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Katholische Schule darf Moslem ablehnen

Eine Schule darf einen muslimischen Schulanfänger ablehnen, weil seine Eltern die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten verweigern. Dies hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch in einem Eilbeschluss entschieden. Es bestätigte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden. Was will der Moslem [1] an der katholischen Schule überhaupt? Islam-Unterricht? Sie probieren es auf allen Ebenen. Und spätestens der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird in der Revision in dieser Schule die Kreuze abhängen lassen und das Recht auf Islam-Unterricht durchpuschen!

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Karlsruhe lehnt Eilantrag zu Griechenlandhilfe ab

geschrieben von PI am in Deutschland,EUdSSR,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[2]Wie erwartet ist der Eilantrag des Nürnberger Jura-Professors Karl Albrecht Schachtschneider (2.v.l.) und seinen Mitstreitern zur Griechenlandhilfe vom Verfassungsgericht in Karlsruhe abgelehnt worden. Das Gericht begründete dies damit, dass ein Verschieben der deutschen Hilfen bis zu einem endgültigen Urteil über die Klage das Rettungspaket gefährden könne.

Der Spiegel [3] schreibt:

[…] Artikel 125 des Vertrages über die Arbeitsweisen der Union (AEUV) bestimmt ausdrücklich, dass weder die Union noch ein Mitgliedstaat für „Verbindlichkeiten“ eines anderen Mitgliedstaates eintritt – und das keinesfalls zufällig oder aus Versehen, sondern als „Ergebnis einer bewusst getroffenen Entscheidung, deren materielle Bedeutung und außerordentliche Tragweite allen an der Konferenz teilnehmenden Staaten bewusst war“, wie unlängst nochmals der Europarechtsexperte Martin Seidel betonte, der als Beamter des Bundeswirtschaftsministeriums bei den Verhandlungen zum Vertrag von Maastricht beteiligt war.

Der Göttinger Professor für Völker- und Europarecht, Frank Schorkopf, hält deshalb die „Rechtslage für extrem ungünstig“ – aus Sicht der EU-Staaten. Deshalb werde ja auch gerade „ein Weg außerhalb des EU-Rechts gesucht“, indem die Finanzhilfen als rein zwischenstaatliche Maßnahme ausgestaltet werden, also als bilaterales Abkommen zwischen Griechenland und jedem einzelnen Mitgliedstaat für sich.

„Spätestens“ da, wo die europäische Vereinbarung vorsehe, dass Deutschland – und andere finanzstabile EU-Staaten – im Bedarfsfall für die Griechenland-Kredite schwächerer Staaten wie Portugal oder Spanien einspringen und auch deren Finanzierungskosten tragen, sei klar, so Schorkopf, „dass das in Wahrheit doch europäisches Handeln ist“. Deshalb, so Schorkopfs Schlussfolgerung, könnte das Ganze als „Umgehung entgegenstehenden EU-Rechts verboten sein“.

Für den Jenaer Europarechtler Matthias Ruffert sind Finanzspritzen für Griechenland, ob direkt von der EU oder indirekt, sogar klar rechtswidrig. Denn was die Notenbanken nicht dürften, sei auch den Regierungen nicht erlaubt. Ebenso wenig, so Ruffert, könne sich die EU auf eine Ausnahmeklausel für „Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Ereignisse“ berufen, die sich der Kontrolle des betroffenen Landes entziehen. „Staatsverschuldung“, so Ruffert, „zählt nicht dazu.“

Trotzdem dürfte Schachtschneider zumindest mit seinem Eilantrag erst einmal eher wenig Aussicht auf Erfolg haben. Denn dabei kommt es zunächst einmal gar nicht auf die aufgeworfenen Rechtsfragen an, sondern auf die Abwägung der Folgen, die eintreten würden, je nachdem, ob das Hilfsgesetz in Kraft tritt oder nicht. Im Kern geht es also darum, ob die Folgen schlimmer sind (oder sein könnten), wenn die Gelder fließen, als wenn die Finanzhilfe gestoppt wird.

Wie recht der Spiegel mit dieser Annahme hatte, zeigt sich jetzt [4]:

Am Freitag hatten fünf Professoren gegen das vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossenen Hilfspaket für Griechenland einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht. Die Kläger wollen erreichen, dass das Gericht mit einer einstweiligen Anordnung „dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung die Ausfertigung und Ausführung“ des Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes vorerst untersagt. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Eilantrag jetzt abgelehnt. Einen Termin für die endgültige Entscheidung über die Klage nannte das Gericht noch nicht.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung am Samstag damit, dass ein Verschieben der deutschen Hilfen bis zum endgültigen Urteil das Rettungspaket insgesamt gefährden könne. „Das Bundesverfassungsgericht hat keine hinreichenden Anhaltspunkte, die zu der Annahme zwingen, dass die währungs- und finanzpolitische Einschätzung der Bundesregierung fehlerhaft ist“, heißt es in der Entscheidung. Sollte jetzt eine einstweilige Anordnung ergehen, die Übernahme der Gewährleistung des Bundes für die Notkredite von bis zu 22,4 Milliarden Euro sich später aber als verfassungsrechtlich zulässig erweisen, „drohen der Allgemeinheit schwere Nachteile“.
(…)
Es handele sich bei den Finanzhilfen um „ausbrechende Rechtsakte“, die nicht demokratisch legitimiert seien. Griechenland werde die Finanzhilfen „keinesfalls zurückzahlen“ können. Durch eine Inflationspolitik würden in Deutschland aber Eigentumsrechte und das Sozialstaatsprinzip verletzt, weil Ansprüche auf Pensionen, Renten, Gehälter, Löhne und soziale Hilfen „dadurch an Wert verlieren“.

Die Finanzhilfen seien in Wahrheit eine Rettungsoperation für die Banken, argumentieren die fünf Professoren weiter. „Wir geben das Geld den Griechen, und die reichen es an die Banken weiter“, sagte Starbatty. Um aus seinen Schulden zu kommen, müsste Griechenland aus der Währungsunion austreten, die stark abgewertete Drachme wieder als Währung annehmen und anfangen, Überschüsse zu erwirtschaften.

Und wenn das endgültige Urteil zu dem Schluss kommt, dass die Hilfen doch rechtswidrig sind? Welchen Schaden erleidet dann das deutsche Volk und wer haftet dafür?

[5]

(Karikatur: Wiedenroth)

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Freiburg: Gericht spricht Florian Stech frei

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz,Kampf gegen Rechts™,Kommunismus | 27 Kommentare

[6]Das Landgericht Freiburg hat heute das ehemalige NPD-Mitglied Florian Stech (Foto) vom Vorwurf des dreifachen versuchten Totschlags freigesprochen. Stech war letztes Jahr auf einem Parkplatz von einer Gruppe vermummter Linksextremisten attackiert worden und mit seinem Auto auf die Angreifer zugefahren. (PI berichtete [7]). Nach Auffassung der Kammer war sein Handeln dabei vom Notwehrrecht gedeckt.

Die „Badische Zeitung“ berichtet [8]:

Der Prozess gegen den 29-Jährigen hatte am 18. Juni vor dem Landgericht Freiburg begonnen. Dem Ortenauer Neonazi wurde vorgeworfen, am 1. Oktober 2011 auf einem Parkplatz bei Riegel mit dem Auto absichtlich in eine Gruppe linker Aktivisten gerast zu sein. Dabei fuhr der 30-Jährige einen 22-Jährigen an und verletzte ihn schwer. Florian S. war an jenem Abend als eine Art Schleuser für auswärtige Teilnehmer einer geheimen Neonazi-Party am Kaiserstuhl auf dem Pendlerparkplatz nahe der Autobahn 5 postiert. Er selbst gab an, sich von der Gruppe von fünf – teilweise vermummten – Aktivisten bedroht gefühlt zu haben. (…)

Die Verantwortung für den Notwehrexzess des Angeklagten sieht das Gericht bei den Angreifern der linken Antifa-Szene, die in eindeutig unfriedlicher Absicht erschienen seien, um, wie es ein Zeuge sagte, „den Schleusungspunkt zuzumachen“. Dem Gericht zufolge hätten die Angreifer dem aus dem Parkplatz herausschießenden Mitsubishi-Colt noch ausweichen können. Auch der beim Aufprall schwer Verletzte hätte dazu noch Zeit gehabt. Stattdessen sei er wohl absichtlich auf das Auto gesprungen, weil er es womöglich stoppen wollte. Damit hätte der Angeklagte nicht rechnen müssen. Alles in allem liege kein Tötungsvorsatz vor. Auch wenn Zweifel blieben, müsse das Gericht für den Angeklagten entscheiden. Es folgt damit dem Plädoyer der Verteidigung, die auf Freispruch wegen Notwehr plädiert hatte.

Die Strafkammer des Landgerichts Freiburg unter Vorsitz von Eva Kleine-Cosack betonte nun vor ihrer von Unmut im Saal begleiteten Urteilsbegründung, dass es in Deutschland „kein Gesinnungsstrafrecht“ gebe. „Justitia ist nicht auf dem rechten Auge blind“, sagte die Richterin. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“) gelte auch für Neonazis. Die Kammer sei sich dennoch über den politischen Hintergrund im Klaren gewesen. Wäre der Unglücksfahrer Mitglied der SPD gewesen, den eine Gruppe Vermummter attackiert hätte, wäre wohl kein Staatsanwalt auf die Idee gekommen, ihn anzuklagen.

Da das Recht niemals dem Unrecht weichen darf, ein zu begrüßendes Urteil.

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Federico García Lorca und Baltasar Garzón

geschrieben von kewil am in Geschichte,Justiz,Spanien | 26 Kommentare

[9]Der berühmte spanische Dichter Federico García Lorca wurde im August 1936 von der rechten Falange-Miliz in Viznar, einem Vorort von Granada, ermordet. Das Foto zeigt das Denkmal im Barranco de Viznar. Es ist wie gesagt kein Grab, denn wo genau Lorca in dieser Schlucht zusammen mit anderen erschossen wurde, weiß man nicht. Es liegen noch mehr Blumen dort in Form eines Kreuzes, und auf zwei Steinen sind Metallplatten mit Namen weiterer Erschossener. Die 2002 aufgestellte Stele hat die Inschrift „Lorca eran todos“, Lorca wurden alle. Und hier kommt der umstrittene linke Richter Baltasar Garzón ins Spiel, der in Madrid gerade vor Gericht steht.

Garzón war zunächst ein ganz normaler Richter gewesen, aber im Laufe der Jahre kriegte er eine Art internationalen Größenwahn, ganz nach dem Geschmack der Linken. Garzón fühlte sich berechtigt, in der ganzen Welt zu ermitteln und Haftbefehle auszustellen. Erst wollte er den chilenischen Diktator Pinochet in England verhaften lassen, die eiserne Thatcher wußte das aber zu verhindern. Dann ermittelte er gegen US-Außenminister Kissinger, gegen den italienischen Ministerpräsidenten Berlusconi und gegen US-Präsident Bush in Sachen Guantánamo und wollte ihn festnehmen.

Ein solcher Weltenrichter kümmert sich natürlich auch nicht um nationale Gesetze, und 2008 wollte er in Viznar und der Nachbargemeinde Alfacar nach dem ermordeten Lorca und anderen erschossenen Republikanern graben. Das Vorhaben wurde gestoppt. Nach dem Tode Francos und der Installierung der Republik war 1977 ein Amnestiegesetz erlassen worden, um die Einheit Spaniens zu befördern und gegenseitige Auf- und Abrechnungen auszuschließen.

Irgendwann wurde es manchen Spaniern mit Baltasar Garzón (Foto l.) zuviel. Er ist schon eine Weile seines Amtes enthoben, und seit ein paar Tagen steht er in Madrid vor Gericht wegen dreier Verfahren, unter anderem eben dem Verstoß gegen das Amnestiegesetz. Linke demonstrieren, der Fall wird sich hinziehen.

Ein rechtlich denkender Mensch kann es im Gegensatz zu den Linken nicht gut finden, wenn ausländische Richter sich in der ganzen Welt einmischen. Wie käme ein deutscher Richter auf die Idee, einen mexikanischen Staatspräsidenten wegen Verdachts auf Drogenhandel verhaften zu wollen, wenn der gerade auf Staatsbesuch in Indien weilt. Genau dies ist aber das System Garzón. Wir haben schon genug unter den europäischen Gerichtshöfen zu leiden, die überall hineinregieren. Wer für ein Eigenleben des Nationalstaat ist, kann dieser juristischen Richtung niemals folgen!

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Bonn: Kosovare schlachtet Ehefrau mit Beil – keine Haftstrafe!

geschrieben von dago15 am in Islamisierung Deutschlands,Justiz,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 74 Kommentare

Von JEFF WINSTON | Rasim, der rabiate Rächer, raste wie im Rausch und rastete so richtig aus. Der 36-jährige Kosovare tötete im Oktober sein vermeintliches Eigentum „Medina“ in Bonn-Siegburg. Konkret ausgedrückt schlachtete er sie mit 39 Beil-Hieben [10] regelrecht ab.

In diesem Punkt ist sich die Bonner Staatsanwaltschaft sicher. Sie hat jetzt allerdings den Antrag gestellt, dass Rasim L. aus der Untersuchungshaft in ein psychiatrisches Krankenhaus umverlegt wird, da er aufgrund einer „seelischen Störung“ gemäß §20 Strafgesetzbuch schuldunfähig sei.

Rasims „Handy-Kontrolle“ – mit Beil und Küchenmesser

Im August 2017 konnte Rasim L. seine Ehefrau „Medina“ per Familiennachzug endlich aus dem Kosovo nach Siegburg nachholen, beide waren zunächst überglücklich. Doch einen Monat später war die Frau tot – leider kein Einzelfall.

Am 1. Oktober 2017 gegen 5.30 Uhr kam es in der Wohnung des Paares, das erst ein halbes Jahr zuvor in seiner Heimat geheiratet hatte, zum Streit. Der 36-Jährige wollte wohl das Handy seiner 27-jährigen Frau kontrollieren, aus panischer Angst vor Nebenbuhlern. Der Streit eskalierte.

Keine Anklage gegen Rasim – „Antragsschrift“

Dabei soll Rasim L. die 27-Jährige stark verprügelt haben. Anschließend, so heißt es in der Antragsschrift, soll er ein Schlachtermesser mit 20 Zentimeter langer Klinge sowie ein Beil geholt haben, um seine Ehefrau zu töten. Mit dem Beil schlug er sodann 39 mal auf „Medina“ ein, in erster Linie auf ihren Hinterkopf. Zudem fügte er ihr mehrere Stichwunden zu. Die Geschlachtete verblutete elendig.

Laut Staatsanwaltschaft tötete Rasim L., weil die vorausgegangene Körperverletzung nicht entdeckt werden sollte – dies heißt in klaren Worten eindeutig: Mord gemäß §211 StGB. Nach der schweren Attacke gegen seine Ehefrau soll es Rasim mit der Angst bekommen haben, wegen Körperverletzung wieder ins Gefängnis zu müssen. Und deshalb soll er beschlossen haben, seine Frau zu töten, was die Staatsanwaltschaft zwar klar als Mord zur Verdeckung einer Straftat wertet.

Im Falle von Goldstück „Rasim“ ist dies aber nicht ganz soo schlimm: Gericht und Staatsanwaltschaft sind sich absolut einig, dass er „schuldunfähig“ ist.

Ein umvolkungsfreundlicher Gutachter betätigte dem seit 20 Jahren (!) als Kriegsflüchtling in Deutschland lebenden Kosovaren gefälligkeitshalber jetzt „Psychische Probleme“. Er war deswegen sogar schon in stationärer Behandlung. Das Bonner Landgericht teilte mit, dass die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben, sondern beim Schwurgericht einen Antrag auf Unterbringung Rasims in ein psychiatrisches Krankenhaus beantragen wird. Wegen seiner schweren „Erkrankung“ das Hirn betreffend, droht dem Beil-Zombie vor dem Bonner Schwurgericht auch keine Haftstrafe.

Beil-hart – die Bonner Justiz im Zeichen des großen Austausch!

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Sechs Monate Knast für Schmähkritik an Ulfkotte

geschrieben von PI am in Justiz | Kommentare sind deaktiviert

„Ein deutscher Blogger, der dem Islam-Kritiker Udo Ulfkotte mehrfach unter anderem ‚Rechtsextremismus‘, ‚Rassismus‘ und ‚Hetze gegen Muslime‘ vorgeworfen und ihn öffentlich ausschließlich wegen seiner Islam-Kritik als ‚Nazi‘ bezeichnet hatte, muss nun für sechs Monate ins Gefängnis“, schreibt Akte Islam [11]. Wir gratulieren Udo Ulfkotte. Gut, dass hier eine klare Grenze zwischen legitimer Kritik und Beleidigung gezogen wurde.

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Die unendliche AfD-Geschichte

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD),Justiz,Kampf gegen Rechts™,Linksfaschismus,Lumpen,Verfassungsschutz | 67 Kommentare

Von PETER BARTELS | Was haben Stegner, Schwesig, Göring und Özdemir gemein? Sie sind grün und rot und der Tod der Demokratie … wenn Merkel es trotz „Heiko“ nicht „alleino“ schafft, ist n o c h schneller Schluß. Immerhin, alle vier werden vom Verfassungsschutz beschattet. Nicht wie sonst nur die AfD …

Denn alle vier unterstützen den Bund „Aufstehen gegen Rassismus [12]“. So laut und deutlich, dass nicht mal mehr der Verfassungsschutz in Schleswig Holstein u n d Baden Württemberg weg hören konnte: “Linksextremistische Bestrebungen“, „Interventionistische Linke“. Die Schlapphüte: Das ist sogar eine „Scharnierfunktion“ zu Gewerkschaften und Parteien. Jesses Maria!! Die Ziele der rotlackierten SA-Sozialisten sind aber auch brutal deutlich, da brauchst keinen Feldstecher mehr. Nicht mal mit Nachtsicht:

Bruch mit dem Kapitalismus
Bruch mit dem bürgerlichen Staat

Natürlich alles nur militant und revolutionär. „Keine Gewalt“ Nur gewaltbereit!! Wie die 7.000 beim G20 Gipfel in Hamburg: 700 zum Teil schwer verletzte Polizisten? „Provokateure!!“ Natürlich haben diese blutroten „Revolutionäre“ nur ein Ziel: Die AfD muß verhindert werden. Und das auf Lenin, Stalin, Mao komm raus. Denn kommt die AfD, kommt wieder Deutschland. Und DEUTSCHLAND MUSS WEG! Notfalls wie bei Pol Pot. Zwei Millionen von acht Millionen Kambodschanern weg: Hinrichtungen, Hunger und „Abbeit macht frei …“

Ja, es ist wieder Wahlkampf in Schweine-Deutschland. Und Merkels Moslems mögen nun mal keine Schweine. Okay, auch keine Schwulen und Lesben, keine freien Frauen. Sie mögen eben nur Hammel, die ohne zu mucken für ihre Stütze bis in alle Ewigkeit arbeiten. Damit dereinst die Rente nach Anatolien fliesse. Oder in die künftige ISIS-Hauptstadt Berlin. Ein bißchen Sozialismus wird schon noch bleiben. Er heißt dann allerdings „Moslem Bruderschaft“. Aber die schwarze Burka mit dem Sehschlitz wird GRÜN/Innen wie Katrin Göring, Claudia Roth oder Simone Peter als Permanent-Make up und Schlankmacher sicher gut stehen.

Immerhin waren die Schlapphüte vom Verfassungsschutz in Schleswig Holstein und Baden Württemberg ausnahmsweise nicht auf dem linken Auge blind. Da kann Ralf Stegner, SPD-Wähler-Vertreiber der Spitzenklasse, noch so finster gucken … Da darf die blonde SPD-Plumpsbacke Manuela Schwesig noch so viele Steuer-Millionen vom Pack in die immer offenen Taschen der linksextremen Deutschland-Abschaffer schaufeln – Big Schlapphut was watching you. Kein Wunder, dass auch der GRÜNE Türken-Özi und seine Menschen-Theologin Göring die Verfassungsschützer nach der Merkel-Wahl ganz abschaffen wollen. Und Moslem-Merkel die vielen Tausend Afrikaner, die für sie in Griechenland und Italien gehütet und gehortet werden, endlich heim ins (noch) reiche Reich holen wird.

Das können nur NAZIS sein

Die Herren Verfassungshüter machen ja auch oft Murks genug, mehr als einst Marx. Wie bei Volker Schnurrbusch, natürlich AfD. Wie bei Petr Bystron, natürlich AfD. Beide hatten gewagt, die „Identitären“ zu loben, weil diese klugen Köpfe Deutschland nicht nur lieben, sondern auch Deutsche in Deutschland bleiben wollen. Das k ö n n e n nur NAZIS sein. Und als die beiden AfDler auch noch wagten, die SA-Marke mit dem Antifa-Abzeichen zu vergleichen, sogar zu zeigen, war der demokratistische Ofen aus. Natürlich haben die Blockparteien in Schleswig Holstein sofort das NSDAP-„Ermächtigungsgesetz“ geprobt, bzw. à la SED, die „freiwillige Zwangsvereinigung“ von CDU, SPD, FDP, GRÜNE und SSW. Wie demnächst im Reichstag, wenn’s gegen die AfD geht.

Und siehe da, die Immunität des stellv. AfD-Fraktionsvorsitzenden Schnurrbusch wurde aufgehoben, der Staatsanwalt von der Kette gelassen, die Büroräume durchwühlt [13], Laptop etc. beschlagnahmt. Monate (!) vorher soll die AfD-Schnurre auf Facebook die SA mit der Antifa verglichen haben. Bildlich, versteht sich. „Hat er nicht, weil der Mann gar nicht weiß, wie so was geht …“, warnte die AfD im Land der Schwarzbunten. Nun ja, der studierte Germanist ist um die 60, da kommt so was tatsächlich vor. (Der PI-Autor hier braucht auch immer noch seinen Benjamin (22), wenn’s um iPHON oder iPAD geht; Alter schützt halt vor Netz-Demenz nicht…). Aber Staatsanwälte sind bekanntlich alle rasend jung. Jedenfalls im kleinen Land zwischen den grossen Meeren. Vor allem aber, wenn’s um das neue Deutschland geht…

Petr Bystron, dem bayerischen Landesvorsitzenden der AfD wurden ähnliche Ehren zuteil. Zu ihm kamen die Schlapphüte von der Verfassung in aller Herrgottsfrühe sogar gleich ins Haus. Doch da waren nur seine nette Frau, die beiden kleinen Kinder und Brownie, der einjährige Labrador der Kinderchen. Bystron selbst war auf Abbeit, wie es sich eigentlich für alle ehemaligen Migranten, die Deutschland lieben, gehört. Und da die liebe Töle die Schlapphüte nicht mal verbellte – Hitlers Schäferhund BLONDI hätte mindestens zweimal zugebissen – , ausser einem Lenin-Kopp nichts rumstand, was nach Nazi aussah (nicht mal eine Deutschlandfahne!), nahmen sie einfach eine Festplatte der Kinder mit. Was insofern Scheisse war, weil da ihr Lieblingsstück, „Der kleine Maulwurf [14]“ drauf war. Plärr!

Aber irgendwas m u ß t e n die Schlapphüte doch ihrem obersten Chef, dem Herrn Präsidenten Körner (CSU) mitbringen. Schließlich sollte der „danach“ garantiert zum Rapport bei s e i n e m obersten Chef antreten. Und der Herr Herrmann ist immerhin bayerischer Innenminister. Und – kruzitürken – auch noch ein hohes Tier in der CSU. Und dieser Partei geht’s seit Ministerpräsident Drehhofer immer schlechter. Vor allem, seit dieser Bystron dauernd auf Wahlplakaten verspricht: Die AfD hält, was die CSU verspricht! Deutschland zuerst!! Seither laufen immer mehr Bayern zur „einzig wahren Strauss-Partei über“ – zur AfD. Und des geht gleich gar net.

Hausdurchsuchung war rechtswidrig

Nur, in Bayern haben die CSU-Amigos sich verkartelt. Da gibt’s tatsächlich noch Richter, die eine Ehre haben, wie einst die königlich bayerischen Amtsrichter. Und die sich an Recht und Gesetz halten. Nicht wie diese Haderlumpen von der Staatsregierung. Und die Richter haben ohne viel Federlesen den beiden CSU-Amigos Körner und Herrmann zwei krachenden Watsch’n verpaßt.

1. Die Deppen können den Bystron Petr beschatten, so lange sie wollen. Aber sie dürfen das keinem stecken [15]. Der Journaille gleich gar net, auch wenn die Kanaille aus Augsburg kommt.

2. Ob Lenin-Büste, Labrador oder Video-Maulwurf – die Hausdurchsuchung war und ist „rechtswidrig“. Illegal. Verboten. Rechtsbruch! Kapiert, BILD? Da kann Dein Kampftee-Trinker mit den rotten Socken noch so rum eiern …

Lassen wir das letzte Hosianna auf den Staatsschutz Ludwig Thoma und seinen „Münchner im Himmel“ frohlocken: Himmi Herrgott – Erdäpfi – Saggerament – Luja sog I … Lu – uuu – jah!!“ Der Thoma Ludwig war übrigens auch Innenminister. Allerdings ein rechter Bayer, kein linkischer Franke …

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Fall Jonny K.: Hauptverdächtiger stellt sich

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz,Migrantengewalt,Multikulti | 177 Kommentare

[16]Der mutmaßliche Haupttäter der tödlichen Prügelattacke auf Jonny K. [17] befindet sich wieder in Deutschland. Onur Urkal (Foto), inzwischen 21 Jahre alt, wurde am Nachmittag unmittelbar nach seiner Einreise über den Flughafen Berlin-Tegel festgesetzt. Er soll noch heute einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.

Der „Spiegel“ berichtet [18]:

Der Hauptverdächtige im Fall der tödlichen Attacke am Berliner Alexanderplatz hat sich den deutschen Behörden gestellt. Der in der Türkei untergetauchte Onur U. wurde am Montagnachmittag gleich nach seiner Ankunft am Flughafen Tegel festgenommen. Das bestätigte die Berliner Justizbehörde.

U. soll noch am Nachmittag vor den Haftrichter kommen. Er gilt als Anstifter der Tat. U.s Anwalt Axel Weimann teilte mit, die Rückkehr seines Mandanten sei in Abstimmung mit Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt erfolgt.

Der 20-jährige Jonny K. war am 14. Oktober von sechs Männern so brutal zusammengeschlagen worden, dass er einen Tag später an Gehirnblutungen starb. Auch ein Freund wurde angegriffen und verletzt. Der Gewaltexzess hatte bundesweit Entsetzen und eine Debatte über Jugendgewalt ausgelöst.

Insgesamt gibt es in dem Fall außer Onur U. fünf weitere Verdächtige. Gegen vier wurde bereits Anklage erhoben. Ein Prozess soll voraussichtlich im Mai beginnen.

Die Berliner Justiz hatte sich monatelang um Onur U.s Auslieferung bemüht – ohne Erfolg. Selbst Kanzlerin Angela Merkel hatte sich bei ihrer Türkei-Reise im Februar in den Fall eingeschaltet und für die Strafverfolgung eingesetzt. Anfang April hatte die türkische Justiz Ermittlungen wegen Mordes gegen U. aufgenommen.

Der deutsche Haftbefehl bestand weiter. Offenbar war der Druck so groß, dass der Hauptverdächtige sich zur Rückreise entschied. In der Türkei hätte ihm bei einer Verurteilung ein härtere Strafe gedroht. Dort wird auch kein Jugendstrafrecht angewendet.

Die Ermittlungen in der Türkei seien nicht Anlass für die Rückkehr gewesen, teilte U.s Verteidiger mit. Die Rückkehr habe sich lange hinausgezögert, weil U. befürchte, als „Mörder“ abgestempelt zu werden sowie keinen fairen Prozess und keine unvoreingenommenen Richter zu bekommen. Der Angeklagte werde sich im Prozess zu den Tatvorwürfen äußern.

Auf den Gerichtsprozess darf man gespannt sein…

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Dortmund: Gesinnungsbonus für Linksradikale

geschrieben von PI am in Deutschland,Extremismus,Justiz,Kriminalität,Linksfaschismus | 34 Kommentare

[19]Über Stunden hatte die Linksextremistin Cécile Lecomte [20] vergangenes Jahr in Münster durch eine Abseilaktion (Foto) den Bootstransport von zwei Dampferzeugern aus einem ehemaligen Kernkraftwerk sowie weiteren Schiffsverkehr blockiert. Vor Gericht landete sie gleichwohl nicht wegen einer Straftat wie etwa Nötigung, sondern lediglich wegen diverser Ordnungswidrigkeiten. Und auch vom ursprünglichen Bußgeld blieb am Ende nur noch ein symbolischer Betrag über: Anstatt den zunächst veranschlagten 165 Euro muss Lecomte nun ganze 20 Euro zahlen.

Die „Münstersche Zeitung“ berichtet [21]:

MÜNSTER/DORTMUND Nicht gewonnen, aber schon gar nicht verloren: Am dritten Verhandlungstag ist vor dem Dortmunder Schifffahrtsgericht das Verfahren gegen die bekannte Kletteraktivistin Cecile Lecomte zu Ende gegangen. Sie muss eine symbolische Geldbuße von 20 Euro zahlen.

Es geschah an einem warmen Tag im Mai 2012. Auf dem Dortmund-Ems-Kanal ging ein Schiff mit Atommüll auf große Fahrt, als sich Cecile Lecomte, die sich selbst „Eichhörnchen“ nennt, und ein Freund von der Brücke an der Wolbecker Straße abseilten, um ein Transparent zu enthüllen. Die Folgen waren gravierend: Das Schiff stoppte, der komplette Verkehr auf dem Kanal ruhte für mehrere Stunden.

Wegen dieser „grob ungehörigen Handlung“ und der „verbotenen Benutzung einer Schifffahrtsanlage“ sollten Lecomte und ihr Freund eigentlich Geldbußen von je 165 Euro zahlen. Dagegen hatten sie sich jedoch bis zuletzt vehement gewehrt. Immer wieder wiesen sie vor Gericht auf die politische Dimension ihres Protests hin – und vor allem darauf, dass doch eigentlich gar nichts passiert, weil alles gewaltfrei abgelaufen sei.

Genau dies hielt ihnen der Richter letztendlich auch zugute. Und weil die Polizei die „Versammlung“ seinerzeit außerdem nicht ordnungsgemäß aufgelöst habe, wurden die Geldbußen drastisch reduziert – auf 20 beziehungsweise zehn Euro. Auf Null wollte der Richter nicht gehen. Eine symbolische Strafe – und sei sie auch noch so klein – müsse einfach sein.

Cecile Lecomte und ihr Mitstreiter haben nun allerdings noch die Gelegenheit, gegen die Entscheidung Einspruch einzulegen. Dann müsste sich auch noch das Oberlandesgericht in Hamm mit dem Fall befassen.

Mit der richtigen Gesinnung [22] kann man sich in Deutschland eben alles erlauben…

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Bremen: BIW fordern OSZE-Wahlbeobachter an

geschrieben von PI am in Altparteien,Deutschland,Justiz | 98 Kommentare

[23]Die bundesweite Wählervereinigung „Bürger in Wut [24]“ war bei ihrem ersten Wahlantritt im Bundesland Bremen im Jahre 2007 zunächst mit einer einzigen Stimme (!) an der 5-Prozent-Hürde gescheitert, obwohl alle ersten Hochrechnungen die BIW im Landtag sahen. Anschließend klagten sich die tapferen Funktionsträger der BIW durch alle Instanzen und deckten unzählige „Unregelmäßigkeiten“ bei der Wahl auf. Am Ende ordneten Bremens höchste Richter eine Wiederholungswahl an – allerdings nur in einem Stimmbezirk – wo die BIW mit 27,6 Prozent zweitstärkste Kraft wurden [25] und Jan Timke (Foto, 40) sein Landtagsmandat errang.

Von der bundesdeutschen Linkspresse weitestgehend unbeachtet (weil zu konservativ) schrieben die Bürger in Wut zur Landtagswahl in Bremen am 13. Mai 2007 Wahlgeschichte [26]. Auch die letztinstanzlich vom Bremer Staatsgerichtshof auf Grund der Klage der BIW angeordnete Neuwahl der Landtagswahl nur in einem Stimmbezirk „Freizeittreff Eckernfeld [27]“ stößt nicht nur bei Jurastudenten im ersten Semester sauer auf! Die unzähligen weiteren Unregelmäßigkeiten blieben dabei unberücksichtigt [26].

Entsprechend fordern die „Bürger in Wut [28]“ in einem sechzehnseitigen, fundierten Anschreiben an die OSZE [29] (liegt der PI-Redaktion vor) Wahlbeobachter für die anstehende Landtagswahl am 22. Mai 2011 in Bremen an, zumal laut neuem Bremer Wahlgesetz jetzt kumuliert und panaschiert [30] werden darf und das Wahl-Chaos im linksgrünen Bremen damit vorprogrammiert sein dürfte.

Die „Bürger in Wut“ geben bekannt [31]:

BIW fordern OSZE-Wahlbeobachter an

Timke: Wahlbereichsleiter Freitag hat Öffentlichkeit belogen!

Die Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) hat die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) gebeten, Beobachter zur Bremischen Bürgerschaftswahl am 22. Mai 2011 zu entsenden. Das Gesuch wird mit Unregelmäßigkeiten bei der letzten Bürgerschaftswahl und der personellen Kontinuität im Wahlbereich Bremerhaven begründet.

Nach der Landtagswahl vom 13. Mai 2007 hatten die BÜRGER IN WUT ein Wahlprüfungsverfahren angestrengt, das zahlreiche Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften im Wahlbereich Bremerhaven zutage förderte. Im Mai 2008 erklärte der Staatsgerichtshof Bremen den Urnengang wegen „gravierender Wahlfehler“ für teilweise ungültig. Da diese Mängel nicht durch eine bloße Nachzählung der Stimmen geheilt werden konnten, ordnete das höchste Bremer Gericht eine Neuwahl im Bremerhavener Stimmenbezirk Freizeittreff Eckernfeld an. Es war das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, daß eine Landtagswahl wegen nachgewiesener Fehler der Wahlorgane teilweise wiederholt werden mußte.

Obwohl das Wahlprüfungsverfahren fast ein Jahr dauerte, wurde der Sachverhalt nie vollständig aufgeklärt. Noch immer ist nicht bekannt, mit welchem Mitarbeiter des Wahlamtes die Vorsteherin des Stimmbezirkes 132/02 (Freizeittreff Eckernfeld) am Wahlabend vereinbart hatte, die unausgezählten Stimmzettel ins Stadthaus zu bringen. Offen blieb auch die Frage, warum im Rahmen der Neufeststellung des Ergebnisses eine Stimme mehr als ungültig gewertet wurde als zuvor bei der Auszählung im Wahllokal. Bekanntlich soll der Liste BÜRGER IN WUT seinerzeit nur eine einzige Stimme für den Einzug in den Landtag gefehlt haben.

Eine unabhängige Wahlbeobachtung ist aus Sicht der BIW aber auch deshalb erforderlich, weil aus den Ereignissen des Jahres 2007 bis heute keine personellen Konsequenzen gezogen worden sind. Magistratsdirektor Ulrich Freitag (SPD), der als Wahlbereichsleiter jedenfalls die politische Verantwortung für die Wahlrechtsverstöße trägt, ist weiter im Amt. Freitag war es auch, der auf der Sitzung des Wahlbereichsausschusses vom 21. Mai 2007 die ominösen Vorgänge im Stimmbezirk 132/02 mit keiner Silbe erwähnte. Statt dessen gab er zu Protokoll, daß die Wahl ordnungsgemäß abgelaufen sei. Für diese Falschbehauptung, die schließlich zur Feststellung eines fehlerhaften Wahlrgebnisses in Bremerhaven führte, ist Ulrich Freitag nie zur Rechenschaft gezogen worden. Später behinderte Freitag wiederholt das Wahlprüfungsverfahren und damit die Sachverhaltsaufklärung. Der SPD-Politiker setzte sich dabei nicht nur über eine von BIW erwirkte Anordnung des Verwaltungsgerichts Bremen hinweg, sondern versagte seiner Stellvertreterin Renate Hunter sogar die Genehmigung, vor dem Staatsgerichtshof auszusagen.

Vor diesem Hintergrund zeigt sich Jan Timke schockiert über die Entscheidung des Senats, Ulrich Freitag auch für die diesjährige Wahl mit der Leitung des Wahlbereiches Bremerhaven zu betrauen:

„Freitag hätte schon wegen des Wahldebakels vom 13. Mai 2007 von seinem Posten entfernt werden müssen. Doch das ist nicht geschehen. Daß Freitag den Wahlbereichsausschuß und damit die Öffentlichkeit anlog, hat für den früheren Bürgerschaftsabgeordneten ebenfalls keine sichtbaren Konsequenzen gehabt. Vom skandalösen Verhalten des Bremerhavener Magistratdirektors im Wahlprüfungsverfahren einmal ganz zu schweigen. Der Fall Ulrich Freitag zeigt einmal mehr, daß Vetternwirtschaft und linke Seilschaften im kleinen Bundesland Bremen nach 60 Jahren sozialdemokratischer Regentschaft tadellos funktionieren.“

Schon die Personalie Freitag legt die Befürchtung nahe, daß es auch bei der Bürgerschaftswahl 2011 in Bremerhaven erneut zu Unregelmäßigkeiten kommen könnte, die den Wählerwillen verfälschen. Deshalb ist die Anwesenheit von OSZE-Beobachtern bei der Wahl im Mai dringend geboten. Der Antrag von BÜRGER IN WUT wird derzeit vom zuständigen Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte in Warschau geprüft. Eine Entscheidung ist in Kürze zu erwarten.

Diesbezüglich hatte Jan Timke an den Bremer Senat bereits eine Anfrage gestellt. Bei der Beantwortung ließ Innensenator Mäurer (SPD) mal wieder tief blicken:

Sebstverständlich wurde mit Stimmenmehrheit von SPD, Grüne, CDU, FDP und Linke auch der Antrag auf einen Untersuchungsausschuss zur Klärung der „Unregelmäßigkeiten“ bei der Landtagswahl 2007 abgelehnt:

» PI: Sonntagsfrage: BIW landesweit bei 5,5 Prozent [32]

(Herzlichen Dank allen Spürnasen)

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Causa Trayvon Martin: Beschuldigter frei

geschrieben von PI am in Justiz,Polizei,Rassismus,USA | 32 Kommentare

[33]Für George Zimmerman (Foto) geht es um alles. Der 28-jährige Latino hat am 26. Februar in einer sogenannten Gated Community [34] den 17-jährigen Schwarzen Trayvon Martin erschossen – in Notwehr, wie er immer wieder betont.  Seine Gegner bezweifeln dies und werfen dem Nachbarschaftswächter Rassismus vor. Die Behörden haben Zimmerman nun gegen eine Kaution von einer Million Dollar, von welcher er 10 % hinterlegen musste, auf freien Fuß gesetzt.

Die „Baseler Zeitung“ berichtet [35]:

Einen Tag, nachdem ein Richter die Kaution gegen George Zimmerman festgesetzt hatte, verliess er am Freitag das Gefängnis im Bezirk Seminole. Er hinterlegte dafür eine Kaution von einer Million Dollar. Für seine Freilassung gelten strenge Auflagen, unter anderem wird Zimmerman elektronisch überwacht.

Zimmerman wird vorgeworfen, den 17-jährigen Martin am 26. Februar in einer geschlossenen Wohnanlage in der Stadt Sanford erschossen zu haben. Der Schütze erklärte, in Notwehr gehandelt zu haben. Der Fall löste landesweite Proteste aus.

Eine Polizeiuntersuchung stützt [36] die Notwehr-Aussage Zimmermans:

Andere Stellen in dem 183 Seiten langen Bericht scheinen jedoch die Darstellung Zimmermanns zu belegen, wonach er in Notwehr schoss. Auf einem Photo vom Abend des Vorfalls erscheint Zimmermann mit einer blutenden Nase. Ein Polizist, der ihn am Abend vernahm, wird mit der Aussage zitiert, Zimmermann habe aus der Nase und am Hinterkopf geblutet. Zudem sei sein Rücken nass und voller Gras gewesen, als habe er auf dem Boden gelegen.

Der Blog „human stupidity“ kritisiert [37] indes die Medienberichterstattung:

Of course, media manipulation, like selective editing of the 911 call to make Zimmermann look racist, using 4 year old photos of Trayvon when he was 12 and a mug shot of Zimmermann when he weight 50(?) lbs. more serves to get people up in arms against Zimmermann. To top it off,  spanish speaking and Peruvian Latino race Zimmermann is called a member of the evil white race.

Auch in deutschen Medien wird Trayvon Martin [38] als 12-Jähriger gezeigt. Noch gestern veröffentlichte die „Rheinische Post“ einen Artikel [39], in welchem im Aufmacher der kindliche Martin dem bulligen Zimmerman gegenübergestellt wird. Qualitätsjournalismus pur!

Der Fall Martin hat bereits den örtlichen Polizeichef den Posten gekostet: Bill Lee hatte Zimmerman nach einem rund fünfstündigen Verhör freigelassen, weil er keine Gründe für eine Inhaftierung sah. Anschließend geriet er hierfür in die Kritik und wurde schließlich entlassen [40]. In deutschen Medien weitgehend gar nicht thematisiert wurde das von der „New Black Panther Party“ auf Zimmermann ausgesetzte [41] Kopfgeld in Höhe von 10.000 Dollar.

Weitere politisch inkorrekte Hintergründe gibt es auf dem englischsprachigen Blog „The Concervative Tree House [42]„!

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