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Jugendliche Ausländer brennen Autos nieder

[1]In den letzten sieben Tagen wurden in Osterholz-Scharmbeck (Niedersachsen) bisher rund zehn PKW in Brand gesetzt. Jetzt wurden die „jugendlichen Täter“ von Spezialeinheiten der Polizei in ihren Sozialwohnungen verhaftet. Racheakte ihrer „Bande“ werden erwartet.

Die BILD [2] berichtet:

Die ganze Stadt hatte Angst vor den irren Auto-Abfacklern. Zehn Pkw standen vergangene Woche in Flammen. Jetzt schnappte die Polizei die Feuerteufel.

Die Osterholzer Drosselstraße gestern im Morgengrauen. Schwer bewaffnete SEK-Beamte sichern die Straße. Ein junger Ausländer wird aus einer Sozialwohnung geholt, abgeführt. Kurze Zeit später eine zweite Festnahme.

Die beiden Jugendlichen sollen die zehn Autos angezündet haben! Allein sieben gehörten zum Fuhrpark von des Möbelriesen „Meyerhoff“. Zuletzt brannte in der Breslauer Straße noch ein Toyota.

Bürgermeister Martin Wagener (49, SPD): „Nach den Bränden war die ganze Stadt beunruhigt, überall redeten die Menschen darüber. Die Feuerwehr erhöhte ihre Bereitschaft. Jetzt sind wir erleichtert.“

Wer sind die Festgenommenen? Sie sollen Anführer einer Bande sein, die im Stadtteil in Drogengeschäfte verwickelt ist. Ein Ermittler: „Nehmen wir Bandenmitglieder fest, rächen sich die anderen mit Gewaltakten in der Stadt. Und vor acht Wochen gab es Festnahmen.“

Die abgefackelten Autos von Osterholz – offensichtlich ein Racheakt der Jugendbande, deren Mitgliederzahl unklar ist! Polizeisprecher Jürgen Menzel zu BILD: „Deshalb können wir weitere Festnahmen nicht ausschließen.“

Den ganzen Tag waren die Spezialkräfte in Osterholz-Scharmbeck im Einsatz, durchsuchten mehrere Wohnungen. Dabei rechneten die Beamten mit Krawallen und Widerstand! Sie hatten einen Notarztwagen dabei. Alle Einsatzkräfte trugen schusssichere Westen.

Die Kosten dieser „Migration“ steigen stündlich…

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Muslim-Taxis verlieren vor Gericht

geschrieben von PI am in Islam,Justiz,USA,Weltanschauung | Kommentare sind deaktiviert

[3]Das Berufungsgericht im amerikanischen Minnesota hat eine Klage von neun muslimischen Taxifahren abgewiesen [4], die keine Fahrgäste mit Alkohol im Gepäck vom Airport befördern wollten und deswegen suspendiert worden waren. Für die Flughafenverwaltung ist die Verweigerung eine Zurückweisung von Fahrgästen ohne Grund, die mit 30 Tagen Lizenzverlust geahndet wird (PI berichtete [5]). Im Wiederholungsfall droht eine zweijährige Sperre.

Neun der betroffenen Taxifahrer klagten deswegen beim Bezirksgericht, weil sie sich ungerecht behandelt fühlten. Sie gaben sich beleidigt und betonten, ihre Religion würde es ihnen verbieten, Fahrgäste mit Alkohol im Gepäck mitzunehmen.

Das Bezirksgericht hatte die Klage abgewiesen, ebenso wie jetzt das Berufungsgericht. Der Grund: Die Taxifahrer konnten keinen „irreparablen Schaden“ nachweisen. Ob das die Gerichte in Minnesota wohl bald Post vom UNO-Menschenrechtsrat bekommen werden?

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Schröder gegen Steinhöfel

geschrieben von PI am in Blogosphäre,Deutschland,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[6]Die neueste Erkenntnis der WELT: Blogger gewinnen an Einfluss [7], auch in Deutschland. Dass als Beispiele nur Kleinblogs von Qualitätsjournalisten angeführt werden, die monatlich gerade soviele Besucher haben wie große politische Blogs wie PI am Tag, mag daran liegen, dass den Journalisten die neue Konkurrenz mindestens so unangenehm ist wie den Politikern. 

Diese wissen aber sehr wohl, aus welcher Richtung Gefahr für Politik nach Gutsherrenart droht – ob nun Volker Beck in der Bundestagsdebatte bekennt, dass der politische Gegner Informationen über seine früheren relativierenden Aussagen zum Kindesmissbrauch bei PI gefunden habe [8], oder der abgewählte Ex-Kanzler Schröder jetzt juristisch gegen den Anwalt und Blogger Joachim Steinhöfel vorgeht. Dieser hatte unter Berufung auf mehrere Zeugen berichtet, Schröder sei bei der Alkoholfahrt der ehemaligen Bischöfin Käßmann als Beifahrer dabei gewesen (PI berichtete [9]).

Jetzt erhielt der Blogger Post von einem Anwaltskollegen und berichtet [10]:

Am späten Vormittag ging hier heute eine Abmahnung-vom-Altkanzler Gerhard Schröder zu, “Mit freundlicher Empfehlung” seines anwaltlichen Vertreters, der ihm bereits in anderen bedeutenden Verfahren zu wichtigen Erfolgen verholfen hatte. Wie geht es hier nun weiter ? Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, eine Vermutung, die nahe liegen könnte, dürfte Gerhard Schröder versuchen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Erginge diese, stünde dem Antragsgegner die zivilprozessuale Möglichkeit zu, den Altkanzler zur Erhebung einer Hauptsacheklage zu zwingen. In dieser können Zeugen gehört werden. So wäre es beispielsweise denkbar, daß der Beklagte Bischöfin Käßmann als Zeugin für die Beifahrereigenschaft des Altkanzlers benennt. Ein Beweisantrag, dem ein Gericht nach Lage der Dinge entsprechen müsste.

Die Reaktion Schröders ist nicht sonderlich überraschend. Schließlich hat der Altkanzler sich neben der Einführung von Hartz IV besonders durch einen ähnlichen Gerichtsstreit um persönliche Eitelkeiten ins Gedächtnis der Deutschen geschrieben: Als er mit großem juristischen Aufwand gegen eine Presseagantur zu Gericht zog [11], die eine Image-Beraterin mit dem Nebensatz „wenn er sich die grauen Schläfen nicht wegtönen würde“ zitiert hatte. Denn auch damals galt: Niemand hat die Absicht, sich die grauen Schläfen wegzutönen.

» WELT: Schröder bestreitet Verbindung zum Fall Käßmann [12]
» Rheinische Post: Wirbel um Internet-Blog – Schröder wehrt sich gegen Käßmann-Gerücht [13]

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Urteil: Dreieinhalb Jahre Haft für Uli Hoeness

geschrieben von PI am in Justiz | 145 Kommentare

Die BILD-Zeitung hat bekommen, was sie wollte [14]: Bayern-Präsident Uli Hoeness muss für drei Jahre und sechs Monate in Haft, weil er 27,2 Mio Steuern hinterzogen hat. Der Richter sah seine Selbstanzeige der Steuerhinterziehung als unwirksam an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Beide Seiten, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, können innerhalb von einer Woche Revision einlegen.

PI-Beiträge zum Thema:

» Der Pöbel will [15] Hoeneß hängen sehen
» Kissler zur scheinheiligen Hatz auf Hoeneß [16]
» Ronald Gläser: Uli Hoeneß [17] ist nur ein Symptom

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Antifa: Frankfurter Gerichtsposse

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz,Linksfaschismus | Kommentare sind deaktiviert

[18]Früher musste man Satiren selber erfinden. Heutzutage geht es einfacher. Oft reicht ein Blick in die Berichte deutscher Gerichtsreporter. In Frankfurt stand ein Antifaschläger vor Gericht, der die von ihm geplanten Verletzungen von Polizisten mit Sprengkörpern zunächst großmäulig zum Berufsrisiko der Unordnungshüter erklärte. Erst als das besorgte Gericht ihm klar machte, dass es beim Fortbestand dieser Aussage an einer Bestrafung nicht vorbei käme, erzählte der Angeklagte schnell, was das Gericht hören wollte: Das Gegenteil. Prompt folgt der Freispruch auf Kosten des Steuerzahlers… bevor der Angeklagte es sich wieder anders überlegt.

Die Frankfurter Neue Presse [19] berichtet:

Was ist das Berufsrisiko eines Polizisten? Dieser Frage ging das Jugendgericht in Höchst nach, als ein 20-Jähriger wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz auf der Anklagebank saß. Bei ihm wurden bei einer Demonstration der Jugend-Antifa in Frankfurt am 12. April mehrere Feuerwerkskörper und Kanonenschläge sichergestellt, was nach Paragraf 27 des Versammlungsgesetzes verboten ist. «Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft», heißt es dort.

Feuerwerkskörper und gerade Kanonenschläge bergen ein enormes Risiko, können zu massiven Hörschäden führen und haben auf einer Demonstration nichts zu suchen, wie die Vorsitzende Richterin betonte.

Die Gefahr sei ihm durchaus bewusst, gab der Angeklagte dazu vor der Jugendrichterin an. «Wenn man nicht aufpasst, kann so was durchaus passieren», fügte er hinzu und sprach lapidar vom Berufsrisiko der Polizisten. So stellte sich der Richterin die Frage, inwieweit der junge Mann eine mögliche Verletzung in Kauf genommen oder sogar beabsichtigt hatte.

Kämpferisch gab sich der Angeklagte zunächst und wiederholte mehrfach seine Ansichten über das Berufsrisiko der Polizeibeamten. «Das ist eben ihr Risiko, schließlich werden die dafür bezahlt», agitierte der ruhig wirkende junge Mann. Mit Verwunderung nahm das Gericht und auch die Staatsanwaltschaft die Botschaft des Angeklagten entgegen.

Nicht zur Sprache kam, dass die Demonstration am 12. April von der Jugend-Antifa speziell als Protest gegen «Polizeigewalt und Repressionen» angekündigt war. Auf Internetseiten und Videobotschaften rief die Jugend-Antifa Frankfurt damals zur Aktion am 12. April auf – mit Bildern von vermummten, Pflasterstein werfenden Demonstrationsteilnehmern. «Lasst euch nicht einschüchtern», hieß es im Aufruf zur Demonstration, die unter dem Motto «Keine Freunde – keine Helfer» stand.

Mit Aussicht auf eine zu erwartende Strafe zeigte sich der Angeklagte im Verlauf der Verhandlung dann weit weniger kämpferisch als zu Beginn und gab schließlich zu verstehen, dass er mit den Kanonenschlägen lediglich auf sich aufmerksam machen wollte. Eine Gefährdung oder Verletzung von Anwesenden habe er nicht beabsichtigt.

Der als Zeuge geladene Polizeibeamte konnte beim Verfahren nicht gehört werden. Er hatte sich wegen einer Virusinfektion krank melden müssen. Die Richterin und auch der Staatsanwalt ließen sich schließlich von den Beteuerungen des Angeklagten überzeugen und stellten das Verfahren auf Kosten der Staatskasse ein. Allerdings nicht ohne ihn darauf hinzuweisen, dass er beim nächsten Mal nicht mehr so davonkommen werde.

Da wetten wir gerne dagegen. Der Linkskriminelle wird auch beim nächsten Mal mit einer dreisten, das Gericht offenkundig verhöhnenden Lüge so davon kommen. Und das übernächste Mal. Und das überübernächste Mal. Und ….

(Spürnase: DonTom)

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Bremen: Rockerclub „Mongols“ nicht aufgelöst

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Einzelfall™,Gutmenschen,Islam ist Frieden™,Justiz,Linksfaschismus,Migrantengewalt | 72 Kommentare

[20]Wir hatten bereits in unserem letzten Artikel [21] mit Blick auf die Webseite [22] der Verbrecherbande „Mongols“ satirisch festgestellt, dass diese sich entgegen der Meldungen [23] sowie der Intervention der kurdischstämmigen Abgeordneten Sirvan-Latifah Cakici [24] (30, SPD), deren krimineller Bruder dort Gründsmitglied ist, eben nicht aufgelöst haben. Jetzt hat auch der „Weser-Kurier“ in einem Artikel festgestellt, dass die Bande sich „neu formiert“.

Der Weser-Kurier [25] berichtet:

Bremen. Sie waren nicht mehr als eine Handvoll junger, krimineller Männer, aber beschäftigten von Anfang an Polizei, Medien und diverse Internetforen: Als sich die Bremer „Mongols“ Ende November nach nur wenigen Monaten wieder auflösten, atmeten Ermittler und konkurrierende Motorradgangs auf. Ein drohender Konflikt zwischen den Rockergruppen in Bremen schien abgewendet. Doch, wie jetzt bekannt wurde, sind die Mongols wieder aktiv. In voller Kluft treten sie in der Bremer Innenstadt oder auf der Diskomeile auf – zu Fuß oder im Auto. Denn ein Motorrad besitzt keiner von ihnen.

(…) Vier von ihnen sollen zum Kreis der arabisch sprechenden Mhallamiye gehören, einer ist Kurde. Ethno-Rocker titulierte ein überregionales Magazin die Gruppe. Der Kurde ist der Bruder einer SPD-Bürgerschaftsabgeordneten. Da die Abgeordnete weiter mit ihrem mehrfach vorbestraften Bruder unter einem Dach wohnt, wurde auch ihr Zimmer vor einiger Zeit bei einer Hausdurchsuchung der Polizei auf den Kopf gestellt. Prozessbeobachter kennen zwei andere Männer aus den Verfahren um die Schießerei auf der Diskomeile und einem Tötungsdelikt in der Gaststätte Born Eck, bei dem ein 18-Jähriger starb.

Für Außenstehende mag das Interesse von fünf Männern, Mitglied in einer Motorradgang zu werden, ohne selbst Biker zu sein, kurios anmuten. Für die Polizei passt so ein Ansinnen durchaus ins Bild. „Es geht nicht um irgendwelche ,Easy-Rider-Gefühle‘, sondern um knallharte Geschäfte“, heißt es aus Ermittlerkreisen. So waren die fünf Klubmitglieder ebenso wie viele Hell’s Angels schon in Drogen- und Waffengeschäfte oder im Rotlichtmilieu aktiv. Doch die Hell’s Angels in Hannover waren offenbar nicht interessiert. Unverrichteter Dinge kehrten die Bremer Mongols in die Hansestadt zurück. Auf ihrer Internetseite bekommen sie nun Zuspruch von Interessierten aus ganz Deutschland. Martialisches Auftreten gehört dazu. So werben die Ethno-Rocker mit einem T-Shirt, auf dem ein Maskierter mit zwei Revolvern in der Hand auf den Betrachter zielt. „1%er MFFM“ ist an anderer Stelle zu lesen. „Die Prozentzahl steht für den Anteil der Bevölkerung, der sich bewusst nicht an gesetzliche Regeln hält“,

erklärt ein Beamter auf Nachfrage. Die vier Buchstaben stünden für das Motto: Mongols Forever – Forever Mongols.

Der „Mongols M.C.“ entstand Ende der 60er-Jahre in Kalifornien. Innerhalb der nächsten Jahre bildeten sich weitere Gruppen in den USA. „Immer schon umgab den Club eine gewisse Mystik“, heißt es auf der Homepage der Bremer Rocker ohne Motorrad. Respekt, Kameradschaft und Verschwiegenheit seien Kennzeichen der Mongols M.C. , die sich nach dem kriegerischen Reitervolk der Mongolen benannten. „Im Lauf der Zeit verstand und akzeptierte die Öffentlichkeit den kulturell eigenwilligen Lebensstil und nahm ihn als solchen an“, fabulieren die Macher der Homepage weiter. Wer die Debatten im Internet zu den Mongols verfolgt, stößt auf Kommentare, in denen die Verfasser darauf hinweisen, dass die Zeit in Bremen günstig sei für einen neuen, kriminellen Motorradclub. Schließlich seien die Hell’s Angels wegen der schärferen Gangart von Polizei und Justiz dazu gezwungen „die Füße stillzuhalten“.

Als „Outlaw Motorcycle Gang (Motorradbande außerhalb des Gesetzes) werden die Mongols international verdächtigt, Teil der organisierten Kriminalität zu sein. Dabei stellen die Rockerbanden innerhalb der Szene Gebietsansprüche, die sie notfalls auch mit Gewalt durchsetzen. Am Dienstag wird sich der Senat mit den Mongols beschäftigen. Den Anstoß dazu hatte eine Anfrage des Abgeordneten Jan Timke (Bürger in Wut) gegeben. Nach Aussage der Polizei befinden sich die Rocker gerade auf der Suche nach einem Vereinsheim.

Nach Intervention der SPD hat der Weser Kurier dazu gestern noch folgende Meldung publiziert:

Dann ist die ehrenwerte Abgeordnete Sirvan-Latifah Cakici (ehemals Die Linke, jetzt SPD), gegen die die Staatsanwaltschaft Bremen erst kürzlich ein Strafverfahren [26] gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 300 Euro eingestellt hat, weil die Abgeordnete die türkische Frau ihres Geliebten mit einschlägigen SMS bedroht und beleidigt haben soll: „Ich kenne Leute, die sowas regeln“, wohl doch noch schnell von zu Hause ausgezogen…

(Herzlichen Dank allen Spürnasen)

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Türke will Ex-Freundin mit Baseballschläger töten

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Islam ist Frieden™,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[27]In Hamburg ereignete sich mal wieder ein tragischer Einzelfall™ der brutalsten Art. Ein 26-jähriger Türke, der sich illegal in Deutschland aufhält, ist in die Wohnung seiner Ex-Freundin gestürmt und hat diese – offensichtlich in Tötungsabsicht – mit einem Baseballschläger derart brutal zusammengeschlagen, dass die 25-Jährige mit schwersten Kopfverletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden mußte.

Die Polizei in Hamburg [28] teilt mit:

Eine 25-jährige Frau wurde von ihrem ehemaligen Lebensgefährten mit einem Baseballschläger angegriffen und mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus gebracht. Gegen den flüchtigen 26-jährigen Türken, der sich illegal in Deutschland aufhält, ist ein Haftbefehl erlassen worden.

Die 25-Jährige war mit einer 36-jährigen Freundin in ihrer Wohnung, als der Beschuldigte plötzlich in das Wohnzimmer stürmte. Er schlug mit einem mitgebrachten Baseballschläger auf den Kopf des Opfers ein und verletzte auch die 36-Jährige, als sie zu Hilfe kommen wollte. Anschließend flüchtete der Täter. Die 25-Jährige wurde mit schwersten Kopfverletzungen ins Krankenhaus gebracht und wird dort intensivmedizinisch versorgt. Ihre Freundin erlitt leichte Verletzungen.

Der Kriminaldauerdienst übernahm die ersten Ermittlungen und beantragte über die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Der Haftrichter erließ einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlag und die Mordkommission übernahm die weiteren Ermittlungen. Nach dem Täter wird gefahndet.

„Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine Bereicherung für uns alle“.

Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer (CDU). [29]

(Spürnase Homerun)

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Briten dürfen 4000 Verbrecher nicht ausweisen

geschrieben von kewil am in Großbritannien,Justiz,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 87 Kommentare

[30]Die Menschenrechte und unterschriebene internationale Verträge verhindern nach Angaben der britischen Regierung die Abschiebung von etwa 4.000 schwerkriminellen ausländischen Mördern und Vergewaltigern. Das einfachste Rezept ist es, ein Kind zu zeugen oder eine Britin zu heiraten. Dann zählt das Recht auf ein Familienleben der Verbrecher im Vereinigten Königreich mehr als das Interesse der Allgemeinheit. 

Dies berichtet aktuell die Daily Mail, aber [31] es ist keineswegs neu. Bei uns läuft es haarscharf genauso. Wie ein geiler Musterschüler drängt sich Deutschland seit Jahrzehnten nach vorn, wenn es um die Unterschrift zu internationalen Verträgen geht, die jedes Mal die nationale Souveränität mehr beeinträchtigen. Dafür dürfen wir dann genauso regelmäßig noch mehr zahlen. Darum wird es vielen Leuten inzwischen schlecht oder sie geraten in Wut, wenn sie das Wort „Menschenrechte“ nur hören.

(Foto: Abu Qatada, auch bekannt als „Bin Ladens Botschafter in Europa“. Im Februar 2009 genehmigte der Oberste Gerichtshof Großbritanniens eine Ausweisung Abu Qatadas nach Jordanien. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied im Januar 2012, dass die Auslieferung Abu Qatadas gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen würde, da in Jordanien eine Anklage drohte, die sich auf Aussagen stützte, die mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Folter erlangt wurden)

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Urteil: Sharia-Horror in Iran

geschrieben von am in Iran,Islam ist Frieden™,Justiz | 72 Kommentare

[32]

Die Mindestanforderung eines normalen Menschen an eine „Religion“, sollte sein, dass sie das Gute im Menschen fördert. Was das ist, das mag von Ort zu Ort unterschiedlich bewertet werden. Aber was es nicht ist, darüber besteht ein erstaunlicher gefühlsmäßiger Konsens unter den meisten Menschen fast aller Kulturkreise. Exzessive Grausamkeit und der Verlust jeden menschlichen Mitgefühls gehören nicht dazu. Gerade das aber sind die Merkmale des Islam, die auch das Leben der Menschen in den von ihm bestimmten Ländern prägen – je frommer, desto schlimmer. Das erfährt man freilich nicht beim interkulturellen Dialüg und auch nicht bei der Innenministerkonferenz, dafür aber durch die Realität in Ländern, wo der Islam ungebremst sein Gesellschaftsmodell umsetzen kann. Zum Beispiel im Iran.

Eine Zeitung, die immer schnell dabei ist, bei Selbstverteidigungsmaßnahmen der USA oder Israels von dumpfer Rache zu schwadronieren, die österreichische Krone, bejubelt förmlich ein iranisches Gerichtsurteil von unvorstellbarer Grausamkeit: „Endlich Stunde der Rache für mit Säure verätzte Iranerin [33]„:

Der Kampf der Ameneh Bahrami um Gerechtigkeit scheint in dieser Woche also seinen Abschluss zu finden. Sie war 24 Jahre alt, studierte Elektrotechnik in Teheran und führte ein unbeschwertes, glückliches Leben. Bis ein Kommilitone, der vergeblich um ihre Liebe und Zuneigung gebuhlt hatte, die Studentin in einen dunklen, schmerzhaften Abgrund stürzte.

Die Schwefelsäure, die der Attentäter über Ameneh vergoss, zerfraß das Gesicht der schönen, jungen Frau und raubte ihr das Augenlicht. Sie erlitt Verbrennungen an Gesicht, Brust, Armen und Händen – die Säure griff überdies auch Speiseröhre und innere Organe an. Rund 20 Operationen musste sich Ameneh seit jenem Anschlag unterziehen. Schon für den 30. Mai ist ein weiterer Eingriff an Mund und Nase in Barcelona geplant, wo sich die Iranerin seit mehreren Jahren medizinisch behandeln lässt.

In einem beispiellosen Gerichtsverfahren erstritt sich die Iranerin im Jahr 2008 ein Blutracheurteil, welches ihr nach islamischem Recht zugestand, ihren Peiniger mit Säure zu blenden – obwohl eine Frau im Iran nur halb so viel wert ist wie ein Mann. Die Scharia nennt das Recht „Qisas“ – es ist das alte „Auge um Auge, Zahn um Zahn“-Prinzip. Der Richterspruch erregte weltweit Aufsehen.

„Irgendwann wird er schreien. So wie ich jeden Morgen schreie“

In ihrem Buch „Auge um Auge“ ließ Ameneh Bahrami die Vollstreckung dieses Urteils im vergangenen Jahr noch offen. Dort zitierte sie ihren Großvater, der ihr riet: „Den Wettstreit um die Menschlichkeit gewinnt, wer verzeiht. Nicht der, der nimmt oder zerstört.“ Gleichwohl beschrieb sie in ihrem Buch auch ihre immer wiederkehrenden Tagträume, in denen sie mit einer Pipette dem betäubten Attentäter mit ruhiger Hand die zerstörerische Säure in die Augen träufelt: „Irgendwann wird er schreien. Wenn er wieder aufwacht. So wie ich jeden Morgen schreie, wenn ich meine Augen öffnen möchte und es nicht kann.“

„Ich bin sicher, dass ich das Urteil vollstrecken werde“

Der Zwiespalt der Ameneh Bahrami zwischen Rache und Vergebung scheint am Samstag um 12 Uhr sein Ende zu finden. Dann wird sich entscheiden, ob sie den finalen Schritt zur Vollstreckung tatsächlich gehen möchte. Alles sieht zurzeit danach aus. Nur wenige Stunden nach dem Anruf aus Teheran erklärte Ameneh im Gespräch mit dem deutschen Autor Michael Gösele, der auch ihr Buch geschrieben hat: „Ich bin sicher, dass ich das Urteil vollstrecken werde. Ich mache das nicht für mich, sondern für die gesamte iranische Bevölkerung. Ich möchte nicht, dass sich so eine Tat noch einmal wiederholt. Das ist keine Vergeltung, sondern eine Lehre.“

Behörden raten ihr, bis Samstag unterzutauchen

Ihr Bruder wird die junge Frau am Samstag mit dem Auto zu dem Justizkrankenhaus fahren. Eine Stunde vor dem Vollstreckungstermin soll sie dort erscheinen. Wenn sie ihrem Peiniger Madschid Mowahedi gegenübertritt, werden ihre Eltern, ihr Bruder und zwei Reporter sie begleiten. Bevor sie ihrem Attentäter die Säure in die Augen tropfen soll, wird der Mann eine Narkose bekommen. Im Gegensatz zu ihr damals wird er also keine Schmerzen haben. Wer Ameneh dabei die Hand führen wird, ist derzeit noch unbekannt.

Der Sprecher der iranischen Justizbehörden jedenfalls riet Ameneh, bis zum Vollstreckungstermin unterzutauchen, um einem möglichen Mordanschlag durch Angehörige des Delinquenten zu entgehen. Ein Leben in absoluter Dunkel- und Abgeschiedenheit bis zum Samstag – das kennt die Iranerin viel zu gut. Genauer gesagt, seit sie sich in ihrer Heimat vor Gericht, in einem Prozess über mehrere Instanzen, das Recht erstritt, den Mann zu blenden, der ihr aus verschmähter Liebe das Leben zerstört hatte. Sie hatte auch durchgesetzt, dass sie den Mann auf beiden Augen blenden darf. Ursprünglich hatten die Richter ihr nur ein Auge des Täters zugestanden. Nach dem Scharia-Recht sind zwei Augen einer Frau nur ein Auge eines Mannes wert.

Eine Geschichte, die zeigt, warum wir gegen den Islam sind. Wir teilen nicht die Begeisterung der Qualitätsjournalisten über eine Vorstellung von Gerechtigkeit, die in der jüdisch-christlichen Zivilisation seit Jahrtausenden überwunden ist. Wir wollen keine „Religion“ in unseren Ländern, die schon kleinen Kindern das Mitgefühl für Mensch und Tier aberzieht, Grausamkeit als religiöse Tugend propagiert, und in infamen juristischen Prozeduren Opfern erlaubt, zu Tätern zu werden. All das erzeugt Ekel bei jedem gesunden Menschen, der nicht von der Lehre Mohammeds infiziert ist, ganz egal, aus welchem sonstigen Kulturkreis er stammt. Wir wollen nicht leben wie die Tiere. Wir wollen keine Gesetze, die das erlauben und keine gesellschaftlichen Verhältnisse, die solche Gesetze erforderlich machen. Deswegen sind wir gegen den Islam.

Spürnase: Martin


Ein Beitrag vom Autorenteam QUOTENQUEEN [34]

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Justiz lässt islamischen Terrorbomber laufen

geschrieben von PI am in Appeasement,Deutschland,Dschihad,Islam,Justiz,Pakistan | 82 Kommentare

Oberstaatsanwältin Nadja Niesen [35]Deutsche Sicherheitsbehörden haben einen gefährlichen islamischen Terroristen durch die Lappen gehen lassen. Der Student plante offenbar einen Bombenanschlag in der Frankfurter Innenstadt. Die Staatsanwaltschaft weist alle Vorwürfe zurück. „Im Nachhinein ist man immer schlauer“, räumte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen (Foto) am Freitag auf Nachfrage ein. „Aber man kann nicht sagen, es sei eine Panne gewesen.“

Die BILD [36] schreibt:

Es ist ein unfassbarer Sicherheitsskandal, der heute Hessen bis in die Regierungsspitze erschüttern wird!

Nach BILD-Informationen fertigte ein Islamist (24) gefährliche Bomben, wollte damit unzählige Menschen in Frankfurt töten. Doch bei der Sprengstoff-Produktion verletzte sich der Terror-Bomber schwer.

Durch eine Verkettung unglücklicher Umstände bekamen Fahnder erst Wochen später mit, was der Mann eigentlich vorgehabt hatte. Doch statt ihn ins Gefängnis zu sperren, ließ die Justiz den Mann laufen – in ein Terror-Camp!

Kema G. (24) ist Deutsch-Afghane, Student. Er kommt im Februar bei einem Freund in der Gersthofer Straße in Höchst unter! Wenig später kommt es im Appartement zu einer gewaltigen Verpuffung: Mit schweren Verbrennungen wird der Student in die Offenbacher Brandklinik eingeliefert. Alles sieht nach einem häuslichen Unfall aus…

Fast zeitgleich findet ein Passant auf der Straße einen USB-Stick, bringt ihn zum 17. Polizeirevier. Als die Beamten arabische Schriftzeichen entdecken, geben sie das Speichermedium an das Staatsschutzkommissariat K42 weiter.

Die Fahnder finden Brisantes: Eine Al-Quaida-Anleitung zum Bombenbau – und konkrete Hinweise auf den Besitzer des Sticks: Kema G.!

Als die Beamte den Mann befragen wollen, erfahren sie vom drucksenden Mitbewohner, dass „er nicht da ist“. Sofort fällt ihnen das stümperhaft renovierte Zimmer auf. Die Ermittler werden misstrauisch – und sie finden Sprengstoff-Rückstände! Dann bekommen sie raus, wo der Gesuchte ist – im Krankenhaus.

Der Kreis schließt sich, schnell ist klar: Das „harmlose Brandopfer“ ist ein Terror-Verdächtiger! Er hatte sich chemische Substanzen und speziell gewinkelte Alu-Rohre besorgt, deren Metallsplitter schreckliche Verletzungen verursachen. Doch als der 24-Jährige den Sprengstoff mixte, unterlief ihm ein Fehler: Es kam zu einer gewaltigen Verpuffung, so stark, dass sich die Zimmerdecke 5 cm hob!

Mittlerweile sind sich die Ermittler sicher: Der Student wollte töten! Mutmaßliches Ziel: Ein Anschlag auf die Hauptwache!

Doch trotz dieser erdrückenden Fakten gibt es nur Ermittlungen wegen „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“. Kema G. wird in der Klinik nur verhört, nicht bewacht. Als er nach Wochen das Krankenbett verlässt und zu seinem Vater nach Limburg zieht, kümmert sich einfach niemand um ihn. Keine Observation, kein Haftbefehl, keine U-Haft!

Das nutzt Kema G., taucht ab und entkommt nach BILD-Informationen in ein Terrorlager nach Pakistan.

WIE KANN SO EINE UNGLAUBLICHE SICHERHEITSPANNE PASSIEREN?

Oberstaatsanwältin Nadja Niesen: „Die Voraussetzungen für einen Haftbefehlsantrag wurden nicht gesehen.“

Ein Ermittler fassungslos: „Warum die Staatsanwaltschaft keinen Haftbefehl beantragt hat, ist komplett unverständlich!“

Dieser leichtfertige Umgang mit den islamischen Killern wird irgendwann vielen Menschen das Leben kosten. Was für Indizien müssen Ihnen eigentlich noch vorliegen, Frau Niesen, um so einen gefährlichen Mann wie Kema G. dingfest zu machen?

(Spürnasen: Selberdenker, Lady Bess, RosiBlue)

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Einladung zum Betrug

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

knoblauchfahne.jpg

Wer dreist betrügt, darf Deutscher werden. Ehrliche haben es etwas schwerer. Das ist die Schlussfolgerung aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, dass betrügerischen Immigranten das Recht zuerkannte, die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten, obwohl sie diese nachweislich durch erlogene Angaben unrechtmäßig erschlichen haben. Schön dumm, wer da noch wahrheitsgemäße Angaben macht und die Verweigerung des Passes riskiert.

Die Welt berichtet [37]:

Das Land Berlin wollte die Einbürgerung einiger Hauptstädter mit ausländischen Wurzeln nach acht bis elf Jahren rückgängig machen, weil es getäuscht wurde. Die Betroffenen haben dagegen geklagt und nun in Leipzig beim Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Nach Auffassung der Richter ist seit der Täuschung jedoch eine zu lange Zeit vergangen. Sie beriefen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mai 2006, wonach derartige Entscheidungen „zeitnah“ zu treffen sind. (Az.: BVerwG 5 C 4.07, 5.07, 14.07 und 15.07)

Davon könne in den vorliegenden Fällen nicht mehr gesprochen werden, entschieden die Leipziger Richter. Eine konkrete Zeitgrenze nannten sie allerdings – wie schon die Karlsruher Richter – nicht. Zugleich forderten sie den Gesetzgeber auf, eine klare Regelung zu schaffen. Der 5. Senat schloss sich damit der Kritik des Bundesverfassungsgerichts an.

Mit ihrem Urteil bestätigten die Bundesrichter Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie in einem Fall des Verwaltungsgerichts Berlin. Diese hatten bereits die Bescheide zur Rücknahme der Einbürgerung aufgehoben. Damit behalten alle Kläger die deutsche Staatsbürgerschaft.

Die Betroffenen stammen aus Pakistan, der Türkei und dem Libanon und haben Familien mit mehreren Kindern. Im Rahmen ihrer Einbürgerungsverfahren hatten sie gegenüber den Behörden falsche Angaben gemacht. Ein gebürtiger Pakistani verschwieg seine Zweitehe in der Heimat und gab nur seine deutsche Ehefrau an. Ein anderer Kläger gab an, aus dem Libanon zu stammen. Die Behörden fanden jedoch später heraus, dass er in der Türkei geboren wurde.

Die skandalöse Rechtslage, die durch die Untätigkeit der Regierung verursacht ist, ist ein Schlag ins Gesicht vieler ehrlicher Zuwanderer aus aller Welt, die sich redlich bemühen, die Erfordernisse der deutschen Staatsbürgerschaft zu erfüllen. Kriminelle Betrüger, offenbar vorwiegend aus dem muslimischen Kulturkreis, werden diesen jetzt rechtlich gleichgestellt und ziehen damit auch das Ansehen ehrlicher Neubürger in den Dreck, die durch das Verhalten weniger unter Generalverdacht geraten. So befördert Toleranz gegenüber Kriminellen ein Klima des Misstrauens. Zum Schaden aller ehrlichen Bürger.

(Spürnasen: Voltaire, PI-User-HAM)

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