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Antifa-Terror geht weiter: Auto von JA Berlin-Chef abgefackelt!

Viele kennen Vadim Derksen [1] als sympathisches Gesicht der Jungen Alternative Berlin. Bereits 2019 wurde er Opfer von Antifa-Gewalt [2], als er mit der JA Berlin den Holocaust-Film „Das Geheimarchiv im Warschauer Ghetto“ besuchen wollte (PI-NEWS berichtete [3]).

Am Montag wurde Vadim wieder Opfer des staatlich finanzierten und medial befeuerten politischen Terrors in Deutschland. „Um 1:30 Uhr hat es an meiner Tür geklingelt, die Nachbarn haben mich geweckt. Ich habe aus dem Fenster geguckt, das Auto stand in Flammen.“

Die Feuerwehr war zunächst nicht zu erreichen, so Derksen, „die Polizei war zuerst da.“ Die Flammen standen bis zu drei Metern hoch, das Auto daneben wurde in Mitleidenschaft gezogen, das einer jungen Familie mit Kindern gehöre, die nun auf dem Schaden sitzenblieben. Nun ermittelt der Staatsschutz, so Derksen zu PI-NEWS.

» Weitere Infos hier [4]

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Tabuthema Beate Zschäpe

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz,Kampf gegen Rechts™ | 104 Kommentare
Urteil der Staatsräson: Beate Zschäpe wird ihr Leben hinter Gittern verbringen für Taten, für die kein deutsches Gericht unter gewöhnlichen Umständen in einem ähnlich gelagerten Fall ein solches Strafmaß verhängt hätte.

Von C. JAHN | Das Thema Beate Zschäpe ist ein heißes Eisen, an dem sich niemand die Finger verbrennen möchte, auch als PI-NEWS-Autor möchte man das vermeiden. Aber nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs [5] erscheint es doch notwendig, sich ein Stück weit aus der eigenen Komfortzone herauszuwagen und ein paar Gedanken zu formulieren, die zu diesem ganzen Thema doch notwendigerweise niedergeschrieben werden sollten.

Das Urteil gegen Beate Zschäpe lautet bekanntlich: lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung, dies wurde am Donnerstag durch den BGH noch einmal bestätigt.

Da auch Beate Zschäpe ein Mensch ist und alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein sollten, seien hier einige Anmerkungen zu diesem Gerichtsurteil ausgeführt, die sich angesichts der besonderen Härte des Urteils aufdrängen.

Auch wenn vieles im Zusammenhang mit den Morden der beiden Zwickauer Uwes unklar sein mag und allerlei mehr oder weniger gewagte Theorien zu diesen Taten im Umlauf sind, sowohl auf politisch linker wie politisch rechter Seite, lassen sich zur Person der Beate Zschäpe doch wenigstens einige Tatsachen als unstrittig festhalten:

Beate Zschäpe ist keine Mörderin. Mit einiger Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, dass sie von den Morden gewusst hat, vielleicht hat sie die Taten sogar gebilligt. Vielleicht hat sie auch bei der Vorbereitung und im Nachgang in der ein oder anderen Form Beihilfe geleistet und war insofern mehr oder weniger mittelbar an den Taten beteiligt. Aber selbst wenn das alles so gewesen sein mag: das alles macht sie nicht zu einer Mörderin, sondern Beate Zschäpe war mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit insgesamt nie mehr als die Geliebte der beiden eigentlichen Täter, die durch ihre Liebe zu diesen beiden Männern in das mörderische Treiben hineingerissen wurde und dann – aus welchen Gründen auch immer: Überzeugung, Abhängigkeit, weibliche Treue – in diesem Umfeld verharrte. Beate Zschäpe war insofern also eine ganz klassische Mörderbraut, aber sie selbst ist keine Mörderin.

Man braucht deshalb auch gar nicht den Vergleich zu den zahllosen Bräuten von IS-Kriegern zu ziehen, bei denen sich die Sachlage ähnlich verhält wie im Fall der Beate Zschäpe – Mitwisser von Morden, vielleicht auch Beihelfer aus verirrter weiblicher Liebe – und die in Deutschland nach ihrer Rückkehr vom Schlachtfeld bekanntlich entweder gar nicht oder nur zu sehr milden Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Man braucht auch keinen Vergleich zu den Mörderinnen der RAF zu ziehen, die alle persönlich abgedrückt haben und inzwischen weitgehend wieder auf freiem Fuß sind.

Es reicht nämlich bereits ein einfacher Verweis auf das deutsche Strafrecht, das ja eine solche Höchststrafe, lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung, für die tatsächlich nachweisbaren Vergehen der Beate Zschäpe nicht vorsieht. Je nachdem wie die Brandstiftung ihrer eigenen Wohnung zu gewichten ist, läge das übliche Strafmaß für die Beate Zschäpe anzulastenden Taten gewöhnlicherweise irgendwo zwischen fünf und acht Jahren. Damit ist zu diesem Urteil auch bereits alles gesagt: Es ist ein politisches Urteil, das in einem üblichen Justizverfahren so nicht möglich gewesen wäre und nur erklärbar wird durch die von Anfang an stark spürbare politische Einflussnahme von Seiten der Regierung, sowohl der Regierung in Berlin als auch der Regierung in Ankara.

Vielleicht war die Einflussnahme der Regierung in Ankara sogar die stärkste Kraft hinter diesem Urteil: Der Rachedurst der Türkei war groß, da die Ermordeten überwiegend Türken waren. Jedes andere Urteil, das nicht dem im deutschen Strafrecht vorgesehenen Höchstmaß entsprochen hätte, hätte das nationale Ehrgefühl der Türkei, aber auch das nationale Ehrgefühl der Türken hierzulande tief verletzt. Genau in diese Richtung dürfte daher der Druck der deutschen Regierung gezielt haben: Ärger mit der Türkei und den Türken hierzulande galt es zu vermeiden, der nationale Rachedurst war zu befriedigen. Dass die Justiz diesem politischen Drängen, vermutlich auch von höchster Stelle, nachgab und im Fall Beate Zschäpe ein insgesamt stark konstruiert wirkendes, verstörend hartes Urteil fällte, sollte den aufmerksamen zeitgenössischen Beobachter der politischen Gegebenheiten der Merkel-Zeit nicht sonderlich verwundern.

Letztlich ist das Urteil gegen Beate Zschäpe also ein Urteil der Staatsräson. Das macht es nicht gerechter, aber verständlicher. Beate Zschäpe wird ihr Leben hinter Gittern verbringen für Taten, für die kein deutsches Gericht unter gewöhnlichen Umständen in einem ähnlich gelagerten Fall ein solches Strafmaß verhängt hätte. Als eindeutig politisches Urteil ist und bleibt dieses Urteil ein dunkler Fleck auf der deutschen Rechtsgeschichte.

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Vera Lengsfeld: Katastrophenhilfe nur nach Gesinnungs-Tüv?

geschrieben von PI am in Kampf gegen Rechts™,Linksfaschismus,Lumpen | 148 Kommentare

[..] Es wird mit jedem Tag schlimmer. Da stellt sich bei der Flutkatastrophe heraus, dass Deutschlands Katastrophenhilfe auf dem Stand eines Entwicklungslandes ist, dass Politik, Medien und Behörden versagt und die Menschen nicht rechtzeitig gewarnt und evakuiert haben. [..]

Für mich die Spitze des Irrsinns ist aber, dass die Katastrophe jetzt für den „Kampf gegen rechts“ instrumentalisiert wird. Wer die Lage vor Ort verfolgt hat, weiß, dass viele Orte tagelang ohne Hilfe staatlicher Institutionen blieben. Bauern und Bauunternehmer räumten mit ihrem schweren Gerät Schlamm und Schutt beiseite, freiwillige Helfer packten beim Ausräumen von Wohnungen und Kellern mit an. Über Facebook und Twitter benachrichtigte man sich, wo Hilfe gebraucht wurde.

Aber Politik und Behörden signalisierten von Anfang an, dass ihnen diese Helfer nicht genehm waren. THW twitterte, man solle nicht einfach ins Katastrophengebiet kommen, sondern sich stattdessen bei einem THW-Lehrgang anmelden. Zum Glück sind viele nicht diesem vergifteten Ratschlag gefolgt. Wenn die Hilfe aus der Gesellschaft ferngeblieben wäre, sähe es heute noch zum Verzweifeln aus.

Weil sich viele Helfer nicht abhalten ließen, wurde die schärfste Waffe der Staatspropaganda ausgepackt.

Erst twitterte die Polizei, dass in rheinlad-pfälzischen Katastrophengebieten angeblich Rechtsextreme sich als „Kümmerer“ anbieten würden. Man hätte ein Auge darauf, könne aber nicht eingreifen. Die Polizei bedauerte, so lange nicht gegen geltendes Recht verstoßen werde, habe sie keine Handhabe. Jedoch werde man „mit aller Entschiedenheit gegen Menschen einschreiten, die unter dem Anschein von Hilfe die Lage für politische Zwecke missbrauchen“. [..]

Querdenker würden „das Vertrauen in die staatlichen Maßnahmen und Strukturen zu beschädigen“, warnte das Bundesinnenministerium. Das ging gestern über die Medien! Humor ist, wenn man trotzdem lacht, denn niemand beschädigt dieses Vertrauen mehr, als Politik, Behörden und Medien, die versagt haben und weiter versagen!

Wer nicht versagt hat, sind die „toxischen Weißen“, Männer und Frauen wie Hubert Schilles, die dort hingehen, wohin sich die Politik wegen der Gefahr nicht wagt und unter Einsatz ihres Lebens noch größeres Unheil abwenden. (Den ganzen Text gibt’s auf vera-lengsfeld.de [6])

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Richter unter Druck: Wer nicht pariert, wird abberufen

geschrieben von Manfred Rouhs am in Grundgesetz,Kampf gegen Rechts™,Meinungsfreiheit,Merkelismus,Political Correctness,Postdemokratie | 57 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Den demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland tragen vier Säulen: Demokratie, Meinungsfreiheit, Gesetzesbindung der Staatsorgane und Gewaltenteilung. Nachdem die ersten drei Säulen seit Jahren erodieren, folgt ihnen jetzt offenbar eine bröckelnde Gewaltenteilung nach.

Denn die besteht nur dort, wo die Richter ausschließlich dem Gesetz und ihrem Gewissen verantwortlich sind. Das dachte sich wohl auch ein Richter am Verwaltungsgericht Gießen, als er 2019 den Asylantrag eines Afghanen ablehnte. Der aber zog mit einem Befangenheitsantrag vor das Bundesverfassungsgericht und war damit erfolgreich, wie der „Focus“ berichtet. [7]

Selbstverständlich ist nicht jede Aufhebung einer Gerichtsentscheidung durch höhere Instanzen ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz. Richter sind auch nur Menschen und machen Fehler. Wäre der Asylfall des Afghanen selbst Grundlage der Feststellung der Befangenheit des Verwaltungsrichters durch das höchste deutsche Gericht gewesen, so wäre dagegen unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nichts einzuwenden.

Ist er aber nicht: Der Richter wurde in der Asylsache für befangen erklärt, weil er es in einem anderen Fall abgelehnt hatte, ein NPD-Plakat mit der Losung „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ als volksverhetzend zu bewerten und folgerichtig dessen öffentliche Verbreitung zu unterbinden. Dabei verstieg er sich sogar zu der Feststellung, ihm seien „Fälle bekannt, in denen Asylbewerber zu Mördern wurden“. – Ja, in extremen, sehr, sehr seltenen „Einzelfällen“ soll es ja tatsächlich schon zur Ermordung von Menschen durch Asylbewerber gekommen sein …

Diese erweislich wahre Feststellung wird dem Richter jetzt zum Verhängnis. Denn das höchste deutsche Gericht folgte zumindest den Schlußfolgerungen jenes Rechtsanwaltes des Afghanen, der mit Verweis auf das Plakaturteil behauptet, demselben stehe „gleichsam auf die Stirn geschrieben, dass der Richter, der es abgefasst hat, Migration für ein grundlegendes, die Zukunft unseres Gemeinwesens bedrohendes Übel hält“. – Und wer das tut, darf also in Deutschland nicht mehr als Richter in Asylsachen entscheiden.

Damit wird allen Verwaltungsrichtern in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht eine bestimmte politische Grunddisposition vorgegeben, und zwar diejenige der prinzipiellen Befürwortung von Migration.

Die Justiz entwickelt sich dadurch von einer unabhängigen Gewalt im Staate zu einem politischen Tendenzbetrieb mit klaren weltanschaulichen Vorgaben. Der Kreis zum unseligen Angedenken untergegangener früherer politischer Systeme in Deutschland schließt sich.

Manche Richter am Bundesverfassungsgericht werden von Angela Merkel ab und an zum Abendessen eingeladen [8]. Können diese Richter in politisch brisanten Angelegenheiten unbefangen urteilen?


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [9], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [10] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [11] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [12] per Streaming und stellt politische Aufkleber [13] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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Baden-Württemberg: Antifa überzieht Dörfer mit Hetz-Bannern

geschrieben von PI am in Kampf gegen Rechts™,Linksfaschismus,Rote SA | 77 Kommentare
Ganz Althütte wurde von den Linksextremisten verunstaltet.

Es ist ein Angriff auf die freie Wahlentscheidung der Bürger, die verschiedene Dörfer in Baden-Württemberg in den letzten Wochen erleben. Anti-AfD-Plakate und Aufkleber in Massen wurden überall angebracht, Banner aufgehängt und denunzierende Flyer in die Briefkästen gesteckt.

Betroffen sind AfD-Hochburgen im ländlichen Raum. Aus Sicht von Extremisten der sogenannten Antifa ein unhaltbarer Zustand, dass die AfD bei der letzten Landtagswahl dort teilweise über 20 Prozent der Stimmen erzielen konnte. Zum Beispiel in Orten wie Spiegelberg, wo die AfD mit 21,73 Prozent ihr bestes Ergebnis holte.

Dann traf es Großerlach. Hier gewann die AfD 19,1 Prozent der Stimmen. Am letzten Wochenende war Althütte mit 16,3 Prozent AfD-Wählern an der Reihe.

Banner und Plakate an der Bushaltestelle an der Dorfschule.

Die Aktion der Antifa wurde in Althütte von mehreren Bürgern beobachtet und auch der Polizei „live“ gemeldet. Von ihrem Eintreffen bis zum Verlassen der Gemeinde wurde die Polizei ununterbrochen beobachtet. Zu keinem Zeitpunkt kontrollierten die Beamten (nur ein Polizeifahrzeug mit Zweier-Besatzung kam) auch nur eine Person. Zeugen meldeten mehrere Personen, die Plakate, Banner und Aufkleber anbrachten, auch die Kleidung (dunkel) wurde beschrieben.

Plakate an vielen Kabelverteilerschränken
Plakate an vielen Kabelverteilerschränken.

Feixend saßen die Linksextremisten am Dorfteich gegenüber dem Rathaus, als sie nach getaner „Arbeit“ auf ihren Bus warteten. Kurz zuvor wurde die Polizei wiederholt darauf hingewiesen, dass sich die Linksextremisten am Dorfteich befinden. Die Polizei kam – und fuhr langsam vorbei. Die Täter stiegen in den Bus ein, der im Dorf dann noch eine Schleife machte. Auch dieser Umstand wurde „live“ per Handy der Polizei gemeldet.

An der Bushaltestelle am Rathaus in Althütte.
An der Bushaltestelle am Rathaus in Althütte.

Im Bus konnten sich die Linksextremisten darüber amüsieren, wie die Polizei zunächst hinter dem Bus herfuhr. Statt an der nächsten Haltestelle die Personalien der Fahrgäste festzustellen, blieben die „Strafverfolger“ in ihrem Fahrzeug hinter dem Bus und hielten an der Haltestelle Ortsmitte an.  Der Bus fuhr nach kurzem Halt davon, die Beamten stiegen aus ihrem Fahrzeug und sahen sich die Plakate im Wartehäuschen an und betrachteten die Banner an gegenüberliegender Gaststätte.

Bekennerschreiben der Antifa und Banner an Gaststätte. [14]
Bekennerschreiben der Antifa und Banner an Gaststätte.

Währenddessen verließ die Antifa im Bus unbehelligt den Ort. Der Bus wurde noch eine Zeitlang von Bürgern außerhalb ihres Ortes verfolgt, ohne dass im Verlauf eine Polizeistreife dazu stieß.

Bus, in den die Antifa einstieg.
Bus, in den die Antifa einstieg.

Fazit: Auch unter den Augen der Behörden können Linksextremisten ein ganzes Dorf vermüllen und ihre Propaganda/Hetze ungehindert anbringen. Hinweise der Bevölkerung werden ignoriert. Selbst die Beschreibung des „Fluchtfahrzeugs“ (Bus) und der dazugehörigen Insassen hat nicht zur Folge, dass dieses angehalten wird und eine Personenfeststellung erfolgt.

Einen Pressebericht der Polizei suchten die Bürger in den darauffolgenden Tagen vergebens. Folglich findet dieser Einschüchterungsversuch der Bevölkerung auch keine Erwähnung in den Medien. Das Signal der Polizei, insbesondere der Polizeidirektion in Backnang (zuständig für Althütte), ist: Die Antifa darf schalten und walten, wie sie will.

In Backnang ist die dortige Polizeibehörde auch für ihren laxen Umgang mit Vertretern der linken Szene bekannt. Angriffe auf Stände der AfD wurden in der Vergangenheit, wenn überhaupt, nur beobachtend begleitet. Die Antifa konnte so unter den Augen der Polizei Infomaterial auf den Boden werfen, ohne dass eingeschritten wurde. Personen wurden bei diesen Gelegenheiten von den Linksextremisten massiv bedrängt und im Anschluss verfolgt.

Decken Behörden die Antifa?

Die Informationen wurden vom Verfasser dieses Artikels überprüft. Mit Dorfbewohnern und Zeugen wurde gesprochen. Beim zuständigen übergeordneten Polizeirevier in Aalen wurde in Erfahrung gebracht, dass nur intern eine Notiz des Einsatzes existiert (nicht öffentlich). Dort wird beschrieben, dass am Samstag (3. Juli) gegen 14 Uhr Anrufe aus Althütte zum beschriebenen Sachverhalt eingingen. Auch wurde umgehend nach dem Bus gefahndet, dieser war aber laut internem Polizeibericht nicht zu ermitteln. Personen wurden während des Einsatzes nicht überprüft.

Wie reagiert die örtliche Gemeinde?

Gibt es eine Anzeige von der Gemeinde Althütte?  Oder gibt es hier von bekannten Akteuren vielleicht sogar eine Verbindung hin zur linksradikalen Szene? Wurden Banner vielleicht sogar in einer Scheune einer Gemeinderätin hergestellt, die im vergangenen Jahr zusammen mit der Antifa [15] für ein Asylheim im Ort demonstriert hatte? Berührungsängste scheint es von dieser Seite zumindest nicht zu geben.

Gabriele Gabel (60) , Lehrerin und Gemeinderätin, zusammen mit der Antifa im April 2020 vor der Asyl-Quarantäneunterkunft in Althütte-Sechselberg mit Bannern.
Gabriele Gabel (60) , Lehrerin und Gemeinderätin, zusammen mit der Antifa im April 2020 vor der Asyl-Quarantäneunterkunft in Althütte-Sechselberg mit Bannern.

Einschüchterungsversuche

Auch hetzt die Antifa in einem Bekennerschreiben im Internet gegen speziell zwei Bürger des Ortes und verunglimpft diese namentlich als Nazis. Was den Worten und der Hetze von Linksextremisten immer häufiger folgt, sind persönliche Angriffe gegen Leib, Leben und Besitz.

Bekennerschreiben von OATRM, in dem zwei Bürger von Althütte namentlich verunglimpft werden. [16]
Bekennerschreiben von OATRM, in dem zwei Bürger von Althütte namentlich verunglimpft werden.

Durch die Aktionen der Antifa wird aber auch immer wieder versucht, Abgeordnete in ihrem privaten Umfeld einzuschüchtern. So wurden in Althütte [17] vor dem Haus des AfD-Kreisrates und Familienvaters Christian Throm, Aufkleber und Plakate mit denunzierenden Aussagen aufgehängt und bei den Nachbarn aufhetzende Flyer eingeworfen.

Plakate und Flyer, die Althütter Bürger noch am selben Tag entsorgten.
Plakate und Flyer, die Althütter Bürger noch am selben Tag entsorgten.

Dorf wird an den Pranger gestellt – wie reagiert der Bürgermeister?

Aber auch wer nicht persönlich von den Aktionen der Linksextremisten betroffen und „nur“ Wähler der AfD ist, wird durch solche Aktionen in eine Ecke gestellt, wo er/sie oder auch die AfD als Partei nicht steht. Zusätzlich wird auch ein ganzes Dorf und damit auch jeder Bürger der Gemeinde in der Öffentlichkeit bzw. der öffentlichen Wahrnehmung als „Nazi“ oder „aus dem Nazi-Dorf kommend“, gebrandmarkt.  Nimmt das eine Gemeinde widerspruchslos hin? Wird es hier von Seiten der Ortspolizeibehörde, an dessen Spitze der Bürgermeister steht, eine entsprechende Reaktion gegen die Taten der Linksextremisten geben? Sind schon Anzeigen gestellt? Wehret den Anfängen heißt es auch hier. Wer schweigt, stimmt zu!

Weitere Bilder aus Althütte:

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Bundesregierung schickt Polit-Kommissare an deutsche Schulen

geschrieben von Manfred Rouhs am in Diktatur,Freiheit,Grundgesetz,Gutmenschen,Kampf gegen Rechts™,Linksfaschismus,Meinungsfreiheit,Political Correctness | 80 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Bildungspolitik ist ja eigentlich Ländersache. Aber die Bundesregierung darf ein Wort mitreden. Davon macht sie nun dadurch Gebrauch, dass sie 151 hauptberufliche politische Kommissare ausbilden lässt, mit denen sie deutsche Schulen ideologisch auf Linie bringen will.

Damit die Aktion nicht an längst vergangene, totalitäre Zeiten erinnert, werden die politischen Kommissare des 21. Jahrhunderts „Respekttrainer“ genannt. Wen oder was sollen die Schüler zu respektieren lernen? Na, wen schon? Nicht etwa ihre Lehrer, sondern Menschen mit fremder Herkunft. Mit anderer Hautfarbe, Sprache und Nationalität. 151 Vollzeitkräfte sollen ab 2024 an Deutschlands Schulen den Rassismus bekämpfen, denn, so zitiert „Spiegel online“ eine Staatssekretärin im Familienministerium [18]:

„Politischen oder religiösen Extremismus, Hass und Menschenfeindlichkeit dürfen wir in unserer Gesellschaft nicht dulden – schon gar nicht in unseren Schulen.“

Was passiert mit Schülern, die den politischen Kommissaren den Gehorsam verweigern? Fliegen die von der Schule? – Wir werden es erleben und dürfen gespannt sein.

„Extremismus, Hass und Menschenfeindlichkeit“ sind dehn- und interpretierbare Allerweltsbegriffe, die sich so oder so deuten lassen. Wer beispielsweise die Politik der offenen Grenzen kritisiert, kann als „Extremist“ eingestuft und der „Menschenfeindlichkeit“ verdächtigt werden. Dafür sind echte Respektlosigkeit gegenüber den Mitschülern Ali und Mustafa nicht unbedingt erforderlich.

Auf deutsche Schüler rollt ab 2024 eine Welle der Repression, Bespitzelung und Denunziation zu, bezahlt aus Steuergeldern. Dafür sollen dann jährlich insgesamt 36 Millionen Euro aufgewendet werden. Widerstand dagegen hat die AfD-Bundestagsfraktion angekündigt. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Dr. Götz Frömming verlangt hierzu in einer Anfrage Aufklärung von der Bundesregierung.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [9], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [10] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [11] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [12] per Streaming und stellt politische Aufkleber [13] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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Der Staatliche Schulbetrieb als Kampfinstrument „gegen rechts“

geschrieben von Manfred Rouhs am in AfD,Bunte Republik,Diktatur,Gutmenschen,Kampf gegen Rechts™,Meinungsfreiheit,Political Correctness,Postdemokratie,Schule,Video | 21 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Nicht nur in der DDR wurde die Schule instrumentalisiert, um der jungen Generation das politische Weltbild der Herrschenden einzutrichtern. Auch in der Bundesrepublik wird an die Lehrerschaft die kaum noch verdeckte Anforderung gerichtet, politische Volkserziehung zu leisten und junge Menschen in einer bestimmten Art und Weise zu indoktrinieren. Wer daran bislang noch Zweifel hatte, den belehrt der „Kinder- und Jugendbericht“ [19] der Bundesregierung für das Jahr 2020 eines Besseren.

Dem Arbeitskreis Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung der AfD-Bundestagsfraktion ist es zu verdanken, dass dieser Bericht nicht einfach widerspruchsfrei in die Welt gesetzt werden konnte. Die AfD-Fraktion gab vielmehr dem Deutschen Prof. Dr. Hans-Peter Klein und dem Schweizer Prof. Dr. Henrique Schneider die Gelegenheit zu einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Versuch der Regierung, Schule politisch zu vereinnahmen. Das Ergebnis in Gestalt der Broschüre „Bildung oder Umerziehung?“ stellten für die AfD-Bundestagsfraktion am 22. Juni 2021 die Bundestagsabgeordneten Dr. Götz Frömming und Martin Reichardt zusammen mit dem Autor Prof. Dr. Henrique Schneider im Rahmen einer vom Publizisten Markus Gärtner geleiteten Podiumsdiskussion der Öffentlichkeit vor.

Dabei nahmen die Teilnehmer das Konzept „politische Bildung als Prävention gegen Extremismus“ gründlich auseinander. Wie schon immer kommt auch heute die Instrumentalisierung der Schule für den Machterhalt der politischen Klasse unter dem Vorwand edler Absichten daher. Das war zu DDR-Zeiten noch die „Friedenserziehung“ – die niemand ablehnen konnte, denn wer will schon „für Krieg“ sein? Heute treten an dessen Stelle der Gleichheitsgedanke und das Engagement gegen Fremdenfeindlichkeit, das dem Bildungsbetrieb als Aufgabe gestellt wird. Wer mag sich dem Verdacht aussetzen, der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ und der Zurücksetzung anderer das Wort reden zu wollen?

Ausdrücklich und nahezu unverschleiert nimmt die Bundesregierung den gesamten Bildungsbetrieb in die Pflicht, am politischen Kampf „gegen rechts“ teilzunehmen, also auch gegen die AfD. Ein offensichtlicher Missbrauch staatlicher Mittel und Strukturen!

Die Broschüre „Bildung oder Umerziehung?“ kann unter der eMail-Adresse buerger@afdbundestag.de [20] kostenfrei angefordert werden. Sie wird mit einer geballten Ladung purer Information manchen nachdenklich machen, dem Schule und Bildung wichtig sind und der bislang vielleicht dem Irrglauben anhing, die Bildungseinrichtungen des Staates seien weltanschaulich neutral.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [9], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [10] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [11] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [12] per Streaming und stellt politische Aufkleber [13] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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Kassel: Linksextreme Vereinigung zeigt Kritiker des Politischen Islams an

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamaufklärung,Justiz,Kampf gegen Rechts™,Linke,Polizei,Video | 37 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Bemerkenswerte Vorgänge in Kassel: Eine linksextreme Vereinigung zeigt einen Kritiker des Politischen Islams an, die Staatsanwaltschaft beauftragt die Kripo, die völlig substanzlose Anzeige zu belegen, die Kripo untersucht vier Wochen lang jeden Satz der Kundgebung und leitet schließlich ein Verfahren ein. Die Räder greifen ineinander wie bei einer gut koordinierten Maschinerie.

Wenn das Personenprofil des Anzeigeerstatters aber nicht links ist und gegen linke Täter geht, dann scheint diese Maschinierie in Kassel nicht so gut zu funktionieren: Bei der denkwürdigen Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa am 31. Oktober 2020 auf dem dortigen Opernplatz wurde ich von zwei Personen aus den Reihen der linken und linksextremen Gegendemonstranten mit „Arschloch“ beleidigt. Der Polizei-Einsatzleiter weigerte sich über mehrere Stunden, die Personalien der Beleidiger zwecks Stellung eines Strafantrages aufzunehmen. Das Gleiche später bei einem moslemischen Beleidiger [21].

Dafür bekam aber ich jetzt eine Anzeige. Wegen angeblicher „Volksverhetzung“. Von einer Organisation [22], die vom Verfassungsschutz beobachtet wird und als linksextremistisch eingestuft wird. Es handelt sich um die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“. In deren Gremien sind laut Verfassungsschutz „aktive Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei DKP und dieser Partei nahestehende Personen politisch tonangebend“.

Der Vorsitzende des Kreisverbandes Kassel dieser Vereinigung, ein gewisser Dr. Ulrich Schneider [23], schickte noch am Tag der Kundgebung eine Email mit einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Kassel, obwohl in Hessen eine Strafantragsstellung per Email gar nicht zulässig ist. Aber das nur am Rande.

Der Text dieser Strafanzeige ist völlig substanzlos, enthält nur pauschale Anschuldigungen ohne jegliche Konkretisierungen und dazu eindeutig faktenwidrige Verleumdungen. Hier sein Text:

Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Michael Stürzenberger

Die Kreisvereinigung Kassel der VVN-BdA erstattet Strafanzeige wegen Volksverhetzung und weitere Delikte gegen Herrn Michael Stürzenberger.

Bei seinen Ausführungen hat Herr Stürzenberger nicht nur seine Ablehnung der islamischen Religion ausgedrückt, sondern mit verleumderischen Falschaussagen über den Koran und den Islam als Religion und aggressiver Polemik gegenüber anwesenden Muslimen eine Hetze gegenüber allen Menschen, die muslimischen Glaubens sind, lautstark in die Welt posaunt.

Er kritisierte dabei nicht den politischen Islamismus oder die IS-Ideologie, sondern explizit die Religion an sich. Damit hat er das Gebot der religiösen Toleranz in unserer Gesellschaft (Grundgesetz Artikel 4) grob verletzt und Menschen wegen ihres Glaubens herabgewürdigt.

Da er seine Kritik nicht auf einzelne – aus seiner Sicht möglicherweise belegbare – Fälle bezog, sondern auf alle Muslime, ist der Vorwurf der Volksverhetzung aus unserer Sicht in jeder Hinsicht berechtigt.

Inwieweit seine aggressiven und beleidigenden Ausführungen gegenüber den Menschen, die mit seinen Aussagen nicht einverstanden waren, jedoch friedlich gegen ihn protestierten, den Straftatbestand der Beleidigung und Verächtlichmachung erfüllen, bitten wir anhand der Aufzeichnungen zu prüfen.

Außerdem erstatten wir Strafantrag wegen Nötigung von Staatsorganen. Stürzenbergers Auftreten gegenüber dem verantwortlichen Einsatzleiter der Polizei und seine längere, wiederkehrende öffentliche Denunziation des verantwortlichen Beamten kann nicht mehr mit Verweis auf ,,Meinungsfreiheit“ legitimiert werden. Es war erkennbar der Versuch, die anwesenden Polizeibeamten zu einem Verhalten in seinem Sinne zu nötigen.

Beweismittel: Das von seinem Team erstellte Live-Video, das im Youtube-Kanal von Herrn Stürzenberger abgerufen werden kann.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Strafanzeige und halten uns über den weiteren Vorgang auf dem Laufenden.

Soweit der Anzeigentext von Herrn Schneider, Kreisvorsitzender Kassel der vom Verfassungsschutz beobachteten und als linksextremistisch eingestuften „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“. Schneider ist seit 1991 als Vorstandsmitglied auch einer der Bundessprecher dieser Vereinigung. Seit 2020 arbeitet er in der Redaktion der Zeitschrift „ANTIFA“ [24].

Das Bündnis gegen Antisemitismus in Kassel beklagt sich [25] übrigens über die Pro-Iran Einstellung von Schneider und seiner Vereinigung, die wohl auch hin und wieder zusammen mit der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft Kassel demonstriert, die wiederum Verbindungen mit der antisemitischen BDS-Bewegung habe und Sympathien mit den palästinensischen Terror-Organisationen PFLP und DFLP hege.

Bei den vielen Falsch-Behauptungen, Unterstellungen und Verleumdungen dieser gegenstandslosen Strafanzeige fangen wir mal von hinten an:

Falsch ist, dass das Live-Video „von meinem Team“ erstellt worden sei. Es handelt sich vielmehr um das unabhängige Journalistenteam „Europäischer Widerstand Online“. Falsch ist auch, dass das Live-Video auf meinem Kanal abgerufen werden könne. Es ist vielmehr auf dem Kanal „EWO Live“ [26] zu sehen und hat übrigens mit Stand 10. Juni bisher über 104.000 Zuschauer.

Die Strafanzeige wegen angeblicher „Nötigung“ ist ein absoluter Witz. Ich habe vielmehr die beiden Einsatzleiter über mehrere Stunden hinweg immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihren Aufgaben nachkommen sollten. Die vorgeschobenen Gründe von vermeintlicher „Gefahrenabwehr“ und einer angeblichen Sicherheitslage, die die Aufnahme von Personalien nicht ermögliche, sind, durch die Videoaufnahmen einwandfrei belegt, unzutreffend und geradezu lächerlich. Im Video (oben) sind zur Beweisführung entsprechende Kundgebungs-Szenen eingebaut.

Aus der Akte dieses Verfahrens geht übrigens auch hervor, dass sich die Einsatzleiter D. und H. von mir „nicht genötigt“ sahen. Zudem habe ich die Einsatzleiter keinesfalls denunziert, sondern ihnen wiederholt vor Augen geführt, dass ich ihre über insgesamt sieben Stunden andauernde Weigerung, ihren Pflichten nachzukommen, keinesfalls akzeptieren kann und diesbezüglich auch strafrechtliche Maßnahmen einleiten werde. Die beiden Verfahren laufen auch.

Bezüglich der angeblich „aggressiven und beleidigenden Ausführungen“ gegenüber den Menschen, die mit meinen Aussagen nicht einverstanden waren, ist aus der Akte auch zu erfahren, dass Herr Schneider hierzu von einem Polizeioberkommissar des Polizeipräsidiums Nordhessen befragt wurde. Schneider gab an, dass er die Kundgebung nur am Livestream verfolgt habe, nicht vor Ort gewesen sei und keinen der angeblich Beleidigten kenne. Damit fällt diese Anschuldigung weg.

Der Vorwurf, ich hätte die Religion an sich kritisiert, nicht den Politischen Islam, ist ebenfalls nachweislich falsch. Ich habe es während der Kundgebung über ein dutzend Mal erklärt, dass sich unsere Kritik ausschließlich gegen die politischen und verfassungsfeindlichen Bestandteile des Islams richtet, den Politischen Islam, und nicht um die Religion mit ihren spirituellen Bestandteilen.

Ebenfalls falsch ist, dass ich meine Kritik an den belegten Terror-Anschlägen und Gewalttaten „auf alle Muslime“ bezogen hätte. Ich habe vielmehr andauernd erklärt, dass unsere Kritik nicht gegen Moslems geht, nicht gegen die Menschen, sondern gegen die Ideologie. Ich habe zigfach betont, dass es selbstverständlich viele friedliche und demokratisch gesonnene Moslems gibt, die in unserem Land auch herzlich willkommen sind, wenn sie es damit ehrlich meinen. Mit einem führte ich bei der Kundgebung in Kassel ein Gespräch über Mikrofon und lobte ihn ausdrücklich. Daher ist es grotesk zu behaupten, ich hätte pauschal „Menschen wegen ihres Glaubens herabgewürdigt“.

Besonders dreist ist auch die weitere Falschbehauptung, ich hätte „verleumderische Falschaussagen über den Koran und den Islam als Religion“ vorgenommen. Vielmehr sind alle unsere Aussagen über den Koran faktisch belegt und auf Plakaten dokumentiert.

Über den Islam als Religion habe ich ebenfalls keine Falschbehauptungen vorgenommen. Herr Schneider, der in Kassel „antifaschistische Stadtrundgänge“ durchführt [27], scheint sich über den Islam eher weniger gut auszukennen und konnte zu seinen Anschuldigungen auch keinen einzigen Beleg anführen.

Ebenso falsch ist, ich hätte „eine Hetze gegenüber allen Menschen, die muslimischen Glaubens sind, lautstark in die Welt posaunt“. Diese haltlosen Unterstellungen erfüllen meines Erachtens den Tatbestand der Verleumdung.

Des Weiteren ist es Unfug, dass der Grundgesetz-Artikel 4 ein Gebot der „religiösen Toleranz“ in unserer Gesellschaft sei, das ich mit meiner Kritik „grob verletzt“ hätte. In Artikel 4 [28] geht es vielmehr darum, dass die Freiheit des Glaubens und des religiösen sowie weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich sind. Das heißt, jeder Bürger darf sich zu allen möglichen Religionen und Weltanschauungen bekennen. Außerdem gewährleistet der Staat die ungestörte Religionsausübung. Dort steht aber eben nicht, dass man einen Glauben oder eine Religion nicht kritisieren darf. Herr Schneider sollte sich erstmal über unser Grundgesetz informieren, bevor er sinnfreie Strafanzeigen verschickt.

Normalerweise hätte die Staatsanwaltschaft Kassel das Verfahren angesichts dieser völlig substanzlosen, absolut unkonkreten, schwammig formulierten und nebulös pauschalisierenden Anzeige auch einstellen können. Hat sie aber nicht. Sie leitete die Anzeige an das Polizeipräsidium Nordhessen weiter, mit der Vorgabe, dies zu prüfen.

Und jetzt setzte sich doch tatsächlich eine Kriminaloberkommissarin dieses Polizeipräsidiums knapp vier Wochen lang hin, von der 45. bis zur 48. Kalenderwoche 2020, also vom zweiten bis zum 27. November, um die gesamten sieben Stunden der Kundgebung in Kassel wörtlich zu dokumentieren.

Aus diesem gesammelten Material, das knapp 80 Seiten umfasst, suchte dann ein Polizeioberkommissar vier isolierte kurze Passagen heraus, bei denen man glaubt, mir eine vermeintliche „Volksverhetzung“ unterstellen zu können.

Auf diese vier Redepassagen gehen wir in einem weiteren Video ausführlich ein. Es ist einfach nur noch grotesk, was für haarsträubende Klimmzüge veranstaltet werden, um mich vor Gericht zerren zu können. Vielleicht glauben sie ja auch, mich mit dieser andauernden Zermürbungstaktik irgendwann mundtot machen zu können. Damit täuschen sie sich aber.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [29] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [30]

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Linke Hetzmeute wittert neues Opfer: „dieBasis“-Partei

geschrieben von libero am in Deutschland,Kampf gegen Rechts™ | 124 Kommentare

Von WOLFGANG HÜBNER | Es kann nicht überraschen, dass nun auch die im Virusgeschehen entstandene „Basisdemokratische Partei Deutschlands“ – kurz „dieBasis“ – ins Fadenkreuz der Hetzmeuten in Medien und Politik gerät. Für die schnell gewachsene Partei ist das durchaus ein Kompliment, wird sie doch offenbar von ihren Gegnern ernst genommen und genau beobachtet. Ganz vorne dabei ist selbstverständlich das Sturmgeschütz der hanseatischen Toskana-Antifa mit dem früher einmal klangvollen Namen „Der Spiegel“.

In der aktuellen Ausgabe des linksgrünen Magazins beschäftigen sich gleich sieben „Spiegel“-Schreiber [31] unter dem Titel „Frieden, Freiheit, finstere Mächte“ mit der Partei und ihren Mitgliedern. Hilfreich war dabei, dass die Mitgliederliste der „Basis“ vor einiger Zeit unter ungeklärten Umständen öffentlich wurde. Zusammen mit der Berliner Denunziationsagentur  „netzpolitik.org“ wurde diese Liste nun zusammen mit Recherchen in Chatgruppen und Beobachtungen auf Veranstaltungen in bewährt demagogischer Weise ausgewertet.

Das Ergebnis lautet: Hinter der netten Fassade der neuen Partei verstecken sich esoterische Spinner, Verschwörungsanhänger, Coronaleugner, verkappte Reichsbürger und Demokratiefeinde. Die vier geistigen Säulen der „Basis“, also Freiheit, Machtbegrenzung, Achtsamkeit und Schwarmintelligenz, sind mehr oder weniger nur Blendwerk von Kräften, die nicht in die neue geimpfte und grundrechtsbefreite Volksgemeinschaft passen.

Eine Partei, die schreibt: „Die neue Politik muss den Menschen als körperlich-seelisch-geistiges Wesen mit all seinen Bedürfnissen und Anliegen für eine lebensfreundliche Welt ins Zentrum setzen“, muss aus Sicht der Lohnschreiber der schönen „Great Reset“-Zukunftswelt tatsächlich als höchst gefährlich erscheinen. Dass „dieBasis“ zumindest vorerst bei Wahlen kaum eine reelle Chance hat, ändert für die linksgrüne Hetzmeute nichts an dem Bemühen, diesen Widerstandsherd möglichst früh in Verruf und unter liebevolle Beobachtung von Haldewangs Systemschutz zu bringen.

Ob AfD oder „dieBasis“ – demokratische politische Opposition ist nicht mehr erwünscht und muss zum Schweigen gebracht werden. Jeder Mensch, der sich dem Diktat der Antidemokraten nicht zu fügen bereit ist und offen mit solchen Kräften sympathisiert, macht sich zumindest der Kontaktschuld verdächtig. Für viele Mitglieder der „Basis“-Partei dürften Repression und Denunziation neue Erfahrungen sein. Sie werden lernen müssen, damit und dagegen im „besten Deutschland, das es je gab“ zu leben…


Hübner auf der Buch-
messe 2017 in Frankfurt.

PI-NEWS-Autor Wolfgang Hübner [32] schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite [33] erreichbar.

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Amtsgericht München: Freispruch nach Antifa-Überfall auf AfD

geschrieben von byzanz am in AfD,Kampf gegen Rechts™,Linksfaschismus | 39 Kommentare

Im Münchner Strafjustizzentrum spielten sich am 7. Mai – von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt – bizarre Szenen ab. Etwa 20 Antifa-Aktivisten zeigten Solidarität mit einem der ihren. Tobias H. war wegen Landfriedensbruchs angeklagt.

Hintergrund war ein Antifa-Angriff auf den Infostand des AfD-Stadtratskandidaten Dr. Rössel im März 2020 am Sendlinger Tor in München. Am Infostand war es zu Behinderungen, Beleidigungen, Schubsereien, Sachbeschädigungen, Diebstahl und Freiheitsberaubung zum Nachteil der Infostandbetreiber durch einen Sturmtrupp der Antifa gekommen. Ein Teil der rund 100 umstehenden Sympathisanten war ausweislich ihrer mitgeführten Fahnen und ihrer verwendeten Werbematerialien den Grünen, den Linken, der SPD-Jugend und der LBGT-Bewegung zuzuordnen. Manche schwenkten auch Antifa-Fahnen.

Die in Unterzahl am Stand anwesende Polizei zog sich zurück und konnte die Situation erst befrieden, nachdem Verstärkung eintraf. Obwohl einige Polizeibeamte wiederholt direkt auf besonders aktive Personen hingewiesen wurden, nahmen sie keine Personalien auf. Nach über einem Jahr musste sich gerade mal einer von den rund 20 Landfriedensbrechern vor Gericht verantworten.

Die Sitzung wurde kurzfristig in einen kleinen Sitzungssaal verlegt, so dass nur fünf Zuschauer an der „öffentlichen Verhandlung“ teilnehmen konnten. Für AfD-Vertreter als Geschädigte war so im Zuschauerraum natürlich kein Platz mehr. Der wurde längst zuvor teilweise von vermeintlichen Presseausweisinhabern (Verdi) und Sympathisanten eingenommen. Man blieb sozusagen unter sich.

Im Flur vor dem Sitzungssaal standen, saßen und lagen weitere Antifanten quer und längs am Boden. Sie grölten, lachten und pöbelten die beiden geladenen Zeugen, zwei junge Frauen, permanent an. Mit welcher Absicht diese Einschüchterungsversuche erfolgten, war offensichtlich. Aber zu einer Befragung wurde die Hauptzeugin, die sich nicht einschüchtern ließ, dann nach über einer Stunde „Wartezeit“ nicht mehr benötigt. Sie, einen weiteren Zeugen vom AfD-Infostand und einen Polizisten in Zivil wollte die Richterin Meister nicht mehr anhören. Der Angeklagte war zu diesem Zeitpunkt anscheinend schon freigesprochen.

[34]Als die Zeugin endlich zur Richterin vorgelassen wurde und das Formular zur Erstattung der Fahrtkosten abholte, wollte sie ihr dabei Fotos von weiteren Verdächtigen zeigen. Die Richterin schien aber not amused. Sie meinte, dass sie da auch nichts mehr machen könne und hatte auch kein Interesse, die Fotos weiterzugeben. Auch die beiden Vertreter der Staatsanwaltschaft zeigten kein Interesse für die brisanten Informationen. Der naiven Zeugin half es auch nichts, als sie erklärte, dass die auf den Fotos bei den dokumentierten Landfriedensbruchhandlungen erkennbaren Personen derzeit aktuell draußen vor dem Sitzungssaal stehen und randalieren.

[35]

 

 

Nachdem die Zeugin den Gerichtssaal verließ, ihre Unterlagen einpackte und nochmals zu der Richterin in den Saal gehen wollte, wurde sie von einer Antifantin rabiat zu Seite gestoßen. Diese stellte sich ihr sogleich in den Weg und die Zeugin musste sich den erneuten Zutritt nahezu „erkämpfen“.

Die Zeugin schilderte der Richterin, dass sie am Zugang zum Gerichtssaal gehindert worden sei und seit einer Stunde permanent beleidigt, bedrängt, belästigt, fotografiert und geschubst worden sei. Darauf meinte die Richterin Meister lapidar, dass die Zeugin sich beim Wachpersonal melden könne, die dann die Personalien aufnehmen würden und entließ die die junge Frau wieder direkt in die Meute der vor dem Gerichtssaal stehenden Antifanten. Die junge Frau flüchtete zusammen mit ihrer Begleiterin durch das Treppenhaus des Gerichtsgebäudes zur Eingangswache, um dort Schutz zu suchen.

Sie teilte das Geschehen den Justizbeamten mit und bat darum, die Personalien der beteiligten Personen aufzunehmen. Der Wachhabende – obwohl schon umgezogen und in Feierabendstimmung – es war Freitag ca. 15 Uhr – wollte daraufhin die Überprüfung und Personalienfeststellung einiger der Hauptaktivisten vornehmen lassen. Das kam bei den Antifanten gar nicht gut an. Sie schrien, pöbelten und drohten der Zeugin erneut. Statt ihre Personalien anzugeben, sprangen sie plötzlich einfach über die Drehkreuze und liefen – unter den Augen der verdutzten Beamten – aus dem Gerichtsgebäude. Lediglich drei oder vier von ihnen konnten auf dem Vorplatz des Justizgebäudes noch aufgegriffen und zur Feststellung der Personalien zurückgebracht werden.

Einige der Antifanten teilten sich danach vor dem Gerichtsgebäude auf und wollten offensichtlich die beiden Zeuginnen am Ausgang abfangen und wer weiß was mit ihnen anstellen. Unter Polizeischutz wurden die beiden durch den Hinterausgang aus dem Gebäude herausgelassen. Sie wurden dabei darauf hingewiesen, dass sie flott in eine andere Richtung laufen sollten, um den Antifanten nicht noch einmal in die Fänge zu geraten. Auf den Gedanken, den beiden Zeuginnen wenigstens einen kleinen Vorsprung zu geben und die Antifa-Gruppe noch eine Weile im oder vor dem Gerichtsgebäude festzusetzen, ist wohl niemand gekommen.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete aus dem Münchner Süden, Wolfgang Wiehle, Vorsitzender des Bezirksverbandes Oberbayern seiner Partei, zeigt sich empört:

„Es ist unfassbar, in welcher Weise unter den Augen der Gerichtsbarkeit Zeugen eingeschüchtert werden. Was man sonst nur über Mafia-Prozesse hört, gilt offensichtlich auch für das linksextreme Umfeld. Von Zeugenschutz war hier aber null Komma nichts zu sehen!“

Wiehle wird den Präsidenten des Münchner Amtsgerichts mit den Vorfällen im Strafjustizzentrum konfrontieren und um Stellungnahme bitten. Dabei wird es auch um eine dienstrechtliche Beurteilung des Verhaltens der Richterin gehen.

In der Partei wird nun erwogen, zusätzlich mit anwaltschaftlicher Hilfe die Beschädigung des Infostandes sowie das „Entwenden“ von großen Mengen an AfD-Werbematerial (üblicherweise als „Diebstahl“ behandelt) zivilrechtlich geltend zu machen.

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Wolfgang Wiehle prüft auch, ob er in Zusammenarbeit mit einem bayerischen Landtagsabgeordneten eine Kleine Anfrage zu diesen Vorfällen in den Landtag einbringen kann. Die AfD ist eine demokratische Partei, die in ihrem Wahlkampf nicht behindert werden darf. Dass Teilen der Judikative und der Exekutive hierfür manchmal das Verständnis oder die Durchsetzungskraft fehlen, darf nicht weiter hingenommen werden. Linksterroristische Gewalt muss schon in den Anfängen bekämpft werden.

Das für ihn günstige Urteil hat der Antifant im Übrigen dem bekannten linken Münchner Szeneanwalt Wächtler zu verdanken. Der Münchner Anwalt hat eine lange Liste, was die Verteidigung von linksextremen Straftätern angeht. Schon zu RAF-Zeiten war er einer der führenden Anwälte der linken Szene in München und Mitglied im sogenannten republikanischen Anwaltsverband. Hinsichtlich der linksextremen Militanz seines Klientels hat sich in den letzten 50 Jahren nicht viel verändert.

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Antifa-Prozess in Stammheim: Wer fehlt noch auf der Anklagebank?

geschrieben von libero am in Kampf gegen Rechts™,Linksfaschismus,Rote SA | 79 Kommentare

In Berlin haben Linksextremisten am 1. Mai wieder einmal bewiesen, dass sie eigentlich jene „Aufmerksamkeit“ verdienen, die der Staat mit schier unerschöpflichen finanziellen und personellen Ressourcen den so genannten „Rechten“ zuteilwerden lässt.

Würden die Letztgenannten nur ein einziges Mal den Staat im selben Maße herausfordern, wie es die Antifa und die Linksextremisten regelmäßig in Berlin und Leipzig praktiziert, hätte die Regierung schon am nächsten Tag über Deutschland den Ausnahmezustand verhängt. Doch von Zeit zu Zeit kommen auch die linken Schläger vor Gericht. Selten genug, doch umso mehr Aufmerksamkeit gebührt solchen Ereignissen: Antisemitismus und eine menschenverachtende Gewaltbereitschaft sind integraler Bestandteil der DNA dieser Linksterroristen, insofern ist es nur folgerichtig, dass derzeit ein Prozess gegen zwei Mitglieder der Antifa in Stuttgart-Stammheim standfindet, dem Ort, an dem Mitte der 70er-Jahre über die Terroristen der Roten Armee Fraktion (RAF) zu Gericht gesessen worden war.

Der Tatvorwurf muss sich auch nicht vor den damaligen Anklagepunkten verstecken. Er lautet: versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Gewerkschafter ins Koma geprügelt

Der Hintergrund: Am 16. Mai vergangenen Jahres waren Andreas Ziegler, Ingo Thut und Jens Dippon, Mitglieder der Gewerkschaft „Zentrum Automobil“, auf dem Weg zur Daimler–Konzernzentrale in Stuttgart. Sie wollten sich dort mit einer größeren Gruppe von Mitgliedern ihrer Gewerkschaft treffen, um gemeinsam auf die Demonstration für Grundrechte auf dem Cannstatter Wasen zu gehen.

Nachdem es vorher von Antifa-Fahrradspähern gezielt observiert worden war, wurde das Trio aus dem Hinterhalt von etwa 40 vermummten Angreifern mit Schlagringen, einer gasbetriebenen Pfefferpistole und anderen waffentauglichen Gegenständen attackiert.

Obwohl Andreas Ziegler bereits besinnungslos am Boden lag, malträtierten die Angreifer den Wehrlosen noch mit Fußtritten gegen den Kopf und Faustschlägen. Der genaue Tatverlauf kann hier nachgelesen [37] werden.

Die Gewerkschaftskollegen kamen sofort zu Hilfe, aber die Attacke dauerte nur wenige Augenblicke, danach flüchteten die Täter. Eine polizeiliche Fahndung in der Umgebung konnte nur 15 Minuten später einige mutmaßliche Täter an einer U–Bahn–Station stellen.
Andreas Ziegler musste wegen seiner schweren Verletzungen in ein künstliches Koma versetzt werden und kämpfte mehrere Wochen ums Überleben. Heute kann er wieder alleine laufen und größtenteils seinen Alltag alleine stemmen. Dass er die hinterhältige Attacke mit Schlagringen, Waffe und in deutlicher Unterzahl überlebt hat, grenzt an ein Wunder.

Zwei Tatverdächtige vor Gericht

Das Antifa-Mitglied Joel Simon Petzoldt gilt als dringend tatverdächtig. Er kam vorübergehend in Untersuchungshaft. Er ist dem harten Kern der Stuttgarter Antifa–Szene zuzurechnen. Ebenso der Tat dringend verdächtig ist Dyar Akpinar. Er sitzt bis heute in Untersuchungshaft.

Nun stellte sich die Frage, was die Gewerkschafter vom „Zentrum Automobil“ zum Angriffsziel dieser selbsternannten „Antifa“ macht. Als Gewerkschafter vertreten die Mitglieder und Funktionsträger doch eigentlich Ziele, die eher „links“ verortet werden.

Gewerkschaftsboss Hilburger im Interview

Dieser Frage ist der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron in einem Interview mit Oliver Hilburger, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft „Zentrum Automobil“, nachgegangen. Hilburger berichtet Erschreckendes. Besonders interessant: wie die innigen Verflechtungen zwischen der Antifa einerseits und dem Deutschen Gewerkschaftsbund sowie der IG-Metall auf der anderen Seite herausgearbeitet werden. Dass diese Organisationen gewaltbereiten Linksextremisten eine derartige Unterstützung zuteilwerden lassen, ist skandalös und wirft die Frage auf, ob auf der Anklagebank wirklich alle sitzen, die dort hingehören.

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