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Land Berlin zahlt Schadensersatz an Clankriminelle

Von MANFRED ROUHS | Das Land Berlin lässt sich von zugewanderten Clankriminellen immer wieder erbarmungslos vorführen. Der Polizeispitze scheint manchmal die Phantasie zu fehlen, um sich vorstellen zu können, zu welchen Mitteln ihre Widersacher greifen, um in ihrem alltäglichen Kleinkrieg gegen die deutsche „Ordnungsmacht“ die Oberhand zu behalten.

So beschlagnahmt die Berliner Polizei immer wieder die Sportwagen stadtbekannter Clankrimineller, sei es zu Beweiszwecken oder in der guten Absicht, deren illegale Erträge abzuschöpfen. Den Gewohnheitsverbrechern wird sodann die Aufgabe gestellt, einen Nachweis für die legale Herkunft der Gelder zu erbringen, mit denen sie die Fahrzeuge erworben haben wollen. Und das funktioniert dann nicht immer so, wie sich Polizisten und Staatsanwälte die Sache gedacht haben.

Mehrmals schon sind solche Fahrzeuge auf dem Polizeigelände in Brand gesteckt worden – sei es, um Spuren zu verwischen oder um vom Land Berlin für den entstandenen Schaden Ersatz in Geld einzufordern. Denn nachdem in den letzten Jahrzehnten manche Drogen-Milliarden in Shisha-Bars, Eisdielen und Spielotheken geflossen sind, gelingt den sich als Geschäftsleuten inszenierenden Clanakteuren immer wieder der Nachweis einer formal legalen Herkunft der für den Erwerb der Fahrzeuge nötigen Geldmittel. Und dann blecht das Land Berlin, falls das Fahrzeug in seiner Obhut abgebrannt ist.

Die öffentliche Hand habe sich in solchen Zusammenhängen bereits „mehrfach schadenersatzpflichtig“ gemacht, berichtet der „Tagesspiegel“ [1]. Als Reaktion darauf werden die Tätergruppen nicht etwa in ihre Herkunftsländer abgeschoben, sondern der Polizei ist die Aufgabe gestellt worden, künftig nach der Sicherstellung solcher Fahrzeuge „Gefahrenprognosen“ zu stellen.

Die jungen Orientalen bevorzugen Sportwagen der Marken Mercedes-Benz, Porsche und Ferrari. Alleine schon die Farbe der Lackierung vieler dieser Fahrzeuge ist kriminell. Eine Beleidigung für das mitteleuropäische ästhetische Empfinden.

Solange dieser Personenkreis in Deutschland geduldet wird und der Polizei eine defensive Gangart verordnet bleibt, ist dem Problem nicht beizukommen. Massenabschiebungen wären in diesem Zusammenhang offensichtlich hilfreich.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [2], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [3] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [4] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [5] per Streaming und stellt politische Aufkleber [6] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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Bochum: Arzt wegen „falscher“ Impfbescheinigungen ein Jahr in U-Haft

geschrieben von PI am in Corona,Deutschland,Justiz,Video | 24 Kommentare

Ein Justizskandal, der vor aller Augen stattfindet: Während Vergewaltiger und Schwerverbrecher mit der Milde der deutschen Justiz rechnen können, schlägt diese mit einer wahnhaften Härte gegen den Arzt Dr. Heinrich Habig aus Recklinghausen zu. Der Mediziner sitzt seit einem Jahr in der JVA Bochum in Untersuchungshaft. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Der Vorwurf: Das Ausstellen unrichtiger Impfzertifikate.

Dr. Habig soll in hunderten Fällen falsche Impfbescheinigungen nach der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes zum 18. November 2021 ausgestellt und dabei auch gewerbsmäßig gehandelt haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der 67-jährige Mediziner ist der Hauptangeklagte, während seine Frau, die ihm als Sprechstundenhilfe assistierte, wegen Beihilfe mitangeklagt ist, sich aber auf freiem Fuße befindet. Im Falle einer Verurteilung wird der Arzt mit eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht.

Während des staatlich angeordneten Corona-Terrors soll Habig Menschen, die sich in dem massiv betriebenen Impfzwang in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notlage befunden haben und auf die „existenzieller Druck“ bezüglich der Impfung ausgeübt worden ist, geholfen haben. Die Rede ist beispielsweise von einer jungen Mutter, die gerade eben erst ihr Kind zur Welt gebracht hatte, jedoch einige Besorgungen außerhalb des Krankenhauses zu erledigen hatte und nur gegen Vorlage einer Impfbescheinigung wieder zurück zu ihrem Neugeborenen durfte. Oder einem 18-jährigen, der sich nicht impfen lassen wollte, da ein gleichaltriger Freund kurz zuvor nur einen Tag nach dessen „Impfung“ gestorben war.

Diesen und weiteren Menschen wollte Dr. Habig helfen und tat dies laut Aussagen seiner Verteidigung in bestem Wissen und Gewissen, weil er sich der schädlichen – mindestens aber nicht zielführenden – Wirkung der Impfstoffe bereits sehr früh bewusst war. Durch intensive Informationsbeschaffung war sich der Arzt sicher, bei Verimpfung gegen den Hippokratischen Eid und somit gegen das Wohl seiner Patienten zu handeln.

Die staatliche Impfkampagne sei mit „Zwangsmaßnahmen“ und einer „Hetzkampagne“ durchgesetzt worden, so die Einschätzung des Prozessbeobachters und Mitgründers von “Anwälte für Aufklärung”, Christian Moser. In Anbetracht der zu befürchtenden Impfnebenwirkungen sei das Ausstellen „dieser Impfbescheinigungen“ deshalb als die einzige Maßnahme zu bezeichnen, die geeignet gewesen sei, die Patienten nicht nur nicht zu impfen, sondern sie auch aus ihrer Zwangslage zu befreien. Der Jurist ist deshalb überzeugt: „Es sitzen die Falschen im Gefängnis.“ Am 19. Juni begannen vor dem Landgericht Bochum die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft, was auch Tichys Einblick meldete [7]. Weitere Informationen, auch über das am Montag von der Staasanwaltschaft verlangte Strafmaß, im Artikel bei Journalistenwatch [8].

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Prozess Herford: Einstellung im Verfahren gegen Marcel Bauersfeld

geschrieben von PI am in Islam,Islamaufklärung,Justiz | 32 Kommentare
Marcel Bauersfeld (Mitte) hatte bei seinem Gerichtstermin in Herford zahlreiche Unterstützer an seiner Seite wie die Schatzmeisterin der Bürgerbewegung PAX EUROPA, Stefanie Kizina, und den BPE-Geschäftsführer Gerd Kizina (links).

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am Freitag Morgen fand ein denkwürdiger Prozess im Amtsgericht Herford statt, über den PI-NEWS bereits im Vorfeld berichtete [9]. Der Protest von Marcel Bauersfeld gegen den Muezzinruf der DITIB-Moschee würde angeblich eine “Störung der Religionsausübung” bedeuten.

Marcel machte im Gerichtssaal, wie auch bei seinen öffentlichen Protesten und bei einer Rede bei der Kundgebung der Bürgerbewegung PAX EUROPA in Herford am 29. April des vergangenen Jahres (hier der Livestream [10] von EWO Live mit bisher 76.000 Zuschauern), eine gute Figur. Er betonte, dass es ein ihm innewohnendes Grundrecht sei, seine Meinung frei zu äußern, wenn er die Grundwerte unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft am erodieren sehe.

Sein Ziel sei es gewesen, durch die Nutzung von kreativen Mitteln einen wahrnehmbaren Protest zu gestalten, um die Kritik an der eigenmächtigen Verfügung des Herforder Bürgermeisters Tim Kähler und des Herforder Rates mit der DITIB hör- und sichtbar zu machen. Er habe die Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit gewinnen wollen, um dadurch eine Diskussion anzustoßen, was dann ja auch offensichtlich gelungen sei.

Nie habe er eine Miss- oder Verachtung, weder durch sein Wort oder durch seine Handlung, gegenüber der moslemischen Gemeinde oder der Umma zum Ausdruck gebracht. Nie habe er die rituellen Handlungen des gottesdienstähnlichen Ritus der Moslems gestört. Er habe sogar mit Rücksichtnahme auf die Moslems und ihre sakralen rituellen Handlungen zum Ramadan, der mit die höchsten moslemischen Feiertage beinhalte, ganz bewusst erst nach dem Ende dieses Fastenmonats mit seinem Proztest begonnen. Nach knapp einem Jahr, kurz vor Beginn des folgenden Ramadans 2021, habe er seinen Protest auf der Straße beendet.

Auch habe er seinen akustischen Protest streng an die Taktung des Muezzinrufes angepasst und nach Beendigung des Rufes seine akustische Wortmeldung beendet, um den moslemischen Gottesdienst ungestört zu belassen.

Der Kern seines Protestes habe sich an den Bürgermeister und den Stadtrat gerichtet, die es weder für nötig gehalten hätten, mit den Bürgern der Stadt in Diskussion zu treten, noch in den Entscheidungsprozess über die Genehmigung des Muezzinrufes mit einzubeziehen. Außerdem habe man sich auch nicht mit den geäußerten Ängsten anderer Glaubensgemeinschaften, beispielsweise Jesiden und Aleviten, auseinandergesetzt.

Marcel machte klar, dass er den Politischen Islam mit seiner Gesetzgebung, der Scharia, kritisiere. Außerdem die politische Instrumentalierung des religiösen Glaubens der Moslems durch die DITIB, die häufig Kritik an sich mit “Islamophobie” oder “Rassismus” gleichsetze. Weiter im Artikel bei Journalistenwach [11]


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [12] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB.

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Habeck nennt Polizeieinsätze gegen Klimaaktivisten „Rollkommandos“

geschrieben von PI am in Grüne,Justiz,Polizei | 74 Kommentare

Die Grünen nutzen gerne die Nazis und die Nazisprache für ihre politischen Zwecke, Leichenfledderei könnte man das nennen. So versuchte ein Grüner C-Promi eine Gleichsetzung von Grünen mit Juden [13] herzustellen, weil Habecks Heizungsgesetz mitunter harsche Kritik erfuhr. Verfolgt würden die Grünen deshalb, so wie die Juden.

Übler noch als diese Verharmlosung der Judenverfolgung und damit des Holocaust ist es, wenn Politiker selbst in einen Nazi-Jargon verfallen. Auch dies kommt von einem Grünen, von Habeck selbst. Er bezeichnete Polizeieinsätze, genauer eine gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung, als „Rollkommandos“. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man damit die Schlägertrupps der Nazis, [14] hier ein Beispiel der linken Gewerkschaft Verdi (Hervorhebung durch PI-News):

Der Sturm auf die Häuser der freien Gewerkschaftsbewegung beginnt in Berlin und im ganzen Reich pünktlich um 10 Uhr, ausgeführt von Rollkommandos der SA und SS. Den Befehl dazu gab es bereits am 21. April 1933.

Und genau so nannte nun der Grüne Robert Habeck Polizeieinsätze in Deutschland im Jahre 2023. Natürlich nicht alle. Aber solche Einsätze, die sich gegen „Aktivisten“ der „Letzten Generation“ richten, also gegen die eigene gesetzlose Klientel, wie die Welt [15] berichtet:

Am 14. Juni 2023 sagte Habeck nämlich in einer Veranstaltung des Bundes Umwelt und Naturschutz in Deutschland: „Die Kriminalisierung, wie Sie es genannt haben, also Rollkommandos brechen in Wohnungen von Aktivisten ein, das ist natürlich völlig absurd.“ Mit „Rollkommandos“ meinte der Vizekanzler die von Gerichten angeordneten Durchsuchungen in Wohnungen und Büros von Klimaextremisten der „Letzten Generation“.

Diese Gleichsetzung von gerichtlich verfügten bzw. genehmigten Einsätzen deutscher Polizisten mit Nazi- „Rollkommandos“ veranlasste Rainer Wendt, den Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, von Habeck „schleunigst“ eine Entschuldigung bei der Polizei zu fordern.

Nun soll hier keinesfalls für ein Verbot des Terminus eingetreten werden, wie es bei dem zitierten Weltartikel anklingt. Die Welt druckt das Bild eines Zeitungsausschnittes ab, welcher zeigt, dass der Begriff des „Rollkommandos“ von den Nazis bzw. ihren Sympathisanten selbst benutzt wurde.

Allerdings gibt es ja durchaus auch heute Rollkommandos, zum Beispiel bei der „Antifa“, die genauso agieren wie ihre historischen Vorbilder. Das Wort ist Alltagssprache geworden und sollte deshalb auch benutzt werden dürfen um die Linksfaschisten so zu bezeichnen.

Genauso, wie es erlaubt sein muss, dass man auch heute noch seinen Freunden alles Beste wünscht oder alles Beste für Deutschland. So wie Höcke, der dafür angeklagt wurde, [16] dass er „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!“ forderte.

Man darf gespannt sein, ob auch hier eine Staatsanwaltschaft wie im Fall Höcke gierig versucht, den Gebrauch verfassungsfeindlicher Wörter zu unterstellen oder zu konstruieren und eine Aufhebung der Immunität von Habeck fordert. Vermutlich aber eher nicht. Denn es ist klar, dass hierzulande manche eben gleicher sind als die anderen. Auch vor dem Gesetz.

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Messerkultur: Berhan S. war frei trotz Mordversuchs

geschrieben von PI am in Asylirrsinn,Bunte Republik,Bürgerkrieg,Einzelfall™,Gutmenschen,Justiz,Migrantengewalt,Migration,Multikulti | 70 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | In Berlin muss Einiges passieren, bevor die Öffentlichkeit auf einen Messerangriff mit Fassungslosigkeit reagiert. Das gilt erst recht für den multi-kulturellen Bezirk Neukölln, von dem die orientalische Messerkultur schon seit vielen Jahren Besitz ergriffen hat. Dort ist etwa alle sieben Minuten ein Polizeieinsatz erforderlich – zuletzt waren es etwa 200 am Tag, also 72.500 im Jahr. Diese Zahlen veröffentlichte im vergangenen Jahr die „Berliner Zeitung“. [17]

Aber eine Untat, wie sie der 38-jährige Berhan S. am 3. Mai 2023 in Berlin-Neukölln am hellichten Tage beging, ist selbst für die Verhältnisse dieses Horror-Bezirks außergewöhnlich. Der Verbrecher kletterte mit einem Messer bewaffnet über den Zaun einer evangelischen Schule und stach mehrfach auf Hals und Oberkörper zweier Mädchen ein, sieben und acht Jahre jung. Eines seiner Opfer wurde dadurch lebensgefährlich verletzt. 30 Menschen sahen bei der Tat zu. Die Polizei nahm den Angreifer fest.

Eine offensichtlich völlig sinnlose Tat. Täter und Opfer kannten sich nicht.

Jetzt erfährt die Öffentlichkeit, dass Berhan S. schon einmal mit dem Messer zugestochen hat, aber von der Berliner Justiz wieder auf freien Fuß gesetzt worden ist. Im August 2009 stach er offenbar auf seine damals 24-jährige Freundin ein und verletzte sie schwer. Eine Notoperation im Krankenhaus rettete ihr Leben. Trotzdem belastete sie Berhan S. nicht. Ihre Mutter war es, die die Polizei informierte und seinerzeit klarstellte: „Das kann nur er gewesen sein. Er schlägt sie seit acht Jahren, schließt sie zu Hause ein und hat ihr verboten, eine Ausbildung zu machen.“ So berichtet es die „Bild“-Zeitung. [18]

2009 verzichtete die Berliner Staatsanwaltschaft auf eine Anklage gegen Berhan S. 2023 wiegelt die Bildungsverwaltung ab mit den üblichen Parolen: Das Ganze sei ein „absoluter Einzelfall und eine Tragödie“. Die Schulen in Neukölln seien sicher, indessen: „Ein Restrisiko wird man niemals ausschließen können.“ Das berichtet die „B.Z.“. [19]

Der Täter sitzt jetzt in der psychiatrischen Abteilung des Maßregelvollzugs. Er ist mehrfach vorbestraft wegen Körperverletzungen, Drogendelikten, Sachbeschädigung und Schwarzfahren. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagt, es gäbe bei ihm „Anhaltspunkte für eine möglicherweise durch Betäubungsmittel induzierte psychische Erkrankung“. Eine allzu schwere Strafe hat er also kaum zu erwarten.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [2], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [3] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [4] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [5] per Streaming und stellt politische Aufkleber [6] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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Keine Erfahrung mit Alkohol: Strafrabatt für Syrer nach Vergewaltigung

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Islam,Justiz,Migrantengewalt | 100 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Ein 30-jähriger Syrer, der im Juli 2022 in Osnabrück ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt hat, kam am 3. März 2023 beim zuständigen Strafgericht mit einer Bewährungsstrafe davon. Er wurde recht geschickt verteidigt und tischte dem Richter eine traurige und offenbar für den Juristen glaubwürdige Geschichte auf.

Wie die „Bild“-Zeitung berichtet [20], verwies er darauf, am Tag der Tat zum ersten Mal im Leben Erfahrungen mit Alkohol gemacht zu haben. Der Mann ist Muslim und kam im Rahmen der Grenzöffnung von 2015 nach Deutschland. Ein junger Mann, der sieben Jahre in Deutschland lebt, ohne Alkohol getrunken zu haben, muss stark sein im Glauben – oder in der Schauspielkunst …

Vor anderen schädlichen Substanzen scheint er weniger Scheu gehabt zu haben. So wurde er auch wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt, weil er der 15-jährigen Cannabis gegeben hatte.

Für eine Haftstrafe reichte aber auch das nicht. Denn er hat eine eigene Wohnung, ist nicht vorbestraft und befindet sich „ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, wie der Richter feststellte. Na, dann …!

Ganz normale Mitbürger, die ab und zu mal ein Tütchen Cannabis weitergeben und nach dem Konsum von Alkohol eine Minderjährige vergewaltigen, kann man ja nicht gleich in den Knast stecken, oder?

“Wir leben im besten Deutschland, das es jemals gegeben hat” (Frank-Walter Steinmeier).


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [2], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [3] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [4] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [5] per Streaming und stellt politische Aufkleber [6] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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Dortmund: Anklage gegen Polizisten nach Tod eines Senegalesen

geschrieben von PI am in Bunte Republik,Deutschland,Einzelfall™,Justiz,Justiz,Migrantengewalt,Migration,Multikulti | 69 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Warum greift die deutsche Polizei vielerorts nicht durch gegen zugewanderte jugendliche Gewalttäter? Selbst dann nicht, wenn sie bewaffnet sind, beispielsweise mit einem Messer? Antwort: Weil sie befürchten müssen, sich selbst als Angeklagte vor Gericht wiederzufinden, falls dem Messermann ein Leid geschieht.

In Dortmund wird nun wieder einmal ein abschreckendes Exempel errichtet. Dort müssen sich fünf Polizisten strafrechtlich verantworten, weil sie im Rahmen eines Einsatzes am 8. August 2022 den Tod des 16-jährigen Senegalesen Mouhamed D. herbeigeführt haben.

Der war mit einem Messer in die Hand auf sie zugelaufen. Die Beamten hatten sich zunächst mit Pfefferspray sowie einem Taser und schlussendlich, nachdem diese nicht tödlichen Waffen wirkungslos blieben, mit sechs Schüssen aus einer Maschinenpistole gegen den Angreifer zur Wehr gesetzt, der ihre Anordnung, das Messer wegzuwerfen, nicht befolgte, sie möglicherweise noch nicht einmal verstanden hat.

Alle fünf werden jetzt angeklagt, auch diejenigen, die Pfefferspray und Taser eingesetzt haben. Die „Legal Tribune Online“ zitiert am 15. Februar 2023 dazu Oberstaatsanwalt Carsten Dombert [21], der aus seiner wohltemperierten Amtsstube heraus die Öffentlichkeit wissen lässt: „Wir haben keine Notwehr- oder Nothilfelage seitens der Polizisten feststellen können.“

Im Nachhinein ist man immer schlauer. Der Senegalese sei psychisch erkrankt gewesen, heißt es jetzt. Er habe Selbstmordabsichten verfolgt. Eine soziale und kulturelle Kompetenz, zu erkennen, dass es an der Zeit sei, das Messer wegzulegen, wenn fünf uniformierte und bewaffnete Polzisten erscheinen und ihm etwas („Messer weg!“) in einer für ihn unverständlichen Sprache (Deutsch) zurufen, sei zu viel verlangt gewesen. Die Polizei habe überreagiert, die Beamten hätten sich damit strafbar gemacht, meint die Staatsanwaltschaft.

Wer solche Staatsanwälte zum Verbündeten hat, der braucht als Polizisten keine kriminellen Feinde mehr. Die in dieser Sache tätigen Juristen wissen offenbar, was die politische Klasse von ihnen erwartet.

Was lehrt uns diese Geschichte? Vielleicht, dass junge, bewaffnete, psychisch erkrankte Männer aus dem Senegal nicht nach Dortmund gehören? Das wäre doch mal eine Erkenntnis …


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Köln: Wie die Justiz einen kosovarischen Todesfahrer verhätschelt

geschrieben von PI am in Balkan,Bunte Republik,Bürgerkrieg,Deutschland,Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt,Multikulti | 72 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | In Köln hat am 7. Januar 2023 um 23:15 Uhr auf der Siegburger Straße im Stadtteil Deutz ein 21-jähriger Kosovare einen 62-jährigen Mann aus Köln-Porz angefahren. Er ließ sein Opfer auf der Straße liegen und beging Fahrerflucht. Der Fußgänger starb.

Überführt werden konnte der Täter aufgrund von am Tatort zurückgebliebenen Trümmerteilen seines rund 90.000 Euro teuren Fahrzeugs, eines Mercedes-Benz C 63 S AMG mit 510 PS. Von derjenigen Version dieses Coupé, der die aufgefundenen Teile zugeordnet werden konnten, wurden bundesweit nur 270 zugelassen. Die musste die Polizei reihum überprüfen, bis sie in einer Garage in Köln-Mülheim fündig wurde und auf den PS-Protzer mit passendem Schadensbild traf.

Nur den Fahrer selbst konnten die Beamten leider nicht ausfindig machen. Er hält sich dummerweise selten dort auf, wo er gemeldet ist – und er meidet den Kontakt zur Polizei. Deshalb konnte er sogar noch nach der Todesfahrt wochenlang seinen Führerschein behalten, der von den Behörden zur Einziehung ausgeschrieben worden war.

Dass sich der Todesfahrer nun doch noch von seinem Lappen trennen musste, wird von der Kölner Staatsanwaltschaft und in einem am 10. Februar erschienenen Artikel vom Kölner „Express“ [22] als großer Erfolg gefeiert.

Dem Plan, ihn festzunehmen und vor Gericht zu stellen, vermochte die Strafjustiz bislang nicht näher zu treten. Der Tote konnte zum Unfallhergang nichts mehr sagen. Der Todesfahrer, den die Polizei laut Medienberichten der Autoposer-Szene zuordnet, will sich nicht äußern. Zeugen gibt es keine. Folgerichtig könnte ja auch der Fußgänger an seinem Tod selbst schuld gewesen sein, lässt die Staatsanwaltschaft verlauten.

Wie kommt ein 21-jähriger eigentlich an einen 510-PS-Mercedes? Bin ich der Einzige, der nicht versteht, warum Todesfahrt und Fahrerflucht für einen Haftbefehl nicht ausreichen? Sind in Köln alle verrückt geworden?


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Imad Karim: Demokratischer Widerstand – nicht nur eine Frage der Ehre

geschrieben von PI am in Deutschland,Islam,Justiz,Video | 21 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Der Filmproduzent Imad Karim hat mit seinem stark produzierten Jahresrückblick (Video oben) eine gute Zusammenfassung der aus patriotischer und islamkritischer Sicht wichtigsten Ereignisse des ablaufenden Jahres geliefert.

Imad Karim hatte mich im September mit seinem Video zu meiner unfassbaren Verurteilung [23] in Hamburg und dem Interview mit dem australischen Imam [24] Dr. Mustafa Rashed, der sich bei unserer Kritik auf unsere Seite stellt, hervorragend unterstützt.

Das kommende Jahr wird zeigen, ob die Justiz tatsächlich so weit gehen wird, die faktisch fundierte und durch die Realität bestätigte Kritik am Politischen Islam zu zensieren und mit hohen Strafen zu belegen. 2023 wird ein vieler Hinsicht richtungsweisendes Jahr werden.

Gegenwind macht stark, heißt es so schön. Aber unter dieser rot-grün-dominierten Bundesregierung und ihrem enormen Einfluss auf den Zeitgeist wird es ein Kampf mit einem Tornado sein. Die Weichenstellungen des Jahres 2022 zeigen, dass der massenhaften Einwanderung aus fundamental-islamischen Ländern weiter Tür und Tor geöffnet werden soll, während gleichzeitig die Kritiker dieser völlig unverantwortlichen Politik mundtot gemacht werden sollen.

Wenn sich die Kritik an der gefährlichsten totalitären Ideologie, die jemals auf diesem Planeten entstanden ist, nicht vor Gericht behaupten kann, dann wird die Islamisierung unseres Landes einen zusätzlichen Schwung erhalten und künftig kaum noch aufzuhalten sein.

Daher sind die Gerichtsverfahren, die mir in Hamburg und Augsburg aufgedrückt wurden und bereits im ersten Vierteljahr 2023 in der Berufung auf mich zukommen, richtungsweisend.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [12] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB.

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NRW: Milde Urteile gegen Mitglieder des Al-Zein-Clans

geschrieben von PI am in Justiz,Migrantengewalt,Video | 45 Kommentare

Von MANFRED W. BLACK | Manchmal ist die Polizei nicht nur tüchtig, sondern hat auch Glück. Ermittlungsbehörden konnten fünf arabischen Gangstern aus Leverkusen viele schwere Straftaten nachweisen. Nun stand der berüchtigte muslimische Al-Zein-Clan monatelang vor Gericht. Die Bande hatte etliche Jahre in purem Luxus gelebt – und trotzdem auch noch die Chuzpe, hunderttausende Euro Sozialhilfe (Hartz IV) vom Jobcenter zu kassieren (PI-NEWS berichtete) [25].

Auch der WDR konnte dieses Mal den ethnischen Hintergrund der Verbrecherbande nicht verschweigen; zu oft ist in NRW schon über den bekannten Clan berichtet worden. So schreibt der WDR – in einem auffällig kurzen Bericht [26] –, „fünf Mitglieder des deutsch-libanesischen Familienclans“ seien „wegen Schutzgelderpressung, Geldwäsche, Geiselnahme und bandenmäßigen Sozialbetrugs verurteilt“ worden.

127 Seiten Anklageschrift

Mehr noch: Den Angeklagten wurden in wechselnder Beteiligung auch erpresserischer Menschenraub, gefährliche Körperverletzung und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Anklageschrift umfasst insgesamt 127 Seiten. Noch kurz vor Weihnachten hat das Landgericht Düsseldorf sein Urteil gefällt, das alle Beobachter freilich in ziemliches Erstaunen versetzte.

In den USA würde zumindest der Chef einer solchen Schwerverbrecher-Bande wohl 80 Jahre Gefängnis aufgebrummt bekommen. Selbst die Süddeutsche Zeitung [27] – sonst stets mit einem großen linken Herzen für muslimische Straftäter – prognostizierte eine 15-jährige Strafe für den Clan-Boss.

Im Juni 2021 hatte die Polizei mit Sondereinheiten – sogar ein Panzer der Bereitschaftspolizei wurde eingesetzt – die Millionenvilla der libanesischen Großfamilie in Leverkusen gestürmt. Razzien gab es zeitgleich noch in anderen Orten.

Das 47-jährige Familienoberhaupt Badia (Spitzname: „Buddy“) Al-Zein und etliche weitere Clan-Angehörige sind damals zunächst festgenommen worden. Al-Zein saß anschließend einige Monate in U-Haft.

Sozialgeld floss in Strömen

Nun muss der Clan-Chef demnächst – nur – für sechs Jahre hinter Gitter. Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte. Zwei seiner Söhne Sehmus Al-Zein (30) und Merhen Al-Zein (28)müssen jeweils lediglich für drei Jahre in Haft.

Bei einem weiteren Sohn und der Ehefrau von Badia Al-Zein wurden die Haftstrafen sogar zur Bewährung ausgesetzt. Die einschlägigen Verfahren gegen eine Tochter und eine Schwiegertochter des Bandenoberhaupts sind bereits vorher wegen angeblicher „geringer Schuld gegen Auflagen eingestellt“ worden.

Ihre hochherrschaftliche Villa hatte die Bande in Schein-Mietwohnungen umgewandelt. Mehrere „mittellose“ Familienmitglieder wohnten dort vermeintlich zur Miete und bezogen so durch Betrug insgesamt mindestens 463.000 Euro (Hartz IV) vom staatlichen Jobcenter.

Die entsprechenden Antragsformuliere für die Sozialhilfe sind, so berichten Medien, oft unvollständig und falsch ausgefüllt worden. Doch das störte die Beamten nicht. Sie gaben vor Gericht an, sie hätten geglaubt, die Antragsteller beherrschten einfach die deutsche Sprache nicht. Fehler und Lücken in den Papieren sind so oftmals bewusst übersehen worden. Das Sozialgeld floss trotzdem in Strömen. Auch später erfolgten lange Zeit keinerlei Kontrollen.

Absprachen zwischen den Staatsanwälten und den Angeklagten

Bei den Verhaftungen wurde bei der Bande sehr viel Bargeld sichergestellt. Der Clan weigerte sich jedoch, die Herkunft des Bar-Vermögens in Höhe von mehreren hunderttausend Euro offenzulegen. Sanktioniert wird in Deutschland ein solches Verhalten von Kriminellen nicht.

Vor der entscheidenden Gerichtsverhandlung hat es Absprachen zwischen den Staatsanwälten und den Angeklagten gegeben. Zu solchen Absprachen neigen Clan-Gangster und Juristen oft, wenn die Schuld der Verbrecher offensichtlich geworden ist: Die Banditen gestehen zügig ihre Verbrechen und erhalten dafür später milde Strafen – oft auch noch auf Bewährung.

So auch in diesem Fall. Die angeklagten „Familienmitglieder“ spazierten vor Eröffnung der Verhandlung seelenruhig und selbstbewusst in den Gerichtssaal – „nach einer Absprache und gegen 80.000 Euro Kaution waren sie inzwischen auf freiem Fuß“ (Bild-Zeitung) [28].

Bald wieder frei?

Das Clan-Oberhaupt Badia Al-Zein trug eine Gucci-Jogginghose, deren Preis Beobachter auf mindestens 800 Euro schätzten, und einen schwarzen Daunenmantel. Zwei Begleiter machten ihrem Bandenchef den Weg auf den Fluren frei – und schlugen nebenbei ungehindert aggressiv und demonstrativ auf die Kameras zweier Fernsehjournalisten.

Bei der ersten Gerichtsverhandlung hatte Al-Zein sich noch feiern lassen – und sogar „Kusshände geworfen“ (Bild). Jetzt hat der Clan-Boss das Urteil ohne große Regung auf genommen. Natürlich geht er davon aus, nur einen Teil seiner sechsjährigen Haftstrafe wirklich absitzen zu müssen.

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München: 14 Jahre Haft für ICE-Messermann

geschrieben von PI am in Asylirrsinn,Bunte Republik,Dhimmitude,Dschihad,Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt,Migration,Multikulti | 50 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Still und heimlich hat das Oberlandesgericht München jenen 28-jährigen Messermann, der im November 2021 in einem ICE im Raum Nürnberg auf Reisende einstach und dabei „Allahu akbar“ gerufen hatte, zu 14 Jahren Haft verurteilt. Das berichtet die „Legal Tribune Online“. [29] Der 23. Dezember 2022 war als Datum für dieses Urteil offenbar volkspädagogisch klug gewählt. Das Urteil geht im Weihnachtsrummel unter und ist den Massenmedien bestenfalls eine Randnotiz wert.

Dabei war der Prozess durchaus – auch juristisch – spannend. Denn die Verteidigung argumentierte geschickt und setzte ihren Mandanten als psychisch gestörtes, armes Opfer widriger Verhältnisse in Szene. Der anklagende Generalbundesanwalt dagegen ging von einem religiös motivierten dschihadistischen Hintergrund der Tat aus und forderte lebenslange Haft. Die wäre nach der üblichen bundesrepublikanischen Justizpraxis allerdings nach 15 Jahren spätestens zu Ende gewesen – so dass die 14 Jahre am Antrag der Anklagebehörde recht nahe dran sind.

Zweifellos hat, zumindest abstrakt, ein Stück weit auch die Verteidigung recht: Alle Dschihadisten sind irgendwie psychisch gestört. Da der Begriff des muslimischen Dschihadismus aber weit gefasst ist und unter ihn eindeutig nicht nur mörderische Attentäter fallen, liefe die Feststellung, alle Anhänger des Dschihad seien irre, auf die Psychiatrisierung eines erheblichen Teils aller Anhänger der Weltreligion des Islam hinaus. So weit mochte das Gericht offenbar nicht gehen.

Stattdessen taten die Richter das, was sie in Fällen dieser Art meistens tun: Sie folgten der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters, der den in Palästina geborenen und in Syrien aufgewachsenen Mann für im rein medizinischen Sinne voll zurechnungsfähig erklärte. Und dessen Aufgabe es nicht war, einzuschätzen, ob möglicherweise der muslimische Dschihadismus insgesamt als Geisteskrankheit einzuordnen sei.

Niemand weiß, wie groß die Zahl der Dschihadisten ist, die unter uns leben. Folgerichtig werden uns und der Justiz Abgrenzungsfragen dieser Art noch eine ganze Zeit lang erhalten bleiben.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [2], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [3] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [4] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [5] per Streaming und stellt politische Aufkleber [6] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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