koehlers_2001.jpgAuch der Bundesverband der Bürgerinitiativen zur Bewahrung von Demokratie, Heimat und Menschenrechten (BDB) stellt sich jetzt mit einer ausführlichen Erklärung an die Seite der Kölner Moscheebaugegner. Unser Bild zeigt den im Text erwähnten Vorsitzenden des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZDM) Axel Ayyub Köhler (FDP) mit Gattin.

Worum es wirklich geht

Stellungnahme des „Bundesverbandes der Bürgerbewegungen zur Bewahrung von Demokratie, Heimat und Menschenrechten e.V“ (BDB) zur aktuellen Moscheebaudebatte

Es ist in der Tat erstaunlich, wie schnell eine Provinzposse zum thematischen Schwerpunkt einer landesweiten Auseinandersetzung wird, sobald sich ein vermeintliches oder tatsächliches moralisches Schwergewicht wie Ralph Giordano in die Diskussion um den Moscheebau einklinkt.

Was genau ist passiert? Gegen den erklärten Willen eines großen Teils der davon unmittelbar betroffenen Bürger versucht derzeit eine konzertierte Aktion der Ratsfraktionen aus CDU, SPD, FDP und Grünen unter der Ägide des skandalerprobten Oberbürgermeisters Schramma die Bürger des eher beschaulichen Kölner Stadtteils Ehrenfeld mit einem innerstädtischen Bauvorhaben zu beglücken, dessen Dimension allenfalls mit der Fertigstellung des Domes anno 1880 vergleichbar ist. Dabei handelt es sich um eine Moschee im kitschig-orientalischen Baustil mit einer Kuppel, die mit ca. 35 Metern Höhe und deren beiden Minarette mit 55 Metern Höhe das historisch gewachsene Stadtbild komplett verändern wird und die auf 20.000 m² Fläche verteilt, neben einem islamischen Geschäfts- und Kulturzentrum auch die pompöse Zentralverwaltung des Moschee-Bauherrn DITIB, der Deutschland-Filiale der staatlichen türkischen Religionsbehörde DIYANET, beherbergt. Jener Behörde also, die sich seit fünfunddreißig Jahren weigert, das einzige christliche orthodoxe Priesterseminar in der Türkei wieder zu eröffnen, der mitverantwortlichen Behörde, die es in der Türkei leichter macht, ein Grundstück für den Bau eines Pornokinos zu erwerben, denn für den Bau einer christlichen Kirche, eben jener Behörde, die jährlich Hunderte von verbeamteten Imamen nach Deutschland entsendet, evangelische Pfarrer aber nur als ausländische Botschaftsangehörige im eigenen Land duldet, der Behörde, die Aleviten und Atheisten kurzerhand zu statistischen Muslimen erklärt, christliche Mission aber als staatsfeindliche Aktivität betrachtet und deren Behördenchef, Ali Bardakoglu, vom Papst lautstark eine Entschuldigung für eine Rede verlangte, deren Inhalt er zugegebenerweise gar nicht kannte.

Dieses islamische „Disneyland“ (so der Ehrenfelder CDU-Chef und Moscheebaugegner Jörg Uckermann), das laut Aussage des beteiligten Architekten Böhm nur zehn Prozent seiner Räumlichkeiten als Gebetsraum ausweist, stößt nun eben nicht nur auf ungeteilte Zustimmung, zumal auch gar nicht klar ist, wie auf den dafür ausgewiesenen 120 Parkplätzen denn die zum Freitagsgebet erwarteten zweitausend Besucher parken sollen. Und ob die Ehrenfelder Bürger, die sich mutig dagegen verwehren, kollektiv als „rechtsextreme xenophobe Rassisten“ abgestempelt zu werden, nicht irgendwann doch fünf mal am Tag mit dem Muezzinruf beglückt werden, ist keinesfalls für ewig ausgeschlossen, auch wenn der Bürgerprotest gegen den Moscheebau von einigen wenigen ungeladenen Gästen der politischen Einfalt für eigene Zwecke erfolglos zu instrumentalisieren versucht wird. Ungeklärt ist auch noch, inwieweit eine turkislamische Monostruktur sich auf die ausschließlich muslimischen Besucher und Kunden im Hinblick auf die Bemühungen zu deren Integration auswirkt. Dazu war weder von DITIB noch von den zuständigen Integrationsbeauftragten jedweglicher Coleur bisher etwas zu erfahren. Wie sagte doch der der türkische Generalkonsul Ocak seinerzeit in der Mannheimer Moschee des TV- omnipräsenten DITIB- Sprechers Bekir Alboga zwei Jahre nach deren Einweihung: „Eine Moschee ist der falsche Ort für ein Zentrum für Integrationsforschung. Hier ist der Ort der Muslime.“ Also schloss das der Moschee angegliederte “Institut für deutsch-türkische Integrationsforschung” und Islamunterricht für die Kleinen gibt’s fortan dort nicht mehr in deutscher Spache (Ocak: „Das wollen wir nicht!“). Dafür wurde ersatzweise Hitlers „Mein Kampf“ auf türkisch feilgeboten und die Mannheimer „Yavuz-Sultan-Selim-Moschee“ mutierte zum heimlichen bis offenen Hauptquartier der faschistoiden „Grauen Wölfe“.

Worum geht es aber wirklich? Jörg Lau schreibt am 27.6. in der ZEIT: „Aber in Wahrheit geht es um nichts Geringeres als die Einbürgerung einer Religion.“ Wenn dem so wäre, wenn der Islam tatsächlich nur eine Religion unter vielen anderen wäre, gäbe es in der Tat kein großes Problem. Buddhisten, Bahai, Aleviten, Mormonen, Sikhs, Hindus und Ufo- Gläubige gibt es mittlerweile auch hierzulande und niemand nimmt daran sonderlich Anstoß. Diese Religionen und viele andere sind bereits eingebürgert! Auch die Muslime sind zum größten Teil eingebürgert. Was sich jedoch definitiv nicht einbürgern lässt ohne den gesamtgesellschaftlichen Konsens in Frage zu stellen, ist der politische, juristische und gesellschaftliche Anspruch, den der Islam an die Mehrheitsgesellschaft stellt. Der Islam ist nicht nur einfach eine Religion, sondern eine Politreligion, ein in sich geschlossenes Gesellschaftsmodell, welches sowohl das Leben der Gläubigen im Detail als auch im juristischen Sinne regelt. Ein Imam ist nicht nur einfach ein Geistlicher, sondern auch Zivilrichter, der auf der Grundlage der Scharia, dem unveränderlichen islamischen göttlichen Gesetz, urteilt. Dies ist mit unserem dynamisch auf dem gesellschaftlichen Konsens beruhenden Rechtssystem schwerlich kompatibel. Der Rechtssoziologe Professor Dr. Ralf Poscher schreibt richtigerweise dazu in der FAZ am 27.6.: „Religionsgemeinschaften sollen die Religionsfreiheit, das Verbot jeglicher Staatskirche, die Grundsätze der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates und die Parität der Religionen und Bekenntnisse anerkennen.“ Genau daran mangelt es dem Islam. Die Anerkennung dieser Grundsätze würde den Islam seiner elementaren Grundlagen berauben. Was bliebe, wäre ein Betverein. Der organisierte Islam, wie er durch die selbsternannten Sprecher der islamischen Verbände repräsentiert wird, mag sich mit diesem passiven Zustand nicht zufrieden geben, sondern wird weiterhin auf gesamtgesellschaftliche Veränderungen hinarbeiten, wie sie der politische Islam in Anlehnung an die Ideologie der Muslimbruderschaft, deren Bücher in allen Moscheen erhältlich sind, mehr oder weniger einfordert. Erkennbar ist das an den Bemühungen, muslimische Eltern davon abzuhalten, ihre Töchter zum Schwimmunterricht oder zu Klassenfahrten zu schicken, eine vermeintliche Kopftuchpflicht zu befürworten, den Muezzinruf gerichtlich durchzusetzen und das Schächtverbot aufzuweichen.

Toleranz soll und darf nicht mit Gleichgültigkeit verwechselt werden. Es ist falsch wenn der bereits zitierte Jörg Lau in der ZEIT schreibt, dass es den Muslimen die Chance bietet „Anerkennung im Tausch für Rechtsgehorsam zu bekommen.“ Rechtsgehorsam wird von allen Bürgern eingefordert, egal welcher Weltanschauung sie folgen mögen. Rechtsgehorsam ist weder Tauschobjekt noch verhandelbar. Umgekehrt wird genauso ein Schuh daraus, wenn Lau schreibt: „Wer sich gegen die Unterdrückung der Kirchen in der islamischen Welt einsetzt, kann nicht Muslimen hierzulande gleiche Rechte verwehren.“ Hat sich denn DITIB bei der DIYANET jemals für eine Kirchenneubau in der Türkei eingesetzt? Mir ist nichts davon bekannt und selbst der DITIB- Multifunktionär Alboga konnte in der PHÖNIX- Gesprächsrunde am 27.6. nichts dazu sagen, als er danach gefragt wurde. Bleibt also noch die Lösung, die Björnepreisträger Henryk M. Broder am 20.6. in der SWR- Sendung „Quergefragt“ vorschlug: „quid pro quo“, für jeden Moscheeneubau eine Kirche in islamischen Landen! Religionsfreiheit ist eben keine Einbahnstraße. Das sollte einleuchten.

Das betrifft bedingt auch den geplanten islamischen Religionsunterricht. Der bereits erwähnte Professor Poscher kommt im vorgenannten Artikel zu dem Ergebnis, dass Religionsunterricht als staatlicher Unterricht nur einer sein kann, „der auf dem unbedingten Primat des Rechts besteht“. Ferner: „Wenn muslimische Religionsgemeinschaften die Scharia so deuten, dass sie den Gläubigen, die in einem nichtislamischen, säkularen Staat leben, gebietet, dessen Rechtsordnung zu wahren, müssen die Inhalte der Scharia einem islamischen Religionsunterricht dann nicht entgegenstehen, wenn der Vorrang des Rechts gegenüber den Geboten der Scharia auch im Religionsunterricht gelehrt und hervorgehoben wird. Diese Anforderungen können aufsichts- und disziplinarrechtlich durchgesetzt werden.“ Dies sollte aber eben eine Selbstverständlichkeit sein und nicht Verhandlungsmasse bei Schäubles Islamkonferenz. Prof. Poschner dazu: „Ausschlusskriterium (vom staatlichen Religionsunterricht) wäre, dass eine Religionsgemeinschaft den Vorrang der säkularen Rechtsordnung nicht akzeptierte, der auch Grundlage des Zusammenlebens der Religionen unter dem Grundgesetz ist.“ Es ist eben noch völlig offen, ob die islamischen Verbände dies alles vorbehaltslos akzeptieren werden können und wollen. Die polemische Aussage des konvertierten ZMD- Vorsitzenden Ayyub Axel Köhler vom 3.6. auf „islam.de“, der offiziellen Homepage des ZMD: „Man kann von uns nicht verlangen, etwa den Koran umzuschreiben, dass wir die Grundsätze unserer Religion so anpassen, wie man das hier gern möchte.“, gibt wenig Anlass zur Hoffnung.

Conny A. Meier, Pressesprecher BDB (28.6.2007)

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