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Körperverletzung statt Mordversuch

[1]Was die Deutschen können [2], können österreichische Gerichte schon längst: Nämlich einen versuchten Mord in eine schwere Körperverletzung umbagatellisieren. Obwohl das Opfer durch zwölf (!) Messerstiche schwer verletzt wurde und nur dank Notoperation überlebte, erhielt der Täter gerade mal drei Jahre. So geschehen vor dem Innsbrucker Landgericht.

TT.com berichtet [3]:

Mit einer großen Überraschung endete kurz vor 14 Uhr ein Mordprozess am Innsbrucker Landesgericht. Der 28-Jährige musste sich wegen versuchten Mordes vor dem Geschworenengericht verantworten. Er hatte seinen Schwager mit zwölf Messerstichen schwerst verletzt. Nur mit Glück überlebte der Schwager.

Dem 28-Jährigen drohte bei einer Verurteilung eine lebenslange Haft. Doch es kam anders. Die Geschworenen kamen nach nur kurzer Beratung zu einem einstimmigen Ergebnis: Absichtlich schwere Körperverletzung lautete das Urteil. Dafür kassierte er drei Jahre Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
(…)
Der Ex-Schwager habe immer wieder blöd über dessen Ex-Frau gesprochen und den Angeklagten als „Loser“ bezeichnet. Dessen Fingerzeigen auf ihn und sein Grinsen hätten ihn provoziert, erklärte der Angeklagte, er sei nach Hause gegangen und habe das Messer geholt.

„Ich wollte ihm nur drohen“, schilderte der dreimal einschlägig vorbestrafte Angeklagte. Der 33-jährige Ex-Schwager hätte mit den „jahrelangen Provokationen und Gerüchten über seine Schwester“ aufhören sollen. Nur einem glücklichen Zufall sei es zu verdanken, dass der Mann die bis zu neun Zentimeter tiefen Verletzungen überlebt habe, hatten Sachverständige angegeben. Er bekam vom Gericht ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro zugesprochen. Die Pauschalkosten für die Verhandlung wurden dem Türken erlassen. Sie seien „uneinbringlich wegen der Haft“ hieß es vom Rat.

Na wenn er nur drohen wollte…Drohstiche sozusagen.

(Spürnase: Ludwig St.)

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Gefängnis und Peitsche für Kuss beim Shoppen

geschrieben von PI am in Islam ist Frieden™,Justiz,Menschenrechte,Saudi-Arabien | Kommentare sind deaktiviert

Ein Saudi wurde von einem saudi-arabischen Gericht zu vier Monaten Gefängnis, 90 Peitschenhieben [4] und zwei Jahren Kaufhausverbot verurteilt, weil er in einem Einkaufszentrum eine Frau umarmt und geküsst hat. Überführt wurde der „Missetäter“ mit Hilfe der Überwachungskameras, die in saudischen Landen anscheinend auch zur Kontrolle von Sitte und Moral benutzt werden. Die Geküsste wird ebenfalls noch vor Gericht gestellt.

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Jugendliche Ausländer brennen Autos nieder

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Gutmenschen,Justiz,Migrantengewalt,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

[5]In den letzten sieben Tagen wurden in Osterholz-Scharmbeck (Niedersachsen) bisher rund zehn PKW in Brand gesetzt. Jetzt wurden die „jugendlichen Täter“ von Spezialeinheiten der Polizei in ihren Sozialwohnungen verhaftet. Racheakte ihrer „Bande“ werden erwartet.

Die BILD [6] berichtet:

Die ganze Stadt hatte Angst vor den irren Auto-Abfacklern. Zehn Pkw standen vergangene Woche in Flammen. Jetzt schnappte die Polizei die Feuerteufel.

Die Osterholzer Drosselstraße gestern im Morgengrauen. Schwer bewaffnete SEK-Beamte sichern die Straße. Ein junger Ausländer wird aus einer Sozialwohnung geholt, abgeführt. Kurze Zeit später eine zweite Festnahme.

Die beiden Jugendlichen sollen die zehn Autos angezündet haben! Allein sieben gehörten zum Fuhrpark von des Möbelriesen „Meyerhoff“. Zuletzt brannte in der Breslauer Straße noch ein Toyota.

Bürgermeister Martin Wagener (49, SPD): „Nach den Bränden war die ganze Stadt beunruhigt, überall redeten die Menschen darüber. Die Feuerwehr erhöhte ihre Bereitschaft. Jetzt sind wir erleichtert.“

Wer sind die Festgenommenen? Sie sollen Anführer einer Bande sein, die im Stadtteil in Drogengeschäfte verwickelt ist. Ein Ermittler: „Nehmen wir Bandenmitglieder fest, rächen sich die anderen mit Gewaltakten in der Stadt. Und vor acht Wochen gab es Festnahmen.“

Die abgefackelten Autos von Osterholz – offensichtlich ein Racheakt der Jugendbande, deren Mitgliederzahl unklar ist! Polizeisprecher Jürgen Menzel zu BILD: „Deshalb können wir weitere Festnahmen nicht ausschließen.“

Den ganzen Tag waren die Spezialkräfte in Osterholz-Scharmbeck im Einsatz, durchsuchten mehrere Wohnungen. Dabei rechneten die Beamten mit Krawallen und Widerstand! Sie hatten einen Notarztwagen dabei. Alle Einsatzkräfte trugen schusssichere Westen.

Die Kosten dieser „Migration“ steigen stündlich…

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Missbrauch der eigenen Stieftochter

geschrieben von PI am in Justiz,Schweiz | Kommentare sind deaktiviert

[7]
Ganz in Tradition des „Propheten“ verging sich ein Türke mehrmals im Monat an seiner neunjährigen Stieftochter. Die leibliche Mutter gab der Tochter dabei Anleitung, was zu tun sei. Damit das Kind die Schmerzen ertrug, bekam es Schlafmittel. Der Stiefbruder musste den Missbrauch zugeben und nachspielen.

Derartige Perversitäten kaman jetzt vor Gericht in der Schweiz ans Licht.

Der Tagesanzeiger schreibt [8]:

Im August 2006 hatten der Missbrauch der 1997 geborenen Tochter begonnen. Etwa drei- bis viermal pro Monat verging sich der Vater an der Stieftochter auf verschiedene Weise. Die leibliche Mutter und Ehefrau war beim Missbrauch nicht nur anwesend. Sie zeigte ihrer Tochter auch konkret, welche sexuellen Handlungen sie auf welche Weise am Stiefvater vorzunehmen hatte. Laut Anklage kam es bis Ende Juni 2008 zu versuchten Vergewaltigungen, sexuellen Handlungen mit Kindern und sexueller Nötigung.

Weil die Tochter beim Geschlechtsverkehr Schmerzen verspürte, beschaffte die Mutter im Auftrag des Stiefvaters ein Schlafmittel. An verschiedenen Tagen gaukelte die Mutter der Tochter vor, es sei ein Medikament gegen Erkältung. Tatsächlich sollte das Mädchen schläfrig gemacht werden, so dass es sich gegen die Übergriffe nicht mehr wehren konnte.

Nicht verschont blieb auch der leibliche, 1994 geborene Sohn des Mannes. Mehrfach schlug er ihn blau, hielt ihm ein Messer an die Gurgel und drohte, ihn zu töten. Einmal schlug er ihn, bis der Sohn wahrheitswidrig zugab, mit der Halbschwester Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Nachdem er ihm wieder einmal ein Messer an den Hals gehalten hatte, befahl er seinem Sohn und seiner Stieftochter, sich auszuziehen und die angeblichen sexuellen Handlungen nachzuspielen, respektive zu imitieren. Aus Angst, der Vater könnte wieder massiv ausfällig werden, gehorchten die Kinder.

Nachdem das Bezirksgericht Winterthur den Vater noch mit sechs Jahren und die Mutter mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten bestraft hatte, erhöhte das Obergericht das Strafmass auf Antrag der Staatsanwaltschaft auf achteinhalb und dreieinhalb Jahre unbedingt. Die Eltern müssen der Tochter eine Genugtuung von 40 000 Franken bezahlen, der Sohn erhält 5000 Franken. Das gesamt Verfahren gegen den Mann türkischer Abstammung und die Frau slowakischer Herkunft fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Völlig unklar sind deshalb die Motive der Eltern. Ebenso unklar ist, weshalb die Kosten des Gerichtsgutachtens und der amtlichen Verteidigung nicht den Eltern auferlegt, sondern der Gerichtskasse belastet werden.

Ja, klar. Die Gesellschaft muss schließlich für ihre Bereicherung bezahlen.

(Spürnase: Sonar)

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BILD fahndet nach U-Bahn-Täter von Frankfurt

geschrieben von PI am in Altmedien,Bürgerkrieg,Dhimmitude,Einzelfall™,Grüne,Gutmenschen,Islam ist Frieden™,Justiz,Linksfaschismus,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[9]Ja, sie lesen richtig! Nicht die Polizei Frankfurt fahndet öffentlich mit den Bildern der Überwachungskamera, welche den Täter und die Tat zeigen [10], sondern die BILD, der die Bilder „zugespielt“ wurden. Der Täter, augenscheinlich ein Araber, also Moslem (die Tat hat nichts mit dem Islam zu tun), muss natürlich von der Justiz geschützt werden. mehr [11]

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Marokkanischer Spion bei Offenbacher Polizei

geschrieben von PI am in Afrika,Justiz,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

[12]Ein „Ausländerbeauftragter“ der Polizei Offenbach mit marokkanischem Migrationshintergrund sitzt gegenwärtig in Untersuchungshaft. Ihm wird laut Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Daten aus dem Polizeicomputer geholt und an Verdächtige weitergegeben zu haben. In mehreren Fällen soll der Mann Informationen aus Computer-Datenbanken abgerufen, an Fremde weitergegeben und damit Geheimnisverrat begangen [13] haben.

Der Deutsch-Marokkaner war jahrelang als Ausländerbeauftragter in Offenbach beschäftigt. Bei dem „Ausländerbeauftragten“ handelt es sich offenbar um 50-jährigen Mostafa Harchaouen (Foto). Er wird auf offenbach.de [14] beschrieben:

Er stammt aus Oujda in der Provinz Nador in Marokko, wo er am 2.11.1960 geboren wurde. Nach dem Abitur studierte er Medizin in Rabat und kam dann 1987 als Student an den Rhein zu seiner Familie, die mittlerweile wieder in ihre Heimat zurückgekehrt ist. Ein weiteres Studium, nämlich das der Sportwissenschaften, absolvierte Herr Harchouen in Mainz und Frankfurt und ließ sich im Anschluss daran als Organisationsprogrammierer ausbilden. Herr Harchaouen ist verheiratet und hat zwei Kinder im Alter von 4 und 1 Jahr. Seine jetzige Arbeit wird ihm erleichtert durch seine reichen Sprachkenntnisse: Neben Deutsch spricht Herr Harchaouen fließend Berberisch, Arabisch, Spanisch und Französisch. Auch er ist nicht nur beruflicher, sondern auch ehrenamtlicher „Brückenbauer“: Im marokkanischen Kulturzentrum engagiert er sich für den interkulturellen Dialog, für Austausch und Begegnung zwischen den Kulturen.

Viel Dialog hat Herr Harchaouen anscheinend auch geführt – allerdings mit dem falschen Leuten…

(Spürnasen: penk und Eduard)

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Ein Jahr und zehn Monate für Mord

geschrieben von PI am in Justiz,Migrantengewalt,Skandinavien | Kommentare sind deaktiviert

Weil er eine 78 Jahre alte Frau beim Kampf um einen Parkplatz brutal erschlagen hat (PI berichtete [15]), soll ein 23-jähriger Araber jetzt in Schweden für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis. Sein Anwalt findet das zu lang und will in die Berufung gehen. Schließlich war die grausame Tat Teil des Kampfes gegen Rechts™. Dem alten Ehepaar werden „fremdenfeindliche Sympathien“ nahegelegt [16]. Na dann…

(Spürnase: Fighter)

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Schweiz: Türke wegen Polygamie ausgebürgert

geschrieben von PI am in Justiz,Schweiz,Türkei | Kommentare sind deaktiviert

[17]Ein aus der Türkei stammender in der Schweiz lebender Mann, war gleichzeitig mit einer 20 Jahre älteren Schweizerin (mit deren Hilfe er sich vor sieben Jahren einbürgern lassen konnte) und einer Türkin verheiratet, mit der er eine Fernbeziehung in der Türkei pflegte. Polygamie ist in der Schweiz allerdings nicht gestattet und die Einbürgerung geschah unter Annahme falscher Tatsachen. Das Bundesverwaltungsgericht in Lausanne entschied darum gestern, der Mann müsse seinen Schweizer Pass wieder abgeben.

Der Spiegel schreibt [18]:

Die Schweizer Frau, die 20 Jahre älter ist als der 1982 eingereiste Türke, hatte von der Beziehung zu der Türkin gewusst. Jedoch hatte sie das Doppelleben im Interesse ihrer Tochter hingenommen, die von dem Türken Anfang der achtziger Jahre gezeugt worden war.

Während der Ehe mit der Bernerin reiste der Türke regelmäßig in seine Heimat. Mit der dortigen Freundin zeugte er in den neunziger Jahren zwei weitere Töchter. Im Jahre 2003 wurde er in der Schweiz eingebürgert – das Verfahren wurde aufgrund der Ehe mit der Bernerin erleichtert. Kurz darauf gebar die Türkin eine weitere Tochter von ihm. Der Mann unterstützte die Zweitfamilie in der Heimat finanziell und besuchte sie mehrmals im Jahr.

Schließlich informierten die Behörden in Bern das schweizerische Bundesamt für Migration über das Doppelleben. Im Oktober 2008 erklärte das Amt die Einbürgerung für nichtig. Diese Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht nun bestätigt.

Der türkische Mann hat sich mittlerweile für seine türkische Frau entschieden.

(Mit Dank an alle Spürnasen)

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Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig verzweifelt

geschrieben von PI am in Gutmenschen,Justiz,Linksfaschismus,Meinungsfreiheit | Kommentare sind deaktiviert

[19]Vermutlich wird es der seit vielen Jahren in der „Jugend“-kriminalität engagierten Berliner Richterin Kirsten Heisig (Foto) alsbald so ergehen, wie seinerzeit dem vom SPD-SED-Senat zügig kaltgestellten Staatsanwalt Roman Reusch [20]. Die eher konservative Richterin will jetzt ihr erstes Buch herausbringen.

Die Berliner Morgenpost [21] berichtet:

Eine Berliner Richterin am Ende der Geduld

Mit ihrem „Neuköllner Modell“ sorgte Kirsten Heisig bundesweit für Aufsehen. Nun hat die Berliner Richterin ein Buch geschrieben und analysiert darin schonungslos die Jugendkriminalität. Sie warnt: Wird jetzt nicht schnell und konsequent gegen junge Straftäter vorgegangen, verliert nicht nur Berlin den Kampf gegen die Gewalt.

Jugendrichterin Kirsten Heisig hat keine Geduld mehr. Am 13. September erscheint ihr Buch, in dem sie das Problem der Jugendkriminalität analysiert und Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Situation vorlegt. „Das Ende der Geduld. Konsequent gegen jugendliche Gewalttäter“, lautet der Titel des Buches (Herder Verlag). Darin untersucht die Berliner Richterin das Phänomen der Jugendkriminalität nicht nur in Berlin, sondern auch in anderen Regionen Deutschlands und anderen Großstädten Europas. „Wenn wir nicht rasch und konsequent handeln, wenn wir unsere Rechts- und Werteordnung nicht entschlossen durchsetzen, werden wir den Kampf gegen die Jugendgewalt verlieren“, schreibt Heisig zum Schluss.

Problem wirksam bekämpfen

Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre habe sie eine Gesamtschau vorlegen wollen, um eine Gesamtlösung zu erarbeiten, sagte Heisig gestern. Mit dem Buch wolle sie auch Vorwürfe entkräften, ihr sei nur an kurzfristiger Medienpräsenz gelegen. Vielmehr liege ihr am Herzen, das Problem endlich wirksam zu bekämpfen. „Meine Lösungsvorschläge sind eher konservativer Natur“, sagt Heisig. Sie setzt darauf, die vorhandenen Regelsysteme zu verstärken und zu verknüpfen. Insgesamt müssten die Behörden endlich besser und wirkungsvoller zusammenarbeiten. „Sie werden bei mir nichts von härteren Strafen oder so lesen“, sagt Heisig. Die bestehenden Möglichkeiten der Kriminalitätsbekämpfung reichen demnach aus – wenn sie denn abgestimmt aufeinander auch eingesetzt werden.

Für das Buch hat Heisig nicht die schlimmsten Fälle aus ihrer Tätigkeit ausgewählt, sagt sie, um nicht sensationslüstern zu wirken. Es sind eher die typischen Fälle, die sie anführt, die einem ständig wiederkehrenden Muster folgen. „Und wenn wir das Muster erkennen, können wir frühzeitig eingreifen“, sagt Heisig. „Es ist eigentlich so einfach.“ Doch dazu müsste bei allen Beteiligten die Einsicht reifen, dass diejenigen, die vor Ort am Problem arbeiten, wissen, worum es geht.

Nach jahrelanger Tätigkeit als Jugendrichterin im Amtsgericht Moabit hatte Kirsten Heisig das sogenannte Neuköllner Modell ins Leben gerufen. Sie reagierte darauf, dass die damals gängige Praxis im Jugendstrafrecht ihrer Erfahrung nach viel zu oft wirkungslos verpuffe. Mit dem bürokratischen, zeitaufwändigen Ablauf eines normalen Jugendstrafverfahrens erreiche man nichts, lautete ihr ernüchterndes Fazit. Die Kriminalität müsste viel schneller da bekämpft werden, wo sie entsteht, in den Problembezirken, lautete Heisigs Lösungsansatz. Nach anfänglichen Widerständen erhielt sie die Möglichkeit, ihr Modell im Norden Neuköllns zu erproben.
Ziel des Neuköllner Modells ist eine möglichst rasche Gerichtsverhandlung nach einer Straftat, für deren Ahndung maximal ein Dauerarrest von vier Wochen in Betracht kommt. Die Gerichtsverhandlung soll bereits innerhalb von drei Wochen nach der Tat stattfinden. „Wenn meine Tochter ihr Zimmer nicht aufräumt, reicht es ja auch nicht, wenn ich ihr drei Wochen später Fernsehverbot erteile“, sagt Heisig. Ein schnelles Eingreifen ermögliche zudem eine frühzeitige Kontaktaufnahme der Verfahrensbeteiligten, also Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Jugendrichter. Trotz einiger Anfangsschwierigkeiten bei der Umsetzung ziehen die Beteiligten inzwischen eine positive Zwischenbilanz des Neuköllner Modells.

Die PI-Redaktion wünscht Frau Heisig viel Erfolg!

(Spürnase kreuzbürger)

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Keine Mord-Anklage für Elias A.

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[22]
Der Mörder des 19-jährigen Hamburgers Mel D., der Afghane Elias A. (Foto), wird nicht wegen Mordes angeklagt. Von den Mordmerkmalen niedere Beweggründe (Mordlust, sexuelle Motive, Habgier), Heimtücke (Tötung eines arglosen Opfers), Grausamkeit, gemeingefährliche Mittel (etwa Sprengstoff) und die Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat, sieht der Staatsanwalt keins gegeben.

Die nächste Ohrfeige für die Hinterbliebenen ist seine Begründung: „Weil es vor der Tat offenbar Streit zwischen Tatverdächtigem und Opfer gegeben hat, kann von einer Arg- oder Wehrlosigkeit des Opfers nicht ausgegangen werden.“

Der Mörder erholt sich derweil in U-Haft, gegen die sein Anwalt, den sicher der deutsche Steuermichel bezahlt, übrigens schon Beschwerde eingelegt hat. Angeblich besteht keine Fluchtgefahr, von Wiederholungsgefahr redet gar keiner mehr. Blanker Hohn [23] ist das Leben des Täters in der Untersuchungshaft:

6.30 Uhr Wecken, Duschen, Haftraum-Reinigung, Sport (bis zu zwei Stunden wöchentlich). 11.30 Uhr Mittagessen im Haftraum. 14 Uhr: ein bis zwei Stunden „angeleitete Freizeit“ (Tischtennis, Kicker, Gemeinschafts-TV im Gruppenraum). Ab 16 Uhr Freizeit für nicht-beschäftigte Gefangene. Abendessen im Haftraum, 19 Nachteinschluss.

Einer der Mittäter war zur Erholung (!) derweil im Urlaub auf Sylt [24]. Und das Ganze in Polizeibegleitung, während dieselbe Polizei nach ihm fahndete.

Am Tag nach der Bluttat vom Jungfernstieg fuhr einer der fünf beteiligten Jugendlichen in den Erholungsurlaub – und zwar auf die Nordseeinsel Sylt. Während die Fahndung nach den fünfen auf Hochtouren lief, brachte ihn ein Polizist, der sich ehrenamtlich engagierte, mit dem Zug nach Westerland. Der Junge nimmt nach WELT-KOMPAKT-Informationen an dem Programm „Schorsch“ teil, das vom Jugendamt gefördert wird. Es richtet sich an benachteiligte Jugendliche und wird von der Kirchengemeinde St. Georg-Borgfelde organisiert.

Die Zustände in Hamburg sind wohl kaum noch zu toppen. Übrigens sind auch die beiden Brüder [25] von Elias Intensivtäter. Eine echte Bereicherung, die Familie. Wie wärs mit einer staatlich finanzierten Urlaubsreise, in deren Genuss unauffällig heranwachsende Jugendliche natürlich nicht kommen? Was sollte Jugendliche da bewegen, ihre kriminele Karriere aufzugeben?

(Spürnasen: hm und Klabuster)

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20 Cent-Mörder wegen Aschewolke frei

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[26]Wieder Hamburg: Onur K. (17) und Berhan I. (17), die den Dachdecker Thomas M. (Foto) wegen 20 Cent erschlugen (PI berichtete [27]), sind frei. Schuld ist die Aschewolke auf Island, wegen der eine Richterin in Spanien festsaß und wichtige Fristen versäumte. Nicht genug, dass gerade erst ein 19-Jähriger ohne jeden Grund von einem Afghanen erstochen wurde.

BILD schreibt [28]:

Weil Thomas M. († 44) ihnen kein Kleingeld geben wollte, prügelten und stiefelten zwei Jugendliche ohne Gnade auf ihn ein – bis er sich nicht mehr regte. Unfassbar: Jetzt wurden die mutmaßlichen Täter noch vor dem Urteil aus der U-Haft entlassen!

Die Hamburger Schüler Onur K. (17) und Berhan I. (17) sind wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags angeklagt, sollten für die Tat vom vergangenen Juni eigentlich längst verurteilt werden.

Doch der Prozess vor dem Landgericht Hamburg ist geplatzt, weil die Aschewolke in die Quere kam!

Das Flugchaos wegen des isländischen Vulkan Eyjafjallajökull war genau in die Zeit der laufenden Verhandlung gefallen. Eine Richterin saß deshalb in Spanien fest und verpasste wichtige Fristen.

Dem Oberlandesgericht blieb jetzt nichts anderes übrig, als den Haftbefehl gegen die Angeklagten noch vor dem Urteil aufzuheben. Onur K. und Berhan I. saßen mittlerweile schon mehr als sechs Monate in U-Haft, und das ist mehr, als die Strafprozessordnung erlaubt!
(…)
Der Dachdecker Thomas M. und ein Kumpel sind auf dem Heimweg, als sie am Bahnhof Hamburg-Harburg auf Onur K. und Berhan I., zwei polizeibekannte Gewalttäter, treffen. Die Anklage: Die Halbstarken fordern 20 Cent. Als der 44-Jährige abwinkt, rasten sie aus. Sie schlagen auf ihn ein. Als er am Boden liegt, treten sie ihm immer wieder auf den Kopf – er erleidet einen Schädelbruch.

Thomas M. stirbt nach drei Wochen Todeskampf an den Folgen seiner Verletzungen. Die mutmaßlichen Täter werden mithilfe von Videokameras identifiziert, verhaftet.

Die neu angesetzte Hauptverhandlung beginnt am 25. Mai.

Ist es nicht schön zu sehen, wie der Rechtsstaat penibel darauf achtet, seine Regeln gegenüber denen einzuhalten, die nichts auf eben diese Regeln geben?

(Spürnasen: Haar, NachdenklichBerlin und Der 13. Apostel)

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