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Donald Trump: FBI hat mein Mar-A-Lago überfallen

Es sind dunkle Zeiten für unsere Nation, denn mein schönes Haus, Mar-A-Lago in Palm Beach, Florida, wird derzeit von einer großen Gruppe von FBI-Agenten belagert, überfallen und besetzt. So etwas ist einem Präsidenten der Vereinigten Staaten noch nie zuvor passiert.

Nachdem ich mit den zuständigen Regierungsbehörden zusammengearbeitet habe, war diese unangekündigte Razzia in meinem Haus weder notwendig noch angemessen. Es handelt sich um ein prozessuales Fehlverhalten, die Bewaffnung des Justizsystems und einen Angriff von linksradikalen Demokraten, die auf keinen Fall wollen, dass ich 2024 für das Amt des Präsidenten kandidiere, vor allem wenn man sich die jüngsten Umfragen ansieht, und die ebenfalls alles tun werden, um Republikaner und Konservative in den kommenden Midterm-Wahlen zu stoppen.

Ein solcher Angriff kann nur in kaputten Dritte-Welt-Ländern stattfinden. Traurigerweise ist Amerika jetzt eines dieser Länder geworden, korrupt wie nie zuvor. Sie sind sogar in meinen Safe eingebrochen. Worin besteht der Unterschied zu Watergate, wo Agenten in das Nationale Komitee der Demokraten einbrachen? Hier sind die Demokraten umgekehrt in das Haus des 45. Präsidenten der Vereinigten Staaten eingebrochen.

Ich habe der bürokratischen Korruption in Amerika die Stirn geboten, ich habe dem Volk die Macht zurückgegeben und wirklich etwas für unser Land getan, wie wir es noch nie zuvor gesehen haben. Das Establishment hat es gehasst. Jetzt, da sie sehen, wie die von mir unterstützten Kandidaten große Siege erringen und meine Dominanz in allen Umfragen sehen, versuchen sie wieder einmal, mich und die Republikanische Partei zu stoppen. Die Gesetzlosigkeit, die politische Verfolgung und die Hexenjagd müssen aufgedeckt und gestoppt werden.

Ich werde weiterhin für das große amerikanische Volk kämpfen!

(Ex-Präsident Donald Trump auf der Plattform Truth Social zur aktuellen Hausdurchsuchung durch das FBI in seinem Anwesen Mar-a-Lago, die immer noch am Laufen ist und die von den Demokraten angeordnet und in Szene gesetzt wurde. Paul Craig Roberts nennt das Gestapo-Methoden [1]! Übersetzt mit www.DeepL.com)

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Trumps Eisbrecher

geschrieben von libero am in USA | 21 Kommentare

Von DANIELL PFÖHRINGER | Er war die Hassfigur der US-Linken, seine Radiosendung erreichte regelmäßig 15 Millionen Zuhörer, Trump zeichnete ihn zuletzt noch mit der Medal of Freedom aus: Nun ist eine starke Stimme des konservativen Amerikas für immer verstummt. Ein Nachruf auf Rush Limbaugh.

Der Grundsatz „De mortuis nil nisi bene“ („Über Verstorbene ist nichts außer Gutes zu sagen“) gilt offenbar nicht für deutsche Mainstream-Medien. Diesen Eindruck muss man jedenfalls gewinnen, wenn man die heutigen „Nachrufe“ (besser: Nachtritte) auf den legendären US-Radiomoderator Rush Limbaugh liest, der am Mittwoch in Palm Beach, Florida, im Alter von 70 Jahren seinem schweren Krebsleiden erlag.

Der Spiegel nennt Limbaugh einen „Brandstifter“ und schreibt:

„Die heutige Bedrohung Amerikas durch Propaganda, Pseudopopulisten und Politkultisten ist sein Nachlass. Limbaugh juxte, bevor einem das Lachen verging, er zündelte, bevor es brannte, er war QAnon, bevor es QAnon gab. Vor Fox News, vor Trump, vor dem Angriff aufs Kapitol, den er, längst von Krankheit gezeichnet, herunterspielte.“

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung sekundiert: „Er bereitete der Spaltung Amerikas den Weg.“ Limbaugh habe „Rassismus und Hass getarnt als Humor“ verbreitet.

Nicht besser die Linksmedien in den USA: „Rush Limbaugh machte Amerika schlechter“, meint The New Republic, er sei „ein Schandfleck“ gewesen, schreibt Esquire, er habe für „schamlose Toxizität“ gestanden, ätzt die Washington Post, die New York Times macht ihn mitverantwortlich für den „Hass des rechten Lagers“. Lediglich Breitbart, Fox News und The American Conservative von Pat Buchanan veröffentlichten angemessene Nachrufe.

Donald Trump, der Limbaugh erst im Februar 2020 mit der Presidential Medal of Freedom – der höchsten zivilen Auszeichnung der Vereinigten Staaten –  geehrt hatte, würdigte den Verstorbenen am Mittwoch als „fantastischen Mann“. Der Radiomoderator habe ein unglaubliches Gespür für Politik gehabt und ihn von Anfang an unterstützt, so der Ex-Präsident. „Er ist eine Legende.“ Zudem hob Trump hervor: „Rush war der Meinung, dass wir gewonnen haben. Ich auch.“ Er sei „ziemlich wütend deswegen“ gewesen. Das habe Limbaugh mit vielen Menschen in den USA, die sich wegen den Wahlbetrugs über den Tisch gezogen fühlen, gemein gehabt.

Ehrung: Melania Trump legt einem sichtlich bewegten Limbaugh die Presidential Medal of Freedom an.

Feind der „Feminazis“

Rush Limbaugh erblickte 1951 in Cape Girardeau im US-Bundesstaat Missouri das Licht der Welt. Sein Vater war Kampfflieger im Zweiten Weltkrieg, sein Onkel Stephen ein Top-Jurist, der später von Ronald Reagan zum Bundesrichter ernannt wurde. Schon früh ging Limbaugh zum Radio, zu einer der bekanntesten Medienpersönlichkeiten in der USA wurde er schließlich durch seine Rush Limbaugh Show, die täglich für drei Stunden auf mehreren Frequenzen ausgestrahlt wurde und regelmäßig bis zu 15 Millionen Zuhörer an die Geräte lockte. Hierzu muss man wissen: Die Radiokultur ist in den USA ausgeprägter als bei uns, populäre Moderatoren („Hosts“) avancieren dort zu landesweit bekannten Stars, die Filmschauspielern und Showbiz-Größen das Wasser reichen können.

In der Tat teilte Limbaugh in seinen Shows kräftig aus, war eher ein Mann fürs Grobe, kein Florettfechter, sondern ein rechter Haudegen. Dem linksliberalen Establishment stand er feindselig gegenüber, die meisten Intellektuellen strafte er mit Verachtung, er selbst sah sich als Stimme des kleinen Mannes. Von den einfachen, hart arbeitenden Amerikanern wurde er dafür geliebt.

Mit großer Freude attackierte Limbaugh die Heiligen Kühe der amerikanischen Linken, etwa der Feministinnen, die er als „Feminazis“ titulierte. Ein Beispiel: 2012 wandte er sich wegen einer Washingtoner Jura-Studentin namens Sandra Fluke an seine Hörer. Die junge Frau hatte vor einem Parlamentsausschuss beklagt, dass an ihrer Hochschule, der katholischen Universität Georgetown, keine kostenfreien Verhütungsmittel verfügbar seien. Sie und ihre Kommilitoninnen müssten daher 1.000 Dollar pro Jahr für die Pille ausgeben.

Limbaugh kommentierte dies in seiner Weise:

„Fluke sagt im Grunde, dass sie dafür bezahlt werden muss, dass sie Sex hat. Was macht das aus ihr? Es macht doch eine Schlampe aus ihr, oder? Es macht eine Prostituierte aus ihr. Sie will Geld dafür, dass sie Sex hat. Sie hat soviel Sex, dass sie die Verhütungsmittel nicht mehr bezahlen kann. Sie verlangt von Ihnen, von mir und den Steuerzahlern, dass wir sie dafür bezahlen, dass sie Sex hat.“

Tabubrüche hatten bei Limbaugh Methode. Der überzeugte Lebensschützer und Gegner der Homo-Ehe verglich Abtreibungskliniken mit „Todeslagern“, Sozialarbeiter nannte er „Mitleidsfaschisten“, die These vom menschengemachten Klimawandel war für ihn „Schwindel“, der von „einem Haufen Wissenschaftler“ verbreitet werde, „die sich um eine politische Aussage herum organisiert haben“. Zuletzt zweifelte er auch am offiziellen Corona-Narrativ: Die Maßnahmen gegen diese „gewöhnliche Erkältung“ fand er überzogen.

Haudrauf mit Herz

Ronald Reagan nannte Limbaugh den „Konservativen Nummer eins“, er selbst sah sich als „nominellen Parteivorsitzenden“ der Republikaner. Am liebsten legte er sich mit denen an, die vom Washingtoner Establishment verhätschelt werden: Schwulen- und Lesben-Aktivisten, Migranten-Initiativen, Gender-Ideologen. Die Schwarzen-Bewegung Black Lives Matter bezeichnete er als „Terrorgruppe“: „Die haben Autobahnen übernommen, die haben ganze Städte übernommen“, schimpfte er in einer seiner letzten Sendungen. Die Demonstranten vorm Kapitol nahm er in Schutz.

Im vergangenen Februar – einen Tag vor der Verleihung der Presidential Medal of Freedom – machte Limbaugh seine unheilbare Lungenkrebserkrankung öffentlich. Schon seit 1990 hatte er jedes Jahr in seiner Radiosendung zur Unterstützung der Leukemia & Lymphoma Society aufgerufen, die sich um Leukämie- und Lymphdrüsenkrebserkrankte kümmert. Limbaugh selbst spendete der Gesellschaft mehrfach größere Beträge, insgesamt wohl an die eine Million Dollar. Außerdem engagierte er sich für die Marine Corps–Law Enforcement Foundation, die Kinder von Marines-Soldaten und Polizeibeamten unterstützt, die bei ihrem Einsatz ums Leben kamen. Das war die andere Seite des Haudraufs – er war ein Konservativer mit Herz.

Nach seiner letzten Sendung am 2. Februar sagte Limbaugh: „Wir kommen bald wieder!“ Damit meinte er die America-First-Bewegung um Donald Trump, den Limbaugh von Anfang an leidenschaftlich unterstützte. Tatsächlich wäre das Phänomen Trump ohne die populären Radiosendungen des knorrigen Rechtskonservativen vielleicht gar nicht möglich gewesen. Er war ein Eisbrecher, der tiefe Schneisen schlug – und vieles vorwegnahm, was Trump später in politische Erfolge ummünzen konnte.

[2]


(Dieser Text ist im Original erschienen auf compact-online.de [3])

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AfD-Resolution für ein würdiges Gedenken des 17. Juni 1953

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD) | 36 Kommentare

Das patriotische Bündnis aus den AfD-Vertretern Markus Mohr und Sascha Mohr sowie dem Ratsherren Wolfgang Palm (parteilos) will das Schweigen über den 17. Juni 1953 brechen – den Tag des Volksaufstandes in der DDR.

Per Antrag fordern die Politiker den Rat zu einer „Erklärung zum Jahrestag des Volksaufstandes“ auf.

Die Erklärung [4] dokumentieren wir hiermit im Wortlaut:

Am 17. Juni 2020 gedenken wir des 67. Jahrestages des Volksaufstandes in der DDR.

Innerhalb weniger Tage mündete die Unzufriedenheit über desolate Lebens- und Arbeitsbedingungen in eine breite Protestbewegung, die die ganze sowjetische Besatzungszone erfasste.

In mehr als 700 Städten schlossen sich über eine Million Menschen aus allen Teilen des Volkes den Forderungen nach einem guten Leben in Freiheit und Demokratie in einem wiedervereinigten Deutschland an.

Der 17. Juni 1953 war zugleich Höhepunkt und Wendepunkt dieser Erhebung gegen die sozialistische SED-Diktatur. Sowjetische Panzer und Divisionen bezogen Stellung, sozialistische Gendarmerie prügelte und schoss auf Demonstranten. Der Aufstand wurde brutal niedergeschlagen. Mindestens 55 Menschen fanden den Tod.

Wieder Herr der Lage griff das SED-Regime rigoros gegen Dissidenten durch. Es folgten Zuchthaus, Gefängnis und Repressionen für tausende Menschen. Eine Massenflucht aus dem »Sozialistischen Arbeiter- und Bauernstaat« setzte ein. Bis zum Bau der Mauer im Jahr 1961 sollten es noch über zwei Millionen »Republikflüchtige« sein, die auf der Suche nach Freiheit ihre Heimat hinter sich ließen.

Der Volksaufstand des 17. Juni 1953 war nicht von Erfolg beschieden. Der Ruf nach Freiheit erstickte und das Joch der sozialistischen Diktatur sollte noch fast vier Jahrzehnte währen.

Der Rat der Stadt Aachen verneigt sich vor den Menschen des Volkaufstandes in der DDR. Wir verneigen uns vor jenen, die dabei ihr Leben ließen, Folter, Gefängnis und andere Repressionen ausgesetzt waren. Wir verneigen uns vor dem Mut und der Opferbereitschaft, einem totalitären System die Stirn zu bieten und für die Freiheit des Deutschen Volkes einzustehen.

Heute erkennen wir den inneren Zusammenhang, der den 17. Juni 1953 und den 03. Oktober 1990 miteinander verbindet. Was am »17. Juni« begann, wurde am »03. Oktober« vollendet: Die Überwindung des Kommunismus und die Wiedervereinigung West- und Mitteldeutschlands.

Der Rat der Stadt Aachen anerkennt den 17. Juni 1953 als ein herausragendes Datum der deutschen Geschichte. Wir stehen ein, für eine angemessene Würdigung dieses Datums; für eine Würdigung der Lebensleistungen- und Erfahrungen jener Deutschen, deren unerschrockener Freiheitswille zu allen Zeiten beispielgebend sein möge.

Der 17. Juni 1953 sei ein „gesamtdeutscher Schicksalstag“, sagt Wolfgang Palm. „Der Freiheits- und Einheitswille der Mitteldeutschen ist auch in den Jahrzehnten der SED-Diktatur lebendig geblieben. Der 17. Juni hat Millionen Biographien geprägt. Dieser Erfahrungsschatz gehörte zu den mentalen Voraussetzungen für die Überwindung des Sozialismus im Jahr 1989. Die Wiedervereinigung ist ohne den 17. Juni 1953 nicht denkbar. Mit unserer Erklärung wollen wir diese Botschaft wieder zu Bewusstsein bringen.“

AfD-Ratsherr Markus Mohr kritisiert, dass der 17. Juni 1953 nur eine untergeordnete Rolle in der nationalen Erinnerungspolitik einnehme. „Das Gedenken an den 53er-Volksaufstand wird heute bewusst klein gehalten. Wo ökosozialistische und kulturmarxistische Vorstellungen wieder populär werden, soll die Erinnerung an den linken Totalitarismus verblassen. Diese Geschichtsamnesie machen wir nicht mit. Der 17. Juni 1953 ist ein herausragendes Datum in der deutschen Geschichte. Er steht für den mutigen Kampf gegen ein sozialistisches Unterdrückungssystem, gegen Gleichschaltung und Umerziehung. Dieser Tag verdient ein würdiges Gedenken.“

[5]

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Schorndorf: Eskalation der Gewalt

geschrieben von PI am in Migrantengewalt | 138 Kommentare
Schorndorfs OB Matthias Klopfer scheint die massive Zunahme der Gewalt in seiner Stadt nicht zu tangieren.

Andauernde Migrantengewalt und Schorndorf sind offenbar nicht mehr voneinander zu trennen. PI-NEWS musste schon des öfteren (hier [6] und hier [7] und hier [8]) in diesem Zusammenhang über das malerische Städtchen mit seinen knapp 40.000 Einwohnern östlich von Stuttgart berichten.

Die seit wenigen Monaten neu in Schorndorf aufgestellte AfD-Fraktion im Gemeinderat legt den Finger in die Wunde [9] statt zu vertuschen und zu verharmlosen. Ganz im Gegensatz zum leidigen Stadtoberhaupt Matthias Klopfer, der lieber den Kampf gegen alles, was recht(s) ist führt und ähnlich wie im Deutschen Bundestag die Altparteien, der AfD zustehende Posten durch Taschenspielertricks [10] verwehrt.

In nur einer Woche wurden jetzt in Schorndorf mehrere Verbrechen verübt [11], die in ihrer Massivität ohne Merkels ungezügelte und andauernde Masseneinwanderung von vorwiegend jungen Männern aus kulturfremden Regionen nicht passiert wären. Mit funktionierenden Grenzen hätten diese Personen aller Wahrscheinlichkeit nach keine Chance gehabt einzureisen. In der Folge hätte es viele Verbrechen und viele Opfer in Deutschland und somit auch in Schorndorf nicht gegeben.

1. Tat – Donnerstag

So ist vergangenen Donnerstag [12] ein Weingeschäft in der Nähe des Marktplatzes überfallen worden.

Das Weingeschäft in der Nähe des Marktplatzes.
Das Weingeschäft in der Nähe des Marktplatzes.

Der Täter betrat mit einem Messer bewaffnet den Laden des 62-jährigen Inhabers, bedrohte diesen und forderte Geld. Täterbeschreibung: 25 bis 30 Jahre alt, ca. 180 cm groß, schwarze Hautfarbe. Er flüchtete im Anschluss über den Marktplatz und passierte dabei die Kronengasse.

Möglicher Fluchtweg über den Marktplatz, Nähe Kronengasse.
Möglicher Fluchtweg über den Marktplatz, Nähe Kronengasse.

Hinweise bitte per Telefon an die örtliche Polizei unter: 07151/950-0.

2. Tat – Sonntag

Am frühen Sonntagmorgen [13] wurde ein 26-Jähriger von einem Trio überfallen, geschlagen und ausgeraubt. Einer der Täter soll gut 1,75 Meter groß, 18 bis 22 Jahre alt, dunkel gekleidet, mit Vollbart und möglicherweise arabisch ausgesehen haben. Ein weiterer soll mit Jogginghose bekleidet und wie der dritte Täter ähnlich alt gewesen sein. Der dritte Täter soll im Unterschied zu den beiden Kumpanen möglicherweise hellere Haut haben.

Tatort des Überfalls auf den 26-Jährigen. Laut Polizei war der Täter um kurz nach drei Uhr im Bereich Johann-Philipp-Palm-/ Archivstraße unterwegs.
Tatort des Überfalls auf den 26-Jährigen. Laut Polizei war der Täter um kurz nach drei Uhr im Bereich Johann-Philipp-Palm-/ Archivstraße unterwegs.

3. Tat – Montag

Überfall durch drei „Männer“ [14] auf einen afghanischen Shop in der Gottlieb-Daimler-Straße. Dabei wurde ein 19-jähriger Angestellter mit einem Messer bedroht und niedergeschlagen. Die Polizei konnte im Rahmen der Fahndung noch einen 19-jährigen afghanischen Tatverdächtigen dingfest machen. Die übrigen Täter sind auf der Flucht.

Tatort Gottlieb-Daimler-Straße.
Tatort Gottlieb-Daimler-Straße.

4. Tat – In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch

In einer Gaststätte in der Neuen Straße schlug ein 20-Jähriger [15], dem zuvor Hausverbot erteilt wurde, einem Angestellten mit der Faust ins Gesicht. Auch hier nicht der erste Fall in besagter Straße. Vor knapp einem Jahr überfielen [16] drei „arabisch aussehende“ Männer eine Gruppe Einheimischer. Tatort auch hier die Neue Straße im Zentrum Schorndorfs!

Tatort "Neue Straße".
Tatort „Neue Straße“.

…und OB Klopfer hat nur eine Sorge: Dass sein Kampf gegen Recht(s) immer mehr Anhänger verliert. Wir wünschen der AfD weiterhin viel Durchhaltevermögen im Kampf um eine sichere Stadt!

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Palm zieht vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

geschrieben von PI am in Deutschland | 52 Kommentare

Der frühere stellvertretende Vorsitzende der islamkritischen Bürgerbewegung Pro NRW, der 62-jährige Aachener Ex-Polizist Wolfgang Palm, will nach der negativen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [17] bezüglich seiner Entfernung aus dem Beamtenverhältnisses aus politischen Gründen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Palm hatte sich zuvor über Jahre erfolglos vor deutschen Gerichten gegen diese existenzvernichtende Maßnahme zu wehren versucht – PI-NEWS berichtete regelmäßig [18].

In einer ausführlichen Stellungnahme [19] zur aktuellen “Nicht-Entscheidung” des höchsten deutschen Gerichts wirft Palm den Richtern unter dem Vorsitz des Präsidenten Andreas Voßkuhle vor, sich aus der Verantwortung gestohlen zu haben, weil sie seine Beschwerde zu einer Entscheidung gar nicht angenommen hätten – wegen einer angeblich unzureichenden Begründung. Dabei hätte sich seine Verfassungsbeschwerde vom 8.Oktober 2018 alleine auf fast 30 Seiten mit der offenkundigen Befangenheit des ehemaligen Aachener Polizeipräsidenten Oelze befasst.

“Ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen wurde die Beschwerde über die gerichtliche Verweigerung zur Kenntnisnahme und Würdigung der freien Meinungsäußerung. Es handelt sich immerhin um ein Grundrecht (Art.5 Abs.1 Satz 1 GG). Alle vorgetragenen 20 Texte, die in der Gesamtschau oder in der Gesamtbetrachtung den Beweis verfassungsfeindlicher Handlungen belegen sollen, wurden über 29 Seiten einzeln analysiert und widerlegt. Alle Texte, einzeln betrachtet, waren nicht zu beanstanden und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die gerichtliche Gesamtschau stützte sich aber gerade nicht auf Einzelbewertungen. Der jeweilige Sinn wurde in der Gesamtbetrachtung mal unzutreffend erfasst und mehrdeutige Äußerungen wurden einseitig als belastend berücksichtigt. Unter diesen Umständen kann von einem fairen Verfahren keine Rede sein, zumal in keinem Fall Beweisanträge zugelassen wurden. Zudem handelte es sich auch um Tatsachenfeststellungen zum Themenbereich Parallelgesellschaften, Hassprediger, kriminelles Verhalten bestimmter Tätergruppen etc. Wahre Tatsachen dürfen kritisiert werden! (…) Wenn Erklärungen im Einzelnen aber nicht zu beanstanden sind, kann ihr Gesamtbild nichts Anderes ergeben. 0 + 0 ergibt bekanntlich nicht 1.”

Da dies alles von den Vorinstanzen aber trotzdem zu seinen Ungunsten genauso so gehandhabt wurde und diese massive Verletzung seiner Grundrechte jetzt nicht einmal vom Bundesverfassungsgericht geprüft wurde, hätte Palm inzwischen jedes Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat verloren. Aber genau deshalb wolle er noch einen Versuch unternehmen, dieses Unrecht an höherer Stelle anzugreifen: “Unsere Verfassung ist de facto ausgehebelt. Deshalb brauche ich Ihre Unterstützung, um mit fachanwaltlicher Unterstützung ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzuleiten. Es gab schon einmal einen vergleichbaren Fall, der positiv in Straßburg, gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, beschieden wurde. In seinem Grundsatzurteil 7/1994/454/535 beziehungsweise 17851/91 vom 26. September 1995 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Strasbourg) festgestellt, dass das Land Niedersachsen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen und „unverhältnismäßig“ gehandelt habe, als es die Lehrerin Dorothea Vogt wegen ihrer Mitgliedschaft in der DKP zeitweilig aus dem Schuldienst entließ.”

In der Tat könnte der Fall der Studienrätin Dorethea Vogt [20] ein wichtiger Fingerzeig sein, wie heutzutage diskriminierenden “Radikalenerlasse” gegen Patrioten ein Riegel vorgeschoben werden könnte. Eine vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreiche Klage von Wolfgang Palm könnte dann auch mit Blick auf sich möglicherweise weiter zuspitzende Repressionsmaßnahmen gegen AfD-Funktionäre im Staatsdienst wegweisende Bedeutung weit über den Einzelfall Palm hinaus haben. Es ist dem persönlich stets integeren Ex-Polizeihauptkommissar deshalb nicht nur zu seinem eigenen Wohl zu wünschen, dass er dieses letztmögliche juristische Gefecht tatsächlich aufnehmen und erfolgreich zu Ende führen kann.

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Beamte in der AfD: Kein Grund zur Hysterie

geschrieben von dago15 am in Alternative für Deutschland (AfD),Verfassungsschutz | 93 Kommentare

In der AfD-Pressekonferenz [21] am Montag zu einer drohenden Verfassungsschutzbeobachtung reagierten die AfD-Vorsitzenden Alexander Gauland und Jörg Meuthen sowie Roland Hartwig, Leiter der Arbeitsgruppe VS, erfreulich abgeklärt und kämpferisch auf den möglichen politischen Missbrauch des Inlandsgeheimdienstes. Insbesondere die Aussagen, dass man garantiert nichts an den Inhalten verändern werde und sich auch keine politisch korrekten Sprachregelungen vorschreiben lasse, stimmten positiv.

In der Pressekonferenz wurde zudem ein Rechtsgutachten zu den möglichen Folgen einer Verfassungsschutzbeobachtung für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes angekündigt. Eine sinnvolle Maßnahme, da hierzu die abenteuerlichsten Gerüchte ins Kraut schießen, die wohl auch von interessierter Seite gezielt gestreut und aufgebauscht werden, um maximal Panik zu verbreiten und Unfrieden in der Partei zu stiften.

Eine gefährliche Entwicklung, die auch massiv für innerparteiliche Machtkämpfe missbraucht wird und gegen die nur sachliche Aufklärung hilft. Ohne dem angekündigten juristischen AfD-Gutachten vorweg greifen zu wollen, soll an dieser Stelle deshalb anhand bisher erfolgter Verfassungsschutzbeobachtungen rechter Parteien dargelegt werden, was tatsächlich drohen könnte – und was eben nicht. Hier die geläufigsten Gerüchte und eine, auf frühere Erfahrungen beruhende, Einschätzung dazu:

1. Alle Beamten und Angestellte des öffentlichen Dienstes müssen die Partei verlassen

FALSCH: Niemand muss bei einer Verfassungsschutzbeobachtung die Partei verlassen und nur ein Teil der Beamten und noch weniger Angestellte des öffentlichen Dienstes haben das in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit, z.B. bei den Republikanern, in direkter Reaktion auf eine Verfassungsschutzbeobachtung getan. So waren während des kompletten Beobachtungszeitraums der Republikaner weiterhin zahlreiche Beamte als Mitglieder und teilweise sogar als Funktionäre aktiv. Angeführt sei hier z.B. der langjährige hessische Landesvorsitzende, der damals noch im aktiven Dienst stehende Regierungsdirektor Haymo Hoch.

2. Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes drohen Schikanen und Karrierehemmnisse

Teilweise richtig: Grundsätzlich gilt bei dieser Frage: Je höher in der Parteihierarchie, je provokanter die persönlichen öffentlichen Aussagen, je stärker im medialen und politischen Fokus man sich befindet, um so eher kann es auch zu beruflichen Schikanen oder Beförderungsstopps kommen, vor allem bei Beamten. Andererseits gilt auch hier: Was der Dienstherr nicht weiß, macht ihn nicht heiß. In der Vergangenheit wurden zumindest keine Fälle bekannt, in denen einfache Parteimitglieder, die öffentlich nicht in Erscheinung traten, irgendwelche Friktionen als Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes erleiden mussten.

3. Beamten drohen Disziplinarmaßnahmen bis hin zum Verlust des Beamtenstatus

Nur in Einzelfällen richtig: Grundsätzlich gibt es für die Einleitung disziplinarrechtlicher Maßnahmen hohe rechtliche Hürden. Als Voraussetzung hierfür genügt keineswegs eine bloße Mitgliedschaft oder Funktionärstätigkeit. Man muss schon individuell zurechenbare und eindeutig verfassungsfeindliche Aussagen liefern, um gegen die besondere Treuepflicht und das Mäßigungsgebot als Beamter zu verstoßen. Einzige Ausnahme: Teilweise wird in der Rechtssprechung bei Spitzenfunktionären davon ausgegangen, dass diese sich sämtliche Äußerungen und Handlungen der Partei zurechnen lassen müssten, auch wenn sie sich individuell nichts zu schulden haben kommen lassen. So wie z.B. im aktuellen Fall des ehemaligen Aachener Polizeibeamten Wolfgang Palm, der über mehrere Jahre stellvertretender Vorsitzender der Regionalpartei Pro NRW war und diese Form der Rechtsauslegung aktuell mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe (PI-NEWS berichtete) [22] überprüfen lässt.

4. Sogar schon pensionierten Beamten droht der Verlust ihrer privilegierten Altersbezüge

FALSCH: Mäßigungsgebot und besondere Treuepflicht gelten im herkömmlichen Sinn nur für Beamte im aktiven Dienst. Es ist kein Fall aus der Vergangenheit bekannt, in dem ein bereits pensionierter Staatsdiener wegen angeblich verfassungsfeindlicher Aktivitäten noch aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden sollte. Auch hierfür ist der Fall Wolfgang Palm gerade kein Beispiel, obwohl dies von gewissen Panikmachern notorisch behauptet wird: Das Polizeipräsidium Aachen verfügte noch während Palms aktiver Dienstzeit seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Wegen des darauf folgenden mehrjährigen Rechtsstreits fiel die endgültige Gerichtsentscheidung aber erst, nachdem Palm die Pensionsgrenze überschritten hatte. Nur deshalb droht ihm nun die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung statt der höheren Beamtenpension.

FAZIT

Eine Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst wäre vor allem für Beamte innerhalb der AfD Grund zur Sorge und größerer Vorsicht, aber keinesfalls eine Rechtfertigung für Panik oder Hysterie. Behördeninterne Schikanen bis hin zu Disziplinarmaßnahmen in Einzelfällen sind möglich, aber durch das eigene Verhalten in großem Maße steuer- und damit auch vermeidbar. Da etwaige Repressionsmaßnahmen im Regelfall stufenweise erfolgen mit dem Ziel des Nachgebens des Delinquenten, ist zudem auch ein späteres “Einlenken” der Betroffenen immer noch möglich. Wer nicht bereit ist, Karriererisiken in Kauf zu nehmen, wird sich künftig aber wahrscheinlich von öffentlichen Führungspositionen der Partei fernhalten, manche werden vielleicht am Ende ganz austreten. Dieser Verlust an Kompetenz und Seriosität wäre schmerzlich, aber für eine Partei mit der Größe und den Ressourcen der AfD kompensierbar. Auch außerhalb des öffentlichen Dienstes gibt es schließlich viele hochqualifizierte Patrioten, die sich bereitwillig in die Partei einbringen. Zudem muss auch grundsätzlich die Frage gestattet sein, ob der Anteil von Beamten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Parteihierarchie und den Parlamenten auch bei der AfD zwingend so hoch sein muss wie bei den Altparteien oder ob nicht eine ausgewogenere Mischung gewisse Vorteile haben könnte.

Schon mit diesen, nicht in die juristische Tiefe gehenden ersten Einschätzungen wird also deutlich, dass Panikmache nicht angebracht ist. Jede weitere Form der sachlichen Aufklärung in dieser Frage ist deshalb ausdrücklich zu begrüßen.

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Aachener Ex-Polizist Wolfgang Palm zieht vor Bundesverfassungsgericht

geschrieben von dago15 am in Islam,Kampf gegen Rechts™ | 70 Kommentare

Bereits seit vielen Jahren berichtet PI-News [18] über das politische Wirken des Aachener Ex-Polizisten Wolfgang Palm. Zuerst in der islamkritischen Regionalpartei Pro NRW, seit 2015 dann zusammen mit dem AfD-Ratsherrn Markus Mohr in der Ratsgruppe “Allianz für Aachen”.

Sein idealistisches Engagement kostete den bis dahin unbescholtenen Polizeihauptkommissar zuerst seinen beruflichen Leumund, dann seinen Dienstposten und schlussendlich sogar seinen Beamtenstatus nach 43 Jahren Staatsdienst. Zumindest, wenn das von Palm jetzt angerufene Bundesverfassungsgericht nicht die Notbremse zieht und diese offensichtlich politisch motivierte Existenzvernichtung in letzter Minute stoppt.

Denn es ist mehr als entlarvend, welche Verlautbarungen seiner ehemaligen Partei der Verfassungsschutz und die nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte Palm als ”verfassungsfeindliche Belege” anlasten. Hier eine kleine Auswahl von originalen Pro NRW-Zitaten zur Islam- und Zuwanderungsproblematik, die laut Inlandsgeheimdienst und NRW-Gerichtsbarkeit (das Bundesverwaltungsgericht hat die Urteile nur noch auf formale Kriterien hin überprüft) als Beweise einer „Verfassungsfeindlichkeit“ herhalten müssen:

Besonders perfide: Beweisanträge zur inhaltlichen Richtigkeit oder Legitimität als normale Meinungsäußerung wurden erst gar nicht zugelassen, da es nicht auf die einzelnen Aussagen ankomme, sondern auf das “Gesamtbild”. Das Oberverwaltungsgericht Münster hielt diesbezüglich wörtlich fest:

Für die Bewertung der Zielsetzung der Partei als verfassungswidrig kommt es nicht maßgeblich darauf an, ob und in welchem Umfang die in Rede stehende Verlautbarung auch sachlich zutreffende Angaben etwa in Bezug auf kriminelles Verhalten bestimmter Tätergruppen, die Existenz als “Parallelgesellschaften” beschreibbarer Sozialstrukturen oder das Verhalten von Predigern in Moscheen enthalten. Entscheidend ist die Bewertung der Zielsetzungen, die im Gesamtbild der Verlautbarungen zum Ausdruck kommen.” (Hervorhebungen durch den Verfasser.)

Mit diesem Kunstgriff kann durch eine geneigte Interpretation / Bewertung also auch 0 plus 0 zu 1 werden. Falls sich dieses Winkeladvokatentum selbst vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen sollte, hätte das auch erhebliche Auswirkungen auf die aktuelle AfD-Verfassungsschutz-Diskussion. Wichtige Inhalte des offiziellen AfD-Parteiprogramms und vor allem viele Aussagen führender Funktionäre (nicht nur des rechten Flügels, sondern bis weit in den AfD-Mainstream hinein) könnten demnach bei einer entsprechenden Rechtsauslegung durch Verfassungsschutz und Gerichte jederzeit als “verfassungsfeindlich” eingestuft und die AfD mit den Mitteln des Inlandsgehimdienstes malträtiert werden. Dem könnte die Partei dann nur noch entkommen, wenn sie sich inhaltlich selbst aufgibt, auf wesentliche Programmpunkte verzichtet, politisch-korrekte Sprachregelungen übernimmt und somit von einer Alternative zu den Systemparteien zu einer weiteren degeneriert.

Allein das lässt die Brisanz dieses Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht erahnen.

Wolfgang Palm hat sich auf seiner Internetseite aachen-im-blick.de [23] ausführlich zur eingereichten Verfassungsbeschwerde geäußert und dort auch um Unterstützung für die juristische Auseinandersetzung gebeten.

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Ehemaliger Pro-NRW-Vize Wolfgang Palm kein Polizeibeamter mehr

geschrieben von PI am in Justiz,Kampf gegen Rechts™,Linksfaschismus,Meinungsfreiheit,Politik | 92 Kommentare

Die Entlassung des 62-jährigen Aachener Polizeihauptkommissar Wolfgang Palm [24] aus dem Beamtenverhältnis ist mit der Zurückweisung der Revision [25] durch das Bundesverwaltungsgericht nunmehr rechtskräftig. Der seit vier Monaten offiziell pensionierte Palm war stellvertretender Landesvorsitzender der islamkritischen Bürgerbewegung Pro NRW und trat zur Landtagswahl 2012 und zur Europawahl 2014 als Kandidat auf vorderen Listenplätzen an. Im Jahr 2015 ist er aus Pro NRW ausgetreten. Kommunalpolitisch betätigt sich der seitdem parteilose Aachener Ratsherr zusammen mit dem AfD-Ratsmitglied Markus Mohr ab 2016 in der Ratsgruppe “Allianz für Aachen”.

Bereits in den Vorinstanzen waren dem stets gut beurteilten Polizeibeamten keinerlei persönlichen Dienstverstöße bescheinigt worden. Stattdessen kaprizierte man sich lediglich auf die Mitgliedschaft bzw. Funktionärstätigkeit in der vom Verfassungsschutz beobachteten “Bürgerbewegung Pro NRW”. Palm müsste sich nach Ansicht der Richter die Vorwürfe gegen Pro NRW auch persönlich zurechnen lassen. Für den seit vier Monaten offiziell pensionierten Familienvater bedeutet diese Entscheidung nach Jahrzehnten untadeligen Staatsdienst nicht nur einen politisch-moralischen Nackenschlag, sondern auch den Entzug der wirtschaftlichen Existenzgrundlage durch Verlust seiner Beamtenpension.

Offenbar sollte hier ein Exempel statuiert werden. Weniger mit Blick auf die politisch inzwischen völlig bedeutungslose Splittergruppe Pro NRW, sondern wahrscheinlich eher auf ein mögliches zukünftiges “Beobachtungsobjekt” des Verfassungsschutzes, also der AfD. Erste Jugendverbände und Einzelpersonen sind bekanntlich schon unter “Beobachtung” des Inlandsgeheimdienstes und mit dem Landesverband Thüringen wurde nun erstmals eine Teilgliederung der Gesamtpartei zum offiziellen “Prüffall” ernannt. Für alle Staatsbediensteten und vor allem Beamte dürfte diese Entwicklung zusammen mit dem nun vorliegenden rechtskräftigen Palm-Urteil einige Alarmsignale schrillen lassen.

Umso wichtiger ist deshalb der von Palm bereits angekündigte Gang zum Bundesverfassungsgericht. Dort könnte durch eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auch das einstweilen rechtskräftige Urteil noch aufgehoben werden. Eine Möglichkeit, die durchaus Erfolgsaussichten hat: Denn in der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder auch zu Gunsten von “Rechten” geurteilt, wenn es um Grenzfälle der Abwägung zwischen politischen Grundrechten und sonstigen Gesetzen oder Vorschriften ging. Im Falle eines ausschließlich wegen “politischer Unzuverlässigkeit” entlassenen Beamten nach einem Jahrzehnte währenden Dienstverhältnis dürfte die Klärung dieser Frage besonders spannend sein.

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Bayern: Sieben Security-Mitarbeiter bei Raubtierfütterung verletzt

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™ | 113 Kommentare

Von MAX THOMA | „Aus dem Dschungel in den Dschungel [26]“ zählte zu den schlechtesten Disney-Filmen aller Zeiten. Der kreative Polo-Crack [27]und Rotarier Walt Disney [28] (Rotary Club of Palm-Springs) würde bei diesem Disney-Film laut Wikipedia „im Grab rotieren“.

In einem ebenfalls schlechten Film wähnten sich am Freitag die steuerfinanzierten Security-Angestellten der sogenannten „Asylbewerberunterkunft“ in Fürstenfeldbruck [29] bei München. In der „FFB-Unterkunft“ werden vorwiegend importierte westafrikanische Blutdiamanten vom Steuerdeppen vollumsorgt – mit einem Heer an Sicherheitspersonal, deutschem Toiletten-Facility-Reinigungs-Personal, Ärzten, Asylrechtsanwälten, Dolmetschern, Traumatisierungstherapeuten und christlichen Tanz-Pädagogen von Caritas [30] und Diakonie.

„FFB“ ist nicht nur das Autokennzeichen des leistungsstarken Nachbarlandkreises der Weltstadt mit Herz München – es steht nicht „zu Unrecht [31]“ für: Fürsten, Freiherrn und Barone!

Die Elefantensülze ist aus!“

Selbstverständlich wird die Menüauswahl am „Willkommenscenter am Fliegerhorst“ nach den Wünschen von „Überflieger-Horst“s-CSU-Goldstücken abgestimmt. Von „halal bis landestypisch-afrikanisch“ wird den fürstlichen Gästen alles serviert, was Küche und Keller zu bieten haben. Doch genug ist oftmals nicht genug für die hochgesteckten Ansprüche [32] der „Uns-geschenkten-Menschen [33]“. Und folglich kam es in den letzten Wochen dort bereits öfter – nahezu täglich – zu erheblichen Ausschreitungen und Protestaktionen [34]. Angefacht von den gut-bösen Helfershelfern des „Bayerischen Flüchtlings-un-rats [35]“ und Prost-Asyl [36] ! PI-NEWS [34] berichtete mehrfach [37].

Ausgelöst durch eine Auseinandersetzung bei der Essensausgabe kam am Freitag Vormittag in der  Asylunterkunft FFB zu erheblichen Angriffen von Asylbewerbern auf das Sicherheitspersonal, bei denen insgesamt sieben Mitarbeiter des Sicherheitspersonals teils schwer verletzt wurden.

„Refugee Struggle for Freedom“ – 30 Asylbewerber griffen Securityleute an

Ein bereits bekannter Nigerianer, angeblich 19, rastete gegen 08:45 Uhr während der Essensausgabe an der Von-Grafenreuth-Straße bei einem „kurzen verbalen Streit völlig aus [38]“ und schlug zunächst mit Fäusten und Mülltonnendeckeln auf drei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ein, die ihn beruhigen wollten. Außerdem bedrohte er die Männer mit der landestypischen Eisenstange – dem Lieblingsaccessoire der bei uns „Schutzsuchenden“.

Im Anschluss flüchtete der Geflüchtete aus der Essensausgabe durch die Gänge der Unterkunft, worauf ihm die Sicherheitsdienstmitarbeiter folgten, um ihn „ruhig zu stellen“. Etwa 30 weitere „Schutzbedürftige“ griffen daraufhin die Sicherheitsmitarbeiter an. Einer der Angestellten erhielt dabei von hinten einen brutalen Schlag gegen den Kopf und stürzte eine Treppe hinab. Er muss jetzt mit Verletzungen am Kopf stationär in einer Klinik behandelt werden. Sechs weitere Securitymitarbeiter erlitten durch Angriffe aus der Gruppe leichtere Verletzungen. Zudem wurden im Zuge der Konfrontation mehrere Scheiben eingeschlagen.

Rund 70 Polizeibeamte aus den umliegenden Landkreisen wurden in die Unterkunft entsandt. Eine 22-jährige Frau wurde neben einem weiteren Asylbewerber und dem Nigerianer „vorläufig festgenommen“. Letzterer hatte die Scheibe einer Brandschutztür eingetreten.

Die Ermittlungen der Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck zur „namentlichen Identifizierung“ (kein Witz!) der weiteren Tatbeteiligten dauern derzeit noch an. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird die Stellung eines Haftantrags gegen den Afri „prüfen“. Leider sei es wieder zu einem „Solidarisierungseffekt unter den Geflüchteten gekommen“, erklärte ein Sprecher der Polizei. Die Situation sei eskaliert, es seien auch „Werkzeuge“ (sprich: zweckentfremdete „Waffen“) im Spiel gewesen – die Auseinandersetzung wurde laut Polizei auch mit „Gegenständen“ ausgetragen.

In der Unterkunft kam es in der Vergangenheit schon häufiger zu Krawallen. Zuletzt wurde ein Arzt suspendiert [39], der sich „kritisch“ über die Zustände in der Einrichtung geäußert hatte. Die bayerische Regierung stockte am Freitag den Sicherheitsdienst auf. Seit Ende vergangenen Jahres kommt es in der Unterkunft immer wieder zu Unruhen, [40] einmal schwärmten rund 200 Geflüchtete zu einer unangemeldeten, aber geduldeten Demo in die Innenstadt [34] aus. Die Polizei mit einigen verletzten Beamten erhielt danach viel Zuspruch [41].

Jungle-2-Jungle – Frust in „Fursty“ Fürstenfeldbruck

Dr. Albert Schweitzer, Afrika-Experte und „Friedens [42]“-Nobelpreisträger 1952 in seinem Buch „From My African Notebook [43]“ prophetisch zum praktizierten Dritten humanitären Sozial-Experiment auf deutschem Boden: „Ich habe mein Leben gegeben, um zu versuchen, die Leiden von Afrika zu lindern“:

Die Afrikaner „haben weder die intellektuellen, geistigen oder psychischen Fähigkeiten, um sie mit weißen Männern in einer beliebigen Funktion unserer Zivilisation gleichzusetzen oder zu teilen. Ich habe mein Leben gegeben, um zu versuchen, ihnen die Vorteile zu bringen, die unsere Zivilisation bieten muss, aber mir ist sehr wohl bewusst geworden, dass wir diesen Status behalten: die Überlegenen und sie die Unterlegenen.

Denn wann immer ein weißer Mann versucht, unter ihnen als gleicher zu leben, werden sie ihn entweder zerstören oder ihn verschlingen. Und sie werden seine ganze Arbeit zerstören. Erinnert alle weißen Männer von überall auf der Welt, die nach Afrika kommen, daran, dass man immer diesen Status behalten muss: Du der Meister und sie die Unterlegenen, wie die Kinder, denen man hilft oder die man lehrt. Nie sich mit ihnen auf Augenhöhe verbrüdern. Nie Sie als sozial Gleichgestellte akzeptieren, oder sie werden Dich fressen. Sie werden Dich zerstören.“

Hier [44] die eindrucksvollen Eindrücke vom Leben in der Fursty-Unterkunft aus dem Jahr 2015 bevor die illegal importierten neuen Fürsten der Finsternis aus dem „Herz der Finsternis [45]“ im frustrierten Fürstenfeldbruck ankamen.

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Skandal-Urteil: Berufsverbot für islamkritischen Polizeibeamten

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Islamisierung Deutschlands,Justiz,Kampf gegen Rechts™,Meinungsfreiheit | 110 Kommentare
Wolfgang Palm

Mehrfach hatte PI-NEWS in den vergangenen Jahren über den Aachener Polizeihauptkommissar und Ratsherrn Wolfgang Palm berichtet [46], der ausschließlich aufgrund seiner politisch-oppositionellen Tätigkeit (bis 2015 für Pro NRW, danach parteilos) aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden soll.

Noch unter Ägide des unsäglichen SPD-Innenministers Ralph Jäger wurde vom Polizeipräsidium Aachen im Jahr 2012 eine regelrechte Hexenjagd gegen den politisch unbotmäßigen Beamten mit bis dahin tadellosen Dienstzeugnissen gestartet.

Nach öffentlicher Bloßstellung, Strafversetzung und Suspendierung folgte wenige Jahre vor Erreichen der Pensionsgrenze sogar der Antrag auf Entfernung aus dem Staatsdienst. Dieses ausschließlich politisch bedingte Berufsverbot mit einschneidenden Auswirkungen auf Palms Altersversorgung nach Jahrzehnten tadellosen Dienstes an der Allgemeinheit wurde nun tatsächlich vom Oberverwaltungsgericht Münster für rechtens befunden.

Wolfgang Palm äußerte sich am Tag nach dem Skandal-Urteil wie folgt gegenüber PI-NEWS:

„Das OVG Münster hat in meinem Suspendierungsverfahren entschieden, dass ich wegen meiner politischen Aktivitäten bei PRO NRW bis zum Mai 2015 (danach parteilos) aus dem Dienst entlassen werden soll. Das mündlich vorgetragene Urteil war sehr kurz und oberflächlich und fokussierte sich alleine auf meine ehemalige Zugehörigkeit zu einer Partei, die vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuft und beobachtet wurde. Meine Beweggründe, die bei PRO-NRW zum Austritt geführt haben und öffentlich nachzulesen sind, wurden meines Erachtens nicht hinreichend gewürdigt.

Eine ausführliche Debatte darüber, ob (z.B.) islamkritische Äußerungen im Verständnis der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit zu verstehen wären, fand nicht statt. Als einziges Beispiel diente der Klägerseite (Land NRW) in der mündlichen Verhandlung der Vorwurf, dass PRO NRW pauschal islamfeindliche Parolen plakatiert habe: „Freiheit statt Islam“.

Meine Feststellungen hierzu, dass man doch wohl der Meinung sein dürfe, der Islam stehe nicht für Freiheitsrechte – siehe Türkei in der Unterdrückung von Meinungs- und Pressefreiheit… – und der von Millionen Menschen vertretenen Meinung „der Islam gehört nicht zu Deutschland“ wurden ignoriert und blieben unbeantwortet.

Darüber hinaus bin ich auf die schriftliche Urteilsbegründung in einigen Wochen gespannt, zumal das OVG von uns eingebrachte und vorgetragene Verfahrensfehler offensichtlich außer Acht ließ und nicht im Urteil berücksichtigte.

Da gegen dieses „Skandal-Urteil“ auch keine Revision zugelassen wurde, werden wir nach eingehender rechtlicher Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung das Rechtsmittel der „Nichtzulassungs- Beschwerde“  beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

Es kann und darf nicht sein, dass ich mir als untadeliger Beamter und rechtstreuer Bürger im mündlichen Urteil sagen lassen muss, „ich stünde nicht mit beiden Beinen auf dem Boden der Verfassung“.“

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NRW-AfD: Ausschluss von Mohr gescheitert – Martin Renner zum Spitzenkandidaten gewählt

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD) | 106 Kommentare

[47]Das vor über einem Jahr vom NRW-Landesvorstand gestartete Parteiausschlussverfahren gegen den Aachener Ratsherrn Markus Mohr (Foto l.) ist rechtskräftig vor dem AfD-Bundesschiedsgericht gescheitert. Mohr war von seinen parteiinternen Gegnern unter Führung des Landesvorsitzenden Marcus Pretzell die Bildung einer Ratsgruppe [48] mit dem früheren Pro NRW-Mitglied Wolfgang Palm (inzwischen parteilos) vorgeworfen worden. Außerdem dürfte Mohr auch mit seinem jüngsten Auftritt als Vorredner Björn Höckes in Dresden keine Pluspunkte bei Frauke Petrys Ehemann Pretzell gemacht haben.

Für einen Parteiausschluss reichte das nach Überzeugung des Bundesschiedsgerichtes aber nicht aus. Damit bleibt ein weiterer dezidiert patriotischer Gegenspieler des früheren FDP-Mitglieds Pretzell in Nordrhein-Westfalen im Rennen. Ebenso wie Pretzells Co-Vorsitzender und Lieblingsgegner Martin Renner (r.), dessen vorzeitige Abwahl bereits vor einigen Wochen gescheitert war und der heute bei der Landeswahlversammlung in Essen auf den ersten Platz der Landesliste [49] gewählt wurde. In einer Stichwahl konnte sich Renner knapp gegen den Hamburger AfD-Politiker Kay Gottschalk, der als Kandidat des Co-Landesvorsitzenden Marcus Pretzell gilt, durchsetzen. Renner erhielt 179 Stimmen und damit eine mehr als nötig. Für Gottschalk votierten 167 Delegierte.

Zudem wurde diese Woche bekannt, dass drei weitere Maßnahmen des NRW-Landesvorstandes zur Disziplinierung unbotmäßiger Parteimitglieder von Gerichten aufgehoben wurden. Zweimal stoppte ein parteinternes Schiedsgericht den sofortigen Entzug von Mitgliederrechten, einmal sogar das Amtsgericht Düsseldorf: Dieses hob mit Urteil vom 22. Februar mit sofortiger Wirkung den Entzug der AfD-Mitgliedschaftsrechte (und damit auch Delegiertenstatus) des NRW-Vorsitzenden der Patriotischen Plattform, Thomas Matzke, auf.

Das große Halali des NRW-Vorstandes auf dezidiert patriotische und islamkritische Mitglieder gestaltet sich also zunehmend schwierig. Die ins Visier geratenen Mitglieder wehren sich erfolgreich und wollen sich auch künftig aktiv in die Parteiarbeit zum Wohle Deutschlands einbringen. Das hat auch Markus Mohr nach der für ihn positiven Entscheidung des Bundesschiedsgerichtes sogleich angekündigt: „Trotz meiner Enttäuschung über den mangelnden Versöhnungswillen des Landesvorstands bin ich unverändert zu einem Neuanfang bereit. Für mich ist die Angelegenheit mit dem ergangenen Urteil erledigt. Ich freue mich auf die weitere Arbeit in der Partei. Ich danke allen Parteifreunden, die mir in den letzten Monaten die Treue gehalten haben. Ich werde nicht vergessen, wer in stürmischen Zeiten an meiner Seite stand.“

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