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Abwrackprämie? EU zahlt polnische Autodiebe

Autodieb [1]Wolomin nordöstlich von Warschau ist die internationale Hauptstadt der Autoschieber, die jetzt durch die EU zusätzlichen „Ruhm“ erlangt hat. Dank ihr müssen die Diebe nicht einmal mehr ins Gefängnis [2], sie zahlt für ihre Dienste sogar. Erstmals in der Geschichte muss ein gefasster und überführter Autodieb nicht in Haft, „weil er von der Europäischen Union einen Zuschuss für den Betrieb einer Autowerkstatt bekam, wo er regelmäßig gestohlene Fahrzeuge auseinandergenommen und als Ersatzteile verarbeitet haben soll. Der Glückliche heißt Rafal R. und stammt aus der so genannten „Wolominsker Schule für Autodiebe“.“ Willkommen in der schönen, neuen EUdSSR.

Nach Angaben der Warschauer Polizei wird Rafal R. als einer der führenden Auto-Diebe in Europa betrachtet. Erst in der vergangenen Woche war er wieder einmal von der Polizei gefasst worden, als er einen gestohlenen Geländewagen aus einem Versteck in seine Werkstatt überführen wollte. Nach einer Nacht in Polizeigewahrsam wurde der wohlbekannte Autodieb einem Haftrichter vorgeführt, der aber zur Überraschung der Polizisten den Verbrecher gleich wieder laufen ließ, anstatt ihn in ein Gefängnis einzuweisen. In der Begründung des Gerichtes hieß es, Rafal R. muss nicht sitzen, denn er hat eine durch die EU- mitfinanzierte Autowerkstatt zu betreuen.

Für die Polizei war eigentlich klar, dass Rafal R. mit Sicherheit in Untersuchungshaft lande, denn gegen ihn wurde noch wegen 6 weiterer Straftaten ermittelt, alle wegen Autodiebstahls und Hehlerei. Einer seiner Tatgenossen hatte bereits zu vier dieser Fälle ein Geständnis abgelegt und Rafal R. belastet. Die Diebe waren genau auf die Automarke spezialisiert, die in seiner Werkstatt vertraglich repariert wurde. In der größten Buchhandlung Wolomins war schon gestern sämtliche Literatur über Geschäftsgründung und EU – Zuschüsse ausverkauft. Viele scheinen nun, die in allen Zeitungen publizierte Gerichtsentscheidung zum Fall Rafal R. so verstanden zu haben, dass Brüssel den Autodiebstahl mitfinanziere um hierdurch die Hersteller zu unterstützen

Den Autodiebstahl finanzieren, um die Autoindustrie zu fördern – in gewissen Gegenden würde dies als maffiös gelten. In Europa ist das praktisch angewandte „Politik“ mit Hilfe von „Umgehungen“ der Justiz einzelner Rechtsstaaten.

(Spürnase: Klaus)

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Staatsanwaltschaft rollt „Fall Sittensen“ neu auf

geschrieben von PI am in Deutschland,Islam ist Frieden™,Justiz | 191 Kommentare

[3]Muss der im Winter 2010 von einer Räuberbande in Sittensen überfallene Rentner Ernst B. doch noch ins Gefängnis, weil er einen der Täter aus Notwehr erschossen hat? Die Staatsanwaltschaft rollt den Fall jetzt überraschend neu auf.

Die Schleswig-Holsteinische Zeitung [4] berichtet:

Der Fall war bereits zu den Akten gelegt worden. Ein Jahr nach den Schüssen von Sittensen (Niedersachsen), bei denen ein junger Räuber aus Neumünster starb, wird die Sache jetzt erneut aufgerollt. Das bestätigte jetzt Dr. Burkhard Vonnahme, Pressesprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft in Stade.

Demnach wird erneut gegen den Rentner Ernst B. (78) ermittelt, der am 13. Dezember 2010 von den fünf jungen Männern in seiner Villa überfallen worden war. Der alte Mann, der als Jäger Waffen im Haus hatte, hatte damals offenbar auf die flüchtende Bande geschossen, nachdem eine Alarmanlage losgegangen war. Labinot S. (16) wurde tödlich getroffen.

Aus Notwehr gehandelt – Ermittlungen eingestellt

Erst im Juli waren die Ermittlungen gegen den Rentner eingestellt worden. Der Todesschütze habe in Notwehr gehandelt, weil er sein Eigentum verteidigen wollte, hieß es von Seiten der Staatsanwaltschaft. Eine Anklage wurde deshalb nicht erhoben.

Hintergrund für die erneuten Ermittlungen ist eine Beschwerde, die Rechtsanwalt Hendrik Prahl aus Wismar im Auftrag der Angehörigen des getöteten Jungen an die Generalstaatsanwaltschaft in Celle gerichtet hatte. „Von der Opferseite kamen neue Hinweise, denen wir jetzt nachgehen. Die Polizei ermittelt. Das Verfahren läuft wieder, mit offenem Ausgang“, erklärte Vonnahme. Mit Ergebnissen sei jedoch erst im Januar zu rechnen.

[…]

Kurz nach dem Urteil stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Todesschützen ein. Sowohl die Familie von Labinot S. als auch ihr Anwalt konnten diese Entscheidung nicht verstehen. Ihrer Meinung nach seien die Täter bereits auf der Flucht gewesen. Von ihnen habe deshalb keine Gefahr mehr gedroht. Es sei kein Warnschuss abgegeben und auch nicht auf die Beine gezielt worden, hieß es. Stattdessen soll der Jugendliche in einer Körperhöhe von rund 1,20 Metern getroffen worden sein.

Die genauen Gründe für ihre erneuten Ermittlungen teilte die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen jedoch zurzeit noch nicht mit. Eine Anklage gegen den Rentner scheint aber nicht mehr ausgeschlossen zu sein.

Wahrscheinlich haben die linken Gutmenschen in der Justiz monatelang unter Gewissensbissen und Schlaflosigkeit gelitten, weil einer aus ihrer Kaste aus der Reihe tanzte und ein kulturunsensibles Urteil gefällt hatte. Jetzt schreiten sie zur Tat. Erst wenn der alte Mann hinter Gittern ist und sein Vermögen unter der Staatskasse und den Angehörigen des „Opfers“ aufgeteilt ist, werden sie wohl wieder zur Ruhe kommen…

PI-Beiträge zum Thema:

» Eltern verlangen „Gerechtigkeit“ [5]
» Wird Notwehr bald verboten? [6]
» Krankhaftes Täterverständnis beim Spiegel [7]
» “Er war ein lieber Kerl…” [8]
» Sittensen-Überfall: Rentner droht Gefängnis [9]
» Rentner erschießt 16-jährigen Intensivtäter [10]

(Spürnase: Florian G.)

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Warum die deutsche Justiz so gern mit Migranten kuschelt (2)

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Justiz,Migrantengewalt | 88 Kommentare

Von OLIVER FLESCH | Schreiben bringt Spaß. Normalerweise. Dieser Artikel allerdings wird nicht nur Sie, lieber Leser, aufregen – auch wir bekamen beim Zusammentragen der Migranten-Justizskandale der letzten zwei Jahre Halsschlagadern dick wie Gartenschläuche …

Fall 1: Wenn „Haftempfindlichkeit“ vor hoher Strafe schützt …

Es geschah am helllichten Tag im März letzten Jahres in einer Flüchtlingsunterkunft in Bootstedt, Schleswig Holstein: Jama B. (22) zerrt einen 4-jährigen (!!!) Jungen aus dem Irak in eine Toilettenkabine. Dort steckt er dem kleinen Jungen sein Geschlechtsteil in den Mund. Vor der Tür hält Komplize Sorbas S. Wache. Der Vater des Opfers erwischt den Täter noch mit heruntergelassener Hose auf frischer Tat …

Im September 2016 verurteilt das Landgericht Kiel Jama B. zu zwei Jahren und vier Monaten wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Der Schmieresteher wird freigesprochen.

Der Angeklagte bestreitet die Tat. Was sich normalerweise strafverschärfend auswirkt. Doch was ist heute noch normal? Karin Witt, Sprecherin des Landgerichts Kiel abgebrüht (laut BILD): „Die unglaubliche Begründung von Gericht und Staatsanwalt“: „Strafmildernd (!) hat sich die Alkoholisierung und die hohe Haftempfindlichkeit des Täters ausgewirkt: Er ist jung, kann kein Deutsch und wurde in der Untersuchungshaft bereits angegriffen. Das Opfer hat die Tat gut weggesteckt, es sind keine schweren Folgen zu erwarten.“

Frage, Fräulein Witt: Woher zur Hölle wollen Sie nur fünf Monate nach der Tat wissen, was ein Vierjähriger „gut weggesteckt“ hat?! Das Einzige, was hier „weggesteckt“ wurde, ist der Schw… Die Richter/In soll immer noch im Amt sein, die zynische Gerichtssprecher/In auch …

Fall 2: Wenn Asylbewerber für Haftstrafen zu zart besaitet sind …

Das Mädchen, erst 15, wollte sich nicht dem Erstbesten hingeben. Das erste Mal sollte etwas Besonderes werden. Das wurde es auch. Aber nicht so, wie es sich das Mädchen erträumt hat …

August 2016, Neumühl, NRW. Ein Schwarzer aus Ghana will in einer Schule zwei Mädchen vergewaltigen. Eines kann fliehen, das andere wird sein Opfer. Der Täter wird auf frischer Tat gestellt. Ein Zeuge reißt den Vergewaltiger vom schreienden Mädchen… Man muss sich die Szene mal vorstellen! Oder vielleicht lieber nicht. Das dachte sich wohl auch das Landgericht Duisburg und verurteilt den Täter nur zu drei Jahren und zwei Monaten Haft.

Strafmildernd auch hier: die „besondere Haftempfindlichkeit“ des afrikanischen Migranten.

Was ist eigentlich für Migranten im Knast so „empfindlich“? Dass dort heutzutage bis zu 90 Prozent andere Migranten sitzen? Gut, das kann ich verstehen, darauf würde ich als Weißer, Ungläubiger dazu, auch „empfindlich“ reagieren. Aber der Herr Vergewaltiger wäre doch unter Brüdern, vielleicht sogar Gesinnungsgenossen gewesen.

Fall 3: Wenn ein Moslem zu blöd ist, einem Mord als„niedere Tat“ zu erkennen …

„Strafrabatt für tschetschenischen Moslem, der seine Frau erstach – Das Skandal-Urteil von Cottbus“, titelte sogar BILD (und das will schon was heißen!) im Juni 2017.

19 Mal stach Rashid D [11]. (32) auf seine Frau ein. Warf sie aus dem Fenster. Schnitt der Mutter seiner fünf Kinder auf der Straße die Kehle durch. Motiv: Eifersucht.

Der Moslem war zwar geständig, aber auch nur, weil er der Meinung ist, der Islam habe ihm das Recht gegeben, seine Frau zu ermorden. Die Staatsanwaltschaft plädierte dennoch auf Mord. Aber nicht mit Richter Stollenbach!! Der offenbar Gottgleiche aus Cottbus machte aus Mord „Totschlag“, weil „zweifelhaft“ sei, dass der Angeklagte die niederen Motive seiner Tat gekannt habe…

Dabei urteilte der Bundesgerichtshof bereits 2006: Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes sind grundsätzlich den Rechtsvorstellungen der Werte-Gemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen.

Übrigens: Der Mord hätte verhindert werden können: Rashid D. sollte einem Monat vor der Tat abgeschoben werden. Doch die Polizei traf ihn in seiner Wohnung nicht an. Und kam erst wieder, als alles zu spät war. So ist Brandenburg heute. Als noch alles DDR war, Brandenburg die Hochburg der SED, wäre Mielke das nicht passiert, klar.

Fall 4: Wenn ein Migrant einen Menschen ersticht, ohne zu „wissen“, dass er ein Messer in der Hand hält …

Dieser Fall ist einmalig: Er dreht sich um einen Streit in einem Flüchtlingsheim, aber eben nicht, wie sonst immer, um Nutella, sondern um die Benutzung einer Waschmaschine.

Vor Gericht erzählt Hasan S. aus Eritrea eine schier unglaubliche Story: Das Opfer habe ihn in den Schwitzkasten genommen, worauf er ein Küchenmesser aus dem Hosenbund des Opfers zog und den Mann erstach. Natürlich ohne auch nur im Entferntesten zu ahnen, dass es ein Messer war, das er aus der Hose zog, mit dem er zustach. Kennt man ja, solche Situationen.

„Lebensfremd!“, meinte denn auch die Richterin und verurteilte Hasan S. im November 2015 zu fünf Jahren Haft. Drei Jahre weniger als von der Staatsanwaltschaft gefordert, aber immerhin. Doch dann bekommt der Fall eine Wendung, die sich selbst John Grisham nicht besser hätte ausdenken können: Der Bundesgerichtshof (!!) hebt das Urteil wegen „Nichtberücksichtigung von Notwehrmerkmalen“ auf. Hasan S. wird freigelassen. Welche „Notwehrmerkmale“? Ein S c h w i t z k s t e n ?! Mensch, hätte ich das bloß früher gewusst! Dann hätte ich den Sascha, der mich in der fünften Klasse auf dem Schulhof in den Schwitzkasten nahm (aus dem ich nicht mehr rauskam), ja auch erstechen können! (War mir nämlich sehr peinlich, da die halbe Schule zuschaute.)

Letztendlich bekam der miese Märchenerzähler aus Eritrea im Juli 2017 zwei Jahre und drei Monate wegen – Achtung! KÖRPERVERLETZUNG! Springers WELT regte das (natürlich!) nicht weiter auf, meldete lapidar: „Gericht entscheidet im zweiten Khaled-Prozess auf Notwehr“.

Nicht minder typisch: Nachdem der Täter ursprünglich (zunächst) nicht zu ermitteln war, wurde die Tat medial sofort als rassistisch geschlagzeilt. In Dresden, Lübeck und Mannheim demonstrieren auf Kommando Tausende gegen „Rechts“ und „Pegida“. Der GRÜNE Um-Volker Beck erstattete – offenbar im „Crystal Meth“-Rausch – prompt Strafanzeige gegen Unbekannt, weil die Polizei nicht sofort von einem fremdenfeindlichen Hintergrund ausging. Dabei meldete „Legida“ längst auf ihrer Webseite, das Verbrechen sei bereits am Vortag bekannt gegeben worden. Es gab angeblich einen Pressestopp, um „Unruhen“ zu vermeiden …

Nachdem weder zu verheucheln, noch zu vertuschen war, dass die Tat von Asylanten ausgelöst und begangen war, entschuldigte sich der GRÜNE Beck schmallippig, schwurbelten die Gutmenschen-Demonstranten für die reflexartige Vorverurteilung was Ähnliches? Irrtum, der letzte Satz war „Fake-News“!

Fall 5: Wenn der Horrorfilm Wirklichkeit wird

Ein Mann schlägt seine Frau mit Fäusten zusammen, rammt ihr mehrmals ein Messer ins Herz, schlägt ihr mit der Axt auf den Kopf. Dann schlingt er ein Seil um ihren Hals [12], hängt sie an die Anhängerkupplung seines PKW, um sie zu Tode zu schleifen. Nein, kein Hollywood-Horror. November 2016 in Hameln/Niedersachsen: Nurettin B, ein Kurde. Allah sei Dank löste sich das Seil nach 200 Metern. Das Opfer, die Frau, überlebt schwer verletzt, muss allerdings zweimal wiederbelebt werden.

Motiv: Unterhaltsstreitigkeiten. Die Staatsanwaltschaft fordert, natürlich, lebenslänglich. NIX DA! So der „Richter“, schließlich sei ja die „Ratte von Hameln“ geständig gewesen (tolle Reue, bei um die „100“ Zeugen). Außerdem, wird der Richter im Gerichtssaal auch noch zum „Verteidiger“ des Beinahe-Mörders: Er habe dem „Opfer ein Schmerzensgeld zur Verfügung gestellt“.

Na dann ist‘s ja gut, alles vergeben und vergessen, lieber Gott. Allah wird Dir alles erklären…

Morgen lesen Sie: Der Fall des Pakistanis, der nur acht Monate auf Bewährung bekam, obwohl er ein kleines Mädchen missbrauchte, dessen Vater darauf von der Polizei erschossen wurde … Und vier weitere verstörende „Migrations-Urteile“ – von der Maas bis an die Merkel: Morgen auf PI-NEWS!

» Teil 1: Warum die deutsche Justiz so gern mit Muslimen kuschelt [13]

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Hamburg: Gerichtsverfahren wegen Aussprechens von Fakten zum Islam

geschrieben von byzanz am in Islamaufklärung,Justiz,Video | 81 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am 7. November 2018 hielt ich in Hamburg eine Rede bei einer „Merkel muss weg“-Demo, in der ich auch über gefährliche Bestandteile des Islams informierte. Nach der Veranstaltung führte ein NDR-Reporter ein TV-Interview [14] mit mir, um das Thema weiter zu vertiefen. Es wurde ein interessantes 20-minütiges Gespräch. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hingegen scheint sich nicht für die Fakten zum Islam zu interessieren, sondern für die Knebelung derjenigen, die Kritik äußern.

In meiner Rede ging ich auch auf den ehemaligen Moslem und jetzigen Christen Nassim Ben Iman ein, mit dem ich mich immer wieder austausche. Mein erstes Videogespräch [15] mit ihm hatte ich im April 2010, in dem er einen tiefen und erschütternden Einblick in die Denkwelt eines gläubigen Moslems gab. Als 16-jähriger war er aus Nordafrika nach Deutschland gekommen und war so erzürnt über die aus seiner Sicht islambeleidigende freizügige westliche Kultur, dass er Terror-Anschläge verüben wollte.

Sein Hass auf Christen und Juden saß damals so tief in ihm, dass er sogar bereit war, als Märtyrer zu sterben, wenn es dazu beiträgt, dass sich der Islam in Europa ausbreitet. Dies hat er später nach seinem Ausstieg aus dem Islam in seinem Buch „Der wahre Feind – warum ich kein Terrorist geworden bin“ dokumentiert. Darin beschreibt er auch, welch massive Anfeindungen er aus der eigenen Familie bekam, nur weil er anzweifelte, ob der Koran wirklich Gottes Wort ist. Er wurde angeschrieen, beschimpft, beleidigt, verflucht und angespuckt.

Im Interview fragte ich ihn auch, wie sein Umfeld auf seinen endgültigen Islam-Ausstieg reagierte (in diesem Video [16] ab 2:15):

„Das ist leider eine tragische Tatsache, dass ich nicht nur bedroht wurde, sondern bis zum heutigen Tage in regelmäßigen Abständen immer wieder bedroht werde. Zum einen ist das eine generelle Bedrohung, dass der Islam lehrt: ‚Wer seine Religion wechselt, der muss getötet werden‘. Das ist eine Tatsache, die im Raum steht. Das Schwert schwebt über meinem Kopf, um es mal so auszudrücken. Das ist keine angenehme Sache.

Die zweite Sache ist, man ist losgelöst von der Familie, man ist losgelöst von der muslimischen Gesellschaft, in der man mit einem Teil seines Herzens und seines Lebens integriert und verbunden war. Und dass dann die Bedrohung und die Drohungen gerade aus diesen Kreisen kommen, nicht imaginär von irgendwo aus Europa oder sonstwo, sondern aus dem engsten Kreis, der Freunde, der Familie. Das ist es, was die Sache sehr hart macht für mich auch. Das sind ganz andere Gedanken, ganz andere Emotionen, als ich jetzt in zwei, drei Sätzen wiedergeben kann.

Die größte Wahrscheinlichkeit ist, dass man sowieso wegen diesem Verrat in der Hölle ist. Die andere Sache ist, neben der geistlichen Bedrohung gibt es die gesellschaftliche Bedrohung, das heißt also mein gesamtes muslimisches Umfeld wird nicht verstehen, was ich tue, wird mich unter Druck setzen und mit dem Leben bedrohen und verfolgen.“

Nassim Ben Iman weiß, wovon er spricht. Er hat das alles hautnah erlebt. In meiner Rede in Hamburg sagte ich wörtlich:

„Die Story ist den meisten von Euch bekannt. Da habe ich einen Ex-Moslem zitiert, den Nassim Ben Iman. Das war ein überzeugter Moslem, als er nach Deutschland kam. Als 16-jähriger war er geschockt, als er hier die ganzen leichtbekleideten Mädchen gesehen hat. Er wollte Terrorist werden. Und dann ist er – das war sein Glück – mit dem Christentum in Kontakt gekommen, hat die Bibel gelesen, dann ist er ausgestiegen in einem mehrjährigen Prozess und ist Christ geworden. Wir brauchen nicht darüber reden, dass seine Familie ihn jetzt töten möchte.

Das ist der Standard: ‚Wer die Religion verlässt, den tötet.‘ Es ist eine faschistische Ideologie, aus der man nicht austreten darf.“

Obwohl die Todesstrafe bei Apostasie [17] elementarer Bestandteil der Scharia ist, der Prophet Mohammed zeitlos gültig forderte „Wer die Religion verlässt, den tötet“, dies im Strafgesetzbuch von elf islamischen Ländern fest enthalten ist, zig tausendfach ausgeführt wird, mindestens 200 „Ehrenmorde“ auf dieser Grundlage in Deutschland erfolgten und der Begriff „Apostasie im Islam“ auch bei Wikipedia umfassend dokumentiert [18] ist, klagt mich nun die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen §166 StGB „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ an:

Öffentlich den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft zu haben, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

indem er sich gegen 19.10 Uhr als Redner bei einer Kundgebung mit dem Tenor „Merkel muss weg“ im Bereich Dammtorbahnhof am Dag-Hammerskjöld-Platz abfällig über den Islam äußerte und im Zusammenhang mit einem zum Christentum konvertierten Moslem sagte:

‚Wir brauchen nicht darüber reden, dass seine Familie ihn jetzt töten möchte.

Das ist ein Standard: Wer die Religion verlässt, den tötet. Es ist eine faschistische Ideologie, aus der man nicht austreten darf‘,

und so das friedliche Zusammenleben von Bevölkerungsteilen mit unterschiedlichen Bekenntnissen gefährdete, da derartige Äußerungen die muslimische Bevölkerungsgruppe der Gefahr aussetzt, Objekt intoleranten und aggressiven Verhaltens anderer zu werden.

Vergehen, strafbar gemäß § 166 Abs. 1 StGB.

Mit dieser wachsweichen „Begründung“ können Staatsanwaltschaften im Prinzip jegliche fundamentale Kritik am Islam unterbinden, denn jede derartige Äußerung könnte die „muslimische Bevölkerungsgruppe“ theoretisch der „Gefahr aussetzen“, dass sie Objekt „intoleranten“ und „aggressiven“ Verhaltens anderer wird.

Erst im Dezember 2017 habe ich vom Landgericht München einen Freispruch im Rahmen der Meinungsfreiheit für meine Aussage erhalten, der Islam sei eine „faschistische Ideologie“. Jetzt muss ich die gleiche Prozedur in Hamburg noch einmal durchlaufen. Die Staatsanwaltschaften dieses Landes, die bekanntermaßen an ihre Justizministerien weisungsgebunden sind, wollen mich ganz offensichtlich mürbe machen.

Für diese Drangsalierung bedanke ich mich auf meine Weise: Einen Tag nach der Gerichtsverhandlung gibt es zusammen mit der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) eine siebenstündige Aufklärungskundgebung über den Politischen Islam auf dem Gänsemarkt in Hamburg:

Einen Tag später sind wir in Berlin:

Die öffentliche Aufklärung geht solange weiter, bis die Staatsanwaltschaften ihre juristischen Feldzüge gegen uns Islamkritiker einstellen und die verantwortlichen Politiker die Lösung des Problems in Angriff nehmen: Das Verbot des Politischen Islams. Wie in Österreich.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [19] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: HU70117753795954288500000000, BIC: OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [20]

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Krimineller Asylbetrüger hat Grund zur Freude

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Balkan,Einzelfall™,Justiz,Kriminalität,Migrantengewalt,Polizei | 61 Kommentare

harburg-kriminelle-serben-sippe [21]Im Mai 2012 bereicherte der serbische Staatsbürger Muzlija Hajrizi mit seinen Söhnen Sedat (damals 23), Mirsat (damals 26) und Jeton (damals 18) die Kreuzung Schlossmühlendamm / Sand in Harburg (PI berichtete [22]). Die auf der Asylschiene nach Deutschland eingewanderten Kriminellen zerrten einen Kongolesen aus einem Auto, prügelten auf ihn ein und versetzten ihm lebensgefährliche Messerstiche in Brust und Rücken als er fliehen wollte. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt. Nach Muzlija Hajrizi wurde international gefahndet bis er in Belgien gestellt wurde.

Der attackierte Schwarzafrikaner überlebte dank Not-OP. Joseph M. hatte den Serben versprochen „schwarzes Geld zu waschen“. Mit seiner Wash-Wash-Masche legte er die serbische Großfamilie herein, die 30.000 Euro Schwarzgeld in den Deal investiert hatte. Der messerstechende Vater wurde wegen versuchten Totschlags angeklagt, seine Söhne wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung. Der Prozess wurde von 70 Angehörigen [23] verfolgt. Vater Muzlija Hajrizi bekam eine Gefängnisstrafe [24] von viereinhalb Jahren. Die Söhne Sedat und Mirsat erhielten Bewährungsstrafen von einem Jahr, Jeton wurde freigesprochen. Das Urteil fiel Mitte Juli 2014. Nun stand Sprößling Sedat Hajrizi erneut vor Gericht.

Der noch unter Bewährung stehende, in Deutschland lediglich Geduldete wurde zu einer Geldstrafe von 420 Euro verurteilt, weil er eine Polizistin angegriffen hat.

Harburg aktuell [25] berichtet:

Die Beobachter des Prozesses waren irritiert. Nach dem Richterspruch klatschte der Verurteilte in die Hände und riss die Arme hoch. 60 Tagessätze a 7 Euro muss er als Hartz-V Empfänger zahlen, weil er vor einem Jahr auf dem Vorplatz der Feuerwache Eißendorf an der Buxtehude Straße eine Polizistin angegriffen hatte. […] Der 25 Jahre alte Serbe, der mit einer Duldung in Harburg lebt, hat noch eine Bewährungsstrafe offen. […]

Weil sein Bruder nicht mit seinem Wagen auf dem Vorplatz der Wache wenden konnte, weil die Feuerwehr gerade zu einem Einsatz ausrücken konnte, war es zu einem Streit gekommen, der eskaliert war. Der 25-Jährige war mit einem anderen Bruder als Verstärkung angerückt. Dabei war eine damals 25-jährige Bereitschaftspolizistin als „Votze“ betitelt und geschlagen worden. […]

Die Gerichtsverhandlung, so schildern es Prozessbeobachter, war kurz. […] Es wäre ihm, dem Angeklagten, unangenehm, dass er arbeitslos sei. Aber ein früherer Arbeitgeber hätte ihm gekündigt: Wegen der vielen Gerichtstermine, zu denen er musste.

420 Euro Geldstrafe und die Bewährung blieb unberührt. Die Prozessbeobachter, so sagte einer von ihnen, hatten das Gefühl, dass der Verurteilte zu Recht auf dem Flur die Arme hochreißen konnte.

Nicht nur deswegen reißt der Kriminelle die Arme hoch. Weiß er doch, dass er zum zweiten Mal vom deutschen Staat mit Samthandschuhen zart gestreichelt wurde. Eine Memme von Staat, der dem Kriminellen Monat für Monat den Lebensunterhalt bezahlt anstatt ihn abzuschieben.

Bei solchen Richtern macht bestimmt auch der Polizeiberuf in Harburg richtig Spaß!

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“Hasenjagd” auf Polizei in Grenoble

geschrieben von PI am in Frankreich,Justiz,Kraftanwendung,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

Polizei Grenoble [26]Die seit Freitag andauernden schweren Krawalle in der französischen Stadt Grenoble (PI berichtete [27]) dauern immer noch an. Ein Sprecher der Polizei umschreibt die Situation [28] mit einer Jagdszene: „Es läuft schlecht. Meine Kollegen nehmen es schlecht auf. Man schießt auf uns wie auf Kaninchen. Und heute Nacht? Wie wird es heute Nacht für uns ausgehen? … Wir rechnen mit dem Schlimmsten.“

Frédéric Lagache von der Polizeigewerkschaft ist sich auch der Verzweiflung der Normalo-Bevölkerung bewusst:

„Wir sind hier, damit die Sicherheit respektiert wird, damit die Einwohner in Frieden leben können. Ich habe Einwohner weinen sehen. Die Ordnung muss wiederhergestellt werden.“

Auf die Frage hin, warum man den „Jugendlichen“ dessen Tod die Gewaltwelle ausgelöst hat, nicht bloß verletzt habe, antwortet Lagache:

„Es ist leicht, das jetzt zu sagen. Aber wenn man in der Hitze des Gefechts ist, sieht es ganz anders aus, glauben Sie mir. Meine Kollegen haben ihre physische Integrität verteidigt. Diese Person hat immerhin dreimal mit einer Militärwaffe in die Windschutzscheibe geschossen! Sie stellen sich das nicht vor. Wir können darum von Glück reden, dass es bei uns keine Todesfälle gab.“

Der Mordvorwurf weist die Polizei entschieden zurück:

„Das ist schlichtweg inakzeptabel, weil es einfach nicht die Wahrheit ist. Der Innenminister muss seine Polizeibeamten unterstützen. Er ist dafür da, dass das Gesetz respektiert wird. Aus diesem Grund fordern wir ihn dazu auf, für uns gegen die Mutter des jungen Mannes, die diese inakzeptablen Vorwürfe erhoben hat, juristisch vorzugehen. Wir verstehen ihre Verzweiflung. Das ist dennoch kein Grund, die Polizei zu stigmatisieren.“

Die Bereicherer Frankreichs sehen das ganz anders. Für sie ist die Jagd auf die böse Polizei die Wiederherstellung der Gerechtigkeit, und aus so manchem Medienbericht spricht dafür größtes Verständnis.

Bilder aus Grenoble von vergangener Nacht:

(Spürnase: T-Tex)

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Bonn: Sozialstunden für Mordversuch

geschrieben von PI am in Justiz | 82 Kommentare

Ein 27-jähriger Autofahrer hat bewußt einen Menschen angefahren, so die Überzeugung des Richters am Bonner Amtsgericht. Der Mann wurde am Mittwoch (11.01.2017) wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus wurde ihm der Führerschein für ein Jahr entzogen. Der Angeklagte war demnach im Auto mit zwei Freunden in Meckenheim unterwegs gewesen, als er den Sohn einer verfeindeten Familie auf dem Bürgersteig entdeckte. Als der 26-Jährige die Straße überqueren wollte, war der Angeklagte gezielt und mit hoher Geschwindigkeit auf den Gegenspieler losgefahren und hatte ihn dabei auf die Motorhaube genommen.

Er wurde am Kopf verletzt und leidet heute noch an den Folgen des Unfalls. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 200 Sozialstunden in der Spülküche der Landesklinik arbeiten, auch muss er dem Opfer 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen. (Was für ein niedliches Urteil [29] für einen Mordversuch mit bleibenden Schäden… Wer früh genug mit Morden anfängt, kann in diesem irren Land für den zweiten Mord Rabatt [30] erhalten, wie ein Fall aus Flensburg jetzt zeigt.)

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Bern: Bibel- und Koranverbrenner verhaftet

geschrieben von PI am in Christentum,Islam,Justiz,Schweiz | 80 Kommentare

Die drei Männer, die für heute 17.30 Uhr eine Koran- und Bibelverbrennung in Bern angekündigt hatten (PI berichtete) [31], wurden gestern von der Schweizer Polizei inhaftiert. Auf dem Bundesplatz hatten sich heute Nachmittag bereits einige Schaulustige, darunter viele muslimische Jugendliche (siehe Video) [32], versammelt. Den drei Aktivisten droht jetzt wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und öffentlichem Aufruf zu Hass bzw. Diskriminierung gegen eine Gruppe von Personen wegen ihrer Religion eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. (Quelle: Blick.ch [33])

(Foto: Die Gruppe um Titus Leo Panakal und Vinodh Kumar 2007 bei einer ähnlichen Bibelprotest-Aktion in Rom)

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Väterlicher Freund reicht den Hammer an

geschrieben von PI am in Deutschland,Islamisierung Europas,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[34]

In Coburg standen ein 16-jähriger Syrer, sein Vater und ein „väterlicher Freund“ vor Gericht, nachdem der Junge unter Mithilfe seines Erziehungsberechtigten versucht hatte, einen Einheimischen mit einem Hammer zu erschlagen.

In Franken berichtet [35]:

Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Coburg verhängte gegen einen 16-jährigen Schüler aus dem Landkreis Kronach wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Der Jugendliche war am Abend des 26. Mai 2009 auf dem ehemaligen Landesgartenschau-Gelände in Kronach mit einem 24-jährigen Bäckergesellen in Streit geraten. Im weiteren Verlauf holte der Angeklagte seinen 50-jährigen Vater und den 64-jährigen väterlichen Freund zu Hilfe. In ihrer Begleitung schlug der 16-Jährige seinem Kontrahenten erst mit einem Fahrradschloss ins Gesicht und dann mit einem Hammer auf den Kopf.

Nicht eindeutig klären konnte die Strafkammer, ob er mit dem Eisen oder – wie der Täter beteuerte – mit dem Stiel geschlagen hatte. Fest stand, dass der Schüler den Gegner mit Fußtritten und Faustschlägen traktierte, als dieser auf dem Boden lag.

Auch der Vater verpasste dem jungen Mann einen Fausthieb. Später hielt er einen Zeugen davon ab, ins Geschehen einzugreifen. Den Hammer hatte der 64-Jährige mitgebracht und dem 16-Jährigen gegeben. Auch er hatte sich schuldig gemacht, einen Beteiligten, der dem Verletzten zu Hilfe kommen wollte, bedroht zu haben. Den 50-Jährigen verurteilten die Richter wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Als Auflage muss er 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Der Ältere kam mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, davon. Auch den Rentner wird die Strafe spürbar treffen: 1200 Euro muss er an das Opfer bezahlen.

Erheblich fielen die Verletzungen des Malträtierten ins Gewicht. Der Einsatz des Hammers und die wahllosen Schläge bergen nach Aussage des Sachverständigen ein hohes Risiko. Die Gefahr, dass die Angriffe tödliche Folgen nach sich ziehen, sei immer gegeben. Die Anklage war zunächst auch von versuchtem Totschlag ausgegangen.

Der 16-Jährige musste sich darüber hinaus wegen eines anderen Delikts verantworten. Ohne Grund hatte er im März 2009 jemandem auf einem Parkplatz ins Gesicht geschlagen und diesen in die abgestellten Einkaufswagen gedrückt. Der linke Arm des Opfers ist heute noch nur beschränkt belastbar.

Mit Fußfesseln führten die Vollzugsbeamten den 16-jähriger Schüler gestern in den Sitzungssaal, dessen „kriminelle“ Karriere bereits 2003 begonnen hat. Im schneeweißen Anzug und wenig einsichtig präsentierte sich der syrische Staatsbürger vor dem Gericht. Zahlreiche Einträge im Strafregister, der Verweis von der Schule und viele gescheiterte Versuche der Jugendhilfe, ihn in die richtigen Bahnen zu lenken, pflastern seinen Lebensweg. Auch in der Justizvollzugsanstalt war er unangenehm aufgefallen. Auf Grund der Vorgeschichte war sich Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein eigenem Bekunden nach nicht sicher, ob selbst die Jugendstrafe etwas bringt.

Vorsitzender Richter Gerhard Amend redete dem Mehrfachstraftäter ins Gewissen. Er wies darauf hin, dass das Jugendstrafrecht die Aufgabe habe, Versäumtes in Elternhaus und Schule aufzuarbeiten. „Sie müssen lernen, dass es in einer Gesellschaft Regeln gibt, an die man sich halten muss, ob es einem passt oder nicht“, sagte Amend. Wenn der 16-Jährige weitermache wie bisher, drohe ihm irgendwann Sicherungsverwahrung. Kein Verständnis brachte der Vorsitzende Richter für die beiden beteiligten Erwachsenen auf.

Dass es in einer Gesellschaft Regeln gibt, an die man sich halten muss, dürfte niemand besser wissen, als ein arabischer Jugendlicher. Dass diese Regeln in Syrien von denen in Bayern gelegentlich abweichen, hat man offenbar versäumt, dem Richter beizubringen.

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Haan: Brutale Geldeintreiber nicht zu ermitteln

geschrieben von PI am in Deutschland,Einzelfall™,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[36]Im Fall des brutalen Überfalls auf einen Immobilienunternehmer aus Haan (NRW), welcher bei der Tat schwere Verletzungen davon getragen hatte (PI berichtete [37]), konnte die Polizei trotz der herausragenden Fotografien von zwei der vier Täter (Bild) aus dem Rockermilieu und der Öffentlichkeitsfahndung [38] sowie weiterer, konkreter Fakten bisher keinen Erfolg erzielen.

Nach der Redaktion vorliegenden Informationen sind die Fakten genauso, wie man diese auch schon in Kommentarforen [39] lesen kann, nämlich, dass der Haaner Dachdeckermeister Dirk Schwager [40] an das Opfer aus einem zurückliegenden Geschäft noch Geldforderungen stellt. Diese versucht der selbständige Dachdecker allerdings nicht im Rahmen eines Zivilrechtsverfahrens einzuklagen, sondern als Mitglied des Rockerclubs „Ghost Gang“ schickt er wie im „Wilden Westen“ befreundete „Geldeintreiber“ los, welche die offenstehenden Forderungen aus dem Geschäftspartner herausprügeln sollen.

Das alles ist auch der Polizei sowie der Staatsanwaltschaft bekannt, die das Verfahren aber lieber zunächst wegen Erfolglosigkeit einstellt – obwohl der Auftraggeber angab, die Täter zu kennen aber zu dessen Identitäten lieber schweigen zu wollen. In Deutschland gerne…

Sollten Sie die Täter erkennen, dann nimmt das Kriminalkommissariat 1 Mettmann, Tel.: 02104/982-7105/7100, Ihre freundlichen Hinweise gerne entgegen. Ob dann weiter ermittelt wird, steht allerdings in den Sternen!

(Herzlichen Dank an Spürnase Walli P.)

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Volksverhetzung an Kölner „Klagemauer“

geschrieben von PI am in Altmedien,Antisemitismus,Deutschland,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

Judenhasser Walter Herrmann [41]
Der Blog „Tapfer im Nirgendwo [42]“ widmet einen aktuellen Beitrag dem Schandfleck Kölns. Vor dem Dom betreibt der arbeitslose Judenhasser Walter Herrmann (Foto) seit Jahrzehnten mit einem zynisch als „Kölner Klagemauer [43]“ bezeichneten Müllhaufen eine in der westlichen Welt wohl einmalige Hasskampagne gegen den Staat Israel und die Juden, worüber PI seit Jahren immer wieder berichtet [44] hat.

Im aktuellen Bericht [42] heißt es:

(…) Am 20. September 2008 gab es unter dem Motto „Köln stellt sich quer“ eine Neuauflage der Aktion „Arsch huh, Zäng ussenander!“ auf der Domplatte in Köln. Anlass war der Versuch der Wählergruppe Pro Köln, in Köln ein als „Anti-Islamisierungs-Kongress“ bezeichnetes europaweites Treffen von Rechten zu inszenieren. Zehntausende Menschen vesammelten sich in der Kölner Innenstadt, um dagegen ein Zeichen zu setzen. Das Treffen von Pro Köln wurde so erfolgreich verhindert.

Jene Zehntausende, die sich 2008 versammelten, um gegen eine einseitige Verurteilung des Islams und seiner Länder zu demonstrieren, die an einem Tag in Köln geplant war, jene Zehntausende schweigen überlaut zu der Tatsache, dass auf der Kölner Domplatte seit nunmehr sechs Jahren fast täglich gegen das Judentum und seinem Land agitiert wird.

Seit 2004 widmet sich die sogenannte „Klagemauer“ unter Verantwortung von Walter Herrmann inhaltlich einer verzerrenden und einseitigen Darstellung des palästinensisch-israelischen Konflikts. Da allein die Bezeichnung „Klagemauer“ für diese Dauerinstallation eine Beleidigung für all jene ist, denen die wahre Klagemauer in Israel etwas bedeutet, wird sie hier von nun an die Antiwand genannt. Durch eine einseitige Darstellung des Leides der Palästinenser und der Darstellung israelischer Politiker als Kriegsverbrecher verzerrt die Antiwand die Realität des Nahostkonflikts und schürt so antisemitische Ressentiments. Israel wird durchgehend als Aggressor dargestellt, während von den Terroranschlägen durch palästinensische Organisationen geschwiegen wird oder diese als verzweifelte Taten von Hoffnungslosen dargestellt werden. Von den Zielen der palästinensischen Hamas und der libanesischen Hisbollah, die beide für die für die physische Vernichtung aller Juden kämpfen, erfährt man an der Antiwand nichts. Vertreter der Synagogen-Gemeinde Köln forderten daher folgerichtig ab 2005 nachdrücklich ein Verbot der Antiwand.

Nun solle man meinen, die Kölner würden für das Recht und die Sicherheit von Juden ebenfalls ihre Ärsche heben und die Zähne auseinander nehmen und sich zusammen mit der Synagogen-Gemeinde „quer stellen“ – aber weit gefehlt. Obwohl die Kölner Antiwand am Kölner Dom für Juden und Israelis so ziemlich genau das darstellt, was der Anti-Islam-Kongress in Köln für Muslime und Araber war, allerdings täglich und nicht nur einmalig, herrscht gegenüber der Kölner Antiwand eisiges Schweigen im Kölner Wald. Während Köln auf der einen Seite deutlich macht, dass Muslime zu Köln gehören und es nicht akzeptiert werden kann, wenn gegen Muslime einseitig Stimmung gemacht wird, zeigt eben dieses Köln auf der anderen Seite eine eiskalte Ignoranz gegenüber Juden, eine Ignoranz, die nur eins bedeutet: Juden gehören nicht zu uns! Was die Stadt Köln seinen muslimischen Nachbarn nicht mal einen einzigen Tag zumuten möchte, mutet die selbe Stadt Juden täglich zu. Noch deutlicher kann es Köln gar nicht sagen:

Arsch hoch? Zähne auseinander? Nicht für Juden!

Das Schweigen der Kölner ist ohrenbetäubend und das, obwohl die Kölner Antiwand mittlerweile ekelhafte Züge angenommen hat. An der Kölner Antiwand ist seit einiger Zeit eine Karikatur zu sehen, auf der ein Jude mit Messer und Gabel ein kleines palästinensisches Kind zerstückelt, um sich an seinem Fleisch und Blut zu laben. Bei dieser Karikatur ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass der dort abgebildete Kannibale nicht als Israeli gekennzeichnet ist, was schon widerlich genug wäre, aber mittlerweile bei vielen als „Israelkritik“ durchgeht, sondern als Jude. Auf seinem „Schlabberlatz“ ist nicht die Israelfahne mit den blauen Tallitstreifen abgebildet, sondern nur der ??? ??? (Stern David). Hier beleidigt die Karikatur nicht Israel, sondern alle Juden.

Eine solche Karikatur hat es vor dem Kölner Dom seit dem „Dritten Reich“ nicht mehr gegeben; dennoch findet sich in Köln niemand, um sich gegen diese Beleidigung quer zu stellen, im Gegenteil: Die menschenverachtende Karikatur wird benutzt, um Kritik am Staat Israel zu formulieren. Das muss man sich mal vorstellen, eine Karikatur, die in der Tradition des mörderischen Antisemitismus steht, eine Karikatur, die sich einer Bildsprache und Ideologie bedient, mit der ein millionenfacher Mord an jüdischen Frauen, Männern und Kindern verübt wurde, einzig und allein in der Absicht, alle Juden der Welt zu vernichten, eine solche Karikatur wird nun zum Anlass genommen, um über mögliche Vergehen einer israelischen Regierung zu debattieren. Eigentlich müssten die Nazis Israel dankbar sein, dass sie jetzt wieder ihre Hetze öffentlich zeigen dürfen.

Während Köln zehntausendfach dafür auf die Strasse gegangen ist, Muslime davor zu bewahren, mit einem Kongress rechter Europapolitiker belästigt zu werden, mutet Köln seinen jüdischen Bürgern eine fast tägliche Erinnerung am millionenfachen Judenmord zu und nutzt die Ideologie der Nazis sogar, um Kritik an Israel zu üben.

Arsch hoch? Zähne auseinander? Nicht für Juden! (…)

Der Verfasser des Blogs berichtet, er habe den Artikel an alle Parteien in Köln geschickt. Eine Antwort gab es offenbar nur von der Linkspartei – ausgerechnet – die dem Vorwurf der Volksverhetzung zustimmt, was die antisemitische Karikatur angeht. Interessant dürfte es sein, ob Pro Köln, die sich gerne als proisraelisch darstellen, sofern Hoffnung besteht, dadurch Wählerstimmen zu bekommen, die Steilvorlage annimmt, und sich politisch für die Beseitigung des antisemitischen Schandflecks vor dem Kölner Dom einsetzen wird, wie es die jüdische Gemeinde seit langem fordert und es zuletzt der hochgeachtete Kölner Oberbürgermeister Norbert Burger (SPD) während seiner Amtszeit mehrfach versucht hatte. Möglicherweise könnte es aber Schwierigkeiten geben, solch ein Engagement den ausländischen Unterstützern, etwa der israelfeindlichen FPÖ oder den gerne zu Pro-Veranstaltungen anreisenden französischen Rechtsextremisten und tschechischen KZ-Leugnern schmackhaft zu machen.

Wie der Kölner Stadtanzeiger am 4. Februar meldete, ermittelt inzwischen die Kölner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes der Volksverhetzung gegen Herrmann. Andere Medien wie FAZ und WDR, die über den Vorfall informiert sind, verweigern den Bürgern bislang einen Bericht.

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