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Belgien erlaubt Euthanasie für Kinder

Als erstes EU-Land schickt sich Belgien an, aktive Sterbehilfe bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zu erlauben. Der Regelung muß noch die Abgeordnetenkammer zustimmen. Eine Mehrheit gilt auch dort als sicher, da sich nur die Christlichen Demokraten beider Landesteile und der rechtskonservative Vlaams Belang geschlossen der belgischen Euthanasie-Gesetzgebung widersetzen. Warum soll man das [1] groß diskutieren? Meines Wissens haben nicht einmal die Nazis Kinder in ihr Euthanasieprogramm einbezogen. In der EU ist man da schon weiter!

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OB-Attacke: El Masri protestierte gegen Bordelle

geschrieben von PI am in Deutschland,Dhimmitude,Einzelfall™,Islam,Islam ist Frieden™,Justiz,Migrantengewalt | 152 Kommentare

khaled [2]Nachdem der langjährige Lieblingslibanese der Deutschen, Khaled El Masri (Foto), den Neu-Ulmer OB verprügelt [3] hatte, saß er bis jetzt schweigend in Untersuchungshaft. Über das Motiv und die Hintergründe der Tat konnte nur spekuliert werden. Jetzt wurde bekannt, dass der Libanese den Angriff auf den OB offenbar aus streng religiösen Motiven begangen hat. Er möchte keine weiteren Bordelle in seiner Stadt.

Die Schwäbische Zeitung [4] berichtet:

Den bekennenden Moslem hat es offenbar in Rage gebracht, dass die Stadt Neu-Ulm immer neue Bordelle genehmigt und in einem Fall einen Gebetsraum der Muslime „entweiht“ hat. Dies geht aus einem persönlichen Brief El Masris an einen Bekannten hervor. Das „sehr blumig“ abgefasste Schreiben ist in der Justizvollzugsanstalt abgefangen und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden.

Khaled El Masri macht in den Augen der Staatsanwaltschaft Memmingen den Neu-Ulmer Oberbürgermeister dafür verantwortlich, dass in der Stadt Bordelle erlaubt worden sind. Am Jahrestag der Terrorangriffe vom 11. September hat der Deutsch-Libanese vor dem Freitagsgebet Noerenberg in seinem Amtszimmer überfallen und brutal zusammengeschlagen.

Dafür müssen wir doch Verständnis haben, oder?

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Ermittlungsverfahren gegen Markus Beisicht und weitere Pro Köln-Fraktionsmitglieder eingestellt

geschrieben von PI am in Justiz,Kampf gegen Rechts™ | 29 Kommentare

[5]Nach der inszenierten politisch-medialen Vorverurteilung wegen angeblich zu Unrecht erhaltener Sitzungsgelder von PRO-KÖLN-Fraktionsmitgliedern, überschlagen sich jetzt die Ereignisse in dieser Kölner Justizposse. Während zahlreiche Medien in großen Lettern von laufenden Ermittlungen gegen den PRO-KÖLN- und PRO-NRW-Vorsitzenden Markus Beisicht berichten (Foto: Titelseite des Kölner Stadt-Anzeigers von heute), ist dieses nach Informationen von PI bereits Anfang Juli „mangels hinreichenden Tatverdacht“ eingestellt worden.

Auch gegen andere Fraktionsmitglieder, gegen die laut Mainstreammedien angeblich noch ermittelt würde, waren diese in Wirklichkeit schon eingestellt worden. Doch die sattsam bekannte Kölner Staatsanwaltschaft unternahm bis dato nichts, um dieses „Missverständnis“ aufzuklären. So konnte bislang eine maximale mediale Wirkung in dieser perfiden Schmutzkampagne gegen die ganze PRO-Bewegung erzielt werden.

Doch in Wirklichkeit begann sich schon Tage vor den ersten Medienveröffentlichungen über die Anklageerhebungen das staatsanwaltschaftliche Kartenhaus zusammenzubrechen. Gegen den PRO-KÖLN- und PRO-NRW-Vorsitzenden Markus Beisicht und andere PRO-KÖLN-Fraktionsmitglieder wurde das Ermittlungsverfahren bereits am 8. Juli (!) mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. So unhaltbar war die Position der Staatsanwaltschaft Köln nach monatelangen akribischen Recherchen geworden, dass diese Farce keinen Tag länger aufrechterhalten werden konnte.

Wohl auch deshalb wurde noch schnell eine großangelegte Medienkampagne gegen PRO KÖLN ins Rollen gebracht, bevor die tatsächliche Faktenlage ans Licht der Öffentlichkeit gelangt. Was für ein dubioser Klüngelsumpf in Kölns Medien- und Politiklandschaft, mit Ausläufern weit in die Kölner Staatsanwaltschaft …

Doch damit dürfte jetzt erstmal Schluss sein. Die Nebel lichten sich. Die offenbar sehr löchrigen und künstlich aufgeblasenen Vorwürfe der Kölner Staatsanwaltschaft fallen Stück für Stück in sich zusammen. Denn wo viel Rauch ist, muss nicht immer ein großes Feuer sein. Besonders, wenn dieser Rauch von den sattsam bekannten DuMont-Medien und der Kölner Staatsanwaltschaft im Kampf gegen die Pro-Bewegung aufgewirbelt wird. Mehr denn je darf jetzt bezweifelt werden, ob es gegen die vier noch im Visier stehenden PRO-KÖLN-Stadträte jemals zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird … Die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung muss hier im Vorfeld auf jeden Fall doppelt und dreifach betont werden.

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Volker Beck ist von der Justiz enttäuscht

geschrieben von PI am in Grüne,Justiz | 131 Kommentare

beckDer grüne Marathonkläger und Drogenexperte Volker Beck (Foto) muss weiter mit „alltäglichen Drohungen“ leben, ohne in den Genuss zu kommen, dass jene, die ihn mit verbalem Unmut verfolgen auf der Stelle mindestens lebenslang weggesperrt werden. Beinahe alle Verfahren, die er gegen Pegida-Anhänger und Facebook-Poster angestrebt hatte wurden eingestellt oder mit geringfügigen Geldstrafen abgeurteilt. Beck hatte 2015 Religionsfreiheit fürs Kopftuch [6] und Schächten gefordert. Daraufhin waren die Wogen hoch gegangen. Nun jammert er über die Justiz [7]: „Wer mich schächten oder erschießen möchte, muss in der Regel keine Strafe fürchten.“ Er sorgt sich um die Gutmenschen der Invasionsindustrie, die dank so einer Rechtsprechung auch allein blieben mit dem Hass im Netz und fordert eine „konsequente Anwendung des bestehenden Rechts“. Als dieselbe Justiz es ihm ermöglichte sich von der Strafverfolgung wegen Drogenbesitzes freizukaufen [8] hat er sich nicht beschwert.

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Eilmeldung: NSU-Prozeß – Karlsruhe kriecht vor den Türken

geschrieben von kewil am in Justiz | 177 Kommentare

Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde der türkischen Zeitung „Sabah“ gegen die Platzvergabe beim Münchener NSU-Prozess teilweise stattgegeben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ordnete an, dass das Oberlandesgericht München „eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten“ vergeben müsse. (Wie von uns prophezeit [9]!)

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Sparkasse muss Pro Girokonto geben

geschrieben von PI am in Balkan,Justiz,Kampf gegen Rechts™,Political Correctness,Wirtschaft | 36 Kommentare

Man möchte es nicht glauben, dass es im Deutschland des Jahres 2012 solche Meldungen gibt. Eine ohne wenn und aber demokratische Bürgerbewegung mit einem den Machtbesitzern unliebsamem Meinungsprofil erkämpft sich auf dem Rechtsweg den Zugang zum Bankverkehr.

Bekanntlich ist heute ohne Konto politische Arbeit praktisch gänzlich unmöglich, womit eine solche Behinderung praktisch einem Parteiverbot „durch die kalte Küche“ entspricht. Offenbar interpretieren Deutschlands Bankhäuser, ihre allgemeine Anerkennung als „systemrelavante Institutionen“ in ihren Allmachtsphantasien so, dass sie dadurch auch Teil der Judikativen sind.

Wie die deutschfeindliche WELT [10]berichtete, hat „die islamfeindliche Organisation“ Pro Deutschland offenbar das Verwaltungsgericht Berlin erweichen können, klar zu stellen, dass das so nicht geht (Az.: VG 2 K 118.11).

Bereits seit 2010 muss Pro Deutschland juristisch mit der Berliner Sparkasse um den Erhalt ihrer Bankverbindung kämpfen. Seit Februar 2012 verwendet die Partei darüber hinaus ein Konto der Mittelbrandenburgischen Sparkasse, das allerdings in der DDR 2.0 mittlerweile zum 30. Mai 2012 gekündigt wurde. Seit Monaten ist Pro nun damit beschäftigt bei über 100 Banken ein Konto zu beantragen – bisher ohne Erfolg. Dies bedeutet neben der Stilllegung der Geldflüsse eine massive Beeinträchtigung der politischen Arbeit, da dadurch beachtliche personelle Ressourcen gebunden werden.

Ob die Schikane mit diesem Urteil beendet ist, bleibt darüber hinaus dahin gestellt, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Dem geneigten Leser sei dazu durchaus die Lektüre der chronologischen Aufstellung [11] der Bemühungen von Pro Deutschland empfohlen. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch Ihr Bankhaus bei dieser Sauerei mitmacht ist groß und rechtfertigt sicher eine Nachfrage bei Ihrem Kundenbetreuer!

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Erfolgsbericht für Alt-68er-Gutmenschen

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,DiaLÜG,Einzelfall™,Gutmenschen,Justiz,Linksfaschismus,Migrantengewalt,Political Correctness | Kommentare sind deaktiviert

68 [12]Der Marsch durch die Institutionen ist ihnen größtenteils gelungen. Vom Hass auf das Land ihrer Väter getrieben, blüht die Saat ihrer Arbeit in weiten Teilen Deutschlands prächtig. Opfer dieser Politik sind irgendwie alle, bis auf die Verantwortlichen – zumindest noch nicht. Die Frankfurter Allgemeine gibt jetzt in einem Artikel, politisch irgendwie nicht so ganz korrekt, einen kleinen Zwischenbericht zur Erfolgsbilanz im Bereich Jugend- und Migrantengewalt.

Die FAZ schreibt:

Er sagt, er habe 700 bis 800 Menschen zusammengeschlagen. Weil es ihm Spaß machte. Weil er respektiert werden wollte. Weil er sich in seiner Heimatstadt Bad Kreuznach einen Namen machen wollte. Auf der Straße, in seinem Milieu, wollte er einen Namen und machte sich einen mit Schlägereien. In der Zeitung will er keinen haben, jedenfalls nicht seinen. „Sie können mich K.o.o.e. nennen. Mein Spitzname.“ 22 Jahre ist er alt, 120 Kilogramm schwer, Sohn türkischer Einwanderer. Die schwarzen Haare trägt er kurz geschoren. „Irgendwann hatte ich den Kick, zuzuschlagen“, sagt er. „Mit sieben, acht Jahren wusste ich noch nicht, dass ich es draufhabe, andere mit einem Schlag umzuhauen.“ Während seiner ersten Schlägerei zertrümmerte „K.o.o.e.“ einem Jugendlichen mit einem Baseballschläger die Nase, einem anderen brach er das Jochbein und einem dritten schlug er mit solcher Wucht auf das Auge, dass eine Ader platzte. „Der kann seitdem nicht mehr richtig gucken.“ Da war „K.o.o.e“ dreizehn. Die darauffolgenden fünf Jahre verbrachte er mit Schlägereien, Tag für Tag, allein oder mit Kumpels. „Es hat mir Spaß gemacht.“ Er ging in die Stadt und suchte Streit: „Hey, was guckst du.“ Manchmal habe er Menschen provoziert, sonst sei es „Schicksal“ gewesen. „Gewalt war wie Essen.“ Und er trainierte dafür: zweimal in der Woche Boxen und Kickboxen.

Fünf oder sechs Jahre Knast hätten es wohl sein müssen, sagt „K.o.o.e.“. „62 Anzeigen, drei wegen räuberischer Erpressung, der Rest wegen Körperverletzung.“ Aber er kam nicht in den Knast. Manchmal sagten seine Opfer nicht aus. Ein anderes Mal sagte sein Anwalt ihm: „Du hast Glück, dass das Gefängnis voll ist.“ Und dann hieß es vom Richter: „Das nächste Mal können Sie Ihre Klamotten gleich mitbringen.“ Aber „K.o.o.e.“ kam nicht in den Knast. Er wurde zu Schmerzensgeld verdonnert, einen Teil hat er noch immer nicht abbezahlt. Schließlich musste er an einem Anti-Gewalt-Kurs teilnehmen. „Erst, nachdem er Hunderte Menschen zusammengeschlagen hatte“, wie sein damaliger Anti-Aggressivitäts-Trainer Stefan Werner sagt.

Hier [13] weiterlesen…

(Spürnase Florian G.)

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Ludwigshafen: Später Verdacht

geschrieben von PI am in Altmedien,Deutschenfeindlichkeit,Deutschland,Gutmenschen,Justiz,Multikulti,Political Correctness | Kommentare sind deaktiviert

Politisch korrekte Denkbehinderungen können zum Sicherheitsrisiko werden, wenn sie auch Polizei und Staatsanwaltschaften befallen und der unvoreingenommenen Ermittlung von schweren Straftaten im Wege stehen. Im Fall der Brandkatastrophe von Ludwigshafen brauchten die Ermittler zwei Monate, bis sie sich erlaubten, in eine Richtung zu denken, die PI-Lesern, frei von xenophilen Ressentiments, bereits Stunden nach dem Ereignis als erfolgversprechende Spur auffiel. Offenbar wurden sie jetzt fündig.

Die Welt berichtet [14], diesmal in kleinerer Aufmachung als noch vor zwei Monaten:

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Vater des Brandhausbesitzers

Zwei Monate nach dem Brand in Ludwigshafen, bei dem fünf Kinder und vier Frauen starben, gehen die Ermittlungen in eine neue Richtung: Zeki K., Bewohner des Brandhauses und Vater des Hausbesitzers, ist wegen Verdachts der Strafvereitelung vernommen worden. Der 63-Jährige, der bei dem Brand seine Tochter verlor, soll Informationen zurückgehalten haben, um eine oder mehrere Personen zu schützen. „Wir schenken seinen Aussagen keinen Glauben“, sagte die Staatsanwältin Gisa Thermann der Zeitung „Hürryiet“. Thermann vertritt Oberstaatsanwalt Lothar Liebig in dem nahezu abgeschlossenen Verfahren. Die Polizei ermittelt, darf über den Stand allerdings nichts sagen, denn die Staatsanwaltschaft hat in der Sache einen Auskunftsvorbehalt verhängt.

Zeki K. äußert Unverständnis über die neuen Vorwürfe. „Warum werde ich nun als Sündenbock dargestellt?“, sagte er „Hürryiet“. Seiner Darstellung zufolge saß er am3. Februar vor dem Fernseher, als seine beiden Enkeltöchter zu ihm kamen und sagten, dass ein Mann im Hausflur mit Feuer zündele. Zeki K. sei daraufhin nach unten gegangen, um nachzuschauen. In dem Moment sei bereits die Polizei gekommen und habe ihn aus dem Flur in Sicherheit gebracht. „Ich weiß nicht, wo ich einen Fehler gemacht haben soll“, sagt Zeki K. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vor einem Monat eine Brandstiftung sowie einen fremdenfeindlichen Anschlag ausgeschlossen. Am wahrscheinlichsten gelte, dass das Feuer durch ein „fahrlässiges Verhalten“ entstanden sei.

Zwischendurch kursierte in Ludwigshafen der Verdacht, dass die beiden Mädchen den Brand versehentlich beim Spielen selbst gelegt haben könnten. Sind es womöglich seine Enkelinnen, die Zeki K. schützt? Nach Paragraf 258 des Strafgesetzbuches bliebe er dann jedoch straffrei, da das eine Strafvereitelung zugunsten eines Angehörigen wäre. In der kommenden Woche wird Oberstaatsanwalt Liebig die Ermittlungen wieder übernehmen.

Die Annahme, dass gutmenschliche Denkverbote die Ermittler zunächst an der Anwendung des gesunden Menschenverstandes gehindert haben, ist noch die günstigste Auslegung. Weitaus bedenklicher, aber nicht auszuschließen, wäre die Vermutung, dass man aus Gründen politischer Opportunität zunächst wissentlich den falschen Spuren folgte. In den vergangenen Monaten haben muslimische Zuwanderer immer wieder mit Großaufmärschen die Muskeln spielen lassen, und ihr Drohpotential gezeigt, wenn ihnen etwas nicht passte: Türken [15] und Kurden [16], Aleviten, die sich durch einen Fernsehkrimi beleidigt fühlten [17], Araber, die in Köln-Kalk [18] die Aufhebung des Rechtes auf Notwehr verlangten, wenn diese sich gegen muslimische Straßenräuber richtet.

Den Ermittlern wie den politisch Verantwortlichen muss sehr wohl bewusst gewesen sein, welche Randale sie deutschlandweit ausgelöst hätten, wenn sie konsequent rechtsstaatlich den türkischen Hausbesitzer als naheliegenden Verdächtigen sofort ins Visier genommen hätten. Dabei weiß jeder, wie wichtig der Zeitfaktor bei solchen Ermittlungen ist. Die Erinnerung von Zeugen lässt nach, mögliche Schuldige nutzen die Zeit für Absprachen und Verdunklungsmaßnahmen. Eine vorbehaltlose Aufklärung wird jetzt kaum noch möglich sein.

Was wäre wohl gewesen, wenn ein unschuldiger Deutscher sich in der Nähe des Brandes in irgendeiner Weise verdächtig gemacht hätte? Kann man noch glauben, dass dieser unter den gegebenen Umständen auf eine faire Untersuchung hätte hoffen können? Es geht in Ludwigshafen um weit mehr, als die Klärung einer Brandursache. Es geht um die Gefährdung des Rechtsstaates durch politischen Druck in Tateinheit mit xenophiler Einäugigkeit.

(Spürnasen: Fenris und Dr. Rüdiger W.)

» Frühere PI-Berichte zum Fall Ludwigshafen [19]

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Türken wegen Rassendiskriminierung verurteilt

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz,Schweiz,Türkei | Kommentare sind deaktiviert

[20]Auch Türken können Rassisten sein. Das hat das Bezirksgericht in Winterthur (Zürich) entschieden und drei Türken wegen Verstoßes gegen das Anti-Rassismusgesetz verurteilt [21], weil sie den Völkermord an den Armeniern als „internationale Lüge“ bezeichnet hatten. Genozid-Leugnung ist in der Schweiz verboten. Unter den schuldig gesprochenen befindet sich auch Ali Mercan (Foto), der 58-jährige Europavertreter der türkischen Arbeiterpartei.

Ali Mercan, der erst kürzlich auf sich aufmerksam machte [22], indem er mit einer Gruppe türkischer Nationalisten an der Frankfurter Buchmesse einen kurdischen Stand angriff und eine dort aufgehängte Kurdistan-Fahne zerriss (PI berichtete [23]), kommt jetzt wegen eines Angriffs auf die Armenier weniger glimpflich davon. Der Grund: Mercan hatte am 30. Juni 2007 an einer öffentlichen Veranstaltung in einem Winterthurer Hotel den Genozid an den Armeniern als „internationale Lüge“ bezeichnet.

Natürlich fragt sich der europäisch-aufgeklärte selbstschuldzuweisungserprobte Leser: Können Türken überhaupt Rassisten sein? Gilt das Rassendiskriminierungsgesetz denn nicht nur für Autochthone? Kein Wunder gilt die Schweiz manchem UNO-Vertreter als Sündenbabel der Menschenrechtsverletzungen, da doch die schlimmste aller Verletzungen, die Beleidigung von muslimischen Gefühlen ist. Und ist eine Verurteilung als Rassist, wenn man selber doch Türke ist, nicht überaus beleidigend?

Reue zeigten Ali Mercan und seine Helfer bei der Verhandlung in Winterthur jedenfalls nicht. Noch während des Prozesses erklärten sich alle drei Angeklagten bereit, „jederzeit“ wieder einen solchen Anlass zu organisieren [24] oder im Rahmen einer Veranstaltung eine (ähnliche) Rede zu halten.

Vielleicht kommt es billiger, wenn sie die nächste Rede wieder in Deutschland halten, dort dürfen nur Scheißdeutsche Rassisten sein. Außerdem stehen die fraglichen Äußerungen unter dem Schutz von Politikern, die „Sonne, Mond, Sterne und die Konflikte in der Türkei“ so sehr lieben.

Eine interessante Versuchsanordnung wäre, bestimmte Vertreterinnen der Grüninnen zu einem Vortrag über die Türkei und ihre Vergangenheit im Umgang mit den Armeniern nach Winterthur einzuladen und abzuwarten, was passiert.

(Spürnase: Wikinger)

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„Notwehr-Student“ kriegt neuen Prozess

geschrieben von PI am in Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[25]Der Student Sven G. (Foto), der es wagte sich gegen eine ganz persönliche Bereicherung robust zur Wehr zu setzen und dafür wegen „versuchten Totschlags“ jahrelang ins Gefängnis sollte (PI berichtete hier [26] und hier [27]) bekommt einen neuen Prozess. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil auf [28] und tadelte die Münchner Kollegen. Der Fall müsse neu verhandelt werden.

Eineinhalb Jahre ist Sven G. hinter Gittern, jetzt darf er hoffen. (..) Bis zu jenem Tag hatte Sven G. ein beschauliches Leben geführt. Er studierte Informatik, angelte hin und wieder gerne. Mit dem Gesetz war der Mann nie in Konflikt gekommen, 30 Jahre war er damals alt.

Doch dann kam der 14. März 2008. Sven G. feierte den Geburtstag seines jüngeren Bruders in Garching. Gegen Mitternacht brachen er und drei Freunde zur U-Bahn auf, stark angetrunken. Sie wollten in einem Wirtshaus weiter zechen – da stellten sich ihnen fünf junge Serben in den Weg. Besoffen und aggressiv bauten sie sich auf. Sie waren eben aus einem Freizeitheim geflogen, weil sie geschlägert hatten. „Was schaust du so?“, fragte Mergim S., damals 17 Jahre alt, und hieb einem der Freunde von Sven G. die Faust ins Gesicht, dass der zu Boden ging. Als nächsten schubste er Sven G., Mergim holte aus.

Der Fall der Münchner U-Bahn-Schläger war damals wenige Wochen alt. Sven G. sagte später vor Gericht: „Ich habe in meinem Leben noch nie so viel Angst gehabt.“ Also ergriff er ein kleines Messer, das er an einem Riemen um den Hals trug, und stach seinem Schläger in den Hals. Die Ärzte mussten Mergim S. in einer Not-OP das Leben retten.

Versuchter Totschlag, urteilte das Münchner Schwurgericht, drei Jahre und neun Monate Haft! Der Staatsanwalt hatte sogar viereinhalb Jahre gefordert. Der Stich sei für die Notwehr nicht notwendig gewesen.

Svens Verteidiger legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof wertet die Tat zwar auch als versuchten Totschlag. Das Münchner Schwurgericht sei „aber den besonderen Umständen des Falles nicht in vollem Umfang gerecht geworden“. Sven G. habe dem Opfer 12 500 Euro gezahlt, sich entschuldigt, der Schläger habe die Entschuldigung angenommen. Für Juristen ein „Täter-Opfer-Ausgleich“.

Außerdem revidieren die höchsten Richter einen entscheidenden Punkt: Das Schwurgericht hatte die Strafe nicht gemildert, weil sich Sven G. mehrfach als unschuldiges Opfer dargestellt habe. Ist doch menschlich! – so urteilt der Bundesgerichtshof. Sven G. sei ja tatsächlich angegriffen worden. Jetzt muss eine andere Strafkammer den Fall neu verhandeln. Fällt das zweite Urteil milder aus, könnten die Richter Sven G. sogar vorzeitig aus der Haft entlassen. Er darf hoffen.

Wir drücken ihm die Daumen!

(Spürnase: Anonym)

Update: Wie Tas uns soeben mitteilt, ist Mergim ein albanischer Name. Die erwähnten „Serben“ sind Kosovo-Albaner mit serbischem Pass.

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Münster: Landgericht spricht linken Blockierer frei

geschrieben von PI am in Abtreibung,Deutschland,Justiz,Rote SA,Zeitgeist | 27 Kommentare

[29]Über den Gesinnungsbonus, welchen Linke nicht selten von deutschen Gerichten erhalten, hat PI bereits mehrfach berichtet (siehe etwa hier [30] und hier [31]). Das Landgericht Münster setzte dieser rechtsstaatlichen Bankrotterklärung gestern die Krone auf. Eine Berufungskammer unter Vorsitz von Richter Dr. Robert Fischer sprach ein Mitglied der linksradikalen „Antifa“-Szene vom Vorwurf der Versammlungssprengung gleich ganz frei – trotz eindeutiger Beweise.

(Von Gartenzwerg, PI-Münster)

Konkret ging es um den 14. März 2009. Für jenen Tag hatte der Verein „Helfer für Gottes Kostbare Kinder Deutschland“ zu einem Gebetszug für das Lebensrecht ungeborener Kinder und gegen Abtreibung durch die Münsteraner Innenstadt aufgerufen. Doch weit kam der Aufzug nicht. Bereits nach wenigen Metern versperrten rund 120 Linksextremisten den Weg. Zuvor hatten bereits einige von ihnen vermummt die vorhergehende Messe gestört und während dieser mit aufgeblasenen Kondomen und Konfetti geworfen.

Dies setzte sich später auch auf der Straße fort und wurde durch staatsfeindliche Parolen wie „Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat“ sowie ein ohrenbetäubendes Pfeifkonzert ergänzt. In diesem Hexenkessel mussten die Christen längere Zeit auf beengtem Raum ausharren. Zudem wurde der Versammlungsleiter von den Gegendemonstranten eingekreist und musste durch Beamte der anwesenden Einsatzhundertschaft befreit werden.

Die Polizei machte die Blockierer anschließend per Lautsprecher darauf aufmerksam, dass sie Teil einer nicht angemeldeten Kundgebung seien, den Aufzugsweg einer angemeldeten Kundgebung versperrten und ihre Versammlung daher aufgelöst sei. Nach der dritten derartigen Durchsage kesselten die Beamten die Gruppe ein. Durch Eintreffen weiterer Hundertschaften aus dem Umland konnte der Aufzug der Lebensrechtler dann doch noch – allerdings mit erheblicher Verzögerung und behindert von zwei weiteren Blockaden – durchgeführt werden.

Nach diversen Verhandlungen und Schuldsprüchen vor dem Amtsgericht fand gestern der erste Berufungsprozess vor dem Landgericht statt. Dem 33-jährigen Angeklagten wurde konkret vorgeworfen, Teil der ersten Blockade gewesen zu sein und dadurch eine grobe Störung der Gegenkundgebung verursacht zu haben. Da er nur seine Personalien bestätigte und ansonsten von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machte, wurde zunächst einer der damaligen Einsatzleiter vernommen. Anschließend folgte die Inaugenscheinnahme von Videos der Blockade, auf welchen der Beschuldigte eindeutig zu erkennen war.

Damit sei die Sache gelaufen, sollte man meinen. War sie aber nicht. Denn der Vorsitzende Richter Dr. Robert Fischer ließ Zweifel erkennen, ob der Tatbestand der Versammlungssprengung erfüllt sei. Dieser lautet gemäß § 21 VersG [32] wie folgt:

Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da der Angeklagte schweige, könne man nicht wissen, ob er wirklich die Absicht gehabt habe, die gegnerische Versammlung zu verhindern, ließ Richter Dr. Fischer durchblicken. Dass der junge Mann mit mehr als hundert Gleichgesinnten den Aufzugsweg einer angemeldeten Versammlung blockiert hatte, schien ihm dabei nicht seltsam vorzukommen. Vielleicht wollte man da ja nur picknicken? Weiter führte er aus, dass die Abtreibungsgegner den freien Bürgersteig oder einen anderen Weg hätten nehmen können. Dass die Gegendemonstranten dann schlicht ihre Position gewechselt hätten und sich auch niemand den Weg seiner Kundgebung aufzwingen lassen muss, interessierte ihn offenkundig herzlich wenig.

Es kam, wie es kommen musste: Der Angeklagte wurde freigesprochen. Das hatte zuvor auch die Staatsanwältin gefordert. Für die anwesenden Vertreter der sogenannten „Antifa“ sicher ein guter Tag. Für den Rechtsstaat und die in Art. 3 GG [33] verankerte Gleichheit vor dem Gesetz hingegen war es ein rabenschwarzer.

» Westfälische Nachrichten: „1000-Kreuze-Marsch nicht gestört [34]
» Münstersche Zeitung: „Freispruch nach Blockade des Tausend-Kreuze-Marschs [35]

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