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Investitionsbeschleunigungsgesetz, der politische Turbo für das Windrad

Von CANTALOOP | Die große Koalition unter Merkel will den zuletzt etwas ins Stocken geratenen Ausbau der Windenergie (deckt aktuell drei Prozent des Primärenergieverbrauches) im Lande wieder voranbringen. Auch zu diesem Zweck verabschiedete das Kabinett am Mittwoch ein Wortungetüm namens „Investitionsbeschleunigungsgesetz“. Danach erreichen Anfechtungsklagen und Widersprüche, insbesondere gegen Groß- und Windkraftprojekte, juristisch keine aufschiebende Wirkung mehr. Auch der Instanzenweg wird deutlich verkürzt. Naturschützer kritisieren [1] die neuen Vorgaben unterdessen scharf.

Autoritärer Staat: Entscheidungen auch gegen den Willen der Bevölkerung

Mit einer totalitär-behördlichen Bürokratiestruktur wie aus dem Mittelalter geht es also in die Energie-Neuzeit. Und Grundstücksbesitzern, die um den Wert ihres Eigentums besorgt sind, wenn direkt daneben eine Windkraftanlage (WKA) errichtet wird, unterstellt man einfach Egoismus und Blockadehaltung. Auch dass die enorme Zementproduktion zur Herstellung dieser störanfälligen Vogel-Schredder insgesamt bis zu acht Prozent der weltweiten CO-2 Emissionen verursacht, spielt bei der Windkraft-Lobby und deren Unterstützern keine weitere Rolle. Das ist „saubere, grüne Energie“ tönt es unisono aus überwiegend linken Partei- und Rundfunkzentralen.

Dass dafür zunächst Waldflächen von nicht unbeträchtlicher Größe abgeholzt werden müssen und gleichwohl tagtäglich tonnenweise nützliche Insekten vernichtet werden, nimmt man ebenfalls kaltlächelnd in Kauf. Selbst die Landschaft hat zukünftig noch etwas von diesem „Bauboom“. Denn ist die Betriebszeit eines solchen Infraschall emittierenden Gebildes erst einmal abgelaufen, bleiben die überflüssigen Säulen zumeist einfach stehen. Während die Rotorblätter – als schwer recycelbarer, carbonhaltiger Sondermüll – von den Betreiberfirmen irgendwo vergraben werden. Unser Nachbar Frankreich setzt indessen auf AKWs – und nimmt gerne den unkontrollierbaren deutschen Netzstrom auf. Gegen Bezahlung versteht sich.

Windmühlen statt Kernfusion: Umwandlung von intakter Natur zu Industrieparks

[2]BRD 2020: „Flatterstrom“ als Zukunftsmodell. „Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz ist ein großer Schritt hin zu schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren getan“, warb auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) für die neuen Regeln – es sei „ein gutes Signal für die Energiewende“. Dass eine wirksame Speichertechnologie sehr viel effizienter wäre, als Tausende neuer Windräder, verschweigt der Herr Minister geflissentlich.

Des Weiteren wissen wir als Bundesbürger über tatsächlich zukunftsträchtige Technik, wie beispielsweise Kernfusion, oder EPR (Wasserreaktoren) noch viel zu wenig.

Das gut gemeinte Öko-Halbwissen setzt sich also durch. Klagen und Einsprüche werden den staatlich subventionierten Bau von Windrädern künftig nicht mehr aufhalten, so will es das neue Beschleunigungsgesetz. Hier wird der Rechtsweg abgeschafft, um Ideologie mit der Brechstange durchzusetzen. Ernsthafte Umweltschützer befürchten großes Unheil und nachhaltige Schäden für Natur und Tierwelt. Andere wiederum mutmaßen, dass die Menschen bald flächendeckend von Industrieanlagen umgeben sein werden, deren Wirkung auf Gesundheit, Ökologie und Atmosphäre äußerst umstritten ist. Zudem: Windenergie lässt sich derzeit weder regeln, noch speichern.

Ein Paradoxon: Es wird die Umwelt zerstört, um sie zu schützen.

Als gesicherte Erkenntnis gilt schon heute: Die Energie, die der Atmosphäre bereits über dem Meer durch diese unästhetischen WKA-Anlagen entzogen wird, führt zu einer Abkühlung, die den Regen, der ansonsten weiter landeinwärts auf die Landschaft niedergehen würde, schon auf dem Meer abregnen lässt. Anlagen an Land hingegen führen zu einer Aufheizung und Austrocknung des Bodens. Man entzieht mittels dieser großflächigen Windradareale der Atmosphäre Energie und diese Unausgeglichenheit führt im Umkehrschluss zu unvorhersehbaren Klimaphänomenen. Alleine, dieser hochsensible Bereich ist derzeit noch ein ökopolitisches Minenfeld für engagierte Forscher. Aufklärung täte Not. Doch der grünlinke Zeitgeist an vielen deutschen Universitäten verhindert hier zuverlässig empirisch belegte Studien.

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Reichardt: Familien werden mit Betreuungschaos allein gelassen

geschrieben von libero am in Alternative für Deutschland (AfD) | 27 Kommentare

Der familienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Reichardt, übt erneut scharfe Kritik an Familienministerien Franziska Giffey (SPD). Am Mittwoch gab sie mit Unterstützung des nicht unumstrittenen Robert-Koch-Institutes eine Studie in Auftrag, die Erkenntnisse über die Rolle von Kindern im Infektionsgeschehen erbringen soll.

Seit den Schließungen von Kitas und Schulen im März 2020 ringen Millionen Eltern um ihre wirtschaftliche Existenz. Kurzarbeitergeld und der Verlust des Arbeitsplatzes schlägt bei den betroffenen Müttern und Vätern zu Buche. Zu Recht fragen sie sich nun, was die verantwortliche Ministerin für sie getan hat.

Giffeys Antwort ließ nun geschlagene vier Monate auf sich warten. Neben der eingangs erwähnten Studie wurde ein monatlich tagender „Corona-Kita-Rat“ ins Leben gerufen. Daneben präsentierte Giffey fünf Leitlinien und rät darin allen Ernstes dazu, zur Corona-Prophylaxe die Hände zu waschen und gut zu lüften.

„So eine Ministerin haben unsere Familien nicht verdient“, so Reichardt. „Unsere Familien werden mit dem Betreuungschaos in Deutschland allein gelassen. Die Familienministerin hat sich dieser Aufgabe bisher nicht angenommen und wird es auch in der Zukunft nicht tun.“

Die Bundestagsfraktion der AfD hat während der Teilnahmslosigkeit der Ministerin eine ganze Reihe von Anträgen vorgestellt, die sich mit den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Gesellschaft und die Wirtschaft beschäftigen. Reichardt, in seiner Aufgabe als Familienpolitiker, hat mit seinen Kollegen Anträge eingebracht, die den Familien und den Senioren in vielerlei Hinsicht zu Gute kommen könnten:

• Bezahlter Sonderurlaub für ein Elternteil, das von der Schließung von Kitas und Schulen betroffen ist, sofern die Familie keine Alternative zur häuslichen Betreuung hat, in der Zeit der jetzt beschlossenen Kita- und Schulschließung. Längerfristig war auch ein Kurzarbeitergeld vorgesehen, das sich auf dem Niveau eines Gehaltes von Tagesmüttern bewegt.
• Alleinerziehende, die keine Alternative zur häuslichen Betreuung haben, erhalten über den gesamten Zeitraum von Kita und Schulschließungen bezahlten Sonderurlaub.
In einem Antrag ging es nicht um Geld, denn Familien und Senioren benötigen, außerhalb von monetären Hilfen, besondere Unterstützung.
• Auflegung eines Sonderprogrammes „Bundesfreiwilligendienst mit Familien- und Seniorenbezug“. Die Blaupause war das im Jahr 2015 in das Leben gerufenen Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“. Die Unterstützung sogenannter Flüchtlinge wurde damit schnellstens gewährleistet. Zu derartig schnellem Handeln wurde die Regierung auch zu Beginn der Krise aufgefordert, was jedoch vom Bundestag verweigert wurde. Die Frage muss hier erlaubt sein: Sind Flüchtlinge mehr wert als Familien und Senioren?

Ein weiterer Antrag beschäftigte sich mit dem finanziellen Ausgleich bei von Familien bewohnten Mietwohnungen:
• Erhöhung des Wohngeldes, zeitlich befristet, unter der Voraussetzung, dass diese Förderung ausschließlich für die Tilgung von Mietverbindlichkeiten erfolgt.

Um Familien real zu entlasten, hat die Bundestagsfraktion bereits im März 2019 die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Kindesprodukte gefordert. Dies geschah längst, bevor die Bundesregierung beschloss, die Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr zu senken.

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Hansjörg Müller fordert „Aktivstrategie“ der AfD gegen Verfassungsschutz

geschrieben von libero am in Alternative für Deutschland (AfD),Verfassungsschutz | 56 Kommentare

Es besteht Einigkeit in der AfD darüber, dass der sogenannte „Verfassungsschutz“ (VS) nicht das Grundgesetz vor wirklichen Gefährdungen schützt, sondern die Macht des herrschenden Altparteienkartells vor der bürgerlichen Oppositionspartei.

Anstatt aktiv gegen das perfide Handeln des politischen Gegners zu agieren, belässt es die AfD bisher bei passivem Reagieren: erst unterwirft sie sich selbst der Deutungshoheit des VS, beklagt sich dann über die daraus erwachsende Ungerechtigkeit und klagt schließlich vor Gericht. Wird sich deshalb etwas ändern? Sicher nicht! Es kann sich nichts ändern, solange der Inlandsgeheimdienst wie in George Orwells Roman „1984“ politische Gedanken, Ideen oder Argumentationsmuster kontrolliert.

Bei diesem schiefen Ansatz der VS-Konzeption ist ein zur politischen Neutralität verpflichteter Staatsschutz von vorneherein nicht möglich, obwohl er von der Rechtsstaatskonzeption gefordert wird. Dieses Strukturproblem kann auch der Gang vor Gericht nicht lösen. Dringend notwendig ist deshalb eine offensive „Aktivstrategie“ der AfD gegen den politischen Missbrauch des VS anstelle der gescheiterten Anbiederung durch passives Reagieren, die das Strukturproblem der schiefen VS-Konzeption bis heute nicht erkannt hat. Wie lässt sich die „Aktivstrategie“ umsetzen?

Das Grundgesetz kann nur von der Exekutive oder von Parlamentsmehrheiten verletzt werden, die über Durchsetzungsmacht verfügen: die Exekutive sind die Regierung und der Staatsapparat. Sich rechtstreu verhaltende Vereinigungen oder Bürger, wie etwa die AfD und ihre Mitglieder, sind denklogisch zu einer Verletzung des Grundgesetzes gar nicht in der Lage, solange sie nicht an den Schalthebeln sitzen und über keine Durchsetzungsmacht verfügen. Ähnliches gilt für machtlose Kleinstgruppierungen, die in den VS-Berichten sinnbefreit aufgeführt werden.

Als ersten Schritt auf dem Weg zur notwendigen „Aktivstrategie“ sollte die AfD die Aufnahme von CDU/CSU, SPD, FDP und GRÜNEN in die VS-Berichte wegen deren fortgesetzten verfassungsfeindlichen Vorgehens gegen die AfD fordern. Dieses Vorgehen der etablierten Konkurrenzparteien ist nämlich gegen das Mehrparteienprinzip und den Meinungspluralismus gerichtet und zeigt auch eine antiparlamentarische Einstellung. Hierbei wird sofort klar, warum der VS die grundgesetzwidrige Ausrichtung des Altparteienkartells bis heute nicht „beobachtet“: weil es ihm die Innenministerien verbieten, geführt vom Kartell derselben Altparteien.

Das Einzige, was nicht nur der AfD, sondern der Demokratie insgesamt weiterhilft, sind echte Lösungen im Sinne der „Aktivstrategie“, die das o.g. Strukturproblem der schiefen VS-Konzeption angehen: Abschaffung jeder Art von Gedankenpolizei, indem keine politischen Einstellungen, Gedanken oder Äußerungen mehr verfolgt werden. Der in der Rechtsgrundlage für den VS ohnehin nicht enthaltene und damit unbestimmte Begriff „Extremismus“ ist zu löschen, weil seine Unbestimmtheit der ideologischen Unterdrückung Andersdenkender durch Staatsmacht und Massenmedien Tür und Tor geöffnet hat. Der viel zu weit gefasste Gummibegriff „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ ist dahingehend einzuschränken, dass diese Bestrebungen nur noch bei konkreter Bereitschaft zur Gewalt oder bei der Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele Gegenstand der Ermittlungen sein dürfen, also ausschließlich bei Vorliegen gewaltbezogener Straftatbestände.

Dementsprechend sind die Verfassungsschutzämter als eigenständige Ämter aufzulösen und in die Staatsschutzabteilungen der Polizei zu überführen. Verfassungsschutzberichte sollten überhaupt nicht mehr veröffentlicht werden, um grundgesetzwidrige Stigmatisierungen der politischen Opposition durch Staatsmacht und Massenmedien zu beenden. Zur Erfassung politisch motivierter Kriminalität genügt die Kriminalstatistik. Die Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder sowie weitere Gesetze sind entsprechend anzupassen. Möglicherweise ist auch eine Änderung des Grundgesetzes zur Sicherstellung einer liberalen Demokratie erforderlich.

Es gilt nämlich folgendes: in echten, das heißt in liberalen bzw. normalen Demokratien, ist es nicht üblich, Bürgerinnen und Bürger auf eine gesinnungsbezogene Verfassungstreue zu verpflichten und Oppositionsparteien – obgleich diese sich, wie die AfD, an die demokratischen Spielregeln des friedlichen Machtkampfes halten – als angeblich „extremistisch“ abzustempeln und vom Geheimdienst unterdrücken zu lassen. In diesem Sinne argumentieren auch die liberalen und linken Vordenker Horst Meier und Claus Leggewie, womit jeglicher Vorwurf ins Leere geht, vorliegende Forderung einer grundlegenden VS-Reform durch den AfD-MdB Hansjörg Müller sei irgendwie „rechts“.

Es wird Zeit, dass in der Bundesrepublik Deutschland endlich eine normale „liberale Demokratie des Westens“ verwirklicht wird, anstelle des aktuell vorherrschenden illiberalen Demokratiedefizits. Mit ihrer massiven Freiheitsgefährdung durch einen im Kern ideologischen „Verfassungsschutz“ stellt die Bundesrepublik anerkanntermaßen im internationalen Vergleich ein „Novum“ und auch ein „Unikum“ dar (so ein Grundgesetz-Kommentar).  Dieser deutsche Sonderweg ist zu beenden, die vorherrschende illiberale ist in eine liberale und damit normale Demokratie weiterzuentwickeln. Die Fehlkonstruktion Verfassungsschutz ist sofort und grundlegend zu reformieren, wie oben beschrieben.

Das Erreichen dieses Ziels muss oberste Aufgabe aller AfD-Leitungsgremien und der Mitglieder werden, damit die AfD gemäß Demokratieprinzip nach Artikel 20 Grundgesetz endlich diskriminierungsfrei am politischen Wettbewerb teilnehmen kann. Dieses Ziel sollte  so schnell wie möglich angegangen werden, bevor die Beamten unter den AfD-Mitgliedern durch behördliche Schikanen weiter aus der Partei gedrängt werden.

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Die Sozialimplosion kommt näher, mit und ohne Corona

geschrieben von libero am in Corona,Deutschland,Wirtschaft | 115 Kommentare

Von WOLFGANG HÜBNER | Wenn die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) eine Kommission beauftragt, eine Studie zur Zukunft der Sozialbeiträge zu machen, muss das Ergebnis nicht falsch sein. Außerdem ist das Fazit dieser Studie auch keineswegs überraschend: Denn ohne einschneidende Veränderungen werden demzufolge die Sozialbeiträge schon sehr bald die ohnehin schon hohe 40 Prozent-Grenze überspringen und sich rasch in Richtung 50 Prozent bewegen.

Über die Gründe dieser Entwicklung sagt die Studie der BDA nichts, über die Konsequenzen umso mehr. Diese sollen für viele Millionen Deutsche so aussehen: Längere Lebensarbeitszeit, erhöhte Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt, Verschlechterungen bei Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Das klingt nicht gut, ist aber systemisch notwendig, wenn die Berliner Regierung weiterhin den Kopf in den Sand steckt und die immer drängendere Problemlage verschleppt. Mit allerlei Umfinanzierungsakrobatik wird es auf Dauer jedenfalls nicht möglich sein, die 40 Prozent-Grenze zu halten. Selbstverständlich gibt es Alternativen zu den Vorschlägen der BDA-Kommission: Die Linken wollen an die Reichen und Wohlhabenden ran, um als sozial dazustehen. Die sogenannten bürgerlichen Kräfte bevorzugen den schleichenden Sozialabbau für die Masse der Normal- und Kleinverdiener sowie die weiter zunehmende Abmelkung des Mittelstands. Und auf der Rechten zögert die AfD noch immer  Entscheidungen in diesen so wichtigen Themenfeldern hinaus, weil ihr Sozialparteitag mehrfach verschoben wurde.

Es ist eigentlich unbegreiflich, dass eine Partei, die sich als Alternative zu allen anderen politischen Kräften begreift, sich unter Hinweis auf Corona vor Entscheidungen drückt, die weit wichtiger sind als die eine oder andere innerparteiliche Streiterei. Zumal die Gründe für die drohende Explosion der Sozialbeiträge gerade für die AfD politischen Profit versprechen. Denn schon heute sind 5,9 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund von Armut gefährdet, weil deren individuelles Nettoeinkommen weniger als 1074 Euro beträgt. Damit sind 28 Prozent dieser wachsenden Bevölkerungsgruppe armutsgefährdet und von sozialstaatlichen Leistungen extrem abhängig, aber nur 12 Prozent der Deutschen ohne Migrationshintergrund. Die Ereignisse nach der Grenzöffnung 2015 haben zu dieser Entwicklung wesentlich beigetragen.

Die Folgen der Viruskrise werden die Lage noch verschärfen, denn viele Migranten oder ihre Nachkömmlinge sind wenig oder gar nicht qualifiziert. Auf einem Arbeitsmarkt, der sich gerade unter schlechteren Bedingungen neu sortiert, haben sie noch weniger Chancen, ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Transferleistungen zu bestreiten. In dieser Situation ist es geradezu staatsfeindlicher Wahnsinn, immer noch den Zustrom von Armutsflüchtlingen aus aller Welt hinzunehmen oder sogar zu fördern. Es muss in diesem Zusammenhang daran erinnert werden, dass die Arbeitgeberverbände zwar immer für den Zustrom billiger Arbeitskräfte sind, aber deren Versorgung bei Nichtgebrauch einfach der Allgemeinheit zuschieben.

Die aufgrund der demografischen Entwicklung immer weniger werdenden Deutschen mit beruflichen Qualifikationen können und werden die Lasten dieser verantwortungslosen Politik auf Dauer nicht tragen können. Deshalb ist die Implosion der deutschen Sozialsysteme faktisch programmiert, sollte es keine grundlegenden Veränderungen geben. Der Weg, den die BDA-Kommission vorschlägt, führt lediglich in die noch maximalere Ausbeutung der Bevölkerungsmehrheit, ohne die wirklichen Probleme auch nur annähernd zu lösen.


Hübner auf der Buch-
messe 2017 in Frankfurt.

PI-NEWS-Autor Wolfgang Hübner [4] schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite [5] erreichbar.

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