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„Das Wahrheitssystem“: Mord nicht kausal für den Tod

Von JOHANNES DANIELS | Der nächste faustdicke Coup des Lügenstaates: Zwei vorbestrafte Afghanen sind „kausal unschuldig“ am Tod von Markus B., der „an einer natürlichen Todesursache verstarb“. Markus B., 22, wäre ohnehin an diesem Sonntag an „Herzversagen“ verschieden. Aus den „unschönen Vorkommnissen“ (ntv) in Köthen soll vor allem „kein zweites Chemnitz werden“. Darüber sind sich alle Agitatoren und Akteure des Merkelschen „Werte- und Wahrheitssystems“ (Sachsen-MP Michael Kretschmer) [1] in ihrer panischen Angst vor dem stets schneller drohenden Untergang ihres Machtsystems einig. In Sachsen-Anhalt wolle man bei gezielten Lügen und Falschinformation zumindest nicht mehr so leicht durchschaut werden, wie bei der gesamtmedialen Agitation gegen das Bürgertum in Sachsen vor zwei Wochen. Dies wird aber nicht funktionieren.

Beim nächsten Migranten-Mord wird alles anders

Beim nächsten Mord wird alles anders – diesmal sollte alles still und planmäßig und ohne großen Aufhebens „über die Bühne gehen“. Es sollte bei Merkels-Medien-Mafia sozusagen „in der Familie bleiben“. Lass es juristisch wie einen Unfall aussehen!

Diesmal war man bestens vorbereitet. Auch ohne erst langsames Durchsickern der „tatsächlichen Tatsachen“ aus einem fahrlässig durchgestochenen Haftbefehl stand bereits wenige Stunden nach der Tat das gewünschte Ergebnis [2] in den Medien fest: Der kardiologisch vorbelastete Markus B. wäre ohnehin an akutem Herzversagen gestorben, weitere vorbestrafte abschiebepflichtige oder “geduldete“ Asylsuchende trifft diesmal keine Schuld an dem weiteren Tod eines Deutschen. Markus B. wollte lediglich Streit schlichten – oder laut WeLT-TV den Streit „möglicherweise auch provozieren“ (!!).

Es werde „in alle Richtungen“ ermittelt, hieß es heute seitens der Staatsanwaltschaft. Wenige Stunden nach dem „neuen Todesfall in Köthen“ (ZDF heute), der dort „für Unruhe“ sorge, stand das Obduktionsergebnis jedoch sofort fest – während man in Chemnitz die nähren Tatumstände durch den patriotischen Haftbefehl-Leak erst Tage später erfahren konnte.

Der Zwangs-MDR berichtet wenige Stunden nach der Tat:

„Nach dem Tod eines jungen Mannes in Köthen steht die Ursache fest [3]. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Dessau am Sonntagabend bestätigten, handelt es sich um akutes Herzversagen. Dies habe die Staatsanwaltschaft mündlich mitgeteilt. In der Pressemitteilung heißt es [4], „das akute Herzversagen stehe in keinem kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen“. Zunächst war angenommen worden, dass der junge Mann durch Verletzungen bei der Auseinandersetzung mit zwei Flüchtlingen aus Afghanistan ums Leben gekommen war“.

Auch die DPA stellt unverzüglich klar: „Keine schwere Gewalteinwirkung“

Wie die Deutsche Presseagentur berichtet, gebe es jedoch keine Hinweise für irgendeine Art von schwerster Gewalteinwirkung. Aussagen, wonach Markus B. gegen den Kopf getreten worden sein soll, seien nach Erkenntnissen der Ermittler falsch.

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost liefert medizinische Schnellexpertise:

Pressemitteilung Nr.: 115/2018

Nach dem vorläufigen, mündlich übermittelten Obduktionsergebnis ist der 22-jährige Köthener einem akuten Herzversagen erlegen, das nicht im direkten kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden die Ermittlungen nunmehr wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen den 18-jährigen Tatverdächtigen geführt. Gegen den 20-jährigen Tatverdächtigen wird wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Entsprechende Haftanträge werden durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am zuständigen Amtsgericht in Dessau-Roßlau gestellt.

Braun                                                

Pressesprecher                                

Staatsanwaltschaft
Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost
Pressestelle
Kühnauer Straße 161
Tel: (0340) 6000-201
Mail: presse.pd-ost@polizei.sachsen-anhalt.de [5]

In vorauseilendem Kadavergehorsam übernahmen alle deutschen „Mainstream-Qualitätsmedien“ unkritisch und scheinbar klammheimlich beschwingt den Wortlaut der Deutsche Presseagentur:

„Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis stehe dieses Herzversagen nicht im direkten Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen [3]des jungen Mannes“.

Sachsen-Anhalts Innenminister Stahlknecht lobte bei der Pressekonferenz am Montag explizit die „gute Zusammenarbeit mit den Pressevertretern“.

[6]

Tagesschau / Staatsanwaltschaft: „Der so genannte Trauermarsch“

Bei der Pressekonferenz in Magdeburg am heutigen Montag mit der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht, CDU, wurde verlautbart, dass „keine schweren Verletzungen“ bei der Meinungsverschiedenheit gab. Diese Information teilte die „Ministerin für Justiz und Gleichstellung [7]“ in Sachsen-Anhalt [8], Anne-Marie Keding, 52, CDU mit: „Wir haben keine Körperverletzungen feststellen können, die Tritte gegen den Kopf belegen könnten“. Der ganze Geschensablauf sei allerdings noch im Bereich der Ermittlungen. Die klare Todesursache sei „Herzversagen“ gewesen. Aber: Gab es bislang einen Todesfall OHNE Herzversagen in der Geschichte der Menschheit?

Die Beteiligten der Pressekonferenz waren „in ihren Gedanken bei den Hinterbliebenen“ und verurteilten die ausufernde rechte Gewalt von den friedlich Trauernden aufs Schärfste. Innenminister Stahlknecht konnte sich von dem „Aufmarsch der Kranzniederlegenden“ von einem Hubschrauber aus ein Bild der kritischen Lage verschaffen, wie er auf der Pressekonferenz mitteilte. Für weitere Kundgebungen der trauernden Betroffenen, Freunden und Hinterbliebenen stünden bereits Wasserwerfer bereit, so der Tenor der Pressekonferenz.

Zeugen: Anderer Tatbestand bei der Hinrichtung von Markus B.

Nach glaubwürdigen Zeugenaussagen stellt sich der Sachverhalt der „tragischen Todesfalls“ jedoch differenzierter, um nicht zu sagen komplett anders dar. Die beiden Afghanen Hotak, 18, und Ezattullah, 20, beide polizeibekannt und vorbestraft wegen Körperverletzung, schlugen laut Zeugin Kristina C. und weiterer Tatzeugen unvermittelt auf Markus ein, der daraufhin zu Boden ging.

Laut Zeugenberichten rief er immer wieder: „Hört auf – ich kriege keine Luft mehr“. Danach waren seine Augen geöffnet, aber er regte sich nicht mehr. Trotzdem habe Ezatullah vielfach auf seinen Kopf und Bauch eingetreten. Markus B. starb im Krankenhaus nach den Verletzungshandlungen, welche ihm die „Schutzsuchenden“ zufügten. Eine bloße „verbale Diskussion zischen den Streithähnen“, wie in den Medien dargestellt, wäre außerhalb der Lebenserfahrung mit mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraften afghanischen Intensivtätern im Merkeljahr 2018.

Hotak, 18, und Ezatullah, 20, kamen als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (MUFL) nach Deutschland. Der Landrat des Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Uwe Schulze, 56, CDU: Einer der mutmaßlichen Streithähne (laut Pressekonferenz der vorbestrafte Ezattullah M.) „hatte eine Anerkennung als Flüchtling, der andere sollte eigentlich abgeschoben werden.“ Die Abschiebung sollte bereits seit April erfolgen.

Doch die Staatsanwaltschaft Dessau verhinderte die fällige Abschiebung Hotaks, weil noch zwei Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den illegalen Afghanen liefen. Zuletzt hatte die Ausländerbehörde des Landkreis am 23. August nachgehakt, doch da waren die Verfahren gegen den vorbestraften Hotak immer noch nicht abgeschlossen. Laut Pressekonferenz lagen auch noch weitere strafrelevante Verfahren gegen Hotak vor. Zwei Strafverfahren waren bereits „abgeschlossen“.

Atypische Obduktionsgeschwindigkeit

Allein schon die für deutschen Forensik-Behörden völlig atypische Geschwindigkeit der „Blitz-Obduktion“ macht die Berichterstattung eher unglaubwürdig. Das Obduktionsergebnis wurde laut Polizeipressebericht „telefonisch“ mitgeteilt, auch das ist atypisch nach der heiklen Vorgeschichte in Chemnitz, wo bislang noch immer kein offizieller Tatverlauf seitens der Behörden bekannt gegeben wurde. Zweifel und Ungereimtheiten an der Vorgehensweise kommen in den Systemmedien allerdings nicht auf. Alle Berichte stellen das „Herzversagen“ an prominenteste Stelle des Tötungsablaufs. Nicht ein Regime-Journalist hat dieses dubiose Vorgehen der Behörden an einem Sonntag (!!) bisher kritisch betrachtet, sondern das „vorläufige mündliche Obduktionsergebnis“ als unumstößliche Tatsache übernommen.

Fatal falsche Schnell-Kausalitätswürdigung

Streitschlichter Markus B. hatte eine Vorerkrankung, der fürsorgliche Behinderten-Helfer lebte nach Informationen seines Freundeskreises mit einen Herzschrittmacher. Der Mord in Köthen erinnert fatal an den Münchner S-Bahn Streitschlichter Dominik Brunner. Dort hieß es sehr schnell, Brunner habe ein vergrößertes Herz und die brutalen Verletzungen führten nur deswegen zum Tod. Die Mittäter kamen relativ schnell wieder auf freien Fuß [9]. Im „Todesfall Niklas Pöhler [10]“ in Bad Godesberg 2016 stellten Gerichtsgutachter eine „Gehirn-Vorschädigung des Opfers“ fest. Es folgte dann sogar eine Rücknahme des Totschlagvorwurfs gegen den marokkanisch-stämmigen „Italiener“ Walid S. sowie eine umfangreiche „Haftentschädigung“ aus der Steuerkasse. Allerdings wurden Blut- und DNA-Spuren in der Wohnung des freigesprochenen „Tatbeteiligten“ gefunden.

Walid S., freigesprochener Mörder von Niklas Pöhler.

Fest steht zumindest, dass alle drei Getöteten – Markus B., Niklas Pöhler und Dominik Brunner – ohne die fatalen Attacken, Tritte und Schläge heute wohl noch am Leben wären. Im deutschen Rechtssystem ist nach der conditio-sine-qua-non-Formel eine Tathandlung dann „kausal“, wenn sie nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Taterfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

Diese Bedingungstheorie geht auf den Rechtswissenschaftler Maximilian von Buri [11] zurück. Bei einer Straftat muss festgestellt werden, ob eine Kausalität zwischen der Tathandlung des Täters und dem eingetretenen Erfolg besteht – oder ob dieser „aus purem Zufall eingetreten“ ist. Der Kausalzusammenhang wird deshalb nur unterbrochen, wenn eine andere Bedingung ohne Fortwirken der früheren zum Erfolg führt. Wird beispielsweise jemandem Gift beigebracht, er aber vor dessen tödlicher Wirkung von einem anderen erschossen, so ist nur der Schütze wegen einer vollendeten Tat zu bestrafen, der verhinderte Giftmörder nur wegen einer versuchten Tötung.

Im Deutschen Strafrecht wird die Äquivalenztheorie von der einschränkenden „gesetzmäßigen Bedingung“ ergänzt. Ursächlich ist eine Bedingung dann, wenn sie aufgrund einer gesetzmäßigen Beziehung im konkreten Erfolg tatsächlich wirksam geworden ist. Die Kausalität wird hier durch das normative Kriterium der objektiven Zurechnung [12] tatbestandsadäquat limitiert, etwa bei atypischen Geschehensabläufen. Objektiv zurechenbar ist ein durch menschliches Verhalten (Tun/Unterlassen) verursachter Erfolg nur dann, wenn das Verhalten eine – rechtlich verbotene – „Gefahr geschaffen und die Gefahr sich in dem tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert“ hat.

Hypothetische Kausalität: Eine solche liegt vor, wenn die Handlung des Täters zwar den Erfolg herbeigeführt hat, dieser Erfolg aber dann wenig später auch durch eine andere Ursache eingetreten wäre – Streitschlichter Markus B. zum Beispiel am Sonntag ohnehin einen Selbstmord geplant hätte.

Hätte, hätte – einwandfreie Kausalitätskette in Köthen

Neben der „überholenden Kausalität“ (Vergiftetes Opfer stirbt vor toxischem Exitus bei einem Flugzeugunfall) wäre noch eine „abbrechende Kausalität“ in Betracht zu ziehen, welche die Bedingung für eine neue vollkommen neue Ursachenreihe eröffnet, die ausschließlich den Erfolg herbeiführt. Dies ist im Fall von Markus B. nicht der Fall – durch die kardiologische Vorerkrankung wurden keine plötzlichen neue Kausalitäten gesetzt.

Medien und Staatsanwaltschaft stellen bei Markus B. auf einen „atypischen Kausalverlauf“ aufgrund der Vorerkrankung ab. Das klassische Beispiel hierzu ist es, wenn ein Opfer mit einem Messer am Arm verletzt wird – auf dem Weg ins Krankenhaus verunglückt der Krankenwagen, so dass der Verletzte stirbt. Wäre das Opfer nicht verletzt worden, so hätte es keinen Krankenwagen gebraucht und er wäre auch folglich nicht gestorben. Die Totschlagsnorm soll aber nicht vor Unfällen von Krankenwägen schützen.

Es liegt nach herrschender Lehre beim Mord von Köthen jedoch klar eine strafrechtsrelevante Kausalität vor: Eine objektive Zurechnung muss auch bejaht werden, wenn ein Täter aus der ex-ante Perspektive (= objektiv nachträgliche Prognose) mit einem nicht komplett außergewöhnlichen Kausalfaktor zu rechnen hat, z.B. einer durchaus verbreitenden Vorerkrankung oder körperlichen Schwächung seines Opfers.

Töten in Köthen: Totschlag § 212 StGB / Mord § 211 StGB

Angesichts der hohen Strafandrohung des § § 212 StGB (Totschlag) mit Freiheitsstrafen von 5 bis zu 15 Jahren – ist daher eine über eine „atypische Kausalität“ hinaus gehende besondere Tat-Verknüpfung zwischen der Körperverletzung und dem Tod des Opfers erforderlich. Es muss daher „ein tatspezifischer Zusammenhang zwischen dem Grunddelikt (Körperverletzung) und der schweren Folge, dem Tod des Opfers, gegeben sein. Die Rechtsprechung des BGH verlangt, dass sich in dem Todeseintritt die spezifische, „dem Erfolg des Grunddeliktes innewohnende Gefährlichkeit niedergeschlagen“ hat (BGHSt 31, 96).

Dafür ist nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, dass sich der Todeserfolg aus der vorsätzlich zugefügten Körperverletzungserfolg ergibt, was auch der Schutzzweck der Strafnorm entspricht. Es genügt daher, dass der Körperverletzungshandlung „das Risiko eines tödlichen Ausgangs anhaftet und dass sich dann dieses dem Handeln des Täters eigentümliche Risiko beim Eintritt des Todes verwirklicht (BGHSt 31, 96)“.

Beim Angriff auf Markus B. wurde bei den vorsätzlichen Schlägen und Tritten von Hotak H. und Ezatullah M. mit „Sicherheit“ das typische Todesrisiko ausgelöst, das beim solcherart getroffenen Opfer nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit die Todesfolge auslösen kann. Für Mord (§211) kommt das qualifizierende Tatmerkmal der Heimtücke oder Grausamkeit hinzu. Das ist bei Tritten gegen einen am Boden Liegenden („Hört auf !“ Hört auf“!) auch nach objektiven Kriterien des Strafrechts durchaus zu bejahen. Dies werden auch die Zeugenaussagen und die typischeren Tatabläufe einer Vielzahl analoger Fälle bestätigen.

Vorauseilender Migranten-Rabatt

Laut mehrerer glaubwürdiger Zeugenaussagen am Tatort Spielplatz Köthen, die von den Mainstreammedien so gut wie nicht gewürdigt wurden (vgl. Chemnitz), erfolgte die körperliche Bestrafung des Streitschlichters mit gezieltem direkten Vorsatz (Dolus directus). Eine Verneinung der einwandfreien objektiven Kausalitätskette zum heimtückischen Mord / Totschlag würde den Schutzzweck des Deutschen Strafrechts ein weiteres Mal komplett konterkarieren. De facto hieße das, wenn brutale Merkel-Orks das unglaubliche „Glück“ haben, auf ein Opfer mit Vorerkrankung zu „stoßen“, dass der Totschlag / Mord weniger hart bestraft wird, auch wenn die an den Tag gelegte Grausamkeit dieselbe war.

Ein „Sechser“ im Umvolkungs-Lotto mit Bleiberecht und sofortigem Nichtabschiebestopp aus Deutschland. Oder wie im Fall Niklas Pöhler eben [13], mit reichlicher Haftentschädigung aus der Kasse des Steuerzahlers [14] !! – PI-NEWS berichtete [13].

Der heute 21-jährige Intensivtäter Walid S. wurde 2016 nur wegen einer früheren Tat zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Gericht verließ er als freier Mann, da die Strafe mit der Untersuchungshaft als verbüßt galt. Auch in Köthen ist ein deutscher Junge ermordet worden, Gerechtigkeit wird ihm wohl nicht widerfahren, dafür sorgen Medien und Justizapparat bereits im Vorfeld mit ihren Exkulpationsversuchen zugunsten der Täter.

Juristisch dürfte es selbst mit dieser verharmlosenden Diagnose für eine „Körperverletzung mit Todesfolge“ eng werden, denn es war ein kausal einwandfreier MORD. Eine Jugendstrafkammer wird bei den „18- und 20-jährigen Schutzsuchenden“ allerdings zu dem Schluss kommen, dass sie mangels Schulbildung schlechterdings nicht erwarten konnten, dass das Opfer bei einer Prügelattacke sterben könne und ein konkretes Einsehen in die möglichen Tatfolgen nicht zu erwarten sei. Dann noch eine „Ehrverletzung“ oder „Provokation“ durch das Opfer, und schon steht einer Bewährungsstrafe nichts mehr im Wege.

Die Hinrichtung von Markus B.

Dafür sind die „Uns-geschenkten“ Gewalttäter bereits bald wieder für die nächste Tat bereit. Die relativierenden und verharmlosenden Artikel der Merkel-Medien tragen nicht unbedingt zu einem weiteren „Objektiven Sicherheitsgefühl“ der besorgten Menschen in Deutschland bei. Markus B. könnte noch leben, wenn Justiz und Behörden ihre Aufgaben verantwortungsvoll erledigt hätten.

Oder wenn man nicht hunderttausende archaische Illegale mit erheblichem Gewaltpotential ins Land importiert hätte. Wer glaubt, der brutale Angriff habe nicht zum Tod von Markus B. geführt, der glaubt auch noch an den Osterhasen oder an Merkels „Wir schaffen das“.

Die Polizei in Köthen handelt nun: Sie kündigte via Twitter an, die Redebeiträge der Trauer-Demonstranten vom Sonntag auf deren „strafrechtliche Relevanz [15]“ zu prüfen.

[16]

Dazu Horst Seehofer: „Die Wahrheit liegt in Wahlurne“ (10. September 2018).

Das Wort „Urne“ ist in diesem Sachzusammenhang kausal allerdings unpassend, wie eigentlich immer bei Seehofers Stotter-Statements.

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Video: Pegida aus Dresden mit Michael Stürzenberger

geschrieben von dago15 am in PEGIDA | 134 Kommentare

Am Montag Abend ist es wieder soweit: Pegida Dresden, die „Mutter“ des Widerstands, lädt auf dem Neumarkt an der Frauenkirche ein zu Kundgebung und Spaziergang. Den Anfang macht heute wie immer Wolfgang Taufkirch, der Bayer, der seit Jahren in Dresden lebt (aber seinen Akzent beibehalten hat), dann Siggi Däbritz und nach dem Spaziergang ist PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger an der Reihe. Wir wünschen unseren Leser wie immer viel Vergnügen und seien Sie beim nächsten Mal selber vor Ort mit dabei!

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Der Verfassungsschutz als Instrument der Altparteien

geschrieben von dago15 am in Buch-Tipp | 86 Kommentare

Landauf, landab diskutiert das freiheitliche Lager in Deutschland über die ersten Verfassungsschutz-Ankündigungen, dass AfD-Gliederungen „geprüft“ werden sollen. Erste geraten in Panik: Das könnte das Ende sein! Höcke und Co. gefährden uns!

Aber nein. Es besteht kein Grund zur Panik, sondern zum Nachdenken. Denn es ist an der Zeit, festzustellen, dass das Drohmittel „VS“ nicht mehr abschrecken darf. Das Instrument kommt genau da zur Geltung, wo die AfD die 15-Prozent-Mauer dauerhaft durchbrochen hat in Umfragen. Das Instrument kommt da zur Geltung, wo die AfD sich anschickt, im Osten die stärkste Volkspartei zu sein.

Das Instrument ist vor allem ein politisches der Altparteien, wie der Jurist Josef Schüßlburner in seiner brisanten und faktengesättigten Studie „»Verfassungsschutz«: Der Extremismus der politischen Mitte“ [17] darlegt. Und dieses Konstrukt darf uns nicht spalten, nicht zu Distanzierungen verleiten, die nur dem Gegner helfen!

Der VS ist dabei – das zeigt Schüßlburner präzise! – nicht neuerdings diese Waffe gegen die AfD. Aber nun wird sie geladen. Denn Chemnitz, Köthen und andere „Einzelfälle“ zeigen uns: Das Volk wacht auf und das Volk will endlich wieder Sicherheit, Frieden, Normalität!

Schüßlburners zentrale These: Der Verwirklichung einer „normalen Demokratie“ in der Bundesrepublik Deutschland ist das Ziel jeder alternativen Politik. Eine echte Demokratie erkennt man daran, dass sie „rechte“ Parteien und Gruppierungen in der gleichen Weise akzeptiert wie linke Gruppierungen oder solche der (linksgepolten!) „Mitte“ wie die Merkelpartei. Doch genau das wollen viele Innenminister – die Schirmherren des Verfassungsschutz – nicht.

Wer eine wirklich liberale und freiheitliche Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland will, muss die den „Verfassungsschutz“ tragende Konzeption zu überwinden suchen. Es gilt, dem Extremismus der Mitte entgegenzutreten: Die Bundesrepublik Deutschland muss endlich eine normale Demokratie werden!

Das ist die Quintessenz. Das sollte das gemeinsame Statement aller AfD-Sympathisanten und Funktionäre sein! Nicht die sind verfassungswidrig, die diese Verfassung schützen und verwirklichen wollen. Sondern es sind jene verfassungswidrig, die den Souverän missachten!

Josef Schüßlburners Studie ist das einzige Argumentationsmaterial, das es von konservativer Seite aus gibt. Der Preis von 5 Euro ist wohl absichtlich so gering gehalten worden, damit die Studie verbreitet und in großen Stückzahlen gekauft werden kann. Es ist wertvolles Material, das jeder gelesen haben sollte, der über Verfassungsschutz und die AfD, Massenzuwanderung und wirklichen Extremismus nachdenkt – so oder so.

Bestellinformation:

» Josef Schüßlburner – „»Verfassungsschutz«: Der Extremismus der politischen Mitte“ (5 €) [17]

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Die miesen Wahlkampfmethoden der Linken in Landshut und Regensburg

geschrieben von Eugen Prinz am in Deutschland,Idioten,Kampf gegen Rechts™,Linke,Meinungsfreiheit,Rote SA | 101 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Je näher der Termin der Bayernwahl am 14. Oktober rückt, umso nervöser wird die linksextreme Szene, auch in Landshut. Um den Landtagskandidaten der AfD, Günter Straßberger, zu treffen, wurde diesmal – im Gegensatz zu vor einem Jahr [18] – nicht er selbst angegriffen, sondern der Gastwirt, der es wagt, ihm gelegentlich ein Bier zu verkaufen.

Falls er diese Praxis nicht einstellt, so droht ihm ein „Glasbruch“. Ja, das hatten wir schon einmal in Deutschland und wir alle wissen, wie das endete. Wegen des feigen und perfiden nächtlichen Anschlags am 9. September gegen 4 Uhr früh ermittelt nun der Staatsschutz.

[19]
Der deutsche Volksmund weiß Bescheid: „Narrenhände beschmieren Tisch und Wände“.

Straßberger: „Wer von unseren redlichen Mitbürgern jetzt immer noch nicht verstanden hat, was inzwischen in Deutschland los ist, dem ist nicht mehr zu helfen. Die einzige regierungskritische Partei in Deutschland wird inzwischen mit blankem Terror bekämpft. Ausgeführt durch die etwa 30.000 Mann starke Vandalisten-, Brandstifter- und Schlägertruppe der „Antifa“, die ihre Ableger auch in Landshut hat. Die Aufgabe dieser von Steuergeldern und Gewerkschaftsbeiträgen finanzierten Links-SA besteht darin, den regierenden Parteien die Opposition vom Leibe zu halten.

Die Medien haben dieses Spiel bislang durch verharmlosende Berichterstattung mitgespielt. Seit dem G 20-Gipfel in Hamburg läßt sich das Gefahrenpotential dieser Terrortruppe jedoch nicht mehr verheimlichen. Auch in Landshut ist dies nicht der erste, sondern mindestens der fünfte derartige Anschlag auf Funktionsträger oder einen Kandidaten der AfD, und wir wissen auch, wer der Drahtzieher ist. Dazu kommt jetzt wieder die systematische Zerstörung unserer Wahlplakate.

Wir lassen uns jedoch nicht einschüchtern, zu viel steht auf dem Spiel. Der bayerische Wähler hat es im Oktober in der Hand, dem System Merkel bzw. ihrem bayerischen Ableger eine starke Opposition entgegenzustellen.“

[20]
Finde den Fehler! Welche Partei wurde „vergessen“?

Auch in Regensburg bedient man sich Methoden aus der untersten Schublade, um die Wähler davon abzuhalten, bei der Bayerischen Landtagswahl am 14. Oktober ihre Stimme der AfD zu geben. Der Stadtjugendring Regensburg betreibt derzeit im Donaueinkaufszentrum (DEZ) einen Informationsstand zur Landtagswahl. Da gibt es ein Preisausschreiben und zahlreiche Aufsteller mit Informationen über die Parteien und wie die Wahl abläuft.

AfD existiert nicht für Stadtjugendring Regensburg

Die Aufsteller haben alle eines gemeinsam: Die AfD wird darauf mit keinem Sterbenswörtchen erwähnt, also jene Partei, die gute Aussichten hat, bei den Landtagswahlen die zweit- oder drittstärkste Kraft in Bayern zu werden. Stellt sich das rot regierte Regensburg so ihren Auftrag zur politischen Bildung der Jungend vor?

Wir haben beim Stadtjugendring Regensburg nachgefragt, warum die AfD auf den Informationsaufstellern „vergessen“ wurde. Bisher haben wir keine Antwort erhalten.

Aber vielleicht will es der ein oder andere PI-NEWS-Leser mal versuchen: stjr@jugend-regensburg.de [21]

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Schweizer Journalist kritisiert „abgründige Heuchelei“ deutscher Medien

geschrieben von dago15 am in Deutschland | 121 Kommentare

Dass Schweizer Zeitungen das neue Westfernsehen sind, hat PI-NEWS erst kürzlich in diesem Artikel über Weltwoche-Chefredakteur Roger Köppel [22] erwähnt.

Ein anderer Schweizer Journalist, René Zeyer von der Basler Zeitung, kommentiert mit dem nötigen zeitlichen und räumlichen Abstand von Chemnitz und seinen Folgen ein völlig verrückt gewordenes deutsches Justemilieu in den Medien.

Dieses jubele einem gratis „Solidaritätskonzert“ zu, auf dem gewaltverherrlichende Texte („ich ramm das Messer in die Journalistenfresse“) und Liedzeilen zum Besten gegeben werden, in denen die frühere Tagesschau-Sprecherin Eva Hermann mal „grün und blau gefickt“ wird.

Und während mit unvorstellbarer Sprachsensibilität beim Deuten des Begriffs „Hetzjagd“ vorgegangen wurde, werde dem Verfassungsschutzpräsidenten und dem sächsischen Ministerpräsidenten Verharmlosung und Unfähigkeit vorgeworfen.

Zeyer schreibt:

Wie verblödet kann man beim Versuch, die Wirklichkeit so hinzurücken, wie sie einem passt, eigentlich sein? Ersetzen wir doch nur den Begriff «Hetzjagden auf Ausländer» durch «Hetzjagden auf Rechtsradikale». Wollen wir uns vorstellen, was in den Medien abginge, würde diese Behauptung von konservativen Publizisten aufgestellt und sich als zumindest schwer übertrieben herausstellen? Wollen wir nicht. Während die Medien einmal mehr ihre wichtigsten Assets, Vertrauen und Glaubwürdigkeit, in die Tonne treten, dabei unterstützt von Politikern, die meinen, indem man den Boten köpft, habe man seine Nachricht gekillt, zeigen alle Teilnehmer an dem Solidaritätskonzert und alle, die das uneingeschränkt gut finden, etwas noch viel Schlimmeres: abgründige Heuchelei.

Hier gehts weiter [23] – Prädikat: must read!

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Töten in Köthen: Ein Herz blieb stehen? In Hiroshima waren es sogar 22.000 Herzen …

geschrieben von dago15 am in Asyl-Irrsinn,Deutschland,Islamisierung Deutschlands,Migrantengewalt | 283 Kommentare

Von PETER BARTELS | Auf Seite 1 springt eine Schwuchtel von der AIDA ins kalte Meer … Auf Seite 2 prüft Flinten-Uschi offenbar einen Segel-Einsatz in Syrien … Auf Seite 3 bleibt einem jungen Mann auf einem Spielplatz in Köthen einfach das Herz stehen … Und ein Kommentator atmet auf: Nach Chemnitz ist Köthen ein Lernerfolg …

Einer flog über das Kuckucksnest? Einer?? Presse, Agenturen, Radio, Fernsehen, Deutschland – alle fliegen mit!! Jedenfalls das Gute Deutschland. Ein galliger Trappatoni würde sagen: “Wasse mache Kötttenne? Iiimmer Jammere … Isse doche nur eiiine Etzze, nix 22.000, wie damals inne Japan …”

Hätte er nicht recht? Damals, als die Amis die erste Atombombe auf Hiroshima plumpsen ließen, blieb im Bruchteile einer Sekunde bei 22.000 Menschen das Herz stehen. So oder so ähnlich hätte sich womöglich am 7.8.45 die japanische Presseagentur zur Vermeidung antiamerikanischer Vorurteile ausgedrückt. Und: Mit weiteren 40.000 spontanen Herztoten in den nächsten drei Monaten wird gerechnet… Hatte also nix, rein gar nix mit der Atombombe zu tun … Und so meldete die “Deutsche Presse Agentur” jetzt laut BILD: „Es gibt keine Hinweise für irgendeine Art von schwerster Gewalteinwirkung. … Aussagen, wonach Marcus B. gegen den Kopf getreten worden sein soll, seien … falsch.”

So beginnt BILD denn auch ganz schnief und melodramatisch: [24] “Er wollte einen Streit schlichten und wurde verprügelt. Jetzt ist Markus B. (22) aus Köthen tot. Der junge Mann starb, weil während der Attacke sein Herz stehen blieb … Zwei junge Afghanen wurden festgenommen.”

Das Blatt hatte extra sieben Reporter, inkl. Knipser (7!!) in das Städtchen (25.000 Einwohner in Sachsen Anhalt bei Dessau) geschickt. Und die hatten immerhin die Augenzeugin Kristina C. (18) gefunden, die dabei war, alles sah. Kristina in BILD: “Hotak (Merkels 1. afghanischer Gast, PI-NEWS-Redaktion) schlug Markus, der zu Boden ging. Seine Augen waren geöffnet, aber er regte sich nicht mehr.” Trotzdem habe Ezattullah (Merkels 2. afghanischer Gast) auf seinen Kopf eingetreten …” Marcus stirbt im Krankenhaus … Leider (¡) hätte dieser 2.Merkel-Gast schon im Mai abgeschoben werden sollen.Leider wurde er nicht. Wie die meisten der 500.000 nicht …

Dann das übliche Tatütata Tata von BILD: “Die Polizei rückt an … nimmt die Schläger wenig später fest.” Und DPA (Deutsche Presse Agentur) weiß laut BILD sofort: Keine Gewalt! … Klar doch, DPA-Chefredakteur Sven Gösmann sprach früher als BILD-Redakteur ja immer “zuerst mit dem Toten”, war als Polit-Stellvertreter immer und überall dabei. Jetzt natürlich seine Reporter in Sachsen Anhalt. Da hat die SED-LINKE immer noch 20 Prozent, ist im Stadtparlament von Köthen sogar die zweitstärkste Fraktion:

CDU 32,9%
LINKE 29,6%
SPD 20,9%

Ist es da ein Wunder, dass in Köthen und Anhalt sogar Ärzte und Anatomen schneller sind als anderswo? Dass sie über Nacht wissen, wozu Polizei-Anatomen und Kriminologen sonst Tage und Wochen brauchen? Dass wiederholte Fußtritte an den Kopf weder Schrammen, rote noch blaue Flecken hinterlassen? Dass so eine brutale Einwirkung auf den Kopf das Herz natürlich nicht im entferntesten interessiert? Schon gar nicht einen Herzschrittmacher? Kopf ist Kopf – Herz ist Herz. Punkt. Man komme bloß nicht mit Hippokrates, Neuro-Prof. Madjid Samii oder Herz-Prof. Roland Hetzer. Blut fließt in Sachsen Anhalt halt anders …

Jedenfalls, wenn die Politiker Rot sind! Und Presse, Radio und Fernsehen nicht mehr rot werden, wenn sie den eigenen Verstand belügen …

Die Fakten: Zeugin Kristina war von Merkels Gästen geschwängert worden. Zwei Afghanen kloppten sich wegen der Vaterschaft. “Markus wollte nur gucken, was los ist”, schildert die schwangere Kristina, die daneben stand. Und ein Freund: “Marcus wollte nur schlichten …”. Und einer, der mal mit Marcus auf der Lernbehinderten-Schule war: “Er trug seit Kindertagen einen Herzschrittmacher”. Und so konnte BILD (und die anderen Merkel-Medien) wohlfeil und aufatmend den Staatsanwalt zitieren: “Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis ist … er an einem akuten Herzversagen erlegen, das nicht im kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht.”

Nanu?? Also doch Verletzungen? Die Deutsche Presse Agentur hat wieder mal gelogen? BILD dementiert schon mal, aaaber: “Die Wunden, die er durch die Schläge erlitten hatte, führten nicht zu seinem Tod.” Ruuuhig, Brauner: “Die Polizei ermittelt ja weiter … Und der Pfarrer betete in der Andacht mit 300 Menschen … Und der Kirchenpräsident Joachim Liebig barmt: Die Kosten für die Beerdigung von Marcus können die Angehörigen nicht aufbringen…

Anfang und Ende: Auf Seite 1 darf der schwule Kübelböck vom Luxusliner AIDA in den Tod springen; vor Neufundland, offenbar in der Gegend, wo die Titanic einst gegen den Eisberg rumste … Auf Seite 2 überlegt eine Verteidigungsministerin, die mehr Kinder hat, als einsatzfähige Tornados, offenbar allen Ernstes, ob sie in Syrien gegen die Russen fliegen soll … Und ein bleicher Kommentator darf schreiben: “Die Polizei schickte Hundertschaften…. nach Chemnitz ist das ist ein Lernerfolg” …

Töten in Köthen: Merkel-Deutschland fliegt über das Kuckucksnest … Und offenbar nur die Leser auf Facebook merken es. Und die AfD …


Ex-BILD-Chef Peter Bartels.
Ex-BILD-Chef Peter Bartels.

PI-NEWS-Autor Peter Bartels [25] war zusammen mit Hans-Hermann Tiedje zwischen 1989 und 1991 BILD-Chefredakteur. Unter ihm erreichte das Blatt eine Auflage von 5 Millionen. In seinem Buch „Bild: Ex-Chefredakteur enthüllt die Wahrheit über den Niedergang einer einst großen Zeitung“ [26], beschreibt er, warum das einst stolze Blatt in den vergangenen Jahren rund 3,5 Millionen seiner Käufer verlor. Zu erreichen ist Bartels über seine Facebook-Seite [27]!

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Trotz Wahlerfolg der Schwedendemokraten: Schweden vor „weiter so“

geschrieben von dago15 am in Schweden | 122 Kommentare

Von ALSTER | Die erhoffte Sensation bei der Wahl am Sonntag in Schweden blieb aus. Nach Auszählung fast aller Wahlkreise haben die Schwedendemokraten zwar das beste Ergebnis ihrer Geschichte eingefahren, den großen Erfolg aber verpasst. Sie wurden drittstärkste Partei mit knapp unter 18 Prozent.

Nach den Umfragen vor der Wahl muss das Ergebnis enttäuschen. Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Schwedendemokraten unter Jimmie Åkesson mit dem Zugewinn von 13 Mandaten von 49 bei den Wahlen 2014 und jetzt 62 Mandaten bei diesen Wahlen auch Wahlsieger sind.

Demgegenüber haben die Sozialdemokraten (28,4 Prozent) 12 Mandate verloren, was Parteichef Stefan Löfven [28] nicht daran hindert zu verkünden, dass er Schweden weiterregieren will. Auch die jetzt zweitstärkste Kraft, die konservativen Moderaterna (19,8 Prozent), haben 3,5 Prozent verloren.

Immerhin können die Schwedendemokraten durch ihr starkes Ergebnis jede stabile Regierungsmehrheit für das rot-grüne oder das liberal-konservative Lager verhindern. Die traditionellen Blöcke liegen gleichauf: Sozialdemokraten, Grüne und die sozialistische Linkspartei kamen nach einer vorläufigen Berechnung der Wahlbehörde zusammen genauso auf 143 Mandate wie die liberal-konservative Vier-Parteien-Allianz unter Führung der Moderaten.

Die Regierungsverhandlungen werden also deshalb so schwierig, weil keiner der traditionellen Blöcke allein regieren kann, bisher aber auch keine Partei ihr traditionelles Lager verlassen will. Es bliebe nur eine Zusammenarbeit mit den einwanderungskritischen Schwedendemokraten, die die Parteien nicht wollen.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird die Allianz sich doch mit den Schwedendemokraten zusammensetzen, oder es gibt ein Ende der Blöcke und die Bildung einer Koalitionsregierung aus Parteien, die dann zusammen die Mehrheit haben. Die Sozialdemokraten selbst brachten diese Möglichkeit am Wahlabend auf. „Die Parteivorsitzenden müssen mit dem brechen, was sie vor der Wahl gesagt haben“, sagte Anders Ygeman, Fraktionschef der Sozialdemokraten im Reichstag. Die Schweden müssen nun sehr geduldig sein, die Regierungsbildung wird dauern.

Wahllokal im Stockholmer Stadtteil Rinkeby (83 Prozent Migranten), wo 77 Prozent die Sozialdemokraten wählten. [29]

Unterdessen hat Michael Aastrup Jensen als Wahlbeobachter das Wahlsystem in Schweden scharf kritisiert: „Es ist das undemokratischste, was ich je gesehen habe“, sagte das dänische Parlamentsmitglied (venstre, liberale Partei) unter anderem dem TV2 News und dem schwedischen Nachrichtensender TT. Schweden liege „weit unter dem europäischen Standard“. Jensen ist Mitglied der dänischen OSZE-Delegation und wurde mehrmals als Wahlbeobachter ausgesandt, zum Beispiel in Russland und Osteuropa.

Der dänischen Zeitung Berlingske sagte Jensen, er habe am Wahltag ein Wahllokal in Malmö besucht und erlebt, wie „Parteisoldaten“ draußen standen und versuchten, Wähler ihre Stimmzettel aufzudrücken.

Es gab auch mehrere Zwischenfälle. So waren in Göteburg im Wahlokal der Annedalsskolan keine Wahlzettel der einwanderungskritischen Schwedendemokraten [30] vorhanden.

Haben die Schweden für den sozialen Zusammenbruch, für eine weitere Masseneinwanderung, Bandenkriminalität, Islamisierung, mehr Vergewaltigungen, arme Rentner und Kinderheirat gestimmt?

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Merkel und Seibert von der Zecke gebissen?

geschrieben von dago15 am in Deutschland | 125 Kommentare

Von BEOBACHTER | Wenn Kanzlerin Angela Merkel und ihr Lügenbaron Steffen Seibert* nachweislich nicht aus den zuständigen Top-Quellen von Land und Bund schöpften – woher haben sie dann die Informationen für ihre steilen Chemnitzer Thesen? Übrig bleibt, dass sich die Beiden nur aus den sozialen Medien und durch ein Video der linken Quelle „Antifa Zeckenbiss“ inspirieren ließen. Ein PI-NEWS-Faktencheck.

Am Montag, 27. August, hatte Seibert in der Bundespressekonferenz gesagt: „Solche Zusammenrottungen und Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens und anderer Herkunft nehmen wir nicht hin“. Und weiter: „Was in Chemnitz auf Videoaufnahmen festgehalten wurde, das hat in unserem Rechtsstaat keinen Platz.“

Die Kanzlerin hatte sich einen Tag später, am 28. August, von unterwegs zu Wort gemeldet: „Wir haben Videoaufnahmen, dass es Hetzjagden, dass es Zusammenrottungen gab.“

Die Frage nach der Informationsquelle ist nunmehr dringend virulent, nachdem zuletzt bekannt wurde, dass die Kanzlerin und ihr Sprecher ihre tollkühnen Behauptungen nicht aus den verantwortlichen Spitzenquellen von Landesverwaltung und den Sicherheitsbehörden des Landes Sachsen und des Bundes haben konnten, wie es für eine Regierungschefin Pflicht gewesen wäre.

Fakt: Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und die sächsische Generalstaatsanwaltschaft, einschließlich Bundespolizei, haben „Hetzjagden“, „Mob“ und „Pogrome“ explizit ausgeschlossen. Damit fallen Landespolizei und Landesverfassungsschutz als zu- und nachgeordnete mögliche Informanten automatisch mit aus.

Fakt: Auch der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, und sein vorgesetzter Dienstherr, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), scheiden als Informanten von Hetzjagden und Zusammenrottungen aus, nachdem Maaßen sich am Freitag öffentlich gegenteilig erklärt und Seehofer als Dienstvorgesetzter ihn und damit dessen Einlassungen in Schutz genommen hatte. Seehofer kommt als Stichwortgeber schon deshalb nicht infrage, denn sonst würde er nicht den Chef des Verfassungsschutzes demonstrativ stützen und ihm uneingeschränktes Vertrauen aussprechen.

Fakt ist, dass sich Maaßen vorher mit Seehofer über das Interview mit Bild abgesprochen hat [31]. Dieses wäre laut Dienstweg ohnehin Standard und insbesondere in einer hochbrisanten Situation wie Chemnitz geradezu überlebensnotwendig. Vom CSU-Vorsitzenden stammt in diesem Zusammenhang die Philosophie, dass man erst nachdenken und dann reden solle. Eine klare Spitze gegen Merkel.

Außerdem hatte Seibert erklärt, es habe keine Gespräche „in den letzten Tagen“ zwischen der Kanzlerin und Maaßen gegeben.

Natürlich ist es möglich, dass vom Kanzleramt über Bande gespielt wurde und Informationen über die Chemnitzer Vorfälle an den Behördenspitzen vorbei und unter Missachtung des Dienstweges eingeholt worden sind. Dafür könnte sprechen, dass Deutschlands oberster Verfassungsschützer mit seiner Volte dem jetzt einen Riegel vorgeschoben hat. Dafür könnte ebenfalls sprechen, dass die Kanzlerin seit 2015 keinen direkten Austausch mit den Präsidenten der Sicherheitsbehörden gehabt haben soll, wie Medien berichten. Vertrauen sieht anders aus.

Fakt: Schließlich outen sich Merkel und Seibert selbst damit, dass die Grundlage ihrer Behauptungen sträflich dünn ist. Der AfD-Abgeordnete Leif-Erik Holm hatte gefragt, auf welche Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden sich die Aussage von Seibert am Montag, 27.8., stützte. Seibert ließ inzwischen antworten: „Zu diesem Zeitpunkt [am Montag, 27. August 2018] existierten in den Sozialen Medien bereits vielfach verbreitete Schilderungen der Geschehnisse, darunter auch eine Videoaufnahme, die zeigt, wie Demonstranten in aufgeladener Stimmung Migranten mit Sätzen wie ‚Hau ab!‘, ‚Was wollt ihr, ihr Kanacken‘, und ‚Ihr seid hier nicht willkommen‘ nachsetzen und diese in die Flucht jagen“.

Solange Merkel und Seibert sich nicht näher erklären und jede Nachfrage verweigern, verdichtet sich vor diesem Hintergrund also der Verdacht, dass sie offenbar ihr Wissen mehr oder minder aus dem Netz, höchstens aus nachrangigen behördlichen Quellen bezogen haben. Und insbesondere aus dem Videoschnipsel einer ominösen linksextremen Antifagruppe namens „Zeckenbiss“. Sind Merkel und Seibert wie ein Großteil der Medien auf linksextreme Propaganda hereingefallen?

Mit seriösem, verantwortungsvollem Regierungshandeln hätte das nichts zu tun. Ein solcher Skandal könnte nur in der Forderung münden: Sofortiger Rücktritt des unfähigen Tandems!


*Angesichts der Debatte über die Deutungshoheit von „Hetzjagden“ könne man „Lügenbaron“ als eine semantische Variante von Regierungssprecher ansehen, meint das Wissenschaftsportal ScienceFiles. [32]

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Köthen: Linke rufen auf zur Gewalt gegen Trauernde

geschrieben von dago15 am in Altmedien | 163 Kommentare

Wohlwollend wie immer berichtete das ZDF am Sonntag in „heute“ über „Aktivisten“, die einen Trauermarsch für den in Köthen gestorbenen Deutschen mit Gewalt verhindern wollten. Wer seiner Trauer um einen ums Leben gekommenen Mitbürger Ausdruck verleiht, ist für die linken Schlägerbanden ein „Nazi“, wenn die Täter Ausländer oder gar „Flüchtlinge“ sind und also in ein schlechtes Licht gerückt werden könnten. Negative Berichte über die Schulzschen „Goldstücke“ sind verboten.

Für die linksfaschistischen Schläger ist es dabei egal, ob die Trauernden schweigen oder verantwortliche Politiker oder die unerträglichen Zustände mit Parolen kritisieren. Schweigend oder laut, wer gegen kriminelle „Flüchtlinge“ ist, gar ihre Abschiebung verlangt, ist in ihren Augen „Nazi“. Sobald friedliche Demonstranten einmal so stigmatisiert beziehungsweise entmenschlicht sind, erlaubt das so gut wie alles gegen sie.

So auch hier. „Aktivisten“ nennt das ZDF beschönigend diejenigen, die mit Aufrufen zu Gewalt und Hetzjagden gegen Andersdenkende, Schweigende, Trauernde mobil machen. „Prügelstrafe für Nazis“ ist deren Motto, womit sie sich nicht nur als Gesetzgeber gerieren, sondern zugleich auch als richtende und vollziehende Gewalt in eins.

Und so wie ihr Verständnis vom linksgerichteten Staat ist auch die geforderte Gewalt, „Prügelstrafe“, eine Anleihe beim Nationalsozialismus [33], den sie eigentlich zu bekämpfen vorgeben. Hätten sie in der damaligen Zeit gelebt, sie hätten selbst mit ihrer sadistischen Wollust den gemarterten Hilflosen die erwähnten 25 bis 75 Stockschläge verabreicht.

Annette Pöschel übernahm jedenfalls für das ZDF die richtige propagandistische Einordnung  [34]dieser faschistischen Schläger als „Aktivisten“ und ihres Aufrufes zur Gewalt als lustiges „Nazis wegbassen“. Den erwähnten und gut sichtbaren Aufruf zur Gewalt, die ganze Zeit links neben ihr sichtbar, nahm sie entsprechend ihrem Kampfauftrag für die Partei gar nicht erst zur Kenntnis beziehungsweise richtete den Focus auf die AfD.

Denn: Auch aus Dessau „war zu hören“, dass zum Trauermarsch „mobil gemacht wird“, und Dessau wäre doch der Ort, wo die AfD gerade einen Landesparteitag abhält!! Alles klar (ab 3:15 min)?

Gerster: Annette, wie sieht es zur Zeit bei Ihnen aus?

Pöschel: Ich stehe hier vor dem Bahnhof in Köthen. Dort demonstrieren linke Aktivisten seit 18 Uhr unter dem Motto „Nazis wegbassen“. Wenige hundert Meter entfernt von mir sammeln sich Teilnehmer eines Trauermarsches. Dazu aufgerufen wurde schon seit den Mittagsstunden in den sozialen Medien, obwohl noch gar nicht genau bekannt war, was eigentlich überhaupt passiert ist.

Zum Einen haben rechte Parteien klar dazu aufgerufen, zum anderen hieße es auch in geschlossenen Gruppen, man möge sich zum Trauermarsch dort einfinden. Auch aus dem nahe gelegenen Dessau, wo die AfD ihren Landesparteitag gerade abhält, war zu hören, dass jetzt aktiv mobil gemacht wird.

Was wäre wohl gewesen, wie hätte die Pöschel für das ZDF berichtet, wenn stattdessen die Forderung nach Prügelstrafe auf („rechten“) Spruchbändern gestanden hätte:

Prügelstrafe für Linksfaschisten!
Prügelstrafe für rote Nazis!
Prügelstrafe für die „Antifa“!
Prügelstrafe für Gewalttäter!
Prügelstrafe für Mörder!
Prügelstrafe für Volksverräter!
Prügelstrafe für die Lügenpresse!

Immer noch lustig?

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