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Öffentliches Zeigen des Z-Symbols soll Straftaten billigen

Das Amtsgericht Hamburg hat einen 62-Jährigen wegen des Zeigens des Z-Symbols auf der Heckscheibe seines Autos zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.

Von MANFRED ROUHS | Das Amtsgericht Hamburg hat am 25. Oktober 2022 einen 62-jährigen Russen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 50 Euro – insgesamt also 4.000 Euro – verurteilt, weil er an der Heckscheibe seines PKW das auch von der russischen Armee in der Ukraine verwendete Z-Symbol angebracht hatte (Az. 240 Cs 121/22). Der Mann habe durch sein Verhalten Straftaten öffentlich gebilligt, heißt es in der Urteilsbegründung.

Ein Sprecher des Gerichts erklärte dazu: „Darin liegt nach Auffassung des Gerichts über eine Solidarisierung mit Russland hinaus ein Gutheißen des Ukraine-Krieges, bei dem es sich um einen Angriffskrieg im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt.“ So berichtet es die „Legal Tribune Online“ [1].

Der Deutsche Bundestag hat erst am 20. Oktober 2022 den § 130 des Strafgesetzbuches verschärft (PI-NEWS berichtete [2]). Diese Norm wandte sich im Jahr 1871 noch exklusiv gegen die Aufstachelung zum Klassenhass innerhalb der eigenen Bevölkerung, falls damit eine Motivation gerade zur Gewaltanwendung verbunden war, und sie bestand aus nur einem Satz: „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.“

Im Laufe der Jahre wurde die Norm dann immer schwammiger. Gewalt spielt keine Rolle mehr. Im Mittelpunkt steht das Verbot, zum „Hass gegen Teile der Bevölkerung“ aufzustacheln, oder den Nationalsozialismus zu verharmlosen, oder eine Menschenwürde anzugreifen, von der nicht immer ganz klar ist, wo sie anfängt und wo sie endet. Jetzt also wird die Liste noch verlängert um das Verbot, Kriegsverbrechen zu leugnen.

Immer schon fehlte dem § 130 die im Rechtsstaat unabdingbare Eindeutigkeit desjenigen Sachverhaltes, der unter Strafe gestellt ist. Wer ist in welchem Krieg der Aggressor, wer der Verteidiger? Welche Kriegsverbrechen sind real und welche erfunden? Welche Äußerungen sind geeignet, Menschen zu Hass auf andere Menschen anzustacheln – und welche sind noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt?

Vorsicht ist heute mehr denn je geboten auch im Umgang mit Zahlen und Buchstaben. Das Volk verhetzt, wer sie unbedacht verwendet. Das „Z“ steht jetzt offenbar für „Za Pobedu“, was so viel heißt wie „Auf den Sieg“. Die 18 steht für den ersten und den achten Buchstaben des Alphabets, also „A“ sowie „H“, und diese beiden Buchstaben stehen selbstverständlich für „Adolf Hitler“. – Wofür sollten sie auch sonst stehen?

Wer das alles nicht wahrhaben will, der lebt gefährlich im freiesten Staat, der je auf deutschem Boden existierte. Ein Staat, über den man sich übrigens auf gar keinen Fall lustig machen darf, weil genau dies § 90a des Strafgesetzbuchs bei der Androhung von bis zu fünf Jahren Haft verbietet.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [3], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [4] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [5] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [6] per Streaming und stellt politische Aufkleber [7] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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Wie der Staat Facebook & Co. beeinflusst

geschrieben von Manfred Rouhs am in Meinungsfreiheit,Politisch Inkorrekt | 30 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | „Eine Zensur findet nicht statt“, heißt es kurz und knapp im Grundgesetz. Noch mehr Freiheit garantiert die US-amerikanische Verfassung. Trotzdem begleitet uns die Zensur nicht nur, aber insbesondere online auf Schritt und Tritt: Unerwünschte Beiträge werden gelöscht und Nutzer gesperrt.

Wer ist dafür verantwortlich?

Wahrscheinlich nicht schwerpunktmäßig die Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und Youtube. Sondern Staat und Politik.

Facebook hat nach Auskunft von Mark Zuckerberg die Reichweite von Beiträgen über die Laptop-Affäre des US-Präsidentensohns Hunter Biden manipulativ eingeschränkt. Dabei ging es um einen amerikanischen Computer-Dienstleister, der einen Laptop von Biden jun. zur Reparatur erhalten hatte. Das Gerät sei nie abgeholt worden, heißt es. Auf dessen Festplatte soll sich, wie die „Neue Züricher Zeitung“ schreibt [8], kompromittierendes Material über die Bidens befunden haben:

„Kurz vor den Wahlen, im Oktober 2020, veröffentlichte die ‚New York Post‘ eine Reihe von Artikeln über den Inhalt, der angeblich auf dem Laptop gefunden worden war. Darunter Mails, die Hunter Biden mit ukrainischen und chinesischen Geschäftspartnern ausgetauscht hatte. Sie sollten zeigen, wie Hunter die Position seines Vaters ausgenutzt hatte: Während Joe Biden Vizepräsident der USA war (2009 bis 2017), sollen Hunter und seine Geschäftspartner Millionengeschäfte abgeschlossen haben – in Ländern, die der Vizepräsident in offizieller Mission besuchte. Joe Biden wird vorgeworfen, ebenfalls finanziell profitiert zu haben.“

Am 25. August 2022 äußerte Zuckerberg [9], das FBI habe ihn dazu aufgefordert, Berichte über das Biden-Laptop bei Facebook zu unterdrücken. Dem sei er nachgekommen. Das FBI reagierte einen Tag später und erklärte öffentlich, die Behörde ínformiere „routinemäßig US-Privatunternehmen, einschließlich Anbieter sozialer Medien, über potenzielle Bedrohungen, damit diese entscheiden können, wie sie sich besser gegen Bedrohungen schützen können.“

Das ist alles andere als ein Dementi.

Sind unerwünschte Fakten und politische Meinungen eine „Bedrohung“? Falls ja, für wen? Wer kommuniziert in Deutschland wie mit Privatunternehmen, um sie auf Linie zu bringen? Oder genügt der deutschen politischen Klasse der öffentlich-rechtliche Propagandabetrieb, um die Bevölkerung in Schach zu halten?


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [3], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [4] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [5] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [6] per Streaming und stellt politische Aufkleber [7] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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Schreibverbot für Hans-Georg Maaßen?

geschrieben von Manfred Rouhs am in Altmedien,Grundgesetz,Gutmenschen,Meinungsfreiheit,Meinungsfreiheit,Political Correctness,Politisch Inkorrekt | 48 Kommentare
Hans-Georg Maaßen (r.) soll als Autor juristischer Fachliteratur ausgebootet werden. (Foto l.: Hans Dieter Beck, einer der beiden Gesellschafter der Verlagsgruppe C. H. Beck)

Von MANFRED ROUHS | Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Präsident des Bundesamtes für „Verfassungsschutz“, wird beim Verlag C.H. Beck künftig keine Gelegenheit mehr erhalten, Veröffentlichungen zum Thema Migrationsrecht vorzunehmen. Das berichtet die „Legal Tribune Online“. [10] Demnach würde zudem der Verlag Maaßen gerne auch als Kommentator des Grundgesetzes loswerden, aber dem öffentlich geäußerten Trennungswunsch stehen offenbar vertragsrechtliche Gründe entgegen.

C.H. Beck ist einer der führenden Verlage für juristische Fachliteratur in Deutschland. Das war er auch schon zu Kaisers Zeiten und davor – das Unternehmen besteht seit 1763.

Seither hängt das Haus C.H. Beck sein Fähnchen munter in den Wind. Erst waren sie königstreu, dann kaisertreu, und im Dritten Reich profitierte C.H. Beck von der Arisierung jüdischen Eigentums. Wechselt der Wind die Richtung, dann dreht sich C.H. Beck mit.

Andere Beck-Autoren machen geltend, die Auffassungen von Maaßen, der einer unkontrollierten Massenzuwanderung von Ausländern nach Deutschland ablehnend gegenübersteht, „nicht hoffähig machen“ zu wollen. Deshalb wollen sie zusammen mit ihm in keinem der juristischen Sammelbände des Verlages erscheinen. Maaßen würde „die Axt an die Wurzel von Demokratie und Rechtsstaat“ legen, behaupten sie, bleiben aber Belege schuldig.

Ein Verlagsvertreter biegt und windet sich mit Erklärungen darüber, warum sein Haus nicht einfach jede Verbindung zu Maaßen kappt: „Eine Kündigung dieses Vertragsverhältnisses wäre dem Verlag nur bei Vorliegen einer Vertragsverletzung des Herrn Maaßen oder wegen eines sonstigen, außerordentlichen Kündigungsgrundes möglich. Beide Voraussetzungen sind derzeit indes nicht gegeben.“

Andere Beck-Autoren stärken Maaßen den Rücken und bemerken: „Wir anerkennen keine Form irgendeiner ‚Kontaktschuld‘. Wer dessen ungeachtet angesichts der Mitwirkung eines anderen Autors/einer anderen Autorin ein ‚Störgefühl‘ empfindet, muss selbst entscheiden, wie er oder sie damit umgeht.“

Und: „Was in den sozialen Medien zuweilen geäußert und verbreitet wird, ist mitunter schlicht unangemessen, wahrlich nicht nur bei Herrn Maaßen. Es ist aber im Regelfall, wie auch bei Herrn Maaßen, von der individuellen Meinungsfreiheit gedeckt.“


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [3], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [4] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [5] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [6] per Streaming und stellt politische Aufkleber [7] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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„Winnetou“ und die „Indianer“ werden wegzensiert

geschrieben von Manfred Rouhs am in Bunte Republik,Gutmenschen,Meinungsfreiheit,Migration,Multikulti,Political Correctness,Politisch Inkorrekt | 169 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Als Karl May im 19. Jahrhundert seine mittlerweile weltbekannten Indianergeschichten schrieb und veröffentlichte, schöpfte er nicht aus Erfahrungen, sondern aus seiner blühenden Phantasie und aus Erzählungen von Amerika-Heimkehrern, deren Geschichten er als Kegeljunge von den Besuchern einer Kegelbahn mit halbem Ohr mithörte. So wurde er unfreiwillig zum Urvater der „kulturellen Aneignung“ und des „Blackfacings“.

Erst Anfang des 20. Jahrhunderts bereiste der in die Jahre gekommene Schriftsteller den Orient und den nicht mehr ganz so wilden amerikanischen Westen. Seine Erzählungen schrieb er danach nicht um: Sie waren und sind bis heute reine Fiktion – Literatur eben, keine Völkerkunde.

Eine derartige Literatur sollte es nach Meinung mancher Gut- und Bessermenschen nicht geben. Zwar trauen sie sich noch nicht, die Verbannung des historischen Karl May einzufordern, aber zumindest ein Nachfolgewerk haben sie im August 2022 erfolgreich geächtet: Der Verlag Ravensburger hat sich entschieden, das Buch zum Kinofilm „Der junge Häuptling Winnetou“ vom Markt zu nehmen.

Der am 11. August 2022 angelaufene Film ist eine Nachfolgegeschichte zu „Winnetou“, bei der es um dessen Sohn geht, der ähnliche Abenteuer erlebt wie sein Vater. Alles frei erfunden im Stile Karl Mays.

Dazu schreibt die „B.Z.“: [11] „Die Kritik lautet: Rassismus und kulturelle Aneignung!“

Man hüte sich vor Gut- und Bessermenschen im Karneval und beim Fasching. Überall lauert dort der „Rassismus“ und die „kulturelle“ Aneignung. Wie lange dürfen die Karl-May-Festspiele in Bad Segeberg noch stattfinden? Ist es zulässig, junge Menschen in der Schule mit Karl May zu konfrontieren? Vielleicht ja kritisch-distanziert und mit erhobenem Zeigefinger?

Derzeit läuft „Der junge Häuptling Winnetou“ im Kinderprogramm mancher Kinos. Wie lange noch?


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Straßentheater: Habeck darf nicht der Prozess gemacht werden

geschrieben von Manfred Rouhs am in Aktivismus,Deutschland,Diskriminierung,Grüne,Gutmenschen,Meinungsfreiheit | 83 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Dem grünen Bundesminister Robert Habeck darf nicht der Prozess gemacht werden – auch nicht symbolisch. Das Verwaltungsgericht Dresden wies am 12. August 2022 einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung der „Freien Sachsen“ gegen entsprechende Auflagen für eine von ihnen angemeldete öffentliche Versammlung zurück (Az. 6 L 605/22). Das berichtet die „Legal Tribune Online“. [12]

Geplant war ursprünglich ein „symbolischer Prozess“ gegen Habeck in seiner Eigenschaft als Minister. Als Hilfsmittel dafür angemeldet – und verboten – waren „eine Stoffpuppe und ein symbolischer Pranger“. Das Urteil hätte dann gelautet: „Sie, Robert Habeck, werden vom Volk verurteilt zu 16 Wochen Pranger auf dem örtlichen Marktplatz.“

Das Gericht bewertete dieses Vorhaben als beleidigend gegenüber Habeck.

Als am 9. Juli 2021 die „Stadtwerke München“ (SWM) im Rahmen einer öffentlichen Versammlung symbolisch vor Gericht standen, verbot keine Auflage die Anprangerung. Die öffentliche Hand stellte dafür sogar den Platz vor dem Münchner Justizpalast zur Verfügung. Angekündigt und durchgeführt wurde ein „symbolischer Gerichtsprozess – mit Fridays for Future, Fossil Free und Extinction Rebellion in der Anklage, dem Netzwerk Saubere Energie München als Gutachter, Stadträtin Marie Burneleit (Die PARTEI) im Zeugenstand und die Stadtwerke München auf der Anklagebank.“ Weiter hieß es bei den Veranstaltern: [13] „Schluss mit Münchner Erdöl-Förderung! Diesen Freitag stellen wir die SWM vor Gericht, um die Stadtwerke wegen ihrer Geschäfte mit Erdöl und Erdgas zur Verantwortung zu ziehen.“

Wie oft schon stand der Leverkusener Bayer-Konzern symbolisch vor einem linken Weltgericht? Hat sich darüber jemals ein bei einer Versammlungsbehörde tätiger Verwaltungsbeamter aufgeregt?

Was wird den „Aktivisten“ einer vermeintlich „letzten Generation“ von selbsternannten Klimarettern nicht alles nachgesehen, wenn sie den Straßenverkehr blockieren und nicht mal für Krankenwagen Platz machen?

Aber der brave Minister Habeck gehört nicht an den Pranger! – Da wird ganz offesnichtlich mit zweierlei Maß gemessen.


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„Verfassungsschutz“-Chef von Thüringen fürchtet das Volk

geschrieben von Manfred Rouhs am in Aktivismus,Bunte Republik,Bürgerkrieg,Grundgesetz,Gutmenschen,Meinungsfreiheit,Widerstand | 78 Kommentare
Der Thüringer „Verfassungsschutz“-Chef Stephan Kramer erahnt einen heissen Herbst und einen ereignisreichen Winter.

Von MANFRED ROUHS | Stephan Kramer, Chef des thüringischen Landesamtes für „Verfassungsschutz“, erwartet Schlimmes im bevorstehenden Herbst und im Winter. Das schreibt der „Spiegel“. [14] Was bundesweit im Begriff ist, hochzukochen, wird möglicherweise bei den notorisch aufsässigen Thüringern (und bestimmt auch bei den Sachsen) besonders dramatisch werden.

Das deutsche Energiechaos und das schwindende Vertrauen weiter Bevölkerungskreise in die Regelungskompetenz der politischen Führung könnte in eine „hochemotionale und existenzielle Krisensituation“ einmünden.

Massendemos auf den Straßen, sogar Krawalle befürchtet Kramer. „Legitime Proteste“ der Bevölkerung würden voraussichtlich von „Extremisten“ ausgenutzt werden. Dabei seien selbst Phantastereien von einem „Umsturz“ nicht auszuschließen. Man könnte fast annehmen, der Mann braucht mehr Geld und mehr Personal für seine Behörde.

Er ruft in voller Lautstärke Alarm: „Dagegen war das, was wir in der Coronapandemie an teilweise gewalttätigen Auseinandersetzungen in den sozialen Netzwerken, aber auch auf den Straßen und Plätzen bisher erlebt haben, wahrscheinlich eher ein Kindergeburtstag.“

Selbstverständlich ist es immer eine undankbare Sache, in einer späten Phase bestimmter politischer Verhältnisse eine führende Rolle beim Inlandsgeheimdienst einzunehmen. Da kann ein Karriereknick nicht ausgeschlossen werden.

Vielleicht sollte sich Stephan Kramer ein Beispiel an Hans-Georg Maaßen nehmen, der rechtzeitig auf die Seite des Volkes übergelaufen ist. Die früher bei den Innenministerien fest etablierte Jubellaune scheint jedenfalls einer gewissen Ernüchterung gewichen zu sein.

Ein deutscher „Wutwinter“ 2022/23, den Kramers Brandenburger Kollege Jörg Müller heranbrechen sieht [15], wäre eindeutig eher ein Anzeichen für eine funktionierende Demokratie als für einen neuen Totalitarismus. Der herrscht nur dort, wo alle gezwungen sind, dieselbe Meinung zu haben. Soweit dürfen wir es nicht kommen lassen!


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Aus Moskau wird Kiew: Edeka benennt Eiswaffeln um

geschrieben von Manfred Rouhs am in Boykott,Meinungsfreiheit,Russland | 80 Kommentare
Edeka teilt aus gegen die „bösen Russen“.

Von MANFRED ROUHS | Edeka war schon immer ein opportunistischer Saftladen. Stets ging die Unternehmensführung mit der Zeit. Im Dritten Reich haben sie den rechten Arm nicht hoch genug bekommen und vor einem Jahr war dann auf einmal „rechts kein Platz im Regal“, als ein Fruchtsaftproduzent Flaschen mit dem Parteikürzel nicht nur, aber auch der AfD auf den Markt brachte (PI-NEWS berichtete [16]).

Jetzt hat das Unternehmen Eiswaffeln umbenannt. Die waren vor wenigen Tagen noch von „Moskauer Art“. Jetzt wird ihnen von Edeka eine „Kiewer Art“ zugeschrieben. Sonst ändert sich an dem Produkt nichts.

Ein wichtiges Motto in der Werbung lautet: „Tue Gutes und sprich darüber!“ Deshalb hat Edeka bei seiner Eigenmarke der Eiswaffeln osteuropäischer Art nicht einfach „Moskauer“ gegen „Kiewer“ ausgetauscht, sondern „Moskauer“ durchgestrichen und „Kiewer“ darunter geschrieben. Damit jeder sieht, worin die Veränderung besteht und wo es lang geht.

Den Mitarbeitern an der Fleischtheke ist es dagegen bei Edeka ausdrücklich verboten, T-Hemden zu tragen mit der beliebten Losung: „Hart wie Stahl, zäh wie Leder – das sind die deutschen Fleischzerleger“. Das berichtete 2020 die „Welt“. [17]

Im März 1933 forderte die Edeka ihre Kaufleute dazu auf, sich der NSDAP anzuschließen. Ein Jahr später nahm sie eine führende Rolle bei der „Arisierung“ deutscher Weinkellereien ein. Und jetzt ist mal wieder der „böse Russe“ an der Reihe … Manche lernen es nie.


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Michael Ballweg könnte längere Zeit inhaftiert bleiben

geschrieben von Manfred Rouhs am in Corona,Meinungsfreiheit,Widerstand | 36 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Michael Ballweg, der Begründer der Querdenken-Bewegung, sitzt in Untersuchungshaft. Ihm werden Fluchtpläne unterstellt und ein betrügerischer Umgang mit Schenkungen in Höhe von insgesamt 640.000 Euro vorgeworfen. Ein ganzes Anwaltsteam verteidigt ihn. Zu ihm gehört Ralf Dalla Fini, der nach Medienberichten [18] nicht davon ausgeht, dass sein Mandant in kurzer Zeit wieder freikommen wird.

Wer Spenden vereinnahmt, muss darüber Rechenschaft ablegen. Vereine müssen ihre Finanzunterlagen dem für sie örtlich zuständigen Finanzamt für Körperschaften vorlegen. Die Einnahmen dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden. Für jeden Cent, den der Verein ausgibt, ist ein Beleg aufzubewahren – zehn Jahre lang.

Politischen Parteien stehen in der Pflicht, einmal im Jahr der Bundestagsverwaltung einen Rechenschaftsbericht vorzulegen, der von einem Wirtschaftsprüfer testiert worden ist. Dessen Arbeit geht ins Geld, und zwar meist mit einem fünfstelligen Euro-Betrag. Ein Wirtschaftsprüfer kann unter Druck geraten, falls er den Rechenschaftsbericht einer offiziös unerwünschten politischen Partei testiert. Seine Tätigkeit wird dadurch nicht billiger, eher im Gegenteil.

Sorgen dieser Art hatte Michael Ballwegs Querdenker-Bewegung nie. Der 47-Jährige nahm offenbar mehrere hunderttausend Euro, größtenteils in kleinen Beträgen, als Schenkungen ein. Die „Gegenleistung“ für seine Anhänger blieb er nicht schuldig und sorgte öffentlich ordentlich für Rambazamba.

Ob danach noch Geld übrigblieb und was daraus geworden ist, will jetzt angeblich die Polizei ermitteln. Was dabei herumkommt, ist schwer abzuschätzen.

Einen Betrugsvorwurf im Zusammenhang mit Schenkungen können Provokateure leicht inszenieren. Die Annahme von Schenkungen ist generell dann rechtlich problematisch, wenn zwischen den Beteiligten weder ein Verwandtschaftsverhältnis, noch ein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis besteht.

Massenschenkungen rufen regelmäßig den Argwohn der Finanzbehörden auf den Plan. Die können sich alles Mögliche willkürlich konstruieren – und derjenige, der Geld eingenommen, muss ihnen dann das Gegenteil beweisen.

Die Idee, eine politisch unerwünschte Protestbewegung über Schenkungen zu finanzieren, ist wagemutig. Die Sache wird nach meiner Einschätzung und nach meinen Erfahrungen mit Wirtschaftsprüfern, der Bundestagsverwaltung und insbesondere dem Finanzamt kein gutes Ende nehmen.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [3], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [4] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [5] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [6] per Streaming und stellt politische Aufkleber [7] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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„Ein Like auf Twitter und das Handy ist weg“

geschrieben von Manfred Rouhs am in Bürgerkrieg,Diktatur,Meinungsfreiheit | 84 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Die Polizei will bundesweit verstärkt gegen „Hass im Internet“ vorgehen. Das hört sich gut an: Die gewaltbereite Antifa-Szene beispielsweise verbreitet ständig Hass auf politisch unerwünschte Personen und könnte ein wenig strafrechtlichen Verfolgungsdruck sicher gut brauchen.

Aber so ist das wahrscheinlich nicht gemeint. Das Technologiemagazin „Golem“ berichtet von einem skurril wirkenden Fall [19], in dem frühmorgens die Wohnung eines jungen Mannes durchsucht und dessen Smartphone beschlagnahmt wurde. Ihm wird vorgeworfen, einen Tweet geliked zu haben, in dem der spektakuläre Polizistenmord von Kusel in Rheinland-Pfalz gebilligt worden sein soll. Sein Smartphone ist jetzt erstmal weg und ein Strafverfahren anhängig.

Die Durchsuchung erfolgte nicht isoliert, sondern im Rahmen einer umfangreichen, bundesweiten Aktion, in deren Rahmen am 20. Juni 2022 zahlreiche Objekte Polizeibesuch bekommen haben. Laut DPA waren 75 Verdächtige in 15 Bundesländern betroffen. In allen Fällen ging es um Hassäußerungen gegen Polizisten im Zusammenhang mit den Morden von Kusel.

Ein Like soll also für eine Hausdurchsuchung und für Beschlagnahmungen ausreichen? Eigene Äußerungen sind entbehrlich?

Der junge Mann, auf den sich der „Golem“-Autor beruft, bestreitet, irgendetwas hasserfülltes geäußert zu haben. Und er behauptet dem Bericht zufolge auch, keinen einschlägigen Like vergeben zu haben:

„Es konnten keine Beweise für die Existenz dieses Tweets und dadurch des Likes gegeben werden. Ich kann mich an so etwas nicht erinnern und kenne den besagten Account auch nicht.“

Falls das stimmt, hat bald jeder ein massives Problem, auf den Polizei und Geheimdienste ein kritisches Auge werfen.


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Behörden ziehen Waffenscheine von Corona-Kritikern ein

geschrieben von Manfred Rouhs am in Corona,Diktatur,Meinungsfreiheit,Video,Widerstand | 54 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Wer die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und der Landesregierungen kritisiert, muss damit rechnen, seinen Waffenschein abgeben zu müssen, falls er einen besitzt. Diese Erfahrung musste der bekannte Mediziner Paul Brandenburg machen, bei dem die Polizei am 23. Mai 2022 im Rahmen mehrerer Hausdurchsuchungen Schusswaffen beschlagnahmte, die er legal besaß. Das berichtet die „Welt“. [20]

In dem Artikel heißt es, Brandenburg habe „Anfang April Post vom Berliner Staatsschutz bekommen“. Und weiter:

„In dem Schreiben wurde er darüber informiert, dass man beabsichtige, ihm die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein zu entziehen und ihm damit die Waffen – vier Lang- und zwei Kurzwaffen –, die er besitzt, abzunehmen. Der Grund dafür, so führten die Beamten aus, seien Äußerungen Brandenburgs zur Pandemie, die teils sicherheitsgefährdend gewesen seien und mit denen er zu zivilem Ungehorsam aufgerufen habe. Demgegenüber stehe die Verpflichtung von Bürgern, die Waffen besitzen, ganz besonders auf staatliche Vorschriften zu achten.“

Der 44-Jährige war denunziert worden, ein Sturmgewehr zu besitzen und damit Schießübungen anzubieten. Deshalb war gegen ihn wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt worden. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen sind vier verschiedene Objekte durchsucht worden, sogar die Wohnungen der Mutter und des Bruders von Paul Brandenburg. Kriegswaffen wurden dabei nicht gefunden.

Folgerichtig wäre es, als nächstes auch die Führerscheine von Kritikern der Corona-Maßnahmen einzuziehen und deren Fahrzeuge zu beschlagnahmen. Kraftfahrzeuge können, wie die muslimischen Attentate der vergangenen Jahre gezeigt haben, zur Ermordung von Menschen missbraucht werden. Sie sind grundsätzlich ähnlich gefährlich wie Schusswaffen und dürfen deshalb nicht von Personen gesteuert werden, die als unzuverlässig gelten.

Dem entgegen ist festzustellen, dass Meinungsäußerungen zu politischen Themen aller Art weder mit der Zuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinn, noch mit der für die Führung eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Zuverlässigkeit in einem Zusammenhang stehen. Offensichtlich lassen sich Polizei und Justiz einspannen, um Regierungskritiker abzustrafen und sie dadurch mundtot zu machen.

Und jene politischen und medialen Akteure, die solche Maßnahmen befürworten, schimpfen gleichzeitig über eine tatsächliche oder vermeintliche Diktatur in China und in Russland!


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Die „Ampel“ auf dem Weg in Richtung Erziehungsdiktatur

geschrieben von Manfred Rouhs am in Bunte Republik,Diktatur,Grundgesetz,Grüne,Gutmenschen,Linksfaschismus,Meinungsfreiheit,Meinungsfreiheit,Neusprech,Political Correctness,Politik,Schweiz,Zivilcourage | 62 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Wer ein Problem erkennen will, muss zu der Sache, um die es geht, zunächst einmal Abstand gewinnen. Nichts ist dafür so hilfreich wie ein unverstellter Blick von außen, wie ihn beispielsweise Schweizer Medien auf die politischen Verhältnisse in Deutschland werfen können.

Alexander Kissler schreibt für die „Neue Züricher Zeitung“ (NZZ) aus Berlin über Deutschland – und manchmal wundert er sich, beispielsweise über die Bemühungen der „Ampel“-Regierung für einen „Umbau der deutschen Gesellschaft“.

Unsereiner hat ja eher den Eindruck, die rot-gelb-grüne Regierungskoalition sei vollauf ausgelastet mit Corona, dem Krieg in der Ukraine und der Weginflationierung des Euro. Aber nein, die Pläne dieser Regierung reichen weiter. Sie will die Bevölkerung umerziehen – wieder einmal. Dafür nimmt sie Steuergeld in die Hand. Viel Steuergeld, das in Projekte für eine „engagierte Zivilgesellschaft“ gepumpt werden soll.

Dazu bemerkt Alexander Kissler: [21]

„Ist bereits die Zivilgesellschaft ein seltsamer begrifflicher Bastard von Staat und Gesellschaft, die sich in fruchtbarer Spannung gegenüberstehen sollten, so ist die ‚engagierte Zivilgesellschaft‘ vollends ein hölzernes Eisen. Gemeint sind gesellschaftliche Akteure, die im Sinne der derzeit regierenden Parteien agieren und dafür vom Staat bezuschusst werden. Der Staat will sich eine Gesellschaft nach seinem Bilde formen. Letztlich wird der Bürger unter Vorbehalt gestellt.

Dauerhaft förderungswürdig sind in erster Linie jene identitätspolitischen Player, die Kurse anbieten und Seminare zum ‚Kampf gegen rechts‘, gegen den Klimawandel, für Integration und für ‚Vielfalt‘. Eine Extremismusformel, mit der die Initiativen jeder extremistischen Versuchung abschwören müssten, lehnen Paus und Faeser ausdrücklich ab.“

Die neue Umerziehung fängt im Kindergarten an und endet nicht, solange der unter Vorbehalt gestellte Bürger noch lebt und wahlberechtigt ist. George Orwell lässt grüßen.

Kein Wunder, dass der geschasste frühere Präsident des Bundesamtes für „Verfassungsschutz“, Hans-Georg Maaßen, die NZZ als eine Art „Westfernsehen“ wahrgenommen hat. Alexander Kissler hält dem Souverän des deutschen Staates den Spiegel vor und zeigt ihm auf, wie gründlich er degradiert worden ist.

Das geht wahrscheinlich tatsächlich nur von außen, denn jeden, der das innerhalb des Käfigs versucht, gibt die Medienmeute zur Jagd frei.


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