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Abgeordneter der Linken sperrt Wikipedia.de

[1]Wer heute die deutschsprachige Seite der beliebten Online-Enzyklopädie Wikipedia von seinem PC aus aufrufen wollte [2], erlebte eine unliebsame Überraschung [3]: „Mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Lübeck vom 13. November 2008, erwirkt durch Lutz Heilmann, MdB (Die Linke), wird es dem Wikimedia Deutschland e.V. untersagt, „die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten“, solange „unter der Internet-Adresse de.wikipedia.org“ bestimmte Äußerungen über Lutz Heilmann vorgehalten werden. Bis auf Weiteres muss das Angebot auf wikipedia.de in seiner bisherigen Form daher eingestellt werden.“

Update: Die Domain-Adresse wikipedia.de darf wieder auf das Online-Lexikon Wikipedia [4] weiterleiten. Der Linken-Bundestagsabgeordnete Lutz Heilmann hat gegenüber dem Landgericht Lübeck seinen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen Wiki rechtswirksam zurückgezogen [5].

Wer Wiki-Suchanfragen hat, kann demnach also hier [4] fündig werden. Dennoch stimmt es ausgesprochen nachdenklich, dass ein Linker wie Lutz Heilmann (Foto) einfach so die wikipedia.de Domain sperren lassen und damit ganz Deutschland inklusive dem gesamten deutschsprachigen Raum mit Österreich und der Schweiz unter seinen beleidigten Zensurwillen zwingen kann.

Heilmanns Motiv [2] für die Enzyklopädie-Sperre:

Auslöser für den Rechtsstreit ist offenbar ein Wikipedia-Bericht, nachdem die Immunität des Linken-MdBs im Oktober aufgehoben worden sei, weil er einen Bekannten per SMS bedroht haben soll. Lutz Heilmann weist diese Vorwürfe von sich – weder habe er jemanden bedroht, noch wurde seine Immunität aufgehoben. Heilmann selbst spricht von „unwahren Tatsachenbehauptungen“ und Rufschädigung. Auch gegen mehrere Wikipedia-Autoren sollen Anzeigen eingegangen sein. Er wollte die Meinungsfreiheit nicht einschränken, teilte Heilmann am Sonnabend mit. Sobald die Behauptungen aus dem Artikel verschwunden sind, werde er die Einstweilige Verfügung außer Kraft setzen lassen. Pikantes Detail: Mehrfach wurde das Wikipedia-Profil des Politikers von Computern bearbeitet, die dem Netzwerk des Deutschen Bundestages zuzuordnen sind.

Heilmann will also die Meinungsfreiheit nicht einschränken, nur eben zensieren. Heilmann hat Erfahrung, wie das geht, schließlich arbeitete er früher für die Stasi.

Möglicherweise sorgt auch die Beschreibung der politischen Vergangenheit des schleswig-holsteinischen Abgeordneten für Unmut: Wie in der offiziellen Bundestagsbiographie nachzulesen ist, arbeitete Heilmann während seines verlängerten Wehrdienstes als Personenschützer für das Ministerium für Staatssicherheit. „Heilmann ist der erste ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, der in den Bundestag einzog“, heißt es deshalb gleich zu Beginn des Heilmann-Eintrages in der Wikipedia.

SpOn weiß über Heilmann’s Vergangenheit weitere Einzelheiten [6], die künftig unter Verschluss gehalten werden sollen.

Der 42-jährige Heilmann stammt aus dem sächsischen Zittau, ist Jurist und wurde 1986 Mitglied der SED, verließ dann aber 1992 deren Nachfolgepartei PDS, um im Jahr 2000 erneut einzutreten. Im September 2005 zog er für die schleswig-holsteinischen Linken in den Deutschen Bundestag ein.

Heilmann hatte diese Tätigkeit verschwiegen und stattdessen in seinem Lebenslauf nebulös von Wehrdienst gesprochen. Es sei „ein Fehler gewesen“, bei der Nominierung für die Bundestagswahl seine Parteifreunde „nicht in Kenntnis gesetzt“ zu haben, sagte Heilmann kurz darauf. „Diesen Fehler räume ich ein.“ [7]

Rechtsanwalt Thorsten Feldmann gibt sich gegenüber heise online [8] optimistisch:

„Wir sind zuversichtlich, dass die Einstweilige Verfügung im Ergebnis keinen Bestand haben wird“. Der Verein habe bisher seine Sichtweise nicht darlegen können, eine mündliche Verhandlung habe es nicht gegeben: „Die Gegenseite hat dem Gericht nicht das von uns verfasste anwaltliche Schreiben vorgelegt, mit dem wir den Sachverhalt klargestellt und die vermeintlichen Ansprüche des Antragstellers zurückgewiesen haben“.

Die Politik greift dennoch immer mehr nach den Privilegien der Meinungsfreiheit und versucht diese zu unterbinden, wenn auch vorzugsweise so, dass Otto-Normalverbraucher nichts davon mitbekommt. So haben BND-Mitarbeiter angeblich auch bereits Wikipedia-Einträge geändert [9]. Dies beweist eine auf Wiki aufgetauchte Liste mit IP-Nummern-Bereichen [10], die gemäß Whois-Abfragen vom Bundesnachrichtendienst verwendet werden.

(Spürnasen: René, Thomas D., Glaubensspinner, John A., Helmut B., Tomexx, Grundgesetzwatch, Simon77, Seuchenvogel und Venizelos)

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Rondorf-Täter „leicht beeinflussbare Jugendliche“

geschrieben von PI am in Appeasement,Deutschenfeindlichkeit,Einzelfall™,Islam ist Frieden™,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[11]
Die jugendlichen „Südländer“, die in Köln-Rondorf zwei Polizisten in einen Hinterhalt gelockt hatten (wir berichteten mehrfach) [12], um ihre Waffen zu rauben, sie zu erschießen und so den Heiligen Krieg nach Deutschland tragen wollten, sind nach Ansicht der Kölner Staatsanwaltschaft nur „leicht beeinflussbare“ Kinder, aufgestachelt durch den Konsum von Hassvideos im Internet. Deshalb läuft einer von ihnen bereits wieder frei [13] herum. Keine Haftgründe…

Einer der drei Jugendlichen aus Rondorf, die vor etwa sieben Wochen zwei Polizisten in einen Hinterhalt gelockt und angegriffen hatten, ist wieder auf freiem Fuß. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Rainer Wolf auf Anfrage. Der 16-Jährige, der sich jetzt regelmäßig bei der Polizei melden muss, werde lediglich als Mitläufer bei der Tat angesehen.

Der Haftbefehl gegen die drei Jugendlichen lautet mittlerweile auf versuchten schweren Raub und Verabredung zu einem Verbrechen. Zwei der Beschuldigten hatten nach ihrer Festnahme angegeben, sie hätten die Pistolen der Polizisten rauben wollen. Mit den Waffen hätten sie die Beamten dann erschießen und später amerikanische Militäreinrichtungen in Deutschland überfallen wollen. Da auch vom „Märtyrertod“ und „Heiligen Krieg“ die Rede war, gingen die Ermittler von einem islamistischen Hintergrund für die Taten aus.

Nach umfangreichen Untersuchungen scheint jedoch klar zu sein, dass es sich keinesfalls um eine Terrorzelle, sondern eher um leicht beeinflussbare Jugendliche handelt, die durch islamitische Hassvideos im Internet aufgehetzt.

Kann man sich eigentlich – nur ganz theoretisch – vorstellen, dass ein jugendlicher Neonazi, der einen Polizisten überfällt, um im nationalen Widerstand das Vierte Reich auferstehen zu lassen, jemals erfolgreich jugendliche Verwirrung geltend machen kann? Dass er aufgehetzt wurde, nicht meinte, was er tat und sagte?

Falls den Polizisten etwas zugestoßen wäre, oder Kollegen zukünftig etwas zustoßen sollte, möge der Umstand sie und ihre Familien trösten, dass es nicht so gemeint war. Tod durch Verwirrung sozusagen.

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Hamburg: Kultur-Rabatt stößt auf Unverständnis

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[14]Der zum „Totschlag“ relativierte Mord [15] in Hamburg stößt auf türkisches Unverständnis. Frei von Rassismusverdacht, dem sich ein Deutscher bei Benutzung gleicher Wortwahl unweigerlich ausgesetzt sehe, beklagt Bülent Ciftlik [16], migrationspolitischer Sprecher der SPD (Foto), dass durch „Beimengung kultureller Zutaten [17]“ die Gewalttat in milderem Licht beleuchtet werde.

Das Totschlagsurteil gegen Ali U. (37) sorgt für Empörung unter Hamburger Türken. Zwölf Jahre sind zu wenig, finden viele und fordern eine lebenslange Verurteilung wegen Mordes. Immerhin habe der Türsteher seine Ex-Freundin monatelang mit dem Tode bedroht, bevor er sie am 26. März vor den Augen des gemeinsamen Kindes erschoss. Bülent Ciftlik, migrationspolitischer Sprecher der SPD, wirft den Richtern vor, dem Todesstalker einen „Kultur-Rabatt“ eingeräumt zu haben, was Hamburger Türken als fatales Signal auffassen.

„Das Urteil löst Unverständnis aus“, sagt Ciftlik. „Man bekommt den Eindruck, dass es nur einiger kultureller ,Zutaten‘ bedarf und schon wird ein tödlicher Gewaltexzess aus einer etwas milderen Perspektive beleuchtet.“

Der Täter Ali U. sei in Deutschland aufgewachsen, spreche besser Deutsch als Türkisch. Er habe die Frau, die sich wegen seiner Untreue von ihm getrennt habe, bewusst vor den Augen des gemeinsamen Sohnes erschossen: „Und dennoch wird Rücksicht auf den ,verletzten Stolz‘ dieses türkischen Mannes genommen“, kritisiert der Sozialdemokrat.

Vor allem, wo uns doch sonst ständig eingepaukt wird, dass man automatisch deutsch wird, wenn man hier lebt…

(Spürnase: Heinz W.)

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Migranten verursachen 2/3 aller Spielabbrüche

geschrieben von PI am in Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[18]
Natürlich nimmt der Kampf gegen Hooligans, Rechtsextremismus und Rassismus in einer Stellungnahme des DFB zum Thema „Extremismus und Gewalt“ des deutschen Sportausschusses den meisten Raum in Anspruch. Klar! Weit weniger im Blickpunkt liegt die zugewanderte Gewalt auf dem Sportplatz, die aber für zwei Drittel aller Spielabbrüche [19] verantwortlich ist (PI berichtete schon oft, u.a. hier [20], hier [21], hier [22], hier [23], hier [24] oder hier [25]).

Natürlich muss auch klar sein, wer der Schuldige an diesen Zuständen ist. Wir, die Mehrheitsgesellschaft, weil wir nichts geben und immer nur fordern:

Der Sport ist Austragungsort eines sozialen Konflikts, in dem Mehrheitsgesellschaft und Migranten um die Veränderung der sozialen Rangordnung, die Verteilung von Ressourcen und die Anerkennung kultureller Normen kämpfen“, sagt Pilz. „Es zeigt sich, dass ausländische Jugendliche umso häufiger zu Gewalt greifen, je länger sie in Deutschland leben.“ Irgendwann spürten sie das Gefühl, unter sozialen Nachteilen zu leiden und nur Integrationsleistungen bringen zu müssen, aber keine Gegenleistungen zu erhalten. „Es sind junge Menschen, die sich wie Deutsche fühlen, aber merken, dass sie ihre Bedürfnisse und Chancen nicht in der gleichen Weise verwirklichen können“, sagt Pilz.

Wir nehmen an, dass dem einen oder anderen Leser angesichts der eigenen Schlechtigkeit bereits die Tränen in den Augen stehen.

Je schwerer der Straftatbestand, desto häufiger Migrationshintergrund

Eine Auswertung von rund 4000 Fällen vor Sport- und Schiedsgerichten hat ergeben, dass Zweidrittel aller verhandelten Spielabbrüche von Spielern mit Migrationshintergrund verursacht wurden. Es handelt sich dabei vorwiegend um Spieler mit türkischem oder kurdischem Hintergrund. Während bei den Deutschen die Opfer am häufigsten Spieler sind, attackieren Spieler mit Migrationshintergrund vor allem den Schiedsrichter.

Es gibt auch einen gravierenden Unterschied zwischen den Vergehen auf dem Fußballplatz. Tatbestände wie „Rohes Spiel“, „Tätlichkeiten mit und ohne Verletzungen“ und „Bedrohung“ werden deutlich stärker von Spielern mit Migrationshintergrund begangen. „Um es noch deutlicher zu sagen, je schwerwiegender der Straftatbestand, desto häufiger sind Spieler mit Migrationshintergrund beteiligt“, schreibt Pilz in seiner Stellungnahme an den Ausschuss.

Zwanziger hofft auf Ganztagsschulen

Auffällig ist auch, dass sich die Auslöser für die Auseinandersetzungen auf dem Fußballplatz deutlich unterscheiden. Bei Migranten kommt es vor allem nach „Tätlichkeiten mit Verletzung“, „Schiedsrichterentscheidungen“ und „ethischen oder rassistischen Beleidigungen“ zu jenen Taten, die zu Spielabbrüchen führen. Wobei eine andere Erhebung ergeben hat, dass türkische Spieler im C-Jugendalter (12-14 Jahre) doppelt so häufig angeben, provoziert zu werden wie deutsche Spieler.

Was gucken wir auch so blöd…

(Spürnase: odb030)

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„Heldin von Mittweida“ gestrauchelt

geschrieben von PI am in Justiz,Kampf gegen Rechts™ | Kommentare sind deaktiviert

Rebecca K. [26]Das Märchen von Mittweida in sich zusammengefallen, die „Heldin“ Rebecca K. zur Betrügerin mutiert [27]. Zu durchsichtig war die Geschichte, nur krankhaft auf den Kampf gegen Rechts™ fixierte Gemüter konnten sie glauben. Zur Erinnerung: [28] Die Hauptdarstellerin will beim Versuch, ein Aussiedlerkind vor finsteren Neonazis zu retten, von eben diesen überwältigt worden sein. Sie warfen sie zu Boden und ritzten ihr ein Hakenkreuz in die Hüfte, während die halbe Stadt tatenlos zusah.

Im so genannten Hakenkreuz-Fall von Mittweida ist die angeklagte 18-Jährige vom Amtsgericht Hainichen schuldig gesprochen worden. Nach Überzeugung des Gerichts ritzte sich die junge Frau selbst ein Hakenkreuz in die Hüfte und behauptete anschließend, von Neonazis überfallen worden zu sein. Das Gericht verurteilte sie in nichtöffentlicher Sitzung zur Ableistung von 40 Arbeitsstunden, wie Oberstaatsanwalt Bernd Vogel am Freitag nach der Urteilsverkündung mitteilte. Im November 2007 hatte der Fall in der sächsischen Kleinstadt deutschlandweit für Aufsehen gesorgt.

Die damals 17 Jahre alte Jugendliche hatte bei der Polizei angegeben, vier Neonazis hätten sie auf einem Parkplatz attackiert und ihr ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt, nachdem sie einem Aussiedlerkind zu Hilfe geeilt sei. Die Ermittler glaubten ihr jedoch nicht. Die Anklage stützte sich schließlich vor allem auf die Angaben eines Hamburger Rechtsmediziners, wonach die Art der Verletzung auf eine Selbstbeibringung hindeutete. Die Angeklagte bestritt den Vorwurf.

Deutschland stand Kopf und war sich einig, den Kampf gegen Rechts™ noch stärker führen zu müssen. Hauptdarstellerin Rebecca K. erhielt sogar eine Urkunde für ihre Zivilcourage [29] (Foto oben) mit Unterschrift des Bundespräsidenten.

Restzweifel an der Einschätzung des rechtsradikalen Überfalls werden den tapferen Kämpfern gegen Rechts™ sicher Auftrieb geben, sich auch zukünftig wieder mit hysterischem Geschrei lächerlich zu machen.

(Spürnasen: Günter G., Thomas D., Jan, Crashtest-Dhimmi und Armin R.)

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„Er traute sich kaum noch aus dem Haus“

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[30] Die brutalen Schläge und Tritte, die sein Gesicht für immer entstellten, trieben den den 20-jährigen Igor H. (Foto) wohl in den Selbstmord. Zu dritt hatten Dagim S. (damals 18), Maximilian O. (damals 18) und Burak B. (damals 17) völlig grundlos und ohne jegliche Hemmung auf Igor eingetreten und geschlagen [31].

Igors Mutter Svetlana H. (44), die durch das tragische Ereignis ihr einziges Kind verloren hat, sitzt mit ihrer Anwältin weinend im Gerichtssaal. Die brutalen Schläge, die ihrem Sohn das Gesicht entstellt hatten, sieht sie als Ursache für den Selbstmord. „Die Tat hat sein Leben sehr verändert“, sagt sie im Zeugenstand. Ihr Sohn habe sich kaum noch aus dem Haus getraut. „Er fühlte sich ganz schwach“, so die Mutter weiter. Diesen Sommer habe er sein Abitur machen wollen: „Er hatte beste Noten.“ (…) Auch wenn kein direkter Zusammenhang zwischen der Gewalttat und dem Suizid feststellbar ist – gelitten hatte Igor unter der Tat auf jeden Fall. Er wollte an jenem Abend vom Orleansplatz zum Kunstpark gehen, als ihm Dagim S. (damals 18), Maximilian O. (damals 18) und Burak B. (damals 17) entgegenkamen. Dagim, ein Äthiopier, rempelte Igor an. Er habe einen Bogen um den Provokateur gemacht und sei weitergegangen, gab Igor später bei der Polizei zu Protokoll. Dieser sei ihm nachgelaufen, habe ihm einen Schlag ins Gesicht verpasst. Daraufhin schlug ihn das Trio (möglicherweise war noch ein vierter Täter dabei) nach übereinstimmenden Zeugenaussagen gemeinschaftlich zu Boden, trat gegen sein Gesicht. Igor erlitt eine doppelte Nasenbeinfraktur, einen Jochbeinbruch und einen Riss im Trommelfell. Trotz einer sofortigen Operation blieb das Gesicht des Opfers entstellt.

Dagim S. (Verteidiger Gerhard Bink) erzählt vor Gericht, er sei als „Scheiß Neger“ beschimpft worden, betont aber, Igor sei es nicht gewesen. Wie oft er zugeschlagen hat, weiß der gelernte Schneider angeblich nicht mehr. Maximilian O. (Verteidiger Patrick Ottmann) kann sich angeblich an gar nichts mehr erinnern, er sei zu besoffen gewesen. Burak B. (Verteidiger Michael Adams) gibt zu, geschlägert zu haben. Schon schwer im Gesicht blutend sei Igor aufgestanden und auf ihn zugegangen. „Deshalb habe ich ihm eine reingehauen.“ Igor stand wieder auf, Burak schlug erneut zu. Ein „Präventivschlag“, wie er zynisch hinzufügt: „Soll ich mich denn schlagen lassen?“ Igors Mutter laufen die Tränen übers Gesicht.

Was ist das für ein verkommenes Land, dass solch gefühllose Monster heranzüchtet, die niemals für ihre Schandtataen zu Verantwortung gezogen werden, sondern stets auf verständnisvolle Richter stoßen, die anderen die Schuld geben und sie immer wieder auf die Menschheit loslassen? In dem Vorfälle dieser Art an der Tagesordnung sind? In dem nur die Opfer die Konsequenzen ziehen müssen, allein gelassen, während die Täter alle Betreuung und Fürsorge genießen? In dem die Medien sich grundsätzlich mit den Tätern solidarisieren und nur schreien, wie im Fall des Ermyas Mulugata [32], wenn die Täter den gefühlten rechtsradikalen Hintergrund aufweisen und die Oper möglichst Migranten sind? In dem der Schutz der Allgemeinheit hinter den Befindlichkeiten der Täter zurückzustehen hat?

Sie wollen ein Bild der Zukunft? Stellen Sie sich einen Stiefel vor, der in ein menschliches Antlitz tritt, immer und immer wieder.” (George Orwell im Jahre 1949 in “1984 [33]“)

(Spürnase: Florian G.)

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Hamburg: Hinrichtung ohne Mordmerkmale

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[34] Nach monatelanger Verfolgung, Bedrohung und wiederholter Misshandlung erschoss Ali U. seine ehemalige Lebensgefährten Aysin T. (Foto) vor den Augen des gemeinsamen kleinen Sohnes, weil sie sich von ihm getrennt hatte (PI berichtete [35]). Aus unerfindlichen Gründen lautete die Anklage auf „Totschlag“, nicht auf „Mord“. Jetzt erging das Urteil [36] mit einer Begründung, die grausen lässt.

„Es war eine Hinrichtung“, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Backen am Donnerstag vor Gericht. Die Kammer verurteilte den 36-Jährigen zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags und entsprach damit der Forderung des Staatsanwalts.

Die Familie der Toten hatte als Nebenkläger eine lebenslange Haft wegen Mordes und Sicherungsverwahrung verlangt. „Es war kein Akt der Verzweiflung, sondern eine Inszenierung im Rahmen eines perfiden und eiskalt durchgeführten Plans“, hatte Rechtsanwältin Gabriele Heinecke in ihrem Plädoyer die Forderung begründet.

Jetzt kommt der Migrantenbonus:

Die Kammer bewertete den Fall anders und konnte keine Mordmerkmale feststellen. Der Angeklagte habe „aus Wut und verletztem Stolz“ gehandelt, was auch mit seiner „narzisstischen Persönlichkeit“ und der Tatsache zu erklären sei, dass Ali U. in türkischen Traditionen aufgewachsen ist. Zudem habe er die ständigen Streitereien mit seiner einstigen Lebensgefährtin nicht mehr ertragen.

Es sei Ali U. nicht nachzuweisen gewesen, dass er einen langgehegten Plan zur Tötung seiner früheren Lebensgefährtin verfolgte, sagte Richter Backen. Zu seinen Gunsten habe man daher von einer „Spontantat“ ausgehen müssen.

So einfach ist das. Wenn ein Türke mordet, ist kein niederes Motiv zu finden, sondern verletzter Stolz aus türkischer Tradition. Scharfe Schusswaffen führt man immer mit sich, nicht um einen Mord durchzuführen, sondern um spontan aus „aus Wut und verletztem Stolz“ handeln zu können.

Die Familie des Opfers will das Urteil nicht hinnehmen.

„Wir sind bestürzt über das Urteil und hatten an das rechtstaatliche System geglaubt“, sagte der älteste Bruder der getöteten Aysin T., Ahmed T., nach der Urteilsverkündung und kündigte Revision an. „Wir haben immer befürchtet, dass er seine Morddrohung gegenüber unserer Schwester wahrmachen wird. Hier wurde ein Mehrfachtäter so verurteilt, dass er womöglich wegen guter Führung in weniger als zwölf Jahren wieder freikommt – obwohl er bereits seine erste Frau fast tot prügelte.“

Das Urteil ist der tragische Schlusspunkt eines jahrelangen Beziehungsstreits: Monate lang hatte Ali U. nach Ansicht des Gerichts seine ehemalige Lebensgefährtin Aysin T. verfolgt, bedroht und misshandelt. Immer wieder stellte er ihr nach, wartete vor deren Zuhause in der Glashüttenstraße auf St. Pauli, zerrte sie an den Haaren durch die Wohnung, malträtierte sie mit Kopfnüssen, prügelte sie windelweich. Oft wurde der gemeinsame Sohn Dorganay Zeuge solcher Gewaltexzesse – meist weinte der Siebenjährige dann oder schrie laut um Hilfe.

Ali U. terrorisierte Aysin T. mit Anrufen, kontrollierte ihr Handy und die Telefonrechnungen. Immer wieder schleuderte er ihr entgegen: „Ich schlitz‘ dich auf“, „Ich knall dich ab“, „Mir egal, ob Dorganay im Heim aufwächst“. Aysin T. versuchte sich zu wehren, tauchte ab, wechselte das Kennzeichen ihres Wagens, alarmierte die Polizei und erreichte, dass sich der 36-Jährige weder ihrem Zuhause noch der Schule ihres Sohnes nähern durfte.

„Sie ertrug seine Erniedrigungen aus Liebe zu ihrem Sohn“

Ihre Geschwister berichteten im Prozess von Narben, Beulen und einem Schnitt am Hals. „Sie hatte Todesangst“, sagte ihre Schwester Asyen T.

Bruder Ahmed T., 39, sagte vor Gericht: „Der Angeklagte hat ihr jahrelang das Recht abgesprochen, ein freier Mensch zu sein. Sie hat seine Erniedrigungen und Drohungen aus Liebe zu ihrem Sohn ertragen. Für uns als Familie war es ein Mord mit Ankündigung.“

Es sollte nach Ansicht des Gerichts eine Aussprache wegen des künftigen Umgangs und der Erziehung des gemeinsamen Kindes werden. Die beiden tranken Erdbeersekt und Wodka mit Orangensaft. Als Ali U.s neue Freundin ihn auf dem Handy anrief, kam es erneut zum Streit, in dessen Verlauf Ali U. eine halbautomatische Pistole mit dem Kaliber 9 Millimeter aus seinem Gürtel zog.

„Stört es dich, dass ich lebe“, brüllte Ali U. seine von ihm getrennte Freundin an. Kurz darauf schoss er knapp an ihr vorbei durch die geschlossene Küchenfensterscheibe. War es nur eine Drohung zur Einschüchterung? Das konnte die Kammer nicht klären. „Danach fasste der Angeklagte den Entschluss, Aysin T. zu töten“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Aus einer Entfernung zwischen 30 und 100 Zentimeter habe Ali U. fünf weitere, gezielte Schüsse auf seine Ex-Freundin abgegeben. „Sie schossen, bis das Magazin leer war, aus nächster Nähe. Es war eine Hinrichtung“, sagte Richter Backen. „Wer so etwas tut, will den Tod seines Gegenübers.“

Ein Schuss trifft die junge Mutter mitten ins Herz, einer ins Gesicht, drei in den Oberkörper. Der gemeinsame siebenjährige Sohn Dorganay steht fassungslos daneben.

(Spürnasen: Eckhardt K., Berlinland und CeeTo)

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Brutal ermordet, weil sie katholisch war

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Großbritannien,Islam ist Frieden™,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Die unreine Liebesbeziehung seines muslimischen Mitbewohners zu dem katholischen Teenager Lidia Motylska (Foto) konnte er nicht billigen. Der 39-jährige Iraker Abobakir Jabari hat deshalb in Leeds das hübsche Mädchen brutal ermordet [37]. Er stach ihr große Wunden in den Bauch, weil er eine Schwangerschaft vermutete und schnitt ihr dann die Kehle durch – von Ohr zu Ohr. Er wurde jetzt zu lebenslanger Haft verurteilt.

(Spürnase: Thomas D.)

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Stasi terrorisiert Deutschland weiter

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz,Linksfaschismus,Meinungsfreiheit | Kommentare sind deaktiviert

[38]Angst war ihr Geschäft und ihre Macht. Und mit Angst terrorisieren die Stasiverbrecher weiterhin alle, die der Wahrheit zu nahe kommen. In einem alarmierenden Artikel [39] berichtet die WELT von den Repressionen, denen sich Journalisten, Autoren und Wissenschaftler bei der Aufarbeitung der „DDR“-Verbrechen ausgesetzt sehen. Folge: Kaum ein Verlag geht noch das Risiko ein, konkrete Namen von linkskriminellen Stasiverbrechern zu nennen, denn unter Ausnutzung des von ihnen gehassten Rechtsstaates treiben die Menschenschinder die Chronisten in ein existenzbedrohendes finanzielles Risiko.

Die WELT schreibt:

Während die Stasi-Mitarbeiter nach der Wende anfangs noch zurückhaltend von den Möglichkeiten des deutschen Rechtsstaates Gebrauch machten – damals liefen noch zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen sie –, wagen sie sich inzwischen immer dreister aus der Deckung. Nachdem die Verfahren alle eingestellt sind, fordern sie inzwischen selbstbewusst den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte ein. Unter Berufung auf Grundgesetz, Unschuldsvermutung und Datenschutz verlangen sie, dass man ihre Namen nicht mehr öffentlich nennen dürfe – wegen der „Prangerwirkung“.

Leider finden sich immer mehr Richter, die ihnen recht geben. Die Folgen haben als Erstes die Medien zu tragen: Eine Berichterstattung über Stasi-Verstrickungen wird in Deutschland immer schwieriger, juristisch riskanter und vor allem teurer – weil jedes Verfahren mehrere Tausend Euro kostet.

Wer kein Risiko eingehen will, flüchtet sich in eine vage, anonyme Verdachtsberichterstattung. Aus dem konkreten Spitzeldienst für eine Diktatur wird so der allgemeine Hinweis auf „mögliche Stasi-Kontakte“ einer Person. Noch stärker sind die Verlage betroffen: Da ein Buch nicht nur einen Tag lang verkauft wird, muss es, wenn die Stasi-Täter vor Gericht Erfolg haben, aus Tausenden Buchhandlungen zurückgeholt und anschließen geschwärzt oder eingestampft werden. Jeder Verlag überlegt es sich heute dreimal, ob er die Namen von Stasi-Mitarbeitern nennen soll, weil das wirtschaftliche Risiko in keinem Verhältnis zum verlegerischen Nutzen steht.

Die Folge ist eine schleichende Selbstzensur, die aus konkreten historischen Vorgängen allgemeine, abstrakte Abläufe macht – für die Leser langweilig und kaum nachvollziehbar. Ein Buch – um nur ein Beispiel zu nennen – über die Ungeheuerlichkeit, dass in der DDR Hunderte Ärzte der Stasi zugearbeitet haben, wird zu einer Aneinanderreihung von nichtssagenden Decknamen von „Alfons“ bis „Zacharias“. Eine Aufarbeitung des massenhaften Patientenverrats unter den teilweise noch heute praktizierenden Ärzten ist nicht möglich.

Noch stärker betroffen sind die Wissenschaftler, die normalerweise keine Rechtsabteilung zur Seite haben, aber den Verlag in der Regel von allen Rechtsansprüchen Dritter freistellen müssen. Wer nicht Gefahr laufen will, in zahllose Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang verwickelt zu werden, verzichtet besser von vornherein auf das Nennen von Namen.

Und während er sonst gehalten ist, mit wissenschaftlicher Genauigkeit Tatsachen festzustellen, sollte er tunlichst nur noch einen allgemeinen Verdacht oder eine subjektive Meinung äußern – nur dann droht kein Prozess. Überhaupt ist jeder Stasi-Forscher gut beraten, wenn er zuvor ein detailliertes – und teures – Rechtsgutachten einholt, bevor er sein Manuskript veröffentlicht. Am meisten aber sind die Opfer von der Rechtsprechung bedroht.

Wer heute öffentlich darüber berichtet, wer ihn an die Stasi verraten hat, muss damit rechnen, von diesem noch ein zweites Mal drangsaliert zu werden – durch eine Klage auf Unterlassung und gegebenenfalls sogar Schadenersatz. Öffentlichkeit herzustellen ist ohnehin das Einzige, was den Verfolgten geblieben ist, wenn sie merken, dass sie der örtliche Immobilienmakler oder Fußballklubpräsident in seinem ersten Leben ins Gefängnis gebracht hat – Stasi-Spitzel sind in Deutschland allesamt straffrei geblieben. Wenn er nun einen Leserbrief dazu schreibt oder auch nur an den Vorstand des Kickervereins schreibt, kann ihm das leicht vom Gericht verboten werden. Die Folge: Die alten Wunden werden noch schmerzhafter, eine individuelle Verarbeitung ist nicht möglich. Auch Ausstellungsmacher, Opferverbände oder Schulklassen können – wie jüngst in Reichenbach – einen Maulkorb verhängt bekommen, wenn sie sich in Deutschland öffentlich mit Stasi-Tätern beschäftigen wollen. „Die Freiheit stirbt zentimeterweise“ lautete ein Slogan früherer Bürgerrechtsbewegungen.

Die ARD-Sendung Kontraste [40] berichtet heute Abend (21:45 Uhr) über Ärzte im Dienst der Stasi.

(Spürnase: 1u57u5)

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BVG: Kapitulation vor dem Mob?

geschrieben von PI am in Deutschland,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[41]Bei den Berliner Verkehrsbetrieben prüft man allen Ernstes den künftigen Verzicht auf Fahrscheinkontrollen [42], um das Personal vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen. Außerdem sollen alle Busfahrer ein Deeskalationstraining absolvieren, weil wir ja spätestens seit Kleinedam [43] wissen, dass die Opfer die eigentlichen Täter sind.

Dort wird dann am Fehlverhalten der Opfer gearbeitet, zum Beispiel, dass man Frauen mit Kinderwagen beim Ein- und Aussteigen nicht zur Eile teiben darf, weil das junge Menschen aus Kulturen, in denen Frauen traditionell eine besonders hohe Wertschätzung genießen, so verärgern kann, dass sie dann den Busfahrer bespucken oder mit Schlägen und Messern zur Ordnung rufen. Ob dort auch gelehrt wird, dass der Kontrollverzicht nur für Angehörige eines bestimmten Bevölkerungskreises zu praktizieren ist, zu dem die Oma mit Dackel nicht gerechnet werden sollte?

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Neunjähriges Mädchen zu Tode gefoltert

geschrieben von PI am in Islam ist Frieden™,Justiz,Menschenrechte,Saudi-Arabien | Kommentare sind deaktiviert

[44]Ein saudischer Vater hat seine neunjährige Tochter Ariedsch mit Stöcken und einem heißen Bügeleisen zu Tode gefoltert [45], die Stiefmutter half mit erhitzten Löffeln und Gummischläuchen beim Quälen mit. Sie wollten den Tod des Kindes wie einen Selbstmord aussehen lassen. Doch die Stiefmutter wurde zu Gefängnis, der Vater zum Tod durch das Schwert verurteilt. Familiendrama oder Ausdruck islamischen Friedens?

Wie die Zeitung „Arab News“ berichtete, hatten der Vater und seine zweite Ehefrau die Leiche des Mädchens, das im Sommer 2007 an den Folgen der Misshandlungen gestorben war, aus einem der oberen Stockwerke ihres Hauses geworfen, um ihren Tod wie Selbstmord aussehen zu lassen. Die Mutter des Mädchens, die nach der Scheidung nicht das Sorgerecht für Ariedsch erhalten hatte, trat in dem Prozess als Nebenklägerin auf.

Mehrere Fälle von Kindesmisshandlung durch geschiedene Väter haben in Saudi-Arabien in den vergangenen Monaten für Schlagzeilen gesorgt. Im vergangenen Januar waren ein Mann und seine zweite Frau in Mekka öffentlich enthauptet worden, weil sie eine neun Jahre alte Tochter des Mannes aus erster Ehe gequält und ermordet hatten.

(Spürnase: Skeptiker)

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