- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Berlin: Kriminelle Familienclans sind kein Problem

[1]Es gibt leider nur sehr wenige Abgeordnete, welche die Gefahren, die von den türkisch-arabischen Familienclans in den deutschen Metropolen ausgehen, in den Landtagen regelmäßig thematisieren. Der rot-grüne Bremer Senat musste bereits mehrfach abwinken [2]. Jetzt teilen uns die Gutmenschen-Politiker des rot-roten Berliner Senats ähnliches mit.

Auf eine Anfrage des Abgeordneten René Stadtkewitz [3] ist zu lesen:

Polizei und Justiz entlasten – Kriminelle Familienclans aus Zuwandererfamilien konsequent abschieben

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung: Die Anfrage geht von der grundsätzlich falschen Vorstellung aus, dass die Zuordnung eines Straftäters bzw. einer Straftäterin zu einer Familie ein wesentlicher Ermittlungsgegenstand ist. Dies ist nicht der Fall. Strafermittlungsverfahren richten sich, der Natur des Strafrechts folgend, gegen Individuen.
Darüber hinaus erzeugt der Begriff „Familienbanden“ den Eindruck, als seien bestimmte soziale Zusammenhänge von Kriminalität geprägt. Eine solche Annahme ist grundsätzlich falsch. Die Ermittlungen der bis zum 31.12.2008 im Landeskriminalamt tätigen „Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Ident“ lassen die Annahme zu, dass die weitaus überwiegende Mehrheit aller Mitglieder solcher Familien, zu denen auch Frauen und Kinder gehören, strafrechtlich unauffällig ist.

Die zugewiesenen Eigenschaften „arabisch“ und „türkisch“ sind aufgrund ihrer Undifferenziertheit lediglich zu einer pauschalen Etikettierung geeignet, die nicht sachgerecht ist und keinen nennenswerten Erkenntnisgewinn zur Folge hat.

1. Treffen die Informationen zu, dass in Berlin 13 arabische und 2 türkische Familienbanden pro Jahr mehr als 200 Straftaten begehen und „ganze Straßenzüge unter sich aufgeteilt“ haben?

Zu 1.: Die in Frage 1 angegebenen Zahlen sind nicht nachvollziehbar und können daher nicht bestätigt werden. Der Senat hat keine Hinweise darauf, dass so genannte „Familienbanden“ eine „Aufteilung ganzer Straßenzüge“ in Berlin vorgenommen haben. Eine gesonderte statistische Erfassung der Zugehörigkeit von Beschuldigten zu so genannten „Familienclans“ sowie eine Verknüpfung mit relevanten „Straßenzügen“ erfolgt weder in den Systemen der elektronischen Daten-verarbeitung in der Polizei noch in denen der Justiz. Zutreffend ist, dass in einer nennenswerten Anzahl von Verfahren wegen des Vorwurfs des unerlaubten Han-dels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Täter/innen aus arabischen und türkischen Großfamilien eine tragende Rolle spielen. Ein Großteil dieser Täter/innen besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft.

2. Welche Straßenzüge Berlins sind davon betroffen und welche Straftaten sind dies?

Zu 2.: Entfällt.

3. Wie viele Ermittlungsverfahren hat es in den letzten fünf Jahren gegeben, die den genannten Clans zugeordnet werden können und wie viele Verfahren konnten durch Anklage abgeschlossen werden und in wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen, welche Urteile waren dies?

4. Welche Kosten haben diese Verfahren für Polizei und Justiz verursacht?

Zu 3. und 4.: Unter Hinweis auf die Vorbemerkung entfällt die Beantwortung der Fragen 3 und 4.

5. Liegen dem Senat Erkenntnisse über die Vernet-zung dieser Clans über andere Bundesländer vor und wenn ja, welche Bundesländer sind dies?

Zu 5.: Dem Senat ist bekannt, dass das Ruhrgebiet und Bremen weitere Siedlungsschwerpunkte für arabische Großfamilien bilden. Konkrete Erkenntnisse über deren Vernetzung liegen nicht vor.

6. Trifft es zu, dass diese Familien außerhalb ihrer kriminellen Aktivitäten von Sozialleistungen leben, wenn ja, welche Sozialleistungen sind dies und wie hoch sind diese Leistungen für diese 15 Clans jährlich ungefähr?

Zu 6.: Dem Senat ist nicht bekannt, in welchem Um-fang oder auf welcher rechtlichen Grundlage (Sozialge-setzbuch II, Sozialgesetzbuch XII oder Asylbewerber-leistungsgesetz) die Betroffenen Leistungen erhalten, da der Fragesteller keine konkreten Aussagen zu den relevanten Personen getroffen hat. Die in der Fragestellung genannte Zahl („15 Clans“) kann vom Senat nicht bestätigt werden (s. Antwort zu Frage 1).

7. Teilt der Senat die Auffassung, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass diese Familienbanden ihre krimi-nellen Handlungen aufgeben und stattdessen auf absehbarer Zeit einer geregelten Arbeit nachgehen, wenn nicht, bitte um Begründung?

Zu 7.: Auf die Vorbemerkung wird hingewiesen. Aussagen über die Wahrscheinlichkeit der Veränderung von persönlichen Lebensentwürfen kann der Senat nicht treffen.

8. Welche rechtlichen Bedingungen sprechen gegen den Entzug der Sozialleistungen und eine konsequente Abschiebung a) der Straftäter oder b) der gesamten Fa-milien in ihre Herkunftsländer? (Bitte nach a) und b) erläutern).

Zu 8.: Grundsätzlich ist der teilweise oder völlige Entzug von Sozialleistungen im Einzelfall unter den Voraus-setzungen des § 66 Sozialgesetzbuch I – Folgen fehlender Mitwirkung – möglich. Konkrete Erkenntnisse im Sinne der Kleinen Anfrage liegen dem Senat nicht vor. Allgemein gilt, dass der Senat gegenüber schwerkriminellen Straftätern und Straftäterinnen eine konsequente Ausweisungs- und Abschiebungspolitik verfolgt. Je nach Lage des Einzelfalls und des ausländerrechtlichen Status kann jedoch eine angestrebte Aufenthaltsbeendigung sehr unterschiedlichen Schwierigkeiten begegnen.

a) Bei der Aufenthaltsbeendigung lediglich geduldeter Straftäter/innen – insbesondere libanesischer Herkunft – bereitet die Beschaffung von Heimreisepapieren von Amts wegen oftmals Schwierigkeiten. Straftäter/innen, die im Bundesgebiet geboren oder als Minderjährige in das Bundesgebiet eingereist sind und über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügen, können aufgrund der Regelungen zum besonderen Ausweisungsschutz nach § 56 Aufenthaltsgesetz in vielen Fällen nur bei Vorliegen rechtskräftiger Verurteilungen wegen schwerer Straftaten ausgewiesen werden. Sind die Täter/innen selbst minderjährig oder heranwachsend, gelten zusätzliche Schutzvorschriften. Für Heranwachsende greift dieser zusätzliche Schutz bei serienmäßiger Begehung nicht unerheblicher vorsätzlicher Straftaten allerdings nicht.
Arbeitnehmer/innen mit türkischer Staatsangehörigkeit und ihre Familienangehörigen genießen in vielen Fällen einen besonderen Ausweisungsschutz nach Art. 14 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) über die Entwicklung der Assoziation. Ihre Ausweisung setzt unter anderem eine gegenwärtige, tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, voraus.

b) Straftaten eines einzelnen Familienmitglieds rechtfertigen im Regelfall keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber nicht straffälligen Familienmitgliedern oder der gesamten Familie. Familiäre Bindungen zu aufenthaltsberechtigten Familienmitgliedern stehen aber grundsätzlich nicht der Durchsetzung einer vollziehbaren Ausreisepflicht eines/einer schwer straffällig gewordenen Ausländers/Ausländerin entgegen. Sind alle Familienmitglieder straffällig geworden, kommt grundsätzlich eine Aufenthaltsbeendigung der gesamten Familie in Betracht. Die unter Buchstabe a) dargelegten, teils sehr hohen rechtlichen Anforderungen müssen dann bei jedem einzelnen Familienmitglied erfüllt sein.

Dr. Ehrhart Körting
Senator für Inneres und Sport

PI: Innensenator Körting kniet vor dem Islam [4]

Like

Zehn Mann auf des toten Mannes Kiste

geschrieben von PI am in Afrika,Islam ist Frieden™,Justiz,Terrorismus | Kommentare sind deaktiviert

[5]
Der Sprecher der somalischen Piraten, so etwas gibt es tatsächlich, ist empört und verlangt den Rücktritt des somalischen Botschafters in Moskau. Denn dieser hält offenbar mehr zu den Russen, als zu den Somaliern. Die russische Marine hatte nach der Befreiung eines gekaperten Schiffes [6] die zehn überlebenden Piraten wegen der unklaren Rechtslage wieder freigelassen und in ihre Boote gesetzt. Der Piratensprecher behauptet jetzt, seine Spießgesellen wären allerdings zuvor erschossen worden.

Das berichtet die Somalilandpress [7].  Der Piratensprecher, der anonym bleiben wollte sagte, mindestens zehn seiner Leute seien hingerichtet worden, nachdem die entführte MV Moscow University von den Marinesoldaten gestürmt worden war. Die Russen hätten vor Sonnenaufgang das Schiff eingenommen und eine Schießerei mit den Piraten begonnen. Dabei seien drei seiner Leute verletzt und einer getötet worden. Er bestreitet aber, die Piraten seien wie von den Russen behauptet anschließend freigelassen worden, weil es an Rechtsvorschriften zur Behandlung solcher Fälle fehle.

„Die Russen haben die Männer niemals freigelassen, sondern sie erschossen und dann auf die Boote geladen,“ fügt er hinzu.

„Wir verurteilen die Aktion der Russen. Unsere Leute haben ihre Geiseln niemals verletzt, wir wollen nur, dass fremde Schiffe aufhören, unsere Gewässer zu überfischen. Wenn sie unsere Fischer und ihre Lebensart nicht respektieren können, haben wir keine andere Wahl, um unsere Verluste zu kompensieren. Wir verurteilen die russische Handlung, die durch Rassismus und Hass auf die schwarze afrikanische Bevölkerung getrieben wurde, das ist das gesicht des neuen Russland. Russische geiseln, die wir in Zukunft gefangen nehmen, erwartet nun dasselbe schiksal wie das derer, die sie erschossen haben.“

Der somalische Botschafter in Russland ist jetzt in der Kritik der Kriminellen, weil er an der Handlung der russischen Marine nichts Kritikwürdiges auszusetzen hat.

(Quelle: Somalilandpress, Spürnase: Alexander, Übersetzung: PI)

Like

Acht Jahre Haft für Vergewaltiger aus Hannover

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Islamisierung Europas,Justiz,Migrantengewalt,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

[8]Vor kurzem berichtete PI [9] über die Vergewaltigung einer 13-Jährigen in einer hannoverschen Tiefgarage. Vorgestern, am 11. Mai, war nun die Urteilsverkündung vorm Landgericht Hannover. Der inzwischen mehrfach vorbestrafte Ismail E., damals 16 Jahre alt, erhält acht Jahre Haft. Vor dem Landgericht fand eine kleine Mahnwache statt (Foto), an der sich auch Mitglieder der Partei „Wir für Hannover“ [10] (WfH) beteiligten.

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung [11] (HAZ) schreibt:

In die von der Dritten Jugendkammer des Landgerichts verhängte Strafe flossen vorherige Verurteilungen mit ein. Der heute 19-Jährige hatte schon wegen Raubes und Körperverletzung sowie wegen versuchten Totschlags vor Gericht gestanden: Weil er am Schünemannplatz in Ricklingen einen Mann mit einem Baseballschläger fast zu Tode geprügelt hatte, war er zu viereinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden.

Die Tat, für die E. am Dienstag verurteilt wurde, war nicht weniger grausam. Im Dezember 2007, kurz vor Weihnachten, hatten der 16-Jährige und sein ein Jahr jüngerer Freund das 13-jährige Mädchen mit einem Anruf in die Tiefgarage des Finanzamtes an der Göttinger Chaussee gelockt, wo sie sich häufiger trafen. Dort füllten die Jugendlichen das Mädchen mit Wodka ab und vergingen sich an ihr. Die 13-Jährige wurde mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen und mehrmals vergewaltigt. Schließlich ließen die Täter die Verletzte auf dem Boden liegen und verschwanden. Eineinhalb Stunden lag das Mädchen dort bei Minusgraden, bis es von einem Bekannten der Täter gefunden wurde.

Rechtsmediziner stellten an ihrem Körper schwere Verletzungen fest, die auf Vergewaltigung hinwiesen. Weil Ismail E. zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war, wurde das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten. Prozessbeteiligte äußerten sich im Anschluss erschrocken über gänzlich fehlendes Schuldbewusstsein des Angeklagten, der selbst den Urteilsspruch locker aufgenommen habe. Der türkischstämmige Hannoveraner hatte zwar zugegeben, mit der 13-Jährigen Geschlechtverkehr gehabt zu haben, aber behauptet, dieser hätte im gegenseitigen Einvernehmen stattgefunden. Was sein Freund dann getan habe, sei ihm egal gewesen. Der Mittäter war bereits zu zwei Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Richterin Beatrix Homann, so war zu erfahren, hielt dem Angeklagten vor, dass er das Vertrauen des Mädchens schwer missbraucht und dem Opfer vor Gericht nicht die Belastung der Aussage erspart habe. Die Jugendliche war in einem geschützten Raum per Videoübertragung vernommen worden. Dabei hatte sie erklärt, in den Angeklagten verliebt gewesen zu sein – deshalb habe sie sich zum Treffen in der Tiefgarage überreden lassen. Aufgrund des Alkoholkonsums soll sich das Opfer allerdings kaum noch an die Tat erinnert haben können.

E.s Verteidiger Manfred Döbel zeigte sich überrascht von der Härte des Urteils und kündigte Revision an: „Die Sache war heftig, keine Frage, aber acht Jahre Gefängnis sind zu viel für einen unreifen Menschen, der bei der Tat erst 16 Jahre alt war.“ Nach dem Gesetz gilt für Jugendliche ein Höchststrafmaß von zehn Jahren, auch wenn es um mehrfachen Mord geht. Die Höchststrafe forderten am Dienstag Mitglieder der Partei WfH – allerdings wurde ihre angekündigte Mahnwache eher zur Farce. Zunächst hatten die WfH Probleme, überhaupt eine Handvoll Mitglieder für die Aktion zusammenzubekommen. Dann vermummten sich zwei Frauen mit Verweis auf ihren Beamtenstatus. Ein Richter wurde bei ihrem Anblick ärgerlich: „Eine Mahnwache mit Sonnenbrillen und Kapuzen – und sie stehen hier für Meinungsfreiheit? Das ist grotesk.“

Wenige, die etwas tun, sind allemal besser als viele, die nichts tun. Die HAZ hat die Kommentarfunktion zu ihrem Artikel inzwischen deaktiviert.

Like

Gewaltverbrechen – ein Menschenrecht?

geschrieben von PI am in Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[12]So könnte man das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zusammenfassen. Eine rückwirkend angeordnete Sicherungsverwahrung (beispielsweise bei nachträglich festgestellter anhaltenden Gefährdung Unschuldiger) ist demnach so dermaßen unzulässig, dass die Bundesregierung jetzt einem mehrfachen Gewalttäter 50.000,- € Schmerzensgeld zahlen muss. Das Urteil ist rechtskräftig.

N-TV berichtet [13]:

Deutschland muss einem 52-jährigen Mann 50.000 Euro zahlen, weil er nachträglich zu einer Sicherungsverwahrung verurteilt worden war. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg lehnt einen Widerspruch gegen das entsprechende Urteil ab und macht es damit rechtskräftig.
(…)
Der Fall werde nicht zur Überprüfung an die große Kammer des Gerichts verwiesen, das Urteil sei damit definitiv, teilte eine Sprecherin mit. In dem erstinstanzlichen Urteil waren die Straßburger Richter zu dem Schluss gekommen, dass Deutschland im vorliegenden Fall gegen das Grundrecht auf Freiheit und das Verbot rückwirkender Strafen verstoßen hat. Sie wiesen die Bundesregierung an, dem Kläger R.M. – einem mehrfach verurteilten Verbrecher – 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Der 52-Jährige Kläger war in Deutschland wiederholt wegen Gewaltverbrechen verurteilt worden. Zuletzt wurde er 1986 wegen versuchten Raubmordes zu fünf Jahren Haft verurteilt, mit anschließender Sicherungsverwahrung. Diese war damals auf zehn Jahre begrenzt – R.M. hätte demnach am 8. September 2001 auf freien Fuß gesetzt werden müssen.

Seine Sicherungsverwahrung wurde aber im Frühjahr 2001 auf unbestimmte Dauer verlängert. Grundlage dafür war eine Änderung des Strafgesetzbuchs aus dem Jahre 1998, mit der die Höchstdauer der Sicherungsverwahrung aufgehoben wurde. Seither können als besonders gefährlich eingestufte Verbrecher auf unbegrenzte Zeit inhaftiert werden.

Diese Praxis wurde im Februar 2004 vom Bundesverfassungsgericht gebilligt. Die Karlsruher Richter befanden, die Sicherungsverwahrung sei keine Strafe, sondern eine „Maßregel zur Besserung und Sicherung“. Daher sei das Rückwirkungsverbot für Strafen hier nicht anwendbar.

Dem widerspricht der Gerichtshof für Menschenrechte in dem nun rechtskräftigen Urteil: Der Kläger sei in einem gewöhnlichen Gefängnis untergebracht, seine Sicherungsverwahrung sei ein Freiheitsentzug und somit eine Strafe. Daher gelte das Rückwirkungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention („Keine Strafe ohne Gesetz“). Die rückwirkend verfügte dauerhafte Sicherungsverwahrung verletze außerdem das Grundrecht auf Freiheit.
(…)
Die Bundesregierung müsse nun dem „rechtskräftig festgestellten rechtswidrigen Zustand“ der Inhaftierung seines Mandanten ein Ende setzen, forderte der Strafrechtler Schroer. Er habe diese Forderung bereits an die zuständige Staatsanwaltschaft in Marburg gerichtet, sagte er. Deutschland habe sich zur Umsetzung der Straßburger Urteile verpflichtet. R.M. sitzt derzeit im Gefängnis im hessischen Schwalmstadt ein.

Na mit 52 hat das Früchtchen ja noch einiges an „Karrierezeit“ übrig.

(Spürnasen: Childa M. und Stimmviech)

Like

30 Jahre für ein verätztes Leben

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Großbritannien,Islam ist Frieden™,Justiz,Kraftanwendung,Menschenrechte | Kommentare sind deaktiviert

[14]Der heute 25-jährige Awais Akram (Foto l. vorher) wurde vor einem Jahr Opfer eines versuchten Ehrenmordes (PI berichtete [15]). Weil er sich in die falsche Frau – die verheiratete Pakistanerin Sadia Khatoon – verliebt hatte, wurde er von vier Männern angegriffen, mit Säure übergossen und niedergestochen (Fotos r. nachher).

Die beiden hatten nicht einmal ein echtes Verhältnis, sondern bloß eine Art Facebook-Flirt. Die „Geliebte“ machte sich schließlich sogar der Mittäterschaft schuldig, indem sie Akram in die Falle lockte. 90 Prozent seines Körpers wurden bei dem Mordversuch verätzt, darunter seine Ohren und ein Auge. Akram überlebte nur knapp und wird sein Leben lang mit den Entstellungen zurecht kommen müssen. Der Haupttäter wurde zu 30 Jahren Haft verurteilt – für das entstellte, in ständiger Qual lebende Opfer ein mildes Urteil.

Sky-News-Bericht [16]:

[flash http://static1.sky.com//feeds/skynews/latest/flash/100510-Acid-attack-brunt.flv]

(Spürnase: Paul D.)

Like

Einzelfall™: Zwangsehe in Göttingen

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Islam ist Frieden™,Justiz,Migrantengewalt,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

[17]Das Problem mit dem Einzelfall™ Zwangsehe wird tagtäglich rasant größer. Die Politik arbeitet – mit der nötigen Gelassenheit – an einem Gesetz, welches die Zwangsehe unter Strafe stellt. Der importierten Braut hilft das nicht, dem Kostenträger „Steuermichel“ auch nicht.

Die HNA [18] berichtet:

Göttingen. Einer zwangsverheirateten Türkin aus Göttingen steht trotz ihrer nur kurzen Ehe in Deutschland ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Im Gegensatz zur Ausländerbehörde der Stadt bewertete das Gericht ihren Fall als besondere Härte. Eine Rückkehr in die Türkei sei daher nicht zumutbar.

Die aus Anatolien stammende Frau war drei Jahre nach ihrer Zwangsheirat von ihrem türkischen Ehemann nach Deutschland geholt worden. Eineinhalb Jahre später ließ sich der Mann von ihr scheiden. Aufgrund dieser Scheidung drohte der Frau der Verlust der Aufenthaltserlaubnis. Nach den gesetzlichen Bestimmungen steht ausländischen Ehepartnern erst ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu, wenn die Ehe in Deutschland zwei Jahre bestanden hat.

Die Scheidung hatte ihr Mann betrieben. Dieser hatte seit längerem eine Freundin. Deshalb hatte er seine Ehefrau auch erst lange nach der Zwangsheirat und nur widerwillig und auf Druck der Familie nach Deutschland geholt.

Gleichwohl betrachtete er seine Frau offenbar als persönlichen Besitz. Sie wurde von ihm eingesperrt und durfte auch keinen Deutschkurs besuchen. Mehrfach suchte sie bei einer Nachbarin Schutz, der sie auch von körperlichen Misshandlungen erzählte. Ein Gewaltschutzverfahren gegen den Ehemann wurde jedoch eingestellt, da mehrere Zeugen vor Gericht ihre früheren Angaben über Gewalttätigkeiten nicht bestätigten.

Die Stadt stufte die Aussagen der jungen Türkin daher als unglaubwürdig ein und verweigerte ihr die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Dagegen klagte sie nun vor dem Verwaltungsgericht.

Das Gericht zeigte sich nach Vernehmung mehrerer Zeugen indes davon überzeugt, dass die Türkin von ihrem Ex-Mann misshandelt wurde. Ein Festhalten an der Ehe sei ebenso unzumutbar gewesen wie eine Rückkehr in ihre Heimat in Anatolien. Dort würden geschiedene Frauen von ihrer Familie geächtet. Auch eine Übersiedlung in eine türkische Großstadt sei nicht möglich, da ihre Familie es nicht zulassen würde, wenn sie als Frau dort allein leben würde.

In Göttingen ist sie dagegen diesen familiären Traditionen und Zwängen entzogen. Sie lebt allein in einer eigenen Wohnung, geht einer Arbeit nach und verdient ihren Lebensunterhalt komplett selbst

Bleibt noch die Frage nach der Dunkelziffer…

(Spürnase Alex.C)

Like

Gekürzte Sozialhilfe für Kopftuchträgerinnen

geschrieben von PI am in Diskriminierung,Diversität,Islamisierung Europas,Justiz,Schweiz | Kommentare sind deaktiviert

Schweizer Kopftücher [19]Im schweizerischen Freiburg wurden mehreren Kopftuchträgerinnen die Sozialleistungen für drei Monate um 15 Prozent gekürzt (PI berichtete [20]), weil sie sich weigerten bei der Arbeit das Kopftuch abzulegen. „Es darf nicht sein, dass Frauen wegen dem Kopftuch keine Arbeit finden und deshalb jahrelang in der Sozialhilfe bleiben“, erklärt die zuständige Freiburger Sozialdirektorin [21] Marie-Thérèse Maradan (SP).

Die Beschwerde gegen diese „empörende“ Maßnahme ist noch hängig. Für Qaasim Illi, Sprecher des Islamischen Zentralrats der Schweiz, ist das Vorgehen der Freiburger diskriminierend:

„Es darf die Entscheidung Arbeitsstelle oder Islam nicht geben.“

Arbeit ist schließlich auch nur was für Ungläubige und Sozialhilfe der rechtmäßige Tribut an die Herrenmenschen.

Like

Karlsruhe lehnt Eilantrag zu Griechenlandhilfe ab

geschrieben von PI am in Deutschland,EUdSSR,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[22]Wie erwartet ist der Eilantrag des Nürnberger Jura-Professors Karl Albrecht Schachtschneider (2.v.l.) und seinen Mitstreitern zur Griechenlandhilfe vom Verfassungsgericht in Karlsruhe abgelehnt worden. Das Gericht begründete dies damit, dass ein Verschieben der deutschen Hilfen bis zu einem endgültigen Urteil über die Klage das Rettungspaket gefährden könne.

Der Spiegel [23] schreibt:

[…] Artikel 125 des Vertrages über die Arbeitsweisen der Union (AEUV) bestimmt ausdrücklich, dass weder die Union noch ein Mitgliedstaat für „Verbindlichkeiten“ eines anderen Mitgliedstaates eintritt – und das keinesfalls zufällig oder aus Versehen, sondern als „Ergebnis einer bewusst getroffenen Entscheidung, deren materielle Bedeutung und außerordentliche Tragweite allen an der Konferenz teilnehmenden Staaten bewusst war“, wie unlängst nochmals der Europarechtsexperte Martin Seidel betonte, der als Beamter des Bundeswirtschaftsministeriums bei den Verhandlungen zum Vertrag von Maastricht beteiligt war.

Der Göttinger Professor für Völker- und Europarecht, Frank Schorkopf, hält deshalb die „Rechtslage für extrem ungünstig“ – aus Sicht der EU-Staaten. Deshalb werde ja auch gerade „ein Weg außerhalb des EU-Rechts gesucht“, indem die Finanzhilfen als rein zwischenstaatliche Maßnahme ausgestaltet werden, also als bilaterales Abkommen zwischen Griechenland und jedem einzelnen Mitgliedstaat für sich.

„Spätestens“ da, wo die europäische Vereinbarung vorsehe, dass Deutschland – und andere finanzstabile EU-Staaten – im Bedarfsfall für die Griechenland-Kredite schwächerer Staaten wie Portugal oder Spanien einspringen und auch deren Finanzierungskosten tragen, sei klar, so Schorkopf, „dass das in Wahrheit doch europäisches Handeln ist“. Deshalb, so Schorkopfs Schlussfolgerung, könnte das Ganze als „Umgehung entgegenstehenden EU-Rechts verboten sein“.

Für den Jenaer Europarechtler Matthias Ruffert sind Finanzspritzen für Griechenland, ob direkt von der EU oder indirekt, sogar klar rechtswidrig. Denn was die Notenbanken nicht dürften, sei auch den Regierungen nicht erlaubt. Ebenso wenig, so Ruffert, könne sich die EU auf eine Ausnahmeklausel für „Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Ereignisse“ berufen, die sich der Kontrolle des betroffenen Landes entziehen. „Staatsverschuldung“, so Ruffert, „zählt nicht dazu.“

Trotzdem dürfte Schachtschneider zumindest mit seinem Eilantrag erst einmal eher wenig Aussicht auf Erfolg haben. Denn dabei kommt es zunächst einmal gar nicht auf die aufgeworfenen Rechtsfragen an, sondern auf die Abwägung der Folgen, die eintreten würden, je nachdem, ob das Hilfsgesetz in Kraft tritt oder nicht. Im Kern geht es also darum, ob die Folgen schlimmer sind (oder sein könnten), wenn die Gelder fließen, als wenn die Finanzhilfe gestoppt wird.

Wie recht der Spiegel mit dieser Annahme hatte, zeigt sich jetzt [24]:

Am Freitag hatten fünf Professoren gegen das vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossenen Hilfspaket für Griechenland einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht. Die Kläger wollen erreichen, dass das Gericht mit einer einstweiligen Anordnung „dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung die Ausfertigung und Ausführung“ des Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes vorerst untersagt. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Eilantrag jetzt abgelehnt. Einen Termin für die endgültige Entscheidung über die Klage nannte das Gericht noch nicht.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung am Samstag damit, dass ein Verschieben der deutschen Hilfen bis zum endgültigen Urteil das Rettungspaket insgesamt gefährden könne. „Das Bundesverfassungsgericht hat keine hinreichenden Anhaltspunkte, die zu der Annahme zwingen, dass die währungs- und finanzpolitische Einschätzung der Bundesregierung fehlerhaft ist“, heißt es in der Entscheidung. Sollte jetzt eine einstweilige Anordnung ergehen, die Übernahme der Gewährleistung des Bundes für die Notkredite von bis zu 22,4 Milliarden Euro sich später aber als verfassungsrechtlich zulässig erweisen, „drohen der Allgemeinheit schwere Nachteile“.
(…)
Es handele sich bei den Finanzhilfen um „ausbrechende Rechtsakte“, die nicht demokratisch legitimiert seien. Griechenland werde die Finanzhilfen „keinesfalls zurückzahlen“ können. Durch eine Inflationspolitik würden in Deutschland aber Eigentumsrechte und das Sozialstaatsprinzip verletzt, weil Ansprüche auf Pensionen, Renten, Gehälter, Löhne und soziale Hilfen „dadurch an Wert verlieren“.

Die Finanzhilfen seien in Wahrheit eine Rettungsoperation für die Banken, argumentieren die fünf Professoren weiter. „Wir geben das Geld den Griechen, und die reichen es an die Banken weiter“, sagte Starbatty. Um aus seinen Schulden zu kommen, müsste Griechenland aus der Währungsunion austreten, die stark abgewertete Drachme wieder als Währung annehmen und anfangen, Überschüsse zu erwirtschaften.

Und wenn das endgültige Urteil zu dem Schluss kommt, dass die Hilfen doch rechtswidrig sind? Welchen Schaden erleidet dann das deutsche Volk und wer haftet dafür?

[25]

(Karikatur: Wiedenroth)

Like

Afghanische Verhältnisse bei britischen Wahlen

geschrieben von PI am in Großbritannien,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[26]Bei den Wahlen in Großbritannien (PI berichtete [27]) ist einiges nicht nach den Maßstäben einer modernen Demokratie [28] gelaufen: Tausende von Briten in London, Birmingham, Sheffield, Leeds, Manchester und Newcastle konnten wegen Überfüllung der Wahllokale nicht rechtzeitig ihre Stimme abgeben – die Polizei schloss die Lokale um 22 Uhr und stellte die Wartenden auf die Straße.

In anderen Wahllokalen gingen die Stimmzettel aus. Dagegen blieben manche Lokale länger geöffnet als erlaubt. Bei der Briefwahl scheint es zahlreiche Missbrauchsfälle gegeben zu haben. Die an der Stimmabgabe Gehinderten sind erzürnt über das Wahllokalchaos und Politiker vergleichen Großbritannien mit einem „Drittweltstaat“ wie der Mugabe-Diktatur Simbabwe.

Bei einer Klage gegen den Staat könnten die an der Wahl Gehinderten Schadensersatzforderungen bis 750 Pfund stellen. Der Wahlausgang ist nicht nur knapp, er könnte am Ende sogar von einem Gericht entschieden werden.

Szene aus einem britischen Wahllokal:

Like

Verfassungsschutz: Wie mans grad braucht

geschrieben von PI am in Deutschland,Islam,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[29]Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes zur „Islamischen Gemeinde Penzberg e.V.” (IGP), über das wir gestern berichteten [30], müssen alle Parteien jetzt in sich gehen. Denn während die Erwähnung rechter Parteien sofort und vorbehaltlos geglaubt wird und Wunschträume ohne jegliche Prüfung weiterverbreitet werden (zum Beispiel das Märchen, dass PI vom VS beobachtet wird), muss im Falle des Krawatten-Islamisten Idriz (Foto) das Urteil genau gelesen und überprüft werden.

Die Süddeutsche schreibt [31]:

Die Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts im Streit um die Islamische Gemeinde Penzberg und ihren Imam Benjamin Idriz trifft die Fraktionen im Münchner Rathaus wie ein Schlag.

SPD, CSU, Grüne und FDP hatten sich vor wenigen Wochen noch einhellig für das von Idriz initiierte „Zentrum für Islam in Europa – München“ (Ziem) ausgesprochen. In zentraler Lage sollte in München eine unter staatliche Obhut gestellte Ausbildungsakademie für Imame samt großer Moschee entstehen.
(…)
Vorsichtig ist man bei der SPD geworden, die sich mit ihrem grünen Koalitionspartner schon bei den gescheiterten Plänen für eine Moschee am Gotzinger Platz politisch die Finger verbrannt hat.

Und man ist irritiert: „Einerseits wirbt Idriz für einen transparenten Islam, andererseits gibt es diese Verdächtigungen“, stellt Fraktionschef Alexander Reissl fest. Ein Gerichtsbeschluss habe eine andere Qualität als Einschätzungen des Verfassungsschutzes.

Wie die anderen Fraktionen auch, will sich die SPD die richterliche Begründung besorgen und die Fakten prüfen. Zwar betont Reissl, dass er ein Projekt wie das Ziem „nach wie vor für sinnvoll“ halte, spricht aber auch von „vorsichtiger Distanzierung“ von Idriz. „Er macht in Gesprächen einen vernünftigen Eindruck, das zählt aber letztlich nicht“, so Reissl.

Die Stadtrats-CSU will sich bis auf weiteres nicht mehr zu dem Thema äußern. „Kein Kommentar, bis wir die Begründung kennen“, heißt es am Donnerstag in der Fraktion. Deren Chef Josef Schmid ist verreist und nicht zu sprechen.

Er hatte sich nach der Vorlage des Verfassungsschutzberichts Ende März noch schützend vor die Islamische Gemeinde Penzberg gestellt. Zuvor hatte der Jurist die Protokolle der Verfassungsschützer zur Telefonüberwachung von Benjamin Idriz und anderer Gemeindemitglieder gelesen und die Vorwürfe als „konstruiert“ bezeichnet.

FDP-Fraktionsvorsitzender Michael Mattar hat mit so einer Entscheidung „nicht gerechnet“. Er will nun mit seinem Parteifreund Hildebrecht Braun – der frühere Bundestagsabgeordnete vertritt die Islamische Gemeinde als Anwalt – über den Beschluss sprechen.
(…)
Viele Fragen offen – so fasst Grünen-Stadträtin Gülseren Demirel die Lage zusammen. Auch vom Verwaltungsgericht will sie etwas wissen: Weshalb hat das Gericht in einem Eilverfahren elf Monate bis zu einer Entscheidung gebraucht? Jedenfalls lange genug, bis der neue Verfassungsschutzbericht erscheinen konnte.

Demirel kennt die Abhörprotokolle der Verfassungsschützer und bezeichnet deren Schlussfolgerungen als „an den Haaren herbeigezogen“. An ihrer Einschätzung über das Ziem-Projekt habe sich nichts geändert, so Demirel, „wir werden es weiter unterstützen.

Es ist schon erstaunlich, wie die Methoden des Verfassungsschutzes und die Urteilsfindung im Falle von Islamisten angezweifelt werden, wo man sie sonst so gerne glaubt, bzw. keinesfalls Richterschelte übt. Und wie überrascht man aus allen Wolken fällt…

Like

Kölner Koma-Schläger soll 110.000,-€ zahlen

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[32]Der Kölner Koma-Schläger Erdic, der – wie mehrfach berichtet – an Weiberfastnacht 2007 einen Familienvater in die bleibende Behinderung prügelte [33], soll dem Opfer jetzt 110.000,- Euro Schmerzensgeld zahlen. So entschied das Kölner Landgericht in einem Zivilprozess.

Der Express berichtet [34]:

Jetzt muss Erdinc richtig zahlen! Drei Jahre nach einem Überfall auf Waldemar W. (47) hat das Landgericht Köln den heute 20-jährigen Koma-Schläger zu 110.250 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Damit ging das Zivilgericht am Donnerstag deutlich über das beantragte Schmerzensgeld des Opferanwaltes hinaus, der 80.000 Euro gefordert hatte.

Der Fall hatte im Koma-Schläger-Prozess für Aufsehen gesorgt. Weiberfastnacht 2007 war Waldemar W. vor den Augen seiner vier Stiefkinder von seinem Gegner mit einem einzigen Faustschlag bewusstlos zu Boden geschlagen worden und ins Koma gefallen.

Gutachter hatten dem Opfer schwerste Hirnschäden als Folge des Faustschlages bescheinigt. Unter anderem leidet das Opfer seit dem Überfall an Wortfindungsstörungen, psychomotorischer Verlangsamung und epileptischen Anfällen.

Der Fall geriet in die Schlagzeilen, weil der jugendliche Täter in einem ersten Prozess nicht sanktioniert wurde und mit einer Schuldfeststellung davonkam. Erst in zweiter Instanz verurteilte das Kölner Landgericht ihn zu 21 Monaten Bewährungsstrafe.

Vor dem Zivilgericht hatte der Täter die Dauerschäden bestritten und lediglich 30.000 Euro Schmerzensgeld für angemessen gehalten. Damit konnte er sich aber nicht durchsetzen.

Später sorgte Erdinc erneut für Aufsehen, als er ein schwules Paar am Deutzer Bahnhof attackierte. Nach dieser Beiß-Attacke wurde er zu neun Monaten Haft verurteilt.

(Spürnasen: Volker L. und Oldie)

Like