daenische-fahne.jpgEine große Klappe kann teuer zu stehen kommen. Das muslimische Regime im Sudan hat jetzt 268 Millionen Euro Schulden mehr auf dem Konto, nachdem Dänemark den bereits angekündigten Schuldenerlass für den Steinigerstaat zurückgezogen hat. Hintergrund sind Massendemonstrationen gegen die Neuveröffentlichung der Mohammed-Karikaturen, bei denen die sudanesische Regierung ein Einfuhrverbot für dänische Waren verkündet hatte.

Der Standard berichtet:

Dänemark hat im Streit um die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen einen angekündigten Schuldenerlass für den Sudan wieder gestrichen. Entwicklungshilfeministerin Ulla Törnäs sagte am Donnerstag in Kopenhagen im Fernsehen, die Zusage eines Schuldenerlasses über zwei Milliarden Kronen (268 Millionen Euro) werde zurückgenommen. Dänemark reagiert damit auf einen Handelsboykott des Sudans gegen das Land.

Viele Deutsche würden es wohl gerne sehen, wenn sich Deutschland solidarisch an die Seite unserer Nachbarn stellen würde. Bedauerlicherweise sind wir aber mit einer Entwicklungshilfeministerin gestraft, die sich eher den Feinden der Freiheit verbunden fühlt. Bleibt die Möglichkeit, beim Einkauf bevorzugt dänische Produkte zu wählen. Neben Milchprodukten freuen sich Kinder, Neffen, Nichten und Enkel immer über eine Ergänzung ihrer Legokästen! Solange die rote Heidi das noch nicht verbietet.

Da die dänische Nationalhymne gute Chancen hat, zur europäischen Freiheitshymne zu werden, sollte man sich schon einmal mit Text und Melodie vertraut machen. Miriam Jul Rasmussen zeigt uns, wie´s geht:

Um die mutigen Dänen zu unterstützen, unterschrieben Sie die Petition von SIOE Dänemark:




Bisherige Unterschriften

(Spürnasen: xyxx, Karsten, Video: Fingerzeig)

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152 KOMMENTARE

  1. Die Dänen überraschen mich in letzter Zeit doch immer wieder positiv.
    Vielleicht lernt der Mohammed-Fanclub ja so, dass man nicht immer nur fordern und nehmen kann. Wobei sich meine Hoffnung was das betrifft in Grenzen hält..

  2. Das muslimische Regime im Sudan hat jetzt 268 Millionen Euro Schulden mehr auf dem Konto, nachdem Dänemark den bereits angekündigten Schuldenerlass für den Steinigerstaat zurückgezogen hat.

    Großartig, die Dänen. Meine Hochachtung.
    Ob Sudan jemals auch nur einen Euro zahlen wird ist natürlich eine andere Frage.

  3. hahaha PI klaut meinen Link.

    Unglaublich 😉 hehehehehe

    schön das ihr das wieder aufgegriffen habt 😉

    Meine Lieblingsvideos kehren halt immer wieder zu mir zurück 😉

    ZUM THEMA

    GoGo Denmark.

    Schulden erlassen…hehe ich würde den Zinssatz erhöhen.
    Das ist für mich ein typischer fall von Kind beisst fütternde Hand und bekommt eine kräftiges DuDu.

    Das Kind lernt, die Musels auch?

  4. Ich denke wir sollten unser Land kampflos
    an Dänemark übergeben. Die Nationalhymne
    gefällt mir auch ganz gut und die Tante
    die da singt, ist auch viel schöner als
    Fatima Roth.

  5. Eigentlich eine selbstverständliche Reaktion. Wenn mir einer ans Bein pinkelt, alimentiere ich den nicht auch noch. Von den deutschen Politikern hätte sich doch keiner etwas Vergleichbares getraut- WIR werden von Kriechern ohner Rückgrat regiert, wie der roten Heidi, Muhabbet Steinmeier und dem Zottelbären.

    Den brandschatzenden Mob hammse in Dänemark doch bestimmt auch unter Kontrolle inzwischen, oder? Wenn das erst mal losgeht in Berlin-Kreuzberg hört das so schnell nicht wieder auf. Wowereit feiert Party, Knake Bindestrich Werner wird fordern, noch mehr Araber nach Berlin zu hiolen und Erhard Körting wird ein paar Alibimaßnahmen ergreifen.
    Die Dänen werden mir echt immer sympathischer- sie machen deutlich, dass sie nicht vor dem Islam zu Boden krauchen. Wenn das nächste Mal der Islam qua Bedrohung eines Künstlers wieder seine ganze Schönheit entfaltet, dürften sie wieder die Karikaturen abdrucken, wieder und wieder und wieder. Wem das nicht passt, der kann was erleben. Bravo!

  6. Ich bewundere die Tapferkeit der Dänen. Nachdem ich auch geschäftlich ab und an mit Dänen zu tun hatte, bin ich aber auch nicht allzu erstaunt hierüber. Die Redlichkeit, Offenheit und Tatkraft dieser Leute ist bewundernswert. Ein alter Otto-Waalkes-Gag erweist sich erneut als zutreffend: „Dänen lügen nicht“.

  7. Gut, daß ich meinen Urlaub vergangenes Jahr in Dänemark verbrachte. Bei unseren Schwestern und Brüdern im Norden!! Leute, ihr seid ein starkes Volk!

  8. Nennt mal ein paar Dänische Produktspezialitäten – ich geh heut sowieso noch einkaufen; das passt dann ganz gut.

  9. Vielleicht könnte PI ja einen Gastbeitrag bei einem dänischen Blog schreiben, der dafür einen Gastbeitrag bei PI veröffentlichen könnte. So könnten auch die Leser miteinander in Kontakt kommen.

  10. @ #1 Fentanyl

    Der Mohammed-Fanclub wird gar nichts lernen, ausser einem: ein immer dreisteres, arroganteres Auftreten mit immer grösseren „Forderungen“.
    Hier aus dem Welt News-Ticker:

    Türkische Gemeinde verlangt neue Integrationspolitik
    Berlin (dpa/bb) – Die Türkische Gemeinde in Deutschland hat eine Neuausrichtung der Integrationspolitik verlangt. Ihr Vorsitzender Kenan Kolat sagte am Freitag in Berlin, 17 Brände in den letzten 24 Tagen in türkischen Wohnhäusern, darunter mindestens ein Brandanschlag in Marburg, hätten in der türkischstämmigen Bevölkerung erhebliche Unruhe ausgelöst. Deshalb würden von der Politik deutlichere Vertrauenssignale als bisher für ein friedliches Miteinander erwartet. Den Parteien will die Gemeinde in Kürze den Entwurf für einen Ehrenkodex vorlegen. Darin sollen sie auf jede Stimmungsmache gegen Minderheiten verzichten.

  11. Die großen Länder Europas müssen sich von den kleinen Ländern vormachen lassen, was Freiheitswerte sind, während man in GB über die Einführung der Sharia diskutiert, und bei uns über türkisch als Zweitsprache, stehen die Dänen zu sich selber.
    Für Deutschland singt nur MC Steini und der Bereicherer.Hier gibt es kein vergleichbares Video, höchstens irgendein Geheule von Naidoo oder Grönemeier – der Weg zum Islam wird kein Leichter sein.
    Ein Klagelied wäre für unsere mentalen Kompass der richtige Ausdruck.

  12. Eine große Klappe kann teuer zu stehen kommen.

    ROTFL – die einzig richtige Art, mit Muselgranten umzugehen.

    Wobei, 268 Mio. EUR Schulden mehr machen dem Sudan keinen Streß – zahlen können sie sowieso nicht (und zur Not zahlen die Deutschen eben die Zeche).

  13. Petition zur Solidarität mit Dänemark

    Unterzeichnen Sie die Petition jetzt, wir schulden es dem tapferen Volk von Dänemark. — >>> http://www.petitiononline.com/17022008/petition.html

    To: The People of Denmark through SIOE/SIAD

    An das Volk von Dänemark durch SIOE/SIAD

    The Danish People are confronted with a jihad against their freedom and the fundamental values.

    Das dänische Volk ist mit einem Dschihad gegen ihre Freiheit und ihre fundamentalen Werte konfrontiert.

    Now is the time for all Europeans to join forces and stand side by side with the free Danes in their time of tribulation, as the struggle for their freedom is our own. No longer can we afford to think in national terms, the jihad launched against Denmark is the same as is being waged against all Europeans.

    Jetzt ist es Zeit für alle Europäer, ihre Kräfte zu vereinigen und Seite an Seite mit den freien Dänen in ihrer Zeit des Drangsals zu stehen, da der Kampf um ihre Freiheit unser eigener ist. Wir können es uns nicht länger leisten, in nationalen Ausdrücken zu denken, der Dschihad, der gegen Dänemark gestartet wurde ist der gleiche, der gegen alle Europäer geführt wird.

    If we want to ensure freedom for our children and grandchildren than not only must join forces it is our duty. Remaining inactive is no option and utterly unacceptable.

    Wenn wir die Freiheit für unsere Kinder und Enkel sichern wollen, dann ist es unsere Pflicht, unsere Kräfte zu vereinigen. Untätig bleiben ist keine Option und gänzlich unannehmbar.

    Sioe Netherlands will hand your signatures over during the upcoming demonstration in Denmark.

    SIOE Niederlande wird Ihre Unterschriften während der bevorstehenden Denmonstration in Dänemark überreichen.
    Sign this petition right now we owe it to the brave people of Denmark.
    Sincerely,

    Unterzeichnen Sie die Petition jetzt, wir schulden es dem tapferen Volk von Dänemark.

    http://www.petitiononline.com/17022008/petition.html

  14. Dänen, ihr gefallt mir! Ein dreifaches „Viva!“ auf unsere Nachbarn.
    Gibt sie also doch noch, Politiker, die „Eier in der Hose“ haben und sich nicht auch noch freudestrahlend in den Strahl stellen, wenn sie einer anpinkelt.
    Oh, wie sehr würde ich mir so eine Reaktion von unserer Deutschen Regierung wünschen!!!!!

  15. Nennt mal ein paar Dänische Produktspezialitäten – ich geh heut sowieso noch einkaufen; das passt dann ganz gut.

    Versuchen Sie es doch einmal mit Met, soll ja durchaus auch eine dänische Spezialität sein. 😉

  16. Als wenn Dänemark auf den riesigen sudanesischen Absatzmarkt angewiesen wäre…
    Aber Respekt für die Aktion, es wird endlich mal Zeit, dass auch Deutschland sich mal couragiert zeigt anstatt den mohammedanischen Terror noch indirekt zu finanzieren!

  17. Sicher wird der Sudan medienwirksam aufzeigen, daß die weiter bestehende Steuerschuld unmittelbar zu einer Humanitären Katastrophe führen wird!
    Claudia Roth, helfen sie dem sudanischen Volk!
    Bitte nehmen sie unsere Steuergelder und schmeißen sie diese Säckeweise über dem Sudan ab!!!

  18. Bravo liebe Dänen.
    Aber das Geld werden sie halt dann von Anderen
    bekommen. Merkel und Steinrapper wird sich schon , mit ihren “ gewichtigen deutschen Wort in der EU dafür stark machen “
    Während in D, die Muslime Jammern selbst mit, einige mill. Familien unter der Armutsgrenze leben, werden Millionen in Kriesenregionen gepumpt, um weiter den Terrorismus zu fördern.
    —————
    Ich schwöre,daß ich Schaden vom deutschen Volke abwenden werde…….?????????

  19. So wie Google an bestimmten Tagen sein Logo ändert, könnte PI doch auch einmal für ein paar Tage die US-Flagge gegen die dänische Flagge tauschen.

  20. #90 ratloser

    Es genügt übrigens bei der Petition einfach nur der Vorname, Eure e-mail-address wird nicht veröffentlicht!

  21. Heute schon eifrig Carlsberg gekauft.

    Man muss tatsächlich prüfen, wo die Waren herkommen :
    so stand ich plötzlich vor Pistazien aus dem IRAN !! (die Packung auf Arabisch beschriftet), Datteln aus Tunesien und getrocknen Feigen aus der TÜRKEI !
    Schade , ich liebe Pistazien.
    Ich wünsche mir mehr Produkte aus Israel, bitte.
    Die Datteln aus Israel schmecken wunderbar…

  22. Ein schöner Mittelfinger-Gruß der Wikingernachkommen an diese vor Hass flennenden Schergen des pädophilen Propheten.

    Hoch lebe Dänemark!!!!
    Sehr viel höher als der Sudan !!!!

    Das mit dem zurückgezogenem Schuldenerlass ist natürlich nur symbolisch (aber deutlich), das Geld kann ohnehin abgeschrieben werden.

    (siehe #2 Fenris)

  23. #32 Capetonian (29. Feb 2008 13:45)

    Claudia Fatima Roth, helfen sie dem sudanischen Volk!

    Aber erstmal nimmt sie sich die bösen Dänen vor, die ihr in ihrer Kaukasophobie noch zu blond und blauäugig erscheinen, guckst Du hier:

    http://www.abgeordnetenwatch.de/claudia_roth-650-6018-1.html#fragen

    Was das Königreich Dänemark falsch gemacht hat, sollten Sie die dänischen Oppositionsparteien fragen. Alarmierend sind aber die Statistiken der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den letzten Jahren gewesen, denn sie zeigen, dass im EU-Land Dänemark eine dramatisch hohe Zahl von Diskriminierungen aufgrund der Religion, der sozialen und ethnischen Herkunft registriert wird. An dieser Zunahme hat die demagogisch-nationalistische Dänische Volkspartei einen erheblichen Anteil, die seit Jahren zugunsten des Machterhalts von den Regierenden gehätschelt wird.

  24. #39 inga

    Ich wünsche mir mehr Produkte aus Israel, bitte.
    Die Datteln aus Israel schmecken wunderbar…

    Warum importierst Du sie nicht selbst und machst ein huebsches Geschaeft daraus? Ernsthaft! Allein ueber eine Werbung in der Sidebar von PI geht da einiges!

    Terrorfreie Datteln!

  25. Ich habe noch eine gute Nachricht! 🙂

    Hirsi Ali to receive protection across Europe, says Frattini
    29.02.2008 – 09:21 CET | By Leigh Phillips
    Ayaan Hirsi Ali, the Somali-born former Dutch MP and target of death threats from Islamic fundamentalists will be offered protection across the European Union’s 27 nations, Europe’s justice chief announced on Thursday (28 February).

    Justice, freedom and security commissioner Franco Frattini said that EU member states are to draft special measures to guarantee freedom of movement across the Union for Ms Hirsi Ali and other individuals similarly targeted for what they have written or said.

    http://euobserver.com/9/25754?rss_rk=1

  26. Darauf ein Tuborg und einen „Linie“ und dazu Røde Pølser med Brød. Skål!

    Und dann Dänisch lernen mit dem einfachen Drei-Punkte-Plan. Für Anfänger hier ein paar Tipps:

    – Zungenspitze mit Sekundenkleber an der Rückseite der Schneidezähne fest tackern
    – mit ein paar zufällig ausgewählten Dänen zusammenkommen (gibt’s in Dänemark fast überall)
    – abwechselnd gemeinsam Flüssigkeiten aus komischen Flaschen mit noch komischeren Buchstaben auf dem Etikett trinken.

    weiterlesen

    Der dänische Öl-Preis ist übrigens seit langer Zeit stabil geblieben.

  27. #35 Transatlantic Conservative

    Sind wir nicht alle irgendwie zuständig, wenn die imperialistischen Dänen unsere Brüder im Geiste derart sanktionieren?
    Ich rufe allen Politiker weltweit zu:

    Dänemark den Sudanesen!!!

  28. Sudan benötigt eben viel Geld um das christliche Dafur zu säubern;

    Jedenfalls werden in Dafur auch große Bodenschätze vermutet, die die Regierung des Sudan schon an China verkauft hat;

    Leider leben dort Menschen, denen man was abgeben müsste – ach nein, muß man nicht; das sind ja Christen – deren Besitz darf man ja stehlen. Die Munition dazu bezahlt Deutschland.

  29. In Anlehnung an JFK..

    Two thousand years ago the proudest boast was ‚Civis Romanus sum‘. Today, in the world of freedom, the proudest boast is ‚Ich bin ein Däne‘

    All free men, wherever they may live, are citizens of Denmark, and, therefore, as a free man, I take pride in the words ‚Ich bin ein Däne‘!

  30. @ #21 Jochen

    Türkische Gemeinde verlangt neue Integrationspolitik
    Berlin (dpa/bb) – Die Türkische Gemeinde in Deutschland hat eine Neuausrichtung der Integrationspolitik verlangt.

    Deshalb würden von der Politik deutlichere Vertrauenssignale als bisher für ein friedliches Miteinander erwartet.

    Ich kenne da ein ganz tolles Vertrauenssignal: Tschüss!

  31. #36 Fenris (29. Feb 2008 13:52) So wie Google an bestimmten Tagen sein Logo ändert, könnte PI doch auch einmal für ein paar Tage die US-Flagge gegen die dänische Flagge tauschen.

    Gute Idee

    16. April
    Geburtstag der Königin Margarethe II.

    5. Juni Verfassungstag

  32. @ 21 Jochen

    Ist doch ganz einfach: Wo es mir nicht gefällt muss ich auch nicht leben.
    Ich wünsche eine gute Heimreise!!!

  33. #47
    Wenn ich Zeit und Kapital hätte, würde ich dann eher schon für die freie MeinungsäuBerung kämpfen. Die geschlossene Ausstellung regt mich mehr auf als die (übrigens winzig kleinen) Pistazien aus dem Iran.
    Plakate, Demos, Zeitung usw…
    Wenn die Leute informiert wären, würden sie von selbst boykottieren.

  34. #52 Denker (29. Feb 2008 14:00) Sudan benötigt eben viel Geld um das christliche Dafur zu säubern

    nichts als Verleumdung, unser Außenbeauftragter Solana hat uns erst unlängst erklärt, daß der Darfurkonflikt, der erst Konflikt aufgrund des Klimawandels sei.

  35. Aus gegebenem Anlaß erscheint es geboten, unseren dänischen Nachbarn die Hochachtung und Bewunderung der gesamten PI-Leserschaft zu übermitteln.

    Zudem könnten wir unsere Brüder im Geiste moralisch etwas unterstützen mit dem Hinweis auf PI, unserem Leuchtturm der Freiheit in der ansonsten weichgespülten Beliebigkeitsrepublik.

    Viellicht könntest Du, liebe # Jutta, in Abstimmung mit dem PI-Team eine Leserzuschrift an die einschlägigen dänischen Tageszeitungen formulieren?!

  36. #21 Jochen

    Die „tuerkische Gemeinde“ sollte sich lieber mal mit deutschen Brandvorschriften auseinandersetzen, bevor sie irgendwelche an die Mehrheitsgesellschaft gerichtete Kodizes verfasst.

  37. Die Dänen haben Holger Danske als identitätsstiftende Sagengestalt:

    Wenn etwas faul ist im Staate Dänemark, dann erinnern sich seine Untertanen gern ihres sagenhaften Holger Danske als Hoffnungsträger. Der liegt seit Jahrhunderten im Tiefschlaf im finsteren Keller von Schloss Kronborg in Helsingör, dort wo Hamlet zu Hause ist und wehrhafte Nordmänner seit jeher die Einfahrt in den Öresund bewachen. Erst wenn dem Königreich ernster Schaden droht, so geht die Fabel, „wenn es wirklich gilt“, wird Holger Danske erwachen und für sein Volk aufstehen.

    http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,538386,00.html

    Ich wünsche mir die Solidarität möglichst vieler europäischer Länder mit DK. Leider ist es bis jetzt merkwürdig still.

  38. Wir alle (Europa und der Westen im allg.), wir alle wären so stark! *Träum*

    ….

    Aber

    Die europäischen Politiker füttert das Krokodil (ISLAM) mit dem Volk (Uns) in der Hoffnung, als letzter gefressen zu werden.
    Schaut mal den Film 300 an!
    Da finden sich ganz viele Parallelen…

  39. #62 Kapitalakkumulierer: Gute Idee. Damit würden die Dänen wissen, dass sie Unterstüzung finden und PI würde bekannter werden. Ein paar dänische Kommentatoren, die auch gerne Gastartikel verfassen können, wären doch wunderbar.

  40. #52 Denker

    Kenia, Sudan, Tschad, das sind Themen, die uns hier wesentlich mehr beschaeftigen sollten. Im Gegensatz zum Mittleren Osten kommt zu uns aus Afrika wesentlich mehr als nur Oel. Die Islamisierung des Schwarzen Kontinents wird uns in Zukunft noch gewaltig finanziel zu schaffen machen.

    Wir schaufeln uns mit der Almosenverteilung und Islamunterstuetzung in Afrika und Asien unser eigenes Grab. Wie mit so vielem anderen. Aber das ist ein anderes Thema.

  41. Beim nächsten Einkauf
    (die Leber wird sich freuen):

    Tuborg
    Gammeldansk Schnaps
    Aalborger Schnaps
    Porse Schnaps
    Carlsberg
    Faxe

    Aber auch:
    Buko-Frischkäse
    Butter Cookies
    Häagen Dasz
    Lego
    Bang und Olufsen

  42. Das muslimische Regime im Sudan hat jetzt 268 Millionen Euro Schulden mehr auf dem Konto, nachdem Dänemark den bereits angekündigten Schuldenerlass für den Steinigerstaat zurückgezogen hat.
    ———————————————-

    Deutschland wird doch hoffentlich in die Bresche springen…und die Schulden erlassen plus was draufsatteln…?

  43. wow super 😀

    ich wohne in norddeutschland und weiss schon wo ich in ein paar tagen spontan urlaub machen werde 🙂

    was pi braucht sind neben den meldungen auch immer wieder solche guten nachrichten, um uns leser aufzubauen und uns mut zu machen!

    danke 🙂

  44. Der er et yndigt land,
    Det står med brede bøge
    Nær salten østerstrand;
    Det bugter sig i bakke, dal,
    Det hedder gamle Danmark,
    Og det er Frejas sal.

    Es gibt ein liebliches Land,
    das liegt mit breiten Buchen
    nah am salz’gen Ostseestrand.
    Erstreckt sich über Hügel und Tal,
    Es heißt das alte Dänemark,
    und ist der Freja Saal.

  45. Huch das jibbet ja auch in länger 😉

    Dänisch [Bearbeiten]

    Der er et yndigt land,
    det står med brede bøge
    |: nær salten østerstrand 😐
    |: Det bugter sig i bakke, dal,
    det hedder gamle Danmark
    og det er Frejas sal,
    og det er Frejas sal. 😐

    Der sad i fordums tid
    de harniskklædte kæmper,
    |: udhvilede fra strid 😐
    |: Så drog de frem til fjenders mén,
    nu hvile deres bene
    bag højens bautasten,
    bag højens bautasten. 😐

    Det land endnu er skønt,
    ti blå sig søen bælter,
    |: og løvet står så grønt 😐
    |: Og ædle kvinder, skønne mø’r
    og mænd og raske svende
    bebo de danskes øer,
    bebo de danskes øer. 😐

    Hil drot og fædreland!
    Hil hver en danneborger,
    |: som virker, hvad han kan! 😐
    |: Vort gamle Danmark skal bestå,
    så længe bøgen spejler
    sin top i bølgen blå,
    sin top i bølgen blå. 😐

    Deutsche Übersetzung [Bearbeiten]

    Es liegt ein lieblich Land
    Im Schatten breiter Buchen
    |: Am salz’gen Ostseestrand 😐
    |: An Hügelwellen träumt’s, im Tal,
    Alt-Dänemark, so heißt es,
    Und ist der Freja Saal.
    Und ist der Freja Saal. 😐

    Dort saßen in der Vorzeit
    Die behelmten Kämpfer
    |: Und ruhten sich vom Streite aus 😐
    |: Dann wehrten sie die Feinde ab,
    Nun ruhet ihr Gebein
    Drüben bei dem Hügelgrab,
    Drüben bei dem Hügelgrab. 😐

    Oh ja, das Land ist schön!
    So blau die See der Belte,
    |: Das Laub es grünt hier grün 😐
    |: Und schöne Mütter, edle Frauen,
    Männer und gescheite Knaben
    Bewohnen unsrer Inseln Auen,
    Bewohnen unsrer Inseln Auen. 😐

    Für Krone und das Vaterland!
    Für jeden einzeln‘ Bürger,
    |: Der arbeitet, was er kann! 😐
    |: Unser altes Dänemark für immer,
    So lange die Buche spiegelt
    Ihre Krone im blauen Wasser,
    Ihre Krone im blauen Wasser. 😐

  46. Großartig!

    Für normale Menschen wäre es selbstverständlich, aber Europa ist kein Ort, wo normale Menschen üblicherweise an der Regierung sind. Es ist so schön, dass die Dänen wenigstens immer mal wieder daran erinnern, wie es ist, wenn man normale Menschen in der Regierung hat.

    Und das Video ist auch schön 🙂

  47. Spätestens seit der Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen hat Dänemark eine Vorreiterrolle im Kampf gegen die Islamisierung Europas.

  48. #71 Main
    „(…)guten nachrichten, um uns leser aufzubauen und uns mut zu machen!“

    Jawohl!

    Ich habe Grippe, bin schon mit schlechtester Stimmung aufgestanden, aber dieser PI-Beitrag hat meine Laune deutlich gehoben.
    Ich spüre, wie die Abwehrkräfte der Dänen auch bei mir Abwehrkräfte gegen den Virusinfekt mobilisieren.

  49. Übrigens sind die Niederlande inzwischen auch von ihrem Multikultiwahn erwacht und verschärfen peu a peu die Einwanderungsbestimmungen, die Schweiz ebenfalls.

    Es sind zuerst die kleineren Staaten, die reagieren, die großen sind zu schwerfällig, noch!

  50. #22 Fenris (29. Feb 2008 13:39) #18 Denker: Wenn noch Bier fehlt: S. #15

    Während meiner Grundwehrdienstzeit habe ich schon den Regenwald gerettet. Jetzt werde ich mich um Dänemark kümmern.

  51. #84
    Bitte woanders , wir hatten gerade gut Laune…

    O in Berlin, ich glaube , da gibt es doch so eine Kunstgalerie , die Polizeischutz gebrauchen könnte.

  52. Die sudanesischen Moslems dachten wohl, sie gehörten zu denen, denen Denen Dänen alles durchgehen lassen…

  53. #84 Occident (29. Feb 2008 14:39)

    Bei Hans und Fritz versteht der Staat bei Gesetzesverstössen keinen Spaß, weil keine Kritik von Erdogan, Diene, Kolat, FDP-Mazyek und Claudia Fatima Roth-Beck zu erwarten ist!

  54. # 88 inga

    Sorry, musste ich einfach mal loswerden. Ich wollte Deine gute Laune nicht verderben. Mich jedenfalls hat es sogar etwas erheitert.

  55. #85 Eurabier (29. Feb 2008 14:41)

    Gut. Dann wirds Zeit für unsere Deutschen Richter…

    Neue Juristische Wochenschrift
    Heft 35, 34. Jahrgang, 26. August 1981, Seite 1857 – 1862

    Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Philip, Mannheim
    Ist das Grundrecht auf Asyl verfassungswidrig?

    Das externe Grundrecht auf Asyl konstituiert für das deutsche Volk hohe Ri-siken, deren Tragweite sich jetzt auch in der Praxis zeigt. Daraus erwächst die Notwendigkeit, dieses in seiner Art ungewöhnliche Grundrecht im Kontext der Gesamtverfassung neu zu betrachten. Der Beitrag unternimmt es, in diese Problematik einzuführen und zu zeigen, daß gewichtige Gründe gegen die Verfassungsmäßigkeit des Art. 16 II. 2 GG sprechen, obwohl dieser selbst Teil der Verfassung ist.
    I. Die gegenwärtige Rechtsprechung

    Art. 16 II. 2 GG lautet: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“.
    Die Verfassungsmäßigkeit dieser von Anfang an im Grundgesetz enthaltenen Grund-rechtsnorm ist bisher – soweit ersichtlich – in Rechtsprechung und Literatur nicht bezwei-felt worden. Alle Entscheidungen des BVerfG und der Fachgerichte gehen diskussions-los auch insofern von ihrer Rechtsbeständigkeit aus, als ihr – im Gegensatz zu den meisten anderen Grundrechten – ein Gesetzesvorbehalt nicht zugeordnet ist. Das BVerfG legt darüber hinaus den Begriff des „politisch Verfolgten“ weit aus . Es hat erst kürzlich entschieden , nach Artikel 16 II. 2 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprin-zip sei es jedenfalls ohne ausdrückliche gesetzliche Verfahrensregel unzulässig , wenn eine Ausländerbehörde gegen einen Asylbewerber vor Durchführung des Asylverfah-rens aufenthaltsbeendende Maßnahmen ergreift und das Asylgesuch dabei mit der Be-gründung unbeachtet läßt, es sei offensichtlich mißbräuchlich.
    Auch sonst konstituiert das BVerfG verfahrensrechtlich eine verfassungsrechtliche Pflicht, auf einen bestmöglichen Schutz des Grundrechts auf Asyl hinzuwirken . Das Grundrecht auf Asyl ist mithin bis zur Stunde als subjektiver, stets bis zum BVerfG durchklagbarer und unter keinem Gesetzesvorbehalt stehender Rechtsanspruch poli-tisch verfolgter Ausländer anerkannt. Träger dieses Grundrechts sind „alle Menschen mit Ausnahme der Deutschen, also alle Nichtdeutschen, die politisch verfolgt sind“ . Das Zuzugsrecht Deutscher hingegen richtet sich – auch bei politischer Verfolgung – nach dem unten näher zu betrachtenden Grundrecht auf Freizügigkeit in Art. 11 GG.
    Diese „Grundrechtslösung“ ist die weitestgehende in der ganzen Welt . Sie hat nirgends Nachahmer gefunden. In allen anderen Ländern, soweit sie sich überhaupt zu einem Asylrecht bekennen, wird Asyl nur im Sinne einer Institution des Völkerrechts gewährt, wobei die Entscheidung allein beim Aufnahmestaat liegt und nicht als subjektives Grund-Recht sogar gegen den Willen frei gewählter Parlamente durchgesetzt werden kann.

    II. Kritik de lege ferenda

    Der Grundgesetzgeber des Jahres 1949 ging davon aus, das Asylrecht werde nur in wenigen Einzelfällen (politisch verfolgte Nichtdeutsche aus Ostblockstaaten) akut. Die Vorstellung, dieses Grundrecht könnte einmal im großen Stil und dazu noch mißbräuch-lich wahrgenommen werden, war damals absurd. Weithin lagen die deutschen Städte in Trümmern, die ungeheure Kraftanstrengung, 12 Millionen aus den Ostgebieten vertrie-benen Deutschen hier ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen, war noch in vol-lem Gange, weitere Probleme stellten sich durch die dauernde Fluchtbewegung aus der Sowjetzone.
    Inzwischen ist die Szene in unvorhersehbarer Weise geändert: Die Weltbevölkerung hat sich in den gut 30 Jahren seit Bestehen des Grundgesetzes von 2,5 auf knapp 5 Milliar-den Menschen fast verdoppelt, zahlreiche Staaten haben „Bevölkerungsüberschüsse“. Verdoppelt hat sich mithin auch die Zahl der potentiell Berechtigten aus dem Grundrecht des Art. 16 II. 2 GG. In vielen Ländern gibt es „Verfolgungen“ mit oder ohne politische Elemente, die rechtsstaatlich verfaßten Demokratien bilden zahlenmäßig eine kleine Minderheit.
    Durch das Zusammentreffen günstiger – jetzt aber schwindender – Umstände, insbeson-dere die Möglichkeit billiger Energieversorgung, wurde außerdem die Bundesrepublik Deutschland zu einem prosperierenden Industriestaat, der aus wirtschaftlichen Gründen Zuwanderungswillige anzieht. Zusätzlicher Sog entsteht durch ungewöhnlich großzügige – auch für Ausländer geltende – Angebote des Sozialstaates. Aus diesem Grunde sind gegenwärtig rd. 95 % aller Asylgesuche nur wirtschaftlich motiviert und damit rechts-mißbräuchlich. Die einschlägigen Tatsachen sind im Detail Gegenstand zahlreicher Ver-öffentlichungen, auf welche hier verwiesen werden muß .
    Unter dem Eindruck massenhafter und unberechtigter Inanspruchnahme des Asylrechts haben sich zahlreiche Fachleute dafür ausgesprochen, das bisher vorbehaltslose Grundrecht auf Asyl durch einen Gesetzesvorbehalt einzuschränken . Dadurch soll dem einfachen Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben werden, das Asylrecht neu zu über-denken und unabhängig von einer starren und durch die soziale Entwicklung fragwürdig gewordenen Grundrechtsvorschrift so zu regeln, daß die Lebensinteressen des deut-schen Volkes einerseits und die bisher ganz einseitig bevorzugten Belange Asylsuchen-der andererseits angemessen gegeneinander abgewogen werden können.
    Alle diese Autoren gehen wohl aber davon aus, daß den immer bedrängender werden-den Mißbräuchen hinsichtlich Art. 16 II. 2 GG nur de lege ferenda, also durch ein ver-fassungsänderndes Gesetz entgegengetreten werden könnte. Bisher ist indessen nicht ersichtlich, daß in absehbarer Zeit eine solche Grundgesetzänderung erwartet werden kann. Statt dessen wird auf der einen Seite das Grundrecht rechtspolitisch lautstark und nicht selten moralisierend verteidigt, während man auf der anderen Seite kostspielige Maßnahmen ergreift, um diejenigen, welche sich auf das Grundrecht berufen, abzu-schrecken (etwa durch Einrichtung von Sammellagern, Versagung der Arbeitserlaubnis, Beschränkung der Sozialhilfe auf Sachleistungen etc.). Das Grundrecht auf Asyl erweist sich in der Praxis immer mehr als Versprechen, das mit wachsender Quantität der Ernstfälle nicht gehalten werden kann.
    Unter diesen Umständen ist es erforderlich, dieses „Grundrecht auf Asyl“ unter den Ver-hältnissen der heutigen Zeit einer erneuten verfassungsrechtlichen Würdigung zu unter-ziehen. Im folgenden werden Ansätze in dieser Richtung vorgelegt.

    III. Verfassungswidrige Verfassungsnormen?

    Das Unterfangen, eine im Grundgesetz stehende Norm auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen, wäre von vornherein aussichtslos, wenn es „begrifflich“ verfassungswidrige Verfassungsnormen nicht geben könnte. Indessen hat das BVerfG schon früh ausge-sprochen, daß es ein überpositives Recht gibt und das BVerfG auch berufen ist, das gesetzte Verfassungsrecht selbst daran zu messen .
    Eine Verfassungsnorm kann insbesondere dann selber nichtig sein, wenn sie grundle-gende Gerechtigkeitspostulate, die zu den Grundentscheidungen dieser Verfassung selbst gehören, in schlechthin unerträglichem Maße mißachtet . Einschränkend meint das BVerfG allerdings, die Wahrscheinlichkeit, ein freiheitlich demokratischer Gesetz-geber werde diese Grenze irgendwo überschreiten, sei so gering, daß die theoretische Möglichkeit originärer verfassungswidriger Normen einer praktischen Unmöglichkeit na-hezu gleichkomme . Auf der anderen Seite ist aber weiter einzubeziehen, daß ur-sprünglich (originär) verfassungsgemäße Gesetze im Laufe der Zeit verfassungswidrig werden können, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend geändert haben.
    In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf das Urteil des BVerfG vom 12.3.1975 zur Frage der Gleichbehandlung von Witwer- und Witwenrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung verwiesen . Während das BVerfG früher in den Rentenversiche-rungsgesetzen enthaltenen erschwerenden Voraussetzungen der Witwenrente aus-drücklich für verfassungsgemäß erklärt hatte, entschied es jetzt, daß sich diese bisher verfassungsgemäße Regelung wegen einer starken Veränderung der tatsächlichen Le-bensverhältnisse nunmehr „in Richtung auf die Verfassungswidrigkeit hin“ bewege. Es leitete deshalb aus dem Grundgesetz einen Verfassungsauftrag für den Gesetzgeber ab, bis Ende 1984 eine Neuregelung vorzusehen – die seit Jahren heftig diskutierte „Re-form 84“.
    Einschlägig sind in diesem Zusammenhang weiter die grundlegenden Ausführungen des BVerfG zur richterlichen Rechtsfortbildung im „Soraya-Beschluß“ vom 14.2.1973 (Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts) . Darin wird hervorgehoben, die Rechtsprechung sei an „Gesetz und Recht“ gebunden, ein enger Gesetzespositivismus abzulehnen. Prinzipielle Lückenlosigkeit der positiven staatlichen Rechtsordnung gebe es nicht, mit dem „Altern der Kodifikationen“ wachse die Freiheit des Richters zu schöp-ferischer Fortbildung des Rechts. Die Norm stehe ständig im Kontext der sozialen Ver-hältnisse, ihr Inhalt könne und müsse sich unter Umständen mit ihnen wandeln. Einen Konflikt der Norm mit materiellen Gerechtigkeitsvorstellungen einer gewandelten Ge-sellschaft könne sich der Richter nicht mit dem Hinweis auf den unverändert gebliebe-nen Gesetzeswortlaut entziehen. Der Richter sei in solcher Lage nicht gehalten, eine Regelung durch den Gesetzgeber abzuwarten.
    Diese Erkenntnisse müssen – bei aller gebotenen Behutsamkeit der Anwendung – auch für die Verfassung selbst gelten, soll nicht gerade diese Grundlage allen positiven Rechts verknöchern und schließlich als lebensfremd von der Rechtsgemeinschaft abge-lehnt werden. Es ist mithin davon auszugehen, daß auch Verfassungsnormen entweder von vornherein oder aber infolge tiefgreifender Änderung der tatsächlichen Verhältnisse im Nachhinein verfassungswidrig sein oder werden können. Nach geltendem Verfas-sungsrecht ist es prinzipiell möglich und sinnvoll, auch eine Verfassungsnorm auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen.
    IV. Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit von Art. 16 II. 2 GG

    1. Vergleich zwischen Art. 11 und Art. 16 II. 2 GG

    a) wie schon ausgeführt wurde, enthält das ausschließlich für Ausländer geltende Asylgrundrecht keinerlei Gesetzesvorbehalt. Abgesehen von sehr weitgezogenen „immanenten Schranken des Asylgrundrechts“ , wenn der Asylsuchende konkret die freiheitlich demokratische Ordnung der Bundesrepublik bekämpft, besteht bei politischer Verfolgung im Auslandsstaat das Recht auf Asyl, d. h. das Recht auf Einwanderung, uneingeschränkt.

    b) Nach Art. 11 I. GG genießen alle Deutschen Freizügigkeit im ganzen Bundesge-biet. Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind u. a. auch Staats- oder Volkszu-gehörige mit Sitz in der DDR oder in den unter polnischer bzw. sowjetischer Ver-waltung stehende Ostgebieten.

    Inhalt des Grundrechts auf Freizügigkeit ist nicht nur die Freizügigkeit „im“ Bundesgebiet, sondern auch die Freizügigkeit „in das“ Bundesgebiet . Werden mithin Deutsche innerhalb der DDR oder in den Ostgebieten politisch verfolgt, so regelt Art. 11 I. GG für sie die glei-che Problematik, mit der sich Art. 16 II. 2 GG im Hinblick auf politisch verfolgte Ausländer befaßt. Ein gravierender Unterschied zwischen beiden Normen liegt aber darin, daß Art. 11 II. GG sehr weitgehende Gesetzesvorbehalte enthält, die es ermöglichen, selbst für solche Deutsche, die in der DDR oder im Ausland politisch verfolgt werden, das Recht auf Zuzug in das Bundesgebiet bis hin zu einem Verbot der Einreise einzuschränken. Im einzelnen darf durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes in das für Deutsche geltende Freizügig-keitsrecht dann eingegriffen werden, wenn
    1. eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden,
    2. die Einschränkung erforderlich ist,

    · zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich de-mokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes,
    · zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen,
    · zum Schutz der Jugend vor Verwahrlosung,
    · um strafbaren Handlungen vorzubeugen.

    Von diesen Gesetzesvorbehalten ist auch zumindest teilweise Gebrauch gemacht worden. Der hier zu nennende klassische Fall ist das Gesetz zur Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom 22.8.1950 . Dieses Gesetz befaßt sich mit der Regulierung des damals sehr starken Flüchtlingsstromes aus der sowjetischen Besatzungszone oder dem sowjetischen Sektor von Berlin. Es schränkte die Frei-zügigkeit dieser Deutschen in mehrfacher Hinsicht unter Berufung auf Art. 11 II. GG empfindlich ein. Zum einen wurde generell der Zuzug ins Bundesgebiet grundsätz-lich verboten und von einer besonderen Erlaubnis abhängig gemacht (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt)…
    Das BVerfG hat diese Regelung für verfassungsgemäß erklärt . Insbesondere hat es betont, die Freizügigkeit könne im Einzelfall auch dann eingeschränkt werden, wenn eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemein-heit daraus besondere Lasten entstehen würden…
    Der Umstand, daß ein Sowjetzonenflüchtling der Fürsorge (später Sozialhilfe) zur Last gefallen wäre, hätte nach Verfassungsrecht (in der Regel nicht nach dem Not-aufnahmegesetz) ausgereicht, ihm selbst dann den Daueraufenthalt in der Bundes-republik zu versagen, wenn er in der Sowjetzone politisch verfolgt war… Die Einfüh-rung eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt hat das BVerfG mit Sätzen gerechtfertigt, … die hochaktuell sind:
    „Ein Flüchtlingsstrom kann nicht so reguliert werden, daß man zunächst allen die Aufnahme gewährt und erst später den einzelnen über das Bundesgebiet sich zerstreuenden Zuwanderern nachgeht. Vielmehr ist es erforderlich, die Massen-bewegung in einer Weise abzufangen, die die Möglichkeit gibt, zu einer Ent-scheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 11 II. GG im Einzel-falle zu kommen und diese gegebenenfalls auch durchzusetzen. Eine bloße Re-gistrierungspflicht würde keinesfalls genügen; vielmehr muß die Freizügigkeit in-nerhalb des Bundesgebietes zunächst für die Dauer des Verfahrens allgemein versagt, praktisch also suspendiert sein.“

    Weiter führt das BVerfG aus , der Begriff „Einschränkung“ des Grundrechts der Freizügigkeit sei nicht so zu verstehen, daß er nur eine teilweise Beschränkung der Freizügigkeit erlaube: „’Einschränkung’ ist vielmehr u. U. eine Einschränkung auch des Kreises der aus dem Grundrechte Berechtigten mit der Wirkung voller Abwei-sung“. Bedeutungsvoll ist auch der Hinweis des BVerfG, das Notaufnahmegesetz habe nicht alle nach Art. 11 II. GG zulässigen Einschränkungen realisiert, sondern bei zwingenden Gründen der Flucht den Aufnahmeanspruch ohne Rücksicht auf die künftige soziale Lage des Flüchtlings und ihre Wirkung auf die Bundesrepublik Deutschland usw. gewährt. Damit ist zum Ausdruck gebracht, daß noch schärfere Einschränkungen der Freizügigkeit durch den Gesetzesvorbehalt des Art. 11 II. GG gedeckt gewesen wären. Aus den Entscheidungsgründen ist weiter zu ersehen, daß das BVerfG damals von einer „Bedrohung der sozialen und wirtschaftlichen Lage innerhalb der Bundesrepublik gerade durch die starke Zuwanderung aus der sowjetischen Besatzungszone“ ausging.
    Die Abhängigkeit verfassungsrechtlichen Denkens auch von den Zeitabläufen wird hier besonders deutlich. Damals tendierte das BVerfG dazu, das Grundrecht Deut-scher auf Freizügigkeit stark restriktiv zu interpretieren, beim Asylrecht aber ist es umgekehrt.
    Vergleicht man diese für Deutsche geltende Verfassungsrechtslage einschließlich der darauf beruhenden Notaufnahmegesetzgebung mit der bisher aus Art. 16 II. 2 GG hergeleiteten Rechtstellung asylsuchender Ausländer, so fällt ein gravierender Unterschied ins Auge: Asylsuchende Ausländer sind verfassungsrechtlich gegen-über Deutschen, die außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland poli-tisch verfolgt werden, in enormer Weise privilegiert. Während den Deutschen eine ganze Reihe schwerwiegender Gesetzesvorbehalte, insbesondere der Einwand mangelnder Lebensgrundlage, entgegengehalten werden kann, besteht das Zu-wanderungsrecht politisch verfolgter Ausländer schlechthin.
    Für diese Privilegierung der Ausländer gegenüber den Deutschen ist ein sachlicher Grund nicht ersichtlich. Es muß vielmehr als eine offensichtliche und sehr folgen-reiche Fehlentscheidung des Grundgesetzgebers angesehen werden, daß er die Gesetzesvorbehalte des Art. 11 II. GG nicht auch für das Asylrecht des Art. 16 II. 2 GG vorgesehen hat. Das Versäumnis mag damit entschuldbar sein, daß angesichts der damaligen Situation Deutschlands ein nennenswerter Zustrom von Ausländern außerhalb jeder Vorstellung lag, während mit einer Massenzuwanderung von Deut-schen ohne weiteres zu rechnen war.
    Die zu Gunsten der Ausländer und zu Lasten der Deutschen bestehende verfas-sungsrechtliche Ungleichheit wird dadurch aber nicht aufgehoben. Sie ist vielmehr in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem Zustrom orientalischer Asylbe-werber erst sichtbar geworden. Angesichts der selbstverständlichen Pflicht eines jeden Gesetzgebers, in erster Linie die Interessen und Belange des eigenen Volkes zu wahren, hätte es nahegelegen, eher umgekehrt zu verfahren: Gesetzesvorbe-halte beim Asylrecht, keine Gesetzesvorbehalte bei der Freizügigkeit. Zumindest aber wäre es unter dem Gesichtspunkt der Sachgerechtigkeit unabdingbar geboten gewesen, beide Fälle gleichzustellen und nicht die eigenen Volkszugehörigen ge-genüber Ausländern verfassungsrechtlich nachgerade zu diskriminieren. Die zu-mindest teilweise Gleichheit der zu regelnden Sachverhalte in Art. 11 GG einerseits und in Art. 16 II. 2 GG andererseits ist anscheinend auch übersehen worden, als im Jahre 1968 Art. 11 GG durch die Einführung der „Notstandsverfassung“ geändert wurde. Selbstverständlich hätten die gleichen Vorbehalte auch für zuwanderndes Ausländer eingeführt werden müssen. Die gegenwärtige Bedrohung der öffentli-chen Sicherheit und Ordnung durch sich gegenseitig bekämpfende rechts- und linksextreme Ausländergruppen (insbesondere Türken) sowie durch Asylbewerber, die intensiv im Rauschgiftgeschäft tätige sind , gibt dazu einen realistischen Hin-tergrund ab.
    Die unterschiedliche und von der Sache her nicht zu rechtfertigende Regelung glei-cher oder ähnlicher Probleme in den Art. 11 und 16 II. 2 GG verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.
    Dieser hat in dem Grundrecht des Art. 3 GG eine eigene Ausprägung gefunden, liegt aber nach der Rechtsprechung des BVerfG der Verfassung bereits als überpo-sitives Recht voraus. Freiheit und Gleichheit sind dauernde Grundwerte der staatli-chen Ordnung. In klassischer Weise ist dies vom BVerfG bereits im ersten Band seiner Entscheidungen ausgesprochen worden:
    „Endlich gehört die Gleichheit vor dem Gesetz so sehr zu den Grundbestandtei-len unserer verfassungsmäßigen Ordnung, daß auf den überpositiven Rechts-grundsatz zurückgegriffen werden müßte, wenn der Gleichheitssatz nicht in Art. 3 GG geschriebenes Verfassungsrecht geworden wäre.“
    Angesichts dieses besonderen Ranges des Gleichheitssatzes im Sinne eines zu den Grundentscheidungen unserer Verfassung selbst gehörenden Gerechtigkeits-postulats wird man das Auseinanderdriften der Regelung des Art. 11 einerseits und des Art. 16 II. 2 GG andererseits als verfassungswidrig kennzeichnen müssen, obwohl beide Normen selbst der Verfassung angehören.
    Die Wahrung des allgemeinen, aus überpositivem Recht abzuleitenden Gleich-heitssatzes geht vor. Es ist verfassungswidrig, bei im übrigen vergleichbarem Sachverhalt Ausländern den Zuzug ins Bundesgebiet verfassungsrechtlich als vor-behaltloses Grundrecht zu garantieren, während Deutschen zahlreiche Einwendun-gen entgegengesetzt werden können, die geeignet sind, den Zuzug zu erschweren oder gar zu verhindern.
    Dem steht nicht entgegen, daß das BVerfG die grundrechtliche Asylrechtsgewähr-leistung in allgemeiner Form mit der „Unverletzlichkeit der Menschenwürde als o-berstem Verfassungsprinzip“ in Verbindung bringt. Damit ist weder ausgespro-chen, die Unverletzlichkeit der Menschenwürde verlange eine vorbehaltlos grund-rechtliche Asylgewährleistung, noch ist etwas ausgesagt über deren Verhältnis zu anderen höchstrangigen Verfassungsprinzipien, insbesondere dem Gleichheitssatz. Die Menschenwürde Deutscher ist nicht geringer als die von Ausländern.

    Da die sachliche Notwendigkeit von Gesetzesvorbehalten, wie sie in Art. 11 II. GG enthalten sind, schwerlich bestreitbar ist, kann nur Art. 16 II. 2 GG vom Verdikt der Verfassungswidrigkeit betroffen werden. Eine Lösung könnte man in etwa darin finden, daß die Gerichte, insbesondere das BVerfG, die Verfassungsmäßigkeit des Artikels 16 II. 2 GG nur dann anzuerkennen, wenn sämtliche Gesetzesvorbehalte des Art. 11 II. GG auf asylsuchende Ausländer analog angewendet werden (verfas-sungskonforme Auslegung).

    d) Für die analoge Anwendung des Art. 11 II. GG auf das Asylgrundrecht spricht auch die weithin in Vergessenheit geratene und heute wohl auch als solche ü-berholte Vorschrift des Art. 119 GG. Dort wird die Bundesregierung „in Angele-genheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen“ bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Verordnungen mit Ge-setzeskraft zu erlassen. Für besondere Fälle kann sie ermächtigt werden, Ein-zelweisungen zu erteilen. Unter Durchbrechung geltender Verfassungsprinzipien, insbesondere des Grundsatzes vom „Vorrang des Gesetzes“ wird hier der Ver-ordnungsgeber sogar ermächtigt, in das Grundrecht Deutscher auf Freizügigkeit einzugreifen .

    Diese ungewöhnliche Regelung läßt folgendes erkennen: Dem parlamentarischen Rat war bewußt, daß speziell bei der Bewältigung von Flüchtlingsströmen jedenfalls bis zu einem gewissen Grade die praktische Handlungsfähigkeit der Staatsorgane wichtiger ist und auch verfassungsrechtlich höher steht als abstrakte Rechtsge-währleistungen zugunsten der Zuwandernden. Darin liegt eine durchaus praxisnahe Wertung, welche für die heutige Asylrechtsproblematik nutzbar gemacht werden kann: Sie erleichtert die Vorstellung, daß es durchaus mit den Intentionen des Grundgesetzgebers vereinbar ist, den für Deutsche geltenden Gesetzesvorbehalt des Art. 11 II. GG auch auf das Asylrecht entsprechend anzuwenden.

    2. Verfassungswidrige Beschränkung der Volkssouveränität

    Durch das Fehlen eines Gesetzesvorbehaltes für das Grundrecht auf Asyl ist dem Bundesgesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) jedwede sachliche Verfügung über diesen Gegenstand entzogen. Der Gesetzgeber kann allenfalls das Verfahren ord-nen, die Substanz des Grundrechts aber in keinem Falle, selbst bei Eintritt gravie-rendster Notlagen im eigenen Land, antasten. Immer gehen – legt man die Verfas-sungsmäßigkeit des Art. 16 II. 2 GG zugrunde – die Rechte und Interessen der zu-wandernden Ausländer den Rechten und Interessen des deutschen Volkes vor.

    Die Ausgestaltung des Asylrechts als individuelles subjektives Recht schließt es aus, die Zahl der Zuwanderer zahlenmäßig zu begrenzen. Der erste politische ver-folgte Asylbewerber hat die gleichen Rechte wir der hunderttausendste, der milli-onste, der fünfmillionste. Nach ihrem Wortlaut ist die Grundrechtslösung ganz un-beschränkt, sie lädt praktisch die gesamte Menschheit ein, sich im Falle politischer Verfolgung auf dem kleinen, übervölkerten und ökologisch überlasteten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland niederzulassen.

    Die Verfügung über einen solchen, die Existenz des Staatsvolkes schlechthin be-drohenden, Gegenstand für immer (es sei denn, es kommt eine Verfassungsände-rung zustande) der Regelungsmöglichkeit des gemäß Art. 20 GG die Volkssouve-ränität ausübenden Gesetzgebers zu entziehen, verstößt fundamental gegen Sinn und Zweck einer Verfassung überhaupt. Dabei können die Mißbrauchsfälle vorerst sogar ausgeklammert werden. Auch wenn ein großer Teil der in aller Welt wirklich politisch Verfolgten von dem Grundrecht auf Asyl Gebrauch macht, wird die Bun-desrepublik Deutschland samt ihrer verfassungsmäßigen Ordnung dieses nicht ü-berstehen. Das liegt so sehr auf der Hand, daß im Rahmen dieser rechtlichen Un-tersuchung darauf verzichtet werden soll, sich Einzelheiten auszumalen. Ganz ab-gesehen davon, daß der parlamentarische Rat eine solche Intention niemals hatte, müßte ihm auch, wenn er sie gehabt hätte, das Recht bestritten werden. Kein Ver-fassungsgeber hat das Recht, durch zwingende Verfassungsvorschriften spätere Generationen dahin zu binden, daß Ausländer zahlenmäßig uneingeschränkt in das eigene Territorium einwandern, „Landnahme“ betreiben dürfen, ohne daß der jeweils frei gewählte Gesetzgeber hier regulierend eingreifen könnte. Insofern ent-hält das vorbehaltlose Grundrecht auf Asyl anarchische Züge: Es schließt auf die-sem Feld den das Grundgesetz gemäß Art. 20, 79 III. schlechthin tragenden Grundsatz der Volkssouveränität so gut wie aus. Bliebe es bei der bisherigen Rechtsauffassung, so wäre zu konstatieren, daß die Souveränität des deutschen Volkes in einem entscheidenden Punkt auf jeweils autonom entscheidende Auslän-der übergegangen ist.

    Diese könnten den Deutschen ihr eigenes Verfassungsrecht sogar dann entgegen-halten, wenn die Einwanderung die Ausmaße eines „Verteidigungsfalles“ annähme. Ein Grundrecht aber, welches nur deshalb, weil es massenhaft in Anspruch ge-nommen wird, die Grundfesten eines Staates zu erschüttern im Stande ist, kann unmöglich zur verfassungsmäßigen Ordnung gehören, selbst wenn es als solches in der Verfassung steht. Andernfalls müßte man zugeben, daß das Grundgesetz sich selbst bereits eine Sprengkammer eingebaut hätte . Angesichts der veränder-ten Umstände kann die Jurisprudenz dem Problem mit rein positivistischem Fest-halten am Wortlaut des Art. 16 II. 2 GG nicht beikommen.

    Es wird mithin hier die Auffassung vertreten, daß Art. 16 II. 2 GG jedenfalls ohne ausreichenden Gesetzesvorbehalt nichtig ist, weil er den Grundsatz der Volkssou-veränität in einer mit dem Wesen eines Staates schlechthin unvereinbaren Weise einschränkt. Ein Gesetzgeber bzw. eine Regierung, die nicht mehr über die Besied-lung des eigenen Staatsgebietes durch Ausländer selbst entscheiden, sondern von der Verfassung faktisch in die bloße Rolle eines Registrators verwiesen werden, können die ihnen aufgetragene Ausübung der Volkssouveränität nicht mehr leisten. Die „Einsamkeit“ der deutschen Grundrechtslösung unterstreicht das ebenso wie die Tatsache, daß es zahllose andere Wege gibt, humanitäre Anliegen sinnvoll zu verfolgen.

    3. Widersprüchlichkeit des Asylrechts

    Das Grundrecht auf Asyl unterscheidet sich von allen anderen Grundrechten da-durch, daß es sich ausschließlich an Ausländer und nicht an Deutsche wendet24a . Die übrigen Grundrechte des Kataloges stehen nicht nur allen Bürgern der Bundes-republik zu, das Grundgesetz geht auch davon aus, daß alle Berechtigten die Grundrechte in Anspruch nehmen, so wie es ihrer jeweiligen konkreten Lebenssi-tuation entspricht. Nur so wird das

    eine freiheitliche Ordnung erst ermöglichende Spannungsverhältnis zwischen der Staatsgewalt und den Individuen mit Leben erfüllt. Ganz anderes gilt für das Grund-recht auf Asyl. Hier treten für das Gemeinwesen um so unerträglichere Wirkungen ein, je mehr Menschen von diesem Grundrecht Gebrauch machen. Eine Grund-rechtsgewährleistung aber, deren Durchsetzung ausschließlich davon abhängt, wieviel Individuen sie in Anspruch nehmen, ist schon theoretisch ein Widerspruch in sich, ist irreal. Heute jedenfalls zeigt sich, daß das Grundrecht der Wirklichkeit nicht standhalten wird, sich als leeres Versprechen mit doppeltem Boden erweist. Je häufiger es quantitativ in Anspruch genommen wird, desto schneller hebt es sich selbst auf, desto intensiver müssen die Staatsorgane unter dem Druck unabweis-barer finanzieller, menschlicher, psychologischer und sonstiger Sachzwänge da-nach trachten, das Grundrecht in der Praxis zu beseitigen oder einzuschränken. Mit Recht hat der Vizepräsident des BVerfG, Zeidler, dazu gesagt , diese Art das Problem zu „regeln“, sei nach den Maßstäben der von unserem Land in Anspruch genommenen Rechtskultur unwürdig.

    Die „Unwürde“ ist präzise Folge davon, daß das Asylgrundrecht in bisheriger Aus-legung einen Gesetzesvorbehalt nicht kennt, daß es weit mehr verspricht, als selbst bei bestem Willen gehalten werden kann.

    Daneben wird gerade wegen der bei quantitativ hoher Inanspruchnahme faktisch (nicht theoretisch) abnehmenden Grundrechtsqualität ein weiterer Verstoß gegen den Gleichheitssatz sichtbar: Die ersten Asylbewerber wurden und werden besser behandelt als die letzten. Legion sind Fälle, in denen Asylbewerber, die vor einem oder zwei Jahren ins Land kamen, auf Kosten des Staates in teure Neubauwoh-nungen eingewiesen wurden. Denen, die jetzt kommen und sich auf das gleiche Grundrecht berufen, werden schon wesentlich schlechtere Bedingungen offeriert (Lager, keine Arbeitserlaubnis, etc.). Die Grenze der Leistungsfähigkeit liegt im Fal-le der Bundesrepublik Deutschland besonders niedrig, weil diese schon ca. 16 Mil-lionen Deutsche und Ausländer aufgenommen hat, sich gegenwärtig wirtschaftlich auf stark abschüssiger Basis bewegt und in Milliardenhöhe selbst Kredite aufneh-men muß, um die durch den Asylantenstrom ausgelösten Kosten zu decken.

    Auch hier gilt, was der Präsident des BVerfG, Benda, kürzlich gesagt hat :

    „Der Bürger mag zwar… ein offenes Ohr für sozialstaatliche Versprechungen haben, die ihm auch noch die Verfassung bescheinigt; die Enttäuschung und der Verdruß werden aber um so größer sein, wenn sich die Versprechungen in der realen Tagespolitik nicht einlösen lassen.“

    Das Asylgrundrecht ist eine solche staatliche Versprechung par exellence. Es be-stehen nach allem auch im Hinblick auf die innere Widersprüchlichkeit, Irrealität und Unausgewogenheit des Asylgrundrechts schwere Bedenken gegen die Verfas-sungsmäßigkeit des Art. 16 II. 2 GG.

    4. Mißbräuchliche Inanspruchnahme

    Die vorstehenden Erwägungen gingen davon aus, daß ein vorbehaltloses Asyl-grundrecht selbst dann als verfassungswidrig erachtet werden muß, wenn man Mißbrauchsfälle außer acht läßt.

    Die Tatsache indessen, daß die bloße Ausformung des Asylrechts als Grundrecht die Bundesrepublik Deutschland daran hindert, auch nur mit den Mißbrauchsfällen in angemessener Weise fertig zu werden, ist ein weiteres Indiz dafür, daß dieses Grundrecht den Rahmen der Verfassung überschreitet. Die bisherigen Erfahrungen haben jedenfalls gezeigt, daß weder die Gesetzgebung noch die Rechtsprechung in der Lage sind, eben wegen jener Gewährleistung (Grundrecht ist Grundrecht) Wege zur schnellen Abschiebung „unechter Asylbewerber“ zu finden. Die Grund-rechtsgewährleistung hat sich bisher als so stark erwiesen, daß fast regelmäßig die mißbräuchliche Inanspruchnahme der rechtmäßigen praktisch gleichsteht. Die Staatsgewalt leistet es nicht, diese Unterscheidung innerhalb angemessener Zeit-räume und mit angemessenen Kosten gegenüber den Asylbewerbern durchsetzen und auf diese Weise die Existenz ausgeübter Volkssouveränität vorzuweisen. Hätte der Gesetzgeber durch ausreichende Gesetzesvorbehalte die Möglichkeit, das Thema selbständig zu regeln, könnten auch die Mißbrauchsfälle abgestellt werden, in denen politische Verfolgung nicht stattfindet. Dies gilt beispielsweise für die Tür-kei, aus welcher derzeit die meisten Asylbewerber kommen. Es spricht auch nicht für einen funktionierenden Rechtsstaat , daß gerade im Falle der Türken Zehntau-sende von Verwaltungsgerichtsprozessen geführt werden müssen, die nach vielen Jahren Prozeßdauer sämtlich mit dem Ergebnis enden, daß keine politische Verfol-gung vorliegt, obwohl auch für Deutsche „Rechtsgewährung ein knappes Gut“ ge-worden ist .

    V. Zusammenfassung, Verfahrensfragen

    Zusammenfassend ergibt sich, daß Art. 16 II. 2 GG zumindest insoweit den selte-nen Fall einer „verfassungswidrigen Verfassungsnorm“ darstellt, als ihm ein ange-messener Gesetzesvorbehalt nicht zugeordnet ist. Der Gesetzgeber und die Ge-richte können dieses Grundrecht im Wege der Analogie aber verfassungskonform dahin auslegen, daß es unter den gleichen Gesetzesvorbehalten steht, wie das für Deutsche geltende Freizügigkeitsgrundrecht.

    In Konsequenz der hier vertretenen Beurteilung des geltenden Verfassungsrechts könnte der (einfache) Bundesgesetzgeber schon jetzt Vorbehalte, welche Art. 11 II. GG entsprechen, in das Ausländergesetz aufnehmen. Völkerrechtlich bindende Vereinbarungen, insbesondere das Abkommen über die Rechtstellung der Flücht-linge (Genfer Konvention) hätte er dabei nach wie vor zu beachten.

    Auch die Gerichte sollten sich indessen nicht scheuen, von sich aus die Verfas-sungsmäßigkeit des Art. 16 II. 2 GG kritisch zu prüfen und geeignete Fälle dem BVerfG vorzulegen.

    Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, daß gem. Art. 93 I. Nr. 2 GG i.V.m. § 76 BVerfGG die Bundesregierung, jede Landesregierung oder 1/3 der Mitglieder des Bundestages bei dem BVerfG beantragen können, über die Vereinbarkeit des vorbehaltlosen Grundrechts auf Asyl mit dem Grundgesetz zu entscheiden. Dieses wäre, sofern der Gesetzgeber nicht von sich aus tätig wird, auch der schnellste Weg, die Verfassungslage zu klären.

    Info BDB…

  56. #93 Jedermann: Sind Sie Däne? Wenn ja, könnten Sie ja in dänischsprachigen Blogs und Foren ein paar Links zu PI platzieren, damit die Dänen unsere Solidarität sehen.

  57. #93 Jedermann

    Danke, das klingt bei weitem schöner!

    Wenn man nur mehr tun könnte als Petitionen unterzeichnen und dänische Waren kaufen! Jedenfalls wollte ich im Sommer eh nach Dänemark.

  58. Sudan hat genau soviel Schulden wie Vorher.
    Einen Schuldenerlass nicht zu gewähren heißt nur das es nicht weniger werden.
    Solche Feinheiten der deutschen Sprache sind anscheinend zu hoch für PI.
    Des Weiteren ist das dänische Vorgehen absolut angebracht.

  59. Ich will euch ja die Feierlaune nicht verderben, aber hier handelt es sich wohl um ein kleines Missverständnis. Dänemark hat angekündigt, den internationalen Schuldenerlass für den Sudan blockieren zu wollen.

    Daneben hat Dänemark bekräftigt, dass die humanitäre Hilfe für den Sudan unvermindert weiter gewährt wird.

  60. Jedes Land, das die Ausgaben für Entwicklungshilfe reduzieren will, braucht in Zukunft bloss die Karikaturen zu veröffentlichen:

    Protest ist garantiert, dann kann das Streichkonzert beginnen.

  61. #106 FreeSpeech (29. Feb 2008 15:42)

    Jedes Land, das die Ausgaben für Entwicklungshilfe reduzieren will, braucht in Zukunft bloss die Karikaturen zu veröffentlichen.

    Dänemark streicht aber nicht seine Entwicklungshilfe für den Sudan, sondern will sich im internationalen Rahmen als Gläubiger gegen den versprochenen Schuldenerlass für den Sudan aussprechen. Erstmal ist es nur eine Drohung, und zweitens sind davon keine Hilfsleistungen betroffen.

    Aber darin sind wir uns auch sicher einig, dass die humanitäre für Dafur weiter geleistet werden muss.

  62. Hmmm, wenn Kosovo sich von Serbien trennen kann, warum nicht Schleswig Hollstein von Deutschland? Dann an Dänemark anschließen….so als Anfang..dann Schritt für Schritt der Rest der Republik.

  63. Yea Danmark vi er alltid med dere. Ha det hell på kampen mot islamen.

    Die Dänen sind großartig, weiter so. Die letzte Hochburg in Europa der Menschenrechte!

  64. Es liegt ein lieblich Land
    Im Schatten breiter Buchen
    |: Am salz’gen Ostseestrand 😐
    |: An Hügelwellen träumt’s, im Tal,
    Alt-Dänemark, so heißt es,
    Und ist der Freja Saal.
    Und ist der Freja Saal. 😐

    Dort saßen in der Vorzeit
    Die behelmten Kämpfer
    |: Und ruhten sich vom Streite aus 😐
    |: Dann wehrten sie die Feinde ab,
    Nun ruhet ihr Gebein
    Drüben bei dem Hügelgrab,
    Drüben bei dem Hügelgrab. 😐

    Oh ja, das Land ist schön!
    So blau die See der Belte,
    |: Das Laub es grünt hier grün 😐
    |: Und schöne Mütter, edle Frauen,
    Männer und gescheite Knaben
    Bewohnen unsrer Inseln Auen,
    Bewohnen unsrer Inseln Auen. 😐

    Für Krone und das Vaterland!
    Für jeden einzeln‘ Bürger,
    |: Der arbeitet, was er kann! 😐
    |: Unser altes Dänemark für immer,
    So lange die Buche spiegelt
    Ihre Krone im blauen Wasser,
    Ihre Krone im blauen Wasser. 😐

  65. „“Ich schwöre,daß ich Schaden vom deutschen Volke abwenden werde…….?????????““

    Im Jahre 2020 nur noch „Isch schwör auf Koran ollüm“

    „“Türkische Gemeinde verlangt neue Integrationspolitik
    Berlin (dpa/bb) – Die Türkische Gemeinde in Deutschland hat eine Neuausrichtung der Integrationspolitik verlangt. Ihr Vorsitzender Kenan Kolat sagte am Freitag in Berlin, 17 Brände in den letzten 24 Tagen in türkischen Wohnhäusern, darunter mindestens ein Brandanschlag in Marburg, hätten in der türkischstämmigen Bevölkerung erhebliche Unruhe ausgelöst. Deshalb würden von der Politik deutlichere Vertrauenssignale als bisher für ein friedliches Miteinander erwartet. Den Parteien will die Gemeinde in Kürze den Entwurf für einen Ehrenkodex vorlegen. Darin sollen sie auf jede Stimmungsmache gegen Minderheiten verzichten.““

    Witz?

    Vor wie vielen tausend Jahren hat der Mensch das Feuer domestiziert? … nur eine Gruppe hats noch nicht gelernt, die Türken. Also 17 Brände in 24 Tagen ist eine stramme Leistung und wie immer, keine Selbstkritik, selbst die Unfähigkeit zum Umgang mit modernen Gerätschaft wird benutzt um Stimmung zu machen. Aber Türkenminister Schäuble wird jetzt sicher eine Runde Feuerlöscher ausgeben.

    Ein Irrenhaus

  66. @cf29
    Dank für die Liste jetzt weiß ich wo ich immer einkaufen gehen muss. Am meisten musste ich über den Titanic Boykott lachen.

  67. Es ist so geil… Drückt den Terroristen ruhig schön die scheiß Schulden in den Rachen, bis sie daran ersticken! Was bildet sich der Sudan denn ein? Die Dänen könnten da alleine durchmarschieren! Also! Weiter so!

  68. #105 cf29 habe die Boykottliste des Muslim-Marktes gerade quergelesen…die linke taz steht dort auf der Liste..LOL Die gutmenschliche taz auf`m Moslemsindex..schön

  69. #113
    Jau, „Hauptversorgundgrundlage für die afghanische Bevölkerung ist der Islam!“

    Titanic ist manchmal richtig gut!
    cf29

  70. #59 sachichdoch,

    Es war mir auch eine Ehre meinen vollen Namen zu schreiben. God save Denmark.
    So,ich brauche dringend ein neues Bett,und ich bin schon auf dem Weg ins dänische Bettenlager.
    Weiss jemand,ob es dänischen Wein gibt?Bier bekommt mir leider nicht.
    Und tschüss,
    Eure Frau Haarerauf(bin auch recht neu hier)

  71. #84 Occident (29. Feb 2008 14:39)

    Unser Staat greift doch auch durch, wenn es sein muss mit aller Härte.

    Das war auch bitternötig!

    Wie kann es auch diese renitente alte Frau wagen, sich die Freiheit zum Rauchen zu nehmen.
    Dieses schwere Vergehen übertrifft die Migrantenkriminalität um ein tausendfaches !

  72. Auch wenn es in der Praxis nichts bringt, weil der Sudan wie viele Länder da unten ohnehin die Schulden nicht zurückzahlt, so ist es doch ein schönes Signal. Ja, lasst euch nicht alles Gefallen von den Regierungen da unten, die das bischen Geld, was sie haben, lieber für Waffen usw. asugeben.

    Weiter so, Dänemark!

  73. #105 cf29 (29. Feb 2008 15:35)

    „Israelische“ Produkte und Unternehmen mit Bezug zu Deutschland
    „Israelische“ Firmen an deutschsprachigen Börsen
    Produkte und Unternehmen in Deutschland mit eindeutiger und erheblicher Unterstützung des Zionismus
    Leservorschlag für einen Aufkleber
    Siehe auch: Fatwas zum Boykott zionistischer Waren

    Wenn ich DAS lese, dann wird doch auch zum Boykott deutscher Produkte aufgerufen!
    Und das findet mitten in Deutschland statt.

  74. #120 Frau Haarerauf (29. Feb 2008 17:28)

    Weiss jemand,ob es dänischen Wein gibt?Bier bekommt mir leider nicht.

    Wein nicht, aber es gibt den Aalborg Jubilæums Akvavit („Jubi“) und den Bitter „Gammeldansk“.

  75. @Frau Haarerauf
    Dän. Jogurt, Ymer (vorsicht,daneben steht türkisches Zeug)
    Kjaergaarden-Streichbutter
    Dän.Würstchen – bei Edeka (nicht halal)
    Bacon von Tulip (nicht halal)
    Tuborg oder Carlsberg-Bier
    Gammeldansk -Schnaps
    Rote Grütze
    Dän.Vanillesoße
    Dän.Käse
    Lekkere Fischröllchen – Carlsen
    Dän. Agurkesalat im Glas
    Dän. Marmelade(Den Gamle Fabrik) es gibt keine Bessere
    Nordsee-Urlaub in Dänemark (keine Kurtaxe, der Strand ist für Alle da)Tip:Fanö
    Ist alles vom Feinsten!

  76. Ich habe übrigens in Dänemark (auf der Insel AEro) geheiratet. Das waren herrliche Tage und eine der besten Entscheidungen die ich je getroffen habe.

    Danke Dänemark!!!

  77. Bleibt die Möglichkeit, beim Einkauf bevorzugt dänische Produkte zu wählen. Neben Milchprodukten freuen sich Kinder, Neffen, Nichten und Enkel immer über eine Ergänzung ihrer Legokästen!

    Und Papa freut sich immer über einen Kszen Tuborg und eine lecker Flasche Linie Aquavit. Skol!

  78. Endlich. Und besonders beeindruckend: erst die Verleger in Dänemark, dann die Regierung. So sollte auch in Deutschland die Gesellschaft zusammenrücken!

    Wo aber ist Frau Merkel? Mit dem Dalai Lama Fotos machen ist einfach. Aber hier wird ein Nachbar, ein Alliierter und ein freies Land wirtschaftlich attackiert (von außen) und durch Aufruhr erschüttert (von innen). Warum keine Solidaritätsadresse der Bundesregierung (gut, ins Innere darf man sich nicht einmischen, aber ein klar „So nicht, Sudan“ darf man von einem EU/NATO-Partner ja wohl erwarten)

  79. Das nenne ich mal konsequent reagiert! Dazu müssen sich unsere arschlosen Herrschaften in der Regierung erstmal zu Waschlappen erheben!

  80. #131 von Zitzewitz (29. Feb 2008 19:19)

    Und Papa freut sich immer über einen Kszen Tuborg und eine lecker Flasche Linie Aquavit. Skol!

    Linie ist zwar auch gut, aber nicht dänisch, sondern norwegisch.

  81. #124 Hi Joe,
    mal nicht zu ernst nehmen den Verein. Özguz ist ein zur Schia konvertierter Türke mit deutschem Pass und der ganze Laden ist doch recht unbedeutend.
    Ich wollt auch nur eine fertige Positivliste liefern, bevor hier alle Einzeltips abgeben.

    cf29, der eine dänische Micon M530 Windanlage besitzt und mal cityel (cityel.com) aus Randers importiert hat. Aber der gemeine PI-Leser boykottiert ja Windanlagen. Eine Schande das!

  82. # 92 Sachichdoch.

    95% aller Asylgesuche sind wirtschaftlich motiviert … Und davon stammen die meisten aus islamischen Ländern! Daran besteht kein Zweifel.
    Und wir Deutsche müssen immer mehr Verzicht leisten, weil wir diese Wirtschaftsflüchtlinge durchfüttern müssen. „Flüchtlinge“, die Deutschland überhaupt keinen Nutzen bringen. Der Schaden beträgt jährlich Milliarden! Milliarden, die der Bildung, der inneren Sicherheit, den Geldbeuteln der arbeitenden Bevölkerung zugute kommen könnte.
    Und darin besteht das eigentliche Verbrechen aller Bundesregierungen der letzten 30 Jahre.
    Wie ich dieses Geschmeiß, das sich Regierung nennt, verachte!

    Diätenerhöhung? In ein paar Stunden durchgewunken. Änderung des Asylrechts? Da können wir Jahrhunderte warten. Und dann ist das Thema von Tisch, weil die Deutschen entweder ausgestorben oder alle geflohen sind.

  83. # 84 Occident

    Na klar, ist doch für die Polizei viel einfacher, eine alte rauchende Dame festzunehmen als sich der Gefahr zu stellen, mit einer Türkenbande konfrontiert zu werden. Man vergreift sich da lieber an den viel Schwächeren, vor allem alten Damen. Bravo, Berliner Polizei! Politisch völlig korrekt, wenn wir nur die muslimischen Gewalttäter in Ruhe lassen

  84. Das Butter- und Käseland steht seinen Mann und seine Frau.

    Dem Eisen- und Stahlland Deutschland wackeln die Knie.

    Es ist beschämend!

  85. Ich laß mich lieber von den ehrlichen und christlichen Dänen besiegen als von diesen unappetitlichen Kinderschänder(der Straßenkot sei auf ihm)-Jüngern.

    Dänen, Altona ist euers, wenn ihr uns von dieser islamischen Pest befreit – und möglichst auch von dieser Regierung!

  86. # 125 Baldur Nielsson

    Tausendmal lieber dänischen Gammeldansk (Altdänischen) als türkischen Gammeldöner!!!

  87. Es gibt viele gute dänische Produkte, man sollte wirklich gezielt dazu greifen und den Mut unterstützen.

  88. Bravo Dänemark! Würden dies alle geldgebenden Staaten so machen, müssten sich die sudanesischen Musels gegenseitig auffressen 😉

  89. Einfach klasse, dass die Dänen gegen den Musel-Mob die Politik der Klaren Kante fahren!

    Und in der Tat, Dänemark ist ein sehr schönes Land, um dort Urlaub zu machen, dänische Produkte kann ich selber nur empfehlen. Das betrifft nicht nur Lebensmittel, sondern auch Möbel und Designstücke.

    Vielleicht wird Dänemark irgendwann in mittlerer Zukunft mal eins der Länder was mich als deutschen politischen Flüchtling aufnimmt und mir Asyl gewährt.

    Ich hab die Hoffnung aufgegeben, dass unsere deutsche Lutscher-Politik in der Lage wäre, einen ähnlichen Schritt zu gehen wie Dänemark.

    By the way: Kann sich hier irgendjemand vorstellen, dass unsere deutsche Nationalhymne im Fernsehen mit deutschen Untertiteln zum Mitsingen gespielt wird?

    Dieser linksgrüne RAF-Anwalt Ströbele hatte doch mal gefordert, unsere Hymne auf Türkisch zu singen. Hatte der Mann mal irgendwann einen Joint zuviel oder was ist mit dem mal passiert??

  90. #125 Baldur Nielsson
    Vom “Gameldansk” rate ich zunächst ab, der ist „gewöhnungsbedürftig“, aber lecker für Kenner.

    #147 Stalker
    Aber das ist doch mal richtig geil (Verzeihung!)! Der Sudan droht Dänemark, künftig keine Hilfe mehr anzunehmen. Wie wäre es denn, wenn ALLE Europäer sich den Dänen mal anschließen würden? Dafür wird es bei diesen wachsweichen Politikerkarikaturen leider nicht reichen…

  91. Auch ich kann Dänemark nur meine Hochachtung zollen, werde in Zukunft gezielt und bewußt dänische Produkte kaufen. Da wird es sicher genug gute Sachen geben die man z.B. beim täglichen Einkauf auswählen kann (Butter, Milch, Käse, Fisch).

    Die Petition habe ich selbstverständlich auch unterzeichnet.

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