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Hagen: Bewährungsstrafe für syrischen Bomben-Attentäter auf Synagoge

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Ein 17-jähriger Syrer wollte im vergangenen Sommer durch einen Bombenanschlag auf die Synagoge in Hagen viele Juden töten. Er wurde glücklicherweise zuvor festgenommen. Im Rahmen eines Großeinsatzes mit hunderten Polizisten. Bezeichnenderweise wollte der „Flüchtling“, der 2015 im Rahmen des „Familiennachzugs“ aus Beirut nach Deutschland kam, seine Terror-Attacke am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kipur durchführen.

Das kultursensible, rücksichtsvolle und äußerst tolerante Kuschel-Urteil im nicht-öffentlichen Verfahren: 1 Jahr 9 Monate Haft auf Bewährung [1]. Sein Verteidiger Ihsan Tanyolu findet das verhängte Strafmaß „sinnvoll und angemessen“.

Finde ich nicht. Man muss sich das mal vorstellen: Wenn jemand vor genau diesen Gefahren durch den Terror des Politischen Islams warnt, bekommt er eine ähnliche Strafe [2], wie jemand, der ganz bewusst Menschen töten möchte.

Die betroffenen Juden hätte es ganz sicher nicht getröstet, dass es ja nur ein „minderjähriger“ Moslem war, der sie mitsamt ihrer Synagoge in die Luft gesprengt hätte. Die Ideologie in seinem Kopf ist die Gleiche wie bei einem erwachsenen Anhänger des Politischen Islams. Und die tödlichen Folgen ebenfalls.

In einem Land, in dem Regierungsparteien das Wahlrecht für 16-jährige [3] fordern, müsste konsequenterweise dieses überaus fürsorgliche und bemutternde Jugendstrafrecht ebenfalls komplett überarbeitet werden. Für einen Erwachsenen hätte das Strafrecht für diesen geplanten Mord-Terror-Anschlag bis zu zehn Jahre Haft vorgesehen. Ohne Bewährung!

Der 17-jährige Moslem läuft aber wieder frei herum [4]. Und ob sich an seiner Einstellung etwas geändert hat, darf mehr als bezweifelt werden. Denn es ist keinesfalls daran zu denken, dass während des Verfahrens eine Ent-Radikalisierung vom Politischen Islam stattgefunden haben könnte.

Dieser junge syrische potentielle Mörder redete sich, bestimmt aufgrund der guten juristischen Beratung seines Anwalts Ihsan Tanyolu, geschickt heraus: er hätte zwar konkrete Pläne zum Anschlag auf die Hagener Synagoge gehabt, aber noch nichts Konkretes in dieser Hinsicht unternommen. Er habe lediglich „vorbereitet“ sein wollen, falls Kabul bombardiert würde, oder wenn bei einem Angriff westlicher Truppen „Zivilisten ums Leben kommen“ würden.

Die Ermittlungen zeigen ein ganz anderes Bild. Ein Moslem, der ganz offensichtlich die judenhassende Doktrin des Politischen Islams voll verinnerlicht hat und bereit ist, viele Juden zu töten. Und kein angeblicher „Kämpfer für Gerechtigkeit“ ist, wie er sich hinstellte. Eine beliebte Methode bei Anhängern des Politischen Islams, sich und ihre Gesinnungsgenossen als vermeintliche „Opfer“ zu stilisieren.

In der Realität hatte sich der Syrer im Frühjahr 2021 laut Anklage in rasender Geschwindigkeit radikalisiert. Er begann, sich immer mehr Videos mit radikal-islamischen Gräueltaten anzuschauen. Auf seinem Mobiltelefon fanden die Ermittler 554 Videodateien, die grausame Folter und Hinrichtungsdarstellungen zeigen.

Am 17. August trat er einem arabisch-sprachigen Chat bei, der den Terror des Politischen Islams glorifiziert. Dort fand er dann schnell Kontakt zu dem Sprengstoff-Anleiter „Abu Harb“. Das ist arabisch und bedeutet „Vater des Krieges“.

Hierzu muss man wissen, dass in der Ideologie des Politischen Islams die Länder der Welt, die nicht unter seiner Herrschaft stehen, als „Dar al-harb“ [5] bezeichnet werden, als „Gebiet des Krieges“. Deutschland ist in dieser Sichtweise Kriegsgebiet.

Über Telegram tauschte sich der Syrer in 168 Chatnachrichten mit diesem Vater des Krieges aus. Der erteilte dem jungen radikalisierten Moslem Anleitungen, welche Materialien er benötigen würde, um den Sprengsatz zu bauen: Eine bestimmte Chemikalie, Schwefel, Alufolie, einen Zünder. Alles Komponenten, die der Moslem problemlos hätte kaufen können. Er lieferte dem Vater des Krieges auch Bilder und Infos zur Synagoge, auf deren Basis „Abu Harb“ Anweisungen gab, wo die Bombe deponiert werden sollte. Er schrieb:

„Das ist der beste Ort Bruder, viele werden sterben, und Autos werden brennen, so Allah will.“

Gegenüber einem Freund äußerte der syrische Moslem:

„Bei Allah. Er hat es mir beigebracht, eine Bombe zu bauen, die ein ganzes Haus zerstören kann. Mit einem Fernzünder. Ich bin bereit.“

Offensichtlich war der Anhänger des Politischen Islams auch bereit, sich selbst mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft zu jagen. Er hatte den Vater des Krieges nach einer Anleitung zum Bau gefragt.

Knapp einen Monat später, am 15. September 2021, wurde der radikale Moslem festgenommen. Jetzt, nur sieben Monate später im April 2022, läuft er wieder draußen frei herum. Man könnte ihn auch als eine tickende Zeitbombe bezeichnen. Die an diesem Kuschelurteil beteiligte Justiz wird sich äußerst unangenehme Fragen stellen müssen, wenn es irgendwann einmal wirklich krachen sollte. Aufgrund eines Terror-Anschlags dieses syrischen Moslems.

Was natürlich mit der judenhassenden Ideologie das Politischen Islam zu tun. Der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner, hatte im Zuge der Verhaftung des syrischen Moslems festgestellt [6]:

„Dieser Fall ist ein Zeichen dafür, dass Antisemitismus unter muslimischen Migranten weit verbreitet ist. Es brodelt latent unter der Oberfläche und kann immer ausbrechen. Das ist kein Generalverdacht gegenüber allen Muslimen, aber eine Realität.“

Und so muss sich auch Richterin Teresa Freutsmiedl aus Augsburg Fragen stellen lassen. Was sich ganz offensichtlich in ihrem Gerechtigkeitssinn so massiv verschoben hat, dass sie einem Warner vor genau diesen Gefahren Gefängnis androht. Einem Warner, der gleichzeitig immer und immer wieder betont, dass sich seine Kritik nicht an Moslems richtet, sondern an die Ideologie des Poltischen Islams. Und der immer und immer wieder feststellt, dass es sehr viele friedliche und demokratiebewusste Moslems gibt, die sich gottseidank mit der Ideologie des Politischen Islams nicht beschäftigen und deswegen auch kein Problem darstellen.

Vieles erklärt sich, wenn man weiß, dass diese junge Richterin Freutsmiedl in ihrer Studienzeit in ehrenamtlicher Arbeit abgelehnten Asylbewerbern juristische Tipps gab [7], wie sich die Migranten gegen den rechtskräftigen Ablehnungsbescheid und die damit verbundene Ausreiseverpflichtung wehren können. So etwas nennt man wohl in diesem „besten Deutschland, das es jemals gab“, die richtige Gesinnung. Und ich habe offensichtlich in diesem erheblich linksverschobenen Weltbild als warnender Aufklärer die falsche Gesinnung.

Wenn dieses Skandal-Urteil vom 22. März 2022 in Augsburg, dem ersten Prozess weltweit zum Politischen Islam, in allen Instanzen Bestand haben sollte, dann ist die Scharia mit ihrem Kritikverbot am Islam bereits in die deutsche Justiz integriert. Dann ist Deutschland auf dem Weg in die Transformation in einen Islamischen Staat bereit seinen deutlichen Schritt weiter.

Und dann wird Augsburg von der „Stadt des Religionsfriedens“ zur „Stadt der Unterwerfung“ unter eine totalitäre, gewaltverherrlichende, tötungslegitimierende, kriegsfordernde, alleinige weltliche Macht beanspruchende, frauenunterdrückende, judenhassende und homosexuellenfeindliche Ideologie mutiert sein.

Ich werde dieses Skandal-Urteil bis zur höchsten Instanz anfechten. Herzlichen Dank an alle, die auf diesem wichtigen Weg geistig, materiell und vor Ort mit dabei sind.

[8]

Wir wissen, worum es geht: Um nichts anderes als den Erhalt unserer freien Art zu leben. Um den Schutz unserer Demokratie vor einer totalitären Gesellschaftsform. Und um unsere Sicherheit, die schon jetzt massiv bedroht ist. Unsere Kinder und Enkel würde es noch viel härter treffen, wenn wir das Problem jetzt nicht in den Griff bekommen.

Deswegen ist unsere Aufklärungsarbeit so immens wichtig. Und dabei wird uns niemand aufhalten. Auch keine Gesinnungs-Justiz in Form von jungen links-ideologisierten Richterinnen wie einer Teresa Freutsmiedl.


Die Bürgerbewegung PAX EUROPA (BPE) klärt seit 2003 über den Politischen Islam auf. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte vermittelt die BPE der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen. Zur Unterstützung dieser wichtigen Arbeit kann man hier Mitglied werden [9]. Abonnieren Sie auch den offiziellen Telegram-Kanal [10].

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Merkel ehrte Augsburger Richterin für Beratung abgelehnter Asylbewerber

geschrieben von byzanz am in BPE,Islam,Islamaufklärung,Justiz,Justiz,Scharia,Video | 20 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Die junge Richterin Teresa Freutsmiedl, die mich in dem politischen Schauprozess von Augsburg, dem weltweit ersten Gerichtsverfahren zum Politischen Islam, zu sieben Monaten Gefängnis [2] auf Bewährung verurteilte, ohne die Fakten zum Politischen Islam zur Kenntnis zu nehmen, ohne die Auswirkungen dieser totalitären politischen Ideologie auf die Realität zu registrieren und ohne meine ständigen Differenzierungen zu friedlich und demokratisch eingestellten Moslems zu berücksichtigen, hat eine äußerst bezeichnende Vergangenheit.

Teresa Freutsmiedl arbeitete in der Zeit ihres Studiums an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg bei der Law Clinic Augsburg, die sich intensiv für Asylsuchende einsetzte. So informierte Freutsmiedl in Referaten, hier beispielsweise am 25.1.2017 in Aichach [7], was abgelehnte Asylbewerber tun können, wenn ihr Asylverfahren definitiv negativ beendet ist. Also die Entscheidung unanfechtbar wurde und sie eigentlich Deutschland verlassen müssten. Die junge Studentin Freutsmiedl gab Tipps, was man für Rechtsmittel dagegen einlegen kann.

Diese Rechtsberatung im Migrationsrecht bietet die Law Clinic den Asylbewerbern kostenlos an. Teresa Freutsmiedl war für „Soziale Angelegenheiten“ verantwortlich [11] und damit eine von elf leitenden Personen der Law Clinic Augsburg.

Diese Arbeit führte sie ehrenamtlich durch, was ihre tiefe innere Überzeugung dokumentiert. Für ihre Arbeit bekam die Law Clinic im Oktober 2018 eine Förderung von 22.500 € vom Deutschen Akademischen Austauschdienst, im November 2018 den Integrationspreis der Regierung von Schwaben, dazu eine Würdigung von der Alumni-Vereinigung der Juristischen Fakultät und eine großzügige finanzielle Zuwendung der Stadt Augsburg.

Darüber hinaus wurden die Mitarbeiter der Law Clinic für ihren Einsatz – auch für abgelehnte Asylbewerber – am 4. Juni 2019 von Angela Merkel in das Bundeskanzleramt eingeladen [12] und mit ca. 140 anderen ehrenamtlichen „Flüchtlingshelfer*innen“ geehrt. Die Auszeichnung für die Law Clinic Augsburg nahm zwar Freutsmiedl nicht persönlich entgegen, sondern jemand anders stellvertretend, aber natürlich galt diese Ehrung von der „Der-Islam-gehört-zu-Deutschland“-Kanzlerin auch ihr.

Juristische Tipps für definitiv abgelehnte Asylbewerber

Freutsmiedl gab also Asylbewerbern, die sich laut deutscher Rechtssprechung illegal in unserem Land befinden, juristische Tipps, wie sie sich gegen die Abschiebung wehren können. Auf dass sie möglichst alle in Deutschland bleiben können.

Jemand mit so einer Geisteshaltung muss natürlich empört sein, wenn ein Kritiker des Politischen Islams wie ich damit auch Teile ihres aus ihrer Sicht absolut schützenswerten Klientels kritisiert. Damit ist eigentlich ein unvermeidbarer Interessenskonflikt gegeben.

Wäre dies vor der Gerichtsverhandlung bekannt gewesen, hätten mein Anwalt und ich einen Antrag wegen Befangenheit gestellt. Ihre persönliche Einstellung wird durch diese Aktivitäten klar. Wie empört muss sie innerlich mir gegenüber gewesen sein. Das drückte sich auch durch ihr Verhalten im Gerichtsaal aus.

Es wird immer deutlicher, dass das Urteil in diesem Prozess wohl schon von vornherein feststand. Ihre ständigen Blicke zum Austausch mit dem ebenfalls relativ jungen Staatsanwalt, ihr schnelles Urteil nach den Plädoyees, nachdem sie nur kurz auf ihrem Zettel etwas notierte, das fast identisch war mit dem, was der Staatsanwalt forderte, zeigt, dass hier wohl ein abgekartetes Spiel in enger Absprache zwischen Staatsanwalt und Richterin ablief.

[13]

Ich hatte während der Verhandlung das Gefühl, dass ich genausogut mit einer Wand reden könnte, so sinnlos war das Argumentieren und Faktendarlegen gegenüber einer Richterin, die total abblockte. So bügelte sie auch unseren Beweisantrag ab, ein Video mit all meinen differenzierenden Aussagen von der Augsburger Kundgebung vorzuführen, was den freundlichen und versöhnlichen Charakter dieser Veranstaltung gezeigt hätte.

Solidarität unter Islamkritikern

Der Islam-Experte Irfan Peci hat an diesem 22. März, kurz nach dem Ende dieses unwürdigen Schaupiels, bei Pegida in Dresden eine Rede gehalten, in der er auch auf diesen Schauprozess einging (PI-NEWS berichtete am Sonntag [14]).

Solidarität unter Islamkritikern ist jetzt enorm wichtig. Wie auch dieser Facebook-Post [15] des Filmproduzenten Imad Karim:

Ein Mann wie Michael Stürzenberger, den ich persönlich kenne und schätze, ein Mann, der sich stets gegen jegliche radikale Strömung, sowohl in Politik als auch in zwischenmenschlichen Beziehungen gestellt hat, wird nun im Strafregister als „Vorbestrafter“ aufgeführt. Sein „Verbrechen“: Er hat den politischen Islam öffentlich kritisiert.

[16]

Es geht jetzt schlicht und ergreifend darum, ob die Justiz künftig die Spielräume der Islamkritik immer weiter einengen kann. Es steht viel auf dem Spiel, daher ist auch das Berufungsverfahren zu diesem Skandal-Urteil immens wichtig. Alle Kritiker des Politischen Islams versuchen nach bestem Wissen und Gewissen dazu beizutragen, dass das deutsche Volk künftig vor der ungeheuren Bedrohung durch die brandgefährlichen Bestandteile dieser politischen Ideologie geschützt wird.

Momentan ist das Volk dieser realen Gefahr, die täglich überall in verschiedenster Form zuschlagen kann, relativ schutzlos ausgeliefert. Genau die Gefahren, die ich bei der Kundgebung in Augsburg am 24. Oktober 2020 in der von Richterin Freutsmiedl beanstandeten Passage ansprach: Terrorattacken, Gewalttaten, Vergewaltigungen, langfristig Machtübernahme.

Auf die Beweisführung des direkten Zusammenhangs dieser Gewalttaten mit den ideologischen Gesetzmäßigkeiten des Politischen Islams werde ich in einem gesonderten Video eingehen.

Dass sich meine in Augsburg geäußerte Kritik an die Anhänger des Politischen Islams richtet, die die Anordnungen dieser totalitären politischen Ideologie strafrechtlich relevant ausüben, interessierte Richterin Teresa Freutsmiedl nicht. Ihr ging es ausschließlich darum, dass diesen Personen gegenüber, die sie als Teil der Moslems und somit eines Teil der Bevölkerung ansieht, den Schutz des Volksverhetzungs-Paragraphen 130 [17]zukommen zu lassen. Mit ihrem unfassbaren Urteil [18] stellt sie praktisch indirekt diese Straftäter unter den Schutz der Justiz.

[19]

In meiner Reaktion unmittelbar nach dieser Gerichtsposse fasste ich vor dem Justizgebäude in Augsburg das absurde Geschehen zusammen. Das Video hat bei EWO Live bereits 10.500 Zuschauer [20].

Immer weitere Beschneidung der Meinungsfreiheit durch die Justiz

Wer weiß, was diesen linksdrehenden „Richter*innen“ künftig noch alles einfällt. Nächstes Jahr wird man vielleicht schon ins Gefängnis geworfen, wenn man das I-Wort überhaupt noch in einem kritischen Zusammenhang verwendet.

All das ist möglich. Die juristische Sprachpolizei schnürt die Schlinge immer enger um den Hals von uns Bürgern, die sich – im Gegensatz zu weiten Teilen von Politik, Medien und Justiz – der ungeheuren Gefahr bewusst sind, die sich mitten unter uns ausbreitet.

Für einen bekannten Kritiker des Politischen Islams kann eine Gefängnisstrafe angesichts des dort überproportional vertretenen Klientels die Todesstrafe bedeuten. Tommy Robinson wurde mit dieser Gefahr in England schon konfrontiert. Dies wird mir nun angedroht, damit sie mich endgültig zum Schweigen bringen können.

In Berufungsverhandlung werden Karten neu gemischt

Es wird ihnen nicht gelingen. In der Berufungsverhandlung sitzen neben der Richterin – oder dem Richter – zwei Schöffen. Dort wird dann alles, aber auch wirklich alles faktisch Relevante AUSFÜHRLICHST zur Sprache gebracht. Eine von ihrer Gesinnung durchdrungene tatsachenresistente Richterin ist ein schier unüberwindbares Hindernis. Bei drei Juristen hingegen, zwei davon aus der normal arbeitenden Bevölkerung, ist die Chance größer, dass sich die Einsicht in die Fakten durchsetzt.

Sämtliche meiner Aussagen in der beanstandeten Passage sind Meinungsäußerungen, die ALLESAMT auf Tatsachen beruhen, und somit vollumfänglich von der Meinungsfreiheit in Art. 5 Grundgesetz gedeckt. Dieses Grundgesetz ist das Bollwerk der Bürger gegen den überbordenden Zugriff des Staates.

[21]

Sollte sich dieses Skandal-Urteil in der Berufungsinstanz aber noch einmal wiederholen sollen, dann ist die Bezeichnung “juristische Bananenrepublik“ in Bezug auf den Umgang mit dem Politischen Islam angebracht. Dann gehört die Meinungsfreiheit in diesem Bereich der Vergangenheit an. Dann gehen wir äußerst dunklen Zeiten entgegen, in denen die Scharia mit ihrem Kritikverbot am Islam bereits Teil der deutschen Rechtssprechung geworden ist.

Staatsanwalt wirft völlig unberechtigt „Vorurteile“ und „Pauschalierung“ vor

Zum Schluss noch eine aufschlussreiche Begebenheit, die einen Eindruck vermittelt, mit welch geistiger Einstellung ich in Augsburg konfrontiert war:

Am Ende der beanstandeten Redepassage, die im Gerichtssaal per Video vorgeführt wurde, war ein Moslem zu sehen, der während meines Vortrags mit raschem Schritt auf mich zukam und den ich dabei taxierte. Denn für mich ist es aufgrund vieler leidvoller Erfahrungen mit radikalen Moslems, mit denen ich in den vergangenen 12 Jahren bei Kundgebungen häufig konfrontiert wurde, extrem wichtig, höchst aufmerksam zu sein. Zu oft wurde ich schon angespuckt, mit Steinen beschmissen wie auch in Augsburg, ins Gesicht geschlagen, mit Buttermilch überschüttet, bekam Flaschen an den Kopf geworfen, wurde von hinten gepackt, mit Kopfabschneiden bedroht und zutiefst beleidigt.

Als mir diese Person dann im typisch deutsch-türkischen Slang „Der einzige, der Scheiße labert, sind Sie“ entgegenblaffte, bedankte ich mich für seinen „wertvollen“ Redebeitrag und sprach ihn, auch aufgrund seines Aussehens, zurecht mit „Moslem“ an, dem er auch nicht widersprach. Im Livestream-Video von EWO Live, das bisher knapp 75.000 Zuschauer sahen, ist dies bei Timecode Stunde 2:22:42 festgehalten [22]. Und im Video oben.

Aber der junge Staatsanwalt, der mir in seiner Anklage vorwarf, dass ich durch meine Aussagen „Hass gegen die Bevölkerungsgruppe der Muslime aufstocken“ würde, meinte nach der Video-Vorführung, es würde „tief blicken“ lassen, dass ich diesen jungen Mann als Moslem und nicht etwa auch möglicherweise als Linken eingeschätzt habe.

Der Staatsanwalt sah dadurch offensichtlich seine Falsch-Einschätzung meiner Person, dass ich „pauschal“, „voller Vorurteile“ und „grundlos“ Menschen bewerten würde, bestätigt. Was wohl mit seiner eigenen Gesinnung zusammenhängt. Insgeheim packte er sein eigenes Vorurteil womöglich noch in seine völlig unberechtigte und absurde Strafbemessung drauf und forderte in seinem anschließenden Plädoyer allen Ernstes acht Monate Haft auf eine Bewährungszeit von drei Jahren.

So läuft die Nummer: tatsachenfreie Bewertungen im Sinne der eigenen Einstellung. Solchen im Thema Politischer Islam völlig ahnungslosen, aber gesinnungsreichen Personen ist man im Gerichtssaal ausgeliefert. In solchen Momenten fühlt man ein tiefes Gefühl von Ohnmacht, einer völligen Willkür wehrlos ausgesetzt zu sein.

[23]

Das kommt einer Gesinnungsjustiz nahe, die in ähnlicher Form in der DDR von Richterinnen eines Schlages wie Hilde Benjamin [24] ausgeführt wurde. Ältere DDR-Bürger dürften sich an diesen Namen äußerst unangenehm erinnern. Wir sind beim juristischen Umgang mit der Kritik am Politischen Islam auf dem besten Wege „back in the DDR“ .

Im Mittelalter wurden die Überbringer schlechter Botschaften häufig geköpft. Heute droht man ihnen an, sie ins Gefängnis zu werfen.

Dank an alle Unterstützer

Ich möchte mich zum Schluss ganz herzlich bei den gut 30 Unterstützern bedanken, die sich zu dieser denkwürdigen Gerichtsverhandlung in Augsburg eingefunden hatten. Das Amtsgericht hatte auf meine Video-Ankündigung reagiert und einen größeren Saal reserviert, der aber auch noch nicht ausreichte, denn einige Interessierte mussten auf dem Gang warten, bis wieder ein Platz frei wurde.

[25]Vielleicht wird das Interesse bei der Berufungsverhandlung in Augsburg noch deutlich größer sein. Denn da geht es dann wirklich final um die Zukunft der ungeheuer wichtigen Kritik am Politischen Islam in Deutschland. Scharia oder Grundgesetz, Demokratie oder Diktatur, Freiheit oder Unterwerfung unter eine totalitäre politische Ideologie – das sind dann die existentiell wichtigen Fragen, die wegweisend beantwortet werden müssen.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [26] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [27]

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„Islamistenjäger“ Irfan Peci zum Skandal-Urteil von Augsburg

geschrieben von byzanz am in BPE,Deutschland,Islam,Islamaufklärung,Islamisierung Deutschlands,Justiz,PEGIDA,Scharia,Video | 17 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Es freut mich ganz besonders, dass es in der jungen Generation solche charakterstarke, mutige, aufrechte und unbeugsame Menschen wie Irfan Peci gibt. Ich denke zwar noch lange nicht ans Aufhören – ganz im Gegenteil, wir stehen erst am Anfang eines langen Aufklärungsweges – aber wenn ich irgendwann doch ins Gefängnis geworfen werden sollte, wie es Teile der Justiz ganz offensichtlich beabsichtigen, dann ist Irfan Peci einer derjenigen, die die Botschaft weiter in die Öffentlichkeit hineintragen, so wie es die Bürgerbewegung PAX EUROPA seit über zehn Jahren durchführt.

Irfan Peci ist ein ausgewiesener Islam-Kenner, denn er war in seiner Jugendzeit selber in der Szene unterwegs, bis er voller Überzeugung ausstieg. Seit einigen Jahren fühlt er sich nun als „Islamistenjäger“ [28] der Aufklärung über den Politischen Islam verpflichtet.

Bei Pegida Dresden trat er am 22. März als Redner auf, einem denkwürdigen Datum, denn an diesem Tag fand vor dem Amtsgericht in Augsburg der weltweit erste Gerichtsprozesses zum Politischen Islam statt. In dem Video (oben) ist seine Bewertung des skandalösen Urteils [2] von Richterin Teresa Freutsmiedl zu sehen.

Dieses Verfahren geht natürlich in die Berufung. Wenn nötig, durch alle Instanzen. Die Messe in der Stadt des „Religionsfriedens“ ist noch lange nicht gelesen, und solange es unter den Kritikern des Politischen Islams eine solche Solidarität und Unterstützung gibt, wie sie Irfan Peci hier demonstriert, werden sich die Fakten und Tatsachen früher oder später auch durchsetzen. Gegen alle Widerstände aus Teilen der Justiz, Mainstream-Presse und etablierter Politik.

Denn Frieden wird es erst dann geben, wenn die brandgefährlichen Bestandteile des Politischen Islams unter Kontrolle gebracht werden. Im Sinne der Erhaltung von Freiheit, Demokratie und Sicherheit.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [26] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [27]

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Deutschlandkurier: Wird Islamkritik demnächst ganz verboten?

geschrieben von byzanz am in Islam,Islamaufklärung,Islamisierung Deutschlands,Justiz,Video | 55 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Oliver Flesch vom Deutschlandkurier stellt sich wie viele andere Bürger mit gesundem Menschenverstand und wie alle Kritiker des Politischen Islams die Frage, was eine Richterin in Augsburg dazu bewegen könnte, ein solches Skandal-Urteil [2] zu fällen: Ein besorgter Bürger, der vor den Terror-Anschlägen, Gewalttaten, Messer-Attacken, Gruppenvergewaltigungen und Morden von Anhängern des Politischen Islams warnt, dazu permanent zu den vielen friedlichen Moslems ausführlich differenziert, die entweder auch diese gefährlichen Bestandteile des Politischen Islams ablehnen oder sich noch nie damit beschäftigt haben, wird dafür mit Androhung von Gefängnis bestraft (Video des Gespräches oben).

Richterin Teresa Freutsmiedl aus Augsburg ist dieser Meinung. Ihr ist es wichtiger, dass dieser „Teil der Bevölkerung“ – also die gewalttätigen Anhänger des Politischen Islams – vor dem Schüren von „negativen Emotionen“ in Schutz genommen wird. Sie wendet dazu den Gummiparagraphen 130 des Strafgesetzbuches an, mit dem man bei willkürlicher Auslegung jeden Bürger, der vor einer großen Gefahr warnt, der „Störung des öffentlichen Friedens“ bezichtigen und ihm damit eine angebliche „Volksverhetzung“ unterstellen kann. So sollen die Aussprecher einer unbequemen Wahrheit kriminalisiert und letztlich kaltgestellt werden.

Um die Gedankenwelt dieser jungen Richterin zu verstehen, muss man in ihrem Lebenslauf nur ein paar Jahre zurückgehen. 2017 hatte sie, als junge Studentin der juristischen Fakultät in Augsburg, ehrenamtlich bei der „Law Clinic Augsburg“ mitgearbeitet. Dies ist eine Organisation, die eine kostenlose Rechtsberatung im Migrationsrecht anbietet und sich dabei auch um die Belange von abgelehnten Asylbewerbern kümmert.

Teresa Freutsmiedl war in dieser Organisation federführend für den Bereich „soziale Angelegenheiten“. Sie hielt Referate, in denen sie darüber informierte, was ein Asylsuchender tun kann, dessen Asylverfahren definitiv negativ beendet ist. Bei dem die deutschen Behörden also nach eingehender Prüfung die klare Entscheidung getroffen haben, dass er kein berechtigter Asylant ist und diese Entscheidung unanfechtbar geworden ist. Wo dieser in diesem Moment illegale Asylant aufgefordert wird, die Bundesrepublik Deutschland innerhalb kurzer Zeit zu verlassen.

Freutsmiedl gab diesen illegalen Asylanten Tipps, was sie in dieser Situation tun [7] und welche Rechtsmittel sie noch einlegen können, um dennoch in Deutschland bleiben zu können.

Es ist kein Wunder, dass die „der-Islam-gehört-zu-Deutschland“-Kanzlerin Merkel genau diese Law Clinic Augsburg und damit auch Freutsmiedl für ihr Engagement im Juli 2017 ehrte [11]. Vielleicht sagte sie bei der Verleihung des Preises ja, „alle-Asylanten-gehören-zu-Deutschland“, wer weiß.

In einem Land, in dem ein Bundesinnenminister allen Ernstes von sich geben kann [29], dass „deutsche Dschihadisten unsere Söhne und Töchter sind“, ist alles möglich.

Dazu passt nahtlos, dass die jetzige Innenministerin nur zum Kampf gegen „Rechstextremismus“ bläst, obwohl der Terror des Politischen Islams die quantitativ 40-fach größere Gefahr darstellt [30].

Mit diesem Hintergrund versteht man besser, was im Kopf einer Teresa Freutsmiedl abläuft. Solche Menschen sind in ihrer eigenen Gesinnung gefangen. Sie ist die juristische Fortsetzung der naiven Bahnhofsklatscherinnen, die nicht verstanden haben, dass da nicht nur arme, hilflose, schutzbedürftige, vor Krieg fliehende Mündel ankommen. Ein Kritiker des Politischen Islams bedroht in Freutsmiedls Vorstellungswelt einen Teil dieses Klientels, das sie unbedingt zu schützen gewillt ist. Diesem Kritiker droht sie nun ohne mit der Wimper zu zucken mit dem Gefängnis. Was für einen bekannten Kritiker des Politischen Islams bei der Zusammensetzung des dort anzufindenden „Publikums“ zweifelos auch die Todesstrafe bedeuten kann. Tommy Robinson hat in Großbritannien damit bereits einschlägige Erfahrungen sammeln müssen.

Im Mittelalter wurden Überbringer einer schlechten Botschaft häufig geköpft. Einem Galileo Galilei, der mit dem Aussprechen naturwissenschaftlicher Fakten das damalige Weltbild bedrohte, wurde von einem Inquisitionsgericht mit dem Scheiterhaufen gedroht. Sophie Scholl und ihre mutigen Mitstreiter wurden vom Blutrichter Freisler ans Schafott geliefert. Hilde Benjamin war hierzu das Äquivalent in der DDR. Auch ihre politischen Schauprozesse [24] vor dem Obersten Gericht endeten häufig mit Todesurteilen.

Dazu passt, dass Susanne Zeller-Hirzel, die damals beste Freundin von Sophie Scholl, mit der ich zusammen mit einigen anderen Islamkritikern am 7.7.2012 die Weiße Rose wiedergründete [31], schon 2009 vorhersagte [32]:

„Kritiker der NS-Ideologie wurden damals gleich eingesperrt. Noch sind wir noch nicht an diesem Punkt angelangt. Aber wenn wir nichts unternehmen, wird es wieder dazu kommen. Dann sperren sie die Islamkritiker ein.“

Jetzt ist es kurz davor. Es wird ganz konkret damit gedroht. Ein Sprichwort sagt:

„Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.“

Wir bleiben aber genau an dem Platz, an dem wir uns befinden. Wir wanken nicht, wir fliehen nicht und wir lassen uns auch nicht einschüchtern. Das alte sozialistische Prinzip

„Bestrafe einen, erziehe hundert“

wirkt bei uns nicht. Wir Kritiker des Politischen Islams stehen in ganz Europa solidarisch zusammen. Der „Islamistenjäger“ und ausgewiesene Kenner des Politischen Islams aus seinem Innersten heraus, Irfan Peci, hat es am Tag des Skandal-Urteils in Dresden bei Pegida sehr schön formuliert [33] (ab Minute 14:30):

„Das, wofür Stürzenberger verurteilt wurde, werde ich nach wie vor in aller Öffentlichkeit wiederholen, koste es, was es wolle. Weder werde ich mich von irgendwelchen Gerichten noch irgendwelchen Urteilen davon abbringen lassen oder einschüchtern lassen.“

Wir sprechen die Wahrheit immer und immer wieder aus. Noch sind wir nicht in den dunklen Zeiten von National-Sozialismus und International-Sozialismus angelangt. Aber durch solche unfassbaren Skandal-Urteile von Augsburg sind wir auf dem Weg dahin.

Diese Teresa Freutsmiedl ist das Pendant zu Sonja Birkhofer-Hoffmann, die mich am 17.8.2017 zu sechs Monaten Haft [34] auf Bewährung verurteilte, da ich den historischen Pakt zwischen National-Sozialisten und Funktionären des Politischen Islams mit einem historischen Bild thematisierte und aufgrund unumstößlicher Fakten sagte, dass der Islam eine faschistische Ideologie ist.

Der Kripobeamte Fisch, der dieses Gerichtsverfahren initiierte, ist das Pendant zu dem Kripobeamten A., der das Gleiche jetzt in Augsburg durchzog. Er behauptete bei seiner Beurteilung des von mir in Augsburg Gesagten fälschlicherweise, dass ich „nicht differenziert“ und „die Bevölkerungsgruppe der Muslime pauschal genannt“ hätte. Durch diese auf klar wahrheitswidrigen Behauptungen basierende Beurteilung des Kripobeamten A. wurde dieses Verfahren überhaupt erst losgetreten.

Richterin Freutsmiedl versuchte, diese Anklage trotzdem irgendwie aufrechtzuerhalten und erfand, dass mit der Kritik am Politischen Islam eine Teilmenge der Moslems der „Volksverhetzung“ ausgesetzt sei. Damit nimmt sie also indirekt die Straftäter dieser politischen totalitären Ideologie in Schutz.

2017 wurde nach umfangreichen internationalen Protesten, unter anderem bei einer Konferenz im tschechischen Parlament [35], im polnischen Hauptfernsehen [36], bei der OSZE [37] in Warschau, beim Europarat [38] auf Antrag der Polnischen Regierung, bei einer Konferenz in Washington [39] unter Teilnahme einer Vertreterin der deutschen Botschaft, in deutschen Medien [40] und in dutzenden Internetartikeln weltweit, nach nur drei Monaten, am 5.12.2017 das Skandal-Urteil von Sonja Birkhoder-Hoffman in allen Punkten zurückgenommen und ich erhielt einen Freispruch erster Klasse [41], gegen den die Staatsanwaltschaft München auch nicht in Revision ging. Im Urteil des Landgerichtes München steht:

„Der Angeklagte ist auf Grund seines Studiums des Islams zu der Überzeugung gelangt, dass der Islam faschistisch ist. Es sei auch nicht ,,nur“ ein Religionsbekenntnis, sondern eine allgemeine politische Ideologie. Der Angeklagte hat damit in seinem Artikel seine Meinung über den Islam kundgetan unter Verwendung einer entsprechenden Bezeichnung aus dem politischen Wortschatz.“

Mittlerweile hat sich für diese politische Ideologie der Begriff „Politischer Islam“ etabliert. Aber Teresa Freutsmiedl will selbst das kriminalisieren. Wenn das durchgehen sollte, dann sind künftig Kritiker des Politischen Islams einer absoluten juristischen Willkür ausgesetzt. Denn dann wird es einfach so weitergehen mit dem Einschnüren der Meinungsfreiheit. Am Endpunkt dieser Entwicklung wird man das „I“-Wort gar nicht mehr in einem kritischen Zusammenhang erwähnen dürfen, sonst landet man im Knast.

Damit hat dann die Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) das erreicht, was sie seit Jahren durch enormen Druck auf die EU [42] erreichen will: Das Kritikverbot am Islam [43], das Bestandteil der Scharia ist und in den 57 islamischen Ländern auch mehr oder weniger intensiv durchgesetzt wird.

Henryk M. Broder sagte bei einer Veranstaltung [44] im Wiener Regierungsbezirk am 13. Februar 2019, an der auch der damalige österreichische Vizekanzler teilnahm und ich die große Freude hatte, ebenfalls anwesend zu sein, äußerst trefflich:

„Deutschland ist ein Irrenhaus. Wenn man Deutschland überdachen könnte, wäre es eine geschlossene Anstalt.“

Die irren Entwicklungen der letzten Jahre, die Broder anspricht, gilt es wieder zu korrigieren. Dafür stehen wir. Unerschütterlich, unbeugsam, beharrlich und konsequent.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [26] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [27]

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Amtsgericht Augsburg: 7 Monate Haft a.B. für Kritik am Politischen Islam

geschrieben von byzanz am in BPE,Islam,Islamisierung Deutschlands,Justiz,Scharia,Video | 79 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Man kann die Ereignisse am Dienstag im Amtsgericht Augsburg kurz zusammenfassen: Junge Richterin, junger Staatsanwalt. Fakten zum Politischen Islam – ignoriert. Tatsachen in Bezug auf die Auswirkungen in der Realität – bedeutungslos. Differenzierung zu Moslems – unwichtig. Kritik am Politischen Islam mit seinen Folgen – Volksverhetzung. Weil dadurch gegen einen Teil der Moslems „Hass“ geschürt werde.

Es würde „negative Emotionen“ auslösen, wenn ich über Terror-Anschläge, Morde, Gewalttaten, Messerstechereien und Vergewaltigungen berichte und die Ideologie des Politischen Islam als mit ursächlich für diese Straftaten verantwortlich mache. Diese „negativen Emotionen“ gegenüber den Moslems, die dem Politischen Islam anhängen und dadurch mit diesen Straftaten in Verbindung gebracht werden würden, wiegen in der Beurteilung der jungen Richterin und des jungen Staatsanwaltes ganz offensichtlich schwerer als das Leid zigtausender Menschen in unserem Land, die von diesen Straftaten schwer betroffen sind.

Die Emotionen der pro Jahr durch 700 Gruppenvergewaltigungen [45] betroffenen Frauen, denen überproportional oft von Moslems aus fundamental-islamischen Ländern massiver Schaden zugefügt wird, scheinen da offensichtlich wohl weniger ins Gewicht zu fallen.

Die Verzweiflung einer jungen Ukrainerin [46], die vor den Schrecken des Krieges geflohen ist, im vermeintlich sicheren Düsseldorf von einem Tunesier und einem Nigerianer nacheinander vergewaltigt wird und anschließend aus Deutschland in das in dieser Hinsicht weit sicherere Polen flüchtet, ist wohl eher unbedeutend.

Afghanen tauchen übrigens im Verhältnis zu ihrem Gesellschaftsanteil 20-fach überrepräsentiert in der Statistik der Gruppenvergewaltigungen auf. Kein Wunder, dem Land mit der 99-%igen Zustimmung zur Scharia [47], in dem der Politische Islam durch die Taliban in Windeseile die Herrschaft übernahm, was die Naivlinge in der Bundesregierung völlig überraschte.

Syrer und Iraker sind bei dieser schweren Straftat statistisch auch überproportional vertreten. Aber all das hat natürlich nichts mit der Frauen-unterdrückenden und Andersgläubigen-verachtenden Ideologie des Politischen Islams zu tun. Auch nicht, dass leicht bekleideten Frauen von Yussuf al-Qaradawi, dem Vorsitzenden des Europäischen Rates für Fatwa und Forschung, einem der höchsten islamischen Gelehrten in Europa, die Schuld an Vergewaltigungen [48] zugesprochen wird. Ebenso vom höchsten Mufti in Australien [49]. Und in nicht wenigen fundamental-islamischen Ländern landen vergewaltigte Frauen nach Scharia-Urteilen im Gefängnis, da sie ja schließlich selber schuld durch ihr Verhalten hätten. Was auch in Deutschland von Funktionären [50] und Imamen des Politischen Islams [51] nach der Vergewaltigungsnacht an Silvester 2015/16 geäußert wurde.

Dass in Europa durch den Politischen Islam alleine von 2015-2019 vierzig Terror-Anschläge des Politischen Islams mit 393 Toten und 1216 Verletzten stattgefunden haben – offensichtlich weniger bedeutsam als das „Schüren von Emotionen“ gegenüber Anhängern des Politischen Islams.

Vielleicht hätte es das Beurteilungsvermögen dieser Richterin geschärft, wenn die von 2000-2020 insgesamt 23 großen Terror-Anschläge [52] des Politischen Islams in Deutschland nicht verhindert worden wären, sondern stattgefunden hätten, damit sich der eigene Tunnelblick auf das wirklich Wesentliche öffnet. 20.000 Messerattacken [53] pro Jahr, 17,4 Prozent davon von „Flüchtlingen“ begangen, insgesamt zu 39,6 Prozent von Nichtdeutschen, reichen hierzu wohl auch noch nicht aus.

In Russland darf man einen Krieg nicht mehr als Krieg bezeichnen, sonst landet man 15 Jahre im Gefängnis. In Deutschland darf man nicht mehr sagen, dass die Bestimmungen des Politischen Islams auch für Terror, Gewalt, Frauenverachtung bis hin zu Vergewaltigung, Hass auf Juden und Verachtung für Homosexuelle mitverantwortlich sind. Die Opfer, die durch das Leugnen der Ursachen auch künftig auf der Strecke bleiben werden, haben anscheinend Pech gehabt. Bedauerliche Einzelfälle. Hat nix mit nix zu tun.

In Deutschland darf aber ein Vorsitzender eines islamischen Vereins eine Schrift verbreiten, in der das Töten jedes Moslem gefordert wird, der das Fasten im Ramadan nicht einhält, weil er damit ein Islam-Abtrünniger ist. Das könne man nicht eindeutig als Volksverhetzung bewerten, denn „fundamentalistische oder extremistische religiöse Bekenntnisse und Bekenntnisschriften“ seien durch die Religionsfreiheit im Grundgesetz gedeckt. Dieser Schutz umfasse die gesamte Schrift, auch die Passagen, in denen zur Tötung aufgerufen wird. Die Todesstrafe für Religionsverbrechen sei Religionen keineswegs fremd, „auch nicht dem Juden- und Christentum“.

Sie glauben es nicht? Hier nachzulesen – Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart [54] vom 19.5.2011, das diesen klaren Tötungsaufruf nicht eindeutig als Volksverhetzung bewertete.

Ein Moslem darf also in Deutschland Schriften zur Tötung von Abtrünnigen verbreiten, ein nicht-moslemischer Deutscher darf aber nicht vor den Tötungsbefehlen gegen Andersgläubige durch diese Ideologie des Politischen Islams warnen. Dieses derzeit erheblich verwirrte Land ist ganz offensichtlich noch nicht schlimm genug vom Terror des Politischen Islams durchgeschüttelt worden. Es muss wohl noch viel mehr passieren, bis die linksgrün-denkblockierten Menschen aufwachen, die leider derzeit noch Politik, Medien und Justiz beherrschen.

Zum Schluss bleibt noch nachzutragen, dass niemand auf die Idee gekommen ist, wegen meiner Kundgebung in Augsburg, bei der ich bis zum Exzess zu den friedlichen Moslems differenziert habe, eine Strafanzeige wegen angeblicher „Volksverhetzung“ zu stellen. Keiner der bisher 75.000 Zuschauer des Livestreams und keiner vor Ort bei der Kundgebung. Bis auf den Kriminalhauptkommissar A., der wahrheitswidrig bei der Abfassung seiner Beurteilung des Geschehens behauptete, ich hätte die Bevölkerungsgruppe der Moslems pauschal und in ihrer Gesamtheit genannt, verleumdet und in ihrer Würde angegriffen. Erst nach der Ansprache, die er vor Ort zusammen mit seinem Kripo-Kollegen in einer Kundgebungspause zweieinhalb Stunden nach Beginn der Veranstaltung mit mir führte, hätte ich mit dem Differenzieren begonnen.

Mit dieser klaren Falschbehauptung schickte Kripo-Mann A. die bewusst verkürzte Redepassage, in der er den entscheidenden direkt folgenden differenzierenden Satz einfach wegließ, zur Beurteilung an die Staatsanwaltschaft. Wenn dieser Satz aber keine Differenzierung sein soll, gibt es keine Differenzierung mehr:

Wie gesagt, wir sagen nicht, dass alle Moslems so denken. Gott sei Dank nicht, weil sich viele nicht damit beschäftigen, weil viele den Koran nicht lesen, weil viele einfach nur hier ihr Leben führen.“

Aufgrund der von dieser wichtigen Differenzierung entkernten Passage stellte die Staatsanwaltschaft Strafantrag, dass ich „Hass gegen die Bevölkerungsgruppe der Muslime aufstocken“ würde. Die Maschinerie des Verfahrens lief an.

Richterin Freutsmiedl verwehrte mir in der Verhandlung, den Kriminalhauptkommissar A. im Zeugenstuhl zu diesen Differenzierungen zu befragen. Sie meinte, dass er aus seiner Sicht eine Bewertung vorgenommen habe und dies jetzt nicht weiter zu vertiefen sei.

Daher dokumentiere ich diese von mir permanent vorgenommenen Differenzierungen hier für die Öffentlichkeit, damit völlig klar wird, welchen versöhnlichen Charakter diese Veranstaltung hatte, wie freundlich und entgegenkommend ich mit jungen Moslems diskutierte und dass ich nicht im entferntesten „Hass geschürt“ oder „pauschal gehetzt“ habe. Die Passagen sind im Livestream der Kundgebung [55] bei EWO Live einsehbar.

Elf Minuten nach Beginn der Kundgebung (Timecode Livestream 55:49 Minuten):

„Und wir sagen: Unsere Kritik richtet sich nicht gegen Moslems, sondern gegen den Politischen Islam. Und das ist ganz wichtig! Wir haben nichts gegen Moslems. Wir haben mittlerweile auch immer mehr wirklich modern eingestellte Moslems, die sich an unserer Seite stellen und am Mikrofon sagen, wir haben Recht.“

35 Minuten nach Beginn der Kundgebung (Timecode 1:19:07):

„Wir haben diesen großen Bestandteil, der brandgefährlich ist, der Politische Islam. Wir haben nichts gegen spirituelle Bestandteile. Meine Herren, jeder kann glauben, an Gott wie er mag, das gibt vielen Halt und Trost und Rückhalt und Zuversicht, dass nach dem Tod es weiter geht. Super, kann jeder machen, wie er mag. Wenn es also nur noch Allah gibt und das Paradies und den Glauben daran, rein spirituell, säkular, ohne weltlichen Machtanspruch, ohne den Anspruch andere Gesetze aufzuzwingen, ohne den Anspruch, das Ganze auch noch mit Gewalt durchzusetzen, notfalls mit Terror und Töten und Krieg, dann ist alles in Ordnung. Aber dazu muss der Politische Islam verboten werden. Und das ist das große Ziel, was wir haben.“

36 Minuten nach Beginn der Kundgebung (Timecode 1:20:37):

„Und wie gesagt: Es geht nicht gegen Moslems, es geht nicht gegen Menschen. Jeder friedliche Moslem, der wirklich hier angekommen ist und der sagt: Jawoll, ich steh zum Grundgesetz, ich steh zu der freien Demokratie, ich steh zu dem, was dieses Land ausmacht, der kann sich an unserer Seite stellen und das machen schon immer mehr. Wenn Sie sich die Videos unserer Kundgebungen anschauen, in Berlin und in Hamburg, da haben sich Moslems an unserer Seite gestellt und haben gesagt. Es ist alles richtig, der Politische Islam muss verboten werden. Einer hat sogar gesagt: Stürzenberger ist der Beste. Danke dafür, dass es immer mehr gibt, die sich dazu bekennen.“

Eine Stunde 22 Minuten nach Beginn der Kundgebung (Timecode 2:06:23):

„Nein, wir sagen nicht, dass jeder Moslem so ist. Hier, unsere Kritik richtet sich nicht gegen Moslems, sondern gegen den Politischen Islam. Der Politische Islam fordert es. Und das Problem ist, dass auch die friedlichen, modern eingestellten Moslems, wenn einmal diese Radikalisierung erfolgt und wenn der Ruf dann zur Machtübernahme kommt, dann müssen sich auch die friedlichen, modern eingestellten Moslems dem anschließen, sonst gelten sie als Apostaten, als Aussteiger aus dem Islam, dann gelten sie als Verräter und dann sind sie selber in Lebensgefahr.“

Eine Stunde 24 Minuten nach Beginn der Kundgebung (Timecode 2:07:24):

„Seid Ihr Moslems? Du bist also einer und Du bist keiner. Ich finde es toll, dass Ihr Freunde seid. Super. Der Politische Islam sagt was anderes. Der Politische Islam sagt: ‚Nehmt Euch keine Juden und Christen zu Freunden.‘ So steht es im Koran. Ich bin froh, dass Du den Koran wahrscheinlich nicht gelesen hast und dass Du wahrscheinlich auch keine strengen moslemischen Eltern hast. Super, so sollte es sein. So wollen wir es auch. Wir wollen diese Vermischung, Freundschaften und wir wollen auch, dass sich ein muslimisches Mädchen – hast du eine Schwester? Ja, so, sie dürfte laut Gesetzen des Politischen Islams, dürfte sie niemals einen deutschen Freund heiraten. Also, dein Kumpel, dürfte niemals Deine Schwester heiraten.“

Eine Stunde 26 Minuten nach Beginn der Kundgebung (Timecode 2:10:19):

„Aleviten sind moderne Moslems, aber die werden in der Türkei nicht als Moslems anerkannt, weil sie eben so modern sind. Weil sie übrigens auch kein Problem mit Schweinefleisch haben, kein Problem mit Alkohol. Modern eingestellt, wie es sein sollte.“

Eine Stunde 30 Minuten nach Beginn der Kundgebung (Timecode 2:14:45):

Und dieser Hass auf Juden ist auch bei uns in Deutschland. Natürlich nicht bei jedem Moslem, Gott sei Dank, weil viele lesen den Koran gar nicht, viele sind froh, dass sie hier leben in diesem schönen Land, Freiheiten haben, einen guten Job bekommen können, alles super, klasse, aber die Ideologie ist gefährlich.

Eine Stunde 34 Minuten nach Beginn der Kundgebung (Timecode 2:18:54):

„Auch die CDU ist mittlerweile auf den Trichter gekommen, Carsten Linnemann, das ist der Fraktionsgeschäftsführer der CDU im Bundestag, er hat zusammen mit Winfried Bausback, Winfried Bausback war früher Justizminister bei uns in Bayern, und er hat mit Carsten Linnemann das Buch herausgegeben „Der Politische Islam gehört nicht zu Deutschland. Da sind hervorragende Artikel drin, unter anderem von Ahmad Mansour, auch ein modern eingestellter Moslem, der auch eindringlich vor dem Politischen Islam warnt. Ein modern eingestellter Moslem, aus Israel kam der nach Deutschland. In Israel war er noch ein radikaler Moslem. Hass auf Juden, er hat das alles erlebt und er war selber indoktriniert und jetzt ist er Gott sei Dank raus aus dieser Ideologie.“

Eine Stunde 41 Minuten nach Beginn der Kundgebung (Timecode 2:25:20):

„Nein, ich sag doch nicht, dass es in Eurer Familie so ist. Viele Muslime behandeln ihre Frauen gut. Logisch, weil sie ja in dieser Gesellschaft das auch so vorgemacht bekommen. Wir sagen, was im Koran steht. Und leider Gottes lesen aber auch nicht wenige Moslems den Koran. Und das gilt als Allahs Wort, das ist Befehl.“

Eine Stunde 46 Minuten nach Beginn der Kundgebung (Timecode 2:30:42):

„Das heißt jetzt nicht, dass alle Moslems das so sehen, dass alle Moslems hier sozusagen uns als Feinde ansehen, weil sie Gott sei Dank nicht alle den Koran lesen. Ich bin mir sicher, Ihr habt den Koran gar nicht gelesen. Wer hockt sich schon hin und liest den Koran. Aber es gibt halt nicht wenige Moslems, die lesen ihn und in Moscheen wird er gepredigt und in Koranschulen und da ist eben die Gefahr, dass dadurch radikale Moslems dann herangezogen werden, die dann auch, wenn sie die Tötungsbefehle verinnerlicht haben und wenn ihnen gesagt wird, der Dschihad gegen die verhassten Ungläubigen ist Pflicht, dass dann Terroranschläge kommen. Das ist der Endpunkt der Indoktrinierung und das geschieht mit dem Koran.“

Zwei Stunden 22 Minuten nach Beginn der Kundgebung (Timecode 3:06:09):

Und wir sagen es immer und immer wieder, das haben wir heute schon ein Dutzend Mal gesagt und ich sag es heute noch zwanzig, dreißig Mal:
Unsere Kritik richtet sich nicht gegen Moslems, nicht gegen den einzelnen Moslem, der durchaus modern eingestellt ist, der hier gerne in diesen Land lebt, der sich nicht mal um den Koran kümmert, nicht die Scharia verinnerlicht hat, sondern der die Gesetze unseres Landes achtet, der dieses freie Land liebt und der sich hier integriert. Alles gut. Unsere Kritik richtet sich gegen die Ideologie und die Ideologie führt dazu, dass eben leider Gottes Gewalt ausgeübt wird und Straftaten ausgeübt werden.

Der Kripobeamte A. ist das Pendant zu dem Kripobeamten Fisch, der 2017 das Skandalverfahren im Hakenkreuz-Großmufti-Prozess auslöste. Richterin Teresa Freutsmiedel ist das Pendant zur Richterin Sonja Birkhofer-Hoffmann, die mich damals zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, was enorme internationale Protest-Reaktionen auslöste. Der anschließende Freispruch im Berufungsverfahren vor dem Landgericht München erfolgte bereits drei Monate später.

Wir werden sehen, was demnächst vor dem Landgericht Augsburg passiert. Ob dort den Fakten und Tatsachen endlich Gehör geschenkt wird, im Gegensatz zum Amtsgericht, bei dem das Urteil ganz offensichtlich schon vor Beginn des Prozesses feststand.

Noch eine kleine Randnotiz: Am Ende der beanstandeten Redepassage, die im Gerichtssal vorgeführt wurde, war ein Moslem zu sehen, der während meines Vortrags auf mich zukam und den ich schon beim Herangehen mit Gang und Aussehen taxierte (zu sehen im EWO-Livestream [55] bei Timecode 2:22:42). Als er mir dann mit dem typisch deutsch-türkischen Slang „Der einzige, der Scheiße labert, sind Sie“ entgegenblaffte, bedankte ich mich, auch aufgrund seines Aussehens, für seinen „wertvollen“ Redebeitrag und sprach ihn mit „Moslem“ an, dem er auch nicht widersprach.

Aber der junge Staatsanwalt sagte, es würde „tief blicken“ lassen, dass ich diesen jungen Mann als Moslem und nicht etwa auch möglicherweise als Linken eingeschätzt habe. Der Staatsanwalt sah dadurch wohl seine abwertende Einschätzung meiner Person, dass ich „pauschal“, „voller Vorurteile“ und „grundlos“ bewerten würde, bestätigt. Insgeheim packte er womöglich wegen seiner Falsch-Einschätzung noch einen Monat Gefängnis drauf und forderte in seinem anschließenden Plädoyer acht Monate Haft auf eine Bewährungszeit von drei Jahren.

So läuft die Nummer. Tatsachenfreie Bewertungen im Sinne der gewünschten Gesinnung. Solchen im Thema Politischer Islam völlig ahnungslosen, aber gesinnungsreichen Personen ist man im Gerichtssaal wehrlos ausgeliefert. Sie haben die alleinige Macht. In solchen Momenten fühlt man ein tiefes Gefühl von Ohnmacht, einer Willkür wehrlos ausgesetzt zu sein.

Ich möchte mich ganz herzlich bei den knapp 30 Unterstützern bedanken, die sich zu dieser denkwürdigen Gerichtsverhandlung in Augsburg eingefunden hatten. Das Amtsgericht hatte auf meine Video-Ankündigung [56] reagiert und einen größeren Saal reserviert, der aber auch nicht ausreichte, denn einige Interessierte mussten auf dem Gang warten, bis wieder ein Platz frei wurde.

[57]Berufung gegen dieses Skandal-Urteil wird selbstverständlich eingelegt. Dieses Verfahren wird, wenn nötig, durch alle Instanzen durchgefochten. Bis zum Bundesverfassungsgericht. Denn unser Rechtssystem droht, so langsam von dem Scharia-Bestandteil des Kritikverbotes am Islam vereinnahmt zu werden.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [26] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [27]

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Prozess Augsburg: Kritik am Politischen Islam soll juristisch unterbunden werden

geschrieben von byzanz am in BPE,Grundgesetz,Islamisierung Deutschlands,Justiz,Video | 33 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am Dienstag, den 22. März geht es vor dem Amtsgericht in Augsburg auch um die Zukunft der Islamkritik in Deutschland. Denn in der „Stadt des Religionsfriedens“ wird nun untersucht – zum ersten Mal weltweit – ob die Kritik am Politischen Islam unter Strafe gestellt werden kann.

Wie jeder im Video des Livestreams [55] der BPE-Kundgebung vom 24. Oktober 2020 in Augsburg nachvollziehen kann, das bis jetzt schon knapp 75.000 Zuschauer hat, richtete ich meine Kritik ausschließlich an den Politischen Islam. Und an jene Moslems, die sich mit den Gesetzmäßigkeiten des Politischen Islams auseinandersetzen, diese verinnerlichen und dann auch entsprechend strafrechtlich relevant ausführen.

Die „Argumentationslinie“ der Anklage ist nun, dass sich meine Kritik damit ja gegen einen Teil der Moslems richte und somit auch ein Teil der Bevölkerung im Sinne des § 130 StGB betroffen sei, der die sogenannte „Volksverhetzung“ umfasst.

Das Strafgesetzbuch sieht vor [17], jemanden, der u.a. eine religiöse Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden soll.

Drohung mit Gefängnisstrafe

Falls es also zutreffen SOLLTE, dass ich in Augsburg „zum Hass aufgestachelt“, zu „Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert“ oder diesen Teil der Bevölkerung „beschimpft“, „böswillig verächtlich gemacht“ oder “verleumdet“ hätte, dann würde es wie im Monopoly-Spiel heißen:

„Gehe in das Gefängnis. Begib Dich direkt dorthin. Gehe nicht über Los.“

Nun, ich habe vor deutschen Gerichten in den vergangenen zwölf Jahren schon einiges erlebt und nehme daher meine Zahnbürste schon mal mit.

Mit einer Geldstrafe kann beim § 130 StGB bestraft werden, wer einen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, der zum Hass gegen eine Gruppe oder gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, wer zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde dieser Gruppen dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden.

Wer einen Eindruck davon bekommen möchte, wie ich meine Kritik in Augsburg ausschließlich an die gefährliche Ideologie des Politischen Islams richtete und wie ich permanent zu denjenigen Moslems differenzierte, die sich darum gar nicht kümmern und daher friedlich leben, muss sich jetzt nicht das gesamte siebeneinhalbstündige Livestream-Video anschauen. Es gibt eine 28-minütige Zusammenfassung [58], in der alles Wesentliche dargestellt ist.

Der Titel: „Weltweit erster Gerichtsprozess zum Politischen Islam in Augsburg – Kurzfassung“. Bisher gibt es erst knapp über 2000 Aufrufe, woraus ich zwei Dinge schließe:

Erstens: Natürlich gibt es momentan Themen, die alles andere überlagern: Den Krieg gegen die Ukraine mit seinen Folgen auch in Deutschland und Corona mit seinen Freiheitsbeschränkungen. Aber beides wird irgendwann vorbei sein.

Die Gefahr des Politischen Islam ist existentiell

Ich kann eines mit absoluter Sicherheit voraussagen: Die existentielle Bedrohung durch den Politischen Islam wird uns leider in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiter verfolgen. Bis wir dieses Problem lösen. Das heißt: Die Ideologie in den Griff bekommen. Und auf diesem Wege auch all jene wirklich modern und friedlich eingestellten Moslems mitnehmen, die nicht die Scharia über das Grundgesetz stellen und sich konsequent den Werten der Demokratie und den in Parlamenten verabschiedeten Gesetzen anschließen.

Zweitens: Das relativ niedrige Zuschauerinteresse, auch beim Hauptvideo [59] auf meinem anderen YouTube Kanal Malarich mit bisher nur knapp 4800 Zuschauern, zeigt auf, dass Viele die Bedeutung dieses Gerichtsverfahrens wohl noch nicht vollumfänglich erkannt haben.

Falls die Kritik am Politischen Islam jetzt unter Strafe gestellt werden sollte, würde das eine weitere drastische Einschränkung der Meinungsfreiheit bedeuten. Und künftig wird man dann bald nichts Kritisches mehr über den Islam sagen dürfen, wenn diese juristische Geisterbahnfahrt so weitergehen sollte.

Die Würgeschlinge der Justiz wird sich immer enger um den Hals von Islamkritikern ziehen, selbst wenn sie völlig berechtigt, faktengestützt und differenziert warnen. Es ist geradezu pervers: Je schlimmer die Auswirkungen dieser Politischen Ideologie in der Realität sichtbar und spürbar werden, desto stärker soll die Kritik daran juristisch unterbunden werden.

Auch Pressefreiheit steht in Augsburg auf dem Spiel

In Augsburg wird aber noch etwas anderes enorm Wichtiges auf dem Spiel stehen: Die Pressefreiheit.

Ein unabhängiger Journalist wurde tatsächlich bereits mit einem Strafbefehl über 2500 Euro überzogen, nur weil er die Kundgebung in Augsburg per Livestream übertrug.

Dieser seltsamen „Logik“ folgend, könnte jeder Kameramann von ARD, ZDF und aller anderen Fernsehsender dafür bestraft werden, wenn er live eine Veranstaltung filmt, auf der eine Äußerung getätigt wird, die auch nur im Verdacht einer angeblichen „Volksverhetzung“ steht.

Wohlgemerkt: Es ist noch gar nicht juristisch geklärt, ob es sich überhaupt um „Volksverhetzung“ handelt, was ich in einigen Sätzen gesagt habe. Und selbst WENN es verurteilt werden würde: Wie kann ein Kameramann dafür verantwortlich gemacht werden, was auf einer Kundgebung live gesagt wird?

Dieser Verhandlung vor dem Amtsgericht in Augsburg kommt also eine elementare Bedeutung in Bezug auf die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland zu.

Bereits 2017 internationaler Protest gegen ein skandalöses Falsch-Urteil

Ich habe schon einmal erlebt, wie mir ein himmelschreiendes Unrecht von einem Kripobeamten, einem Staatsanwalt und einer Richterin zugefügt wurde: Am 18. August 2017 wurde ich am Amtsgericht München wegen der Veröffentlichung eines historischen Fotos des Großmuftis von Jerusalem mit einem seiner Gesinnungsgenossen, dem NSDAP-Gauleiter von Sachsen, zu sechs Monaten Haft [34] auf Bewährung verurteilt. Weil auf dem historischen Bild, das ich in meinem Artikel „Hakenkreuz und Halbmond“ [60] zeigte, das Hakenkreuz des Nazis am Arm zu sehen war.

„Verurteilungs“-Grund: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, strafbar nach § 86 Strafgesetzbuch.

Ein klares Falsch-Urteil, denn selbstverständlich dürfen Journalisten historische Fotos und Videos aus der Nazizeit zu Dokumentationszwecken, für Reportagen und geschichtliche Artikel veröffentlichen, was im §86 StGB [61]auch so festgehalten ist.

Dieser Fall rückte auch in den Fokus deutscher Medien [40] und sorgte nicht nur im Internet weltweit Empörung. Der große polnische Fernsehsender TVP Info zeigte am Abend des 22. August in den Hauptnachrichten eine Reportage [36] über dieses Skandal-Urteil. Die polnische Regierungspartei „Recht und Gerechtigkeit“ brachte den Fall Anfang September vor den Europarat [38], um über das freie Wort in Deutschland zu diskutieren.

Bei einer OSZE-Konferenz am 11. September 2017 in Warschau wurde über meine ungerechtfertigte Verurteilung öffentlich diskutiert [62].

Ebenso im vollbesetzten Großen Kongress-Saal des Unterhauses des tschechischen Parlaments in Prag, wo am 6. Oktober die Konferenz „Sicherheits-Herausforderungen“ stattfand, zu der ich auch per Video zugeschaltet [35] war.

In Washington wurde am 19. Oktober bei einer Sitzung des Zentrums für Sicherheitspolitik auch über dieses juristische Unrecht gesprochen [39]. Hierbei war eine Repräsentantin der deutschen Botschaft anwesend.

Drei Monate später wurde ich in der Berufungsverhandlung in allen Punkten freigesprochen [63]. Höchst bemerkenswert hierbei: Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte eine noch höhere Strafe [64] als die sechs Monate auf Bewährung von der Erstinstanz gefordert. Da das Urteil „dem Unrechtsgehalt der Tat“ und „der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“ werde. Das lässt tief schließen, was man bei der Staatsanwaltschaft München für finstere Ziele verfolgt. Womit wir wieder bei der Zahnbürste wären.

Übrigens fand damals auch der leitende Redakteur für Zeit- und Kulturgeschichte der Welt, Felix Kellerhoff, die erstinstanzliche Verurteilung von 6 Monaten Haft auf Bewährung noch als gering [65] für den „politischen Aktivisten mit schwerem Schlag nach Rechtsaußen bis hin zum Islamhass“.

Große Bedeutung des Augsburger Prozesses am 22. März

Wir werden sehen, was in Augsburg passiert. Den Damen und Herren des Amtsgerichtes [66] kann man schon einmal empfehlen, dass sie vorsorglich eine größere Räumlichkeit als den bisher vorgesehenen Sitzungssaal 135 im ersten Obergeschoss bereithalten. Ich weiß schon von einigen Interessenten, auch aus dem Ausland, die bereits einen Zug nach Augsburg gebucht haben.

Denn dort steht die Zukunft der Islamkritik nicht nur Deutschlands, sondern möglicherweise ganz Westeuropas auf dem Spiel. Falls es tatsächlich eine Verurteilung geben sollte und falls dies dann als juristisches Vorbild länderübergreifend übernommen werden sollte.

Die Funktionäre des Politischen Islams dürften sich dann ins Fäustchen lachen und ihre Unterwanderung des Kontinentes noch intensiver vorantreiben. Denn die Festung Europa, die es jahrhundertelang verstand, sich gegen die Angriffe des Politischen Islams erfolgreich zur Wehr zu setzen, ist jetzt von innen heraus so langsam sturmreif geschossen. Auch durch die freiwillige Unterwerfung der Gutmenschen in Politik und Justiz im Namen grenzenloser Toleranz, falsch verstandener Willkommenskultur, totaler Selbstverleugnung und geradezu suizidaler Selbstgeißelung. Auf der Strecke bleiben Freiheit, Demokratie, unser Grundgesetz und unsere freie Art zu leben.

Im Jahre 1555 wurde in Augsburg der erste Religionsfrieden [67] geschlossen. Fast ein halbes Jahrtausend später wird in Augsburg vielleicht der juristische Todesstoß für die Islamkritik gesetzt. Womit dann bereits indirekt Teile der Scharia ins Strafrecht übernommen worden wären.

Wir werden uns dagegen mit der Kraft der Argumente, Fakten und Tatsachen zur Wehr setzen. Wenn nötig, durch alle Instanzen.


Die Bürgerbewegung PAX EUROPA (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [9].

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Augsburg: Weltweit erster Gerichtsprozess zum Politischen Islam

geschrieben von byzanz am in BPE,Islam,Islamaufklärung,Justiz,Video | 51 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am 22. März findet vor dem Amtsgericht in Augsburg ab 13 Uhr der weltweit erste Gerichtsprozess zum Politischen Islam statt. Es geht um eine Kundgebung der Bürgerbewegung PAX EUROPA, bei der wir am 24. Oktober 2020 auf dem Willy-Brandt-Platz in Augsburg über den Politischen Islam aufklärten.

Schon die Ausgangssituation war höchst aufschlussreich. Es war die erste von über 400 von uns durchgeführten öffentlichen Kundgebungen in ganz Deutschland, bei der wir durch ein Absperrgitter komplett eingekesselt waren. Der Einsatzleiter der Polizei ließ uns rundherum komplett mit Gittern isolieren. Er weigerte sich, uns auch nur einen kleinen Zugang für interessierte Bürger zu öffnen.

Ebenfalls bezeichnend ist, dass der Einsatzleiter vor dem Absperrgitter drei Einsatzbeamte aufstellen ließ, ganz offensichtlich, um optisch eine abschreckende Wirkung auf mögliche interessierte Bürger auszuüben.

Es war uns aufgrund der damaligen Corona-Verordnungen auch verboten, Flyer in die Hand zu nehmen und am Absperrgitter den Bürgern zu übergeben. So wären wir komplett vom Kontakt mit interessierten Bürgern abgekapselt gewesen. Die unsägliche Diskussion über den selbstverständlichen Zugang gipfelte in der Bemerkung des Einsatzleiters, dass ja „sowieso keiner kommen“ würde.

Man darf sich durch Ungerechtigkeiten und Repressionen seitens der exekutiven Staatsgewalt niemals einschüchtern lassen. Man muss nur konsequent und hartnäckig um Gerechtigkeit kämpfen, dann setzt man sich, früher oder später, auch durch. Wir mussten zwar eine gute Viertelstunde mit dem Einsatzleiter diskutieren, damit uns das selbstverständliche Recht gewährt wird, die Bürger zu uns lassen zu kommen, aber letzten Endes setzten wir uns durch.

Das war aber nur der Auftakt. Es waren zwei Kripobeamte des Staatsschutzes anwesend, die ganz offensichtlich dazu geschickt wurden, irgend etwas zu finden, was man mir anlasten könnte. Die übliche vermeintliche „Beleidigung einer Religionsgemeinschaft“ oder auch „pauschale Verunglimpfungen“ von Moslems. Da die Kundgebung im Augsburg von einem Journalisten von EWO Live komplett gestreamt wurde [55] (bisher knapp 75.000 Zuschauer), kann man sich davon überzeugen, dass erstens über den Politischen Islam aufgeklärt und zweitens permanent zu den Moslems differenziert wurde. Dies ist in dem Video oben schlüssig dokumentiert.

Die Kritik der Bürgerbewegung PAX EUROPA richtet sich nicht gegen Moslems, nicht gegen Menschen, sondern gegen die Ideologie des Politischen Islams. Dazu haben wir auch ein großes A0-Plakat, das sind 1m20 auf 85 Zentimeter, das auch in Augsburg auf unserer Kundgebungsfläche in der ersten Reihe für jeden deutlich sichtbar stand.

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Der Zuspruch von moslemischer Seite kam auch in Augsburg. Aus der Schweiz reisten extra zwei Brüder in einer 4 ½ stündigen Autofahrt an, einer der beiden ein modern eingestellter Moslem, der andere zum Christentum konvertiert, unterstützten unsere Aufklärungsarbeit und sprachen auch über Mikrofon zu dem Publikum.

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Bei der Kundgebung erklärten wir weiter den wichtigen Unterschied zwischen dem verfälschenden Begriff „Islamismus“ und dem „Politischen Islam“, der genau kennzeichnet, worin die Gefahr besteht. Zudem stellte ich dar, dass auch meine frühere Partei, die CSU, in ihrem Leitantrag zum Politischen Islam [70] genau diese Gefahren beschreibt. Ich zeigte auf, dass auch Teile der CDU mittlerweile die Gefahr des Politischen Islams erkannt haben.

Was ich am 24. Oktober 2020 in Augsburg beschrieb, ist seit Jahren in Deutschland zu beobachten und hat sich seitdem auch noch intensiviert. Ich habe auch eindeutig klargestellt, dass keinesfalls jeder Moslems so denkt und erst recht nicht so handelt. Aber genau diese entscheidende differenzierende Passage schnitt der Kripobeamte aus seiner Anzeige heraus.

In diesem Video ist alles schlüssig und umfassend belegt. Die faktischen Grundlagen, warum die Ideologie des Politischen Islams zu den beschriebenen Erscheinungen wie Terror, Drohungen, Gewalttaten, Vergewaltigungen, Tötungen mit dem Endziel der Erringung der alleinigen weltlichen Macht mit der Durchsetzung des Scharia-Rechts führt, hatte ich in meiner 21-seitigen Stellungnahme vom 14. Dezember 2020 an den zuständigen Kripobeamten in Augsburg bereits umfassend vorgenommen. Trotzdem leitete dieser Kripobeamte seine Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter, und die eröffnete tatsächlich das Verfahren, weswegen ich jetzt vor das Amtsgericht in Augsburg gezerrt werde.

Und das Allerbeste: Der Journalist, der die Kundgebung in Augsburg per Livestream sendete, bekam bereits einen Strafbefehl über 2500 Euro zugeschickt! Ein filmender Journalist! Der eine Veranstaltung live überträgt! Was hat denn ein filmender Journalist damit zu tun? Er kann unmöglich für etwas verantwortlich gemacht werden, was bei einer Kundgebung gesagt wird, die er live überträgt. Dann könnte jeder ARD- und ZDF-Kameramann angeklagt werden, wenn er von einer Veranstaltung live filmt, bei der sich irgendwelche potentielle verbalen Straftaten ereignen. Völlig absurd.

Letztlich ist ja noch nicht einmal rechtskräftig festgestellt, ob meine Aussagen überhaupt juristisch zu ahnden sind. Aber der Journalist bekommt bereits einen Strafbefehl zugeschickt. Das wirkt wie ein extrem plumper Einschüchterungsversuch und hat mit rechtsstaatlichen Zuständen kaum noch etwas zu tun.

Meine Ausführungen sind allesamt faktisch belegt, damit handelt es sich um freie Meinungsäußerungen, die auf Tatsachen beruhen. Meine Kritik ist an die Ideologie des Politischen Islams gerichtet und an die von ihm radikalisierten Moslems, die seine gefährlichen Bestandteile ausführen, und keinesfalls pauschal gegen alle Moslems, wie mir fälschlicherweise von der Anklage unterstellt wird.

Ich habe auch keineswegs gegen Teile der Bevölkerung „zum Hass aufgestachelt“ oder zu „Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert“, sondern habe vöiig berechtigt vor den gefährlichen Bestandteilen des Politischen Islams gewarnt, die das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft ernsthaft bedrohen.

Bei dieser Kritik habe ich jederzeit und ausführlich zu den friedlichen Moslems differenziert, die sich nicht mit der Ideologie des Politischen Islams auseinandersetzen. Damit handelt es sich bei meinen faktisch begründeten Ausführungen keinesfalls um „Volksverhetzung“.

Es wird sich zeigen, ob am 22. März vor dem Amtsgericht Augsburg ab 13 Uhr noch im rechtsstaatlichen Sinne verhandelt und geurteilt wird. Der betroffene Journalist ist zu diesem Gerichtstermin ebenfalls geladen und wird sich selbstverständlich auch gegen die unfassbare Anschuldigung, die das Presserecht geradezu ad absurdum führt, zur Wehr setzen.


Die Bürgerbewegung PAX EUROPA (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [9].

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Die Psychologisierung von radikal-islamischen Gewalttätern

geschrieben von byzanz am in BPE,Islam,Justiz,Migrantengewalt,Video | 33 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Trotz Allahu-Akbar-Rufen und Dschihad-Bekenntnissen werden Gewalttaten von radikalen Moslems immer wieder von der Strafjustiz ausschließlich als psychische Störung verortet, die Täter als vermeintlich „schuldunfähig“ erklärt und in die Psychiatrie verfrachtet. Beispiele gibt es zuhauf.

Das gerade ergangene Urteil im Auto-Dschihad-Prozess von Berlin ist besonders auffällig. Der 30-jährige irakischer Moslem Sarmad A. hatte am 19.4.2020 auf der Berliner Stadtautobahn A 100 regelrecht Jagd auf andere Auto- und Motorradfahrer gemacht (PI-NEWS berichtete [71]). Kurz zuvor postete er quasi als Ankündigung seiner Tat ein Foto von sich mit islamischer Gebetskappe und seinem Tatfahrzeug auf Facebook. Als er nach seinen diversen Rammungen aus seinem beschädigten Fahrzeug ausstieg, stellte er eine Kiste aufs Autodach und rief „Allahu Akbar“, keiner solle näherkommen, sonst würden alle sterben.

Prozessbeginn war ein Jahr später im April 2021. Wie rbb dokumentierte [72], ging die Generalstaatsanwaltschaft von „wahnhaft religiösen und islamistisch geprägten Motiven“ aus. Seine zufällig ausgewählten Opfer auf der Autobahn hätten „stellvertretend für sogenannte Ungläubige“ sterben sollen. Als Ungläubige habe A. unter anderem „Christen, Juden, Homosexuelle und korrumpierte Muslime“ angesehen.

Im kürzlich ergangenen Urteil ist aber kein Wort mehr davon. Die vorsitzende Richterin sprach nur noch von einem „krankhaften Wahn“, eine islamistische Motivation sei „nicht festgestellt“ worden. In dem Wahn des Mannes seien allerdings „religiöse und islamistische Elemente enthalten“. Weil der 31-Jährige nicht bereit sei, Medikamente zu nehmen, sei jederzeit zu erwarten, dass er „erneut akut psychotisch wird“. Jetzt „muss“ der als „schuldunfähig“ erklärte irakische Moslem in die Psychiatrie.

Dieser unerträglichen Justiz-Farce setzt noch die Krone auf, dass das Gericht zudem eine „fünfjährige Führerscheinsperre“ verhängte. Wie auch der Islam-Experte Irfan Peci im BPE-Studio-Gespräch (Video oben) ironisch anmerkte, werde das den Moslem „ganz sicher“ davon abhalten, künftig mit einem Auto auf Menschenjagd zu gehen. Weil ein strenggläubiger radikaler Moslem sich ja schließlich auch so an die Gesetze und Vorschriften von „Ungläubigen“ hält.

Ein weiterer aktueller Vorfall ist der heimtückische Messer-Angriff [73] eines 24-Jährigen Syrers in Stralsund, der unvermittelt von hinten auf einen völlig ahnungslosen 29-jährigen Deutschen mit einem Messer einstach. Nur, weil ein vorbeilaufender 45-jähriger Jogger laut schrie, konnte die Tötung vermutlich verhindert werden. Der syrische Moslem lief davon, griff aber kurz darauf eine 53-Jährige mit dem Messer an. Diese hatte zufällig eine Heckenschere in ihrer Tasche, holte sie heraus, drohte damit und schrie laut. Der Syrer verschwand.

Auch dieser Moslem wurde in die Psychiatrie eingewiesen. Ein solcher Gewalt-Anschlag darf natürlich nichts mit dem Islam zu tun haben. Der syrische „Rechtgläubige“ gab an, „Dämonen“ in den Opfern [74] gesehen zu haben. Irfan Peci weiß als Ex-Moslem natürlich bestens über die Inhalte seiner früheren Religion Bescheid und klärt im BPE-Gespräch auf, dass Dämonen ein fester Berstandteil des Islams sind. Die sogenannten „Dschinn“-Wesen [75] leben nach islamischer Vorstellung mitten unter uns, können dämonisch werden und auch von Menschen Besitz ergreifen. Dieses Szenario spukte ganz offensichtlich in dem Kopf des syrischen Moslems herum. Damit ist er aber kein Fall für die Psychatrie, sondern eher für eine Ent-Islamifizierung in Bezug auf die fundamentalen Bestandteile dieser Polit-Religion.

Drittes Beispiel ist der somalische Moslem Abdirahman Jibril A., der am 25. Mai des vergangenen Jahres nach dem Freitagsgebet in Würzburg mit einem Messer hauptsächlich auf Frauen einstach [76], drei dabei tötete, neun verletzte, fünf davon schwer. Dabei schrie er „Allahu Akbar“ und nannte später im Krankenhaus die Attacke seinen Beitrag zum Dschihad [77]. Seiner Mutter hatte er zuvor eine Nachricht geschickt, dass er bald als Märtyrer im Paradies sei. In seiner Unterkunft gefundene Unterlagen wurden von „Islamwissenschaftlern“ untersucht [78].

Schnell lief aber die Vertuschungsmaschinerie an. Regierungssprecher Steffen Seibert twitterte [79] einen Tag nach dem Anschlag von einem „Amoklauf“, der sich „gegen jede Religion“ richte. Würzburgs Oberbürgermeister Christian Schuchardt versicherte in einem Offenen Brief [80] an die Bürger seine Stadt eilfertig, dass diese Tat „nicht auf Religionen“ zurückzuführen sei.

Dem somalischen Moslem stellte man den hochkarätigen Rechtsanwalt Hans-Jochen Schrepfer an die Seite, der als der wohl beste Strafverteidiger Würzburgs gilt. Er ist seit 2009 auch im Auftrag des bayerischen Justizministeriums [81] als Referendar-Ausbilder tätig. Schnell versicherte er [82], dass nichts auf eine „radikale Gesinnung“ oder „gar ein islamistisches Motiv“ des Beschuldigten hindeute. Auch das psychiatrische Gutachten passt [83] in diesem Sinne, so dass der Somalier seit Monaten in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist und in dem anstehenden Gerichtsverfahren [84] als schuldunfähig erklärt werden dürfte. Damit hat die Tat offiziell nichts mehr mit dem Islam zu tun – ganz im Sinne der regierenden Politiker.

Viertes Beispiel ist die Messerstecherei eines 27-jährigen syrischen Moslems, der im ICE bei Neumarkt vier Männer schwer verletzte. Irfan Peci hatte diesen Vorfall genau beobachtet. Wie er im Video berichtet, habe bereits zwei Stunden nach der Tat ein psychologisches Gutachten vorgelegen, dass der Täter an „paranoider Schizophrenie“ leide [85] und daher schuldunfähig sei.

Dies erweckt den Eindruck, dass diese Gutachten bereits vorgefertigt in der Schublade liegen, so dass nur noch Tatort, Tatzeit und Täter eingetragen werden müssen. Hauptsache, die Bevölkerung kommt nicht auf den Gedanken, dass es insbesondere mit dem Politischen Islam ein gravierendes Problem gibt und die Bedrohungslage im Land stark zunimmt.

Der Journalist Gunnar Schupelius hinterfragt [86] in der Berliner Zeitung ebenfalls diese sich häufenden einseitigen Gerichtsurteile, die allesamt das radikal-islamische Motiv der Täter ausblenden.

In den hier beschriebenen vier Fällen und in den meisten anderen einschlägig bekannten Gewalt-Anschlägen handelt es sich mindestens um eine Mischung von radikal-islamischer Gesinnung plus psychische Störung. Dies muss künftig vor Gericht berücksichtigt werden, sonst wird man der Ursache für das Massen-Phämomen „Messerattacken auf unbeteiligte Bürger“ niemals auf die Spur kommen. Und demzufolge auch das Problem niemals lösen können.

Irfan Peci stellt in dem BPE-Gespräch auch völlig berechtigt die Frage, warum eigentlich die vielen deutschen Bürger, die unter psychischen Problemen leiden, nicht messerstechend durch die Gegend laufen und unbeteiligte Menschen attackieren.

Hinweis: Sein Telegram-Kanal [28] hat bereits über 10.000 Abonnenten. Wer noch nicht dabei ist – abonnieren!


Die Bürgerbewegung PAX EUROPA (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [9].

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München: Zehn Jahre Haft für IS-Rückkehrerin Jennifer W.

geschrieben von Manfred Rouhs am in Bunte Republik,Hassreligion,Irak,Islam,Islamischer Staat,Justiz,Migration,Multikulti,Religion,Scharia,Syrien | 58 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Die 30-jährige IS-Rückkehrerin Jennifer W. aus Niedersachsen ist vom Oberlandesgericht München nach zweijährigem Prozess zu zehn Jahren Haft wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge verurteilt worden. Sie soll nicht eingeschritten sein, als ihr Mann ein fünfjähriges jesidisches Kind – die Tochter ihrer jesidischen Haussklavin – im Hof ihres Hauses im Irak angekettet und der sengenden Sonnenhitze ausgesetzt habe, bis es verdurstet sei. Der Prozess gegen ihren Mann läuft noch.

Die Anklage beruht auf einer Aussage der Haussklavin, die das Martyrium und den Tod ihrer Tochter vor Gericht eindrucksvoll schilderte. Die Verteidigung dagegen behauptete, das Mädchen sei nicht gestorben, sondern erst in ein Krankenhaus und dann außer Landes nach Syrien gebracht worden. Beweise für diese Version blieb die Angeklagte schuldig.

Der 8. Strafsenat des OLG München hat sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht, und billig war der Prozess, der 77 Verhandlungstage beanspruchte, auch nicht. Am Ende schenkten die Richter der versklavten Jesidin Glauben und nicht der sklavenhaltenden Angeklagten.

Das Verfahren zeigt die Grenzen dessen auf, was deutsche Gerichte im Zusammenhang mit einem muslimischen Schreckensregime am anderen Ende der Welt leisten können. Das Problem ist die sichere Aufklärung des Sachverhalts. Ein größerer Schaden als derjenige, der entstehen würde, falls in einigen Jahren aus Syrien eine Jugendliche auftauchen würde, von der es hieße, sie sei das übelebende Kind der jesidischen Sklavin, ist schwer vorstellbar.

Besser wäre es, zur Schreckenswelt der islamischen Staaten den größtmöglichen Abstand zu halten. Das würde zunächst einmal die Überwindung der arabisch- und türkisch-islamischen Parallelwelten in unserem Land voraussetzen, aus denen heraus Brückenköpfe in die islamischen Staaten gebildet worden sind.

Die sich gerade neu formierende Bundesregierung will offenbar einen anderen Weg gehen und mit einem leicht zugänglichen „Bürgergeld“ für Jedermann den multi-kulturellen Sozialstaat ausbauen. Mal ganz abgesehen von der Frage, wer das bezahlen soll, würde damit ein handfester Anreiz für noch mehr Armutszuwanderung geschaffen werden und damit für den Ausbau der islamischen Diaspora in Deutschland. Wer und was dabei mit gefördert wird, hat der Münchener Prozess gegen Jennifer W. eindrucksvoll gezeigt.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [87], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [88] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [89] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [90] per Streaming und stellt politische Aufkleber [91] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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Hannover: Geldautomaten-Bomber gehen auf Shopping-Tour

geschrieben von PI am in Justiz,Migrantengewalt | 49 Kommentare

Von MANFRED W. BLACK | Zwei Gangster sprengten am frühen Freitagmorgen in der Nähe von Hannover – an der Langen Straße in Eldagsen – wieder einmal einen Geldautomaten. Doch dieses Mal wurden die Täter beobachtet. Flugs war die Polizei alarmiert. Es begann eine spektakuläre Jagd mit etlichen Streifenwagen und einem Hubschrauber.

Sehr bald konnten die Polizeikräfte die Banditen auf einem Feld an der L 461 fassen: Es waren die beiden Syrer Ahmed L. (20) aus Aschaffenburg und Rami A. (21) aus Northeim. Offenbar „Schutzsuchende“ aus dem Orient. Auf ihrer Flucht hatten die beiden Araber ihr Fluchtauto – einen Chevrolet Epica – in einen Graben gesetzt. Im Auto entdeckten die Polizeibeamten vielfältiges Sprengmaterial.

Richterin setzt die Gangster frei

Die Schwerkriminellen sind am nächsten Tag einer Untersuchungsrichterin im Amtsgericht Springe (Kreis Hannover) zugeführt worden. Zur grenzenlosen Überraschung der Polizeibeamten entschied die Richterin nach gut einer Stunde, die Banditen seien auf freien Fuß zu setzen, sie verfügten angeblich über einen festen Wohnsitz. In welchen „Flüchtlings-Unterkünften“ sich die Wohnsitze befinden, wurde nicht mitgeteilt.

Dass ein Richter festgenommene Banditen sehr wohl in U-Haft nehmen kann, wenn die Gefahr besteht, dass die Täter Beweismatetrial beseitigen könnten, will die Amtsrichterin anscheinend – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Kenntnis nehmen.

Eine auch insofern völlig überraschende richterliche Entscheidung, als die Täter ebenfalls im Verdacht stehen, in der Metropolregion Hannover in den Monaten Juni, Juli und August – zum Beispiel in Gehrden und Großgoltern – noch sechs weitere Geldautomaten in die Luft gesprengt zu haben.

Bummel über den Boulevard

Doch damit nicht genug. Nach der überraschenden Haftentlassung wollten viele Passanten in der Fußgängerzone von Springe am Samstag ihren Augen nicht recht trauen. Zwei junge Männer in neuen weißen Schutzanzügen bummelten lässig durch die Einkaufspassage. Bedienstete des Gesundheitsamtes oder Beamte der Spurensicherung?

Weit gefehlt. Es waren die beiden Gangster – in Begleitung eines Rechtsanwalts aus Hannover –, die am Tag zuvor im zehn Kilometer entfernten Eldagsen einen Geldschalter gesprengt hatten.

Die Banditen gaben vor, wie jetzt die Bild-Zeitung berichtet [92], neue Kleidungsstücke und Schuhe zu benötigen. Denn fast die ganze Kleidung und ihr Schuhwerk – das, was die Täter bei ihrem Raubzug getragen hatten – mussten sie der Polizei überlassen. Zwecks Spurensicherung. Nur Unterwäsche und Socken durften die Festgenommenen behalten. Als Ersatzkleidung gab es von der Polizei, gratis, weiße Schutzkleidung.

Auch der von den Kriminellen herbei gerufene Anwalt Marcin Raminski war der Meinung, dass es den Syrern nicht zuzumuten sei, in Schutzanzügen aufzutreten. Raminski: „Sie waren mittellos.“ In Schutzanzügen könnten „sie nicht nach Hause fahren“, das sei „ein unwürdiger Zustand“.

Wer begleicht am Ende die Zeche?

Also wurden in verschiedenen Geschäften der Einkaufszone nagelneue Kleidung und neue Schuhe für die Schwerkriminellen gekauft. Die Rechnungen beglich erst mal der Fachanwalt für Strafrecht. Wer die Einkleidung am Ende bezahlen wird, ist noch nicht klar.

Im Zweifelsfall wird wohl der Steuerzahler die Konfektionsrechnungen begleichen müssen, der tagtäglich seiner ehrlichen Arbeit nachgeht. Die Steuerzahler werden auch für die – noch sehr viel höheren – Rechtsanwalt-Kosten aufkommen müssen.

So „funktioniert“ heutzutage der „Rechtsstaat“ in Deutschland: Immer öfter sprechen Richter nicht Recht „im Namen des Volkes“, sondern im Sinne ihrer individuellen, linken Rechtsphilosophie, die den Rechtsstaat zunehmend unterminiert.

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Staatsanwaltschaft Kassel: 7 Monate Haft a.B. für Kritik am Politischen Islam

geschrieben von byzanz am in Islamaufklärung,Justiz,Linke,Polizei,Video | 61 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Die Skandale rund um die Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa am 31.10.2020 in Kassel (das Livestream-Video von EWO [93] hat bereits über 106.000 Zuschauer) reißen nicht ab: Zwei Polizei-Einsatzleiter, die sich sieben Stunden lang mit fadenscheinigen Vorwänden weigerten [94], Personalien von Beleidigern aus dem linksextremen und moslemischen Bereich aufzunehmen. Das Verfahren hierzu wegen Strafvereitelung im Amt wurde von der Staatsanwaltschaft Kassel eingestellt [95].

Diese Staatsanwaltschaft Kassel stellte auch noch die Strafanzeige gegen zwei moslemische Albaner ein [96], die Körperverletzung, versuchte Sachbeschädigung und Beleidigungen verübten.

Genau diese Staatsanwaltschaft schickte mir nun einen Strafbefehl über 7 Monate Haft (!) auf Bewährung und 5000 Euro (!) Geldstrafe, da ich eine angebliche „Volksverhetzung“ bei der Kundgebung betrieben hätte.

Die Anzeige [97] kam von der vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften [98] „VVN-BdA“, in deren Reihen Kommunisten von der DKP und dieser Partei nahestehende Personen den Ton angeben sollen. Diese völlig substanzlose und verleumderische Anzeige des „VVN-Bund der Antifaschisten“ nahm die Staatsanwaltschaft zum Anlass, die Kriminalpolizei Kassel zu beauftragen, die gesamte siebenstündige Kundgebung durchzuforsten, ob sich etwas finden lässt. Eine Kripo-Beamtin arbeitete daraufhin einen Monat lang, um sämtliche meiner Ausführungen wörtlich zu protokollieren. Die Staatsanwaltschaft Kassel pickte sich daraus isolierte Sätze heraus, interpretierte sie im Sinne der absurden Anzeige um und strickte daraus einen Strafbefehl.

Einzelheiten über diesen sich anbahnenden Justiz-Skandal, weiterführende Infos und viele illustrierende Bild-Einblendungen im Video oben.

Hinweis: Am Freitag Abend um 19:30 Uhr gibt es auf diesem YouTube-Kanal [99] einen Livestream zu den Vorgängen in Afghanistan, die aufzeigen, wie gefährlich der Politische Islam ist und wie völlig unverantwortlich er immer noch unterschätzt wird.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger
PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [26] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier. Von 2009 bis 2011 versuchte er im dortigen Integrationsausschuss vergeblich die Islamkritik zu etablieren. Im Mai 2011 wechselte er zur Partei „Die Freiheit“, wo er ab 2012 bayerischer Landesvorsitzender und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender war. Seine Youtube-Videos [100] haben über 25 Millionen Zugriffe. Zu erreichen über Facebook. [101]

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