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Ist die Umvolkungspolitik verfassungswidrig?

Von C. JAHN | Umvolkungsbefürworter und Umvolkungskritiker diskutieren immer wieder die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Umvolkungspolitik. Wichtigstes Argument zugunsten der Umvolkungskritiker ist dabei der „Nutzen des deutschen Volkes“, den das Grundgesetz als oberste politische Handlungsrichtlinie vorgibt. Dieser Nutzen ist aus Sicht der Umvolkungskritiker zweifellos nicht gegeben, wenn die indigenen Deutschen mit Hilfe einer radikalen Siedlungspolitik systematisch zur ethnischen, kulturellen und politischen Minderheit gemacht werden.

Im ersten Teil der PI-NEWS-Serie [1] haben wir gesehen, dass der Begriff „deutsches Volk“ im Grundgesetz durchaus wörtlich zu verstehen ist. Gemeint ist mit „deutschem Volk“ tatsächlich die Gesamtheit aller Menschen deutscher Volkszugehörigkeit, sobald sie sich durch Zuzug nach Deutschland dem Schutz des Gundgesetzes unterstellen. Dieser klare Bezug auf die deutsche Volkszugehörigkeit entspricht, wie wir im ersten Teil ebenfalls gesehen haben, auch der Rechtstradition der Bundesrepublik nach 1949.

Juristische Taschenspielertricks des Bundesverfassungsgerichts, durch Einführung des Begriffes „Staatsvolk“ die klare verfassungsrechtliche Vorgabe „deutsches Volk“ aufzuweichen und den „Nutzen des deutschen Volkes“ zum „Nutzen des Staatsvolks“ umzudeuten – also einschließlich der eingebürgerten Kolonisten aus Afrika und dem Orient –, sind, wie wir ebenfalls im ersten Teil der PI-NEWS-Serie gesehen haben, als rein politisch motivierte Rechtsbeugung abzulehnen.

Im Rahmen der Diskussion über den Begriff des „deutschen Volkes“ im Grundgesetz kann allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass das Grundgesetz je nach Zusammenhang durchaus zwischen dem allgemeinen Begriff „Volk“ und speziellen Verweisen auf das „deutsche Volk“ unterscheidet. Allgemein von „Volk“ ist beispielsweise die Rede, wenn es um die Klärung der Machtverteilung zwischen „Volk“ und Staat geht: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. In diesem Zusammenhang ist „Volk“ in der Tat keineswegs mit Volkszugehörigkeit gleichzusetzen, da sich der inhaltliche Zusammenhang hier aus dem Gegensatzpaar von „Volk“ und „Staat“ ergibt und eindeutig auf eine machtpolitische und soziale Hierarchie abgestellt wird.

[2]Das Grundgesetz der Bundesrepublik kehrt also mit dieser Formulierung wieder zurück zu den Anfängen der Verfassungsgeschichte, als das „Volk“ im Sinne der Französischen Revolution an die Stelle des Monarchen trat und somit eine bestimmte soziale Schichtung beschrieb. Gleichzeitig setzt sich das Grundgesetz der Bundesrepublik durch Weglassen des spezifizierenden Adjektivs „deutsch“ in diesen machthierarchischen Zusammenhängen bewusst von der vorangegangenen Tradition des Dritten Reiches ab, als der sozial zu verstehende Begriff „Volk“ – als Gegensatz zum Monarchen – in den meisten staatspolitischen Zusammenhängen durch Benennung einer bestimmten Volksgruppe verengt und so inhaltlich umgedeutet wurde: „im Namen des deutschen Volkes“ statt „im Namen des Volkes“.

Es ist also kein Zufall oder eine sprachliche Nachlässigkeit, sondern beruht auf bestimmten verfassungsgeschichtlichen Erfahrungen, wenn im Grundgesetz in sozialem und machtpolitischem Zusammenhang allgemein vom „Volk“ die Rede ist, in anderen Zusammenhängen aber konkret auf das „deutsche Volk“ und damit ganz bewusst auf die Volkszugehörigkeit abgestellt wird. „Volk“ und „deutsches Volk“ sind im Grundgesetz nicht beliebig austauschbar, sondern setzen gezielt unterschiedliche inhaltliche Akzente.

Ganz gleich aus welcher Sichtweise man den Begriff „deutsches Volk“ daher im Grundgesetz betrachtet, die Schlussfolgerung ist immer dieselbe: Der Begriff „deutsches Volk“ bezieht sich ganz eindeutig auf die Volkszugehörigkeit, er ist dort, wo er verwendet wird, nicht lediglich sozialpolitisch gemeint, und er beschreibt auch nicht einfach die Gesamtheit der deutschen Staatsbürger. Auch wenn es den herrschenden Buntisten nicht gefällt: „Deutsches Volk“ im Sinne des Grundgesetzes bezeichnet tatsächlich die Gesamtheit aller Menschen deutscher Volkszugehörigkeit.

Kommen wir also nun zurück zu unserer Ausgangsfrage: Ist die Umvolkungspolitik verfassungswidrig?

Diese Frage ist vor dem Hintergrund der vorangegangenen Betrachtungen ganz eindeutig zu bejahen: Ja, die Umvolkungspolitik ist verfassungswidrig, sie ist ein politisches Verbrechen. Die Gründe für diese Sichtweise sind ebenfalls unschwer aus dem Grundgesetz abzuleiten: Der „Nutzen“ des deutschen Volkes ist verfassungsrechtlich die oberste Handlungsrichtlinie aller deutschen Politik. Genau deshalb ist er im Grundgesetz auch an besonders prominenter Stelle verankert: Der Nutzen des deutschen Volkes ist nicht nur, wie viele andere Zielvorgaben des Grundgesetzes, in irgendeinem Artikel erwähnt, sondern jedes einzelne Regierungsmitglied hat auf diesen Nutzen des deutschen Volkes persönlich zu schwören.

Auch für diesen Schwur und die hohe Bedeutung, die das Grundgesetz dadurch dem Nutzens des deutschen Volkes als politischem Handlungsmaßstab einräumt, gab es 1949 gute Gründe. Die Erfahrungen im Dritten Reich hatten gezeigt: Regierende wissen ihre Ziele mittels Propaganda geschickt in Szene zu setzen, Nutzen und Schaden sind oftmals nicht von Anfang an klar erkennbar. Dennoch sind Nutzen und Schaden – und keine sonstigen abstrakten Ziele – letztlich die einzig gültigen Maßstäbe, an denen eine Regierung sich zu messen hat: Ganz egal, welche angeblich lauteren Absichten ein Staat verfolgt und wie immer er seine Ziele propagiert, es war im Dritten Reich letzten Endes ganz offensichtlich nicht mehr zum Nutzen des deutschen Volkes, aus politischer Verblendung zuzulassen, dass Millionen Deutsche in ihren Städten totgebombt und aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Irgendwann muss Schluss sein mit den Visionen und Hirngespinsten der politischen Führer – genau das ist die Botschaft dieses Schwurs.

Auch heute stehen wir wieder vor einer vergleichbaren Situation, in der die ideologische Verblendung einer herrschenden Führungsschicht die Deutschen, sprich: das „deutsche Volk“ im Sinne ihrer gemeinschaftlichen Volkszugehörigkeit, ins Verderben treibt. Auch wenn die Umvolkungspolitik zweifellos zum Nutzen eingebürgerter Türken erfolgt und somit durchaus zum Nutzen eines Teils der „deutschen Staatsangehörigen“ – für eine Beurteilung der Verfassungsgemäßheit dieser Politik spielt, wie wir gesehen haben, allein die Frage eine Rolle, ob die Umvolkungspolitik zum Nutzen oder Schaden des „deutschen Volkes“, also der Deutschen mit deutscher Volkszugehörigkeit ist.

[3]Ein solcher Nutzen ist ganz eindeutig nicht gegeben: Wenn indigene Deutsche in Deutschland in Gefahr geraten, in bestimmten Gebieten zu regionalen Minderheiten werden – in NRW und allen westdeutschen Großstädten bereits wurden –, dann ist eine solche Entwickung ganz eindeutig nicht zum Nutzen der Gesamtheit aller indigenen Deutschen. In einer Minderheitenlage verlieren die indigenen Deutschen nicht nur ihre politischen Beteiligungs- und Einflußmöglichkeiten, sondern auch ihren physischen Schutz. Eine solche Entwicklung birgt also langfristig ganz erhebliche politische und physische Risiken für die indigenen Deutschen.

Zudem stellt sich die Frage, ob der Staat Bundesrepublik nicht auch allgemein die weiterführende Pflicht hat, das dem „deutschen Volk“ ab 1949 noch belassene geographische Territorium genau diesem „deutschen Volk“ auch zu erhalten. Dies tut er natürlich nicht, indem er in großem Stil die Ansiedlung fremder Nationen forciert, die eines Tages unweigerlich auch territoriale Ansprüche zumindest auf die dann von ihnen mehrheitlich bewohnten Gebiete stellen werden – Stichwort „Ruhrkent“ in NRW [3]. Umvolkung bedeutet also nicht nur Verlust der politischen Einflussmöglichkeiten des „deutschen Volkes“ und Verlust des physischen Schutzes, sondern wird mit Sicherheit auch in eine territoriale Aufspaltung des Landesgebiets führen – vielleicht sogar in eine militärische Frontstellung gegenüber einem solchermaßen abgespaltenen ehemaligen Landesteil. All diese ethnopolitischen Entwicklungen sind daher nicht nur nicht zum Nutzen des „deutschen Volkes“, sondern gefährden es sogar in dramatischer Weise in seiner dauerhaft gesicherten Existenz.

Fazit

Die Frage, ob die Umvolkungspolitik verfassungswidrig ist oder nicht, muss mit einem klaren Ja beantwortet werden. Die Umvolkung Deutschlands ist mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik nicht vereinbar.

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Mülheim: AfD-Bürgerdialog mit Alice Weidel sorgt für Furore

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD) | 73 Kommentare

Von MARKUS WIENER | Die NRW-Landtagsfraktion hatte im Rahmen ihrer landesweiten Bürgerdialogreihe am Dienstagabend in die Stadthalle nach Mülheim an der Ruhr geladen. Die intensiv über Social Media und Flugblätter beworbene Veranstaltung mit der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel als prominente Gastrednerin sorgte dann tatsächlich für erhebliches öffentliches Interesse im Herzen des Ruhrpotts.

Mehrere hundert AfD-Sympathisanten trafen vor der Stadthalle auf rund 2000 linke Krakeeler [4]. Der etwa 200 Personen fassende Veranstaltungssaal war bereits nach kurzer Zeit voll und zahlreiche Besucher mussten an den Türen abgewiesen werden.

Draußen hatte die Polizei alle Hände voll zu tun, um die Gruppen voneinander zu trennen und eine Stürmung der Halle durch die Antifa zu verhindern, auch wenn die örtlichen Einheitsmedien später wie üblich von “weitgehend friedlichen Protesten” schwafelten. Einen besonders erbärmlichen Eindruck hinterließ dabei der katholische Stadtdechant Michael Janssen [5] von der Pfarrei St. Mariae Geburt, der sich mit eitlen Kamerastatements vor brüllenden Antifa-Kindern gefiel (siehe WDR-Video hier) [6] und gegenüber der Presse lapidar meinte, man könne als Mitveranstalter der Gegendemo nunmal nicht alles kontrollieren.

Ob Herr Hochwürden damit die versuchte Erstürmung des Veranstaltungsortes meinte oder eher die illegale Blockade von Parkplätzen in der Nähe der Stadthalle, bei der auch eine Person gewaltsam aus einem Wagen gezerrt wurde und nur durch anwesende Passanten schlimmeres verhindert wurde? Oder hielt der nächstenliebende Gottesmann die Flaschenwürfe linker Gewalttäter vielleicht nur für herzliche Willkommensgrüße an durstige AfD-Interessenten? Im Ruhrpott soll es ja bekanntlich etwas rustikaler als andernorts zugehen.

Positiv festzuhalten bleibt aber, dass dieser Bürgerdialog trotz aller Widrigkeiten seinem Namen gerecht wurde und für ein erhebliches öffentliches und mediales Echo sorgte. Zudem zeigte sich noch einmal, dass das Ruhrgebiet erhebliches Potential für die AfD birgt und man dort auch größere Besucherzahlen zu öffentlichen Versammlungen aktivieren kann.

Gerade im Vorfeld der NRW-Kommunalwahl 2020 könnte es auch mithilfe solcher Veranstaltungen gelingen, potentielle Wähler wachzurütteln und zu mobilisieren. Und der Ausbau der kommunalen Bastionen im bevölkerungsreichsten Bundesland wird für die AfD in den kommenden Monaten nicht nur eine Herkulesaufgabe sein, sondern auch die Voraussetzung für eine dauerhafte flächendeckende Verankerung in wechselhaften politischen Zeiten.


Markus Wiener.
Markus Wiener.

PI-NEWS-Autor Markus Wiener [7] schreibt bevorzugt zu Kölner und tagespolitischen Themen für diesen Blog. Der 43-jährige Politologe und gelernte Journalist ist parteiloses Mitglied des Kölner Stadtrates und der Bezirksvertretung Chorweiler. Seit über 20 Jahren widmet er sein politisches und publizistisches Engagement der patriotischen Erneuerung Deutschlands. Der gebürtige Bayer und dreifache Familienvater ist über seine Facebook-Seite [8] erreichbar.

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So narrt der Miri-Clan den Staat

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn | 89 Kommentare

Im Sommer 2019 feierten Polizei, Politik und Massenmedien einen vermeintlich „großen Schlag“ gegen die organisierte Kriminalität in Deutschland.

Ibrahim Miri, 46, war mit lautem medialem Theaterdonner aus Deutschland abgeschoben worden. Er gilt als Chef des rund 3000 in Deutschland lebende Kriminelle umfassenden Araber-Clans der Miri.

Die Freude währte nur 111 Tage – dann war Ibrahim Miri wieder da.

Er reiste heimlich erneut nach Deutschland ein – und stellte dreist in Bremen einen Asylantrag [9]. Sein Rechtsanwalt macht geltend, seinem Mandanten drohe im Libanon die Todesstrafe.

Dass er europaweit zur Fahndung ausgeschrieben war, störte ihn nicht. Denn wer auf dem Landweg nach Deutschland einreist, muss nirgendwo seine Papiere vorzeigen.

Unsere Bewertung: Ein Land ohne sichere Grenzen kann nicht funktionieren. (mr)

Passend zur Thematik (Video):

So denkt Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) in Wirklichkeit über Abschiebungen [10]

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Höcke, der „Faschist“ der Bankrotteure

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD) | 81 Kommentare

Von ROBERT ANDERS | Regel Nummer 1: Je rat- und unterscheidungsloser der gesamte politisch-mediale Komplex wird, desto „faschistischer“ wird ihr bevorzugter Volksfeind Björn Höcke. Regel Nummer 2: Je größeren Erfolg bei Wahlen Höcke hat, desto „faschistischer“ werden seine Wähler bezeichnet. Regel Nummer 3: Je länger Höcke nicht in vorsorgliche Gesinnungshaft zum Schutz der Annalena-Jugend genommen wird, desto „faschistischer“ der Staat, der das unterlässt.

Die Kenntnis dieser drei Regeln im Irrenhaus des verspäteten, aber umso heldenhafteren Widerstands gegen die Nazi-Herrschaft war bislang schon nützlich, wird das aber in Zukunft noch mehr sein. Denn kein Wahlerfolg hat das Politikkartell und die Meinungsmacher so sehr getroffen wie derjenige der von Höcke geführten AfD in Thüringen. Das betrifft keineswegs nur das fast unlösbare Dilemma der weit abgestürzten CDU, die dort mit der AfD nichts will, aber ohne die AfD nichts kann. Noch wesentlich beunruhigender, übrigens auch für die dank ihrem Ministerpräsidenten in Thüringen noch starke Linke, ist die Tatsache, dass die Höcke-AfD in allen Altersgruppen Spitzenreiter war – mit Ausnahme der über Sechzigjährigen.

Damit ist die Partei zumindest in Thüringen, aber wohl auch in allen östlichen Bundesländern ausgesprochen zukunftsfähig. Diese Erkenntnis sollte gerade den vielen Gegnern und Kritikern Höckes in den westlichen AfD-Landesverbänden Grund zum Nachdenken geben. Zwar treffen sie im Gebiet der alten Bundesrepublik auf andere Bedingungen, das sei unbestritten. Doch andere Bedingungen erfordern andere politische Strategien und Maßnahmen, die zum Erfolg führen können. Nach dem Wahlergebnis in Thüringen muss es jedenfalls ein Ende haben mit der schlechten Gewohnheit in manchen AfD-Kreisen, im „völkischen“ Höcke die Ursache für die eigene Stagnation zu suchen.

Damit dient man nicht nur den Interessen und Zielen der politischen Feinde und Gegner, sondern bemäntelt auch eigenes Unvermögen. Niemand muss deshalb Höckes Rhetorik und einen gewissen Personenkult um ihn mögen. Und sicher hat der Thüringer Spitzenmann noch einiges zu lernen und auch zu verändern. Seine Selbstkritik in Bezug auf die danebengegangene Dresdner Rede auf der Pressekonferenz in Berlin vor wenigen Tagen [11] beweist seinen guten Willen dazu. Björn Höcke aber hat Fähigkeiten und eine Ausstrahlung, die nun einmal den allermeisten anderen Spitzenpersonen der AfD abgehen. Und auch nicht unwichtig: er ist jung genug, noch eine lange Zukunft vor sich zu haben.

Zudem ist er als Vorsitzender der nun doppelt so starken Fraktion in Erfurt ein Parlamentarier, dem bislang niemand Faulheit oder Desinteresse an landespolitischen Themen begründet vorwerfen konnte. Diese Tatsache spielt in der Diskussion um seine Person bislang eine seltsam untergeordnete, ja meist völlig ignorierte Rolle. Was das feindliche Politik- und Medienkartell betrifft, ist das nicht verwunderlich. Umso befremdlicher ist es jedoch, wie wenig Höckes parlamentarische Arbeit in der eigenen Partei jenseits der ehemaligen Zonengrenze gewürdigt wird. Es besteht Anlass, das zu ändern.

[12]Der Glauben, ohne den „Faschisten“ Höcke würde die AfD auf viel breitere Zustimmung im westlichen Deutschland stoßen und sogar bald ein begehrter Koalitionspartner der Union werden, ist eine naive Illusion. Denn ohne Höcke würde sofort ein neuer Höcke ausgemacht, ein neuer „Faschist“ und „Völkischer“ in der AfD identifiziert und stigmatisiert. Einfach deshalb, weil das Machtkartell die AfD nicht will und nicht braucht – auf keinen Fall und unter keinen Umständen. Was gewollt und gebraucht wird, ist entweder die Vernichtung dieser Partei, zumindest aber ihre Spaltung samt vollständiger Domestizierung.

Mit dem absehbaren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Niedergang Deutschlands, den allein die Bankrotteure des derzeitigen Machtkomplexes zu verantworten haben, wird es wichtiger werden, eine im besten Sinne radikale demokratische Alternative zu entwickeln. Diese muss sich selbstverständlich in Personen repräsentieren. Björn Höcke wird wohl eine dieser Personen sein, andere werden dazu kommen. In Thüringen ist die Hetze gegen Höcke völlig erfolglos geblieben. Es wird höchste Zeit, auch in der AfD und der patriotischen Bewegung den wahren Feind ins Visier zu nehmen.

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Schwerte (NRW): Muslima hält am Reformationstag Kanzelrede

geschrieben von PI am in Evangelische Kirche,Islamisierung Deutschlands | 172 Kommentare

Der 31. Oktober ist für evangelische Christen ein Feiertag. An diesem Tag wird der Reformation durch Martin Luther gedacht. Es ist die Geburtsstunde der evangelischen Kirchen. Was dieser Tag den „Evangelen“ noch wert ist, zeigt beispielhaft die Überlassung der alljährlichen Kanzelrede in der Evangelischen Kirche St. Viktor [13] im nordrhein-westfälischen Schwerte.

Luther selbst würde sich sprichwörtlich im Grabe umdrehen, erführe er vom Zustand der „reformierten“ Kirche heute. Er kannte den Koran [14], warnte vor den Türken und befürwortete selbstverständlich die Verteidigung Europas vor dem Islam. Er nannte den Islam [14] ein „Reich, dessen Wesen und Entstehen ganz allein durch den Kampf gegen Christus und seine Heiligen bestimmt“ ist.

Umso erstaunlicher, dass Dunya Elemenler aus Limburg [15], eine Kopftuch tragende Muslima und Dialogbeauftragte [16] der radikalislamischen und aus der Türkei gesteuerten IGMG/Milli Görüs-Köln, ausgerechnet eine Kanzelrede am Reformationstag in einer evangelischen Kirche halten darf. Oder haben wir hier das alles gar nicht richtig verstanden und der Auftritt mit Kopftuch ist doch nur ein Beitrag zu Halloween?

Pest und Cholera

Es stellt sich die Frage, was schlimmer ist: Die Dummheit der evangelischen Kirche, nicht zu erkennen, dass sie mit Elemenler wieder einmal ihren eigentlichen Auftrag verrät, allein für den christlichen Glauben einzustehen, oder, dass hier einer Vertreterin einer radikal-islamischen Organisation eine Plattform gegeben wird? Antwort: Die Kirche entscheidet sich wie schon so oft für beides – für Pest und Cholera. Die aktuellen Austrittszahlen [17] zeigen ohnehin, wo der Weg der Kirchen hinführt.

Wer sich bei Pfarrer Tom Damm von der St. Viktor-Kirche in Schwerte freundlich erkundigen möchte, was es mit der Einladung der radikalislamischen Milli-Görüs-Aktivistin am Reformationstag auf sich hat, kann dies hier tun:

Kontakt:

Pfarrer Tom Damm.
St. Viktor Kirche Schwerte (NRW)
Pfarrer Tom Damm
Am Markt 1
58239 Schwerte
Tel.: 02304-7503499
Email: tom.damm@evangelische-kirche-schwerte.de [18]

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VS-Präsident Haldenwang installiert Denunzianten-Hotline gegen Rechts

geschrieben von Eugen Prinz am in AfD,Aktivismus,Kampf gegen Rechts™,Linke,Linksfaschismus,Linksfaschismus,Verfassungsschutz,Widerstand | 125 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Am gestrigen Mittwoch sollte in Bayern ein vom AfD-Kreisverband Rottal-Inn / Dingolfing-Landau geplanter Bürgerdialog stattfinden, zu dem auch das AfD-Bundesvorstandsmitglied Stephan Protschka eingeladen war. Wie so oft, musste die Veranstaltung jedoch abgesagt werden, weil der Gaststättenbetreiber anonyme Drohungen von linken Verfassungsfeinden erhielt.

MdB Stephan Protschka äußert sich dazu wie folgt:

„Ich bedauere sehr, dass zum wiederholten Mal ein Gaststättenbetreiber massiv gedrängt wurde, einen fest eingeplanten Informationsabend der AfD abzusagen. Diese Nötigungen umfassen in aller Regelmäßigkeit unter anderem Drohungen in der Art, dass man die ‚Verschönerung‘ oder die ‚Entglasung‘ der Gaststätte androht, sollte der Gaststättenbetreiber den Termin nicht absagen. Uns ist bekannt, dass diese Drohungsszenarien auch von Organisationen geplant und durchgeführt werden, die im sogenannten ‚Kampf gegen rechts‘ durch Steuermittel gefördert werden.

Schon seit Gründung der AfD werden wir mit diesen unfassbaren Machenschaften konfrontiert, ohne dass die Strafverfolgungsbehörden irgendein Ermittlungserfolg aufzuweisen hätten. Auch seitens der Medienvertreter wurde diesen ungeheuerlichen Vorkommnissen eher Desinteresse bis hin zu ‚Verständnis‘ oder gar ‚Schadenfreude“ entgegengebracht. Dass der politische Gegner mittlerweile verstärkt auf solche Mittel zurückgreift, die wir schon aus den dunkelsten Zeiten unserer Geschichte kennen, zeigt, dass die AfD auf dem richtigen Weg ist und auch die richtigen Themen setzt, die für die Zukunft unseres Landes, unserer Gesellschaft und unserer Kultur von unermesslicher Bedeutung sind. 

Wir sehen uns durch solche Aktionen in unserer Auffassung bestätigt, dass eine bürgerliche

politische Kraft wie die AfD schon längst erforderlich war und – mehr denn je – ist.  Wir werden uns durch solch niederträchtige und feige Aktionen in keiner Weise beeinflussen lassen. Wir werden nun in verstärktem Maße die Öffentlichkeit darüber informieren. Wir fordern auch die Medienvertreter auf, dass sie sich diesem Thema unparteiisch und ergebnisoffen widmen. Weiterhin fordern wir die Strafverfolgungsbehörden aller Ebenen auf, dieses Treiben mit mehr Aufmerksamkeit zu verfolgen.“

Seit Haldenwang: Nur noch 10% Sehkraft auf den linken Auge 

So sieht es mittlerweile aus in unserem Land. Man weicht der linken Gewalt. Währenddessen konzentriert sich das Bundesamt für Verfassungsschutz verstärkt auf den „Kampf gegen Rechts [19]„:

[20]

Kontakttelefon „RechtsEX“ – welch grandiose Idee! Damit ist dem Denunziantentum nun endgültig Tür und Tor geöffnet. Jeder kann in Zukunft jeden beim Verfassungsschutz anschwärzen, dessen politische Einstellung ihm nicht passt. Wenn das kein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk für all jene ist, die berechtigte Kritik als Hetze betrachten und mit jakobinischem Eifer dagegen vorgehen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz dazu scheinheilig:

Bitte missbrauchen Sie es nicht zur Denunzierng (SIC) von Bürgerinnen und Bürgern.

Seit Hans-Georg Maaßen seinen Hut nehmen musste, um Haldenwang als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Platz zu machen, degeneriert die Sehkraft dieser Behörde auf dem linken Auge rasant in Richtung völliger Erblindung. Bald ist der Verfassungsschutz dort, wo ihn die Kanzlerin und ihre Getreuen haben wollen: Eine Stasi 2.0.

[21]Bleibt abzuwarten, wie viele krachende Wahlniederlagen die Regierungsparteien noch einstecken müssen, bevor dort die vernünftigen Leute (falls es bei der SPD noch solche gibt) endlich wieder den Kurs bestimmen.

Zum Schluss noch in eigener Sache: 

Das FB-Konto „Eugen Prinz“ wurde am 30. Oktober von Facebook gesperrt. Mit einer Reaktivierung ist nicht zu rechnen. Wie in solchen Fällen üblich, dürften „Hinweise“ aus linken Kreisen dazu geführt haben. Ich bedanke mich bei allen Facebook Freunden, die mir dort die Treue gehalten haben. Ihr seid eine große Motivation für das, was ich hier mache!

Der Verursacher mag jetzt Freude und Genugtuung empfinden, bringen wird ihm diese Aktion jedoch nichts.

Der größte Lump im ganzen Land,
das ist und bleibt der Denunziant.

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben [22]
deutscher Dichter und Philologe
* 02.04.1798, † 19.01.1874


[23]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [24] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [25] und den Blog zuwanderung.net [26]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
» Twitter Account des Autors. [27]

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