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Duisburg: Masken-Männer stechen auf 17-Jährige ein

Von JOHANNES DANIELS | Schockierender „Racheakt“ am Donnerstag in Duisburg: Drei maskierte Männer sowie der Ex-Freund einer 17-Jährigen haben brutal mit Messern auf eine am Boden liegende 17-jährige Duisburgerin eingestochen. Das Mädchen hatte sich in der Friemersheimer Rheinaue mit ihrem 16-jährigen Ex-Freund getroffen, um nochmal über ihre wohl „gescheiterte Beziehung zu sprechen“. Ohne jede Vorwarnung tauchten plötzlich drei junge Männer auf, die zusammen mit dem Ex-Freund unvermittelt auf die 17-Jährige einschlugen. Eine nicht unbedingt Gentlemen-like Paar-Therapie. Dann zückten die Täter ihre Messer und stachen auf das Mädchen ein. Die Angreifer trugen Skimasken, mit denen sie ihre Gesichter vermummten.

Dem Mädchen gelang in Todesangst die Flucht [1], sie konnte sich in den Garten eines Ehepaares retten, wo sie sofort Erste Hilfe bekam und die Rettungskräfte alarmiert wurden. Die Verletzungen der 17-Jährigen werden derzeit in einem Krankenhaus behandelt. Möglicherweise war der 16-Jährige in seiner zweifelhaften „Ehre“ verletzt worden.

Eine Frage der „Ehre“

Im Rahmen der Fahndung konnten Polizisten den 16 Jahre alten Freund der Verletzten relativ schnell festnehmen. Bereits am Freitagmorgen haben die Ermittler einen weiteren Verdächtigen vorübergehend dingfest gemacht. Es konnte ein „weiterer Angreifer auf die Wache gebracht werden“, so die Polizei am Freitag. Der 15-jährige wurde im prekären Duisburger Stadtteil Bergheim festgenommen.

Ob der zuvor festgenommene Ex-Freund die Beamten auf die Spur des 15-Jährigen gebracht hat oder ob die Aussage der schwer verletzten 17-Jährigen die Ermittler zu ihm führte, wollte Polizeisprecher Ramon van der Maat aus ermittlungstaktischen Gründen zunächst noch nicht beantworten.

„Versuchter Mord“

Am Samstagvormittag teilten Staatsanwaltschaft und Polizei in einer gemeinsamen Presseerklärung mit, dass auch der letzte Tatverdächtige festgenommen wurde. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen gegen insgesamt vier Männer im Alter von 15 bis 17 Jahren wegen versuchten Mordes aufgenommen. Am Nachmittag erließ die zuständige Richterin Haftbefehle gegen alle vier Festgenommenen. Über die Nationalitäten der hinterhältig-skrupellosen Messerbande wollte die Kriminalpolizei Duisburg in der Presseerklärung [2] keine Aussage treffen. Die Pressestelle der Kripo ist über das Wochenende jedoch nicht erreichbar und Kriminalhauptkommissars Horst Schimanski [3] bereits in den ewigen „Jagdgründen“ des Duisburger Reviers. Ihm blieb damit einiges erspart.

Man will möglicherweise ein „zweites Chemnitz“ oder „Kandel“ in NRW vermeiden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Duisburg
– Pressestelle –
Polizeipräsidium Duisburg
Telefon: 0203/2801046
Fax: 0203/2801049
poststelle.duisburg@polizei.nrw.de [4]

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Prügel- und Machetenattacke in Werl

geschrieben von Eugen Prinz am in Allgemein,Asyl-Irrsinn,Lügenpresse,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 89 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Eine Szene, die immer häufiger vorkommt in dem Land in dem wir gut und gerne leben: Ein Mercedes stoppt neben einer Personengruppe. Vier Männer springen heraus und schlagen völlig grundlos auf Passanten ein.

Danach setzen sie sich wieder ins Auto, fahren ein Stück weiter und greifen sich die nächsten unschuldigen Passanten. Dieses Mal kommt auch eine Machete zum Einsatz, ein 28-Jähriger erleidet eine Stichwunde.

So geschehen in dem kleinen Wallfahrtsstädtchen Werl nahe Unna in NRW, am Sonntag, dem 2.9.18 kurz nach 3 Uhr.

Glücklicherweise war die Polizei schnell am Einsatzort und konnte die Tätergruppe festnehmen.

Natürlich leisteten die Kameraden bei der Festnahme Widerstand und eine Bisswunde für einen der Beamten gabe es obendrauf.

In ihrer Pressemeldung informiert die Polizei wie folgt:

„Die zwei 24-jährigen, der 26-jährige und der 36-jährige (alle aus Werl) wurden festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt. Die Ermittlungen dauern zurzeit noch an“, teilt Polizeisprecher Wolfgang Lückenkemper zu den Tatverdächtigen mit. Der 36-Jährige war in der vergangenen Woche mehrfach durch Randale und obszöne Handlungen aufgefallen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Haupttäter, ein 24-jähriger Mann aus Werl in Untersuchungshaft geschickt. Die anderen Tatverdächtigen kamen nach Vernehmungen wieder auf freien Fuß.“

Hm… Fehlt da nicht etwas? Man hätte ja schon gerne gewusst, ob es sich bei den Kameraden um deutsche Eigengewächse handelt oder ob sie der „Mutter aller Probleme [5]“ zuzurechnen sind.

Rundblick Unna: Herkunft der Tatbeteiligten wird grundsätzlich genannt

Die Redaktion des Rundblick Unna [6] hat die Grundsatzentscheidung [7] getroffen, in solchen Fällen die Herkunft der Tatbeteiligten zu nennen. Deshalb fragte sie bei der zuständigen Pressestelle der Polizei in Soest nach.
Der Soester Polizeisprecher Wolfgang Lückenkemper verweigerte jedoch diese Auskunft, ohne das näher zu begründen. Doch der Rundblick Unna ließ nicht locker. Er verwies auf die behördliche Auskunftspflicht gemäß Paragraph 4 Landespressegesetz NR.

Dort steht zu lesen:

(1) Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.
(2) Auskünfte können verweigert werden, soweit
1.
hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder
2. Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder
3. ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder
4. ihr Umfang das zumutbare Maß überschreitet.

Nachdem Polizeisprecher Lückenkemper an diese Bestimmung erinnert worden war, verwies er auf die Ziffer 2.1. Die Erklärung dafür, warum die Nennung des ethnischen Hintergrunds der Tatverdächtigen die sachgemäße Durchführung des Verfahrens erschweren, verzögern oder gefährden sollte, gab es von dem Polizeisprecher nicht. Das bleibt wohl der Fantasie des Lesers überlassen. Dem Autor ist allerdings kein Grund eingefallen. Jedenfalls keiner, der zu der entsprechenden Bestimmung des Landespressegesetzes passt.

Rundblick Unna wird häufig wegen Pressekodex angegriffen

Immer wieder wird der Rundblick Unna angegriffen, weil wir uns nicht scheuen, die Nationalitäten von Straftätern zu nennen. „Das hat mit dem Verbrechen nichts zu tun!“, „Das ist völlig unerheblich für die Tat!“ oder „Ihr müsst euch an den Pressekodex halten!“ bekommen wir zu lesen.

Nach eigenen Angaben wird der Rundblick Unna immer wieder angegriffen, weil er den Pressekodex nicht einhält, wo es unter Ziffer 12.1 heißt:

In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Die Redaktion hat dazu eine gesunde Haltung: Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass der Pressekodex kein Gesetz, sondern eine Richtlinie ist, deren Einhaltung auf Freiwilligkeit beruht. Wird die Nationalität nicht genannt, schießen oft die Spekulationen ins Kraut, argumentiert der Rundblick Unna zu Recht.

Rundblick Unna: Leider aber doch nur der Einäugige unter den Blinden

Leider bleiben die Redakteure des Rundblick Unna auf halben Weg stehen, denn Fragen nach dem Migrationshintergrund eines deutschen Tatverdächtigen sind für sie dann doch tabu. In einem Beitrag mit den Titel: „In eigener Sache: Warum wir Roß und Reiter nennen [7]“ heißt es:

(…) Immer öfter jedoch ist unseren Lesern auch das nicht genug und wir werden gefragt, ob ein „Migrationshintergrund“ vorliegt (…) – hier ist für uns Schluss. Mehr als die Nationalität erfragen können und wollen wir nicht.

Schade, kann man da nur sagen. Ein Deutscher Pass macht keinen neuen Menschen. Deshalb ist in so einem Zusammenhang die Information über einen möglichen Migrationshintergrund genauso relevant wie jene über die Nationalität. Wir wollen ja schließlich wissen, was wir uns da in den Pelz setzen.

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BILD eiert, TV meiert: Die Nackten und die Toten …

geschrieben von PI am in Lügenpresse | 143 Kommentare

VON PETER BARTELS | Die Chemnitz-Lüge und die Schamlosigkeit … Alles ist bewiesen: Der Kanzler-Sprecher hat gelogen … Die Kanzlerin hat gelogen … SPD, GRÜNE, LINKE, alle haben gelogen. Und BILD hat – vorneweg – mitgelogen. Wie SPIEGEL, SZ, ZEIT, FAZ, ARD, ZDF, Doof-TV … einfach alle!!

„Hass in Chemnitz“ …
„Zusammenrottungen“…
„Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens“…

Es war alles gelogen! Und jetzt? Wieder Schlagzeilen?

„Chemnitz, BILD entschuldigt sich!“??
SPIEGEL-Titel: Sorry, Chemnitz! ??
ARD-TAGESSCHAU: „Keine Hetzjagden in Chemnitz! ??
ZDF-heute/journal: Kanzlerin fiel auf Fake-Video rein. Wir leider auch! ??

NICHTS. Und die Kanzlerin, die Mutter der Lüge [8]? Ihr Sprecher, die Tröte der Verlogenheit? Sozis, Grüne, SED-LINKE? Nichts und wieder Nichts. Im Gegenteil: Die bis auf die Knochen Blamierten stehen nackt im Regen der Wahrheit. Sie sind politisch tot [9] und werden nicht mal rot vor Scham.

BILD eiert wie der Brummkreisel [10] aus Bayern in seinen schlimmsten Zeiten:

„Jetzt müssen alle Erkenntnisse auf den Tisch“. Das schreibt allen Ernstes „Chefredakteur“ Julian Reichelt, Syriens verlogenster „Giftgas-Bomber“. Und eiert rum:

„Merkels Sprecher hat von Hetzjagden in den Straßen gesprochen“ …

„Angela Merkels Sprecher möchte das Wort auch nicht mehr in den Mund nehmen“ …

„Die Kanzlerin und ihr Sprecher haben mit nicht abgesicherten Erkenntnissen und leichtsinnigen Formulierungen Zweifel an den Geschehnissen von Chemnitz gesät“ …

„Alle Beteiligten müssen jetzt ihre Erkenntnisse teilen und belastbar sagen, was in Chemnitz vorgefallen ist, ob … Hetzjagd zu halten ist oder nicht.“

Es geht diesem irren Fanatiker also gar nicht um die WAHRHEIT. Es geht ihm nur darum, dass sich BILD – nach den elenden Wallraff-Wirren vor „148 Jahren“ …, nach den alle Journalisten stigmatisierenden „Hitlertagebüchern“ des STERN – und Friede Springers Kanzlerin aus dem „Watergate“ herauslügen kann wie nicht mal Nixon. Nur darum sollen Merkel und Seibert endlich die Video-Beweise liefern. Sie sollen sich gefälligst was einfallen lassen. Schließlich war Merkel mal bei der Propaganda der SED-Junggenossen. Die kann das doch! Fotos schnippeln, Videos faken. Und „Beobachter“ von „bedrohten“, „gehetzten“ Gästen/Moslems bringen. Also auf schlicht Luther-Deutsch: Merkel und Seibert sollen die „Wahrheit“ herbeilügen!! Dann klappts auch wieder mit den „Nachbarn“ der Medien-Mafia!!

So meiert SPIEGEL-ONLINE noch heute die SAchsen ab: „Die Mutter aller Probleme: Demokratiedefizit“ [12] … Oder: „Was treibt Maaßen an?“ [13] … Und auf dem immer schneller vergilbenden Papier-SPIEGEL (früher 1 Mio, heute 530.657) darf ein Herr Knobbe anderthalb Seiten lang knabbern, ob es auch ohne „Pogrom“ … „Videos“ … „Zeugen“ trotzdem „Gründe gibt, das …aufgeladene Wort Hetzjagd (nicht also doch) zu verwenden“ … Was der SPIEGEL in der vorigen Ausgabe ja auch „bewußt“ nicht getan hat. Schließlich dreht und wendet sich der Herr Knobbe: „Es läßt sich lange darüber streiten, ob es sich um eine „Hetzjagd“, um „Ausschreitungen“, um einen „Protest“ gehandelt hat. Aaaaber: „Worüber sich nicht streiten lässt: Solche Szenen dürfen in Deutschland nicht passieren.“ Jawoll, Genosse Dialektus!! Im Zweifel IMMER für den Angeklagten …

„Urteil 2. Klasse“, nannte der SPIEGEL so eine „Urteilsbegründung“ früher. Als das sterbende Blatt noch der SPIEGEL war…

Und so meiert die „Süddeutsche Zeitung“ [14] (liebevoller: „Alpenpravda“) die Chemnitzer ab. Das Blatt hatte tagelang die politmoralische Peitsche geschwungen, doch inzwischen scheint ihr stets über jeden Zweifel erhabener Polit-Papst Prantl geheime Zweifel zu haben. So hat er die Chemnitz-Lüge gaaanz weit nach hinten verfrachtet – Murmel-Murmel. Da darf dann aber immer noch ein Janis Brühl zum entlarvenden „Chemnitz-Video“ fabulieren: „Maaßens zweifelhafter Zweifel“…

Im Ernst, das steht da immer noch so!! Den „Rest“ hat der gottgleiche Prantl wohl in die Schublade legen lassen. Sicher ist sicher. Er war ja mal Staatsanwalt … Ganz vorn, aktuell, befasst sich die Alpenpravda mit „Hans-Maaßen“ so: „Auf einer Linie mit der CSU“ … “Der Präsident des Verfassungsschutzes … ist schon öfter angeeckt.“

Kapiert? Wie bei BILD, SPIEGEL auch bei der SZ: Es geht um Linientreue, nicht um Wahrheit …

Und Merkels Soldatensender Buntland? Merkels ZK-Kanäle von ARD und ZDF? Schwurbel & Schwafel! Der doppelte Konjunktiv schlägt giftige Purzelbäume. Es KANN nicht sein, was nicht sein DARF – dass Chemnitz, Sachsen, Deutschland, diese verdammte AfD recht haben … Dass kein Deutscher über sein „Vaterland Deutschland“ jemals verhandeln will und wird. Weder mit Merkel, Macron, noch mit Erdowahn. Weder mit den schwarzen oder roten Schwulen, noch mit GRÜNEN oder kirchlichen Kinderfreunden. Da  kann einer wie „Giftgasbomber“ Julian Reichelt noch so von Merkels Watergate, Waterloo oder einfach nur Wasserklo ablenken, wie heute mit der Blendgranate  „Neue GROKO-KRISE nach dem EXPLOSIVSTEN ZITAT des Jahres [15]“ …

Es geht nicht um den Verfassungsschutzpräsidenten, den Überbringer der „schlechten Nachricht“ – egal wie „unheimlich“ BILD ihn auf dem Wanted-Steckbrief zeigt. Es geht um eine Kanzlerin, die das Volk  belogen hat. Wiedermal. Zum letzten Mal!! Und es geht um BILD, SPIEGEL, Alpenpravda, Radio und Fernsehen. Sie alle haben mitgelogen.

Darum verhüllt Deutschland sein Haupt. Nur darum …


Ex-BILD-Chef Peter Bartels.
Ex-BILD-Chef Peter Bartels.

PI-NEWS-Autor Peter Bartels [16] war zusammen mit Hans-Hermann Tiedje zwischen 1989 und 1991 BILD-Chefredakteur. Unter ihm erreichte das Blatt eine Auflage von 5 Millionen. In seinem Buch „Bild: Ex-Chefredakteur enthüllt die Wahrheit über den Niedergang einer einst großen Zeitung“ [17], beschreibt er, warum das einst stolze Blatt in den vergangenen Jahren rund 3,5 Millionen seiner Käufer verlor. Zu erreichen ist Bartels über seine Facebook-Seite [18]!

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Ingolstadt: Schutzsuchender sticht Security-Mann Schere in den Hals

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™ | 103 Kommentare

Von BEN NICKELS | Woche der Gewalt in Ingolstadt, der Heimatstadt Seehofers: „Zusammenrottungen“, Hetzjagden eines wütenden Mobs und vielfache Körperverletzungen durch illegale Asylbewerber erschüttern ein weiteres Mal die oberbayerische AUDI-Stadt.

Stich in den Hals

Am Dienstagnachmittag wurde die Ingolstädter Polizei zu einem Streit in der „Asylbewerberunterkunft“ an der Manchinger Straße gerufen. Die stichhaltige Auseinandersetzung brach aus, als der Sicherheitsdienst die Zimmer kontrollieren wollte, um gefährliche Gegenstände [19] und weitere Waffen der „Schutzbedürftigen“ zu finden. Ein Bewohner wehrte sich, warf mit Gegenständen nach den Sicherheitskräften und kratzte sie. Als ein Angestellter des Sicherheitsdienstes den aufgebrachten Neu-Ingolstädter umklammern wollte, stach dieser mit einer Schere zu und verletzte den Mitarbeiter am Hals. Erst die alarmierte Polizei konnte den aggressiven zukünftigen AUDI-Ingenieur festnehmen.

Tumult von 80 „Bewohnern“ mit Sicherheitskräften

Etwa eine Stunde später wurde der Polizei erneut an die Manchinger Straße gerufen. Nun lieferten sich rund 80 „Geflüchtete“ eine brutale Schlägerei mit den Sicherheitskräften. Der Grund dürfte die Kontrollaktion der Zimmer gewesen sein, vermutet die Polizei, die mit vier Streifenwagen anrückte und die Situation unter Kontrolle bringen konnte. Die Beamten nahmen drei der Anstifter vorübergehend fest und stellten die Personalien fest. Insgesamt sechs Bewohner verschiedener Nationalitäten wurden wegen diverser Körperverletzungsdelikte, sowie wegen Bedrohung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruches angezeigt. Bei den zwei Vorfällen wurden fünf Sicherheitsdienstmitarbeiter verletzt.

„Tumultartige Szenen“ in Asylbewerber-Unterkunft Oberstimm

Am Donnerstag Nachmittag kam es dann in der Asylbewerber-Unterkunft auf dem Gelände der Max-Immelmann-Kaserne im Manchinger Ortsteil Oberstimm zu „tumultartigen Szenen“ zwischen mehreren „Flüchtlingen“ und dem Sicherheitsdienst. Die Polizei war laut Mitteilung selbiger mit „einem größeren Aufgebot im Einsatz [20]“ – wie fast mittlerweile täglich. Ein Sprecher der Ingolstädter Polizei berichtet von einer „handfesten Auseinandersetzung“ der „Schutzsuchenden“, bei der auch wieder Scheren als Tatwaffen verwendet worden seien. Zudem seien mehrere Messer sichergestellt worden. Im Verlauf der Auseinandersetzung wurden auch Angestellte des Sicherheitsdienstes durch herumgeworfene Mülleimer und Tritte getroffen und dabei leicht verletzt. Die Polizei wurde verständigt und rückte schließlich mit zehn Streifenwagen in Richtung von Söders Vorzeige-Ankerzentrum Manching-Oberstimm aus.

Auslöser der Auseinandersetzung sei nach ersten Erkenntnissen der Gesetzeshüter die Zugangskontrolle des Sicherheitsdienstes bei einem 24 Jahre alten Nigerianer gewesen, der die Asylunterkunft mit einem Taschenmesser betreten wollte – was ihm verwehrt worden sei. „Schnell wurde hieraus eine größere Streitigkeit zwischen mehreren hinzugekommenen nigerianischen Asylbewerbern und dem Sicherheitsdienst“, heißt es im Bericht der Polizei.

Asylamt Manching-Oberstimm: Söders Muster-Willkommenszentrum

Ein 20 Jahre alter Nigerianer musste vorübergehend in Gewahrsam genommen werden, wie die für Manching zuständige Polizeiinspektion Ingolstadt bekannt gab. Insgesamt seien vier Nigerianer im Alter zwischen 20 und 36 Jahren als mutmaßliche Tatverdächtige bekannt. Der genaue Tatablauf müsse nun durch polizeiliche Vernehmungen geklärt werden. „Es wird wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung ermittelt“.

Vor einigen Wochen hatten Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, CSU und Innenminister Joachim Herrmann, feierlich das neue „Bayern-Asylamt“ in Ingolstadt eingeweiht. Doch der Dank der nach Bayern importierten Goldstücke – vorwiegend aus Nigeria, Somalia und der „Subsahara-Region“ – dafür hält sich „in Grenzen“:

Auch Mitte August kam es zu „Riots“ in der früheren Max-Immelmann-Kaserne in Manching. Mehrere Polizisten und Sicherheitsleute wurden dabei verletzt. Auslöser für den Zwischenfall war laut Polizeiangaben die geplante Verlegung eines 22-jährigen Bewohners in ein anderes Zimmer. Der Afrikaner hatte sich lautstark dagegen gewehrt. Als die Beamten eintrafen, schrien nach deren Angaben rund 30 Bewohner durcheinander und griffen dann Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes mit Schlaggegenständen an. Insgesamt nahm die Polizei bei dem Einsatz mit rund 20 Beamten fünf Merkelgäste vorläufig fest. Zwei Tatverdächtige leisteten Widerstand und verletzten drei Beamte. Im Zusammenhang mit den Tumulten wurde gegen sieben Täter ermittelt, unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und versuchter Gefangenenbefreiung. Sogar BILD [21] berichtete über die Gewalttaten in Ingolstadt.

Merkel-Orks at W-Ork!

Immer wieder müssen sich Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes und des Landratsamtes Pfaffenhofen – insbesondere bei der lebensgefährlichen Auszahlung des „Taschengeldes“ nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes – in Todesangst vor dem schwarzen Plünderer-Mob verbarrikadieren und werden körperlich mit Eisenstangen und Stichwerkzeugen angegriffen, PI-NEWS berichtete mehrfach [22] über die Angriffe durch die illegalen Invasoren. Seit Ende 2016 kam es zu einer beispiellosen Vergewaltigungsserie rund um die Aufnahmezentren im Großraum Ingolstadt und Eichstätt – PI-NEWS berichtete in einer eigenen Serie. [23]

Das Vorzeige-Willkommens- und „Ankerzentren für Asylbewerber“ in Oberstimm bietet Platz für 2.000 Flüchtlinge – der ehemals friedliche Ort Oberstimm hat 2.000 weitere einheimische Einwohner. Noch.

Vor 2.000 Jahren war Manching das „Manhattan der Kelten“ und neben Rom und Lutetia (Paris) die drittgrößte Stadt Europas. Heute ist es die Bronx Bayerns.

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Volksbegehren für sichere Grenzen in Bayern – wichtig für Deutschland

geschrieben von byzanz am in Asyl-Irrsinn,Bürgerbegehren,Widerstand | 92 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Wenn die regierenden Politiker ihr Volk im Stich lassen, müssen die Bürger die Sache eben selber in die Hand nehmen. Unsere Grenzen sind weiterhin offen wie Scheunentore, durch die jeden Monat tausende Migranten ins Land strömen. Von Januar bis Ende Juli dieses Jahres wurden nach offiziellen Zahlen der Bundeszentrale für politische Bildung 110.324 Asylanträge [24] gestellt. Da die meisten Eindringlinge über die bayerische Grenze kommen, fand sich Ende Juli eine Gruppe von Bürgern zusammen, um ein Volksbegehren zu sicheren Grenzen auf den Weg zu bringen.

Zu den offiziellen Repräsentanten gehören das AfD-Mitglied Brigitte Fischbacher, COMPACT-Chefredakteur Jürgen Elsässer, Wolfgang Taufkirch von Pegida Dresden, das AfD-Landesvorstandsmitglied Georg Hock, Rechtsanwalt Sascha Jung und der Initiator des erfolgreichen Bürgerentscheids gegen den Moschee-Neubau in Kaufbeuren, Werner Göpel.

Seit einigen Tagen werden nun bereits Unterschriften gesammelt, um dieses Volksbegehren einleiten zu können. Unterzeichnen darf jeder deutsche Staatsbürger, der seinen Erstwohnsitz in Bayern hat. Wenn 25.000 gültige Unterschriften beisammen sind, können sie eingereicht werden, um damit das Volksbegehren offiziell zu beantragen. Ziel ist es, die Unterschriften schon bis zur Landtagswahl am 14. Oktober dieses Jahres zusammenzubekommen. Nachdem im Zuge des Landtagswahlkampfes in Bayern viele Infostände und Kundgebungen von patriotischen Organisationen und Parteien stattfinden, dürfte diese Anzahl erreichbar sein. Zumal immer mehr Bürger das Gefühl haben, dass ihr eigenes Leben angesichts enorm vieler Messer-Attacken, Beraubungen, Körperverletzungen, Vergewaltigungen, Morde und Terror-Anschläge immer mehr in Bedrohung gerät.

Daher sind mit Sicherheit die meisten konservativ-bürgerlich denkenden Bürger, unabhängig von der Partei-Bevorzugung, diesem Volksbegehren positiv gegenüber eingestellt. Folgendes Grenzschutz-Gesetz soll durchgesetzt werden:

§1 An den Grenzen sind alle Personen zurückzuweisen, die keine EU-Bürger oder nicht im Besitz gültiger Einreisedokumente sind.
§2 Alle Grenzübergänge und die grüne Grenze werden durch den Bayerischen Grenzschutz umfassend kontrolliert und effektiv gesichert.
§3 Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird der Bayerische Grenzschutz personell angemessen aufgestockt und entsprechend technisch ausgerüstet.

Der Begründungstext des Volksbegehrens [25]:

Durch die Politik der offenen Grenzen verletzt die Bundesregierung das Grundgesetz und das Asylgesetz und gefährdet die innere Sicherheit im Land. Die Bürger werden durch die illegale Einwanderung an Leib und Leben bedroht. Das Grenzschutzgesetz dient der Wiederherstellung von Recht und Ordnung. Die Bayerische Staatsregierung hat durch die Indienststellung einer Bayerischen Grenzschutzpolizei am 2. Juli 2018 zum Ausdruck gebracht, dass sie den Grenzschutz nicht dem Bund überlässt. Das Grenzschutzgesetz ist kostenneutral umsetzbar. Zur Finanzierung können Gelder verwendet werden, die bei einem Rückgang der illegalen Einwanderung bei der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung eingespart werden.

Im Vorfeld wurde auch die juristische Frage erörtert, ob ein Volksbegehren auf Landesebene in Fragen der Asylpolitik überhaupt zulässig sei und nicht in den Kompetenzbereich des Bundes falle, der trotz einer klaren Aufforderung in Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes dem Volk seit 1949 direktdemokratische Möglichkeiten verweigert.

Der Staatsrechtler Professor Karl Albrecht Schachtschneider bejaht dies eindeutig und fordert in seiner Expertise, die auch im COMPACT-Magazin 9/2018 veröffentlicht ist, die Zulassung des bayerischen Grenzschutz-Volksbegehrens.

[26]

Dabei verweist Schachtschneider auch auf die durch Merkels Grenzöffnung entstandene Notlage. Seine Schlüsselsätze:

„Die Bürger müssen sich, wenn es ihr Staat nicht tut, selbst um ihre Sicherheit kümmern.“

„Bayern ist verpflichtet, sich ein Grenzsicherungs-Gesetz zu geben, wenn der Bund diese Aufgabe nicht bewältigt.“

Die vierseitigen Unterschriftsbögen, auf denen bis zu 37 Bürger unterschreiben können, sind bereits in tausendfacher Ausfertigung gedruckt und werden unters Volk gebracht. Man kann sie auch bei COMPACT anfordern [27]. Wichtig ist, dass auf jedem Bogen nur Bürger EINER Gemeinde unterschreiben dürfen, da die Listen bei der zuständigen Gemeindebehörde eingereicht und dort auf Richtigkeit überprüft werden.

Es gibt, beispielsweise für Familien, auch eine verkleinerte Liste mit nur vier Unterschriftszeilen, die man selber downloaden und beidseitig ausdrucken kann. Wer möchte, kann diese Liste auch zusammen mit einem Flyer bequem anfordern [28].

Dieses Volksbegehren wird allen Bürgern in Deutschland zugute kommen. Außerdem setzt es die CSU im Landtagswahlkampf mächtig unter Druck, denn sie ist durch die Regierungskoalition mit den Migrations-Fetischisten der SPD und der unter Merkel eine unverantwortliche „Flüchtlings“-Politik betreibenden CDU in einer echten Notlage.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger
PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [29] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier. Von 2009 bis 2011 versuchte er im dortigen Integrationsausschuss vergeblich die Islamkritik zu etablieren. Im Mai 2011 wechselte er zur Partei „Die Freiheit“, wo er ab 2012 bayerischer Landesvorsitzender und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender war. Seine Youtube-Videos [30] haben knapp 23 Millionen Zugriffe. Zu erreichen über Facebook. [31]

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Hausdurchsuchung: Politische Kampagne gegen BÜRGER IN WUT?

geschrieben von PI am in Gutmenschen,Justiz,Kampf gegen Rechts™,Meinungsfreiheit,Merkelismus,Video | 94 Kommentare

Am Mittwoch vergangener Woche hat die Staatsanwaltschaft Bremen gegen 21.20 Uhr eine Durchsuchung der Privatwohnung des BIW-Bürgerschaftsabgeordneten Jan Timke durchgeführt. Hintergrund war der Verdacht, Timke habe bei Facebook die Kopie eines geleakten Haftbefehls gegen einen Tatverdächtigen gepostet, dem die Tötung eines 35-jährigen Mannes in Chemnitz zur Last gelegt wird. In einer Pressekonferenz am 30. August 2018 übernahm Timke zwar die Verantwortung für das von ihm betriebene Profil, wies aber den Tatvorwurf als solchen zurück. Außerdem äußerte der BIW-Bundesvorsitzende die Vermutung, dass die Hausdurchsuchung Teil einer politischen Kampagne sein könnte, um einen umtriebigen, aber missliebigen Oppositionspolitiker zu diskreditieren – und das rechtzeitig vor der Bürgerschaftswahl im Mai nächsten Jahres.

Widersprüchliche Darstellungen der Ereignisse

Diesen Vorwurf wollte die in der Landesregierung federführende SPD nicht auf sich sitzen lassen. Empört wies man die „Unterstellung“ von Timke zurück, die Hausdurchsuchung habe politische Motive gehabt. Die Staatsanwaltschaft arbeite unabhängig, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Björn Tschöpe. Und sein Parteikollege, Justizsenator Martin Günthner [32], erklärte, dass sein Ressort erst nach der Durchsuchungsaktion Kenntnis von der Maßnahme erhalten habe. Die Vorhaltungen von Jan Timke seien eine „Unverschämtheit“, für die es keine Anhaltspunkte gebe, so Günthner. Tatsächlich nicht? Doch, die gibt es durchaus!

Zunächst einmal stellt sich die Frage, wie die Staatsanwaltschaft überhaupt auf den fraglichen Eintrag im Facebook-Profil von BIW aufmerksam wurde. In einer Verlautbarung der Pressestelle des Bremer Senats vom 30. August 2018 [33] stellt Günthner die Ereignisse so dar:

„Die Staatsanwaltschaft Bremen war am gestrigen Nachmittag von Pressevertretern darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass Jan Timke auf seinem öffentlichen und für jedermann einsehbaren Facebook-Account unter seinem Namen einen Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz vom 27.08.2018 wegen Totschlags gepostet hatte. Da das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist, steht der Verdacht der Straftat nach § 353d Nr. 3 StGB im Raum (verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen). Die Staatsanwaltschaft Bremen leitete daraufhin unverzüglich ein Ermittlungsverfahren ein und erwirkte beantragte beim Amtsgericht Bremen einen Durchsuchungsbeschluss, der in der Folge erlassen wurde.“

Laut Günthner waren es also „Pressevertreter“, die den Staatsanwalt auf das im fraglichen Facebook-Profil von BIW veröffentlichte Dokument hinwiesen. Es sind aber Zweifel angebracht, ob diese Darstellung der (ganzen) Wahrheit entspricht. In einem Bericht der „Nordsee-Zeitung“ vom 31. August 2018 heißt es nämlich:

„Auch Daniel Soares vom Rat ausländischer Mitbürger hatte nach eigenen Angaben Anzeige erstattet, die der SPD-Abgeordnete Holger Welt (SPD) an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben will.“

[34]
Artikel der Nordsee Zeitung vom 31. August 2018.

Der Rat ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger bestätigt, dass Soares Urheber einer Anzeige gegen Timke war. In einer im Facebook-Profil der Lobbygruppe am 30. August 2018 um 10.25 Uhr veröffentlichten Pressemitteilung [35] heißt es:

„Am 29.08.2018 hat der RaM-Vorsitzender, Daniel de Oliveira Soares, Strafanzeige wegen der verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen verfasst.

Anlass dafür war eine Publikation von der MdBB Jan Timke, auf seiner Abgeordneten Facebook Seite. Nach dem mutmaßlichen Totschlag des Deutsch-Kubaners Daniel H. aus Chemnitz, hat das Amtsgericht Chemnitz ein Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter ausgestellt. Diesem Haftbefehl hat der Bürgerschaftsabgeordnete Timke auf seiner Facebookseite publiziert.“

Auch Herr Soares nimmt also für sich in Anspruch, die mutmaßliche Straftat bei der Bremer Staatsanwaltschaft angezeigt zu haben, und zwar im Laufe des 29. August 2018, dem Tag der Hausdurchsuchung bei Timke, die gegen 21.20 Uhr begann. Unterstützt wurde er dabei von Holger Welt [36].

Die von Soares unter Mitwirkung von Welt bei der Staatsanwaltschaft eingereichte Strafanzeige wird in der Verlautbarung von Justizsenator Günthner an keiner Stelle erwähnt. Stattdessen sollen nicht näher bezeichnete „Pressevertreter“ die (alleinige) Quelle der Staatsanwaltschaft gewesen sein. Es stellt sich die Frage, warum Günthner die Anzeige von Soares in seinem Statement unter den Tisch fallen lässt. Möglicherweise deshalb, weil sonst die Glaubwürdigkeit seiner Behauptung, im Vorfeld nichts von den Aktivitäten der Staatsanwaltschaft gegen Timke gewusst zu haben, ins Wanken geraten wären. Daniel de Oliveira Soares und Holger Welt sind nämlich Parteikollegen von Senator Günthner. Doch nicht nur das. Sie gehören beide dem Unterbezirk Bremerhaven der SPD an. Holger Welt ist dort sogar Beisitzer im Vorstand [37]. Und Chef der Bremerhavener Sozialdemokraten [38] ist kein geringerer als Justiz- und Verfassungssenator Martin Günthner!

Trotzdem behauptet Justizsenator Günthner standhaft, erst nach der Hausdurchsuchung bei Timke von der Angelegenheit erfahren zu haben. Soll heißen: Weder Soares noch Welt informierten ihren Bremerhavener Parteichef Günthner über die am 29. August eingereichte Strafanzeige gegen Jan Timke – immerhin ein Landtagsabgeordneter und führender Oppositionspolitiker -, weder vorab noch danach. Nicht einmal von seinem Vorstandskollegen Welt will er über die Anzeige informiert worden sein. Das zumindest ist die Story, die Herr Günthner der Öffentlichkeit verkaufen will. Wer das glauben möchte, kann es selbstverständlich gerne tun!

Juristisch fragwürdige Hausdurchsuchung

Die Durchsuchung der Privatwohnung von Jan Timke fand wie gesagt am Abend des 29. August statt. Sie begann gegen 21.20 Uhr und endete um etwa 22.00 Uhr. Nur etwas später wurde auf der Internetseite von „buten un binnen“, einem Sendeformat des öffentlich-rechtlichen Senders Radio Bremen, ein ausführlicher Beitrag [39] über die Anschuldigungen gegen Jan Timke, die Durchsuchung seiner Räumlichkeiten und die dabei beschlagnahmten Gegenstände veröffentlicht. Andere Regionalmedien wie der „Weser-Kurier“ und die „Nordsee-Zeitung“ berichteten erst am darauffolgenden Tag. Woher hatte Radio Bremen seine Exklusivinformationen nur wenige Minuten nach dem Ende der Durchsuchungsmaßnahme? Es liegt der Verdacht nahe, dass diese Informationen von einem Insider durchgestochen worden waren.

Außerdem stellt sich die Frage, warum die Bremer Staatsanwaltschaft zwar die Privaträume von Timke in Bremerhaven durchsuchen und diverse Geräte beschlagnahmen ließ, nicht aber die Geschäftsräume der Wählervereinigung BÜRGER IN WUT. Denn das fragliche Facebook-Profil, in dem die Kopie des Haftbefehls hochgeladen war, ist eindeutig als Account von BÜRGER IN WUT gekennzeichnet und nicht als solcher von Jan Timke, wie verschiedentlich in der Presse kolportiert wurde. Als Kontaktdaten werden dort neben der Telefonnummer des Bremerhavener BIW-Büros die Internetseite www.bremerhaven-zuerst.de [40] sowie die Mailadresse info@buerger-in-wut.de [41], die auf die Internetpräsenz des Bundesverbandes verweist. Im Impressum [42] beider Portale ist die Anschrift der BIW-Bundesgeschäftsstelle in Berlin angegeben. Dennoch ist keiner dieser Geschäftsräume der Wählervereinigung in die Ermittlungsmaßnahme einbezogen worden. Stattdessen suchten die Fahnder Timkes Privatwohnung in Bremerhaven auf, was nicht zuletzt mit Blick auf die absehbare Berichterstattung in der Bremer Presse natürlich sehr viel öffentlichkeitswirksamer war als eine Durchsuchung von BIW-Büros noch dazu im fernen Berlin.

Davon abgesehen ist völlig unklar, welchen Erkenntnisgewinn die Hausdurchsuchung sowie die Beschlagnahme von Computern und Smartphones bringen sollte. Laut Beschluss des Amtsgerichts Bremen sollte die Maßnahme dem Zweck dienen, Hardware als Beweisgegenstände aufzufinden und ggf. zu beschlagnahmen, um durch die Auswertung der dort gespeicherten Daten das inkriminierte Posting dem Beschuldigten Timke zuordnen zu können. Es stellt sich aber die Frage, wie eine solche Zuordnung bei einem Account gelingen soll, auf den nicht nur Timke selbst, sondern weitere Personen Zugriff hatten? Denn wie schon erwähnt, das inkriminierte Dokument wurde nicht auf einer privaten Facebookseite von Timke, sondern in einem Profil der Wählervereinigung BÜRGER IN WUT öffentlich gemacht. Und selbst wenn man eine Kopie des Chemnitzer Haftbefehls auf einem der Rechner Timkes gefunden hätte, heißt das nicht, dass er es war, der das Schriftstück dort gespeichert oder gar bei Facebook hochgeladen hat.

Kurzum: Die Durchsuchungsmaßnahme war weder geeignet noch angemessen, um den Tatvorwurf aufzuklären – und deshalb aus juristischer Sicht unverhältnismäßig. Auffallend ist auch, dass wegen der Veröffentlichung des Haftbefehls im Internet mittlerweile von Staatsanwaltschaften zwar in ganz Deutschland Ermittlungsverfahren gegen diverse Personen und Organisationen eingeleitet wurden, bislang jedoch – soweit bekannt – in keinem einzigen dieser Fälle Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen durchgeführt worden sind. Allein die Bremer Staatsanwaltschaft hielt diese Maßnahme im Fall des BIW-Abgeordneten Jan Timke für angezeigt, und das wenige Monate vor der Landtagswahl. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

Politisch motivierte Ermittlungen gegen Timke?

Nun sind Staatsanwälte in Deutschland – im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsstaaten der Welt – nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden. Sie unterstehen der Behörden- und Ministerialhierarchie. In § 146 Gerichtsverfassungsgesetz heißt es lapidar: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“ Staatsanwälte unterliegen der uneingeschränkten Dienstaufsicht durch die Landesjustizverwaltung, die im Land Bremen durch den Senator für Justiz und Verfassung repräsentiert wird. Und der heißt Martin Günthner!

Günthner bestreitet vehement, Einfluss auf die Ermittlungen im Fall Timke genommen zu haben. In seiner von der Senatspressestelle veröffentlichten Pressemitteilung vom 30. August 2018 [33] heißt es: „Weisungen des Justizressorts oder des Justizsenators wurden zu keiner Zeit erteilt.“ Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage zu überprüfen ist kaum möglich. Denn Weisungen an die Staatsanwaltschaften sind nicht an das Schriftformerfordernis gebunden. Sie können also auch mündlich erteilt werden. Sollte es tatsächlich Weisungen in dieser Sache gegeben haben, müssen die also nicht schriftlich dokumentiert sein.

Aber welche Gründe sollte Günthner gehabt haben, die Staatsanwaltschaft zu instruieren, eine Durchsuchung der Privaträume von Jan Timke zu beantragen? Politische Erwägungen könnten dabei ebenso eine Rolle gespielt haben wie persönliche Animositäten. Wie Timke bereits in seiner Pressekonferenz vom 30. August betont hat, ist der SPD-Politiker schon seit Jahren ein erklärter Gegner des BIW-Bundesvorsitzenden und jetzigen Bürgerschaftsabgeordneten. Man kann Timke sogar als einen „Intimfeind“ von Günthner bezeichnen – ein Vorwurf, der keineswegs aus der Luft gegriffen ist, sondern für den es einige Belege gibt.

*  Erinnern wir uns: Bei der Bürgerschaftswahl am 13.05.2007 sollte dem BIW-Kandidaten Jan Timke im Wahlbereich Bremerhaven genau eine Wählerstimme für seinen erstmaligen Einzug in den Landtag gefehlt haben. Der Staatsgerichtshof Bremen stellte im Rahmen des Wahlprüfungsverfahren dann aber gravierende Wahlfehler fest und verfügte eine Nachwahl in der Seestadt.

Außerdem wurde Timke bezichtigt, er habe seinen Wohnsitz in der Seestadt nur vorgetäuscht und sei deshalb nicht wählbar gewesen. Es wurde deshalb ein Strafverfahren gegen den Politiker eröffnet. Obwohl dieses Verfahren zu diesem Zeitpunkt noch ganz am Anfang stand, bezeichnete Martin Günthner, damals stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Timke kurz vor der Nachwahl in einer Pressemitteilung des SPD-Unterbezirks Bremerhaven vom 12. Juni 2008 [43] als einen „Wahlbetrüger“.

Im Januar 2009 wurde Timke vom Amtsgericht Bremerhaven freigesprochen, nachdem sogar die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf fallengelassen hatte. Dennoch hat sich Martin Günthner für seine infame Äußerung bis heute nicht bei Jan Timke entschuldigt. Und obwohl Günthner mit seiner öffentlichen Vorverurteilung des BIW-Politikers die Unschuldsvermutung als Grundpfeiler eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens mit Füßen getreten hatte, avancierte der SPD-Politiker 2010 im Kabinett Böhrnsen ausgerechnet zum Senator für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen. Dieses Amt hat er bis heute inne. SPD-Parteibuchwirtschaft in Reinkultur!

* Im Februar 2017 erstritt Jan Timke in seiner Eigenschaft als Mitglied der Bremischen Bürgerschaft ein wichtiges Urteil vor dem Staatsgerichtshof Bremen. Das höchste Gericht des Landes entschied, dass der Senat Anfragen von Abgeordneten des Parlamentes grundsätzlich zutreffend und vollständig zu beantworten habe. Hintergrund war eine Anfrage von Timke in Sachen Offshore-Terminal Bremerhaven, die der Senat teilweise falsch beantwortet hatte. Damit, so der Gerichtshof, habe die Regierung sowohl gegen die Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft als auch die Landesverfassung verstoßen. Ein Schlag ins Gesicht auch von Martin Günthner, der in seiner Eigenschaft als Senator für Justiz und Verfassung bei dem Verfahren mitwirkungsberechtigt war.

* Im Rahmen einer von BÜRGER IN WUT beantragten Aktuellen Stunde in der Bremischen Bürgerschaft am 7. Dezember 2017 forderte Jan Timke Martin Günthner öffentlich zum Rücktritt auf. Zwei Wochen zuvor waren mehrere Tatverdächtigte in Bremen aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil das Gericht wegen Überlastung die gesetzliche Frist für die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht wahren konnte. Grund für dieses Versäumnis war aus Sicht von Timke die unzureichende Personalausstattung der Justiz, für die Günthner als zuständiger Senator die politische Verantwortung trage. Günthner geriet infolge der von BIW anberaumten Bürgerschaftsdebatte auch öffentlich unter Druck.

Darüber hinaus könnten tagespolitische Ereignisse Auslöser für eine mögliche Weisung an die Staatsanwaltschaft gewesen sein:

* Nur einen Tag vor der Hausdurchsuchung reagierte die BIW -Landtagsgruppe in einer Pressemitteilung auf den Diebstahl von Daten im Sozialbetrugsfall Öztürk [44] durch eine Mitarbeiterin der Firma Dataport. In der Verlautbarung äußerte Timke den Verdacht, dass die Frau, die aktives Mitglied bei den Grünen ist, nicht aus eigenem Antrieb handelte, sondern Mitwisser oder gar Auftraggeber in politischen Kreisen gehabt haben könnte. Timke sprach in diesem Zusammenhang von einem möglichen „Watergate an der Weser“, was in der Bremer Presse breite Beachtung fand. Der Bürgerschaftsabgeordnete kündigte außerdem an, das Thema zum Gegenstand im Rechtsausschuss des Landtages machen zu wollen. Der Fall könnte sich wenige Monate vor der Wahl zu einem Fiasko für die rot-grüne Koalition auswachsen, zumal dieser Tage bekannt wurde, dass es sich bei der tatverdächtigen Mitarbeiterin um keine geringere als die Ehefrau des einflussreichen Grünen Bürgerschaftsabgeordneten Matthias Güldner handelt, der zwischen 2007 und 2015 Fraktionsvorsitzender seiner Partei im Bremischen Landtag war.

Die überraschende Hausdurchsuchung bei Jan Timke nur einen Tag nach Veröffentlichung der Presseverlautbarung verdrängte das brisante Thema praktisch über Nacht aus den Schlagzeilen. Nun wurde der unbequeme Aufklärer Timke in den Medien weltweit als Rechtsbrecher diffamiert, obwohl es für den Tatvorwurf, er habe den Haftbefehl bei Facebook hochgeladen, bislang keinen Beweis gibt. War die juristisch nutzlose Durchsuchung der Privatwohnung von Timke am Ende nur ein Stück aus dem Lehrbuch des politischen Ablenkungsmanövers?

* Ebenfalls am 28. August und damit einen Tag vor der Hausdurchsuchung gab die Gruppe BÜRGER IN WUT in der Stadtverordnetenversammlung von Bremerhaven, der auch Jan Timke angehört, bekannt, Klage gegen das Parlament der Seestadt eingereicht zu haben [45]. Anlass war die Mehrheitsentscheidung der Magistratsfraktionen von SPD und CDU in der Sitzung vom 12. April 2018, die Öffentlichkeit von der Debatte über disziplinarische Maßnahmen gegen den ehemaligen Sozialstadtrat Klaus Rosche und die Sozialmatsleiterin Astrid Henriksen im Zusammenhang mit dem Sozialbetrugsaffäre Öztürk auszuschließen. Der Fall hatte in Bremerhaven hohe Wellen geschlagen. Wegen der zeitgleich bekannt gewordenen Ermittlungen gegen Timke ging aber auch diese wichtige Initiative von BIW in den Medien weitgehend unter.

Es gibt also jede Menge Gründe, warum die rot-grüne Landesregierung und allen voran Justizsenator Martin Günthner nicht gut auf Jan Timke und seine BÜRGER IN WUT zu sprechen sind. Ob hinter den medial hochgekochten Ermittlungen gegen den BIW-Abgeordneten in Wahrheit eine politische Kampagne im Vorfeld der Bürgerschaftswahl steckt, darüber kann zu diesem Zeitpunkt nur spekuliert werden. Auszuschließen ist dieser Verdacht nach dem jetzigen Erkenntnisstand aber keineswegs.

Unabhängig von den Hintergründen der staatsanwaltlichen Maßnahmen gegen Jan Timke ist eines ganz klar: BÜRGER IN WUT werden sich nicht einschüchtern lassen und ihre politische Arbeit im Land Bremen engagiert fortsetzen! Dass es gerade in Bremen einer seriösen bürgerlich-konservativen Oppositionskraft bedarf, haben die Ereignisse der letzten Tage und Wochen noch einmal mit aller Deutlichkeit gezeigt!


(Dieser Blogbeitrag [46] wurde von der Wählervereinigung BÜRGER IN WUT, BIW, übernommen)

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ZdK-Präsident: AfD rechtsradikal!

geschrieben von dago15 am in Alternative für Deutschland (AfD) | 293 Kommentare

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg, hat in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung vehement über die AfD hergezogen. [47] Er sehe bei der neuen Partei „Parallelen zum Nationalsozialismus“.

AfD-Parteichef Alexander Gauland bediene eine „rechtsradikale Klientel“ und führe eine „rechtsradikale Partei“, so Sternberg . Vor den anstehenden Landtagswahlen in Bayern und Hessen rief er zum „übergreifenden Widerstand aller freiheitlich-demokratischen Kräfte auf“. Es müsse unmissverständlich deutlich werden: So etwas wolle man nicht und wähle man nicht.

Der ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete in Nordrhein-Westfalen geiferte weiter, in der Endphase der Weimarer Republik habe es auch eine Partei gegeben, die Ungeheuerlichkeiten in die Parlamente getragen habe. Die Wahl eines Abgeordneten bedeute nicht automatisch, dass dieser sein Handeln nach demokratischen Prinzipien ausrichte.

Die AfD sei immer schon eine Sammlungsbewegung rechter Kräfte gewesen, aber in jüngster Zeit habe sie sich eindeutig radikalisiert, meinte Sternberg.

Kontakt:

Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)
Präsident Thomas Sternberg
Hochkreuzallee 246
53175 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 38 297-0
Telefax: +49 (0) 228 38 297-44
E-Mail: thomas.sternberg@zdk.de [48]

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Nicolaus Fest zu den Lügen der Presse

geschrieben von PI am in Lügenpresse,Video | 93 Kommentare

Heute gehts um Verlierer. Ziemlich weit oben, wie eigentlich jede Woche: Angela Merkel. Ihre Reise nach Afrika war ein Ausfall. Nichts hat sie erreicht, gar nichts. Dann erkennt mit Wolfgang Kubicki endlich auch ein Spitzenpolitiker der FDP, dass Frau Merkel die tiefere Ursache fast aller Messerstechereien ist.

Und schließlich schenkt ihr der oberste Verfassungsschützer Hans-Georg Maaßen [49] noch einen ein: Bei dem Video, das Merkel veranlasste, von Hetzjagden“ zu sprechen handle es sich vermutlich „um eine gezielte Falschinformation, um vom Mord in Chemnitz abzulenken“. Das ist Dynamit. Denn der Vorwurf trifft Merkel direkt. Hat sie Chemnitz in aller Welt verleumdet, um von ihrer eigenen politischen Verantwortung für den Mord abzulenken?

Aber es gibt noch größere Verlierer: Unbestritten ganz vorn steht diese Woche die Presse. Sie versagte mehrfach komplett. Auch sie sprach ungeprüft von Hetzjagden und Pogromen, der SPIEGEL erklärte gleich ganz Sachsen zum Naziloch. Alles ohne einen einzigen Beleg. (Weiter im Video von Nicolaus Fest [50].)

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