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Platzmangel im Berliner Psychoknast: Kriminelle Irre bleiben auf freiem Fuß

Die Zahl der Verrückten, die in Berlin frei herumlaufen, wird immer größer, weil die Psycho-Knäste derzeit überfüllt sind und niemanden mehr aufnehmen können (Symbolbild: Hannibal Lecter).

Von MANFRED ROUHS | Als am Heiligen Abend im vergangenen Jahr zwei Häftlinge aus einem Krankenhaus des Berliner Maßregelvollzugs ausgebüchst waren, geriet die halbe Stadt in Aufregung und suchte nach den Psycho-Kriminellen. An Silvester gab die Polizei Entwarnung: Dank mehrerer Hinweise aufmerksamer Bürger [1] war es gelungen, die beiden Gewalttäter wieder einzufangen.

Mittlerweile ist die Berliner Justiz allerdings auf breiter Front rückfällig geworden. Geistesgestörte Straftäter müssen gar nicht mehr aus dem Maßregelvollzug ausbrechen, sie fahren in manchen Fällen gar nicht erst ein – weil Platzmangel im Psycho-Knast herrscht. Das meldet die „Berliner Zeitung“ hinter der Bezahlschranke. [2]

Dem Bericht zufolge soll es sogar bereits zu „Entlassungen aus Platzmangel und Gewalt gegen Personal“ gekommen sein. Ursache solcher Verhältnisse ist die Kombination zweier Entwicklungen, die sich wechselseitig hochschaukeln und in die Katastrophe führen: Die Kriminellen mit psychischen Auffälligkeiten werden immer mehr, und die Wärter im Maßregelvollzug werden – jedenfalls in Berlin – immer weniger.

Ende 2023 waren von 610 Planstellen in den Berliner Anstalten nur 514 besetzt. Dabei sind die Einrichtungen permanent überbelegt. Und genau jetzt ist der Moment erreicht, in dem nicht mehr alle Verurteilten dort Platz finden.

Der Personalmangel beim Berliner Strafvollzug stärkt nicht nur, aber auch die Clan-Kriminalität in der deutschen Hauptstadt. Erst vor wenigen Wochen hat der Remmo-Clan noch versucht, einen Sippenangehörigen aus der Psycho-Haft zu befreien [3]. Solche Aktionen könnten für die Remmos bald unnötig werden, wenn ihre Verwandtschaft aus Kapazitätsgründen in die Freiheit entlassen wird.

Det is Berlin: Die Knäste sind übervoll, es passt niemand mehr hinein – und die Zahl der gefährlichen Verrückten, die frei herumlaufen, wird jeden Tag größer.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [4], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [5] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [6] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [7] per Streaming und stellt politische Aufkleber [8] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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Gerichtsbeschluss: Julian Reichelt darf Transe nicht als Mann bezeichnen

geschrieben von Manfred Rouhs am in Deutschland,Diversität,Genderismus,Meinungsfreiheit | 108 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit einem juristisch einmaligen, noch nicht rechtskräftigen Beschluss der Rome Medien GmbH des früheren „Bild“-Chefredakteurs Julian Reichelt untersagt, auf dem Blog „Pleiteticker.de“ eine Trans-Frau als Mann zu bezeichnen. Das berichtet der Rechtsanwalt der Betroffenen auf seiner Internetseite.

„Niemand muss hinnehmen, bewusst dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden“, triumphiert der in erster Instanz im Einstweiligen Verfügungsverfahren obsiegende Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge auf seiner Internetseite [9]. Er ist mit dem Beschluss selbstverständlich hochzufrieden:

„Das Landgericht hat hier im Einzelfall entschieden, dennoch hat die Entscheidung eine Signalwirkung. Verschiedene Studien belegen die negativen Auswirkungen von Misgendern auf Betroffene. Hierauf haben wir im Verfahren hingewiesen. Misgendern ist ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und kann rechtliche Konsequenzen haben.“

Tatsächlich gibt es immer wieder Fälle, in denen Männer und Frauen einen Anlass sehen, andere Männer und Frauen scharf anzugehen, die mit dem einen Geschlecht zur Welt gekommen sind und sich dann entschieden haben, doch lieber dem anderen Geschlecht angehören zu wollen. Ein ebenso aktueller wie spektakulärer Fall ist der von Valentina Petrillo, die als Mann zur Welt kam, nunmehr als Frau angesprochen werden möchte und in Italien eine erfolgreiche Läuferin ist.

Ob 200 Meter oder 400 Meter – Valentina Petrillo läuft den Mädels souverän davon. Und weil sie als Frau anerkannt und unangreifbar ist, wird jeder ihrer Siege auch ganz offiziell preisgekrönt. Mittlerweile war sie schon acht Mal bei einschlägigen Wettbewerben erfolgreich. Sehr zum Leidwesen ihrer Konkurrentinnen.

Das führt zu bösen „Misgender“-Angriffen. So zitiert Reichelts ehemaliger Arbeitgeber, die „Bild“-Zeitung, [10] einen Kritiker der Valentina Petrillo mit der Äußerung:

„Biologisch ist sie ein Mann mit allen biologischen Vorteilen was Kraft und Schnelligkeit angeht. Daher muss sie gegen Männer antreten. Punkt.“

Wie lange wird man so etwas in Deutschland wohl noch sagen dürfen?


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [4], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [5] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [6] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [7] per Streaming und stellt politische Aufkleber [8] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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Hans-Georg Maaßen: Die Treibjagd ist eröffnet

geschrieben von Manfred Rouhs am in Deutschland,Grundgesetz,Meinungsfreiheit,Politik,Video | 118 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Das Präsidium der CDU hat dem frischgewählten Vorsitzenden der Werteunion, Hans-Georg Maaßen, in Wildwest-Manier ein Ultimatum gestellt. Showdown ist am Sonntag um 12:00 Uhr Mittags. Verlässt Maaßen bis dahin nicht selbst die CDU, wird gegen ihn ein Ausschlussverfahren eingeleitet.

Aktueller Anlass der Ausschluss-Forderungen sind öffentliche Äußerungen des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, nach denen die Stoßrichtung der „treibenden Kräfte im politischen-medialen Raum“ ein „eliminatorischer Rassismus gegen Weiße“ sei.

Manche politischen Beobachter meinen aber, Rassismus könne sich nur gegen dunkelhäutige Menschen oder gegen Asiaten richten und ginge stets von europäischstämmigen Personen aus. Folgerichtig könnte es einen „eliminatorischen Rassismus gegen Weiße“ nicht geben. Und wer etwas anprangert, das es nicht gibt, hat im politischen Diskurs der billig und gerecht denkenden und fühlenden Gut- und Bessermenschen nichts verloren.

So einfach ist das.

Der Konflikt der Mehrheitsströmung in der politischen Klasse der Bundesrepublik Deutschland mit Hans-Georg Maaßen begann im Spätsommer 2018, als sich der promovierte Jurist weigerte, der Behauptung zuzustimmen, in Chemnitz hätte im Rahmen einer großen öffentlichen Demonstration ein rechtsradikaler Krawallpöbel Jagd auf Ausländer und Linke gemacht. Politik und Medien hatten sich damals aber, als sich Maaßen so äußerte, bereits auf eben diese Version der Ereignisse festgelegt. Der „Verfassungsschutz-Präsident dagegen legte sich quer und widersprach:

„Es gab keine Hetzjagd in Chemnitz. Wer das Gegenteil behauptet, sagt die Unwahrheit.“

Schon der damalige öffentliche Schlagabtausch sagt über alle Beteiligten etwas aus: Über Politik und Medien, die sich ihre Realität so zurechtbiegen, wie sie benötigt wird. Über Maaßen, der da nicht mitspielt. Und über die derzeit etablierten politischen Institutionen, in denen an Spitzenbeamte und offenbar erst recht an Politiker mit großer Selbstverständlichkeit die Anforderung herangetragen wird, nicht abseits zu stehen, wenn bestimmte Teile der Bevölkerung beschimpft werden und wenn es gilt, dabei eine fünf auch mal gerade sein zu lassen.

Das Beste wäre, Hans-Georg Maaßen ginge zusammen mit Sahra Wagenknecht zur AfD. Das würde schlagartig Stimmung in den müden Politikbetrieb bringen und die Partei in Richtung 30-Prozent-Hürde katapultieren.


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Reichsbürgerrazzia: Medienspektakel war rechtswidrig

geschrieben von Manfred Rouhs am in AfD,Bürgerkrieg,Diktatur,Grundgesetz,Justiz,Meinungsfreiheit | 66 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Als am frühen Morgen des 7. Dezember 2022 bundesweit rund 3000 Polizisten ausrückten, um bei mutmaßlichen „Reichsbürgern“ und anderen vermeintlichen Verschwörern, die einen Umsturz geplant haben sollen, Durchsuchungs- und Haftbefehle zu vollstrecken, waren vorab offenbar ausgesuchte, linientreue Journalisten über die staatlichen Maßnahmen informiert worden. Die öffentliche Aufmerksamkeit war maximal, und es mangelte nicht an frischem Bild- und Video-Material.

Die Angeschuldigten wurden dabei der Medienmeute regelrecht vorgeführt. Ihre Bilder bei den Festnahmen gingen um die Welt.

Die Einbeziehung der Medien in diese staatlichen Aktivitäten legt den Verdacht einer politisch motivierten Inszenierung nahe. Die damit einhergehenden öffentlichen Effekte waren offenbar wichtiger als die Verfolgungsmaßnahmen selbst. Dafür, dass in der Öffentlichkeit „etwas hängen bleibt“ insbesondere von der Annahme, die AfD habe irgendetwas mit gewaltsamen Putschplänen zu tun, ist bereits jetzt umfassend gesorgt – unabhängig von der Frage, wie die verschiedenen Strafverfahren weitergehen werden.

Der Kölner Medienrechtler und Rechtsanwalt Dr. Christian Conrad geht in einer durchaus lesenswerten Veröffentlichung bei der „Legal Tribune Online“ [11] der Frage nach, ob es sich hierbei um ein „rechtswidriges Medienspektakel“ handelt. Dabei setzt er sich nicht nur mit der „Verletzung von Dienstgeheimnissen“ und möglichen Verstößen gegen Verschwiegenheitspflichten auseinander, sondern auch mit den „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)“, die auf dem § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes basieren. Darin heißt es:

„Der Staatsanwalt vermeidet alles, was zu einer nicht durch den Zweck des Ermittlungsverfahrens bedingten Bloßstellung des Beschuldigten führen kann.“

Legt man diesen Maßstab auf die omnipräsenten Bilder der Maßnahmen vom 7. Dezember 2022 an, dann fällt es schwer, eine gewisse Schieflage zu übersehen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist laut Grundgesetz ein demokratischer Rechtsstaat. Grundlage jeder Rechtstaatlichkeit ist die Gewaltenteilung, insbesondere die Trennung von Judikative (Justiz) und Legislative (Politik). Zu den Aufgaben der Verantwortlichen im Justizbetrieb gehört es, alles zu vermeiden, was eventuell geeignet sein könnte, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erzeugen, die Judikative sei eine Propagandaabteilung des Politikbetriebs.

Eben dies ist im Zusammenhang mit den staatlichen Maßnahmen vom 7. Dezember 2022 ganz offensichtlich nicht gelungen. Das könnte den Verantwortlichen früher oder später auf die Füße fallen.


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Fusionsenergie: Zeitenwende in der Energiepolitik

geschrieben von Manfred Rouhs am in Energie,Grüne,Gutmenschen,Klimaschwindel,Wirtschaft,Wissenschaft | 86 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Die Energiedebatten unserer Zeit werden bald Geschichte sein. Ein wichtiges Datum auf dem Weg in eine neue wirtschaftliche Perspektive für die Menschheit ist der 13. Dezember 2022: An diesem Tag hat die US-Administration offiziell bestätigt, dass es im militärischen Forschungsreaktor des Lawrence Livermore National Laboratory (LLNL) in Kalifornien gelungen ist, bei einer Fusion von Wasserstoff-Atomen zu Helium deutlich mehr Energie aus einem Fusionsreaktor zu beziehen als in das System eingeführt wurde. Noch geht es auf experimenteller Ebene nur um eine Ausbeute 3,15 Megajoule gegenüber 2,05 Megajoule, die für deren Ertrag investiert werden mussten. In absehbarer Zeit aber wird es um eine grundlegende Veränderung bei der Energiegewinnung gehen.

Fusionskraftwerke werden elektrischen Strom für weniger als einen Cent pro Kilowattstunde herstellen können. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieser Energiewende werden zwar in Deutschland durch Steuern und andere Abgaben ausgebremst, aber Deutschland ist nicht allein auf der Welt: Die USA und China werden eine neue Energiewirklichkeit schaffen, deren Sog sich niemand entziehen kann.

Kernfusion ist sicher und qualmt nicht. Sie bringt keinerlei CO2-Emmissionen mit sich und wird alle anderen Formen der Energiegewinnung durch ihren Preisvorteil verdrängen. Im Laufe des 21. Jahrhunderts wird es durch die weltweite Errichtung von Fusionskraftwerken schlicht unrentabel werden, Kohle, Öl und Gas zu verbrennen.

Damit wird sich jede Debatte um einen eventuell menschengemachten Klimawandel erledigen, und allen prinzipiellen Gegnern der Anwendung moderner Technologien wird der Wind aus den Segeln genommen werden.

Bis es soweit ist, können die Klimakleber nochmal richtig aufdrehen, aber seit dem 13. Dezember 2022 ist klar: Jede andere Form der Energiegewinnung vor der Fusionsenergie ist eine Brückentechnologie, deren Zeit abläuft.

Noch verbraucht die Menschheit jährlich weniger als 30 Billionen Kilowattstunden Strom. Fusionskraftwerke werden, wenn sie erst flächendeckend bestehen, ohne weiteres die hunderttausendfache Kapazität bereitstellen können.

Mit umfassend verfügbarem, extrem billigen Strom können wir alles tun, was wir wollen: Fahren, schwimmen, tauchen, fliegen, heizen, kühlen. Wir können Wüsten begrünen und Städte unter Wasser errichten. Es wird eine Welt vor und eine Welt ab der Erschließung der Fusionsenergie geben. Der Umfang der Veränderungen wird mit demjenigen der Erfindung von Buchdruck und Dampfmaschine vergleichbar sein. Mindestens!

Private US-Geldgeber, von denen viele nicht wissen, wohin mit ihren Liquiditätsüberschüssen, haben gewaltige Investitionen angekündigt. „Das weltweite Marktpotenzial der Fusionstechnologie schätzen Analysten auf 40 Billionen US-Dollar“, schreibt am 14. Dezember 2022 das „Handelsblatt“ [12].

Mit hunderttausend Mal mehr elektrischem Strom werden wir Häuser aus Stahl, Glas, Marmor und Granit errichten statt aus Beton. Aus Kohle und Öl können wir moderne Kunststoffe für die Produktion von Autos, Schiffen, Quadrocopter und vieles mehr machen, statt sie zu verbrennen.

Das wird kein Ende aller politischen Debatten bedeuten, eher im Gegenteil, aber eine energiefokussierte Klimadiskussion, wie sie heute noch besteht, wird es in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts nicht mehr geben.


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Essen: Nigerianer schlagen und würgen Lokführer bewußtlos

geschrieben von Manfred Rouhs am in Asylirrsinn,Bunte Republik,Bürgerkrieg,Migrantengewalt,Migration,Multikulti | 57 Kommentare
In Essen - also mitten in Europa - haben zwei Nigerianer einen S-Bahn-Führer geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Streitursache war ein "Kommunikationsproblem" (Symbolbild).

Von MANFRED ROUHS | Von der SPD-Bundestagsabgeordneten Aydan Özoguz (55) stammt eine vorausschauende Erkenntnis, die sich jetzt in einer Essener S-Bahn wieder einmal bewahrheitet hat. Sie lautet:

„Unsere Gesellschaft wird weiter vielfältiger werden, das wird auch anstrengend, mitunter schmerzhaft sein. Unser Zusammenleben muss täglich neu ausgehandelt werden.“ (SPD-Strategiepapier vom 19.05.2015)

Oh, wie recht sie doch hat!

In den Niederungen des multi-kulturellen Alltags lassen sich Kommunikationsprobleme beispielsweise dort nicht immer vermeiden, wo den Angestellten des deutschen öffentlichen Personen-Nahverkehrs das nötige Fingerspitzengefühl fehlt, wenn es darum geht, Menschen aus fremden, technikfernen Kulturkreisen die Funktion einer Lichtschranke zu erklären.

Vor diesem Problem stand am späten Abend des 10. Dezember 2022 der Fahrzeugführer einer S-Bahn in Essen. Seine Bahn konnte nach einem Halt nicht weiterfahren, weil ein Fahrgast aus Nigeria in der Lichtschranke der Eingangstür stand und nicht begriff, dass die Weiterfahrt so lange technisch nicht möglich war, wie er nicht bereit war, aus eben dieser Lichtschranke heraus zu treten.

Da machte der Fahrzeugführer einen Fehler: Er verließ seinen gesicherten, abgeschlossenen Führerstand, sprach den Nigerianer an und forderte ihn auf, aus der Lichtschranke herauszutreten. Der Nigerianer war in Begleitung eines Landsmanns unterwegs. Statt sich die Funktionsweise der Lichtschranke erklären zu lassen, glaubten die beiden 36 und 37 Jahre alten Männer offenbar an eine böse Absicht des S-Bahners, prügelten auf ihn ein und würgten ihn bis zur Bewusstlosigkeit.

Das war, wie die Abgeordnete Özoguz sehr richtig prognostiziert hat, zweifellos anstrengend für alle Beteiligten, und für den S-Bahn-Führer gewiss auch schmerzhaft. Immerhin gelang es der Polizei, beide Täter festzunehmen, nachdem Mitreisende mutig und möglicherweise auch wütend genug waren, um den 36-Jährigen bis zum Eintreffen der Sicherheitskräfte festzuhalten.

Eine Überwachungskamera soll den Vorfall aufgezeichnet haben. Das berichtet die „Bild“-Zeitung. [13] Aus den Aufnahmen lässt sich bestimmt ein reichweitenstarkes Video für YouTube und für TikTok machen …


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Linken-Abgeordnete: „Die Razzia wirkt wie eine PR-Aktion“

geschrieben von Manfred Rouhs am in AfD,Bürgerkrieg,Deutschland,Diktatur,Grundgesetz,Verfassungsschutz | 95 Kommentare
Stirnrunzeln stellt sich auch dort ein, wo Politik, Justiz und Massenmedien eher Applaus erwartet hätten. Beispielsweise bei Martina Renner (l.), der Sprecherin für Antifaschistische Politik der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag. n-tv zitiert sie mit der Äußerung: „Die Razzia wirkt wie eine PR-Aktion“.

Von MANFRED ROUHS | Der bundesweite Einsatz von rund 3000 Beamten gegen einen angeblich von sogenannten Reichsbürgern geplanten Umsturz war der größte seiner Art seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Nun hagelt es Festnahmen, was wohl auch kaum anders vorstellbar wäre, denn der betriebene Aufwand muss gerechtfertigt werden. Die Inszenierung pfeift dabei so laut aus allen Ritzen, dass schon jetzt kritische Stimmen laut werden, lange bevor das Schauspiel als durchschaut und aufgeklärt gelten kann.

Dem bekannten Publizisten Jan Fleischhauer ist die Sache offenbar nicht geheuer. Er twittert: [14] „Das ist sicherlich das erste Antiterrorverfahren, bei dem man jeder Redaktion in Deutschland, die eine Kamera tragen kann, die Liste der Beschuldigten hat zukommen lassen, damit sie rechtzeitig vor Ort ist, um, ganz konspirativ, die Festnahme zu dokumentieren.“

Einer seiner Kommentatoren fragt spitz: „Werden die ganzen Redaktionen ab jetzt auch eingeladen, wenn man irgendwelche Clans hochnimmt oder ist das dann doch zu gefährlich?“. Woraufhin Erika Steinbach bemerkt: „Clans nimmt man doch nicht hoch – wäre zu gefährlich.“

Stirnrunzeln stellt sich offenbar zum Teil aber auch dort ein, wo Politik, Justiz und Massenmedien eher Applaus erwartet hätten. Beispielsweise bei Martina Renner, der Sprecherin für Antifaschistische Politik der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag. n-tv zitiert sie mit der Äußerung: [15] „Die Razzia wirkt wie eine PR-Aktion“.

Die Durchsuchungen und Festnahmen seien nicht wirklich geheim gewesen, behauptet die Bundestagsabgeordnete den Angaben zufolge: „Ich selbst wusste seit Mitte letzter Woche bereits davon und weiß außerdem von mehreren Medien, die schon seit zwei Wochen Kenntnis hatten. Es waren die Namen der Beschuldigten bekannt, ihre Adresse und der geplante Zeitpunkt des Zugriffs.“

Waffen wurden bei der großangelegten Aktion kaum gefunden. Von den Tatverdächtigen sah offenbar niemand eine Veranlassung, sich vor der Polizei zu verstecken: Die vermeintlichen Umstürzler stehen im Telefonbuch und wohnen reihum dort, wo sie gemeldet sind. Konspirativ geht anders. Die Unterschiede zur RAF in den 1970er Jahren sind schwer zu übersehen.

Wer politisch einigermaßen durchblickt, kann nicht übersehen, dass bei diesem Unternehmen irgendetwas nicht stimmt. Bei Otto Normalverbraucher dagegen bleibt der Eindruck hängen, die AfD habe irgendetwas mit Terrorismus und Umsturzplänen zu tun. Und das dürfte wohl auch genauso beabsichtigt sein.


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Deutschland absurd: Umsturzpläne mit AfD-Beteiligung?

geschrieben von Manfred Rouhs am in AfD,Deutschland,Diktatur,Grundgesetz | 280 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Seit der bundesrepublikanischen Staatsgründung im Jahr 1949 wird in Deutschland das Aufkommen politischer Opposition mit Geheimdienstmethoden verhindert. Sobald sich Menschen in einem Raum oder auf der Straße versammeln, um eine Alternative zu den herrschenden politischen Kräften herauszubilden, gesellen sich bezahlte Agenten zu ihnen, deren Aufgabe darin besteht, das Unternehmen in Misskredit zu bringen oder sogar verbotsreif zu machen.

Das ist bei der AfD nicht anders als zuvor bei den Republikanern und der NPD. Auf politische Inhalte kommt es dabei nicht an. Falls die nicht passend verfassungsfeindlich sind, werden sie passend gemacht.

Im Mittelpunkt der aktuellen Verschwörung stehen Heinrich XIII Prinz Reuss zu Köstritz, der Eigentümer des Jagdschlosses Waidmannsheil bei Bad Lobenstein in Thüringen ist, und die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Richterin am Landgericht Berlin Birgit Malsack-Winkemann. Die beiden seien führende Köpfe eines deutschlandweiten Netzwerkes, das einen bewaffneten Umsturz geplant habe, meint die zuständige Staatsanwaltschaft. Die „Bild“-Zeitung bilanziert am 7. Dezember 2022 [16] den großen Schlag der wackeren Staatsorgane gegen die rechte Bedrohung:

„Seit den frühen Morgenstunden gehen Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) und Spezialeinheiten wie die GSG 9 und mehrere SEK bundesweit gegen die sogenannte Reichsbürger-Szene vor. Unter dem Decknamen Soko ‚Schatten‘ durchsuchen rund 3000 Einsatzkräfte 137 Objekte von 52 Beschuldigten. Es soll 25 Festnahmen gegeben haben.“

Zu den Festgenommenen gehören mehrere AfD-Mitglieder. Falls die Geheimdienste gute Arbeit geleistet haben und das ganze Terrorkonstrukt nicht zeitnah als absurd entlarvt wird und in sich zusammenbricht, dürfte jetzt der Aufnahme der AfD in die „Verfassungsschutzberichte“ des Bundes und der Länder nichts mehr im Wege stehen. Da helfen auch die angekündigten Parteiausschlussverfahren nichts, denn die kommen zu spät und können als taktisches Manöver abgetan werden.

Im digitalen Zeitalter ist die bloße Planung eines bewaffneten Umsturzes leicht und ohne Verletzungsrisiken inszenierbar. Im Schloss des Prinzen werden gewiss ein paar alte Jagdflinten herumstehen, das sollte für den Nachweis der Bewaffnung ausreichen. Alles weitere wird in geschlossenen Chatgruppen erledigt. Etwas Schwadronieren hier, ein paar Kraftworte und Verwünschungen dort – schon steht der Umsturzplan, so absurd er auch sein mag. Für Durchsuchungen, Festnahmen und gewiss auch einige Verurteilungen reicht es allemal.

Bemerkenswert ist, wie dick im Falle der AfD jetzt aufgetragen wird.

Bei der NPD hatte sich der „Verfassungsschutz“ noch mit Verbalradikalismen begnügt, die von führenden Parteifunktionären, die V-Leute der Behörde waren, auf geduldiges Papier aufgeschrieben wurden. Die letzte politische Partei, der in Deutschland Umsturzpläne nachgewiesen werden konnten, war die Sozialistische Reichspartei (SRP), die vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes 1952 verboten wurde. Ihr Vorsitzender Dr. Fritz Dorls [17] war V-Mann des „Verfassungsschutzes“. Um ein reibungsloses Verbotsverfahren sicherzustellen, beauftragte Dorls einen Geheimdienstkollegen mit der rechtlichen Vertretung der Partei vor dem Bundesverfassungsgericht: Der V-Mann und Rechtsanwalt Dr. Rudolf Aschenauer [18] machte Nägel mit Köpfen und ließ die Justizposse glatt durchlaufen.

Mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hatte offenbar damals wie heute keiner der verantwortlichen Akteure irgendetwas im Sinn.

Wer die politische Klasse durch die erfolgreiche Teilnahme an Wahlen herausfordert, wird als Verfassungsfeind abgestempelt und ins Visier der Geheimdienste genommen. Dabei kann es offenbar, wie wir in diesen Tagen erleben, durchaus auch brachial zugehen.

Die aktuellen Ereignisse belegen, dass sich Deutschland seit der geheimdienstlichen SRP-Verbotsinszenierung von 1952 in Sachen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht von der Stelle bewegt hat. Die Verwirklichung von Demokratie bleibt damit in Deutschland eine revolutionäre Herausforderung: Ein Akt des Widerstands, der nicht mit, sondern nur gegen den etablierten Politikbetrieb möglich ist.


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Ulm: Messermann ermordet 14-Jährige

geschrieben von Manfred Rouhs am in Bunte Republik,Bürgerkrieg,Einzelfall™,Migrantengewalt,Migration,Mord,Multikulti | 375 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Am frühen Morgen des 5. Dezember 2022, gegen 7:30 Uhr, stach ein „Mann“ in dem kleinen Ort Illerkirchberg südlich von Ulm mit einem Messer auf zwei Schulmädchen ein, die eine 14, die andere 13 Jahre jung. Der beschauliche kleine Ort ist im Schock erstarrt. Polizei und Notarzt waren sofort zur Stelle. Während die 13-Jährige schwer verletzt überlebte, starb die 14-Jährige im Laufe des Tages im Krankenhaus.

Die Mädchen waren auf dem Weg zum Bus, der sie zu ihrer Schule in der Nachbargemeinde fahren sollte. In der Nähe des Tatortes befindet sich ein Asylbewerberheim. Die Polizei macht zwar keine Angaben zum Hintergrund des Messerstechers, teilt aber mit, den mutmaßlichen Täter und zwei weitere Personen in dem Heim festgenommen zu haben. Das berichtet die „Bild“-Zeitung. [19]

Die entsetzliche Tat bestätigt wieder einmal zweierlei: Die deutsche Bevölkerung zahlt einen hohen Preis für die multi-kulturellen Ambitionen der politischen Klasse. Und die Massenmedien täuschen die Öffentlichkeit größtenteils durch Totschweigen über die Kosten des Multi-Kulturalismus hinweg.

Morde wie dieser werden regelmäßig in den überregionalen Hauptnachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Medien nicht thematisiert. Die überlebenden Opfer und ihre Familienangehörigen werden allein gelassen. Stattdessen werden Jahrestage ausländerfeindlicher Anschläge begangen und Stolpersteine zur Erinnerung an eine tatsächliche oder vermeintliche deutsche Schuld von vorgestern verlegt und gefeiert.

Otto Normalverbraucher lebt dadurch in einer Scheinwelt, die ihre Legitimation aus Selbstanklagen und einem permissiven Geschichtsbild bezieht. Der aktuelle Niedergang Deutschlands auf allen Ebenen ist die logische Folge eines solchen negativen Selbstverständnisses.


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Gesinnungsjustiz: Jens Maier kehrt nicht ins Richteramt zurück

geschrieben von Manfred Rouhs am in AfD,Justiz,Lückenpresse,Meinungsfreiheit | 46 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Das zuständige Dienstgericht am Landgericht Leipzig verwehrt dem ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier die Rückkehr ins Richteramt. Es sei „zwingend geboten“, ihn in den Ruhestand zu versetzen, heißt es in dem Urteil (Az. 66 DG 2/22). Die grüne sächsische Justizministerin triumphiert: „Die Entscheidung ist bundesweit richtungsweisend. Es ist klar, Verfassungsfeinde dürfen in diesem Land kein Recht sprechen.“

Dabei hat Maier im Richteramt nichts falsch gemacht, was angesichts gelegentlicher Fehlurteile der deutschen Justiz durchaus nicht jeder deutsche Richter von sich behaupten kann – auch mancher nicht, der noch amtiert. Seiner Karriere im Staatsdienst ist vielmehr allein seine politische Gesinnung und deren massenmediale Interpretation zum Verhängnis geworden. Und das kann nicht unproblematisch sein in einem Land, dessen Grundgesetz die Meinungsfreiheit garantiert und dessen staatliches Konzept gerade nicht dasjenige eines politisch festgelegten Gesinnungsregimes ist, wie es beispielsweise die DDR war.

Glaubt man der „Legal Tribune Online“, für die deren durchaus fachkundiger stellvertretender Chefredakteur Dr. Markus Sehl von der Verhandlung berichtet [20], war für das Urteil ein unter dem Namen Jens Maier veröffentlichter Tweet bei Twitter vom März 2019 nicht ganz unbedeutend, in dem es hieß: „Wenn Angeklagte ‚AfD-Richter‘ fürchten, haben wir alles richtig gemacht.“ Denn dadurch würde deutlich werden, dass „AfD-Richter“ auch im Richteramt ein bestimmtes politisches Programm verfolgen würden. Dies sei für Menschen, die rechtlichen Schutz suchen und sich ihren Richter nicht aussuchen können, „unzumutbar“.

Warum Missetäter Grund haben, „AfD-Richter“ zu fürchten, sollte eigentlich jedem klar sein: Weil die AfD den Anspruch erhebt, für Recht und Ordnung einzutreten. Recht und Ordnung können im Richteramt nicht fehl am Platze sein, im Gegenteil: Genau da gehören sie hin!

Ein Kommentator der „Legal Tribune Online“ [21] fasst die Gründe, aus denen Maier nicht mehr für das Richteramt in Frage kommen soll, in die bemerkenswerten Worte: „Der böse Schein genügt. So ein Mann darf nicht als Richter arbeiten.“

Nun, da ist zweifellos etwas dran: Die Massenmedien haben den „bösen Schein“ erzeugt, Maier sei ein rechtsextremes Monster. Wer sich diesem Richter in einem Prozess ausgeliefert sieht und nicht das gewünschte Urteil bekommt, wird möglicherweise dazu neigen, sein Unglück auf die politische Gesinnung des Richters zurückzuführen. Recht oder Unrecht werden zur Nebensache.

So schafft die Treibjagd der Massenmedien Fakten, denen sich offenbar auch der Justizbetrieb nicht entziehen will. Aus ähnlichen Gründen kann Jörg Kachelmann nicht als Wetterfrosch zur ARD zurückkehren. Wer dessen Gesicht auf der Mattscheibe sieht, denkt nicht mehr an Regen, Frost oder Sonnenschein – sondern an eine ihm angedichtete Vergewaltigung, die es nachweislich nicht gegeben hat.

Rufmord nennt man so etwas. Und wir werden wohl einsehen müssen: Wessen Ruf gemeuchelt wurde, der kann in Deutschland weder das Wetter vorhersagen, noch ein Richteramt ausüben. Oder?


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Deutschland wird Serienvergewaltiger Uzman A. nicht los

geschrieben von Manfred Rouhs am in Asylirrsinn,Bunte Republik,Deutschland,Einzelfall™,Frauen,Justiz,Migrantengewalt,Migration,Multikulti | 55 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Während der Berliner Politikbetrieb Möglichkeiten auslotet, durch erleichterte Einbürgerungen Anreize für weitere Zuwanderungswellen zu schaffen, tut sich der deutsche Justizbetrieb weiterhin schwer im Umgang mit solchen Zuwanderern, die schon da sind und die sich bei uns besonders skrupellos aufführen. Dazu gehört der 36-jährige Uzman A., der nicht abgeschoben werden kann, weil er sich weigert, Angaben über seine Nationalität zu machen.

Uzman A. ist ein unangenehmer Zeitgenosse. Im Jahr 2007 soll er aus Pakistan über Indien ins nordrhein-westfälische Morsbach geflüchtet sein. Dort stellte er einen Asylantrag, der aber wegen widersprüchlicher Angaben zu seiner Herkunft abgelehnt wurde. Ausgewiesen wurde er nicht, weil seine Staatsbürgerschaft unbekannt ist – zur Auswahl stehen sowohl Pakistan als auch Indien. Mit den Botschaften beider Länder konnte in den immerhin 15 Jahren, die sich deutsche Behörden mit Uzman A. befassen, offenbar keine Klärung herbeigeführt werden.

Im Jahr 2009 soll A. nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung [22] in Bonn wahllos bei einer Studentin geklingelt, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Das Blatt zitiert ihn mit der Äußerung: „Ich wollte einer Frau wehtun, die ein liederliches Leben führt.“

Das klingt eher nach Pakistan als nach Indien, eher nach Islam als nach Hinduismus.

Uzman A. soll danach in Dessau untergetaucht sein und dort einer Frau 1.000 Euro geraubt haben. Dem folgte im Jahr 2013 eine Verurteilung durch das Landgericht Bonn wegen beider Taten zu neun Jahren und zehn Monaten Haft, die er bis zu seiner Freilassung größtenteils abgesessen hat.

Im März 2022 wird er in Bonn von der Polizei laufen gelassen, nachdem er einen Zigarettenautomaten geknackt hatte. Sofort danach wiederholte er, was er im Jahr 2009 schon einmal getan hat: Er klingelte bei einer Studentin, die er diesmal gleich mehrfach vergewaltigt.

Jetzt macht zwar das zuständige Strafgericht Nägel mit Köpfen und verurteilt den Wiederholungstäter zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Was aber nur zur Folge hat, dass er dem deutschen Steuerzahler für unbestimmte Zeit auf der Tasche liegt.

Denn die Behörden wissen ja immer noch nicht, ob Uzman A. Inder oder Pakistaner ist. Was seine Abschiebung auch nach drei Verbrechen an Frauen nach wie vor ausschließt.

Vorgänge dieser Art sind in klassischen Einwanderungsländern wie den USA oder Australien unbekannt. Dort lässt man Menschen, die nicht wissen, woher sie kommen, gar nicht erst einreisen. Und zumindest die US-Dienste müssen bei der Befragung verdächtiger Personen irgendetwas anders machen als die deutsche Polizei: Fälle, in denen Ausländern in US-Haft nicht wieder eingefallen wäre, aus welchem Land sie stammen, sind bislang nicht bekannt geworden.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [4], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [5] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [6] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [7] per Streaming und stellt politische Aufkleber [8] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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