politische Prozesse in Deutschland und das nicht mal 23 Jahre nach der Wiedervereinigung…

  4. Die Verlogenheit der Medien ist grenzenlos.

    Wie können die behaupten, dass Stürzenberger Himmler verherrlichte.
    Wie kann man so unverschämt lügen und zahlende Zeitungsleser geben dafür auch noch Geld hin.

    Unfassbar.

  5. …die linksfaschistischen Medien und der Politbetrieb sieht seine Felle davonschwimmen und schlägt nun mit allen Mitteln um sich. In diesem Fall ist es doch mehr als offensichtlich, dass dieses Gesetz zur Desavouierung einer missliebigen Persönlichkeit missbraucht wird.
    Diese Medien in München sind schon eine eigene Kategorie von Meinungsmanipulatoren!

  6. Ihr wendet Euch gegen die Islamisierung. Himmler auf Eurem Plakat wird als ein Islamunterstützer dargestellt. Zu Himmler gehören auch verfassungsfeindliche Symbole, die die Zusammengehörigkeit von Nationalsozialismus und Islam in Eurer Bildaussage bekräftigen sollen. Da Ihr Euch gegen die Islamisierung wendet, wendet Ihr Euch gleichzeitig gegen Himmler, der diesen Glauben/ diese Weltanschauung gut fand.
    Ich weiß nicht, wo das Problem sein sollte. Ein guter Anwalt sollte den Anklägern ihre Argumente um die Ohren hauen können.
    Aber natürlich wird Euch das Gericht irgendwie verdonnern. Wir kennen doch unsere Gerichte. Das nächste Mal solltet Ihr die verfassungsfeindlichen Nazisymbole schwärzen (Ich sehe sie übrigens gar nicht auf dem kleinen Foto). Andre dürfen die natürlich zeigen, z.B. die Öffentlich Rechtlichen. Aber die seid Ihr nicht, Ihr habt nicht die gleichen Rechte in diesem Land wie die Linken. Also das nächste Mal besser mitdenken!

  7. Josef Göbbels:

    Wer arisch ist, bestimmen wir!

    Die Staatsanwaltschaft von München:

    Wer NAZI ist, bestimmen wir

  8. „auch das Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen gestattet ist“ Ich persönlich finde es sehr bedenklich, daß Bilder nationalsozialistischer Politiker (egal in welchem Kontext) verfassungsfeindliche Symbole sein sollen. Solche Bilderverbote kennt man eigentlich nur aus kommunistischen Unrechtssystemen.

  9. Alles Gute und möge die Gerechtigkeit siegen! Die Sorge von Ulrich Lenz @1 teile ich allerdings. Es hätte in einem Rechtsstaat nie so weit kommen dürfen. Warum Himmler abgebildet wurde, ist aus dem Kontext eindeutig zu erkennen.

  10. Verstehe ich nicht.
    Ist Heinrich Himmler ein verfassungsfeindliches Symbol?
    Dann könnte ich ja jede Buchhandlung anzeigen, die Biographien über Himmler und Hitler anbietet.

    Aber es ist schon was los im „demokratischen“ Deutschland. An jeder Ecke lauern Spitzel, Denunzianten und ein Judas, die einen Anzeigen und vor Gericht zerren wollen.

    Man will ganz offensichtlich Michael Stürzenberger zermürben, kriminalisieren und finanziell ausbluten lassen damit er keine Möglichkeit mehr findet gegen den totalitären Islam aufzuklären.

  11. Dann wird es also in Zukunft auch nicht mehr möglich sein, die Leute darüber aufzuklären, welches die verbotenen Dschihad-Flaggen sind.
    Warnung und Aufklärung, wie z.B. bei einer Holocaust-Ausstellung, ist also nicht mehr möglich. Es ist ja nicht das erste Mal, dass versucht wird den Zusammenhang, bzw. bestehende Verbindungen zwischen Nationalsozialismus und Islam zu verschleiern. Vor etwa zwei Jahren wurde eine geplante Ausstellung in Berlin durch Moslemverbände verhindert. Darüber kann ich im Internet im Moment nichts mehr finden. (!)
    Aber man findet dafür andere Dinge:

    …Berlin. Dort traf der Mufti am 6.11.41 ein, nannte sich fortan „Grossmufti von Palästina“ und verlangte gleich, dass ihm „eine grössere Judenwohnung“ zur Verfügung gestellt werden sollte. Das geschah – Adresse: Goethestrasse 27 in Zehlendorf. Bald darauf wurde er von Hitler persönlich empfangen. Amin el-Husseini gelang es in kurzer Zeit, sowohl das „Islamische Zentralinstitut“ als auch die Islamische Gemeinde zu instrumentalisieren und alle seine Gegenspieler kaltzustellen. Bei der Einweihung des Instituts im Prinz-Albrecht-Palais, dem „Haus der Flieger“, wurde der Mufti von der Islamischen Gemeinde als „Führer der arabischen Welt“ begeistert empfangen. In seiner antisemitischen Hetzrede behauptete er unwidersprochen, die Juden seien die „erbittersten Feinde“ der Moslems und seit jeher ein „zersetzendes Element“. „Das Weltjudentum“ hätte den Krieg entfesselt. In den letzten Kriegsjahren intervenierte el-Husseini von Berlin aus bei diversen Behörden, um zu verhindern, dass osteuropäische Juden auswandern konnten. Adolf Eichmann hatte Mai 1943 den Briten vorgeschlagen, 5000 jüdische Kinder aus Bulgarien nach Palästina emigrieren zu lassen, im Austausch gegen die Freilassung internierter Deutscher im Ausland. Der Mufti protestierte bei der SS – erfolgreich. Die Kinder wurden stattdessen nach Polen geschickt, in den sicheren Tod. Ein deutscher Beamter protokollierte, dass der Mufti die Juden „am liebsten alle umgebracht“ sähe.1944 reiste el-Husseini mehrfach nach Bosnien, wo er im Auftrag der SS muslimische Regimenter rekrutierte. Die bosniakische „Waffen-Gebirgs-Division-SS Handschar“ erfreute sich des Wohlwollens Heinrich Himmlers, der sich um die religiöse Erziehung kümmerte. In Dresden wurde eine Mullah-Schule der SS eingerichtet. Himmler schwärmte von der „weltanschaulichen Verbundenheit“ zwischen dem Nationalsozialimus und dem Islam. Bei Kriegsende floh Amin el-Husseini in die Schweiz. Von Frankreich aus gelangt er nach Kairo, dann in den Libanon. Obwohl Jugoslawien ihn als Kriegsverbrecher ausgeliefert sehen wollte, liessen ihn die Alliierten laufen: Sie hofften, sich seiner in Palästina bedienen zu können….

    http://www.helmut-zenz.de/hzislam8.html

    Ehrlich gesagt: Wenn es zum Urteil gegen Michael und die anderen kommt, bin ich sehr auf die Urteilsbegründung gespannt. Ich denke, diese könnte man super nutzen, um den Irrsinn der Politik und deren Richter zu verdeutlichen. Vielleicht ist diese damit ihr Geld wert. 🙂

    PS: Die Aussage ohne das Portrait wäre also i.O. gewesen? Das macht deren Reaktion umso lächerlicher und durchschaubarer.

  12. Vorschlag:
    Ein Plakat mit Bürgermeister Ude und der Spruch:
    Der Islam ist meiner Weltanschauung sehr ähnlich“

  13. Da die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist, sollte ein Freispruch hier in diesem Fall wohl nur eine Formalität sein.

    Kommt es zu einer Verurteilung, dann ist Deutschland eine Bananenrepublik.

    Dann kann man aber immerhin noch bis nach Strassburg gehen und vordem dortigen Gericht für Menschenrechte klagen.

    Lass Dich nicht runter kriegen Michael!

  14. Mal völlig davon abgesehen, daß ein solches hier für jeden Klardenkenden erkennbar nicht ‚verwendet‘ worden ist; Wo bitte befindet sich auf dem Himmlerblid das verfassungswidrige Symbol ?
    Ich kann’s wirklich nicht sehen!

  15. #18 RDX (23. Apr 2013 19:00)

    Diese Zeitung bringt es nicht fertig, in einem Satz auch nur zu erwähnen, wieso BPE und Michael Stürzenberger diese Plakate aufgestellt haben. Wenn ich als Neutraler den Text lesen würde, so würde ich glauben, Herr Stürzenberger wäre ein Nazi-Sympathisant.

    Und genau das ist von denen Gewollt.
    Da gibt es keine Zufälle, etc.

    Unglaublich was da abläuft!

  16. …Moment mal.

    Heinrich Himmler WIRD tatsächlich verherrlicht auf dem Plakat! (So, wie der Merkur meint).

    Nämlich: Aus der Sicht eines Moslems! 😮

  17. Kann man sich wegen absichtlichen Falschdarstellung im Merkur nicht beim Presserat beschweren. Was hier in der BRD abgeht hat längst nichts mehr mit Demokratie zu tun. Bürger die sich ernsthaft Sorgen um dieses Land machen werden vom Blockparteiregime und seinen linken Helfershelfern in den Medien fertiggemacht. Keine Lüge kann grob genug sein, die linke Journaille wird sie verbreiten.

    Jeden Tag laufen im Fernsehen Zeitgeschichtsdokus, mindestens 1 meist sogar viel mehr, da läuft der Himmmler ständig durchs Bild. Nur ein Bürger, der über Zeitgeschichte aufklären will darf das nicht? Oder liegt es daran, weil über die lobendenden Worte der Nazis über Islam aufgeklärt wurde? Darf man etwa nur nicht über die Islam-Nazi-Connection aufklären?

    Wie auch immer, an diesem Fall kann man schön sehen, das wir in einem marxistischen Willkürsystem leben, es herrschen doppelte Standards, und man weiß nie ob man das darf was andere selbstverständlich dürfen. Das ist typisch für ein marxistischen System. Die Wehrmachts-Ausstellung und ähnliche linke Veranstaltungen zeigen ständig Himmler und Hitler-Bilder, da sagt keiner was!

  18. Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden. Danksagungen sollten also an das Bayerische Justizministerium gerichtet werden, also an Frau Merk, Kollegin von Herrn Herrmann, beide Untergebene von Seehofer.

  19. Es muss möglich sein, historische Ereignisse und historische Parallelen zu analysieren. Ohne dabei wesentliche Zusammenhänge ausblenden zu müssen. Mit einer Schwärzung von Fakten und wichtigen historischen Quellen wäre eine historische Analyse wertlos. Aus der Geschichte lernen heißt: Fehler nicht zu wiederholen! Das ist eine Erkenntnis aus der Analyse.

    Es ist schon erstaunlich: Die Menschen hier zu Lande haben immer weniger historisches Verständnis. Und plötzlich fangen genau diese geschichtslosen Gruppierungen an historische Zusammenhänge, wenn sie erwähnt und damit konfrontiert werden, zu bewerten.

    Eine Steigerung erfährt diese Geschichte, wenn Juristen und die Staatsanwälte damit anfangen sich mit den im Raum stehenden historischen Betrachtungen, weil es die Situation assoziierend fordert, zu beschäftigen. Dann wird juristisch beschlossen, was gedacht, analysiert und historisch bewertet werden darf. Und natürlich auch, was nicht sein darf.

    Eine starke Demokratie muss messerscharfe Analysen und Kritik aushalten. Wenn das nihct gegeben ist, stimmt etwas mit der Demokratie nicht mehr. Man möchte sich fragen: Ist das die Demokratie, die wir uns wünschen? Ich glaube mich zu erinnern (wieder ein historischer Vergleich), und da läßt mich mein historisches Gedächtnis nicht im Stich: Das hatten wir schon mal.

    media-watch
    Hamburg
    … beste Grüße nach Bayern!

  20. Das sollte zu entkräften sein mit StGB §86 Abs. 3.
    Stichwort: Darstellung des Zeitgeschehens.

  21. Karl-Friedrich Remmlinger und Utz Engelbrecht

    Unsere Justiz ist nicht unabhängig. Ua wird jeder Schurkenrichter auf Wunsch jedes dahergelaufenen Landesbeamten oder ähnlichem Gesochse jedes gewünschte Urteil gegen jeden ehrlichen Bürger fällen.

    Wie reagierte unlängst ein sogenanntes Gericht im Bezug auf die Vergabe von Medienplätzen in einem Gerichtssaal? Die Politik hat gefurtzt und ein unabhängiges Gericht kroch schleunigst in deren Heissluftöffnung.

  22. Wenn das Zeigen von Fotos von Hitler, Himmler und Kumpanen jetzt schon bestraft werden soll, zumal aus dem Plakat hervorgeht, dass es nur Eyecatcher für deren üblen Aussagen ist, dann haben wir uns bereits verdammt stark an Länder wie China oder den Iran angeglichen.

    Ich gehe aber davon aus, dass sie damit (noch nicht) durchkommen werden, aber einschüchtern können sie damit allemal.

  23. „Es geht um ein Plakat, das die Nazi-Größe Heinrich Himmler verherrlichen soll.“
    „Auf dem Bild soll Himmler, der einer der bedeutendsten Befehlshaber des dritten Reichs war, als Ikone dargestellt sein.“
    – – –
    Nein, die sind nicht zu blöd, um zu erkennen, daß nicht Himmler verherrlicht wird, sondern der den Islam verherrlichende Himmler – die sind böswillig. Sie sind böwillig und ideologisiert, Justiz und Presse, lassen sich unter Druck setzen und sind käuflich wie die – – na ja.

  24. In Deutschland darf man nicht mehr die Wahrheit sagen.
    Ich erinnere an das Plakat zu Jonny K.
    „Jonny K. Totgetreten von einer Türkenbande“
    Und sofort war die Polizei da und hat Anzeige aufgenommen und das Plakat sichergestellt.

  25. Tja – es geht auf die Wahlen zu. Da will die „Justiz des Volkes“ nicht hinten anstehn.

  26. Hmmm… Horst Seehofer und die anderen. Hat jemand von denen eigentlich Immobilien im Ausland?
    Bei Politikern mit Sahnegrundstücken in der Türkei (was an sich schon bekloppt ist, die haben scheinbar wirklich keine Ahnung), die wahrscheinlich für ihren Lebensabend vorgesehen sind, kann man nicht mehr ganz von vorhandener Neutralität ausgehen. Für dieses Land sehr unpopuläre Maßnehmen erfordern einen klar denkenden und mental starken Menschen, der da erst gar kein Grundstück hätte. Die anderen schleimen sich ein, um später dort „geliebt“ zu werden. Dass sie allein Allah für seine Blödheit (dem Entgegenkommen) dankbar sind und nicht ihm, der Gedanke wird noch lange auf sich warten lassen.
    Insofern muss ich wirklich sagen: Den Koran zu lesen lohnt sich – leider.

  27. Noch was: Da diese historischen Bezüge und eindeutigen Zeugnisse gerade angesichts der Nazi-Vorwürfe gegennüber Islamkritikern so eminent aussagekräftig sind, wäre es vielleicht eine gute Idee, sie auf Sticker drucken zu lassen und mal so zwanglos in der Stadt zu verteilen. So wie die Antifa das mit Erfolg mit ihren dümmlichen Slogans macht.
    Ich könnte mir vorstellen, daß Passanten bei diesen historischen Fotos und den damaligen Sprüchen doch hinsehen. Wichtig: eine gut klebende Rückseite. 🙂

  28. Der Einfachheit halber würde ich bei der nächsten Demo den selben Satz mit einem Himmlerfoto in Zivil nehmen, ganz einfach.

  29. Was erreicht werden soll liegt auf der Hand- Schlagzeilen.

    Selbst wenn nach Recht gesprochen wird, dieses Urteil wird man nicht publik machen.

    Maschen wie in der DDR, im 3.Reich oder anderen sozialistischen Ländern der Vergangenheit oder Gegenwart.

    Fehlt nur noch der Freißler als Richter.

    Das schlimmste aber- die Medien machen mit, wie abgesprochen, eine Schande ist das.

  30. #36 Pazifaust (23. Apr 2013 19:20)
    … Bei Politikern mit Sahnegrundstücken in der Türkei (was an sich schon bekloppt ist, die haben scheinbar wirklich keine Ahnung),..“
    – – –
    Meinen Sie wirklich? Ich fürchte eher, die sind dann bei guten Freunden, wahrscheinlich sogar bei Verbündeten – Claudia Roth, Gerd der Ungefärbte (beide Bodrum) Kohl-(Sohn) usw.usf.

  31. ?????

    Die Logik kann ich nicht verstehen sind halt Juristen.

    Stürzenberger mag den Islam nicht.

    Er zeigt ein Plakat mit einem Zitat das Islam und Nazis gleichsetzt.

    Daraus resultier. Islam gleich Nazi. Stürzi mag Islam nicht folglich auch das was dme gleich ist also auch Nazis nicht.

    Stürzenberger ist kein Rechter.

  32. #22 natrium muriaticum

    Richtig! Man kann hier nicht mehr von Naivität oder Unwissen reden. Hier werden bewusst Tatsachen verdreht.

    #27 media-watch

    Es erinnert mich an Broder am Holocaust Denkmal. Wir machen den „Kampf gegen Rechts“, gedenken jenem und jenem Ereignis, aber merken nicht, dass wir bereits eine neue Religion anbeten, deren Wesenszüge dem Nationalsozialismus gleichen, nur dass diesmal der Führer einen anderen Namen hat, die Welt diesmal nicht in Arier und Nicht-Arier, sondern in Gläubige und Ungläubige eingeteilt wird und das heilige Buch nicht mehr „Mein Kampf“, sondern Koran genannt wird. Es gibt noch viel mehr Sachen, in denen die beiden Ideologien sich gleichen. Man könnte eine ganze Liste machen.

  33. Bestimmt haben einige SZ-Schreiberlinge Herrn Stürzenberger gesehen wie er vor Himmler mit dem Hiltergruß gegrüßt hat. Die hatten nur leider keine Kamera dabei.

    Mein Gott, fahrt mal auf den Obersalzberg, da könnt Ihr den GröFaZ und seine Helfershelfer noch und nöcher sehen.

  34. Parallel wrd das anspucken, die Morddrohung, der Mittelfinger und die Nazibeleidigung gegen Mitglieder der Freiheit durch die Justiz geduldet und straffrei gestellt.

    Die Meinungsfaschisten entlarven sich durch ihre Taten. Gesinnungsjustiz im traurig „tiefem Staat“ BRD. Haltet durch , Stürzi und Co. Tausende sind in Gedanken bei euch!

  35. Zynismus an

    Es ist doch ganz einfach. Konvertiert zum Islam und dann könnt ihr fast alles machen.
    Zur Vernichtung Israels aufrufen, Köpfungen in der Fußgängerzone androhen oder die Scharia ausrufen. Alles bleibt unbestraft!

    Zynismus aus

  36. #31 5to12

    Danke für die Aufklärung.
    Hinz und Kunz rennen doch mit solchen Totenköppen rum ?!
    Das Keltenkreuz ist auch verboten!, irre was in diesem ‚Staate‘ los ist.

  37. Wenn die Zitate historisch verbürgt sind, kann in einer Demokratie und einem Rechtsstaat doch nichts passieren! Vielleicht aber auch nicht. Ein System, welches eine perfide Unterminierung, einen Austausch der eigenen Bevölkerung betreibt, einen Austausch der auch noch durch uns finanziert, historisch einzigartig, abartig, verbrecherisch, bizarr, dämlich, zum Totlachen, nur im Land der Vollidioten funktionieren kann, dieses System ist alles andere, aber kein demokratischer Rechtsstaat. Kritik ist hier nicht erwünscht. Deshalb mehr NSU, Kampf gegen Rechts, Uli, die bösen Steuerhinterzieher, mehr Geld für die EU mehr Zuwanderung, mehr Bunt-Grünes Reich, und Jubelpropaganda über unseren „Wechsel“, und wir treten freudig ab, wie hier im Tagesspiegel:

    Mehr Auszubildende mit Migrationshintergrund in der Verwaltung
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/integration-mehr-auszubildende-mit-migrationshintergrund-in-der-verwaltung/8110526.html
    „“Der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst ist gestiegen: Von den Jugendlichen, die 2012 eine Ausbildung etwa bei der Polizei, der Senatsverwaltung, den Bezirksämtern oder landeseigenen Betrieben begannen, stammt fast jeder fünfte aus einer Familie mit Einwanderungsgeschichte. Das sind knapp zwei Prozent mehr als 2011. In einigen Behörden ist der Zuwachs aber weit höher: Bei der Polizei hatten 22,6 Prozent der Ausbildungsanfänger einen Migrationshintergrund (201117,4 Prozent). Im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf stieg die Zahl von knapp 9 auf fast 30 Prozent. In Friedrichshain-Kreuzberg haben inzwischen sogar mehr als die Hälfte aller Ausbildungsanfänger einen Migrationshintergrund (2011: 35,5 Prozent).
    Auch aus den Bezirksämtern Pankow (Zuwachs von 8 auf 20,7 Prozent) und Hellersdorf (Anstieg von 9,1 auf 18,2 Prozent) gibt es Erfolgsmeldungen „Wenn wir uns nur die Hauptverwaltungen ansehen, haben wir unsere Zielvorgabe von 25 Prozent sogar schon erreicht“, sagt Monika Lüke, Beauftragte des Senats für Integration, die die Statistik für 2012 vorstellte: „Wir können zufrieden sein über die Entwicklung, aber wir brauchen doch noch mehr Migranten im öffentlichen Dienst. Besonders bei der Polizei ist es wichtig, um Vertrauen in der Bevölkerung zu wecken.“ Vor allem für die Justiz wünsche sie sich eine ähnliche Entwicklung wir bei der Polizei. Dort laufe es noch nicht so gut. Und bei den Wasserbetrieben, die auch Teil der Statistik sind, gab es einen starken Rückgang – von 20 Prozent im Jahr 2010 auf rund 13 Prozent 2012.
    Auch der Bezirk Mitte stellte 2012 weniger Auszubildende mit Migrationshintergrund ein. Den hatten 2012 auch vier Prozent der Ausbildungsanfänger bei der Feuerwehr. Das klingt nach wenig, ist jedoch ein Erfolg. Denn der Feuerwehr fiel es in der Vergangenheit besonders schwer fiel, Auszubildende mit Migrationshintergrund zu rekrutieren, die den Anforderungen gewachsen waren. 2007 gab es noch gar keine.
    Der Zuwachs an fast allen Ausbildungsorten sei das Ergebnis der Kampagne „Berlin braucht dich“, sagt Monika Lüke….““

    Aber hallo, das könnte Empörung da „diskriminierend“ hervorrufen:

    „Denn der Feuerwehr fiel es in der Vergangenheit besonders schwer fiel, Auszubildende mit Migrationshintergrund zu rekrutieren, die den Anforderungen gewachsen waren.“

    Die Bundeswehr steht auch schon unter Bereicherungstransformation.

    „Die Invasion der Körperfresser“ das muss es sein.

  38. Wenn Stürzi den Mumm hat und dem Münchner!!! Richter bei einer Verurteilung seinen Gürtel gibt, spende ich 100 Euro.

  39. Wenn es rechtsstaatlich zugehen wird, müsste ein Freispruch erfolgen. Andererseits hätte es dann auch nicht mal den Strafbefehl geben dürfen.

    Ich zitiere aus Fischer, StGB, § 86a Rn. 18:
    Zur Tatbestandsbegrenzung:

    “ … Gleichwohl nimmt die Rspr eine aus „Sinn und Zweck“ der Vorschrift erwachsende tatbestandliche Begrenzung auf solche Handlungen an, welche nach den Umständen des Einzelfalls geeignet sind, bei objektiven Beobachtern den Eindruck der Identifikation des Handelnden mit den Zielen der verbotenen Organisation zu erwecken; umgekehrt die Tatbestandslosigkeit solcher Handlungen, die dem Schutzzweck der Norm erkennbar nicht zuwiderlaufen (vgl. BGH 25, 30, 32f. [Hitlergruß und Parole „Sieg Heil!“ linksgerichteter Demonstranten gegenüber Einsatzkräften der Polizei; 25 133, 136f. [Abbildung eines Hakenkreuzes mit abgerundeten Ecken, eines Teil-Hakenkreuzes […] als Protest gegen einen Politiker der Bundesrepublik]).

    […]

    Diese tatbestandlichen Restriktion greift danach unabhängig von Abs. III (iV mit § 86 III) ein […]. Der Tatbestand ist danach nicht verwirklicht, wenn das Kennzeichen offenkundig gerade zum Zwecke einer Kritik der verbotenen Organisation eingesetzt wird ([Quellen / andere Ansichten]) oder der Kontext der Verwendung ergibt, dass eine wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung ausscheidet […] „.

    Weiter Rn. 20ff. in bezug auf Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 3 StGB:

    5) „A.Für die ausdrücklich genannten Zwecke gelten grds. die Erl. zu § 86 III. Staatsbürgerlicher Aufklärung soll zB auch der Vergleich aktueller mit NS-Argumentationsmethoden dienen (Hamm, NJW 82, 1656 [gedankliche Nähe unterstellende Gegenüberstellung von linksgerichteten und NS-Graphiken]).

    Ich schau gleich noch nach passender Rechtsprechung und poste hier, wenn sich etwas geeignetes findet.

    Kann nur hoffen, dass Herr Stürzenberger und die anderen bei einer Verurteilung bis zum BVerfG gehen und sich dieses Unrecht nicht einfach so gefallen lassen werden.

  40. Wenn Zugestaendnisse an Muslimverbaende vertraglich gemacht werden, wer profitiert davon alles …und wofuer …

    Wenn der Staat bzw. die Bundeslaender fuer die Voerderung der Integration samt aller Zugestaendnisse Staats- bzw. Landesgelder, also sehr viele Steuergelder fuer Projekte locker machen, was bekommt der/die von den Muslimverbaenden oder derer Helfershelfer …

    … vielleicht Lobby-Politik Schmiergelder,
    Vorzug bei Waffengeschaeften mit den Helfershelfer.

    Lassen wir es mal TOTAL TRANSPARENT
    bis zur 5. Gewalt im Staate erscheinen.
    Wer profitiert von was und bezahlt fuer wen.

    Wenn ein Wulf wegen fast nichts zu Fall gebracht werden kann, dann wird es doch ein leichtes sein, hier ganze Systeme zum Einsturz zu bringen.

    Mainstream-Medien, Politiker, Wirtschafts-Lobby,…
    … wer … was … wofuer … warum …

    “und wovon profitiert der Bundesbuerger”

    ———————————-
    Michael Stürzenberger, halte durch.

  41. So, wie ich die Rechtslage mittlerweile kenne, ist es nicht verboten, „verfassungsfeindliche Symbole“ zum Zwecke der Dokumentation zu zeigen.

    Anderenfalls müsste Guido Knopp Lebenslänglich absitzen.

    Nur befürchte ich, dass es vor Gericht nicht um den Wahrheitsgehalt der Bilddokumentation gehen wird, sondern darum, ob das Zeigen der Wahrheit über den Mohammedanismus den vielbeschworenen „sozialen Frieden“ gefährden könnte, indem Mohammedaner wegen der Bilder ausrasten, kopftreten und das Ansehen des Mohammedanertums beschädigen.

    Darum gehts nämlich: Die Hassreligion muss schöngezeichnet werden, damit unsere Eliten den EU-Anweisungen über das Resettlement ohne Widerstand aus dem Volk umsetzen können und dass die arabischen Geldsäcke ihre Kohle weiterhin bei „uns“ ausgeben und investieren.

    Da will man doch die friedlichen Mohammedanerchen mit fehlender Impulskontrolle nicht unnötig zur Gewaltanwendung zwingen und „kriminalisieren“.

  42. In der Gaststätte soll er ein Plakat aufgestellt haben, das Heinrich Himmler sowie einen SS-Totenkopf und einen Reichsadler mit Hakenkreuz zeigt. Auf dem Bild soll Himmler, der einer der bedeutendsten Befehlshaber des dritten Reichs war, als Ikone dargestellt sein.

    Herr, wirf Hirn vom Himmel und sorge dafür, dass es in den Köpfen der Zeilenschinder vom Münchner Merkur landet! Recherchieren diese Dschurnalisten eigentlich irgendwas, bevor sie drauf los schreiben?

  43. Grandios, wie pervers und skrupellos die Schmierfinken der Journaille lügen und Fakten willkürlich verdrehen, um unbescholtene Menschen zu diskreditieren.

    Lasst und den Spieß umdrehen und dieses Vorgehen auf dem grössten politischen Blog Deutschlands (PI) anschaulich für jeden der knapp 100 000 täglichen (Neu)Besucher auseinandernehmen und richtigstellen.
    Der Name „Münchner Merkur“ darf dabei gerne inflationär benutzt werden.

    Auf das der Dreck umkehrt und den trifft der in geworfen hat.

    Lasst das Himmler-Bild mit Zitat in tausende Briefkästen unserer Heimatstädte landen.
    Drucker anwerfen…ab geht’s.

  44. Dieses Land stinkt langsam nach Aas. Es ist nicht mehr mein Land und wird es in diesem Leben wohl auch nicht mehr werden.

  45. Irgendwie finde ich das unlogisch. Man wirft den beschuldigten ja Hass auf den Islam vor. Man verdeutlicht das, indem man einen Verbrecher wie Himmler zeigt um seine Nähe zu eben diesem Islam zu verdeutlichen. Wie man daraus eine Verherrlichung konstruieren kann müssen wohl klügere Menschen als ich erklären. Mir ist das zu hoch.

  46. #39 Kara Ben Nemsi (23. Apr 2013 19:24)

    Das, was sie schreiben, ja, so stellen die Herren und Damen sich das später vor. Deswegen haben sie ja keine Ahnung. Aber wenn bei uns in Europa die Luft mit dem Islam brennt, haben die da unten in der Türkei keine Freunde mehr. Und das Bedenken sie nicht, unter welchen Umständen sie dann dort leben müssen. Wenn sie keinen Pfifferling mehr wert sind, da könnte auch das zum Islam übertreten nicht mehr viel nützen. Eine CFR ist nun mal kein männlicher Türke oder Araber. Die wird sich noch wundern.

  47. … Der Vorwurf: die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen.

    Es geht um ein Plakat, das die Nazi-Größe Heinrich Himmler verherrlichen soll. …

    Wenn dieser Text zu dem obigen Bild gehören soll, auf dem die Meinung Himmlers zum Islam gezeigt wird, ist das hirnrissiger Blödsinn.

    Da wird gegen den Islam demonstriert und man zeigt ein Bild auf dem Himmler sich als dem Islam zugeneigt zeigt und das soll dann Heinrich Himmler verherrlichen? Dieser Logik KANN kein Richter folgen. Ich würde mir einen guten Anwalt nehmen und auch gleich durchblicken lassen, dass ich auch bis zum europäischen Gerichtshof gehen werde.

    Viel Glück Herr Stürzenberger.

  48. #31 5to12

    ist doch egal, wenn im ZDF oder den Privaten Geschichtsdokus laufen wird alles gezeigt, ohne irgendwelche Verpixelung. Wenn „Die Freiheit“ über Zeitgeschichte aufklärt darf die das auch. Wenn das nicht mehr der Fall ist, leben wir endgültig in einer anderen „Republik“, in einer mit einem Zwei-Klassen-Recht.

  49. Keine Panik!

    Gerade weil hier ganz offensichtlich die Justiz dazu missbraucht wird im Kampf gegen Andersdenkende diese mundtot zu machen sehe ich die ganze Sache recht gelassen!

    Das ist so billig und so durchschaubar!

    Gott sei Dank tut nicht das Münchner Amtgericht bestimmen was Recht ist, sondern es steht der gesamte Rechtsweg offen. Bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

    Und nicht überall hocken die Leute von Ude. Spätestens in den höheren Instanzen haben rotgrüne Spinner und CSU-Kander nicht mehr das Sagen.

    Also ganz locker! Das Recht steht hinter euch!

    Und das ist ja nicht der einzigste Schau-Prozess, der in München geführt wird! 🙂

  50. Einen Katze die in die Enge getrieben wird
    macht rare sprungen !
    Gerade eben wieder so einen Euro-Klops
    mit bekommen !
    Für Italien und alle südliche Pleiteländern
    würde die EZB Zinsen auf unter 4 % gesenkt !
    Aber keine bange Michael ! Durch Internet und
    die viele Menschen die hinter dir stehen, wird
    dieser Schuß nach hinten los gehen für dieser
    Linke Gesinnung !

  51. Ich habe das Ende der DDR miterlebt. Es riecht langsam nach Endzeitstimmung.

    Sollte Stürzi verurteilt werden ich würde wieder spenden.

  52. Hoffentlich ist die Justiz noch nicht linksunterwandert…
    Leider werden Aufklärer in diesem Land wieder verfolgt, zum dritten Mal in der deutschen Geschichte.

  53. Das ist ja nur noch absurd.
    Das Plakat wurde doch gerade dazu verwendet, um die Kritik an der Verfassungsfeidlichkeit deutlich zu machen und darüber aufzuklären.

    Es ist vielmehr an der Zeit, Herrn Stürzenberger für das Bundesverdienstkreuz vorzuschlagen.

  54. Dieser Staat ist eine Bananenrepublik, es ist eine Schande was die Nachfolger der Nazis aus unserem Land gemacht haben. Die Medien lügen wie die Kesselflicker. Die Justiz wie bei Adolf oder Honecker. Ich hoffe auf eine starke Unterstützung von Stürzenberger und Mitstreiter bei einer Verurteilung jeder Euro Strafgeld sollte 10 Euro Spenden einbringen!!!

  55. “ Es HERRSCHEN schlechte Zeiten für Michael Stürzenberger“.

    Wie mies und faschistisch klingt das denn?

    Münchner Merkur erschreckt mich mit solchen Artikeln und solchen Aussagen.

    Wer herrscht oder glaubt herrschen zu können ?

    Ich muss mich jetzt erstmal über diesen Merkur schlau machen.

    Diese scheinbar wohlgelittene Ausdrucksweise ist doch nicht mehr normal.

  56. Oh … da hat wohl ein Ermittler die Lupe genommen und schon waren die Hinkelkreuze auf der Uniform gaaaanz groß!

    Größen des 3. Reiches sind sind täglich in der Glotze zu sehen!
    Ach ja … die Michel sitzt ja ohne Lupe vor der Kiste…

  57. Scholl-Latour über Islam!

    Scholl-Latour sieht den Islam auf Europa zudrängen. „Das ist ein Problem der Demographie. Die islamischen Länder rund um Europa erleben eine gewaltige Zunahme“, so der 84-Jährige. Zu den Ängsten eines deutschen Arbeiters in einem türkischen Milieu, in dem türkische Feiertage begangen werden und der Muezzin ruft, sagt der Islamkenner: „Ich verstehe, wenn er sich da nicht mehr wohl fühlt.“ Zudem funktioniere laut Scholl-Latour das Konzept eines Euro-Islams nicht. Auch im Christentum könne man kein „deutsches“ Christentum erfinden. Kirche sei universal und auch der Islam sei universal. Die Integration von Muslimen sei deswegen häufig ein Problem, da im Islam die Vorstellung herrsche, dass die Religion vom Staat nicht zu trennen sei.

    Der Dialog zwischen Christen und Muslimen ist, so Scholl-Latour weiter, häufig schwierig, gerade weil die Religionen „sich so ähnlich sind“. Beispielsweise seien sämtliche Propheten des alten Testaments vom Islam übernommen worden und auch Jesus gelte als ein großer Prophet des Islam. Doch der Islam tendiere dazu – ähnlich wie das Christentum es früher getan habe – die ganze Welt zu seinem Heil zu bekehren, so der Publizist abschließend.

  58. Es geht um ein Plakat, das die Nazi-Größe Heinrich Himmler verherrlichen soll.

    Das hat mit Berichterstattung nichts zu tun, das ist Verleumdung wider besseres Wissen.

    Eklig, einfach nur eklig.

  59. @ #65 Geert Mueller

    ….es steht der gesamte Rechtsweg offen. Bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

    Wer sollte das bezahlen?

    Warum das Verfahren nicht schon eingestellt wurde!
    Mal abwarten was dabei herauskommt.

  60. Natürlich ist das Verfahren ein Witz.

    Aber leute stellt euch doch bitte nicht so dumm an.

    Natürlich ist nicht die Darstellung Heinrich Himmlers verfassungswidrig.

    Aber der Mann trägt auf dem Bild eine SS-Uniform.

    Das heißt wenigstens die Sig-Runen, das Hakenkreuz im Adler sowie der Totenkopf (in der SS-Varinate nur, nicht ein normaler Totenkopf) sind verfassungswidrig.

    Selbstverstädnlich sollte ein halbwegs vernüftiger Anwalt überzeugend argumentieren könnne, das hier keine Verherrlichung stattgefunden hat.

  61. Ich bin Optimistin und sehe es erst mal als Chance, Aufklärung zu betreiben. Ich drücke den „Angeklagten“ jedenfalls die Daumen und hoffe, daß der Richter im Sinne der Demokratie und des Grundgesetzes urteilt.

  62. Wenn man den Linken ihr Lieblingsspielzeug, die Nazikeule, aus der Hand nimmt und ihnen damit selbst eins auf die Mütze gibt, ist doch klar, dass die durchdrehen.

    Das mit der angeblichen „Himmler-Verherrlichung“ lässt sich nicht juristisch durchziehen.
    ABER: man wird feststellen, dass Stürzenberger & Co. die Gesamtheit der Muslime quasi als Nazis diffamiert haben und das reicht sicher für eine Verurteilung.

    Glaubt hier ernsthaft noch jemand an den Rechtsstaat???

  63. Sollte Michael einen Prozess riskieren, würde ich einen Obolus dazugeben.

    Für Zuschauer ist es recht bequem und angenehm, einen zu haben, der sich konsequent einsetzt.
    Da sollte man sich wenigstens auf diese Weise beteiligen, zumal auch das eine sehr notwendige und wichtige Hilfe sein kann. Ich hoffe, auch andere werden bereit sein, dies zu tun.

    Insgesamt muss ich sagen, ich verstehe zum ersten Male in meinem Leben wirklich, wie sich Leute gefühlt haben müssen, die in die sogenannte innere Emigration gegangen sind. Ich hätte auch Lust, einfach abzuschalten und mit Freunden Bier zu trinken und zu grillen und sonst nichts zu hören.

    Aber die Vernunft sagt mir, dass diese Ruhe trügerisch ist, und dass sie mir irgendwann dauerhaft genommen wird. Und da wehre ich mich dann doch bis zuletzt. Meine Freiheit lasse ich mir nicht nehmen, nicht ohne Widerstand.

  64. Merkur soll ein konservatives Blatt sein.
    Vielleicht ist er mehr als das.

    Vielleicht fühlt er sich im Sinne der NSDAP mittlerweile den mohammedanern verbunden.

    Merkur sollte vielleicht ins Visier des Verfassungsschutzes rücken.

    Merkur hat eine befremdende Sprache.

  65. Und wenn der Richter dann sagt,“im Namen des Volkes“ soll ihn der Blitz erschlagen. Erstens ist er nicht vom Volk gewählt worden und zweitens ist ein Großteil des Volkes nicht seiner Auffassung.

  66. Wir können sie nicht zwingen die Wahrheit zu sagen

    aber

    dazu bringen, immer unverschämter zu lügen.

    Mehr fällt einem dazu nicht ein.

    Aber gibt es einen besseren Beweis für die Widerwärtige Verlogenheit der Presse.

  67. Einfach vor den Europäischen Gerichtshof ziehen

    Anwendung des Eilvorlageverfahrens durch den Gerichtshof.

    http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/de_rapport.pdf

    Und parallel die europäische Presse informieren

    http://www.searchenginesoftheworld.com/european_newspapers/indexde_news.shtml

    Zitat:
    Gerechtigkeit

    „Die Gerechtigkeit ist nicht untätig. Sie unterwirft sich nicht der Ungerechtigkeit.“

    Raymond Poincaré (1860-1934), frz. Politiker (Republikaner), 1912-13, 1922-24 u. 1926-29 Min.- Präs.

  68. Ein interessantes Urteil zu §86a StGB:

    BGH, 3. Strafsenat, Urteil vom 15.03.2007, 3 StR 486/06.

    Um dieses Urteil optimal zu nutzen wird man bei der Verteidigung herausarbeiten müssen, dass das Plakat (Verfassungsfeindliches Symbol sympathisiert mit dem Islam) in Verbindung mit Veranstaltungszweck (Kritik am Islam) offenkundig so eingesetzt wurde, dass die Gegnerschaft zu der Organsiation ausgedrückt wurde.

    Zitat aus dem Urteil (nach juris Rn. 6 ff.), besonders relevante Passagen im Fettdruck:

    I. Entgegen der Auffassung des Landgerichts erfüllt die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Darstellungen, bei denen sich bereits aus ihrem Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise ergibt, dass sie in einem nachdrücklich ablehnenden Sinne gebraucht werden, unabhängig von deren Umfang nicht den Straftatbestand des § 86 a StGB.

    5

    1. Der Schutzzweck dieses Straftatbestandes ist die Abwehr einer Wiederbelebung der verbotenen Organisation oder der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen, auf die das Kennzeichen symbolhaft hinweist. Die Vorschrift dient aber auch der Wahrung des politischen Friedens dadurch, dass jeglicher Anschein einer solchen Wiederbelebung sowie der Eindruck bei in- und ausländischen Beobachtern des politischen Geschehens in der Bundesrepublik Deutschland vermieden werden soll, in ihr gebe es eine rechtsstaatswidrige innenpolitische Entwicklung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen der durch das Kennzeichen angezeigten Richtung geduldet würden. Auch ein solcher Eindruck und die sich daran knüpfenden Reaktionen können den politischen Frieden empfindlich stören. § 86 a StGB will darüber hinaus verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen – ungeachtet der damit verbundenen Absichten – sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können (BGHSt 25, 30, 33 f.; 25, 128, 130 f.).

    6

    2. Die weite Fassung des Tatbestandes, der nach seinem Wortlaut – von Fällen der sog. Sozialadäquanzklausel nach § 86 a Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 3 StGB abgesehen – jegliches Verwenden eines solchen Kennzeichens anspricht, würde bei wortgetreuer Auslegung jedoch auch Handlungen erfassen, die diesem Schutzzweck nicht zuwiderlaufen oder sogar in seinem Sinne wirken sollen. Dies erfordert eine Restriktion des Tatbestandes, die derartige Kennzeichenverwendungen von der Strafbarkeit nach § 86 a StGB ausnimmt.

    7

    a) Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte man erkannt, dass der Tatbestand zu weit gefasst ist. Dabei hatte man erörtert, dass es Fälle – wie etwa den bloß scherzhaften Gebrauch des Kennzeichens – geben kann, die der Sozialadäquanzklausel des § 86 a Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 3 StGB nicht unterfallen, aber dennoch nicht strafwürdig sind. Die Notwendigkeit einer Einschränkung war im Sonderausschuss des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform angesprochen worden, jedoch hatte man damals keine Möglichkeit zur Verfeinerung der tatbestandlichen Umschreibung gesehen und die Auslegung des Tatbestandes im Einzelnen der Rechtsprechung überlassen (Beratung des § 94 a des Regierungsentwurfs eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes i. d. F. der Formulierungshilfe vom 20. Februar 1967, Protokoll S. 959 f., 1617 f.).

    8

    b) Der Bundesgerichtshof hatte im Jahre 1970 in einem Fall, in dem ein Künstler Plastik-Sparschweine mit den Farben der Bundesrepublik und mit einem Hakenkreuz bemalt und Kunstsammlungen angeboten hatte, eine Tatbestandsrestriktion allerdings zunächst noch abgelehnt und die Auffassung vertreten, dass das Verwenden gemäß § 86 a StGB im weitesten Sinne auszulegen sei und auch durch eine kritische Absicht des Täters nicht ausgeschlossen werde (BGHSt 23, 267). Diese Ansicht hat er jedoch 1972 aufgegeben und es für geboten gehalten, solche Kennzeichenverwendungen vom Tatbestand auszuschließen, die dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht zuwiderlaufen, um eine Überdehnung des Tatbestandes zu vermeiden (BGHSt 25, 30; so auch Sonnen in AK-StGB § 86 a Rdn. 13 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 86 a Rdn. 18 f.). Dabei hat der Senat namentlich eine solche Verwendung grundsätzlich vom Tatbestand ausgenommen, die ersichtlich Ausdruck der Gegnerschaft zu den politischen Zielen und Methoden der verfassungsfeindlichen Organisation ist, deren Kennzeichen gebraucht wird, allerdings für das gehäufte Verwenden eine Ausnahme gemacht, da damit die Gefahr verbunden sein könnte, dass sich das verbotene Kennzeichen in der Öffentlichkeit wieder einbürgere (vgl. dazu Träger/Mayer/Krauth in FS 25 Jahre BGH S. 240 f.). In einer unveröffentlichten Folgeentscheidung zu dem BGHSt 23, 267 zugrunde liegenden Ausgangsfall der bemalten Plastik-Sparschweine hat der Senat mit Urteil vom 10. Juli 1974 – 3 StR 6/71 I – in Anwendung der zwischenzeitlich geänderten Rechtsprechung angenommen, dass die Verwendung des Hakenkreuzes auf diesen Gegenständen dem Tatbestand des § 86 a StGB nicht unterfalle, weil es deutlich erkennbar in kritisch abwertendem Sinne verwendet werde und somit dem Schutzzweck ersichtlich nicht zuwiderlaufe.

    9

    c) Die in der Literatur vertretenen Auffassungen kommen – mit unterschiedlichen Begründungen – für Fälle kritischer Verwendung zu ähnlichen Ergebnissen:

    10

    So sehen einige Stimmen den Tatbestand nur dann als erfüllt an, wenn die Verwendung des Symbols als Bekenntnis zu den Zielen der verbotenen Organisation aufgefasst und insoweit eine Gefährdung der Schutzgüter des § 86 a StGB angenommen werden könne (Paeffgen in NK StGB § 86 a Rdn. 14; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 86 a Rdn. 6). Andere wollen diese Fälle ausschließlich über die Sozialadäquanzklausel des § 86 a Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 3 StGB lösen (Steinmetz in MünchKomm § 86 a Rdn. 18; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 86 a Rdn. 14).

    11

    3. Für die hier zu entscheidende Fallgestaltung gilt Folgendes:

    12

    Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand des § 86 a StGB nicht erfasst. Da sich in einem derartigen Fall die gegnerische Zielrichtung bereits aus dem Aussagegehalt der Darstellung selbst ergibt, erstreckt sich der Tatbestandsausschluss grundsätzlich auf jeglichen Gebrauch der Kennzeichen, sei es Herstellung, Vorrätighalten, Verbreiten oder sonstiges Verwenden. Auf die Umstände des Gebrauchs kommt es dabei zur Begründung eines Tatbestandsausschlusses nicht an. Der Senat weist freilich darauf hin, dass ein Tatbestandsausschluss nur gerechtfertigt erscheint, wenn die Gegnerschaft sich eindeutig und offenkundig ergibt und ein Beobachter sie somit auf Anhieb zu erkennen vermag. Ist dagegen der Aussagegehalt einer Darstellung mehrdeutig oder die Gegnerschaft nur undeutlich erkennbar, so ist der Schutzzweck des § 86 a StGB verletzt. […]

  69. „Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.“ Ludwig Thoma kannte halt seine Kollegen. Und seit 1945 haben die auch nicht allzuviel getan, um ihre verlorenen reputation wiederzugewinnen. Naja, dann warten wir halt auf das Urteil. Wenn das Gericht sich als dem Justizministerium weisungsgebunden entpuppt, dann eben nächste Instanz usw. bis zum EuGH. Da spätestens gibt es dann die ganz große Watsch’n für alle Neofaschisten in der Justiz.

  70. Michael Stürzenberger sollte bessere Anwälte bekommen, als er bereits hat.

    Es geht nun um einen äußerst befremdenden, aber unverhohlenen Angriff auf unsere Demokratie und die Meinungsfreiheit.

    Wer kann, sollte spenden.

  71. Wie unsäglich lächerlich!
    Das Gesetz kennt für das Verhalten von Hr. Stürzenberger keine Strafe – der Richter aber wird es besser wissen.
    Eine lächerliche Nazi-Justiz, in der eine solche Anklage überhaupt eine Chance hat.
    Selbstverständlich kann jedes Kind begreifen, was der Staatsanwalt offenkundig nicht verstehen will – als Richter hätte ich die Klage abgewiesen.
    Gleichgeschaltete Berichterstattung, gleichgeschaltete Justiz, gleichgeschaltete Funktionäre in den Parlamenten, gleichgeschaltete Verwaltung:
    und woran, bitteschön, soll nun angeblich ein Vergleich zur Zeit des Dritten Reiches scheitern?
    Für mich ist das ganze Staatswesen bereits faschistoid!

  72. Auch ein linker, welcher einen Aufkleber oder waren es T-Shirts mit durchgestrichenem Hakenkreuz an die Leute brachte, kam vor den Richter. Erinner mich aber nicht mehr an das Urteil. Glaub war eine Geldstrafe.

    Viel Glück. Ich habe kein Vertrauen in die deutsche Justiz. Aber lasse mich gerne überraschen.

    Der türkische Präsident Gül darf aber ungestraft den Völkermord an uns Europäern ankündigen…

  73. Der einzige, der hier vor Gericht gehört, ist der Merkur!

    Das ist ja UNFASSBAR!

    Diese Art VERLOGENER VERLEUMDUNG. Zu erwähnen, dass Hr. Stürzenberger ein Bild von Himmel gezeigt hat, ohne darzulegen, in WELCHEM KONTEXT und mit welcher BOTSCHAFT, ist SKANDALÖS.

    Ein uninformierter Leser bekommt den EIndruck, dass Hr. Stürzenberger ein Fan von Himmler ist und ein Bild von ihm gezeigt hat, um seine Sympathie zu bekunden.

    Einfach widerlich!

    Ich kann leider beim Gerichtstermin nicht dabei sein, ich werde aber einen Leserbrief schreiben. Ich denke auch daran, den Merkur zu verklagen.

  74. Das Zeigen von Nazisymbolen dürfen nur die staatlichen Medie. Sie dürfen so ziemlich alles ausser die Wahrheit sagen.

  75. Hier ein noch viel passenderes Urteil: Verwendung eines Plakates mit Hakenkreuzen und Hitlerbild durch linke Aktivisten um damit gegen Franz-Josef-Strauß zu protestieren:

    Zitaut aus: BGH, 3. Strafsenat, Urteil vom 14.02.1973 – 3 StR 3/72 I-

    20

    Diese Fragen bedürfen keiner Entscheidung, denn das Handeln des Angeklagten erfüllt schon deswegen den bezeichneten Straftatbestand nicht, weil nach dem gesamten Inhalt jedes der beiden Plakate eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt nationalsozialistischer Kennzeichen entsprechenden Richtung nicht ausgehen kann (vgl. Urteil des Senats vom 18. Oktober 1972 – 3 StR 1/71 I – BGHSt 25, 30 = MDR 1973, 63, 64) und weil ihre Verbreitung auch sonst dem Schutzzweck des § 86 a StGB erkennbar nicht zuwiderläuft. Der Senat hat in dem angeführten Urteil in ähnlichem Zusammenhang u. a. folgendes ausgeführt:

    21

    „Als Schutzzweck der Strafvorschrift ist dabei im einzelnen nicht nur die Abwehr einer Wiederbelebung der verbotenen Organisation oder der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen, auf die das Kennzeichen symbolhaft hinweist, zu verstehen. Die Vorschrift dient auch der Wahrung des politischen Friedens dadurch, daß jeglicher Anschein einer solchen Wiederbelebung sowie der Eindruck bei in- und ausländischen Beobachtern des politischen Geschehens in der Bundesrepublik Deutschland vermieden wird, in ihr gebe es eine rechtsstaatswidrige innenpolitische Entwicklung, die dadurch gekennzeichnet sei, daß verfassungsfeindliche Bestrebungen geduldet würden. Auch ein solcher Eindruck und die sich daran knüpfenden Reaktionen können den politischen Frieden empfindlich stören. § 86 a StGB will auch verhindern, daß die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen – ungeachtet der damit verbundenen Absichten – sich wieder derart einbürgert, daß das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, daß sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können.“

    22

    Beide Plakate lassen bereits nach ihrem Inhalt, also unabhängig von dem äußeren Zusammenhang ihrer Verwendung, ohne weiteres erkennen, daß, soweit damit die Erinnerung an den Nationalsozialismus heraufbeschworen wird, dies in einem nachdrücklich ablehnenden Sinn geschieht. Die den Nationalsozialismus scharf ablehnende Haltung ist nach dem Inhalt der Plakate ganz augenscheinlich die Werbegrundlage, die sowohl den Standpunkt des Verfassers wie den des von ihm erwarteten Publikums, auf das die Plakate wirken sollen, kennzeichnet. Plakaten solchen Inhalts ist jede Eignung fern, einer Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes oder gar ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen zu dienen. Sie können auch keinem einsichtigen Betrachter den Eindruck vermitteln, die Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen im Sinne und im Geist des von diesen symbolisierten Gedankengutes werde in der Bundesrepublik geduldet. Wird gegen die öffentliche Verwendung von Plakaten solchen Inhalts unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des § 86 a StGB nicht eingeschritten, so ist damit auch nicht die Gefahr verbunden, nationalsozialistische Kennzeichen könnten von Verfechtern und Anhängern der politischen Ziele, für welche diese Kennzeichen stehen, wieder gefahrlos gebraucht werden. Denn Personen mit neonazistischer Zielsetzung würden die Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen niemals in einer deren Ablehnung zum Ausdruck bringenden bildlichen Zusammenstellung verwenden wollen. Auf eine solche Art der Verwendung könnten sie sich also nicht berufen, um daraus eine Rechtfertigung für eine Verwendung in ihrem Sinn herzuleiten. Ähnlich wie in einer Wiedergabe des Kennseichens in abwertender Verzerrung, werden solche Personen in einer Wiedergabe in dem hier gewählten bildlichen und die Abbildung schriftlich kommentierenden Zusammenhang allenfalls eine Verhöhnung des ihnen „heiligen“ Kennzeichens erblicken. Eine Wirkung der Plakate in einer dem Symbolgehalt nationalsozialistischer Kennzeichen entsprechenden Richtung (vgl. BGH aaO) erscheint daher von vornherein ausgeschlossen.

  76. Bekämpfen wir alle neuen totalitären Tendenzen, indem wir sie überall und öffentlich anprangern!

    Zu jedem Kommentar hier sollte man zusätzlich zwei in der Einheitspresse oder im Netz schreiben.

  77. Ich hoffe, das wird ein SCHAUPROZESS!

    Ein SCHAUPROZESS für die WAHRHEIT, gegen diese VERLOGENE POLITISCH-KORREKTE SIPPSCHAFT!

  78. bekam jeder von uns vieren einen Strafbescheid über 50 Tagessätze á 40 Euro, also 2000.- Euro zugestellt. Hier ist der §86 Absatz 3

    Bayern mutiert immer schneller zu Bananenrepublik (die noch von Türkei und Katar abhängig ist).
    Ein Justizskandal jagt den anderen.
    Siehe Mollath, Fall Peggy, NSU-Prozeß und jetzt das.

    Wenn das Gericht Michael Stürzenberger nicht frei sprich, dann müssen alle öffentlich-rechtlichen TV-Sender sowie NTV und N24 angeklagt werden.
    Denn es vergeht kein Tag, ohne dass dort Hitler, Himmler usw. (mit langen Redeabschnitten) gezeigt werden.

  79. Beim Termin kommt mit viel Glück ne kleine Korrektur bei den Tagessätzen in Form der Anzahl und der Höhe heraus – mehr nicht. Alleine, dass gewagt wird, Einspruch gegen einen Strafbefehl einzulegen, wird als Querulantentum ersten Grades ausgelegt.

    Herr Stürzenberger tut gut daran, nicht zu dick aufzutragen, denn sonst bekommt er ne amtsärztliche Untersuchung nebst Zwangseinweisung wegen paranoiden Wahnvorstellungen, Querulantenwahn und krankhafter Islamophobie – alles natürlich nur im Rahmen der Fürsorgepflicht … wir sind ja nicht so …

  80. Das Zeigen von Nazisymbolen dürfen nur die staatlichen Medien. Sie dürfen so ziemlich alles ausser die Wahrheit sagen.

    Und mal ehrlich:

    Sie wären damit auch ziemlich überfordert.

  81. #2 Ulrich Lenz (23. Apr 2013 18:45)
    Und wieso ist ein Foto von Heinrich Himmler und der Abdruck eines seiner Zitate neuerdings ein verfassungsfeindliches Symbol?

    Sie werden lachen, aber es wird tatsächlich aus folgendem Grund so gewertet: die Uniform Himmlers auf dem Foto zeigt die verfassungsfeindlichen Symbole (Wirklich wahr, kein Witz. Das wird juristisch so gewertet).

    Vor Jahren wurde mal ein Demonstrant vor den Kadi gezerrt, der ein Foto vom damaligen Bundeskanzler Schröder hochhielt, das diesen an seinen Schreibtisch zeigte. Auf dem Schreibtisch war ein Foto von Schröders Vater in Wehrmachtsuniform, und auf dem Stahlhelm prangte – kaum zu sehen – das Hakenkreuz. Das reichte völlig aus, um den Demonstranten wegen dem Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole vor Gericht zu zerren. Leider weiß ich nicht mehr, wie die Geschichte ausging, müßte man mal im Internet suchen.

  82. Es gibt einen Fall aus dem Jahr 2006, in dem das Landgericht Stuttgart den Verkäufer von Buttons, Aufklebern und ähnlichem mit einem durchgestrichenen (!) Hakenkreuz wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt hatte (18 KLs 4 Js 63331/05). Der BGH hat das Urteil damals aufgehoben (3 StR 486/06), weil „bereits der Inhalt der Darstellung in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck“ brachte. Lassen wir uns überraschen, wie die Bewertung vorliegend ausfällt, vermutlich wird es mehrere Instanzen brauchen.

  83. Denn es vergeht kein Tag, ohne dass dort Hitler, Himmler usw. (mit langen Redeabschnitten) gezeigt werden.

    Ginge es hier mit rechten Dingen zu,dürften solche Sachen gar nicht gesendet werden,weil hier andauernd Hakenkreuze zu sehen sind.
    Aber diese Sendungen sind gewollt,um euch damit zu belästigen und zu bedrohen und einzuschüchtern.

    Eine Art von Gehirnwäsche.

  84. Staatsmethoden gegen Unliebsame
    http://www.youtube.com/watch?v=1ZY-HHAV2bU&feature=player_embedded

    Rainer Hoffmann ist als ‘Solarkritiker’ bekannt. Er flüchtete jetzt vor der deutschen Justiz ins Ausland. Rainer Hoffmann hat mit nachvollziehbaren Energiebilanzen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen die im Regelfall fehlende Wirtschaftlichkeit thermischer Solaranlagen einwandfrei belegt. Weil die „Klimagurus“ ihre Felle davon schwimmen sahen, machte Hoffmann einen Höllentanz durch die juristischen Instanzen, die schließlich mit dem Verlust seiner bürgerlichen Existenz, dem Versuch der Einweisung in die Psychiatrie, dem Strafvollzug im Gefängnis und der Zwangsversteigerung seines Hauses endete. In der letzten Woche wurde die Zwangsräumung durch ein starkes Polizeiaufgebot vollzogen. Um sich vor der Verhaftung zwecks Psychiatrisierung zu schützen, ist er seitdem auf der Flucht.
    Die massive politische Manipulation der Verfahren ist offensichtlich. Die Gerichte und die weisungsgebundenen Staatsanwälte wurden offensichtlich regelmäßig vom Justizministerium NRW geimpft.

    http://www.eike-klima-energie.eu/news-cache/solarkritiker-fluechtet-vor-deutscher-justiz-ins-ausland/

    Der Fall Gustl Mollath
    Gustl Mollath ist seit 2006 lebendig begraben im Maßregelvollzug der forensischen Psychiatrie. Einem Bericht der „Nürnberger Nachrichten“ zufolge hatte Mollath 2004 bei den Finanzbehörden in Nürnberg seine Frau und weitere Bankmitarbeiter wegen der illegalen Geschäfte angezeigt. Der damals gegen Mollath verhandelnde Richter soll aber bei den Finanzbehörden angerufen und mit dem Hinweis auf Mollaths Geisteszustand interveniert haben. Die Finanzbehörden legten die Anzeige zu den Akten.

  85. dem Versuch der Einweisung in die Psychiatrie, dem Strafvollzug im Gefängnis und der Zwangsversteigerung seines Hauses endete.

    Das sind Herangehensweisen ,die in kommunistischen Diktaturen üblich sind.

  86. Prozessbeginn ist also 9 Uhr.

    Und das Urteil, wird das auch zeitnah gesprochen ?

    Oder wartet man erst das Freitagsgebet des allerwertesten „GrüSSallah Herr Imam“ ab ?

    Oder spricht seine Elemenz Idriz das Urteil sogar höchstselbst ?

    :mrgreen:

  87. So was ist eindeutig von §86 III StGB gedeckt. Aber natürlich kommt den herrschenden Parteien und mit ihnen den gleichgeschalteten Mainstream-Medien jeder noch so kleine Vorfall recht, mit dem sie der Freiheit und/oder PI eine rechtsradikale Gesinnung nachsagen können.

    Nicht zuletzt deshalb habe ich neulich auch dafür votiert, das Emblem der SS-Divison Handschar (das mit dem Hakenkreuz) von der Website zu nehmen. So etwas wird 100% mit voller Absicht gegen PI ausgeschlachtet, obwohl man genau weiß, dass die Darstellung als Dokumentation des damaligen Zeitgeschehens und der Verbindungen zu heute gemeint ist.

    Mal sehen, was die Richter dazu sagen. Ich denke nicht, dass der Strafbefehl Bestand hat, damit würde sich das Gericht völlig der Lächerlichkeit preisgeben. Wenn so etwas strafbar wäre, dann wäre auch jeder Punk strafbar, der einen Aufnäher mit „Nazis nein danke“ und ein in einen Abfalleimer geworfenes Hakenkreuz trägt.

  88. Herr Stürzenberger ist zu höherem berufen,als nur Idioten zu bekehren.Wartet’s nur ab.An Ihm
    werden sich manche die Zähne ausbeißen.Meinen Segen hat er !

  89. Ich schäme mich den gleichen Pass wie diese schleimigen Duckmäuser zu tragen. Danke Polizei, danke Regierung, danke Medien, danke Gesellschaft!

    Thilo hat recht!!!

  90. #25 @ BePe

    Marxistisches (Willkür)System?…Nur weil sich unsere Linken mit dem Namen von Karl Marx schmücken, sind sie nicht gleich marxistisch oder haben einen wirklichen Bezug zum Kommunismus.

    Weißt du eigentlich, was Marx von Religion gehalten hat?

    „Das Fundament der irreligiösen Kritik ist: Der Mensch macht die Religion, die Religion macht nicht den Menschen. Und zwar ist die Religion das Selbstbewusstsein und das Selbstgefühl des Menschen, der sich selbst entweder noch nicht erworben, oder schon wieder verloren hat.
    Aber der Mensch, das ist kein abstraktes, außer der Welt hockendes Wesen. Der Mensch, das ist die Welt des Menschen, Staat, Societät. Dieser Staat, diese Societät produzieren die Religion, ein verkehrtes Weltbewusstsein, weil sie eine verkehrte Welt sind.
    Die Religion ist die allgemeine Theorie dieser Welt, ihr enzyklopädisches Compendium, ihre Logik in populärer Form, ihr spiritualistischer Point-d’honneur (Ehrgefühl), ihr Enthusiasmus, ihre moralische Sanktion, ihre feierliche Ergänzung, ihr allgemeiner Trost- und Rechtfertigungsgrund.
    Sie ist die phantastische Verwirklichung des menschlichen Wesens, weil das menschliche Wesen keine wahre Wirklichkeit besitzt. Der Kampf gegen die Religion ist also mittelbar der Kampf gegen jene Welt, deren geistiges Aroma die Religion ist.

    Das religiöse Elend ist in einem der Ausdruck des wirklichen Elendes und in einem die Protestation gegen das wirkliche Elend. Die Religion ist der Seufzer der bedrängten Kreatur, das Gemüth einer herzlosen Welt, wie sie der Geist geistloser Zustände ist. Sie ist das Opium des Volks.

    Die Aufhebung der Religion als des illusorischen Glücks des Volkes ist die Forderung seines wirklichen Glücks. Die Forderung, die Illusionen über seinen Zustand aufzugeben, ist die Forderung, einen Zustand aufzugeben, der der Illusionen bedarf. Die Kritik der Religion ist also im Keim die Kritik des Jammertales, dessen Heiligenschein die Religion ist.“

  91. Ich stelle mir vor, die Staatsanwaltschaft wird argumentieren, es sind mittlerweile Millionen Analphabeten in Deutschland importiert. Wenn man denen ein Hitler/Himmler-Bild zeigt, erkennen sie diese und brechen – wenn gute moslems – in Begeisterung aus. Den Text unter den Bildern verstehen sie nun mal nicht. Auch viele Deutsche sind nun mal zu faul/ zu blöd Texte zu entziffern und ihre Aussage zu verstehen. Denen reicht auch ein hochgezeigtes Bild in der Öffentlichkeit um „Nahtzie..Nahtzi“ zu skandieren. Solche Spinner haben Stürzenberger wohl angezeigt.
    Dass es immer mehr Analphabeten in Deutschland geben muss, erfahre ich ständig im Straßenverkehr: Oft erspähe ich unvermutet Parklücken zwischen Halteverbotsschildern. Wenn an den Schildern eine Zusatzinfo dranhängt, sehe ich nach, ob das Verbot schon heute gilt. Seeehr oft stelle ich dann fest, heute darf ich hier noch parken. Dazu muss man aber Deutsch lesen können 🙂

  92. Steht der in Panik geratener Linksextremist und Islamfreund Ude dahinter? Je mehr Unterschriften die Freiheit hat, desto perfider wird das Verhalten der linken Systemlinge sein. Deutschland heute ist mit Deutschland 1933 vergleichbar.
    „Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus.“
    (Ignazio Silone) Er wusste es!

  93. #86 Westgermane
    #65 Geert Mueller

    „….es steht der gesamte Rechtsweg offen. Bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

    Wer sollte das bezahlen?“

    Mal ne Frage: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, natürlich, als Islamkritiker lebt man doch gefährlich. Deckt die so etwas nicht ab????

  94. Der einzige „Fehler“ an diesem Plakat ist, dass es die Wahrheit allzu deutlich ausspricht.

    Darum, und nur darum geht es.

    Und die, die es veranlasst haben, das Abhängen, die Anklage – diese gehören auf die Anklagebank.

  95. Eigentlich müßen Stürzenberger u. seine Freunde vom Vorwurf der Anklage freigesprochen werden.

    Ich befürchte aber, dass das nicht passieren wird! Man will M.Stürzenberger u. Freunde/Mitstreiter fertig machen. Mit allen Mitteln!

    Mir drängt sich die Frage auf, wie weit M.S. bereit ist weiter zu machen.
    Würde er sich etwas zurückziehen, wenn er Beispielsweise zur Zielscheibe wird wie M. Beisicht?

  96. Zusammenfassung
    Was wir heute auf dieser Seite erleben ist Geschichte Live. Weil sich hier sehr historisch Bedeutendes verdichtet. Geschichte, Strömungen, Ideologie, Zeitgeist, Manipulation, Machterhalt und Machtmissbrauch. Ein historische Abbildung dessen, was sich in unserem Lande gerade vollzieht. Und das zum Großteil hinter dem Rücken der Bevölkerung. Weil die Medien in unserem Land dafür sorgen, dass die Diskussionen um die Islamisierung und fehlgeleitete Entwicklungen (dominierende Zuwanderung von Menschen mit der Islam-Ideologie im Kopf, fehlgeleitete Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik) die Gesellschaft nicht erreicht.

    Deshalb werden ständig medienwirksam neue Nebenkriegsschauplätze (Prozesse, Kampagnen, Bündnisse gegen Rechts) geschaffen um vom Wesentlichen abzulenken, um unbeobachtet vollendete Tatsachen zu schaffen (ZIEM; Errichtung von Moscheen, Errichtung von islamischen Kulturzentren, Bündnisse, u.a.). Wie in all jenen historischen Umbrüchen waren es immer nur Wenige die begriffen haben, was um sie herum passiert. Der Großteil der Bevölkerung hat politische Umbrüche immer erst dann realisiert, wenn vollendeten Tatsachen geschaffen waren.

  97. Stürzenberger soll Himmler-Plakat aufgestellt haben

    Michael Stürzenberger zeigt ein Plakat mit einem Zitat von Heinrich Himmler, in dem dieser, Himmler, die Ähnlichkeit zwischen Islam und Nationalsozialismus erläutert, und die SZ macht daraus: „Stürzenberger soll Himmler-Plakat aufgestellt haben“, so als ob Stürzenberger sich selbst mit Himmler identifiziert hätte!

    Eine wirkliche Frechheit!

    Wenn es um den Kampf für die „Political Correctness“ geht, scheuen die Mainstreammedien wirklich vor keiner Verdrehung, Verleumdung und Intrige zurück.

  98. Apropos Symbolyk…ich erinnere einfach mal wieder an das Chemnitzer Wandgemälde.Da wird halt mal ein 30 Quadratmeter großes Wandgemälde wegen eines winzigen Keltenkreuzes übermalt.Der Kampf gegen Rechts nimmt schon groteske Züge an.

  99. Herr Stürzenberger &Co. wussten genau, auf was sie sich einlassen und was geschehen wird.Sie wissen auch, dass nur auf diese Weise ein Vörwärtskommen möglich ist.
    Sie sind rechtlich (in Deutschland weiss man das zwar nie so genau) nicht anfechtbar,weil sie lediglich aufgezeigt haben, was geschichtlich belegt ist und was Koranmässig Pflicht ist und so weiter.
    Aber um wirklich Gehör zu finden, müssen sie erst einmal deutschlandweit bekannt werden und dazu gehört , dass man vom Verfassungsschutz oder sonstigen wichtigen Instutitionen*beobachtet* wird.

    Strafe und vielleicht Gefängnis ebnen den Weg zum Erfolg, so ist das halt immer schon gewesen , daran hat sich nichts geändert.

  100. #129 Selbstkorrektur

    … und die SZ…

    Der „Münchener Merkur“ war’s diesmal. Sorry.

    (Aber ist eh nicht wirklich ein Unterschied.)

  101. @ 133
    dann stichst du dir u.U.deine „Wichtigkeit“ kaputt.
    Sicherung ist Plicht,bei Messerbesitz.

  102. #62 Flaucher (23. Apr 2013 19:35)

    Irgendjemand hat mal gesagt: Es gäbe keine blöden Fragen, sondern nur dumme Antworten.

    Also hier meine blöde Frage: Warum wurde dann der Autor von diesem Wikipedia-Beitrag nicht auch angezeigt? Wenn schon, denn schon, sollte man meinen!

    http://de.wikipedia.org/wiki/13._Waffen-Gebirgs-Division_der_SS_„Handschar“_(kroatische_Nr._1)

    Weil die deutsche Gesetzeslage die Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen in wissenschaftlichen oder pädagogischen Zusammenhängen gestattet.

  103. Am kommenden Freitag ab 9 Uhr muss sich Stürzenberger zusammen mit drei anderen Männern vor dem Amtsgericht verantworten. (…)
    Es geht um ein Plakat, das die Nazi-Größe Heinrich Himmler verherrlichen soll.

    Werden sie jetzt völlig wahnsinnig?

  104. @ 136
    Weil die deutsche Gesetzeslage die Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen in wissenschaftlichen oder pädagogischen Zusammenhängen gestattet.
    ………………………………
    Könnte man denn da Herrn Stürzenberger nicht als öffentlich pädagogisch bildend sehen?

  105. Es geht um ein Plakat, das die Nazi-Größe Heinrich Himmler verherrlichen soll.

    Eine glatte Lüge.

  106. m.e. alles an den haaren herbeigezogen.
    schon der polizist hat seine kompetenz überschritten. das poster ist nach meiner rechtsauffassung nicht zu beanstanden. eine dienstaufsichtsbeschwerde gegen den beamten wäre angemessen gewesen.
    wenn das alles so durchgeht, dann sind das verhältnisse wie im dritten reich.
    der merkur hat sich anscheinend schon von selbst gleichgeschaltet.

  107. @ 139
    der merkur hat sich anscheinend schon von selbst gleichgeschaltet.
    ————————-
    scheinbar geht es ums Überleben,nur wird dies nicht funktionieren. Mehr Menschen als es sichtbar ist, glauben denen doch schon lange kein Wort mehr, irgendwann kauft niemand mehr eine Zeitschrift, die sich profiliert durch Langweiligkeit *gähn*, genauso wie die anderen Gleichgeschalteten.

  108. Mir fällt dazu noch was ein: Diese ganze Lügerei hätte vielleicht noch im 3. Reich, in der DDR oder in einem anderen ähnlichen Unrechtsstaat funktioniert (zumindest zeitweise) – aber heute, in Zeiten des Internets, wo man die GESAMTE Presse und öffentliche Meinungsbildung nicht mehr so einfach kontrollieren kann, wird diese miese Tour nicht mehr funktionieren.

    Für wie blöd hält der Münchner Merkur (und übrigens auch die Abendzeitung, tz, Süddeutsche usw.) den Leser eigentlich? Und warum erfreut sich wohl PI steigender Beliebtheit und „Clicks“? Vielleicht deshalb, weil mittlerweile schon der dümmste anzunehmende Bürger erkennt, dass er von den etablierten Medien nach Strich und Faden verar…t und angelogen wird?

    Gottlob liest hier der Verfassungsschutz ja mittlerweile mit, insofern kriegen die wenigstens jetzt mal 1:1 präsentiert, was den Bürgern hierzulande massiv stinkt.

  109. Dieser Vorgang zeigt, dass es auch heute in der Politik, bei der Presse und bei der Justiz massenhaft Charaktere gibt, die im Dritten Reich Bilderbuchkarrieren gemacht hätten und heute glauben am Beginn einer solchen zu stehen!

    Deutschland steht an der Schwelle zum Unrechtsstaat. Wehret den Anfängen!!!

  110. #125 AtticusFinch (23. Apr 2013 21:17)

    “….es steht der gesamte Rechtsweg offen. Bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

    Wer sollte das bezahlen?”

    Mal ne Frage: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, natürlich, als Islamkritiker lebt man doch gefährlich. Deckt die so etwas nicht ab????

    Ganz schön naiv von Ihnen! Nein, die Rechtsschutzversicherung deckt das nicht ab. Bitte lesen Sie mal das Kleingedruckte. Da steht ganz deutlich dass für vorsätzliche und insbesondere für Straftaten kein Rechtsschutz besteht.

    Sonst könnte man eine Rechtsschutzversicherung abschließen und dann einen Bankraub machen und darauf hoffen den Rechtsanwalt bezahlt zu bekommen.

    Aber die Sache geht anders: Wenn man vor Gericht Recht bekommt, dann muss die Staatskasse die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen.

    Ich bin ganz zuversichtlich, dass Michael seine Kosten zurückerstattet bekommt. Und wenn es erst in der letzten Instanz ist.

    Alles klar?

  111. Verstehe ich jetzt nicht.

    Das Plakat mit der Aufschrift:
    „Der Islam ist unserer Weltanschauung sehr ähnlich“. (Bild von Himmler)

    Was ist da zu Beanstanden wenn es doch aus der Wahrheit hervorgeht. Darf man Wahrheit nicht mehr benennen ?

    Ich bin ein Deutscher, ich habe die Wahrheit hier niedergeschieben und benannt. Werde ich jetzt bestraft dafür ?

    Beispiel: E = MC2 (Bild von Einstein), das ist auch Wahrheit, werde ich jetzt bestraft ?

    Norbert Blüm: „Die Renten sind sicher“ (Bild von Blüm).

    Ist das die Wahrheit, wird er auch dafür bestraft ?

  112. Mir schnürt sich die Kehle zu. Diese Praktiken herrschten im russisch besetzten Teil Deutschlands noch vor wenigen Jahren. Ich kann nicht so viel esssen, wie ich täglich kotzen könnte über die Zustände in diesem Land.

  113. Heinrich Himmler „verherrlichen“?

    Da muß man noch nicht mal Islamkritiker sein, um sowas bescheuert und besorgniserregend zu finden.

    Da reicht doch ein einziger Blick, eine vorsichtige Nutzung der Augen und des Hirns, um bequem zu erkennen, dass das Gegenteil der Fall ist… Himmler ist die Abschreckung, ihr Leuchten!
    Für etwas ernsthaft ein Gerichtsverfahren, das jedem gesunden Zwölfjahrigen sofort einleuchtet?

    Islamkritiker zitieren eine Nazigröße, die sich tatsächlich positiv über den Islam äusserte.

    Heinrich Himmler „verherrlichen“?

    Hallo? Spinnt ihr oder greift ihr zum Schutz des Islam vor Kritik in Deutschland jetzt mal wieder auf totalitäre Methoden zurück?
    „Stürzenberger vor Gericht!“ – klar, die Propaganda gegen ihn jubelt!
    Dass Vertreter aller herrschender Parteien und Vertreter nahezu aller mächtiger Medien, teils mit grob unredlichen Methoden gegen ihn zusammenarbeiten war altbekannt – aber jetzt noch die Staatsanwaltschaft?

    Da muß aber jemand dick Schiss in der Hose haben – vor diesen wenigen Bürgern, die sich da mit ihrer politisch inkorrekten Meinung in München auf die Strasse trauen!

    1989 brach das letzte totalitäre Regime in Deutschland zusammen.
    2012 schon quellen die ersten deutlichen Vorboten eines neuen Totalitarismus aus staatlichen Organen hervor?
    Mal wieder in Bayern?

    Hilfe!

  114. Die Dreistigkeit mit der hier gelogen wird, zeugt von einem hohen Maß an Arroganz und Geringschätzung für den Gegner.

    Allein diese Attitüde macht mich zum leidenschaftlichen Feind derer, die dort wirken.

    So wie früher jeder anständige Mensch schon deshalb für die Juden sein musste, weil die Nazis gegen sie waren, so muß man heute alleine deswegen auf Stürzenbergers Seite stehen, weil seine Gegner so armselige, charakterlose, amoralische, unaufrichtige, hinterfotzige Kretins sind.

  115. #100 norbert.gehrig (23. Apr 2013 20:13)

    Auch ein linker, welcher einen Aufkleber oder waren es T-Shirts mit durchgestrichenem Hakenkreuz an die Leute brachte, kam vor den Richter. Erinner mich aber nicht mehr an das Urteil. Glaub war eine Geldstrafe.

    Das Stuttgarter Landgericht fällte am 28. September 2006 ein Urteil mit Verhängung einer Geldstrafe gegen den Händler, welches jedoch vom Bundesgerichtshof am 15. März 2007 aufgehoben wurde. Quelle

    So könnte es auch Michael Stürzenberger ergehen, wenn er genug Geld für den Weg durch die Gerichtsinstanzen hat.

    Viele Normalverdiener würden sich mit dem Urteil der ersten Instanz aus finanziellen Gründen verbittert abfinden. Im Polizeilichen Führungszeugnis steht dann vermutlich: „Wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen Vorbestraft“

    PERVERS !!!

  116. Ich stelle anheim, mit einer Gegenanzeige gegen den oder die verantwortlich Handelnden bei der StA München zu antworten:
    Für alle in diesem Zusammenhang in Betracht kommenden Straftaten, begegangen durch XXXXXXX.

    z. B. Nötigung § 240 StPO:
    1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1.
    eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
    2.
    eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
    3.
    seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

    Besonders Absatz 4 Nr. 3, da es sich bei der Person eins Staatsanwalts um einen Amtsträger handelt.

    Oder:
    § 344 Verfolgung Unschuldiger
    (1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.
    (2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an

    1.
    einem Bußgeldverfahren oder
    2.
    einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren

    berufen ist. Der Versuch ist strafbar.

    Oder:§ 339

    Rechtsbeugung
    Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung
    einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit
    Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

    Gegen den Münchner Merkur:Üble Nachrede oder Verleumdung.
    Gut, diese Intrumentarien setzen eine unabhängige Justiz voraus. Aber immerhin, dürfte einen Staatsanwalt schon zum Nachdenken veranlassen. Wenn die Sicherheit seines Amtes auf dem Spiel steht. Diese Kreise neigen eher zu konservativem Denken. Da ist dann schnell die Sorge um das Haus was man noch zu 3% abfinanziert, die Sorge um die Beihilfe und die Reputation bei den Kollegen. Die Ehefrau, die Sicherheit der Finanzierung der Schulausbildung der Kinder usw. die Boni beim Beamtensozialwerk. Jeder hat Neider, welche nur darauf warten bis ein Kollege eine niederschmetternde Schlappe erlebt. Eine in sich geschlossene Staatsanwaltschaft gibt es nicht. Auch dort wird intriegiert, hintergangen etc. um sich selbst vorteilhaft darzustellen, positionieren und höheren Aufgaben zu empfehlen. Da wählt schon so mancher Staatsanwalt den Weg des Rückzugs.

  117. Wenn zwei oder mehrere das selbe sagen, hat das Gesagte noch lange nicht bei jedem Einzelnen die selbe Wertigkeit.

    😯

  118. Wenn unser Rechtsstaat diese Nagelprobe nicht besteht, dann gnade uns Gott. Hoffentlich lesen auch engagierte Ausländer aus freien Ländern hier mit.

  119. Die Hexenjagd auf alles, was sich außerhalb des politisch korrekten Mainstreams bewegt, wird immer hysterischer.

    Früher wurden aufklärerische, humanistisch gesinnte Religionskritiker als Ketzer verfolgt, heute als Rechtspopulisten.

    Seit Monaten ist Stürzenberger einer geballten Ladung aus Dummheit, Böswilligkeit und Aggressivität ausgesetzt, die von allen Seiten (Muselfundis und Antifanten im Verein mit einer politkorrekt und islamkonform gleichgeschalteten Medien- und Politlandschaft) auf ihn einprasselt – und steht immer noch kerzengrade für seine und unsere Sache ein. Davor kann man sich gar nicht tief genug verneigen.

    So viel Standhaftigkeit wurmt die politkorrekten Hanseln, und die versuchen jetzt wirklich alles, um den Mann zu zermürben. Auch auf die Gefahr hin, sich komplett lächerlich zu machen. Die müssen die Hose voll haben bis zur Gürtellinie.

  120. @150
    Hoffentlich lesen auch engagierte Ausländer aus freien Ländern hier mit.
    ……………………………

    Jemand sagte doch einmal vor kurzem „Deutschland braucht wieder Hilfe“ !

  121. Habe mir gerade alle Kommentare durchgelesen und bin immer noch absolut sprachlos!

  122. Da juristisch betrachtet eine Verurteilung für den „Täter“ immer die Chance auf eine Besserung beinhaltet, interessiert mich die Begründung des Richters, wie man diese historischen Tatsaschen in Zukunft präsentieren kann, ohne rechtsbrüchig zu werden.
    Der Staat muss seinen Bürgern die Gelegenheit geben, nicht straffällig zu werden, mit solchen Willkürverfahren, ist das schlicht unmöglich. Hätte ein Moslem ein Himmler Bild gehalten , würde nichts passieren, das ist Fakt und dass muss sich die Münchner Justizhure vorwerfen lassen!

  123. #144 Augensand (23. Apr 2013 22:13)

    „Verstehe ich jetzt nicht.

    Ich bin ein Deutscher, ich habe die Wahrheit hier niedergeschieben und benannt. Werde ich jetzt bestraft dafür ?

    Beispiel: E = MC2 (Bild von Einstein), das ist auch Wahrheit, werde ich jetzt bestraft ?“
    ———————————————————–

    Natürlich nicht…

    Aber sag bloß nicht, Himmler, der Klumpfuß, oder der Gröfaz haben mit Messer und Gabel gegessen, sonst kommt der Staatsschutz und beschlagnahmt dein Tafelbesteck !

    😆

  124. Der Münchner Merkur scheint von einer unglaublichen Position aus zu agieren.

    Nämlich dass er sich als bürgerfreundlich gibt und hintenrum schon längst unterwandert ist von Typen, welche die Arbeit von Michael Stürzenberger unterwandern wollen.

    Der Merkur als U-Boot in München ? Ja, denkbar.

    Allerdings dürfen dann die vielen ahnungslosen Abonnenten und Leser das Abo wegen Täuschung fristlos kündigen.

    Der Münchner Merkur als Islam U-Boot !

    Das erklärt doch vieles, welches wir an negativer Entwicklung nie begriffen …zu so was fehlt es in den meisten ehrlichen Köpfen.

    Das erklärt auch für andere

  125. Was denken eigentlich die Jungs vom Verfassungsschutz die hier mitlesen über solche Dinge? Ihr seht doch was da für ein Mummenschanz gemacht wird und daß man euch missbraucht, oder nicht?

    Schreibt doch mal n Kommentar, anstatt nur zu lesen 😀

  126. So, und die Schärpe ist also auch verboten, oder was?

    http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Wie-radikal-duerfen-Euro-Gegner-sein

    Die neu gegründete Anti-Euro-Partei „Alternative für Deutschland“ stolpert über den Rechtsextremismus: Die Partei will sich von einem Mitglied trennen. Der Grund: seine Nähe zur NPD. Viktor Kasper, 64, Russlanddeutscher, der Schärpenträger aus Hannover, ist dabei. Jetzt, eine Woche nach der Versammlung in Berlin, will die neue Partei ihn loswerden. Der Grund: seine Nähe zur rechtsextremen NPD.

  127. @ 154

    es reicht doch, dass sie mitlesen.Viele haben einen Vater oder eine Mutter , viele eine Grossmutter oder einen Grossvater.
    Es sind Menschen und sie werden uns beobachten und viele positive Erfahrungen sammeln 🙂
    Schreiben sollten sie lieber nicht, denn das wird dann vom Oberverfassungsschutz geahndet 😉

  128. #147 Heinz (23. Apr 2013 22:26) #100 norbert.gehrig (23. Apr 2013 20:13)

    Ich hab dieses Urteil oben in Teilen gepostet (#95, die wesentliche Begründungs-Passage). Natürlich wäre Stürzenberger hier freizusprechen, besonders wenn man die BGH-Argumentation aus dem zweiten Urteil (Post #103) heranzieht.

    Aber wie schon einige hier festgestellt haben, will man Stürzenberger & co. mit aller Macht fertigmachen. Ausserdem herrscht momentan eine irrationale pro-Islam Stimmung (vielleicht auch wegen der NSU-Prozess-Inszenierung) und man sucht händeringend nach irgendwelchen Möglichkeiten, Islamkritiker fertigzumachen.

    In beiden Urteilen oben waren die Täter Linke. Für die gilt heutzutage leider ein anderer Maßstab, sie dürfen mehr.

  129. Zu prüfen ist hier, ob sich die Staatsanwaltschaft nicht wegen Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB schuldig gemacht hat. Und ob der Eröffnungsbeschluß durch das Gericht nicht rechtswidrig war, da keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Herr Stürzenberger eine Straftat begangen hat.

    Fazit: Das Vorgehen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts zeigen uns einmal mehr, in was für einem Unrechtsstaat wir tatsächlich leben.

  130. @ 157
    In beiden Urteilen oben waren die Täter Linke. Für die gilt heutzutage leider ein anderer Maßstab, sie dürfen mehr.
    ……………………….
    Fragst du dich ernsthaft warum?
    Schau doch die an, die ihre „Eltern“ sind und die sich im ganzen System etabliert haben.
    Es sind IHRE geistigen Kinder , die sie sich herangezüchtet haben, um ihre Zwecke zu erfüllen, wenn sie selbst alt werden.

  131. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, so werde ich an Michael und seinen Mitstreitern spenden!
    Ich kann den Sinn dieser Klage nicht nachvollziehen. Handelt es sich einwandfrei um eine Antiwerbung, also abschreckendes Beispiel mit einer historisch dokumentierten Aussage zum Verhältnis der Nationalsozialisten zum Islam.
    Die Staatanwaltschaft will hier wohl extra was falsch verstehen!
    Diese Verdummung lass ich mir nicht mehr gefallen. LmaA! Insider kennen die Abkürzung.

  132. Wenn es dem Islam zufällig nicht paßt, wäre demnächst 1+1=4.
    Aus meiner Erfahrung gäbe das keinerlei Probleme für unsere NWO-EU-Politiker.
    Darauf würde dann das Mathematikstudium an den Unis aufbauen.

  133. Gerne würde ich am Freitag am Prozess teilnehmen (wohne in Niedersachsen), allerdings hindert mich mein Beruf daran.
    Aber warten wir erst einmal den Prozess ab! Dass Amtsgerichte oftmals entgegen der stringenten Gesetzesauslegung urteilen, ist kein Geheimnis. Sofern das Amtsgericht den §86 Absatz 3 StGB missachtet und Michael und Co. verurteilt, kann ich Euch jetzt schon dringend raten, in Berufung zu gehen! Die Richter der Landgerichte sind zumeist wesentlich gefestigter in Auslegung der Paragraphen!
    Sofern es einen zweiten Prozess gibt, bitte ich Euch, es hier auch wieder zu veröffentlichen. Bei entsprechendem Vorlauf bin ich dabei.

    Viel Erfolg, Michael und Roland Heinrich!

  134. Sind genug Prozessbeobachter-Plätze für die türkische Presse freigehalten worden Hat das Gericht schon den Rassismus-Ausschuss der UNO konsultiert und das zu verhängende Urteil erfragt ?

  135. OT:

    Sozialist Ude hat noch einmal vor dem Abgreifen der fetten Pension zugeschlagen:

    Der Deutsche Städtetag will die Mieten deckeln

    Rasant steigende Mieten, kaum noch freie Wohnungen, ein immenser Andrang auf attraktive Städte und Ballungszentren wie München, Rhein-Main, Stuttgart, Köln/Düsseldorf oder Hamburg: Was kann oder muss die Politik tun, um die drohende Wohnungsnot mancher Regionen abzuwenden? Der Deutsche Städtetag hat sich eine Lösung ausgedacht, elegant, simpel „wie ein Federstrich“, lobte Präsident Christian Ude (SPD) zum Auftakt der Hauptversammlung die eigene Idee.

    Der Münchner Oberbürgermeister, der sein Rathaus wegen der Altersgrenze verlassen muss und daher auch das Präsidentenamt aufgibt, schlägt vor: In angespannten Wohnungsmärkten sollen Mieten bei Wiedervermietung gedeckelt werden. Ähnliche Forderungen haben bereits der Deutsche Mieterbund und die Bundes-SPD erhoben.

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article115546706/Der-Deutsche-Staedtetag-will-die-Mieten-deckeln.html

  136. # 160 Black Elk

    ganz so schlimm ist es nicht. Die 68er experimentierten mit ihren Kindern – so weit so gut.

    Es ist aber nun so, dass meine Kinder nach der Ideologie einiger weniger in der allgemeinen Schule indoktriniert werden und das will ich nicht.

    Schon garnicht will ich, dass meine Kinder Tag für Tag unter IslamoKulti leiden, weil sie friedlich sind.

  137. Die Nazis haben den Islam bewundert, das ist weltweit bekannt. Wollen die Münchner Politiker die Geschichte umschreiben?

    Und heute bewundern weltweit viele Muslims die Nazis und eifern ihnen in so ziemlich jeder Hinsicht nach. Auch das ist weltweit bekannt.

    Wen will die SZ täuschen?

    Jedenfalls sind folgende Aussagen nachweislich Tatsachen:

    Ja, Jesus wird im Koran erwähnt,
    aber das ist ein anderer Jesus als in der Bibel

    Nach dem Koran begeht jeder, der bekennt, dass Jesus der Sohn Gottes ist, eine furchtbare Blasphemie und wird von Allah verflucht.

    Nach der Bibel ist Jesus dagegen Immanuel = Gott mit uns; Gott, der Mensch wurde, um alle Menschen durch sein Opfer zu retten.

    Zusammengefasst:
    Nach dem Islam ist Jesus nicht der Sohn Gottes
    Nach dem Islam ist Jesus nicht Gott
    Nach dem Islam ist Gott nicht unser Vater
    Nach dem Islam starb Jesus nicht am Kreuz

    Und wie schon gesagt, der Koran (Koran 9,3) verflucht buchstäblich jeden Menschen, der glaubt, dass Jesus der Sohn Gottes ist.

    Der andere Jesus im Koran ist somit ein direkter Angriff auf den historischen Jesus des Christentums, ja eine Beleidigung des historischen Jesus des Christentums.

    Nach der Bibel kehrt Jesus wieder zurück, um auf der Erde sein Friedensreich zu errichten, (Apostelgeschichte 1, 6-11: “Sie nun, als sie zusammengekommen waren, fragten ihn und sagten: Herr, stellst du in dieser Zeit für Israel das Reich wieder her? 7 Er sprach zu ihnen: Es ist nicht eure Sache, Zeiten oder Zeitpunkte zu wissen, die der Vater in seiner eigenen Vollmacht festgesetzt hat. 8 Aber ihr werdet Kraft empfangen, wenn der Heilige Geist auf euch gekommen ist; und ihr werdet meine Zeugen sein, sowohl in Jerusalem als auch in ganz Judäa und Samaria und bis an das Ende der Erde. 9 Und als er dies gesagt hatte, wurde er vor ihren Blicken emporgehoben, und eine Wolke nahm ihn auf vor ihren Augen weg. 10 Und als sie gespannt zum Himmel schauten, wie er auffuhr, siehe, da standen zwei Männer in weissen Kleidern bei ihnen, 11 die auch sprachen: Männer von Galiläa, was steht ihr und seht hinauf zum Himmel? Dieser Jesus, der von euch weg in den Himmel aufgenommen worden ist, wird so kommen, wie ihr ihn habt hingehen sehen in den Himmel.“)

    Nach dem Koran kehrt Jesus auch wieder auf die Erde zurück.
    Aber
    – er kehrt als Muslim wieder auf die Erde zurück
    – er klagt alle Menschen an, die nicht zum Islam konvertiert sind
    – er kehrt zurück zum Kampf gegen Israel
    – er bringt alle Christen und Juden um, wenn sie nicht zum Islam konvertieren

    Der Islam erträgt nicht, die Wahrheit, dass Jesus der Sohn Gottes ist.
    Die Aufschrift an der Moschee auf dem Felsendom in Jerusalem lautet: “Fern ist es von Allah, dass er einen Sohn hat.”

    Das, was für die Christen das Heiligste ist, das ist für den Islam eine Gotteslästerung.

  138. Der Artikel in der Süddeutschen Zeitung ist erstens ein Fall für den Presserat und zweitens ein Fall für eine Zivilklage.

  139. Das „Establishment“ muss schon ordentlich Muffensausen haben, dass es versucht, Kritiker mit solch lächerlichen Anschuldigungen mundtot zu machen. Es soll ihnen nicht gelingen! Da ich als Wiener leider nicht bei den Info-Veranstaltungen in München mithelfen kann, habe ich stattdessen soeben 100 € überwiesen.

  140. ….die Parolen auf den Fotos im Hintergrund auf dem zweiten Bild von unten scheinen tatsächlich verfassungsfeindlich.
    Die haben doch sicher diese gemeint, oder nicht?

    Aber das trifft sich doch ganz gut.
    Unsere „Verfassungsschützer “ sollten ganz andere Verfassungsfeinde ins Visier nehmen:

    http://www.shortnews.de/id/1022435/muslime-halten-immer-zusammen-demo-fuer-bostoner-attentaeter-in-wien-geplant

    Hoffentlich ist so eine Demo auch in unserem „Nie-wieder-Land“ geplant.
    Das dumme Gefasel gleicht ja schon einem Geständnis bzw. ein Bekenntnis zum Terror…..

  141. ich habe hier schon mehrmals Herrn Stürzenberger gefragt: warum dürfen die linken Gegendemonstranten jedes Mal ein Plakat zeigen mit dem Hakenkreuz, das ist doch generell verboten??

  142. Wenn ich künftig auf einer Kundgebung bin, werde ich eben dieses Plakat hochhalten. Versprochen!

  143. „Heute geht das nicht mehr an der Öffentlichkeit vorbei!“

    Das ist doch Pfeifen im Walde.

    Wenn ich jetzt den Telefonhörer in die Hand nehme und wahllos einige meiner ca. max. 10 Müncher Freunde und entfernte Bekannte anrufe und sie frage, was sie von diesem Justizskandal halten werden sie…

    1. nicht wissen, wer M.S. ist

    2. nicht wissen worum es überhaupt geht

    3. schon mal am Rande von den neonazimässig angehauchten Grüppchen gehört haben, die in M gegen die Muslime Stimmung verbreiten

    4. beim Stichwort „Heinrich“ vollkomen verstört sein und zu keiner zusammenhängenden Aufnahme von Fakten mehr in der Lage sein

    5. sich nur fragen, was denn ausgerechnet ICH damit zu tun habe – ob mit mir alles „Okay“ ist?

    6. „Ach komm, hör auf“ sagen, „so krass, wie du es siehst wirds schon nicht sein“, „Du weisst ja gar nicht, was da sonst noch dahintersteckt. Internet ist gefährlich“

    7. mich fragen: „und sonst so?“

    …und ich muss mich 8. wieder einmal fragen – habe ich die falschen Freunde und Bekannten oder muss man einfach die Menschen so nehmen, wie sie sind?

  144. Er gehört eben zu einer ganz kleinen Clique ehrgeiziger, gewissenloser und zugleich unvernünftiger, verbrecherisch-dummer Kritiker…

  145. Willkürstaat, Bananenrepublik!

    Wenn in einem Staat schon nicht einmal mehr historische Fakten öffentlich gezeigt werden können ist mindestens ein Merkmal eines totalitären Staates erfüllt worden.

    Umso wichtiger, dass Woche für Woche weiter für unsere Freiheit im Internet und auf der Straße (Bürgerbegehren) gekämpft wird.

  146. Einfach doppelt unfaßbar: Die Begründung der Staatsanwaltschaft für den Strafbefehl wie auch die Berichterstattung im Merkur. Jeder auch nur durchschnittlich Begabte erkennt, daß das Plakat der gemeinsamen Kritik an Islam und Nazi-Ideologie dient. Staatsanwalt und Merkur-Redakteur sollten ihre Abiturprüfung im Fach Deutsch wiederholen, wenn sie nicht in der Lage sind, die Intention des Plakats zu erfassen. Zu befürchten ist aber, daß sie dazu nicht willens sind und das Plakat bewußt willkürlich mißinterpretieren, als kämen sie gerade von einer linken Kader-Schulung. Die Münchner Staatsanwaltschaft sollte ihre Domain dann auch am besten auf staatsanwaltschaft-muenchen.blogsport.de ändern.

    Sollte die Staatsanwaltschaft damit vor Gericht letztinstanzlich durchkommen, dann hätte die Willkür gewonnen und der bundesdeutsche Rechtsstaat wäre Geschichte, denn Rechtsstaatlichkeit beinhaltet das Verbot willkürlicher Bestrafung. Vielleicht sollte ich meine alte zweite Staatsbürgerschaft doch noch reaktivieren oder an der nächsten GreenCard-Lotterie teilnehmen…

  147. Michael, nimm Dir bloß einen guten Anwalt.
    Also was soll der gute Mann noch alles
    nehmen? Er schreibt es er zeigt es und all
    seine Zeit. Seine Familie, unglaublich alles.
    Nein wir sollten ihm einen guten Anwalt geben.
    Ich sichere dir lieber Michael diese Woche
    100 Euronen zu.
    Er kennt mich also sollte ich nicht lügen.
    Außerdem habe ich doch gespart da ich
    euch immer noch nicht in München Unterstützt habe.
    Ich bins dir schuldig.

  148. Die Lüge besteht doch offenkundig darin, dass Himmler als „Ikone“ gezeigt worden sein sein, obwohl aus dem Kontext hervorgeht, dass das nicht der Fall sein kann.

    Man unterstellt also einfach, die Beteiligten würden Nazigrößen verehren.

  149. Spendet für Michael Stürzenberger:

    Deutsche Kredit Bank
    Michael Stürzenberger
    Kontonummer: 1014947137
    BLZ: 120 300 00
    IBAN: DE26 1203 0000 1014 9471 37
    BIC: BYLADEM 1001

    Wer nicht selbst aktiv werden kann oder will, sollte zumindest versuchen, finanziell zu helfen. Jede Summe hilft!

    DANKE MICHAEL!

  150. Auf hoher See oder bayerischen Gerichten kann nur noch Gott helfen. Dort arbeiten aber leider nur Götter.

    Ich wünsche Euch viel Glück das alles gut ausgeht.

  151. Diese Methoden erinnern schon arg an die DDR. Ist dies noch ein freiheitlicher Rechtsstaat?

  152. @#185 orvassus (24. Apr 2013 00:05)

    Wenn’s nur die Staatsanwaltschaft wäre, hätte man das noch verstehen können. Die Staatsanwaltschaft ist nicht immer so objektiv und neutral, wie sie es gerne von sich behauptet („objektivste Behörde der Welt“). Zudem kann sie (jedenfalls theoretisch) Weisungen von oben erhalten, in oberster Instanz vom Landsjustizminister.

    Den Strafbefehl hat aber nach Antrag der Staatsanwaltschaft ein Gericht erlassen, siehe § 408 Abs. 3 StPO.
    Andererseits genügt hier schon ein hinreichender Tatverdacht (Verurteilung wahrscheinlicher als Freispruch), eine vollständige Überzeugung des Gerichts ist nicht nötig. Legt man innerhalb von 2 Wochen keinen Widerspruch ein, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO).

    Das Problem ist auch, dass das Verfahren vor dem gleichen Richter stattfindet, der den Strafbefehl erlassen hat (kein Devolutiveffekt des Einspruchs) – und wenn ein Richter den hinreichenden Verdacht bereits bejaht hat, muss schon intensive Verteidigungsarbeit geleistet werden, damit er von der Position wieder abkommt.

    Hoffen wir auf das Beste und dass spätestens in den nächsten Instanzen die Sache vom Tisch ist.

    Es geht hier glaube ich nicht so sehr um die 2000 € als darum, dass das von den Linken und sonstigen unanständigen Elementen genüsslich ausgebeutet wird. Herr Stürzenberger würde in Zukunft als der „rechtskräftig verurteilte Straftäter“ hingestellt, womit man jemanden schnell und einfach diskreditieren kann.
    Nicht nur in die rechte Ecke schieben sondern gleich noch kriminalisieren – so möchte man heute unliebsame „Störer“ des bunten Wohlfühlwesens entsorgen.

  153. § 86 a StGB will darüber hinaus verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen – ungeachtet der damit verbundenen Absichten – sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird,

    Na, das ist doch ein Grund, die gesamte Antifa zu verbieten!

  154. Ich kann das nicht glauben.Das alles ist wie ein Albtraum, so fing es 1933 an. Die Antifa darf Hackenkreuzsymbole zeigen und Nazi Rufen ohne das was dagegen unternommen wird. Ich sehe hier das Michael gezielt zerstört werden soll.Der Bericht von der Zeitung ist nicht nur gelogen er ist auch verfassungsfeindlich. Hier wird ein normaler Bürger wie Michael Stürzenberger als Nazi hingestellt nur weil die Meinung nicht paßt. Ich rufe alle Glaubensbrüder in Deutschland ( Juden) auf wehrt euch gegen die Anfänge. Dahinter steckt das Kapital der Scheichs. Deutschland hängt am Tropf von diesen Länder. Doch jeder normale Bürger durhcschaut doch das ganze. Hier soll eine Idologische Sekt mit den Namen Islam zur Weltherschaft geführt werden. Wir in Israel werden uns nicht unterbuttern lasssen.Nimmt ein Stück Mut aus unseren Land Israel mit und wehrt euch politisch gegen diese Sekte. Wir haben schon längst das vertrauen in die Deutche Justiz verloren, leider schon zum 2 Mal.Wir von der Jüdischen Gemeinde wünschen Dir Michael viel Kraft und Ausdauer.Dich als Nazi zu bezeichnen ist auch einen Beleidung gegenüber den Bürgern von Deutschland.Du bist auch für uns Juden ein Freiheitskämpfer. Ich lade gerne diese Schreiber von den Zeitungen nach Israel ein. Mal sehen wenn Ihnen die Katuscha Raketen um die Ohren fliegen ob sie dann immer noch nach den Islam rufen.

  155. Hier mal ein Beispiel was Linke alles so dürfen:

    http://www.schulz-magazin.de/helmstedt/wp-content/uploads/2007/03/fascho-shirt.jpg

    Und jetzt noch ein ganz böser böser Nazi: 🙂

    http://xinos.files.wordpress.com/2011/03/der-dalailama-und-die-swastika1.jpg?w=400&h=300

    Jetzt noch ein paar „grüne Nazis“:

    https://www.antifainfoblatt.de/sites/default/files/public/styles/front_full/public/HK-Plakate.jpg?itok=Jl4RgENS

    Und die dürfen das alles machen in unserer Zwei-Klassen-Justiz!

    😆

  156. Wieso Islamkritik? Während uns damit beschäftigen, hat uns die Realität schon wieder eingeholt.

    24.04. 08:00 Uhr
    Terror in den USA
    Boston-Attentäter von Hassprediger Awlaki inspiriertDschochar Zarnajew liegt zwar noch im Krankenhaus, enthüllt aber immer mehr Details, warum er und sein Bruder zwei Bomben auf dem Boston Marathon zündeten. Sie wurden, so schreibt er, von dem inzwischen getöteten islamistischen Hassprediger Anwar al-Awlaki inspiriert. »

    media-watch
    Hamburg

  157. #167 Lupo (23. Apr 2013 22:54)

    Wieso kann der Termin nicht Nachmittags sein? 😉

    Damit der Prozeß in Ruhe stattfinden kann. Um diese Uhrzeit schlafen nämlich die überwiegend arbeitslosen Antifanten noch und können somit nicht als hämisch grinsende Schaulustige daran teilnehmen. Nachmittags hingegen hätten sie Zeit 😉

  158. @#197 marbuse (24. Apr 2013 08:54)
    Das ist gut. Passt ja fast noch besser zum Text…

  159. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft damit durchkommt. Es ist doch klar erkennbar, dass man sich von der Aussage des Textes auf dem Plakat und somit auch von Himmler und den Nazis distanziert. Ich habe keine Ahnung, wie man auf die Idee kommen kann, dass hier Himmler bzw. die Nazis verherrlicht werden sollen. Bin mal gespannt auf das Urteil. Da muss der Richter ja eine ausführliche Begründung liefern.

  160. DAS IST VERLEUMDUNG. Was ist den jetzt mit den Gegendarstellungen in der SZ und all dem?

    Ich finde das wirklich schockierend, das ist ja doch noch einiges schlimmer als das was sich die Engländer abgehalten haben.

    DAS KANN DOCH NICHT WAHR SEIN, in München!

  161. Haben Sie genug Kohle um weiter zu klagen wenn der Richter diese Sauerei abnickt? Wenn nicht, Spendenaktion starten, falls das rechtlich möglich ist im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren.

  162. #193 aron (24. Apr 2013 07:35)

    Ich rufe alle Glaubensbrüder in Deutschland ( Juden) auf wehrt euch gegen die Anfänge.

    ****************

    Schieb mal ein bisschen Kohle rüber, ich hab bereits.

    Deutsche Kredit Bank
    Michael Stürzenberger
    Kontonummer: 1014947137
    BLZ: 120 300 00
    IBAN: DE26 1203 0000 1014 9471 37
    BIC: BYLADEM 1001

  163. Die Organe scheinen sehr unter Druck und unter Beobachtung zu stehen. Wenn das Gericht den Kontext nicht berücksichtigt und eine Verurteilung ergeht, ist eine „Verbindung“ anzunehmen. Die Strafe ist dann zu zahlen, was nicht weiter schlimm wäre. Die Gelegenheit einer soliden und überlegenen, ruhigen, sachlichen Gegendarstellung, wie sie ein ordentliches Gerichtsverfahren in einem demokratischen Land gewährt, ist unbezahlbar. Dass sich diese Gelegenheit nochmal ergibt, dafür gebührt den Initiatoren Dank.

    Ob künftig denn wenigstens noch als Symbole Hammer und Sichel gezeigt werden dürfen?

  164. Die Gesinnungsjustiz in diesem Land ist schon weiter fortgeschritten, als ich mir je hätte träumen lassen! Unentwegt zeigen Linke Hakenkreuze – meist in durchgestrichener Form – im „Kampf gegen rechts“. Nie habe ich bei diesen Leuten erlebt, dass die Polizei das zeigen „verfassungsfeindlicher“ Symbole bemängelt oder gar deren Beseitigung verlangt hätte!
    Merke also: Wenn Linke verfassungsfeindliche Symbole einsetzen, dann geschieht das im „mutigen Kampf gegen rechts“. Zeigen aber politisch „nicht erwünschte Personen“ diese auf historischen Aufnahmen zeitgeschichtlicher Personen mit der Mahnung im Text vor der Wiederholung unseliger Zeiten, dann dient das – nach dem Münchner Merkur – zur „Verherrlichung“ des Nationalsozialismus! Wie krank muss ein „Qualitäts-Dschurnalist“ im Gehirn sein, der solche verlogene Hetze von sich gibt! Gegen diese Darstellung des Zusammenhangs sollte unbedingt auf Unterlassung und Gegendarstellung sowie ein entsprechendes Schmerzensgeld geklagt werden! Wir können und dürfen uns derart verlogene Hetzartikel nicht länger einfach gefallen lassen! Sogar der überführte StaSi-Spitzel Gregor Gysi meint immer wieder, dieses Recht für sich in Anspruch nehmen zu können, obwohl er genau weiß, dass er sich aus diesem Vorwurf berechtigterweise nicht herausstehlen kann! Ist irgend jemandem bekannt, dass Mauermörderpartei sich jemals von diesem Herrn distanziert hätte?
    Michael, In dieser Frage stehen wir einhellig hinter dir! Übrigens gehört der zuständige Staatsanwalt mit einem Amtsmissbrauchsverfahren überzogen, weil er auf Grund der vorliegenden Tatsachen eindeutig das Strafverfahren hätte einstellen müssen. In jedem Falle muss dieses Verfahren – sollte das Gericht eine eindeutig rechtswidrige Verurteilung Stürzenbergers vornehmen – nötigenfalls vor weitere Gerichtsinstanzen gebracht werden. Den Richtern muss klar gesagt werden, dass sie mit einer Klage wegen Rechtsbeugung zu rechnen haben, falls sie eindeutig rechtswidrig entscheiden! Außerdem, denke ich, sind wir alle bereit, vor Gericht auszusagen, in welchem Zusammenhang Stürzenberger wieder und wieder auf die Beziehungen Heinrich Himmlers zum Islam hinweist! Noch nicht einmal habe ich von ihm gehört, er finde Himmler „ganz toll“ und sein „Vorbild“ nachahmenswert! Dieser neuen deutschen linken Schmuddel Justiz müssen dringend – hoffentlich noch rechtzeitig – die Zähne gezogen werden, ehe sie sich flächendeckend mit linken Gesinnungsrichtern und –staatsanwälten ausbreitet!
    Schwere Straftaten hingegen bleiben häufig ungesühnt! Mir erzählte eine Frau von ihrem Sohn, der kurz vor dem Abitur steht und stark bereichert“ wurde, wobei ihm sogar gegen den Kopf getreten wurde. Der zuständige „Staats“anwalt (welchen Staat dieser Herr eigentlich vertritt, ist mir nicht ersichtlich) stellte das Verfahren gegen den siebzehnjährigen Täter einfach ein, was er der Frau in einem Schreiben mitteilte! Und das, obwohl der Geschädigte schwere – vielleicht dauerhafte – Schäden davontrug und seelisch schwer unter der Bedrohung leidet! Dies stellt für mich einen Skandal ohnegleichen dar und es ist wohl „Pech“ des Opfers, dass er a) Deutscher ist und b) der Täter nicht dem „NSU“ zugerechnet werden kann! Sonst käme der Bundesgauckler persönlich vorbei, würde sich entschuldigen und der armen Frau und ihrem Sohn einige zigtausend Euronen an Entschädigung versprechen!
    Das ist Deutschland im Jahr 2013 – einfach nur noch verkommen!

  165. 1518 – Martin Luther: „Hier stehe ich, ich kann nicht anders!“

    2013 – Michael Stürzenberger: „Hier stehe ich, ich kann nicht anders!“

    Nicht Michael wird vor Gericht gezerrt, sondern die Wahrheit. Es geht um unser aller Freiheit und die Zukunft unseres Landes.

    Die BRD GmbH zeigt jetzt endgültig ihre diktatorische Fratze!

    „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“ – Papst Benedikt XVI. in seiner Rede im Deutschen Reichstag 2011.

  166. @ 182 Spektator
    …geht mir mit meinem Bekannten- u. Kollegenkreis genauso.
    Keiner hat auch nur den Dunst einer Ahnung. Die lesen die SZ und glauben, umfassend und unabhängig gebildet zu sein.
    Eine meiner Bekannten hat sogar beim Anti-ZIEM-Bürgerbegehren unterschrieben (weil sie es nicht gut findet, dass mitten in der Stadt eine Moschee stehen soll. Weder Moschee, noch Synagoge hat an einem zentralen Münchner Platz was verloren, findet sie). Als dann einer ihrer Nachbarn „recherchiert“ und herausgefunden hat, dass die Organisatoren des Bürgerbegehrens „ganz rechts“ sind, war sie total entsetzt…
    Jegliche Argumente meinerseits prallten ab, keine Diskussion möglich.

  167. @#211 Lay-la (24. Apr 2013 11:04)
    Du hättest nur deiner Bekannten sagen sollen, dass auch sie von den linken Kreisen als „ganz rechts“ angesehen wird, alleine weil sie gegen die Moschee in München ist.

  168. Auf dem Bild soll Himmler, der einer der bedeutendsten Befehlshaber des dritten Reichs war, als Ikone dargestellt sein.

    Also wenn das keine Verherrlichung von Nazigrößen ist! Sofort den Münchner Merkur verklagen!!

  169. Die werden verurteilt werden, da hab ich nicht den geringsten Zweifel. Weil vor einigen Jahren, die Grüne Roth ebenfalls verurteilt wurde zu einer saftigen Geldstrafe. Sie hatte ein Plakat aufgestellt, das ein Hakenkreuz in einer Mülltonne zeigte. Sie wollte damit sagen, die Nazis ab in die Mülltonne der Geschichte. Der Richter sah es anders und meinte Nazisymbole sind Nazisymbole, egal in welchem Zusammenang.

  170. #216 top

    So sicher ist das nicht!

    Im Gegensatz zur Aktion von Claudia Roth mit ihrer Mülltonne handelt es sich hier um ein Foto von Himmler in Uniform – die ihm nicht von den Angeklagten angezogen wurde.

  171. Zeigen von Zitaten sind vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Die Anklage ist wieder ein ganz klarer Fall von Rechtsbeugung § 339 !

  172. @#218 Islamfaschismus Nein Danke (24. Apr 2013 15:39)
    Es geht ja nicht um das Zitat sondern um die Abzeichen an der Uniform. Da sind wohl Totenkopf und Hakenkreuze drauf. Kann man zwar nicht erkennen, aber sie sind da.

  173. Icvh stelle mir den Prozessverlauf gerade bildlich vor:
    Der Richter, nachdem Strürenberger über seine Ansicht ausgesagt hat:
    „Sie sind ja ein Lump, ein schäbniger“.
    Ähnlichkeiten dieser Aussage mit der bekannter Richter im „tausendjährigen Reich“ sind rein zufällig.

  174. Unsere Justiz verkommt zum Knüppel der immer feiger werdenden Politkaste, bestehend aus den etablierten und politisch korrekt gestriegelten Parteien, der wahrheitsbeugenden Gutmenschenpresse und den vor dem Islam kuschenden Kirchen. Später wird man sie als kriminelle Vereinigung erkennen, weil sie gewissenlos unser Volk, unsere Kultur und unser Land verraten.
    Man hält es im Kopf nicht mehr aus.

  175. #138 Black Elk (23. Apr 2013 21:44)

    @ 136
    Weil die deutsche Gesetzeslage die Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen in wissenschaftlichen oder pädagogischen Zusammenhängen gestattet.
    ………………………………
    Könnte man denn da Herrn Stürzenberger nicht als öffentlich pädagogisch bildend sehen?

    Kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen, weil ich kein Jurist bin. So weiß ich z.B. nicht, ob für pädagogische Zwecke das Medium ein pädagogisches sein muss (Stachus und Marienplatz sind jedenfalls traditionell nicht die Orte von Pädagogik). Jedenfalls muss sich auch die Darstellung daran orientieren; hier z.B. ist Himmler deutlich größer als das abgedruckte Zitat.

    Letztlich ist das wohl Ermessenssache der Behörden, und ich gehe davon aus, dass der Wille zur Kulanz hier nicht besonders weit reicht. Es ist ja ziemlich deutlich, dass hier eher Herr Stürzenberger in Schranken gewiesen werden soll bzw. BPE und PI München das Leben so schwer wie möglich (aber nicht unmöglich) gemacht werden soll.

  176. Ich habe die ganzen posts jetzt nicht durchgesehen, vielleicht hat einer das schon geschrieben, egal:

    Der Verfasser dieses Merkur-Artikels ist bildungsfern, jedenfalls läßt das sein Wortgebrauch vermuten. Eine „Ikone“ sieht anders aus:

    Ikonen werden u. a. als Christusikonen, Marienikonen (insbesondere sog. Theotokos-Darstellungen), Apostel- oder Heiligenikonen dargestellt. Nach orthodoxem Glauben sind auch viele Protagonisten des Alten Testaments Heilige und werden daher ebenso auf Ikonen dargestellt wie die Heiligen späterer Zeiten. Bestimmte Szenen aus der Bibel, dem Leben der Heiligen oder typologische Gruppierungen finden ihre Wiedergabe als Hetoimasia, Deesis, Verklärungs- oder Dreifaltigkeitsikone.

    Und wenn der das pfiffigerweise nur als „Stilmittel“ gebraucht hat, dann zeigt das nicht nur seine geistige Armut, sondern noch mehr eine unbewußt bestehende Bewunderung solche Nazi-Verbrecher. Jeder aufrichtige Mensch von heute würde Himmler als Verbrecher sehen, egal wie er abgebildet ist. Ist der Verfasser vielleicht ein Nazi?

  177. Ja ja, Da werden Erinnerungen an die „gute alte Zeit, in
    der nicht alles soooo schlecht war“ wach!

    Siehe BlutHilde:

    http://einestages.spiegel.de/static/entry/der_henker_kam_von_hinten/483/ddr_justizministerin_hilde_benjamin.html
    ———————————————-
    Zitat_ Unser GG
    Art 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich
    aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
    Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
    Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue
    zur Verfassung.
    —————————————–

    Artikel 5 GG gehört entlich geändert
    Passus 2)und der §130 ersatzlos gestrichen.

    Entweder wir haben Meinungsfreiheit oder eben nicht!

  178. Lieber Herr Stürzenberger,

    es tut mir weh ansehen zu müssen, wie Sie von dem Staat in rechtswidriger Weise schikaniert werden.

    Ich habe heute auf SPON gelesen, dass der NPD-Abgeordneten Müller wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Pressegesetz strafrechtlich verfolgt wird und diesbezüglich Razzien gegen ihn durchgeführt werden sowie dass seine Immunität hierfür extra vom Landtag Mecklenburg Vorpommern aufgehoben worden ist. Dabei wird ihm zur Last gelegt, dass er einen Artikel in einer Zeitschrift geschrieben hat und hierfür als Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes gezeichnet hat. Das Vorgehen des Staates erscheint in diesem Fall nicht nur absolut unverhältnismäßig, sondern auch als ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Schließlich schreiben viele Politiker der Systemparteien seit Jahren Gastartikel in Massenmedien, ohne dass dies jemals verfolgt worden ist.

    Hochgeschätzter Herr Stürzenberger, seien Sie also bitte stets auf der Hut und versuchen Sie die Fallen, in die die NPD getreten ist, möglichst zu umgehen.

  179. Mich wundert es schwer, warum keiner in der Lage ist, eine Gegenklage auf der Stufe des Verfassungsrechts einzureichen. Gibt es keine Rechtsanwälte seitens unserer Ansichten, welche das vorbereiten könnte? Es wären bestimmt viele hier, welche sich dem anschliessen würden, oder etwa nicht?

  180. @#227 wahrheitistunsterblich (25. Apr 2013 13:12)
    Man kann keine Gegenklage machen, weil es ja noch gar kein Urteil gegeben hat.

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