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Bundespräsident will nationale Selbstauflösung

Deutschland liegt bekanntlich schon immer in Europa, und zwar genau in der Mitte des Kontinents. Das wissen selbst deutsche Spitzenpolitiker. Wenn der neue Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seiner ersten Rede im Ausland, nämlich vor dem Europäischen Scheinparlament in Straßburg, diese Rede mit dem Satz, übrigens in Englisch, beendet: „Wir wollen ein besseres Europa bauen, und wir wollen ein europäisches Deutschland sein“ (hier im Video [1] bei 27:00 min), kann er also nicht ernstlich daran erinnert haben, wo Deutschland geographisch zu verorten ist.

(Von Wolfgang Hübner, Frankfurt)

Was Steinmeier mit dem zweiten Teil des Satzes, der erste ist nur eine abgedroschene Phrase, meint: „Wir“, also die herrschende politische Klasse Deutschlands, wollen nicht die Verantwortung für das Schicksal unserer Nation und unseres Volkes übernehmen, sondern uns am liebsten in „Europa“ auflösen. Zugleich war es Appell und Mahnung an die anderen europäischen Nationen, Deutschland in dieser Flucht gefälligst zu folgen, denn – Steinmeiers Giftpfeil in Richtung der von Bord gegangenen Briten – es sei „unverantwortlich“, sich ohne die EU Gehör verschaffen zu wollen.

Der Brexit und Trumps angekündigter protektionistischer Kurs haben mehr Panik in Berlin ausgelöst, als offiziell zugegeben wird. Der Exportweltmeister ist in großer Sorge, die faktische Dominanz in der EU zu verlieren, zumal mit Großbritannien ein bedeutender Geldgeber dieser EU künftig wegfallen wird. Statt nun innezuhalten mit dem europäischen Integrationsprozess, der zu Lasten der meisten Menschen in Deutschland, aber zum Nutzen der Profiteure der deutschen Exportindustrien von Berlin finanziert werden muss, soll nun mit dem langjährigen SPD-Außenminister Steinmeier und am besten mit dem EU-Windbeutel Martin Schulz als Bundeskanzler, zur Not aber auch mit der abgenutzten Angela Merkel, die europäische „Einigung“ forciert werden.

Für den Mittelstand, die Normal-, Niedrig- und Geringverdiener in Deutschland sind das alarmierende Nachrichten, ebenso natürlich auch für alle, denen an der Bewahrung von Souveränität, Demokratie sowie nationaler und kultureller Identität Deutschlands gelegen ist. Was Steinmeier, Schulz und fast die gesamte herrschende politische Klasse vorhaben, ist eine historische Absurdität: Eine Nation soll faktisch Selbstmord begehen, um in einem multinationalen, multikulturellen und nebenbei astronomisch verschuldeten Super-Europa das Heil zu suchen.

Welch ein Wahlkampfthema für die AfD! Doch wie schreibt im heutigen FAZ-Leitartikel [2] Justus Bender, gewiss kein Freund der AfD, völlig richtig: „Die Partei ist unfähig, auf diese Entwicklung zu reagieren. Die Aufmerksamkeit vieler Funktionäre ist mehr von Machtspielen absorbiert als von den Nöten des Landes“. Zwar hat Bender mit dieser deprimierenden, aber exakten Beschreibung der AfD-Situation andere Unfähigkeiten im Blick. Doch ist es beklemmend, dass die einzige politische Kraft, die glaubwürdig diesem europapolitischen Abenteuer einer nationalvergessenen politischen Klasse Widerstand leisten könnte und müsste, sich blindwütig selbst zu zerlegen droht.

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Beck unterliegt Beisicht vor Verfassungsgericht

geschrieben von PI am in Grüne,Justiz,Kampf gegen Rechts™,Meinungsfreiheit | 89 Kommentare

Auch wenn bald jede dem Regime unliebsame Meinungsäußerung unter Strafe gestellt werden soll [3] – noch scheint die Meinungsfreiheit nicht ganz abgeschafft zu sein. Das zeigt ein jetzt ergangenes Urteil der 3. Kammer des Bundesverfassungsgerichts, das damit gleichzeitig dem klagewütigen Meinungs- und Gesinnungswächter Volker Beck von den Grünen seine Grenzen aufzeigt. Beck, der selber des öfteren mit dem Gesetz in Konflikt kommt [4], aber von ernsthaften Konsequenzen unbehelligt bleibt [5], hatte PRO-NRW-Chef Markus Beisicht aufgrund seiner Äußerungen über ihn bei einer Demonstration im Jahr 2012 verklagt und konnte sich, wie meist, auf die linke Kölner Gesinnungs-Justiz verlassen, die ihm in zwei Instanzen recht gab und Beisicht verurteilte. Das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidungen nun auf.

Beck hatte sich bei einer Kundgebung von PRO-NRW in Köln im Pulk der Gegendemonstranten und linken Schreikinder eingereiht und die PRO-NRW-Demonstranten als „rechtsextreme Idioten“ und „braune Truppe“ bezeichnet. Markus Beisicht konterte dem:

Ich sehe hier einen aufgeregten grünen Bundestagsabgeordneten, der Kommandos gibt, der sich hier als Obergauleiter der SA-Horden aufspielt. Das sind die Kinder von Adolf Hitler. Das ist dieselbe Ideologie, die haben genauso angefangen.

Beck fühlte sich beleidigt und klagte. PRO-NRW klagte ebenfalls und es kam wie es kommen musste: Die Kölner Justiz, wacker im Kampf gegen Rechts die linke Gesinnungsmafia unterstützend, stellte die Klage gegen Beck ein (PI berichtete [6]) und verurteile Beisicht zu 2.000 Euro Strafe.

Nun entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 08. Februar 2017 [7](1 BvR 2973/14) gegen das Kölner Linksurteil. Und stellte fest:

Die angegriffenen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.

Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts ist der Begriff der Schmähkritik von Verfassungs wegen eng zu verstehen. Auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Die Annahme einer Schmähung hat wegen des mit ihr typischerweise verbundenen Unterbleibens einer Abwägung gerade in Bezug auf Äußerungen, die als Beleidigung beurteilt werden, ein eng zu handhabender Sonderfall zu bleiben. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und damit einer Verfassungsbeschwerde gegen die strafgerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Beleidigung stattgegeben.

Die Kölner Gerichte hätten die Äußerung Beisichts „in verfassungsrechtlich nicht mehr tragbarer Weise“ als Schmähkritik eingeordnet und die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von der Äußerung Betroffenen unterlassen, heißt es.

Die angegriffenen Entscheidungen verkennen, dass der Beschwerdeführer mit seiner Äußerung auch das Handeln des Geschädigten kommentierte, der sich maßgeblich an der Blockade der vom Beschwerdeführer als Versammlungsleiter angemeldeten Versammlung beteiligte und die Teilnehmenden auch seinerseits als „braune Truppe“ und „rechtsextreme Idioten“ beschimpft hatte. Es ging dem Beschwerdeführer nicht ausschließlich um die persönliche Herabsetzung des Geschädigten. Bereits die unzutreffende Einordnung verkennt Bedeutung und Tragweite der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Meinungsfreiheit.

Noch haben wir sie also, die Meinungsfreiheit, zumindest wenn man es sich leisten kann sie einzuklagen. Aber wir sind gewiss, die Merkeladministration, im Besonderen Heiko Maas und allenfalls gleichwertige Nachfolger werden alles daran setzen, auch das zu unterbinden.

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Wie Frontex die EU-Grenzen „schützt“

geschrieben von dago15 am in Asyl-Irrsinn | Keine Kommentare

[8]FRONTEX, das sind die mit den vielen Schiffen im Mittelmeer, die „Flüchtlinge“ aus angeblicher Seenot retten, in die sie sich wissentlich und absichtlich gebracht haben, um nach Europa einzudringen. Gleichsam die Fährgesellschaft ins Glück, die wie ein Wassertaxi die überwiegend jungen Herren aus Afrika auf dem schnellsten Weg nach Sizilien bringt, damit sie sich auf den Weg ins gelobte Land nördlich der Alpen machen können. Das ist die Wirklichkeit, die alternativen Fakten, also Fake-News, liefern dazu die europäischen Staaten und Behörden, denn Frontex nennt sich selbst europäische Grenzschutz und Küstenwach-Agentur.

(Von Chevrolet)

Lückenloser Grenzschutz, verstärkte Kontrollen, klarere Zugänge, das sollte Frontex nach dem Willen von EU-Kommissionspräsident und Merkel-Liebling Jean-Claude Juncker sicherstellen. Durch geregelte Außengrenzen solle es ermöglicht werden, den Reiseverkehr ohne Personenkontrollen in der Schengen-Zone fließen zu lassen. Soweit das was Frontex sein sollte.

Wie die traurige Wirklichkeit [9] aussieht, kann man dafür in den Quartalsberichten von Frontex nachlesen, so in dem jüngst erschienenen Bericht für das dritte Quartal 2016 [10]. Der belegt, dass Frontex weiterhin nichts zum Schutz der Grenzen tut, sondern nur an der Seite steht und zum Beispiel mitzählt, wie viele formal illegale Grenzübertritt es gibt und natürlich Menschen aus „Seenot“ rettet.

Frontex listet in seinem Bericht akribisch genau, woher welche Eindringlinge in die EU kamen, zum Beispiel die relativ logische Tatsache, dass weißrussische „Flüchtlinge“ niemals die Mittelmeer-Fluchtroute oder die angeblich geschlossene Balkan-Route benutzen. Fürwahr, eine revolutionäre Erkenntnis.

Stichwort Balkan-Route [11]: Die ist ja bekanntermaßen geschlossen, wie die allwissende Kanzlerin des Grauens erklärte. Im dritten Quartal 2016 kamen tatsächlich offiziell noch 1.354 Menschen auf diesem Weg in die gelobten Länder des Nordens. Wie gesagt, die Balkan-Route ist geschlossen, was sich aber bei Afghanen und Pakistanern noch nicht herumgesprochen zu haben scheint. Als Eastern Mediterranean Route (östliche Mittelmeerroute) wird der Weg über die Ägäis bezeichnet, also nach Griechenland (und dann weiter über die Balkanroute nach Deutschland). Am beliebtesten bei den „reisenden“ Missionaren und Eroberern ist derzeit aber die Route übers Mittelmeer. Wie sich ja auch in unsren Straßen erkennen lässt, explodierten dort die Zahlen, um bis zu 78 Prozent. Die Eindringlinge kamen natürlich aus Ländern südlich der Sahara.

Als ein großes Problem machte Frontex die Arbeit der NGO’s in diesem Bereich aus, also von Nichtregierungsorganisationen, wie zum Beispiel „Sea Watch“, die die „Flüchtlinge“ aus ihrer selbst provozierten Seenot retten. Natürlich gutmenschlich naiv gehen die Gruppen, gern auch vom undurchsichtigen Milliardär George Soros finanziert, ans Werk und holen bereitwillig schnellstmöglich die jungen Herren im Mittelmeer mit ihren Wassertaxis ab.

Da funktioniert dann so: Die Gutmenschen-Schiffe legen sich auf eine Position knapp außerhalb der 12-Meilen-Zone (etwa 20 km) Libyens „auf die Lauer“, und warten auf einen Notruf der „Flüchtlinge“, um dann zu Hilfe zu eilen, mit dem eigenen Schiff und einem Beiboot. Die „Flüchtlinge“ werden aus dem Wasser gefischt, vorzugsweise nachdem sie ihr eigenen Boote zum Kentern gebracht haben, damit auch ja ein Notfall auftritt. Die Schlepper-Helfer im Gutmenschen-Kostüm sammeln die Herrschaften auf und übergeben sie dann an größere Boote, die in der Nähe bereitliegen, die wiederum an Schiffe der Frontex oder der Seerettung. Das lässt sich auf den einschlägigen professionell genutzten Schifffahrts-Positionsseiten wie www.marinetraffic.com [12] sehr gut verfolgen.

Danach, so möchte man vermuten, werden die Boote der Menschenschmuggler dann zerstört, damit nicht weitere „Flüchtlinge“ damit reisen können. Doch weit gefehlt. Laut Frontex-Bericht lassen die NGO’s die Boote im Wasser treiben, sodass Schleuser aber auch ganz normale libysche Fischer die Boote an den Haken nehmen können und zurück nach Libyen bringen. Auf dass die Schlepper sie günstig kaufen und wiederverwerten.

Mit dem Vorwurf der Unterstützung der Schlepper konfrontiert sagte Frank Dörner, Vorstandsmitglied von Sea Watch, dass er das keinesfalls so sehe. Einen solchen Zusammenhang gebe es nicht, erklärte der Mann mit treuem Augenaufschlag in einem Interview [13]. „Die Migranten kommen, weil es ihnen schlecht geht. Wir helfen ihnen, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen und dabei nicht zu sterben. Uns dafür verantwortlich zu machen, dass sie kommen, ist perfide“, so der Arzt.

Auch den Vorwurf, extra dicht an die libysche Küste zu fahren, um den Weg für die „Flüchtlinge“ zu erleichtern, weist Dörner von sich:

In der Regel fahren wir nicht in die libyschen Gewässer. Bei einem Notfall nahe der libyschen Küste, der von der Rettungsleitzentrale dokumentiert wird, sind wir aber dazu verpflichtet, auch in die libysche Zwölf-Meilen-Zone hineinzufahren. Das ist Seerecht. Natürlich reduziert sich das Risiko zu ertrinken, je früher die Menschen aufgegriffen werden.

Rein gar nichts hält Gutmensch Dörner von der Idee, die Eindringlinge nicht nach Italien zu bringen, sondern dahin zurück, von wo sie zuletzt kamen, nämlich nach Libyen:

Ganz unabhängig davon, dass wir der Meinung sind, dass solche Rückführungen menschenrechtlich sehr fragwürdig sind, wäre das auch in der Praxis sehr problematisch. Sie können sich vorstellen, dass diese Menschen, die einen beschwerlichen Weg hinter sich haben, in Libyen möglicherweise noch gefoltert wurden und nach Europa wollen, sich darüber nicht freuen würden. Da kann es zu Tumulten und Gewalt an Bord kommen. Sie können die Menschen natürlich auf großen Militärbooten zur Umkehr zwingen. Das gibt aber unschöne Bilder.

Und so sieht dann der Grenzschutz im Jahre 2016 aus, es wird etwas, das es faktisch nicht mehr gibt, angeblich „geschützt“. Auf dass es in Germoney, dem Ultra-All-Inclusive-Paradies für Moslems noch bunter werde.

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Wie Frontex die EU-Grenzen „schützt“

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn | 140 Kommentare

FRONTEX, das sind die mit den vielen Schiffen im Mittelmeer, die „Flüchtlinge“ aus angeblicher Seenot retten, in die sie sich wissentlich und absichtlich gebracht haben, um nach Europa einzudringen. Gleichsam die Fährgesellschaft ins Glück, die wie ein Wassertaxi die überwiegend jungen Herren aus Afrika auf dem schnellsten Weg nach Sizilien bringt, damit sie sich auf den Weg ins gelobte Land nördlich der Alpen machen können. Das ist die Wirklichkeit, die alternativen Fakten, also Fake-News, liefern dazu die europäischen Staaten und Behörden, denn Frontex nennt sich selbst europäische Grenzschutz und Küstenwach-Agentur.

(Von Chevrolet)

Lückenloser Grenzschutz, verstärkte Kontrollen, klarere Zugänge, das sollte Frontex nach dem Willen von EU-Kommissionspräsident und Merkel-Liebling Jean-Claude Juncker sicherstellen. Durch geregelte Außengrenzen solle es ermöglicht werden, den Reiseverkehr ohne Personenkontrollen in der Schengen-Zone fließen zu lassen. Soweit das was Frontex sein sollte.

Wie die traurige Wirklichkeit [14] aussieht, kann man dafür in den Quartalsberichten von Frontex nachlesen, so in dem jüngst erschienenen Bericht für das dritte Quartal 2016 [10]. Der belegt, dass Frontex weiterhin nichts zum Schutz der Grenzen tut, sondern nur an der Seite steht und zum Beispiel mitzählt, wie viele formal illegale Grenzübertritt es gibt und natürlich Menschen aus „Seenot“ rettet.

Frontex listet in seinem Bericht akribisch genau, woher welche Eindringlinge in die EU kamen, zum Beispiel die relativ logische Tatsache, dass weißrussische „Flüchtlinge“ niemals die Mittelmeer-Fluchtroute oder die angeblich geschlossene Balkan-Route benutzen. Fürwahr, eine revolutionäre Erkenntnis.

Stichwort Balkan-Route [11]: Die ist ja bekanntermaßen geschlossen, wie die allwissende Kanzlerin des Grauens erklärte. Im dritten Quartal 2016 kamen tatsächlich offiziell noch 1.354 Menschen auf diesem Weg in die gelobten Länder des Nordens. Wie gesagt, die Balkan-Route ist geschlossen, was sich aber bei Afghanen und Pakistanern noch nicht herumgesprochen zu haben scheint. Als Eastern Mediterranean Route (östliche Mittelmeerroute) wird der Weg über die Ägäis bezeichnet, also nach Griechenland (und dann weiter über die Balkanroute nach Deutschland). Am beliebtesten bei den „reisenden“ Missionaren und Eroberern ist derzeit aber die Route übers Mittelmeer. Wie sich ja auch in unsren Straßen erkennen lässt, explodierten dort die Zahlen, um bis zu 78 Prozent. Die Eindringlinge kamen natürlich aus Ländern südlich der Sahara.

Als ein großes Problem machte Frontex die Arbeit der NGO’s in diesem Bereich aus, also von Nichtregierungsorganisationen, wie zum Beispiel „Sea Watch“, die die „Flüchtlinge“ aus ihrer selbst provozierten Seenot retten. Natürlich gutmenschlich naiv gehen die Gruppen, gern auch vom undurchsichtigen Milliardär George Soros finanziert, ans Werk und holen bereitwillig schnellstmöglich die jungen Herren im Mittelmeer mit ihren Wassertaxis ab.

Da funktioniert dann so: Die Gutmenschen-Schiffe legen sich auf eine Position knapp außerhalb der 12-Meilen-Zone (etwa 20 km) Libyens „auf die Lauer“, und warten auf einen Notruf der „Flüchtlinge“, um dann zu Hilfe zu eilen, mit dem eigenen Schiff und einem Beiboot. Die „Flüchtlinge“ werden aus dem Wasser gefischt, vorzugsweise nachdem sie ihr eigenen Boote zum Kentern gebracht haben, damit auch ja ein Notfall auftritt. Die Schlepper-Helfer im Gutmenschen-Kostüm sammeln die Herrschaften auf und übergeben sie dann an größere Boote, die in der Nähe bereitliegen, die wiederum an Schiffe der Frontex oder der Seerettung. Das lässt sich auf den einschlägigen professionell genutzten Schifffahrts-Positionsseiten wie www.marinetraffic.com [12] sehr gut verfolgen.

Danach, so möchte man vermuten, werden die Boote der Menschenschmuggler dann zerstört, damit nicht weitere „Flüchtlinge“ damit reisen können. Doch weit gefehlt. Laut Frontex-Bericht lassen die NGO’s die Boote im Wasser treiben, sodass Schleuser aber auch ganz normale libysche Fischer die Boote an den Haken nehmen können und zurück nach Libyen bringen. Auf dass die Schlepper sie günstig kaufen und wiederverwerten.

Mit dem Vorwurf der Unterstützung der Schlepper konfrontiert sagte Frank Dörner, Vorstandsmitglied von Sea Watch, dass er das keinesfalls so sehe. Einen solchen Zusammenhang gebe es nicht, erklärte der Mann mit treuem Augenaufschlag in einem Interview [13]. „Die Migranten kommen, weil es ihnen schlecht geht. Wir helfen ihnen, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen und dabei nicht zu sterben. Uns dafür verantwortlich zu machen, dass sie kommen, ist perfide“, so der Arzt.

Auch den Vorwurf, extra dicht an die libysche Küste zu fahren, um den Weg für die „Flüchtlinge“ zu erleichtern, weist Dörner von sich:

In der Regel fahren wir nicht in die libyschen Gewässer. Bei einem Notfall nahe der libyschen Küste, der von der Rettungsleitzentrale dokumentiert wird, sind wir aber dazu verpflichtet, auch in die libysche Zwölf-Meilen-Zone hineinzufahren. Das ist Seerecht. Natürlich reduziert sich das Risiko zu ertrinken, je früher die Menschen aufgegriffen werden.

Rein gar nichts hält Gutmensch Dörner von der Idee, die Eindringlinge nicht nach Italien zu bringen, sondern dahin zurück, von wo sie zuletzt kamen, nämlich nach Libyen:

Ganz unabhängig davon, dass wir der Meinung sind, dass solche Rückführungen menschenrechtlich sehr fragwürdig sind, wäre das auch in der Praxis sehr problematisch. Sie können sich vorstellen, dass diese Menschen, die einen beschwerlichen Weg hinter sich haben, in Libyen möglicherweise noch gefoltert wurden und nach Europa wollen, sich darüber nicht freuen würden. Da kann es zu Tumulten und Gewalt an Bord kommen. Sie können die Menschen natürlich auf großen Militärbooten zur Umkehr zwingen. Das gibt aber unschöne Bilder.

Und so sieht dann der Grenzschutz im Jahre 2016 aus, es wird etwas, das es faktisch nicht mehr gibt, angeblich „geschützt“. Auf dass es in Germoney, dem Ultra-All-Inclusive-Paradies für Moslems noch bunter werde.

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Deutschland als Resterampe

geschrieben von dago15 am in Euro,Finanzen/Steuern | Keine Kommentare

[15]Deutschland verkommt immer mehr zu einer Art Resterampe. Wichtige Schlüsseltechnologien sind nicht vor Übernahmen aus dem Ausland [16] geschützt, Tausende ausländische Banden [17] sahnen illegal ab und Hunderttausende Asylbetrüger leben von deutschem Steuergeld. Damit nicht genug. Plündern lassen wir uns auch für den Euro.

(Von Artikelstube)

Aus verschiedenen Gründen lehnt die derzeitige Regierung eine Rückkehr zur D-Mark ab:

– Die CDU würde sich eine Blöße geben, da sie den Euro eingeführt hat.
– Die Zinsen für die Staatssschulden würden steigen, Politiker hätten weniger Spielraum, Geld aus dem Fenster zu werfen.
– Bei der Abwicklung würde zutage treten, dass wir nicht nur für die Staatsschulden anderer Länder bürgen, sondern dass sich andere Euroländer ungefragt, ungesichert und unbefristet bei der Deutschen Bundesbank Kredit in Höhe von 814.375.277.242,85 Euro [18] (Stand 28.2.2017) verschafft haben – ohne dass die deutsche Politik diesem Missbrauch jemals einen Riegel vorgeschoben hätte.
– Exportierende Unternehmen wären auf dem Weltmarkt wieder einem härteren Preiskampf ausgesetzt – wie in der Zeit vor dem Euro, in der Deutschland allerdings mehrfach Exportweltmeister war.

Während der Finanzminister und Teile der Industrie vom Euro profitieren, wird Otto Normalverbraucher für den Euro geplündert. Sparen wirft nichts mehr ab, wir befinden uns im Zeitalter der Negativzinsen. Ganze Branchen, die den Bürgern halfen, privates Vermögen aufzubauen (wie Lebensversicherungen, Bausparkassen, Sparkassen), werden durch das Eurosystem platt gemacht. Die angeblich so reichen Deutschen sind in Wirklichkeit ärmer als der Rest von Europa [19]. Und jetzt geht es weiter bergab.

Früher war die Deutsche Bundesbank der Garant dafür, dass es bei der Geldpolitik gerecht zuging. Es wurde keine einseitige Geldpolitik gegen die Bevölkerung betrieben.

Die Politik hat die Deutsche Bundesbank eiskalt durch den Coup mit dem Euro entmachtet – um sich dann durch die EZB selbst entmachten zu lassen. Ein geradezu teuflisches System. Die Geldpolitik ist in völlig fremde Hände geraten. Hände, die sich einen feuchten Kehrricht um die Belange der deutschen Bevölkerung kümmern. Hände, die uns plündern, um das südländische Schuldensystem am Laufen zu halten.

Sparen für ein Haus oder das Alter ist mehr als mühsam geworden und auch beim täglichen Einkauf schlägt das Eurosystem zu. Unsere Kaufkraft wird durch den Euro künstlich niedrig gehalten. Mindestens 15 Prozent höher müsste sie eigentlich liegen – wenn nicht sogar 30 oder 40 Prozent.

Jeder, der die Euro-Einführung miterlebt hat, kann bestätigen, dass von heute auf morgen die Preise stiegen. Die Europäische Zentralbank, die eigentlich für die Geldwertstabilität sorgen soll, heizt die Inflation weiter an. Am Wochenende den Kühlschrank zu füllen, gelingt kaum noch unter 100 Euro. Für 200 DM konnte man früher einen ganzen Monat lang den täglichen Bedarf decken.

Während bei uns die Kaufkraft im Sinkflug begriffen ist, geht im Süden die Schuldenparty weiter, wie die Welt [20] berichtet:

Tatsächlich hat sich der Schuldenstand der südeuropäischen Staaten [21]in den vergangenen Jahren drastisch erhöht, ohne dass sich die Zinslasten entsprechend erhöht hätten. Im Gegenteil, in vielen Fällen liegen sie heute sogar niedriger als vor der Finanzkrise – der EZB sei Dank. So haben sich Spaniens Staatsschulden seit 2008 fast verdreifacht, sind von 440 Milliarden auf knapp 1,2 Billionen Euro gestiegen. Die Zinslast ist jedoch nur um 80 Prozent gestiegen, von 17 auf 31 Milliarden Euro.

Noch deutlicher zeigt sich die Wirkung der Nullzinspolitik im Falle Italiens. Von 1670 Milliarden im Jahr 2008 erhöhte sich der Schuldenstand auf 2270 Milliarden, Rom zahlt jedoch heute nur noch 66 Milliarden Euro Zinsen dafür, während es 2008 noch über 80 Milliarden waren.

Die günstigen Staatskredite finanzieren bei uns die kleinen Leute mit ihrem unfreiwilligen Spar- und Konsumverzicht. Damit immer noch nicht genug, denn die Studie fördert zutage, dass die Fliehkräfte im Eurosystem steigen, wenn Deutschland nicht noch mehr Federn lässt:

Dazu sei vor allem Deutschland in der Pflicht. Es müsse die Inlandsnachfrage stärken und eine Inflation zulassen, die weit über dem offiziellen Ziel der EZB von knapp zwei Prozent liegt, und zwar über mehrere Jahre hinweg. Daher müsse die EZB ihre Nullzinspolitik noch lange beibehalten.

Außerdem müssten in Deutschland der Staat und die Unternehmen erheblich mehr investieren. Denn durch die bisherige Politik des eisernen Sparens werde die Inlandsnachfrage knapp gehalten, und dies erhöhe künstlich die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands – zulasten der anderen Euro-Mitgliedsländer.

Der Staat müsste folglich von der Politik der „schwarzen Null“ Abschied nehmen und verstärkt Schulden machen, um damit Investitionen in Straßen, Schulen oder öffentliche Gebäude zu finanzieren.

Eine noch weiter steigende Inflation, eine noch höhere Staatsverschuldung – der Euro ist ein Nimmersatt, ein Verführer, ein Betrüger, das Papier, auf dem er gedruckt ist, nicht wert. Damit wir nicht mitbekommen, wo das billige Schuldengeld gedruckt wird, lässt die EZB sogar neue Euro-Scheine drucken, an denen sich nicht mehr ablesen [22] lässt, welche Notenbank den Druck zu verantworten hat.

Bevor man die CDU für ihren Jahrhundertfehler zum Teufel jagt, werden die Deutschen aber die Wirkung dieser bevölkerungsfeindlichen Betrugsnummer noch viel stärker spüren müssen. Die Deutschen müssen erst hungern. Es wird so lange umverteilt, bis es nichts mehr zu verteilen gibt. Im Großen in der Eurozone und im Kleinen bei uns. Gehen Sie bitte auch morgen wieder für den Staat arbeiten [23] und für die Steckenpferdchen unserer liebreizenden Kanzlerin!

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Deutschland als Resterampe

geschrieben von PI am in Euro,Finanzen/Steuern | 132 Kommentare

Deutschland verkommt immer mehr zu einer Art Resterampe. Wichtige Schlüsseltechnologien sind nicht vor Übernahmen aus dem Ausland [16] geschützt, Tausende ausländische Banden [17] sahnen illegal ab und Hunderttausende Asylbetrüger leben von deutschem Steuergeld. Damit nicht genug. Plündern lassen wir uns auch für den Euro.

(Von Artikelstube)

Aus verschiedenen Gründen lehnt die derzeitige Regierung eine Rückkehr zur D-Mark ab:

– Die CDU würde sich eine Blöße geben, da sie den Euro eingeführt hat.
– Die Zinsen für die Staatssschulden würden steigen, Politiker hätten weniger Spielraum, Geld aus dem Fenster zu werfen.
– Bei der Abwicklung würde zutage treten, dass wir nicht nur für die Staatsschulden anderer Länder bürgen, sondern dass sich andere Euroländer ungefragt, ungesichert und unbefristet bei der Deutschen Bundesbank Kredit in Höhe von 814.375.277.242,85 Euro [18] (Stand 28.2.2017) verschafft haben – ohne dass die deutsche Politik diesem Missbrauch jemals einen Riegel vorgeschoben hätte.
– Exportierende Unternehmen wären auf dem Weltmarkt wieder einem härteren Preiskampf ausgesetzt – wie in der Zeit vor dem Euro, in der Deutschland allerdings mehrfach Exportweltmeister war.

Während der Finanzminister und Teile der Industrie vom Euro profitieren, wird Otto Normalverbraucher für den Euro geplündert. Sparen wirft nichts mehr ab, wir befinden uns im Zeitalter der Negativzinsen. Ganze Branchen, die den Bürgern halfen, privates Vermögen aufzubauen (wie Lebensversicherungen, Bausparkassen, Sparkassen), werden durch das Eurosystem platt gemacht. Die angeblich so reichen Deutschen sind in Wirklichkeit ärmer als der Rest von Europa [19]. Und jetzt geht es weiter bergab.

Früher war die Deutsche Bundesbank der Garant dafür, dass es bei der Geldpolitik gerecht zuging. Es wurde keine einseitige Geldpolitik gegen die Bevölkerung betrieben.

Die Politik hat die Deutsche Bundesbank eiskalt durch den Coup mit dem Euro entmachtet – um sich dann durch die EZB selbst entmachten zu lassen. Ein geradezu teuflisches System. Die Geldpolitik ist in völlig fremde Hände geraten. Hände, die sich einen feuchten Kehrricht um die Belange der deutschen Bevölkerung kümmern. Hände, die uns plündern, um das südländische Schuldensystem am Laufen zu halten.

Sparen für ein Haus oder das Alter ist mehr als mühsam geworden und auch beim täglichen Einkauf schlägt das Eurosystem zu. Unsere Kaufkraft wird durch den Euro künstlich niedrig gehalten. Mindestens 15 Prozent höher müsste sie eigentlich liegen – wenn nicht sogar 30 oder 40 Prozent.

Jeder, der die Euro-Einführung miterlebt hat, kann bestätigen, dass von heute auf morgen die Preise stiegen. Die Europäische Zentralbank, die eigentlich für die Geldwertstabilität sorgen soll, heizt die Inflation weiter an. Am Wochenende den Kühlschrank zu füllen, gelingt kaum noch unter 100 Euro. Für 200 DM konnte man früher einen ganzen Monat lang den täglichen Bedarf decken.

Während bei uns die Kaufkraft im Sinkflug begriffen ist, geht im Süden die Schuldenparty weiter, wie die Welt [20] berichtet:

Tatsächlich hat sich der Schuldenstand der südeuropäischen Staaten [21]in den vergangenen Jahren drastisch erhöht, ohne dass sich die Zinslasten entsprechend erhöht hätten. Im Gegenteil, in vielen Fällen liegen sie heute sogar niedriger als vor der Finanzkrise – der EZB sei Dank. So haben sich Spaniens Staatsschulden seit 2008 fast verdreifacht, sind von 440 Milliarden auf knapp 1,2 Billionen Euro gestiegen. Die Zinslast ist jedoch nur um 80 Prozent gestiegen, von 17 auf 31 Milliarden Euro.

Noch deutlicher zeigt sich die Wirkung der Nullzinspolitik im Falle Italiens. Von 1670 Milliarden im Jahr 2008 erhöhte sich der Schuldenstand auf 2270 Milliarden, Rom zahlt jedoch heute nur noch 66 Milliarden Euro Zinsen dafür, während es 2008 noch über 80 Milliarden waren.

Die günstigen Staatskredite finanzieren bei uns die kleinen Leute mit ihrem unfreiwilligen Spar- und Konsumverzicht. Damit immer noch nicht genug, denn die Studie fördert zutage, dass die Fliehkräfte im Eurosystem steigen, wenn Deutschland nicht noch mehr Federn lässt:

Dazu sei vor allem Deutschland in der Pflicht. Es müsse die Inlandsnachfrage stärken und eine Inflation zulassen, die weit über dem offiziellen Ziel der EZB von knapp zwei Prozent liegt, und zwar über mehrere Jahre hinweg. Daher müsse die EZB ihre Nullzinspolitik noch lange beibehalten.

Außerdem müssten in Deutschland der Staat und die Unternehmen erheblich mehr investieren. Denn durch die bisherige Politik des eisernen Sparens werde die Inlandsnachfrage knapp gehalten, und dies erhöhe künstlich die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands – zulasten der anderen Euro-Mitgliedsländer.

Der Staat müsste folglich von der Politik der „schwarzen Null“ Abschied nehmen und verstärkt Schulden machen, um damit Investitionen in Straßen, Schulen oder öffentliche Gebäude zu finanzieren.

Eine noch weiter steigende Inflation, eine noch höhere Staatsverschuldung – der Euro ist ein Nimmersatt, ein Verführer, ein Betrüger, das Papier, auf dem er gedruckt ist, nicht wert. Damit wir nicht mitbekommen, wo das billige Schuldengeld gedruckt wird, lässt die EZB sogar neue Euro-Scheine drucken, an denen sich nicht mehr ablesen [22] lässt, welche Notenbank den Druck zu verantworten hat.

Bevor man die CDU für ihren Jahrhundertfehler zum Teufel jagt, werden die Deutschen aber die Wirkung dieser bevölkerungsfeindlichen Betrugsnummer noch viel stärker spüren müssen. Die Deutschen müssen erst hungern. Es wird so lange umverteilt, bis es nichts mehr zu verteilen gibt. Im Großen in der Eurozone und im Kleinen bei uns. Gehen Sie bitte auch morgen wieder für den Staat arbeiten [23] und für die Steckenpferdchen unserer liebreizenden Kanzlerin!

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Moslems zur Bundes-Wehr

geschrieben von PI am in Islamisierung Deutschlands | 124 Kommentare

[24]Die Bundeswehr hat’s nicht leicht: kaputt gespart und reduziert ist sie nur noch ein Schatten ihrer selbst, dafür aber mit Kinderbetreuung. Und so ganz beliebt als Arbeitgeber ist sie auch nicht. Deshalb muss auch die bunte Wehr um neue Mitglieder kämpfen. Zum Beispiel mit einer Anzeigenkampagne im Internet, um die besten Köpfe des Landes zu gewinnen.

(Von Chevrolet)

Die Sprüche hat die Kampagne schon mal drauf: „Mach, was wirklich zählt [25]“, das soll für das Projekt „digitale Kräfte“, für die Bundeswehr von morgen, begeistern. Nun gut, hacken und IT-Technik sind angesagter und angenehmer als im Tarnanzug mit 20 Kilo Gepäck auf dem Rücken durch die Natur zu robben, aber man muss für einen anspruchsvollen IT-Job schon mehr als ein passionierter Spielekonsolen-Zocker sein oder mehr können als sagen „Was guckst Du, ich schlag dich kaputt, du Nazi“. An diese Klientel scheint sich ein Teil der Seite zu wenden, der mit „leichte Sprache“ überschrieben ist.

Da wird dann zuerst einmal aus dem ungeheuer langen und komplizierten Wort Bundeswehr Bundes-Wehr. Na gut, geht vielleicht noch, aber der Rest ist schon eine Offenbarung. Kurze, abgehackte Sätze, so einfach, dass sie ein Grundschulkind versteht.

Angesprochen werden sollen ganz offensichtlich „Menschen, die nicht so gut Deutsch können“ oder diejenigen „für die Deutsch nicht die Mutter-Sprache ist“. Praktische Integration, zu empfehlen auch für „Flüchtlinge“, die aus Angst davor in die syrische Armee eingezogen zu werden, mal schnell aus Syrien abgehauen sind.

Bleibt nur zu hoffen, dass diejenigen, die die neuen Mitarbeiter der bunten Wehr einstellen, geistig mehr drauf haben, als die mit der leichten Sprache Angesprochenen. Sonst könnte passieren, was im Herbst 2016 auffiel: Damals wurden 20 Dschihadisten in der Bundeswehr enttarnt. Trojanische Pferde des Islam, sozusagen.

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Video: Das Urteil im „Krebsgeschwür“-Prozess

geschrieben von byzanz am in Islamaufklärung,Justiz,Meinungsfreiheit,Video | 133 Kommentare

Dieses langwierige gerichtliche Verfahren lief über fast vier Jahre und ging durch vier Instanzen. Am 14. Februar gab es schließlich vor dem Landgericht München einen aufsehenerregenden Freispruch (PI berichtete [26]), der einen ganz wichtigen Sieg für die Meinungsfreiheit und das Recht an faktisch begründeter Religionskritik darstellte. Hiermit wird auch endlich einmal die Willkür des § 166 StGB in die Schranken verwiesen, der das „Beschimpfen von Religionsgesellschaften“ unter Strafe stellt.

(Von Michael Stürzenberger)

Das schriftliche ausführliche Urteil wurde mir am vorletzten Freitag zugestellt. Zwei Tage später trug ich beim zweijährigen Jubiläum [27] von Pegida Nürnberg Auszüge daraus vor:

Die wichtigsten Passagen aus der schriftlichen Urteilsbegründung:


Der Angeklagte war aus Rechtsgründen freizusprechen, da nach der Auffassung der Kammer keine Straftat vorliegt, insbesondere der Tatbestand des § 166 StGB nicht erfüllt ist.

Dem Angeklagten wurde vorgehalten, durch die Aussage:

„Der Islam ist wie ein Krebsgeschwür, das die (noch) freien Völker dieses Planeten zersetzt und nach und nach mit dem Gift dieser brandgefährlichen, intoleranten, frauenfeindlichen, gewalttätigen und machthungrigen ldeologie infiziert“

den Tatbestand des § 166 SIGB erfüllt zu haben.

Der Text, sowohl isoliert betrachtet, als auch im Kontext zum gesamten Internetauftritt des Angeklagten stellt kein strafrechtlich relevantes Handeln dar.

Das Gericht hat festgestellt, dass der Angeklagte mit diesem Zitat die Aussageinhalte des Islam scharf kritisieren, angreifen will und als extrem gefährlich für die westliche Welt darstellen will.

Der Angeklagte hat sich seit Jahren intensiv mit dem Studium des Islam, seiner Wertewelt, seiner Botschaft und der Auswirkungen durch Islamisten auseinandergesetzt. Der Angeklagte hat in der Hauptverhandlung seine Intention zu dieser Aussage und den Aussagekern dieses Zitats aus seiner Betrachtung dargelegt.

Er gab an, keine Abneigung gegen die gläubigen Muslime zu haben, also keine Abneigung zu den Gläubigen des Islam selbst und zu fremden Religionen. Seiner Meinung nach sei das Gebetsbuch, der Koran, zwingend reformierungsnotwendig und ohne Zutun extrem gefährlich. Es handle sich um ein Befehlsbuch – anders als die Bibel, die Geschichten erzählt, aber keine Aufforderungen zu Straftaten enthält.

Der Koran und der Islam selbst jedoch befehle Frauen zu unterdrücken, Nichtgläubige zu töten und fordert auf, Gewalt im Namen des Gottes auszuüben.

Die Gefahr von Gewalttaten sei sogar sehr hoch, weil der Islam die Taten dann Gott zuschreibt, also den Täter außen vor lässt und ihnen die Unschuld suggeriert. Er habe deshalb diese Gefahr des traditionellen, wörtlich genommenen Islam mit dieser Wortwahl bildlich darstellen wollen.

Er denke auch, dass dieser Vergleich nicht nur negativ zu verstehen sei, weil es auch Krebsgeschwüre gebe, die heilbar seien. Er meine, dass durch eine Aufklärung und Reform des Islam diese Gefahr,. heilbar“ sei.

Der Angeklagte versteht sich als Aufklärer und Wegbereiter einer notwendigen Reform des Islam. Um seine Ziele zu erreichen, will er die bestehenden Strukturen aufbrechen und durch harte Worte aufrütteln.

Auf den Vorhalt des Gerichts, dass er in unzulässiger Weise die friedlichen Muslime mit Islamisten gleichsetze, gab er an, dass der Islam selbst eine Differenzierung nicht zulasse. Die Aufforderungen des Islam an seine Gläubigen, zu töten, seien auch an die friedlichen Gläubigen gerichtet. Er sehe somit einen untrennbaren Zusammenhang zwischen Islam und Islamismus, nicht zwischen Muslime und Islamisten.

Er legte Bilder von Hinrichtungen von Islamisten, die ihre Handlungen mit Texten aus dem Gebetsbuch begründen, zur Erklärung und bildlichen Veranschaulichung seiner These dem Gericht vor.

Die Erklärung des Angeklagten zu seiner Interpretation des Textes im Blog (nicht der objektive Inhalt) war glaubhaft, zumal der Angeklagte mit dieser Wortwahl sich zweier Stilmittel bediente, dem Vergleich und der Metapher. Mit dem Wort ,,wie“ wurde seine Meinung zum Ausdruck gebracht.

Dass der Islam nicht mit einem medizinischen Begriff beschrieben wird und auch kein biologischer Vorgang ist, ist offensichtlich und für jedermann erkennbar. Das Bild eines Krebsgeschwürs, das die unkontrollierte Ausbreitung geschädigter Zellen mit potentiellem tödlichem oder gesundheitsschädigendem Ausgang beschreibt, steht im Einklang mit der vom Angeklagten dargestellten Meinung zu seiner Interpretation des Islam als politische Ideologie.

Die Gefahren der Ausbreitung der „Ideologie Islam“ bei Nichtaufklärung und Nichtreformierung der Religion, wurde mit diesen Worten bildhaft verglichen. Die Ausbreitung wird nach Ansicht des Angeklagten gefördert durch den Bau von Gebetshäusern. Der Text im Blog war somit auch mit der Intention der einige Tage zuvor stattgefundenen Versammlung in Einklang zu bringen und stand auch mit dem Ziel der Verhinderung eines europäischen Islamzentrums in München in einem inneren Zusammenhang.

Das gewählte Bild des ,,Krebsgeschwürs“ ist mit der vom Angeklagten dargelegten Intention ohne Zweifel auch aus Sicht eines ,,unvoreingenommenen und verständigen Publikums“ ( BVerfGE 4.11.2009, 1 BvR 2150/08) so, wie die Botschaft des Angeklagten im Hauptverhandlungstermin dargestellt wurde, zu verstehen, sowohl nach wörtlicher Betrachtungsweise, als auch in der Kontextbetrachtung. Der objektive Aussagekern der maßgeblichen Textpassage kann somit mit der vom Angeklagten dargelegten Botschaft als der als strafrechtlich relevante Textkern angenommen werden.

Es liegt kein „Beschimpfen“ im Sinne der Norm vor.

Beschimpfen bedeutet eine durch Form oder Inhalt besonders verletzende Äußerung von Missachtung. Nicht jede herabsetzende Bemerkung stellt eine Beschimpfung dar, sondern nur durch Form oder Inhalt besonders verletzende Äußerung der Missachtung, wobei das besonders Verletzende entweder äußerlich in der Rohheit des Ausdrucks oder inhaltlich in dem Vorwurf eines schimpflichen Verhaltens zu sehen ist. Die bloße Verneinung von Glaubensinhalten fällt nicht darunter… Erlaubt ist Kritik an einem Bekenntnis, einer Religionsgemeinschaft etc. Dies gilt auch für bissige, provozierende, ironische oder alberne Kritik (Mü Komm Bd3, 2012 § 166 Rdn 15, EGMR 2.5.2006 – 50692199).

Ob eine Äußerung in diesem Sinne strafrechtliche Relevanz erfährt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von Zusammenhängen unter denen die Äußerung erfolgt ( BGH 7, 110, OLG Karlsruhe 17.10.1985- 2 Ss58/85). Diese Betrachtung ist aus der objektiven Sicht eines neutralen, auf Toleranz bedachten Betrachters vorzunehmen ( OLG Köln, 11.11.1981 – 3 ss 704/81, OLG Karlsruhe 17.10.1985-2 Ss 58/85).

Für die nähere Bestimmung des Begriffs des ,,Beschimpfens“ muss auch das geschützte Rechtsgut der Norm berücksichtigt werden. Geschütztes Rechtsgut ist nicht das Bekenntnis, das religiöse Empfinden oder die Kirche/ Religion. Geschütztes Rechtsgut ist der öffentliche Friede, ein rein weltliches Schutzgut in der Ausprägung, die er durch den Toleranzgedanken erfahren hat (OLG Karlsruhe 17.10.1985, 2 Ss 58/85). Abgestellt wird auf den Eigenwert der Toleranz im gesellschaftlichen Leben. Diese Betrachtung fordert eine restriktive Auslegung des Begriffs des „Beschimpfens“, insbesondere für die Beurteilung, wann eine Äußerung den Schwellenwert der strafrechtlichen Relevanz erreicht.

Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Art 5 GG fordert nach st. Rspr. eine restriktive Auslegung des Begriffs ,,Beschimpfen“.

Die Beurteilung des Gefahrenausmaßes einer Äußerung in Hinblick auf den Schutzzweck der Norm, dem öffentlichen Frieden, kann selbst jedoch ohne weitere Differenzierung keinen Einfluss auf die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze der geschützten Meinungsäußerung im Sinne des Art 5 GG haben, zumindest nicht mit bloßer Fernwirkung als Folge einer Meinungsäußerung eine Einschränkung erlangen.

Gelte die Regel: je größer die Gefahr für den öffentlichen Frieden, desto höhere Anforderungen sind an die Zulässigkeit einer Äußerung zustellen, dann wäre der Meinungsbildungsprozess entmachtet und die Meinungsfreiheit abhängig von gewaltbereiten Institutionen, von der aktuellen politischen und sozialen Lage und wäre letztlich völlig entkräftet. Die freiheitlichen demokratischen Werte wären verloren.

Das BVerfG hat mit seiner Entscheidung vom 4.11.2009 ( BvR 2150/08) zutreffend differenzierend festgestellt,

dass eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der ldeen und deren gedankliche Konsequenz folgt, notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit sei und für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sei. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet seien, gehören zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer Beeinträchtigung des ,,allgemeinen Friedensgefühls“ oder der Vergiftung des ,,geistigen Klimas“ seien ebensowenig ein Eingriffsgrund, wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewußtseins durch totalitäre ldeologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte. Auch das Ziel, die Menschenrechte im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung zu festigen, erlaube es nicht, zuwiderlaufende Ansichten zu unterdrücken.

Die Verfassung setze vielmehr darauf, dass auch diesbezüglich Kritik und selbst Polemik gesellschaftlich ertragen, ihr mit bürgerlichem Engagement begegnet und letztlich in Freiheit die Gefolgschaft verweigert werde. Demgegenüber würde die Anerkennung des öffentlichen Friedens als Zumutbarkeitsgrenze gegenüber unerträglichen Ideen allein wegen der Meinung als solcher das in Art 5 GG verbürgte Freiheitsprinzip außer Kraft setzen.

Anders hingegen ist die Einflussnahme des Rechtsguts „öffentlicher Friede“ auf die Meinungsäußerungsfreiheit im Sinne von Art 5 GG zu bewerten,

wenn die Äußerung einer Meinung nicht mehr allein auf der geistigen Ebene bleibe. Es kommt dabei darauf an, ob die Gefahren, die als Folge der Meinungsäußerung im Raume stehen, erst als Fernwirkung mit der weiteren freien Überzeugungsbildung drohen oder ob deren Realisierung mit der Äußerung bereits in Gang gesetzt wird.

Die maßgebliche Äußerung des Angeklagten stellt lediglich seine Überzeugung von den Gefahren des Islam dar, eine Aufforderung oder ein aktuell bedrohlicher Bezug zu bestimmten Personen oder Personengruppen ist daraus nicht zu entnehmen, weshalb der Grad der Gefahr des öffentlichen Friedens in diesem Fall keinen Einfluss auf die Fragestellung, ob der Schutzbereich des Art 5 GG seinerseits eingeschränkt werden muss, hat.

Zur restriktiven Auslegung des Begriffs „Beschimpfen“ im Sinne des Art 5 GG:

Hierbei ist der Schutzbereich der persönlichen Meinung durch die Aussage des Angeklagten erfasst. Anders wäre die Bewertung bei Tatsachenbehauptungen vorzunehmen, wenn der Wahrheitsbeweis zu führen ist.

Die Äußerungsform der Meinung ist grds. nicht erheblich für den Schutzzweck des Art 5 GG.

Unerheblich für den Schutzbereich des Art 5 GG ist die Bedeutsamkeit, die Richtigkeit der Aussage oder gar Vernünftigkeit der Äußerung (BVerfGE 4.11.2009).

Selbst polemische und beleidigende oder rechtsextremistische Äußerungen fallen in den Schutzbereich, soweit sie als Teil des Meinungskampfes verstanden werden müssen (BVerfGE 8.12.2010, EuGRZ 2011, 88).

Art 5 GG gewährleistet jedem das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Meinungen lassen sich nicht als wahr oder unwahr erweisen. Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (BverfGE 90,241).

Die Bürger sind dabei rechtlich auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrundeliegende Wertsetzungen persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt aber die Werteloyalität nicht (BVerfG 24.3.2001, 1 BvQ 13/1).

Die Aussage des Angeklagten ist nach Art 5 GG nicht strafbar.

Es handelte sich bei dem betroffenen Text offensichtlich nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um die Kundgabe einer Meinung des Angeklagten.

Die Aussage des Angeklagten wurde durch den Vergleich selbst und der Verwendung eines medizinischen Begriffs für eine Religionsbezeichnung zu seiner eindeutig für jedermann erkennbaren persönlichen Meinung des gesamten Satzes. Ein Bezug zu einer Tatsachenbehauptung ist offensichtlich nicht gegeben. Dies gilt selbst für die weiteren Ausführungen im Satz, da der Vergleich die Aussage insgesamt bestimmt.

Die allg. Grenze der freien Meinungsäußerung wird jedoch mit Schmähkritik überschritten, also dann, wenn nur noch die Verunglimpfung im Vordergrund steht, so etwa wenn kein Sachbezug mehr besteht.

Die Aussage des Angeklagten überschreitet nicht die Schwelle zur Schmähkritik, da sie in einem inneren Zusammenhang mit der politischen Aktivität des Angeklagten, seinem Ziel der Verhinderung des europäischen Islamzentrums, steht.

Der Angeklagte hatte die Intention, seine Meinung zum Islam in einer politischen Debatte kundzutun. Sein Ziel war die Verhinderung des europäischen Islamzentrums in München. Der Internetblog stand in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kundgebung am Marienplatz einige Tage zuvor.

Der offensichtlich überspitzte unsachliche Vergleich des Islam mit einem biologischen, in der Medizin vorherrschenden naturwissenschaftlichen Vorgang verlässt durch Verfremdung auch nicht die sachliche Ebene zum Aussageinhalt. Gerade der Vergleich soll nach Ansicht des Angeklagten die Gefahr des Islam, die er als Aufklärer erkannt hat, dem Bürger die Augen öffnen. Der Vergleich lässt die Intention des Angeklagten aus Sicht eines objektiven Betrachters in äußerst scharfer Form erkennen.

Inhalt und Schranken können auch bei Relevanz mehrerer kollidierender Grundrechte durch wertende wechselseitige Abwägung verfassungsrechtlicher Grundsätze bestirnrnt werden müssen. Bei Wechselwirkung ist im Einzelfall zu bestimmen, welchem Grundrecht Vorrang zu geben ist.

Die Religionsfreiheit anderer ist durch die Äußerung des Angeklagten nicht beeinträchtigt. Die Kritik am Islam lässt keine Rückschlüsse auf Behinderung in der Ausübung der Religion zu. Im Gegenteil Kritik einer Religion ist auch Teil der Religionsfreiheit des einzelnen Bürgers, die nicht nur die Ausübung und Hingabe zu einer Religion, sondern auch das Recht der Abneigung einer Religion erfasst. Die Glaubensfreiheit schließt sogar das Recht der Glaubensabwerbung ein (BVerfGE 12,1). Also müssen Religionen und die Religionsgemeinschaften auch Kritik an ihren Lehren, Einrichtungen und Gebräuchen hinnehmen. Der Toleranzgedanke ist auch in diesem Bereich erkennbar ausgeprägt. Eine Kollision durch andere Grundrechte ist nicht erkennbar.

Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass der Angeklagte im Rahmen einer politischen Debatte mit seiner persönlichen Meinungsäußerung nicht strafrechtlich relevant handelte, da seine Äußerung von Art 5 GG gestattet ist. Hierbei ist nicht über die Richtigkeit des Aussageinhalts vom Gericht zu befinden, auch falsche, dumme und provozierende Aussagen dürfen in einem demokratischen Prozess geäußert werden, wenn sie die oben genannten Grenzen nicht überschreiten.

Unerheblich ist an dieser Stelle, ob die Aussage des Angeklagten geeignet ist, den öffentlichen Frieden im Sinne des § 166 StGB zu stören, wenn bereits kein,,Beschimpfen“ gegeben ist.


Aus der insgesamt 27 Seiten langen Ausführung der Richterin wird deutlich, dass man bei jeder kritischen Meinungsäußerung seine Worte sorgsam abwägen sollte. Wichtig ist auch, in welchem Zusammenhang die Äußerung fällt. Dieser Freispruch kann nicht als Freibrief für jegliche Form der Islamkritik verstanden werden.

Ob er rechtlich wirksam wird, ist noch offen. Die Staatsanwaltschaft wird nach Lektüre der Urteilsbegründung entscheiden, ob sie ihre abermalige Revision aufrechterhält und sie vom Oberlandesgericht prüfen lässt, wo der Fall dann zum zweiten Mal landen würde. Die Richterin hatte aber noch im Gerichtssaal gemeint, dass es wohl auch in einer fünften Instanz kein anderes Urteil geben werde.

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"Aktivisten" gegen Trump mit Assads "Giftgas"!

geschrieben von PI am in Lügenpresse,Nahost,Russland,Syrien,USA | 204 Kommentare

[28]In Syrien soll Assad mit russischem Segen Giftgas auf die „Rebellen“ abgeworfen haben, wollen uns die interessierten Lügenmedien und eine kriegslüsterne Politik diesseits und vor allem jenseits des Atlantik verklickern. Führend bei uns „BILD“ [29], in den USA CNN! Früher fragten logisch denkend Politiker und Presse „Cui bono“, wem nützt es? Heute wird dummen Analphabeten allerdümmste Propaganda serviert. Eine Geberkonferenz für Syrien ist aktuell terminiert, eine Friedenskonferenz für Syrien läuft – welches Interesse sollte Assad daran haben, beide mit Giftgas zu sabotieren?

Mehrere Zeitungen schreiben das sogar so, sagen dann aber, Assad schere das nicht. Wäre es nicht viel logischer, die „Rebellen“ und „Aktivisten“ wollten Assads Sieg mit Giftgas verhindern? Warum bringt kein Medium diese naheliegende Idee?

Russland geht heute davon aus, dass Assads Luftwaffe aus Versehen ein Giftgaslager oder eine Giftgasfabrik der Rebellen [30] mitbombardiert habe. Das macht durchaus Sinn! Unter „Fabrik“ sollte man sich nämlich nicht Bayer in Leverkusen vorstellen, sondern ein Zimmer in einem Hinterhaus und gleich daneben einen Sanitätsraum. So ist auch geklärt, warum man in Syrien immer ein „Krankenhaus“ trifft, egal wo man hinzielt.

Das schert aber die amerikanischen Medien nicht die Bohne. Sie möchten hasserfüllt Assads Seite niederbombardieren mit allem, was man hat.

Gestern in CNN forderte ein republikanischer Abgeordneter (!), alle syrischen Flughäfen und Rollbahnen, alle syrischen Flugzeuge, alle syrischen Waffen Assads zu zerstören und ihn zur Herausgabe aller Munition zu zwingen, und damit war die Litanei noch lange nicht beendet. Er sprach so schnell, dass man gar nicht mehr mitkam. Aber der Trump-Feind Wolf Bitzer nickte ununterbrochen, und so ging es weiter wie jeden Abend.

In den USA gilt neuerdings jeder als verdächtiger landesverräterischer Spion, der sich fünf Minuten mit einem Russen unterhalten hat. Es laufen Untersuchungen des CIA, des Senats und des Repräsentantenhauses, ob das Trump-Wahlkampfteam einem Russen Guten Tag gesagt hat. Eine beispiellose Hexenjagd! Der Verdacht wird geschürt, Trump habe die USA an Putin verraten.

Brandgefährlich! Die Demokraten wollen Krieg gegen Russland als Beweis, dass man patriotischer Amerikaner ist. Mehr als je wäre es deshalb bei uns nötig, die Sanktionen gegen Russland aufzuheben und die gleichfalls kriegsgeile NATO zu dämpfen. Es ist unverschämt und abgrundtief dumm, wie Putin verteufelt wird. In Wahrheit ist er ein Glücksfall für die Russen. Wir werden ihm noch nachweinen, wenn er weg ist.

Wer glaubt, hier wird übertrieben, einfach jeden Abend eine Stunde CNN gucken!

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„Aktivisten“ gegen Trump mit Assads „Giftgas“!

geschrieben von kewil am in Lügenpresse,Nahost,Russland,Syrien,USA | 206 Kommentare

In Syrien soll Assad mit russischem Segen Giftgas auf die „Rebellen“ abgeworfen haben, wollen uns die interessierten Lügenmedien und eine kriegslüsterne Politik diesseits und vor allem jenseits des Atlantik verklickern. Führend bei uns „BILD“ [29], in den USA CNN! Früher fragten logisch denkend Politiker und Presse „Cui bono“, wem nützt es? Heute wird dummen Analphabeten allerdümmste Propaganda serviert. Eine Geberkonferenz für Syrien ist aktuell terminiert, eine Friedenskonferenz für Syrien läuft – welches Interesse sollte Assad daran haben, beide mit Giftgas zu sabotieren?

Mehrere Zeitungen schreiben das sogar so, sagen dann aber, Assad schere das nicht. Wäre es nicht viel logischer, die „Rebellen“ und „Aktivisten“ wollten Assads Sieg mit Giftgas verhindern? Warum bringt kein Medium diese naheliegende Idee?

Russland geht heute davon aus, dass Assads Luftwaffe aus Versehen ein Giftgaslager oder eine Giftgasfabrik der Rebellen [30] mitbombardiert habe. Das macht durchaus Sinn! Unter „Fabrik“ sollte man sich nämlich nicht Bayer in Leverkusen vorstellen, sondern ein Zimmer in einem Hinterhaus und gleich daneben einen Sanitätsraum. So ist auch geklärt, warum man in Syrien immer ein „Krankenhaus“ trifft, egal wo man hinzielt.

Das schert aber die amerikanischen Medien nicht die Bohne. Sie möchten hasserfüllt Assads Seite niederbombardieren mit allem, was man hat.

Gestern in CNN forderte ein republikanischer Abgeordneter (!), alle syrischen Flughäfen und Rollbahnen, alle syrischen Flugzeuge, alle syrischen Waffen Assads zu zerstören und ihn zur Herausgabe aller Munition zu zwingen, und damit war die Litanei noch lange nicht beendet. Er sprach so schnell, dass man gar nicht mehr mitkam. Aber der Trump-Feind Wolf Bitzer nickte ununterbrochen, und so ging es weiter wie jeden Abend.

In den USA gilt neuerdings jeder als verdächtiger landesverräterischer Spion, der sich fünf Minuten mit einem Russen unterhalten hat. Es laufen Untersuchungen des CIA, des Senats und des Repräsentantenhauses, ob das Trump-Wahlkampfteam einem Russen Guten Tag gesagt hat. Eine beispiellose Hexenjagd! Der Verdacht wird geschürt, Trump habe die USA an Putin verraten.

Brandgefährlich! Die Demokraten wollen Krieg gegen Russland als Beweis, dass man patriotischer Amerikaner ist. Mehr als je wäre es deshalb bei uns nötig, die Sanktionen gegen Russland aufzuheben und die gleichfalls kriegsgeile NATO zu dämpfen. Es ist unverschämt und abgrundtief dumm, wie Putin verteufelt wird. In Wahrheit ist er ein Glücksfall für die Russen. Wir werden ihm noch nachweinen, wenn er weg ist.

Wer glaubt, hier wird übertrieben, einfach jeden Abend eine Stunde CNN gucken!

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Erdogan spendiert Wählern Taxifahrt zur Urne

geschrieben von PI am in Deutschland,Türkei,Österreich | Keine Kommentare

[31]Seit Montag dürfen 2,8 Millionen Auslandstürken weltweit bei dem Referendum zum umstrittenen Präsidialsystem in den jeweiligen Konsulaten abstimmen. Der Andrang in Österreich, aber auch in anderen Ländern ist sehr groß. Wie der Schweizer „Blick“ berichtet, stimmten allein am ersten Tag in Österreich, Deutschland, Schweiz Frankreich Belgien und Dänemark 37.502 Türken ab.

Wahlbeobachter sprechen davon, dass die Unterstützer des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan auch mit ihrer Organisation glänzen. „Es ist offensichtlich, dass die Befürworter des Referendums finanzielle und personelle Unterstützung der AKP erhalten“, sagt ein Wahlbeobachter in der Schweiz. Den Gegnern fehle diese Unterstützung. So war bereits von Busreisen die Rede, die Erdogan-Vertreter in Europa zu den Wahlurnen organisiert haben. Mittlerweile ist auch bekannt, dass die AKP Auslandstürken anruft und wissen will, wie sie abstimmen. Sollten sie Nein sagen, wird der Anruf sofort beendet. Sagen sie aber Ja, dann soll ihnen ein Fahrdienst angeboten werden. Dabei kutschiert ein Taxi die Wähler gratis zu den Wahllokalen.

(Auszug aus einem Artikel von oe24.at [32])


Ja da schau an wie Herr Erdogan auf einmal seine Kolonisten sogar finanziell unterstützt. Gibt es irgend einen nachvollziehbaren Grund, warum man Erdogan nicht auch bei anderen Kosten, die seine Leute im Ausland generieren, in die Pflicht nimmt?

Letzte Woche ist in Österreich eine Studie erschienen, die die Tageszeitung „Die PRESSE“ folgendermaßen [33] zusammenfasst:

Türken sind die Sorgenkinder am Arbeitsmarkt

Kaum eine andere ausländische Bevölkerungsgruppe ist in Österreich so schlecht integriert wie die Türken. Dies zeigt eine Wifo-Studie. Die Arbeitslosenquote bei ihnen ist wesentlich höher als bei anderen Migranten.

Wien. Unter den in Österreich lebenden Migranten sind Türken, „die am schlechtesten in den Arbeitsmarkt integrierte Gruppe“. Das sagt das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo), das am Dienstag eine Studie über „Österreich als Zuwanderungsland“ veröffentlicht hat. Die Beschäftigungsquote bei den Türken ist um 21,2 Prozentpunkte niedriger als bei Österreichern. Nicht wenige Türken sind arbeitslos. Bei ihnen ist die Arbeitslosenquote um 14,6 Prozentpunkte höher als bei Inländern. Im Gegensatz dazu konnten sich Migranten aus Ex-Jugoslawien und aus Osteuropa besser integrieren. Doch auch bei ihnen ist die Arbeitslosenquote höher als bei Österreichern. Bei Menschen aus Ex-Jugoslawien gibt es eine um sechs Prozentpunkte höhere Arbeitslosenquote als bei Inländern.

Neben Österreich benutzt die Türkei auch Deutschland seit Jahrzehnten als Sozialamt für seinen arbeitslosen Bevölkerungsüberschuss. Laut einer Statistik aus dem Jahre 2012 [34] sind fast 25 Prozent der in Deutschland lebenden Türken auf Hartz IV angewiesen. Und dies wird sich in Zukunft auch nicht ändern. 60 Prozent der türkischstämmigen Frauen und fast die Hälfte der Männer bleiben ohne jeglichen Schulabschluss [35].

Liebe FPÖ und AfD, haut diese Zahlen Erdogan um die Ohren. Er soll die Kosten für seine Leute übernehmen oder Lebensbedingungen in der Türkei schaffen, damit diese dorthin freiwillig gehen.

(Foto oben: Mehrere Hundert Türken drängten sich am Wochenende vor dem Generalkonsulat in Hürth bei Köln, um an der Volksabstimmung über die Verfassungsreform in der Türkei teilzunehmen)

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