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Bundesverfassungsgericht bestätigt hessisches Kopftuchverbot

Von MANFRED ROUHS | Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des hessischen Kopftuchverbots für Rechtsreferendarinnen bestätigt [1]. Der zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts wies damit die Verfassungsbeschwerde einer 1982 geborenen Marokkanerin zurück, die einen deutschen Pass besitzt und durch alle Instanzen gegen das Verbot klagte, in ihrer Referendariatszeit ihre muslimische Kopfbedeckung tragen zu dürfen.

Die Richter räumten ein, dass das hessische Kopftuchverbot in die Religionsfreiheit der Beschwerdeführerin eingreift. Dem stellte der Senat aber die Verpflichtung des Staates zur religiösen Neutralität sowie die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege als konkurrierende Rechtsgüter gegenüber und entschied, dass angehende Juristen dort, wo eine entsprechende landesrechtliche Regelung besteht, ihr Rechtsreferendariat nur ohne Kopftuch leisten dürfen. Entsprechende Gesetze bestehen in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin, nicht aber in allen anderen Bundesländern.

Das Rechtsreferendariat gibt angehenden Juristen die Möglichkeit, sich an verschiedenen Stellen in den praktischen juristischen Betrieb einzuarbeiten. Die Referendariatszeit folgt auf das erste juristische Staatsexamen und ist Voraussetzung für die Anmeldung zum zweiten juristischen Staatsexamen, das die juristische Ausbildung abschließt, die Bedingung ist für die Ausübung des Richteramtes oder die Arbeit als Staatsanwalt oder Rechtsanwalt.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs, Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V. [2], der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt. Er ist als Unternehmer in Berlin tätig und vermittelt Firmengründungen in Hong Kong [3].

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#1 Kommentar von Marie-Belen am 28. Februar 2020 00000002 08:58 158288032108Fr, 28 Feb 2020 08:58:41 +0100

Für mich ist diese Frau als Teil der deutschen Gerichtsbarkeit mit oder ohne Kopftuch inakzeptabel.

#2 Kommentar von friedel_1830 am 28. Februar 2020 00000002 09:08 158288093209Fr, 28 Feb 2020 09:08:52 +0100

.

@ MANFRED ROUHS (Artikel-Autor)

.

Betrifft: “Kopftuch“ negativ framen“

.

1.) Besser: “Mohammedanische Kopfbinde“.

.

#3 Kommentar von BlinderWaechter am 28. Februar 2020 00000002 09:09 158288096609Fr, 28 Feb 2020 09:09:26 +0100

Ich glaube in Marokko ist es nicht verboten ein Kopftuch beiGericht zu tragen. Auf nimmer Wiedersehen.

#4 Kommentar von jeanette am 28. Februar 2020 00000002 09:12 158288112609Fr, 28 Feb 2020 09:12:06 +0100

Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Ein großer Schritt für Deutschland!

Mit großem Interessen beobachten wir, ob sich die Dame nun
für eine angesehene Ausbildung entscheidet, oder doch lieber dem geliebten Kopftuch den Vorzug gibt.

#5 Kommentar von T.Acheles am 28. Februar 2020 00000002 09:17 158288144109Fr, 28 Feb 2020 09:17:21 +0100

friedel_1830 28. Februar 2020 at 09:08 … framen … Kopfbinde

Da braucht nichts geframed werden, einfach den Tatbestand nennen:
Ein Kopftuch ist ein Bekenntnis zum Islamisten und Massenmörder Mohammed der den Islamischen Staat gegründet hat ( de.wikipedia.org/wiki/Islamischer_Staat_(Theorie) ) und damit vielfältig verfassungswidrig ist.
Vergleichbar mit Hknkrz-Binde.
Das Problem ist aber weniger dies verfassungsfeindliche Symbol, sondern die faschistische Ideologie im Kopf darunter.
Faschisten raus!

#6 Kommentar von Equilibrius01 am 28. Februar 2020 00000002 09:25 158288195409Fr, 28 Feb 2020 09:25:54 +0100

Ein gutes Urteil, ein selten gutes Urteil.

Und die Moslemfrau soll jetzt einfach in ihre Heimat nach Marokko zurückgehen, dort darf sie dann Alles tun, was ihr im bösen rassistischen Deutschland verboten wird. Helau!

#7 Kommentar von friedel_1830 am 28. Februar 2020 00000002 09:30 158288220309Fr, 28 Feb 2020 09:30:03 +0100

.

@ MANFRED ROUHS (Artikel-Autor)

.

Betrifft: „Muslime“ (als Begriff) negativ framen

.

1.) Besser: „Mohammedaner“. Oder: „Moslems.“

.

#8 Kommentar von Moralist am 28. Februar 2020 00000002 09:37 158288266809Fr, 28 Feb 2020 09:37:48 +0100

…ein Fakt wird merkwürdigerweise weder in den MSM als auch bei PI erwähnt:

wer die „Flagge des politischen ISLAM“ auf dem Kopf trägt ordnet das Grundgesetz U N T E R dem islamischen recht der Scharia ein! Damit zeigt sich einmal wieder: der ISLAM ist grundsätzlich verfassungswidrig!

#9 Kommentar von eckie am 28. Februar 2020 00000002 09:40 158288283909Fr, 28 Feb 2020 09:40:39 +0100

UM DEN ÖSt. NATIONalrat damit zu befassen, sind noch einige UNTERschriften für das KLIMA-VOlksbegehren nötig, KOHle-GRO?Verbrenner sind seit 60 Jahren die Ursache für CO2-Anstieg.
[14]
Situation um die KOHLE-Verbrennung ist dramatisch, es werden ganze Gebirge an
Kohle industriell abgebaut und in Gigawatt-Kraftwerken verbrannt,
ein video bei youtibe aus China zeigt diesen Wahnsinn:
[15]
Damit wird die Klimaänderung bald krasse Folgen zeitigen, denn die derzeitige ENERGIEgewinnung aus Solar, WIND und Wasser müsste zehnmal so hoch sein,
als es derzeit der FAll ist, um dies zu kompensieren
ES sInd über 1.400 solch Großanlagen in Betrieb, da würde auch das Dieselverbot
keinen EInfluss auf die Enticklung haben!

#10 Kommentar von eule54 am 28. Februar 2020 00000002 09:41 158288286409Fr, 28 Feb 2020 09:41:04 +0100

Islamisten raus und gut is!

#11 Kommentar von Kalle 66 am 28. Februar 2020 00000002 09:41 158288290709Fr, 28 Feb 2020 09:41:47 +0100

Marie-Belen 08:58

Zustimmung! Dieses Urteil ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Aber das „Problem“ ist nicht das Kopftuch, sondern die Trägerin!

#12 Kommentar von Neunzehnhundertvierundachtzig am 28. Februar 2020 00000002 09:51 158288350909Fr, 28 Feb 2020 09:51:49 +0100

„Dem stellte der Senat aber die Verpflichtung des Staates zur religiösen Neutralität sowie die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege als konkurrierende Rechtsgüter gegenüber und entschied,….“ Warum dann gilt das nicht für alle Buntesländer? Entweder-Oder, Kopftuch in Berlin ist Kopftuch in Bremen. Oder haben wir schon Antifa-regierte Buntesländer, wo die sich ihre spezifischen Gesetze schnüren? So wie es jetzt steht können demnach gewisse Buntesländer gleich die Scharia einführen. Offiziell meine ich. De facto sieht es ja jetzt schon so aus, das ein Muselmane seine Frau als Eigentum ansieht und auch so mit ihr verfährt.

#13 Kommentar von HarryM am 28. Februar 2020 00000002 09:53 158288358109Fr, 28 Feb 2020 09:53:01 +0100

Auch ohne Kopftuch im Gerichtssaal werden Rechtgläubige bevorzugt!
Wetten das?
Wir haben darin jahrelange Erfahrung!

#14 Kommentar von T.Acheles am 28. Februar 2020 00000002 09:57 158288382309Fr, 28 Feb 2020 09:57:03 +0100

Das Kopftuch ist Symptom für faschistische Grundeinstellung
(Verehrung vom Faschisten Mohammed).

Nicht das Symptom muss verboten werden,
sondern dies faschistische Virus muss aus unserem Land entfernt werden.
Mit der gleichen Sensibilität und Gründlichkeit wie beim Coronavirus (Alarm, wenn sich 2 Personen in Deutschland infiziert haben) oder Neo-Nazis.

Jeder (m/w/div), der den Faschisten, Islamisten, Vergewaltiger und Massenmörder Mohammed als Vorbild verehrt, ist vom Herzen her ein Faschist, Islamist, Vergewaltiger, Massenmörder.

Faschisten raus!

#15 Kommentar von Maria-Bernhardine am 28. Februar 2020 00000002 09:58 158288389809Fr, 28 Feb 2020 09:58:18 +0100

DIE ERZFEINDE KOMMUNISTEN & MOSLEMS BILDEN
EINHEITSFRONT GEGEN CHRISTEN & KAPITALISTEN

Da werden die Araber Mazyek u. Chebli platzen vor Wut,
hatten sie doch gerade mit dem Amoklauf von Hanau
Oberwasser bekommen. Auch Türkin Aydan Özoguz,
radikaliert sich u. verlinkt zum Kommunistenblatt taz.de

Aiman A. Mazyek hat retweetet
Aydan Özoguz @oezoguz 13 Std.
Neutralität im Gerichtssaal ist eins der höchsten Güter finde ich. Aber ich verstehe nicht, warum eine Frau, die ein Kopftuch trägt, per se weniger neutral sei als andere. Hat ihre Religion mit ihrer Urteilsfähigkeit zu tun oder wird sie dafür verurteilt? Kopftuch-Urteil des Verfassungsgerichts
Wie in Polen und Ungarn
Karlsruhe billigt ein Kopftuchverbot für Richterinnen.
Damit schützt es die Mehrheit, nicht die Grundrechte.
27.07.2017 – Kommentar von TAZ-FUZZI
Christian Rath, Rechtspolitischer Korrespondent
Warum haben wir ein Verfassungsgericht? Damit die Grundrechte des Einzelnen auch gegen Gesetze der Mehrheit geschützt werden. Gerade weil sich die Mehrheit gern dadurch Akzeptanz verschafft, dass sie unbeliebte Minderheiten drangsaliert, ist die Kontrolle durch ein Verfassungsgericht notwendig, um die Rechte von Minderheiten zu sichern.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht akzeptiert, dass in Hessen Richterinnen das Tragen eines muslimischen Kopftuchs verboten werden darf. Das ist ein Gesetz, das erkennbar darauf abzielte, Musliminnen auszugrenzen…

Es entscheidet nicht im Zweifel für die Grundrechte, sondern dient nur noch als Legitimation der diskriminierenden Mehrheit…

Die Sichtbarkeit von Muslimen sei geeignet, „das Bild der Justiz in ihrer Gesamtheit zu beeinträchtigen“. Was für ein Signal des höchsten deutschen Gerichts sieben Tage nach den antimuslimischen Morden von Hanau. Wer Diskriminierung von oben zulässt, braucht sich über den tödlichen Rassismus von unten nicht zu wundern. (taz.de)

Aiman A. Mazyek hat retweetet
ZMD e.V. – ZENTRALRAT MUSLIMBRUDERSCHAFT DEUTSCHLAND
A. El Yazidi @A_ElYazidi_ 12 Std.
Anm.: IN ARABISCH… ICH BEMÜHE GOOGLE ÜBERSETZUNG:
„Der Oberste Muslimrat in Deutschland kritisiert das Kopftuchverbot für weibliche Auszubildende vor Gericht
In Hessen wird Maidowskis Einspruch vom Bundesverfassungsrichter unterstützt“
Zentralrat d.Muslime @der_zmd 18 Std.
#ZMD kritisiert hessisches #Kopftuchurteil und stimmt ausdrücklich dem Sondervotum des Bundesverfassungsrichters #Maidowski zu.
HIER die Pressemitteilung: +http://zentralrat.

Aiman A. Mazyek hat retweetet FAZ-FUZZI
Patrick Bahners @PBahners 15 Std.
Mit dem Prüfungsverfahren im neuen Kopftuchurteil stimmt „grundsätzlich etwas nicht, wenn es um Grundrechtsschutz geht“, schreibt @feministconlaw
(+https://verfassungsblog.de/justitias-dresscode-zweiter-akt/). In diesem Sinne jetzt auch mein Kommentar aus dem morgigen @FAZ_Feuilleton

Aiman A. Mazyek hat retweetet TAS-FUZZI
Matthias Meisner @MatthiasMeisner 12 Std.
Die Nationalsozialisten übernahmen 1933 die Herrschaft in Deutschland. Damals wie heute wird der Hass auf vermeintlich Andere wieder sagbar. Ein Kommentar von @dernbachan
. Dringende Leseempfehlung! +https://tagesspiegel.de/meinung/weimar-liegt-um-die-ecke-wir-duerfen-uns-nicht-an-hass-und-gewalt-gewoehnen/25590800.html via @Tagesspiegel
#Hanau #Weimar Der NSU mordete heimlich, das ist vorbei
Rechte Morde und die Demokratie
Weimar liegt um die Ecke
Der NSU war noch heimlich unterwegs, die Nachfolger
sehen die Zeit fürs sichtbare Morden wohl gekommen.
Damals wie heute wird der Hass auf vermeintlich Andere wieder sagbar, sogar von gewählten Abgeordneten. Rassismus aber ist keine Meinung, sondern der Beginn von Terror. Wer „unser Volk“ durch „Umvolkung“ bedroht sieht, muss handeln oder handeln gutheißen
Nicht Grenzkontrollen helfen gegen Rassismus, wie Friedrich Merz in unfassbarer Ignoranz soeben behauptete, sondern die Eindämmung von Rassismus.
[16]

#16 Kommentar von T.Acheles am 28. Februar 2020 00000002 10:01 158288409110Fr, 28 Feb 2020 10:01:31 +0100

HarryM 28. Februar 2020 at 09:53
Auch ohne Kopftuch im Gerichtssaal werden Rechtgläubige bevorzugt!
Wetten das?

Ja, ich habe da auch heftig negative Erfahrung mit einem heftig lügenden türkischen Anwalt.
Wenn das Symptom verboten wird, und die Ursache (Verehrung vom Faschisten Mohammed) bleibt, wird es eher schlimmer als besser.

#17 Kommentar von wanderer100 am 28. Februar 2020 00000002 10:03 158288419810Fr, 28 Feb 2020 10:03:18 +0100

Völlig richtiges Urteil! Allerdings muss ich dem Sprecher beim D-Funk Recht geben, der anmerkte, dass man auch das Kreuz in einem Gerichtssaal entfernen müsse. Rechtfertigung mit „Kultur“ ist hierbei nicht akzeptabel.

#18 Kommentar von einerderschwaben am 28. Februar 2020 00000002 10:05 158288435310Fr, 28 Feb 2020 10:05:53 +0100

Windel drauf Windel ab

das ist alles Pillepalle und inszeniert für das doofe Volk

wir stehen wirtschaftlich und politisch am Abgrund, Coran bricht bald über alle herein und nichts ist geregelt

Leute, das was jetzt kommt wird unschöne Bilder produzieren und da wird die Fette dann blöde glotzen
und der Großteil der Doofdeutschen dazu

#19 Kommentar von T.Acheles am 28. Februar 2020 00000002 10:11 158288466010Fr, 28 Feb 2020 10:11:00 +0100

Sawsan Chebli ist praktizierende Mohammedanerin.
„Ja, das Kopftuch ist für mich eine religiöse Pflicht, aber nein, ich trage es nicht, weil es für mich nicht das Wichtigste im Islam ist.“
de.wikipedia.org/wiki/Sawsan_Chebli

Chebli verehrt den Faschisten und Islamisten Mohammed als ihr Vorbild, ist also vom Herzen her eine Faschistin und Islamistin.
Chebli betreibt SenatskanzleiDschihad ohne Kopftuch.
Es hilft nichts, das Symbol und Symptom zu verbieten!
Die Ursache muss behandelt werden:
Faschisten raus!

#20 Kommentar von Equilibrius01 am 28. Februar 2020 00000002 10:13 158288479110Fr, 28 Feb 2020 10:13:11 +0100

@wanderer100
Nein, das Kreuz im Gerichtssaal muss nicht entfernt werden.
Unter diesem Kreuz wurde die Leitkultur unserer abendländischen Zivilisation geschaffen.
Dass dabei auch manchmal gegen christliche Grundsätz verstoßen wurde, ist der Tatsache zu schulden, dass Menschen fehlerhaft sind. Wir würden ja schon im Paradies leben, wäre es anders.

#21 Kommentar von T.Acheles am 28. Februar 2020 00000002 10:15 158288490610Fr, 28 Feb 2020 10:15:06 +0100

Unser Bundesverfassungsgericht hat anscheinend NULL Ahnung von Islam=Faschismus und macht sich mit so einer Symptombehandlung lächerlich!

Islamaufklärung!
pi-news lesen! (und derprophet.info u.v.a.m.)
AfD wählen!

Faschisten raus!

#22 Kommentar von jeanette am 28. Februar 2020 00000002 10:17 158288502010Fr, 28 Feb 2020 10:17:00 +0100

Maria-Bernhardine 28. Februar 2020 at 09:58

DIE ERZFEINDE KOMMUNISTEN & MOSLEMS BILDEN
EINHEITSFRONT GEGEN CHRISTEN & KAPITALISTEN

Da werden die Araber Mazyek u. Chebli platzen vor Wut,
hatten sie doch gerade mit dem Amoklauf von Hanau
Oberwasser bekommen.
———————————–

Verfassungsrichter tanzen aus der Reihe….

#23 Kommentar von Wuetender Spartaner am 28. Februar 2020 00000002 10:18 158288508610Fr, 28 Feb 2020 10:18:06 +0100

Wo ist denn eine kopftuchtragende Frau in Europa integriert ? Eher total unintegriert !

#24 Kommentar von mylauer am 28. Februar 2020 00000002 10:19 158288515910Fr, 28 Feb 2020 10:19:19 +0100

Mal langsam.
1- Die Vermummte ruft den EugH an—> Das BVG bekommt eine Klatsche-
2- Das Urteil wir unverzeilich werden.
3- Das Gesetz wird zügig geändert, Kaftan usw. hat nichts mit nichts zu tun und ist selbstverständlich zulässig.
So siehts aus und nicht anders.

#25 Kommentar von buntstift am 28. Februar 2020 00000002 10:20 158288521510Fr, 28 Feb 2020 10:20:15 +0100

Soviel Courage hätte ich ihnen nicht zugetraut.

#26 Kommentar von T.Acheles am 28. Februar 2020 00000002 10:21 158288531910Fr, 28 Feb 2020 10:21:59 +0100

wanderer100 28. Februar 2020 at 10:03 … Kreuz entfernen

Der Islam ist eine faschistische, politische Ideologie, vergleichbar mit Nazis und Kommunismus.
In der Schule müßte es im Geschichtsunterricht in einer Reihe mit den Faschisten und Massenmördern Stalin, Pol-Pot, Mao und Adolf stehen.
Dass sich der Islam als „Religion“ verkauft, ist geschickte Taqiyya, darauf sollten wir nicht drauf reinfallen.

Das Christentum ist eine Religion und vielfältig Basis von unserer jüdisch-christlich-humanistischen Kultur.

Bitte das politisch-faschistische Symbol (Kopftuch) nicht mit dem Kreuz vergleichen!

#27 Kommentar von T.Acheles am 28. Februar 2020 00000002 10:30 158288580910Fr, 28 Feb 2020 10:30:09 +0100

Maria-Bernhardine 28. Februar 2020 at 09:58
Aiman A. Mazyek : . .. warum eine Frau, die ein Kopftuch trägt, per se weniger neutral sei als andere.

Da hat der Zentralrat-Dschihadist Dr. Taq. Haimann Mazyek recht:
Wenn eine Richterin den Faschisten und Islamisten Mohammed im Herzen als ihr Vorbild verehrt, ist es egal, ob sie dies als Symbol nach außen präsentiert oder nicht.
In beiden Fällen werden ihre Urteile immer Richtung Scharia gehen.

#28 Kommentar von diskutant23 am 28. Februar 2020 00000002 10:32 158288596310Fr, 28 Feb 2020 10:32:43 +0100

Würde mich nicht wundern, wenn sich unser kommunistisches Integrationsproblem #1 aus dem Ausland dazu meldet. Mit der Aufforderung dieses „nicht hilfreiche“ Urteil „sofort rückgängig“ zu machen.

#29 Kommentar von T.Acheles am 28. Februar 2020 00000002 10:35 158288612010Fr, 28 Feb 2020 10:35:20 +0100

Sicht vom Koran,
Befehl an alle Mohammedanerin:

Dschihad ist die kollektive Pflicht aller Anwältinnen und Richterinnen, die den Faschisten und Islamisten Mohammed als ihr Vorbild verehren.
Siehe [17]

Da steht nichts von mit oder ohne Kopftuch, ist also zweitrangig für den Dschihad.
Dschihad bedeutet: alles tun zur Einführung der Scharia, also entfernen von unser Verfassung und unserem GG.

#30 Kommentar von quasselbirne am 28. Februar 2020 00000002 10:45 158288671110Fr, 28 Feb 2020 10:45:11 +0100

NOCH einmal für die IDIOTEN und IDIOTINNEN des Dreck und Käseblatt taz für Blöde: Kopftücher sind ein Zeichen der Unterdrückung ihr Vollidioten!!!
Wird Zeit das ihr auch mit diesen Lappen über den Kopf rumlauft, denn allein das Verhalten vieler nicht Migrierten ist nicht gerade nett gegenüber Frauen. Siehe Schwimmbäder! Ach ich vergaß, Frauen dürfen doch nur ins Wasser wenn auch nur Frauen im Schwimmbad sind. Achnee das war doch auch wieder Islamismus ach nee Kommunissmus achnee —Na taz = blöde und noch blöder …

#31 Kommentar von johann am 28. Februar 2020 00000002 10:50 158288703910Fr, 28 Feb 2020 10:50:39 +0100

Türkei hält Syrer nicht mehr auf Ziel Stuttgart – Flüchtlinge brechen nach Europa auf

Die Türkei öffnet die Grenzen für Flüchtlinge Richtung Europa. Syrer brechen in Bussen auf. Zum Beispiel an einer Ausfallstraße in Istanbul. Ein Ortsbesuch.

Das Ziel heißt Stuttgart: Anas ist 27 Jahre alt und ein syrischer Medizinstudent aus Aleppo. Zusammen mit seiner Frau und seinen drei und sechs Jahre alten Kindern ist er am Freitagmorgen zur Vatan Caddesi gekommen, einer Istanbuler Ausfallstraße zur Autobahn Richtung Westen.

Mehrere Reisebusse stehen an der Straße bereit, die Flüchtlinge an die rund drei Fahrtstunden entfernte Landgrenze zwischen der Türkei und Griechenland bei Edirne bringen sollen. „Wir haben von den Bussen gehört und sind gekommen“, sagt Anas im Gespräch, bevor er in den Bus einsteigt.

Die Eltern seiner Frau leben in Stuttgart – und nun will die junge Familie auch dorthin. Hundert US-Dollar pro Passagier kostet die Busreise an die Grenze. Dass Anas und seine Familie jetzt im Bus sitzen, hat mit schweren Verlusten der Türkei im Krieg in der syrischen Provinz Idlib rund tausend Kilometer südöstlich von Istanbul zu tun.

Eigentlich hat sich die Türkei unter dem Flüchtlingsabkommen mit der EU aus dem Jahr 2016 verpflichtet, die Syrer an der Flucht nach Europa zu hindern. Doch nun sollen die Flüchtlinge drei Tage lang freie Fahrt nach Westen erhalten, melden türkische Medien. Die Syrer an der Vatan Caddesi sagen, sie hätten von einer 24-stündigen Frist gehört.
Flüchtlinge setzen sich an der türkischen Westküste in Boote

Bei Edirne waren in der Nacht schon die ersten syrischen Flüchtlinge aufgetaucht, die auf den Grenzübergang Pazarkule zuliefen, ohne dass die türkischen Grenztruppen einschritten. An der türkischen Westküste setzen sich andere Flüchtlinge in Boote, um auf die nahen griechischen Inseln zu fahren.

Von Edirne aus will sich Anas mit seiner Familie nach Griechenland durchschlagen. „Dann sehen wir weiter“, sagt er.

Immer mehr Syrer treffen am Morgen an der Abfahrtstelle an der Vatan Caddesi ein, um einen Platz in einem der Busse zu ergattern. Bis 9 Uhr Mitteleuropäischer Zeit haben sich mehrere Dutzend Syrer versammelt, und fast im Minutentakt treffen neue ein.

Syrische Aktivisten sagen, sie hätten die Busse selbst angemietet. Ein Sprecher der türkischen Regierungspartei AKP hatte am Vorabend im Fernsehen gesagt, sein Land könne die Flüchtlinge nicht mehr halten.

Mehrmals hatte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan in den vergangenen Monaten angekündigt, er werde die Tore öffnen und massenweise Syrer nach Europa schicken.
Zeichen von Panik und Verzweiflung in Ankara

Bisher hatte sich die türkische Regierung trotzdem an das Abkommen mit der EU gehalten, vor allem weil ihr Land zum Magneten für Millionen von Menschen aus ganz Zentralasien, Nahost und Afrika werden könnte, wenn der Vertrag aufgekündigt wird.

Dass Erdogan nun zumindest vorübergehend das Abkommen aussetzen will, ist ein Zeichen von Panik und Verzweiflung in Ankara: Die Türkei steht im Syrien-Krieg vor einem Desaster und will den Westen deshalb auch über die Nato zum Eingreifen bewegen.

Mindestens 33 Soldaten waren am späten Donnerstagabend bei einem Angriff der syrischen Luftwaffe in der Provinz Idlib ums Leben gekommen. Die Soldaten hatten in einem requirierten Rathaus und einem anderen Gebäude südlich der Provinzhauptstadt Idlib übernachtet, als die Bomben fielen. Die Soldaten wurden unter den einstürzenden Gebäudeteilen begraben. Damit sind seit Anfang des Monats mehr als 50 türkische Soldaten in Idlib getötet worden.

Auch Erdogans Syrien-Politik liegt damit in Trümmern.

Er hatte die türkische Armee nach Idlib geschickt, um die mit Ankara verbündeten Rebellen in der letzten Bastion der Regierungsgegner in Syrien vor dem Vormarsch der syrischen Armee zu schützen und eine neue Fluchtwelle von rund einer Million Menschen aus der Provinz zu verhindern. Gleichzeitig will Erdogan mit dem Militäreinsatz ein Mitspracherecht der Türkei bei Entscheidungen über die Zukunft Syriens durchsetzen.
Auseinandersetzung zwischen dem Nato-Land Türkei und Russland

Erdogan, der im Syrien-Konflikt einen Sturz von Präsident Baschar al-Assad anstrebt, hat der syrischen Armee ein Ultimatum gesetzt: Bis zu diesem Samstag sollen sich die Regierungsverbände aus Idlib zurückziehen, sonst werde die türkische Armee nachhelfen.

Da Russland die Einheiten Assads unterstützt, drohen damit auch Auseinandersetzungen zwischen dem Nato-Land Türkei und der russischen Luftwaffe. Offenbar hoffte Erdogan darauf, dass Russland und Syrien im letzten Moment nachgeben und eine Rolle der Türkei im Nachkriegs-Syrien akzeptieren.

Der Tod der 33 Soldaten wirft Erdogans Pläne über den Haufen. Russland hat in Idlib die Lufthoheit und will der Türkei nicht entgegenkommen. Das Moskauer Verteidigungsministerium erklärte am Freitag, die von dem syrischen Luftangriff getroffenen Soldaten seien zusammen mit „Terroristen“ im Einsatz gewesen: So bezeichnen Russland und Syrien die Türkei-treuen Rebellen.
Kreml nimmt keine Rücksicht mehr auf die Türkei

Die Eskalation hängt eng mit der drastischen Verschlechterung der türkisch-russischen Beziehungen in den vergangenen Wochen zusammen. Über Jahre kooperierten Ankara und Moskau in Syrien, obwohl sie auf verschiedenen Seiten des Konflikts stehen.

Doch in Idlib können sie ihre Interessengegensätze nicht mehr ausblenden.

Der Kreml will den Syrien-Krieg mit einem Erfolg Assads in Idlib beenden und nimmt keine Rücksicht mehr auf die Türkei. Russland wolle die Türkei aus Syrien herausdrängen, schrieb Burhanettin Duran, ein außenpolitischer Berater Erdogans, in der Zeitung „Daily Sabah“.

In ihrer Not spielt die Türkei nun die Flüchtlingskarte und will so die Hilfe ihrer westlichen Partner einfordern, die sie in den vergangenen Jahren unter anderem mit dem Kauf des russischen Flugabwehrsystems S-400 verärgert hatte. Ob das gelingt, ist am Freitagmorgen noch offen.

[18]

#32 Kommentar von Babieca am 28. Februar 2020 00000002 10:51 158288706810Fr, 28 Feb 2020 10:51:08 +0100

Oha! Zunächst klingt die Entscheidung gut. Sie hat aber einen riesigen Pferdefuß: Ein Richter, Maidowski, hatte eine ganz andere Sichtweise. Und von ihm ist noch ein langer Text an die Karlsruhe-Entscheidung angehängt (Abweichende Meinung des Richters Maidowski zum Beschluss des Zweiten Senats vom 14. Januar 2020). In ihrem letzten Absatz (V., Zeilenkennziffer 26) stellt er klar, daß unter dem Druck der „gesellschaftlichen und politischen Entwicklung“ dieses Kopftuchverbot durchaus gekippt werden kann, wenn es für die Mohammedaner hach so wichtig ist.

In voller verschwurbelter Länge:

Die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates erfordert eine offene, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde tolerante Haltung. Diese Haltung ist nicht nur als eine statische zu verstehen, sondern muss als ein wesentliches Element auch die Bereitschaft einschließen, Offenheit für gesellschaftliche und politische Entwicklungen zu bewahren, scheinbar fest gefügte Positionen in Frage stellen zu lassen und auf neue Problemstellungen auf dem Boden der Verfassung angemessen zu reagieren. Dass dies im praktischen Alltag schwierig ist, hat nicht zuletzt die langjährige Auseinandersetzung über den Umgang mit religiös begründeter Kleidung und Symbolen in der Öffentlichkeit gezeigt. Die Frage, ob in einem quantitativ untergeordneten Arbeitsbereich der Justiz, der Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, erkennbar religiös geprägte Menschen einen partiellen Ausschluss von Teilen der für sie selbst, aber auch für die Gesellschaft insgesamt wichtigen Ausbildung hinnehmen müssen, lässt sich – wie der vorliegende Fall zeigt – unterschiedlich beantworten; allerdings fehlt es vielfach noch an gesicherten empirischen Grundlagen über Art und Wahrscheinlichkeit einer Beeinflussung Dritter durch religiös konnotierte Kleidung oder Symbole (vgl. schon BVerfGE 108, 282 ). Es wird jedoch zunehmend zweifelhaft, ob dem Grundanliegen der weltanschaulich-religiösen Neutralität, eine offene, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung zu praktizieren, durch eine Auslegung der einschlägigen Rechtsgrundlagen und durch eine Verwaltungspraxis, die sich in nicht unerheblichem Maße als Einschränkung von grundrechtlichen Räumen auswirken kann statt als deren Erweiterung, noch in vollem Umfang entsprochen wird. Auch dieser Gesichtspunkt spricht hier dafür, Rechtsreferendarinnen, die sich auf dem Boden der Verfassung ihrer Religion erkennbar verpflichtet fühlen, in ihrer Ausbildung zur „Volljuristin“ nicht einzuschränken, sondern ihnen Raum zu lassen.

Der komplette Text (Entscheidung und Maidowski-Einwand):

[19]

#33 Kommentar von Kirpal am 28. Februar 2020 00000002 10:58 158288751110Fr, 28 Feb 2020 10:58:31 +0100

@wanderer100 28. Februar 2020 at 10:03
Völlig richtiges Urteil! Allerdings muss ich dem Sprecher beim D-Funk Recht geben, der anmerkte, dass man auch das Kreuz in einem Gerichtssaal entfernen müsse. Rechtfertigung mit „Kultur“ ist hierbei nicht akzeptabel.
++++

Verstehe diese Logik nicht.
Denn in ihrer Heimat könnte die Moslemfrau doch ihr Kopftuch tragen…

Sollen wir ihrer Meinung nach all unsere Kultur, zu der nun auch mal das Christentum gehört bzw. diese ist doch die Basis dessen, was wir kulturell entwickelt haben… also alle Vorteile unserer Freiheit… über Bord werfen, und völlig neutral existieren?

Der Untergang unserer christlichen Werte ist meines Erachtens nach der Anfang der Hölle, die doch schon an allen möglichen Ecken und Enden ihre Fratze zeigt.

#34 Kommentar von Maria-Bernhardine am 28. Februar 2020 00000002 11:02 158288773911Fr, 28 Feb 2020 11:02:19 +0100

@ wanderer100 28. Februar 2020 at 10:03

Weshalb werfen Sie das Kreuz in den
Saukübel zum Islam? Frankreich u. Türkei
sind nicht nur säkulare Staaten wie Deutschland,
sondern laizistische. Ist dort der Islam etwa
schwächer als bei uns? Ganz im Gegenteil!

Frankreich hat die Trennung von Staat u. Religion
so weit vorangetrieben, daß staatl. Institutionen
nicht die Frage nach der Religion stellen dürfen.
Keiner weiß, wieviele Moslems bereits in
Frankreich hausen. Im laizistischen Frankreich
wächst, blüht u. gedeiht der Islam hervorragend.

Auch der Laizismus in der Türkei machte es
dem Islam leicht, Christen aus der Öffentlichkeit
zu verdrängen u. zu dezimieren.

Der Islam ist eine demokratiefeindliche
Apartheid-, Haß- u. Kriegsreligion u. darf
nicht unter Religionsausübungsschutz
durch unser Grundgesetz geduldet werden.

Daher Moscheebauverbot, Rückbau von Moscheen,
Koranverbot, Beschneidungs- u. Schächteverbot usw.
Leider beharren die „Juden in der AfD“ ausdrücklich auf
der Beschneidung, weil nur diese Zutritt zum Bund mit
Gott gewähre. Seltsam, daß Frauen im Judentum diese
Körperverstümmelung nicht brauchen, um Jüdin zu sein.

Auch beim Hinduismus in Deutschland muß verschärft
werden. Es reichen nicht öffentliche Leichenverbrennungs-
u. (überhaupt) Witwenverbrennungsverbote. Da gibt
es Selbstgeißelungen, Lebendkörperdurchbohrungen,
Heranzüchten von kleinen Mädchen zu Göttinnen,
Kastenwesen usw.

Ebenfalls die islam. Konfessionen Alivismus mit ihrer
Schwertverehrung u. Jesidismus mit Kastenwesen
u. anderem Hokuspokus müßten verboten werden.

Alivismus-„Pfingsten“: Mohammeds Cousin u.
Schwiegersohn Ali u. seine 12 Jünger empfangen
den Geist des Zülfikar, das Mohammed bei der
Abschlachtung seines Geburtsstammes Quraisch,
bei Badr geraubt u. Ali vererbt habe:
[20]

Jesidenhäuptlingsgrab Hannover mit ausgestopftem Pfau
Grab d. Jesiden Suleiman Dawud(David ist im Koran ein Waffenschmied)
[21]

Listig betonen Aleviten u. Jesiden ihre nichtislamischen
Anteile u. ihre Verfolgung im Orient, um in Deutschland
anerkannt u. bevorzugt zu werden. – Selbstverständlich
muß Deutschland auch den Ahmadiyya-Islam verbieten.

#35 Kommentar von Babieca am 28. Februar 2020 00000002 11:14 158288845911Fr, 28 Feb 2020 11:14:19 +0100

johann 28. Februar 2020 at 10:50

Das Ziel heißt Stuttgart: Anas ist 27 Jahre alt und ein syrischer Medizinstudent aus Aleppo. Zusammen mit seiner Frau und seinen drei und sechs Jahre alten Kindern (…) Die Eltern seiner Frau leben in Stuttgart – und nun will die junge Familie auch dorthin.

Jetzt kommt der komplette Umzug von ganz Syrien (und allen anderen islamischen Ländern) erst richtig in Schwung: Da inzwischen fast jede Sippe aus Nahen Osten irgendwen aus der Familie in Deutschland hat, rückt jetzt der ganze Rest nach. Genau das steckt ja auch hinter der anstehenden „Reform“ von Dublin: Die einströmenden Horden sollen nicht mehr im Erstankunftsland ihren Asylantrag stellen müssen, sondern in dem EU-Land, in dem sie bereits „Angehörige“ haben. Also Deutschland, das allein seit 2015 mehr dieser Massen aufgenommen hat als die ganze EU (ohne Deutschland) zusammen.

Das hat was von der alten Rechnung des Schachbretts und den Reiskörnern: Auf jedem Feld verdoppelt sich die Menge des vorherigen Feldes. Also 1, 2, 4, 8, 16, 32, 64 usw. In der mathematischen Bearbeitung dieser Aufgabe (64 Felder) ergibt sich regelmäßig, daß die gesamte Weltreisernte (496 Millionen Tonnen) nicht die auf dem Schachbrett fällige Zahl von 540 Milliarden Tonnen decken kann. Der gesamte Rechengang:

[22]

Also exponentielles Wachstum. Und genau das haben wird auch bei der nach Deutschland strömenden Völkerwanderung aus Afrika, dem Nahen Osten und Islamasien.

#36 Kommentar von bona fide am 28. Februar 2020 00000002 11:19 158288876711Fr, 28 Feb 2020 11:19:27 +0100

Hessen und Frankfurt ist eine grüne Kloake. Ich wette, die Kopftuchwindel Deutsch-Marokkanerin ist bei den Grünen und die haben sie durch alle Instanzen im wahrsten Sinne getragen. Die wurde von den Grünen vorgeschoben, um den Islam auch in der Justiz präsent zu machen.

Man hat sich das so vorgestellt, dass demnächst im Gerichtssaal auch Richterinnen mit Kopftuchwindeln „Im Namen des (islamischen) Buntvolkes“ Recht sprechen dürfen.

#37 Kommentar von daskindbeimnamennennen am 28. Februar 2020 00000002 11:52 158289077411Fr, 28 Feb 2020 11:52:54 +0100

Es ist ja ganz nett, dass die Frau im öffentlichen Bereich des Gerichts kein Kopftuch tragen darf, aber es ist nur Augenwischerei.
Sie dürfte gar nicht zum Jurastudium und -Referendariat zugelassen und später als Anwältin, Staatsanwältin oder Richterin tätig werden. Dieses Pochen auf ihr Kopftuch beweist eindeutig, dass sie nicht dem Rechtsstaat sondern der Sharia verpflichtet ist. Wenn man die auf den Rechtsstaat loslässt, wird es gefährlich.

#38 Kommentar von Humboldtpinguin am 28. Februar 2020 00000002 11:56 158289097011Fr, 28 Feb 2020 11:56:10 +0100

Zum Merken: es gibt keine „Religionsfreiheit“!!!!
Was es höchstens gibt, ist eine Bekenntnisfreiheit!
Und die ist kein Freibrief dafür, das jedwede Verhaltens-Folklore von
spirituellen Ergüssen auf den Teppich geschissen werden kann!

#39 Kommentar von daskindbeimnamennennen am 28. Februar 2020 00000002 11:58 158289112211Fr, 28 Feb 2020 11:58:42 +0100

Neunzehnhundertvierundachtzig 28. Februar 2020 at 09:51
… De facto sieht es ja jetzt schon so aus, das ein Muselmane seine Frau als Eigentum ansieht und auch so mit ihr verfährt.
—————–
Ganz ehrlich, was die Moslems mit ihren moslemischen Frauen machen, ist mir ziemlich egal. Viel schlimmer finde ich, dass sie sich in Bezug auf die deutschen Frauen korankonform verhalten und sie als Freiwild betrachten. – Und das allerschlimmste ist, dass deutsche Gerichte dieses Verhalten bald flächendeckend positiv sanktionieren.

#40 Kommentar von daskindbeimnamennennen am 28. Februar 2020 00000002 12:00 158289124712Fr, 28 Feb 2020 12:00:47 +0100

wanderer100 28. Februar 2020 at 10:03
Völlig richtiges Urteil! Allerdings muss ich dem Sprecher beim D-Funk Recht geben, der anmerkte, dass man auch das Kreuz in einem Gerichtssaal entfernen müsse. Rechtfertigung mit „Kultur“ ist hierbei nicht akzeptabel.
——————-
Dem kann ich gar nicht zustimmen.
1. Unsere Gerichtbarkeit sähe ohne das Kreuz heute nicht so aus, wie sie – noch – ist.
2. Das Kreuz verheißt niemandem Unheil. Das Kopftuch ist der Garant für eine Zwei-Klassen- Gerichtbarkeit. Vor unseren – christlich entstandenen – Gesetzen wurde bis vor kurzem jeder gleich behandelt.

#41 Kommentar von nicht die mama am 28. Februar 2020 00000002 12:53 158289439112Fr, 28 Feb 2020 12:53:11 +0100

Das ist mal wieder der falsche Weg.

Nur weil die Olle ihre Kopfwindel Hakenkreuzarmbinde nicht trägt, heisst das ja nicht, dass sie keinen Ballah-Allah im Kopf hat.

So wird sie halt ohne Kopfwindel dran mitarbeiten, die Scharia salonfähig zu machen, damit sie die Windel, in deren Namen sie irgendwann mal „Recht“ sprechen möchte, dabei auch tragen darf.

Nicht die Zeichen der Ideologie sind das Problem, die Ideologie selber ist das Problem.
Und die Köpfe, welche die Ideologie beherbergen und verbreiten.

#42 Kommentar von nicht die mama am 28. Februar 2020 00000002 12:57 158289466512Fr, 28 Feb 2020 12:57:45 +0100

wanderer100 28. Februar 2020 at 10:03

Völlig richtiges Urteil! Allerdings muss ich dem Sprecher beim D-Funk Recht geben, der anmerkte, dass man auch das Kreuz in einem Gerichtssaal entfernen müsse. Rechtfertigung mit „Kultur“ ist hierbei nicht akzeptabel.

Echt jetzt?

Weil Ihr Nachbar ständig besoffen mit dem Auto fährt und belegt, dass er besser keinen Führerschein haben darf, möchten Sie ihren Führerschein auch abgeben, obwohl Sie keinen Alkohol trinken?

Respekt!

#43 Kommentar von Assisi am 28. Februar 2020 00000002 14:28 158290011102Fr, 28 Feb 2020 14:28:31 +0100

Und wieder hat die deutsche Umvolkungs- & Quotenmigranten-Fraktion eine weitere Schlappe (nun in Hessen) erlitten. Dort hat eine Rechtsreferendarin letztinstanzlich vor dem Bundesverfassungsgericht ihr Kopftuch verloren.
*
Recht so.
Weder „islamische, christliche, jüdische und/oder sonstige Sprechpuppen“ haben in Ämtern – und ginge es nach mir – auch nichts in unseren Schulen und in den Parlamenten verloren!

#44 Kommentar von notar959 am 28. Februar 2020 00000002 15:22 158290337503Fr, 28 Feb 2020 15:22:55 +0100

So lange wir ein säkularer Rechtsstaat sind*, hat offensiv zu Schau gestellte ‚religiöse Anschauung‘ in einem Deutschen Gericht nichts verloren. Die sog. ‚Religionsfreiheit‘ wird im GG zwar verbürgt, hat aber dort ihre Grenze wo sie anderen Rechten nicht in die Quere kommt, krz. ‚religiöses Denken und Handeln‘ darf anderen nicht auf die Nüsse gehen. Oder wie es der Alte Fritz so toll formulierte: „Jeder darf nach seiner Facon selig werden – so lange es den Staat (die Gesellschaft) nicht stört.“

*das kann sich natürlich in 30 Jahren geändert haben, wenn sich die Mehrheit der Bevölkerung 5x tagtäglich gen Mekka bückt, das ist dann Demokratie.

#45 Kommentar von notar959 am 28. Februar 2020 00000002 15:30 158290385603Fr, 28 Feb 2020 15:30:56 +0100

Wie Babieca oben warnt stehen uns die nächsten Millionen ‚Rechtgläubige‘ ins Haus. Das wird die Entwicklung zu einem scharitischen ‚Rechtsstaat‘ in Deutschland noch einmal beschleunigen … dann dauert es schon nicht mal mehr 30 Jahre bis uns eine ‚rechtgläubige Kopftuchträgerin‘ als vorsitzende Richterin sagt wo der Prop’et den Most holt – mit Gottes Hilfe natürlich.

#46 Kommentar von Muna38 am 28. Februar 2020 00000002 16:14 158290647104Fr, 28 Feb 2020 16:14:31 +0100

In Deutschland oder besser gesagt, dem Rest von Deutschland gehört das Kreuz in den Gerichtssal und das Kopftuch vor die Tür.
Wer sich das Hausrecht nehmen lässt ist Verräter des deutschen Volkes.
Mohammedaner können in ihrer Moschee rumlaufen wie sie wollen aber das hier ist unser Land.
Auch wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin ist das immer noch mein christlich geprägtes Land.
Das bedeutet allerdings auch nicht, dass ich die CDU wählen , nur weil sie das „C“ im Namen führt.
Da ist mir die AfD schon lieber!

#47 Kommentar von Nein am 28. Februar 2020 00000002 17:42 158291172805Fr, 28 Feb 2020 17:42:08 +0100

Unsere Länder, unsere Kultur sind jüdisch-christlich geprägt und haben uns, wenn auch über einige Hürden, Irrtümer, Fehlentscheidungen und auch Grausamkeiten zum heutigen Stand der Zivilisation gebracht. Ich denke, wenn ich unsere Kultur mit anderen vergleiche, schneiden wir gar nicht so schlecht ab, und haben jedes erdenkliche Recht, diese gegen barbarische, menschenverachtende Ideologien mit Wort, notfalls mit Krallen zu verteidigen. (Auch gegen innere Feinde).
Unsere sogenannten „Gäste“, gerufene wie eingedrungene (willkommen wie auch unwillkommene), unterstehen „unseren“ Gesetzen und Kulturvorstellungen. Wem das nicht passt, ist frei augenblicklich unsere Länder zu verlassen. DIES HIER SIND UNSERE LÄNDER! JA, SIE GEHÖREN UNS EUROPÄERN.
Ja, da gibt es natürlich eine Sippe die Eigentum nicht kennt, sie würgt und leert alles die Gurgel runter ohne zu fragen, wem es gehört. Sie meinen wo Reserven liegen, sind diese zur Plünderung freizugeben.
Sie laden jeden ein mitzuplündern, sie verteilen Güter welche andere erarbeiten müssen und prahlen damit, an internationalen Kongressen. (Spreche ich von Politikern, aktuellen & ewigen Studenten, Dumm & Doof ? Rated mal.

#48 Kommentar von Nein am 28. Februar 2020 00000002 17:45 158291194905Fr, 28 Feb 2020 17:45:49 +0100

@ Muna 38: … ich denke, dass C sollte man nicht mit Christus in Verbindung bringen, dessen Gruppe genügt! – und da dabei war ja auch ein gewisser Judas Iskariot, und siehe da: JETZT PASST ES WIEDER!

#49 Kommentar von Maxi9 am 28. Februar 2020 00000002 17:53 158291238805Fr, 28 Feb 2020 17:53:08 +0100

Wenn es darum geht, das Recht auf das Tragen des Kopftuchs durchzusetzen, wird doch immer betont, dass es sich nur um ein Stück Stoff handelt und man daraus keine große Sache machen soll. Wenn das so ist, frage ich mich aber, warum eine Frau deswegen bis vor das Bundesverfassungsgericht zieht, die höchste Instanz! Es steckt doch wohl mehr dahinter, wenn es der Frau so wichtig ist, das Kopftuch auch als Richterin zu tragen, aber auch ein Versuch der Machtdemonstration.

#50 Kommentar von Muna38 am 28. Februar 2020 00000002 18:01 158291290206Fr, 28 Feb 2020 18:01:42 +0100

jedes Kopftuch bedeutet sichtbaren Angriff auf die Freiheit des deutschen Volkes, man stelle sich mal vor, Deutsche würden mit Uniformmützen von“früher“herumlaufen. Das geht nicht und deshalb geht das Kopftuch auch nicht – zumindest nicht in öffentlichen Ämtern.

#51 Kommentar von Nein am 28. Februar 2020 00000002 19:09 158291697607Fr, 28 Feb 2020 19:09:36 +0100

Was ich meinem Kind, meinem Bruder etc. in meinem Haus zubillige, muss ich nicht zwingend einem Gast auch zugestehen! Einmal mehr, hier geht es um die Frage: was gehört mir? , und über dieses verfüge ich!
Wenn mein Kind / mein Bruder meinen Kühlschrank plündert, oder sich als Tyran oder übereifriger Glaubensapostel aufführt, – es ist immer noch meine Familie, und wir werden das intern lösen.
Ein Fremder, ganz besonders ein Eindringling lasse ich notfalls mit der Polizei rausschmeissen, dieser hat nicht annähernd das selbe Recht wie meine Familie. Ob das den Sozis, den Schullehrern oder den Journalisten nun passt oder nicht, ist mir Scheissegal (sorry).
Abgewandelt: Eine Nonne mag ruhig ihre Tracht tragen, im Klassenzimmer und im Gerichtssaal das Kruzifix hängen, – es ist und bleibt unser Haus. Wem es nicht passt, ist frei zu verduften

#52 Kommentar von Fozzy am 28. Februar 2020 00000002 19:47 158291926107Fr, 28 Feb 2020 19:47:41 +0100

jeanette 28. Februar 2020 at 09:12

Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Ein großer Schritt für Deutschland!

Zwei Schritte vor – ein Schritt zurück.

Dasselbe Gericht hat am Tag zuvor Euthanasie legalisiert.

#53 Kommentar von Frau Kanzelbunzler am 28. Februar 2020 00000002 20:15 158292090008Fr, 28 Feb 2020 20:15:00 +0100

.. des höchsten deutschen Bundesgerichts (eingetragen als Firma im Upik- Register). Aber wir wollen es nicht zu kompliziert machen, kommt ja so schon fast keiner mehr mit.

#54 Kommentar von Faktenchecker am 28. Februar 2020 00000002 22:14 158292804010Fr, 28 Feb 2020 22:14:00 +0100

@Assisi
Ein Parlament sollte möglichst alle Gruppen repräsentieren. Daher sollten dort auch Abgeordnete aller Interessensgruppen vertreten sein.

@Nein
Der Staat muss gegenüber allen Religionen und Ansichten gleich handeln. Es darf keine Bevorzugung einer oder mehrerer Religionen geben!

@Fozzy
Euthanasie ist nicht legal und wurde auch von keinem Deutschen Gericht legalisiert!

@Frau Kanzelbunzler
Wovon reden Sie?

#55 Kommentar von SchnauzeVoll am 29. Februar 2020 00000002 10:02 158297057510Sa, 29 Feb 2020 10:02:55 +0100

Ích hätte nie gedacht, daß tatsächlich im Jahre 2020 noch mal ein erfreuliches Urteil in Sachen Islamisierung (die ja angeblich gar nicht stattfindet) gefällt wird…

Ich bin echt positiv überrascht!

#56 Kommentar von Hennely am 29. Februar 2020 00000002 10:22 158297174610Sa, 29 Feb 2020 10:22:26 +0100

Nun kommt es allerdings auch darauf an ob sie freiwillig als ‚Raghead‘ herumlaufen will oder ob sie von ihrem Eigentümer mit Strafen wie Prügel oder Verstümmelungen zu Gehorsamkeit gezwungen wurde.

#57 Kommentar von Assisi am 29. Februar 2020 00000002 10:23 158297180510Sa, 29 Feb 2020 10:23:25 +0100

Sehe ich nicht so, @Faktenchecker.
Abgesehen von Direktmandaten – die ja nur den Willen eines Wahlkreises, nicht aber den des gesamten wählenden Volkes abbilden – wählen wir Parteien.
Die wiederum (und eben nicht das Volk) bestimmen, welcher „Lobbyist“ aus ihren Reihen im Parlament Platznehmen darf und wer nicht.
Religion ist reine Privatsache und hat in Parlamenten nichts verloren.
Welch Unheil Religion anrichtet, sehen wir in Ländern, in denen Religion als „Staatsreligion“ praktiziert wird!

#58 Kommentar von Charles Bruler am 1. März 2020 00000003 03:09 158303216703So, 01 Mrz 2020 03:09:27 +0100

Was für ein Theater für ein Tussy mit verfassungsfeindlichen Hintergrund (Islam)