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Das Berliner Demo-Verbot wird fallen

Von MANFRED ROUHS | Sogar den Redakteuren der „Bild“-Zeitung dämmert, dass den zuständigen Gerichten gar nichts anderes übrig bleibt, als die Verbotsverfügung des Berliner Innensenators gegen die Demonstration des Bündnisses „Querdenken“ in Berlin am Samstag aufzuheben. Darauf bereiten die Massenmedien jetzt offenbar die Öffentlichkeit vor. Auch die AfD-Bundestagsfraktion bezieht zu dem Verbot Stellung. Ihr innenpolitischer Sprecher, Gottfried Curio, erklärt:

„Das Verbot der Berliner Demonstration gegen Lockdown-Maßnahmen durch den SPD-Innensenator Geisel zeigt in erschreckender Weise vor allem eines: die offenbar bestehende Notwendigkeit einer solchen Demonstration. In ungeahntem Tempo verlassen die Machthaber die Demokratie in Richtung einer Diktatur-Komfortzone. Was mit dem Netz-Zensur-Gesetz an offen betriebener ‚Durchsetzung‘ von Meinungsunterdrückung begann, soll nun im öffentlichen Raum vollendet werden: der Regierungsapparat maßt sich an – unter Schein-Vokabeln wie ‚Anti-Diskriminierung‘ beziehungsweise ‚Hygiene‘ –, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung abschaffen zu wollen.

Die Berliner Regierung fällt seit längerem vor allem mit dem Schutz von Linksextremisten beziehungsweise gewalttätigen Ausländern auf, sei es beim Verbot, die Rückzugsräume von Linksextremisten zu betreten, sei es beim Berliner Anti-Diskriminierungsgesetz. Die offene Abschaffung der Grundrechte reißt der Berliner Regierung nun die letzte demokratische Maske vom Gesicht.

Da man bei den regierungskonformen und ideologisch erwünschten BLM-Protesten noch schulterzuckend wegsah, stellt sich die Frage, ob das Seuchenschutzgesetz nicht zu einem Mißliebige-Meinungen-Abwehrgesetz umfunktioniert werden soll. Damit erzeugt die Regierung berechtigtes Mißtrauen betreffend ihre Intentionen und untergräbt mit dieser politischen Instrumentalisierung nun ihrerseits die Glaubwürdigkeit ihrer eigenen Corona-Maßnahmen.

Ein Skandal, dass der Staat legitimen Protest der Bürger schon im Vorhinein zu diskreditieren versucht, ja, zu kriminalisieren. Gut, dass sich in diesem Land noch viele trauen, ihre von den Regierungsvorgaben abweichenden Meinungen öffentlich zum Ausdruck zu bringen. Eine Nagelprobe für unsere Demokratie – bei der der Staat zur Zeit schlecht aussieht.“

[1]


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [2], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V. [3], der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [4] per Streaming und hat die Broschüre Coronazeit – Leben im Ausnahmezustand“ [5] herausgegeben. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig und vermittelt Firmengründungen in Hong Kong [6].

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BILD „meint“ und greint (mal wieder)

geschrieben von libero am in Corona,Demonstration | 88 Kommentare

Von PETER BARTELS | Gestern hätte unsereiner noch gegluckst vor Staunen: „Endlich!“ Springer ist doch noch nicht verloren … Heute? BILD kreißt und gebiert eine Maus: „Inakzeptabler Angriff auf unsere Grundrechte“ [7]. Über allem aus hohler Brust: „Das meint BILD“. Um dann wenig später den Titel in „Demo-Verbot macht Corona-Gegner zu Märtyrern“ zu ändern. BILD Dir meine Meinung…

O-Ton BILD:

Die deutsche Hauptstadt verbietet Demonstrationen gegen die Corona-Regeln der Bundesregierung und der Länder. Das ist ein inakzeptabler Angriff auf eines unserer höchsten Grundrechte, gegen jede Verhältnismäßigkeit und obendrein an politischer Dummheit kaum zu überbieten.“

O-Ton BILD:

„Eine unbequeme, in Teilen extrem unappetitliche, aber vor allem (noch) eher kleine Gruppe wird hier in die Lage versetzt, sich als Kämpfer für unser Grundgesetz aufzuspielen. Und die Stadt Berlin hat ihr alle Argumente geschenkt und alle Gefallen getan, die man einer populistischen und wenig geeinten Bewegung schenken und tun kann.“

Bild Dir DEINE Meinung …

„Unbequem“ … „unappetitlich“ …“kleine Gruppe“ … „populistische Bewegung“ … So würgt und kotzt BILD in einer Art Prolog los. Und lügt, wie seit Jahren immer öfter. „Unbequem“? Ja! Und wie!! Gott sei Dank!!! „Unappetitlich“? Weil Schwule Fahnen neben der der Alten Kaiserflagge flatterten? Weil LINKE friedlich und fröhlich neben (angeblich) Rechten auf der Strasse des 17.Juni flanierten? Querdenker neben Quatschköpfen? Arbeiter neben Angestellten? Reiche neben Armen? Mütter neben Lesben? Homos neben Heteros? Menschen halt, Menschen! Und weit und breit keine AfD … Aber alle geeint unter Spruchbändern wie: „Wir sind die 2.Welle“. Oder: „Für Freiheit und Demokratie“. Oder: “Corona-Panik beenden“. Oder: „Grundrechte zurück“

Es waren Abertausende! BILD von heute wollte mal wieder seinen eigenen Augen nicht trauen, als es die Hunderttausenden auf der Straße des 17. Juni am 1. August sah, eierte stattdessen „korrekt“ drauflos: „Während die Polizei von 20 000 sprach, wurde auf der Kundgebungsbühne erst von 800 000, dann von 1,3 Millionen Menschen geredet … Auf Fotos war zu sehen, dass auf der Straße des 17. Juni zwar viele Menschen standen. Bei genauerer („politisch korrekter“, PI-NEWS) Betrachtung wurde aber klar, dass die Menge keineswegs dicht gedrängt stand, sondern besonders im hinteren Teil große Lücken waren…“ BILD Dir meine Meinung!

Sein Name ist Nobody…

Nachdem SPD (!!)-Innensenator Andreas Geisel, der augenscheinlich immer feister, faktisch immer  dreister durchs Grundgesetz geistert, die Anti-Corona-Demo am kommenden Samstag wegen „vermuteter Verstöße“ gegen das Vermummungs-Gebot verbot, holte BILD, offenbar dank Sauerstoff-Beatmung von SPRINGER-„CEO“ (Vorsitzender) Mathias Döpfner, tief Luft. Ein „namenloser“ Autor (Flurfunk: Nobodytov) subsumierte:

  1. Die reine Annahme, dass gegen geltende Regeln verstoßen werden könnte, kann kein Anlass sein, ausgerechnet in der Stadt des Mauerfalls die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit so brutal zu beschneiden…
  2. Berlin hat in den vergangene Monaten unzählige politische und unpolitische Versammlungen erlebt und zugelassen … Ständig wurde gegen Regeln verstoßen, manche Demos (Black Lives Matter), bei denen kaum Masken getragen wurden, wurden von der Politik sogar gefeiert und gepriesen … Die Demonstranten werden behaupten, dass die Absage politisch motiviert ist – und es fällt schwer, da selbst dem irrsten Wirrkopf zu widersprechen.
  3. Die Testpflicht für Urlaubsrückkehrer … wurde als Pflicht bezeichnet, aber so gut wie nie durchgesetzt. Unzählige Male wird jeden Tag im ganzen Land gegen die Maskenpflicht verstoßen … Ausgerechnet hier greift der Staat nun mit maximaler Härte durch, weil ihm die Demonstranten politisch nicht passen. Das ist ein unerträglicher Tabubruch.
  4. Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird“, rechtfertigt Andreas Geisel (SPD) das Verbot. Sprache und Denken wie aus der DDR. Es entscheidet nicht der Geschmack von Politikern darüber, welches Grundrecht gerade einzuschränken ist, nicht mal mehr in Ostberlin.
  5. Gerade Berlin hat in den vergangenen Jahren noch jede Demo genehmigt, von der Gewalt mit Ansage ausging. Kaum eine Demo war Berlin zu radikal, selbst solche nicht, auf denen zur Vernichtung Israels aufgerufen wurde, israelische Fahnen verbrannt wurden.

Und dann die BILD-Schalmeie der Political Correctness:

„Dass nun Verstöße gegen die Maskenpflicht, die erst noch geschehen müssen, bemüht werden, ist auf demokratieverachtende Weise lächerlich … Ja, Zehntausende Menschen ohne Maske, dicht gedrängt, sind Anlass zur Sorge … Ja, mit sehr vielen Menschen, die in Berlin demonstrieren wollen, möchte man rein gar nichts zu tun haben … Aber wahrlich politische Bedeutung haben sie erst jetzt bekommen durch dieses Irrsinnsverbot…

 BILD macht den Merkel-Flüsterer…

Was lehrt uns BILD?

Leute, geht zur Demo! Wenn Innensenator Geisel ein eine Million in Geisel-Haft nehmen will, braucht er Panzer. Und dann ist nicht nur er, sondern alle Merkels dieses Landes am Ende…

[1]


Ex-BILD-Chef Peter Bartels.
Ex-BILD-Chef Peter Bartels.

PI-NEWS-Autor Peter Bartels [8] war zusammen mit Hans-Hermann Tiedje zwischen 1989 und 1991 BILD-Chefredakteur. Davor war er daselbst über 17 Jahre Polizeireporter, Ressortleiter Unterhaltung, stellv. Chefredakteur, im “Sabbatjahr” entwickelte er als Chefredakteur ein TV- und ein Medizin-Magazin, löste dann Claus Jacobi als BILD-Chef ab; Schlagzeile nach dem Mauerfall: “Guten Morgen, Deutschland!”. Unter “Rambo” Tiedje und “Django” Bartels erreichte das Blatt eine Auflage von über fünf Millionen. Danach CR BURDA (SUPER-Zeitung), BAUER (REVUE), Familia Press, Wien (Täglich Alles). In seinem Buch “Die Wahrheit über den Niedergang einer großen Zeitung” (KOPP-Verlag) [9] beschreibt Bartels, warum BILD bis 2016 rund 3,5 Mio seiner täglichen Käufer verlor. Kontakt: peterhbartels@gmx.de [10].

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Staatsanwaltschaft München toleriert Mordaufruf-Unterstellung

geschrieben von byzanz am in Justiz,Kampf gegen Rechts™,Linke,Linksfaschismus | 37 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Der Münchner SPD-Politiker Markus Guinand ist im November vergangenen Jahres durch sein Unterdrucksetzen eines Gastwirtes bekannt geworden, eine AfD-Veranstaltung mit einem Bundestagsabgeordneten abzusagen (PI-NEWS berichtete [11]). Nachdem sich der italienische Gastwirt zusammen mit seinem Sohn weigerte, dem meinungsfaschistischen Druck des Blockwartes „Rechtextremismus-Beauftragten“ der SPD nachzugeben, veranstalteten die Münchner Sozis zusammen mit dem in ihren Räumen ansässigen „München ist Bunt“-Verein und ihren Grünen Gesinnungsgenossen eine Einschüchterungsdemo direkt vor dem italienischen Restaurant.

Um die Beweggründe der Demonstranten herauszufinden, führte ich für PI-NEWS Interviews vor Ort. Auch mit Markus Guinand, der als Redner auftrat und die Veranstaltung wohl auch mitorganisiert hatte. Aber statt begründeten Aussagen kam von dem SPD-Mann nur ein Schwall von übelsten Beleidigungen und Verleumdungen, wie ich sie bisher noch nicht erlebt hatte. Völlig frei erfunden unterstellte er unverschämt, ich würde zum „Mord gegen Migranten aufrufen“. Er steigerte sich immer weiter in seine linksgestörten Wahnvorstellungen und log dreist weiter, ich wäre ein „gerichtsbestätigter Nazi“.

Das absolute Gegenteil ist der Fall. In zwei Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Stuttgart (Aktenzeichen 11 O 90/15) und dem Landgericht Rottweil (Aktenzeichen O 51/15) wurde bestätigt, dass ich nicht als Nazi diffamiert werden darf. Auch der Bayerische Verfassungsschutz, der seit 2012 jede meiner öffentlichen Äußerungen mit der Lupe beobachtet, stuft mich als „außerhalb des Rechtsextremismus“ ein. Da ich zudem ein ausgewiesener Freund von demokratisch und patriotisch eingestellten Migranten bin, stellte ich gegen Markus Guinand einen Strafantrag wegen Verleumdung und Beleidigung.

Dieses fünfminütige Video zeigt die geradezu wahnhaften verbalen Ausfälle des SPD-Politikers:

Angesichts dieser schon beinahe irren Vorstellung hätte man eigentlich noch eine Untersuchung bezüglich der geistigen Zurechnungsfähigkeit dieses SPD-Typen anregen können. Dieser regelrechte Denunziant ist in der Münchner SPD aber kein untergeordneter Hiwi, wie man eigentlich annehmen müsste, sondern stellvertretender Ortsvorsitzender im Stadtteil Perlach-Waldperlach, dazu „Rechtsextremismus-Beauftragter“ im Bezirksausschuss 16 und – zumindest Stand Ende November 2019 – Mitarbeiter der Münchner SPD-Vorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Claudia Tausend.

In einem funktionierenden Rechtsstaat würde eine solche frei erfundene Mordaufruf-Unterstellung gegenüber einem völlig unschuldigen Bürger bestraft. Schließlich ist ein Mordaufruf kein Kavaliersdelikt, sondern wird als Aufforderung zu einer Straftat nach §111 StGB [12] mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Durch diese Verleumdung werde ich auch einer Gefährdung ausgesetzt, denn es könnte Racheakte durch Migranten geben, die diesem SPD-Verleumder glauben. Hinzu kommt noch eine immense Rufschädigung.

Man kann sich vorstellen, wie ich aus allen Wolken fiel, als mir die Staatsanwaltschaft München I Mitte Juli die Einstellung des Verfahrens mitteilte. Mit diesen wachsweichen Begründungen werden die gegenstandslosen Beleidigungen und der frei erfundene Mordaufruf als legitime Meinungsäußerungen gerechtfertigt:

Vorliegend war das Verfahren aus rechtlichen Gründen einzustellen, da das angezeigte Verhalten keinen Straftatbestand erfüllt.

Denn bei den Äußerungen des Beschuldigten handelt es sich jeweils um zulässige und damit nicht der Strafbarkeit des § 185 StGB unterfallende Meinungsäußerungen. Die hier vorzunehmende Abwägung des Rechts des Beschuldigten auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs.1 GG gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Anzeigeerstatters nach Art.1, 2 Abs.1 GG führt vielmehr dazu, dass die vorliegenden Äußerungen im konkreten Einzelfall nicht strafbar sind.

Für diese Abwägung hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem zum einen zur Differenzierung von Werturteil und Tatsachenbehauptung und zum anderen zur Definition der unzulässigen Schmähkritik folgende Grundsätze aufgestellt:

Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Art. 5 Absatz 1 S. 1 GG geschützt. Im Fall einer derart engen Verknüpfung der Mitteilung von Tatsachen und ihrer Bewertung darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein tatsächliches Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert betrachtet wird (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1996 – BGH Aktenzeichen Vl ZR 386/94 -).

Mit Rücksicht auf seinen den Schutz der Meinungsfreiheit verdrängenden Effekt ist der Begriff der Schmähung dabei eng auszulegen. Eine Äußerung nimmt dann den Charakter einer Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht; sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen. (BVerfG, Beschluß vom 29. 7.2003 – 1 BvR 214510)

Es gibt aber in diesem Fall keine „Vermengung von Tatsachen und Meinungen“. Guinand beleidigte ohne jeglichen Tatsachenhintergrund. Es stand ausschließlich die Diffamierung meiner Person im Vordergrund. Also genau das Gegenteil dessen, was die Staatsanwaltschaft hier ausführt. Die völlig gegenstandslose Nazi-Unterstellung wird als „Werturteil“ bewertet:

Bei den Bezeichnungen des Geschädigten als ,,Rechtsextremist“, ,,,Faschist“ und,,Nazi“ handelte es sich jeweils um Werturteile.

Die verfassungs- und obergerichtliche Rechtsprechung ordnet die Bezeichnung einer Person als ,,Nazi“ in der Regel als Meinungsäußerung ein, sofern nicht insbesondere eine (frühere) Parteizugehörigkeit behauptet wird. (so zuletzt OLG Stuttgart, NJW-RR 2016, 932) Denn gewöhnlich soll der Begriff eine schlagwortartige Qualifizierung einer politischen Einstellung oder Geisteshaltung einer Person wiedergeben.

So liegt es bei allen drei vorliegenden Bezeichnungen hier. Der Beschuldigte nimmt in seinen Äußerungen Bezug zu der politischen Einstellung des Geschädigten, der sich selbst in der Vergangenheit „islamkritisch“ äußerte. Dabei ist unerheblich, dass der Geschädigte verfassungsschutzrechtlich außerhalb des Rechtsextremismus eingestuft wird, da der Beschuldigte durch seine Äußerungen lediglich überspitzt und pointiert auf die Islamkritik des Geschädigten eingehen wollte.

Dies gilt umso mehr, da die Straftat im Rahmen einer Versammlung stattfand, welche sich mit ähnlichen Themen auseinandersetzte. Daher sind die Aussagen auch als nicht ehrenrührig einzustufen.

b) Auch die Aussage, dass die Eigenschaft des Geschädigten als ,,Nazi“ durch jedes Gericht festgestellt worden sei, ist aufgrund obiger Ausführungen nur als überspitzte nicht durch Tatsachen überprüfbare Rechtsauffassung bzw. Werturteil einzustufen.

Auch hier stimmt genau das Gegenteil. Meine öffentlich geäußerte Islamkritik richtet sich explizit gegen jede totalitäre Ideologie, insbesondere auch gegen den National-Sozialismus, der eine geistige Nähe zum Politischen Islam aufweist, was folgerichtig in den Nazi-Islam-Pakt führte. Ich warne öffentlich vor heutigen Neonazis in Deutschland, die ihre Verbundenheit mit dem Politischen Islam auch immer wieder zeigen, wie kürzlich durch den Besuch von führenden europäischen Neonazis bei der islamischen Terror-Organisation Hizbolah dokumentiert [13].

Ich bin geradezu ein Anti-Nazi, der sich im Spannungsfeld mit den ihn umgebenden islamischen Diktaturen auch solidarisch mit dem demokratischen Staat Israel zeigt. Zudem warne ich vor dem Judenhass des Politischen Islams, der sich immer öfter auch durch Gewalttaten in Deutschland zeigt.

Die von SPD-Guinand getätigten Unterstellungen „Rechtsextremist, „Faschist“ und „Nazi“ sind keine „Werturteile“ oder „freie Meinungsäußerungen“, sie stellen vielmehr üble Verleumdungen dar, die völlig konträr zum Tatsachenhintergrund stehen. Als Wiedergründungsmitglied der Weißen Rose ist es geradezu abartig, dass mich diese SPD-Figur mit ihren widerwärtigen Beleidigungen auf eine Stufe mit skrupellosen Judenvergasern, totalitären Rassisten, Verbrechern, Massenmördern, Folterern und sozialistischen Antidemokraten stellt.

Aber die Staatsanwaltschaft ist ganz offensichtlich bestrebt, Markus Guinand straffrei zu halten. Man schreckt auch nicht davor zurück, zur „Begründung“ der Einstellung eine Verurteilung aus dem Jahre 2014 heranzuziehen, bei der ich ein Hakenkreuz im Negativ-Kontext verwendete und damit die von der SPD am 9. November 2012 öffentlich bekundete strategische Partnerschaft mit der judenhassenden islamischen Organisation Fatah öffentlich anprangerte (PI-NEWS berichtete [14] am 2.4.2014). Fälschlicherweise legte das Gericht diese Collage, die ich auch noch von der israelfreundlichen Internetseite haolam übernommen hatte, als „Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen“ aus, obwohl ich sie klar als Gegenüberstellung im Negativ-Kontext benutzt habe. Damit es zu keiner neuen Anklage kommt, ist hier das Hakenkreuz weiß überdeckt:

 

Aber die Staatsanwaltschaft München I konstruiert aus dieser Verurteilung eine Berechtigung für SPD-Guinand, mich als „Nazi“ zu verleumden, obwohl es tatsächlich genau umgekehrt ist:

Durch den Umstand, dass der Geschädigte tatsächlich u.a. wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafgerichtlich verurteilt wurde, kann die Aussage nämlich auch dahingehend gedeutet werden, dass sie sich mit den Vorverurteilungen des Geschädigten wegen politischer Strafsachen auseinandersetzt.

Dabei ist wegen der übertriebenen Pointierung der Äußerung nicht ausschlaggebend, dass in den Strafverfahren weder die Gesinnung des Geschädigten bestraft wurde, noch diese ausdrücklich festgestellt wurde.

Dass dies zudem selbstverständlich nicht durch jedes Gericht vorgenommen wurde, ist dabei für den durchschnittlichen Zuhörer offensichtlich und wiederum Teil der überspitzten Äußerungen des Beschuldigten.

Wiederum ist genau das Gegenteil der Fall. KEIN Gericht hat mich jemals als Nazi eingeordnet, sondern es gibt vielmehr zwei gerichtliche Verfahren, in denen ich klar als Anti-Nazi klassifiziert wurde. Aber hier geht es ganz offensichtlich nicht um Gerechtigkeit oder das Herausfinden der Wahrheit, sondern wohl eher um den Schutz eines SPD-Politikers. Geradezu absurd wird es bei der Erklärung, warum die unverschämte Mordaufruf-Unterstellung straffrei bleibt:

c) Aufgrund der bereits benannten Gesamtumstände, insbesondere der Tatsache, dass die Äußerungen im Rahmen eines erhitzten und politischen Streitgesprächs auf einer Versammlung getätigt wurden, ist auch die Aussage ,,Sie rufen zum Mord an Migranten auf“ keine Tatsachenbehauptung.

Auch deren Aussagegehalt beschäftigt sich mit der politischen Einstellung des Geschädigten. Bei ihrer Deutung – insbesondere in dem Kontext, dass die Äußerung im Zusammenhang mit der Thematisierung des ,,Christchurch-Attentates“ fiel – ist nicht auszuschließen, dass die Aussage nach der Vorstellung des Beschuldigten dahingehend verstanden werden soll, dass die Veröffentlichung der politischen Standpunkte des Geschädigten geeignet sein kann, Personen zu Gewalttaten gegen Muslime zu motivieren.

Somit ist kein Straftatbestand gegeben.

Unfassbar. Ich habe rein gar nichts mit dem Christchurch-Attentat zu tun. SPD-Guinand hatte in seiner linksverdrehten Phantasie unterstellt, ich hätte Spenden vom Attentäter bekommen. Daraus entwickelte er in seiner geradezu wahnhaften „Kampf gegen Rechts“-Hyperventilierung niemals von mir getätigte Mordaufrufe. Die Staatsanwaltschaft bagatellisiert dies auch noch, indem sie daraus etwas ganz anderes strickt: Durch die Veröffentlichung meiner politischen Standpunkte könnten andere motiviert werden, „Gewalttaten gegen Muslime“ auszuführen. Das aber hat Guinand nicht gesagt und selbst das würde jeglicher Grundlage entbehren, denn bei jeder Kundgebung betone ich, dass sich unsere Kritik nicht gegen Menschen richtet, sondern gegen die Ideologie des Politischen Islams:

Für meine sachlich geäußerte Kritik bekomme ich bei Kundgebungen auch immer mehr positiven Zuspruch von modern eingestellten Moslems, die sich der Forderung zum Verbot des Politischen Islams anschließen. Alleine bei der vorletzten BPE Kundgebung in Hamburg am 15. Februar unterstützten mich ein kurdisch-türkischer Moslem [15], sogar ein junger linker kurdischer Moslem [16], dazu eine christliche Georgierin [17] und ein Afrikaner [18].

Aber Staatsanwaltschaften sind in Deutschland weisungsgebunden und haben sich an Anweisungen des jeweiligen Justizministeriums zu halten. In München und auf Bundesebene koaliert die CDU/CSU mit der SPD, und nur so ist die unfassbare Einstellung dieses Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft München I zu erklären. Natürlich legte ich Beschwerde gegen diese Einstellung bei der Generalstaatsanwaltschaft München ein. In einem Livestream-Video (siehe Titel oben) habe ich die Argumente dargestellt.

Mitte August erhielt ich dann von der Generalstaatsanwaltschaft folgende Mitteilung:

Der Beschwerde vom 26.07.2020 gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft München I vom 08.07.2020 gebe ich keine Folge. Auf die vorbezeichnete Beschwerde wurden die einschlägigen Vorgänge von mir unter Beiziehung der Akten überprüft. Ergebnis ist, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft München l, das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 SIPO einzustellen, der Sach- und Rechtslage entspricht. Insoweit wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die zutreffende Begründung der angegriffenen Verfügung Bezug genommen. Das Vorbringen des Antragstellers rechtfertigt keine andere Beurteilung.

Die Staatsanwaltschaft München I führte hierzu bei Vorlage der Akten Folgendes aus:

,,Das Beschwerdevorbringen enthält keine relevanten neuen Tatsachen, Beweismittel oder Rechtsausführungen; auch sonst ergaben sich keine neuen Gesichtspunkte, die eine Abhilfe rechtfertigen würden.

Die teilweise zitierte Entscheidung des Landgerichts Stuttgart kann bei der vorliegend vorzunehmenden Prüfung grundsätzlich keine Rolle spielen, da jeweils eine Betrachtung des Einzelfalls vorzunehmen ist.

Ebenso kann die objektive Einordnung oder gar subjektive Einschätzung durch den Antragsteller selbst hinsichtlich dessen politischer Zielrichtung nicht berücksichtigt werden, das es sich hier eben um ein (zulässiges) Werturteil des Beschuldigten handelt. Lediglich Tatsachenbehauptungen können auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden.

Aus diesem Grund war – entgegen der Behauptung des Antragstellers – auch nicht zu bewerten, ob die Veröffentlichung der politischen Standpunkte des Geschädigten objektiv dazu geeignet sein kann, Personen zu Gewalttaten gegen Muslime zu motivieren.

Genauso ist es unerheblich, dass der Antragsteller als Person des öffentlichen Lebens die Versammlung in seiner Funktion als Journalist besuchte.“

Dem wird beigetreten. Daher muss es mit der Verfügung der Staatsanwaltschaft München I vom 08.07.2020 sein Bewenden haben.

Zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.

Einige von mir konsultierte Rechtsexperten teilen meine Auffassung, dass es sich bei dieser Verfahrenseinstellung um einen regelrechten Justizskandal handelt. Angesichts dieser Geisteshaltung der Münchner Staatsanwaltschaft ist jetzt wohl auch die Einstellung des Nötigungs-Verfahrens in der Visitenkarten-Affäre des Markus Guinand zu erwarten. In diesem Livestream-Video, das bisher fast 17.000 Bürger sahen, habe ich die Hintergrundgeschichte dieser Nötigung dargestellt:

Um doch noch Gerechtigkeit in diese Sache zu bringen, bleibt noch ein Klage-Erzwingungsverfahren übrig. Oder der Weg über eine Zivilklage, die mit weiteren Kosten und Mühen verbunden ist.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [19] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: HU70117753795954288500000000, BIC: OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [20]

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Berliner Demo-Verbot erinnert an Pegida-Verbot am 19. Januar 2015

geschrieben von libero am in Demonstration | 74 Kommentare

Von GÖTZ KUBITSCHEK | Die rot-rot-grüne Regierung in Berlin hat die für den kommenden Samstag geplante Corona-Großdemonstration untersagt. [21] Es sei davon auszugehen, daß etliche der Teilnehmer sich nicht an die Maskenpflicht halten, somit gegen die Hygienevorschriften verstoßen und der Ausbreitung des Corona-Virus Vorschub leisten würden.

Die eigentliche Begründung schob der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) indes gleich nach: „Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Der Staat lässt sich nicht an der Nase herumführen.“

Geisel äußerte, er erwarte auch, daß sich alle „Demokratinnen und Demokraten“ klar von diesen distanzierten und kündigte ein entschiedenes Einschreiten der Polizei im Fall von Ansammlungen an.

Völlig unabhängig davon, wie sich die Veranstalter rund um „Querdenken“ nun verhalten werden, welchen juristischen oder zivilwiderständigen Weg sie nun beschreiten wollen: Die Vorgänge erinnern an das, was vor dem 19. Januar 2015 in Dresden mit Pegida geschah.

Damals liefen die Dresdner Demonstrationen auf ihren Höhepunkt zu, ein Ende dieses Aufbruchs und dieser Infragestellung des Regierungshandelns war nicht abzusehen. Noch immer verdoppelte sich die Teilnehmerzahl von Mal zu Mal. Gleichzeitig hatte sich mit Legida in Leipzig ein zweiter Schwerpunkt gebildet. Nach einer grandiosen ersten Demonstration steuerte man für Mittwoch, den 21. Januar auf eine Massenveranstaltung zu.

Pegida war längst zu einem solchen Politikum geworden, daß AfD-Politiker sowieso (aus dieser Zeit rühren meine einzigen Gespräche mit Frauke Petry und Franziska Schreiber), aber auch Vertreter von CDU und SPD in die Nähe dieser kaum einschätzbaren Dynamik rückten.

In dieser Phase setzte der Staat alles daran, Zeit zu gewinnen und die Geschlossenheit aufzubrechen. Er verbot zunächst die Pegida-Demonstration [22], die für den 19. Januar angemeldet war. Man rechnete damals mit bis zu fünfzigtausend Teilnehmern und hatte Vertreter aus Leipzig auf die Bühne eingeladen.

Das Verbot wurde mit einer Morddrohung begründet, die per Twitter von einem Moslem gegen Lutz Bachmann ausgesprochen worden war. Bachmann und das Organisationsteam fügten sich und verschoben die Demonstration um eine Woche. Diese Zeit nutzte „der Staat“, um in intensiven Gesprächen unter anderem Pegida-Mitorganisatorin Kathrin Oertel so unter Druck zu setzen, daß sie auf Distanz zu Bachmann ging und die neuesten Enthüllungen aus dessen zwielichtiger Vergangenheit für nicht mehr tragbar erklärte.

Noch im Januar trat dann die Hälfte des Organisationsteams zurück [23], und einer von denen, die abtraten, erklärte brav entlang etablierter Sprachregelungen, man habe die Tendenz nach rechts bei Pegida nicht mehr mittragen können. Intern war klar: Jeder einzelne war politisch bedroht worden und hatte massive Einbußen beruflicher Art zu befürchten.

Ich will nun mit Blick auf Berlin und auf den kommenden Samstag keine Prognose abgeben. Bachmann hatte sich vor fünf Jahren in Dresden auf seine guten Kontakte zur Polizei und auf die Rolle des gesetzestreuen und friedlichen Staatsbürgers viel eingebildet und die Schweinerei nicht durchschaut. Vielleicht sind die Querdenker von heute autonomer und anarchistischer. Vielleicht gewinnen sie simpel vor Gericht, vielleicht kommen sie einfach so, ohne Erlaubnis, und bauen sich ihren Maidan-Platz.

Klar ist aber: Die Politik will Zeit gewinnen und setzt den Spaltkeil an. Inwiefern sie mit diesen beiden erprobten Methoden erneut Erfolg haben wird, werden die kommenden Tage zeigen. Man hofft: Diesmal haben sie überreizt, diese selbstgefälligen Figuren.

Eines will ich dabei noch klarstellen: Weder ich noch jemand aus dem metapolitischen und parteipolitischen Feld derer, die ich kenne, hat etwas mit den Organisatoren und Theoretikern dieser Demonstrationen zu tun. Ich selbst wollte am Samstag am Schreibtisch sein und mir das alles aus der Distanz anschauen, ohne irgendjemandem einen Grund zu geben, sich über meine Anwesenheit zu ärgern, sich zu einer Distanzierung veranlaßt zu sehen oder über „rechte Unterwanderungen“ zu spekulieren.

Zuvor wollte ich noch in einem grundlegenden Beitrag zeigen, warum das, was da nun an Dynamik sich auftürmt, nur in einer schmalen Schnittmenge etwas mit dem zu tun hat, was wir hier treiben. Mir persönlich würde man diesen Minimalstkonsens nicht abnehmen. Daher ist es das beste und ehrlichste, einmal nicht dabei zu sein.

Dies sollte (nun mehr denn je!) niemanden daran hindern, für den Moment diese Schnittmenge zu betonen und sich zu beteiligen, und wenn es zur harten Konfrontation kommt, werde ich mir das spontan doch vor Ort anschauen – aus dem einfachen Grund, weil ich längst nur noch den eigenen Augen traue.

[1]


(Im Original erschienen auf sezession.de [24])

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Berlin ist immer eine Reise wert!

geschrieben von Hinnerk Grote am in Deutschland | 66 Kommentare

Von HINNERK GROTE | „Wir treffen uns am Samstag in Berlin“ – dieser Satz macht die Runde unter all denen, die noch bereit sind, für ihre Freiheit auch mal im wahrsten Sinne des Wortes ihren Hintern zu bewegen, ihre Couch zu verlassen, eine Reise mit den damit verbundenen Kosten auf sich zu nehmen, um dem Merkel-Regime ein Ende zu bereiten.

Nun hat sich der Berliner Senat unter Hinweis auf die Corona-Bestimmungen grundgesetzwidrig erdreistet, die geplante und gut vorbereitete Demo in Berlin zu verbieten. [21] Doch Berlin ist immer eine Reise wert.

Für unsere Freiheit werden wir früh morgens aufstehen, uns in überfüllte Busse und Bahnen zwängen, mit dem Auto im Stau stecken. Wir werden stundenlang stehen, vielleicht kaum etwas mitbekommen von dem, was dort auf den Bühnen geredet wird. Wir werden vielleicht Hunger haben und Durst, doch auch das Gefühl, das Richtige zu tun. Das Gefühl, unter Gleichgesinnten zu sein. Das Gefühl, nicht allein zu sein mit unserem Zorn. Das Gefühl, dabei zu sein bei einer der größten Demonstrationen, die dieses unser Land jemals gesehen hat. Das Gefühl, etwas zu bewegen.

Niemand kann jetzt mehr sagen „es müsste mal jemand…“ oder „man sollte mal…“. Die Chance ist da, dieser Regierung zu zeigen, dass sie ausgespielt hat. Showdown!

Es ist an der Zeit, ja schon längst überfällig, den Politkaspern die rote Karte zu zeigen. Der Merkel-Diktatur einen Tritt zu verpassen. Denn wer in der Demokratie schläft, der wird in der Diktatur aufwachen. Doch langsam werden immer mehr Bürger wach. Und eine Million der Aufgewachten können auch die Medien kaum klein reden.

Sicher, es wird Restriktionen geben, das System wird alles versuchen, um UNS zu verhindern. Um uns unsere Freiheit zu nehmen. Wir werden nicht gewinnen, nicht an diesem Tag, doch wir werden das System in Angst und Schrecken versetzen. Und dann wird es seine Maske fallen lassen – die Maske der Demokratie, die es seit vielen Jahren nicht mehr gibt in Deutschland.

Berlin am kommenden Samstag wird ein Fanal – oder eine Niederlage! Niemals jedoch das Ende unseres Widerstands!

[1]

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Demo-Verbot kann Widerstand weder verbieten noch verhindern

geschrieben von libero am in Demonstration | 133 Kommentare

Von WOLFGANG HÜBNER | Das von der linken Berliner Stadtregierung erlassene Verbot der Großdemonstration am Samstag (PI-NEWS berichtete) [21] wird unweigerlich zur Eskalation des Widerstands gegen die Deformierung der deutschen Demokratie zu einem Corona-Zwangsstaat führen.

Es ist eine Illusion des Berliner SPD-Innensenators mit dem schönen Namen Geisel und der weniger schönen SED-Vergangenheit, mit einer solchen repressiven Maßnahme den Massenprotest gegen die schon längst nicht mehr begründbaren Zumutungen des politisch-medialen Machtkomplexes unterdrücken und spalten zu können.

Die Entscheidung in Berlin ist selbstverständlich in enger Kommunikation mit der Bundesregierung getroffen worden, daran kann es keinen Zweifel geben. Wenn sich die Bundesregierung ihrer laut Umfragen so überwältigenden Zustimmung zu den Zwangsmaßnahmen so sicher wäre, hätte sie sich für eine Hinnahme des Massenprotests entscheiden müssen.

Offenbar ist das aber nicht der Fall. Deshalb wagt sie jetzt den Schritt in die offene Unterdrückung des wachsenden Widerstands mit der Drohung konsequenten Einschreitens der Polizeikräfte. Das wird auf jeden Fall das geben, was Angela Merkel 2015 so sehr gefürchtet haben soll: Unschöne Bilder von Brutalitäten gegen friedliche Demonstranten.

Denn entweder werden Gerichte, wahrscheinlich absichtlich in letzter Minute und mit schikanösen Bedingungen, die Demonstration doch noch erlauben. Oder im Falle eines juristisch abgesegneten Verbots werden genug Corona-Skeptiker unbeirrt nach Berlin fahren, um ihren Widerstand in friedlicher und fantasievoller Weise zu dokumentieren.

Der Hinweis von SED-Geisel auf die angekündigte Teilnahme von AfD-Politikern wie Alice Weidel oder Björn Höcke soll das Verbot zusätzlich ideologisieren, ist aber nur eine vorgeschobene und zudem rechtlich klar grundgesetzwidrige Begründung mit der deutlichen Nebenabsicht der Spaltung der Bewegung.

Dem Berliner Linkssenat wie auch der Bundesregierung geht es mit dem Verbot darum, eine Machtdemonstration durchzusetzen. Das ist in Berlin sowohl 1967 wie 1988/89 gescheitert, es wird auch diesmal wieder scheitern, selbst wenn es am Samstag gelingen sollte, die Botschaft der kritischen Massen mit polizeistaatlichen Methoden zu unterdrücken. Deshalb ist jetzt nicht die Stunde von Kleinmut und Resignation angesagt, sondern von demokratischem Stolz und Bürgertrotz!


Hübner auf der Buch-
messe 2017 in Frankfurt.

PI-NEWS-Autor Wolfgang Hübner [25] schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite [26] erreichbar.

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Eilmeldung: Rot-Rot-Grün verbietet Corona-Demo in Berlin

geschrieben von libero am in Demonstration | 224 Kommentare

Was viele befürchtet haben, ist jetzt eingetroffen: Die Großdemonstration von „Querdenken“, die am Wochenende in der Hauptstadt stattfinden soll, wurde vom rot-rot-grünen Berliner Senat verboten.

Es sei damit zu rechnen, „dass es bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmenden zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen wird“, teilte die Senatsverwaltung für Inneres zur Begründung mit. Die Versammlungen vom 1. August hätten gezeigt, „dass die Teilnehmenden sich bewusst über bestehende Hygieneregeln und entsprechende Auflagen hinweggesetzt haben“.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD): „Das ist keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz. Wir sind noch mitten in der Pandemie mit steigenden Infektionszahlen. Das kann man nicht leugnen. Wir müssen deshalb zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und dem der Unversehrtheit des Lebens abwägen. Wir haben uns für das Leben entschieden.“ Versammlungsfreiheit bedeute nicht, sich über geltendes Recht hinwegsetzen zu können, sagte Andreas Geisel.

Innensenator Geisel kündigte ein konsequentes Vorgehen der Polizei an, sollten sich dennoch große Menschenansammlungen bilden. „Ich bin nicht bereit ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen“, sagte Berlins Innensenator.

[1]
JF-Petition – hier unterschreiben! [1]

Es ist zu erwarten, dass der Demo-Veranstalter Michael Ballweg per Eilantrag dagegen vorgehen wird. In Kürze mehr dazu hier auf PI-NEWS…
 
Update 12 Uhr: Für Veranstalter Michael Ballweg von “Querdenken-711” kam das Verbot durch die Berliner Innenbehörde überraschend. Sein juristischer Vertreter Ralf Ludwig sagte: “Wir hatten am Dienstag noch ein Kooperationsgespräch mit der Polizei über die Kundgebung, das in sehr freundlicher Atmosphäre verlief. Von einem drohenden Verbot war nicht die Rede.” Ludwig kündigte an, gegen die Entscheidung des Innensenators vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.

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„Der Corona-Protest muss eine vielschichtige Bürgerbewegung bleiben“

geschrieben von libero am in Demonstration | 78 Kommentare

Seit einigen Tagen positionieren sich bekannte Publizisten aus dem konservativen Spektrum und AfD-Politiker auf PI-NEWS zu den Gründen, warum sie am 29. August an der nächsten Großdemonstration gegen die Corona-Zwangsmaßnahmen in Berlin teilnehmen. Auch der AfD-Landesvorsitzende von Nordrhein-Westfalen, der Bundestagsabgeordnete Rüdiger Lucassen, hat sein Kommen angekündigt. Im Interview mit PI-NEWS erläutert der Ex-Oberst, warum er die Demo dennoch nicht offensiv auf AfD-Kanälen bewirbt und welche Corona-Politik die AfD für richtig halten würde.

PI-NEWS: Herr Lucassen, Sie haben öffentlich angekündigt, auch an der nächsten Großdemonstration gegen  die Corona-Politik der Regierung am 29. August in Berlin teilzunehmen. Warum?

RÜDIGER LUCASSEN: Ich werde als Bürger an dieser Demonstration teilnehmen, um meiner Sorge Ausdruck zu verleihen, dass die Regierenden mit ihren Maßnahmen als Folge der Corona-Epidemie die gebotene Verhältnismäßigkeit sträflich außer Acht lassen. Die negativen Folgen für unsere Volkswirtschaft und die Einschränkung der Freizügigkeit sind durch die relativ geringe Ziffer der Infizierten nicht zu rechtfertigen.

Haben Sie keine Angst, vielleicht mit den “Falschen” gemeinsam auf einer Demonstration zu sein? Schließlich ist die AfD nicht der Veranstalter und hat keinen Einfluss auf die Organisation, Redner und Teilnehmer…

Natürlich kann ich als AfD-Politiker identifiziert werden und laufe Gefahr, mir nachsagen zu lassen, ich würde die Veranstaltung für Parteizwecke instrumentalisieren. Ich werde versuchen, das zu vermeiden, da ich ausschließlich Bürgerrechte ausüben will.

Es ist festzustellen, dass jetzt verstärkt auch prominente AfD-Politiker offensiv für den Corona-Protest werben. So ruft zum Beispiel auch die Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Alice Weidel [27], zur Demoteilnahme in Berlin auf. Hat sich hier die Positionierung der AfD verändert und war man anfangs vielleicht zu zögerlich und uneinig in dieser Frage?

Ja, es ist zu beobachten, dass bestimmte Kollegen wie Frau Weidel, Herr Höcke und Herr Chrupalla über die sozialen Netzwerke für die Demonstration werben. Ich halte das für den verkehrten Weg. Es muss eine breite und vielschichtige Bürgerbewegung bleiben, um erfolgreich zu werden.

Welche Forderungen vertritt die AfD allgemein in Bezug auf die Corona-Maßnahmen? Was würden Sie anders als die Regierenden machen?

Ich würde gezielt Risikogruppen schützen und situativ Schutzmaßnahmen in Kraft setzen. Außerdem würde ich an die Selbstverantwortung der Bürger appellieren.

Was sagen Sie als NRW-Landesvorsitzender zur plötzlichen Extremposition des NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet, der seit Beginn des neuen Schuljahres Kinder ab der 5. Jahrgangsstufe zwingt, sogar im Unterricht eine Maske zu tragen?

Die Politik dieses Ministerpräsidenten ist absolut populistisch und verantwortungslos. Erst setzt er sich an die Spitze der Lockerungsbewegung, dann schränkt er die am wenigsten gefährdete Gruppe, unsere jungen Menschen, in drastischer Weise ein.

In Nordrhein-Westfalen sind am 13. September Kommunalwahlen. In der laufenden AfD-Wahlkampagne spielt das Corona-Thema bisher kaum eine Rolle. Gibt es Überlegungen, auch die Kritik an der Corona-Regierungspolitik noch stärker zu thematisieren?

Die Corona-Maßnahmen spielen bei unseren Themen sehr wohl eine Rolle. Allein betreffend die volkswirtschaftlichen Auswirkungen und die Einschränkung der Freizügigkeit. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass der größte Teil der Menschen in unserem Land willenlos die Repressalien, die die Regierenden erlassen, ertragen. Sie machen sich sogar zu Erfüllungsgehilfen, wenn sie sich selbst zu Denunzianten und Oberwachtmeistern degradieren. In einer solchen Situation stößt unsere Politik der Vernunft auf keinen fruchtbaren Boden.

Danke für das Gespräch und Alles Gute am Samstag in Berlin.

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