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Bielefeld: Minarettklage abgewiesen

[1]Die Klage eines Bielefelder Bürgers gegen die Errichtung eines 19 Meter hohen Minaretts in seiner unmittelbaren Nachbarschaft (PI berichtete [2]) ist vom zuständigen Gericht abgewiesen worden. Der Streit war vor Gericht gekommen, nachdem die türkische Behörde Diyanet (DITIB) als Betreiber der Moschee im Stadtteil Brackwede (Foto) sich geweigert hatte, dem Nachbarn schriftlich einen dauerhaften Verzicht auf den Muezzinruf zu bestätigen.

NW-News berichtet [3]:

Die Klage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung eines Minaretts für die Moschee in Bielefeld-Brackwede wurde am Donnerstag vom Verwaltungsgericht Minden abgewiesen. So ist der Weg für den Bau eines 16,22 Meter hohen und 1,59 Meter breiten Minaretts nun frei.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass aus baurechtlicher Sicht gegen das Projekt keine Einwände erhoben werden könnten. Der Kläger hatte seine Einwände mit einer zu befürchteten Beschallung durch Gebetsaufrufe begründet. Dies sei aber nach dem vorliegenden Bauantrag auszuschließen, so das Gericht. Der Bauherr habe keine Lautsprecheranlage beantragt. Der Nachbar wohnt nur 29 Meter von der Moschee entfernt.

Eine außergerichtliche Einigung war vor der Verhandlung gescheitert, da der „Diyanet Türkisch-Islamische“ Kulturverein, der die Moschee seit 2004 betreibt, dem Kläger keine dauerhaft bindende Verzichtserklärung auf den Gebetsaufruf vom Minarett aus geben wollte.

Die Leserdiskussion, die sich über die Nachricht entwickelt hat, zeigt, dass die Initiative des Bürgers dennoch nicht umsonst war. In der Bevölkerung gibt es mittlerweile ein wachsendes Bewusstsein über die grundsätzliche Problematik des Islam, und gerade im Zusammenhang mit islamophilen Fehlentscheidungen gute Gelegenheiten, islamkritische Positionen in die Öffentlichkeit zu bringen. Immer wieder erstaunlich ist die Naivität offensichtlich linksgerichteter Diskussionsteilnehmer, die aus einer kirchenfeindlichen Position hoffen, mit der Förderung des Islam den Einfluss des Christentums in der Gesellschaft noch weiter zurück drängen zu können. Mancher ist sich da wohl nicht bewusst, was er sich im Gegenzug ins Land holt.

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Gericht schickt Kindsbraut zurück zu den Eltern

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[4]Die kurdische Kindsbraut, die in Berlin an die Familie des „Ehemannes“ verkauft worden ist (PI berichtete [5]), wurde vom Familiengericht zurück zu den Eltern geschickt. Na, wenn das mal keine diplomatischen Verwicklungen auslöst! Wie kann ein deutsches Gericht es wagen, sich über kurdische Traditionen zu stellen? (Foto: Murat, der tobende „Ehemann“)

Der „Ehemann“ tobte im Gericht. Wie konnten die Richter es wagen, ihm sei Eigentum wegzunehmen? Schließlich hat er teuer dafür bezahlt! Und wen soll er jetzt verprügeln?

BILD berichtet [6]:

Die Berliner Schülerin Özlem* war mit 14 für eine Hochzeit nach kurdisch-islamischem Recht an die Familie von Murat* verschachert worden – für 15 500 Euro.

Jetzt, ein Jahr später, kehrte die verkaufte Braut zu ihren Eltern zurück. Und die Familie ihres „Ehemanns“ brachte den Fall vors Familiengericht.
(…)
Özlem hat vor einer Woche ihren „Ehemann“ verlassen: „Er schlug mich mit dem Gürtel, seine Familie schaute nur zu.“ Murat erzählte die Geschichte ganz anders: „Ihr Vater wollte am Anfang sogar, dass wir ihm 70 000 Euro für sie geben – oder ich sollte den Kontakt zu ihr abbrechen. Inzwischen glaube ich, er will sie noch mal verkaufen!“

Als der Richter gestern entschied, dass die gekaufte Braut bei ihren Eltern bleiben darf, rastete Murat aus. Er bedrohte die gegnerische Familie, sein Vater Ahmed schrie: „Ich habe für sie bezahlt, ich will mein Geld zurück!“

Justizbeamte führten die Männer aus dem Saal. Özlem fuhr mit ihren Eltern und unter Polizeischutz zurück nach Hause.

Belangt werden Murat und seine Familie anscheinend nicht. Man will wohl die interkulturellen Beziehungen nicht zu stark belasten. Und wie steht die schwangere „Braut“ da, wenn die Streifenwagen heimgekehrt sind?

(Spürnase: Volker L.)

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Kein Frieden in der Heimat

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Islam ist Frieden™,Islamisierung Europas,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[7]Wenn ein Soldat aus dem Krieg in die Heimat zurückkehrt, heißt das vor allem eins: Endlich durchatmen, sich frei bewegen ohne die ständige Todesangst, die im Kriegsgebiet alltäglicher Begleiter war. So war es immer und überall. Für die Soldaten der deutschen Bundeswehr gilt das offenbar nicht mehr, denn der Feind aus Afghanistan steht anscheinend längst im eigenen Land.

Oberst Klein, der nach einem inzwischen bestätigten, juristisch einwandfreien Kampfeinsatz [8] ins Visier hetzender Journalisten geraten war, kann das Leben in der Heimat und die Entlastung von juristischen Beschuldigungen nicht genießen. Immer noch lebt er unter permanenten Todesdrohungen, benötigt Polizeischutz, kann sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen. Die WELT berichtet [9]:

Der für den Luftschlag von Kundus verantwortliche Oberst Georg Klein wird nach Angaben seines Bonner Anwalts Bernd Müssig bedroht und genießt deshalb Personenschutz. „Klein ist persönlich gefährdet und hat schon vor einiger Zeit Personenschutz erhalten“, sagte Müssig in der „Mitteldeutschen Zeitung“. Er gehe „deshalb nicht davon aus, dass sich Klein den Medien zur Verfügung stellen wird und kann“. Der Oberst könne es „sich nicht erlauben, in der Öffentlichkeit aufzutreten“, sagte Müssig. Wer Klein bedroht, konnte sein Anwalt dem Blatt nicht sagen. Der Oberst hatte im September 2009 den Luftschlag auf zwei von Taliban-Kämpfern entführte Tanklastzüge in der Nähe des afghanischen Kundus befohlen, bei dem bis zu 142 Menschen ums Leben kamen.

Mitschuldig machen sich auch Journalisten, die sich, wie in diesem WELT-Artikel, die Talibanpropaganda von den 142 Toten zu eigen machen. Die Bundesanwaltschaft hat bei der Einstellung des Strafverfahrens wegen angeblicher Kriegsverbrechen nach Auswertung der vorliegenden Luftaufnahmen eindeutig festgestellt, dass sich lediglich 30 bis 50 Personen während des Angriffs im Kampfgebiet aufgehalten haben. Der Rest ist Erfindung des afghanischen Opferbasars, dessen beste Kunden deutsche Journalisten sind, die in ihren Berichten regelmäßig die zwei von den Talibanverbrechern zuvor grausam enthaupteten Fahrer der entführten Tanklastzüge verschweigen.

(Spürnasen: Susamu und Frank Sch.)

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Sarkozy will totales Burkaverbot in Frankreich

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Burkaverbot FrankreichDer französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy hat heute Morgen bei einer Sitzung mit Premierminister François Fillon im Elysée-Palast entschieden, dem Parlament im Juli ein komplettes Burkaverbot auf dem gesamten französischen Territorium [10] vorzulegen. Nicolas Sarkozy verlangt ausdrücklich, dass die Würde der Frau als Argument in den Vordergrund gestellt wird, ebenso wie der Respekt vor den Werten der französischen Republik (Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit). Es ist das erste Mal, dass so deutlich über ein konkretes Burkaverbotsgesetz gesprochen wird.

(Spürnase: Dominique Devaux)

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„Ich befehle Ihnen, Zivilcourage zu zeigen“

geschrieben von PI am in Cartoons,Deutschland,Justiz,Migrantengewalt,Political Correctness | Kommentare sind deaktiviert

[11]

» Wesel: Jugendliche schlagen Polizisten zusammen [12]
» München: 600 Euro Strafe für Zivilcourage [13]

(Karikatur: Wiedenroth [14])

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Hund vertreibt brutale Prügler

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Eine bellende Bulldogge hat zwei brutale jugendliche Schläger daran gehindert, einen Mann tot zu schlagen. Grundlos haben zwei Türken (die Stuttgarter Zeitung verräts nicht [15]) einen Kroaten lebensgefährlich verletzt. Ein zufällig vorbeikommender Hundehalter rettete dem Mann das Leben. Diese Zivilcourage [13] ist doch wohl erlaubt? Der Hund hat ja nicht gebissen. Mehr… [16]

(Spürnase: C. Schöpf)

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Berlin: 14-jährige Kurdin als Braut verkauft

geschrieben von PI am in Deutschland,Einzelfall™,Islam ist Frieden™,Justiz,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

[5]In Berlin gab es wieder einen Einzelfall™, welcher den versammelten linksgrünen Gutmenschen, Integrationsexperten und Dhimmispezialisten gerade etwas mehr Kopfzerbrechen bereitet. Eine kurdische Familie – ganz doll integriert – wo der Vater bei der Feuerwehr und der Sohn bei der Polizei arbeitet, hat nun die 14-jährige Tochter (Foto) für € 15500.– in die „Ehe“ verschachert.

Die BILD [17] berichtet:

Es ist eine Geschichte wie aus dem tiefsten Mittelalter. Aber sie spielt in der Gegenwart, mitten in Berlin: Dort wurde eine 14-Jährige von ihren kurdischen Eltern für 15 500 Euro als Braut verschachert!

Özlem* (Name geändert) ist in der Hauptstadt geboren und aufgewachsen. Ihr Vater (58) ist Feuerwehrmann, ein Bruder bei der Polizei. Auf einer Hochzeit verliebt sich die damals 14-Jährige im letzten Frühjahr in Murat: Fünf Jahre älter, auch er aus kurdischem Elternhaus.

Im April 2009 schließen die Familien der beiden laut der Zeitung „B.Z.“ einen unglaublichen Pakt: Özlem soll von Murats Familie aufgenommen und mit dem jungen Mann verheiratet werden. Dafür werden von Murats Familie 15 500 Euro gezahlt.

In einem Anwaltsschreiben heißt es dazu hochoffiziell: „… dass die Familie gegen eine Zahlung von 15 500 Euro einverstanden ist, dass sich das Kind im Haushalt des Beteiligten aufhält und dieser das alleinige elterliche Sorgerecht für das Kind übernimmt und in die Verlobung des Kindes bzw. die Hochzeit nach kurdisch-islamischem Recht (…) eingewilligt wird.“

Özlems Vater zur „B.Z.“: „Brautgeld ist völlig normal in unserem Kulturkreis, das ist Tradition.“ Er habe von dem Geld Kleidung und Schmuck für das Mädchen gekauft. Das Mädchen sagt dazu in der „B.Z.“: „Is halt so“.

Schuld an der Hochzeit sei übrigens seine Tochter: „Sie war in der Pubertät, wollte nicht hören.“ Nur deshalb habe er eingewilligt.

Genau ein Jahr später ist Özlem heute 15 Jahre alt, im 8. Monat schwanger. Özlem: „Es wird ein Junge, ein Wunschkind“. Doch von dem Vater, ihrem Bräutigam Murat, ist sie getrennt. Er soll sie getreten und geschlagen haben, Özlem zeigte ihn an.

Weil beide Familien sich um das junge Mädchen streiten, geht der Fall jetzt vors Familiengericht. Kurdische Traditionen werden sich dort an deutschem Recht messen müssen.

Uns umtreibt die Frage nach der Dunkelziffer…

(Spürnase isis)

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München: 600 Euro Strafe für Zivilcourage

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt,Zivilcourage | Kommentare sind deaktiviert

[13]Man fasst es nicht: 600 Euro Strafe soll Uwe H. (Foto) dafür zahlen, dass er am Münchner U-Bahnhof Implerstraße couragiert zwei Frauen in einer Notlage geholfen hat. Akzeptiert er den Strafbefehl nicht, drohen ihm mindestens ein halbes Jahr Haft, wegen vorsätzlicher Körperverletzung (der Angreifer hatte sich die Hand gebrochen). Beim nächsten Mal wird er wegsehen, wenn jemand Hilfe braucht.

Die Münchner Tageszeitung berichtet [18] (Hervorhebungen von uns):

Uwe W. ist auf dem Heimweg, als in der U-Bahn ein stark alkoholisierter Mann eine Frau mit einer Bierflasche niederschlägt. Als er einschreitet, kommt es zu einem Gerangel, bei dem der Rowdy ins Gleisbett stürzt und sich dabei die Hand bricht. Das Gericht brummt Uwe W. 600 Euro auf – wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der Münchner versteht die Welt nicht mehr. Er half – und wurde dafür bestraft. Ob er das nächste Mal hinschaut, weiß er nicht: „Zivilcourage lohnt sich nicht!“

Dominik Brunner hat nicht weggesehen, als Menschen in Gefahr waren. Sein Verhalten ist Vorbild für eine menschliche Gesellschaft. Sein Tod ist Mahnung gegen Gleichgültigkeit, Brutalität und Gewalt.“

Als Ministerpräsident Horst Seehofer am 16. September 2009 diese Sätze sprach, stand ganz Deutschland unter Schock. Erst vier Tage zuvor hatten zwei Jugendliche den Manager in Solln zu Tode geprügelt. Der 50-Jährige hatte sich vor Kinder gestellt, die von den Schlägern erpresst und geschlagen worden waren. Politiker sprachen ihm ihre Hochachtung aus. „Dominik Brunner hat Maßstäbe für Zivilcourage gesetzt. Wir dürfen Menschen, die Zivilcourage zeigen, nicht allein lassen“, betont Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Der Münchner Uwe W. hat zwei Monate später auch nicht weggesehen. Er mischte sich ein, als ein Schläger zwei Frauen bedrohte und eine von ihnen mit einer Bierflasche niederstreckte. Uwe W. bekam die Quittung dafür – einen Strafbefehl über 600 Euro. „Ich werde bestraft, weil ich geholfen habe“, sagt der Münchner. Weil er größer ist als der Schläger, weil die gefährliche Situation nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bereits „bereinigt“ war. Es ist die Nacht zum 10. November. Uwe W. sitzt im U-Bahnhof Implerstraße auf einer Bank, er hört Musik. Der Polsterer war beim Billardspielen und will nach Hause. Dann sieht er zwei Frauen, die an ihm vorbeigehen. Ihnen folgt ein junger Mann, er hat eine Bierflasche in der Hand. Aus den Augenwinkeln sieht Uwe W., wie der Mann seinen Arm hebt. Mit Wucht schlägt er einer der beiden Frauen die Bierflasche gegen die Schläfe. Die 48-jährige Grafikerin sinkt zu Boden.

Es ist der Moment, in dem Uwe W. aufsteht – und den Frauen hilft. Der Schläger steht noch bei den Frauen. Er schreit sie an, beleidigt sie. In einer erhobenen Hand hält er die Bierflasche. Um das Geschehen herum stehen drei, vier junge Leute. „Sie waren unschlüssig, haben nur beobachtet.“ Uwe W. erreicht die niedergeschlagene Frau. Blut fließt ihr aus einer Platzwunde, ihre Hände hält sie schützend vor den Kopf. Neben ihr steht ihre Bekannte. Sie hat einen Schock – und Angst. „Ich dachte, der geht jetzt auch auf mich los. Ich war froh, dass Herr W. plötzlich da stand“, sagt Gabi D. (61).

Uwe W. ist der einzige, der den Notarzt und die Polizei holen will. In diesem Augenblick schleicht sich der Schläger, ein Grieche, davon. Keiner der jungen Leute hält ihn auf. Uwe W. handelt. Er schiebt Savas K. zurück, will ihm die Bierflasche aus der Hand nehmen. Da schubst der 26-Jährige den Münchner zurück. Videokameras zeichnen die Situation auf.

Es kommt zu einem Gerangel, Savas K. drückt Uwe W. weg, schlägt ihm mit einer Faust gegen die Brust, in der anderen Hand hält er immer noch die Bierflasche. Da gibt der Polsterer dem Schläger einen kräftigen Schubs – es ist der Moment für den der gelernte Polsterer später bestraft werden soll.

Der Grieche verliert das Gleichgewicht – er hat zwei Promille im Blut. Er taumelt drei Schritte rückwärts, fällt ins Gleis. Dabei bricht er sich die Hand. Sofort zieht ihn einer der herumstehenden Männer zurück auf den Bahnsteig. Gut eineinhalb Minuten später fährt die U-Bahn ein. Als der Zug weg ist, sind die jungen Leute nicht mehr da – und der Schläger zunächst auch. Er wird Minuten später festgenommen. Uwe W. kümmert sich um die verletzte Frau, wartet auf die Polizei.

Wochen später bekommt der Handwerker einen Brief vom Amtsgericht. Es ist ein Strafbefehl. Er soll 600 Euro zahlen – wegen vorsätzlicher Körperverletzung! Begründung: Die Lage im U-Bahnhof sei bereits bereinigt, ein Notruf abgesetzt gewesen. Es habe somit keinen Grund gegeben, dem Schläger so kräftig zu schubsen, dass dieser ins Gleisbett fallen konnte. Zudem sei er Savas K. körperlich weit überlegen.

Uwe W. fällt aus allen Wolken, legt Einspruch ein. Es folgt die Hauptverhandlung. „Ich hatte keine Wahl: Entweder ich akzeptiere den Strafbefehl oder werde wegen gefährlicher Körperverletzung zu mindestens einem halben Jahr verurteilt.“

Uwe W. zieht – nach Rücksprache mit seinem Anwalt Roland Autenrieth – den Einspruch zurück. „Nach Ansicht des Gerichts hat Herr W. überreagiert“, sagt Amtsgerichtsprecherin Ingrid Kaps. „Seine zuvor gezeigte Zivilcourage wirkte sich aber strafmildernd aus.“

Die Freunde und Bekannte von Uwe W. sind entsetzt. „Das darf nicht wahr sein, da wird einer verurteilt, der Zivilcourage gezeigt hat“, sagt Gabi D., die ebenfalls bedroht worden war. „Die Situation war nach meinem Gefühl nicht bereinigt. Ich hatte Angst, dass der Täter auch noch auf mich losgeht.“ Vor Gericht durfte sie nicht aussagen – als Zeugin, die den Angriff unmittelbar erlebt hatte.

Uwe W. glaubt immer noch, im falschen Film zu sein. „Ich war zuvor ein völlig unbescholtener Bürger. Jetzt hab ich einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung.“ Das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, sitzt tief. „Diese Ausnahmesituation nur nach einem Video ohne Ton und nach Aussagen von zwei Zeugen zu beurteilen, die am gegenüberliegenden Bahnsteig standen, ist eine Ungerechtigkeit.“

Wenn er nochmal in eine ähnliche Situation kommen sollte, weiß er nicht, wie er sich verhalten soll. „Zivilcourage lohnt sich nicht“, sagt er und schüttelt dabei den Kopf.

Der Fall erinnert an Sven W [19]., der auch den Fehler machte, in München um sein Leben zu kämpfen, ein Urteil, das später vom BGH kassiert [20] wurde. Die Begründung des bereits abgesetzten Notrufs ist ein Witz, wenn man bedenkt, dass sie sogar bei einem Kollegen [12] eineinhalb Stunden brauchen. Und nicht vergessen: Den Angreifer um eine Auszeit bitten [21] und dann in Ruhe überlegen, ob und wie man sich wehrt…

(Spürnase: Reconquista)

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Moslem-Vater verlangt Kirchenaustritt fürs Kind

geschrieben von PI am in Deutschland,Islam,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

Ein von der Mutter getrennt lebender Vater, dessen Kind bei ihr wohnt, verlangte eine richterliche Entscheidung darüber, dass das katholisch getaufte Kind aus der Kirche auszutreten habe. Die Richter lehnten dies ab. Es sei nicht Aufgabe des Staates, über die Erziehung der Eltern in Glaubensfragen zu entscheiden. Na, wenn das mal nicht gegen islamisches „Recht“ verstößt. Mehr… [22]

(Spürnase: Majoho)

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Wesel: Jugendliche schlagen Polizisten zusammen

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Einzelfall™,Islamisierung Europas,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[12]Ein Bundespolizist, der zwei Jugendliche auf das in Zügen geltende Rauchverbot aufmerksam gemacht hatte, ist am 30. März in Wesel brutal von diesen zusammengeschlagen worden. Carsten S., der sich zuvor als Polizist ausgewiesen hatte, wurde von Muhammed A. (16) und Cantekin E. (21) so lange mit Schlägen und Tritten malträtiert, bis er zusammenbrach. Die beiden befinden sich inzwischen wieder auf freiem Fuß.

Der Spiegel berichtet [23]:

Der Übergriff erschien wie ein höhnischer Kommentar auf die großen Worte. Es war gerade einmal eine Woche her, dass der oberste Bundespolizist in einem internen Schreiben die Notwendigkeit einer verbesserten Polizeipräsenz auf Bahnhöfen gefordert hatte, als einer seiner Beamten von zwei jungen Männern verprügelt wurde – in einem Bahnhof.

Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen sprach der Polizeioberkommissar Carsten S., 30, am Abend des 30. März, es war gegen 22 Uhr, in einem Regionalexpress von Duisburg nach Emmerich eine Gruppe Jugendliche an. Der Beamte der Bundespolizeiinspektion Düsseldorf befand sich auf dem Heimweg und war in Zivil unterwegs, als er die jungen Leute darauf aufmerksam machte, dass in Zügen nicht geraucht werden dürfe. Daraufhin soll S., der sich den Teenagern gegenüber ausgewiesen hatte, massiv beleidigt worden sein („Fick die Bullen!“).

Auf dem Bahnhof von Wesel (Niederrhein) folgte dann die Attacke. Muhammed A., 16, der mit Carsten S. bereits im Zug aneinandergeraten war, und Cantekin E., 21, traktierten den Polizeioberkommissar ersten Ermittlungen zufolge mit Schlägen und Tritten, bis dieser zusammenbrach.

Auf seine flehentlichen Rufe, dass er Polizist sei und Hilfe brauche, habe zunächst keiner der Umstehenden reagiert, sagte ein Augenzeuge SPIEGEL ONLINE. Schließlich erbarmte sich doch einer und half den einige Zeit später herbeigeeilten Beamten bei der Festnahme der Angreifer, wie ein Sprecher der Kreispolizeibehörde Wesel mitteilte.
(…)
Trotzdem hatten weder die Polizei Wesel, die in der Angelegenheit ermittelt, noch die Bundespolizei die Attacke auf den Polizisten S. seinerzeit öffentlich gemacht. Ein Weseler Behördensprecher sagte SPIEGEL ONLINE nun auf Nachfrage, man habe den Vorfall damals nicht für wichtig genug gehalten. Angriffe auf Polizisten kämen inzwischen sehr häufig vor.

Was ist das für eine Welt, in der Polizisten nicht mal mehr ihre Kollegen schützen? Eineinhalb Stunden brauchten die Bundespolizisten, um ihrem Kollegen zur Hilfe zu „eilen“. Was kann der Normalbürger da erwarten?

(Den zahlreichen Spürnasen herzlichen Dank)

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Ermittlungen gegen Oberst Klein eingestellt

geschrieben von PI am in Afghanistan,Deutschland,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

[8]Die Bundesanwaltschaft lässt Hirn regnen und stellt die Ermittlungen gegen Oberst Klein wegen der Anforderung von Luftunterstützung gegen afghanische Terroristen ein. Alles andere, insbesondere das weitere Leugnen einer Kriegssituation, wie es die grünen Anstifter des Afghanistankrieges bis heute betreiben, wäre angesichts der gefallenen deutschen Soldaten der letzten Wochen auch schwer vorstellbar gewesen.

Google berichtet [24] unter Berufung auf AFP:

Die Bundesanwaltschaft hat die Rechtsposition der in Afghanistan kämpfenden Bundeswehrsoldaten gestärkt. Der ISAF-Einsatz der Truppe sei ein „nichtinternationaler bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafrechts“, erklärte die Behörde in Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft stellte daher die Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein und einen weiteren Soldaten wegen des Luftangriffs von Kundus ein.
Die Konsequenzen der Rechtsauffassung der Bundesanwaltschaft sind für die Bundeswehr in Afghanistan weitreichend: Die Soldaten können demnach etwa wegen der Tötung von Zivilisten nicht strafrechtlich verfolgt werden, solange es zu den Opfern im Rahmen „völkerrechtlich zulässiger Kampfhandlungen“ kam. Strafbar seien solche Angriffe, wenn der Täter „mit sicherer Erwartung“ davon ausgehen kann, dass der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilisten in einem Ausmaß verursacht, das außer Verhältnis zu dem militärischen Nutzen des Angriffs stehe, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Nach diesem Maßstab hätten sich Klein und sein Feuerleitoffizier mit dem Bombenabwurf auf zwei von den Taliban entführte Tanklastzüge im September 2009, bei auch dem zahlreiche Zivilisten getötet wurden, nicht strafbar gemacht. Die beiden Beschuldigten hatten laut Bundesanwaltschaft nach Ausschöpfung der ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten keine Hinweise auf die Anwesenheit von Zivilisten.

Sie konnten vielmehr „nach gewissenhafter und immer wieder aktualisierter Prüfung“ aller ihnen bekannten Fakten annehmen, „dass ausschließlich Aufständische vor Ort waren“. Zudem habe sich Klein für einen „örtlich eng begrenzten Einsatz mit der kleinsten zur Verfügung stehenden Bombengröße und -anzahl entschieden“. Der Angriff sei insoweit „völkerrechtlich zulässig“ gewesen und bleibe damit straflos.

Ob und inwieweit Klein mit dem Befehl zum Bombenabwurf gegen innerdienstliche Vorgaben, den sogenannten Rules of Engagement, verstoßen hatte, ist für die Bundesanwaltschaft ohne Bedeutung. Diesen Einsatzregeln komme nach außen keine „keine völkerrechtlich verbindliche Rechtswirkung“ zu, teilte die Behörde mit.
Selbst die genaue Zahl der Opfer ist für die Bundesanwaltschaft „nicht entscheidungserheblich“. Nach den Videoaufzeichnungen der Kampfflugzeuge hätten sich zum Zeitpunkt des Bombenabwurfs 30 bis 50 Personen auf der Sandbank um die Lastzüge aufgehalten. Der Namensabgleich auf verschiedenen Opferlisten ergebe ebenfalls eine Größenordnung von etwa 50 Namen. Es blieben allerdings Unsicherheiten wegen unterschiedlicher Schreibweisen.

In der Kriegspropaganda der Taliban, die von Linkspartei und weiten Teilen der Grünen und der Medien übernommen und verbreitet wird, war stets von etwa 140 getöteten „Zivilisten“ die Rede. Umso mehr ist der sachliche Blick der Juristen zu loben. Endlich haben unsere Soldaten zumindest die Sicherheit, sich angemessen verteidigen zu dürfen. Jetzt fehlt nur noch die passende Ausrüstung, und natürlich viele mutige Vorgesetzte wie Oberst Georg Klein oder der kürzlich ausgezeichnete Hauptfeldwebel Daniel Seibert [25].

(Spürnasen: Thomas D., Makkabaeer, Zahal, Raffael, Duke)

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