Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die angeordnete Ausgangsbeschränkung in der Region Hannover rechtswidrig ist.

In Hannover wird ab sofort die nächtliche Ausgangssperre wieder aufgehoben. Das geht aus einem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hervor. Das OVG bestätigte am Dienstag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Dieses hatte erklärt, dass die angeordnete Ausgangsbeschränkung in der Region Hannover im Einzelfall voraussichtlich rechtswidrig ist.

Das OVG begründet seinen Beschluss damit, dass eine Ausgangsbeschränkung zwar begrenzt geeignet, aber nicht erforderlich sei, solange die staatlichen Stellen die bestehenden Maßnahmen nicht vollständig durchgesetzt hätten. Die Ausgangsbeschränkung sei keine notwendige Schutzmaßnahme, da sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße. Damit wies das Gericht die Beschwerde der Region gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts ab.

Das Gericht fand in seiner Begründung des Eilbeschlusses deutliche Worte. So könne die Ausgangsbeschränkung nur „das letzte Mittel“ sein, wenn andere Optionen nicht mehr griffen. Die Region Hannover „habe zudem nicht ansatzweise nachvollziehbar aufgezeigt, dass und in welchem Umfang sie bisher Bemühungen unternommen habe, die behauptete unzureichende Einhaltung der Kontaktbeschränkungen durch staatliche Kontrolle und staatliches Eingreifen zu verbessern“, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung des OVG.

Außerdem könne die Region nicht ausreichend darlegen, in welchem Umfang die angeführten regelwidrigen nächtlichen Zusammenkünfte im privaten Raum tatsächlich stattfänden. In der Mitteilung heißt es zur Begründung der Richter weiter: „Nicht nachprüfbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung einer derart einschränkenden und weitreichenden Maßnahme wie einer Ausgangssperre nicht aus. Insbesondere sei es nicht zielführend, ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären.“ Nach mehr als einem Jahr mit der Pandemie sollte mehr über die Infektionswege bekannt sein. Maßnahmen, die nur auf Verdacht hin ergriffen würden, seien nicht mehr zu rechtfertigen.

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34 KOMMENTARE

  1. Das Wissen, was auf PI schon Ewigkeiten vorhanden ist, kommt langsam in der Justiz an.

    Bei solchen Urteilen die sie nicht für hilfreif hält, hängt Frau Dr Merkel völlig verärgert wieder an der Flasche

  2. Vielleicht findet sich noch ein Mutiger, der ganz offiziell bestätigt, dass die Corona Maßnahmen bisher ein völliger Quatsch waren.

  3. Die Ausgangssperren hätte die Exekutive ohnehin nicht aufrechterhalten können, da unsere lieben Dauergäste aus dem Morgenland sich nicht dauerhaft daran gehalten und irgendwann begonnen hätten, dagegen gewaltsam zu rebellieren.

  4. Frau Spahn Kenntnisse in der Covid Bekämpfung „ich habe bisher alles richtig gemacht!“ (Originalzitat), lassen mich rätseln, wann er wieder zur einer Tätigkeit, die er eventuell ausführt kann, kommt. Für mehr als Matten in den darkrooms zu reinigen, halte ich ihn schlichtweg nicht für fähig.

  5. Deutliche Worte – ja – aber dennoch hat das OVG Ausgangssperren nicht gänzlich als grundgesetzwidrig erklärt.
    Selbst oft genug mehr als fragwürdige Maßnahmen des Regimes wurden nicht als per se grundgesetzwidrig sondern lediglich als unverhältnismässig erklärt; jeder darf selbst ableiten, was das in letzter Konsequenz für die Menschen im Lande bedeuten kann.
    Überdies, in den Hinterzimmern des Regimes dürften genügend Handlanger darauf lauern und die sich mit nichts anderem beschäftigen, wie Urteile im Allgemeinen und das Urteil des OVG zur Ausgangssperre zu umgehen ist.

  6. Es heisst zwar zu Recht, nichts ist doofer wie Hannover, aber gelegentlich scheints dort schon noch nicht ganz so doofe Exemplare zu geben. Zu dieser Erkenntnis müssten viele andere Gericht auch kommen, leider ist davon aber nicht allzu viel zu hören. Das ganze wird aber wohl drauf hinauslaufen, dass man dasselbe Spielchen mit einer um 2 Wörter abgeänderten Begründung nochmals durchzieht.

    ghazawat 7. April 2021 at 10:31; Kleine Korrektur nicht ihn, vielmehr sie.

  7. uli12us
    7. April 2021 at 10:55

    .

    *ghazawat 7. April 2021 at 10:31; Kleine Korrektur nicht ihn, vielmehr sie.“

    Sie haben völlig recht! Bisher wartet Frau Spahn nur sehnsüchtig, darauf endlich operiert zu werden, damit sie stolz ihre Korsetts tragen kann.

  8. Für die Freunde der offenen und lockeren Lebensweise in Covid19 -Zeiten
    unten stehend die wesentlichen offiziellen staatlichen chinesischen Bestimmungen für Einreisen nach China , dem Ursprungsland Covid19 – Virus zum intensiven Nachdenken , ob das Covid19 -Virus wohl gefährlich ist oder nicht .

    _________________________________

    ( Stand 07.04.2021
    Publikation durch das Auswärtige Amt BRD ) :

    Aktuelles

    Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

    Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
    Epidemiologische Lage

    Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitskommission der VR China und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
    Einreise

    Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
    Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.

    Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.

    Reisen nach China sind grundsätzlich nur per Direktflug möglich. Transitreisen, mit Deutschland als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen.

    Von allen Fluggästen, die nach China einreisen, werden negative PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnisse verlangt, die im selben Konsularbezirk ausgestellt wurden. Sollte der PCR-Test beispielsweise im Konsularbezirk der chinesischen Botschaft in Berlin durchgeführt worden sein, so muss auch der IgM-Antikörper-Test von dort stammen.

    Diese negativen Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket und gültigem chinesischem Visum oder gültiger chinesischer Aufenthaltserlaubnis über die Website „Health Declaration Certificate“ hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist. Der Testzeitpunkt darf vor Abflug höchstens 48 Stunden zurückliegen. Die Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen und die Anschrift der Teststelle sowie die Art der Blutprobe aufführen. Es werden nur Testergebnisse mit venös entnommenem Blut akzeptiert. Schnelltests sind nicht ausreichend. Bei Transitflügen nach China müssen die beiden genannten Tests jeweils im Ursprungsland und nochmals im Transitland durchgeführt und jeweils innerhalb von 48 Stunden vor Ab- und Weiterflug bei der lokalen chinesischen Auslandsvertretung ein grüner QR-Code eingeholt werden. Die Gültigkeitsdauer des QR-Codes beträgt 48 Stunden ab Durchführung des Tests. Zu rechnen ist ab Zeitpunkt der Testdurchführung, nicht dem Zeitpunkt des Ergebnisses.

    Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben.

    Bereits geimpfte Reisende sind den gleichen Anforderungen unterworfen. Zusätzlich ist die Impfbescheinigung bzw. der Impfpass hochzuladen. Diese müssen folgende Angaben enthalten: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Bezeichnung des Impfstoffes, Datum und Ort der ersten und zweiten Impfung, Unterschrift und Anschrift der impfenden Stelle.

    Reisende mit auskurierter COVID-19-Erkrankung sowie auf IgG-Antikörper positiv getestete Reisende müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen kontaktieren.

    Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.

    Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann davon abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.

    Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.

    Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung werden, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird. Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation..

    Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.

    Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.

    Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss .
    ___________

    Noch Querdenkerfragen ? – Ich leite diese gerne an die Botschaft der Chinesischen Volksrepublik weiter .

  9. ghazawat
    7. April 2021 at 10:31
    Frau Spahn Kenntnisse in der Covid Bekämpfung „ich habe bisher alles richtig gemacht!“ (Originalzitat), lassen mich rätseln, wann er wieder zur einer Tätigkeit, die er eventuell ausführt kann, kommt. Für mehr als Matten in den darkrooms zu reinigen, halte ich ihn schlichtweg nicht für fähig.

    –––––

    Was haben Sie bloß gegen Jensi-Boy!
    Ich kann mir schon eine Tätigkeit vorstellen, die er sehr gut beherrscht. Fragen Sie seinen „Ehemann”!

    Übrigens Gruß an alle Klima-Hysteriker! Ganz schön kalt im Frühling – die globale Erwärmung!

  10. Strike!
    Und die „Begründung“ der Einsperrung der Bevölkerung, schwerer als zu DDR Zeiten, sind “ die Inzidenzzahlen“, die künstlich produziert werden durch Massentestungen, ZWANGSWEISEN Massentestungen u.a. an den Schulen, wobei ein hoher Prozentsatz erstens falsche Ergebnisse zeigt und zweitens auch vollkommen gesunde Menschen, die zum Sport gehen, als „krank“ registriert werden! Wenn die Corona-Panikmache und deren Folterinstrumente gegen die Bevölkeruung abgestumpft sind könnte die Regierung bei der Bevölkerung auf Darmbakterien testen! Die gehören zwar dahin und nützen statt zu zu schaden, aber es ließe sich ein evtl. schädliches Bakteriengeschehen in Szene setzen mit medialer Hysterisierung der Massen! Superspreadingpoint: öffentliche Toiletten! Welle auf Welle folgende Magen-Darm-Grippen könnten die nächste Sau sein, die man durchs Dorf jagt. Lösung: Schließung aller Klos! So kann man zumindest Menschen mit Blasenschwäche zwingen zuhause zu bleiben. Auch staatliche Hygiene-Kontrollen vor den Toilettentüren (Hosen runter!) würden sensible Menschen vor dem Verlassen ihres Zuhauses abhalten!
    Warum die ganzen Maßnahmen, die in zwangsweisen Massentestungen ihren vorläufigen Höhepunkt gefunden haben? JETZT HABEN SIE VON EINEM GROßEN TEIL DER BEVÖLKERUNG DEREN DNA SPEICHERN KÖNNEN! Die SchülerInnen haben sie jetzt, Bestimmte Berufsgruppen haben sie jetzt. Bald haben sie uns alle genetisch erfasst. Fingerabdrücke von Verdächtigen nehmen war gestern.

  11. Unterdessen knallt Södolf unbeirrt weiter durch und arbeitet an der zentralistischen Corona-Diktatur, der Aufweichung der Gewaltenteilung, damit er Bürger jederzeit einsperren kann. Dpa:

    Markus Söder (CSU) hat sich für bundeseinheitliche Lösungen bei der Pandemiebekämpfung ausgesprochen – notfalls auch durch Gesetzgebung des Bundes. Es sei jetzt nötig, eine „Gemeinschaftsaktion zu starten und nicht endlos Klein-Klein zu machen. Ich könnte mir zum Beispiel gut vorstellen, dass die Notbremse bundesgesetzlich verankert ist.“
    Gleichzeitig warnte Söder davor, einen „Öffnungsblindflug“ zu starten, der womöglich ein weiteres exponentielles Wachstum der Corona-Infektionszahlen mit sich bringe.

    „Öffnungsblindflug“ von einem brutal-herrschsüchtigen Blindfisch. Hat was.

  12. Kossmo
    7. April 2021 at 11:09

    „Was haben Sie bloß gegen Jensi-Boy!“

    Ich habe gar nichts gegen Herrn Spahn als Person. Ich finde seine betonte Tuntigkeit nur peinlich und seine Tätigkeit als Gesundheitsministerin eine persönliche Beleidigung für jeden intelligenten Menschen

    „Übrigens Gruß an alle Klima-Hysteriker! Ganz schön kalt im Frühling – die globale Erwärmung!“

    Wir haben gerade heftigen Schneefall, den wir gestern auch schon hatten

  13. Da wird Mutti wieder toben und an den Fingernägeln knabbern. Niedersachsen hat wohl keinen solchen Schleimer als MP wie andere Bundesländer. Hier in München wäre dies undenkbar. Schon ein derartiges Urteil würde es kaum geben, geschweige denn, dass sich Södolf daran hält. Er ist ganz auf Muttis Kurs, ein kerniger, knallharter Bursche, der beugt sich niemals.

  14. „Ich habe gar nichts gegen Herrn Spahn als Person.“

    Ich muss das präzisieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

    Mir ist Herr Spahn völlig egal und ich habe und hatte nie das geringste Bedürfnis, den Namen auch nur einmal zu hören.

    Plötzlich tauchte die Frage auf, vor einem Jahr Schlagzeile der Bild-Zeitung „ist die CDU modern genug für einen schwulen Kanzler?“

    Und voll war die schwule Tunte in meinem persönlichen Focus, als ich eine betont weibische Person mit ausgeprägten Kinderwunsch in der Presse kennenlernte.

    Dass ausgerechnet diese Unfähige von Frau Dr Merkel auch noch zur Gesundheitsministerin gemacht wurde, setzte dem Ganzen die Krone auf.

    Statt dass sich Frau Spahn ganz bescheiden zurücknimmt, betont sie ihr Schwulsein als etwas ganz besonderes und erzähl jedem, der es hören will, dass sie gerne kleine Jungs aufziehen würde. Die intime Körperpflege ist zwangsläufig dabei. Da sind bei mir schon längst alle Grenzen überschritten.

    Nein, ich beschäftige mich nicht gerne mit Frau Spahn, ich werde durch ihre atemberaubende Unfähigkeit leider dazu gezwungen.

  15. Je mehr Panikbürger sich freiwillig testen lassen, desto freudiger wird der Lokusdown verkündet.

  16. Was das deutsche Gesundheitssystem tatsächlich sprengt: Die Massen an Moslems mit schwersten (Gen- aber nicht nur) Krankheiten, die – ohne je einen Pfennig/Cent gezahlt zu haben – Deutschland auch deshalb mit ihrem runtergerockten Genpool fluten, weil hier „Krankenhaus und Arst umsonss“. Die Welt barmt per Zahlschranke genderirrsinig von behinderten „Geflüchteten“, hier einer syrischen Sippe:

    Sie leben oft in Sammelunterkünften und zählen zu den Risikogruppen: Geflüchtete mit einer Behinderung haben ein hohes Risiko, sich mit dem Coronavirus anzustecken. Was das genau bedeutet, zeigt der Fall der siebenjährigen Leye H. in Hamburg.

    Leye H.* reißt ihrer Stiefmutter die Maske vom Gesicht und lacht laut. Die Siebenjährige hat Trisomie 21, das Downsyndrom. Mutter Samar Z., 42, und Vater Ghaleb H., 52, kennen die Tochter nicht anders. Sie zappelt herum, will hochgehoben und sofort wieder heruntergelassen werden. Leye H. wird es schnell zu langweilig.

    Wie viele Geflüchtete mit Behinderungen in Deutschland leben und welche Beeinträchtigungen sie haben, ist nicht bekannt. Dazu werden keine Statistiken erhoben. Schätzungen gehen jedoch davon aus, dass mindestens zehn bis 15 Prozent aller Geflüchteten eine Behinderung haben, nur wird das oft nicht erkannt – gerade bei kognitiven Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen. Das wird in der Corona-Pandemie jetzt zum Problem.

    Wieso „in der Corona-Pandemie“? Das IST ein Problem!

    https://www.welt.de/regionales/hamburg/plus229652933/Gefluechtete-in-der-Pandemie-Diesen-Menschen-wird-nicht-geholfen.html

  17. Die „Corona-Diktatoren“ können ihre Niederlage nicht eingestehen….
    Jetzt wird noch rumgeeiert.

    .
    „Als „letzte Möglichkeit“: Land hält an Ausgangssperren fest

    Auch nach dem höchstrichterlichen Einspruch des OVG Lüneburg will das Land Niedersachsen an der Möglichkeit von Ausgangssperren festhalten – als letztes Mittel.

    Die in Hannover verhängte Ausgangsperre ist inzwischen wieder aufgehoben worden. Das Land will generell an ihr festhalten.

    Hannover
    Niedersachsens Landesregierung sieht auch nach dem jüngsten Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg keinen Anlass über Ausgangssperren als letzte Möglichkeit zur Pandemieeindämmung nachzudenken. Die Region Hannover hatte am Dienstag die von ihr verhängte Ausgangssperre aufgehoben, weil das OVG deutliche rechtliche Zweifel an dieser Maßnahme geäußert hatte. „Das OVG hat sich dabei explizit auf die Begründung der Region Hannover bezogen und nicht auf die Landesverordnung“, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Kathrin Riggert. Verwaltungsgerichte ?in anderen Regionen wie etwa Osnabrück hätten hingegen Ausgangssperren bestätigt.

    Region Hannover: Ausgangssperre aufgehoben – OVG kippt Corona-Maßnahme
    Detaillierte Begründungen erforderlich

    Allerdings denke das Land darüber nach, den Kommunen eine Handreichung zu geben, wie sie mit wissenschaftlichen Studien Ausgangssperren besser begründen könnten, sagte Riggert. Sie blieben auch nach Meinung der Landesregierung immer „nur die letzte Möglichkeit“, da sie einen erheblichen Einschnitt in die Grundrechte der Bürger darstellten. Davor müssten „mildere Mittel“ angewendet werden wie etwa Betretungsverbote von bestimmten Plätzen.

    Die Landesregierung habe nicht den Eindruck, dass Ausgangssperren häufig von Gerichten gekippt werden würden, sagte Riggert: „Sie müssen nur detailliert begründet werden.“

    Von Michael B. Berger“

    https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Land-Niedersachsen-haelt-an-Ausgangssperren-fest

  18. Diese Richter können sich ihre Beförderungen wohl abschminken
    Wie die Sozial-Faschisten mit ihren vermeintlichen Gegnern in der Justiz umgeht, konnte man in Rheinlands-Pfalz unter Beck sehen.

  19. Das Urteil ist anfechtbar denn das OVG hat eine Ausgangssperre nicht grundsätzlich verboten. Nur die Begründung dafür war zu schwach.
    „Jugendliche feiern nachts immer Party am Maschsee“. Das ist zu dünn argumentiert.
    Wer dort nachts seinen Hund ausführt ist garantiert kein Superspreader.
    Eine Klatsche für den türkischen OB und seine Rechtsberater.
    Natürlich ist ein grundsätzliche, nächtliche Ausgangssperre kein hilfreiches Instrument zur Pandemiebekämpfung. Da muß man an die Hauptverursacher ran und das sind zu 2/3 Familienfeiern und -zusammenkünfte sowie neuerdings die Schulen („Schüler-Corona“) und Kitas, wo sich besonders in Großstädten wie Hannover die „Neuen Mitbürger“ tummeln.
    Wie sieht es denn bei den Ankömmlingen in H-Langenhagen aus? Das will man nicht wissen…

  20. „Hannover hebt Ausgangssperre nach Gerichtsbeschluss wieder auf“

    Na dann können sich die Hannoverer, Hannover, Hannoveraner…(wie heißt es richtig?) ja wieder *freuen mit ihrer Maske 🙂

    Die Maske und alle anderen Probleme bleiben, ob mit oder ohne Ausgangssperre.

    *
    1 Liter Super kostet 1,20. Der Deutsche freut sich.
    1 Liter Super kostet 1,50. Der Deutsche ist sauer.
    1 Liter Super kostet 1,45. Der Deutsche freut sich wieder…
    …und so wird es immer weiter gehen.

  21. ghazawat 7. April 2021 at 11:21; Warte noch ein Weilchen, dann kommt der Sommer auch zu dir. Gestern im Wettervorhermärchen hiess es, dass es morgen 18° haben soll. So wies aktuell aussieht, wahrscheinlich in Fahrenheit gemessen. Vielleicht stimmts ja bei dir besser, schliesslich ist der Wetterbericht umso zutreffender, je näher der Wohnort bei Frankfurt/entweder liegt.

  22. Noch gibt es ein paar Gerichte, die von den Enkeln der 68er nicht unterwandert sind.

    Junge „Rechte“, studiert Jura, werdet Richter und Staatsanwälte. Wir brauchen einen „rechten“ Marsch durch die Instiutionen, genau wie die 68er das gemacht haben…!

  23. Kossmo 7. April 2021 at 11:09
    Übrigens Gruß an alle Klima-Hysteriker! Ganz schön kalt im Frühling – die globale Erwärmung!

    Die Klimaspinner haben vor 2 Wochen bei 25°C die Sommerreifen aufgezogen und jetzt ist im April Winter 😀 🙂

  24. In 2 Tagen wird´s erstmal wieder wärmer und gemütlicher 🙂 Ich glaube das freut auch die Klimaspinner 🙂

  25. Anstatt daß staatliche Stellen jetzt erst einmal Anordnungen überlegen, ob sie rechtskonform sind, ehe sie veröffent6lich werden, wird jetzt bestimmt auszuknobeln versucht, wie die Gerichte zu disziplinieren sind! Wetten?

  26. Wie großzügig……

    .
    „Wer gegen die Ausgangssperre verstoßen hat, muss kein Bußgeld zahlen

    Rund 500 Menschen haben gegen die Ausgangssperre verstoßen, als sie gültig war. Auf HAZ-Anfrage teilt die Region Hannover jetzt mit, die fälligen Bußgelder aus den fünf Nächten nicht einzufordern. Jeder Betroffene hätte etwa 150 Euro Strafe zahlen müssen.“

    https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Ausgangssperre-in-der-Region-Hannover-Wer-dagegen-verstossen-hat-muss-kein-Bussgeld-zahlen

  27. Wir werden nur noch verAPPelt!!!

    .
    „Trotz Kritik: Region Hannover hält an Luca-App fest

    Die Luca-App zur Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten gerät in die Kritik. Das Gesundheitsamt der Region Hannover hat bereits seine Datenbanken mit dem Luca-System verknüpft. Man prüfe fortlaufend, welche anderen Systeme auf dem Markt seien, heißt es aus dem Amt.

    Einchecken ins Rathaus von Burgwedel: Die Stadt im Umland Hannovers nutzt bereits die Luca-App.

    Hannover
    Das Gesundheitsamt Hannover will die Luca-App nutzen, um Infektionen mit dem Coronavirus besser nachverfolgen zu können. Jetzt gerät die App wegen mutmaßlicher Sicherheitslücken immer stärker die Kritik. Das Gesundheitsamt hält trotzdem grundsätzlich an dem Programm fürs Smartphone fest. Man habe die Regionsverwaltung bereits mit dem Luca-System verknüpft, sodass das Gesundheitsamt die von der App übermittelten Daten bearbeiten könne. „Die Region Hannover prüft aber fortlaufend, welche anderen Entwicklungen auf dem Markt sind“, teilt Regionssprecherin Christina Kreutz auf Nachfrage der HAZ mit. Zudem werde man sich Erfahrungsberichte mit der Luca-App aus anderen Orten ansehen.

    Rapper Smudo wirbt für Luca-App

    Die Luca-App hat es zu einer gewissen Popularität gebracht, weil der Rapper Smudo von den Fantastischen Vier für das Programm wirbt. Ziel der App ist es, Infektionsketten schneller aufzuspüren. Mithilfe der App können Gäste eines Restaurants, eines Kinos oder eines Fitnesscenters ihren Besuch dokumentieren. Die Daten werden verschlüsselt an das Gesundheitsamt übermittelt. Stellt sich heraus, dass sich eine infizierte Person in der jeweiligen Einrichtung aufgehalten hat, können Kontaktpersonen schnell ermittelt werden. Das Verfahren ist recht simpel: Wer beispielsweise ein Geschäft betritt, scannt am Eingang einen QR-Code, beim Verlassen loggt sich der Anwender wieder aus. Meldet später ein Nutzer eine Corona-Infektion über die Luca App, kann das Gesundheitsamt alle potenziellen Kontaktpersonen benachrichtigen.

    Es hapert bei der Datenkontrolle

    Kritiker wenden allerdings ein, dass die App die Daten der Nutzer nicht vollständig anonymisiert – anders als etwa die offizielle Corona-Warnapp. Ein weiterer Vorwurf: Niemand kontrolliert, ob die Daten, die Nutzer in das Programm einpflegen, auch korrekt sind. Am Ende basiert das System auf Treu und Glauben. Wozu das führen kann, hat der Satiriker Jan Böhmermann jetzt öffentlichkeitswirksam vorgeführt, als er sich unter falschem Namen im Zoo Osnabrück einloggte, obwohl er sich an einem anderen Ort aufhielt.

    Stadt Hannover setzt bei geplanten Corona-Lockerungen auf Luca-App

    Nach Informationen der HAZ setzt die Stadt Hannover bei ihrer Bewerbung um den Status Modellkommune ebenfalls auf die Luca-App. Wie bereits 14 andere Kommunen in Niedersachsen will Hannover behutsame Lockerungen ermöglichen: Geschäfte sollen öffnen, ebenso Fitnessstudios, Restaurants, Theater und Kinos. Voraussetzung ist, dass Besucher beim Betreten von Läden und anderen Einrichtungen einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als zwölf Stunden ist – hinterlegt auf der Luca-App. In der ersten Bewerbungsrunde hatte Hannover vom Land eine Absage erhalten, jetzt soll es kommende Woche mit einer teilweise verbesserten Bewerbung klappen.

    Von Andreas Schinkel“

    https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Luca-App-Region-Hannover-haelt-trotz-Kritik-an-Corona-App-fest

  28. Die ist überall rechtswidrig, trotz des Ermächtigungsgesetzes. Zudem interessiert den Bund keine gerichtlichen Urteile, die nicht Linientreu sind.
    DasGute™ wird sich wieder über alles und jeden stellen und aus Nächstenliebe in Reinform unaufhaltsam die Gesundheit der Menschen schützen!

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