Am Tatort im Stadtpark von Ochtrup haben Freunde von José Miranda (†20, links im Bild) Kerzen und Blumen niedergelegt. Kulturbereicherer Sayed M. hatte ihn dort am Pfingstmontag mit einem gezielten Stich ins Herz getötet, nachdem sich José couragiert für ein Stalkingopfer des Killers einsetzte.

Von JOHANNES DANIELS | Das Willkommens-sensible Urteil der „Jugendstrafkammer“ des Landgerichts Münster vom Montag verbreitete sich wie ein Lauffeuer auf den vielsprachigen Smartphone-WhatsApp-Gruppen der multikulturellen Neubürger mit archaischem Kulturhintergrund: Der afghanische Asylbewerber Seyed M. darf den Gerichtssaal als freier Mann verlassen – nachdem er im Mai einen Bekannten seiner Stalking-Auserwählten mit einem 25-cm langen Küchenmesser ins Herz stach und ihn tödlich verletzte. Das Gericht erkannte bei der Tathandlung des Schutzbedürftigen „Notwehr“ als Schuldausschließungsgrund an.

Der laut eigenen Angaben 18-jährige Afghane (geb. „1.1.2001“) war im November 2015 mit seinem Vater „vor der Gewalt in seinem Heimatland geflüchtet“. In Deutschland angekommen, stellte Asylbewerber Seyed M. wiederholt einer Bekannten des engagierten Flüchtlingshelfers José Miranda (†20) aus Ochtrup (Münsterland) nach. Merkel-Gast Seyed M. konnte offenbar nicht akzeptieren, dass das Mädchen nichts von seinen plumpen Annäherungsversuchen und vielfachen Belästigungen hielt.

Als der Afghane das verängstigte Mädchen weiterhin bedrängte und auf dem Heimweg verfolgte, stellte der im Ort beliebte José den aufdringlichen Flucht- und Frauensuchenden zur Rede. Der portugiesisch-stämmige Helfer José war Vorsitzender des Jugendparlaments von Ochtrup, war engagiert und hilfsbereit – viele Jugendliche kamen mit ihren Problemen zu ihm – er half allen. Bei einer emotional aufgeschaukelten Aussprache am Tattag gab es zunächst Streit, „Schubsereien und Schläge“. Der Afghane drohte daraufhin, José werde schon sehen, was er davon habe.

Der Show-Down zwischen dem örtlichen Jugendhelfer und dem Asylbewerber erfolgte am Pfingstmontag, dem 20. Mai, nach Mitternacht im Stadtpark von Ochtrup vor mehreren Augenzeugen. Miranda schlug Seyed M. mit der Faust ins Gesicht, der zerschlug daraufhin seine islam-nonkonforme Bierflasche auf dem Kopf des Angreifers – der ihn dann laut Gerichtsurteil möglicherweise „in den Schwitzkasten nahm“.

Bei der „anschließenden Rangelei“ zückte Seyed heimtückisch sein traditionelles Küchenmesser mit 14-Zentimeter-Klinge und stach damit sechsmal kurz hintereinander auf den Oberkörper seines Kontrahenten ein. Ein Notarzt konnte später nur noch seinen Tod feststellen. Ein gezielter Stich des Merkel-Gastes hatte das Herz getroffen.

In ihrem Plädoyer betonte Staatsanwältin Nicole Karweger:

„Drei glaubwürdige Zeuginnen hatten gar keinen Schwitzkasten gesehen. Es hat ihn nicht gegeben. Sechs Stiche sind zur Abwehr nicht erforderlich. Der Angeklagte wollte José unter dem Deckmantel der Notwehr einen Denkzettel verpassen. Warum sonst sollte er zu der Auseinandersetzung mit jemandem gehen, von dem er weiß, dass er ihn schlägt und ein Küchenmesser dazu einstecken?“

Die Staatsanwältin hatte drei Jahre Haft wegen Totschlags gefordert – nicht wegen Mordes, der im Jugendstrafrecht faktisch nicht existiert. Der Angeklagte gab Taqiyya-mäßig im Polizeiverhör an, er hätte nur mit der unreinen Bierflasche zugestochen. Nach der Tat hatte er die Tatwaffe, das Küchenmesser, sogleich in einem Teich entsorgt.

„Milderes Mittel“: Richter hebt Haftbefehl gegen schutzsuchenden Totstecher auf

Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Münster, Michael Beier, führte danach eine halbe Stunde die Begründung seines Freispruchs aus – merklich zur Erleichterung des Willkommensgastes: „Ein rechtswidriger Angriff des Geschädigten ist zu bejahen, er wollte den Angeklagten verprügeln.“ Daraufhin habe dieser mit der Flasche zugeschlagen – und damit zunächst das „mildere Mittel“ zur Verteidigung eingesetzt. Die Kammer war am Ende überzeugt, dass José Miranda Seyed M. entgegen der Zeugenberichte doch „in eine Art Schwitzkasten nahm“.

In einem „dynamischen Geschehen“ habe er schließlich sechsmal kurz hintereinander zugestochen, um den Angriff abzuwehren. Das sei geboten gewesen und somit legitim.

Richter Michael Beier: Küchenmesser sei „sozial-ethisch fraglich“

„Der Angeklagte war körperlich unterlegen, zwischen beiden lagen sechs Kampfklassen im Boxen. Das Notwehrrecht war nicht eingeschränkt – deshalb ist sein Verhalten durch Notwehr gerechtfertigt und er war freizusprechen. Ein Küchenmesser darf man nach dem Waffenrecht mit sich führen, auch wenn es sozial-ethisch fraglich ist.“

Der Richter erklärte auch, das Urteil sei sicher „für die Angehörigen nicht nachvollziehbar. Aber wir müssen als Richter den Fall neutral und emotionslos prüfen.“ Josés Eltern wollen als Nebenkläger Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Josés Mutter Maria – ein bemerkenswertes Bekenntnis:

„José war in der Flüchtlingshilfe aktiv, hat immer gesagt: ‚Mama, die Flüchtlinge haben so schreckliche Dinge erlebt, wir müssen ihnen helfen’. Und dann wurde er ausgerechnet von einem Flüchtling umgebracht. Er wusste, dass er meinem Sohn weh tun wollte. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich bin selbst Ausländerin. Ich komme aus Portugal, und ich denke: Flüchtlingen muss geholfen werden. Man kann diese vom Krieg traumatisierten Menschen nicht sich selbst überlassen, sonst kommt es zu diesen Gewalttaten. Keine Mutter sollte ihren Sohn begraben müssen […].

„Wir müssen auch noch gucken, wie seine Kindheit war“

Vor Gericht traf Josés Mutter Maria M. dann zum ersten Mal auf den Killer ihres Sohnes, denn sie hatte sich geweigert, ihn auch nur auf einem Foto anzusehen. Über die Begegnung und die Gefühle, die sie dabei empfand, berichtet sie gegenüber BILD:

Ich habe die ganze Nacht kaum ein Auge zubekommen. Ich habe immer wieder daran denken müssen, wie es sein wird, wenn ich den Mörder meines Sohnes zum ersten Mal sehen werde. Was sagt er? Was macht er? […] Der Tag war wirklich schlimmer als die Beerdigung meines Sohnes. Als wir im Gerichtssaal später darauf warteten, dass der Angeklagte endlich in den Raum kommt, war ich so angespannt, ich hab am ganzen Körper gezittert.

Auf einmal kommt er rein. Diese Wut in dem Moment, so einen kleinen Mann zu sehen, der aber so groß tut. Der dann auch noch die Frechheit hat, allen Leuten in die Augen zu schauen und bei mir haften bleibt. Ohne Regung, ohne Reue, ohne den Blick nach unten, wenn man etwas gemacht hat, was man nicht machen darf. Was hat er gedacht? Ich darf es wieder tun? Warum?

Und dann verstehe ich den Richter auch nicht, der sagt, wir müssen auch noch gucken, wie seine Kindheit war. Hat mich jemand gefragt, wie es uns erging? Wir hatten auch eine schwere Kindheit, wir sind mit vier Koffern nach Deutschland gekommen, uns hat keiner geholfen. Aber wir haben uns ein Haus, eine kleine Firma erarbeitet. Wir haben nichts geschenkt bekommen, von morgens bis abends gearbeitet.

Er hat meinem Sohn ins Herz gestochen, sechs Mal hat er zugestochen, so etwas macht doch keiner, warum hatte er das Messer überhaupt dabei? Ich hab damit gerechnet, dass er mir nicht in die Augen schauen kann, dass er einfach sagt, es tut mir leid. Ich wollte es nicht.

Ich bin gläubig, aber ich kann ihm nicht verzeihen.

Aber eine Entschuldigung, ein ‚Es tut mir leid‘ wäre wenigstens eine kleine Erleichterung gewesen. Dass er nichts sagt, nicht einmal ein ,Ich wollte es nicht‘, nichts – so wie er mich angeschaut hat, wollte er etwas sagen.

Jeden Abend frage ich mich, wo mein Sohn ist. Er ist weg, für immer. Weil er sich für ein Mädchen eingesetzt hat. Was mich heute aber sehr gefreut hat und mir so viel Kraft gibt: dass so viele Freunde meines Sohnes da waren. Sie können uns den Schmerz nicht nehmen, aber sie zeigen uns: Wir sind da, wir stehen euch bei. Und das tut so gut, dafür möchte ich mich sehr bedanken.“

Freifahrtschein-Urteil“: Josés Mutter nach dem Freispruch: „So ein Urteil ermutigt die Falschen“

„Die Gründe, die der Richter für Notwehr genannt hat, die sind lächerlich. Ich kann es immer noch nicht fassen. Es hat jetzt wirklich einen Freifahrtschein gegeben. Demnach darf jetzt jeder Mensch ruhig ein Küchenmesser mit sich tragen, weil es keine Waffe ist.

So ein Urteil ermutigt genau die Falschen. Ganz nach dem Motto: Ihr dürft rausgehen, nehmt euch ein Messer mit, bewaffnet euch. Sobald ihr bedroht werdet, klärt das nicht wie damals mit Händen und Füßen und geht hinterher ein Bierchen trinken – nein, nehmt ruhig ein Messer und stecht zu.

Es war Notwehr. Nein, das war es nicht. Schon in der Schule wird Kindern erklärt, dass man sich nicht bewaffnen soll. Ich als Mutter habe jetzt das Gefühl, dass auch ich etwas falsch gemacht habe. Ich habe meinen Kindern immer erklärt, das sind Waffen. Passt auf, ihr schneidet euch, ihr tut jemandem damit weh. Deshalb hat mein Sohn natürlich kein Messer bei sich getragen.

Ich gehe in Revision. Der Richter wollte nicht mal wissen, wie alt der Täter ist. Man stelle sich mal vor, er ist älter als 21, dann hat dieser Richter doch gar nichts zu sagen, es wäre das falsche Gericht.“

Sozialprävention!

Die Strafzwecktheorie beschäftigt sich mit der Legitimation von Strafjustiz und dem Sinn und Zweck staatlicher Sanktionen. Die  so genannte positive Generalprävention „soll das Vertrauen der Gesellschaft in die Rechtsordnung stärken“. Ziel ist dabei „die Einübung der Rechtstreue als Lerneffekt“, der Vertrauenseffekt, der sich ergibt, wenn der Bürger sieht, dass das Recht sich durchsetzt und der Befriedigungseffekt auf das Rechtsbewusstsein der Zivilgesellschaft.

Josés Mutter:

„Wie viele von unseren Kindern sollen denn noch sterben, bevor die Politiker endlich kapieren, dass sie viel mehr für die Integration der Flüchtlinge tun müssen?

Das Schlimmste ist: Ich beneide den Täter. Er war der Letzte, der meinen Sohn lebend gesehen, seine letzten Worte gehört, seinen letzten Atemzug gesehen hat. Ich wäre so gerne da gewesen, hätte José festgehalten und ihm gesagt: Ich liebe Dich“.

Wie würde wohl im Umkehrschluss das Urteil im Lichte afghanischer Sozialprävention ausfallen?

Nachtrag:

Kleiner Strafrechtsexkurs speziell für Richter Michael Beier aus Münster in NRW von PI-NEWS-Autor Johannes Daniels, Wirtschaftsjurist, Strafrecht, LMU München:

In einem umfassenden Gutachten sollte zunächst die grundsätzliche Zuständigkeit der „Jugendstrafkammer“ bei dem laut eigenen Angaben „18-jährigen Täter“ festgestellt werden. An die Rechtmäßigkeit des „Schuldausschließungsgrundes“ sind dann erhöhte Beurteilungsmaßstäbe anzulegen.

Intensiver Notwehrexzess:

Eine Notwehr im Sinne des § 32 StGB liegt vor, wenn eine gebotene Verteidigungshandlung erforderlich ist, um einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Die Rechtsprechung beschränkt den Anwendungsbereich des § 33 StGB („überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken“) auf einen gegenwärtigen Angriff, bei dem das erforderliche Maß der Verteidigung überschritten wird. Ist ein intensiver Notwehrexzess gegeben, liegt die eigentliche Notwehrlage objektiv vor, das heißt, Notwehr wäre im konkreten Fall angemessen. Überschreitet jedoch der Täter das dafür erforderliche Maß (25-cm-Messer aus Jackentasche), liegen KEINE Schuldausschließungsgründe vor – der Täter ist nach deutschem Strafrecht schuldig.

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218 KOMMENTARE

  1. Ja natürlich, war doch gar nichts anderes zu erwarten. Der Affenghane hätte noch nicht mal einen Anwalt gebraucht für diesen Freispruch!
    Der Richter würde sich doch nicht im Falle einer normalen Verurteilung als Nazi beschimpfen lassen und seine Karriere aufs Spiel setzen.

  2. …man stelle sich vor ein DEUTSCHER hätte einen sog. „Flüchtling“ 6 * ein „Küchenmesser“ in den Körper gerammt… ich denke man hätte dann eher die „besondere Schwere der Schuld“ von Seiten der politisch weisungsgebundenen „Justiz“ (also dem wahren BODENSATZ DEUTSCHLANDS) diskutiert… und selbstverständlich hätten sich hunderte „Volksvertreter“ medial gegen den Deutschen gewendet… eine Gedenkminute im Bundestag halte ich ebenfalls nicht für ausgeschlossen…

  3. .

    Betrifft: So gibt es nie wieder milde Urteile
    .

    1.) Evtl. wurde Richter aus Umfeld des Angeklagten bedroht.

    2.) Lösung: Richter Anonymus (über Monitor zugeschaltet und verpixelt) spricht hartes Urteil.
    .

  4. Was haben wir in Deutschland nur für bescheuerte Richter. Hoffentlich werden diese eines Tages mal für ihre Schandurteile zur Verantwortung gezogen.

  5. Das muss eine riesiger Machtapparat sein, der das alles leitet. Die Politik, die Presse, die Medien, die Justiz … alles gleichgeschaltet. Wer steckt dahinter. Es muss eine übergeordnete Kraft sein, die weite Teile Europas und Deutschland so steuert.
    An „Alles ist Merkels Schuld“ glaub ich bald nicht mehr. Da steckt was ganz anderes dahinter, aber was?

  6. So und nur so wird der dumm-dödelige toleranzbesoffene Willkommens-Michel wohl lernen, was da auf ihn zukommen wird.

  7. Die Wahrheit über Asyltouristen ist dem Staat egal. Anders als das Aufenthaltsgesetz stellt das merkeldeutsche Asylrecht Falschangaben zur Identität nicht unter Strafe. Lügt ein Hollander, der in der BRD ein Aufenthaltsstatus möchte, macht er sich strafbar. Lügt ein Asyltourist tut er es nicht und gilt es als Notlüge. https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus187454400/Migration-Die-Wahrheit-ueber-Asylbewerber-ist-dem-Staat-egal.html?source=k143_control.capping.sondergruppe-lage-1.1.187454400
    Meine Abneigung gegen dieses verlogenen Pack in Berlijn en Brussel groeit met de dag.

  8. Hat die kinderlose StudienabbrecherIx und wohlstandsverzogene Zahnarzttochter Claudia Fatima Roth schon dem islamischen Ritualmörder Seyed M. die Einbürgerungsurkunde überreicht?

  9. Würde mich nicht wundern, wenn es sich bei dem Richter, der für dieses Skandalurteil verantwortlich ist, um einen LinksGRÜNEN Alt68er handelt.

    Die Stadt Münster ist leider voll von dieser Spezies.

    Wir müssen jedenfalls alles daran setzen, dass dieses Urteil aufgehoben wird und dafür sorgen, dass er die Strafe bekommt, die für diese Tat üblich ist, bzw. üblich sein sollte.

    Es kann nicht sein, dass der jetzt weiter hier rum läuft und sich das nächste Opfer holt.

    Ist der Aufenthaltsort von diesem Seyed bekannt? 😉

    Ich frage nur aus Angst, nicht dass ich mich in den Stadtteil verirre und dann selbst ein Messer im Bauch habe, weil ich zu Deutsch aussehe und deshalb aus Notwehr erstochen werde.

  10. In Affenghanistan hätte man den Kerl sofort aufgehangen. Deshalb darf er hierbleiben und als freier Mann jetzt wieder unsere Sozialleistungen abgrasen. Was sind wir doch für ein Drecksland geworden, bäh. 🙁

  11. Ja klar sieht der „18-Jährige“ nicht so aus, als hätte er die Dreißig längst überschritten. Wirklich nicht.

  12. „Freya- 22. Januar 2019 at 19:45
    Aber schon krass: 6 Messerstiche ins Herz = Notwehr“

    Das Opfer ist bestimmt dauernd hineingefallen oder -gelaufen 🙁

    Ich habe so ein Mitleid für die Mutter. Flüchtet nach Deutschland, baut sich und der Familie ein neues Leben auf, stellt selber was auf die Beine – und dann kommt so ein degeneriertes Wesen, nimmt ihr das Kind und wird zum „Opfer“ *könnte nur noch kotzen*

  13. Sechsmal zugestochen – Notwehr?

    Bei der „anschließenden Rangelei“ zückte Seyed heimtückisch sein traditionelles Küchenmesser mit 14-Zentimeter-Klinge und stach damit sechsmal kurz hintereinander auf den Oberkörper seines Kontrahenten ein. Ein Notarzt konnte später nur noch seinen Tod feststellen. Ein gezielter Stich des Merkel-Gastes hatte das Herz getroffen.

    Selbst dann, wenn wir anfänglich Notwehr unterstellen würden, dürfte bei bis zu 6 (!) Stichen eher eine Notwehrüberschreitung vorgelegen haben. Auf Notwehr zu plädieren, scheint mir, Schwitzkasten hin oder her, in der Tat völlig an den Haaren herbeigezogen zu sein und würde vor einem ordentlichen Gericht, vorausgesetzt der Täter wäre ein Deutscher gewesen, wohl kaum jemals durchgehen, und das wäre auch richtig so.

    Der sonst so gerne verurteilte Rassismus ist demnach auch bei der „bunten“ Gerichtsbarkeit endgültig angekommen. Genau so etwas nennt man bei Vorsatz Strafvereitelung im Amt. Gut zu wissen.

  14. Die islamischen Ritualmörder von Daniel Hillig aus Chemnitz sind alle auf freiem Fuß. Daniel Hillig wurde, als er mit 25 Messerstichen durch einen #Merkelmohammedaner abgeschlachtet wurde, noch zwei Begleiter bei sich, die mit schweren Verletzungen eingeliefert wurden.

    Bis heute wissen wir nichts über deren Schicksal. Sind sie noch am Leben und falls ja, warum treten sie nicht an die Öffentlichkeit? Werden sie von der sächsischen Justiz oder Polizei oder Staatsregierung eingeschüchtert?

  15. Ok, wir haben da jetzt also einen afghanischen Mörder, der unter Angabe eines falschen Geburtsdatum sein Aufenthaltsrecht in Deutschland erschlichen hat, Frauen belästigt und weiterhin frei rumläuft.

    Aber wichtig ist natürlich, dass das die bösen Rechten nicht missbrauchen und dass die AfD unter die Obhut des Verfassungsschutzes genommen wird.

    Staatsversagen? Irgendjemand?

  16. @ Eurabier 22. Januar 2019 at 19:51

    Die Täter werden keien Strafe bekommen. Wie so oft bei Moslems.

  17. Abartiges perverses Urteil. Das Leid, unfassbar. Ich weiß warum meine Töchter striktes Umgangsverbot mit Negern, Ficklingen, Götzenanbetern, Affghanen, Arabern haben. Keinen Kontakt. Ich würde….laufen wenn eine dieser Bestien meine Töchter auch nur ansprechen würde. So anstoßend diese Justiz. Freisler ist ein Dreck dagegen. Dankeschön auch an die Junx und Mädels vom VS die Patrioten fertigmachen wollen. Bonhoeffer, Scholl…..usw usf. Götz von Berlichingen.

  18. Schwer zu sagen, aber vielleicht hat der Richter ja auch gemeint, daß nur ein toter Flüchtligshelfer ein guter Flüchtigshelfer ist?

  19. Mit einem hat die Mutter Recht: Das IST ein Freifahrtschein. Frage mich, ob dem Richter das nicht klar ist. Womit sie aber Unrecht hat, ist, dass wir „noch mehr für die Integration der Flüchtlinge tun müssen“, damit so etwas nicht passiert. Das müssen wir nicht. Wir müssen die abschieben, dann KANN so etwas gar nicht mehr passieren, auch wenn das den Jungen und all die anderen Opfer, die der ganze Wahnsinn schon gekostet hat, natürlich nicht mehr lebendig macht. Mein Beileid an die Familie.

  20. Übrigens läßt sich das Alter eines Menschen immer forensisch eingrenzen! Dabei wäre mir egal, ob der nur über 30 oder mehr in Richtung 40 Jahre alt ist, aber wenn wir in einem Rechtsstaat leben würden, würden mindestens 30-Jährige nicht nach dem Jugendstrafrecht verurteilt!
    Drecksrepublik!

  21. Das schlimme an der Sache ist, dass immer mehr Menschen zu der Überzeugung kommen, dass der Staat sie nicht mehr schützt. Damit bröckelt das Gewaltmonopol des Staates, da jeder sich selbst verteidigen oder rächen will.

    Das Ergebnis ist irgendwann Anarchie, ein Albtraum für jede zivilisierte Gesellschaft.

  22. Eine Frage; wenn ein Deutscher dies Messer hätte gehabt und gestochen…
    Wie hätte dann die Richterschaft entschieden?
    Allein, dass solch eine Frage gestellt werden muss, allein das zeigt den kompletten Offenbarungseid des heutigen Polit-Regimes.

    Ich weiß, das Merkel-Regime will uns bis auf das Blut reizen mit solchem offenen Unrecht. Das braucht es nicht, wehe, wehe, das Volk beginnt zu murren laut und dann kommt nur noch Friede den Hütten…

  23. Zufallsfund, weil auch Ochtrup:

    Polizei Steinfurt

    POL-ST: Ochtrup, 10-jähriges Mädchen vermisst gemeldet (Bild)
    (Bild zeigt junge Kopftuchtrulla —>???)

    Aha, neue Masche, Trick 17:

    Ochtrup (ots)

    Am Mittwochnachmittag (16.01.2019) ist die 10-jährige Marijam B. (siehe Bild) von ihren Eltern als vermisst gemeldet worden. Ihr derzeitiger Aufenthaltsort ist der Polizei nicht bekannt.

    Die Polizei hat das familiäre Umfeld und mögliche Aufenthaltsorte überprüft sowie andere Behörden in die Fahndungsmaßnahmen eingebunden. Hinweise auf eine konkrete Gefährdung der 10-Jährigen haben sich bisher nicht ergeben, können aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

    Der Familie der Vermissten (Eltern und Geschwister) war zuvor von der Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt mitgeteilt worden, dass am 17.01.2019 eine Rücküberstellung nach dem Dublin-Abkommen nach Finnland erfolgen sollte. Bei einer geplanten Rückführung vor einigen Monaten war die 10-Jährige ebenfalls von ihren Eltern als vermisst gemeldet worden, wodurch die aufenthaltsbeendende Maßnahme der Ausländerbehörde ausgesetzt werden musste. Seinerzeit hielt sich die Vermisste bei Bekannten der Familie in Recklinghausen auf.

    Die Polizei sucht Zeugen, die Angaben zum Aufenthalt der 10-Jährigen machen können. Hinweise bitte an die Polizei in Ochtrup, Telefon 02553/9356-4155.

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43526/4173238

  24. Ein Küchenmesser darf man nach dem Waffenrecht mit sich führen, auch wenn es sozial-ethisch fraglich ist.

    DAS ist zur Abwechslung mal eine für viele sich bedroht fühlende Bürger SEHR hilfreiche Aussage eines deutschen Gerichts.

  25. GOLEO 22. Januar 2019 at 19:44
    „Das muss eine riesiger Machtapparat sein, der das alles leitet. Die Politik, die Presse, die Medien, die Justiz … alles gleichgeschaltet. Wer steckt dahinter.“

    Bald 30 J. Hirnwäsche, angefangen in der Schule von GEW-Lehrern, in einem Staat unter Führung einer in die SBZ umgesiedelte und sozialisierte FDJlerin hat ihre Wirkung nicht verfehlt: Eine perfekte gelenkte Volksdemokratie. War heute bei ntv wieder hautnah zu spüren mit Sondersendungen für die neueste Marotte der Deutschen Umwelt Hilfe: Schneckentempo auf Hitlers Autobahnen. Deutschland täglich beim Versuch der Selbstversenkung zu zuschauen ist immer wieder ein Erlebnis. Es ist wie mit dem berliner Flugplatz Willy Brand, sogar dies bringt die BundesverweserIn nur quälend langsam zu Stande.

  26. Der Richter gehört in den Knast wegen Rechtsbeugung und Beihilfe zum Mord und Strafvereitelung im Amt !
    Ein Skandal ohne Ende !
    Hat er Merkels Pisse getrunken ??

  27. Die deutsch-franösische Freundschaft funktioniert

    Heute in Aaachen Demonstranten mit gelben Westen und zweisprachige Rufe
    „Haut ab, haut ab, Macron demission“

    https://twitter.com/dushanwegner/status/1087679097143205888?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E1087679097143205888&ref_url=https%3A%2F%2Fkopp-report.de%2F

    Das Europa der Vaterländer funktioniert!
    Ich könnte wetten, dass das noch viel besser funktioniert, wenn Merkel und Macron endlich abhauen.

  28. @ matrixx 22. Januar 2019 at 19:51

    „Hannover schafft den Lehrer und den Wähler ab

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article187461840/Geschlechtergerechte-Sprache-Hannover-schafft-den-Lehrer-ab.htmlAus Lehrern werden in Hannover also Lehrende, aus Wählern Wählende, aus Teilnehmern Personen.“

    „Aus Lehrern werden in Hannover also Lehrende, aus Wählern Wählende, aus Teilnehmern Personen.“

    WELT

    Ein Lehrender ist jemand in dem Zeitraum, in dem er etwas lehrt. Am Abend ist der Lehrende dann aber ein Schlafender oder ein Fernsehschauender. Die Personen müßten nach der Logik dieser Tollhäuser dann ausschließlich Frauen sein.

    Eine gesunde Gemeinschaft verplemperte keine Zeit, sich mit den Halluzinationen von Geisteskranken auseinanderzusetzen. Eine solche jagte die Dschändergeisteskranken entweder mit Dachlatten aus dem Lande oder verbrächte diese auf die Geschlossene.

  29. Lavinia 19:56

    Nö nicht abschieben. Conan der Barbar mal gesehen? Keine Mühle, unten wird der Dynamo gedreht. Sauberer als Atomkraft etc. Anketten und dann laufen die bis zum bitteren Ende und produzieren Strom. Wer nicht läuft wird aussortiert. GULAG DE LUXE.

  30. Wir erinnern uns: Für das Ankokeln einer Moscheetür in Dresden gab es für den deutschen Täter knapp zehn Jahre Haft.

  31. Interessant, dass ein Schwitzkasten den Einsatz eines Messers, mit gleich 6 Stichen juristisch rechtfertigt. In meiner nächsten Notwehrsituation, werde ich das Urteil des Herrn Beier dann als geltende Referenz heranziehen.

  32. Hallo Zuri Ariel,

    es war mal zu lesen, dass Israel einige tausend
    unangenehme Zeitgenossen ausweisen wollte.

    Was ist daraus geworden?

    Shalo?m

  33. Starost 20:04

    Waffen sind doch scheiße. Hübsch zusammen schlagen und treten. Das macht viel mehr Spaß. Zu spüren wenn die Gesichtsknochen brechen wenn man rein schlägt oder reintritt. UNBEZAHLBARE FREUDE.

  34. .

    3.) Medizinisches Gutachten über wahres Alter des Angeklagten, wie sieht es damit aus ?

    4.) Skelettalter, Handwurzelknochen, Zahnstatus etc. .
    .

  35. Der portugiesisch-stämmige Helfer José war Vorsitzender des Jugendparlaments von Ochtrup

    Das Opfer war also Portugiese. War das nun eine fremdenfeindliche Tat?
    Dann wird sie auch als rechte Gewalt in der PKS geführt.

    Schwesig hatte absolut recht: In Deutschland herrscht ein fremdenfeindliches Klima, überall lauern die Rechten und Nazis.
    Mehr Geld im Kampf gegen Rechts!

  36. Heutzutage
    muss man halt
    den veränderten Bedingungen
    einfach Rechnung tragen.
    das ist nicht mehr unser Land,
    da müssen wir solche Urteile
    akzeptieren und aufpassen,
    dass wir nicht in ähnliche
    Situationen kommen.

  37. Ein genetischer Kackhaufen aus Affenghanistan wurde von einem Drecksack in Robe freigesprochen. Das Urteil soll jedem schon länger hier lebenden zeigen, „seht, was ihr uns Wert seid. Gar nichts!
    Ihr könnt ruhig abgestochen werden von Menschen aus der Steinzeit, wichtig ist nur, ihr haltet die Schnauze und erarbeitet die Steuern, die wir schön verbraten können“.
    Und die so Unterworfenen? Freuen sich auf Samstag, wo sie Bundesliga gucken und bei Aldi das Fleisch schön billig einkaufen können. Während ihre Kinder von Grün-Rot-Bekloppten ins Hirn gehämmert bekommen, sie seien an allem Missgeschick dieser Welt schuld und – als weiße Menschen – völlig wertlos und zur Ausrottung bestimmt, was die so Malträtierten nicht nur akzeptieren, sondern sich direkt dafür engagieren.
    Was für eine unschöne Epoche.

  38. @ Tom62 22. Januar 2019 at 19:51

    „Der sonst so gerne verurteilte Rassismus ist demnach auch bei der „bunten“ Gerichtsbarkeit endgültig angekommen.“

    Die herrschenden BUNT-Bolschewisten sind Antirassisten. Antirassismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.

    Bin ein proweißer Rassist, ich will hier in unserem deutschen Vaterland zusammen mit Unseresgleichen (biologisch Ähnlichen) leben. Rassismus ist der kollektive Selbsterhaltungstrieb eines Volkes. Besteht ein Volk nicht zum größten Teil aus Rassisten, kann es sich bald aus der Geschichte verabschieden.

  39. @ friedel_1830 22. Januar 2019 at 20:11

    Falsche Angaben sind nicht strafbar. Alles weitere wie Jugendstrafrecht bauen rauf auf.

  40. Also im Prinzip hat er ihm zuerst eine HalalBierFlasche auf dem Schaedel zerschlagen und danach mit einem SolingerHalalMesser wie Vieh abgestochen. Und er wollte dies, denn er kam zu der Verabredung.
    Das ist Mord mit Vorsatz und Lebenslang ist geboten.
    Was sind das fuer Richter ?
    Die wissen wohl wo sein Haus wohnt und seine Frau ueber den Tag bleibt.

  41. Die nächste Bestie vor Gericht, Neger aus Gambia. Das sind einfach nur entsetzliche Gestalten, die mit Menschen nichts zu haben.

    Sie war an jenem Juli-Tag um 5 Uhr auf dem Weg zur Frühschicht, als sie ein Radfahrer überholte, der neben sich ein weiteres Rad schob. „Er hielt mich an, schmiss meine Tasche auf den Boden“, erinnerte sich die Nebenklägerin. „Ich fragte auf Englisch: ‚Was willst du von mir?‘ Er sagte: ‚Sei ruhig, i fuck you‘.“
    „Er machte mir die Hose auf und drehte mich um. Ich musste mich am Fahrrad festhalten, während er sich an mir ver­griff. Ich hatte Todesangst, ich dachte, ich muss sterben.“ Nach unendlich erscheinen­den sieben Minuten schickte er sie mit einer abfälligen Handbe­wegung fort. (…)

    Eine Familie, die ihm Monate zuvor mal bei ei­nem Behördengang geholfen hatte, stalkte er immer wieder und verfolgte sie bis in den Garten. Um 14.30 Uhr drück­te er sich laut Anklage durch die Hecke und ging auf die im Planschbecken sitzende Tochter zu. Die Mutter konnte das Kind gerade noch packen und sich im Kinderzimmer verschanzen.

    Nachdem er mehrfach gegen eine verschlossene Tür ge­schlagen und herumgeschri­en hatte, zog er zum nächs­ten Haus und trommelte dort auf der Motorhaube eines Au­tos herum. Als sich die Besit­zerin ihm in den Weg stellte, fuhr Fabakary D. ihr mit der Hand am Oberschenkel ent­lang zum Schritt und sagte „I love you“.

    https://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/prozess-in-memmingen-asylbewerber-wegen-vergewaltigung-vor-gericht-59689482.bild.html

  42. Eine schlimme Sache, aber man sollte jetzt nicht den Fehler machen, irgendwelchen ewiggestrigen Rechten in die Hände zu spielen. Der Rechtsstaat hat entschieden und sich die Entscheidung sicher nicht leicht gemacht.
    Man sollte jetzt alles dafür tun, daß der Angeklagte wieder in einen regulären Alltag finden kann und ihn in die Nähe möglichst vieler in der Flüchtlingshilfe engagierter Mensch*X*Innen/div bringen, die sich um seine Integration kümmern bzw. vice versa.

  43. Ja, liebe Deutsche. Die Umfragenwerte für die AfD fallen, liest man heute in der tz/Merkur. Die Stasi-Beobachtung wird das Ziel schon erreichen und mit solchen Urteilen bekommt man nur das, was man will. Die Zustände, die Politik, die man wählt.

  44. Bei der „anschließenden Rangelei“ zückte Seyed heimtückisch sein traditionelles Küchenmesser mit 14-Zentimeter-Klinge und stach damit sechsmal kurz hintereinander auf den Oberkörper seines Kontrahenten ein.
    ———-
    Ich habe sowas neulich mal gesehen. Das ist keine Notwehr, sondern so gehen Geübte vor – mit Tötungsabsicht.

  45. Starost 22. Januar 2019 at 20:04

    Ein Küchenmesser darf man nach dem Waffenrecht mit sich führen, auch wenn es sozial-ethisch fraglich ist.

    DAS ist zur Abwechslung mal eine für viele sich bedroht fühlende Bürger SEHR hilfreiche Aussage eines deutschen Gerichts.

    Da würde ich mich aber nicht darauf verlassen.
    Gemäß WaffG §42a stellt das Führen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm ein Verstoß dar. Bußgeld bis zu € 10.000!

  46. Was ist eigentlich die Strafe in seiner Heimat für Mord ? Weiß das hier jemand? Es ist ja wohl total arrogant die deutsche Rechtsprechung kulturunsensibel anzuwenden. Doppelehe geht ja jetzt auch …

  47. Da staunt (selbst) der Fachmann (Messerfachkraft),
    und der Laie (Bürge/r) wundert sich.

    Das liegt wohl in der „Lesart“ bzw. Beliebigkeit dt. Gesetze.

    „Im Namen des Deutschen Volkes“ sind solche Skandalurteile sicher nicht.

  48. also wenn die Staatsanwaltschaft nicht in Revision geht, weiss ich es bald echt nicht mehr.
    ZTumal die geforderten 3 Jahre Haft von der Staatsanwaötschaft auch schon viel zu wenig sind. Es hätte ein Altersgutachten gemacht werden müssen.
    Ansonsten es war eiskalter Mord….dieser war auch beabsichtigt, da das Messer mitgeführt wurde.
    Der Prozess muss komplett neu gemacht werden! Jenachdem hat der Tuppes auch die Kurve gekratzt…
    Was passiert mit dem, wenn der durch die Gassen und Straßen läuft, kann mir nicht vorstellen, dass Freunde und Angehörige das auf sich beruhen lassen…
    Sollte die Staatsanwaltschaft in Revision gehen und das Urteil bestätigt werden, kann der deutsche Staat, samt Justiz mich echt mal! Können die mich zwar schon lange, habe das Vertrauen schon lange verloren, bzw. ab dem selbsttätig denkfähigen Alter nie gehabt, aber jetzt mal so richtig. muss ich schauen wo ich noch mehr persl. Widerstand leisten kann! Ich bin mal wieder stinkesauer, bzw. wars schon gestern als das wer hier publik machte…

    Meine Meinung!

  49. Ben Shalom 20:14

    Nee Atomschlag auf Deutschland. Ich renne mit Freude in den Blitz. 5 Gigatonnen pro Quadratmeter bitte. Soviel wie nur geht. Lieber atomar fallen als unter der Knute dieser Bastarde zu leben. Deutschland kaputt, okay. Planet danach auch kaputt. Atomkrieg ja bitte.

  50. Der laut eigenen Angaben 18-jährige Afghane (geb. „1.1.2001“)[…]

    Wenn der 18 ist, bin ich der Kaiser von China.

  51. Flüchtlingshelfer von Flüchtling erstochen!?!?
    Ich wäre mehr erbost, wenn er das Mädchen ermurkst hätte.

  52. Wenn der Afghane sich ausschließlich mit dem Grund, Miranda zu schlagen, im Park eingefunden hat, handelt es sich schon nicht mehr um einen rechtswidrigen Angriff seitens Miranda. Denn er hat sich mittels Notwehr zuvor einem bevorstehenden Angriff widersetzt. Ergo kann sich der Afghane nicht mehr auf Notwehr berufen. Es wär nur noch zum Lachen, wenn’s nicht so traurig wär!

  53. Keiner sollte „Flüchtlingen“ helfen. Das geht sehr oft böse aus. Das Mindeste, was passieren kann, ist dass der Helfer ausgeplündert oder bestohlen wird(selbst im Bekanntenkreis erlebt, dann kam der Satz: „Der war doch so nett!“), das Schlimmste, dass er gemessert wird.
    Ich hoffe nur, dass sich nun viele von diesem Beispiel abgeschrocken fühlen und die Finger von den Merkel-Gästen lassen.
    Im übrigen sind gezielte Stiche ins Herz kein Akt einer panikartigen Notwehrreaktion. Der hat genau gewusst, was er getan hat.

  54. @Starost, genau das wollte ich auch schreiben – nun ist doch gerichtlich geklärt, daß ein Küchenmesser mitgeführt werden darf und im Zuge der Notwehr eingesetzt werden darf -> Freispruch wegen Notwehr.

    Es muß schon sehr schwer sein, mittlerweile in D wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt zu werden! Aber dann bitte auch auf die Deutschen ohne Mihigru anwenden.

    So wenig ich als juristischer Laie das Urteil gutheißen kann, so „beruhigt“ bin ich dennoch, daß ich jetzt mein Küchenmesserlein offiziell einstecken „darf“… und nicht vergessen: nie die Absicht dabei haben, es zur Selbstverteidigung einzusetzen! Und vielleicht vor Verlassen des Hauses grundsätzlich ein Schlückchen Alkohol zu sich nehmen, dann stehen die juristischen Chancen deutlich günstiger, wenn ich das richtig verstanden habe.

  55. Für Mamo A. aus Hannover gab es 2 Jahre und 8 Monate
    für 13 Messerstiche auf seine schwangere Freundin,
    die er aber nicht absitzen musste. Viel zu hart, diese Strafe.

    Aber wer wiederholt schwarz fährt, weil er keine Wohnung hat,
    bekommt drei Jahre, ohne Bewährung. Natürlich muss man Deutscher sein.

  56. Hier ein Ausschnitt aus dem Bericht im Focus zu den Zuwanderungszahlen.

    Die „Fortzüge“ liegen demnach höher als in den Vorjahren. So seien 2016 rund 1,37 und 2017 rund 1,13 Millionen Menschen weggezogen. Damit habe es nach dem „sehr hohen Wanderungsgewinn“ im Jahr 2015 von fast 1,14 Millionen Menschen „geringere Wanderungsgewinne“ von etwa einer halben Million Menschen 2016 und rund 400.000 Menschen 2017 gegeben, berichtet das RND weiter.

    „Wanderungsgewinne“ ? Wat is das denn ,bei diesen Menschen ?

  57. Plakatierer1 22. Januar 2019 at 20:23
    Starost 22. Januar 2019 at 20:04

    Ein Küchenmesser darf man nach dem Waffenrecht mit sich führen, auch wenn es sozial-ethisch fraglich ist.

    DAS ist zur Abwechslung mal eine für viele sich bedroht fühlende Bürger SEHR hilfreiche Aussage eines deutschen Gerichts.

    Da würde ich mich aber nicht darauf verlassen.
    Gemäß WaffG §42a stellt das Führen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm ein Verstoß dar. Bußgeld bis zu € 10.000!
    ……………

    Auch hier gibt es doch sicher eine „Lesart“ bzw. „Handlungsempfehlung“
    für dt. Vollzugsbeamte oder auch Gerichte.
    Deutschen ist eben Vieles untersagt, was NichtDeutschen im Namen ihrer
    freien Religionsausübung oder so zumindest nachgesehen wird.
    Vielleicht wollte der SichNotwehrende einfach nur zum Schächten ❓

    Und da kam dann was dazwischen, …..er war in Eile….

    Sarc. aus

  58. Der Richter dachte Zurecht: “ Wenn einer so blöde ist und sich als Flüchtlingshelfer betätigt, dann muß man ihm selbst nach seinem Tod noch eine mitgeben – und das mache ich jetzt mit ganzer Wucht dank meiner richterlichen Kraft!

  59. Mal ein Beispiel, wie es andersrum aussieht. Es ist schon Jahrzehnte her, noch vor der Wende. Da hat sich ein älterer Bekannter gegen zwei junge Araber gewehrt, und zwar mit einem Gehstock, der einen metallenen Knauf hatte. Daraufhin wurde der Senior wegen zuviel Notwehr zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Da er aber nicht unvermögend war, hat er sich einen erprobten Anwalt genommen, und wurde in der Revisionsverhandlung freigesprochen. Wie gesagt, das Geschehene ist schon lange her. Es hat aber Tradition, dass Ausländer vor Gericht mehr recht erhalten, als „schon länger hier Lebende“.

  60. die eigene Wohnung ist DEUTSCHLAND
    das eigene Grundstück ist DEUTSCHLAND
    das eigene Haus ist DEUTSCHLAND
    das eigene Auto ist DEUTSCHLAND

    der ganze Rest da draußen ist Niemands- und Feindesland, daß man heutzutage mit höchster Vorsicht und Sicherheitsmaßnahmen genießen muss. Am besten nur noch betreten, wenn man unbedingt muss (arbeiten, einkaufen, Ämter).

  61. Autodidakt 22. Januar 2019 at 20:23
    Was passiert mit dem, wenn der durch die Gassen und Straßen läuft, kann mir nicht vorstellen, dass Freunde und Angehörige das auf sich beruhen lassen…

    Das ist absolut richtig. Wenn Sie mal die Zeitung aufschlagen, dann erfahren Sie, daß der Unschuldige angesichts allerorten marodierender Hassnazi-Banden seines Lebens nicht mehr sicher wäre. Es passiert ja so viel, und meist sind es toxisch-männliche aufgeladene Nazis, von denen es bestimmt mindestens ganz viele überall gibt, die verantwortlich sind.
    Kurzum, der Unschuldige sollte umgesiedelt werden, z.B. nach Berlin, da kann er sich vielleicht (auch wenn es dort natürlich wegen vieler Gewalthassnazis auch gefährlich ist) in einem sicheren Umfeld eine neue, integrierte Existenz aufbauen, vielleicht ein Studium anfangen (er ist ja erst 18, hat sein Leben vor sich).
    Zwar sind in Berlin die Wohnung knapp und auch teuer, aber, irgendwo findet sich bestimmt ein gemeinnütziger Verein, der aus Steuergeldern eine Wohnung für den Unschuldigen anmieten kann.

  62. Hm, also nach BGH-Rechtsprechung führt ein „Hochrüsten“ (also hier Mitnahme des Messers) nicht zu einer Einschränkung des Notwehrrechts – welches grundsätzlich auch nicht unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten eingeschränkt ist. Eine tödliche Notwehr gegen den „Schwitzkasten“ ist nicht ausgeschlossen.

    Es wäre interessant zu wissen, was das Gericht für die Annehme des „Schwitzkastens“ anführt. Rein von der rechtlichen Würdigung ist die Entscheidung schon nachvollziehbar.

  63. @Heidelbergerin

    Gerade als Frau solltes Du auf alle Fälle was spitzes und scharfes mitführen. Am besten, du beginnst zusätzlich eine Kampfsportausbildung.

  64. Füge noch hinzu, dass sollte es mal zu einer großen Wende kommen, die Justiz selbst angeklagt wird, sprich vor den Kadi muss…und die Urteile grecht „Im Namen Des Volkes“ oben anführen!
    Solche Urteile….nein, es ist denen bewusst, dass sie zu unrecht „urteilen“, und niemals „Im Namen Des Volkes“!
    Habe grade dieses Zitat im Kopf, sollte ziemlich jeder kennen:

    „Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
    vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
    Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
    dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.“

    ( wie ich grade las, ist dieses Zitat nicht von Körner, angeblich von 1990, keine Ahnung… )

    TROTZDEM!
    Möge dieser Tag alsbald kommen…

    Meine Meinung!

  65. Wie sieht’s aus mit der Verhältnismäßigkeit? Strafen in Deutschland dürfen nur in Verhältnismäßigkeit zu anderen Urteilen gesprochen werden.

  66. Nichts anderes hab ich erwartet.
    Naja, steckt meine Familie mal in Schwierigkeiten, rufe ich keine Polizei und gebe nichts auf Richter. Ich kläre das persönlich. Nur Selbstjustiz bringt noch etwas Gerechtigkeit.

  67. plakatierer1 22. Januar 2019 at 20:23

    Starost 22. Januar 2019 at 20:04

    Ein Küchenmesser darf man nach dem Waffenrecht mit sich führen, auch wenn es sozial-ethisch fraglich ist.

    DAS ist zur Abwechslung mal eine für viele sich bedroht fühlende Bürger SEHR hilfreiche Aussage eines deutschen Gerichts.

    Da würde ich mich aber nicht darauf verlassen.
    Gemäß WaffG §42a stellt das Führen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm ein Verstoß dar. Bußgeld bis zu € 10.000!
    ——————————-

    Ist nicht ganz korrekt, schau dir § 42a Abs. 3 an.

  68. Warum sind seine Augen unkenntlich gemacht? Ich will sehen wie der Froschficker wirklich aussieht, um ihn vielleicht mal persönlich kennenzulernen.

  69. Die Mutter des Ermordeten möchte, daß wir mehr dafür tun, um Afghanen hier zu integrieren? Nicht mal die unmittelbar von Afghanengewalt betroffenen Menschen, können einen klaren Gedanken fassen.

  70. Im Dschungelcamp wurde auch ein schönes neues Wort kreiert:

    OpferIn

    Wer sich zu fein ist, sowas zu guggen, kurze Inhaltsangabe:
    Evelyn aus Düsseldorf wurde von einem toupettragenden Italiener namens Domenico verarscht.
    Nun ist sie OpferIn.
    Beide sprechen türkdeutsch. Die Düsseldorferin und der Italiener. Isch schwör.

    😯

  71. Das „Hochrüsten“ im Hinblick auf eine erwartete Notwehrlage soll nach Ansichten in der Literatur zu einer Einschränkung des Notwehrrechts führen. Der BGH sieht es anders. Wenn also eine Notwehrlage da war und der Angriff in Form des Schwitzkastens rechtswidrig (was nach dem vorherigen Angriff, der seinerseits rechtswidrig war der Fall sein dürfte), durfte grundsätzlich auch das Messer eingesetzt werden.

    Die springende Punkt ist hier halt die Frage des „Schwitzkastens“.

  72. Wer hier in Deutschland noch was von Rechtsstaat faselt, hat nicht mehr alle Tassen im Schrank.

  73. Ich versetze mich in die Rolle eines solchen „Schutzsuchenden“, der freigesprochen und in die Freiheit entlassen wird, obwohl er heimtückisch ein Messer zieht und 6x zusticht.

    Ich versetze mich in die Rolle eines solchen „Schutzsuchenden“, der einem Mädchen penetrant nachstellt und ein NEIN nicht akzeptiert weil er Widerspruch von Frauen nicht gewohnt ist, stattdessen also weiter macht, dass Mädchen verfolgt, belästigt, unter Druck setzt, terrorisiert.

    Und ich versetze mich in die Rolle eines solchen „Schutzsuchenden“, der oftmals nicht die hellste Kerze ist, in seinem heimatlichen Shithole kaum eine Schule besucht hat, jedoch streng muslimisch aufgewachsen ist, in Kategorien wie „Gläubig“ und „Ungläubig“ denkt (also gute, edle Menschen und schlechte, minderwertige Menschen) …und frage mich, welche Botschaft kommt bei diesem Stück Scheiße in Menschengestalt wohl an? Welche Erkenntnis zieht er aus diesem Freispruch?

    Reue? Selbstzweifel? Ein eventuelles Umdenken? Die rückständigen, vom Shithole mitgebrachten Wertevorstellungen vielleicht mal in Frage stellen?

    Mitnichten. Er spaziert mit einem breiten Grinsen in seinem affghanischen Inzestgesicht aus dem Gerichtssaal heraus und denkt: Alles richtig gemacht. Ich hab mir nichts vorzuwerfen, sonst wäre ich ja vom weichgespülten Kuffar-Richter nicht frei gesprochen worden. Hier im Land der Ungläubigen kann ich mir alles leisten. Belästigen, zustechen, töten, fucken große Brüste usw. Alles ist erlaubt. Mir passiert nichts.

  74. Alles Glaubenssache!
    Ein unglaubliches Urteil, welches der leichtgläubige Richter dem Rechtgläubigen gibt, der einen Ungläubigen ermordet hat.

  75. @kitajima
    Das ist der intensiven Propaganda geschuldet. Denn, die Goldstücke sind IMMER die Guten, auch wenn das eigene Fleisch und Blut abgetötet wird.

  76. Frage an den hochverehrten Herrn Richter:
    Wenn bei ansonsten gleicher Konstellation der Seyed nicht Seyed gehießen hätte sondern Schorsch-Karl, gerne „Freiwild“ hören würde und schon mal bei Pegida mitgelatscht wäre, hätte es da auch einen Freispruch gegeben ??

  77. @Jens Eits
    Denk erst an die Botschaft dieses Urteils an seine Stammesbrüder. Die werden sich sicherlich ein Beispiel an der Tat und dem Urteil nehmen.

  78. Der Richter aus Münster(Westf.) hat ein Fanal gesetzt was sich unter den „Neuhinzugekommenden“ aber auch unter denen, die bereits auf gepackten Koffern bzw. Pappkartons sitzen, bis zum letzten Negerkral schnell herumsprechen („whatsappen“) wird.
    Das „Opfa“ war in der Flüchtlingshilfe tätig und somit nicht ganz ahnungslos und hat sich körperlich überschätzt selbst wenn er ein paar Unzen schwerer ist.

  79. Im Jahre 2009 hatte auch PI über den Prozess und das Urteil gegen den Münchner Sven G. berichtet. Der Informatik-Student wurde von einer Ausländer-Bande überfallen und überlebte dank Einsatz eines „Neck-Knife“ – womit er einen der Angreifer erheblich verletzte. Drei Jahre und 9 Monate ohne Bewährung. Und der Richter hat einen bekannten Namen. Vorsocht – Link zum SPIEGEL (Die sogenannten „Serben“ im Artikel sond dem Vornamen nach wohl Moslems aus dem Kosovo.)

  80. VivaEspaña 22. Januar 2019 at 20:51

    Im Dschungelcamp wurde auch ein schönes neues Wort kreiert:

    OpferIn

    Wer sich zu fein ist, sowas zu guggen, kurze Inhaltsangabe:
    Evelyn aus Düsseldorf wurde von einem toupettragenden Italiener namens Domenico verarscht.
    Nun ist sie OpferIn.
    Beide sprechen türkdeutsch. Die Düsseldorferin und der Italiener. Isch schwör.
    ———-
    Evelyn ist Polin und ihr ex-Vogelnest musste als Zweiter gehen!

  81. @ Selbsthilfegruppe 22. Januar 2019 at 21:00

    „Die NWO-Agenda duldet weder Freiheit noch Wahrheit noch Individualismus.“

    Die NWO, die NWO,
    Die macht uns alle heil und froh.

    Die Denunziation des Selbsterhaltungstriebes unserer weißen Völker geht ursprünglich auf den bolschewistischen Massenmörder Lew Bronstein („Trotzky“) zurück. Dieser hat den Begriff „Rassismus“ mit extrem negativer Konnotation in die Umlaufbahn gebracht.

  82. Solche Urteile (als Jurist mit 2.Staatsexamen Ende der Achtziger kann ich darüber nur staunen) mit extrem weiter Anwendung des § 32 StGB sind normal in Zeiten des Moslemtsunamis und des Bevölkerungaustausches. Müssen wir uns mit abfinden. Und das tut die deutsche Bevölkerung ja auch wie im Rausch, andernfalls müsste die AFD längst bei 50% sein.

  83. Babieca 22. Januar 2019 at 20:16
    Die nächste Bestie vor Gericht, Neger aus Gambia. Das sind einfach nur entsetzliche Gestalten, die mit Menschen nichts zu haben.
    Sie war an jenem Juli-Tag um 5 Uhr auf dem Weg zur Frühschicht, als sie ein Radfahrer überholte, der neben sich ein weiteres Rad schob. „Er hielt mich an, schmiss meine Tasche auf den Boden“, erinnerte sich die Nebenklägerin. „Ich fragte auf Englisch: ‚Was willst du von mir?‘ Er sagte: ‚Sei ruhig, i fuck you‘.“
    „Er machte mir die Hose auf und drehte mich um. Ich musste mich am Fahrrad festhalten, während er sich an mir ver­griff. I

    Klingt für mich nach Aufforderung und klarer Wiollensbekundung durch den Gambier „I will fuck you“ nach freiwillig mitgemacht – Eben eine noch etwas fremde neukulturelle „Werbemethode“, aber ich denke der Gambier wird wohl freigesprochen …

  84. „Todesfall in Schönberg kein Mord

    Nach dem tödlichen Schuss auf eine 39 Jahre alte Frau beim Silvesterfeuerwerk in Schönberg gehen die Ermittler nicht länger von einer gezielten Tötung aus. Im direkten Umfeld der Frau habe man „keinerlei Motiv feststellen können“, sagte Oberstaatsanwalt Axel Bieler am Dienstag.“

    http://www.kn-online.de/Lokales/Ploen/Staatsanwaltschaft-Silvester-Todesfall-in-Schoenberg-kein-Mord

    Ach. Ein recht voreiliger Schluss. Im „direkten Umfeld keinerlei Motive“? Wie sieht es im nicht-direkten Umfeld aus, in dem sich mittlerweile massenhaft Waffenträger im öffentlichen Raum herumtreiben?

    „Den bisherigen Erkenntnissen zufolge gebe es zwei wahrscheinliche Szenarien, sagte Bieler: Möglich sei, dass der Täter auf etwas ganz anderes – beispielsweise ein Straßenschild – gezielt habe „und dabei schlichtweg sein Ziel verfehlt hat“. Oder aber er habe „irgendwo ins Nirgendwo“ schießen wollen und dabei die Frau getroffen.“

    Was für „Erkenntnisse“, was für „Szenarien“, absolut glaubhaft. Da ballert jemand Silvester mit einer scharfen Waffe herum und „zielt“ auf „Straßenschilder“ oder, süffisant formuliert, „irgendwo ins Nirgendwo“, das kommt ja dauernd vor, ein Missgeschick… Man darf also ganz beruhigt sein und den Fall für erledigt erklären:

    „Die Mutter von drei kleinen Kindern hatte in der Silvesternacht mit ihrem Mann vor der Tür das Feuerwerk genießen wollen. Nach wenigen Minuten brach sie tödlich getroffen zusammen. Im Kopf der Frau wurden Metallsplitter gefunden. Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass ein Kleinkalibergeschoss die 39-Jährige getroffen hat. Genauere Hinweise auf die Waffe gebe es aber derzeit nicht, sagte Bieler – es könne sich um eine Pistole, einen Revolver oder ein Gewehr gehandelt haben.“

  85. Den Richter sollte man sich gut merken!
    Es kommen vielleicht noch einmal Zeiten wo solche Leute zur Rechenschaft gezogen werden können!

  86. „Wie viele von unseren Kindern sollen denn noch sterben, bevor die Politiker endlich kapieren, dass sie viel mehr für die Integration der Flüchtlinge tun müssen?“

    OK.
    Sacken lassen.
    Zu spät.
    Mein Kopf hat jetzt eine Beule, so eine Tischplatte ist härter als man denkt.

  87. Bei diesem „Urteil“ versuche ich mir ernsthalft klar zu machen, daß das kein Hollywood-Streifen ist sondern hier bei uns in Deutschland im Jahre 2019 die Realität ist.

    Ist schwierig, verdammt schwierig.

  88. Apropos Münster,

    gibts eigentlich was neues zu der Amokfahrt mit dem VW California Campingbus des deutschen Jens R. im April letzten Jahrs in Münster¿

    Fast 1 Jahr schweigen im (Blätter)Walde…wie bei sehr vielen anderen Geschehnissen auch…

    p.s.: die Wiedertäufer-Käfige an St. Lamberti hängen ja immer noch…
    Auszug:
    „Als „Wiedertäufer-Käfige“ bezeichnet der Volksmund drei eiserne Körbe an der Südseite des Turms der Lambertikirche, die zu einer touristischen Attraktion und zu einem Wahrzeichen der Stadt Münster geworden sind.
    Eiserne (oder auch hölzerne) Körbe dienten in der mittelalterlichen Strafjustiz vielerorten dazu, lebende Delinquenten oder ihre Leichname nach der Hinrichtung zur Schau zu stellen. Diese öffentliche Präsentation hatte neben dem Abschreckungseffekt den Zweck einer Strafverschärfung, denn der Körper des Hingerichteten wurde so wenigstens zeitweise der Bestattung entzogen. Eisenkörbe, in denen Delinquenten zur Strafe ausgestellt wurden, gab es in Münster am Pranger als sogenanntes „Rollhäuschen“ und an der Wasser-Wippe vor dem Mauritztor…“

    http://wiki.muenster.org/index.php/Wiedert%C3%A4ufer-K%C3%A4fige

  89. plakatierer1, 22. Januar 2019 at 20:23
    „[…] Da würde ich mich aber nicht darauf verlassen.
    Gemäß WaffG §42a stellt das Führen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm ein Verstoß dar. Bußgeld bis zu € 10.000! […]“

    Prof. Pfeiffer hat doch mal in etwa gesagt, daß die Leute in ihren Heimatländern nicht auf die Polizei vertrauen (können), weswegen sie Messer bei sich trügen, um sich im Angriffsfalle verteidigen zu können.

    Und daß die Leute das deshalb bei uns auch machen …

    Das müssen WIR doch verstehen!
    – – – – –

    Daß man jemanden umbringt/umbringen kann, wenn man ihm z. B. Hals oder Herz sticht, haben die selbstverständlich noch nie gehört …

  90. Bin auf die Kriminalitätsstatistik für 2018 gespannt. Ob die überhaupt noch rausgegeben wird?

  91. Wubi 22. Januar 2019 at 21:32
    Kein Konzert gegen Rechts nötig diesmal, da mainstreamkonform.

    Da ist man sich noch nicht einig. Ein rechtsradikaler Hintergrund ist so lange gegeben, bis er nicht 100%ig ausgeschlossen werden kann. Und das kann dauern. Einige Verbrechen werden auch erst Jahre, sogar Jahrzehnte, später als die rechtsradikalen Taten erkannt, die sie waren.
    Besser wäre, vorsichtshalber schon mal ein paar B-Bands zum Konzert zu laden, Pur oder Tic Tac Toe. Sicher ist sicher.
    Und überhaupt, was für ein schlimmer Rassenhassgewaltnazi müssen sie sein, um ein Konzert gegen Rechts nicht per se, immer und anlasslos für notwendig zu halten?

  92. Und was lernt der wahrscheinlich älteste 18-Jährige der Welt daraus? — Ihm wurde von deutscher Linkssprechung bestätigt, dass er, wie laut Klo-ran, nichts Falsches gemacht hat!!

    Und er wird es wieder tun! Garantiert!

    Aber, sehr geehrter Herr Richter Michael Beier, vergessen Sie bloß nicht, dass das folgende auch für SIE gilt:

    Koran, 33:61 — (Sie sind) verflucht. Wo immer sie angetroffen werden, werden sie ergriffen und massakriert.

  93. Das ist alles nur noch ein miserabler WITZ!!! Solche Typen hängt man in einem gesunden Land am nächsten Baum auf. Ich könnte nur noch kotzen.

  94. Der Überlieferung nach ist der KORAN vom arabischen Mond- und Kriegsgott Al-Lah (!!) selbst vom Himmel (= vom Mond) auf die Erde geworfen worden. Der Koran ist als direktes Wort Al-Lahs zu verstehen. Deshalb ist es Erdbewohnern verboten, den Koran zu kritisieren, weil sie damit Al-Lah kritisieren und sich klüger als dieser aufspielen würden. (https://legacy.quran.com)
    Koran, 3:2 — Allah – es gibt keinen Gott außer Ihm, dem Ewig-Lebenden und Erhalter der Existenz.
    Koran, 3:3 — Er hat dir das Buch mit der Wahrheit [= Koran] herabgesandt, das zu bestätigen, was vor diesem (offenbart) war. Und Er hat (auch) zuvor die Tora und das Evangelium [= die Bibel] herabgesandt,
    Koran, 3:4 — als Rechtleitung für die Menschen. Und Er hat den Unterschied [zu Tora und Bibel im Koran] offenbart. Gewiß, diejenigen, die Allahs Zeichen verleugnen, für sie wird es strenge Strafe geben. Allah ist Allmächtig und Besitzer von Vergeltungsgewalt.
    Koran, 9:33 — Er ist es, Der Seinen Gesandten [= Mohammed] mit der Führung und der Religion der Wahrheit [= Islam] geschickt hat, um sie über alle Religionen zu erheben, auch wenn es den Götzendienern [= Juden, Christen] zuwider ist.
    Koran, 3:7 — Er ist es, Der das Buch [= Koran] zu euch herabgesandt hat. In ihm sind eindeutige Verse – sie sind der Kern des Buches (…).
    Koran, 43:3 — Wahrlich, Wir haben ihn zu einem Koran in arabischer Sprache gemacht, auf dass ihr (ihn) verstehen möget. [Mohammed (570–632 nach Christus) hielt arabisch offensichtlich für die Weltsprache.]
    Koran, 18:27 — Und verlies, was dir von der Schrift deines Herrn (= Al-Lah) eingegeben worden ist! Es gibt niemanden, der seine Worte abändern könnte.
    Koran, 2:2 — Dies ist das Buch, an dem es keinen Zweifel gibt, (es ist) eine Rechtleitung für die [Mond-]Gottesfürchtigen.
    Koran, 6:34 — Und es gibt niemand, der die Worte Allahs abändern könnte.

    Martin Luther: „Der Koran ist nicht von Gott und ist gotteslästerlich, er ist Frucht eines Planes der Finsternis zur Verführung der Menschen. Ihrer verderbten Neigungen wird hier geschmeichelt und Raum gegeben, es wird keine Veränderung zum Guten bezweckt noch bewirkt! Welche Verantwortlichkeit lädt sich dabei der Mensch auf, der an einen so schmutzigen, an Sünde liebenden, mordenden gesinnten und alles Schlechte mit dem Deckmantel der Religion zu deckenden Propheten glaubt! Das heißt ja wahrlich Gott lästern und ihn verabscheuenswert und unrein machen!“

    Aus diesem Grund ist der ISLAM nicht reformierbar:
    Koran, 3:100 — O die ihr glaubt, wenn ihr einer Gruppe von denen gehorcht, denen die Schrift gegeben wurde [= Juden, Christen], werden sie euch, nachdem ihr den Glauben [= Islam] (angenommen) habt, wieder zu Ungläubigen machen.
    Koran, 3:90 — Jene (aber), die ungläubig werden, nachdem sie den Glauben (angenommen) haben, und hierauf an Unglauben zunehmen, deren Reue wird nicht angenommen werden, und jene sind die Irregehenden.
    Koran, 4:150 — Diejenigen, die Allah und Seine Gesandten verleugnen und zwischen Allah und Seinen Gesandten einen Unterschied machen wollen und sagen: „Wir glauben an die einen und verleugnen die anderen“, und einen Weg dazwischen einschlagen wollen,
    Koran, 4:151 — das sind die wahren Ungläubigen. Und für die Ungläubigen haben Wir schmachvolle Strafe bereitet.
    Koran, 33:60 — Wenn nicht die Heuchler [= Nicht-Moslems] und diejenigen, in deren Herzen Krankheit ist, und diejenigen, die beunruhigende Gerüchte [über den Islam] verbreiten, (damit) aufhören, werden Wir dich [= jeden einzelnen Moslem] ganz gewiß gegen sie antreiben. Hierauf werden sie nur noch kurze Zeit deine Nachbarn sein.
    Koran, 2:217 — Wer aber unter euch sich von seiner Religion [= Islam] abkehrt und dann als Ungläubiger stirbt – das sind diejenigen, deren Werke im Diesseits und im Jenseits hinfällig werden. Sie werden Kameraden im Feuer sein und ewig darin bleiben.

    Recep Tayyip Erdogan (Präsident der Türkei): „Es gibt keinen moderaten oder nicht-moderaten Islam. Islam ist Islam und damit hat es sich.“ (2008)

    Eugen Abler (CDU): „Wir haben den Islam unterschätzt. 80 Prozent der Asylbewerber sind Muslime. Sie haben meist keine realistische Vorstellung von Menschenrechten, Demokratie und freiheitlicher Ordnung. Frauen sind nicht gleichberechtigt. Der Islam kennt aus seiner Heimat keine Toleranz gegen andere Religionen. Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Doch wenn es so weiter geht, gehört Deutschland in einigen Jahrzehnten zum Islam. Erdogan will die Islamisierung auch in Deutschland vorantreiben. Dabei spielen auch in Deutschland die von der Türkei unterstützten Moscheen für die Radikalisierung von Islamisten weiterhin eine zentrale Rolle. Dieser Islam ist totalitär, da er das gesamte Leben der Menschen beherrschen will. Das private wie das öffentliche und das politische. Der Islam möchte unsere Staatsform zerstören. Für ihn gibt es nur zwei Sorten von Menschen: gläubige Moslems und Ungläubige. Christen sind Ungläubige, die man laut Koran belügen, betrügen und töten darf. Ich warne ausdrücklich vor einer Verharmlosung der Islamisierung.” (Rede beim CDU-Parteitag 2016)

    (HG5, Version 19.1.2019)

  95. gonger 22. Januar 2019 at 21:47
    Die geht zurück, die geht zurück…
    Also ich fange mal an: In Hamburg geht die Kriminalität zurück, sagt der NDDR3 im Regionalmagazin „Hamburg-Journal“

    Wow, das ist der Effekt, den die neue Bevölkerung auf dieses Land hat. Der Anteil der notorisch diebischen und gewalttätigen länger Hierlebenden geht zurück und verschiebt sich täglich hin zu einer friedlichen, rationalen und ehrlichen Bevölkerung von nochnichtsolang Hierlebenden.
    Das Land wird sich radikal verändern. Zum Guten natürlich! Freuen wir uns drauf! Wenn alle Hierschonlängergelebthabenden erstmal im Altenheim sind, wird es mangels körperlicher Voraussetzungen keine Kriminalität mehr geben.

  96. Und allgemein: Was sind 3, 6 oder 10 Jahre für so ein Arschloch, das einen Menschen einfach so kaltblütig absticht?!? Und dann noch in einem Land, wo es nicht hergehört auf Kosten der Deutschen Bürger…

  97. ttps://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2019/bus-ueberrollt-maedchen-nach-attacke-durch-fluechtling/#comments

  98. Die Tat passt ins Bild. Dennoch habe ich eine andere Darstellung der Geschichte gelesen, bei der der getötete Jose nicht ganz so gut wegkommt. Wie auch immer: Bodycount + 1.

  99. DerDude1977 22. Januar 2019 at 22:00
    Das ist alles nur noch ein miserabler WITZ!!! Solche Typen hängt man in einem gesunden Land am nächsten Baum auf. Ich könnte nur noch kotzen.

    Da widerspreche ich. In einem gesunden Land sticht man sich nicht gegenseitig ab. In einem Scheißlochland wird spontan und standesgerichtlich entschieden. Die Gesundheit eines Landes hängt nicht von der Schärfe der Strafe ab, sondern von der in ihm vorherrschenden Kultur. Die war bei uns mal ganz gut, als sich Menschen noch mit ihren Nachbarn identifizieren konnten, eine Erziehung geniessen durften und sich das Problem der gegenseitigen Abstecherei, Vergewaltigung und körperlichen Konfliktsuche und -lösung erst gar nicht gestellt hat.
    Die Erinnerung an derartige Zustände wird allmählich verblassen, zukünftige Generationen werden, wenn sie von den Zuständen in den ehemaligen Deutschlands Ost und West erfahren, dies als erfundene Legende abtun. Stattdessen ruft man dan halt nach Zuständen, wie sie in den Scheißlochländern der Zuwanderer herrschen. Hurra, dort würde „die Familie dafür sorgen, daß“ und so weiter. Traurig.

  100. @gonger, 22. Januar 2019 at 21:47
    „Die geht zurück, die geht zurück…
    Also ich fange mal an: In Hamburg geht die Kriminalität zurück, sagt der NDDR3 im Regionalmagazin „Hamburg-Journal“:“
    – – – – –
    Glaube im Bereich Mord/Tötung, Sexualdelikte, Drogen sieht das anders aus. Die mischen da immer den Kleinscheiss mit rein; Wohnungstüren werden halt immer stabiler ausgestattet -> Einbrüche runter.

  101. Dieser Satz ist weder neu noch von mir, und er ist anscheinend in vielen Hirnen noch nicht angekommen:

    Die Regierung führt Krieg gegen das eigene Volk, und kriminelle Ausländer sind ihre Soldaten.

  102. Wenn man Soldaten mit rechtlichen Folgen oder gar mit Verurteilung bedroht, können sie nicht kämpfen.

  103. Verzeihung, aber ist das nicht schon Mord wenn man Jemanden planvoll und aus niederen Beweggründen umbringt?
    Wenn ein weißer nicht dem Islam verfallener Mensch ein Küchenmesser mit sich herumschleppt gilt das bereits als Vorsatz.
    Und wieso zum Teufel wird nicht einwandfrei festgestellt wie alt er ungefähr ist?
    Ist so etwas nicht wichtig für das Gericht?

  104. Tja, da kommt einem selbst das beste Abendessen wieder hoch. Merkels 68er Richter erlauben Merkels Scheinasylanten jetzt also ganz offiziell die geplante und heimtückische Ermordung von Mitbürgern, denn nichts anderes als Mord ist es, wenn jemand ein Küchenmesser mit an einen Ort nimmt, an dem er sich auf eine gezielt von ihm geplante und durch eine vorangegangene sexuelle Belästigung provozierte, körperliche Auseinandersetzung einzulassen gedenkt. Das dann völlig weltfremd als „Notwehr“ darzustellen, obwohl gleich drei glaubwürdige und während der Tat anwesende Augenzeugen übereinstimmend berichten, dass nichts dergleichen wahr ist, und obwohl durch Gerichtsmediziner eindeutig nachgewiesen wurde, dass der Täter hinterrücks und ohne dass das Opfer in der Lage gewesen wäre mit einem solchen Messerangriff zu rechnen oder darauf zu reagieren, sechsmal ganz gezielt auf die Herzgegend eingestochen hat, ist eine eindeutige Rechtsbeugung und Begünstigung schwerer Straftaten. Der Richter dürfte nach so einem Unrechtsurteil eigentlich nie wieder ein Gerichtsgebäude betreten, es sei denn er nimmt auf der Anklagebank statt auf der Richterbank Platz. Zudem ist es einmal mehr frappierend, wie ein optisch mindestens nach Anfang Dreißig aussehender Erwachsener mal wieder als „Jugendlicher“ verkauft wird, obwohl sicherlich mit geringstem medizinischen Aufwand nachzuweisen gewesen wäre, dass er die 21 schon lange hinter sich hat und eigentlich nach Erwachsenenstrafrecht und vor einer Schwurgerichtskammer statt der Jugendkammer hätte angeklagt werden müssen. Die kennen ihre Pappenheimer dann auch besser und können zumindest manchmal noch einen Mord von Notwehr unterscheiden. Man kann nur hoffen, dass die Berufung der Eltern des bedauernswerten Opfers Erfolg haben und zu einer Verurteilung führen wird. Mal ganz abgesehen davon, dass abgelehnte Scheinasylanten, die derart straffällig werden, das Land sowieso schnellstmöglich in Abschiebeflieger verlassen sollten.

  105. Von den Integrationshelfern wird erwartet das sie mit „viel Herzblut“ bei der Sache sind.

    DAS hab ich mir jetzt nicht ausgedacht, sondern es wird wirklich so im Berufsangebot formuliert, man solle für die „Sache brennen“.

    Zitat einer Integrationsbeauftragten:
    Mit der zweiten Flüchtlingswelle, der der Schwarzafrikaner 2017, hätten sich auch die Anforderungen verändert. Heute würden Ehrenamtliche mit Französisch-Kenntnissen und junge Männer gebraucht, die über eine Sache ins Gespräch kommen und helfen können: Sei es in einer ehrenamtlichen Fahrradwerkstatt oder aber beim „Offenen Esszimmer“, wenn Deutsche in ihre Wohnungen einladen und dort gemeinsam gegessen wird. Eines aber sei nach ihren Erfahrungen unabdingbar: „Man muss für die Sache brennen.“

  106. MAN MAG ES KAUM GLAUBEN,

    DIE NEO-DDR NIMMT GESTALT AN:

    Staatsratsvorsitzende/r (Merkelowa),
    sozialistische Einheitspartei(en),
    Unrechtsjustiz, regimetreue Gesinnungsjustiz,
    marode Infrastruktur (Brücken, Straßen usw.),
    Lebensmittel-Lieferschwierigkeiten (Marktkf.-Edeka),
    Erziehung z. „demokrat.“ Sozialismus in Schulen, Unis usw.,
    wer die „falsche“ Gesinnung hat, kann keine Karriere machen,
    Firmeninhabern, „Kapitalisten“ das Leben schwer machen,
    Christentum schlecht machen, außer, Kirchen sind regimetreu,
    flächendeckend Kitas, Mütter ins Berufsleben drängen,
    Autos verdrängen, verteufeln, statt unlieferbar, wie in d. DDR,
    Neo-DDR-Globalismus, statt DDR-Internationalismus,
    Unterstützung u. Liebe zu „Palästinensern“,
    regimetreue Medien u. Briefing der Journaille
    gegenseitiges Bespitzeln u. Anschwärzen,
    Gesinnungsschnüffelei,
    Wohnungsmangel

  107. @ Baldur7 22. Januar 2019 at 22:42

    Sind Sie irre, den korantreuen Krieger u. Mörder zu feiern,
    dessen Verbrechen zu relativieren? Sie sollten sich schämen!
    Pfui Teufel! Was sind Sie nur für ein Monster?

  108. ich habe es glaube ich schon mal geschrieben: Ich wünsche dem Affghanen, dass er mal an den richtigen kommt und seinen Richtern, dass sie mal an den Affghanen kommen

  109. Moralist 22. Januar 2019 at 19:41; Wie war das in Dräsdn mit Marwa. Der kriegte keine Notwehr (obwohl leicht plemplem), ich weiss jetzt nicht mehr wie lange er verurteilt wurde. Lebenslang würd mich nicht wundern.

    Erbsensuppe mit fettem Schweinefleisch 22. Januar 2019 at 19:48; So eine Stadt gibts in Holland auch, die soll aber richtiger Monster heissen.

    Tom62 22. Januar 2019 at 19:51; Ein 14cm langes Messer ist seit rund nem Dutzend Jahren ein unters Waffengesetz fallender verbotener Gegenstand. Allein deshalb ists schon Mord, mit gemeingefährlichen Mitteln ist ein Mordmerkmal. Da war eben Dräsdn der Grund, weshalb das eingeführt wurde.

    Ihab Kaharem -Nazi- 22. Januar 2019 at 20:36; Da gabs doch mal den Fall in Garching, bei dem der Überfallene in irklicher Notwehr irgendein Minimesser

  110. @ Maria-Bernhardine

    Und Sie sind irre, irgendeinem antideutschen Stück Abfall hinterherzujammern.
    Den Musel und den Auftrags-Richter gleich mit entsorgen, dann passt das.

    Seinen Feinden jammert man nicht hinterher.
    Muss mal deutlich gesagt werden!
    Schönen Abend noch.

  111. wenn ich die Mutter oder Vater von dem ermordeten wäre, würde ich den typen ausfindig machen und um die Ecke bringen. ganz einfach

  112. DAS IST SCHARIA-JUSTIZ!!!

    WENN EIN MOSLEM EINEN „KAFIR“ UMBRINGT,

    WIRD DER MOSLEM NICHT BESTRAFT, DENN

    WAS DIE „UNGLÄUBIGEN“ ZEUGEN VORBRINGEN,

    ZÄHLT NICHT FÜR KADI & MOSLEMS: ISLAMISCHE

    HERRENMENSCHEN HABEN IMMER RECHT.

    FÜR MOSLEM SEYED WAR DAS OPFER NUR EIN

    „KAFIR“, EIN MINDERWERTIGER LEBENSUNWERTER MENSCH,

    DER SICH FÜR DIE „KAFIRA“ EINSETZTE, DIE DOCH ALS

    FREIWILD JEDEM MOSLEM ZUSTEHE (KORAN 33,59); JOSÉ

    NUR EIN HUND, SCHLIMMER ALS VIEH (KORAN 7,175 -179)

    DER ES IHM, DEM VON AL-LAH GEADELTEN, GEWAGT HATTE

    ZU WIDERSPRECHEN…

    Siehe auch Fai: https://de.wikipedia.org/wiki/Fai%27

  113. Ihab Kaharem -Nazi- 22. Januar 2019 at 20:36; Da gabs doch mal den Fall in Garching, bei dem der Überfallene in wirklicher Notwehr irgendein Minimesser mit so 5cm Klingenlänge zur Verteidigung benutzte. Der wurde von Richter Götzl (genau der von NSU) zu wimre 3 3/4 Jahren Gefängnis verurteilt. Da bei kam aber niemand zu Tode, lediglich der ANgreifer wurde, vermutlich nur leicht im Gesicht verletzt.

  114. @ Baldur7 22. Januar 2019 at 23:21

    Ich habe kein Interesse daran, daß das deutsche
    Unrechtsregime von solchen Unmenschen,
    wie Ihnen abgelöst wird. Ich will nämlich nicht, daß
    das deutsche Volk vom kalten Sozi-Regen in die
    Nazi-Traufe kommt.

  115. Mantis 22. Januar 2019 at 23:01
    Von den Integrationshelfern wird erwartet das sie mit „viel Herzblut“ bei der Sache sind.

    Zitat einer Integrationsbeauftragten:
    Mit der zweiten Flüchtlingswelle, der der Schwarzafrikaner 2017, hätten sich auch die Anforderungen verändert. Heute würden Ehrenamtliche mit Französisch-Kenntnissen und junge Männer gebraucht, die über eine Sache ins Gespräch kommen und helfen können: Sei es in einer ehrenamtlichen Fahrradwerkstatt oder aber beim „Offenen Esszimmer“,
    ————————
    Die Integrationsbeauftragte sollte also ebenfalls „französisch“ können und mit dem „Offenen Esszimmer“ ist wohl eher der Mund gemeint. Aus welcher Stadt/Kommune kommt so etwas? Perverser geht es nicht.

  116. Täterschutz steht bei unserer Justiz halt an erster Stelle. Na ja, zumindest wenn es sich um ausländische, vorzugsweise muslimische, Täter handelt. Das einzige was man da machen kann, ist wirklich immer viel Abstand von diesen Leuten zu halten.

  117. gonger 22. Januar 2019 at 23:30

    „Eines aber sei nach ihren Erfahrungen unabdingbar: „Man muss für die Sache brennen.“

    Dieser eine Satz sagt doch schon alles!
    Beinahe religiös…halte auch die andere Wange hin…

    Meine Meinung!

  118. Selbsthilfegruppe 22. Januar 2019 at 21:13; Komisch, da gabs doch vor nem Jahr an Silvester wars glaub ich nen Fall, wo jemand mitm Luftgewehr rumballerte und irgendein junges Mädchen tödlich am Hals verletzte.
    Der wurde zu ner langen Haftstrafe verurteilt, ich weiss jetzt nicht ob wegen Mord, wundern würds mich jedenfalls nicht.

  119. @ Autodidakt 22. Januar 2019 at 23:36

    … das ist natürl. naives Geschwätz. Aber man
    muß hier vorsichtig sein, näml. nicht den
    Täter entschuldigen, nicht sein Verbrechen
    rechtfertigen oder gar gutheißen.

  120. @ Baldur7 22. Januar 2019 at 23:39

    Wollen Sie etwa Millionen Deutsche ausrotten?
    Dann sind Sie nicht besser, als das Merkelregime.

  121. Sind wir wieder so weit, das Gerichte/Richter wegen einer vermeintlich “ Guten “ Ideologie Mörder schützen !! Genau so lief es im dritten Reich ! Dort wurde auch den Mördern ein Denkmal gesetzt und die Täter von den Gerichten als Gute NSDAP Anhänger dargestellt und mit Orden versehen ! Oder eben immer die Notwehr zugebilligt !
    Vor solchen Richtern und Gerichte graust es mir langsam !!
    Die halten sich heute wieder auf der richtigen Seite … wie sagte doch jemand , Gerichte sind die Hure , der Politik/er !!
    Ich hoffe, die Mutter geht in die Revision und ich finde, wir sollten in diesem Fall mit einer Geldspende behilflich sein !! Wer sieht hier die Möglichkeit, das man eine Spende überweisen kann !

  122. Bischof Voderholzer:
    Das christliche Abendland und die Verteidigung der Identität Europas
    17. Januar 2019 Abendländisches Erbe

    Der Bischof von Regensburg, Rudolf Voderholzer, hat in einer Rede den Begriff des christlichen Abendlandes gegen Angriffe verteidigt.

    In der gegenwärtigen politischen Lage stelle sich die Frage nach den Wurzeln und der Identität Europas, „an der jede Gestaltung seiner Zukunft wird anknüpfen müssen“. Bei Europa handele es sich nicht um „eine geographische oder wirtschaftliche Größe […] sondern um eine geistige Größe“:

    Die Seele Europas ist das Christentum, und deshalb ist es auch historisch exakt und verantwortbar, vom „christlichen Abendland“ zu sprechen. […] Europa hat eine Seele. Unsere Heimat hat eine Seele. Sie hat unsere Heimat so lebens- und so liebenswert gemacht. Es ist der christliche Glaube.“

    Die Begegnung zwischen dem griechischen und römischen Erbe der Antike und dem Christentum „hat Europa geschaffen und bleibt die Grundlage dessen, was man mit Recht Europa nennen kann“. Alle großen Werke, die das christliche Abendland ausmachen, würden im Christentum wurzeln.

    Über ein Jahrtausend lang sei das Erbe Europas aus dem christlichen Glauben heraus gewachsen, der die Seele des europäischen Menschen geprägt und ihm eine geistige und physische Heimat geschaffen habe…
    https://bundsanktmichael.org/2019/01/17/bischof-voderholzer-das-christliche-abendland-und-die-identitaet-europas/

  123. 18? Der Typ auf dem Bild ist eher 38 oder noch älter.
    Ich finde das Urteil unfair, ABER ich habe es inzwischen aufgegeben über die Todesfälle bei Personen aufzuregen, die sich selbst in Gefahr gebracht haben – sprich: Exfreundinnen dieser Typen, Flüchtlingshelfer, Sozialarbeiter und anderes Geschmeiß / andere Steigbügelhalter. Warum sollte ich um solche Menschen trauern? Sie sind der interne Feind und schlimmer als die „Flüchtlinge“, denn die nutzen nur die Optionen, die ihnen durch Merkels Steigbügelhalter offeriert werden. Also sollen sie sich doch massakrieren lassen. Ich kümmere mich nicht mehr!

  124. Maria-Bernhardine 22. Januar 2019 at 23:43
    @ Baldur7 22. Januar 2019 at 23:39
    Wollen Sie etwa Millionen Deutsche ausrotten?

    Ohne dem Vorschreiber in irgend einer Hinsicht in seinem Ansinnen beizupflichten, aber das sind keine Millionen. Die Kaste, die den Untergang dieses Landes befeuert, das sind eher einige Tausend.

  125. Wie soll ich das Urteil verstehen? Wer zusticht ist im Recht? Weiß der Richter überhaupt was er angerichtet hat?

  126. Martin Schmitt 23. Januar 2019 at 00:07

    Wie soll ich das Urteil verstehen? Wer zusticht ist im Recht? Weiß der Richter überhaupt was er angerichtet hat?
    _________________________________

    Nicht automatisch, Sie brauchen dazu ein Küchenmeser…(und ne Flasche, als letzte Warnung)

  127. Erbsensuppe mit fettem Schweinefleisch 22. Januar 2019 at 19:48

    Würde mich nicht wundern, wenn es sich bei dem Richter, der für dieses Skandalurteil verantwortlich ist, um einen LinksGRÜNEN Alt68er handelt.

    Die Stadt Münster ist leider voll von dieser Spezies.

    Wir müssen jedenfalls alles daran setzen, dass dieses Urteil aufgehoben wird und dafür sorgen, dass er die Strafe bekommt, die für diese Tat üblich ist, bzw. üblich sein sollte.

    Es kann nicht sein, dass der jetzt weiter hier rum läuft und sich das nächste Opfer holt.

    Ist der Aufenthaltsort von diesem Seyed bekannt? ?

    Ich frage nur aus Angst, nicht dass ich mich in den Stadtteil verirre und dann selbst ein Messer im Bauch habe, **weil ich zu Deutsch aussehe und deshalb aus Notwehr erstochen werde.
    ________________________________________________________

    **Krass

    :))

  128. Amos 22. Januar 2019 at 21:08

    Im Jahre 2009 hatte auch PI über den Prozess und das Urteil gegen den Münchner Sven G. berichtet. Der Informatik-Student wurde von einer Ausländer-Bande überfallen und überlebte dank Einsatz eines „Neck-Knife“ – womit er einen der Angreifer erheblich verletzte. Drei Jahre und 9 Monate ohne Bewährung. Und der Richter hat einen bekannten Namen.
    _______
    Warum den Namen nicht nennen – es war Richter Götzl, der auch den NSU-Prozess leitete.

  129. Diesen Schwitzkasten gab es auch bei mir in der Klasse bei Pausenrangeleien. Er war sogar sozusagen eine Standardprozedur, und eine verletzungsfreie passive, so lange nicht fest auf den Hals gedrückt wurde, was, wenn ich mich recht erinnere, nie geschah. Es ging ja ums Festhalten und Wehrlosmachen.

    Ob dieser Richter und seine weichlichen linken Gutmenschen-Kollegen in Zukunft auch die Schüler aus Flutlingsländer freisprechen werden, die sich dagegen mit tödlichen Messerstichen wehren werden?

  130. Starost 22. Januar 2019 at 20:04

    Ein Küchenmesser darf man nach dem Waffenrecht mit sich führen, auch wenn es sozial-ethisch fraglich ist.
    DAS ist zur Abwechslung mal eine für viele sich bedroht fühlende Bürger SEHR hilfreiche Aussage eines deutschen Gerichts.

    _________
    Vor allem ist diese grob fahrlässige, ja fatale Aussage eines Richters sehr hilfreich für alle Zugewanderten aus Ländern, wo das Messer Hauptargument bei Konflikten ist, wo also die bekannte Messerkultur zu Hause ist. Wo jeder 10jährige schon ein Messer einstecken hat, weil es zur „Ähre“ gehört.
    Und auf das deutsche Waffengesetz schxxxen die einfach nur drauf.

  131. Wie hätte das Urteil wohl gelautet, wenn nicht ein afghanischer Merkel-Gast, sondern ein böser Rechter sechs Mal zugestochen hätte…???

  132. @ kasalida 22. Januar 2019 at 20:17

    Ja, liebe Deutsche. Die Umfragenwerte für die AfD fallen, liest man heute in der tz/Merkur. Die Stasi-Beobachtung wird das Ziel schon erreichen …

    Keine Sorge, das ist nicht mehr als ein kleines Zwischentief mit einer durch die Verfassungsschutz-Keule vorübergehend leicht benommenen AfD. Macht auch nicht viel in diesen Tagen, da es noch Monate bis zu den nächsten Wahlen sind. Man sieht allerdings, welch gefährliche Propagandamacht das perfide System Merkel in Händen hält. Die Partei erholt sich rasch wieder – da bin ich mir sehr sicher. Seien wir doch ehrlich, auch die, die so gerne an der jungen Partei herum nölen. Wir alle wissen doch, das es nicht die geringste Alternative dazu gibt. Wer etwas anderes behauptet, hat wenig begriffen.

  133. Ach, was sollte man in diesem irren Lande denn noch erwarten?
    NWO und 68er werden ihre Vorhaben rücksichtslos umsetzen. Michel Schlafschaf wird’s nicht mehr begreifen und die Millionen Beamten-Verbrecher sind willige Helfer der NWO, nicht wissend, daß sie am Ende im wahrsten Sinne des Wortes auch kopflos dastehen werden.
    Wir haben nur eine einzige Überlebenschance:
    Irgend eine gigantische Katastrophe. Ob das ein Währungs- und Wirtschaftszusammenbruch mit anschließendem Bürgerkrieg sein wird, weiß ich aber auch nicht.
    Im Moment stehen wieder mal wir Sachsen am Pranger:
    https://www.welt.de/politik/deutschland/article187528292/Sachsen-Wenn-die-Rassenlehre-in-den-Bio-Unterricht-zurueckkehrt.html

  134. @ kasalida 22. Januar 2019 at 20:17

    Ja, liebe Deutsche. Die Umfragenwerte für die AfD fallen, liest man heute in der tz/Merkur. Die Stasi-Beobachtung wird das Ziel schon erreichen …
    ———————————————————————————————————————
    Das liegt daran, daß die Quantität der Ereignisse noch zu gering ist.
    Der Michel muß es erst persönlich spüren, wobei das natürlich auch keine Garantie für seine Erleuchtung ist. Er heißt nicht ohne Grund Schnarchmichel.

  135. Das liegt daran, daß die Quantität der Ereignisse noch zu gering ist.

    Ja ja, wenn noch mehr „Ereignisse“ stattfinden, wird die AFD an die Macht kommen und Deutschland wird wieder Deutschland. Vergesst es einfach. Die demogpraphischen Grundlagen sind längst (!) geschaffen. Damit werden sich die „Schonlängerhierlebenden“ arrangieren müssen. Keine AFD wird die nach WK2 zugewanderten Muslime wieder in ihre Heimatländer verfrachten, es ist schlicht und einfach nicht möglich. Es stellt sich die Frage, wie „wir“ als Minderheit in unserem ehemaligen Land weiterleben können und ob wir in dieser Minderheitenposition noch etwas von unserer ehemals vorhandenen Kultur bewahren können. Deutschland als territroriale ethnische Einheit ist bereits jetzt Vergangenheit, aber können oder wollen wir den kulturellen Teil unseres Erbes in der Diaspora bewahren?

  136. Erbsensuppe mit fettem Schweinefleisch 22. Januar 2019 at 19:48

    Würde mich nicht wundern, wenn es sich bei dem Richter, der für dieses Skandalurteil verantwortlich ist, um einen LinksGRÜNEN Alt68er handelt.

    Die Stadt Münster ist leider voll von dieser Spezies.

    Kleine Korrektur: Das ganze war in Ochtrup, ca. 40 km von Münster entfernt.

    Wuehlmaus 23. Januar 2019 at 02:33

    Seh ich auch so. Natürlich ist es ärgerlich, wenn die AfD u. a. wegen der Verfassungsschutzsache jetzt zurückfällt, jedenfalls im Westen. Aber solange außer der Europawahl keine Wahlen anstehen (in „Westdeutschland“), ist das nicht schlimm. Die Blockparteien hatten ja die ganze Zeit gehofft, die AfD noch VOR den Wahlen klein zu kriegen, aber das hat nicht funktioniert.
    Im Frühjahr 2021 stehen erst wieder wichtige Landtagswahlen an und dann im Herbst die Bundestagswahl. Bis dahin kann erstens viel passieren, was der AfD Wähler bringt, und zweitens muß jetzt organisatorisch/strukturell besser werden. Damit meine ich vor allem aktiv in den Landtagen (Ausschüsse etc.) und im Bundestag sein. Mit Anfragen nerven und für Aufklärung sorgen. Wieviel kommen über die Grenzen, Kriminalität usw…

  137. cybertobi
    22. Januar 2019 at 22:41
    Tja, da kommt einem selbst das beste Abendessen wieder hoch. Merkels 68er Richter erlauben Merkels Scheinasylanten jetzt also ganz offiziell die geplante und heimtückische Ermordung von Mitbürgern, denn nichts anderes als Mord ist es, wenn jemand ein Küchenmesser mit an einen Ort nimmt, an dem er sich auf eine gezielt von ihm geplante und durch eine vorangegangene sexuelle Belästigung provozierte, körperliche Auseinandersetzung einzulassen gedenkt. […]
    ======
    Das sehe ich zu 100% genau so!

  138. Was ist ein Menschenleben in Deutschland wert? Nichts!
    Wer schützt uns vor den aggressiven, eingewanderten Horden aus islamischen und afrikanischen Ländern? Niemand!
    Kann man der deutschen Justiz vertrauen? Nein!
    Muss man sich selbst bewaffnen und schützen? Ja

  139. Der Schlag mit der Flasche auf den Kopf hat doch erst dazu geführt, daß das Opfer der Täter in den angeblichen Schwitzkasten genommen hat.
    Der Täter hat also maßgeblich am Zustandekommen der Notwehrsituation mitgearbeitet

    Für mich ist der Schlag mit der Flasche bereits ein Notwehrexzeß.

    Die Justiz ist Deutschlands Untergang. Da kann man hingucken, wohin man will. Einwanderung, Merkel, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte …

  140. Die Schlüsse, die die Mutter zieht geben Anlaß dazu zu glauben, das es sich hier um eine sehr intelligemze und zivilisierte Frau handelt. Sie hat nur leider nicht verstanden, das in Deutschland die Goldstücke alle Rechte haben – die dürfen das.

    Ich glaube aber dennoch, das dieses Urteil kassiert wird. Die Begründungen sind so hanebüchen, das man selbst als Nichtjurist weiß, das 6 MEsserstiche definitiv KEINE Notwehr mehr sind. Ich glaube hier geht die Rechtsbeugung dann doch ein bischen zu weit. Hoffen wir, das die Mutter genügend finanzielle Mittel hat und / oder Unterstützer findet. um notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.

    Während man Tränengas verbietet, darf man mit Messern herumlaufen. Schon klar. Die Richtung ist eindeutig erkennbar…

  141. Wo ich richtig hassig reagiere:
    Wenn Ausländer hier mithelfen, diese illegalen Einwanderer (genannt Flüchtlinge), hier herzubringen, anzusiedeln, auszustatten, zu un5erstützen.
    DAS NEHME ICH ALS BELEIDIGUNG, KAMPFANSAGE, BEDROHUNG, VERACHTUNG, VERARSCHUNG, VERHÖHNUNG, BEVORMUNDUNG,
    VOR ALLEM ALS
    UNRECHTMÄßIGE EINMISCHUNG!!!

    Wo schon kein Privatmensch sich engagieren dürfte, meiner Meinung nach, da dürfte sich erstrecht kein Ausländer engagieren.
    Das ist Volksangelegenheit und geht andere einen Scheiß an.

    Haltet euch da gefälligst raus, wenn ihr ein harmonisches Miteinander mit uns wollt.

    Dasselbe gilt selbstverständlich für Deutsche im Ausland.

    Und wenn man diese Naivität dieser Mutter liest, O mein Gott, wie unwissend kann man heutzutage sein. Wie ignorant.

  142. Kirpal 22. Januar 2019 at 19:50
    Welcher Teufel hat diesen Richter nur geritten?

    …vermutlich wußte der Affengahne wo das Haus
    vom Richter wohnt. Wüßte ich auch gerne,
    wegen der Spontandemo tausender Opfer
    vor seiner Haustür.

  143. @ Diedeldie 23. Januar 2019 at 09:41

    Wie ein Kommunist oder Nazi fragen Sie
    zuerst nach dem Parteibuch eines Opfers.

    Was Sie vergessen, ist, daß ein Paßdeutscher
    sich vielleicht nur gut integrieren wollte u. das
    tun, was viele Deutsche machen, Fremde betütteln.
    Siehe die singhales. Flüchtlingshelferin Soopika
    Paramanathan, die von einem Nigerianer ermordet wurde.

    Es gibt auch zig halbmongolische Flüchtlingshelfer*Innen,
    die einen deutschen Vater haben. Zwar kein Flüchtlingshelfer,
    aber Johnny K. o.ä. wurde auch Opfer. Oder ist jmd. etwa
    ein höherwertigeres Opfer, wenn er einen deutschen Vater hat?

  144. @ schnuffelchen 23. Januar 2019 at 00:06

    …er zählt ja die Flüchtlingsbetütteler mit. Die ganze
    Invasorenhilfsindustrie ist riesig. Selbst wenn man die
    tausende Moslems aussiebt u. abschiebt, bleiben noch
    hunderttaussende Helfer, dann die Journalisten-,
    Schauspieler- u. Kirchenschäfchenmassen, Massen Helfer
    beim DRK, Johanniter, Malteser u. „Falschwähler“, da kommt
    man schon auf mehrere Millionen deutsche Gutmenschen.

  145. Marianne Bachmeier tötete den Mörder ihres Sohnes im Gerichtssaal.

    Das geht jetzt nicht mehr, weil man in den Gerichtssaal keine Waffe mehr hineinschmuggeln kann. Aber draußen, im Freien, wenn der Mörder freigelassen wurde …

  146. „Wo ich richtig hassig reagiere:
    Wenn Ausländer hier mithelfen, diese illegalen Einwanderer (genannt Flüchtlinge), hier herzubringen, anzusiedeln, auszustatten, zu un5erstützen.“
    ————————

    Seh ich auch so, hätt er sich doch dafür einsetzen sollen, dass mehr Invasoren in Portugal angesiedelt werden. Aber ihr Gastland betrachten Einwanderer irgendwie stets als großes Labor, in dem man einfach ein paar Reagenzgläser ineinander schütten kann, um zu sehen, was passiert.
    Diesmal hats Bumm gemacht. Pech gehabt. Next one.

  147. Ob sich der freie Mann nach Verlassen des Gerichts noch sicher fühlt? Wahrscheinlich, wahrscheinlich ist er zu doof zum Angsthaben. Aber ist es nicht nur noch eine Frage der Zeit, daß Bürger das Recht selbst in die Hand nehmen wollen, wenn solcherart offenkundig Unrecht gesprochen wird? Stellt Euch vor, der wackere José hätte Jihad geheißen und wäre der 7. Sohn eines libanesischen Clan-Vaters gewesen – Seyed Empunkt hätte nicht einmal die Ladung vor Gericht noch miterlebt.

  148. … und weil er im Voraus von der „Notwehr“ wusste hat er auch gleich sein Messer eingesteckt! Wie hätte man einen deutschen Täter behandelt? Dem hätte Vorsatz nachgewiesen, weil er mit einem Messer zu dem Treffen ging, bei dem hätte die „Verhältnismässigkeit“ zugeschlagen, weil ein Messer al eindeutige Waffe gegolten hätte.

  149. Henk Boil 23. Januar 2019 at 06:19
    Wir merken uns den Namen des berobten schariatischen Komplizen:
    Richter MICHAEL BEIER
    —————————-

    Solche „Richter“ sollten regelmäßig mit kritischen Mails eingemüllt werden! PI sollte regelmäßig die Adresse beilegen.
    Was motiviert übrigens deutsche Richer zu solchen Fehlurteilen? Die nackte Angst um ihr eigenes Wohlergehen! Wenn sie nämlich einen Kuffnucken mal ehrlich verdonnern würden, würde der Klan sie aufs Korn nehmen, und wehe dann!

  150. Da ist man nur noch geschockt. Aus Afghanistan kommen ja auch Kinder mit Vollbärten.
    Von da kommt das schlimmste pack.

  151. Irgendwie ahne ich, dass die Messerfachkraft aus Affkannixtan sich bald wünschen würde, man hätte sie eingebuchtet. Der Kloraner steunt ja jetzt auf Kosten von DummeDeutsche™ wieder frei rum.

    Vielleicht erweist es sich ja, dass der Richter ein weises „Urteil“ gefällt hat.

    Stichwort: „Nu isser halt auch tot.“

  152. In einem „dynamischen Geschehen“ habe er schließlich sechsmal kurz hintereinander zugestochen, um den Angriff abzuwehren. Das sei geboten gewesen und somit legitim.

    Gut zu wissen und gut das der Herr Vorsitzende Richter des Landgerichts Münster Klartext gesprochen hat! Machen wir alle jetzt genauso und werden uns exakt auf dieses Urteil berufen. Lassen wir also im Falle eines Falles eine Situation, in der wir kampfunfähig gemacht werden sollen, sich zu einem….dynamischen Geschehen entwickeln, dann ist Notwehr in Form einer sechsmal kurz aufblitzenden Klinge erlaubt.

    Habe ich das so richtig interpretiert? Oder habe ich ein anderes Urteil zu erwarten, weil ich Biodeutscher aka Pack bin, leider keine schwere Kindheit hatte und mich gefälligst wehrlos totschlagen lassen zu habe?

  153. Reiner07,</b 23. Januar 2019 at 11:17
    "… und weil er im Voraus von der „Notwehr“ wusste hat er auch gleich sein Messer eingesteckt! Wie hätte man einen deutschen Täter behandelt? Dem hätte Vorsatz nachgewiesen, weil er mit einem Messer zu dem Treffen ging, bei dem hätte die „Verhältnismässigkeit“ zugeschlagen, weil ein Messer al eindeutige Waffe gegolten hätte."

    Wie ich gestern schon schrieb:

    Prof. Pfeiffer hat doch mal in etwa gesagt, daß die Leute in ihren Heimatländern nicht auf die Polizei vertrauen (können), weswegen sie Messer bei sich trügen, um sich im Angriffsfalle verteidigen zu können.

    Und daß die Leute das deshalb bei uns auch machen …

    Das müssen WIR doch verstehen!
    – – – – –

    Daß man jemanden umbringt/umbringen kann, wenn man ihm z. B. Hals oder Herz sticht, haben die selbstverständlich noch nie gehört …

  154. @Johannes Daniels: Wer im Zusammenhang mit Notwehr gem. § 32 StGB von einem Schuldausschließungsgrund spricht, ist vermutlich kein Jurist oder aber hat keine Ahnung vom Strafrecht.

    Eine vorliegende Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund und hat mit Schuldunfähigkeit nichts zu tun. Dies wäre im Rahmen § 35 StGB zu prüfen.

    Ich will die Tat nicht verteidigen und bin der Meinung, dass hier keine Notwehrsituation vorlag, aber wenn man bei PI einen „kleinen Strafrechtsexkurs“ für einen Volljuristen ankündigt, dann sind solch peinliche Äußerungen kontraproduktiv für PI.

  155. Die deutsche Justiz kotzt mich nur noch an !

    Der Typ hatte ja bereits unterschwellig angekündigt, was passieren würde.
    6 Stiche mit einem MITGEFÜHRTEN KÜCHENMESSER sind definitiv keine Notwehr.

  156. Wie die Justiz mit einem Deutschen umgeht, der echt in Notwehr handelte (Kumpel wurde bereits niedergeschlagen, Täter holt zum nächsten Schlag aus) zeigt sich hier:

    Urteil: drei Jahre und drei Monate Haft, es gab aber kein Todesopfer

    http://www.pi-news.net/2008/12/notwehr-wird-zum-versuchten-totschlag

    Interessantes Detail am Rande: Der Richter war Manfred Götzl, nun für den NSU zuständig.

    http://www.pi-news.net/2009/11/verbotene-notwehr-sven-g-aus-haft-entlassen/

    Der Fall Sven G. war übrigens damals mein erster Artikel, den ich auf PI las.

    Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Merkel abgesetzt werden muss.

  157. Lieber Niedergang, mir ging es genauso; ich habe mich gleich an den Artikel mit dem Münchner Studenten erinnert, aber bei google nix gefunden.
    Hier noch ein Artikel bei heise über die URTEILE des Richters Götzl:
    https://www.heise.de/tp/features/Muenchner-Urteile-gegen-Zivilcourage-3382688.html„Anfang 2009 verurteilte der Richter den 30-jährigen Informatikstudenten Sven G., der sich mit einem Messer gegen fünf Albaner zur Wehr gesetzt hatte, zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten.“
    Das ist der Doppelstaat des Politkwissenschaftlers Ernst FRaenkel, nur HEUTE: Der Deutsche wird verurteilt, der Ausländer bekommt ein mildes Urteil bzw. wird freigesprochen.

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