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Deutsch ist Fremdsprache für jeden fünften Schüler

Von MANFRED ROUHS | In Deutschland wächst annähernd jeder fünfte Jugendliche unter 18 Jahren in einem Haushalt auf, in dem eine andere Sprache als Deutsch die Umgangssprache ist. Das ergibt sich aus einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ [1]. Die Zahlen beruhen auf dem Mikrozensus von 2017 und dürften in den letzten drei Jahren kaum besser geworden sein. Demzufolge leben rund 2,4 Millionen Kinder und Jugendliche in einem fremdsprachigen Haushalt.

Die Untersuchung belegt das weitergehende Scheitern dessen, was die Altparteien im Deutschen Bundestag früher einmal als „Integrationspolitik“ bezeichnet haben. Mittlerweile scheint es eher um eine dauerhafte, möglichst gütliche Regelung des Nebeneinanders der verschiedenen Parallelwelten zu gehen, die in Deutschland bestehen.

„Integration“ gibt es nicht mehr. Der Begriff ist sinnlos geworden in manchen Stadtteilen deutscher Großstädte, in denen der gesamte Alltag reibungslos mit türkischen oder arabischen Sprachkenntnissen bewältigt werden kann. Warum sollte dort eine Mutter ihre Kinder auf Deutsch ansprechen?

Die sprachliche Separation verfestigt die Parallelwelten. Wer sich in der Schule mit dem Unterricht in der Fremdsprache Deutsch schwer tut, hat vom ersten Tag an eingeschränkte Bildungschancen. Sie führen in eine zweifelhafte berufliche Perspektive und haben regelmäßig schlechte Erwerbsaussichten zur Folge – es sei denn, ein Clan schafft Abhilfe. Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, tut sich mit dem Ausstieg aus dem Zuwandererghetto schwer.

Ein Teufelskreislauf, den die alten politischen Kräfte nicht nur nicht aufbrechen können, sondern mit Kindergeldzahlungen und Sozialleistungen für Menschen, die keine deutschen Staatsbürger sind, immer weiter antreiben: Ohne jede Chance auf Einsicht und blind für die Folgen ihrer Politik, die Millionen Deutsche ausbaden müssen.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [2], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V. [3], der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [4] per Streaming und hat die Broschüre Coronazeit – Leben im Ausnahmezustand“ [5] herausgegeben. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig und vermittelt Firmengründungen in Hong Kong [6].

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Warum verschwand WDR-Interview mit brisanter Laschet-Äußerung?

geschrieben von libero am in Lügenpresse | 33 Kommentare

Warum ließ NRW-Ministerpräsident Armin Laschet im Sommer 2018 den Hambacher Forst räumen? Um der Kohleindustrie, um RWE, das Abbaugebiet zugänglich zu machen? Um die eingesetzten Polizisten nicht länger den gewalttätigen Linken auszusetzen, die sie mit Stahlkugeln beschossen? Oder trieb ihn die Waldbrandgefahr um, weil die „Aktivisten“ immer wieder unerlaubt Lagerfeuer angezündet hatten?

Welcher Grund war es wirklich? Am Freitag ist bekannt geworden, dass Laschet später in einem Video sagte, er hätte einen Vorwand gebraucht, um den Hambacher Forst zu räumen. Der Vorwand war die Waldbrandgefahr. Und das fand Eingang in ein WDR-Interview mit Laschet im Jahre 2019, das dann noch wenige Stunden in der Mediathek abrufbar war, bevor es auf Nimmerwiedersehen im Nirvana entschwand.

Die WELT [7] berichtet jetzt unter Berufung auf den Spiegel, dass „journalistische Mängel“ als Grund für das Entfernen angegeben wurden:

Laschet äußerte im Video angeblich, die Räumung des Hambacher Forsts für das RWE-Braunkohlegebiet habe er 2018 unter „einem Vorwand“ veranlasst. Bis zu dem Zeitpunkt hatte die Landesregierung Brandschutz als Grund für die Räumung benannt.

Gelöscht wurde der Beitrag damals wegen angeblicher journalistischer Mängel. […] Beim Entfernen des Radiobeitrags aus der Mediathek soll auch WDR-Programmdirektor Jörg Schönenborn eine Rolle gespielt haben, dies legt eine interne Mail nahe. Der hausinterne Justiziar des WDR hatte jedoch zuvor geurteilt, das Informationsinteresse könne es rechtfertigen, die Äußerung Laschets zu publizieren.

Ein hausinterner Schlichtungsausschuss des WDR sah dies allerdings anders, der Beitrag wurde in seinem Abschlussbericht als „journalistisch einwandfrei“ bezeichnet. Vielleicht waren die „journalistischen Mängel“ ja der Art, dass hier ein Mitarbeiter nicht die politisch korrekte Berichterstattung im Auge hatte, wie sie üblich war und ist, und sein Bericht nicht in den Filz von Macht und Medien passte, der die linken WDR-Journalisten allesamt bestens mit einem guten Gehalt versorgt. Wir wissen es nicht. Man kann aber fragen:

Aus welchem Grund ließ Armin Laschet 2018 den Hambacher Forst roden? Stimmt es, dass die Waldbrandgefahr nur ein Vorwand war? War es für ihn relevant, dass die grünen Terroristen Polizisten zu ermorden versuchten (oder nicht)? Hat Laschet sich für das Entfernen des Interviews eingesetzt, in dem auf seine Äußerung, er brauche einen Vorwand zum Räumen, Bezug genommen wurde? Hat WDR-Programmdirektor Jörg Schönenborn die Äußerung von Laschet entfernen lassen oder wer war es? Was ist der offizielle Grund für die hausinterne Zensur zugunsten der politisch Mächtigen?

Fragen kann man an die CDU-Zentrale richten, an die NRW-Landesregierung und natürlich an den WDR. Antworten an unsere Leser werden wir hier gerne auf PI-NEWS veröffentlichen.

» CDU-Bundesgeschäftsstelle [8]
» Kontakt zu Laschet und der NRW-Landesregierung [9]
» Kontakt zum WDR [10]

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Video: Kundgebung gegen Corona-Irrsinn in Weißenhorn

geschrieben von libero am in Video | 23 Kommentare

Heute um 18 Uhr findet in Weißenhorn (Landkreis Neu-Ulm) eine Kundgebung von „Klardenken Schwaben“ [11] gegen die Corona-Maßnahmen statt. Als Redner sind unter anderem Dr. Bodo Schiffmann, Wolfgang Greulich und Dr. Daniel Langhans eingeplant. Wir wünschen gute Unterhaltung und reichlich Erkenntnisgewinn.

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Kämpfen bis zum Sieg: Warum Spahn & Co. im Kriegszustand sind

geschrieben von libero am in Video | 48 Kommentare

Die reden, als ob wir uns im Krieg befinden würden – das war der Gedanke, der mir heute auf der Bundespressekonferenz mehrfach durch den Kopf ging, als ich Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den Chef des Robert-Koch-Institutes, Lothar Wieler, heute sprechen hörte. Spahn sprach von Dank für alle „an der Front“. Er beteuerte, „wir haben die Mittel, das Virus zu besiegen“. Weiter war die Rede von dem, was man sich “durch Konsequenz und viel Verzicht erarbeitet“ habe, und von einem “Charakter- und Stresstest für unsere Gesellschaft“. (Fortsetzung bei reitschuster.de [12])

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Neues Verfahren zum Politischen Islam vor Amtsgericht Gelsenkirchen

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamaufklärung,Justiz,Kampf gegen Rechts™,Linke,Video | 44 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am 21. Januar musste ich mal wieder einen gelben Umschlag aus dem Briefkasten holen. Das bedeutet meist die Ankündigung eines neuen Gerichtsverfahrens. So auch hier: Das Amtsgericht Gelsenkirchen schickte mir eine Anklageschrift wegen der Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa am 21. Juni 2019 zur Aufklärung über den Politischen Islam.

Diese Kundgebung ist aus mehreren Gründen in nachhaltiger Erinnerung geblieben, und wenn nicht alles auf Video aufgenommen worden wäre, könnte man es kaum glauben. So wurde ich dort mit einer halbvollen 1,5-Liter-Plastikflasche am Kopf getroffen, es gab drei Eier – und zwei Dosenwürfe und es wurde mehrfach in meine Richtung gespuckt. Außerdem wurde ich von Moslems als „Hurensohn“, „dreckiger Bastard“, „Schwanz“, „Teufel“ „größter Terrorist“ „Affe“ und „Schwein“ beleidigt. Mehrfach wurde mir das Töten angedroht.

Als ich den Polizei-Einsatzleiter aufforderte, die Personalien eines Moslems aufzunehmen, der trotz mehrfacher Ermahnung fünf Mal „Bastard“ zu mir gesagt hatte, kam es zu einer denkwürdigen Unterhaltung, die im Video oben zu sehen ist.

Nachdem ich damals Strafantrag gegen den Einsatzleiter wegen Strafvereitelung im Amt gestellt und über einen Anwalt Akteneinsicht erhalten hatte, sah ich, dass seltsamerweise auch gegen mich ein Strafantrag vorlag. Und zwar von einem Anzeigensteller aus der linken Szene in München, der ein alter einschlägiger Bekannter ist.

In der Akte ist sein Fax zu sehen, mit dem er die Anzeige einreichte. Es ist voller grammatikalischer Fehler, offenbart eine notorische Schreibschwäche und zeigt auch eine gewisse geistige Verwirrtheit. Bevor man aber jetzt Mitleid mit diesem Herrn bekommt: Er störte seit 2012 andauernd als Gegendemonstrant unsere Kundgebungen, stellte am Fließband Strafanträge gegen uns, schickte an den Arbeitgeber einer Mistreiterin, die in München Justizangestellte war, permanent Mobbingschreiben und versuchte bei ihren Vorgesetzten auf ihre Entlassung hinzuwirken.

Dieser Herr trat auch am 19. April 2013 auf dem Leonrodplatz als Redner bei einer Demonstration von „München ist bunt“ gegen uns auf, so dass er eine Person der Zeitgeschichte ist. Andreas S. kündigte in seiner Rede wieder Strafanzeigen gegen mich an, behauptete, ich würde „alles faktisch falsch darstellen“ und verleumdete mich als vermeintlichen „Rechtsextremisten“. Auch diese obskure Rede ist im Video oben zu sehen.

[13]

Andreas S. schickte nun ein regelrechtes Pamphlet an die Staatsanwaltschaft Essen, das Bundeskriminalamt Wiesbaden und das Bundesinnenministerium, in dem er mich u.a. mit Hitler vergleicht. Dieser Auszug ist wörtlich übernommen:

In dme oben genannten Sahcverhalt übersende ich Ihnen hiermit ein Video von Herrn Michael Johanes Stürzenmebrger asu München

1wo man sieht sein „nationalistisches Auftreten“
2 seine Art die von der Gestik Herr Personen gleicht wie vor 75 Jahren
3 Herr Stürzenberger scheint es immer noch nicht verstanden hat, das auch
„nationailistiusch orientierte Menschen “ sich an die Rechtsstpürechung in
Deutschland zu halten haben
4 Herr Stürzenebrger war es bsiher immer gewohnt gewesen, bei seinen Kundgebuingen hier in Münchnen, das er dafür gibt es Beweise der Polizei glaubte hier in Müncnhe Anmweiungen erteilen zu müssen, er kist nicht gewohnt anscheinend ,es ist jetzzt einnam, in Bayern mit Polizeibeamten und Beamtinnen zu tun bekommen zu haben, die ihm ganz klar „Grenzegeschützt hbaenn aufgezeigt haben “ und die einen ausländischen Mitbürger vor rechter spychischer Gewalt geschützt haben.

Hier spricht Andreas S. offensichtlich einen Vorfall vom 2. März 2013 an: Bei einer Kundgebung für unser Bürgerbegehren gegen den Bau des Europäischen Islamzentrums in München hatte ein junger Moslem eine Unterschriftenliste beschmiert. Als ich ihn daraufhin mitten auf dem Marienplatz auf sein Fehlverhalten ansprach und einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung ankündigte, drängte sich Andreas S., der fast immer als Gegendemonstrant bei unseren Kundgebungen herumlungerte, dazwischen und stieg mir mit seiner Körperfülle auf meinen Schuh, so dass die Sohle abriss. Dann sagte er der Polizei allen Ernstes, er habe einen „ausländischen Mitbürger vor einem rechtsradikalen Gewalttäter beschützt“ und stellte dann auch noch eine Anzeige gegen mich. Er halluzinierte, dass ich ihn „körperlich attackiert“ hätte. Das Video hierzu hat auf Youtube bereits 174.000 Zuschauer und ist in dem Video oben ausschnittsweise enthalten.

[14]

In seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Essen phantasierte er, dass ich „in der rechtsextremen Szene bekannt“ sei. Zudem sei ich “bei den britischen Sicherheitsbehörden sicherlich auch negativ bekannt“ weil ich „Herrn Robbins“ getroffen habe. Er meint wohl Tommy Robinson und die Tatsache, dass ich ihn als Journalist mehrfach interviewt habe. Andreas S. beantragte wörtlich:

das die Staatsanwaltscaft doch bitet das Video in den ersten 6 Minuten doch genaue sich einmal anschauen soll

Andreas S. glaubte also tatsächlich, mir eine vermeintliche Holocaustleugnung vorwerfen zu können, was natürlich grober Unfug ist. Ich hatte bei der Kundgebung in Gelsenkirchen vielmehr Fragen von Zuschauern zum Kenntnisstand der deutschen Bevölkerung über den Holocaust beantwortet. Der entsprechende Ausschnitt von der Kundgebung in Gelsenkirchen ist im Video oben zu sehen.

Die Staatsanwaltschaft Essen stellte dieses Verfahren auch folgerichtig ein, was mir am 2. Oktober 2019 auch schriftlich mitgeteilt wurde. Andreas S. bekam dazu eine zweiseitige schlüssige Begründung, die er aber nicht akzeptieren wollte und Einspruch einlegte. Hier ein wörtlicher Auszug aus diesem ebenfalls ziemlich wirren Schreiben:

diese Rede von Herrn Stürzenberger Michael am 21.06.2019 in Gelsenkrichen ist
wirklich unglaublich hier wird evtl der Holcaust in dem er auch noch den „Holocaust anderen Ländern zu schiebt nämlich Polen udn Russland, Ländern die auch auch unter Herrn Hitler und auch unter Herrn Stalkin mit Millionen von Toden ihr Leben her gegeben haben, auch hier wurden jüdische Mitbürger dann durch die „deutsche Besatzung“ gejagt und getötet und ins Kz gebracht. (..) Polen war udn ist ein sehr geschundenes Volk gewesen, udn das ein Herr wie dieser
Herr Stürzenberger daher kommt, udn so etwas dem “ Polnischen udn auch dem Russiscehn Volk vorwirrft über steigt alle Grenzen des “ menschlichen Würde “

Es wird beantragt dochj sich einmal seitens der Generalstaatsanwaltschaft Nrw sich einarnl das Video sehr genau anzusehen, sich doch bite einmal gnmz genau anzuschauen.

Hinweis
Herr Stürzenebrger hatte oder hatte mehere Strafcerfahren laufen, z B Lübeck, wo die Staatsanwaltschaft Lübeck sowei auch Hmaburg gegen Herrn Stürzenberger, bite schauen Sie doch einmal die Videos genau an, wo er evtl Plakatte gezeigt hat, wo hier unter dem Voirwand der „angeblichen Geschichtsäufklärung ,dort evtl auf den Transparenten Bilder gezeigt werden mit Hakenkreuzen, was auch die Staatsanwaltzschaft Lübeck zurecht zum Anschlass genommen hat hier die enbtsprechenen rechtlichen Schritte einzuleiten.

Hinwesi 2
es wird lhnen sicherlich auch bekannt sein,das Herr Stürzenberger die ausländischen Sicherheits Sicherheitsbehörden und Botschaften negativ bekannt ist

Hinweis 3
bitet schauen sie sich auch och in einem Dritten Punkt das Video an was er zu dem ,rechtspopulistischen in Christchurch gemacht wurde, wie er hier versuicht die Fakten zu verdrehen udn auch och zu recht fertigen.

Hinweis 4
bitte schgauen Sie sich einmal das wie Herr Stürzenberger mit dem thema Wahrheit z B Gewaltdelikten gegen Muslime Ausländer und Flüchtlinge in Deutschland ungeht und welche Untertonsprache er dabei führt.
und wie er sich dann wieder versucht hat zu drehen, wie er von seinem Gegenpart gestellt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas S.

Normalerweise müsste man davon ausgehen, dass so ein Käse zurecht in der Papiertonne der Generalstaatsanwaltschaft Essen landet und die Beschwerde abgelehnt wird. Aber weit gefehlt: Aufgrund dieses Blödsinns setzte sich doch tatsächlich ein Staatsanwalt hin und sah sich die sieben Stunden unserer Kundgebung in Gelsenkirchen komplett an. Um dann fünf kurze Passagen herauszusuchen, von denen er glaubt, sie könnten den Tatbestand der „Volksverhetzung“ und der „Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen“ erfüllen. Ist natürlich falsch, denn ich kritisierte ausschließlich den Politischen Islam.

Interessanterweise sind bei den Anklagepunkten auch Aussagen, die ich wörtlich von Hamed Abdel-Samad zitierte. Hierzu zeigen wir auch seit drei Jahren ein großes A0-Plakat. Natürlich beantrage ich, dass dieses Verfahren eingestellt wird, und habe bereits eine umfassende faktische Entgegnung verfasst. Aber diese juristischen Verfahren kosten jede Menge Zeit und wenn es dann auch noch vor Gericht landet, auch noch jede Menge Geld.

[15]

Dass dies dann aber auch noch auf eine unsinnige Strafanzeige von Andreas S. zurückgeht, ist besonders übel. Übrigens nicht zum ersten Mal: So hatte er mich am 30. März 2015 vor das Landgericht München gezerrt, weil er glaubte, in einem unserer Flyer abgebildet zu sein. Was natürlich auch wieder kompletter Unfug war, denn das Foto zeigte unseren Pavillon, in dem ein Mitstreiter Unterschriften entgegennahm:

[16]

Andreas S. kam nie auch nur in die Nähe dieses Unterschriftenstandes. Er sieht diesem Mitstreiter nur entfernt ähnlich. Aber eine große Anwaltskanzlei in München unterstützte ihn tatsächlich bei seiner lächerlichen Klage. Von dieser Kanzlei wurde dann absurderweise behauptet:

Im Vordergrund dieses Bildes unterhalb des Transparents ist unser Mandant Herr Andreas S. deutlich erkennbar zu sehen. Das Bild suggeriert, dass unser Mandant bereit ist, für das von Ihnen gewünschte Bürgerbegehren zu unterzeichnen. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist unser Mandant kein Freund der Ideen, die sie vertreten. Es hat daher schon eine gewisse Ironie, und Sie haben offensichtlich Sinn für Humor, dass Sie eine Person, die sicherlich nicht unterzeichnet hat, an der von Ihnen initiierten Unterschriftensammelstelle ablichten und dessen Bild veröffentlichen. Schon gar nicht geht es an, dass unser Mandant hier auch noch in entstellenden Zusammenhang gerückt wird.

Einfach nur noch lächerlich. Vor Gericht bekam ich natürlich Recht, aber mit solchem Mist musste ich mich all die Jahre immer wieder auseinandersetzen. So auch jetzt vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen. Über Einzelheiten der Anklage informiere ich in einem weiteren Video.

[17]

Dieser Andreas S. scheint seinen ganzen Sinn im Leben darin zu sehen, mich wegen allem möglichen Unfug anzuzeigen. Am Freitag, den 22. Januar schickte er mir folgende Nachricht via Facebook (Auszug):

all ihre Videos gehen an die zuständigen Staatsanwaltschaften und wird zur Anzeige beracht , ebenfal,sl werden auch die zuständigen Behörden udn Ministerien informiert, das sind den Opfern rechter Gewalt in Deutschland zuschuldig
690 Todesopfer von rechter Deutscher Gewalt gegen Msulime die zum Christentum gehören und zu Deutschland, für diese Schande udn jetzt beklagen, das wir zu wenig Pflegekräfte, aber nichts dagen tut, wenn Pflegekräfte mit Migratiosnhintegrund, aber nbichts dagene tun, wenn Pflegekräfte mit Migrationshintergrund in Krankenhäusern angespouckt, geschlagen und bedroht von sogenanten Deutschtümelanten, diese Themen werden alle in deutschland thematisiert, weil Millionen von deutschen haben die Schnautze von diesen Deutschtümelanten,und Euroipa und die Coroan Pandemie hat bewiesen, das man solche Deutschtümelanten nirgendswo gebraucht

[18]

Der Mann scheint geradezu wahnhaft besessen zu sein, gegen mich vorgehen zu müssen. 2013 hatte ich beim Amtsgericht München schon einmal ein Kontaktverbot beantragt, damit Andreas S. nicht mehr Bürger bei unseren Kundgebungen mit üblen Verleumdungen über mich belästigt, aber für ein solches Kontaktverbot gibt es leider sehr hohe Hürden.

[19]

Normalerweise ignorieren wir solche schrägen linken Typen. Aber dass jetzt wegen dieser Figur ein Gerichtsverfahren ausgelöst wurde, verändert die Lage. Und so sind am Ende des Videos zahlreiche diffamierende Aktionen des Andreas S. während unserer Kundgebungen zum Bürgerbegehren gegen das Islamzentrum in München und bei Diskussionen an Salafisten-Ständen aufgeführt. Höhepunkte der Auftritte eines Dauer-Gegendemonstranten, Fließband-Anzeigers und Permanent-Diffamierers.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [20] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: HU70117753795954288500000000, BIC: OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [21]

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Somalia nimmt Vergewaltiger einer 16-Jährigen nicht zurück

geschrieben von Fachkraft2000 am in Rapefugees | 83 Kommentare

Der Landrat von Cochem-Zell, Manfred Schnur (CDU), hat Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) aufgefordert, sich bei den somalischen Behörden dafür einzusetzen, daß ein krimineller Asylbewerber dorthin abgeschoben werden kann. Hintergrund ist der Fall des 23 Jahre alten abgelehnten Asylbewerbers Abdi M., der 2014 illegal nach Deutschland eingereist war. Wie der WochenSpiegel aus Cochem berichtet, hatte der Afrikaner nur wenige Tage nach seiner Ankunft, am Rosenmontag 2014, ein 16jähriges Mädchen vergewaltigt und zudem eine 21 Jahre alte Frau angegriffen. Er wurde deshalb im Oktober 2014 vom Landgericht Trier zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Im März vergangenen Jahres wäre Abdi M. eigentlich aus der Haft entlassen worden, doch weil er im Gefängnis erneut straffällig wurde, verlängerte sich seine Freiheitsstrafe. Er hatte unter anderem Justizangestellte beleidigt und sich mehrfach entblößt, unter anderem vor einer Gefängnisangestellten und einer Praktikantin. Doch auch diese Strafen laufen demnächst aus, weshalb der Somalier, sollte er keine weiteren Delikte begehen, auf freien Fuß gesetzt werden könnte. Dann müßte ihn der zuständige Kreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz aufnehmen, da eine Abschiebung des abgelehnten Asylbewerbers und Sextäters derzeit nicht möglich ist.

„Zur Abschiebung wird ein Rückreisedokument benötigt, welches von den somalischen Behörden ausgestellt werden muß. Die somalischen Behörden stellen aktuell kein Rückreisedokument für eine Abschiebung aus. Insofern kann der Betroffene aktuell nicht abgeschoben werden“, sagte eine Sprecherin der Kreisverwaltung dem WochenSpiegel. Wie die Zeitung zudem berichtet, solle der Asylbewerber nach seiner Haftentlassung durch die Kriminalpolizei Mayen überwacht werden. Landrat Schnur zeigte Verständnis dafür, daß die Bürger seines Kreises über den Vorgang verärgert und wütend seien. „Das werte ich als menschlich, denn sicherlich versteht niemand, daß ein krimineller Asylbewerber nach jahrelanger Haft nicht in sein Heimatland abgeschoben werden kann“, sagte er dem Blatt. Die Bürger seien zudem verunsichert, weil es sich bei Abdi M. ganz offensichtlich um einen gewaltbereiten Menschen handle, der jederzeit wieder straffällig werden könne.

„Leider haben weder ich – noch meine Verwaltung – eigene Handlungsoptionen. Das Ausländerrecht ist keine Selbstverwaltungsangelegenheit des Landkreises. Hier wird Bundes- und Landesrecht ausgeführt.“ Deshalb müsse die Bundesregierung in dem Fall aktiv werden, mahnte der CDU-Politiker. „Hier ist der Bundesaußenminister gefordert, um Länder – wie Somalia – zu verpflichten, indem Hilfen – etwa über Entwicklungshilfe – davon abhängig gemacht werden, daß Länder in solchen Verfahren mitwirken. Zum Beispiel muß die Bundesrepublik Deutschland IS-Kämpfer aufnehmen, warum nicht Somalia auch straffällige Somalier?“ (Artikel übernommen von der Jungen Freiheit [22])

Wie aufgrund der muslimisch-rassistischen Silvester-Übergriffe 2015/16 in Köln bekannt wurde, werden Straftaten von „Flüchtlingen“ systematisch vertuscht [23]: „Es gibt die strikte Anweisung der Behördenleitung, über Vergehen, die von Flüchtlingen begangen werden, nicht zu berichten. Nur direkte Anfragen von Medienvertretern zu solchen Taten sollen beantwortet werden.“ Trotz des absichtlichen Vertuschens [24] nachfolgend wieder einige Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe durch Schutzsuchende, die es an die Öffentlichkeit geschafft haben. Dank des Asylanten-Tsunamis von vorwiegend jungen Männern im Alter von 18-35 Jahren gibt es in Deutschland 20 Prozent mehr Männer [25] als Frauen (Stand 2016). Abgeschoben werden Merkels Fachkräfte übrigens so gut wie nie. Inzwischen befinden sich über eine halbe Millionen [26] abgelehnter Asylbewerber in Deutschland, und sie werden so gut wie alle dauerhaft hierbleiben [27].

Karlsruhe: Ein bislang Unbekannter hat am 1. Februar in einem Regionalzug zwischen Karlsruhe und Offenburg eine exhibitionistische Handlung begangen. Ersten Erkenntnissen zufolge befand sich eine Reisende gegen 10:40 Uhr im Mittelgang des Regionalzuges RE 4712, als der vor ihr stehende, bislang unbekannte Tatverdächtige sein Geschlechtsteil entblößte und masturbierte. Beim Halt im Bahnhof Appenweier hat der bislang Unbekannte den Zug verlassen und sich in unbekannte Richtung entfernt. Da der Vorfall erst mit einer Verzögerung von mehreren Stunden gemeldet wurde, verlief eine Fahndung ergebnislos. Der bislang unbekannte Tatverdächtige mit südländischem Phänotypus [28] war ca. 170 cm groß und hatte schwarze, kurze Haare.

Kassel: Noch bevor eine 17-Jährige nach einer sexuellen Belästigung am Samstagnachmittag in der Kasseler Innenstadt die Polizei verständigen konnte, hatte eine Streife den Tatverdächtigen unabhängig davon wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter in unmittelbarer Nähe gestoppt. Wie sich während der Kontrolle des in Kassel wohnenden 26-Jährigen herausstellte, hatte er der Jugendlichen kurz zuvor im Vorbeifahren an das Gesäß gefasst. Gegen seine Festnahme setzte sich der Tatverdächtige anschließend erheblich zur Wehr. Er muss sich nun wegen sexueller Belästigung, Trunkenheit im Verkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Wie die Streife des Kasseler Innenstadtreviers berichtet, war sie gegen 14:50 Uhr am Friedrichsplatz auf den Mann aufmerksam geworden, da er verbotswidrig mit einem E-Scooter durch die Fußgängerzone fuhr. Trotz deutlicher Aufforderung der Beamten zum Anhalten durch Zurufen und Handzeichen setzte der Rollerfahrer seine Fahrt unbeirrt fort. Seinem offensichtlichen Fluchtversuch setzten die Polizisten allerdings schnell ein Ende, denn sie folgten dem Mann und versperrten ihm am Königsplatz mit dem Streifenwagen den Weg. Sofort nahm die Streife Alkoholgeruch bei dem 26-Jährigen wahr, was ein Atemalkoholtest mit 1,1 Promille bestätigte. Während der Kontrolle des Mannes kam schließlich die 17-Jährige aus dem Landkreis Kassel auf einen Beamten zu und bat um ein Gespräch. Sie schilderte dem Polizisten, dass der Rollerfahrer ihr wenige Minuten zuvor im Bereich des Königsplatzes im Vorbeifahren unsittlich an das Gesäß gefasst hatte. Anschließend sei er lachend weitergefahren. Unter heftiger Gegenwehr brachten die Polizisten den Festgenommenen schließlich auf das Revier, wo er sich einer Blutprobe unterziehen musste. Da der aus Tunesien [29] stammende 26-Jährige darüber hinaus keinen gültigen Aufenthaltstitel hat, leiteten die Polizeibeamten auch eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein.

Sigmaringen: Ein bislang unbekannter Täter hat am Donnerstag gegen 17 Uhr im Bereich der Eingangshalle des Bahnhofes eine 18-Jährige durch die Entblößung seines Glieds belästigt. Als die Mutter der jungen Frau den Mann zur Rede stellen wollte, flüchtete dieser in Richtung eines Kiesparkplatzes. Eine sofort eingeleitete Fahndung der Polizei erbrachte keinen Erfolg. Der Mann soll etwa 45 Jahre alt sein und ein südländisches [30], gepflegtes Erscheinungsbild gehabt haben. Er soll ca. 170 cm groß sein und kurze, grau/schwarze Haare haben.

Ludwigsburg: Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg ermittelt wegen einem Vorfall am 28. Januar zwischen 13:40 Uhr und 14:10 Uhr in der Schlossstraße in Ehningen und sucht hierzu dringend weitere Zeugen die zur Ermittlung des Tatverdächtigen beitragen können. Dem bisherigen Ermittlungsstand nach sprach ein Unbekannter zwei neun Jahre alte Mädchen an. Während dem Gespräch hatte er den Reißverschluss seiner Hose geöffnet und manipulierte dabei durchgehend an seinem Glied. Als die Kinder sich von dem Mann entfernen wollten, lief er ihnen hinterher und sprach sie erneut an. Nach einem kurzen Wortwechsel rannten die Mädchen davon und der Mann versteckte sich in einem angrenzenden Gebüsch. Personenbeschreibung: etwa 60 Jahre alt, etwa 170 Zentimeter groß, schlanke Figur, grau-weiße Haare, kurzer schwarz-grauer Bart, auffällig faltiges Gesicht. Weiter hätte der Mann einen eher hellen, leicht bräunlichen Teint gehabt und gebrochen Deutsch [31] mit einer für die Mädchen komischen Aussprache gesprochen.

Chemnitz: Das Bundespolizeirevier Chemnitz Hauptbahnhof wurde am 27. Januar 2021 gegen 16:15 Uhr durch einen Zugbegleiter informiert, dass es im Regionalexpress 74180 von Leipzig nach Chemnitz zu einer sexuellen Belästigung einer jungen Frau gekommen ist. Die 20-jährige Frau befand sich auf der Fahrt von Leipzig nach Chemnitz. Beim Zustieg in den Regionalexpress setzte sie sich in ein Zugabteil, welches bereits durch eine männliche Person genutzt wurde. Im Verlauf der Zugfahrt versuchte der Mann wiederholt die 20-jährige in ein Gespräch zu verwickeln, worauf diese ihm unmissverständlich zu verstehen gab, dass sie keine Unterhaltung wünscht. Kurz vor Ankunft des Zuges am Hauptbahnhof Chemnitz beabsichtigte die junge Frau das Zugabteil zu verlassen, wobei die männliche Person diese daraufhin mehrfach im Bereich der Beine berührte und wiederholt über ihre Haare strich. Die 20-jährige konnte das Zugabteil verlassen, nachdem sie beherzt gegen einen Arm des Mannes schlug. Im Anschluss wandte sie sich hilfesuchend an das Zugbegleitpersonal, welche umgehend die Bundespolizei am Hauptbahnhof Chemnitz informierte. Nach Ankunft des Zuges wurde der tatverdächtigte 32-jährige irakische Staatsangehörige [32] auf die Dienststelle verbracht.

Rudolstadt/Schwarza: Am 26. Januar gegen 15:15 Uhr lieferte der Mitarbeiter eines Zustelldienstes ein Paket an eine 17-jährige Empfängerin in der Bahnhofstraße aus. Kurz nach der erfolgreichen Übergabe klingelte der Mann erneut an der Haustür und nahm in Gegenwart der Jugendlichen exhibitionistische Handlungen an sich vor. Anschließend entfernte sich der Täter unerkannt. Personenbeschreibung: dunkle Haare – hellbraune Spitzen (gefärbt), scheinbares Alter 20-30, schlank, ca. 170 – 180 cm groß, orientalisch-türkischer [33] Phänotyp.

Stuttgart: Ein Unbekannter hat am Dienstagabend (26.01.2021) zunächst an der Haltestelle Bihlplatz und anschließend an der Benckendorffstraße ein 15 Jahre altes Mädchen sexuell belästigt. Die 15-Jährige fuhr gegen 17.00 Uhr mit der Stadtbahnlinie U9 vom Marienplatz zum Bihlplatz. In der Bahn bemerkte sie den späteren Täter, der sie offenbar bereits beobachtete. Als sie an der Haltestelle Bihlplatz aussteigen wollte, stand der Unbekannte direkt hinter ihr und griff ihr zweimal an das Gesäß. Anschließend folgte der Täter dem Mädchen in die Benckendorffstraße und drängte sie auf Höhe der Burgstallstraße gegen eine Hauswand. Nachdem er ihr erneut an das Gesäß gegriffen und die 15-Jährige ihn aufgefordert hatte, aufzuhören, ging er weg. Die 15-Jährige beschrieb den Täter als etwa 17 bis 30 Jahre alten und 175 bis 180 Zentimeter großen Mann mit südländischem Aussehen [34].

Mettmann: Vor fünf Jahren war der mittlerweile 21-Jährige Afghane als unbegleiteter Flüchtling [35] nach Wülfrath gekommen…Die Anklage warf ihm vor, im August 2020 eine junge Frau auf dem Heimweg von einem Kneipenabend in Wuppertal sexuell genötigt zu haben. Der Angeklagte soll der Frau gefolgt sein und sie in ein Gebüsch geworfen haben. Dort soll er sich auf sie gesetzt und sie mit der Hand gewürgt haben. Dabei soll er die Frau überall begrapscht und ihr gesagt haben, dass er verschwinden würde, wenn er das bekomme, was er wolle. Was das genau gewesen sein soll? Das Gericht musste den Tatvorwurf nun genau prüfen – mit quälenden Fragen für das Opfer. Für die Frau war klar, dass es sich um eine versuchte Vergewaltigung gehandelt habe. Das es dazu nicht kam, ist vermutlich dem couragierten Eingreifen von Passanten zu verdanken, die die Hilferufe der Frau gehört hatten. Das Gericht verhängte drei Jahre Haft wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung.

Erfurt: Am 22.09.2020 befand sich der abgebildete, unbekannte Täter auf einem Bahnstieg des Erfurter Hauptbahnhofes. Dort belästigte er eine 18-Jährige sexuell. Im Nachgang betraten der Täter, eine männliche Begleitperson und die 18-Jährige den Regionalzug nach Gotha. Der Geschädigten gelang es, den unbekannten Täter im Zug zu fotografieren [36]. Die junge Frau beschrieb den Mann wie folgt: ca. 20 bis 25 Jahre alt, untersetzte Statur, südländisches Erscheinungsbild, tiefe Stimme, sprach gebrochenes Deutsch. Wer kann Hinweise zum Täter und eventuellen Begleitpersonen geben?

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Video: Gerichtsprozesse wegen Maskenverstößen in Göppingen

geschrieben von libero am in Video | 30 Kommentare

Am heutigen Freitag finden vor dem Amtsgericht Göppingen mehrere Prozesse wegen Maskenverstößen statt. In den Verhandlungen um 8:15 und um 9 Uhr ist der Ulmer Rechtsanwalt Markus Haintz Verteidiger. Bei einem vergleichbaren Prozess am Dienstag hat ihm der Direktor des Amtsgerichts, Dr. Hermann Steinle, den Zugang zum Gericht verwehrt und seine gewaltsame Entfernung aus dem Gerichtsgebäude angedroht.

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