Das Amtsgericht Rheine hat heute den 21-jährigen Ahmad Sherzai wegen Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall gemäß § 218 StGB zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Kammer übertraf damit die Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre und sechs Monate Haft beantragt hatte. Sherzai hatte seiner damaligen Freundin nach Überzeugung des Gerichts wuchtig in den Bauch geboxt, weil ihm die Behandlung durch einen männlichen Frauenarzt missfallen habe. Das ungeborene Kind der im siebten Monat Schwangeren erlitt hierdurch massive Hirnblutungen und starb zwei Tage nach einer Notgeburt.

Die „Rheinische Post“ schreibt:

Tödlicher Streit um Frauenarzt-Besuch: Weil er das Baby seiner Freundin im Mutterleib totgeboxt haben soll, muss ein 21-Jähriger aus dem Münsterland für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Das Amtsgericht Rheine verurteilte den jungen Mann am Mittwoch wegen illegaler Abtreibung. Er hatte demnach der Partnerin bei einem Streit im vergangenen März vorsätzlich einen heftigen Faustschlag in den Bauch versetzt. Die 19-Jährige war im siebten Monat. Das Baby starb zwei Tage nach einem Not-Kaiserschnitt.

Auslöser des Streits war ein Frauenarzt-Besuch. Die Schwangere hatte sich am Tag der Tat gynäkologisch untersuchen lassen – erstmals von einem Mann. „Das hat ihnen nicht gepasst“, sagte der Richter beim Urteil zum Angeklagten. Der Deutsche mit afghanischen Wurzeln hatte der Freundin heftige Vorwürfe gemacht. Später kam es zum Übergriff. Über die Tat sagte der Richter: „Dafür gab es keinen Grund und gibt es keine Rechtfertigung. Das Kind war lebensfähig. Nach allem, was wir gehört haben, wäre es gesund zur Welt gekommen.“

Die 19 Jahre alte Freundin stammt aus einer deutschen, katholischen Familie. Sie war immer bei einer Frau in Behandlung gewesen. Sie habe erst im Behandlungszimmer erfahren, dass dieses Mal ein Mann den Ultraschall bediene – und habe eingewilligt. Sie war im siebten Monat. Als ihr Partner die Praxis betreten und das gesehen habe, sei er zunächst schweigsam, später wütend gewesen. „Er war sauer, dass ein Arzt mich untersucht hat. Es war nicht das erste Mal, dass er eifersüchtig war.“

Am späten Abend habe er sie besucht. Man habe gestritten. „Ich sagte: Ich will nicht mehr mit Dir zusammen sein. Da ist er ausgerastet.“ Er habe er mit der Faust in ihren Bauch geschlagen. „Er sagte: „Du wirst mein Kind nicht lebend auf die Welt bringen““, schilderte die zierliche Frau und weinte.

Ein Gerichtsmediziner, der das tote Kind untersucht hat, sagte aus: „Solche Verletzungen sehen wir in der Gerichtsmedizin in der Regel nach schweren Verkehrsunfällen, an denen Schwangere beteiligt waren.“

Wenn man bedenkt, dass behinderte Ungeborene in der BRD bis direkt vor der Geburt mit einer Giftspritze getötet werden dürfen, ein für den Lebensschutz vorbildliches Urteil. PI-Leser Mike P. aus Rheine hat sich die Verhandlung für uns angesehen:

Leider habe ich heute morgen erst gegen 9 Uhr online gelesen, dass der Prozess gegen den Angeklagten Sherzai wegen Schwangerschaftsabbruch stattfinden würde. Gegen 10:50 Uhr war ich dann vor Ort um mir dieses Verfahren anzusehen.

Ein Kamerateam vom WDR sowie einige lokale Reporter waren vor Ort um zu berichten. Besonders die Zeitungsreporter machten alle durchweg den Eindruck von Alt68er, von der Kleidung bis zum Verhalten, die gutmenschliche Berichtserstattung für die nächsten Tage ist also schon mal gegeben.

Im Verlaufe diverser Pausen konnte ich mit einigen Angehörigen des Opfers und mit dem Opfer selber sprechen. Das Opfer erzählte mir, dass es besonders von den WDR-Reportern mehrfach bedrängt wurde, ein Interview zu geben und sie ihnen immer wieder gesagt hatte, dass sie sich dazu nicht äußern möchte.

Aus den familiären Verhältnissen des Opfers wurde ich allerdings im ganzen Prozessverlauf nicht wirklich schlau. So waren ihre Angehörigen Deutsche, Deutsch-Türken oder Türken. Ein junges, deutsch-türkisches Mädchen erzählte mir, dass sie auch mal mit dem Angeklagten zusammen war und er auch damals schon durch unkontrollierte Gewaltausbrüche wegen seiner Eifersucht  aufgefallen ist. Außerdem wurde im Prozess verlesen, dass der Angeklagte aus einem sehr gläubigen Elternhaus stammt, seine Familie aus Afghanistan in den Kriegswirren nach Deutschland fliehen konnte und der Vater auch schon gewalttätig gewesen ist.

Weiter wurde berichtet, dass der Angeklagte kein Unbekannter sei. So wäre er zwischen 2007 und 2009 mehrmals wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein aufgefallen und hat seine Sozialstunden trotz mehrfacher Aufforderung nicht abgeleistet.

Die Staatsanwältin sah eine gewisse Reifeverzögerung für gegeben und forderte 2 Jahre und 6 Monate Jugendstrafe für den Angeklagten.

Und obwohl der Säugling nach der Notgeburt noch 2 Tage überlebt hatte, wurde nur wegen Schwangerschaftsabbruch und nicht wegen fahrlässiger oder absichtlicher Tötung verhandelt.

Der Verteidiger berief sich drauf, dass nicht 100% bewiesen werden konnte, das die massive, stumpfe Gewalteinwirkung auf den Bauch der Schwangeren wirklich für den Tod des Kindes verantwortlich wäre und verlangte den Freispruch.

Das wurde allerdings schon zuvor vom medizinischen Gutachter glaubhaft dargestellt. Demnach könnte nur ein schwerer Verkehrsunfall oder eben die massiven Schläge in den Bauch der Schwangeren solche letztendlich tödlichen Verletzungen für das Baby hervorrufen.

Nach einer kurzen Beratung verlas der Richter dann gegen 15:20Uhr das Urteil: 2 Jahre und 9 Monate.

Nach dem Prozess fragte ich den Verteidiger, ob er das Urteil anfechten würde. Er sagte mir, dass er erst mal die Akten und das Urteil überprüfen müsse um dann weitere Schritte zu planen.

Ob und wie diese Geschichte weitergeht, bleibt also abzuwarten….

Gegen Ahmad Sherzai wird übrigens inzwischen auch wegen räuberischer Erpressung ermittelt. Das mutmaßliche Opfer: Seine eigene Mutter.

PI-Beiträge zum Thema:

» Ungeborenes totgeboxt: Morgen Prozessbeginn
» Muslim verprügelt schwangere Ehefrau in Rheine

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85 KOMMENTARE

  1. Seit wann bestimmt ein Mann den Schwangerschaftsabbruch ?
    Da die Frau das nicht wollte ist es auch kein Schwangerschaftsabbruch sondern ein reines Tötungsdelikt.

    Und dafür gibt es nur etwas über 2 Jahre ?
    Da muss man schon Moslem sein, um solche Vorzüge genießen zu können .

    Das sind ja schon fast Scharia-Urteile.

  2. Und nach der Haft bittet direkt ausweisen, solche abscheulichen Typen brauchen wir nicht zur Bereicherung!

  3. Die Behandlung des Falles nach §218 scheint mir ein erhebliches Entgegenkommen gegenüber dem Angeklagten zu sein.

    Vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge wäre doch auch im Bereich des Möglichen gewesen.

  4. Ach Frau Böhmer,
    Ihnen muss doch schon ganz warm ums Herz beim Anblick dieser vielfältigen Kultur und Lebensfreude sein 🙂

  5. Die paar Monate, denn mehr werden es nicht sein, sitzt der auf der linken Arschbacke ab.

    Um mit Beifall als „Mann“ in seinen Kültürkreis zurückzukehren…

  6. Dieser Richter hatte endlich mal die nötige Courage!
    Hoffentlich wird er nicht wie Kirsten Heisig enden!

  7. Ich kann mich #1 nur anschließen: 2 Jahre und ein paar Monate für einen solchen bestialischen Mord an einem Baby?!
    Rechtssprechung muss doch auch Sühne sein! Immer häufiger widerspricht die Rechtsprechung dem Rechtempfinden der Menschen.

  8. Es ist immer wieder unverständlich, warum sich Frauen aus dem europäischen Kulturkreis mit diesen archaischen Männern einlassen, obwohl es genug Warnungen und ähnliche Fälle gibt.

  9. Und wieder ein Krimineller, der nicht ausgewiesen werden kann, weil der den deutschen Paß hat!

    Das ist langsam nicht mehr nachvollziehbar.
    Solchen Typen gehört der Paß weggenommen und nach Absitzen der Strafe abgeschoben in die Heimat, ohne Aussicht auf Wiederkehr!

  10. #1 Auf ein Wort (18. Jan 2012 21:51)

    Vor der Geburt gilt ein ein ungeborenes Kind in Deutschland rechtlich nicht als vollwertiger Mensch. Traurig aber wahr.

    #2 Multi_Kulti_Nein_Danke (18. Jan 2012 21:52)

    Dafür hätte er mindestens drei Jahre bekommen müssen.

  11. Die Religion wurde selbstverständlich gleich ausgeklammert.

    Zitat:

    Der junge Mann ohne Arbeit und Ausbildung hatte auf der Anklagebank die Vorwürfe zurückgewiesen. Seine Freundin habe ihn angegriffen, behauptete er. Er habe sie weggeschubst. „Ich kann nicht erklären, wie das passiert ist.“ Er betonte: „Ich bin überhaupt kein strenger Moslem. Ich esse auch Schweinefleisch.“ Die Staatsanwältin zeigte sich dagegen überzeugt, dass die Behandlung der Freundin durch einen Mann in seinen Augen „nicht mit seiner Mentalität, möglicherweise auch nicht mit seiner Religion vereinbar“ sei.
    Junge Frau stammt aus katholischer Familie
    Die 19 Jahre alte Freundin stammt aus einer deutschen, katholischen Familie.

    http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/rheine/Ungeborenes-totgeboxt-Vater-verurteilt;art994,1530264

  12. Danke an Mike P. aus Rheine und PI für diese sprichwörtlich zeitnahe Berichterstattung! Das ist mal wieder Qualitätsjournalismus höchster Güte! Und nebenbei was für ein Gegensatz zu Mely Kiyak, die jetzt von Nazi-Richtern schreiben würde!

  13. Gestern erhielt ein deutsches Paar in Brandenburg dafür lebenslänglich. Das Kind war gerade neugeboren. Die Unterschiede sind trotzdem frappierend.

    PI: Können Sie das mit einer Quelle belegen?

  14. 2 Jahre und 9 Monate für ein Kind. Das Menschenleben bei uns ist nicht mehr viel wert.

    Warum wird dieser Mann nicht ausgewiesen? Auf seine Bereicherung kann Deutschland verzichten.

  15. Weil er das Baby seiner Freundin im Mutterleib totgeboxt haben soll, …

    So formuliert ein Qualitätsjournalist, obwohl das Urteil eindeutig deswegen gefällt wurde, weil Ahmad das Baby totgeboxt hat!

  16. (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
    Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder

    2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.

    ————–

    Was wäre denn noch schwerer? War ihm der Zusammenhang zwischen Faustschlägen gegen ein Baby und dem Tod nicht klar? (Schwere Kindheit?)

  17. Die Aussage „haben soll“ bringt mich fürchterlich auf die Palme.

    Er IST verurteilt worden, also muss es „hat“ heissen.

    FRECHHEIT!!!

  18. Dadurch dass der Bunte Präsident gesagt hat, der Islam gehöre zu Deutschland, ermuntert er die Mohammedaner zu solchen Verbrechen, weil die sich ja dabei auf den bunten Präsidenten berufen können, denn, wenn der Islam zu Deutschland gehört, gehört auch die Sharia zu Deutschland, die ein integraler Bestandteil des Islams ist.
    Wann wird der bunte Präsident endlich einsehen, dass der Islam nie zu Deutschland gehören darf, weil er mit unserer Wertordnung nicht zu vereinbaren ist?

  19. Eine Kartoffel bekommt für nicht rechtzeitig gezahlte Sozialbeiträge eine Strafe in der gleichen Größenordnung. So ist das nun mal in good old Germany. Aber selbst wenn wir alle konvertieren würden wäre die Strafe für uns höher.

  20. Klasse Urteil.

    Wenn ich amerikanischen Freunden von unserer Justiz erzaehle, hoere ich immer= Wirklich schlimm, dass so lange nach dem 3. Reich ein Menschenleben in Deutschland immer noch nichts wert ist.

    Recht haben sie.

  21. Das war Mord!
    Das Urteil eine Schande für den deutschen Rechtsstaat!
    Doch nichts wundert mich in Deutschland. Und es wird sich auch nichts ändern. Die Islamfaschisten werden weiter morden, vergewaltigen, stehlen und bedrohen. Warum sollten sie auch nicht.
    Es geschieht diesen Axxxxx in Deutschland so gut wie nichts.

  22. Wie ist das eigentlich rechtlich? Ein Kind im Mutterleib hat ja noch keine Rechte, es kann also nicht (juristisch) ermordet werden.

    Das Kind hat aber nach Not-OP den Mutterleib verlassen und noch zwei Tage mit allen Rechten gelebt und ist dann an den Folgen der Mißhandlung gestorben. War das jetzt Mord, bzw. Totschlag, oder hätte die Tat am Kind nach Entbindung stattfinden müssen, damit dies greift?

  23. Die vorsätzliche Vernichtung eines menschlichen Lebens… und diese Strafe soll GERECHT sein? Das widerspricht all meinen innersten Empfindungen und Überzeugungen, nein, niemals, DAS kann nicht Gerechtigkeit sein, ich weigere mich, das zu akzeptieren.

    Und alles, was bleibt, ist grenzenloser Zorn…

  24. #14 Demokedes

    Auf Fachkräfte, wie z.B. Boxprofis, können wir einfach nicht verzichten. Wer soll den später die Renten bezahlen?

  25. Der Aufenthalt im Knast wird für ihn die Hölle sein. Kindsmörder haben bekanntlicherweise den untersten Rang.Mich würde es nicht wundern, wenn er Selbstmord begeht.

  26. Ach ja, und was ist mit dem Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung an der Frau? Dafür gäbe es bis zu 10 Jahre.

  27. #12 golgatha (18. Jan 2012 22:01)

    Gestern erhielt ein deutsches Paar in Brandenburg dafür lebenslänglich. Das Kind war gerade neugeboren. Die Unterschiede sind trotzdem frappierend.

    PI: Können Sie das mit einer Quelle belegen?

    Stillschweigendes Übereinkommen
    Schuldsprüche in Babymord-Prozess vor Potsdamer Landgericht / Verteidiger kündigen Revision an

    POTSDAM – Ihre Gesichter verraten nichts. Sind sie erschüttert? Resigniert? Geschockt? Das Potsdamer Landgericht hat Kirsten H. (39) und Marcel T. (36) gerade des Mordes an ihrer Tochter schuldig gesprochen. Nach neun Verhandlungstagen ist die Erste Strafkammer des Schwurgerichts um den Vorsitzenden Richter Frank Tiemann überzeugt davon, dass der Vater sein Neugeborenes im Juni 2009 getötet, im Garten des elterlichen Hauses in Jüterbog (Teltow-Fläming) vergraben und einbetoniert hat. Die Mutter habe das gebilligt.

    Doch auch nach neun Verhandlungstagen, in denen Werdegang, Familienverhältnisse, Charakter und Trinkverhalten der Angeklagten durchleuchtet wurden, in denen der Tathergang – von der Entdeckung der Schwangerschaft bis zur Entdeckung der Babyleiche – aufs Kleinste seziert wurde, bleibt die Antwort auf das „Warum“ so undurchsichtig wie die Gesichter der Täter.

    http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12260438/62249/Schuldsprueche-in-Babymord-Prozess-vor-Potsdamer-Landgericht-Verteidiger.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+MaerkischeAllgemeineZeitung-Brandenburg%2FBerlin+%28M%C3%A4rkische+Allgemeine+Zeitung+-+Brandenburg+%2F+Berlin%29

  28. Mich interessiert eigentlich wenig, zu was unsere kaputte Justiz diesen Gliederfüßler verurteilt hat oder nicht. Für mich ist wichtiger, ob dieser Böhmer-Import -genau das ist er- jetzt hier bleibt und in Tübingen zum Vorbeter ausgebildet wird, weil er einen wertlosen Pass der BRD erhalten hat oder, ob er ins islamische Paradies zurückgebracht wird.

    Ich gehe davon aus, dass er in Tübingen die Kunst des Fatwa-Verfassens lernen wird.

    Raus mit ihm, aber ganz schnell!!

  29. #18 esszetthi (18. Jan 2012 22:03)
    #21 Hokkaido (18. Jan 2012 22:05)

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Deshalb „haben soll“.

  30. Weiter wurde berichtet, dass der Angeklagte kein Unbekannter sei. So wäre er zwischen 2007 und 2009 mehrmals wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein aufgefallen und hat seine Sozialstunden trotz mehrfacher Aufforderung nicht abgeleistet.

    Die Staatsanwältin sah eine gewisse Reifeverzögerung für gegeben und forderte 2 Jahre und 6 Monate Jugendstrafe für den Angeklagten.

    Ja, nee, ich meine, solche Leute sollte man einfach totschlagen.

    Damit sie nicht in zwei Jahren – falls sie ihre Strafe tatsächlich jemals antreten müssen, sonst früher – die nächste Aishe oder Brigitte wieder mit ihrer originellen Methode des Schwangerschaftsabbruchs beglücken.

    Bevor ich hier gesperrt werde, mein letztes Statement:

    Oder wir schlagen unseren Staat tot. Oder lassen ihn von Räubern totschlagen, die wir als dann vermutlich dümmstes Volk der Erde auch noch freiwillig zu uns hereinlassen. Ich gratuliere Deutschland und Europa zur freiwilligen Selbstentmannung. (Die Selbstentfrauung wird dann still und leise von selber folgen. Hoffentlich wissen die Betroffenen das.)

  31. Hoffentlich spricht sich endlich mal weiter unter deutschen Jungmaiden rum, dass man bzw. dass frau sich möglichst nicht mit solchen Typen einzulassen sollte.

    Die „taz“ macht einem da ja schon Hoffnung:

    http://www.taz.de/!61419/

  32. wer die mentalität dieser friedlichen bereicherer kennt weiss das dieses keine strafe ist da er jetzt in seinem umfeld als echter mann und held verehrt und bewundert wird und nach wenigen monaten gibts freigang und er wird sowieso frühzeitig entlassen und deutscher knast ist eh nur zum lachen eher ein wellnessurlaub auf steuerzahlerkosten.

  33. #35 MichaelKohlhaas (18. Jan 2012 22:13)

    Mich interessiert eigentlich wenig, zu was unsere kaputte Justiz diesen Gliederfüßler verurteilt hat oder nicht.

    Gliederfüßler 😆 😆 Danke! 😀

    Für mich ist wichtiger, ob dieser Böhmer-Import -genau das ist er- jetzt hier bleibt und in Tübingen zum Vorbeter ausgebildet wird, weil er einen wertlosen Pass der BRD erhalten hat oder, ob er ins islamische Paradies zurückgebracht wird.

    Ich gehe davon aus, dass er in Tübingen die Kunst des Fatwa-Verfassens lernen wird.

    Ein aktuelles Bild aus der Taliban, äh Islamuniversität 🙄 Tübingen http://www.imagebam.com/image/f4a82d170462530

    Raus mit ihm, aber ganz schnell!!

    Volle Zustimmung!!!!!

  34. Ich glaube, daß es eine Bedeutung hat, daß Richter und Staatsanwalt beim Strafmaß unter drei Jahren blieben. Ab drei Jahren können/sollen/müssen ausländische Straftäter ausgewiesen werden, soweit ich weiß.
    Da dieses Problem bei Deutschen nicht besteht, können die natürlich höher bestraft werden.

  35. Für mich ein weiteres Schandurteil!

    Auch wenn es in den Augen der Winkeladvokaten vielleicht technisch in Ordnung geht – Für mich eine viel, viel zu geringe Strafe.

  36. Tja, in den Gesetzbüchern steht sinngemäß, dass das Leben mit geglückter Geburt anfängt, und mit geglücktem Tod endet.

    Deswegen wäre eine Anklage wegen Mords (oder Tötung im Affekt oder Körperverletzung mit Todesfolge) erfolglos gewesen. Dass dieser Punkt viele Menschen vor Wut kochen lässt, ist nachvollziehbar. Das Urteil der Richter wäre sicher auch anders ausgefallen, wenn er ein Baby getötet hätte.
    Tja, dann müssten eben die Gesetze geändert werden.

  37. weg mit denen!
    Nach dem Knast direkt zurück in die Heimat, dort können alle ihrer Karierre nachgehen.
    Warum importiert man sich so ein Pack? Gibt es nicht genug Einheimische Verbrecher? Muss man noch welche importieren?

  38. Hier wurde ein kleines unschuldiges schutzloses Wesen im Mutterleib aus Wut durch eine „Kreatur“ hingerichtet.

    Für mich sind Mittäter und Mitschuldige:

    -Rechtsanwälte, die solche „Kreaturen“ noch verteidigen und das „Beste“ rausholen wollen.
    -Richter, die solche „Kreaturen“ „verständnisvoll“ behandeln,
    -Juristen, die keine harten Gesetze für solche „Kreaturen“ durchsetzen,
    -Gutschwätzer, die für alle Geschehnisse auch noch eine Erklärung haben

  39. Zynisch betrachtet:

    2 Jahre effektive Haft, 18 Jahre keine Unterhaltsverpflichtungen mehr. Unsere Justiz ist einschlechter Witz. Gerechtigkeit oder Sühne gibt es hier nicht.

  40. Nicht mal 3 Jahre für einen kaltblütigen Mord … der verniedlichend „Abtreibung“ genannt wird. Ich könnte gerade wieder mal kotzen.

  41. „Der Deutsche mit afghanischen Wurzeln hatte der Freundin heftige Vorwürfe gemacht.“

    Ist gut für die Kriminalstatistik^^ Täter war „Deutscher“ und er weiß auch warum: Man kann dann nicht abegeschoben werden, aber selbst wenn er den Deutschen Pass nicht hätte, würde das lächerliche Strafmaß dazu nicht ausreichen. Danke an die Politik, daß ihr unser einst so sicheres Land zugrunderichtet.

  42. 3 Jahre für einen Mord……… unglaublich was für eine verschissene Rechtssprechung wir hier haben. Der Mistkerl gehört mindestens 15-20 Jahre hinter Gitter und das in seinem Land nicht auf unsere Kosten.

  43. In ein paar Jahren haben wir eh die Scharia, da können die eh machen was sie wollen…..

    sorry für den spam aber ich bin gerade echt sauer….

  44. @ Mike P.:
    Wäre eine Kontaktaufnahme über PI-Münster möglich? Auch aus dem Umland sind bei uns einige vertreten…..

  45. Waere es nicht besser, vor allem billiger gewesen, diesen brutalen Muslemschlaeger Ahmed Sherzai sofort als Bereicherung an sein Herkunftsland rauszuschmeissen und weitere Kosten der Gesellschaft mit so einem Typ zu sparen?

  46. Tja, irgendwie wie “33?, man hätte es wissen können………

    08.01.2004

    “Wenn meine Schwester Sex vor der Ehe hat, schlitz ich die auf, ganz klar”

    Der Islam in Deutschland: Wie sehen ihn Jugendliche deutscher und nicht deutscher Herkunft? Ein Gespräch zwischen Hauptschülern im Alter von 15 bis 18* über Religion, Gesellschaft, Machos, Manager, BMW, Döner, feste Beziehungen und vorehelichen Geschlechtsverkehr

    http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2004/01/08/a0114

    25.11.2004

    Sie war unerlaubt spazieren

    So genannte Ehrenmorde an meist muslimischen Frauen werden oft nicht oder milde bestraft. Die Mörder berufen sich auf die verletzte Familienehre..

    http://www.taz.de/1/archiv/?id=archivseite&dig=2004/11/25/a0143

  47. ich bin erstaunt über die harte strafe. es handelt sich doch laut gericht um einen verspäteten fachgerechten „SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH“ und der hat ja bekanntlich die tötung eines kindes zum ziel und gehört in DEUTSCHLAND zum alltagsgeschäft. der totschläger wollte wahrscheinlich der krankenkasse geld sparen. das kind wäre sowiso nicht lebensfähig gewesen. denn der vater hätte es früher oder später sowiso TOTGESCHLAGEN. und so sind dem kind wohl noch schlimme MIßHANDLUNGEN erspart geblieben. das sah der KINDESMÖRDER wohl auch so und hat kurzen prozess gemacht. in der berufungsverhandlung auf STEUERZAHLERKOSTEN wird nach allen erfahrungen das urteil wohl aufgehoben werden! DEUTSCHLAND im jahre des HERRN 2012!

  48. Der Deutsche mit afghanischen Wurzeln hatte der Freundin heftige Vorwürfe gemacht. Später kam es zum Übergriff.

    Also für schwere Körperverletzung mit Todesfolge bekommt „der Deutsche mit afghanischen Wurzeln“ (der schon aufgefallen ist)nur 2 Jahre und 9 Monate, die er wahrscheinlich nicht voll absitzen wird.
    Sehr kultursensibel.

    EINE DEUTLICHE WARNUNG AN ALLE FRAUEN, DIE ORIENTALISCHE WURZELN MÖGEN. Solche seltsame Neigungen können tödlich sein.

  49. Die Staatsanwältin sah eine gewisse Reifeverzögerung für gegeben und forderte 2

    Jahre und 6 Monate Jugendstrafe für den Angeklagten.

    Also, wenn was, dann sich schön blöd stellen (debilen Gesichtsausdruck vor dem Spiegel üben).

    Es wird sich schon eine unterentwickelte Staatsanwältin finden, die das zu schätzen weiß.

  50. #60 yyy123 (19. Jan 2012 02:13)

    Die Staatsanwältin sah eine gewisse Reifeverzögerung für gegeben…

    ich bin kein rassist aber meine persönliche erfahrung sagt mir das diese „reifeverzögerung“ bei bereicherern aus islamischen ländern bis zum tode andauert… wtf was soll das heissen „reifeverzögerung“ als entschuldigung für mord??? ist morden wenn man „unreif“ ist normal? er ist 21 durfte wählen und hatte wohl einen führerschein?

  51. Mein Mitleid hält sich in Grenzen, es sollte sich doch mittlerweile bis Hintertupfingen herumgesprochen haben wie Nett diese Machos zu Frauen sein können oder sind die Mädels Blind und Taub?

  52. Ich sehe hier gleich mehrere Schuldige.

    Einmal den Afghanen, der ein lebensfähiges Sieben-Monats-Kind totgeschlagen hat.

    Dann die Richter in den vorherigen Straffällen, die den Afghanen entgegen geltendem Recht nicht zurück nach Afghanistan geschickt haben, was zur Folge hatte, dass er das Kind zeugen und totschlagen konnte.

    Und das Amt, das dem Afghanen den deutschen Pass hinterherwarf, damit man den Afghanen nicht abschieben kann und ihm damit das Totschlagen und seine weiteren Verbrechen überhaupt erst ermöglichte.

    Woher hat der möchtegerndeutsche Afghane denn den deutschen Pass?

    Nach welchen Kriterien wurde der eingebürgert?
    Mit seiner Wertigkeit für die Gesellschaft kann man das erwiesenermassen nicht begründen, im Gegenteil.

    Laut Gesetz hat er den Pass also unter falschen Voraussetzungen bekommen und die Einbürgerung ist nichtig.

    Raus, ich will den hier nicht haben!
    Keiner, der Verstand im Kopf hat, kann den hier haben wollen.

  53. Warum immer diese Anspielungen auf Menschen die Ihre Kind abtreiben? Keiner von Euch kann sich in die Lage eines Menschen hineinversetzen, der ein behindertes Kind auf die Welt bringen soll.

  54. Ich habe für dieses Urteil keinerlei Verständnis, denn die Beweggründe für eine solche Tat können nur niedrigster Natur sein.

    Allein deshalb hätte er schon nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden müssen. Da er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, wird er die Strafe wohl nicht einmal voll absitzen müssen, da hier der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Ein unerträglicher Gedanke.

  55. Der Deutsche mit afghanischen Wurzeln

    „Deutscher“ ist man nicht, weil man einen deutschen Paß hat.
    „Deutscher“ steht für andere Qualitäten.

  56. Wer als Eltern seine Kinder nicht davor warnt, mit Muslimen anzubandeln, handelt verantwortungslos. Wer dies als Erzieher/Lehrer nicht tut handelt zwar (wieder einmal) im Sinne einer Staatsdoktrin, aber letztendlich verbrecherisch. Darum Mädels hier nochmal in Großbuchstaben:

    FINGER WEG VON MUSLIMEN!

  57. „Die 19 Jahre alte Freundin stammt aus einer deutschen, katholischen Familie.“

    Tja, Mädchen …

  58. Mich würde mal Folgendes interessieren.
    Gegeben, man schützte in diesem Land das Leben ungeborener Menschen genauso, wie das aller anderen Menschen auch:
    Würde dieser Fall dann als Mord oder als Totschlag eingeordnet?

  59. Sehr gut das ein PI Leser vor Ort war.

    Das sollte Schule machen.

    Wenn also eine Gerichtsverhandlung ansteht, wo Mitbürger mit Herzlichkeit und Lebensfreude angeklagt sind, sollte ein PI-ler da sein, der dann darüber berichtet.

    Kann man Gerichttermine auch übers Internet erfahren?
    Weiß da jemand etwas?

    Cyrus

  60. „Schwangerschaftsabbruch“ ist eine Beleidigung für den gesunden Menschenverstand. „Schwere Körperverletzung“ + „Mord“ wären angemessener. Ein pakistanischer Freund bestätigte mir, dass Menschen aus dieser Region (Afghanistand, Nordwestpakistan) einer gewissen „Rasse“ angehören, die tendentiell zu unkontrollierten Gewaltausbrüchen neigt.

    Dem Mörder wünsche ich eine möglichst bittere Gefängnisstrafe. Besserung ist sowieso nicht zu erwarten, da kaum Potential.

    Dem Verteidiger gilt angesichts der oben beschriebenen Argumentation meine tiefe Verachtung und ich frage mich, ob man trotz einer solchen Gewissensbelastung nachts noch ruhig schlafen kann.

    Dem Opfer wünsche ich, dass es einen liebevollen Mann kennenlernt und die entsprechenden Lehren aus dieser Erfahrung mit menschlichem Abfall lernt.

    Deutschland wünsche ich, dass es zu sich selbst zurückfindet – z.Z. eine ehr unbegründete Hoffnung.

  61. “Er sagte: “Du wirst mein Kind nicht lebend auf die Welt bringen”
    = vorsätzliche Tötung: Mord aus niedrigsten Beweggründen.
    Die deutsche Justiz ist für den Untergang von Kultur und Zivilisation in Europa massgäblich verantwortlich.

  62. #59 yyy123 (19. Jan 2012 02:12)
    Der Deutsche mit afghanischen Wurzeln hatte der Freundin heftige Vorwürfe gemacht. Später kam es zum Übergriff.

    Also für schwere Körperverletzung mit Todesfolge bekommt „der Deutsche mit afghanischen Wurzeln“ (der schon aufgefallen ist)nur 2 Jahre und 9 Monate, die er wahrscheinlich nicht voll absitzen wird.
    Sehr kultursensibel.

    EINE DEUTLICHE WARNUNG AN ALLE FRAUEN, DIE ORIENTALISCHE WURZELN MÖGEN. Solche seltsame Neigungen können tödlich sein.
    ******************************************************************************************************************************************
    Die Mädchen stehen aber auf solche Wurzeln. Gleichaltrige Deutsche haben meistens keine Eier, die wurden ihnen nämlich von KindergärtnerInnen und GrundschullehrerInnen und sonstigen BezugspersonInnen aberzogen.
    So ein Pech aber auch.

  63. #63 Zisseler (19. Jan 2012 04:50)
    „Warum immer diese Anspielungen auf Menschen die Ihre Kind abtreiben? Keiner von Euch kann sich in die Lage eines Menschen hineinversetzen, der ein behindertes Kind auf die Welt bringen soll.“
    Damit wird das Thema „wertes“ und „Unwertes“ Leben angesprochen. Haben denn auch Behinderte kein Lebensrecht, die nach der Geburt zum Behinderten wurden? (durch Krankheit, Unfall, Gewalttat?)
    Niemand darf Verfügungsgewalt über ein menschliches Leben haben.

  64. Teile des obigen Tesxtes heute als dpa-Meldung in der Zeitung: Der Täter ist ein „Mann“, dem es laut Richter nicht gepasst hatte, daß ein Mann seine Freundin untersucht hat. Nix von „afghanische Wurzeln“.

    Da muß man wieder mitdenken, um zu verstehen, was das für ein Täter war. Einen Bekannten hab ich da erst draufstoßen müssen.

  65. Der Bereicherer ist übrigens noch immer auf „Facebook“ zu finden.
    Vielleicht möchte ja der eine oder andere dem jungen Herrn mal ein paar nette Zeilen schreiben…

  66. Das Unwort des Jahres: REIFEVERZÖGERUNG

    Welche Perverse kommen auf solch eine Bezeichnung? die sitzen den ganzen Tag gelangweilt am Schreibtisch und denken sich solch dämliche Wortspielerei aus, diese Justizdeppen.

  67. Boxen lernen diese MuselMachos schon in der Wiege von MachoPappi…besonders wie man Mädchen plattboxt.

  68. Was machen die eigentlich wenn ein Kind per Kaiserschnitt zur Welt gebracht werden muss? Alles Probleme, äh, ich meine natürlich bunte Bereicherung die von Tag zu Tag bunter wird.

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