Dieses langwierige gerichtliche Verfahren lief über fast vier Jahre und ging durch vier Instanzen. Am 14. Februar gab es schließlich vor dem Landgericht München einen aufsehenerregenden Freispruch (PI berichtete), der einen ganz wichtigen Sieg für die Meinungsfreiheit und das Recht an faktisch begründeter Religionskritik darstellte. Hiermit wird auch endlich einmal die Willkür des § 166 StGB in die Schranken verwiesen, der das „Beschimpfen von Religionsgesellschaften“ unter Strafe stellt.

(Von Michael Stürzenberger)

Das schriftliche ausführliche Urteil wurde mir am vorletzten Freitag zugestellt. Zwei Tage später trug ich beim zweijährigen Jubiläum von Pegida Nürnberg Auszüge daraus vor:

Die wichtigsten Passagen aus der schriftlichen Urteilsbegründung:


Der Angeklagte war aus Rechtsgründen freizusprechen, da nach der Auffassung der Kammer keine Straftat vorliegt, insbesondere der Tatbestand des § 166 StGB nicht erfüllt ist.

Dem Angeklagten wurde vorgehalten, durch die Aussage:

„Der Islam ist wie ein Krebsgeschwür, das die (noch) freien Völker dieses Planeten zersetzt und nach und nach mit dem Gift dieser brandgefährlichen, intoleranten, frauenfeindlichen, gewalttätigen und machthungrigen ldeologie infiziert“

den Tatbestand des § 166 SIGB erfüllt zu haben.

Der Text, sowohl isoliert betrachtet, als auch im Kontext zum gesamten Internetauftritt des Angeklagten stellt kein strafrechtlich relevantes Handeln dar.

Das Gericht hat festgestellt, dass der Angeklagte mit diesem Zitat die Aussageinhalte des Islam scharf kritisieren, angreifen will und als extrem gefährlich für die westliche Welt darstellen will.

Der Angeklagte hat sich seit Jahren intensiv mit dem Studium des Islam, seiner Wertewelt, seiner Botschaft und der Auswirkungen durch Islamisten auseinandergesetzt. Der Angeklagte hat in der Hauptverhandlung seine Intention zu dieser Aussage und den Aussagekern dieses Zitats aus seiner Betrachtung dargelegt.

Er gab an, keine Abneigung gegen die gläubigen Muslime zu haben, also keine Abneigung zu den Gläubigen des Islam selbst und zu fremden Religionen. Seiner Meinung nach sei das Gebetsbuch, der Koran, zwingend reformierungsnotwendig und ohne Zutun extrem gefährlich. Es handle sich um ein Befehlsbuch – anders als die Bibel, die Geschichten erzählt, aber keine Aufforderungen zu Straftaten enthält.

Der Koran und der Islam selbst jedoch befehle Frauen zu unterdrücken, Nichtgläubige zu töten und fordert auf, Gewalt im Namen des Gottes auszuüben.

Die Gefahr von Gewalttaten sei sogar sehr hoch, weil der Islam die Taten dann Gott zuschreibt, also den Täter außen vor lässt und ihnen die Unschuld suggeriert. Er habe deshalb diese Gefahr des traditionellen, wörtlich genommenen Islam mit dieser Wortwahl bildlich darstellen wollen.

Er denke auch, dass dieser Vergleich nicht nur negativ zu verstehen sei, weil es auch Krebsgeschwüre gebe, die heilbar seien. Er meine, dass durch eine Aufklärung und Reform des Islam diese Gefahr,. heilbar“ sei.

Der Angeklagte versteht sich als Aufklärer und Wegbereiter einer notwendigen Reform des Islam. Um seine Ziele zu erreichen, will er die bestehenden Strukturen aufbrechen und durch harte Worte aufrütteln.

Auf den Vorhalt des Gerichts, dass er in unzulässiger Weise die friedlichen Muslime mit Islamisten gleichsetze, gab er an, dass der Islam selbst eine Differenzierung nicht zulasse. Die Aufforderungen des Islam an seine Gläubigen, zu töten, seien auch an die friedlichen Gläubigen gerichtet. Er sehe somit einen untrennbaren Zusammenhang zwischen Islam und Islamismus, nicht zwischen Muslime und Islamisten.

Er legte Bilder von Hinrichtungen von Islamisten, die ihre Handlungen mit Texten aus dem Gebetsbuch begründen, zur Erklärung und bildlichen Veranschaulichung seiner These dem Gericht vor.

Die Erklärung des Angeklagten zu seiner Interpretation des Textes im Blog (nicht der objektive Inhalt) war glaubhaft, zumal der Angeklagte mit dieser Wortwahl sich zweier Stilmittel bediente, dem Vergleich und der Metapher. Mit dem Wort ,,wie“ wurde seine Meinung zum Ausdruck gebracht.

Dass der Islam nicht mit einem medizinischen Begriff beschrieben wird und auch kein biologischer Vorgang ist, ist offensichtlich und für jedermann erkennbar. Das Bild eines Krebsgeschwürs, das die unkontrollierte Ausbreitung geschädigter Zellen mit potentiellem tödlichem oder gesundheitsschädigendem Ausgang beschreibt, steht im Einklang mit der vom Angeklagten dargestellten Meinung zu seiner Interpretation des Islam als politische Ideologie.

Die Gefahren der Ausbreitung der „Ideologie Islam“ bei Nichtaufklärung und Nichtreformierung der Religion, wurde mit diesen Worten bildhaft verglichen. Die Ausbreitung wird nach Ansicht des Angeklagten gefördert durch den Bau von Gebetshäusern. Der Text im Blog war somit auch mit der Intention der einige Tage zuvor stattgefundenen Versammlung in Einklang zu bringen und stand auch mit dem Ziel der Verhinderung eines europäischen Islamzentrums in München in einem inneren Zusammenhang.

Das gewählte Bild des ,,Krebsgeschwürs“ ist mit der vom Angeklagten dargelegten Intention ohne Zweifel auch aus Sicht eines ,,unvoreingenommenen und verständigen Publikums“ ( BVerfGE 4.11.2009, 1 BvR 2150/08) so, wie die Botschaft des Angeklagten im Hauptverhandlungstermin dargestellt wurde, zu verstehen, sowohl nach wörtlicher Betrachtungsweise, als auch in der Kontextbetrachtung. Der objektive Aussagekern der maßgeblichen Textpassage kann somit mit der vom Angeklagten dargelegten Botschaft als der als strafrechtlich relevante Textkern angenommen werden.

Es liegt kein „Beschimpfen“ im Sinne der Norm vor.

Beschimpfen bedeutet eine durch Form oder Inhalt besonders verletzende Äußerung von Missachtung. Nicht jede herabsetzende Bemerkung stellt eine Beschimpfung dar, sondern nur durch Form oder Inhalt besonders verletzende Äußerung der Missachtung, wobei das besonders Verletzende entweder äußerlich in der Rohheit des Ausdrucks oder inhaltlich in dem Vorwurf eines schimpflichen Verhaltens zu sehen ist. Die bloße Verneinung von Glaubensinhalten fällt nicht darunter… Erlaubt ist Kritik an einem Bekenntnis, einer Religionsgemeinschaft etc. Dies gilt auch für bissige, provozierende, ironische oder alberne Kritik (Mü Komm Bd3, 2012 § 166 Rdn 15, EGMR 2.5.2006 – 50692199).

Ob eine Äußerung in diesem Sinne strafrechtliche Relevanz erfährt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von Zusammenhängen unter denen die Äußerung erfolgt ( BGH 7, 110, OLG Karlsruhe 17.10.1985- 2 Ss58/85). Diese Betrachtung ist aus der objektiven Sicht eines neutralen, auf Toleranz bedachten Betrachters vorzunehmen ( OLG Köln, 11.11.1981 – 3 ss 704/81, OLG Karlsruhe 17.10.1985-2 Ss 58/85).

Für die nähere Bestimmung des Begriffs des ,,Beschimpfens“ muss auch das geschützte Rechtsgut der Norm berücksichtigt werden. Geschütztes Rechtsgut ist nicht das Bekenntnis, das religiöse Empfinden oder die Kirche/ Religion. Geschütztes Rechtsgut ist der öffentliche Friede, ein rein weltliches Schutzgut in der Ausprägung, die er durch den Toleranzgedanken erfahren hat (OLG Karlsruhe 17.10.1985, 2 Ss 58/85). Abgestellt wird auf den Eigenwert der Toleranz im gesellschaftlichen Leben. Diese Betrachtung fordert eine restriktive Auslegung des Begriffs des „Beschimpfens“, insbesondere für die Beurteilung, wann eine Äußerung den Schwellenwert der strafrechtlichen Relevanz erreicht.

Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Art 5 GG fordert nach st. Rspr. eine restriktive Auslegung des Begriffs ,,Beschimpfen“.

Die Beurteilung des Gefahrenausmaßes einer Äußerung in Hinblick auf den Schutzzweck der Norm, dem öffentlichen Frieden, kann selbst jedoch ohne weitere Differenzierung keinen Einfluss auf die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze der geschützten Meinungsäußerung im Sinne des Art 5 GG haben, zumindest nicht mit bloßer Fernwirkung als Folge einer Meinungsäußerung eine Einschränkung erlangen.

Gelte die Regel: je größer die Gefahr für den öffentlichen Frieden, desto höhere Anforderungen sind an die Zulässigkeit einer Äußerung zustellen, dann wäre der Meinungsbildungsprozess entmachtet und die Meinungsfreiheit abhängig von gewaltbereiten Institutionen, von der aktuellen politischen und sozialen Lage und wäre letztlich völlig entkräftet. Die freiheitlichen demokratischen Werte wären verloren.

Das BVerfG hat mit seiner Entscheidung vom 4.11.2009 ( BvR 2150/08) zutreffend differenzierend festgestellt,

dass eine Beunruhigung, die die geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und allein aus dem Inhalt der ldeen und deren gedankliche Konsequenz folgt, notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit sei und für deren Einschränkung kein legitimer Zweck sei. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet seien, gehören zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer Beeinträchtigung des ,,allgemeinen Friedensgefühls“ oder der Vergiftung des ,,geistigen Klimas“ seien ebensowenig ein Eingriffsgrund, wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewußtseins durch totalitäre ldeologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte. Auch das Ziel, die Menschenrechte im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung zu festigen, erlaube es nicht, zuwiderlaufende Ansichten zu unterdrücken.

Die Verfassung setze vielmehr darauf, dass auch diesbezüglich Kritik und selbst Polemik gesellschaftlich ertragen, ihr mit bürgerlichem Engagement begegnet und letztlich in Freiheit die Gefolgschaft verweigert werde. Demgegenüber würde die Anerkennung des öffentlichen Friedens als Zumutbarkeitsgrenze gegenüber unerträglichen Ideen allein wegen der Meinung als solcher das in Art 5 GG verbürgte Freiheitsprinzip außer Kraft setzen.

Anders hingegen ist die Einflussnahme des Rechtsguts „öffentlicher Friede“ auf die Meinungsäußerungsfreiheit im Sinne von Art 5 GG zu bewerten,

wenn die Äußerung einer Meinung nicht mehr allein auf der geistigen Ebene bleibe. Es kommt dabei darauf an, ob die Gefahren, die als Folge der Meinungsäußerung im Raume stehen, erst als Fernwirkung mit der weiteren freien Überzeugungsbildung drohen oder ob deren Realisierung mit der Äußerung bereits in Gang gesetzt wird.

Die maßgebliche Äußerung des Angeklagten stellt lediglich seine Überzeugung von den Gefahren des Islam dar, eine Aufforderung oder ein aktuell bedrohlicher Bezug zu bestimmten Personen oder Personengruppen ist daraus nicht zu entnehmen, weshalb der Grad der Gefahr des öffentlichen Friedens in diesem Fall keinen Einfluss auf die Fragestellung, ob der Schutzbereich des Art 5 GG seinerseits eingeschränkt werden muss, hat.

Zur restriktiven Auslegung des Begriffs „Beschimpfen“ im Sinne des Art 5 GG:

Hierbei ist der Schutzbereich der persönlichen Meinung durch die Aussage des Angeklagten erfasst. Anders wäre die Bewertung bei Tatsachenbehauptungen vorzunehmen, wenn der Wahrheitsbeweis zu führen ist.

Die Äußerungsform der Meinung ist grds. nicht erheblich für den Schutzzweck des Art 5 GG.

Unerheblich für den Schutzbereich des Art 5 GG ist die Bedeutsamkeit, die Richtigkeit der Aussage oder gar Vernünftigkeit der Äußerung (BVerfGE 4.11.2009).

Selbst polemische und beleidigende oder rechtsextremistische Äußerungen fallen in den Schutzbereich, soweit sie als Teil des Meinungskampfes verstanden werden müssen (BVerfGE 8.12.2010, EuGRZ 2011, 88).

Art 5 GG gewährleistet jedem das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Meinungen lassen sich nicht als wahr oder unwahr erweisen. Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (BverfGE 90,241).

Die Bürger sind dabei rechtlich auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrundeliegende Wertsetzungen persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt aber die Werteloyalität nicht (BVerfG 24.3.2001, 1 BvQ 13/1).

Die Aussage des Angeklagten ist nach Art 5 GG nicht strafbar.

Es handelte sich bei dem betroffenen Text offensichtlich nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um die Kundgabe einer Meinung des Angeklagten.

Die Aussage des Angeklagten wurde durch den Vergleich selbst und der Verwendung eines medizinischen Begriffs für eine Religionsbezeichnung zu seiner eindeutig für jedermann erkennbaren persönlichen Meinung des gesamten Satzes. Ein Bezug zu einer Tatsachenbehauptung ist offensichtlich nicht gegeben. Dies gilt selbst für die weiteren Ausführungen im Satz, da der Vergleich die Aussage insgesamt bestimmt.

Die allg. Grenze der freien Meinungsäußerung wird jedoch mit Schmähkritik überschritten, also dann, wenn nur noch die Verunglimpfung im Vordergrund steht, so etwa wenn kein Sachbezug mehr besteht.

Die Aussage des Angeklagten überschreitet nicht die Schwelle zur Schmähkritik, da sie in einem inneren Zusammenhang mit der politischen Aktivität des Angeklagten, seinem Ziel der Verhinderung des europäischen Islamzentrums, steht.

Der Angeklagte hatte die Intention, seine Meinung zum Islam in einer politischen Debatte kundzutun. Sein Ziel war die Verhinderung des europäischen Islamzentrums in München. Der Internetblog stand in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kundgebung am Marienplatz einige Tage zuvor.

Der offensichtlich überspitzte unsachliche Vergleich des Islam mit einem biologischen, in der Medizin vorherrschenden naturwissenschaftlichen Vorgang verlässt durch Verfremdung auch nicht die sachliche Ebene zum Aussageinhalt. Gerade der Vergleich soll nach Ansicht des Angeklagten die Gefahr des Islam, die er als Aufklärer erkannt hat, dem Bürger die Augen öffnen. Der Vergleich lässt die Intention des Angeklagten aus Sicht eines objektiven Betrachters in äußerst scharfer Form erkennen.

Inhalt und Schranken können auch bei Relevanz mehrerer kollidierender Grundrechte durch wertende wechselseitige Abwägung verfassungsrechtlicher Grundsätze bestirnrnt werden müssen. Bei Wechselwirkung ist im Einzelfall zu bestimmen, welchem Grundrecht Vorrang zu geben ist.

Die Religionsfreiheit anderer ist durch die Äußerung des Angeklagten nicht beeinträchtigt. Die Kritik am Islam lässt keine Rückschlüsse auf Behinderung in der Ausübung der Religion zu. Im Gegenteil Kritik einer Religion ist auch Teil der Religionsfreiheit des einzelnen Bürgers, die nicht nur die Ausübung und Hingabe zu einer Religion, sondern auch das Recht der Abneigung einer Religion erfasst. Die Glaubensfreiheit schließt sogar das Recht der Glaubensabwerbung ein (BVerfGE 12,1). Also müssen Religionen und die Religionsgemeinschaften auch Kritik an ihren Lehren, Einrichtungen und Gebräuchen hinnehmen. Der Toleranzgedanke ist auch in diesem Bereich erkennbar ausgeprägt. Eine Kollision durch andere Grundrechte ist nicht erkennbar.

Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass der Angeklagte im Rahmen einer politischen Debatte mit seiner persönlichen Meinungsäußerung nicht strafrechtlich relevant handelte, da seine Äußerung von Art 5 GG gestattet ist. Hierbei ist nicht über die Richtigkeit des Aussageinhalts vom Gericht zu befinden, auch falsche, dumme und provozierende Aussagen dürfen in einem demokratischen Prozess geäußert werden, wenn sie die oben genannten Grenzen nicht überschreiten.

Unerheblich ist an dieser Stelle, ob die Aussage des Angeklagten geeignet ist, den öffentlichen Frieden im Sinne des § 166 StGB zu stören, wenn bereits kein,,Beschimpfen“ gegeben ist.


Aus der insgesamt 27 Seiten langen Ausführung der Richterin wird deutlich, dass man bei jeder kritischen Meinungsäußerung seine Worte sorgsam abwägen sollte. Wichtig ist auch, in welchem Zusammenhang die Äußerung fällt. Dieser Freispruch kann nicht als Freibrief für jegliche Form der Islamkritik verstanden werden.

Ob er rechtlich wirksam wird, ist noch offen. Die Staatsanwaltschaft wird nach Lektüre der Urteilsbegründung entscheiden, ob sie ihre abermalige Revision aufrechterhält und sie vom Oberlandesgericht prüfen lässt, wo der Fall dann zum zweiten Mal landen würde. Die Richterin hatte aber noch im Gerichtssaal gemeint, dass es wohl auch in einer fünften Instanz kein anderes Urteil geben werde.

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133 KOMMENTARE

  1. Herzlichen Glückwunsch Michael. Dank auch für die Standhaftigkeit gegenüber parteiischen voreingenommenen Richtern.

  2. Ein wichtiges und richtiges Urteil, das zeigt, dass noch nicht komplett Hopfen und Malz verloren sind.
    Glückwunsch an Herrn Stürzenberger (und an alle Patrioten).

    Möge die Schnappathmung mit den Gutmenschein sein

  3. #6 dwarsdryver

    Möge die Schnappathmung mit den Gutmenschein sein

    Echt gut, ich lach mich schlapp…. 😉 😉 😉

  4. Herr Stürzenberger, meinen Glückwunsch zu dem, was im „freiesten Staat auf deutschem Boden“ eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

  5. Auch von mir….Herzlichen Glückwunsch…eine sehr eindeutige und ausführliche Erklärung, sehr gut formuliert.

    Richtungsweisend!

  6. Ich freue mich für Michael Stürzenberger der unermüdlich Aufklärung betreibt und seinen Kopf für ein freies Deutschland hinhält. Würde gerne heute ein Glas mit Dir anstoßen. Alles Gute für die Zukunft HH

  7. Na bitte, es geht doch. Ich hatte in meinem Brief an Bundestagspräsident Lammert den Islam als »eine unheilbare Krankheit« bezeichnet. Er hat nicht gezuckt, auch fielen Worte wie »islamischer Terror« oder »Wüstengott Allah«. In seiner Antwort hat er mir ein Buch des Herrn Kermani empfohlen. Ob ihn wohl meine Prophezeiung, daß auch er eines Tages am islamischen Baukran zappeln würde, nachdenklich gemacht haben?
    http://www.welcker-online.de/

  8. Die Staatsanwaltschaft hat nun eventuell feuchte Träume von einer Revisionsverhandlung mit Herrn Goetzl als Richter. Dazu müsste er aber seinen aktuellen Prozess abgeben uder ruhen lassen.

  9. Sehr gut! Glückwunsch.
    Bittere Niederlage für die NRW-Landesregierung.

    Bitte noch mitteilen wer jetzt für Herrn Stürzenbergers Auslagen aufkommt.

  10. Glückwunsch.
    Beruhigenderweise scheint der Rechtsstaat in Teilen noch zu funktionieren.
    Aber ein dickes fettes NOCH – das könnte sich auch sehr schnell ändern, Menschen wie Maas und Kahane arbeiten ständig an seiner Zersetzung.

  11. Meinen herzlichen Glückwunsch.

    Ich denke, dieses Urteil mit seiner Begründung ist für viele Personen sehr wichtig. Ich habe mir das mal ausgedruckt.

  12. Bravo,gut gemacht und herzlichen Glückwunsch aus dem schönen(ehemals) Wilhelmshaven.

  13. Uff! Glückwunsch!

    Hat sicher alles viel, viel Zeit, Geld und Nervenschmalz gekostet.

    Ich hoffe, in Zukunft können sich viele auf dieses Urteil berufen.

  14. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++


    Wir hatten Sicherheit,

    wir lebten in Frieden,

    unsere Kinder hatten

    eine Zukunft in

    Aussicht…

    …und dann kam

    der GUTMENSCH!

    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

  15. Glückwunsch für den Sieg und weitermachen,

    denn der Kampf gegen die Sozialisten, die Herz-Jesu-Marxisten und den Islam wird noch Jahre dauern. Und, nicht zu vergessen, die EU-Granden sind auch noch da!

  16. Glückwunsch!

    Eine Richterin, die sich wohl ausgiebig mit dem Thema befasst hat.

    Traurig, dass es dafür 4 Instanzen bedarf.

  17. Herzlichen Glückwunsch Herr Stürzenberger und danke für Ihren unermüdlichen Einsatz für die Freiheit!

  18. Veni, Vedi, Vici
    1. Warum ist die Polizei nicht in der Lage das Lärmen und Stören der Chaoten der Gegendemonstration zu unterbinden ? Haben sie nicht genug Kräfte Vorort oder woran liegt das ?
    2. Die Staatsanwaltschaft scheint noch nicht zufrieden mit dem Urteil des Gerichts. Woran mag das wohl liegen ? Werden etwa die Auffassungen des Gerichts zur Meinungsfreiheit nicht geteilt ? Vielleicht gibt es noch ein paar juristische Spitzfindigkeiten über die man sich auslassen will. Aber, eben vor deutschen Gerichten weiß man i.d.R. nie wie die Urteile ausgehen. Die politische Unabhängigkeit oder gar Objektivität einer Bewertung bleibt für mich nicht nachvollziehbar. Ebenso scheint mir fraglich wie das Verfahren in einem anderen Bundesland ausgegangen wäre. Justizia hat ja immer die Augen verbunden.
    Werden die Deutschen nun Ihre vom Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit zu jeder Tages und Nachtzeit vor den Gerichten verteidigen und genehmigen lassen müssen ?

  19. Herzlichen Glückwunsch Herr Stürzenberger und danke für Ihren unermüdlichen Einsatz für die Freiheit!
    ::::::::::::::::::::::::::

    Da schliesse ich mich Gerne an!

    Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung,
    ein grosser, für die Menschheit.

  20. Ein erster Lichtblick seit Jahren, dass sich die Justiz endlich durchgerungen hat, Recht recht sein zu lassen.
    Auch wäre der Staatsanwaltschaft angeraten, dass Justitia keine Einbahstrasse darstellt.

  21. OT

    Frau von Afrikaner sexuell belästigt (Zeugenaufruf)

    Zudem legte er seinen Arm um ihren Körper und fasste sie an den Po.

    Anzeige
    Die 63-Jährige wehrte sich verbal und schob ihn zur Seite. Als sie kurz darauf an ihrer Arbeitsstätte angekommen war und ins Haus wollte, versuchte sich der Täter ebenfalls durch die Tür hindurchzuzwängen. Die Frau drückte dagegen und verletzte sich hierbei am Ellenbogen. Eine vorbeifahrende Autofahrerin bemerkte die Auseinandersetzung, hielt an und kam der 63-Jährigen zu Hilfe. Der Mann flüchtete daraufhin in Richtung Plochingen. Der Unbekannte ist etwa 180 cm groß, zirka 20 bis 25 Jahre alt, hat eine hagere Figur und ist dunkelhäutig. Er hatte mehrere Ketten um den Hals. An einer war ein Anhänger mit dem Umriss von Afrika.

    http://www.esslinger-zeitung.de/region/polizei_artikel,-frau-sexuell-belaestigt-zeugenaufruf-_arid,2115940.html

  22. Der schöne Erfolg zeigt auch wie mühselig es ist sein Grundrecht auf Religionsfreiheit gegen den Islam und dessen Helfershelfer durch zu setzen. Traurig dass eine Selbstverständlichkeit vier Instanzen braucht.

  23. Es gibt also doch noch ehrenhafte, gesetzestreue Richterinnen, etwa auch Richter?
    ICH STAUNE, bin aber nicht anfällig für Takkiyya!
    Herzlichen Glückwunsch für Sie und für uns alle, Herr Stürzenberger!

  24. OT

    Köln-Buchheim: Nackter Mann (25) reibt Penis an Frau und haut Polizist Zahn aus

    Sex-Attacke mit Verfolgungsjagd in Köln-Buchheim am Mittwochmittag: Ein psychisch kranker Mann (25) hat sich laut Zeugen an der KVB-Haltestelle Frankfurter Straße entblößt und sein Geschlechtsteil an einer Frau (28) gerieben – anschließend kam es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung mit Zivilbeamten.

    http://www.express.de/koeln/koeln-buchheim-nackter-mann–25–reibt-penis-an-frau-und-haut-polizist-zahn-aus-26667774

  25. Halleuja! Auch für Herrn Stürzenberger ein Hoch! Ich freue mich riesig für seinen Sieg für uns ALLE. Danke!

  26. Der Islam ist ein Krebsgeschwür, das an uns und sogar an den Muslimen nagt.

    Kemal Atatürk hatte zum Islam eine noch heute gültige Meinung: Eine Religion eines räuberischen, dreckigen Beduinen.

  27. Herzlichen Glückwunsch Herr Stürzenberger!

    Sie tragen nun – ganz amtlich – den Titel:

    „Aufklärer“

    Ist das nicht schön?

    Sie haben alle diese linken Spinner, Möchtegernintelektuelle, Fernseh-Islam-„Wissenschaftler“ und Fernseh-Philisophen, mit Mut und Inteligenz deren Grenzen aufgezeigt.

    Wer kann Wikipedia editieren?
    Michael Stürzenberger, Islamkritiker und Aufklärer.

  28. So sehr ich mich über den Freispruch freue, so wird aber auch klar, wie das Gericht rumeiern musste um Gefahr für das eigene Leben hoffentlich abzuwenden.
    Ist ein wenig ähnlich, wenn eine Moschee-Baugenehmigung wegen z.B. fehlender Parkplätze erstmal abgelehnt wird.Anstatt zu sagen, wir Deutschen wollen diese Sch.. nicht!
    Die volle Wahrheit, dass der Islam im Grunde nur gequirlte Schei…ist, der den Menschen nur Kummer, Mord und Totschlag bringt, durfte natürlich nicht gesagt werden.

  29. @ #25 Drohnenpilot

    Wir hatten Sicherheit, wir lebten in Frieden,
    unsere Kinder hatten eine Zukunft in Aussicht…
    …und dann kam der GUTMENSCH!

    Voll zutreffend. Den Satz merke ich mir.

  30. Lieber Michael Stürzenberger, auch meinen Herzlichen Glückwunsch, ich bewundere Sie bereits seit Jahren und bin bei jedem ihrer Auftritte überall in Deutschland dabei, allerdings leider immer nur im Internet, ich bewundere Sie immer wieder Ihre Ausdauer im Kampf gegen unseren Feind den Islam, gegen die Inneren Feinde Deutschlands,daher meinen innigsten Dank, bleiben Sie gesund nicht zuletzt auch zum Wohle uns Deutschen.Passen Sie auf sich auf, das alles wünsche ich Ihnen von Herzen aus dem Rheintal

  31. Michael, Du bist unserer Zeit etwas voraus. Lass Dich nicht beirren und gehe mutig Deinen Weg weiter!

  32. Meine herzlichsten Glückwünsche!!!
    Mit diesen 27 Seiten Urteilsbegründung sollte man den gesamten öfdwntlichen Raum tapezieren.
    Und anfangen sollte man gleich mit den Glasfassaden des Reichstaggebäudes und dem Kanzleramt!

    Wow!!! Go, Michael!!!

  33. Gratulation Herr Stürzenberger.

    Mal eine Frage in die Runde. Wer muss jetzt eigentlich die Kosten tragen, der linke Denunziant der Anzeige erstattet hat?

  34. In meinem Sprachkurs, in dem die Leute hauptsächlich aus Syrien stammen, hat ein Teilnehmer sogar ein Auto gekauft. Leider hat er es bei einem Türken seiner Wahl getan. Das Ergebnis dürfte klar sein: Ein Schrottauto war es und das für 1400 €. Jetzt heißt es, in Ermangelung weiterer Finanzressourcen, das Ding zu reparieren.
    So sind sie, unsere lieben türkischen Mitbürger. Der Verkäufer selbst dürfte wohl einen Porsche 928 haben, vermute ich.

  35. Das einzig richtige Urteil, denn der Islam breitet sich nunmal wie ein Krebsgeschwür aus. Kann man überall beobachten, dummerweise immer mit blutigen und tödlichen „Nebenwirkungen“.

    Ach und übrigens…dieser sogenannte Familiennachzug gilt derzeit für 268000(!) Asylanten, die von der 2jährigen Aussetzung nicht betroffen sind (laut der Bild, die sich auf einen „internen Bericht“ der Bundesreg. beruft)…nur mal nebenbei erwähnt. Noch mehr Moslems, ganz legal….und das ist nur der Anfang.

  36. Herzlichen Glückwunsch!

    Ich freue mich sehr, vor allem auch für Michael Stürzenberger.

    Dank auch an das Gericht, das hier Recht und Gesetz hat gelten lassen, ohne ideologisch motivierte Rechtsverdrehungen oder andere unberechtigte Erziehungsversuche.

    Für Meinungsfreiheit, für Menschlichkeit, für Rechtsstaatlichkeit, für dringend benötigte, aufrichtige, wertvolle Aufklärungsarbeit.

  37. Islam und Krebs.

    Besteht da offensichtlich doch ein Zusammenhang?

    Heute in der WELT

    „Bis 2060 wächst einer US-Studie zufolge die Anzahl von Muslimen auf drei Milliarden./b> Zum Ende des Jahrhunderts wird es sogar mehr Muslime als Christen geben, prophezeien die Forscher…“

    https://www.welt.de/politik/article163421714/Islam-ist-die-am-staerksten-wachsende-Religion.html

    Wer seinen Enkelkindern etwas Gutes hinterlassen will – Grundbesitz (je nach Sprachpräferenz) in Chile oder Neuseeland/Australien!

  38. #21 Made in Germany West (05. Apr 2017 15:16)
    OT

    26-JÄHRIGE IN LEBENSGEFAHR
    Mann metzelt Mutter vor den Augen der Kinder nieder


    Die beiden kleinen Kinder des syrischen Paares sollen die Bluttat mit angesehen haben!

    https://www.pi-news.net/2017/04/video-das-urteil-im-krebsgeschwuer-prozess/, Bild, 05.04.2017 – 08:39 Uhr

    Könnte das ständige abschlachten der eigenen Leute kombiniert mit der hohen Geburtenrate der Jungbrunnen der UMMA sein?
    Gibt es da eigentlich auch Menschen, außer vllt. Imame, die auch mal 80 werden? Rein rhetorische Frage…

    dsFw

  39. Ein großartiger Freispruch, Herr Stürzenberger!

    Man kann nur erahnen, wieviel Kraft, Nerven, Zeit und Geld er gekostet haben mag.

    Und man sollte sich nicht täuschen lassen, dass dieses Urteil anders hätte ausfallen können. Auch in Nazi-Deutschland gab es am Anfang noch Richter, die Recht sprachen. Mit den Jahren wurde die Justiz dann aber immer weiter gleichgeschaltet und auf Linie gebracht.

    Das wird auch Deutschlands Schicksal sein, sollte der linksgrün-versiffte Gesinnungs-Faschismus nicht gestoppt werden können.

  40. Zu dem bearbeitenden Staatsanwalt, der nochmals in Revision geht, zum Glück ohne Aussicht auf Erfolg:

    Ist er eigentlich selbst schon streng gläubiger Moslem oder nur streng gläubiger Rot- oder Grünwähler?

    Anhänger der freiheitlich-demokratischen Grundordnung kann er offensichtlich nicht sein, sonst würde er seine Arbeit in deren Sinne sicherlich etwas gewissenhafter machen.

  41. Ich gratuliere.

    Ihre Ausdauer hat dazu beigetragen, dass der Staat bei all seinem Wunsch zu Konformierung an seine Grenzen gestossen ist.

    Es wurde ein Punkt erreicht, an dem die „lockere“ Interpretation der Gesetze dem klaren unvoreingenommenen Blick weichen musste.

  42. In Wien und in Graz völlig undenkbar, dass „Islambeschimpfer“ frei gesprochen werden.
    Susanne Winter und Elisabeth Sabbatisch Wolf wurden wegen Islambeleidigung verurteilt.
    Freie Meinungsäußerung hat halt doch noch einen Platz in unserer Werteordnung.

  43. Mal ganz im Ernst, dass überhaupt verhandelt werden musste ist eigentlich schon lächerlich für „unser“ Rechtssystem!

    Ich fordere schon seid langem, dass ein Rechtssystem nur mit Menschen besetzt werden darf, die über genügend reale Lebenserfahrung verfügen.
    Bei mir dürfte keiner Richter, Staatanwalt werden, der nicht mindestens das 40. Lebensjahr erreicht hat und zuvor mindestens 5 Jahre in einem „nichtjuristischen“ Beruf gearbeitet hat, exklusive Ausbildungs,-Studienzeiten.
    Von mir aus kann man ja mit der juristischen Ausbildung ab 35 beginnen, wenn „meine“ Zulassungsvorraussetzungen erfüllt sind.

  44. #65 DeutscheWerte (05. Apr 2017 16:16)
    Das einzig richtige Urteil, denn der Islam breitet sich nunmal wie ein Krebsgeschwür aus. Kann man überall beobachten, dummerweise immer mit blutigen und tödlichen “Nebenwirkungen”.

    Ach und übrigens…dieser sogenannte Familiennachzug gilt derzeit für 268000(!) Asylanten, die von der 2jährigen Aussetzung nicht betroffen sind (laut der Bild, die sich auf einen “internen Bericht” der Bundesreg. beruft)…nur mal nebenbei erwähnt. Noch mehr Moslems, ganz legal….und das ist nur der Anfang.

    Monatlich 500 aus Italien
    Monatlich 500 aus Griechenland
    Zugesagte 250.000 aus der Türkei
    Die schon hier sind 1,3 Millionen
    macht bis Ende 2017 – 1.562.000
    Kosten pro Kopf 2016 waren 16.923€

    Plus Familiennachzug
    1:1 = 1.829.500 = 30.960.769.231 Milliarden€
    1:2 = 2.097.000 = 35.487.292.308 Milliarden€
    1:3 = 2.364.500 = 40.014.615.385 Milliarden€

    Ohne all die, die irgendwie ins Land kommen

  45. Das Urteil ist juristisch einwandfrei, alles andere wäre einer Rechtsbeugung gleichgekommen. Richtig ist aber auch, Anfeindungen auf persönlicher Ebene und wüste Beschimpfungen ohne erkennbaren Sachbezug nicht zu dulden.
    Meinen Glückwunsch an Herrn Stürzenberger!

    #5 Eurabier (05. Apr 2017 15:00)
    Ich glaube allerdings nicht, dass sich das Mohammedanertum ungehemmt ausbreitet!
    ?
    https://www.welt.de/politik/article163421714/Islam-ist-die-am-staerksten-wachsende-Religion.html
    Islam ist die am stärksten wachsende Religion
    Bis 2060 wächst einer US-Studie zufolge die
    Anzahl von Muslimen auf drei Milliarden.
    Zum Ende des Jahrhunderts wird es sogar
    mehr Muslime als Christen geben,
    prophezeien die Forscher.

    Bei drei Milliarden Muslimen handelt es sich doch nicht „um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen“, oder?
    Dann mache ich mal von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch: die Doofen bilden die Bevölkerungsgruppe, die sich leider am schnellsten vermehrt. Die islamische Ideologie setzt auf Befehl und Gehorsam, nicht auf Einsicht oder Erkenntnis; Dummheit ist ihr Lebenselixir. Wenn wundert also diese Entwicklung?

  46. #67 Obrigheimer

    Ich habe vor längerer Zeit schon einmal nach Alternativen zum verrottenden BRD-Kalifat gesucht, und war überrascht festzustellen, dass es in Neuseeland auch schon losgeht.
    Vorsicht vor Neuseeland! In Neuseeland gibt es auch schon über 1% Moslems, und da fangen die Probleme bekanntlich schon an.

    In Chile hingegen reicht es nicht einmal um ganz kleine NoGo-Area zu errichten. Da werden ca. 2-3000 Moslems angegeben. Eine Einwanderung von Moslems findet da praktisch nicht statt. Ich tippe mal darauf, 99, 99% der Moslems wissen gar nicht, dass es diesen Staat überhaupt gibt.

    Chile ist jedenfalls gut, da gibt es noch immer kleine deutsche Gemeinden wo man auch auf deutsche Muttersprachler trifft, was das Einleben erleichtert. Es gibt sogar eine deutsche Freiwillige Feuerwehr. 😉

    Die letzte deutsche Feuerwehr vor der Antarktis
    http://www.dw.com/de/die-letzte-deutsche-feuerwehr-vor-der-antarktis/a-16944838

    Schau dir mal das Video an. So viel Stolz auf ihre „deutsche“ Truppe dürfte der THW oder die FF der BRD nicht an den Tag legen. Die helfen auch lieber Asylbetrügern, und lösen Ortsgruppen auf die den Flüchtlingswahn nicht mitmachen wollten.

    Erste Feuerwehr Germania Rio Bueno.
    https://www.youtube.com/watch?v=bju3RZSRwec

    Kanada fällt wegen dem Merkel-Islam-Fan Trudeau komplett aus, und die USA haben auch schon Islam-Probleme. Vielleicht kann Trump es ja noch drehen.

    Bei mir steht Chile ganz oben auf der Liste, dann natürlich noch Ost-Europa, ich hoffe, die verlassen die Islam-EU.

  47. Herzlichen Glückwunsch Michael Stürzenberger, zu diesem juristischen Erfolg!

    Allerdings habe ich für die Zukunft eine schlimme Vorahnung.
    Wenn die Islamisierung weiterhin so rasant voranschreitet, werden ähnlich wie bei der Polizei und bald wohl auch in der Bundeswehr, die ersten Moslems auch auf deutschen Richterstühlen sitzen.

    Und was das bedeuten würde, bedarf keiner weiteren Erläuterung!

  48. #74 AtemStockt

    1:3? Du Optimist. 😉

    Bei den Syrern läuft es auf mindestens 1:5 bis 1:10 hinaus.

    Also ca. 1,34 bis ca. 2,7 Millionen.

    Also allein für die 267000 Syrer werden 22,8-46 Milliarden fällig. Und dies ist noch viel zu optimistisch gerechnet.

    Selbst wenn erst nur 1 Frau mit 2 Kindern reingeholt wird, was glaubst du denn, wie lange das dauert, bis die fleißige, hier schon kurze Zeit lebende Fachkraft mit der Produktion beginnt. Das fängt doch schon am 1. Tag an. 5 Jahre später haben die dann 5+X Kinder.

  49. Dieses Urteil lässt hoffen!
    Offenbar gibt es noch einige Richter mit Verstand und Hirn, wie die Begründung beweist. Es wird jedoch dem Maasmännchen in Berlin total gegen den Strich gehen, denn das Gericht hat somit auch die Meinungfreiheit und jede Art sachlicher Kritik gestärkt. Das Maasmännchen wird auch mit seinem zwanghaften Gesetz vor dem BVG scheitern, denn es ist konkret gegen die MEINUNGSFREHEIT im GG gerichtet (eine Zensur findet nicht statt). Was sei Gesetz jedoch gerade versucht einzuführen und die Stasi-Antonio-Stiftung längst durch ihr agieren zeigt. Hass ist weder definiert, noch ein Straftatbestand, er liegt alleine in der Gefühlslage dessen, der sich gehasst fühlt. Es ist wie KUNST, die nur im Auge des Betrachters entsteht. Wer nicht beliebt ist, der ist nicht automatisch gehasst, nur weil er sich so fühlt.

  50. 1.) Glückwunsch @ Michael Stürzenberger

    2.) „Hiermit wird auch endlich einmal die Willkür des § 166 StGB in die Schranken verwiesen, der das “Beschimpfen von Religionsgesellschaften” unter Strafe stellt.“

    Sehe hier keine Willkür, sondern stets pro Islam.

  51. Gratulation! Aber da ich demnächst an einem ANDEREN Landgericht wg. ähnlicher Vorwürfe (PI hat natürlich kein Interesse an dem Fall…) verhandelt werde wird mir die Rechtssprechung in Bayern nicht nützen… jedes Gericht kann jeden Fall anders entscheiden…

  52. Gratulation Herr m.Stürzenberger zu diesem Urteil !!!.Sehrwichtig sind auch noch die abschließenden Worte, dass das Urteil auf keinen Fall für jede Art von Islamkritik, vor allem bösartiger und beleidigender Art, darstellt.

    Auf jeden Fall ein sehr wichtiges Urteil im Zusammnhang mit der Islamkritik.

  53. #84 sakarthw14 Ergänzung
    3.Zeile, … auf keinen Fall einen Freibrief für jede….

  54. Die Krawatte ist auf jeden Fall ganz flott! Hell und fein wie der Geist macht sie auch mit ihrer Wirkung vor Richterinnen sicher nicht Halt. Schon Norbert Blüm hatte mit seiner ‚Riesenkrake‘ {Scientology} 1995 von hoher Instanz Recht bekommen – nur das mit der Rente hat nicht so hingehauen. Aber ihn allein dafir vauantwortlich zu machen ist nun obsolet.

  55. Glückwunsch (falls keine Revision kommt).

    Schade nur um Zeit, Nerven, vermutlich Geld der Steuerzahler für so abstruse Prozesse.
    War ja die Inquisition fast ein Witz dagegen.

  56. Herzlichen Glückwunsch, lieber Michael Stürzenberger.

    Offenbar gibt es noch Kammern und Winkel des freien Rechtsstaates.

  57. Michael Stürzenberger:
    Ein Mann von Format, Rückgrat und eisernem Willen.
    Herzlichen Glückwunsch!

  58. Glückwunsch!

    Hier hat mal gesunder Menschenverstand über
    Gutmenschenidiotie gesiegt.

  59. FRAUENLEICHE
    Gelsenkirchenerin (63) getötet: Nachbar unter Mordverdacht

    Der Tatverdächtige ist ein 49-jähriger Mann. Ermittler beschreiben ihn als „schwierige Persönlichkeit“. Das Motiv liegt noch im Dunkeln.

    Ein Nachbar aus der arg in die Jahre gekommenen Siedlung „Neue Straße“ in Resser Mark wie die WAZ erfuhr. Der Mann mit dem spanisch-portugiesich klingenden Doppelnamen D.-G. wurde auf der Flucht in Borken festgenommen. Er sitzt in U-Haft wegen Mordes.

    Die Ermittler beschreiben den Mann als „eine schwierige Persönlichkeit, die keinen guten Eindruck macht“, möglicherweise ist er ein sozialer Problemfall.

    https://www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/gelsenkirchenerin-63-getoetet-nachbar-unter-mordverdacht-id210089771.html

  60. Der Freispruch ist überfällig

    Schade dass der ganze Ärger diesen Staatsanwälten nicht in Rechnung gestellt werden kann.

  61. Michael Stürzenberger hatte wohl großes Glück.

    Wie sehr Teile der Justiz schon ein verotteter Haufen von ideologischen Rechtsverdrehern sind, habe ich gerade im Blog von Joachim Fest gelesen. Dort zitiert er den Einstellungsbeschluß der Staatsanwältin gegen einen Jugendlichen, der AfD-Wahlplakate zerstört hatte:

    …habe der Jugendliche „seine politische Meinung zum Ausdruck bringen wollen, so dass sein Verhalten unter dem Schutz des Artikel 5 Grundgesetz stehe“.

    Was für eine verlogene und bösartige Heuchelei!

  62. Die Lektüre wenigstens von Teilen der Urteilsbegründung wären auch für SPD-Genossen Maas, der unter dem Vorwand einer Bekämpfung so genannter „Haßbotschaften“ und „Fake-News“ gegenwärtig in Sachen Zensur und Einschüchterung Andersdenkender rechtswidrig engagiert ist, und anderen selbigen Schlages sehr zu zu empfehlen.

  63. Klasse und Glückwunsch, ein gutes Urteil und zeigt auch,dass das Maas-Gesetz,nicht so einfach umsetzbar ist,alles anzuzeigen was nicht im Sinne des Mainstream ist,als Sanktionswürdig zu behandeln,dürfte damit ebenfalls erledigt sein.
    Natürlich sollte auch weiterhin jeder überlegen,welche Worte und Bezeichnungen er wählt.

  64. Preis dem Herrn für das Urteil. Wie heißt es in der Bibel in Mt 5, 10:

    Selig sind, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden; denn ihrer ist das Himmelreich.

    Das ist schon hier ein Stück verwirklicht!

  65. Allerherzlichsten Glückwunsch!

    Dieses Urteil ist auf jeden Fall ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

  66. Auch von mir herzliche Gratulation an Michael Stürzenberger.

    Wie gut tut das doch solche gute positiven Nachrichten zu hören,

    Allez hopp Michael. weiter so.

  67. Das ist wohl kein Etappensieg,
    das scheint einfach nur einer zu sein.
    Darfst die nächste Spende mit deinen
    Mitstreitern versaufen, Glückwunsch.
    dazu den:

    In den Gerichtshöfen sollen die Gesetze sprechen und der Herrscher schweigen. Friedrich II., der Große
    (1712 – 1786), preußischer König, »Der alte Fritz«

  68. Prima, Herr Stürzenberger. Hat lange gedauert.
    Große Erleichterung. Glückwunsch. Bitte weiterso.

  69. Das freut mich natürlich für die Person Stürzenberger.

    Der Koran gehört – meines Erachtens- aber nicht zu meiner Lektüre und wird es auch nie werden.

    Weiter so? – Ich meine nein.

    Aktio – Reaktio, wird niemals zu einem Konsens führen.

    Newton hätte sich im Grabe umgedreht, wenn er seine Philosophie so verquer instrumentalisiert gesehen hätte.

    Was bleibt, ist eine gesunde Selbsteinschätzung seiner selbst.

    Das ist der wahre Sinn des Lebens und der Schlüssel zur Lösung.

  70. Herzlichen Glückwunsch , Hr. Stürzenberger!
    Darauf wird ein Glas getrunken.
    Vorwärts gegen den Islam immer, rückwärts nimmer!!!

  71. @#78 BePe (05. Apr 2017 16:54)
    #67 Obrigheimer

    Ich habe vor längerer Zeit schon einmal nach Alternativen zum verrottenden BRD-Kalifat gesucht, und war überrascht festzustellen, dass es in Neuseeland auch schon losgeht.
    Vorsicht vor Neuseeland! In Neuseeland gibt es auch schon über 1% Moslems, und da fangen die Probleme bekanntlich schon an.

    In Chile hingegen reicht es nicht einmal um ganz kleine NoGo-Area zu errichten. Da werden ca. 2-3000 Moslems angegeben. Eine Einwanderung von Moslems findet da praktisch nicht statt. Ich tippe mal darauf, 99, 99% der Moslems wissen gar nicht, dass es diesen Staat überhaupt gibt.

    Chile ist jedenfalls gut, da gibt es noch immer kleine deutsche Gemeinden wo man auch auf deutsche Muttersprachler trifft, was das Einleben erleichtert. Es gibt sogar eine deutsche Freiwillige Feuerwehr. ?

    Die letzte deutsche Feuerwehr vor der Antarktis
    http://www.dw.com/de/die-letzte-deutsche-feuerwehr-vor-der-antarktis/a-16944838

    Schau dir mal das Video an. So viel Stolz auf ihre „deutsche“ Truppe dürfte der THW oder die FF der BRD nicht an den Tag legen. Die helfen auch lieber Asylbetrügern, und lösen Ortsgruppen auf die den Flüchtlingswahn nicht mitmachen wollten.

    Erste Feuerwehr Germania Rio Bueno.
    https://www.youtube.com/watch?v=bju3RZSRwec

    Kanada fällt wegen dem Merkel-Islam-Fan Trudeau komplett aus, und die USA haben auch schon Islam-Probleme. Vielleicht kann Trump es ja noch drehen.

    Bei mir steht Chile ganz oben auf der Liste, dann natürlich noch Ost-Europa, ich hoffe, die verlassen die Islam-EU.

    Danke für die Einschätzung. Habe Bekannten in Wellington. Werde den mal anfunken und befragen.

    Chile scheint ok zu sein. Selbst die Rothschilds sind dort mit einem Weinberg vertreten. 🙂

    Kanada ist ein Kontinent. Vom Atlantik bis zum Pazifik (entspricht der Strecke London-Bombay/Indien), da entzerrt sich einiges. Britisch Kolumbien ist größer als Deutschland mit 5 Milionen Einwohnern. Trotzdem, für eine junge Handwerker-Familie mit 4 Kindern (macht schonmal $2000 Kindergeld im Monat) ist es ein guter Start aus Deutschland rauszukommen und sich neu zu orientieren. Und Übergriffe von Musels finden nicht statt.

  72. „Juden ins Gas“ darf man sagen, wenn man Araber ist. „Jesus ist ein Arschloch“ darf man sagen, wenn man ‚künstlerischer Linker‘ ist. „Mohammed ist kein Prophet“ darf man nicht sagen – da hat man neben der toitschen Justiz auch noch gleich die mohammedanische Messerfachkraft am Hals.

  73. Stürzi forever !

    Glückwunsch Michael

    Deine Zähigkeit bis zum Schluss zu gehen
    ist unvergleichlich.
    Sie wollten Dich mürbe machen,
    dich ausbluten lassen – einfach fertig machen.
    Es ist der Blockpartei-Kamarilla nicht gelungen.

    2020 der Kölner Dom wird in Fatima Roth-Moschee umgetauft, … ´na wenn schon…
    Der Stachus wird in Stürzi umbenannt
    und Micha zum neuen Kini ernannt.

  74. Kaum zu glauben. Und das bei der Hörigkeit der Gerichte auf die Muslim-Bruderschaft!

    Gute Arbeit, Herr Stürzenberger.

    Gute Arbeit der Anwälte von Herrn Stürzenberger.

    Was PEGIDA und AfD doch allein durch ihre Existenz für Wirkung zeigen!

  75. #104 Equilibrius01 (05. Apr 2017 18:40)

    Wie sehr Teile der Justiz schon ein verotteter Haufen von ideologischen Rechtsverdrehern sind, habe ich gerade im Blog von Joachim Fest gelesen. Dort zitiert er den Einstellungsbeschluß der Staatsanwältin gegen einen Jugendlichen, der AfD-Wahlplakate zerstört hatte:

    …habe der Jugendliche „seine politische Meinung zum Ausdruck bringen wollen, so dass sein Verhalten unter dem Schutz des Artikel 5 Grundgesetz stehe“.

    Was für eine verlogene und bösartige Heuchelei!

    Das ist wohl war, so traurig es auch ist.

    Allerdings ist das keine neue Realität, den diese Justiz ist seit Jahtzehnte (oder schon immer?) nicht als die Hure der etablierten Parteien – oder wenn ich meine linke Hälfte sprechen lassen darf: Der Stiefelknecht des Finanzkapitalismus …

    Was wir heute hier erleben, ist nur die logische Folge dieses Pack in Roben …(95 % davon, also nicht alle!!)

  76. Herzlichen Glückwunsch!
    Ich liebe Sie, entschuldigen Sie meine emotionalen Gefühle aber Sie sind wie der Fels in der Brandung, ohne Sie wäre Deutschland noch ein wenig trauriger!
    Liebe Grüße!

  77. Herzlichen Glückwunsch, Respekt und große Bewunderung für ihren Kampf gegen die Islamisierung Deutschlands. Ich wünsche ihnen weiterhin Gesundheit und Kraft.

  78. Wer sind die Kläger?
    Wurde die Staatsanwaltschaft bedroht/erpresst/Druck ausgeübt, mit angeblicher Sorge um den sozialen Frieden? z.B. mit der üblichen drohenden Anspielung, „man könne für nichts garantieren!“

    Ist der Staatsanwalt ein Sympathisant der Muslim-Bruderschaft? Oder ein Moslem?
    Dann wäre er befangen und abzulehnen.

    Deutlich im Video zu hören im Hintergrund die faschistische „Antifa“, die Andersdenkende notorisch diskriminieren, der Nachwuchs des DDR-Systems.

  79. Wie bitter, daß man Freude und Erleichterung empfindet bei einem Sachverhalt, der eigentlich eine banale Selbstverständlichkeit darstellen sollte.

  80. Herzlichsten Glückwunsch Herr Stürzenberger, Sie sind ein großer Mann, Gott beschütze Sie!

  81. Damit war nicht zu rechnen. Wer sich das Urteil genau durchliest, weiß, daß es für die Richterin ein Leichtes gewesen wäre, die vielen Rechtsgüterabwägungen auf dem Weg zum Urteil auch für das Gegenteil zu verwenden. Wer die vergangene, teilweise empörend liebedienerische Rechtsauslegung z.B. des Bundesverfassungsgerichts in Sachen EURO oder ESM gelesen hat, kann über dieses Urteil und die Zivilcourage der Richterin nur staunen. Das sind die wahren Helden, nicht die Konstantin Weckers, Udes oder ähnliche Konformisten, die sich öffentlich in Szene setzen und in geradezu Todesverachtung „Gesicht zeigen“für „Toleranz“, „Kampf gegen Rechts“ und ähnlichen Schwachsinn.

  82. In den sozialen Netzwerken würde jetzt eine solche Äußerung wegzensiert, weil sie „offensichtlich rechtswidrig“ ist.

    Was sie aber, nach nur 4 Jahren vor div. Gerichten, nun doch NICHT ist!

    Und dieses „offensichtlich rechtswidrig“ soll nun ein unterbezahlter (und im Zweifel linker) Fuzzy bei facebook & Co. treffen???

    Das zeigt den ganzen Irrsinn des Maas’chen Gesetzes.

    Herr Stürzenberger, machen Sie doch mal die Probe auf’s Exempel, indem sie die inkriminierte Passage, die gegenstand des Verfahrens war, bei facebook posten.

    Und, nachdem fb diese gelöscht hat, fb deswegen verklagen!

    Das Recht IST ja auf Ihrer Seite!

  83. Es lebe die Meinungsfreiheit! Gratuliere. Neues Spiel, neues Glück. Wie lautet die Kostenentscheidung?

  84. Herzlichen Glückwunsch!

    Da hat Justitia nochmal richtig nachgedacht und UNSER
    Rechtsgut geschützt.

  85. Gratuliere!
    Hat für einmal in diesem Zusammenhang die Vernunft in Einklang mit dem Gesetz obsiegt, toll.

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