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Mannheim: Polizei erschießt Messer-Migranten

Von MANFRED ROUHS | Drei Mannheimer Polizisten haben in diesem Jahr leider kein schönes Weihnachtsfest. Sie mussten sich am 23. Dezember eines Messer-Migranten erwehren, der sie angegriffen hat. Der Mann bäumte sich kurz danach gegen seine Festnahme noch auf, starb aber später im Krankenhaus.

Jetzt läuft gegen die Beamten ein Ermittlungsverfahren. Ausgang ungewiss.

Der Fall erinnert an den Tod des 16-jährigen Mouhamed Dramé in Dortmund im Jahr 2022. Wegen des damaligen Schusswaffeneinsatzes der Polizei stehen jetzt fünf Polizisten vor dem dortigen Landgericht, denen ein Tötungsdelikt vorgeworfen wird.

Der Messer-Mann von Mannheim hatte am 23. Dezember selbst über den Notruf 110 die Polizei gerufen und mitgeteilt, ein Verbrechen begangen zu haben. Nähere Angaben dazu machen die Behörden nicht. Auf diesen Anruf hin eilten zunächst drei Streifenpolizisten herbei. Kurz danach kamen weitere Beamte hinzu.

Streifenpolizisten sind in Baden-Württemberg nicht mit Tasern ausgestattet.

„Ermittler bitten mögliche Zeugen nun um Videos, die vom Tathergang gemacht wurden“, schreibt der „Focus“. [1] Da wollten wir helfen und haben bei YouTube ein Video hochgeladen, das den Hergang der Tat zeigt. Dieses Video ist allerdings bereits unmittelbar nach der Veröffentlichung von YouTube gelöscht worden.

Es gelang uns, das Video in kommentierter Form an anderer Stelle zu veröffentlichen, siehe hier [2].

Entscheiden Sie selbst: Wie hätten die drei Polizisten – ohne Taser – reagieren sollen, als der Messer-Mann auf sie zulief?


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [3], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [4] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [5] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [6] per Streaming und stellt politische Aufkleber [7] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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Rüsselsheim: Maria, Josef und die Heiligen Drei Könige enthauptet

geschrieben von PI am in Bunte Republik,Bürgerkrieg,Christentum,Deutschland,Einzelfall™,Hassreligion,Islamisierung Europas,Migration,Multikulti | 65 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurden im Stadtzentrum von Rüsselsheim (Hessen) nahe der evangelischen Marktkirche die lebensgroßen Figuren einer Krippe offenbar mit brachialer Gewalt enthauptet. Jesus, Maria, die Heiligen Drei Könige und sogar der Esel mussten dran glauben. Das Jesuskind war zunächst verschollen, fand sich dann aber unter den Trümmern wieder.

Bemerkenswert ist dabei zweierlei:

Zunächst einmal erstaunt der Aufwand, den die Täter betrieben haben, um alle Figuren zu verunstalten – zwar im Schutze der Nacht, aber doch an einem zentralen und gut ausgeleuchteten Ort. Wer eine derart sinnlose Tat mit einem so hohen Maß an zerstörerischer Energie begeht, muss entweder unter massivem Drogeneinfluss stehen, oder bis über die Halskrause fanatisiert sein.

Die Vermutung liegt nahe, dass es sich um nicht-christliche, möglicherweise muslimische Täter handeln könnte.

Und dann verblüfft die Reaktion des Rüsselsheimer Gewerbevereins 1888 e.V., der die Figuren gestiftet hatte und also der unmittelbare Geschädigte der feigen, symbolträchtigen Gewalttat ist. Der spielt die Sache herunter und versucht alles Menschenmögliche, um sich bloß nicht dem Verdacht der Fremdenfeindlichkeit auszusetzen.

Die Vereinsspitze schreibt bei Facebook [8]:

„Unbekannte Täter haben sich offenbar einen makabren Scherz erlaubt und die Köpfe der Figuren abgeschlagen.

Trotz des bedauerlichen Vorfalls möchten wir versuchen, dieser Situation mit Humor zu begegnen und die Weihnachtsgeschichte als Analogie für Solidarität und Zusammenhalt zu verwenden. Ähnlich wie die Heilige Nacht, die von unerwarteten Wendungen und Herausforderungen geprägt war, sehen wir diese „Kopflose Nacht“ als eine Gelegenheit, zusammenzustehen und gemeinsam Licht in die Dunkelheit zu bringen.

Der Gewerbeverein Rüsselsheim 1888 e.V. ruft die Gemeinschaft dazu auf, wie die Weisen aus dem Morgenland, die Täter aufzufordern, ihre Handlung wiedergutzumachen. Wir laden sie ein, ihren Beitrag zum Wiederaufbau unserer Weihnachtskrippe zu leisten und so einen symbolischen Akt der Versöhnung zu setzen. In der Weihnachtsgeschichte erfahren wir, dass Gemeinschaft und Mitgefühl stärker sind als jede Dunkelheit.“

Vandalismus im Herzen einer Großstadt in dieser Qualität ist also nur ein mehr oder weniger harmloser Schwerz? Welcher Dunkelheit ist eine solche Einschätzung entsprungen?

Wer sich derart öffentlich äußert, darf nicht erwarten, den Respekt von Asozialen und Kleinkriminellen zu erwerben. Die Autoren dieser Zeilen strafen sich selbst mit Missachtung. Krankhafter Hass steht hier offenbar einer ebenso krankhaften, falsch verstandenen Toleranz gegenüber – vielleicht ein treffendes Symbol für die Verhältnisse in Deutschland zu Weihnachten 2023?


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [3], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [4] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [5] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [6] per Streaming und stellt politische Aufkleber [7] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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Einmann, Großfamilie, Gruppe

geschrieben von PI am in Deutschland,Migrantengewalt | 36 Kommentare

Neben ominösen “Ein-Männern“, die in Deutschland seit einigen Jahren für Unruhe sorgen, und kriminellen „Groß-Familien“, gibt es mittlerweile nun auch „Gruppen“, die aufeinander losgehen. Sie bilden sozusagen eine Zwischenmenge, mit der man den Pöbel zahlenmäßig erfassen kann, wenn er nicht als ein Mann oder als Großfamilie daherkommt. Neue Zustände verlangen eben nach einer sprachlichen, begrifflichen Bestimmung.

Als „Gruppen“ könnten in Zukunft möglicherweise Zusammenschlüsse von um die drei Einmännern bezeichnet werden. Die Terminologie wurde jetzt für eine Schlägerei auf dem Essener Weihnachtsmarkt mit der Überschrift „Schlägerei auf Weihnachtsmarkt – zwei Gruppen gehen aufeinander los“ [9] verwendet:

Gegen 23:50 Uhr alarmierten Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, die auch außerhalb der Öffnungszeiten des Essener Weihnachtsmarktes vor Ort sind, die Polizei zu der Schlägerei auf dem Kennedyplatz. Bei der Auseinandersetzung wurden mehrere Stühle zerstört. Nachdem die Sicherheitskräfte die Gruppen getrennt hatten, flüchteten alle Beteiligten in Richtung Limbecker Platz. […]

Die Polizei berichtet von Zeugenaussagen, nach denen eine Gruppe aus drei 20- bis 30-jährigen Männern bestanden habe, bei der anderen Gruppe habe es sich demnach um mehrere schwarze Männer gehandelt. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen.

Das „schwarz“ vor den „Männern“ scheint ihnen hier versehentlich mit herausgerutscht zu sein. So etwas wird natürlich sprachlich in Zukunft verschwinden, dann wird nur noch von „Gruppen“ die Rede sein. Als Leser zwischen den Zeilen kann man dann die Realität hinter den sprachlichen Chiffren weiterhin nur erahnen.

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Staatsanwaltschaft Leipzig: „Du Schweinehund“ keine Beleidigung

geschrieben von byzanz am in BPE,Islam,Justiz | 32 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Das krampfhafte Bemühen vieler Staatsanwaltschaften, Kritiker des Politischen Islams ans juristische Messer zu liefern und gleichzeitig deren moslemische Beleidiger zu schützen, hat jetzt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig einen weiteren Höhepunkt erreicht.

Staatsanwältin G. ist allen Ernstes der Meinung, dass die massive Beleidigung „Du Schweinehund“ – die nach normalem juristischem Dafürhalten eine reine Schmähkritik darstellt und sich in keinster Weise mit dem vorliegenden Sachverhalt auseinandersetzt, sondern nur der Herabwürdigung der betreffenden Person dient – eine „legitime Äußerung“ im Rahmen der „Meinungsfreiheit“ sei.

Um die Ungeheuerlichkeit dieser staatsanwaltlichen Bewertung zu unterstreichen, sehen wir uns jetzt mal die Situation an, in der diese Beleidigung fiel: ich habe, zusammen mit dem iranisch-stämmigen Ex-Moslem Kian Kermanshahi, am 22. Oktober des vergangenen Jahres bei der BPE-Kundgebung in Leipzig über die vielfältige Bedrohung durch den Politischen Islam geredet.

Vor der Beleidigung ging es minutenlang um die Homosexuellenfeindlichkeit dieser Ideologie, die in nicht wenigen fundamental-islamischen Ländern zu harten Strafen bis hin zu Exekutionen führt.

Und jetzt sehen wir uns einmal die hanebüchene „Begründung“ der Einstellung dieses Verfahrens durch die Staatsanwältin G. an:

„Die inkriminierte Äußerung ist jedoch gemäß § 193 SIGB durch die Wahrnehmung berechtigter lnteressen durch den Beschuldigten gerechtfertigt. Werturteile unterfallen als Meinungsäußerungen dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird“ (s. Beschluss des BVerfG vom 28. September 2015, Az.: 1 BvR 3217/15, Rn. 13)

Das muss man sich mal vorstellen: der wohl in den Augen dieser Staatsanwältin bedauernswerte migrantische Moslem, mutmaßlich ein „Flüchtling“ aus Syrien oder Afghanistan, darf also „berechtigt“ einen Kritiker des Politisches Islams als „Schweinehund“ diffamieren. Insbesondere, wenn es um Kritik an der Homosexuellenfeindlichekti dieser Ideologie geht!

Weiter in diesem unfassbaren Text der Staatsanwältin G. aus Leipzig:

„Eine Formalbeleidigung, welche sich dadurch auszeichnet, dass sich die Kränkung bereits aus der Form der Außerung ohne Rücksicht auf deren lnhalt ergibt, ist vorliegend durch die Bezeichnung „Du Schweinehund“ nicht gegeben. Auch eine Schmähkritik liegt hier nicht vor.“

Die krasse Beleidigung „Schweinehund“ ist also in den Augen dieser Staatsanwältin eine „Bezeichnung“, die weder kränke noch eine Schmähung darstelle. Und nicht nur das:

„Selbst eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zu Schmähung.“

„Überzogene oder gar ausfällige Kritik“ – was ist an der reinen Beleidigung „Schweinehund“ als „Kritik“ zu sehen? Weiter:

„Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Dies ist dann der Fall, wenn der beeinträchtigte Gehalt von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes stand oder Verfahrensbezug nur als mutwillig gesuchter Anlass oder Vorwand für die Diffamierung genutzt wird.“

Genau das aber liegt hier vor: es stand rein die Diffamierung meiner Person im Vordergrund. Eine sachliche Auseinanderstzung mit dem Thema „Homosexuellenfeindlichkeit des Politischen Islams“ fand nicht statt.

Und jetzt kommen wir zu einer Reihe von falschen Schutzbehauptungen, die der migrantische Moslem wohl zu seiner „Verteidigung“ in seiner Vernehmung bei der Kripo vorgetragen hatte:

„Im vorliegenden Fall erfolgte die Äußerung des Beschuldigten als Reaktion auf den Vortrag des Anzeigeerstatters über den Politischen lslam. Dieser Vortrag zeichnete sich durch eine durchgehende Kritik am Koran, Islam und islamischen Ländern. Der Beschuldigte ließ dich dahingehend ein, zufällig die Rede mitbekommen zu haben, als er auf seinen Zug gewartet habe. Der Anzeigeerstatter sei dabei die ganze Zeit herumgelaufen und habe ihn als „radikalen Moslem“ bezeichnet (deswegen wurde eine Anzeige erstattet, die unter dem Az. 607 Js 18665/23 registriert wurde). Das habe er mehrmals wiederholt, woraufhin der Beschuldigte gesagt habe, dass er ein „Hund“ sei.“

Dies ist ganz eine klare Falschdarstellung und zudem eine komplette Umkehrung der Abläufe. Auf dem Livestream-Video von EWO-Live ist alles einwandfrei dokumentiert.

Anhand von einschlägigen Koranzitaten und von realen Beispielen aus der Homosexuellen-Verfolgung in der Islamischen Republik Iran und dem Islamischen Staat sowie von Straftaten gegen Homosexuelle hierzulande, wie dem Mord an dem Homosexuellen-Paar in Dresden durch einen syrischen Moslem, haben Kian Kermanshahi und ich knapp fünf Minuten lang faktisch aufgezeigt, wie groß die Gefahr durch den Politischen Islam für Homosexuelle ist.

Daraufhin beleidigte mich der Beschuldigte völlig grundlos und abwertend als „Hund“, da ihm ganz offensichtlich meine Verteidigung von Homosexuellen sowie meine Kritik an den homophoben Bestandteilen der Ideologie des Politischen Islams nicht passte. Erst dann bewertete ich ihn angesichts dieser befremdlichen Haltung und der daraus resultierenden infamen Beleidigung als „radikalen Moslem“.

Erschwerend kommt jetzt noch hinzu, dass die Staatsanwältin zwei Beleidigungsfälle verwechselte. „Du Schweinehund“ sagte bei dieser Kundgebung in Leipzig ein deutscher Linker namens Tom S. zu mir. Der moslemische Migrant Seyed Mohktar H. bezeichnete mich hingegen „nur“ als „Hund“. Dass aber selbst die massive Diffamierung „Schweinehund“ in der Sichtweise der Staatsanwältin als „gerechtfertigte“ Äußerung durchgeht, lässt sehr tief blicken.

Hier der Livestream von EWO-Live aus Leipzig, der bis jetzt schon über 153.000 Zuschauer hat. Die Passage mit der Homosexualität beginnt ab 3:12:30, die Beleidigungen fallen ab 3:16:20:

Alles ist also zweifelsfrei belegt. Aber die Staatsanwältin meint selbst nach Sichtung des Videomaterials:

„Die Abschrift des Vortrages und die Sichtung der Videoaufnahmen sind nicht ganz eindeutig hinsichtlich der Reihenfolge der gegenseitigen Äußerungen. Soweit auf den Videoaufnahmen ersichtlich, gab es einen Disput zwischen dem Anzeigeerstatter und dem Beschuldigten, allerdings erst wohl nachdem die inkriminierte Äußerung des Beschuldigten fiel. Jedenfalls ist hier ersichtlich, dass die Bezeichnung als „Hund“ oder als ,,Schweinehund“ als Reaktion auf den kritischen Vortrag des Anzeigeerstatters erfolgte, bei dem sich der Beschuldigte als Moslem und Ausländer offensichtlich angesprochen fühlte.

Dem Beschuldigten ging es also offenkundig nicht ausschließlich um die Diffamierung des Anzeigeerstatters, sondern in erster Linie um eine Auseinandersetzung mit seinem Vortrag. Diese hatte eine sachliche Auseinandersetzung zur Grundlage.“

Aha. Wenn wir also die gefährliche Homosexuellenfeindlichkeit des Politischen Islams kritisieren, darf sich der Beschuldigte als „Moslem und Ausländer angesprochen“ fühlen und berechtigt sein, zu beleidigen? Interessant. Und eine Beleidigung aufgrund Kritik an Homosexuellenfeindlichkeit ist eine „sachliche Auseinandersetzung“? Haben jetzt etwa schon die homophoben Einstellungen des Politischen Islams bei der Staatsanwaltschaft Leipzig Einzug gehalten?

Entlarvend der weitere Vortrag der Staatsanwältin G.:

„Im Hinblick auf den Anlass der Äußerung ist hier festzustellen, dass der Beleidigte durch seinen Vortrag selbst einen Grund für seine Ehrherabsetzung gegeben bzw. sie sogar provoziert hat.“

Man bekommt unweigerlich den Eindruck, dass sich in den Räumen der Staatsanwaltschaft Leipzig bereits partiell die Scharia eingenistet hat. Man darf also offensichtlich keine Kritik an einer totalitären Ideologie vornehmen, durch die alleine in den vergangenen Jahren tausende Homosexuelle schariakonform getötet wurden, denn sonst würde man einen Grund für Beleidigungen liefern. Es wird immer abstruser in der deutschen Rechtssprechung. Weiter:

„Besteht eine solche reaktive Verknüpfung zwischen Vorverhalten des Beleidigten und ehrenrühriger Äußerung, fällt dies bei der Abwägung zugunsten des Äußerers erheblich ins Gewicht und gewährt ihm ein sog. Recht zum Gegenschlag (BVerfGE 12, 113; BGH NJW 1974,1763). Dieses Recht gestattet ihm eine adäquate Reaktion auf das Verhalten des Beleidigten, die im Einzelfall auch die Verwendung eindringlicher und drastischer Äußerungen bzw. übertreibender Charakterisierungen des Betroffenen beinhalten darf.“

Wir halten fest: Laut Staatsanwaltschaft Leipzig hat ein Moslem das „Recht zum Gegenschlag“, wenn Kritik an der Homosexuellenfeindlichkeit des Politischen Islams geübt wird. Der Moslem darf dann auch eine „übertreibende Charakterisierung“ des Kritikers in Form von „Du Schweinehund“ vornehmen.

Es kommt noch besser: die Kritik an der Homosexuellenfeindlichkeit des Politischen Islams phantasiert Staatsanwältin G. in „Kritik an Ausländern“ um, was die Beleidigung dann schließlich auch rechtfertige:

„So verhielt es sich hier: der Anzeigeerstatter trug hier umfangreich seine Kritik an Ausländern vor, sodass es nicht verwundern dürfte, dass sich diese angesprochen fühlen und ihre Kritik an den Äußerungen des Anzeigeerstatters bekunden. Die Motive und Zwecke des Beschuldigten sind damit durchgehend sachlich nachvollziehbar. Eine etwaige besondere Plumpheit oder Aggressivität der Äußerung ist nicht festzustellen.“

„Du Schweinehund“ ist also in der Betrachtung von Staatsanwältin G. nicht besonders plump oder aggressiv. Wir befinden uns ganz offensichtlich bei diesem Fall mitten in einem linksverdrehten juristischen Parallel-Universum. Mit diesen herbeigezimmerten Phantastereien war das Verfahren dann im Sinne des Beschuldigten einzustellen:

„Die vorzunehmende Abwägung führt vorliegend zur Annahme eines berechtigten Interesses im Sinne des § 193 SIGB und zum Vorrang der Meinungsfreiheit des Beschuldigten.“

Höchst aufschlussreich: der Moslem habe ein „berechtigtes Interesse“ an einer schweren Beleidigung. Hochinteressant auch dieser Absatz:

„Da somit weder eine Formalbeleidigung noch eine Schmähkritik vorliegt, ist eine Abwägung zwischen betroffenen Rechtsgütern geboten. Deren Ergebnis ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben. Bei der Abwägung sind alle wesentlichen Umstände des Falles, aber auch die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter zu berücksichtigen.

Es bedarf einer umfassenden Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen des Falls und der Situation, in der eine Äußerung gefallen ist. Bei der somit erforderlichen einzelfallbezogenen umfassenden Abwägung sind neben dem jeweiligen Ausmaß der Betroffenheit der widerstreitenden lnteressen u.a. zu berücksichtigen: der Anlass der Äußerung, ihre Form bzw. Einkleidung und die Bedeutung der Information für die Öffentlichkeit.“

Dass sich ein radikaler Moslem angesichts der Kritik an der Homosexuellenfeindlichekit des Politischen Islams massiv beleidigend äußert, habe also laut Staatsanwältin G. keine Bedeutung für die Öffentlichkeit. Das soll wohl besser verschwiegen und vertuscht werden.

Damit die Staatsanwaltschaft Leipzig jetzt noch einmal in sich gehen und die tatsächlichen Fakten dieses Falls begutachten kann, habe ich eine gut begründete Beschwerde gegen diese unfassbare Einstellung eingelegt. Ich  werde die geneigten Leser über den Fortgang dieses Verfahrens auf dem Laufenden halten. Es ist beileibe nicht der einzige juristische Skandal, der sich derzeit abspielt..


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [10] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB.

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Amtsgericht Bonn: Sozialstunden statt Strafe für Palästina-Faustschläger

geschrieben von PI am in BPE,Islam,Justiz,Justiz,Migrantengewalt | 47 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Es war der gefährlichste und folgenschwerste körperliche Angriff eines Moslems in den 15 Jahren unserer öffentlichen Aufklärungsarbeit über den Politischen Islam. Der Palästina-Fan Tarek al-G. schlug mir bei der BPE-Kundgebung am 17. Dezember des vergangenen Jahres in Bonn mit voller Wucht seine Faust ins Gesicht [11].

Anschließend wütete der damals 20-jährige wie ein Berserker und hieb unserem Ordner Thomas seine kampferprobte Faust gleich zweimal ins Gesicht, so dass er eine blutende Wunde hinter dem Ohr erlitt und zu Boden stürzte. Die Folgen für Thomas: eine schmerzhafte Prellung am Sprunggelenk und wochenlangen starken Tinnitus, der bis heute nicht ganz aufgehört hat.

Ich musste mich im Mai einer Augen-Operation wegen Netzhautablösung unterziehen. Mein Augenarzt schließt nicht aus, dass dies eine Folge des wuchtigen Schlages ist, denn bei mir liegt keine andere gesundheitliche Indikation dafür vor.

Auch unser Ordner Li bekam einen Faustschlag des tobenden Palästina-Fans an den Kopf ab, bevor der brachiale Moslem von zwei Polizisten überwältigt werden konnte. Es fiel ihnen nicht leicht, denn Tarek al-G. ist ein ausgebildeter Kickboxer, der diesen Kampfsport wettkampfmäßig beim Verein „Mekibo Wesseling [12]“ betreibt. Auf Facebook zeigte er sich auch in Kampfmontur:

Vor den harten Attacken mit seiner linken Kampf-Faust hatte Tarek Al-G. mit seiner rechten Hand eine Palästina-Fahne aus seiner Jacke gezogen. Der Moslem sah sich also ganz offensichtlich von der BPE-Aufklärungskundgebung über den Politischen Islam, bei der aus Solidarität mit dem einzigen wirklichen demokratischen Staat im Nahen Osten eine Israel-Fahne am Pavillon hängt, provoziert. Er wollte wohl mit der Flagge des Landes, dem er verbunden ist, dagegenhalten. Aber das reichte ihm nicht.

Zuvor hatte er mich gefragt, was ich mit meiner Arbeit erreichen wolle. Ob ich etwa “reich” werden wolle. Als ich ihm erklärte, dass wir aus tiefster Überzeugung handeln und daher auch die Weiße Rose wiedergegründet haben, um gegen jede totalitäre Ideologie vorzugehen, das Verbot des Politischen Islams zu erreichen und unser Land damit wieder sicherer zu machen, explodierte sein innerer Vulkan.

Tarek al-G. hatte seine Aktion ganz offensichtlich geplant. Zu Beginn unseres Gespräches meinte er, dass er “die ganze Zeit auf der Suche” nach mir sei. Er schien auch im Nachhinein noch stolz auf seine Dreifach-Attacke zu sein, denn unter dem Livestream von EWO-Live kommentierte er dreist, dass er “drei weggehauen” habe:

Am vergangenen Donnerstag fand nun die Verhandlung vor dem Amtsgericht Bonn statt. Da Tarek Al-G. zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war, wurde diese dreifache Körperverletzung als “Jugendstrafsache” vor dem Jugendgericht behandelt. Die Richterin, die Staatsanwältin und eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe machten von Anfang an klar, dass der Gedanke der “Resozialisierung” im Vordergund stehe. Der Angeklagte soll vor der Tat noch keine Vorstrafen gehabt haben. Da alle drei Körperverletzungen direkt hintereinander stattfanden und nicht an drei verschiedenen Tagen, sei es auch keine Wiederholungstat.

Es verwunderte weiter, dass ich als einziger Zeuge geladen war. Auf die Aussagen der beiden Ordner Thomas und Li, die ebenfalls harte Schläge abbekamen, wurde seltsamerweise verzichtet. Ich wurde zu Beginn der Verhandlung gefragt, ob ich noch aussagen wolle, da dies eigentlich “nicht mehr nötig” sei.

Da ich auf meine Darstellung der Geschehnisse bestand, wartete ich vor meiner Vernehmung zunächst vor dem Gerichtssaal. Später wurde mir von den knapp zehn anwesenden Mitstreitern berichtet, was sich währenddessen drinnen abspielte: so tischte der Anwalt des Beschuldigten die hanebüchene Tränendrüsen-Geschichte auf, dass Tarek Al-G. am Abend, nachdem er von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt worden war, auf dem Heimweg und am Bahnhof von mehreren Personen “erkannt” worden sei und sich dabei “bedroht und verfolgt” gefühlt habe.

Der Anwalt beklagte zudem, dass sein Mandat im Kommentarbereich des Livestream-Videos von EWO-Live [13] (bisher 105.500 Zuschauer) “geoutet” worden sei. Dabei war es Tarek Al-G. selber, der mit Klarnamen stolz kommentiert hatte, woraufhin die Recherchen fleißiger Kommentatoren begannen. Auf seiner Facebook-Seite fanden sich bezeichnenderweise auch Fahnen mit islamischen Bekentnissen und die Parole “Free Palestine”:

Nach meiner Zeugenaussage konnte ich das weitere Geschehen im Gerichtssaal mitverfolgen. Es gab keinerlei Fragen zu dem Palästina-Tatmotiv, zur Intensität seiner Religiösität oder zu seinem Verhältnis zu Juden sowie zum Land Israel. All diese Themen, die ursächlich zum Motivbereich dieser Gewalttat gehören, wurden notorisch ausgeklammert.

Es sollte wohl bei der offensichtlichen Bewertung von Richterin, Staatsanwältin und Jugendgerichtshilfe bleiben, dass sich der junge Mann „über etwas geärgert“ habe und dann bedauerlicherweise die Kontrolle über sich verloren habe. Durchaus vorstellbar, dass in den weiblichen Juristenköpfen auch das arabisch-orientalische Temperament eine Art „Schuldminderung“ darstellt. Hinzu kam vermutlich auch, dass meine Aufklärungsarbeit – obwohl faktisch fundiert und differenziert vorgetragen – von den drei beteiligten Frauen möglicherweise als „provozierend“, vielleicht aber sogar als „empörend“ empfunden wird.

Die Staatsanwältin schlug folgerichtig vor, das Verfahren gegen eine soziale Maßnahme einzustellen. Ohne Geldstrafe. Da der Beklagte eine Woche nach der Verhandlung seinen 21. Geburtstag hat und diese Maßnahme davor erfolgen muss, ging die Dame von der Jugendgerichtshilfe eilfertig aus dem Saal, um mit dem Verein „Sprungbrett“ telefonieren zu können, ob ein rascher Beginn der Sozialmaßnahme möglich sei. Als sie zurückkam, meldete sie freudig, dass dies sehr schnell einzurichten sei. So solle Tarek Al-G. gleich nach der Verhandlung mit der Dame dorthin gehen, damit die Unterredungen mit dem Sozialarbeiter beginnen können. Diese Gespräche sollen wohl bis Januar laufen, anscheinend einmal wöchentlich. Der Bonner General-Anzeiger berichtete bereits unter dem Titel „20-Jähriger geht mit Fäusten auf Rechtspopulisten los“ am Donnerstag Abend in einem kurzen Vorbericht online [14] und am Freitag in gedruckter Form in einem ausführlicheren Fünfspalter über die Verhandlung und ihr Wohlfühl-Ende:

Die Anklage gegen den jungen Azubi lautete auf Körperverletzung in drei Fällen und ist filmisch bestens dokumentiert. Das Video der Veranstalter kursiert im Netz und war auch im Rahmen der Verhandlung ein Thema. Anschauen musste die Amtsrichterin das potenzielle Beweisstück allerdings nicht, denn der Angeklagte räumte das Tatgeschehen in einer kurzen Erklärung seines Anwalts Sebastian Holbeck komplett ein: „Er ist an dem Tag spontan dahin“, so der Anwalt. Dann sei sein Mandant ausgerastet, was natürlich nicht vorkommen dürfe. So brachte auch die Zeugenaussage Stürzenbergers keine neuen Erkenntnisse zum Tathergang, und die Richterin wollte gerade die Beweisaufnahme schließen, als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sie mit nachdenklicher Miene unterbrach: Sie könne sich angesichts des völlig unvorbelasteten Täters auch eine Einstellung des Verfahrens nach Jugendstrafrecht vorstellen.

Ein Vorschlag, der zunächst auf Stirnrunzeln, dann aber auf Zustimmung der Jugendrichterin stieß: „Gewalt ist nie eine Lösung“, sagte die Jugendrichterin direkt an den Angeklagten gewandt. Nach Absprache mit einer Vertreterin der Jugendgerichtshilfe wird das Verfahren nun gegen die Ableistung eines sozialen Trainings eingestellt. In der Maßnahme des Vereins „Sprungbrett“ soll sich der Täter kritisch mit seinem Vergehen auseinandersetzen. Da der junge Mann in wenigen Tagen seinen 21. Geburtstag feiert, war Eile geboten: nach diesem Stichtag ist eine derartige Maßnahme nach Jugendstrafrecht nicht mehr möglich und so musste der Azubi die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe direkt im Anschluss an die Verhandlung zur ersten Sozialstunde begleiten.

Es ist stark zu bezweifeln, dass einfühlsame Gespräche mit einem Sozialarbeiter, der den Palästina-Kämpfer sicher einfühlsam zu Toleranz, Rücksichtnahme, Verständnis und Gewaltverzicht bewegen möchte, die gewünschte Wirkung beim Palästina-Kämpfer erzielen. Tarek Al-G. dürfte innerlich weiterhin davon überzeugt sein, zur „Verteidigung“ seines Glaubens und im Einsatz für sein Land das Richtige gemacht zu haben. So gab es im Gerichtsaal auch keinerlei Entschuldigung oder Worte des Bedauerns von ihm. Er sagte auch nichts zu seinen Motiven und dass es ihm leid tue, drei Menschen so schwer angegriffen und verletzt zu haben.

Die Gerichtsverhandlung diente augenscheinlich einzig und allein dem Zweck, Tarek Al-G. möglichst unbeschadet aus dieser Sache herauskommen zu lassen und ihm die Chance zu geben, ab jetzt ein friedliches und gewaltfreies Leben zu führen. Auch die Tatsache, dass er jetzt seine zweite Ausbildung begonnen habe, nachdem er nach Beendigung seiner ersten in der dortigen Firma nicht übernommen worden sei, werteten Richterin und Staatsanwältin positiv.

Hier mein Livestream-Video, das ich direkt nach der Gerichtsverhandlung in Bonn sendete (bisher über 20.000 Zuschauer):

Besonders aufschlussreich ist, dass ich nach meiner Rückkehr im Briefkasten die schriftliche Mitteilung des Amtsgerichtes Bonn vorfand, dass auch meine Zeugenaussage nicht mehr benötigt werde. Ganz offensichtlich hatten wohl zuvor Gespräche zwischen dem Anwalt des Angeklagten und der Richterin sowie der Staatsanwältin stattgefunden, um die schließlich getroffene Einigung vorzubereiten. Dieses Schreiben mit Datum vom 26. Oktober wurde erst am 30. Oktober mit einem Poststempel versehen und erreichte mich dann erst nach meiner Rückkehr aus Bonn.

Um doch noch Gerechtigkeit für die Geschädigten herstellen zu können, ist nun der Zivilklageweg nötig. So werden wir uns irgendwann wohl wieder vor Gericht treffen.

Als Zuhörerin war übrigens auch die linke Dauer-Gegendemonstrantin Tanja Schmieder von „cityofhopecologne“ mitsamt zwei ihrer Gesinnungsgenossen anwesend. Einer ließ es sich nicht nehmen, nach dem offiziellen Ende der Verhandlung, als ich im Saal noch mit der Richterin und der Staatsanwältin über das Palästina-Motiv sprach, wütend herumzuschreien und den Mittelfinger in die Luft zu strecken. Wegen dieser eigentlich unerlaubten frechen Entgleisung im Gerichtssaal gab es aber erstaunlicherweise keine Ermahnung seitens der Richterin.

Die Linkslastigkeit der Justiz begegnet einem immer wieder. In Kürze berichte ich über einen besonders dreisten Fall von Rechtsverbiegung, diesmal von einer Staatsanwältin aus Leipzig. Sie ist allen Ernstes der Meinung, dass die Beleidigung „Du Dreckschwein“ eines Moslems mir gegenüber im Rahmen der Meinungsfreiheit gestattet sei, da sie schließlich im Rahmen einer Auseinandersetzung um den Islam gefallen sei.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [10] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB.

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Berlin versinkt im Chaos

geschrieben von PI am in Bunte Republik,Bürgerkrieg,Kriminalität,Migrantengewalt,Migration,Multikulti,Polizei | 86 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Berlin ist seit der Gründung von DDR und BRD im Jahr 1949 ein sozialer Transferfall, der offenbar genau jetzt ins Chaos abrutscht. Zu DDR-Zeiten wurden Ressourcen aus allen Teilen der Republik in die Hauptstadt gelenkt, um dort Flaniermeilen wie die durchaus architektonisch schön anzusehende Stalin-Allee hochziehen, mit denen die Spreemetropole gegen den ewig lockenden Westen konkurrenzfähig werden wollte. Westberlin war eine deindustrialisierte Insel, die ökonomisch am Tropf der Bundesrepublik und militärisch am Rockzipfel der Alliierten hing.

War die Deindustrialisierung anfangs eine Folge des Zweiten Weltkriegs und der widrigen Umstände im Ost-West-Konflikt, so wurde sie später zu einer Lebenshaltung, nachdem immer mehr westdeutsche Wehrdienstverweigerer die Bevölkerungszusammensetzung durcheinanderbrachten. Mit denen kann man Party machen, aber nicht in die Hände spucken und das Bruttosozialprodukt steigern.

Ohne den Länderfinanzausgleich wäre Berlin bankrott. Das Biotop ist aus sich heraus nicht lebensfähig. Der jahrzehntelange Zuzug türkischer und arabischer Bezieher von Sozialleistungen gab der Stadt den Rest.

Nun muss Stephan Weh, Berliner Chef der Gewerkschaft der Polizei, für die ohnehin aus Nord-, West- und Süddeutschland hochsubventionierte Landespolizei die Dauerhilfe anderer Bundesländer einfordern. Denn die Berliner Polizei ist mit ihren Kräften am Ende und kann die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht mehr garantieren. Die Beamten „bluten mental und körperlich aus. Wir schaffen das nicht aus eigenem Saft“, erklärt Weh der Springerpresse [15].

Die Berliner Polizei benötigt demnach „signifikante Unterstützung von Bund und Ländern“. Das heißt im Klartext: Die Sicherheitskräfte sollen aus anderen Teilen des Landes abgezogen werden, um den multi-kulturellen Moloch Berlin in Schach zu halten.

Aber nicht nur auf der Straße wird in Berlin geprügelt. Im vergangenen Jahr musste die Polizei 17.000 Mal ausrücken, weil Männer ihre Frauen und teilweise auch Kinder in den eigenen vier Wänden geschlagen haben. Dem sollen jetzt erweiterte Mietverträge abhelfen: Die Vermieter sollen als Erzieher gegenüber prügelnden Paschas in die Pflicht genommen werden, berichtet die „B.Z.“. [16]

Sinnvoller wäre es, alle staatlichen Hilfen an Menschen, die keine deutschen Staatsbürger sind, nicht nur, aber auch in Berlin von Geld- auf Sachleistungen umzustellen. Das würde in Berlin zwar zu Aufständen führen, die mit einem überregionalen Polizeiaufgebot niedergeschlagen werden müssten. Eine solche Lage aber würde die Gelegenheit schaffen, Nägel mit Köpfen zu machen und sich mit der gebotenen Härte eines Aufstandspotentials zu entledigen, das uns ansonsten früher oder später so gründlich über den Kopf wachsen wird, dass nur noch eine Gesetzesänderung Abhilfe schaffen könnte, die den Einsatz der Bundeswehr im Inneren erlaubt.

Die aktuellen Ereignisse in Berlin machen deutlich: Wenn jetzt nichts geschieht, sind wir die letzte Generation vor dem Bürgerkrieg.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [3], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [4] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [5] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [6] per Streaming und stellt politische Aufkleber [7] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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Kein Weihnachtsmarkt ohne Merkel-Lego

geschrieben von PI am in Bunte Republik,Dschihad,Extremismus,Islam,Islam ist Frieden™,Islamischer Staat,Merkelismus,Migrantengewalt,Migration,Multikulti | 50 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Rein sicherheitstechnisch gesehen wäre es zweifellos das Beste, im Jahr 2023 auf die Durchführung von Weihnachtsmärkten in Deutschland zu verzichten. Die Attentatsgefahr war noch nie so groß wie heute. Die potentiellen Angreifer können nicht an irgendeiner Grenze aufgehalten werden, denn sie leben in den Zuwanderer-Ghettos der deutschen Großstädte.

Wir haben den Feind bereits in die Burg gelassen. Jetzt tobt der Kampf Mann gegen Mann.

Im Rahmen dieser Auseinandersetzung wurde am 24. Oktober 2023 in Duisburg Tarik S. verhaftet. Er soll einen Anschlag auf eine Pro-Israel-Demo geplant haben. Der entsprechende Hinweis kam nicht von deutschen Behörden – die hatten offenbar keine Ahnung, obwohl der 29-Jährige seit langem als Gefährder bekannt war. Den Tipp gab ein ausländischer Geheimdienst.

Der in Deutschland geborene Tarik S. ist nicht die hellste und wahrscheinlich auch nicht die gefährlichste Kerze am Weihnachtsbaum des hausgemachten deutschen Dschihad. Seine einheimische Mutter kam aus Bielefeld und sein Vater aus Ägypten. Mit Mühe schaffte er einen Hauptschulabschluss – an einer Förderschule. Am deutschen Arbeitsmarkt konnte er nicht Fuß fassen. Also ging er in den Nahen Osten, drehte Propagandavideos für den IS, wurde nach seiner Rückkehr nach Deutschland zu fünf Jahren Haft verurteilt und löste sich aber auch im Anschluss an die Haftverbüßung nicht in Luft auf.

Abgeschoben werden kann der deutsche Staatsbürger Tarik S. selbstverständlich nicht. Wohin auch? Er hatte nie eine andere Staatsbürgerschaft als die deutsche.

Sein Fall zeigt, welches Risiko eine multi-kulturelle Gesellschaft eingeht, die einerseits im 21. Jahrhundert leben, sich aber andererseits unbedingt mittelalterliche Parallelgesellschaften leisten will. Was schon im Jugoslawien der 1990er Jahre in den Bürgerkrieg führte, wird auch im Deutschland unserer Tage absehbar kein uneingeschränkt gutes Ende nehmen.

Die muslimische Parallelgesellschaft hasst Weihnachtsmärkte. Sie lassen für wenige Wochen das ansonsten allgemein verdrängte christliche Hintergrundrauschen der deutschen Mehrheitsgesellschaft aufleben. Da wird Glühwein getrunken, und die Muslime gehören nicht dazu. Weihnachtsmärkte bilden ideale Anlässe für die nächsten muslimischen Anschläge auf uns alle, auf unsere Lebensweise und auf unsere Werte, die viele Muslime aus vollem Herzen verabscheuen.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [3], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [4] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [5] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [6] per Streaming und stellt politische Aufkleber [7] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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Elon Musk: „Europa steuert auf einen Bürgerkrieg zu“

geschrieben von PI am in Bunte Republik,Islamisierung Deutschlands,Justiz,Kriminalität,Migrantengewalt,Migration,Polizei,Video | 112 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Seit Wochen machen sehr unschöne Bilder aus Deutschland international die Runde. Da schreien Tausende in Sprechchören ihren Hass auf Israel heraus. Israelische Flaggen werden vor öffentlichen Gebäuden heruntergeholt und verbrannt. Araber errichten Barrikaden und setzen sie in Brand, und mancherorts brennen am Rande von Demonstrationen Kraftfahrzeuge aus.

Im muslimischen Teil der Welt mögen solche Szenen Zuspruch auslösen. Sie exportieren danach womöglich noch lieber als vorher Obst und Gemüse nach Deutschland. Jenseits dieser Branchen sind allerdings keine ökonomischen Vorteile auszumachen, die der islamische De-Facto-Aufstand in Deutschland mit sich bringen könnte.

Der gesamte Rest der Wirtschaftswelt reagiert irritiert bis entsetzt auf die Entwicklung in Deutschland. Vor allem, weil die Schreckensbilder kein Drei-Tages-Phänomen sind, sondern sich ständig wiederholen. Elon Musk kommentierte die im Video oben gezeigte Szene aus Berlin-Neukölln vom Oktober 2023 bei X mit der Bemerkung: „Europa steuert auf einen Bürgerkrieg zu.“

Allein der Umstand, dass in diesen Tagen und Wochen international ein solcher Eindruck entsteht, schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland massiv. Ausländische Investoren könnten sich von Deutschland abwenden, wenn Polizei und Justiz die Lage weiterhin nicht in den Griff bekommen.

Früher hieß es immer, Fremdenfeindlichkeit schade dem Wirtschaftsstandort Deutschland, weil sie Facharbeiter und Investoren abschrecken könnte. Auf die in Aussicht gestellten Facharbeiter aus dem türkischen, arabischen und afrikanischen Raum warten wir immer noch, während das soziale Präkariat aus diesen Ländern bereits da ist und mit Randale auf sich aufmerksam macht. Diese Gewaltausbrüche schaden jetzt dem Wirtschaftsstandort Deutschland so sehr, dass davor niemand mehr die Augen verschließen kann.

Auf mittlere und lange Sicht wird das Problem eher größer als kleiner. Im laufenden Jahr absolviert etwa ein Viertel der Grundschüler die 4. Klasse mit mangelhaften Kenntnissen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Deren Perspektive am deutschen Arbeitsmarkt werden einmal schlechte bezahlte Hilfsarbeiten sein. Und der Bezug sozialer Transferleistungen. Und die Schwarzarbeit. Und die Kriminalität.

Wir werden künftig also mehr Polizei brauchen. Aber weniger Menschen werden in die Sozialversicherung einbezahlen, bei gleichbleibenden oder steigenden Ausgaben der Sozialversicherungsträger. Also werden die Beitragssätze weiter ansteigen. Mehr Menschen werden soziale Leistungen beziehen. Die Gefängnisse müssen größere Kapazitäten vorhalten. Der noch arbeitende Teil der Bevölkerung wird immer stärker geschröpft werden – bis zur Erschöpfung.

Man muss nicht Volkswirtschaft studiert haben, um das böse Ende dieser Entwicklung absehen zu können. Bis es kracht, werden Elon Musk und andere Investoren ihr Geld aus Deutschland wahrscheinlich abgezogen haben.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [3], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [4] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [5] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [6] per Streaming und stellt politische Aufkleber [7] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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Joachim Gaucks Sorge von 2012 und die Realität von heute

geschrieben von PI am in Deutschland,Migrantengewalt,Video | 102 Kommentare
Am Freitagmorgen gab es das jüngste von vielen Beispielen, die Gaucks Ansprache und seiner Ahnungslosigkeit und Ignoranz in seiner politischen Blase folgten.

„Sorge bereitet uns auch die Gewalt: In U-Bahnhöfen oder auf Straßen, wo Menschen auch deshalb angegriffen werden, weil sie schwarze Haare und eine dunkle Haut haben.“ – So sah Altbundespräsident Joachim Gauck in seiner Weihnachtsansprache von 2012 die Bedrohungslage in Deutschland. Bereits im März des Folgejahres wurde Daniel Siefert (PI-NEWS berichtete mehrfach [17]) im niedersächsischen Kirchweyhe von „Schwarzhaarigen“ totgetreten und totgeschlagen.

Am Freitagmorgen gab es das jüngste von vielen Beispielen, die Gaucks Ansprache und seiner Ahnungslosigkeit und Ignoranz in seiner politischen Blase folgten:

Flöha (Sachsen) – Ein Jugendlicher redet auf einen offenbar gleichaltrigen Jungen ein, dann tritt er immer näher heran und plötzlich rauscht sein Kopf mit voller Wucht ins Gesicht seines Opfers. Der hält sich vor Schmerzen die Hände vors Gesicht, sofort tropft viel Blut auf den Boden, dann sackt er zusammen und krümmt sich vor Schmerzen auf dem Boden.

Ein Video, was ein dritter Beteiligter gefilmt haben muss, zeigt diesen brutalen Angriff und sorgt für viel Aufregung in sozialen Netzwerken. Aufgenommen wurde die blutige Kopfstoß-Attacke am vergangenen Montag in der Bahnhofs-Unterführung von Flöha.  […]

Nach BILD-Informationen konnte die Polizei mittlerweile auch einen Tatverdächtigen ermitteln: Es handelt sich demnach um einen einschlägig u. a. wegen Körperverletzung vorbestraften 14-jährigen Iraker, der mit zwei Komplizen unterwegs war.

Im Video [18] und auf den Bildern der BILD [19] kann man die Realität sehen, die der Altbundespräsident niemals zur Kenntnis nahm oder gar kritisierte. Ebensowenig wie seine Kanzlerin und deren Minister. Am 8. Oktober besteht in Hessen und Bayern die reale Möglichkeit, Überfälle wie diesen per Wahlentscheid für die Zukunft unwahrscheinlicher zu machen.

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Migrantengewalt in Schweden: Zwei Wörtchen Wahrheit der Tagesschau

geschrieben von PI am in Allgemein,Deutschland,Migrantengewalt | 83 Kommentare
Die Tagesschau sah sich am Freitag genötigt, darüber zu berichten, wie viele Tote es dieses Jahr in Schweden bereits durch kriminelle ausländische Banden gibt.

In Schweden sind die kriminellen Banden ausländischer Einwanderer derart außer Kontrolle geraten, dass die schwedische Regierung nun das Militär zu Hilfe ziehen will. Eine Meldung, die sich kaum von deutschen Staatsmedien verschweigen lässt. Auch die Tagesschau [20] sah sich am Freitag genötigt, ausführlich darüber zu berichten, wie viele – auch unbeteiligte – Tote es dieses Jahr bereits zu beklagen gibt. Dass es „Migranten“ sind, die dort wüten, wird verschämt am Rande mit zwei kleinen Worten erwähnt, die wir im Zitat hervorgehoben haben (Minute 11:30):

Seit mehreren Jahren schon hat Schweden große Probleme mit kriminellen Banden. Zuletzt erschütterte eine regelrechte Welle der Gewalt mit mehreren Todesopfern das skandinavische Land. Unter den Toten waren auch Minderjährige und Unbeteiligte. Schwedens Ministerpräsident Kristersson hat sich deswegen heute mit den Chefs von Polizei und Armee getroffen und will künftig das Militär gegen kriminelle Banden einsetzen.

[Bericht von Christian Blenker] Der Tatort nur wenige Meter von einem Sportplatz entfernt. Als hier am Mittwochabend ein 18-Jähriger erschossen wird, trainieren gerade viele Kinder. Die vergangenen Wochen sind ein neuer Höhepunkt in der schwedischen Kriminalgeschichte. Allein im September kamen 12 Menschen durch Bandengewalt ums Leben. [Anwohnerin] „Wir wissen, dass hier Drogen verkauft worden sind. Wir sind also nicht wirklich überrascht, dass so etwas hier passiert. Wir machen uns Sorgen, wo es als nächstes geschieht.“

Seit Jahren bekriegen sich in Schweden mehrere Gangs. Es geht um Revierkämpfe im Geschäft mit Drogen. Die Täter oft minderjährig, mit Migrationshintergrund, und bereit für ein paar tausend Euro zu töten.

So viel Wahrheit im Bericht ihres Mitarbeiters war dann wohl doch etwas zu viel. Die Nachrichtenmacher beeilten sich in den Tagesthemen [21], die unbequeme Wahrheit etwas abzumildern. Aus dem „Migrationshintergrund“ in der Tagesschau wird dort nun im neuen Framing „auch mit Migrationshintergrund“ (23:20).

Und um den schlechten und unerwünschten Eindruck noch etwas mehr abzumildern, lässt der ARD-Korrespondent Christian Blenker in den Tagesthemen noch einen Kriminologen zu Wort kommen, der die Taten der Täter mit deren Benachteiligung in der schwedischen Gesellschaft entschuldigt (und damit indirekt zugibt, dass es sich doch eher um Migranten als um indigene Schweden handelt, Minute 23:38):

„Wir haben ein strukturelles Problem mit einer sehr starken Ausgrenzung ethnischer Gruppen. Viele dieser Jungs werden in einer Gegend angesprochen und rekrutiert, in der sie oft keine bessere Wahl sehen, als Mitglied einer dieser Gangs zu werden.“

Auch wir in Deutschland haben ein strukturelles Problem mit der Ausgrenzung ethnischer Gruppen. Sie werden aus den Nachrichten ausgegrenzt und aus der Wahrheit, wenn diese negativ ist. Wenn die Wahrheit doch einmal aus Versehen durchrutscht, wie am Freitag in der Tagesschau, dann wird sie umgehend in der nächsten Nachrichtensendung relativiert und in einem neuen Framing eingeordnet, so wie es der herrschenden politischen Meinung entspricht. So war es am Freitag beispielhaft in Tagesschau und Tagesthemen zu sehen.

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„Achtung, Reichelt!“: So erfindet Faeser Angriffe auf Flüchtlingsheime

geschrieben von PI am in Deutschland,Migrantengewalt,Video | 38 Kommentare

Das Bundesinnenministerium konstruiert mittels manipulierter Zahlen zu Angriffen auf Flüchtlingsheime eine Realität, die es nicht gibt: Wir sollen glauben, dass in Deutschland jede Woche Asylunterkünfte brennen und dieses Land ein massives Problem mit der Gewalt gegen Flüchtlinge hat.

Nun zeigt eine exklusive Recherche von NIUS: Nichts davon stimmt. Fast die Hälfte der Attacken hat gar nicht in oder an Flüchtlingsunterkünften stattgefunden. Etliche Straftatbestände sind Streitigkeiten in Kneipen, Wortgefechte oder geklaute Regenbogenflaggen.

Graffitis, die das russische Z-Zeichen abbildeten, Hakenkreuze neben arabischen Schriftzeichen zeigten oder „Heil Ukraine“ zum Inhalt hatten – sie alle gelten als politisch motivierte Gewalt von rechts.

Dahinter steckt der Wille der unfähigsten Innenministerin aller Zeiten, Nancy Faeser, Deutungshoheit zu behalten. Denn in der Weltsicht von Faeser und der Grünen braucht es rechtsmotivierte Gewalt, um das dunkeldeutsche Feindbild aufrechtzuerhalten!


(Text übernommen von „Achtung, Reichelt!“)

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