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Es wird eng im Land für Selberdenker

Von CHEVROLET | Für eine Eiszeit braucht es keinen Klimawandel: Die politische Eiszeit. Und die nähert sich in Deutschland mit allergrößten Schritten. Führte schon das Netzwerkdurchsetzungsgesetz des unseligen Justizministers und heutigen Außenminister-Dilettanten Heiko Maas (SPD) zu einer nie gekannten Drangsalierung von politisch andersdenkenden Menschen im Internet, setzt das Merkel-Regime mit seiner Koalition der Hoffnungslosen noch richtig eins drauf.

Im Zuge ihres blindwütigen Kampfes gegen rääächts, oder alles, was nicht linksextrem wie man selbst ist, werden die Zügel angezogen, Provider unter Druck gesetzt, die dann die Namen derer herausgeben sollen, die nicht die verordnete Staatsmeinung kundtun. Dazu die bewährte Antisemitismus-Keule schwingen, ein wenig über Hass im Netz fabulieren, und fertig ist eine neue Flut von Gesetzen, die dem Bürger die Luft zum atmen und denken nehmen sollen. Die Staatssender werden schon unter die Leute bringen, was man zu denken hat. Und sonst hilft die Merkel-Jugend die Antifa gerne mal nach. Die darf bekanntermaßen alles.

Ein am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeter Neun-Punkte-Plan zielt darauf ab, „sämtliche rechtsstaatlichen Mittel gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus einzusetzen“.

Der Anschlag in Halle, ausgeübt von einem Amok laufenden Einzeltäter mit verquastem Weltbild sei Teil einer Reihe von besorgniserregenden Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit. Deshalb sei die Bundesregierung entschlossen, „unsere freiheitliche Demokratie zu verteidigen“. Gelingen soll dies durch die schärfere Verfolgung von Hetze im Netz, die Stärkung der Ermittlungsbehörden und den Ausbau von Präventionsarbeit.

Justizministerin Christine Lambrecht will den Gesetzentwurf gegen kriminellen Hass im Internet „bis Ende des Jahres vorlegen“. Soweit bisher bekannt, plant die Merkel-Regierung laut „BILD“ folgendes: [1]


Identifizierung bei Hasskriminaliät im Netz verbessern

Meldepflicht für Dienste-Anbieter: Die Bundesregierung will Online-Dienstleister wie Facebook, Twitter & Co. dazu verpflichten, tätig zu werden, wenn zu Gewalt aufgerufen wird. Immer wieder wird deren lascher Umgang mit solchen Vorfällen kritisiert. Vor allem bei Morddrohungen und Volksverhetzung soll den Dienstleistern keine Wahl gelassen werden, ob sie die Identität der Urheber preisgeben wollen oder nicht. Das BKA soll zudem eine neue Zentralstelle bekommen, an die die relevanten Inhalte und IP-Adressen mitgeteilt werden müssen. Im Strafprozess soll es zukünftig auch eine „Auskunftsbefugnis“ geben. Das heißt: Ermittlungsbehörden können von den Online-Plattformen die Infos auch aktiv verlangen.

Strafbarkeit von Hetze und Cyber-Stalking wird angepasst

Ähnliche Befugnisse soll es auch bei aggressiven Beleidigungen und Stalking im Netz geben. „Der strafrechtlichen Ächtung von Gewalthetze in all ihren Erscheinungsformen kommt herausragende Bedeutung zu“, heißt es in der Pressemitteilung. Diejenigen, die auf allen Ebenen für unser demokratisches Gemeinwesen einstünden, verdienten den besonderen Schutz des Staates. In Erinnerung bleibt hier vor allem ein Rechtsstreit von Renate Künast. Die Grünen-Politikerin wollte nach üblen Beleidigungen im Netz die Identität der Urheber von Facebook gerichtlich einholen und scheiterte vor einem Berliner Gericht. Solche Entscheidungen dürfte es in Zukunft damit nicht mehr geben.

Schärferes Waffen- und Sprengstoffrecht

Mit einem neuen Gesetz soll der vollständige „Lebenszyklus“ von Waffen – von ihrer Herstellung über jeden Besitzwechsel bis zu ihrer Vernichtung – für die Sicherheitsbehörden nachvollziehbar gemacht werden. Erschwert werden soll so ein Verschwinden der Waffen in die Illegalität.

Zudem soll bereits die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen. Dies soll durch regelmäßige Anfragen der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden gewährleistet werden. Der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, hatte im Vorfeld die geplante Verschärfung des Waffengesetzes begrüßt.

Bei einer Anhörung im Bundestag am Dienstag berichtete er von der hohen Affinität zu Waffen in rechtsextremen Kreisen und sagte: „Wir würden uns eine Regelabfrage bei Waffenbesitzern wünschen.“ Kritik, der Verwaltungsaufwand würde die Dienste überfordern, wies Haldenwang zurück. Die Überprüfung sei machbar.

Schutz von Kommunalpolitikern verbessern

„Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ – das ist in Deutschland eine Straftat. Bundes- und Landespolitiker genießen so eigentlich besonderen Schutz. Für wen das nicht gilt: Personen, die sich auf kommunaler Ebene politisch engagieren!

Das kann nicht sein, so das Bundesinnenministerium. „Dieser Zustand wird der Bedeutung des kommunalpolitischen (Ehren-)Amtes nicht gerecht.“ Man werde das Gesetz daher so anpassen, dass es auch Kommunalpolitiker erfasst. Bundesregierung gefährden Hasskommentare und Drohungen in sozialen Medien die Demokratie in Deutschland.

Schutz des medizinischen Personals verbessern

Immer wieder sind Sanitäter und medizinische Notdienste Ziel von tätlichen Angriffen. Um das zu verhindern, soll Angreifern in Zukunft eine empfindliche Strafe drohen. „Wir werden den strafrechtlichen Schutz auf medizinisches Personal von ärztlichen Notdiensten und in Notfall-Ambulanzen erweitern, um der Gewalt, der sich dieses Personal ausgesetzt sieht, angemessen zu begegnen.“ Das heißt: In Zukunft wird man dann bestraft, wie wenn man Widerstand gegen die Polizei geleistet hätte. Und das kann Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedeuten.

Weitere Maßnahmen

In der Präventionsarbeit werde man bewährte Ansätze zu den Themen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus ausweiten, heißt es weiter. „Dabei bauen wir auf breit und strategisch gut konzipierte Programme zur Demokratieförderung und Extremismusprävention (beispielsweise ‚Demokratie leben!‘ und ‚Zusammenhalt durch Teilhabe‘) sowie auf Maßnahmen der politischen Bildung auf.“

Mehr Ressourcen für die Bekämpfung von Rechtsextremismus

Die Bundesregierung will die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes stärken. „In Anbetracht der Entwicklungen im Bereich des Rechtsextremismus wird die Bearbeitung des Phänomens im ,Verfassungsschutzverbund‘ weiter intensiviert“, heißt es weiter. Bedeutet: Der Verfassungsschutz der Länder soll besser ineinandergreifen. Gleiches gilt auch für den Austausch der Polizeibehörden des Bundes und der Länder.

Fazit von PI-NEWS:

Es wird wieder einmal an den Symptomen herumgedoktert statt die Ursachen klar zu benennen. Da sind einmal die Massen von Arabern und Afrikanern, die ihre archaischen Umgangsformen ins Land gebracht haben, wo lieber zugeschlagen statt diskutiert wird. Da rotten sich schnell mal einige Großfamilien und Männergruppen zusammen, um zu zeigen, wo der Hammer hängt. Und was passiert ihnen? Nichts, die dürfen das. Kein Wunder, dass die Deutschen auch dazu übergehen, einmal andere Saiten aufzuziehen. Und kein Wunder, dass der Antisemitismus ansteigt, wenn man, Frau Merkel, Antisemiten in Millionenzahlen ins Land holt.

Und bei der Gelegenheit können wir ganz schnell mal gegen alles, was nicht der Merkel-Meinung ist, im Netz vorgehen. Ist ja einfacher, als sich auf die wahren Feinde wie den politischen Islam zu konzentrieren.

Die Macher und Autoren von PI-NEWS werden sich jedenfalls nicht mundtot machen lassen, sondern weiterhin ihre Leser komplett informieren. Wir sind bereit, den Kampf aufzunehmen. Auf uns Patrioten können Sie sich, liebe Leser, verlassen.

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Freiflug ins Paradies

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Islamisierung Europas | 50 Kommentare

Von CHEVROLET | Bahnhofsklatscher, Bärchenwerfer, Refugees welcome-Kreischer und alle Gutmenschen sollten sich die Monatsmitte November freihalten, denn ihr Einsatz ist wieder gefordert.

Ihr Einsatz ist wieder gefragt, weil die Bundesregierung Mitte November wieder einmal 220 weitere „Flüchtlinge“ aus Afrika mit einem Charterflug nach Deutschland holen will. Schon Mitte Oktober brachte ein Charterflug aus dem äthiopischen Addis Abeba 154 Somalier nach Kassel-Calden, den kleinen Regionalflugplatz, wo sonst wenig fliegt und eine Landung nicht besonders auffällt.

Die Lieferungen von Goldstücken auf dem Luftweg sind Teil des Resettlement-Programms (Wiederansiedlungsprogramms) der EU. 37.520 Personen sollten binnen zwei Jahren nach Europa geholt werden, davon hatte Merkel den Deutschen glücklich 10.200 Flüchtlinge versprochen. Die Lieferung verzögerte sich jedoch wegen der komplizierten Regierungsbildung nach der Bundestagswahl.

Deshalb wächst der Druck unter anderem seitens der Flüchtlingsagentur der Vereinten Nationen UNHCR auf die EU und speziell auf Deutschland, die „Evakuierung von Menschen, die in Zeiten der Gesetzlosigkeit und des Bürgerkriegs Gewalt ausgesetzt” seien, voranzutreiben. Damit könnte auch die Hektik zu erklären sein, mit der aktuell die Charterflüge in die Wege geleitet wurden.

Ob damit die geplanten Zahlen noch erreicht werden können? Der scheidende EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos gibt sich „hoffnungsvoll”, dass die verbleibenden Zusagen bis Ende des Jahres erfüllt werden könnten. Und weiter: „Ich empfehle und fordere die Mitgliedstaaten weiterhin auf, ihre Bemühungen zu verstärken und sicherzustellen, dass sie ihre Zusagen so schnell wie möglich einhalten”, sagte Avramopoulos gegenüber dem deutschen staatlichen Propagandasender Deutsche Welle. [2]

Andere Länder, wie Schweden mit 8750 Eindringlingen und England mit 7800 haben ihr Soll erfüllt. Andere dagegen, wie das steinreiche Luxemburg, nehmen gleich gar keinen auf.

Organisiert wird das Projekt durch die Internationale Organisation für Migration (IOM). Diese Organisation kooperiert [3] – wer hätte es gedacht – mit der Stiftung des höchst umstrittenen US-Milliardärs George Soros, der sich die Islamisierung Europas zum Ziel gesetzt hat. Entsprechend unkritisch beurteilt die IOM auch die Migration insgesamt.

Jedenfalls, schon bald wird man sich in Deutschland über 220 weitere Afrikaner – vermutlich wieder Somalier – freuen können, die natürlich zu den anderen Horden von Arabern und Afrikanern kommen, die jeden Tag ins gelobte Land einreisen.

Unterdessen hat Rumänien, nicht eben ein wirklich reiches EU-Land, eine Sonder-Ladung syrischer „Flüchtlinge“ aufgenommen, die in Lagern in Amman waren. Wie lange die allerdings in Rumänien bleiben, wird man noch sehen, denn das Flüchtlingsleben in Rumänien ist bekanntlich bei weitem nicht so dick gepolstert wie in Deutschland…

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Wie Afrikaner sich selbst sehen

geschrieben von PI am in Afrika | 66 Kommentare

Von CHEVROLET | Studien sind eine feine Sache. Über alles kann man Studien machen, die, oh Wunder, immer genau das Ergebnis bringen, was sich Auftraggeber und Finanzier wünschen. Und wenn der Auftraggeber der Studie auch noch eine UN-Organisation ist, finden sich schnell willfährige Medien, die das als die Wahrheit herausposaunen, was man mit der Studie erreichen will.

So auch bei einer neuen Studie des United Nations Development Programmes (UNDP), die in New York vorgestellt wurde. „Scaling fences“ [4] („Zäune erklimmen“), heißt die 125 Seiten starke Fleißarbeit.

FOCUS online freute sich sofort: „UN-Umfrage zeigt: Das sind die wahren Gründe, warum Flüchtlinge Heimat verlassen“. Von Lügen- und Lückenpresse, betreutem Denken und Schönrednerei beim Thema Flüchtlinge gestählt, ahnt der noch selbst denkende Bürger natürlich was kommt: Eine Heiligsprechung afrikanischer Flüchtlinge, die die Elite des Kontinents seien, ganz in der Art der begnadeten Facharbeiter, Ingenieure, Ärzte und Anwälte, die aus Syrien flüchteten, wie es uns erzählt wurde. Um wen es sich wirklich handelte, ist ja „stichhaltig“ bewiesen. Es grüßt die syrische Resterampe.

Die Studienautoren des UNDP befragten 1970 Migranten aus 39 afrikanischen Ländern, die jetzt in 13 europäischen Staaten leben, „mit zum Teil erstaunlichen Ergebnissen“, heißt es da im FOCUS.

Moment mal! Befragten Migranten – aha, die Afrikaner wurden selbst gefragt, sagten also das, was sie wollten oder Forscher wollten. Und da kann man viel erzählen, wie wir von den rührseligen Geschichtchen wissen, die wir seit Jahr und Tag immer wieder zu hören bekommen. Jeder präsentiert sich so, wie er es will.

[5]Und wie hoch ist der Wahrheitsgehalt daran? Darüber eine Aussage zu treffen ist naturgemäß schwierig, denn die Angaben sind so ohne weiteres nicht überprüfbar. Was könnte also näher liegen, als die Versuchung durch geschönte Angaben oder Angaben, die das zeigen, was der Befrager hören will, Tatsachen zu verfälschen? Hier soll nicht behauptet werden, das sei immer so, aber die Wahrscheinlichkeit ist nicht gering, wie man ja zum Beispiel vom tatsächlichem Alter unbegleiteter minderjähriger „Flüchtlinge“ weiß.

FOCUS online dagegen behauptet [6]:

Beim Beginn ihrer Flucht waren die befragten Migranten im Schnitt 24 Jahre alt, männlich und ledig. 85 Prozent kamen aus urbanen Gebieten in Afrika – fast doppelt so viele wie im afrikanischen Durchschnitt.

Die Migranten sind in vielen Fällen besser gebildet als Altersgenossen in ihren Heimatländern. 58 Prozent der Befragten hatten vor der Migration nach Europa vor allem über Libyen oder Marokko in ihrer Heimat entweder einen Job (49 Prozent) oder gingen noch zur Schule (neun Prozent). Im Schnitt seien sie mindestens drei Jahre länger ausgebildet worden als Gleichaltrige in der Heimat. Das gilt umso mehr für Frauen: Die Migrantinnen besuchten fünf Jahre länger die Schule als ihre Altersgenossinnen.

„Daraus lässt sich schließen, dass eine verstärkte Bildung den Horizont und die Ambitionen des Einzelnen erheblich erweitert hat“, heißt es im Bericht. Denn eine Mehrheit der Berufstätigen habe in ihrem Herkunftsland „konkurrenzfähige“ Gehälter bekommen. So verdienten 49 Prozent der Befragten zum Zeitpunkt der Abreise durchschnittlich 63 Prozent mehr als der Durchschnitt ihres Herkunftslandes. Zudem gaben viele an, dass ihr Arbeitsplatz sicher und regelmäßig gewesen sei. Dennoch verdienten nur 38 Prozent genug, um über die Runden zu kommen, jeder zweite hatte das Gefühl, zu wenig zu verdienen, und nur zwölf Prozent gaben an, sparen zu können.

Daraus folgt, dass die Elite aus den jeweiligen Ländern die „Flucht“ antritt. Dass die afrikanische Bildung und Arbeitslosenquoten Afrikas solche Ergebnisse kaum hergeben, vom durchschnittlichen Intelligenzquotienten von Afrikanern ganz abgesehen, ignoriert FOCUS Online gänzlich.

[7]Obwohl viele in der Heimat gearbeitet haben, reichte das Geld nicht zum Leben. Für 60 Prozent der Befragten war daher „Arbeit/Geld nach Hause schicken“ das wichtigste Motiv für den Weg in den Norden. Zugleich aber gab nur ein Prozent die wirtschaftliche Perspektive als einzigen Beweggrund an. Dies müsse zu einem Umdenken führen: Migrationsursachen seien „vielseitig“ und könnten nicht auf ein einziges Problem wie Krieg oder Armut reduziert werden, betonen die Studienmacher.

Als zweitwichtigsten Migrationsgrund nannten die Befragten mit 18 Prozent „Verwandtschaft/Freunde“, gefolgt von „Bildung“ (acht Prozent) und „Persönliche Probleme/Freiheit“ (sieben Prozent). Mehr als ein Viertel der Zuwanderer nannte als sekundäres Motiv die Regierungsführung beziehungsweise mangelnde Sicherheit in den Heimatländern. 77 Prozent beklagten außerdem politische Einschränkung und fehlende Mitsprache in ihrer Heimat.

Der Bericht hebe hervor, „dass Migration ein Widerhall des Entwicklungsfortschritts in ganz Afrika ist, auch wenn der Fortschritt ungleichmäßig verteilt ist und nicht schnell genug voranschreitet, um die Erwartungen der Menschen zu erfüllen“, sagt UNDP-Chef Achim Steiner. Der Ehrgeiz der jungen Menschen habe die lokal verfügbaren Möglichkeiten übertroffen.

Tatsache ist jedenfalls, dass praktisch kein einziger der Afrikaner sich als Flüchtling sieht, der wegen Verfolgung oder Krieg sein Land verlassen musste, sondern schlicht und einfach wegen des Geldes und des süßen Lebens kommt.

Wollen die Afrikaner bleiben? Wohl niemand wird darauf ein „Nein“ erwartet haben, aber mit welcher Selbstverständlichkeit und Dreistigkeit die Afrikaner sagen „wir bleiben“ ist schon bemerkenswert. Ganz offensichtlich sehen die Schwarzen einen Anspruch auf ein gutes Leben in Europa. Denn ihr Bleiben, für das die Europäer vermutlich dankbar zu sein haben, steht wohl außer Diskussion, egal ob Asylanträge abgelehnt werden oder eine Ausweisung droht.

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Weder Merz noch Söder werden die Union retten

geschrieben von PI am in Deutschland | 117 Kommentare

Von WOLFGANG HÜBNER | Als Reaktion auf die Thüringen-Wahl sind die personellen Konflikte, aber auch die inhaltlichen Differenzen in der CDU offen ausgebrochen. Spät genug, könnte man sagen. Und auf jeden Fall zu spät, um den Schaden zu beheben, geschweige denn zu verhindern, den die Kanzlerin der Grenzöffnung in Deutschland angerichtet hat. Zwar könnte es in den nächsten Monaten aus schierem verzweifelten Selbsterhaltungswillen der Parteifunktionäre endlich gelingen, Merkel zum Rückzug zu bewegen und AKK gleich dazu. Aber damit sind die tieferliegenden Probleme der CDU nicht zu lösen.

Wahrscheinlich wird allerdings versucht werden – noch nicht einmal ohne Aussicht auf kurzzeitigen Erfolg – mit Personalrochaden die Wähler und die Medien zu beeindrucken. Friedrich Merz hat in der CDU viele Anhänger, aber unter den „Modernisten“ dort auch genug Gegner. Sein größter Nachteil ist, dass er ungeeignet scheint und wahrscheinlich sogar ist, Kanzler einer Koalition mit den Grünen werden zu können. Dafür dürfte ein so skrupelloser Opportunist und Machtmensch wie Markus Söder schon bessere Voraussetzungen mitbringen.

Denn Söder macht es mit jedem, der ihm nützlich für die eigene Karriere dünkt: Nach dem Schweinezüchter Hubert Aiwanger also der Kleinschriftsteller Robert Habeck samt Annalena – warum nicht? Zudem hat sich Söder als wüster Hetzer gegen die AfD hinreichend profiliert. Gegen Söder spricht allerdings seine ungewisse Akzeptanz in den nördlichen und östlichen Teilen der Republik. Ein anderer Ehrgeizling will sicher auch nach dem Kanzleramt greifen: der jetzige Gesundheitsminister Jens Spahn, den die Junge Union favorisiert. Wer Spahns rücksichtslose Positionen in der Transplantations-Problematik kennt, kann von solchen Aussichten nicht erfreut sein.

Doch ob Merz, Söder, Spahn oder wer auch sonst in der Union: Sie alle haben kein Konzept gegen die ethnischen und sozialen Verwerfungen in Deutschland, die in der Merkel-Ära immer weiter eskaliert sind. Fraglich ist ja sogar, ob sie überhaupt den Willen haben, gegen den unaufhörlichen Strom von Sozialasylanten, gegen das Bildungsdesaster und gegen den neuen Klassenkampf unter der „Klima“-Maske etwas unternehmen zu wollen. Mit den Grünen als Koalitionspartner ist das ohnehin ausgeschlossen.

Und dem beginnenden Abstieg der deutschen Wirtschaft, die zu sehr auf Export und Globalisierung um jeden Preis gesetzt hat, werden die drei möglichen Kanzleranwärter wenig mehr entgegen zu setzen haben als Versuche zu retten, was zu retten ist. Das aber wird auf jeden Fall zu wenig sein, um die sich ausbreitenden Spaltungen im Volk, den Regionen sowie der EU auch nur zu stoppen. Wer das wirklich will, der müsste schon bereit sein, sich auch mit dem von der Thüringer AfD propagierten Weg des „Solidarischen Patriotismus“ zu beschäftigen. Doch das werden weder Merz, Söder oder Spahn auch nur erwägen.

So wenig die marode SPD noch fähig (und willens!) ist, die Interessen der sogenannten „kleinen Leute“ tatsächlich zu vertreten, so wenig ist die Union noch in der Lage, die große Staatspartei zu sein, die sie über viele Jahrzehnte in der alten und in der neuen Bundesrepublik war. Zu schuldhaft ist auch ihr Anteil der Verwandlung dieser Bundesrepublik in eine bunte, verwahrloste Republik [8], deren innere und äußere Schwäche immer deutlicher zu Tage tritt. Um diese Schwäche zu überwinden, bedarf es entschlossener Taten und höchst unbequemer, unpopulärer Maßnahmen.

Personelle Veränderungen an der Spitze des Staates sind deshalb nur dann sinnvoll und erfolgsversprechend, wenn sie diese Taten und Maßnahmen erwarten lassen. Dazu ist es jedoch auch noch im deutschen Volk zu früh, das in großen Teilen weiter ganz gerne mit der müden Kanzlerin im satten Wohlstandsschlaf verweilen möchte. Aber der unbarmherzigste aller Erzieher, nämlich die Realität, wird das nicht ewig zulassen. Bis dahin werden wir hoffentlich auch noch Merz, Söder oder Spahn überstehen.


Hübner auf der Buch-
messe 2017 in Frankfurt.

PI-NEWS-Autor Wolfgang Hübner [9] schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite [10] erreichbar.

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Video: Aufklärung über Politischen Islam vor Münchner Oper

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamaufklärung | 35 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am heutigen Mittwoch geht die wichtige Aufklärungsarbeit über den Politischen Islam in München weiter. Das vergangene Wochenende war mit den Veranstaltungen in Offenbach und Frankfurt höchst erfolgreich, denn trotz vieler Bedenken im Vorfeld haben wir es geschafft, immer mehr Moslems und Linke in beiden Städten davon zu überzeugen, dass sich unsere Kritik nicht gegen Menschen, sondern gegen die gefährlichen Bestandteile des Islams richtet, die unter dem Begriff „Politischer Islam“ zusammengefasst sind.

Eben alle Elemente, die nicht zu einer Religion gehören dürfen, die rein spirituell sein sollte und sich in erster Linie mit dem Jenseits und nicht mit dem weltlichen Regeln des Diesseits zu befassen hat. Alles, was verfassungsfeindliche Elemente beinhaltet, also sämtliche Befehle zu Gewalt, Kampf, Krieg, Töten, Frauenunterdrückung, Hass gegen Juden, Feindlichkeit gegenüber Homosexualität und das „göttliche“ Gesetz, die Scharia, sind in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat konsequent zu verbieten.

Der Redakteur der Frankfurter Rundschau, Stefan Behr, sah sich unsere Kundgebung am letzten Samstag in Frankfurt an und bezeichnete sie spöttisch als „Kreuzzugsflohzirkus“ [11], womit er seine totale Unkenntnis der zugrunde liegenden Problematik und der Fakten zum Politischen Islam dokumentierte. Sein Kollege Fabian Scheuermann degradierte die zeitweise hochinteressante sachliche Diskussion in Offenbach als „sieben Stunden Streit“ [12].

Aber auch bei links tickenden Bürgern auf der Straße dringen wir mit unserer faktischen Darlegung des Problems „Politischer Islam“ immer weiter vor, da schließlich ihre ureigensten Werte durch ihn angegriffen werden. Heute werden wir auf dem Platz vor der Oper in München erneut aktuelle Kurzfilme zum Thema zeigen, damit irgendwann dem letzten Nicht-Moslem in unserem Land klar wird, mit welch existentieller Gefahr wir es zu tun haben. Und auch die modern eingestellten Moslems werden so langsam begreifen, dass sie auf unserer Seite statt auf jener der lärmenden, beleidigenden und drohenden Gegendemonstranten stehen sollten.

Der Livestream aus München wird ab 15 Uhr auf der Facebook-Seite und dem Youtube-Kanal von „Europäischer Widerstand Online“ (EWO) [13] übertragen und bei PI-NEWS eingebettet.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [14] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon. [15]

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Berlin: Junkie vor U-Bahn gestoßen – tot

geschrieben von PI am in Bunte Republik | 123 Kommentare

Am Berliner Kriminalitätsschwerpunkt Kottbusser Tor starb in der Nacht vom 29. auf den 30. Oktober ein Mann, nachdem er im Streit vor eine einfahrende U-Bahn gestoßen worden ist. Sicherheitskräfte waren nach dem Augenzeugenbericht eines Blumenhändlers zum Tatzeitpunkt gegen Mitternacht nicht vor Ort.

Das Kottbusser Tor im grün regierten Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gilt neben dem Görlitzer Park als einer der umsatzstärksten Umschlagplätze für Cannabis und Heroin. Die Kriminalpolizei ermittelt. Mindestens ein Täter soll flüchtig sein.

Unsere Bewertung: „Wo der Liberalismus seine äußersten Grenzen erreicht, schließt er den Mördern die Tür auf“, schrieb einst Ernst Jünger.

Wo die Grünen jahrelang regieren und eine Bevölkerung vorfinden, die ihr Gesellschaftsmodell in die Tat umsetzen, gilt über kurz oder lang ein Menschenleben wenig.

Update 30.10.2019, 13:30 Uhr: Nach einem noch unbestätigten Bericht der „Berliner Zeitung“, die sich auf Ermittlerkreise beruft, soll es sich bei dem Opfer um einen 22-jährigen Iraner handeln, der einen Rollstuhlfahrer vor einem Raubüberfall von zwei Männern bewahrt haben soll. Die beiden flüchtigen Tatverdächtigen werden den Angaben zufolge von Zeugen als Personen „südländischen Phänotyps“ beschrieben. Das Opfer lebte demnach zunächst noch. Passanten sollen sich mit vereinten Kräften gegen die U-Bahn gestemmt haben, um ihn unter der Bahn hervorzuziehen. Er sei dann aber noch am Unfallort trotz Hilfe durch einer Notärztin und eines Rettungssanitäters verstorben. (mr)

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Nutzen des „deutschen Volkes“ oder Nutzen „deutscher Staatsangehöriger“?

geschrieben von PI am in Kolonisation Deutschlands,Umvolkung | 125 Kommentare

Von C. JAHN | Die Rechtmäßigkeit der Umvolkungspolitik ist bekanntlich umstritten. Aus Sicht der Umvolkungskritiker widerspricht die derzeitige Politik dem Grundsatz vom „Nutzen des deutschen Volkes“, dem laut Grundgesetz obersten Maßstab allen politischen Handelns. Demgegenüber steht der Einwand der Umvolkungsbefürworter, die aus Nahost und Afrika angesiedelten Kolonisten seien ja infolge ihrer Einbürgerung ebenfalls deutsche Staatsangehörige und somit auch Teil des deutschen Volkes.

Aus der Logik der Umvolkungsbefürworter heraus ist die Umvolkungspolitik daher in jedem Fall grundgesetzkonform: Selbst wenn diese Politik den indigenen Deutschen mehr oder weniger schaden würde, bliebe der grundgesetzliche Handlungsmaßstab gewährleistet, da die angesiedelten Kolonisten in jedem Fall von der Umvolkungspolitik profitieren und diese Politik somit wenigstens zum Nutzen eines Teils des deutschen Volkes wäre – nämlich jenem Teil der zu „Deutschen“ erklärten afrikanischen und arabischen Kolonisten.

Die entscheidende Frage hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Umvolkungspolitik lautet also: Sind die eingebürgerten Kolonisten aus Nahost und Afrika tatsächlich Teil des „deutschen Volkes“, zu dessen Nutzen das Grundgesetz das gesamte staatliche Handeln verpflichtet?

Diese Frage ist klar zu verneinen: Staatsangehörigkeit ist grundsätzlich nicht gleich Volkszugehörigkeit.

Allerdings halten die herrschenden Buntisten diesem Grundsatz bekanntlich mehrere Hauptargumente entgegen, die im folgenden näher betrachtet seien:

1. Es gibt angeblich gar kein „Volk“

In der Ideologie des Buntismus gibt es keine „Völker“. Gemäß der buntistischen Lehre sind alle Menschen auf der Welt sozial ungebundene Personen, die sich in einer idealerweise grenzenlosen, staatenlosen Welt durch Wanderung den für sie am besten geeigneten Ort zum Leben aussuchen. Angekommen an ihrem neuen Wohnort, bilden all diese wandernden Individuen – der buntistischen Lehre zufolge – zwar neue Gemeinschaften, diese Gemeinschaften beruhen aber nicht auf irgendwelchen nationalen oder „völkischen“ Gemeinsamkeiten, sondern, da die Wanderer ja volks- und nationslose Wesen sind, allein auf individuellen Freundschaften: Nationale und kulturelle „Vorurteile“ werden durch gegenseitigen Kontakt überwunden, im Ergebnis bilden sich im buntistischen Paradies völlig neue Gruppierungen von Menschen jenseits jeglicher „nationaler“ Traditionen oder Gemeinsamkeiten – alle Menschen werden tatsächlich Brüder. Soweit das ideologische Gedankengebäude unserer herrschenden Führungsschicht.

Da es also in der Ideologie des Buntismus keine „Völker“ gibt, ist auch der Begriff „Volk“ im Grundgesetz aus Sicht unserer Führer quasi bedeutungslos: Es gibt kein „Volk“, also gilt der Verweis auf das „deutsche Volk“ im Grundgesetz nur als sprachlicher Fehler, um den man sich in der Praxis nicht zu kümmern hat – so die krude Logik der Herrschenden. Allerdings verhält sich die herrschende Elite ganz entgegen dieser eigenen Logik mit Blick auf das Wort „Volk“ in der Praxis höchst inkonsequent.

[16]Zum einen macht sich die Elite das Leben leicht, indem sie in ihrer politischen Sprache das deutsche Wort „Volk“ im allgemeinen einfach durch das bedeutungsgleiche griechische Fremdwort „Ethnie“ („Ethnos“ – griech. „Volk“) ersetzt. Sich auf diese Weise um das Wort „Volk“ herumzuschummeln, indem man es durch ein bedeutungsgleiches Fremdwort ersetzt, ist aber eigentlich Verrat an der eigenen Ideologie und ein geistiges Armutszeugnis: Entweder es gibt tatsächlich keine „Völker“, dann gibt es auch keine sprachlich bedeutungsgleichen „Ethnien“, oder es gibt griechischsprachig „Ethnien“, dann muss es aber auch deutschsprachig „Völker“ geben.

Zum anderen verwendet sogar die Bundeskanzlerin, Leitwölfin der Buntisten, höchstpersönlich bei Staatsbesuchen oder allgemeinen Verweisen auf ausländische Völker den Begriff „Volk“: „ukrainisches Volk“, „polnisches Volk“, ja sogar „syrisches Volk“. Offenbar gibt es also auch in der Ideologie des Buntismus durchaus einen sprachlichen Platz für das Wort „Volk“, auch wenn dieses Privileg, sprachlich ein „Volk“ sein zu dürfen, aufgrund des anti-deutschem Rassismus, der der buntistischen Ideologie zu Grunde liegt, nur für nicht-deutsche Völker reserviert ist.

Diese ideologische Inkonsequenz, einerseits dem Volk der Deutschen die Eigenschaft eines Volkes mit der Behauptung, es gebe allgemein keine Völker, abzusprechen, andererseits diese Eigenschaft aber allen anderen Völkern – in einer angeblich völkerlosen Welt – zu gestatten, entlarvt einmal mehr den bösartigen, hasserfüllten Charakter des buntistischen Gedankenguts: Es geht im Buntismus gar nicht um die Schaffung einer neuen, grenzen-, staaten- und allgemein völkerlosen Welt, sondern seine wahre Zielrichtung ist selektiv allein gegen die Deutschen gerichtet.

2. Volkszugehörigkeit im Grundgesetz meint angeblich Staatsangehörigkeit

Die Wortwahl „Nutzen des deutschen Volkes“ und nicht „Nutzen deutscher Staatsangehöriger“ im Grundgesetz ist keineswegs, wie uns von der Elite gelegentlich erklärt wird, eine sprachliche Nachlässigkeit oder Vereinfachung, über die man in der Praxis einfach so hinwegsehen kann. Der im Grundgesetz mehrfach auftauchende Verweis auf das „deutsche Volk“ ist vielmehr mit Bedacht so gewählt und entspricht in seiner ausdrücklichen Bezugnahme auf die Gesamtheit aller deutschen Volksangehörigen – nicht Staatsangehörigen – auch dem rechtlichen Selbstverständnis des 1949 neu gegründeten deutschen Staates „Bundesrepublik“.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik richtete sich vom ersten Tag an ausdrücklich an alle Deutschen, völlig unabhängig von ihrer jeweiligen aktuellen Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsort. In seiner Eigenschaft als Rechtsgrundlage für die 1949 halbwegs freiheitlichen Westzonen war dies auch nur allzu verständlich: Deutschland war damals nicht nur geteilt, sondern es lebten weiterhin Millionen Deutsche außerhalb der damals provisorisch festgelegten neuen deutschen Landesgrenzen, insbesondere in der Sowjetunion, in Rumänien und anderen Teilen Osteuropas.

Zudem waren Millionen von Deutschen gerade erst nicht nur aus den nunmehr Polen und Russland zugeschlagenen östlichen Teilen Deutschlands, sondern auch aus anderen Ländern Osteuropas, insbesondere Ungarn, Jugoslawien und der Tschechoslowakei vertrieben worden. Speziell diese aus Osteuropa vertriebenen Deutschen besaßen im Unterschied zu den Vertriebenen aus Schlesien, Hinterpommern und Ostpreußen zum Zeitpunkt ihrer Vertreibung keine deutsche Staatsangehörigkeit, wurden aber selbstverständlich wie alle anderen Deutschen in der Bundesrepublik aufgenommen und standen ab 1949 ebenfalls unter dem Schutz des Grundgesetzes.

An dieser nachkriegszeitlichen Tradition eines Zufluchts- und Schutzstaates für alle Deutschen weltweit, ganz gleich mit welcher Staatsangehörigkeit sie gerade ausgestattet waren, hat die Bundesrepublik auch in den folgenden Jahrzehnten immer festgehalten: Deutsche aus dem rumänischen Siebenbürgen wurden ebenso aufgenommen wie Deutsche aus Russland oder dem fernen Kasachstan, all diese Menschen erhielten bei Nachweis ihrer deutschen Volkszugehörigkeit (!) sofort auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Genau dieses Selbstverständnis der Bundesrepublik als ein politischer Heimatstaat für alle deutschen Volksangehörigen findet im Grundgesetz seinen sprachlichen Ausdruck in den mehrfachen Verweisen auf das „deutsche Volk“.

Es sei in diesem Zusammenhang auch nicht übersehen, dass selbst die herrschenden Buntisten, sofern es ihnen ideologisch in den Kram passt, zwischen Volkszugehörigkeit und Staatsangehörigkeit unterscheiden – obwohl es in ihrer Ideologie ja angeblich „völkisch“ ist, von „Völkern“ zu sprechen. In der Sprachwelt linksgrüner Menschenrechtsaktivisten ist beispielsweise selbstverständlich vom „Volk“ der Navajo-Indianer oder dem „kurdischen Volk“ die Rede, obwohl beide Völker über keine eigenen Staaten verfügen. Kein linksgrüner Aktivist würde mit Blick auf die Verhältnisse in der Türkei die Sichtweise der türkischen Regierung unterstützen, wonach alle Kurden in der Türkei allein aufgrund ihrer türkischen Staatsangehörigkeit auch zugleich Teil des „türkischen Volkes“ seien. Ähnlich wie im oben geschilderten Fall eines völlig selbstverständlichen Umgangs mit dem Wort „Volk“ in außenpolitischen Zusammenhängen, unterscheidet die buntistische Ideologie daher durchaus zwischen Staatsangehörigkeit und Volkszugehörigkeit, zumindest sofern Verhältnisse im Ausland thematisiert werden.

Selbst wenn es also den herschenden Buntisten nicht gefällt, haben wir es heute im buntisierten Deutschland de facto mit einem Vielvölkerstaat zu tun, der sich allerdings nach über 20 Jahren radikaler Einbürgerungspolitik noch immer scheut, diesen tatsächlich multi-nationalen Gegebenheiten ins Auge zu blicken und sich einzugestehen, dass sich allein durch eine gemeinsame Staatsangehörigkeit nicht auch zwangsläufig eine gemeinsame soziale, kulturelle oder gar ethnische Identität herbeiführen lässt. Allen Sonntagsreden, wir seien jetzt alle gleichermaßen Deutsche, zum Trotz sind nationale, d.h. auf Volkszugehörigkeit beruhende Unterschiedlichkeiten im buntisierten Deutschland eine nicht zu verleugnende Tatsache. Sie lassen sich nicht mit schöngeistigem Geschwafel weltfremder Utopisten überdecken und sie bergen wie zu allen Zeiten der Menschheitsgeschichte ein unermessliches gewalttätiges Konfliktpotenzial.

3. „Deutsches Volk“ und „Staatsvolk“ seien angeblich dasselbe

Da aufgrund der buntistischen Ideologie kein verfassungsrechtlicher Unterschied gemacht werden soll zwischen Indigenen und Eingebürgerten, hat sich das Bundesverfassungsgericht auf der Suche nach einem politischen Mittelweg vor einiger Zeit durch Überdehnung des rechtswissenschaftlichen Fachbegriffs „Staatsvolk“ einen juristischen Trick überlegt. Staatsrechtlich bezeichnet der Begriff „Staatsvolk“ klassischerweise die Gesamtheit aller Staatsbürger, die als solche tatsächlich gleiche Verfassungsrechte eines Staates genießen. Das „Staatsvolk“ der Türkei besteht beispielsweise aus Türken und Kurden mit gemeinsamer türkischer Staatsbürgerschaft, das Staatsvolk der real existierenden Bunten Republik Deutschland aus Deutschen, Türken, Kurden, ghanesischen Ashanti und Hottentotten aus aller Welt, die unsere politischen Führer, aus welchen Gründen auch immer, zu deutschen Staatsbürgern erklärt haben.

Um das einst völlig unproblematische, im heutigen buntisierten Deutschland aber hochbrisante Thema der Volkszugehörigkeit aus dem Verfassungsrecht herauszumogeln, beinhaltet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht die Interpretation, „Staatsvolk“ und „deutsches Volk“ seien ein und dasselbe. Dieser juristische Kunstgriff ist für die rechtliche Bewertung der Umvolkungspolitik von entscheidender Bedeutung: Da die Umvolkung unstrittig zum Nutzen der eingebürgerten Türken erfolgt und das Grundgesetz – in der kruden Logik des Verfassungsgerichts – mit dem Begriff „deutsches Volk“ angeblich das „Staatsvolk“ meine, also auch die eingebürgerten Kolonisten, ist entsprechend zu schlussfolgern, dass auch die Umvolkungspolitik zum „Nutzen des deutschen Volkes“ – da zum Nutzen der eingebürgerten Türken – und somit rechtmäßig sei.

Solche juristischen Tricksereien des Verfassungsgerichts sind aus mehreren Gründen abzulehnen. Zum einen steht im Grundgesetz kein Wort von einem „Staatsvolk“. Zum anderen würde eine solche begriffliche Gleichstellung von „deutschem Volk“ und „Staatsvolk“ auch zu der grotesken Situation führen, dass – als Gedankenspiel – eines fernen Tages, wenn alle indigenen Deutschen entweder ausgestorben oder sogar mit Gewalt ausgerottet wurden und das gesamte „Staatsvolk“ nur noch aus – zum Beispiel – eingebürgerten Türken bestehen würde, diese Türken dann, selbst wenn sie kein Wort Deutsch sprechen und in ihrem üblichen Türkei-nationalen Taumel allesamt nur türkische Nationalfahnen schwenken würden, verfassungsrechtlich gleichbedeutend mit dem „deutschen Volk“ wären. So ist dieser Begriff im Grundgesetz allerdings ganz sicher nicht gemeint. Wie vieles, was das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren so von sich gegeben hat, ist daher auch das Geschwurbel vom „Staatsvolk“ nichts als opportunistische Anbiederei an die herrschende Elite.

Fazit

Die Formulierung „deutsches Volk“ im Grundgesetz ist wörtlich zu verstehen, gemeint ist tatsächlich die Gesamtheit deutscher Volksangehöriger, nicht die Summe deutscher Staatsangehöriger. Folglich ist verfassungsrechtlich auch zwischen einem wie immer gearteten Nutzen deutscher Staatsangehöriger und dem vom Grundgesetz geforderten „Nutzen des deutschen Volkes“ zu unterscheiden.

Was bedeutet diese Schlussfolgerung nun für die Rechtsmäßigkeit der Umvolkungspolitk? Mit dieser Frage werden wir uns morgen im zweiten Teil dieser PI-NEWS-Serie beschäftigen.

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„Brandheiß“ #13: Wie Seehofer den fortdauernden Rechtsbruch begründet

geschrieben von Eugen Prinz am in Alternative für Deutschland (AfD),Deutschland,Video | 64 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Stellen Sie sich vor, Sie fragen den Bundesverkehrsminister, warum alkoholisierten Kraftfahrern, die auf Feldwegen unterwegs sind, der Führerschein nicht mehr genommen wird. Seine Antwort darauf: Auf den Feldwegen sind in den letzten 14 Monaten 225 Personen betrunken mit dem Auto gefahren, während wir auf den Bundesstraßen pro Tag (!) die doppelte Menge an Trunkenheitsfahrten haben, die wir im Übrigen auch nicht verfolgen.

Das hört sich wie ein Märchen an?

Kein hinkender, sondern ein zutreffender Vergleich

Bei diesem Vergleich sind wir gar nicht so weit von der Realität entfernt. Die vergangene Plenarwoche im Bundestag begann mit der Befragung der Bundesregierung, vertreten durch Horst Seehofer.

Der AfD Bundestagsabgeordnete Gottfried Curio hielt dem Bundesinnenminister vor, dass die so genannten Mittelmeerflüchtlinge keine Flüchtlinge sind, da sie quer durch einen ganzen Kontinent durch sichere Drittstaaten reisen, um sich von Libyen aus nach Europa verschiffen zu lassen. Curio fragte Seehofer, wie er angesichts dessen dazu kommt, unberechtigter Weise eine Zusage für eine Aufnahmequote von 25% dieser illegalen Migranten abzugeben und damit die illegale Zuwanderung institutionell zu legitimieren.

Seehofers Antwort darauf:

„Bei der Seenotrettung haben wir in 14 Monaten, also in etwas mehr als einem Jahr 225 Personen in Deutschland aufgenommen.“

Und weiter:

„Wir nehmen an einem Tag auf den Landrouten die doppelte Anzahl von Flüchtlingen auf, wie wir in einem ganzen Jahr auf der Seenotrettung aufgenommen haben.“

Damit fing sich Seehofer die Frage ein, an welche unsicheren Staaten Deutschland grenzt, die einen Asylanspruch nach Artikel 16a Grundgesetz für jene Flüchtlinge begründen würden, die auf dem Landweg zu uns kommen.

Seehofers Antwort:

„Dublin funktioniert nicht“

Dass Dublin nur deshalb nicht funktioniert, weil Deutschland seine Grenzen nicht schützt, erwähnte Seehofer nicht.

[17]Es ist wirklich sehenswert, wie die drei AfD-Bundestagsabgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Rainer Kraft und Karsten Hilse, ein ehemaliger Polizeibeamter, in einer konzertierten Aktion den Bundesinnenminister so lange grillten, bis er Farbe bekennen musste.

Zudem wurde in der wie üblich sehr unterhaltsam moderierten Sendung der Nachtrag zum Grundsteuerreformgesetz aus der 42. Kalenderwoche behandelt.

Weitere Themen aus der aktuellen Plenarwoche: 

Hier noch Links zu den Videos der Einzeldebatten aus der Sendung: 

Die nächste Folge wird am 11. November ausgestrahlt.

» YouTube-Kanal von Corinna Miazga [23]


[24]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [25] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [26] und den Blog zuwanderung.net [27]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [28] oder Twitter. [29]

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