
„Asyltourismus“: Wir können auf kein einziges Terror-Talent verzichten …
Sami Al-Mujtaba muss nach Deutschland zurückgeholt werdenVon JOHANNES DANIELS | Freitag, der 13. für Horst Seehofer! „Welcome back my friends to the show that never ends“ – Junge komm bald wieder – Hereinspaziert ins Asyl-Narrenschiff Deutschland. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen teilte am Freitagnachmittag nach einem längeren Abschiebe-Zick-Zack mit, dass die wenige Stunden zuvor erfolgte Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Qaida-Anführer Osama bin Laden, Sami Al-Mujtaba, „grob rechtswidrig war und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verletzt“:
„Aufgrund eines unanfechtbaren Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Juli 2018 kann ein tunesischer Staatsangehöriger, der im Verdacht steht, Leibwächter von Osama Bin Laden gewesen zu sein und von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuft wird, vorläufig nicht nach Tunesien abgeschoben werden“,
hieß es stolz in der Pressemitteilung des Gerichts, die am Freitagnachmittag veröffentlicht wurde.
Rückholungs-Entscheidung „im Namen des Volkes“!
Der am Freitagmorgen mit einem veritablen Großaufgebot der Bundespolizei nach Hammamet First-Class-ausgeflogene Sami-Al-Mujtaba (42), muss nach der Entscheidung des Gerichts daher unverzüglich wieder zurück nach Deutschland gebracht werden. Einer der Hauptgründe für die Kehrtwende von der Kehrtwende im „Asyl-Rückführungs-Verfahren“: Es liege keine diplomatisch verbindliche Zusicherung Tunesiens vor, dass „keine Folter“ im deutschen Urlaubsparadies Tunesien drohe. Deshalb sei Al-Mujtaba „unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen“.
Schalkern sitzt der Schalk im Nacken
Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass der gerichtlich überführte Terrorist und Bochumer Hassprediger vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Das Gericht informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dummerweise erst „per Fax“ über dessen Entscheidung, als Sami A. bereits Erster Klasse im Charterjet saß – Klasse! Dass diese Entscheidung erst am Freitag an das BAMF ging, sei darauf zurückzuführen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen des Gerichts den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hätten, teilte das verbitterte Verwaltungsgericht mit.
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte in Berlin mitgeteilt, Bundesinnen- und Heimatminister Horst Seehofer (CSU), sei „nach Beendigung der Rückführung, sprich mit Übergabe an die tunesischen Behörden“ informiert worden. Das Abschiebekommando war in Seehofers Ankündigungsministerium generalstabsmäßig und minutiös geplant worden – doch nichts sollte die top-geheime Geheimaktion diesmal verraten. Bis in die höchste Spitze des Ministeriums hatte man bis zu letzten Sekunde die Befürchtung, die Abschiebung könnte noch in letzter Sekunde scheitern – denn die milliardenschwere „Anti-Abschiebe-Industrie“ ist bestens dank Steuermittel organisiert. Das wäre eine Mega-Blamage für die Behörden – exakt drei Monate vor den Landtagswahlen im Freistaat Bayern. Doch so oder so – der düpierte Seehofer hat nun wieder mal den Schwarzen Peter.
Entscheidung von Mittwoch: pro Abschiebung – Entscheidung von Freitag: Pro Asyl!
Um 6.30 Uhr stieg Al-Mujtaba schließlich in die Chartermaschine ein, an Händen und Füßen gefesselt und von einem Großaufgebot an vermummten Polizisten begleitet. Doch die schadenfrohen Schalker machen den bemühten Bayern jetzt einen dicken Strich durch die Rückführ-Rechnung: Das für Goldstück Sami zuständige NRW-Flüchtlingsministerium berief sich auf eine dem Abschiebeverbot vorangegangene Entscheidung einer Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Mittwoch. Darin sei die Abschiebungsandrohung des Ausländeramts der Stadt Bochum für rechtmäßig erachtet worden. Diese Entscheidung wurde vom Gelsen-Gericht am Donnerstag aber wieder „kassiert“. Ähnlich dem sportlich mittelguten Lokalverein – 1958: letzte Deutsche Meisterschaft für Schalke …- scheint auch die dortige Gerichtsbarkeit ausschließlich mit Komplettversagern besetzt zu sein. Wie der restliche deutsche Justizapparat mittlerweile ebenfalls – Ausnahmen bestätigen die Regel.
Das NRW-Flüchtlingsministerium will jetzt sogar gegen den Rückhol-Beschluss Beschwerde einlegen. Dies werde zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum geschehen, teilte das Landesministerium am Freitagabend in Düsseldorf mit.
Ein Sprecher von Heiko Maas’ Auswärtigen Amts erklärte in Berlin, das Ministerium sei am vergangenen Montag über den geplanten Rückführungsflug informiert worden. Die deutsche Botschaft in Tunis habe daraufhin beim tunesischen Außenministerium diesen Flug angemeldet.
Das Flugzeug mit VIP-Gast Sami A. an Bord landete am Freitagmorgen 8.11 Uhr Ortszeit auf dem Flughafen Enfidha-Hammamet. Die tunesischen Behörden ermitteln nun, ob Sami-Al-Mujtaba an „extremistischen Aktivitäten“ in Deutschland beteiligt gewesen ist.
Al-Mujtaba („Der Auserwählte“) hatte sich in Bochum und im gesamten Bereich NRW als salafistischer Prediger betätigt – der Weggefährte Bin Ladens gilt laut Islam- und Terrorexperten als einer der größten latenten Gefährder in Westdeutschland. Die Kriminalbehörden gehen davon aus, dass der islamische Sprenggläubige in den letzten Jahren immer wieder Kontakte zu islamischen Terroristen in Deutschland und auch dem Ausland hatte – seine gesamte – vom US-Geheimdienst – entschlüsselte Mail-Korrespondenz verdeutlichte dies explizit. Die Ermittler des Verfassungs- und Staatsschutzes gehen sicher davon aus, dass Al-Mujtaba immer wieder geistiger Brandstifter für Terroranschläge in Europa war. Die ebenfalls steuerfinanzierte Anwältin des Dschihadisten legte jedoch im Eilverfahren Beschwerde gegen die Abschiebung ein, das Verwaltungsgericht musste entscheiden – und tat das mit gutmenschlichem Genuss.
Sami fühlt sich wohl im Salafisten-Schlaraffen-Land
Aller Wahrscheinlichkeit nach darf sich die Stadt Bochum nun glücklich schätzen, im Rahmen des historisch einzigartigen Experiments „Sami A.“ mit – vom Steuerzahler veruntreuten Zwangseinnahmen – weiter zu subventionieren:
„Die aktuell von Herrn Sami A. in Anspruch genommenen Hilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betragen monatlich 1167,84 Euro“,
heißt es in einer Auskunft der Landesregierung NRW auf eine AfD-Anfrage – PI-NEWS berichtete Ende April über den schier unfassbaren Asylskandal. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hatte darüber hinaus festgestellt, dass Sami A. alias Sami-Al-Mujtaba, zu Osama bin Ladens Leibgarde gehört hat.
Sami fühlte sich durchaus wohl in den Sozialsystemen des Salafisten-Schlaraffen-Landes Deutschland. Schließlich wurde auch der Anschlag auf das New Yorker World Trade Center am 11. September 2001 mit über 3.000 Toten weitgehend von Deutschland aus geplant und zusammen mit Saudi-Arabien großzügig vom deutschen Steuerzahler mitfinanziert.
Politik, Justizapparat und deutscher Steuerzahler finanzieren Terroristen
Wie genau sich die offenherzige Unterstützung an das Menschengeschenk und seine „Familie“ aufschlüsselt, unterliegt laut der Stadt Bochum selbstverständlich „der BundesDatenschutzGrundverordnung“. Laut Gesetz stünden „Asylbewerber“ Sami Al-Mujtaba und seiner Frau je 194 Euro zu. Außerdem zwischen 133 und 157 Euro für jedes der vier Kinder (4 bis 11 Jahre). Demnach muss Sami allerdings noch weitere Leistungen bekommen, zum Beispiel Wohngeld von über 20.000 € pro Jahr. Diese wurden allerdings bislang nicht mitgeteilt.
Sami kam 1997 als „21-jähriger Student“ nach Deutschland. 1999 bis 2000 tauchte er laut Gerichtsurteilen in ein afghanisches Terrortrainingscamp ab und stieg schnell in Osama bin Ladens Führungskader auf. Al-Mujtaba bestreitet dies in Taqiyya-Manier, ebenso wie Kontakte zu weiteren Drahtziehern des 11. September-Massenmordes.
Nagelbomben aus dem Nagelstudio!
Ein Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts „platzte“ 2006, dennoch galt Sami-Al-Mujtaba weiter als Gefährder. Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte bei ihm „eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ fest – doch er wehrt sich mit Hilfe „seiner“ steuerfinanzierten Anwälte immer wieder erfolgreich gegen seine Abschiebung. Fakt ist allerdings, dass sich Al-Mujtaba als Prediger in einer lokalen Moschee – einem ehemaligen „Nagelstudio“ – in Bochum betätigt und dort auch eifrige Anhänger um sich scharte und scharrte.
Mindestens 1.167,84 Euro pro Monat vom Staat – über 34.000 € jährlich, ZEIT hat Mitleid
Gegenüber der „Zeit“ bestritt Sami-Al-Mujtaba im Jahr 2016 alles: „Gefährlich soll ich sein? Ich werde doch von morgens bis abends überwacht und muss mich seit zehn Jahren täglich zwischen 10 und 12 Uhr auf der Polizeiwache melden.“ Und für einen Terroristen sei er sowieso „viel zu klein“. Mit seiner Frau und seinen vier Kindern lebt er in Bochum, „sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft“ – wie von den Mainstreammedien immer wieder wohlwollend mitgeteilt wurde – Fail-News! Sami A. besitzt tatsächlich lediglich die tunesische Staatsbürgerschaft. Sami erhält nun weiter vom Staat 1.167,84 Euro pro Monat nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuzüglich Wohngeld-Beihilfe vom JobCenter.
Die Begründung der Gelsenkirchener Richter „Es gebe ein sehr hohes Risiko für Sami Al-Mujtaba, dass ihm in Tunesien Folter oder unmenschliche Behandlung widerfahren würden“ wird allein dadurch ausgehebelt, dass die Todesstrafe in Tunesien seit über 20 Jahren nicht mehr vollzogen wird. Tunesien gilt als sicheres Reise- und Herkunftsland und wird mit dreistelligen Millionenbeträgen der Bundesrepublik, George Soros und Junckers asylbeschwipster EU subventioniert. Ein weiterer Grund des NRW-Gerichts zugunsten dem Terror-Paten: „Die Berichterstattung in den deutschen Medien über den Kläger wird den tunesischen Behörden nicht verborgen geblieben sein.“ PI-NEWS & Co sind schuld.
Wieder einmal wird das deutsche Asylrecht schamlos von der krakenhaften Asyl-Justiz und deren kriminellen Helfershelfern zum Schaden Deutschlands ausgenutzt. Der deutsche Bürger muss mit seinem Steuergeld den behördlichen Asyltourismus eines Terroristen finanzieren, der nun wieder unverzüglich nach Deutschland re-importiert werden soll. Über Tunesien lacht die Sonne, über Deutschland die ganze Welt.
Geh mit Allah, aber geh – auf Nimmer-Wiedersehen, Servus Sami – Insch’Allah! Wo ein Wille, da ein „Weg-damit“.