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Polizei-Klartext zu linker Gewalt in Dresden

[1]Nebst ein paar eingefleischten Neonazis, die die Bombardierung Dresdens für ihre Zwecke missbrauchen, nutzen die Einwohner Dresdens den Jahrestag der Bombardierung der Stadt als Anlass zu stillem und ehrenvollen Gedenken. Gewalttätiger Missbrauch dieses demokratischen Gedenkens findet vor allem durch linke Störer statt, die von der Politik mehr hofiert als aufgehalten werden. Die Illusion, die Gefahr komme allein von Rechts, muss mit allen Mitteln aufrecht erhalten werden. Die Polizeigewerkschaft Sachsen spricht dazu jetzt Klartext.

Die DPolG-Sachsen schreibt in einer Presseerklärung [2]:

Der 65. Jahrestag der Bombardierung Dresdens ist jährlich am 13. Februar Anlass zu stillem und ehrenvollen Gedenken. Dies wird nicht zuletzt durch die Bevölkerung Dresdens, sondern auch durch demokratische Kräfte unseres Bundeslandes und der Bundesrepublik zum Ausdruck gebracht. Erschreckend ist in diesem Zusammenhang, das sich unter diese Demokraten linke Gewalttäter mischten, die weder demokratisch noch friedlich sind und dann auch noch Rückendeckung durch die Medien und Mitglieder des Bundestages bzw. Mitglieder des Landtages erhielten. Das dieser Gedenktag durch rechte aber auch linke Gewalttäter regelmäßig missbraucht wird, ist mittlerweile zum traurigen wiederkehrenden Szenario geworden. Die letzten Jahre, wurden durch dieses Jahr deutlich übertroffen. Linke Gewalttäter brannten Barrikaden ab, Schlugen bei einer Deutschen Bank Scheiben ein, zerstörten Polizeifahrzeuge und griffen in einer menschenverachtenden Art und Weise die eingesetzten Polizeibeamten an, beleidigten und verletzten diese unter dem sehenden Auge von Europaparlamentariern, Bundestagsmitgliedern und Landtagsmitgliedern. Das kein Polizeibeamter schwer verletzt oder getötet wurde ist einmal mehr dem Zufall zu verdanken und zum anderen dem professionellen Agieren der eingesetzten Polizeibeamten vor Ort. Linke Gewalttäter führen den Staat und seine Institutionen an der Nase herum, was nicht zuletzt im vorigen Jahr in Berlin und in Hamburg deutlich geworden ist, und werden in der Berichterstattung in den Medien nicht oder kaum erwähnt. Bodo Ramelow (Fraktionsvorsitzender der Fraktion „Die Linke“ im Thüringischen Landtag), forderte in Dresden Demonstrationsteilnehmer mittels Megaphon dazu auf, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Wir als DPolG-Sachsen sind erschüttert, wie sich vom Steuerzahler bezahlte Demokraten des Bundestages von linken Gewalttätern und Systemgegnern instrumentalisieren und für ihre Zwecke einsetzen lassen.

Wir fordern eine klare öffentliche Abgrenzung von Mitgliedern des Bundestages und der Landtage der Bundesländer von solchen gewalttätigen linken Störern! Es kann und darf nicht sein, dass gewalttätige linke Chaoten sich des Schutzes deutscher Parlamentarier erfreuen!

Natürlich darf nicht vergessen werden, dass Rechtsextremismus in allen seinen Ausprägungen genauso bekämpft werden muss. Hierfür werden von den Polizeien der Bundesländer Sonderkommissionen zur Aufklärung politisch motivierter Gewalt unterhalten, welche in den vergangenen Jahren erfolgreich gegen Rechtsextremismus, trotz steigender Gewalttaten, ermittelten. Es entsteht aber mehr und mehr der Eindruck, dass linke Gewalt verharmlost wird. Rechte Gewalt wird regelmäßig zum Anlass genommen um Medienwirksam in der Öffentlichkeit zu berichten. Wenn hingegen linke Gewalttäter und Chaoten Polizisten angreifen, ist das öffentliche Interesse zumindest im medialen Bereich eher gering. Wann immer linke Chaoten auf den Plan treten, brennen Barrikaden und Mülltonnen, werden Pflastersteine gegen Polizeibeamte geworfen und damit diese Polizeibeamten in Lebensgefahr gebracht, Polizeireviere angegriffen, ganze Stadtteile verwüstet und hinzukommende Rettungskräfte der Feuerwehr ebenso angegriffen. Wie lange will der Staat dies dem Steuerzahler und den jeweils eingesetzten Polizeibeamten noch zumuten und diese Chaoten in unserem Land wüten lassen? Die DPolG-Sachsen fordert ein massives Einschreiten des Staates und seiner dafür zuständigen Institutionen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft, um auch dieser Form von Extremismus ein Ende zu setzen! Wir sind nicht damit einverstanden, dass Polizeibeamte regelmäßig von solchen Chaoten als Zielscheibe ihres Hasses benutzt werden und dem Steuerzahler durch massive Zerstörungen jährlich immense Kosten zugemutet werden! Wir werden als DPolG dieses Thema nicht aus unserer Aufmerksamkeit verlieren, denn in diesem Jahr stehen noch Einsätze wie der 1. Mai und der Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung an, im nächsten Jahr wieder der 13. Februar in Dresden.

Die Polizeigewerkschaft betont, dass diese Erklärung nicht allein die Meinung des Landesvorsitzenden widerspiegelt, sondern der Meinung der Gewerkschaftsmitglieder entspricht. Die Polizei sei „eine neutrale und parteipolitisch unabhängige Institution, die den Gesetzen und dem gesprochenem Recht Geltung zu verschaffen hat“. Sie beruft sich auch in Dresden auf das Gesetz:

Der §21 des Versammlungsgesetzes besagt: „Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Wer zu Blockaden aufruft, macht sich gegebenenfalls gemäß des §111 StGB strafbar. Hier verweisen wir auf das Interview mit dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Herrn Christian Avenarius vom 27.01.2010 gegenüber dem „Dresden-Fernsehen“.

Über die ständigen Anfeindungen durch Linke und die Tatenlosigkeit der Politiker enttäuscht und erzürnt, betont die Gewerkschaft: „Die Polizei setzt sich aus Menschen zusammen.“

(Spürnasen: h2so4 und GenGin)

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Eilt: Messerattacke in München – eine Tote, zwei Schwerverletze

geschrieben von Eugen Prinz am in Deutschland,Justiz | 237 Kommentare

Von EUGEN PRINZ und Redaktion | Update 19:15 Uhr: München-Neuhausen – Suche nach 19-jährigem Täter: Nach Polizeiinformationen ist der Täter der tödlichen Messerattacke auf eine 25-jährige Münchnerin der Ex-Freund des Opfers. Auch die Mutter (54) der Toten und der Bruder (16) des Opfers wurden bei der Messerattacke schwer verletzt. Der 19-jährige Angreifer [3] soll bei der Attacke ebenfalls verletzt worden sein – er ist derzeit auf der Flucht. Tatort ist eine Wohnung im vierten Stock in der Jutastraße. Die Gegend um den Rot-Kreuz-Platz im Münchner Nobelviertel Nymphenburg-Neuhausen ist derzeit großräumig gesperrt – ein Polizei-Helikopter ist im Einsatz auf der Suche nach dem Mörder. M – eine Stadt sucht einen Mörder, PI-NEWS wird weiter berichten.

Am heutigen Nachmittag gegen 16 Uhr kam es im Kreuzungsbereich der Jutastraße und der Landshuter Allee im Stadtteil Neuhausen-Nymphenburg zu einer folgenschweren Messerattacke [4].

Nach ersten Informationen aus Polizeikreisen wurde eine 25-jährige Frau getötet. Unter laufender Reanimation war sie ins Krankenhaus gebracht worden, wo sie durch die schweren Stichverletzungen trotz intensiver ärztlicher Bemühungen verstarb.

Die 25-Jährige ist nicht das einzige Opfer der Messerattacke. Eine zweite Frau wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht, zudem wurde noch ein Mann und offenbar auch ein mitgeführter Hund verletzt.

Der Tatverdächtige ist flüchtig. Er soll seine Opfer gekannt haben. PI-NEWS wird weiter berichten.

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Bundesmarine als somalisches Piratentaxi

geschrieben von kewil am in Deutschland,Justiz | 65 Kommentare

[5]Es geht auf keine Kuhhaut, was wir für ein Hanswurst-Staat mit Hanswurst-Streitkräften sind. Da werden deutsche Schiffe vor Afrika [6] von Piraten entführt, die Seeleute sind in Todesgefahr, und wir werden um Millionen erpresst. Dann schickt man die Marine dorthin, die darf aber nicht schießen, sondern muß das Seeräubergesindel aufnehmen – die Dänen stellen sogar einen Koran [7]bereit – und Asylanträge entgegennehmen.

Auf Wunsch werden die Verbrecher nach Hamburg überstellt, wo sie die Wartezeit bis zur [8] Daueraufenthaltsgenehmigung von linken NGOs umkuschelt [9] überbrücken können. Sie mußten schließlich aus sozialökonomischen Gründen Piraten werden, denn wir haben ihnen laut Neuem Deutschland die [10] Fische geklaut. Neuerdings bietet die Marine auch Seetaxi-Dienste an. BILD berichtet heute am 11.11.11 [11]:

Der Fall: 8. November, 11 Uhr deutscher Zeit. Rund 130 Kilometer südlich der somalischen Halbinsel entdeckt die deutsche Fregatte „Köln“ ein Piratenschiff. Der Bordhubschrauber steigt auf, die Fregatte steuert auf das Schiff zu. In Panik werfen die Piraten „nicht identifizierbare Gegenstände über Bord“, vermutlich ihre Waffen. Deutsche Soldaten entern und durchsuchen das Piratenschiff, bringen insgesamt 19 Somalier an Bord der Fregatte. Dort werden sie verhört. Schnell ist klar, dass es sich tatsächlich um Piraten handelt. Doch was dann am Morgen des 10. November geschieht, macht fassungslos. In einem Schlauchboot der Marine werden die 19 Piraten an Land gebracht, in der Nähe ihres Heimatortes abgesetzt. Auch eine Flasche Wasser bekommen sie noch mit auf den Weg.

Der Seetaxi-Dienst kostet laut BILD 50 Millionen Euro im Jahr – solange er sich nur auf Afrika beschränkt, aber immer noch billiger als zehntausende afrikanische Ex-Fischer und Seeräuber-Asylanten in Hamburg. Hier die derzeit letzte Meldung [12] vom Hamburger Prozeß!

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Hat Orhan S. ‚Jesus‘ oder ‚Allahu akbar‘ gerufen?

geschrieben von kewil am in Islam,Justiz,Migrantengewalt | 97 Kommentare

[13]Der 32-jährige Kurde Orhan S. (Foto) hat seine Ehefrau (kleines Foto l.) vor den Augen seiner sechs Kinder nach einem Ehestreit zerstückelt und dabei nach Aussage von Zeugen ‘Allahu akbar’ gerufen. Anschließend stieg er mit dem Kopf seiner Frau und Körperteilen auf das Dach des fünfgeschossigen Hauses in der Köthener Straße und warf von dort den Kopf und eine Hand in den Innenhof. So hat PI am 4. Juni 2012 [14] berichtet. Jetzt läuft in Berlin der Prozeß, und wir lesen Erstaunliches. 

Der Tagesspiegel schreibt [15]:

Ein Ehemann hat gestanden, seine Frau erstochen und zerstückelt zu haben. Der möglicherweise psychisch kranke Mann sagte am Dienstag vor dem Berliner Landgericht, Gott habe ihm die Tat befohlen. „Ich habe gedacht, ich bin Jesus und sie ist der Teufel“, sagte der 32-jährige Abrissunternehmer. Bislang wird davon ausgegangen, dass Orhan S. psychisch krank ist und zur Tatzeit schuldunfähig war. Die Staatsanwaltschaft strebt in dem Prozess seine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie an.

Seit wann schreit Jesus „Allahu akbar“?

[16]

(Karikatur: Wiedenroth)

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Dortmund: Arzthelferin klagt auf Kopftuch

geschrieben von PI am in Dhimmitude,Islamisierung Europas,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

Dortmund: Arzthelferin klagt auf Kopftuch [17]Eine Arzthelferin hat sich nach jahrelanger Tätigkeit in einer Dortmunder Praxis dazu entschieden, in erster Linie Muslima zu sein. Die 27-Jährige wollte ihr Kopftuch nicht mehr ablegen und wurde daraufhin von ihren Arbeitgebern gefeuert. Sie fürchten – sicher nicht zu Unrecht – dass Patienten Probleme haben könnten, Vertrauen aufzubauen. Was eine echte Vertreterin Allahs ist, klagt Dunja A. (Foto) jetzt wegen Diskriminierung. Die Richterin ließ bereits anklingen, in welche Richtung ihr Urteil tendieren wird.

Die Ruhr Nachrichten schreiben [18]:

Ein erbitterter Kopftuchstreit hat am Montag das Dortmunder Arbeitsgericht erreicht. Eine 27-jährige Arzthelferin hat zwei Dortmunder Ärzte nach dem Anti-Diskriminierungsgesetz auf 1.200 Euro Schadenersatz verklagt.

Die Internisten hatten der Frau gekündigt, weil sie während der Arbeit plötzlich ein Kopftuch tragen wollte. Die Arzthelferin war vor neun Jahren zum Praxis-Team gestoßen. Erst war sie Praktikantin, dann Auszubildende, dann Angestellte. Ihr Kopftuch hat sie in dieser Zeit immer nur in ihrer Freizeit getragen. Kam sie in die Praxis, legte sie es an der Eingangstür ab – genau wie ihre Jacke. Seit dem vergangenen Sommer sollte damit jedoch Schluss sein.

Von nun an wollte die Dortmunderin ihr Kopftuch auch während der Arbeit tragen. „Es geht gegen meine Religion, das Kopftuch abzunehmen“, sagte sie am Rande des Prozesses. Ihre Chefs waren davon allerdings gar nicht angetan, reagierten mit Kündigung und sofortiger Freistellung.

Dazu die Richterin:

Im Prozess sagte der Anwalt der Ärzte, dass man mit einem Kopftuch kein ausreichendes Vertrauen zu Patienten aufbauen könne. Richterin Ingeborg Schmidt-Hense spielte den Ball jedoch sofort zurück, fragte was denn mit Nonnen in einem Internat sei, die ihr Haar durch Tragen einer Tracht ebenfalls verhüllt hätten.

Dümmer geht’s nimmer, denn eine Nonne entschließt sich nicht – nachdem es jahrelang anders war – zur Verschleierung. Außerdem gibt niemand sein Kind in ein von Nonnen geführtes Internat, wenn er sich an deren Tracht stört. Hier aber werden die Patienten plötzlich mit neuen Tatsachen konfrontiert – und bleiben eben weg, wenn ihnen die nicht gefallen. Für das Wirtschaftsunternehmen Arztpraxis verheerend!

Außerdem sagte die Vorsitzende der 4. Kammer wörtlich: „Wir müssen uns vielleicht dran gewöhnen, dass es bei uns nicht nur Christen gibt, sondern auch große Gruppen anderer Religionen.“

Vielleicht gewöhnt sie sich auch schon mal daran, in dieser speziellen Religion als Frau ein Mensch zweiter Klasse zu sein.

» Email an die Richterin: poststelle@arbg-dortmund.nrw.de [19]

(Den zahlreichen Spürnasen herzlichen Dank)

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Oranienplatz: Türkenmesser gegen Flüchtling

geschrieben von kewil am in Justiz,Migrantengewalt,Multikulti | 102 Kommentare

Täglich kam Oguz A. am Flüchtlingscamp vorbei. Der 24-Jährige wohnte in der Nähe, er kaufte ein und streifte den Oranienplatz in Kreuzberg bei Spaziergängen. Am 17. Juni aber fühlte er sich durch Bewohner des Flüchtlingscamps provoziert. „Da war ein Zischeln“, sagte A. vor Gericht. Es kam zu Pöbeleien. Bis der türkischstämmige A., der mit seinem Baby im Kinderwagen unterwegs war, auf einen Flüchtling aus dem Sudan einstach und den 27-Jährigen an der Lunge verletzte. Die Attacke löste Tumulte aus. Holzlatten wurden geschwungen, Steine flogen. Rund 200 Personen versammelten sich in kurzer Zeit – Camp-Mitglieder auf der einen Seite, Angehörige von A. auf der anderen… (Der Multikulti-Prozeß hat [20] gerade begonnen!)

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Links-Extremisten kämpfen gegen Rechts-Staat

geschrieben von PI am in Justiz,Kampf gegen Rechts™,Linksfaschismus,Schweiz | Kommentare sind deaktiviert

[21]Links-Extremisten, die sich auch gerne Autonome (nach eigenen Gesetzen Lebende) nennen, akzeptieren weder Staat noch Justiz. Wenn ein sozialistischer Jungpolitiker teure Autos anzündet – unter anderem von SVP-Leuten (PI berichtete [22]) – ist das nach Meinung der Linken kein Verbrechen, sondern legitimer Kampf gegen Rechts™. Die sozialistischen Gesinnungsterroristen haben daher auch keine Skrupel, den Richter Dieter Gautschi, der sich mit dem Fall beschäftigt (Foto), zu bedrohen [23]. Gautschi ist nämlich auch Mitglied der den Linken verhassten SVP.

Die Verhafteten gehören der linksautonomen Szene an. Sie sind beide 20 Jahre alt, wohnen im selben Quartier wie die Opfer der Brandstiftungen und kommen aus „gutem Hause“. Seit fünf Wochen sitzen sie nun in Aarau in Untersuchungshaft – ihnen soll der Prozess wegen mehrfacher qualifizierter Brandstiftung und Sachbeschädigung gemacht werden. Sie streiten jedoch alles ab.

Die Verhaftung der Verdächtigen hat die linksautonome Szene auf den Plan gebracht. So demonstrierten Aktivisten letzten Samstag vor dem Untersuchungsgefängnis Telli in Aarau und forderten die Freilassung der 20-Jährigen. Wie die „Aargauer Zeitung“ schreibt, zündeten die Demonstranten Fackeln an und riefen Parolen. Die Polizei nahm zehn Personen vorübergehend fest. Auf der Internetseite Indymedia.org ließen die Linksautonomen später verlauten: „P. und I., Ihr seid unsere Freunde. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass ihr aus der Haft entlassen werdet!“

Die Sympathisanten der mutmaßlichen Brandstifter lassen es jedoch nicht bei „Knastspaziergängen“ bewenden. Sie schießen auch gegen den zuständigen Untersuchungsrichter Dieter Gautschi. Das Mitglied der lokalen SVP sei ein „Hardliner“ und „alles andere als eine unbefangene Person“. Laut „Aargauer Zeitung“ wurde auf einer einschlägigen Seite sogar Gautschis Privatadresse und ein Foto veröffentlicht. Dies für alle, die ihm „mal persönlich etwas mitteilen möchten“. Weiter heißt es: „Es gibt viele Möglichkeiten, seiner Wut Ausdruck zu verleihen, benutzt eure Kreativität.“ Untersuchungsrichter Gautschi ist informiert. „Wir nehmen das ernst“, sagt er gegenüber der Zeitung.

Den Links-Extremisten gelten die beiden Brandstifter bereits als „politische Gefangene“:

» Wer Richter Dieter Gautschi (SVP) ein paar unterstützende Worte zukommen lassen möchte, wende sich an: dieter.gautschi@ag.ch [24]

(Spürnasen: Sonar, die Realität und Altsozi)

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Österreich: Schweine unrein und traumatisieren Moslems – Metzger darf nicht schlachten

geschrieben von PI am in Islam,Islam-Kollaboration,Justiz,Österreich | 114 Kommentare

Gruber [25]Man sollte meinen, dass es im Interesse eines Landes ist, wenn Unternehmer sichere Arbeitsplätze schaffen und in die Sicherheit, Effektivität und Umweltverträglichkeit ihres Betriebes investieren. In der Regel ist das wohl auch so, aber wenn es um persönliche Befindlichkeiten von Politikern und deren moslemischen Freunden geht ist Wirtschaftspolitik nicht mehr ganz so wichtig. Da wird dann sogar schon mal bescheinigt, dass die Schweineschlachtung gar psychische Folgen für die Moslemkinder haben könnte.

(Von L.S.Gabriel)

Hermann Gruber (Foto) hat einen Fleischerbetrieb in Gmunden und erwarb vor einigen Jahren eine Metzgerei in Attnang-Puchheim dazu. An diesem Standort wurde seit 1914 geschlachtet. Gruber züchtet Mangalitza-Wollschweine und weil er nicht nur seinen Beruf liebt, sondern auch das „Produkt Tier“ als Lebewesen achtet wollte er den Schweinen einen Transport zu einem Schlachthof nach Möglichkeit ersparen. Er investierte 150.000 Euro [26] in modernste Schall- und Geruchsschutztechnik und erhielt auch im April 2011 einen positiven Bescheid der Bezirkshauptmannschaft.

Das rief die damals noch amtierende österreichische Finanzministerin Maria Fekter von der ÖVP (kleines Bild) auf den Plan. Möglicherweise angeregt durch einige ihrer moslemischen Nachbarn legte sie offenbar ihr gesamtes politisches Gewicht in den Kampf gegen Hermann Gruber und erhob gemeinsam mit ihren „Freunden“ Einspruch. Wobei der Anwalt der heute Ex-Finanzministerin auch eine türkische Familie vertrat. Seither tobte der Rechtsstreit. Dabei ging es hier mitnichten um einen industriellen Schlachtbetrieb, sondern lediglich um 2 Vormittage pro Woche, an denen geschlachtet hätte werden sollen.

Es wurde mit allen Mitteln gekämpft und die in unmittelbarer Nachbarschaft zu Grubers Betrieb wohnenden Moslems waren ja dank der Unterstützung Fekters gut beraten. Es wurde ein psychiatrisches Gutachten angefertigt, in dem bescheinigt wurde, dass die Moslemkinder lediglich an die Schlachtung von Lämmern gewöhnt seien und das Schlachten von Schweinen schwere traumatische Störungen verursachen könne, außerdem hieß es tatsächlich als Begründung in diesem „Gutachten“, dass Moslems ja „das Blut von Schweinen als unrein“ sehen würden.

Auf Anfragen des Unternehmers wurde ihm von Bezirkshauptmann, Peter Salinger erst noch mitgeteilt: „Es werden alle Vorschriften für Lärm und Geruch genau überprüft werden. Aus unserer Sicht müsste daher ein limitierter Betrieb möglich sein.“ Dann, nachdem der mit Ministerunterstützung angezettelte Moslemaufstand begonnen hatte, wurde am Tag der Gewerbeverhandlung ein Gutachten eingebracht in dem plötzlich von „extremer Lärm- und Geruchsbelästigung“ die Rede war. Was die „Lärmbelästigung“ betrifft ist das doppelt dreist, denn unmittelbar an Grubers Metzgerei grenzt Fekters eigenes Bauunternehmen [27] mit unzähligen LKW-Zu- und Abfahrten täglich.

Erst wurden dem Unternehmer strengste Auflagen erteilt, die er alle erfüllte, dann brauchte der Verwaltungsgerichtshof zwei Jahre für einen Entscheidung. Man hatte offenbar die Absicht ihn finanziell auszuhungern. Insgesamt kämpften mit Unterstützung Maria Fekters 18 Anrainer, die meisten davon Moslems gegen den nun auch finanziell schwer unter Druck stehenden Unternehmer und sie gewannen. Gruber darf nicht schlachten, entschied der Verwaltungsgerichtshof vor Kurzem. Der seit 1914 am Standort bestehende Schlachtbetrieb sei seit fünf Jahren stillgelegt und damit die Bewilligung verfallen. Gruber hat keine Möglichkeit mehr für einen Einspruch gegen das Urteil.

Es ist unfassbar was in den Ländern Europas mittlerweile getan wird, um dem Islam und seinen Hörigen zu Diensten zu sein. Weder die sonst so auf Tierschutz bedachten und gegen Tiertransporte wetternden Grünen, noch der mächtige ÖVP-Wirtschaftsbund sprangen dem Unternehmer zur Seite. Er muss jetzt schauen, wie er die 150.000 Euro zurückbezahlt und dennoch keinen seiner 25 Mitarbeiter und deren Familien durch Stellenabbau mit der Misere belastet.

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Kinderschänder mit 93.000 Euro „entschädigt“

geschrieben von PI am in Justiz,Schweiz | 98 Kommentare

Schweiz: Nicht nur in Deutschland, auch in der Schweiz regiert der Wahnwitz in der Rechtsprechung. Dort wurde 2006 die damals achtjährige Selina brutal vergewaltigt. Der Täter wurde verhaftet, im Jahr 2010 zu fünf Jahren Haft verurteilt, eingesperrt und es wurden Therapiemaßnahmen verordnet. Im Mai 2015 liefen diese aus, die Behörden forderten aufgrund der Wiederholungsgefahr eine Verlängerung der Therapie im Gewahrsam. Das Verfahren zögerte sich hinaus, für diese Zeit wurde aber aus genannten Gründen Sicherheitshaft angeordnet. Am Ende entschied ein Gericht gegen die Therapieverlängerung, da der Mann von Gutachtern als nicht therapierbar eingestuft worden war. Nun wird die Vergewaltigung eines kleinen Mädchens für den Täter noch zum Jackpot.

Das Bundesgericht urteilte [28], dass der heute 43-Jährige ein Jahr und fünf Monate zu lange in Haft gewesen sei, die aufgrund der nicht weiter erfolgten, weil nicht entschiedenen Maßnahmen nicht gerechtfertigt gewesen seien. Für diese Zeit sprach ihm das Gericht nun 100.000 Schweizer Franken (rund 93.000 Euro) Entschädigung zu. Das sind rund 5.500 Euro pro Monat.

Das jetzt 18-jährige Opfer leidet bis heute unter der Tat: „Mir sind fast die Tränen gekommen, als ich vom Gerichtsurteil erfuhr. Ich kann mich noch immer an den Tag erinnern“, so Selina und bezeichnet die Entscheidung als „Schweinerei“. Den Kinderschänder, der während der Verhandlung 2010 dem kleinen Mädchen die Schuld gab und wiederholt sagte, die Achtjährige hätte ihn verführt und „es so gewollt“, hat die Tat nun gleich zweimal zum glücklichen Mann gemacht. (lsg)

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Vergewaltiger Mansor S.: Elf schwere Straftaten – keine Abschiebung!

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Dhimmitude,Einzelfall™,Justiz | 171 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Der 30-jährige Afghane Mansor S., der am Wochenende mitten in der Hamburger Fußgängerzone ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt hat (PI-NEWS berichtete [29]), hätte seit mindestens fünf Jahren abgeschoben gehört. Der in Kabul geborene Pädophile kam 2011 nach Deutschland. Seit dieser Zeit hatte der „Ausreisepflichtige“ insgesamt zehn Einträge in seinem Strafregister – die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein.

Die Bandbreite der polizeibekannten Asyl-Bestie reicht von Diebstahl mit Waffen über schweren Raub bis hin zur Körperverletzung – die klassische Klaviatur Merkels importierter Gewalt-Fachkräfte eben.

Komplettes Justizversagen – nicht nur in Hamburg

Im April 2016 hatte Mansor S. einen Mann im Streit mit einer stumpfen Eisenstange schwerstens verletzt – das Urteil der „Rothgrünen Hamburger Justiz“ lautete trotz aller Vorstrafen „im Namen des Volkes“: Ein Jahr auf Bewährung!!!

Im September 2016 dann der zehnte Vorfall in seiner Willkommens-Kartei: Mansor S. wurde des schweren Raubes überführt – innerhalb seiner „Bewährungszeit“. Im März 2017 erfolgte dann die Verurteilung wegen Diebstahls mit Waffen und versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft.

Die steuerfinanzierten Asylanwälte von Mansor S. gingen in Revision. Da das Hamburger Landgericht ob der Flutung mit Multikriminellen derzeit überlastet ist, sei das Urteil im August 2018 immer noch nicht „rechtskräftig“ geworden und liegt dort auf „Wiedervorlage“. Das Urteil wurde „vom Bundesgerichtshof aufgehoben (!!)“ und an das Landgericht zurückverwiesen. Die Richter bemängelten, dass vom Landgericht nicht in Betracht gezogen worden sei, dass Mansor S. von seinem Raubdelikt rein theoretisch auch hätte zurücktreten können, die Tat „also möglicherweise auch noch hätte abbrechen können“ – was der Täter aber nicht tat. Am 15. Oktober 2017 schickte die Staatsanwaltschaft die Akte „Mansor S.“ an das Landgericht. Passiert ist seither: nichts. Mansor S. blieb trotz des schwerwiegenden Verbrechens auf freiem Fuß – kein Haftgrund ersichtlich, da verständlicherweise auch keine „Fluchtgefahr“ aus Germoney bestünde.

Abschiebeantrag – eine Lachnummer die Staatsanwaltschaft: Veto

Die Hamburger Ausländerbehörde stellte inzwischen einen Antrag auf Abschiebung des Kriminellen nach Afghanistan. Bis Anfang dieses Jahres wiederholte sie – nach eigener Auskunft – den Vorgang „etliche Male“. Die Hamburger Staatsanwaltschaft legte allerdings immer wieder ihr Veto ein. „Angesichts der Höhe der gegen den Beschuldigten verhängten, nicht rechtskräftigen Strafe haben wir uns dafür entschieden, der Strafverfolgung den Vorrang vor der Abschiebung zu geben“, erklärte Carsten Rinio [30], der Sprecher der Staatsanwaltschaft der Hansestadt.

Die Chronologie des Afghanen – nicht ganz untypisch:

-2011 reiste Mansor S. ein und stellte Asylantrag, der vom BAMF abgelehnt wurde.

– Im Dezember 2012 die erste Verurteilung: 160 Tagessätze wegen „Beleidigung und Körperverletzung“.

– 2013 heiratete der „Schutzsuchende“ eine „Deutsche“. Die Ehe wird aber schnell wieder geschieden.

– Er ist deswegen ausreisepflichtig, soll abgeschoben werden. Doch wegen der „angespannten Sicherheitslage“ gibt es zu dieser Zeit kaum Rückführungen nach Afghanistan.

– Im gleichen Jahr wird der „Schutzsuchende“ zweimal zu Geldstrafen wegen Beleidigung und Diebstahl verurteilt.

– 2015: Zwei Urteile, diesmal wegen Schwarzfahren und Trunkenheit im Verkehr, wieder gibt es Geldstrafen.

– Im April und Juni 2016 zwei Geldstrafen, u.a. wegen Bedrohung. Im September: Schwerer Raub, Diebstahl mit Waffen und versuchte besonders schwere räuberischer Erpressung.

– Im November 2016 die erste Haftstrafe: ein Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung, zur Bewährung ausgesetzt!

– Im März 2017: Verurteilung zu drei Jahren Haft. Der Täter bleibt auf freiem Fuß.

– August 2018: Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens mitten in der Hamburger Shoppingmeile Mönckebergstraße.

Vergewaltigung am helllichten Tag in Hamburgs Flaniermeile

Am Samstagvormittag sprach der 30-jähriger Afghane am Hamburger Hauptbahnhof ein Mädchen aus Ahrensburg an und folgte ihr. Er verwickelte sie immer wieder in „Gespräche und Beischlafanfragen“ und zog sein Opfer im Bereich des Elektromarkts „Saturn“ an der Mönckebergstraße plötzlich in einen Noteingang. Obwohl sich das Mädchen heftig wehrte, vergewaltigte der „Schutzsuchende“ die Minderjährige. Die 14-Jährige versuchte sich noch vergeblich zu wehren. Mansor S. nahm laut Polizei vollendete „sexuelle Handlungen an ihr vor“.

Warum niemand dem schreienden Mädchen am helllichten Tag half, ist derzeit noch unklar. Möglicherweise ist die Bevölkerung in Hamburg bereits völlig abgestumpft gegen die vielfachen Gewalttaten der importierten Merkel-Zombies. Der Platz sei wegen andauernder Fassaden-Bauarbeiten aber auch „schwer einsehbar“.

Anschließend verfolgte der „Geflohene“ sein Opfer bis in die U-Bahn, in die sie vor ihm flüchtete. An der Haltestelle Hoheluftbrücke verließ die 14-Jährige die Bahn und bat an einer Tankstelle schockiert um Hilfe. Polizisten konnten den pädophilen Vergewaltiger „Mansor S.“ sodann im unmittelbaren Umfeld der Tankstelle festnehmen. Ein „Atemalkoholtest“ ergab 2,24 Promille, was ihm in einer möglichen Strafverhandlung zugutekommen wird. Oberstaatsanwalt Carsten Rinio: „Es wurde Haftbefehl wegen Vergewaltigung erlassen. Der Haftgrund ist Fluchtgefahr.“

Multikrimineller Afghane in Deutschland „geduldet“ – von wem?

Wann ein neuerliches Urteil wegen des Diebstahls mit Waffen und besonders schwerer räuberischer Erpressung gefällt wird, ist noch unklar, das Verfahren wurde vom Landgericht noch nicht einmal neu „terminiert“. Mansor S. wird sich vor seiner – rein theoretischen – Abschiebung nun erst noch wegen der Vergewaltigung an der 14-jährigen Hamburgerin vor Gericht verantworten müssen. So lange darf er vollversorgt in Deutschland bleiben. In Hamburg wird das Verfahren „mit Sicherheit“ etliche Jahre dauern.

Wenn „Ausreisepflichtige“ in Deutschland nicht ausreisen müssen – warum sollen dann „Steuerpflichtige“ Steuern bezahlen?

Bereits am Freitagabend wurde eine 39-jährige Hamburgerin Opfer eines weiteren sexuellen Übergriffs, als sie den U-Bahnhof Habichtstraße in Barmbek verließ. Im Hellbrookstieg wurde sie plötzlich von hinten attackiert [31], der 1,80 Meter große Täter drückte sie unvermittelt zu Boden. Die Frau wehrte sich heftig gegen die Vergewaltigung und rief laut um Hilfe. Der „Mann“ (19-23), helles T-Shirt, Jeans, südländisches Erscheinungsbild, kurze, dunkle Haare – flüchtete.

In Deutschland halten sich derzeit  75.000 illegal importierte „Fachkräfte“ aus Afghanistan auf, viele davon todesgefährlich! Die Abschiebung gestaltet sich zunehmend schwierig – im Gegensatz zur Rückholung AUS Afghanistan, wie im Fall des am Sonntag wieder in Deutschland gelandeten „zu Unrecht eingereisten“ Nasibullah S. (PI-NEWS berichtete [32]). Die Hamburger „ZEIT [33]“ frohlockt zumindest darüber, welche Ergebnisse „das Recht“ derzeit zum Nachteil der Deutschen produziert.

Die Signalwirkung der bemerkenswerten Fälle der Afghanen Mansor S. und Nasibullah S. dürfte zumindest vom Hindukusch bis nach ganz Afrika reichen!

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Bielefeld: Minarettklage abgewiesen

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Deutschland,Islamisierung Europas,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[34]Die Klage eines Bielefelder Bürgers gegen die Errichtung eines 19 Meter hohen Minaretts in seiner unmittelbaren Nachbarschaft (PI berichtete [35]) ist vom zuständigen Gericht abgewiesen worden. Der Streit war vor Gericht gekommen, nachdem die türkische Behörde Diyanet (DITIB) als Betreiber der Moschee im Stadtteil Brackwede (Foto) sich geweigert hatte, dem Nachbarn schriftlich einen dauerhaften Verzicht auf den Muezzinruf zu bestätigen.

NW-News berichtet [36]:

Die Klage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung eines Minaretts für die Moschee in Bielefeld-Brackwede wurde am Donnerstag vom Verwaltungsgericht Minden abgewiesen. So ist der Weg für den Bau eines 16,22 Meter hohen und 1,59 Meter breiten Minaretts nun frei.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass aus baurechtlicher Sicht gegen das Projekt keine Einwände erhoben werden könnten. Der Kläger hatte seine Einwände mit einer zu befürchteten Beschallung durch Gebetsaufrufe begründet. Dies sei aber nach dem vorliegenden Bauantrag auszuschließen, so das Gericht. Der Bauherr habe keine Lautsprecheranlage beantragt. Der Nachbar wohnt nur 29 Meter von der Moschee entfernt.

Eine außergerichtliche Einigung war vor der Verhandlung gescheitert, da der „Diyanet Türkisch-Islamische“ Kulturverein, der die Moschee seit 2004 betreibt, dem Kläger keine dauerhaft bindende Verzichtserklärung auf den Gebetsaufruf vom Minarett aus geben wollte.

Die Leserdiskussion, die sich über die Nachricht entwickelt hat, zeigt, dass die Initiative des Bürgers dennoch nicht umsonst war. In der Bevölkerung gibt es mittlerweile ein wachsendes Bewusstsein über die grundsätzliche Problematik des Islam, und gerade im Zusammenhang mit islamophilen Fehlentscheidungen gute Gelegenheiten, islamkritische Positionen in die Öffentlichkeit zu bringen. Immer wieder erstaunlich ist die Naivität offensichtlich linksgerichteter Diskussionsteilnehmer, die aus einer kirchenfeindlichen Position hoffen, mit der Förderung des Islam den Einfluss des Christentums in der Gesellschaft noch weiter zurück drängen zu können. Mancher ist sich da wohl nicht bewusst, was er sich im Gegenzug ins Land holt.

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