Schon erstaunlich: Ibrahim Abou Nagie (auf dem Foto am Samstag Vormittag in der Kölner Innenstadt, Breite Straße), der Chef der Salafistentruppe „Die wahre Religion“ (DWR), tritt in Köln auf, als wenn gar nichts wäre. Dabei sollte er eigentlich ab dem 30. Januar 2012 im Gefängnis sitzen. Der Focus betitelte die Vorgänge in der Kölner Staatsanwaltschaft als „Justizposse“. Aber eigentlich handelt es sich um eine sehr ernste Angelegenheit. Mindestens seit 2010 tingelt der Hassprediger mit Wissen der Politik durch alle möglichen Moscheen. Wäre Ibrahim Abou Nagie bereit, über Leichen zu gehen, um seine Dawa fortzusetzen? Diese Frage stellt sich am Ende dieses längeren Textes.

Am 13. Febraur 2011 zeigten wir hier auf PI ein Video, in dem man Ibrahim Abou Nagie als Islamlehrer sieht. Laut Focus war ein Bürger namens B. auf das Video aufmerksam geworden und erstattete am 14. Februar 2011 Anzeige. Der Kripo-Mann K., der die Anzeige aufgenommen hat, erinnerte sich dem Focus gegenüber noch sehr genau daran, dass das Video keinen Tötungsbefehl enthielt.

Dann entstand öffentlicher Druck in Sachen Salafisten, denn am 2. März 2011 erschoss Arid Uka zwei US-Soldaten in Frankfurt und es stellte sich sehr schnell heraus, dass es sich um ein islamisch motiviertes Attentat handelte und der Täter den Salafisten zuzuordnen ist. Uka wurde innerhalb kurzer Zeit zum Einzelfall™ deklariert. Er sollte auf gar keinen Fall als Teil einer größeren Bewegung gesehen werden.

Völlig unbeeindruckt beschloss der Landtag NRW am 31. März 2011 islamischen Religionsunterricht und „Der Islam gehört zu NRW“:

Der Landtag verabschiedete einstimmig einen Entschließungsantrag von SPD, Grünen und FDP, in dem festgestellt wird, dass der Islam ein Teil von NRW ist. Die CDU kritisierte zwar, der Antrag sei „hohl, oberflächlich und nichtssagend“, stimmte aber dennoch zu.

Zu der Zeit schwafelte jeder, der sich irgendwie dazu berufen fühlte, über den friedlichen Islam: Kirchen wollten Islamunterricht, Imame könnten bei der Integration helfen, Schulen sollten zu Integrationsvorzeige-Objekten umfunktioniert werden und immer wieder gab die allwissende Annette Schavan ihre Weisheiten über die Wunderwirkung von Islamunterricht zum Besten. Die Aleviten zeigten sich jedoch geschockt über den Islamunterricht in NRW.

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde bereits kurz nach dem Anschlag auf die US-Soldaten eine gewisse Verbrüderung, Feierlaune und Aufbruchstimmung in Salafistenkreisen sichtbar, die am 20. April 2011 (Hitlers Geburtstag) in einem Hochfest am salafistischen Wallfahrtsort Frankfurt gipfeln sollte, wo Pierre Vogel die Anhängerschaft zusammenrief.

Doch schon direkt nach dem Attentat gab es größere Salafistentreffen. Das eine fand in Frankfurt bei der Salafisten-Gruppe Dawa ffm statt und ging über zwei Tage vom 5. bis 6. März 2011. Es war angekündigt als „Islamisches Beisammensein“. Anwesend waren Sheik Abdellatif (Dawa ffm), Abu Abdullah (DWR), Abou Nagie (Chef von DWR), Abu Maleeq (besser bekannt als Deso Dogg, heute mit islamischem Kampfnamen Abu Talha).

Parallel dazu feierte die Salafistengruppe Einladung zum Paradies (EZP) mit Muhammed Ciftci, Sven Lau und Pierre Vogel in Mönchengladbach „Die Geburt eines Kindes“. Dieses Treffen vom 6. März 2011 ist deswegen so gut dokumentiert, weil zum einen für dieses Treffen Räumlichkeiten benutzt wurden, deren Nutzung als Versammlungsraum untersagt worden war und es zum anderen bei Eintreffen von Sven Lau zu einer Schlägerei kam, die derzeit am Amtsgericht Mönchengladbach verhandelt wird.

Bei dem dann folgenden großen Salafistentreffen am Gründonnerstag, den 20. April 2011 in Frankfurt, trafen sich alle drei Salafistengruppen. Auf der Webseite von Pierre Vogel (die wir nicht verlinken) konnte man lesen:

Eine besondere Freude war die Anteilnahme von Ibrahim Abu Nagi und seinem gesamten Team, die wir mit Freude an diesem Tag empfangen haben. Wir müssen als Geschwister im Islam gemeinsam gegen diese Hetze arbeiten und dürfen uns von den Islamophoben weder spalten lassen, noch dürfen wir uns diese Hetze gefallen lassen. Salam, euer Bruder im Islam Ibrahim Almani [Manager von Pierre Vogel].

Boris Rhein, der CDU-Innenminister von Hessen, hatte versucht, die Kundgebung zu verhindern. Großartiger Widerstand gegen die Veranstaltung kam aber ansonsten nicht aus der Politik, sondern vor allem von Frauen aus islamischen Ländern und von einer einzigen Deutschen.

Diese Vorgeschichte ist bedeutend, da sie zeigt, dass die Salafistenszene sich zunehmend vernetzte, während man offiziell in NRW so tat, als sei alles in bester Ordnung im Islam-Milieu.

Doch dann kam die große Überraschung: Die Staatsanwaltschaft Köln teilte am 22. April 2011, also zwei Tage nach dem Salafisten-Aufmarsch in Frankfurt mit, sie ermittele gegen Ibrahim Abou Nagie wegen des Verdachts der Volksverhetzung, des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten und der Verunglimpfung von Religionsgemeinschaften. Eine Ermittlungsrichterin erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Durchsuchungsbeschlüsse. Die Staatsschützer durchstöberten Abou Nagies Haus und stellten einen Haufen Dateien sicher. Darunter müssen sich auch Videoaufnahmen befunden haben, denn in der Rheinischen Post heißt es:

In Videos verherrlichte Abou-Nagie den Märtyrertod im bewaffneten “Heiligen Krieg” und bezeichnete das islamische Rechtssystem, die Scharia, als dem Grundgesetz überlegen. Unter anderem sagte er: “Wenn jemand verheiratet ist und Unzucht begeht, der muss gesteinigt werden. Das sind Allahs Gesetze.” In einem weiteren Video erklärte Abou-Nagie: “Möge Allah uns alle als Märtyrer sterben lassen.”

Aus diesem Text wird deutlich, dass es sich bei dem in der RP genannten Material nicht um das bei PI gezeigte Video von Abou Nagies Islamunterricht gehandelt haben kann. Der zuständige Staatsanwalt hieß laut RP Rainer Wolf:

Das bestätigte der Kölner Oberstaatsanwalt Rainer Wolf vor den Osterfeiertagen. „Herr Abou-Nagie muss jetzt gehört werden. Dann wird entschieden, ob Anklage erhoben wird“, sagte Wolf.

Aus einem Text des ARD-Terrorismus-Experten Holger Schmidt geht hervor, dass es außer der Anzeige vom 14. Februar 2011 noch zwei weitere Anzeigen gegen Ibrahim Abou Nagie gegeben haben muss. Und zwar aus Berlin und Rheinland-Pfalz. Dabei muss es sich ebenfalls um öffentlich im Internet abrufbares Video-Material gehandelt haben:

Unter dem Aktenzeichen 121 Js 91/11 ermittelte die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Köln seit Mitte 2011 gegen Ibrahim Abou Nagie, weil dieser öffentlich zu Straftaten aufgerufen haben soll. Konkret ging es darum, dass Abou Nagie die Tötung von Menschen gefordert haben soll, die auch nach dreimaliger Ermahnung nicht beten würden. Dies soll zudem vor Publikum erfolgt sein. Ein entsprechendes Video war Internetnutzern aus Berlin und Rheinland-Pfalz aufgefallen, sie hatten Strafanzeige erstattet.

Bis hierhin gibt es also an Beweismaterial:

– ein Video vom Islamunterricht mit Ibrahim Abou Nagie, das nach wie vor im Netz anzusehen ist
Dateien in „Terra-Byte-Größe“ aus Abou Nagies Haus
– Videos, in denen Abou-Nagie den Märtyrertod im bewaffneten “Heiligen Krieg” verherrlicht und das islamische Rechtssystem, die Scharia, als dem Grundgesetz überlegen bezeichnet
Ein Video, in dem Abou Nagie sagt: “Wenn jemand verheiratet ist und Unzucht begeht, der muss gesteinigt werden. Das sind Allahs Gesetze.”
Ein Video, in dem Abou Nagie sagt: “Möge Allah uns alle als Märtyrer sterben lassen.”
– Ein Video, in dem Abou Nagie vor Publikum sagt, dass man Menschen töten solle, die nach dreimaliger Ermahnung nicht beten würden. Wie aus den Quellen hervorgeht, müssen mindestens folgende Personen dieses Video gesehen haben: Ein Zeuge aus Berlin, ein Zeuge aus Rheinland-Pfalz, ein Kölner Staatsanwalt O., eine Kölner Richterin.

Eingegangene Anzeigen:

– eine aus Köln vom 14. Februar 2011 (wegen Islamunterrichts)
– eine aus Berlin (wegen Tötungsbefehls bei Nicht-Beten)
– eine aus Rheinland-Pfalz (wegen Tötungsbefehls bei Nicht-Beten)

Bis hierhin involviert:

– eine Ermittlungsrichterin (Durchsuchungsbeschlüsse)
– ein Oberstaatsanwalt Rainer Wolf (22. April 2011: „Herr Abou-Nagie muss jetzt gehört werden. Dann wird entschieden, ob Anklage erhoben wird“)

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln laufen bezüglich:

– Bekanntgabe 22. April 2011: Verdacht der Volksverhetzung, des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten und der Verunglimpfung von Religionsgemeinschaften
ab Mitte 2011 zusätzlich oder stattdessen (?): Aufruf zu Straftaten

Im August 2011 ist ein weiterer Staatsanwalt mit Abou Nagie befasst: Der Kölner Staatsanwalt O. erhebt Anklage wegen Aufrufs zu einer Straftat. Laut Focus geht die Ermittlungsakte nebst Beweis-CD-Rom mit einem kopierten Youtube-Auftritt zur zuständigen Richterin. Die Juristin lässt die Anklage zu und terminiert den Prozessbeginn auf den 30. Januar 2012.

Nach allem, was es bis hierhin an öffentlich zugänglichen Quellen zu dem Vorgang gibt, muss man davon ausgehen, dass sich auf der Beweis-CD das Video befunden hat, das die beiden Zeugen in Berlin und Rheinland-Pfalz zur Anzeige brachten. Also ein Video, auf dem Abou Nagie vor Publikum dazu aufruft, jemanden zu töten, der nach dreimaliger Aufforderung nicht betet.

Am 6. Dezember 2011 bestätigt Ibrahim Abou Nagie in einer Videobotschaft, dass er wegen eines Videos verklagt wird und dass der Prozess auf den 30. Januar 2012 terminiert ist. Was er grinsend über das Video sagt, lässt darauf schließen, dass er von dem Video spricht, das ihn in der Unterrichtssituation zeigt. Er sagt wörtlich:

Man hat mich verklagt wegen einem Video, in dem ich sage hier bei euch, hier in dieser Klasse

und zeigt dann auf jemanden, den man nicht sehen kann. Wie wir aber bis hierhin wissen, kann dies nicht das Video sein, auf dem die Anklage basiert. Das Video, über das Abou Nagie spricht, ist ganz offensichtlich das am 13. Februar 2011 bei PI gezeigte. Dieses enthält jedoch nichts, was dem Anklagepunkt „Aufruf zu einer Straftat“ entspricht. Am 6. Dezember 2011 muss Ibrahim Abou Nagie also gewußt haben, dass die Staatsanwaltschaft Köln nicht mehr im Besitz der Video-CD war, auf dem die Anklage aufgrund „Aufruf zu einer Straftat“ basierte. Oder er muss sich grinsenderweise sicher gewesen sein, dass dieses Video ihn nicht mehr tangieren würde. Hier der erste Teil von Abou Nagies Videobotschaft vom 6. Dezember 2011: Er startet mit „Jetzt mache ich einen kleinen Aufruf“ (bedeutungsvoll grinsend):

Wenn es so weit ist am 30.1., wenn es zur Klage kommt, wollen wir, dass alle Geschwister von uns einfach eine Koranübersetzung in der Hand haben (hält Koran hoch, schaut zwei mal nach unten wahrscheinlich auf Notizen) (…) und dass das ein KAMPF (sehr betont gesprochen) gegen den Koran ist (legt Koran weg, schaut auf Notizen). (weiter grinsend) Man hat mich verklagt wegen einem Video, in dem ich sage hier bei euch, hier in dieser Klasse (zeigt auf jemand). Das ist die Antwort eigentlich auf deine Frage. Du hast damals mich gefragt oder du hast gesagt, dass ein Hodscha im Fernseher gekommen ist und der hat gesagt, dass die Christen und die Juden ins Paradies kommen. Und dass sie gläubig wären. Und laut Koran und Sunna sind sie ungläubig. Das sagt Allah im Koran ganz deutlich. Und derjenige, der nicht mal bereit ist, den Koran zu lesen, das ist sein Problem erst mal. Und das sagt auch der Prophet Mohammed. Juden und Christen, der von mir hört und den Islam nicht annimmt und stirbt ohne Islam, geht für alle Ewigkeit in die Hölle. Das ist Hadith Nr. 157 bei (?). Und Allah sagt im Koran, dass die Christen Kuffar sind und Allah sagt im Koran, dass die Juden Kuffar sind. Natürlich man hat versucht damals mir das Wort Kuffar zu verbieten zu sagen. Kuffar bedeutet jemand, der den Koran leugnet. Kuffar ist ein Mensch, der den Prophet Mohammed leugnet. Und jeder Nicht-Muslim ist ein Kuffar. Ob er damit klar kommt oder nicht klar kommt, das ist die Bezeichnung, die sein Schöpfer ihm gegeben hat im Koran. Und wir wiederholen: Das, was im Koran steht und wir stehen zu jedem Wort im Koran. Und derjenige, der den Koran verbieten will, der hat gegen allen Muslimen weltweit zu kämpfen. (hält den Koran hoch). Hier redet man von Religionsfreiheit (…Nagie behauptet dann, man würde das Rezitieren des Koran verbieten und Nagie teilt die Muslime in „integrierte“ und echte Muslime ein… )

Wichtig ist festzuhalten: Ziemlich am Anfang hebt Abou Nagie den Koran hoch und spricht von Kampf. Als nächstes wiederholt er den Inhalt des Islamunterrichts-Videos. Mit keinem Wort erwähnt er ein anderes Video, für das man ihn anklagen will, schon gar nicht mit Tötungsbefehl.

ARD-Terrorismus-Experte Holger Schmidt schreibt, dass möglicherweise wirklich ein Video verschwunden ist. Das soll man laut Focus aber erst im Januar entdeckt haben. Ein dritter Staatsanwalt kommt ins Spiel.

Am 2. Januar 2012 übernimmt Oberstaatsanwalt Willuhn die politische Abteilung. Das große Medienecho und die Warnung der Staatsschützer wecken sein Interesse an dem Verfahren.

Oberstaatsanwalt Willuhn erzählt dem Focus folgendes:

Zunächst klickt er auf YouTube das indizierte Video an. Zu seinem Erstaunen findet sich dort das Tötungsdiktat nicht wieder. Zunächst glaubt Willuhn an eine „bereinigte Fassung“. Am 13. Januar lässt er sich die gesamte Ermittlungsakte nebst der Beweis-CD-Rom kommen. Zu seinem „Erstaunen“ stellt der Chefermittler fest, dass auch diese Disc keine Hassrede „mit strafrechtlicher Relevanz“ aufweist.

Am 24. Januar 2012 gibt die Staatsanwaltschaft Köln eine Presseerklärung heraus, in der von einer Verschiebung der Verhandlung die Rede ist. Daraufhin telefoniert der ARD-Terrorismusexperte Holger Schmidt noch am selben Tag mit der Kölner Staatsanwaltschaft:

Das Amtsgericht Köln hat heute mitgeteilt, dass das Verfahren gegen Ibrahim Abou-Nagie wegen der “Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten” (§ 111 StGB) sowie der “Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen” (§ 166 StGB) verschoben werden muss. Ursprünglich sollte sich Abou-Nagie, der für viele Ermittlungsbehörden einer der wichtigsten islamistischen Prediger (andere sagen weniger zurückhaltend: Demagoge) ist, am kommenden Montag vor der Amtsrichterin verantworten. Es geht um Äußerungen von Abou-Nagie, die in einem Mitschnitt einer Islam-Veranstaltung im Internet zu sehen und zu hören sind. Ist es strafbar, was er dort über seine Sicht des Islams und das Verhältnis der Muslime zu anderen Religionen sagt?

Doch die Staatsanwaltschaft hat die Absicht, vor der Verhandlung noch Nachermittlungen durchzuführen. Worum es geht, wollten heute weder Staatsanwaltschaft, noch Amtsgericht mitteilen. Es sei “guter Brauch”, solche Informationen zunächst dem Angeklagten und seinem Anwalt mitzuteilen, hiess es zur Begründung. Und das ist noch nicht geschehen.

Entsprechend überrascht war heute der Anwalt von Ibrahim Abou-Nagie, Mutlu Günal (Bonn). Er erfuhr durch meine Anfrage, dass der Termin am Montag nicht stattfindet. Doch er hatte sofort eine Erklärung zur Hand: “Wahrscheinlich liest der Staatsanwalt jetzt erst noch den Koran”, mutmasste Günal. Denn seiner Meinung nach hat sein Mandant nichts anderes getan, als den Koran zitiert. “Kann das strafbar sein?”, fragt sich Günal – für den die Verhandlung am Montag Morgen der Auftakt für eine ereignisreiche Woche hätte werden sollen.

Möglicherweise geht es aber weniger um den Koran, als mehr um die Art der Äußerung: War sie wirklich öffentlich – wie es zumindest der § 111 StGB verlangt? Auch zu dieser Frage gibt es vom Amtsgericht Köln heute keinen Kommentar, allenfalls ein Schmunzeln durchs Telefon.

Aber interessant ist: Die Pressemeldung zur Verschiebung der Verhandlung spricht nicht mehr explizit von den beiden Paragraphen 111 und 166 StGB sondern nur von “u. a. § 166 StGB”. Ist das wirklich Zufall und der “Vereinfachung” geschuldet? Man darf gespannt sein.

Zum einen wird hier sichtbar, dass offenbar der ausschlaggebende Teil der Anklage – nämlich der öffentliche Aufruf zu Straftaten – unter den Tisch fiel. Zum anderen wird deutlich, dass Abou Nagies Anwalt – genauso wie Abou Nagie am 6. Dezember 2011 – davon ausgeht, dass sich die Anklage nunmehr auf das Unterrichtsvideo mit den Koranzitaten bezieht. Ein Koranzitat, das nach dreimaliger nicht befolgter Aufforderung zum Gebet das Töten befiehlt, gibt es nämlich nicht. Spätestens am 24. Januar 2012 weiß also Rechtsanwalt Mutlu Günal, dass sich die Anklage auf etwas bezieht, was im Koran steht. Er weiß, dass es nicht mehr um das Video mit der Tötungsaufforderung bei dreimaliger Gebetsverweigerung geht.

Am 16. April 2012 schreibt ARD-Terrorismusexperte Holger Schmidt über offenbar verschwundene oder „irgendwie andersartig als gedachte Beweismittel“. Hierfür hat die Staatsanwaltschaft Köln sogar eine eigene Akte angelegt. Die Story deckt sich mit dem, was der Focus (s.o.) geschrieben hat. Auffällig an beiden Versionen ist, dass zwar auf der einen Seite Schlamperei zutage befördert, auf der anderen Seite aber die Staatsanwaltschaft Köln entlastet wird: Der gründliche Herr Willuhn kann ja nichts dafür. Die beiden anderen Staatsanwälte O. und Rainer Wolf werden nicht mehr erwähnt.

Im Januar hatte nämlich ein neuer Oberstaatsanwalt die Abteilung übernommen. Und Oberstaatsanwalt Ulf Jürgen Willuhn ist ganz offenkundig ein gründlicher Jurist. Als er von dem grossen Interesse am Prozess gegen Abou Nagei hörte, liess er sich die Akte kommen und sah sich das betreffende Video an. Ob es ihm gefallen hat, ist nicht bekannt. Fest steht aber, dass er den entscheidenden Satz über die Tötung der Ungläubigen nicht finden konnte. Wahrscheinlich handelt es sich um eine “bereinigte” Version, soll er gedacht haben – und nahm die Ermittlungsakte zur Hand. Darin war das Video auf einer CD-Rom (“Office-Depot”) gesichert. Doch auch auf dieser CD fand sich kein Satz über die Folgen der Gebetsverweigerung.

Für die Staatsanwaltschaft gab es nur eine logische Erklärung: Jemand hatte nicht nur das Video im Internet, sondern auch die Akte der Staatsanwaltschaft manipuliert! Anfangsverdacht, nennen das die Juristen. Dabei drängten sich zwei Aktenleser ganz besonders in den Fokus der Staatsanwaltschaft: Rechtsanwalt Mutlu Günal (Bonn) und Rechtsanwalt Murat Sertsöz (Köln), der neue und der alte Anwalt von Abou-Nagie. Sie hatten die Akten im Laufe des Verfahrens. Haben sie auch die CD manipuliert? Oder jemand in ihren Kanzleien? Sicherheitshalber notierte der Staatsanwalt in den Einleitungsvermerk des neuen Verfahrens gegen Unbekannt (121 UJS 23 /12), der Verdacht könne noch nicht gegen eine bestimmte Person gerichtet werden.

Die Staatsanwaltschaft schaltete das BKA ein und verlangte eine kriminaltechnische Untersuchung der CD-Rom. In solchen Fragen ist das BKA bekanntlich führend. Doch das nüchterne Ergebnis: Keine Manipulation. Die CD-Rom mit der Nummer 107 21 RD 27574 wurde wahrscheinlich am 14.02.2011 um 12:08:34 gebrannt und enthält dieselbe Version des Videos, die seit mindestens dem 16.01.2011 im Internet zu finden ist. Dateiname und Laufzeit stimmen. In einfachen Worten: Das Ding ist echt.

Auf dieser CD muss das Islamunterrichtsvideo gewesen sein, was am 14. Februar 2011 zur Anzeige gebracht wurde. Vom anderen Video der beiden Zeugen aus Berlin und Rheinland-Pfalz ist nicht mehr die Rede. Sogar die Akte scheint verschwunden zu sein. Man will stattdessen der noch vorhandenen Islamunterrichts-CD eine mysteriöse Herkunft andichten:

Allerdings konnte auch das BKA nicht aufklären, woher der CD-Rohling “Office Discount” stammt, da die zuständige Kripo des Polizeipräsidiums Köln felsenfest erklärte, solche CDs nicht zu benutzen. Woher also kommt die ominöse CD in der Ermittlungsakte – die ja auf dem darauf gespeicherten Video beruht? Der BKA-Kriminaltechniker, immerhin ein “Erster Kriminalhauptkommissar”, gutachtete nicht ohne Unterton, man könne ja mal die Anzeigenerstatter fragen, ob sie denn die CD mit der Anzeige eingeschickt hätten (wobei es eine schwere Panne wäre, dies nicht in der Akte zu vermerken).

Unter dem Strich also ein fast völliges Fiasko für Staatsanwaltschaft und Polizei. So sehen es auch einige Ermittler und Verfassungsschützer, mit denen ich über den Fall gesprochen habe – die sich aber (natürlich) nicht aus der Deckung wagen. Ihr Tenor: Es hätte mit Abou-Nagie den Richtigen getroffen, zu krass seien seine Ansichten und Äußerungen. Doch nun werde es eher noch komplizierter, Abou Nagie einen strafrechtlichen Vorwurf zu machen.

Halten wir bis hier fest: Es gab drei Anzeigen wegen zwei Videos. Es gibt außer dem neu hinzugekommenen Oberstaatsanwalt Willuhn zwei beteiligte Staatsanwälte und zwei Anwälte. Gibt es zwei Verfahren? Zwei Akten? Zwei Anklagen? Lief es parallel oder war alles zusammengefasst? Zu dieser Frage finden sich Hinweise in einer dapd-Meldung vom 16. April 2012:

Berlin/Köln (dapd-nrw). Wegen der von ihm organisierten Koran-Verteilungen steht der islamistische Prediger Ibrahim Abou-Nagie im Fokus wie nie zuvor – nun werden Details zu einer folgenschweren Panne bekannt, die der Kölner Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren gegen ihn unterlaufen ist: Nach Informationen der Nachrichtenagentur dapd vermengte ein Bearbeiter der Justizbehörde Beweismittel aus unterschiedlichen Fällen. Laut einem zur Aufarbeitung des Versehens verfassten Vermerk der Staatsanwaltschaft fand ein angeblicher Tötungsaufruf Abou-Nagies dadurch “fälschlicherweise Eingang in die für das vorliegende Verfahren (…) maßgebliche Bewertung”.

Die für den 30. Januar geplante Verhandlung vor dem Kölner Amtsgericht gegen Abou-Nagie musste deswegen wenige Tage zuvor abgesagt werden. Mittlerweile wurde das Verfahren eingestellt. Die Kosten trägt die Staatskasse – und damit der Steuerzahler.

Über die Einstellung des Verfahrens hatte am Wochenende das Magazin “Focus” berichtet. Der Nachrichtenagentur dapd liegen nun Vermerke der Staatsanwaltschaft zur Aufarbeitung der Panne vor. Danach stützte sich der Vorwurf des öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat auf einen Mitschnitt eines “Islam-Unterrichts”, den Abou-Nagie vor etwa einem Dutzend Kindern gegeben hatte. Das Video wurde im Januar 2011 auf der Internetplattform Youtube verbreitet.

Dies ist merkwürdig, da ja bisher die Rede davon war, dass sich die Anklage auf ein Video stützen sollte, in dem es um einen Tötungsbefehl für dreimalige Gebetsverweigerung gin.

In dem Unterricht prophezeite Abou-Nagie, dass Juden und Christen “für ewig in die Hölle” kommen. Muslime, die behaupteten, dass auch Christen ins Paradies kommen könnten, bezeichnete Abou-Nagie als “kuffar” (Ungläubige). Das Video ist bis heute im Internet abrufbar.

Ein Auswerter der Kölner Polizei notierte die Textpassagen. In der Anklage fand sich jedoch zusätzlich die angeblich von Abou-Nagie getätigte Aussage, “dass derjenige, der nicht bete und dazu dreimal aufgefordert worden sei, getötet werden müsse und jeder gläubige Muslim das Recht dazu habe.”

Da sind dann wohl ein paar Akten durcheinander geraten…

Von den Ausführungen der Staatsanwaltschaft überzeugt, terminierte das Kölner Amtsgericht die Eröffnung der Hauptverhandlung für den 30. Januar dieses Jahres.

Sensibilisiert wegen diverser Medienanfragen zu dem Prozess nahm der Leiter der Abteilung für politische Delikte, der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn, das Video persönlich in Augenschein. “Zu meinem Erstaunen”, so schrieb er in einem Vermerk vom 16. Januar, enthielt die Video-CD, auf der die Ansprache gespeichert war, “keine strafrechtliche Relevanz”.

Willuhn war mit der Erhebung der Anklage nicht befasst. Die Abteilung für politische Delikte leitet er erst seit Anfang des Jahres. Offenbar überzeugt von der Sorgfalt seiner Mitarbeiter, glaubte er zunächst an Manipulation. Es bestehe “der Anfangsverdacht der Urkundenunterdrückung und der Strafvereitelung”, heißt es in dem Januar-Vermerk.

Techniker des Bundeskriminalamtes stellten jedoch fest: Von einer inhaltlichen Veränderung der Datei könne “keine Rede sein”. Des Rätsels vermutliche Lösung fand Willuhn in einem anderen Video. Abou-Nagie zitierte darin einen angeblichen Islam-Gelehrten: “Jemand, der nicht betet: Man muss ihn ermahnen. Und nur drei Tage Zeit geben. Wenn er immer noch nicht betet – er muss getötet werden.”

Prima, Video ist also doch noch da?

Weil die Videos zwar aus unterschiedlichen Verfahren stammen, sich inhaltlich aber ähneln, heißt es in einem Vermerk der Staatsanwaltschaft vom 27. Februar: “Es erscheint insoweit jedenfalls nicht völlig abwegig, dass es zu einer ‘Überblendung’ der in Augenschein genommenen Videomitschnitte (…) gekommen ist.” Im Klartext: Der zuständige Staatsanwalt könnte den Überblick verloren haben. Restlos geklärt ist dies nach den Vermerken nicht.

Da kann man nur restlos staunen.

Das Video, in dem Abou-Nagie tatsächlich sagte: “Wenn er immer noch nicht betet – er muss getötet werden”, ist für eine Anklage untauglich. Denn ob Abou-Nagie die Ansprache öffentlich hielt, ist nicht erkennbar. Nur dann aber könnte es eine Straftat sein. Auch ist nicht ersichtlich, ob er sich die Aussage zu eigen machte.

Ach so ist das… Wo bitte kann man das besagte Video sehen?

Für den Islamwissenschaftler und Terrorismusexperten Guido Steinberg von der Stiftung Wissenschaft und Politik gelten Salafisten wie Abou-Nagie “als ideologische Unterstützer der Dschihadisten”. Sie agierten in einer Grauzone, in der sie strafbare Stellungnahmen vermieden. Ihre Anhänger wüssten die Botschaften allerdings zu deuten. “Dies macht die Wertung ihrer Aktivitäten so schwierig und verlangt von den Strafverfolgungsbehörden Sachkenntnis und große Sorgfalt. An beidem scheint es in dem vorliegenden Fall gemangelt zu haben”, sagt Steinberg. Abou-Nagie und seine Anhänger würden so zu neuen Aktivitäten ermuntert.

Eine schöne Geschichte. So glaubwürdig. Die Staatsanwaltschaft gibt zu, dass etwas schief gelaufen ist. Focus, ARD und dapd liefern die Details. Alles passt. Man kann es gut auf Ex-Oberstaatsanwalt Rainer Wolf schieben, dem schon andere Beweismittel abhanden kamen. Oder der schon mal meinte, es ginge nicht an, in islamischen Kreisen zu ermitteln, weil es lediglich „Hinweise“ statt „Beweise“ für Indoktrination und Züchtigungen in Schülerwohnheimen gebe und sich dann mit einer 15 Millionen schweren Steuernachzahlung zufrieden gab.

Alles wäre so schön einfach, wenn man die Videobotschaft von Abou Nagie vom 6. Dezember 2011 nicht gesehen hätte, wo dieser die ganze Zeit grinst. Und nicht nur das. Ab Minute 4:15 macht Abou Nagie ein Zeichen mit den Fingern, das er sonst nicht macht und beginnt sehr eindringlich zu sprechen. 4:22 hebt Abou Nagie den Koran und den bin-Laden-Finger und sagt:

„Und das bleibt jetzt jedem überlassen. Ich bin zu allem bereit. (Arabische Worte) Mein Wunsch: Für Allah und sein Buch zu sterben. (hebt wieder Koran) (arabische Worte) Das ist mein Bittgebet in jedem Gebiet. (arabische Worte) Also wir haben nichts zu verlieren. (hebt wieder den Koran) Sumaya war die erste Märtyrer im Islam – eine Frau! Und der Muslim, der seine Religion nicht verteidigt, der wird Schwierigkeiten am jüngsten Tag bei Allah haben. (arabische Worte). Schnitt. Danach erzählt Abou Nagie Dönekens aus seinem Leben.

Wer ist Sumaya und wieso spielt sie eine Rolle für den salafistischen Frauenunterdrücker? Sumaya wurde angeblich von einem „ungläubigen“ Stamm gefoltert. Dies kann man auf der Webseite von DWR lesen nachlesen, die wir hier natürlich nicht verlinken.

Den Namen Sumaya wählt Abou Nagie hier als Metapher. Von seinen Brüdern weiß jeder, wer gemeint ist: Die „schwer in deutschen Gefängnissen gefolterte“ Filiz Gelowicz bzw. „Schwester“ Umm Sayfullah al Ansaryya, eine konvertierte Sichtschlitz-Schleiereule aus der Sauerlandgruppe. Verheiratet mit dem Anführer der Bombenbauerbande und für das Sammeln von Spenden zuständig gewesen. Um Spenden geht es auch in ihrem Fall. Auf einem wordpress-Blog namens muqatilah wurde zum eifrigen Spenden aufgerufen. Wir verlinken das nicht, haben aber den Text vom 22. November 2011 (dort zu finden unter dem Tag „Filiz“):

Liebe Geschwister!As salamualaikum wa rahmatuLlah wa barakatahu!
vor langer Zeit wurde schon ein Spendenaufruf gestartet für unsere Schwester der dann gestoptt wurde aus bestimmten Gründen, diesmal starte ich einen neuen Bismillaah. Ich kann zu 100% versichern dass Filiz davon bescheid weiß, denn diesmal kam diese Bitte selbst von ihrer Seite.
Unsere Schwester bekommt im Gefängnis nichts islamischgerechtes zu Essen, das was die Kuffar dort als Halaal betrachten ist alles aber ganz sicher nicht halaal. Sie kann dort nichts essen und ist körperlich schon sehr krank geworden und auch ihr Anwalt rief schon an ob wir ihr nicht bisschen Geld überweisen können subhanAllah.

Bitte merken: ihr Anwalt rief schon an

Außerdem gibt es dort ein Youtube-Video vom 26. September 2011 unter dem Label „Millatu-Ibrahim“. Das ist der Name des Salafisten-Vereins in Solingen, der unter der Flagge der Al-Qaida im Mahgreb auftritt. Das Video enthält ziemlich langes Sound-Chaos, das wahrscheinlich Deso Dogg zusammengemixt hat. Ab Minute 8 geht es los mit einer Botschaft. Die erste Stimme gehört mit ziemlicher Sicherheit Abu Usama Al-Gharib alias Mohamed Mahmoud. Vorher hört man aber auch andere Stimmen wie vermutlich die von Abou Nagie.

Es geht um unsere Schwester. Es geht um unsere Schwester. Wir unterstützen sie bis wir sterben. Wir geben ihnen schon die Lösung, sie können uns helfen. Gestern habe ich einen Brief von dieser Schwester bekommen, dass ich die Quelle bin, die in ihrem Namen sprechen darf. Sie hat in dem Brief geschrieben, sie ist ins Gefängnis gekommen und das erste, was sie gemacht haben: Sie haben ihre Kleider weggegeben. Dann haben sie ihre Hijab (islamisches Kopftuch) weggenommen. Dann haben sie ihr eine enge Hose gegeben und ein enges T-Shirt. Und so muss sie jetzt.. sie darf noch nicht einmal eine Kopfbedeckung tragen… und so muss sie jetzt vor Kuffar-Männer rumlaufen. Sie haben ihr Koran weggenommen, ihre Bücher weggenommen und sie sitzt in eine Zelle mit lauter Götzenbilder… so wird mit unsere Schwester umgegangen! Andere Stimme: Eine Nachricht von eurer Schwester (arabische Worte): Meine lieben Geschwister im Islam, nun ist der Zeitpunkt eingetroffen, wo ich mich in die Hände des Taghut (Unglaubens) begeben muss. Es bricht mir das Herz, wenn ich daran denke, mit welcher Trauer ich euch zurücklassen muss. Wisset meine lieben Geschwister, wenn ihr trauert, trauere ich um euch. Wenn ihr leidet, leide ich mit euch. Wenn ihr weint, so weine ich mit euch. (…) Kein Mensch lässt einen Muslim im Stich in einer Situation, wenn seine Ehre vermindert und sein Wert angegriffen wird.

Was hat das mit dem Fall Abou Nagie zu tun? Ganz einfach:

1. Abou Nagies Anwalt heißt Mutlu Günal.
2. Filiz Gelowicz’s Anwalt heißt Mutlu Günal.
3. Irgendwann, nachdem letztes Jahr die Ermittlungen gegen Ibrahim Abou Nagie begonnen hatten, hatte Filiz Gelowicz plötzlich eine große Fangemeinde und jeder meinte, sie werde von den Kuffar gefoltert und man müsse endlich etwas für sie tun.
4. Der Prozess gegen Abou Nagie wurde überraschend verschoben wegen „Nachermittlungen“ und kam dann „im Einvernehmen“ mit dem Anwalt Mutlu Günal ganz zum Erliegen.
5. Mutlu Günals Mandantin Filiz Gelowicz wurde überraschend nach einem Jahr aus dem Gefängnis entlassen.

Arid Ukas Anwalt heißt auch Mutlu Günal, aber das tut hier nichts zur Sache. Der Bonner Anwalt ist ganz einfach spezialisiert auf Terrorismus, organisiertes Verbrechen und Drogendelikte.

Abou Nagie macht in seiner Videobotschaft das selbe Zeichen mit den Fingern wie dieser Herr hier, der auch um die von den bösen Kreuzrittern gefolterte liebe Schwester Filiz besorgt ist. Der freundliche Herr hat verstanden und er trägt einen Patronengürtel.

Im Januar 2012 verschwanden mehrere Menschen:

19. Januar 2012 Entführung eines Deutschen und eines Italieners in Pakistan: Bericht hier und hier  und hier.

Das Auswärtige Amt hat die Entführung eines Deutschen in Pakistan bestätigt. Der Mann sei „nach einem Überfall“ in der Provinz Punjab verschleppt worden, sagte ein Sprecher. Außenminister Guido Westerwelle hatte bereits am Donnerstag einen Krisenstab einberufen.

23.Januar 2012 wird die Entführung von zwei Deutschen in Äthiopien gemeldet. Diese beiden sind glücklicherweise mittlerweile wieder frei.

24. Januar 2012 Die Staatsanwaltschaft Köln gibt sechs Tage vor Prozessbeginn bekannt, dass sie im Fall Abou Nagie „nachermitteln“ muss!

Ein weiterer Deutscher wird in Nigeria entführt. Sein Name ist Edgar Fritz Raupach. Raupach ist mittlerweile tot. Er starb gefesselt in einem Boco Haram-Verschlag, als dieser von der nigerianischen Polizei gestürmt wurde. Es heißt, dass ihn die Entführer erschossen haben. Er arbeitete für die Baufirma Bilfinger Berger (Chef Roland Koch). An welchem Tag er entführt wurde, darüber gibt es zwei Versionen. Wir gehen davon aus, dass er vor dem 24. Januar 2012 entführt wurde und haben uns in dieser Frage so weit kundig gemacht, dass wir den Entführungstag am 21. Januar 2012 vermuten.

25. Januar 2012 wird von Radio Netherlands als Entführungsdatum von Edgar Fritz Raupach angegeben.

26. Januar 2012 wird von Spiegel unter Berufung auf das Auswärtige Amt als Entführungsdatum von Edgar Fritz Raupach angegeben.

Nochmal 25. Januar 2012: Das Oberlandesgericht Köln meldet, dass die Bundesjuizministerin zu einer Veranstaltung kommt:

Am Montag, den 30. Januar 2012 um 19.00 Uhr wird Frau Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Köln einen Vortrag zum Thema „Der Stand der Rechtspolitik in der Mitte der Legislaturperiode – Rückblick und Ausblick“ halten.

30. Januar 2012 Der angesetzte Prozesstermin verstreicht. Stattdessen kommt Frau Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger  zur Staatsanwaltschaft Köln (s.o. Pressemitteilung).

31. Januar 2012 Deutscher im Jemen entführt!

13.Februar 2012 bekennen sich Taliban zur Entführung in Pakistan

Ebenfalls Mitte Februar 2012 werden die Entführer von Edgar Fritz Raupach bekannt. Natürlich Staatsgeheimnis und die Öffentlichkeit weiß noch von nichts.

Mitte März 2012 schreibt Oberstaatsanwalt Willuhn seinen letzten Vermerk in der Causa Abou Nagie: Er bietet dem Anwalt des Predigers an, das Verfahren einzustellen.

Erste Meldungen über die Entführung Raupachs kommen an die Öffentlichkeit:

„We inform you that your compatriot Edgar Fritz Raupach is a prisoner of fighters from AQIM (Al-Qaeda in the Islamic Maghreb),“ the group said in a statement published by the ANI agency, demanding the release of a woman who it said had converted to Islam. A video obtained by ANI and seen by AFP showed Raupach, his hands tied behind his back, surrounded by masked gunmen. In the video he called on his „parents, friends and German public opinion“ to convince Berlin to „bring an end to the torture of our Muslim sister“, adding that only her liberation will save his life.

Die FAZ bringt am 22. März 2012 eine Übersetzung: „Wir informieren Sie darüber, dass Ihr Landsmann Edgard Fritz Raupach Gefangener der Kämpfer von Aqim ist und fordern die Freilassung unserer Schwester Oum Seif al Islam al Ansariya sowie eine Entschädigung für die ihr zugefügte Folter“, heißt es in dem Video.

22. März 2012 Erstmaliges Auftauchen des Videos vom entführten deutschen Bauingenieur in einer niederländischen Zeitung. Edgar Fritz Raupach sagte:

Mein Name ist Edgard Fritz Raupach. Ich komme aus Bad Bergentheim im Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg. Ich arbeite in Nigeria für die Firma Bilfinger & Berger in Kano. Ich bitte unsere Regierung um mein Leben. Die Mudschahedin der Al-Qaida – sie wollen mich töten hier. Ich bitte, ich bitte meine Regierung um mein Leben. Sonst sterbe ich hier in diesem Land. Ich bitte um mein Leben.

4. April 2012 Terrordrohungen an Merkel:

„Mohamed Merah ist nicht tot, er befindet sich in Deutschland, in Großbritannien, in Amerika und allen Ländern, die dem Islam und den Muslimen feindlich gesinnt sind“, heißt es in der Erklärung auf Shumukh al-Islam. Merkel solle die „Gelegenheit ergreifen“, den deutschen Ingenieur gegen die inhaftierte Muslimin auszutauschen, bevor sie es „bedauern“ müsse.

16. April 2012 schreibt eine Presseagentur , das Verfahren gegen Abou Nagie sei eingestellt.

24. April 2012 Filiz Gelowicz wird aus dem Gefängnis entlassen.

2. Juni 2012 bestätigen das Auswärtige Amt und die Firma Bilfinger Berger den Tod von Edgar Fritz Raupach.

Die Bundesregierung hat den Tod eines in Nigeria entführten Deutschen bestätigt. Die Identifizierung sei zwar noch nicht ganz abgeschlossen, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts. Es müsse aber inzwischen „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ davon ausgegangen werden, dass der in Nordnigeria entführte deutsche Staatsangehörige tot sei.

Nach jetzigem Informationsstand sei der entführte Mitarbeiter des Baukonzerns Bilfinger Berger bei einem Einsatz nigerianischer Sicherheitskräfte zur Festnahme mutmaßlicher Terroristen tot aufgefunden worden, fügte die Sprecherin hinzu. Auch das Unternehmen bestätigte den Tod seines Mitarbeiters.

„Mit großem Bedauern und tiefer Bestürzung haben wir von Edgar Fritz Raupachs Tod erfahren“, erklärte Bilfinger-Chef Roland Koch. Raupach sei ein erfahrener Mitarbeiter und Kenner des Landes gewesen. Seit zehn Jahren habe er für Bilfinger bei dem nigerianischen Bauunternehmen Dantata & Sawoe auf zahlreichen Baustellen gearbeitet.

Der Mitarbeiter war im Januar verschleppt worden. Im März bekannte sich der nordafrikanische Flügel der Al-Kaida zu der Tat und forderte im Austausch für die Geisel die Freilassung einer in Deutschland inhaftierten Muslimin. Das nigerianische Militär hatte bereits am Freitag den Tod des von Al-Kaida-Anhängern entführten Bilfinger-Mitarbeiters bestätigt.

Sicherheitskräfte hätten einen Unterschlupf von Extremisten im Norden des Landes angegriffen. Offensichtlich hätten sie nicht gewusst, dass dort der entführte Deutsche gefangengehalten worden sei. Die Entführer hätten den Mann während des Angriffs getötet. Erst im März waren eine britische und eine italienische Geisel bei einem Befreiungsversuch von ihren Entführern getötet worden.

Glaubt hier irgendjemand, dass Herr Edgar Fritz Raupach „nur“ wegen Filiz Gelowicz sein Leben auf grausame Weise verloren hat?

(Fotocredit: Antivirus)

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44 KOMMENTARE

  1. Hier in Bonn haben die Salatfaschisten seit dem gestrigen Samstag leider wieder die Erlaubnis, ihren Koran verteilen zu dürfen. Das Verbot durch die Verwaltung der Bundesstadt Bonn ist zuvor am Freitag gekippt worden.

  2. es zeigt aber doch eines, wenn nur 2 Leute Srafanzeige gestellt haben nach dem Artikel hier bei PI und der Veröffentlichung bei Youtube,
    von 60.000 Lesern hier machen nur ganz wenige etwas.
    das zeigt , das ich mit meinem letzten Kommentaren richtig liege und PI sich umsonst die Mühe macht etwaszu bewegen.
    Ich weiss auch wer der Anzeigenerstatter aus Rheinland-Pfalz ist.

  3. „In einem weiteren Video erklärte Abou-Nagie: “Möge Allah uns alle als Märtyrer sterben lassen.”“
    – – –
    Mensch, dieser pressant geäußerte Wunsch sollte doch erfüllbar sein!

  4. Interessant, neben den vielen „Zufällen“ wie vernetzt der nette Herr ist, den wir mächtig subventionieren. Ich hab keine Zweifel, dass der auch ohne einen einzigen Hartz4 Euro seinem Lebensstil weiter frönen könnte.
    Davon abgesehen, dass er eingebürgert(!) wurde und man ihn eh nicht abschieben kann.
    Ätzend und frustrierend…

  5. … und bezeichnete das islamische Rechtssystem, die Scharia, als dem Grundgesetz überlegen.

    Genau.

  6. Dazu läßt sich nur eines sagen:
    Was geschieht, ist gewollt.
    Gewollt das Wegsehen, Schönreden, Rechtsbiegen usw. usf. Man muß gar nicht im Detail all dies schmutzige Hin und Her nachhalten und nacharbeiten. Fakt ist: Es passiert. Es wird nichts dagegen unternommen (außer halbherzig). Also ist es gewollt.
    Viel interessanter ist die Frage nach dem Warum.
    Entnationalisierung? Destabilisierung?
    Um was zu erreichen?
    Das sind – für mich – die wirklich interessanten Fragen.
    Wobei ich nebenbei natürlich finde, daß Abu Nagi in den Kahn gehört. Aber am besten gar nicht erst nach Deutschland.
    Womit wir wieder am Anfang des Problems wären.
    Was geschieht, ist gewollt!
    Ich verweise auch auf den Kommentar von karlvalentin im Strang „Polizist wegen Burkaverbot niedergestochen“.

  7. #7 Kara Ben Nemsi

    Was geschieht, ist gewollt.
    Gewollt das Wegsehen, Schönreden, Rechtsbiegen usw. usf. Man muß gar nicht im Detail all dies schmutzige Hin und Her nachhalten und nacharbeiten. Fakt ist: Es passiert. Es wird nichts dagegen unternommen (außer halbherzig). Also ist es gewollt.
    ——————————————

    Sie haben völlig recht. Mit dem normalen Verstand ist sowas nicht mehr zu erklären.

    Warum wird eigentlich noch so nen lustiger Amtseid wie z.B. zum Wohl des deutschen Volkes geleistet?

    Die Menschen werden belogen, und dies übrigens nicht nur in unserem Land, nein sogar weltweit.

    Was bemerkenswert ist, dass ein Volk sich sowas gefallen lässt.

    Als die Europäer in andere Kontinente eingefallen sind, haben sich die Einheimischen gewehrt! Und was machen die Europäer heute?

    Es läuft ein übles Spiel in der Welt ab.

    Ich hüte mich zu sagen wer der Nutzniesser ist, aber wer der Verlierer ist, kann man leicht erkennen. Der gewöhnliche Mensch, der sich daran gewöhnt hat, lässt sich füttern, er ist nicht mehr in der Lage, für sich selber zu denken, geschweige denn, für sich selber zu sorgen.

    Brot und Spiele!

  8. OT

    Tony-Xaver Fiedler auf Facebook:

    Hallo liebe Freunde,

    Ich bin auf dem Weg in ein Kölner Krankenhaus. Nase ist angebrochen, Gehirnerschütterung, Nackenverletzung, Rippen- und Ellenbogenprellung sowie einige Schürfwunden. Eine ausführliche Stellungnahme folgt!

    Liebe Grüße,
    Euer Tony

  9. #2 DemVolkeDeutschlands

    Genau das Video ist ja wohl verschwunden. Wäre zu nett, wenn es spontan im Netz wieder auftauchen könnte…

  10. Vielen Dank an den Autor dieses aufwändig recherchierten Berichts.
    Unsere MSM beschränken sich ja üblicherweise auf das reine kopieren der Meldungen von den großen Nachrichtenagenturen, so dass man auf allen Onlineportalen von Welt, Spiegel, Stern, Focus usw. wortwörtlich die selben Texte lesen muss.

  11. Wenn in der Mainstreampresse alle Artikel so gut recherchiert wären wie dieser auf PI, dann wäre PI überflüssig. So zeigt sich aber wie notwendig PI ist.

  12. #9 Aventurin
    Herrlich…für WO ein sehr ungewöhnlicher Artikel, was bewegt sich da in den Reihen? Aufklärung?

  13. Die geringe Beteiligung von Salafisten in Köln gestern beweist, dass die munteren Vogel-Freunde ein bischen vorsichtiger geworden sind.
    In Bonn Lannesdorf sah das noch gaanz andere im Aufmarschgebiet vor der Fahd-Akademie aus.
    Die deutschen Behörden scheinen, zumindest wenn es um Salafismus geht, genauer hinzuschauen und hoffentlich die Daumenschrauben angezogen zu haben. Vielleicht war aber auch nur gestern das Wetter zum Familien-Grillen im Park besser geeignet oder die waren beim Public-Viewing, sich das Schland-Spiel anschauen?
    Abu Nager ist jedenfalls noch immer ganz schön dreist, und ich kann gar nicht ausdrücken, wie sehr mich das wurmt.

  14. > das ich mit meinem letzten Kommentaren richtig
    > liege und PI sich umsonst die Mühe macht etwas
    > zu bewegen.

    #2 DemVolkeDeutschlands:

    Und wie wäre es mit;
    jetzt erst recht?
    immerhin schon 2?
    mehr lokalen Aktivitäten auch außerhalb des Inet?

    Nicht falsch verstehen bitte!

    Ich finde die Idee mit den lokalen PI Gruppen absolut klasse und werde mich auch selbst daran beteiligen. Tendenziell im Raum Essen/Gelsenkirchen, da ich in naher Zeit wieder zurück ins Ruhegebiet ziehe. Das Ziel kann nur sein, so viel eigenen Inhalt wie möglich ans PI Portal zu leiten und lokal mächtig Islamisierungsinfo verteilen…

  15. #7 Kara Ben Nemsi   (10. Jun 2012 19:59)

    Genau, diese Zustände sind politisch europaweit so gewollt. Vermutlich wird die Ursache die EU sein, die in ihrer Charta, die leider (mit Absicht) nicht für jedermann verständlich ist, diese Entwicklung festgelegt hat. Zerstörung aller Nationalstaaten durch bildungs- und kulturferne Massenzuwanderung aus islamischen Ländern, mit anschließender Justizaufweichung und großzügigen Sozialleistungen. Beides trägt dann zur weiteren Verbreitung in den entsprechenden Ländern bei und führt letztendlich zum Bürgerkrieg.
    Anders lassen sie besagte Zustände nicht mehr erklären. Denn viele Handlungen sind so fundamental unlogisch, widersprechen sogar jeglicher Vernunft, daß ein normal tickender Politiker sie nie umsetzen würde.

  16. Manchmal fühlt man sich wie im Taka-Tuka-Land, wo das Motto „ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“ absolute Gültigkeit hat.

  17. Kann es sein, dass das Rockerspektakel nur aufgeführt wurde, um von diesen Verbrechen abzulenken?

    Es ist alles nicht zu fassen.

  18. Und weil die „Schlamperei“ in unseren Behörden noch nicht ausgeufert genug ist, brauchen wir unbedingt mehr Mohammedaner Migranten in unseren Behörden, „damit dir sehen, wir gehören da auch dazu“, wie sich „Ministerin“ Aygül Özkan so überaus deutlich äusserte.

    Wer weiss, was man den Mohammedanern Migranten in unseren Behördenstuben sonst so alles „anhängt“, wann da nicht andere Mohammedaner Migranten als „Korrektiv“ wirken können.

    Es ist ja sowas von böse und „rassistisch“ anzunehmen, dass die Treue von Mohammedanern Migranten nicht unseren verachtenswerten Kuffar Gesetzen sondern den Brüdern und Schwestern im Islam sowie den koranischen Allah-„Gesetzen“ gilt.

    Abgesehen davon….was für ein Desaster wäre es eigentlich für unsere Regierung und die Behörden, wenn ein Richter den Nagie wegen dem Rezitieren des Korans schuldig sprechen müsste?

    Dieser menschenverachtende, gewaltverherrlichende Dreck wird doch in jeder staatlich (mit)finanzierten Moschee bei jedem Gebet rezitiert und läuft 24/365 bei denen im Gehirn die Windungen rauf und runter.

    Und wie lässt sich diese Katastrophe am elegantesten verhindern?? 😉

    Wo kein Beweis, da gibts keine Verhandlung.
    Wo es keine Verhandlung gibt, können unliebsame Tatsachen in der Versenkung bleiben.
    Und wo alles Unliebsame in der Versenkung bleibt, kann man die eingeschlagene Richtung bis zur Pensionierung weiterführen.

  19. Und wer erinnert sich noch an Metin Kaplan, den „Kalifen von Köln“ und die „Pannen“ bei den Ermittlungen?

    Kölle Alaaaf…

  20. Heutzutage in Deutschland ein Stück Normalität.
    Aber wehe man fährt mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel.

  21. #28 nicht die mama

    Jetzt, wo du es sagst… mit der Koranausrede können die ja quasi alles ungestraft von sich geben… tolle Aussichten…

    Ich sehe unseren Rechtsstaat irgendwie den Bach runtergehen. Vor allem muss man mal überlegen: Hier wird alles in Gesetze gegossen, kontrolliert, genormt und Eu-weit durchgesdrückt, aber genau in der Nische Islam kann anscheinend jeder tun und lassen, was er will. Und wenns nicht anders geht, verschwindet halt ne Akte oder ne CD oder wird irgendein Entwicklungshelfer entführt…

    Wo war das, wo jetzt eine staatliche Kommission ein Koranverbot prüft? Ich glaube Spanien (?). Bei uns undenkbar…

  22. Ungeheuerlich! Der gehört schon wg. „Gefahr in Verzug“ sofort eingebuchtet!

    Na ja, aber vor einem “ Isch weiss, wo du wohnst!“ knickt jede(r) deutsche Richter(in) ein.
    Das ist wie bei den italienischen Mafia-Prozessen!
    Armselig und feige!

  23. Super Artikel übrigens! Großer Respekt!

    Ich hoffe, davon etwas im nächsten Verfassungsschutzbericht 2012 lesen zu können!

    Es darf nicht angehen, dass die Politik sich über die massiven Gefahren, die von der Islam-Ideologie ausgehen, hinwegsetzt, und dem VS diktiert, was er schreiben soll!

  24. #22 Free.as.a.bird

    du kannst es nict wissen,. aber ich beteilige mich seit 2 Jahren an den PI und Pax und Freiheit-aktivitäten von Ludwigshafen bis Bonn.
    Habe in den beiden Jahren fast alles mit Spenden unterstützt was in DEutschland islamkritisch ist.Und ich rede hier nicht von Pfennigen. Lasse Banner,Aufkleber,Schilder ect. erstellen.Einzelaktionen vor Amtsgerichten,erstelle Leserbriefe,Blogge.
    Es gibt nicht viele , oder nur ganz wenige auf diesem Board die mehr tun als ich!!

  25. #29 nicht die mama (10. Jun 2012 22:49)

    Und wer erinnert sich noch an Metin Kaplan, den “Kalifen von Köln” und die “Pannen” bei den Ermittlungen?

    Kölle Alaaaf…
    *************************************************

    ich kann mich noch daran erinnern, letztendlich ist der doch abgeschoben worden,
    ich weiß nur nicht mehr, in welches Land

  26. Damit das hier mal deutlich gesagt ist….

    Das Fazit des Artikels lautet :

    Die Deutschen Behörden haben ein Gentlemans-Agreement getroffen um die Geiseln zu schützen.

    Dafür haben sie sich auch Illegaler Methoden bedient, wie dem Unterschlagen von Beweismitteln, der vorzeitigen Haftentlassung jener Frau und dem verschonen Nagies vor weitergehenden Ermittlungen.

    Das doch eine Geisel ums Leben kam, nämlich Franz Raupach war dabei wohl ein versehentlicher Fehler, beziehungsweise, die örtlichen Behörden dort auf Landestypisch harte Weise durchgriffen, Ja eifriger wie die Deutschen handelten die glauben, sie können sich die Ruhe erkaufen durch tolerieren Salafistischer Prediger in Deutschland.

    Man glaubte wohl nur mit denen als Mittelsmännern einen Kontakt zu den Entführern halten zu können.

    Dafür liess man sogar die besagte Beweisdiskette verschwinden.

    Tja, und nun, ….eine Geisel tot, …2 Geiseln Frei und als Preis dafür……laufen in Deutschland wieder mehrere Salafisten weiter frei herum, die in aller Ruhe ihren Kampf gegen Deutschland vorbereiten können.

    Es wäre besser, der Deutsche Staat würde sich auf die alten Handlungsweisen aus RAF-Zeiten besinnen und sich Kategorisch nicht erpressen lassen.

    Dieses Resultat behördlicher Mauscheleien ist jedenfalls sehr abträglich.

    XY

  27. „Der Landtag verabschiedete einstimmig einen Entschließungsantrag von SPD, Grünen und FDP, in dem festgestellt wird, dass der Islam ein Teil von NRW ist. “

    Der „Islam ist ein Teil von NRW“? Ja wie blöde sind die denn? Die Wahrheit ist doch, dass dem Islam längst das Kalifat NRW gehört!!! Und unsere grenzdebilen PolitikerInnen u. GutmenschInnen sind nur noch die männchenmachenden Pudel der Moslembrüder, Salafisten usw..

  28. Erinnert mich sehr an die RAF….Folter in Haft usw. nur Paranoia, Opferrolle, einfach nur widerlicher Hass von radiklaen muslimischen Terroristen in Deutschland, England, Nigeria, Sudan…….

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