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Linkes Kuschelurteil für G20-Plünderer wegen „akuter Lebenskrise“

Plünderung eines REWE-Supermarktes in Hamburg anlässlich der G20-"Proteste" am 7.7.2017.

Am 7. Juli 2017 herrschte in Hamburg absoluter Ausnahmezustand. Die linke Gewaltszene wütete in der Stadt. Das Schanzenviertel, das fest in der Hand des linken Pöbels ist, wurde zum Schlachtfeld. „Wir haben noch nie so ein Ausmaß an Hass und Gewalt erlebt“, sagte ein Polizist später.

Die Krawalljunkies und viele ihrer Pressefreunde nannten die Eskalation am Rande des G20-Gipfels verharmlosend „G-20-Protest“. Zum „Protest“ gehörten u.a. auch Plünderungen (PI-NEWS berichtete hier [1] und hier [2]). Nun stand der erste Plünderer vor Gericht [3] und fand, wie kaum anders erwartet, einen verständnisvollen Richter.

Die Anklage warf dem heute 19-jährigen Sven B. schweren Landfriedensbruch vor. Er sei am 7. Juli gegen 22 Uhr Teil einer Gruppe Vermummter gewesen, die sich gewaltsam Zutritt zu einem Supermarkt am Hamburger Schulterblatt verschafft und diesen geplündert hatte.

Der Schaden betrug insgesamt rund 1,7 Millionen Euro. Der Angeklagte wurde beschuldigt mit einer Gehwegplatte eine Scheibe eingeschlagen und sich danach im Laden kostenlos selbst bedient zu haben.

„Lust auf Krawall“

Drei Tage nach der Tat stellte Sven B. sich und saß seither in Untersuchungshaft. Bei der Vernehmung erklärte er frech, er habe „Lust auf Krawall“ gehabt“. Als Milderungsgrund brachte seine Verteidigerin Gül Pinar ein, dass ihr Mandant obdachlos sei und „Hilfe gebraucht“ habe. Die fand er offenbar in den gestohlenen Alkoholika.

Der gesunde Menschenverstand sagt uns, dass Verhandlungen von derartigen Taten, die dazu führten, dass Anwohner und Geschäftsleute noch Tage danach in einer Art Schockzustand waren und sogar die Polizei zugeben musste, so etwas noch nicht erlebt zu haben, durchaus von öffentlichem Interesse sind. Dennoch, und obwohl Sven B. bereits 19 Jahre alt ist, war das Gericht schon im Vorfeld sehr um das Wohlergehen des Täters besorgt und schloss die Öffentlichkeit aus, weil der junge Angeklagte verunsichert sei und „bei einer öffentlichen Verhandlung erzieherische Nachteile zu befürchten wären“, begründete der Vorsitzende diese Entscheidung. In dem Tenor fiel auch das Urteil aus. Der linksextreme Plünderer kommt mit einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung davon. Als Bewährungsauflage muss er 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Als strafmildernd berücksichtigte das Gericht die Selbstanzeige und die Untersuchungshaft. Außerdem fand der Richter, der damals 18-Jährige habe sich zum Tatzeitpunkt in einer „akuten Lebenskrise“ befunden.

Da das linke vermummte Hamburger Gewaltpotential sich schon aufgrund seiner Hirnlosigkeit gewissermaßen immer in einer „akuten Lebenskrise“ befindet, ist diese Begründung de facto schon ein Freibrief. Man kann auch davon ausgehen, dass durchaus jeder Mensch wenigstens einmal im Leben eine „akute Lebenskrise“ durchzustehen hat. Setzt dieser Umstand dann jetzt bei allen Recht und Ordnung außer Kraft? (lsg)

Szenen der Plünderungen in Hamburg am 7. Juli 2017:

Am Tag danach:

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München: Staatsanwaltschaft will höhere Bestrafung für Stürzenberger

geschrieben von PI am in Deutschland,Grundgesetz,Islamisierung Deutschlands,Justiz,Kampf gegen Rechts™,Scharia,Video | 148 Kommentare

Jetzt soll es wohl ganz schnell gehen: die Berufungsverhandlung im „Nazi-Islam-Pakt“-Prozess gegen den Journalisten und PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger findet am 5. Dezember vor dem Münchner Landgericht statt. Normalerweise dauert es zwischen den beiden Instanzen mindestens ein Jahr, oft sogar noch länger. Aber die Staatsanwaltschaft macht wohl mächtig Druck, denn sie hat doch tatsächlich Berufung gegen das ohnehin schon hanebüchene Urteil des Amtsgerichtes vom 18. August eingelegt, das allen Ernstes sechs Monate Haft auf eine viereinhalbjährige Bewährunsgzeit verhängte.

Man darf auf eine hochinteressante Verhandlung gespannt sein, in der es sich zeigen wird, ob in Deutschland beim Thema Islamkritik noch nach geltender Rechtslage geurteilt wird oder ob wir es mit einer Gesinnungsjustiz an der Strippe der etablierten Parteien zu tun haben. In dem Video geht Michael Stürzenberger auf die wesentlichen Punkte der aktuellen Entwicklungen ein.

Unterdessen meldet die Vertreterin der Bürgerbewegung Pax Europa bei der OSZE, Elisabeth Sabaditsch-Wolff, dass am 19. Oktober in Washington ein Vortrag zum Thema „Warum Europa zusammenbricht“ (Why Europe is Breaking) beim „US-Italienischen Weltgeschehen-Forum und Zentrum für transatlantische Beziehungen“ (The US-Italy Global Affairs Forum and Center for Transatlantic Relations) stattfand, bei dem dieses Skandal-Urteil gegen Stürzenberger ebenfalls angesprochen wurde. Hierbei war auch eine Vertreterin der Deutschen Botschaft anwesend. Der Bericht des Referenten:

„Nach der Präsentation kam auch eine junge Vertreterin der Deutschen Botschaft auf mich zu. Sie fragte mich nach meiner Quelle für die mehr als 50% der Deutschen, die ein Zuwanderungsverbot für Moslems in ihrem Land unterstützen (siehe Folie 9). Ich habe sie ihr gegeben – Chatham House – und sie meinte, sie fände das schockierend. Natürlich finden sie das, entgegnete ich, weil Bundeskanzlerin Merkel es schließlich für illegal erklärt hat, solche Dinge zu sagen.
 
Sie fing an, sich Notizen zu machen, und so nutzte ich die Gunst der Minute, um meine Standpunkte über Merkels Versuche und diejenigen ihrer Regierung loszuwerden, die freie Meinungsäußerung zu unterbinden. Ich erwähnte sowohl Michael Stürzenberger als auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das gerade an die großen Social-Media-Unternehmen weitergegeben wurde, wenn sie gegen den Jihad gerichtete Inhalte nicht rechtzeitig löschen.
 
Ich sagte ihr auch, wenn Frau Merkel glaube, niemand würde es bemerken, dass durch die scheinbar strafrechtliche Verfolgung von nicht „toleranten“ oder „inklusiven“ Meinungen nicht auch diejenigen verhaftet würden, die ihre Einwanderungspolitik kritisieren oder nicht goutierten, dann läge sie wohl leider falsch. Und schließlich verglich ich die Sprachbeschränkungen mit jenen in der DDR und – es kommt immer wieder zu Hitler zurück – mit denen der Nazis.“

Der Originalbericht auf englisch:

„I was also approached by a young representative of the German Embassy after the presentation. She asked me for my source on more than 50% of Germans supporting a Muslim ban in their country (see Slide 9). I gave it to her – Chatham House! – and she said she found it shocking. I said of course you do, because Chancellor Merkel has made it illegal for anyone to say such things. She started taking notes on what I was saying again, so I went off on a tear on Merkel and her government’s attempts to crack down on free speech. I mentioned both Michael Stürzenberger and the law just passed to fine social media companies if they don’t get counter-jihad content pulled down in time. I told her that if Frau Merkel didn’t think anyone was noticing that by seeming to criminalize speech that wasn’t “tolerant” or “inclusive” she was able to arrest those who implicitly disagreed with her immigration policies, she was sadly mistaken. And finally I compared the speech restrictions to Eastern Germany and – it always comes back to Hitler – to the Nazis.“

Elisabeth Sabaditsch-Wolff hatte am 11. September (welch passendes Datum!) das Unrecht gegen Stürzenberger auch bei der OSZE-Konferenz in Warschau über Meinungsfreiheit vorgetragen. Hier das Video mit deutschen Untertiteln:

Auch Debbie Anderson von „Act for America Minneapolis“ stellte den Skandalfall in Warschau vor. Hier ebenfalls mit deutscher Übersetzung:

(Deutsche Übersetzung: Florian Euring)

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SchlarAffenland Bautzen: Tunesischer „King Abode“ schlitzt Wärter

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Dhimmitude,Justiz,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 211 Kommentare
Libyscher Schwerverbrecher Mohamed Youssef T., alias King Abode.

Von JOHANNES DANIELS | „In einem unregierten Land, vor gar nicht allzu langer Zeit, war King Abode sehr bekannt, von dem sprach alles weit und breit“. Über lange Zeit regierte der kleine, freche, schlaue King Abode von Nafritanien das erbauliche Bautzen, das er von einer alten Migrations-Matrone zum Dank für seine bloße Existenz erhalten hatte.

Auf dem „Kornmarkt“ des Weilers herrschte fröhlich Handel und Wandel und auch ein „reges Treiben“ mit den Mägdchen im Städtchen sah die Obrigkeit gerne, schließlich brachte es „Frisches Blut“ ins Markgrafentum an der Spree.

Im hochherrschaftlichen Vier-Sterne-Spreehotel, das er als wohlfeiles Tribut von seinen braven Untertanen erhalten hatte, feierte der vom Volk verehrte Regent fröhliche Urständ [4] mit den Seinen. Denn sogar das aufrechte Königreich Sachsen hat zu 73% für ein buntes „Weiter so!“ gestimmt.

Berechtigter Anlass der Bluttat: „Zweiter Fernseher wurde aus Zelle entfernt“

DerTunesier Wassim A. [5]
Der Tunesier Wassim A.

Doch möglicherweise ist die Herrschaft des umtriebigen Nafri-Königs von Bautzen angezählt – denn ein neuer „König des Blutzolls“ steht plötzlich im Rampenlicht der Medien: Der Tunesier Wassim A., 24, verletzte einen Beamten der JVA Bautzen mit einem selbst gebastelten Messer im Gesicht „mutwillig und schwer“. Auslöser der gefährlichen Körperverletzung war ein Streit über „einen zweiten Fernseher“, der „unberechtigt aus der Zelle des Angeklagten“ entfernt wurde (Gerichtsreport). Der Justizbeamte bemerkte nach dem Angriff, dass er sehr viel Blut verlor. Er wurde mit zehn weiteren Stichen genäht.

King Wassim: „Ungläubige vernichten“

Das Bautzener Amtsgericht sah den Vorwurf der schweren Körperverletzung bestätigt und verurteilte Wassim A. zu drastischen 15 Monaten. Der Tunesier ist seit 2013 in Deutschland und wurde wegen schwerer Körperverletzung und Drogendelikten in 80 Fällen verurteilt, auch die Dicke der Strafakte des neuen „Beglückers für Bautzen“ kann es locker mit der des alten „King“ aufnehmen. In Chemnitz wurde er bereits zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Doch in der JVA Zeithain griff er Mitgefangene an und nähte sich zudem den Mund zu – deshalb wurde er in die JVA Dresden verlegt. Hier griff er u.a. einen tschechischen Mitgefangenen an. Seine ehrliche Begründung: Er müsse „Ungläubige vernichten“.

Als „Fluchtgrund“ gab der neue König an: Seine Eltern hätten sich getrennt.

Bautzen – Dhimmi für Dummys

Das leider als Asylunterkunft komplett heruntergewirtschaftete Ex-„Vier-Sterne-Spreehotel“ (PI-NEWS berichtete [6]) soll nun zum „Integrationszentrum Bautzen“ werden, hier wird dann „Flüchtlingen bei Behördengängen“ und bei der Suche nach einer Wohnung „geholfen“. Für das Integrationszentrum werden 3,5 Vollzeitstellen vom Freistaat Sachsen finanziert. Für den libyschstämmigen Schwerstverbrecher Mohamed Youssef T., aka King Abode, sowie seinen blutrünstigen Herausforderer Wassim A. werden die Integrationsbeauftragten mit vereinten „Nationalen Kraftanstrengungen“ wohl untertänigst ein repräsentatives Herrschafts-Palais [7] im schönen Bautzen auftreiben.

Auf Taqiyya-Taktik reingefallen – Rechte sind schuld

„Sein“ Bautzener Sozialpädagoge Torsten Wiegel: King Abode ist ein „talentierter und fröhlicher Typ mit ausgeprägtem Gemeinschaftssinn, künstlerisch begabt und sehr engagiert bei einem Theaterprojekt“, obwohl zwei Brüder und der Vater angeblich umgebracht worden seien. Daher ließe er sich „von anderen nichts gefallen“ und gehe Konflikten nicht aus dem Weg.

Und auch CDU-Stadträtin Elisabeth Hauswald huldigt [8] den neuen Schwarzen Königen in Sachsen:

Das Hauptproblem seien nicht die Flüchtlinge, sondern die Tatsache, dass die Präsenz von Rechtsextremen verkannt werde. „Die sind ständig präsent, mischen sich in die Polizeiarbeit mit ein und heizen die Stimmung nur noch mehr an.“

Udo Witschas, stellvertretende Landrat, CDU: „Unsere Erkenntnis ist: Der Rechtsstaat gelangt in diesem Fall an die Grenze seines Handelns“.

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Null Gefängnis statt Null-Toleranz für Raser

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Einzelfall™,Justiz | 157 Kommentare

raser [9]In Köln ging letzte Woche der Prozess gegen die türkischen Totraser [10] Erkan F. und Firat M. mit einem skandalösen Urteil zu Ende: Obwohl die beiden bei ihrem wahnwitzigen Autorennen mitten durch die Stadt die 19jährige Studentin Miriam S. auf ihrem Rad überfahren und getötet haben, müssen sie für keinen einzigen Tag ins Gefängnis. Ein Leben wurde sinn- und rücksichtslos ausgelöscht – und die beiden Täter verlassen ohne ein glaubhaftes Zeichen von Reue den Gerichtssaal als freie Männer.

Schon direkt nach dem Unfall hatte sich gezeigt, wessen Geistes Kind die Täter sind: Firat M. hatte sich gegenüber der Polizei mehr um seine Felgen besorgt gezeigt, als um Miriam S., die zu diesem Zeitpunkt noch schwerstverletzt in einem Graben lag, bevor sie nach drei Tagen im Koma verstorben ist.

In Köln und anderswo sind solche rücksichtslosen Autorennen leider schon lange keine Einzelfälle mehr. Schon vor einigen Jahren wurde ausgerechnet der Sohn des Kölner Alt-Ob „Türkenfritz“ Schramma ebenfalls von einem türkischen Raser bei einem illegalen Wettrennen totgefahren. Immer wieder stellen sich bei solchen Delikten besonders junge „Südländer“ als Täter heraus, während es bei den Opfern unterschiedslos jeden treffen kann. Die Strafen sind dagegen nicht nur in Köln meistens lächerlich gering und wenig abschreckend.

Die Kampagne von Polizei und Stadt Köln (Foto), für angeblich „Null Toleranz für Raser“ in der Stadt, könnte zumindest nicht schlimmer konterkariert werden als mit solchen Urteilen. Was übrigens auch in der Bevölkerung von vielen so gesehen wird. In Köln brodelte es hörbar in den Tagen nach dem Urteil, selbst die Leserbriefseiten des ansonsten so Multikulti- und Täter-verständnisvollen DuMont-Flaggschiffes „Kölner Stadt-Anzeiger“ quollen über mit empörten Kommentaren.

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Merkels und Gabriels Rechtsstaatsverständnis am Beispiel von Deniz Yücel und Beate Zschäpe

geschrieben von dago15 am in Altparteien,Justiz,Kampf gegen Rechts™,Türkei,Volksverräter | 131 Kommentare

[11]Martin Schäfer, der Sprecher des Auswärtigen Amtes, hat unlängst seine deutsche Besserwisserei den Türken aufs Brot geschmiert. Schäfer dozierte, dass in den Augen seiner Behörde und damit seiner Regierung die Türkei kein Rechtsstaat sei, und das liege daran, dass dort der türkische  Aktivist „Journalist“ Deniz Yücel (Foto, li.) in U-Haft sitzt.

Es scheint Schäfer und dem durch ihn vertretenen Auswärtigen Amte sehr nahe zu gehen, dass Yücel nun daran gehindert ist, deutsche Behinderte und Kranke zu verspotten bzw. ihnen öffentlich einen Herzinfarkt zu wünschen. Das kann er nun nicht mehr, und die Bundesregierung ist entrüstet: [12]

Auch im Fall des seit 89 Tagen inhaftierten Deniz Yücel fand Schäfer am Freitag klare Worte: Die lange Untersuchungshaft sei aus deutscher Sicht unverhältnismäßig, „womöglich sogar rechtswidrig“. Schäfer sagte weiter: „Das ist kein faires und vermutlich auch kein rechtsstaatliches Verfahren.“

Neben die Trauer um ausbleibende Schmieren-Pöbeleien von Yücel dürfte sich auch die Entrüstung stellen, dass hier in vielfacher Hinsicht gegen die „buntesdeutsche“ Etikette verstoßen wurde. Ein Vergleich mit der (Untersuchungs-)Haft der Beate Zschäpe (re.) zeigt dies deutlich.

Zschäpe [13] saß ein Jahr lang, von November 2011 bis November 2012 in U-Haft, ohne dass es irgendjemand gestört hätte. Niemand aus unserer Regierung wäre auf die Idee gekommen, dies deshalb als „kein faires rechtsstaatliches Verfahren“ zu kritisieren. Die lange Untersuchungshaft scheint auch kaum brauchbare Indizien für die folgenden knapp fünf Jahre geliefert zu haben, die der Prozess nun schon dauert, ohne dass man Zschäpe bislang wohl etwas nachweisen konnte.

Und warum ist es nach Ansicht der Regierung im Falle Zschäpe ein rechtsstaatliches Verfahren und im Falle Yücel nicht? Ganz einfach, wegen folgender feiner Unterschiede:

– Im einen Fall handelt es sich um eine Deutsche, im anderen um einen Türken, 1:0 für Yücel.

– Sodann ist Yücel ein Linksextremist und Zschäpe eine mutmaßliche Rechtsextremistin, nächster Punkt an Yücel.

– Schließlich handelt es sich um einen Prozess in der Türkei, die momentan in Ungnade gefallen ist. 90 Tage U-Haft in der Türkei wiegen dann plötzlich schwerer als ein Jahr U-Haft in Deutschland plus fünf Jahre Prozess ohne absehbares Ende.

Die deutsche Regierung pflegt also weiter ihre Doppelstandards, denen zufolge rassistische, politische und weitere „bunte Aspekte“ das Recht zu prägen haben, und nicht gleiche Standards für alle, ohne Ansehen der Person, wie es einmal für eine unabhängige Justiz galt. Die kleine unverschämte deutsche Heuchelei und das durch sie zum Ausdruck kommende Rechtsverständnis der deutschen Bundesregierung wundert einen schon gar nicht mehr, Juristen nicht, Journalisten nicht, die Bürger nicht, niemanden. Was ist aus unserem Staat geworden?

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Goldstück sprengt Gold-Bar: 130.000 € Schaden – Bewährung!

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Justiz,Siedlungspolitik | 206 Kommentare
Richterin Renata Bürgel; kleines Bild re: Das Innere des abgebrannten Lokals und Mahir Q., der das mit nur „wenig krimineller Energie“ erledigt hat.

Von WINSTON KIRCHBERG | Ein deutsches Gerichtsurteil mit enormer „Sprengkraft“! Im März 2017 schien der Irak-stämmige Inhaber der Eckkneipe „Gold-Bar“ das Opfer einer brutalen Erpressung geworden zu sein – eventuell durch „Nazis“.

Passanten in Hannover-Misburg wurden alarmiert, als eine gewaltige Explosion die Gaststätte „Gold-Bar“ erschütterte und diese plötzlich lichterloh ausbrannte [14]. Sie hörten verzweifelte Hilfeschreie.

Beherzte Gäste einer naheliegenden Bar und Nachbarn schlugen sodann unter Lebensgefahr wegen Verpuffung und Rauchentwicklung die Scheiben mit Gullideckel und Blumenkübeln ein, um mögliche Opfern zu retten.

Doch die Hilfeschreie, die sie hörten, kamen aus einem Keller im Hinterhof: Dahinter taumelte ihnen der Wirt entgegen, hustend und gefesselt – allerdings nur an den Beinen.

Lügen haben „gefesselte“ Beine – die beliebte Taqiyya-Taktik des Geflüchteten

Zunächst erzählte der 32-jährige Iraker Mahir Q. der Polizei, drei Unbekannte hätten ihm eine Kalaschnikow vorgehalten und Geld von ihm erpressen wollen. Weil er sich geweigert habe, hätten sie ihn gefesselt und das Feuer gelegt. Doch die Videoaufzeichnungen des Nachbarn zeigten schnell, dass Q. nicht ganz „im Zentrum der Wahrheit“ stand. Denn schnell wurde er als Brandstifter enttarnt [15], der seine eigene Kneipe mittels Kraftstoff angezündet hatte, um die deutsche Versicherung zu prellen. Im Februar 2017 hatte der „Wirt“ des Hannoveranischen „Hot-Spots“ eine Inventarversicherung über 60.000 und eine Betriebsausfallversicherung über 200.000 Euro abgeschlossen. Die vier kleinen Wohnungen im Haus konnten Monate nicht genutzt werden und der Gebäudeschaden liegt derzeit bei 130.000 Euro.

Richterin Bürgel verbürgt sich für Mahir im „Namen des deutschen Volkes“

Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Hannover unter Vorsitz von Renata Bürger verurteilte den Iraker mit der „zündenden Geschäftsidee“ sodann knallhart zu zwei Jahre Haft wegen Brand­stif­tung, fahr­läs­si­ger Herbeiführung einer Explosion,  Versicherungsmissbrauchs und Vortäuschens einer Straf­tat. Eine verhältnismäßig milde Sanktion gegen den lebensgefährdenden Feuerteufel – die Staatsanwaltschaft forderte fast vier Jahre!

Doch dann erfolgte die erfreuliche Überraschung für den Umvolkungs-Gast der Kanzlerin: Richterin Bürgel zeigte tiefstes Verständnis und fetten Respekt für Mahir „im Namen des deutschen Volkes“!

Die Vorsitzende Re­na­ta Bür­gel (63) zum Sachverhalt: „Mahir hat die Tat in vollem Umfang ein­ge­räumt und sich reuig ge­zeigt. Er hat sich massiv ver­schul­det, war verzweifelt.“ Mit der Explposion im Lokal habe der Wirt auch nicht im geringsten rechnen können, als er die Benzinkanister ausleerte – gerade Iraker haben ja sehr wenig Erfahrung mit Öl und hochexplosiven Flüssigkeiten …

Wäh­rend er „ge­fes­selt“ im Kel­ler saß, sei das Goldstück sogar „selbst in Lebensgefahr ge­we­sen“, so die Rich­te­rin. „Laut einer Not­ärz­tin hätte er noch eine Vier­tel­stun­de gehabt, um das Rauch­gas zu über­le­ben.“

Auch Allah war gnädig

Über­zeugt ist die Kam­mer davon, dass „Szenewirt“ Mahir nicht von An­fang an vorhat­te,  die Versicherung zu betrügen, als er die heiße „Szene“ inszenierte. Das Gericht glaubte ihm auch, dass er nach der Brand­le­gung „einen untauglichen Löschversuch“ unternommen hatte. Bereits zwei Wochen nach der Hannover Event-Location-Eröffnung am 1.1.2017 hatte sich Mahir Q. allerdings bereits Brandbeschleuni­ger be­sorgt.

„Wenig kriminelle Energie“, aber hohe Sprengkraft!

Die Rich­te­rin wörtlich: Mahir „hat wenig krimi­nel­le En­er­gie ge­zeigt, um das ganze umzuset­zen.“

Es sei auch „keine schwe­re Brandstiftung“ gewesen, wie vov der Anklage fälschlicherweise angenommen“: “Der Brand reich­te nicht aus, um Wohnungen bzw. Men­schen kon­kret zu gefähr­den“, begrün­de­te Bür­gel. Zwei über der „Gold-Bar“ lebende deutsche Studenten seien nach der Explosion sogar un­ver­letzt geborgen worden.

„Mahirs“ Anwalt, Manfred Koch, sieht ebenfalls soziokulturelle Beweggründe für die Wahnsinnstat am subjektiven Täterhorizont: „Mein hoch verschuldeter Mandant mochte der Familie sein Scheitern nicht offenbaren, darum entschloss er sich zu einer heißen Sanierung“. Offenkundig habe sein orientalischer Mandant „aus purer Verzweiflung“ gehandelt und hatte sich mit dem Autodafé zu allem Übel noch selbst in Gefahr gebracht: „Wenn die Helfer nicht so beherzt die Kellertür eingetreten hätten, wäre mein Mandant heute tot.“ Und könnte sich so auch nicht mehr im deutschen Sozialsystem wohlfühlen.

Günstige Sozialprognose!

Die Rich­ter der 3. Großen Strafkammer des Land­ge­richts Hannover haben nun auch keinen Zweifel daran, dass sich der dreifache Fa­mi­li­en­va­ter aus dem Irak künftig straffrei füh­ren wird. Bür­gel: „Wir haben eine güns­ti­ge So­zi­al­pro­gno­se für den Angeklagten, der durch das Verfah­ren und die vier Mo­na­te U-Haft beein­druckt war.“ Renata Bürgel schwärmt von ihrem Delinquenten: „Er will Lkw-Fah­rer wer­den. Das wollten wir ihm ermög­li­chen.“

Mahir („Isch bin kein Kri­mi­nel­ler“) bedank­te sich bei den Rich­tern für die milde Stra­fe und ver­ließ vergnügt und dem „Himmel dankend“ als frei­er Mann den Ge­richts­saal: Ein dreifaches Allahu Akbar der deutschen Justiz!

Natürlich wird er auch dem Hauseigentümer den von der Versicherung nicht gedeckten, vorsätzlichen Explosionsschaden von 130.000 Euro durch harte Arbeit mit seinem neuen LKW abbezahlen.

Richterin Bürgel bürgt mit Feuer und Flamme für den brandschatzenden Schutzsuchenden.

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Friedlicher IB-Protest vor Justizministerium – Lügenpresse schreibt von "Stürmung"

geschrieben von dago15 am in Identitäre Bewegung,Justiz,Kampf gegen Rechts™,Lügenpresse,Meinungsfreiheit,Video | 157 Kommentare

[16]Am Freitagmittag startete die Identitäre Bewegung (IB), unter dem Motto „Alles schon vergessen? Gegen Zensur und Meinungsverbote“, einen friedlichen Protest vor dem Bundesjustizministerium in Berlin, gegen das von ZensurJustizminister Heiko Maas vorgelegte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“. Die IB fordert ein Ende der Zensurbestrebungen und der weiteren Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch die Bundesregierung und gleichzeitig den Rücktritt des Ministers. Dabei versammelten sich rund 50 Mitglieder der IB vor dem Ministerium mit Bannern. Auf einem wurde das Bundesjustizministerium symbolisch in Zensurministerium umbenannt.

Die Aktion war seitens der Bewegung einen friedliche. Lediglich eine Person, der Versammlungsleiter, wurde wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht (die Demo war nicht angemeldet) festgenommen. Von den anderen wurden die Personalien aufgenommen und Platzverweise erteilt.

[17]

Die Lügenpresse schreibt von „Sturm auf Bundesjustizministerium“ (Focus [18]), ähnlich titelt auch die WeLT [19]. Beide schreiben von „Rechtsradikalen“ und dramatisieren in gewohnter Lügenpresse-Manier. Die WeLT schreibt dramaturgisch völlig überzogen:

Freitag, 12.30 Uhr. Berlin ist auf dem Weg ins Wochenende, als vor dem Bundesjustizministerium das Chaos ausbricht. Ein Transporter rast durch die Mohrenstraße. Ein Polizist rettet sich per Sprung zur Seite. Plötzlich sind überall Menschen, schwenken Fahnen, entzünden Bengalos. Brüllen lautstark: „Maas muss weg!“ Und: „Festung Europa, macht die Grenzen dicht!“

Sie zerren eine zehn Meter lange Leiter aus dem Transporter. Lehnen sie an das säulengestützte Vordach des Ministeriums, wollen hoch und hinein. Polizeisirenen dröhnen. Am Ende gibt es 50 Platzverweise und eine Festnahme. Die Drahtzieher: Mitglieder der Identitären Bewegung.

Ein Ministeriumsangestellter informierte die WELT aufgeregt über das Geschehen: Das Ministerium sei „abgeriegelt“ worden.

Die Aktivisten der IB waren weder wie Linke vermummt, jeder zeigte Gesicht, sie waren auch nicht gewalttätig oder griffen, wie man das von der Antifa und anderen linken Krawalljunkies gewöhnt ist, die Polizei an. Auch von einer „Stürmung“ des Ministeriums kann keine Rede sein.

Die IB schreibt in ihrer Pressemitteilung:

In den Mittagsstunden des 19.05.2017 protestierten identitäre Aktivisten vor dem Bundesjustizministerium unter dem Motto „Alles schon vergessen? Gegen Zensur und Meinungsverbote“. Dabei wurde das Bundesjustizministerium symbolisch mit Bannern in „Zensurministerium“ umbenannt.

Die Aktivisten setzten damit ein starkes Protestsignal gegen die geplante Einschränkung der Meinungsfreiheit. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz dient lediglich als trojanisches Pferd für eine massive Meinungseinschränkung von nonkonformen Inhalten, innerhalb der sozialen Netzwerke. Die Kontrolle über die sozialen Medien obliegt somit nicht mehr juristischen Standards, sondern wird der Willkür eines linken Denunziantentums ausgesetzt. Die Identitären fordern ein Ende der sanften Meinungsdiktatur. Die Qualität von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zeigt sich auch immer darin inwieweit eine Regierung nonkonforme Meinungen dulden kann.

Verlautbarte Falschmeldungen einer „Stürmung“ sind unwahr und werden durch die IBD juristisch geahndet

Hier ein Video der Aktion (bei min. 25 bringt Heiko Maas den treuen linken Straßentruppen Wasser):

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Weniger Geld? Nix wie weg!

geschrieben von dago15 am in Islam,Islamisierung Europas,Justiz,Niederlande,Siedlungspolitik | 162 Kommentare

[20]Manchmal, wenn auch selten, gibt es in Europa noch Gerichte, die sich nicht dem linksgrünen Multikulti-Meinungsdiktat unterordnen und zu vernunftgeleiteten Entscheidungen kommen. So in den Niederlanden. Dort ist der Raad van State (Staatsrat) der höchste Verwaltungsgerichtshof. Dessen Abteilung Verwaltungsrechtsprechung ist die höchste Verwaltungsinstanz. Die Großstadt Utrecht spendierte einer moslemischen Landnehmerin, die stets ihren Niqab (also ein langes Kleidungsstück, das nur die Augenpartie freilässt) trug, einen Kurs mit Training, um ihr zu ermöglichen, leichter einen Job zu finden, meldet das Nachrichtenportal Dutchnews [21]. Doch die Rechtgläubige lehnte bereits im Jahr 2013 ab, während dieser Qualifizierungsmaßnahme ihren Kopfputz abzunehmen.

(Von Chevrolet)

Man bot ihr an, ein Kopftuch zu tragen, aber eben nicht das wallende Gewand, das bei der Ausbildung behindern würde. Doch Madame wollte sich nicht darauf einlassen. Das wiederum gefiel der Behörde in Utrecht auch nicht, sodass man der Frau ihre Sozialhilfebezüge um 30 Prozent kürzte. Bereits seit 2012 erhielten sie und ihr Besitzer Mann die bekannt hohen Sozialhilfegelder und lebten davon offenbar gut.

Eine Kürzung der üppig fließenden Gelder konnte die Mohammedanerin natürlich nicht akzeptieren. Schließlich gibt es Menschenrechte und Regelungen, die religiöse Diskriminierung in der EU verhindern. Ein geldgeiler Anwalt war schnell gefunden, und der zog die Klagen durch. Jetzt entschied das höchste Verwaltungsgericht gegen die Dame im schwarzen Sack.

Sie möglichst schnell in Arbeit zu bringen sei wichtiger, als ihre Kleidungswünsche unter Berufung auf die Religionsfreiheit. Ein sichtbares Gesicht spiele eine große Rolle bei der Begegnung mit anderen Menschen und es sei wichtig, um Arbeit zu finden. Darüber hinaus band ihre Weigerung, den Niqab abzulegen, unnötige Ressourcen der Behörde. Das bedeutet, dass der Stadtrat das Recht habe, ihre religiösen Rechte zu beschneiden, so das Gericht [22]. Die Kürzung der Geldgeschenke um 30 Prozent sei gerechtfertigt.

Aber eigentlich ist im konkreten Fall das Urteil auch wieder kaum mehr als das Papier wert, auf dem es geschrieben ist, denn die Rechtgläubige hat sich längst nach England abgesetzt, wo es dann mehr Geld für sie und ihren Eigentümer gibt.

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Gericht: Keine Strafe für Sex mit Minderjährigen

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz | 70 Kommentare

gericht [23]Dieses Urteil wird den grünen Kinderliebhabern und auch den Verfechtern mohammedanischen Verständnisses vom Schutz Minderjähriger ganz bestimmt feuchte Hände bereiten. Das Rosenheimer Jugendschöffengericht folgte dem Antrag eines Verteidigers, der die Altersgrenze für Sex mit Minderjährigen als „nicht mehr zeitgemäß“ ansah und entschied für einen sogenannten Schuldausspruch ohne Strafausspruch.

(Von L.S.Gabriel)

Bereits Anfang 2013 hatte ein damals 18-Jähriger Sex mit einer zu diesem Zeitpunkt zwölfjährigen Schülerin. Das Mädchen hätte ihn glauben lassen, sie wäre bereits sechzehn, rechtfertigte sich der wegen Kindsmissbrauchs und vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung angeklagte junge Mann nun.

Das Oberbayerische Volksblatt [24] berichtet:

Erst im Dezember 2013 will er erfahren haben, dass Geschlechtsverkehr unter 14 Jahren immer verboten ist. „Einige Male haben wir trotzdem noch weitergemacht“, gestand er. Ende Januar habe er die Beziehung abgebrochen. Man habe sich danach zwar noch getroffen, aber keine sexuellen Kontakte mehr gehabt. Vier Wochen später habe man sich in seinem Zimmer zu fünft wieder getroffen und kräftig dem Alkohol zugesprochen. Nachdem zwei der Gäste gegangen waren, sei es nach Mitternacht zu einem Streit gekommen. Das minderjährige Mädchen habe die Trennung nur schwer ertragen und mehrfach mit Selbstmord gedroht, sich selber verletzt und ihm Bilder davon per Handy gesandt mit dem Hinweis, er sei daran schuld.

Da sie auf seine Vorhalte nicht eingegangen sei, habe er „drei oder vier betoniert“. In der Küche habe er sie gegen die Wand gestoßen. Sie habe sich dabei am Kopf verletzt. Das sei aber nicht absichtlich geschehen. Von einer Bedrohung mit dem Messer, wie sie der dritte Anwesende schilderte, könne keine Rede sein. Auch habe er diesen weder geschlagen noch genötigt.

Daran erkennt man, wer in diesem Fall sehr wohl schützenswert gewesen wäre; Kinder reagieren eben schnell mal wie Kinder, wenn sie ihren Willen nicht bekommen. Trennungen sind für Erwachsene oft nur schwer zu verkraften und 13-Jährige sind erst recht überfordert damit.

Besonders freuen dürfen sich die moslemischen Unterstützer von sexueller Zuführung der eigenen Kinder darüber, dass in diesem Fall auch die Eltern des Täters, als auch des Mädchens Bescheid gewusst hatten und es offenbar als nicht unterbindenswert ansahen.

„Dass sie gerade 13 war, habe ich erst nach einem Monat erfahren“, so der Angeklagte. Die 16 Jahre hätte man ihr jederzeit geglaubt. „Ihre und meine Eltern wussten, dass wir miteinander schliefen. Sie haben uns lediglich ermahnt, auf Verhütung zu achten. Damit war ich der Meinung, mit Erlaubnis der Eltern sei alles in Ordnung“, erklärte er.

Die Staatsanwaltschaft wies ausdrücklich darauf hin, dass auch wenn sich ein Fall vom kriminellen schweren Missbrauch unterscheide, gebe es zum Schutze der Kinder klare Grenzen, die einzuhalten seien.

Verteidiger Dr. Andreas Michel sah das ganz anders und stellte in Frage, dass derartige Grenzen noch zeitgemäß seien. Denn schließlich hätten ja auch die Eltern es geduldet. Fein Herr Anwalt, das tun die moslemischen Anhänger von Kinderehe ebenfalls. Und auch die Körperverletzung sei schließlich eine „klassische Beziehungstat“, fand Dr. Michel. Inwieweit eine Zwölfjährige beziehungsfähig ist, darüber scheint er nicht nachgedacht zu haben.

Er beantragte, das Gericht möge wohl die Schuld aussprechen, aber, was nach dem Jugendrecht möglich ist, ohne Strafausspruch eine Bewährung verhängen.

Diesem Antrag folgte der vorsitzende Richter [25] Hans-Peter Kuchenbaur.

Zumindest im Gerichtsbereich von Rosenheim dürfen sich also nun grüne und moslemische Päderasten etwas sicherer vor der Macht des Gesetzes fühlen.

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Nigerianer erstach Flüchtlingshelferin – Steuerzahler müssen bluten

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | 156 Kommentare
Mörder Anthony I., kleines Foto: das Opfer Soopika Paramanathan.

Von JOHANNES DANIELS | Tatort Münster: Mit 22 Messerstichen brachte Anthony I. seine Eifersucht im Februar 2017 zum Ausdruck. Der „Asylbewerber“ ermordete Soopika Paramanathan (22), die er als Caritas-Helferin in einem Flüchtlingsheim in Ahaus bei Münster kennenlernte, eiskalt nach den Sitten und Gebräuchen des dunklen Kontinents (PI-NEWS berichtete [26]). Das Schwurgericht Münster verurteilte den Nigerianer am Mittwoch lediglich wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft [27].

Der Wegfall des qualifizierten Tatmerkmales „Mord aus niederen Beweggründen“ ist zumindest dem Justiz-Bonus für Menschen, die noch nicht so lange hier leben geschuldet. Laut Gericht bliebe auch offen, ob der 28-jährige Angeklagte schon vor dem Zusammentreffen beschlossen hatte, die Frau zu töten, oder ob der Entschluss spontan fiel. Goldstück Anthony hatte sich zumindest für die Tat ein Messer besorgt und nahm einen großen Rollkoffer (Marke „TGS”) mit, in dem er das Opfer beseitigen wollte. Er lauerte der 22-Jährigen vor einem Haus auf, als Soopika Freunde besuchen wollte. Laut Anklage soll er dann 22 Mal zugestochen [28] haben. Zwei Stiche in den Rücken, 20 Stiche in das hübsche Gesicht und den Hals. In ihrer Verzweiflung soll Soopika den Angreifer noch mit Pfefferspray besprüht haben. Laut Aussagen des Täters gegenüber der Staatsanwaltschaft hatten sie eine „kurze Liebesbeziehung“.

Als die ehrenamtliche Caritas-Mitarbeiterin blutüberströmt am Boden lag, wollte ihr Mörder die zierliche Frau (46 Kilo, 153 cm) in den mitgebrachten Koffer stopfen. Als Passanten dazu kamen, ließ er von dem Ansinnen dieser Tatverschleierung ab.

„Flüchtling“ Anthony ist sodann vom Tatort geflüchtet. Soopika Paramanathan kam ins Krankenhaus, in dem sie noch in der Tatnacht starb. Der „Asylbewerber“ wurde zwei Tage später im Bahnhof in Basel (!) festgenommen. Im Prozess schwieg der Nigerianer eisern. In seinem Asylantrag hatte er angeben, er habe seine Heimat verlassen müssen, weil er homosexuell sei und gegen die islamistische Terrororganisation „Boko Haram“ gekämpft habe. Nigeria ist allerdings als sicheres Herkunftsland anerkannt, der Mörder hätte somit niemals einreisen dürfen.

Daran dass der Nigerianer der Täter war, hatte das Gericht bei der Urteilsverkündung keine Zweifel – unter anderem wurden in seinem Zimmer Blutspuren des Opfers an seinem Rollkoffer der Marke TGS gefunden. Zudem habe sich der Angeklagte im Internet intensiv mit der „Beseitigung von Leichen“ beschäftigt, was nicht sonderlich intelligent war.

Der „Engel von Ahaus“

„Viele kannten Soopika, sie war ein richtig nettes Mädchen. Weil ihre eigene Familie aus Sri Lanka stammt und sie sehr gut Englisch konnte, hat sie sich hier in der Flüchtlingshilfe engagiert”, sagte ein Bekannter. Soopika wuchs in Arnsberg auf, besuchte das Gymnasium und wollte Lehrerin werden – in Enschede studierte sie dann Deutsch, Englisch und Pädagogik. Sie gab Nachhilfeunterricht, spielte Klavier und Violine und hatte viele Freunde. An ihrem Geburtstag beschenkte sie Obdachlose in Sri Lanka, von wo ihre Eltern vor 30 Jahren nach Deutschland kamen. Die Familie der Toten trat in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Ihr Anwalt Hans Peter Maas: „Man hatte von Seiten der Familie erwartet, dass der Täter sich zumindest bei der Familie entschuldigt. Aber da ist nichts gekommen.“

„Gewalt hat keine Hautfarbe“

Der für den Beisetzungsgottesdienst betraute Kaplan Thaddeus Eze erklärte: „Gewalt hat keine Herkunft und keine Hautfarbe“. Es sei falsch, sich jetzt zurückzuziehen, nur weil der vermutete Täter zufällig auch Nigerianer sei. Gleichzeitig habe man in Gesprächen mit Flüchtlingen  erfahren, dass diese große Angst hätten, nun unter Generalverdacht gestellt zu werden. „Bei vielen kommen jetzt die eigenen schrecklichen Erlebnisse wieder hoch“.

Auch der Steuerzahler blutet: 400.000 Euro für 8 Jahre – dann 165.000 Euro pro Jahr

3.600 Euro kostet ein Resozialisierungsplatz in einer deutschen JVA – pro Monat! Darin sind noch keine Therapien, Arztkosten, Medikamente, Psychiater, Resozialisierungshelfer, „Streetworker“ und Anwaltskanzleien eingerechnet. Nach doppelter Anrechnung der U-Haft und vorzeitiger Entlassung nach realistisch acht Jahren kostet der nigerianische „Blutdiamant“ den deutschen Steuerpflichtigen immerhin über 400.000 Euro! Für eine mit an Sicherheit grenzende Sicherheitsverwahrung nach dem nächsten „Übergriff“ bezahlt der Steuerzahler dann 165.000 Euro – pro Jahr – für Anthonys Resozialisierung.

Interessant ist, dass so gut wie keine deutschen Leitmedien – im Gegensatz zur zwar verspäteten Berichterstattung über den Freiburger Fall Maria Ladenburger – schreiben. Detaillierte Informationen erhält man aus der englischen „Daily Mail [29]“ und der „Sri Lanka Times [30]“.

Ohne die irrwitzige und illegale Grenzöffnung würde die fröhliche und engagierte Soopika Paramanathan heute noch leben. Angela Merkel und das Regime haben mitgemordet.

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Liebe Polizei: Darum ist „das“ wichtig!

geschrieben von Eugen Prinz am in Bunte Republik,Deutschland,Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt,Politik,Siedlungspolitik | 184 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Der Autor dieses Artikels ist für die Pressesprecher der Polizeidienststellen das, was die Amerikaner als „a pain in the ass“ (ein Schmerz im Hintern) bezeichnen.

Er stellt bei Recherchen zu Gewaltstraftaten immer die böse Frage, auf die andere Journalisten verzichten und die da lautet:

„Liegt bei dem Tatverdächtigen ein Migrationshintergrund vor?

Das ist der Moment, ab dem der Ton des Beamten oder der Beamtin nicht selten etwas reservierter wird. Und häufig kommt dann die Gegenfrage:

„Warum ist das wichtig?“


Warum der ethnische Hintergrund von Interesse ist

Zunächst einmal ist „das“ wichtig, weil die Antwort auf diese Frage nicht nur die Leser von PI-NEWS wissen möchten, sondern auch viele andere Bürger dieses Landes.

Es ist die originäre Aufgabe eines Journalisten, den Leuten jene Informationen zu liefern, die sie haben möchten. Weder die Polizei noch die Medien haben darüber zu befinden, was den Bürger interessieren darf und was nicht.

Der zweite Grund ist, dass junge Männer mit Migrationshintergrund sowie Migranten aus Afrika oder dem Nahen Osten, gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung, überproportional häufig in der Kriminalstatistik vertreten sind, vor allem was Gewaltstraftaten betrifft.

Das wissen eigentlich auch die Pressesprecher der Polizei, deshalb sollten sie sich nicht so heuchlerisch nach dem Grund für „diese Frage“ erkundigen. Und sollte einer darunter sein, der es nicht weiß, hilft ein Blick in die Kriminalstatistik weiter, oder auch der Erwerb des Buches „Notruf einer Polizistin [31]“ der Oberkommissarin Tania Kambouri [32] von der Polizei Bochum. Darin wird das Problem in epischer Breite behandelt.

 

[33]
Wenig freundliche Antwort der Polizei Westhessen auf die unschickliche Frage nach einem möglichen Migrationshintergrund des Axtschlächters von Limburg

Der Wähler muss Bescheid wissen

Und der dritte Grund ist, dass die Wahlberechtigten korrekt über die gesellschaftliche Entwicklung in ihrem Land unterrichtet sein sollten, damit sie an der Wahlurne die richtige Entscheidung treffen können. Wenn Sie beispielsweise zu der Schlussfolgerung kommen, dass die Migrationsbewegung aus bestimmten Kulturkreisen nicht förderlich für die Innere Sicherheit Deutschlands ist, können sie eine Partei wählen, die etwas dagegen unternimmt. Dafür braucht es aber die korrekten Informationen.

[34]
„Hört sich nicht so an, als würden sie Deutsch sprechen. Also ist es bestimmt Deutschland“ (Kommentar auf der Internetseite bestgore.com zum Video der Tat in Limburg)

Wie definiert sich „Migrationshintergrund“?

An dieser Stelle sollten wir uns vielleicht einmal die vom BAMF verwendete Definition von „Migrationshintergrund“ ansehen:

„Eine Person hat dann einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist.“

Wer diese Definition genau durchliest, erkennt die Problematik, die bald auf uns zukommen wird:

Kinder von Migranten, die bereits in Deutschland geboren wurden und von Geburt an im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit waren, gelten nicht als Deutsche mit Migrationshintergrund. Sie werden in Pressemitteilungen der Polizei als Deutsche ohne Migrationshintergrund bezeichnet.

Insbesondere bei den Türken, aber auch bei vielen Arabern wird das in den kommenden Jahren verstärkt der Fall sein.

Sind es dann Deutsche ohne Migrationshintergrund?

[35]Rechtlich gesehen, ja. Aber insbesondere Deutsche mit Vorfahren aus der Türkei oder dem Nahen Osten, noch dazu wenn sie moslemischen Glaubens sind, werden selten die Werte ihrer Kultur aufgeben und sich im Sinne einer Assimilation in Deutschland integrieren.

Wer Zweifel daran hat, möge bitte Türken oder Araber nennen, die einen deutschen Vornamen tragen. Da wird die Liste nicht lang sein.

Früher hat sich der Autor oft über die hartnäckige Weigerung der Menschen aus dem vorgenannten Kulturkreis geärgert, den Weg der Assimilation zu gehen. Einen Vorteil hat die Sache jedoch: Deutscher hin oder her – wenn in der Berichterstattung der korrekte Vorname genannt wird,  werden wir auch in Zukunft unsere „Pappenheimer“ erkennen, wenn wieder einmal eine Scheidung durch das Beil erfolgt, wie in Limburg [36].

[37]
Der Axtmord in Limburg und wie Bild darüber berichtet

Ein Denkanstoß zum Schluss

Es steht außer Zweifel, dass der überwiegende Teil der Menschen mit moslemischen Migrationshintergrund hierzulande fleißig arbeitet, Steuern und Abgaben entrichtet, sich nichts zu schulden kommen lässt und einen freundlichen, wenn auch meist distanzierten Umgang mit der indigenen Bevölkerung pflegt.

Über eines sollte sich jedoch jeder im Klaren sein: Diese Menschen werden in etwa 50 Jahren die Mehrheitsgesellschaft in Deutschland bilden. Und sie werden dann auf demokratischen Weg ihre Werte und ihre Lebensweise in diesem Land etablieren. Das wird sich auch in der Gesetzgebung, sowie in den Bestimmungen und Vorschriften niederschlagen. Das gehört zum Wesen der Demokratie.

Die indigenen Deutschen können keine Ausnahmeregelung erwarten. Sie müssen dann weitgehend nach den Regeln und Werten der früheren Zuwanderer leben. Dessen muss sich jeder bewusst sein.


[38]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [39] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [40] und den Blog zuwanderung.net [41]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [42] oder Twitter. [43]

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