5Seit knapp einem Jahr läßt der Freistaat Bayern die Partei DIE FREIHEIT durch den Verfassungsschutz beobachten. Die CSU-geführte bayerische Staatsregierung benutzt die Beobachtung und die Berichterstattung hierüber als Vehikel des Wahlkampfes. Es soll sich neben der CSU keine weitere bürgerliche Kraft etablieren dürfen, und dafür sind anscheinend alle Mittel recht – auch evident rechtswidrige.

DIE FREIHEIT geht mit guten Gründen davon aus, dass diese Beobachtung rechtswidrig ist, und hat gegen den Freistaat Klage eingereicht. Ebenfalls geklagt hat Michael Stürzenberger persönlich, der im Zentrum der unzulässigen Ausspähung durch die Herrschenden steht.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) behauptete bei der FREIHEIT verfassungsfeindliche Bestrebungen zu entdecken. Diese sollten darin bestehen, dass DIE FREIHEIT nicht vorschriftsmäßig zwischen “Islam” und “Islamisten” unterscheide. Dadurch würden die in Deutschland lebenden Muslime pauschal betroffen, es würden Ängste gegen sie geschürt, ihre Religionsfreiheit sei in Gefahr.

Mit der Klage durch eine renommierte Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei rückt DIE FREIHEIT die Dinge nach mehreren Monaten Vorbereitung wieder zurecht. Die Klage richtet sich gegen die Staatsregierung, handelnd u. vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren als oberste Verwaltungsinstanz über dem Verfassungsschutzamt (Klage, Seite 1). Der Staatsregierung soll die Beobachtung der Partei DIE FREIHEIT insgesamt gerichtlich verboten werden (Klage, Seite 2 – 4). Die Klageschrift stellt dar, welche Anträge warum gestellt worden sind (Klage, Seite 5 – 7).

Sie schildert die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, so wie das BayLfV diese selbst darstellt und begründet (Klage, Seite 8 – 12).

Die Kernthese des BayLfV, Islamfeindlichkeit sei verfassungsfeindlich, wird in Frage gestellt.

DIE FREIHEIT lässt vortragen, dass der Islam selbst verfassungsfeindlich ist – Islamfeindlichkeit ist also verfassungsfreundlich (Klage, Seite 12).

Zum Beweis der These der FREIHEIT wird Sachverständigenbeweis durch renommierte Juristen, Islamwissenschaftler, Arabisten und Historiker angeboten (Klage, ab Seite 13).

Die Klage analysiert aber bereits selbst die unüberbrückbaren Widersprüche zwischen den Anforderungen des Grundgesetzes und denen der Scharia.

Hierzu werden die einzelnen Vorschriften des Grundgesetzes mit der islamischen Lehre und Lebenswirklichkeit juristisch konfrontiert (Klage, Seite 14 – 33).

Fazit: Der Islam lehnt den Rechtsstaat ab und will den Gottesstaat. Er nutzt die Demokratie zu ihrer Beseitigung. Und er missachtet wichtige Grundrechte (Klage, Seite 34 – 40).

Dieses Ergebnis wird durch Bezugnahme auf den wissenschaftlichen Forschungsstand der Islamwissenschaft nochmals verifiziert (Klage, Seite 41 – 69).

Die so gewonnen Ergebnisse werden thesenartig präsentiert: Der Islam propagiert eine rückwärtsgewandte Utopie, die Djihad und Gewalt einschließt (Klage, Seite 70).

Zwischen “Islam” und “Islamismus” gibt es keine Brandmauer, vielmehr gibt es nur mehr oder wenige konsequente Anwendung der Scharia (Klage, Seite 70).

Mit unserer Verfassung, unserer Rechtsordnung und unserem Gesellschaftsmodell ist eine Islamisierung nicht zu vereinbaren (Klage, Seite 71).

Islam sorgt für eine Spaltung der Gesellschaft und stellt Demokratie und Menschenrechte ernsthaft zur Disposition (Klage, Seite 72).

Daher besteht für Muslime die Notwendigkeit, sich zwischen Forderungen der Scharia und denen des Grundgesetzes zu entscheiden (Klage, Seite 73).

Zur Rückvergewisserung über dieses Ergebnis werden die Grundrechte und Staatsprinzipien des Grundgesetzes hunderten von Koranversen gegenübergestellt (Klage, Seite 74 – 107).

In gleicher Weise werden hunderte von Hadithe mit dem Kernbestand der Normen konfrontiert, welche die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausmachen (Klage, Seite 107 – 134).

Dies führt zu der zugespitzten These, dass “Islamfeindlichkeit” nicht verfassungs-rechtlich bedenklich, sondern geradezu eine Bürgerpflicht ist (Klage, Seite 135).

Für die Beobachtung der FREIHEIT durch den Verfassungsschutz bedeutet dies, dass anknüpfend an ein verfassungstragendes Verhalten beobachtet wird (Klage, Seite 135).

DIE FREIHEIT schürt keine pauschalen Ängste vor Muslimen, sondern sie artikuliert konkrete Ängste vor verfassungswidrigen Bestrebungen des Islam (Klage, Seite 135 – 138).

DIE FREIHEIT fordert Muslime nicht dazu auf, religiöse Glaubenssätze aufzugeben, sondern sie fordert sie auf, verfassungswidrige politische Programmsätze aufzugeben (Klage, Seite 139 – 140).

Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung des Islam, wie alle anderen Religionen und Weltanschauungen auf das Monopol politischer Herrschaft zugunsten des Staates zu verzichten (Klage, Seite 141 – 147).

Die Geschichte des Islam als eines religiösen Apartheid-Systems ist beängstigend und muss ein Ende finden (Klage, Seite 148 – 151).

Am Maßstab des Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz und des § 129a StGB gemessen ist der Islam, wenn er sich vom Djihad nicht trennt, verboten und strafbar (Klage, Seite 152 – 154).

Demnach gibt es keine “Islamfeindlichkeit” als “Form des politischen Extremismus”: Wer dem Islam feindlich gegenüber steht, tut dies, weil er das Grundgesetz bewahren will (Klage, Seite 155 – 156).

Die vom BayLfV propagierte Unterscheidung zwischen zulässiger “Islamkritik” und unzulässiger “Islamfeindlichkeit” ist unwissenschaftlich, substanzlos und undurch-führbar (Klage, Seite 157 – 158).

Gegen die Partei DIE FREIHEIT führt das BayLfV insoweit nur luftige Begriffsver-wirrungen und täuschende Propaganda-Parolen ins Feld (Klage, Seite 159 – 160).

DIE FREIHEIT stellt nicht das Existenzrecht von Muslimen in Deutschland in Frage, sondern ruft sie zur Integration in die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf (Klage, Seite 160 – 164).

Niemand wird verunglimpft. DIE FREIHEIT hat entgegen dem Freistaat Bayern die wissenschaftlich überprüfbaren Tatsachen auf ihrer Seite. Das schließt ein “Verunglimpfen” aus (Klage, Seite 164 – 165).

Nicht DIE FREIHEIT, sondern der globale Islam stellt die Religionsfreiheit – und zwar aller Nicht-Muslime – grundsätzlich in Frage und erweist sich so als schwere Bedrohung (Klage, Seite 166 – 168).

Nachdem der Landesverband Bayern der Partei DIE FREIHEIT durch die Person Michael Stürzenbergers Kern des Bundesverbandes ist, verwischt das Landesamt die Zuständigkeiten (Klage, Seite 169 – 170).

Kein Verständnis kann für die müßigen Wortspielerein des BayLfV rund um die Begriffe “Islam” und “Islamismus” aufgebracht werden. “Islamismus” als eigen-ständiges Phänomen existiert nicht (Klage, Seite 171).

Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum der FREIHEIT eine “Verunglimpfung” des Koran vorgeworfen wird. Die Feststellung der Gefährlichkeit des Buches zielt nicht auf seine Ehre, sondern auf seine politischen Wirkungen ab (Klage, Seite 172 –174).

Der Islam als solcher ist nicht integrierbar. Muslime sind integrierbar, wenn und soweit sie sich vom gewaltsamen Djihad und der unterdrückerischen Scharia verabschieden (Klage, Seite 175 – 176).

Dem Kampf gegen das ZIE-M eignet insoweit keine Propaganda, sondern der Wunsch, keine Keimzelle verfassungsfeindlicher Bestrebungen in München entstehen zu sehen (Klage, Seite 177 – 178).

Nach alledem ist die Beobachtung der Partei DIE FREIHEIT rechtswidrig, weil sie keine tatsächliche Grundlage hat und in mehrere Grundrechte der Betroffenen schwerwiegend eingreift (Klage, Seite 179 – 181).

Nach dem Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) Art. 3 und 6 müssten irgendwelche tatsächlichen Anhaltspunkte für Verfassungsfeindlichkeit bestehen, welche es offensichtlich nicht gibt (Klage, Seite 182 – 183).

Die Beobachtung ist darüber hinaus jedenfalls unverhältnismäßig, wenn man sie an den Maßstäben misst, die das Bundesverfassungsgericht für die Beobachtung von Politikern aufgestellt hat.

Insoweit wird die Entscheidung vom 17.09.2013 im Fall Ramelow in Bezug genommen, in weiten Passagen zitiert und auf ihre Vergleichbarkeit hin überprüft (Klage, Seite 183 – 220).

Wenngleich Michael Stürzenberger – noch – kein Abgeordneter ist, muss auch er im Rahmen der Chancengleichheit als Wahlbewerber von rechtswidriger Beobachtung frei sein (Klage, Seite 220 – 221).

Das bedeutet, dass die unrechtmäßige Beobachtung die Chancengleichheit im Rahmen von Wahlen und Bürgerbegehren beeinträchtigt und sachfremde Zwecke verfolgt: Ausspähung und Benachteiligung (Klage, Seite 221).

Analysiert man beispielhaft Thesen von Michael Stürzenberger und öffentliche Stellungnahmen der Partei DIE FREIHEIT, so sind diese zwar pointiert, aber immer grundgesetztreu (Klage, Seite 222 – 226).

DIE FREIHEIT steht nicht gegen Religionsfreiheit, sondern dafür. Für Demokratie gegen Theokratie. Für Aufklärung gegen Verharmlosung. Für Quellenstudium statt Täuschung. Für Kritik statt Naivität (Klage, Seite 226 – 229).

Vereinsrechtliche Konsequenzen für islamische Vereine und Verbände, die gegen die Verfassung arbeiten, wird es mit DER FREIHEIT geben – im Rahmen unserer Verfassung (Klage, Seite 229 – 231).

Die offensichtlich willkürliche und greifbar rechtswidrige Beobachtung der Partei DIE FREIHEIT, um diesen politischen Mitbewerber kalt zu stellen, muss beendet werden (Klage, Seite 232).

Aus Sicht der Rechtsanwälte der FREIHEIT besteht kein Zweifel, dass die Klage erfolgreich sein wird: “Die Beobachtung ist eine Luftnummer. Es gibt keine Anhaltspunkte für verfassungswidrige Bestrebungen der FREIHEIT.”

Fraglich sei nur, ob bereits die Bayerische Justiz das Recht zur Anwendung bringen wird, oder ob insoweit erst die Bundesgerichtsbarkeit weit weg genug vom lokalen Geschehen ist.

“Aber am Ende”, heißt es aus Frankfurt, “wird der kleinliche Feldzug der CSU gegen DIE FREIHEIT mit einer riesengroßen Blamage enden – und zwar für die Bayerische Staatsregierung”.

Like
Beitrag teilen:
 

74 KOMMENTARE

  1. Ich hoffe das die Klage gegen die VS-Beobachtung von Erfolg gekrönt wird. Davon Auszugehen das dieser Klage unvoreingenommen begegnet wird ist wohl zu blauäugig.

    Die Wahrheit ist aber offensichtlich, sie will von den etablierten Politiker unseres Rechtsstaates sowie dem weiteren Pfeiler unserer Diktatur. – oh sorry ich meine Demokratie keiner hören:

    ISLAM = menschenverachtender FASCHISMUS
    = Verfassungsfeindlich = unvereinbar mit unserem GRundgesetz

  2. Michael ich drücke alle Daumen. Wenn es eine
    Justitia in diesem Land gibt, kann dieser Prozess nicht verloren gehen.

  3. so ist es genau richtig. Es wird aber in letzter Instanz bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.

  4. viel Erfolg bei der Klage. Hoffentlich gibt es eine schnelle Gerichtsentscheidung für „die Freiheit“ !
    weiter kämpfen, denn wer nicht kämpft hat schon verloren!!!!Respekt für Ihren unermüdlichen Einsatz für ein bessere Zukunft!

    die Partei „die Linke“ ist grundsätzlich aktuell auch nicht mehr unter Verfassungsschutzbeobachtung…

  5. Klasse! Endlich!
    Ist die Klageschrift öffentlich?

    Einen herzlichen Glückwunsch an Michael.

    …. und die Erde ist doch rund …

  6. Der Begriff des Islamismus stellt eine gefährliche Verharmlosung des Islam dar. Der Islamismus beschreibt lediglich die politisch-ideologische und rechtliche Perspektive des Islam und ist dessen fester Bestandteil.

    Mohammed müsste also per Definition als Islamist und nicht als Moslem betrachtet werden. Schließlich hat er mit dem Koran, der Sunna und den Hadithen nicht nur religiöse sondern auch politische Ziele formuliert.
    Die Grundlagen des Islamismus liegen definitiv im Islam.

    Sowohl der Islam als auch der Nationalsozialismus sind Faschismen mit gemeinsamen Merkmalen wie Antisemitismus, Führerkult,Unterwerfungsanspruch,Rassismus, Anspruch auf weltweite Herrschaft.

    Der Islam erhebt auch im 21.Jahrhundert genau diese Ansprüche und ist deshalb auch als Faschismus zu sehen. Ebenso erfüllt der Nationalsozialismus durchaus religiöse Ansprüche.Hitler formulierte einen Erlösungsantisemitismus: „Indem ich mich des Juden erwehre, erfülle ich das Werk des Herrn.

    Es nützt nichts eine strikte Trennung von Islam und Islamismus vorzunehmen, denn dies ist nicht hilfreich sondern gefährlich.

    Hamed Abdel Samad formuliert dies sehr genau und qualifiziert hier: http://programm.tagesschau24.de/Thema/Politischer-Islam-und-Islamismus/Politischer-Islam-und-Islamismus

    Am 2.April ist er im Münchner Literaturhaus:
    Der islamische Faschismus.Ein Abend mit Hamed Abdel-Samad.

    Link:http://www.literaturhaus-muenchen.de/veranstaltung/items/2800.html

  7. Ich wünsche euch in Bayern einen langen Atem und viel Erfolg!
    Die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht soll doch nur den Faktenlosen bei Medien und Linken ein Mittel gegen euch in die Hand geben. Das Bayrische Innenministerium sollte sich schämen!

  8. Einfach nur noch lächerlich, mit welchen Mitteln konservative Parteien bekämpft werden.
    Da die CDU sich seit langem vom C = CHRISTLICH verabschiedet hat und neben den Grünen/Sozen um die Wette laufen, wer darin schneller ist, den Moslems = KORAN die Deutschen und deren Kultur und Werte zu opfern, muss ganz dringend eine rechte = KONSERVATIVE Partei nach Bayern / Deutschland!
    Viel Glück Michael!

  9. Ihr habt zwar Recht, werdet aber kein Recht bekommen.
    Wenn diese Klage durchkommt und die Trennung zwischen Islam und Islamismus als willkürlich angesehen wird, müsste der Islam eigentlich im nächsten Schritt verboten werden.
    Das werden unsere „Volksvertreter“ niemals zulassen.
    Also wird alles so gedreht werden, dass es passt und Ihr werdet die Gelackmeierten sein.

  10. Puh, da habt ihr aber saubere Arbeit geleistet!
    Jetzt hoffe ich das Beste, dass die Richter einen klaren Verstand haben und nicht ideologisch verbretterte Realitätsverweigerer sind!

  11. Viel Glück!

    OT

    Ich fuhr heute Mittag in Nürnberg zum Schulschluss an einer Schule vorbei.
    Bei allem was mir heilig ist, ich schwöre, in der gesamten, großen bunten Menschenansammlung sah ich kein deutsch aussehendes Kind!
    Es ist mir unbegreiflich, wie nur ein Deutscher diese verantwortungslosen, zutiefst deutsch hassenden Verbrecher noch wählen kann!

  12. Endlich kann ich nur sagen wird dagegen geklagt. Aber, glaubt ihr wirklich dass die Richter 232 Seiten komplett lesen?

  13. Es wird auf jeden Fall kein Eilverfahren geben – bei einer Klageschrift von mehr als 230 Seiten

    😀 😀 😀

  14. Ich drücke fest die Daumen. Obwohl, wenn die Verfassungsschützerinnen und Verfassungsschützer alles beobachten und registrieren fällt bei einigen vielleicht doch der Groschen (pardon: der Cent) und es entsteht ein Lerneffekt abseits der Indoktrination in der politischen Schulung.

  15. Finde ich grundsätzlich toll. Wird aber ausgehen wie die Euroklagen.
    Das wäre ein Urteil was zu weit in die politischen Entscheidungen hineingeht.

  16. So wie das ausschaut,lässt sich die bayerische Justiz doch gerne vor den politischen Karren eines Ude spannen.Das sieht nach Gesinnungsjustiz vom Feinsten aus.Inhaltlich wird da keine Auseinandersetzung mit der Kritik am Islam erfolgen:Insofern hat mein Vorredner recht.Die Gelackmeierten werden die Demokraten der FREIHEIT sein.Islam ist Frieden (gähn)
    Wer etwas anderes sagt,ist ganz böse räächts (auch gähn)

  17. Ich wünsche der Freiheit viel Erfolg. Möge sie sich gegen das Justizministerium durchsetzen, das unter der Fuchtel der CSU ist.
    Der Richter hingegen bekommt seinen Lohn und seine Karrierechancen vom Justizministerium.
    Mal sehen wie er entscheidet.

    #12 von Politiker gehasster Deutscher

    Ist mir auch schon passiert.
    Ich gehe an der Schule vorbei.
    Da machts auf einmal Dingdong und dann strömen so 200 ausländische Kinder (fast alles türkisch- und arabischstämmige) aus so einer Hauptschule heraus.

    Da bekommt man auf einmal ein ganz schlechtes Gefühl wenn man an unsere Zukunft denkt.

  18. Die Freiheit verfassungsfeindlich? Lächerlicher geht es gar nicht mehr. Für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gibt es absolut keinen Grund. Reine Schikane!

  19. In Köln werden ja von den gemäßigten Moslems schon Metzger wegen Dekoschweinen unter Druck gesetzt. Oder sind das bereits Islamisten ❓

  20. Wie will man denn so eine Beobachtung rechtlich begründen? Bei so einem Parteiprogramm, welches in der alten Bundesrepublik noch dem allgemeinen Konsens entsprochen hätte?

    Die CSU pokert hoch. Ein schwerer islamischer Terrorakt in Bayern, und ihre gesamte Strategie bricht für immer zusammen.

  21. Die Rechtsanwälte der FREIHEIT sollten zum Vergleich auch auf die Machenschaften der CSU in den 80er/90er- Jahren gegen die Reps zurückgreifen. Die wollte man auch nicht rechts von der CSU haben. Immer vorneweg dabei der damalige Innenminister Günther Beckstein.

    Das ist der, der schon mindestens 35mal in der Türkei Urlaub gemacht hat und auch noch stolz darauf ist.

  22. #25 Dichter (25. Mrz 2014 18:40)

    In Köln werden ja von den gemäßigten Moslems schon Metzger wegen Dekoschweinen unter Druck gesetzt. Oder sind das bereits Islamisten ❓

    —-
    Nein, das sind ganz normale Vollidioten.

  23. Hallo und einen guten Abend,

    es wird leider auch bei PI oftmals so getan, als wäre „Mohammed“ eine historische Figur.
    Für die Existenz eines „Mohammed“ gibt es keine Belege, Grundlagen und Zeugnisse.
    Koran, Sunna, Hathide des angeblichen „Gesandten“
    sind rein sprachwissenschaftlich in einer anderen Epoche entstanden und tradiert worden.
    Fazit: „Mohammed“ ist eine rein literarische Fiktion. Sie diente offensichtlich dem Machtgewinn und Machterhalt mit all den damit zusammenhängenden ökonomischen Gewinnen.
    „Mohammed“ ist eine rein literarische Fiktion.
    Deshalb darf die genannte islamische Literatur
    auch nicht historisch-kritisch analysiert werden. – Welch ein Schwindel und Bankrott!

  24. Da wir bis heute keine Verfassung haben, frage ich mich jedes mal, wen schützen diese Schützer eigentlich? Ich habe da ja einen Verdacht…..

  25. Ausländeramt wird „Willkommensbehörde”

    Vergrößern
    Nürnberg – Zehn Ausländerbehörden in Deutschland erproben derzeit, wie Zuwanderer freundlicher empfangen werden können.

    Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und eines wachsenden Fachkräftemangels müssten die Ausländerämter zu „Willkommensbehörden” werden. Das sagte Manfred Schmidt, Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Mitarbeiter werden stärker geschult und für die Lage der Migranten sensibilisiert.Noch Fragen ?.

  26. Fazit: Die CSU kolaboriert mit dem radikalen, faschistischen Islam, fördert diesen direkt und indirekt, somit steht diese Partei den Werten des Grundgesetzes feindlich gegenüber.

  27. wobei die warscheinlich „verfassungsschutz“ so interpretieren wollen

    das alles was nicht ihrer meinung linksextrem zu sein ist angegangen werden muß

  28. Ihr glaubt doch wohl selber nicht, dass ihr mit der Klage durchkommt.

    1. Die Medien werden so viel druck machen, dass die Richter pc entscheiden werden.

    2.Es fehlt ganz einfach an Sachkenntnis. Das Wissen über den Islam kommt vulgo aus der religiösen Märchenecke und nicht aus der Wissenschaft, obwohl es dazu jede Menge gibt.

  29. # 32 Gauckler

    Ausländeramt wird „Willkommensbehörde”

    Vergrößern
    Nürnberg – Zehn Ausländerbehörden in Deutschland erproben derzeit, wie Zuwanderer freundlicher empfangen werden können.

    Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und eines wachsenden Fachkräftemangels müssten die Ausländerämter zu „Willkommensbehörden” werden. Das sagte Manfred Schmidt, Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Mitarbeiter werden stärker geschult und für die Lage der Migranten sensibilisiert.Noch Fragen ?.
    ___________________

    Es ist nur noch widerlich, was man für diese Invasoren, denn was anderes sind sie nicht, hier von unserem hart erarbeiteten Steuergeldern alles anstellt. Denen wird in den Allerwertesten geguckt, da wird gepampert was das Zeug hält..
    Und die dumme DEUTSCHE Omi geht Flaschen sammeln.
    Diese „Regierung“ wie sie ja nun seit über 8 Jahren unter Merkel besteht, wird Deutschland endgültig zerlegen.
    Das tut weh…

  30. @29
    Der wird jetzt mal echte, wahre islamische Gastfreundlichkeit kennen lernen. Kuschelstaatsanwälte und Schmuserichter wird der da vergeblich suchen.Ich freue mich und gönne ihm den Aufenthalt und wünsche ihmein „Nimmerwiedersehen“ looool

  31. Der Islam wurde nicht reformiert und entpolitisiert. Als politische Religion dürfte der Islam deshalb nicht unter den Schutz des Artikel 4 GG inkludiert werden. Es ist doch absurd einen Faschismus mit dem Marketing der Religion zu akzeptieren. Dann könnten wir auch den Nationalsozialismus als Religion deklarieren und diesen Faschismus legalisieren. Aus Neo-Nazis würden dann Gläubige und aus Adolf Hitler ein Prophet.

    Der Gesetzgeber muß hier ganz klare gesetzliche Anforderungen definieren, die eine Religion erfüllen muß bzw. nicht erfüllen darf – Exklusion.

    Die Scharia als auch der politische Anspruch des Islam müssen in Europa entfernt werden und verbindlich für alle Muslime gesetzlich geregelt werden.

    Solange es hier keine eindeutigen Regelungen gibt wird es auch keine eindeutige Differenzierung zwischen der Religion Islam und dem Faschismus Islam geben.

  32. In Bayern darf nicht wahr sein was wahr ist!

    Wer ist das der sagt darf….

    Es gibt keine eine deutsche Verfassung …
    was bitte beobachtet denn da für eine Truppe
    die „Die Freiheit “ überhaupt ?

  33. #13 von Politikern gehasster Deutscher

    Dergleichen kann ich von Mannheim berichten.
    Von der Innenstadt kommend fährt die Linie 5
    am Lessinggymnasium vorbei und hält auch an gleichnamiger Haltestelle. Zu 99.5% deutsche Gesichter. Die Schüler verhalten sich normal, wobei ich beobachtet habe, dass wenn der Fahrer noch auf gerannt kommende wartet, diese artig Danke sagen. Aus der Richtung Heidelberg kommende Bahnen halten an der Haltestelle Duale Hochschule, in deren nähe gibt es eine türkische Schule. Die Schüler machen einen etwas verhaltensgestörten Eindruck. Zum einen wird permanent versucht die Tür mittels Handrausstrecken am zugehen zu hindern um auf Durchsagen des Fahrers ob dieses Verhaltens Türkye Türkye zu skandieren.Zum anderen fällt auf, dass schon schätzungsweise 6-7 jährige mit Kopfwindel unterwegs sind während ihre geschlechtlichen Pendants mit auffallend aggressivem Blickkontakt ihre Mitreisenden mustern. Dies aber auch nur wenn eine kritische Masse erreicht ist. Als einzelne Individuen erlebt man diese Spezies nicht so fordernd und aggressiv.. Anzumerken wäre hier noch, dass einzelne einer sachlichen Argumentation durchaus zugänglich sind, sich aber der Gruppe gegenüber keine Blöße geben wollen. Wobei insbesondere die Teilnahmslosigkeit meiner Mitreisenden hervorzuheben wäre, wenn ich mal wieder meine Schnauze nicht halten kann und versuche die Bande zu zügeln

  34. # 32 Gauckler

    Es ist immer wieder faszinierend, was für tolle Pöstchen für unfähige Parteibuchkasper geschaffen werden. Dieser Typ ist samt seiner Pseudobehörde so überflüssig wie ein Kropf. Ich frage mich, wer sich eigentlich um die jetzt beim RWE, EON der Telekom und Co.
    “ freigesetzten “ Fachkräfte kümmert. Ich kann nicht mehr so viel essen, wie ich hier jeden Tag k…tzen könnte.

  35. Der Islam ist eine politisch-religiöse Konspiration. Es gibt keine Trennung zwischen Politik und Glauben. Die inhaltliche Aussage hat vollen Durchsetzungsstatus für die dem Islam angehörigen Menschen.
    Die Kritik an den Korantexten, die eindeutig strafrechtliche Relevanz besitzen, lassen eine Verharmlosung auf eine nur rein religiöse Basis für Gottesfürchtige schon lange nichts mehr von religiöser Harmlosigkeit erkennen.
    Die Ausführungsmechanismen der Korananordnungen sind unberechenbar für den jeweils dieser Glaubensdiktatur außen vorstehenden Menschen. Eine Justiz, die hier Islam und Islamismus trennt, ist naiv, denn beides ist Fundamentalismus einer klar gegen jegliche Menschlichkeit gerichtete politisch-religiöse Erziehung der ihm ausgesetzten Kinder und späteren Erwachsen mit weltweit vernichtenden barbarischen Folgen.
    Die Behauptung, dass Menschen etwas lernen, das sie nie glauben und anwenden werden, kann selbst eine Bayerische Staatsregierung nicht haben. Was sie allerdings behaupten darf, ist, dass sie nicht weiß wann was wie und wo korangerecht zu Anwendung kommt. Wenn sie darauf hofft, dass die Trennung Islam und Islamismus dabei hilft, etwas nicht zur Anwendung kommen zu lassen, dann braucht diese Regierung doch nur mal im Ländle die barbarische Schächtungsmethode oder die nicht medizinisch begründete völlig hirnrissige Körperverletzung der Kinder durch das Beschneidungsritual mal gelegentlich zu betrachten. Die deutschen Mordopfer muslimischer Gewalterziehung sind ein Bild des Grauens, das durch Deutschland zieht, während hier eine Staatsregierung in Bayern über die Begriffsbezeichnung der diese Gewalt auslösenden Lehre sich Gedanken macht. Die völlig lethargische Erstarrung der Beurteilungsfähigkeit, was die Gefährlichkeit der Islamisierung Deutschlands betrifft, ist erschütternd.

  36. Überzeugender Vortrag.

    Insofern der Lackmustest zur Unabhängigkeit der Justiz – in Bayern und/oder bundesweit.

  37. DIE FREIHEIT lässt vortragen, dass der Islam selbst verfassungsfeindlich ist – Islamfeindlichkeit ist also verfassungsfreundlich (Klage, Seite 12).

    Endlich wird es mal klar vorgetragen: Islamfeindlichkeit geht in Ordnung.
    Und daher ist eine Beobachtung vom Verfassungsschutz unnötig und nur schädigend für den Ruf von DF und MS.

    Da muss das Gericht schnell handeln, damit die politische Denunzierung von DF und MS noch vor der Europawahl aufgehoben wird.

    Ich muss immer denken an den Ausspruch der bayrischen EX-Justizministerin Merk “ Wir Bayern halten zsamm“ und natürlich denke ich dann an Mollath, wie dieses fiese Weibsstück und die Bayern-Connection mit Mollath umgegangen ist.

  38. # 32

    man könnte doch in der 1. Stufe denen gleich mal den roten Teppich ausrollen…

    in der 2. Stufe einen Wunschzettel aufstellen lassen…

    in der 3. Stufe alle Wünsche zu 100% erfüllen, es ist noch Suppe da…

  39. die Klage gegen die ungerechtfertigte Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist ein ganz wichtiger Schritt. Kenne viele Leute, die sich nur deshalb nicht trauen die Freiheit zu wählen, obwohl sie ansonsten inhaltlich den Positionen voll zustimmen. Auch wenn alles nur ganz vage ist, fürchten sie es könnte etwas illegales sein.

  40. Schade, dass man da nicht – wie bei falschen strafrechtlichen Vorwürfen – gegen die Initiatoren vorgehen kann. Da sind dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

    Da kann man genauso gut Nazihasser (komisch, das Wort verwendet niemand …) unter Beobachtung stellen. Sie kritisieren den Nationalsozialismus und Hitler p a u s c h a l. Schließlich sind ja nicht alle Nazis Judenmörder. Damit gefährden sie die durch die Verfassung garantierte Meinungsfreiheit.

    Dieser Innenminister ist ein absoluter Dummschwätzer.

  41. Ehrlich gesagt ist mir auch nicht ganz klar, weshalb der Verfassungsschutz so eine 10-Personen-Gurkentruppe (das Foto stellt wohl nahezu die komplette Freiheit München dar) beobachten sollte.
    Aber wahrscheinlich gehts denen ums Prinzip.

  42. Nur ein gesunder Geist kann die hier vorgetragenen Sachverhalte als plausibel und Faktum erkennen.
    Ob in den Gerichtsbarkeiten in Bezug auf den Islam ein solcher Geist vorhanden ist bzw. vorhanden sein will?

  43. Schlimm ist, dass weder Politiker noch Journalisten je zur Verantwortung gezogen werden.

    Normalerweise müsste ein Journalist um die Zusammenhänge des Islam wissen, seine Pflicht ist die Recherche. Er müsste wissen, dass Idriz ein Verfassungsfeind ist. Und wenn er den dann den Idriz friedlich schreibt, lügt er absichtlich. Das ist etwa so, als wenn ein Automechaniker die Bremsflüssigkeit absichtlich nicht einfüllt. Jedoch der Automechaniker geht im Extremfall wegen Mordversuch in den Knast, wenn er kein Versehen nachweisen kann. Der Journalist und auch der Politiker kann durch Unfähigkeit, Dummheit oder Böswilligkeit viele Leute umbringen, dem passiert nichts.

  44. Die Klage ist absolut berechtigt!

    In Bayern wird der Verfassungsschutz als „politische Waffe“ von ein paar Herrschenden missbraucht.

    Ich denke die Klage hat guten Aussicht auf Erfolg! 😉

  45. „Mit der Klage durch eine renommierte Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei“

    Etwa von Herrn Michael C. Schneider, der hier schon oft Beiträge verfaßte?

  46. Also, es gibt so ein paar Berufe/Aufgaben, da denke ich immer, das wäre doch ein bequemer Job. Als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes die FREIHEIT beobachten (jederzeit ist mit einem Terroranschlag auf Imam Idriz zu rechnen). Oder was auch gut ist: bei einem dieser US Army Stützpunkte arbeiten. Immer wenn ich da vorbeifahre, stelle ich mir vor, wie die da drin Karten spielen. Ich meine, was machen diese Leute hier bei uns?!

  47. Die Klage richtet sich gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Justizministerium als oberste Verwaltungsinstanz über dem Verfassungsschutzamt (Klage, Seite 1).

    Gegen den Freistaat Bayern ist wohl korrekt, aber das Justizministerium hat recht wenig mit dem VS zu tun. Aufsichtsbehörde des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz ist das Bayrische Staatsministerium des Innern. Da das BayLfV aber selbst Oberbehörde ist, müsste es in der Klage mW heißen: Klage gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landesamt für Verfassungsschutz, dieses vertreten durch seinen Präsidenten. Nicht dass die Klage schon wegen solcher formellen Mängel den Bach runter geht.

  48. … lässt vortragen, dass der Islam selbst verfassungsfeindlich ist…

    Es wird Zeit, daß DAS endlich mal auf allerhöchster Ebene auf den Tisch kommt und sie gezwungen sind, sich den Fakten endlich zu stellen. Alle Daumen hoch und vielen Dank für Ihren Mut!

  49. Frage: Welche Strafe hat derjenige zu erwarten, der die rechtswidrige Beobachtung in Auftrag gegeben hat? Geht das Geschäft dann ohne Konsequenzen weiter?

  50. Klagen, klagen, klagen! Pro Köln darf jetzt auch nicht mehr im VS-Bericht NRW erwähnt werden. Pro NRW nur noch mit Einschränkungen. Dort geht der zähe Kampf weiter und in die nächste Runde.

    Das Nichterwähnen bedeutet nicht, dass die dann ihre Informanten abschalten. Beobachten darf man alles. Der VS die Bürger, Gruppen und Parteien und der Bürger die Schnüffler, Anquatscher usw., die sich alle auf Verlangen ausweisen müssen. Leider plaudern hin und wieder „Hartzer“ für einen 20 € Schein.

  51. die wahren Verbrecher an Deutschland sind die, die das „C“ führen wie CDU und CSU. Das sind Koran- und Mongötzenaffine Teppichrutscher, die tagtäglich im Geiste ihr Hinterteil auf Knien gen Mekka ausrichten und hochheben.

  52. Ich wünsche euch alles Gute. Aber ich befürchte das der Prozess such bis zum Sankt-Nimmerleinstag-Tag hinzieht. Das System wird alle Register ziehen um sich um eine Entscheidung zu drücken.

  53. #50 reinemann (25. Mrz 2014 20:07)

    Ehrlich gesagt ist mir auch nicht ganz klar, weshalb der Verfassungsschutz so eine 10-Personen-Gurkentruppe (das Foto stellt wohl nahezu die komplette Freiheit München dar) beobachten sollte.
    Aber wahrscheinlich gehts denen ums Prinzip.

    —-
    Das Prinzip ist ganz einfach:
    Es geht darum, dass die Süddeutsche Zeitung und andere linke Schmierblätter überall herumtrompeten können: Die FREIHEIT wird vom Verfassungsschutz beobachtet.
    Das hält viele Leute, die nicht imstande sind, sich eine eigene Meinung zu bilden, dann davon ab die Partei zu wählen. D.h. die Leute werden gezielt eingeschüchtert, eine ganz miese aber bewährte Methode.

    Ob die Partei aus 10 oder 100 oder 1000 Personen besteht, ist dabei völlig unerheblich.

  54. Dies führt zu der zugespitzten These, dass “Islamfeindlichkeit” nicht verfassungs-rechtlich bedenklich, sondern geradezu eine Bürgerpflicht ist (Klage, Seite 135).

    Eine Bürgerpflicht ist auch, dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Justizministerium und allen mit dieser Klage befassten Personen inständigst die Bücher von Thilo Sarrazin als Nachtlektüre zu empfehlen, damit eine objektive Beurteilung des Problems Islam mit all seinen negativen Begleiterscheinungen möglich ist.
    Denn das geht weit über die Sache „Religion Islam und Sharia“ hinaus.

    Thilo Sarrazin „Der neue Tugendterror“ Buch Seite 57, Kernthesen:

    Auszug:

    „Die demographische Alterung und das Absinken des intellektuellen Potentials in Deutschland bedrohen langfristig die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und damit die Aufrechterhaltung des Lebensstandards in Deutschland.

    Einwanderung wäre nur dann eine Hilfe, wenn Bildungsleistung und Qualifikation der Einwanderer durchschnittlich über dem deutschen Durchschnitt lägen. Wegen der spezifischen Struktur der Einwanderung in Deutschland – vorwiegend aus der Türkei, Afrika, Nah- und Mittelost – ist dies aber nicht der Fall. Vielmehr senkt diese Struktur der Einwanderung das durchschnittliche Niveau der Bildungsleistung in Deutschland.“

    Heißt nichts anderes, als Deutschland verdummt von Jahr zu Jahr und von Generation zu Generation immer mehr. Alleine durch die ungebremste Zuwanderung bildungsferner „Flüchtlinge“, wie wir es Heute erleben.

    Ich selbst kenne einige dieser bildungsfernen Schmarotzer persönlich. Dümmer gehts nimmer.
    Saudumm, richtig hohl in der Birne. Seit zwanzig Jahren in Deutschland, kaum ein Wort deutsch reden, aber seit Jahren Geld vom Staat kassieren. Und dann gibts deutsche Mädchen, die stehen auf diese Hohlköpfe. Und irgendwann kommen dann auch die lieben kleinen Babys, weil der glutäugige Moslem ja so nett war. Und wie schlau wird das kleine Kind, wenn der Papa schon so deppert ist?

    Oh Deutschland – wohin führt Dein Weg.

  55. Eine überzeugende und beeindruckende Zusammenfassung.
    Daß es noch eine renommierte und anscheinend freie (Frankfurter) Rechtsanwaltskanzlei gibt, die diesen Kampf für das Recht, das es auf dem Papier noch gibt, aufnimmt. Schwer zu glauben, nachdem Michael so viele Schikanen der Behörden & Co. ertragen mußte. Die Adresse sollten wir uns merken, wenn diese veröffentlicht wird.

    Gute Nacht

  56. Es ist alles so klar,
    wie der faschistische ISSLAM tickt !!

    Warum unterstützen die Politdeppen und Gauck ler, MSM, ISSLAMkollaborateure den
    antidemokratisch, terroristisch,
    menschenverachtenden ISSLAM ?

    Auf welcher Seite stehen die Politiker/innen, VS, MSM, Juristen usw. ??

    Das Land der vielen Vollidioten.

    S P E N D E N K O N T O

    Die Spenden auf das Konto der FREIHEIT BAYERN stehen dem Landesverband zu 100% zu und sind steuerlich absetzbar (50% Rückerstattung über die Einkommensteuererklärung bis 825€ pro Jahr und Person)
    DIE FREIHEIT Bayern
    Konto: DE56268914841902151802
    BIC: GENODEF1OHA
    Volksbank im Harz

    oder:
    PayPal Konto (nicht absetzbar)
    stuerzenberger.michael@gmail.com

  57. Wer oder was,
    ist verfassungsfeindlich ??

    Das liegt doch wohl klar auf
    der Hand !!!

    Wie I SS LAM M, Koran, Scharia
    krank ist die Gesellschaft schon ???

    Haben sich den so viele Politiker, Juristen, MSM usw.
    schon dem faschistischem ISSLAM
    unterworfen !?

    Gute nacht Abendland.

  58. Ich wünsche DF und Michael Stürzenberger viel Erfolg und Segen für die Klage und ein zügiges Vorankommen. Die Ausführungen oben sind sehr gründlich durchdacht, da steckt extrem viel Arbeit dahinter, und es ist erfreulich, dass es eine Kanzlei gibt, die sich nicht verbiegen lässt und das für DF und Michael Stürzenberger durchzieht.

  59. Herr Hamed Abdel-Samad hat bei seinen neuen Buch „der islamische Faschismus“ vom Michael abgeschrieben 🙂
    (Bericht im aktuellen Focus)

    evtl. ist das Buch auch als Beweisführung geeignet

  60. Blamage für die CSU, naja. Es wird irgendwo kurz berichtet werden, und das wars. Konsequenzen hat die falsche Anschuldigung ja nicht.

  61. #24 Borgfelde (25. Mrz 2014 18:39)

    Die Freiheit verfassungsfeindlich? Lächerlicher geht es gar nicht mehr. Für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gibt es absolut keinen Grund. Reine Schikane!

    —————————————
    Ist eigentlich bekannt nach welcher Verfassung der Verfassungsschutz arbeitet? Schon nach einer islamischen ?

Comments are closed.