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München: 600 Euro Strafe für Zivilcourage

[1]Man fasst es nicht: 600 Euro Strafe soll Uwe H. (Foto) dafür zahlen, dass er am Münchner U-Bahnhof Implerstraße couragiert zwei Frauen in einer Notlage geholfen hat. Akzeptiert er den Strafbefehl nicht, drohen ihm mindestens ein halbes Jahr Haft, wegen vorsätzlicher Körperverletzung (der Angreifer hatte sich die Hand gebrochen). Beim nächsten Mal wird er wegsehen, wenn jemand Hilfe braucht.

Die Münchner Tageszeitung berichtet [2] (Hervorhebungen von uns):

Uwe W. ist auf dem Heimweg, als in der U-Bahn ein stark alkoholisierter Mann eine Frau mit einer Bierflasche niederschlägt. Als er einschreitet, kommt es zu einem Gerangel, bei dem der Rowdy ins Gleisbett stürzt und sich dabei die Hand bricht. Das Gericht brummt Uwe W. 600 Euro auf – wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der Münchner versteht die Welt nicht mehr. Er half – und wurde dafür bestraft. Ob er das nächste Mal hinschaut, weiß er nicht: „Zivilcourage lohnt sich nicht!“

Dominik Brunner hat nicht weggesehen, als Menschen in Gefahr waren. Sein Verhalten ist Vorbild für eine menschliche Gesellschaft. Sein Tod ist Mahnung gegen Gleichgültigkeit, Brutalität und Gewalt.“

Als Ministerpräsident Horst Seehofer am 16. September 2009 diese Sätze sprach, stand ganz Deutschland unter Schock. Erst vier Tage zuvor hatten zwei Jugendliche den Manager in Solln zu Tode geprügelt. Der 50-Jährige hatte sich vor Kinder gestellt, die von den Schlägern erpresst und geschlagen worden waren. Politiker sprachen ihm ihre Hochachtung aus. „Dominik Brunner hat Maßstäbe für Zivilcourage gesetzt. Wir dürfen Menschen, die Zivilcourage zeigen, nicht allein lassen“, betont Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Der Münchner Uwe W. hat zwei Monate später auch nicht weggesehen. Er mischte sich ein, als ein Schläger zwei Frauen bedrohte und eine von ihnen mit einer Bierflasche niederstreckte. Uwe W. bekam die Quittung dafür – einen Strafbefehl über 600 Euro. „Ich werde bestraft, weil ich geholfen habe“, sagt der Münchner. Weil er größer ist als der Schläger, weil die gefährliche Situation nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bereits „bereinigt“ war. Es ist die Nacht zum 10. November. Uwe W. sitzt im U-Bahnhof Implerstraße auf einer Bank, er hört Musik. Der Polsterer war beim Billardspielen und will nach Hause. Dann sieht er zwei Frauen, die an ihm vorbeigehen. Ihnen folgt ein junger Mann, er hat eine Bierflasche in der Hand. Aus den Augenwinkeln sieht Uwe W., wie der Mann seinen Arm hebt. Mit Wucht schlägt er einer der beiden Frauen die Bierflasche gegen die Schläfe. Die 48-jährige Grafikerin sinkt zu Boden.

Es ist der Moment, in dem Uwe W. aufsteht – und den Frauen hilft. Der Schläger steht noch bei den Frauen. Er schreit sie an, beleidigt sie. In einer erhobenen Hand hält er die Bierflasche. Um das Geschehen herum stehen drei, vier junge Leute. „Sie waren unschlüssig, haben nur beobachtet.“ Uwe W. erreicht die niedergeschlagene Frau. Blut fließt ihr aus einer Platzwunde, ihre Hände hält sie schützend vor den Kopf. Neben ihr steht ihre Bekannte. Sie hat einen Schock – und Angst. „Ich dachte, der geht jetzt auch auf mich los. Ich war froh, dass Herr W. plötzlich da stand“, sagt Gabi D. (61).

Uwe W. ist der einzige, der den Notarzt und die Polizei holen will. In diesem Augenblick schleicht sich der Schläger, ein Grieche, davon. Keiner der jungen Leute hält ihn auf. Uwe W. handelt. Er schiebt Savas K. zurück, will ihm die Bierflasche aus der Hand nehmen. Da schubst der 26-Jährige den Münchner zurück. Videokameras zeichnen die Situation auf.

Es kommt zu einem Gerangel, Savas K. drückt Uwe W. weg, schlägt ihm mit einer Faust gegen die Brust, in der anderen Hand hält er immer noch die Bierflasche. Da gibt der Polsterer dem Schläger einen kräftigen Schubs – es ist der Moment für den der gelernte Polsterer später bestraft werden soll.

Der Grieche verliert das Gleichgewicht – er hat zwei Promille im Blut. Er taumelt drei Schritte rückwärts, fällt ins Gleis. Dabei bricht er sich die Hand. Sofort zieht ihn einer der herumstehenden Männer zurück auf den Bahnsteig. Gut eineinhalb Minuten später fährt die U-Bahn ein. Als der Zug weg ist, sind die jungen Leute nicht mehr da – und der Schläger zunächst auch. Er wird Minuten später festgenommen. Uwe W. kümmert sich um die verletzte Frau, wartet auf die Polizei.

Wochen später bekommt der Handwerker einen Brief vom Amtsgericht. Es ist ein Strafbefehl. Er soll 600 Euro zahlen – wegen vorsätzlicher Körperverletzung! Begründung: Die Lage im U-Bahnhof sei bereits bereinigt, ein Notruf abgesetzt gewesen. Es habe somit keinen Grund gegeben, dem Schläger so kräftig zu schubsen, dass dieser ins Gleisbett fallen konnte. Zudem sei er Savas K. körperlich weit überlegen.

Uwe W. fällt aus allen Wolken, legt Einspruch ein. Es folgt die Hauptverhandlung. „Ich hatte keine Wahl: Entweder ich akzeptiere den Strafbefehl oder werde wegen gefährlicher Körperverletzung zu mindestens einem halben Jahr verurteilt.“

Uwe W. zieht – nach Rücksprache mit seinem Anwalt Roland Autenrieth – den Einspruch zurück. „Nach Ansicht des Gerichts hat Herr W. überreagiert“, sagt Amtsgerichtsprecherin Ingrid Kaps. „Seine zuvor gezeigte Zivilcourage wirkte sich aber strafmildernd aus.“

Die Freunde und Bekannte von Uwe W. sind entsetzt. „Das darf nicht wahr sein, da wird einer verurteilt, der Zivilcourage gezeigt hat“, sagt Gabi D., die ebenfalls bedroht worden war. „Die Situation war nach meinem Gefühl nicht bereinigt. Ich hatte Angst, dass der Täter auch noch auf mich losgeht.“ Vor Gericht durfte sie nicht aussagen – als Zeugin, die den Angriff unmittelbar erlebt hatte.

Uwe W. glaubt immer noch, im falschen Film zu sein. „Ich war zuvor ein völlig unbescholtener Bürger. Jetzt hab ich einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung.“ Das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, sitzt tief. „Diese Ausnahmesituation nur nach einem Video ohne Ton und nach Aussagen von zwei Zeugen zu beurteilen, die am gegenüberliegenden Bahnsteig standen, ist eine Ungerechtigkeit.“

Wenn er nochmal in eine ähnliche Situation kommen sollte, weiß er nicht, wie er sich verhalten soll. „Zivilcourage lohnt sich nicht“, sagt er und schüttelt dabei den Kopf.

Der Fall erinnert an Sven W [3]., der auch den Fehler machte, in München um sein Leben zu kämpfen, ein Urteil, das später vom BGH kassiert [4] wurde. Die Begründung des bereits abgesetzten Notrufs ist ein Witz, wenn man bedenkt, dass sie sogar bei einem Kollegen [5] eineinhalb Stunden brauchen. Und nicht vergessen: Den Angreifer um eine Auszeit bitten [6] und dann in Ruhe überlegen, ob und wie man sich wehrt…

(Spürnase: Reconquista)

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Moslem-Vater verlangt Kirchenaustritt fürs Kind

geschrieben von PI am in Deutschland,Islam,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

Ein von der Mutter getrennt lebender Vater, dessen Kind bei ihr wohnt, verlangte eine richterliche Entscheidung darüber, dass das katholisch getaufte Kind aus der Kirche auszutreten habe. Die Richter lehnten dies ab. Es sei nicht Aufgabe des Staates, über die Erziehung der Eltern in Glaubensfragen zu entscheiden. Na, wenn das mal nicht gegen islamisches „Recht“ verstößt. Mehr… [7]

(Spürnase: Majoho)

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Wesel: Jugendliche schlagen Polizisten zusammen

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Einzelfall™,Islamisierung Europas,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[5]Ein Bundespolizist, der zwei Jugendliche auf das in Zügen geltende Rauchverbot aufmerksam gemacht hatte, ist am 30. März in Wesel brutal von diesen zusammengeschlagen worden. Carsten S., der sich zuvor als Polizist ausgewiesen hatte, wurde von Muhammed A. (16) und Cantekin E. (21) so lange mit Schlägen und Tritten malträtiert, bis er zusammenbrach. Die beiden befinden sich inzwischen wieder auf freiem Fuß.

Der Spiegel berichtet [8]:

Der Übergriff erschien wie ein höhnischer Kommentar auf die großen Worte. Es war gerade einmal eine Woche her, dass der oberste Bundespolizist in einem internen Schreiben die Notwendigkeit einer verbesserten Polizeipräsenz auf Bahnhöfen gefordert hatte, als einer seiner Beamten von zwei jungen Männern verprügelt wurde – in einem Bahnhof.

Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen sprach der Polizeioberkommissar Carsten S., 30, am Abend des 30. März, es war gegen 22 Uhr, in einem Regionalexpress von Duisburg nach Emmerich eine Gruppe Jugendliche an. Der Beamte der Bundespolizeiinspektion Düsseldorf befand sich auf dem Heimweg und war in Zivil unterwegs, als er die jungen Leute darauf aufmerksam machte, dass in Zügen nicht geraucht werden dürfe. Daraufhin soll S., der sich den Teenagern gegenüber ausgewiesen hatte, massiv beleidigt worden sein („Fick die Bullen!“).

Auf dem Bahnhof von Wesel (Niederrhein) folgte dann die Attacke. Muhammed A., 16, der mit Carsten S. bereits im Zug aneinandergeraten war, und Cantekin E., 21, traktierten den Polizeioberkommissar ersten Ermittlungen zufolge mit Schlägen und Tritten, bis dieser zusammenbrach.

Auf seine flehentlichen Rufe, dass er Polizist sei und Hilfe brauche, habe zunächst keiner der Umstehenden reagiert, sagte ein Augenzeuge SPIEGEL ONLINE. Schließlich erbarmte sich doch einer und half den einige Zeit später herbeigeeilten Beamten bei der Festnahme der Angreifer, wie ein Sprecher der Kreispolizeibehörde Wesel mitteilte.
(…)
Trotzdem hatten weder die Polizei Wesel, die in der Angelegenheit ermittelt, noch die Bundespolizei die Attacke auf den Polizisten S. seinerzeit öffentlich gemacht. Ein Weseler Behördensprecher sagte SPIEGEL ONLINE nun auf Nachfrage, man habe den Vorfall damals nicht für wichtig genug gehalten. Angriffe auf Polizisten kämen inzwischen sehr häufig vor.

Was ist das für eine Welt, in der Polizisten nicht mal mehr ihre Kollegen schützen? Eineinhalb Stunden brauchten die Bundespolizisten, um ihrem Kollegen zur Hilfe zu „eilen“. Was kann der Normalbürger da erwarten?

(Den zahlreichen Spürnasen herzlichen Dank)

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Ermittlungen gegen Oberst Klein eingestellt

geschrieben von PI am in Afghanistan,Deutschland,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[9]Die Bundesanwaltschaft lässt Hirn regnen und stellt die Ermittlungen gegen Oberst Klein wegen der Anforderung von Luftunterstützung gegen afghanische Terroristen ein. Alles andere, insbesondere das weitere Leugnen einer Kriegssituation, wie es die grünen Anstifter des Afghanistankrieges bis heute betreiben, wäre angesichts der gefallenen deutschen Soldaten der letzten Wochen auch schwer vorstellbar gewesen.

Google berichtet [10] unter Berufung auf AFP:

Die Bundesanwaltschaft hat die Rechtsposition der in Afghanistan kämpfenden Bundeswehrsoldaten gestärkt. Der ISAF-Einsatz der Truppe sei ein „nichtinternationaler bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafrechts“, erklärte die Behörde in Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft stellte daher die Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein und einen weiteren Soldaten wegen des Luftangriffs von Kundus ein.
Die Konsequenzen der Rechtsauffassung der Bundesanwaltschaft sind für die Bundeswehr in Afghanistan weitreichend: Die Soldaten können demnach etwa wegen der Tötung von Zivilisten nicht strafrechtlich verfolgt werden, solange es zu den Opfern im Rahmen „völkerrechtlich zulässiger Kampfhandlungen“ kam. Strafbar seien solche Angriffe, wenn der Täter „mit sicherer Erwartung“ davon ausgehen kann, dass der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilisten in einem Ausmaß verursacht, das außer Verhältnis zu dem militärischen Nutzen des Angriffs stehe, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Nach diesem Maßstab hätten sich Klein und sein Feuerleitoffizier mit dem Bombenabwurf auf zwei von den Taliban entführte Tanklastzüge im September 2009, bei auch dem zahlreiche Zivilisten getötet wurden, nicht strafbar gemacht. Die beiden Beschuldigten hatten laut Bundesanwaltschaft nach Ausschöpfung der ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten keine Hinweise auf die Anwesenheit von Zivilisten.

Sie konnten vielmehr „nach gewissenhafter und immer wieder aktualisierter Prüfung“ aller ihnen bekannten Fakten annehmen, „dass ausschließlich Aufständische vor Ort waren“. Zudem habe sich Klein für einen „örtlich eng begrenzten Einsatz mit der kleinsten zur Verfügung stehenden Bombengröße und -anzahl entschieden“. Der Angriff sei insoweit „völkerrechtlich zulässig“ gewesen und bleibe damit straflos.

Ob und inwieweit Klein mit dem Befehl zum Bombenabwurf gegen innerdienstliche Vorgaben, den sogenannten Rules of Engagement, verstoßen hatte, ist für die Bundesanwaltschaft ohne Bedeutung. Diesen Einsatzregeln komme nach außen keine „keine völkerrechtlich verbindliche Rechtswirkung“ zu, teilte die Behörde mit.
Selbst die genaue Zahl der Opfer ist für die Bundesanwaltschaft „nicht entscheidungserheblich“. Nach den Videoaufzeichnungen der Kampfflugzeuge hätten sich zum Zeitpunkt des Bombenabwurfs 30 bis 50 Personen auf der Sandbank um die Lastzüge aufgehalten. Der Namensabgleich auf verschiedenen Opferlisten ergebe ebenfalls eine Größenordnung von etwa 50 Namen. Es blieben allerdings Unsicherheiten wegen unterschiedlicher Schreibweisen.

In der Kriegspropaganda der Taliban, die von Linkspartei und weiten Teilen der Grünen und der Medien übernommen und verbreitet wird, war stets von etwa 140 getöteten „Zivilisten“ die Rede. Umso mehr ist der sachliche Blick der Juristen zu loben. Endlich haben unsere Soldaten zumindest die Sicherheit, sich angemessen verteidigen zu dürfen. Jetzt fehlt nur noch die passende Ausrüstung, und natürlich viele mutige Vorgesetzte wie Oberst Georg Klein oder der kürzlich ausgezeichnete Hauptfeldwebel Daniel Seibert [11].

(Spürnasen: Thomas D., Makkabaeer, Zahal, Raffael, Duke)

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Richterin: Das Kreuz bleibt

geschrieben von PI am in Justiz,Zivilcourage,Österreich | Kommentare sind deaktiviert

Ein Angeklagter bestand auf dem Entfernen des Kreuzes aus dem Gerichtssaal. Eine couragierte Richterin lehnte seinen Antrag ab.Das Kreuz im Gerichtssaal stelle keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar. Es sei auch nicht nötig, dass ein Angeklagter sich mit dem Kreuz identifiziere.

Die Presse berichtet [12]:

Die Richterin erklärte aber, dass eine Entfernung des Kreuzes rechtlich nicht möglich sei. (…) Tatsächlich steht im Gesetz, dass Christen „bei dem Schwure den Daumen und die zwei ersten Finger der rechten Hand emporzuheben und den Eid vor einem Crucifixe und zwei brennenden Kerzen abzulegen“ haben. Für andere Religionen gelten eigene Schwurregeln. In der Praxis werden Zeugen aber selten vereidigt.

Und selbst wenn, ist es umstritten, ob deswegen das Kreuz während der gesamten Verhandlung vor dem Richter stehen muss

Schön, dass die Presse gleich weiß, auf wessen Seite sie steht.

Sollte sein Mandant verurteilt werden, überlegt Bischof in der Berufung auch den Kreuzentscheid der Richterin anzufechten. Am Wort wäre dann das Oberlandesgericht, in weiterer Folge könnte man den EGMR anrufen. So weit sei der aktuelle Antrag aber noch gar nicht gedacht gewesen, erklärt Bischof im Gespräch mit der „Presse“. Sein Mandant habe sich jedoch im aktuellen Prozess durch das Kreuz gestört gefühlt.

Interessant wäre jetzt gewesen, bei welchem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz das Kreuz so arg gestört hat.

(Spürnase: Kölschdoc)

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Keine Haftgründe für Messerstecher

geschrieben von PI am in Deutschland,Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Allen Skandalen zum Trotz: Die Kuscheljustiz geht weiter. 50 Cent sollten sie für eine Toilettenbenutzung bezahlen. Da stachen Intensivtäter (bekannt unter anderem wegen schwerer Körperverletzung) Adam C. und Mohammes S. den Kellner nieder und verletzten den Mann schwer. Der Haftrichter ließ beide laufen. Er sah keine Haftgründe. Mehr… [13]

(Spürnase: Lars B.)

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Israel kritisiert Kölner Antisemitismus

geschrieben von PI am in Antisemitismus,Deutschland,Israel,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[14]Die offene Komplizenschaft von Kölner Stadtverwaltung und Staatsanwaltschaft mit dem antisemitischen Hetzer Walter Herrmann und seiner rassistischen „Klagemauer“ hat jetzt neben dem Imageschaden in der Welt auch zu diplomatischen Problemen geführt. Die israelische Botschaft veröffentlicht in ihrem Newsletter eine Stellungnahme des israelischen Gesandten zu dem antisemitischen Skandal.

Hier der Wortlaut der für diplomatische Verhältnisse ungewöhnlich scharf formulierten Erklärung:

Der Gesandte des Staates Israel in Berlin, Emmanuel Nahshon, nimmt zur Zurückweisung der Anzeige wegen Volkverhetzung gegen den Initiator der sog. ,Klagemauer‘ auf der Domplatte in Köln, Walter Hermann, durch die Kölner Staatsanwaltschaft wie folgt Stellung:

„Ausgerechnet unmittelbar nach dem Yom Hashoa, Israels nationalem Holocaustgedenktag, hat ein deutscher Staatsanwalt Israel-Hassern eine Motivationsspritze verpasst. Wir mischen uns nicht in Entscheidungen von Justizbehörden in Deutschland ein. Gleichzeitig sind wir aber überzeugt, dass die Karikatur eindeutig antisemitischen Charakters ist und dass sie zu Hass und Gewalt anstachelt.

Die Behauptung, man müsse zwischen dem Hass auf das jüdische Volk und dem Hass auf den Staat Israel unterscheiden, ist absolut unangemessen und hat einen schlechten Beigeschmack. Wenn man eine Figur mit einer israelischen Flagge zeigt, die ein palästinensisches Kind verschlingt, erinnert uns das an die niederträchtigsten Ritualmordanklagen des europäischen Antisemitismus. Der Judenhass hat zur Katastrophe geführt, und die Ermutigung dieses Hasses unter dem Deckmantel der ,Meinungsfreiheit‘ und vermeintlicher ,politischer Kritik‘ führt zur gleichen Art von Hass und Gewalt.

Zu unserem Bedauern ist die Ritualmordanklage juristisch bestätigt worden.

Trotz des Beschlusses der Staatsanwaltschaft werden wir mit dem öffentlichen und moralischen Kampf gegen jede Erscheinung von Judenhass in Deutschland fortfahren.“

(Botschaft des Staates Israel Berlin, 16.04.10)

Die rassistische „Kölner Klagemauer“ war immer wieder Thema [15]unserer Berichterstattung.

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Das Messer ist immer dabei

geschrieben von PI am in Deutschland,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[16]
Junge Leute bewaffnen sich und werden immer jünger? Hat man auch schon festgestellt, wie oft bei diesen ein Migrationshintergrund vorliegt? Nein? Das ist politisch nicht korrekt? Man wills lieber nicht wissen und schon gar nicht verbreiten.

In Pforzheim, stellt der für die Jugendarbeit zuständige Grüne Axel Baumbusch fest, bewaffnen sich 80% der Jugendlichen.Die Pforzheimer Zeitung schreibt [17]:

Als Axel Baumbusch, Grünen-Stadtrat in Pforzheim und zuständig für die Jugendarbeit Stadtteile, in der jüngsten Gemeinderatssitzung die Bemerkung fallen lässt, 80 Prozent seiner Klientel sei bewaffnet, weiten sich einige Augen. Als er anfügt, es handle sich keinesfalls um normale Taschenmesser, werden die Mienen noch besorgter. Im Plenum sitzt auch Polizeichef Burkhard Metzger. Er nickt – weil er weiß, was beispielsweise in den Büroräumen der Fahndungs- und Ermittlungsgruppe „Gold“ (FEG) schlummert. Die PZ nahm gestern Einblick.

„Was haben wir denn da?“ Norbert Kreis, einer der erfahrensten Beamten der FEG, zieht einen Hosengürtel aus der blauen Box. Die Gürtelschnalle ist optisch etwas gewöhnungsbedürftig und verrät auf den ersten Blick: Mit dem Besitzer ist nicht zu spaßen – die Schnalle besteht aus einem Schlagring.

en gibt’s in Kreis’ Fundus auch solo, garniert mit Wurfsternen, in unmittelbarer Nachbarschaft zu Einhandmessern (legal zu kaufen, aber verboten, außerhalb der eigenen vier Wände bei sich zu tragen), asiatischen Würgehölzern, einem langen Dolch aus der Pforzheimer Gothic-Szene, Teleskopschlagstöcken (an Fasching in Ersingen konfisziert bei vier 17-Jährigen), einem Butterfly- und einem Klappmesser. Nicht mehr im Fundus, weil mittlerweile weitergeleitet ans städtische Ordnungsamt, ist ein Messer, das gerade in Mode ist, auch wenn aktuell Waffengeschäfte bestreiten, sie noch im Angebot zu haben: scheckkartenkleine Flacheisen oder Plastik-Etuis mit scharfem Innenleben, gerade oder gebogen, deren unterer Teil sich ausklappen lässt. „So groß wie eine Kreditkarte und nicht viel dicker – ideal, um es immer bei sich zu haben“, wirbt die Herstellerfirma in einschlägigen Katalogen. Wie für Einhandmesser, Radarwarner oder Polizeifunk-Scanner gilt jedoch: kaufen erlaubt, benutzen verboten.

„Es wird immer mehr von dem Zeug mit sich geführt“, wissen sowohl Sozialarbeiter als auch Polizist. „Es gehört einfach dazu, es ist cool“, sagt Kreis, „und die Jungs werden immer jünger.“ Hinzu komme der Gruppenzwang – und mit ihm bei Auseinandersetzungen die Gruppendynamik. Insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden mit Migrationshintergrund gehöre das Messer zur Grundausstattung – natürlich nur für den Fall der Notwehr . . .

Selbstverständlich. Und Strafen bei Einsatz gibt es sowieso nicht. Es sei denn, man ist Deutscher und wehrt sich [3]

(Spürnase: Puseratze)

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13-Jährige brutal vergewaltigt

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[18]Wenn man schon „Jugendkammer“ liest, dann riecht das schon nach Verständnis und Abenteuerurlaub. Der als Intensivtäter und harter Rapper bekannte Ismail E., der natürlich frei herumlaufen durfte, fiel im Dezember 2007 über eine 13-Jährige Schülerin her, vergewaltigte sie brutal und ließ das schwer verletzte Kind dann wie Dreck einfach liegen. Er steht jetzt vor dem Landgericht Hannover.

BILD berichtet [19]:

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt die Jugendkammer die Missbrauchsanklage gegen den hochkriminellen Deutschtürken. Ismail E. ist als Intensivtäter polizei- und justizbekannt (u.a. Körperverletzung, Raub, Diebstahl). Momentan sitzt er im Jugendknast Hameln 4,5 Jahre wegen versuchten Totschlags ab. Im Februar 2008 hatte er einen Stadtmitarbeiter (49) krankenhausreif geprügelt (BILD berichtete).

Im Prozess räumte Ismail E. nach BILD-Informationen die Vergewaltigung nur zögernd ein, spielte seine Tat angeblich herunter. Sein Komplize (heute 17), als Mittäter bereits zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt, belastete ihn jedoch im Zeugenstand.

Auch das Opfer (heute 15) musste den Richtern die Schreckensnacht schildern. Ein Bekannter hatte sie damals im Parkhaus entdeckt. Das Mädchen war völlig verstört und übel zugerichtet…

Ob Herr Steinmeier auch mit ihm im Duett singen würde?

(Spürnase: jozo)

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NRW: Fußballkreisligist entlässt gesamten Kader

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BV Brambauer III [20]Als Konsequenz für die Massenschlägerei [21] im Spiel der zweiten Mannschaft des FC Lünen gegen den BV Brambauer III (Foto) hat der Vorstand des BV Brambauer seine komplette dritte Seniorenmannschaft rausgeworfen und wird die Saison mit Junioren zu Ende spielen. So schön kann Multikulti sein! Interessanter Grund: Eigene Schmerzen.

Die führen nämlich dazu, dass man sie mit anderen teilen will.

Reviersport berichtet [22]:

Christian Quast (Trainer FC Lünen 74 II):

Im Prinzip fing schon alles mit der Gelb-Roten Karte in der 30. Minute an. Danach ging es mit Beleidigungen, Provokationen und Anspucken los. In der 80. Minute gab es dann einen normalen Zweikampf bei dem Stefan Denz den BVB-Spieler (Ümit Yavuzhan, d. Red.) foult. Der Schiedsrichter hat auch Freistoß gepfiffen und plötzlich rastet der BVB-Spieler aus und schlägt Stefan Denz mit der Faust ins Gesicht. Dann sind sofort ein paar andere gekommen und haben auch noch auf ihn eingeschlagen. Als ein Zuschauer schlichten wollte, haben sie diesen auch verprügelt. Er ist dann weggelaufen und die sind ihm mit drei Mann hinterher gerannt. Einer ist sogar auf unser Klubhaus gestürmt, so dass sich die Frauen und Kinder darin einschließen mussten. Die haben auch die Polizei verständigt, die die Sache letztlich entschärft hat und uns solange geschützt hat, bis der Gegner abgereist war.

Dieter Rogmann (2. Vorsitzender BV Brambauer):

Ich habe bis auf zwei Spiele alle Partien der dritten Mannschaft gesehen und es lief auch wieder super. Wir hatten ja schon einmal aufgeräumt und ein paar Spielerpässe einkassiert. Gegen Lünen 74 ging es schon kräftig zu Sache, aber es deutete nichts darauf hin, dass es so schlimm werden würde. Der Lünener Spieler hat dann den Ümit (Yavuzahn, d. Red.) rüde gefoult. Er hat mir nachher gesagt, er habe große Schmerzen gehabt. Deswegen hat er seinem Gegenspieler in den Nacken gehauen. Ein paar Zuschauer von Lünen 74, die schon ein paar Bier getrunken hatten, sind dann auf den Platz gestürmt und einer hat unsere mit einer Pulle in der Hand bedroht. Das haben sie sich nicht gefallen lassen. Unsere Spieler sind dann aber sehr schnell in die Kabine gegangen und alles war ruhig.

Wenn die Spieler so besonnen waren, ist die Reaktion des Vorstandes nur schwer nachzuvollziehen:

„Alle derzeit zum Kader der 3. Seniorenmannschaft gehörenden Akteure werden mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb des BVB ausgeschlossen“, teilte der Verein in einer Erklärung mit. Eine Entscheidung, die Dieter Rogmann schon unmittelbar nach dem Spiel getroffen hatte. „Ich bin sofort in die Kabine gegangen und habe den Jungs klipp und klar gesagt, dass jetzt Schluss ist. Sie waren ruhig und haben es akzeptiert.“
(…)
Zudem entschuldigte sich der BVB in seiner Mitteilung für das „ungebührliche Betragen“ der Spieler: „Wir verurteilen die Vorkommnisse auf das Schärfste und entschuldigen uns bei den dem Spiel zugeordneten Unparteiischen, den handelnden Personen im Fußballkreis wie auch dem Staffelleiter, den gegnerischen Mannschaften, mit denen wir in einen rein sportlichen Wettstreit treten wollten und allen Zuschauern, die dem besagten Spiel beigewohnt haben.

Eine Maßnahme, die beim FC Lünen auf große Zustimmung stößt: „Es ist endlich mal ein Verein der, um es auf den Punkt zu bringen, Eier in der Hose hat und sich etwas traut“, erklärte Quast und fügt hinzu: „Es ist ja nicht der erste Vorfall. Schon gegen BV Lünen II haben sie einen Polizeieinsatz verursacht und einem Gegenspieler das Jochbein gebrochen. Provokationen sind bei denen Standard gewesen.

Dabei kann Sport so schön sein. Jedenfalls war er es früher, bevor die Bereicherung stattfand…

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Halber Kopf weggeschlagen – Täter frei

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[23]Die Justiz kennt wenig Erbarmen mit den Opfern von Gewaltverbrechen, vor allem, wenn die Täter Migranten sind und nicht Deutsche, denen man rechtsextreme Motive unterstellen kann. Ein wenig kniffliger wird die Sache, wenn das Opfer auch Migrant ist, aber im Zweifel gilt: Für die Täter, wie in diesem gruseligen Fall.

Die BILD [24] berichtet:

Fassungslos betrachten wir das Bild von Mohamed I. (30). Sein Kopf ist deformiert, die halbe Schädeldecke fehlt. Was beinahe aussieht wie eine schreckliche Fotomontage, ist traurige Wahrheit.

Nur knapp überlebte der Familienvater. Doch traurig sagt er: „Ich sehe aus wie Frankenstein.“

Nach einem Kneipenbesuch wurde der Raumausstatter aus Mannheim (Baden-Württemberg) im Januar von sechs Männern halb tot geprügelt. Dann ließen sie ihn liegen. Ein Passant entdeckte Mohamed I. – sein großes Glück.

Eine Notoperation rettete sein Leben, acht Wochen lag der Handwerker im Koma.

Obwohl Mohamed I. bei der brutalen Attacke bleibende Hirnschäden erlitt, erkannte er die ­Täter (21 bis 24) wieder.

Unfassbar: Die Männer, die alle aus einer Familie stammen, sind auf freiem Fuß.

Einer der Tatverdächtigen (24) kam zwar wegen versuchten Totschlags in U-Haft, wurde aber einen Monat später wieder freigelassen.

Staatsanwalt Andreas Grossmann: „Er bestreitet die Tat, da es keine Zeugen gibt, kam er wieder frei.”

Staatsanwalt Andreas Grossmann: „Er bestreitet die Tat, da es keine Zeugen gibt, kam er wieder frei.”

Wie lebt Mohamed I. heute? Er sagt: „Ich werde nie wieder normal leben oder meinen Beruf ausüben können. Ich kann mich kaum konzentrieren – und kann mir nicht mal mehr ein Brot schmieren. Ich erschrecke jedes Mal, wenn ich in den Spiegel schaue.“

Besonders schlimm für den verheirateten Familienvater: „Mein dreijähriger Sohn hat geweint, als er mich das erste Mal so gesehen hat.“

Unfassbar, wie hierzulande mit denen umgegangen wird, die man als integriert bezeichnen kann…

(Spürnase: Bernd)

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