Die Antiatomkraft-Aktivistin Beate trägt immer ihren Sticker. Auf dem Sticker steht, na klar: „Atomkraft, nein danke“. Als sie bei ihrer Bergwanderung – Nebensaison, Vorbuchung nicht erforderlich – nach einem anstrengenden Tag die Waldmichelhütte erreicht, erlebt sie eine böse Überraschung. Der Waldmichelwirt lässt sie nicht ein. Seine Tochter arbeite zufällig beim Atomkraftwerk unten im Tal. Er hasse diese Anti-Atom-Leute. Außerdem sei gerade eine Wandergruppe von der Firma EON eingetroffen. Beate bietet zähneknirschend an, den Sticker abzulegen. Nützt nichts. Sie muss draußen im Schlafsack übernachten. (Dies ist Martensteins  treffender Vergleich Nr. 1 zum NPD-Urteil des BGH, es folgen noch zwei weitere!)

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55 KOMMENTARE

  1. Oder:

    http://www.welt.de/die-welt/vermischtes/article7255722/Kein-Fruehstueck-fuer-Mitarbeiterin-von-Auslaenderbehoerde.html

    Kein Frühstück für Mitarbeiterin von Ausländerbehörde

    Bei einem Besuch des von einem Kollektiv geführten Cafés im März sei die Frau des Ladens verwiesen worden. Begründung: Mitarbeiter der Ausländerbehörde würden in dem Lokal grundsätzlich nicht bedient. Auf einem Flugblatt wurde die Aktion mit laufenden Abschiebungen begründet. dpa

  2. Besser hätte es H.Martenstein nicht formulieren können.Genau auf den Punkt gebracht.Sehr schöne Gleichung.

  3. Ihr Träumer. Würde die Wanderin vor Gericht gehen und klagen, wäre das ein internatinaler Skandal und am Ende hätte der Waldmichelwirt sein Einkommen verloren. Das Ihr so naiv seid!! 😉

    Eine Meinungsdikatur wie die unsere ist besonders bei Verfehlungen Ihre eigenen Führer sehr nachsichtig, aber unbarmherzig gegenüber Ihren Gegnern. So ist das. Wäre es anders, würden wir hier nicht dauernd Artikel lesen, dass man Islamkritiker einsperren, sondern darüber, das der Koran verboten werden soll.

  4. Die Vergleiche stimmen wohl – allein die Schlussfolgerungen sind mal wieder falsch: Ein freies Land zeichnet sich dadurch aus, das DER STAAT nicht diskriminieren darf – der Bürger logischerweise natürlich wohl!

    Genauso, wie es zu begrüßen ist, dass Behörden, Gerichte und Ministerien nicht die Bürger „ihrer Nase wegen“ bevorzugen oder benachteiligen dürfen, ist es zu verurteilen, dass jener für die öffentliche Verwaltung richtige Maßstab an Privatpersonen und Privatunternehmen angelegt wird.

    Wenn unter „Freiheit“ nur noch ein völlig logisches Verhalten, welches wiederum auf staatlich vorgegebenen „edlen“ Präferenzen fußt, zu verstehen ist, dann existiert keine Freiheit, dann ist Freiheit eine sinnentleerte Worthülse geworden.

    Freiheit ist AUCH die Freiheit, die hässliche Frau nicht einzustellen, weil sie hässlich ist und es ist die Freiheit des Konkurrenten, diese hässliche Frau einzustellen, weil sie gut arbeitet und den Konkurrenten damit unterm Strich Gewinn abzugraben. Es ist die Freiheit des Rassisten, Schwarze nicht zu bedienen und MEINE Freiheit, in jenem Laden deshalb nicht mehr einzukaufen.

    SO funktioniert die freie Bürgergesellschaft!

  5. Ein toller Beitrag von Herrn Martenstein.

    Und gleich unter den ersten 10 Kommentaren beim Tagesspiegel Bereicht, ein üblicher Vollpfosten.

    „Jedes Kind weiß doch, was diese Leute tun würden, wenn sie die Macht dazu hätten.

    Da kann man nur sagen: „auch wenn sie es nicht denken, sie könnten es denken“.

    Weiß das linke Gutmenschentum eigentlich, wie faschistisch und Linientreu zum NS sie sind?

  6. Vertragsfreiheit ist ein wichtiges Grundprinzip eines funktionierenden Wirtschaftssystems. Es gibt allerdings Ausnahmen, (z.B. Strom-, Wasser- und andere Versorgungssysteme).
    Ein Bauer kann seine Kirschen z.B. nur an blauäugige Männer verkaufen. Warum sollte er das nicht dürfen? Ob es unter nicht rechtlichen Aspekten sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

  7. Martenstein schreibt gut, hat aber von der Rechtslage keine Ahnung. Im Zivilrecht (§19 AGG) spielt die Weltanschauung keine Rolle.

  8. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat der NPD-Mann den BGH-Prozess gewonnen, weil seine Buchung bereits bestätigt war und er nicht mehr abgewiesen werden durfte.

    Darüber hinaus hat das Gericht festgestellt, dass das Hotel grundsätzlich frei ist in der Entscheidung, wen es beherbergen möchte. Dafür braucht es keine Begründung. „Deine Nase passt mir nicht.“ reicht völlig aus.

    # 18 Dr.T. hat deshalb recht, dass dies wirklich ein weitreichendes Urteil ist.

  9. 11.03.2012 10:47 Uhr
    Ein Jugendlicher ist in der Nacht zu Sonntag im Volkspark Hasenheide brutal überfallen worden. Drei Männer schlugen den 17-Jährigen und raubten ihm alles, was er am Leib trug – bis auf seine Unterhose.
    Im Volkspark Hasenheide wurde er in der Nacht zu Sonntag von drei Männer unvermittelt mit Faustschlägen angegriffen, wie die Polizei mitteilte. Als das Opfer am Boden lag, schlugen die drei Täter weiter zu. Dann raubten sie ihm, bis auf Unterhose und Socken, seine Kleidung. Anschließend flüchteten sie. Zeugen alarmierten die Feuerwehr.

    Der 17-Jährige erlitt Knochenbrüche im Gesicht und kam in ein Krankenhaus. (dapd)

  10. Beate bietet zähneknirschend an, den Sticker abzulegen.

    Diese Charaktäre legen ihre Ideologien ab und an, wie es gerade passt, um ein Stückchen eines Vorteils zu erhaschen. Egal wie widerliche diese Ideologien gerade sind…

  11. Jemanden von vornherein auszuschließen, nur weil er eine andere Meinung vertritt, und sogar anbietet den Stein des Anstoßes abzulegen (Anti-Atomkraft-Sticker)ist nicht nur asozial sondern trägt schon faschistoide Züge. Damit stellt man sich auf eine Stufe mit der verlogenen Islam-Ideologie. Christlich ist das auch nicht.

  12. #22 talkingkraut (12. Mrz 2012 10:29)

    Hätte das Opfer nicht auch die TäterInnen ablehnen können?

  13. Tja, dann warten wir mal ab, bis sich ein Apotheker weigert, einem Richter oder Politiker Medikamente zu verkaufen, weil der Apotheker mit deren Ansichten nicht einverstanden ist.

    Oder warten wir ab, bis jemand einem sprechenden Kopftuch den Zutritt verweigert und das mit dem, durch das Kopftuch eindeutig ausgedrückten, Kopfinhalt „Allahgesetze“ begründet.

    Das wird bald sehr „lustig“ hier, deutlicher kann dieser Staat, seine politik und seine Justiz die Voreingenommenheit, die bestehende Ungleichbehandlung und das Missachten des Grundgesetzes nicht zeigen.

  14. #22 talkingkraut (12. Mrz 2012 10:29)

    Eine absichtliche Demütigung des Opfers.

    Sowas wurde auch bei den britischen Rassenkriegen Riots angewendet.

    Es scheint, dass die Deeskalation nun langsam ihre Wirkung verliert.

    Die wollen es wissen!

  15. #10 Pantau
    >Wenn unter “Freiheit” nur noch ein völlig logisches Verhalten, welches wiederum auf staatlich vorgegebenen “edlen” Präferenzen fußt, zu verstehen ist, dann existiert keine Freiheit,

    Und wenn man sich zu sich selbst verhält nach Maßgabe der „Stiftung Warentest“, dann ist das ein Verhalten, das nahe beim Irrsinn liegt.

    In Richtung Selbstmord geht es dann weiter, wenn man in der Welt der Wirklichkeit auf „Unterscheidungen“ verzichtet (anders nur in der Welt der Abstraktionen und Spekulationen).

    Die Existenz-Konsequenz von der Aufhebung der Unterscheidung ist: Selbstmord. (Kierkegaard)

    Das freie Selbst wird aus dem Satz des Widerspruchs, des Ausschlusses, geboren.
    Widerspruch und Ausschluß sind aber das gerade Gegenteil von “Mediation”

    Das existentielle Entweder|Oder
    (enten|eller, aut|aut) kann in jedem (I) gesehen werden. Nur mal so als Anregung 🙂

  16. Beate war gestern auch in der Tagessau zu sehen- bei einer Anti Atom Demo
    sie ist übrigens ganz fast davon überzeugt das ihr deutsches Gutmenschentum jetzt unbedingt von anderen Menschen in anderen Ländern übernommen wird und überall auf der Welt die AKWs abgechaltet werden—
    leider ignoriert sie dabei völlig, das überall auf der Welt gerade zig- neue AKws gebaut werden
    aber im ignorieren von der Realität sind unsere Anti-Atom Menschen ja sowieso ganz groß

    übrigens, bereits 3 Menschen durch installieren oder warten von Offshore Windanlagen ums Leben gekommen

  17. OT

    die imaginären Südländer haben wieder einmal zugeschlagen, im wahrsten Sinne des Wortes

    http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/6337/2214013/pol-hh-120311-4-strassenraub-in-hamburg-heimfeld-fahndung-nach-den-unbekannten-taetern
    Der 19-Jährige erlitt eine Kopfplatzwunde und eine leichte Schnittverletzung am Oberarm. Er musste in einem Krankenhaus ambulant behandelt werden. Die Täter erbeuteten ein Handy und eine geringe Summe Kleingeld. Eine Sofortfahndung nach ihnen verlief ergebnislos.

    Bei beiden Tätern soll es sich um zwei 18 bis 20 Jahre alte Südländer gehandelt haben. Einer von ihnen ist 180 bis 185 cm groß, von kräftiger Statur; er trug zur Tatzeit eine schwarze „Alpha-Jacke“ und war mit einem Klappmesser bewaffnet. Sein Komplize ist etwa 10 cm kleiner und schlank; er hat einen Bart und war dunkel bekleidet.

  18. In Anbetracht der politischen Verhältnisse in unserer DEMOKRATISCHEN BRD geht das Urteil voll in Ordnung. In der Praxis wird das altmodische und in die Jahre gekommene GG nur den Gegebenheiten angepasst. Das sieht man an den neuesten Urteilen zu EHEVERTRÄGEN die damit nachträglich für Null + Nichtig erklärt werden! Im Übrigen wurden im 3. REICH, bei STALIN, ULLBRICHT & Co., FIDEL, MAO, POL POT (Sorry! Ich vergaß. Da gab es ja keine Gerichtsverhandlungen), und heute in SIMBAWA, den S`HARIASTAATEN, NORDKOREA usw. alle URTEILE nach Gesinnung gefällt und standen bzw. stehen schon vorker fest! Wer geglaubt hat das sog. „ANTIDISKRIMINIERUNGSGESETZ“ würde nun für Alle Fälle gelten der war naiv. Gesetze sind sehr biegsam. Und für „RECHTE“ können ja wohl nicht die gleichen RECHTE gelten wie für „GUTMENSCHEN“. Nach der Präzedenzfalljustiz in z.B. Groß Britannien wären solche Urteile nicht möglich!

  19. Das BGH Urteil ist ein ganz klarer Verstoß gegen das Grundgesetz:

    Artikel 20, Absatz 3, Grundgesetz:

    „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsgemäße Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

    Dazu die Erleuterung aus dem gerade erschienen Buch: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von Hans D. Jarras & Bodo Pieroth:

    Verstoßen Gesetze gegen die Verfassung, sind sie nichtig (Jarass/Pieroth: GG Art. 20 Abs. 33); verstoßen Verwaltung oder Gerichte gegen die Verfassung oder Gesetze, handeln sie rechtswidrig und sind dagegen Rechtsbehelfe eröffnet (Jarass/Pieroth: GG Art. 20 Rn 39 – 43).

    Man kann also nicht nur Klage gegen dieses Urteil einreichen, sonder man kann sogar die Personen die dem Gericht angehörten, verklagen.

    Gut zu wissen.

    Ich denke mal das Herr Udo Voigt in die Berufung gehen wird.

    Cyrus

  20. @#34 Cyrus

    Falls Sie demnach das Recht so interpretieren, dass auch SIE als PRIVATPERSON nicht diskriminieren dürfen, brechen Sie also in dem Augenblick die Verfassung, wenn Sie z.B. statt beim „Gemüsehändler um die Ecke“ bei Aldi einkaufen, weil erstgenannter Moslem ist, oder sich nicht mit Uschi verloben sondern mit Sabine, weil erstere Sozialdemokratin ist, richtig?

  21. #33…Anmerkung. WINSTON CHURCHILL hat gesagt: „Der verkommenste Staat hat die meisten Gesetze“! Dreimal dürft Ihr raten welcher Staat die meisten Gesetze hat! Im Übrigen gefallen sich Unrechtstaaten darin aufwendige SCHAUPROZESSE zu veranstalten. Das dient zum Eínem dazu die Delinquenten öffentlich zu demütigen. Und zum Anderen und wichtigsten mögliche weitere Aufsässigkeit schon im Keim zu ersticken! Alles in Allem eine gute Einstimmung auf die in Kürze zu erwartende S`HARIAGERICHTSBARKEIT!

  22. #38 brontosaurus
    > “Der verkommenste Staat hat die meisten Gesetze”!

    Ein verkommenes Miststück, dass sich zur letzten Instanz des Ethischen zu erheben sucht.

    Interessant finde ich die Analogie zum „Papiergeld“ im folgenden, etwas längeren Zitat. Ich denke, es ist die Sache wert:

    „Wie Papiergeld ein wichtiges Mittel im Austausch unter den Leuten sein kann, an sich aber eine chimärische Größe darstellt, falls in der letzten Instanz keine Valuta da ist:

    so ist die komparative, konventionelle, äußerliche, bürgerliche Auffassung des Ethischen in Handel und Wandel gewiss brauchbar;

    falls man aber vergisst, dass die Valuta des Ethischen, wenn es überhaupt irgendwo sein soll, in der Innerlichkeit des Individuums sein müsse, falls eine ganze Generation dies vergessen könnte, so ist sie, (selbst wenn man annehmen wollte …, dass es keinen einzigen Verbrecher, sondern lauter brave Leute gäbe,) so ist sie doch ethisch wesentlich verarmt und wesentlich eine Generation des Bankrotts“ (Kierkegaard, Nachschrift).

    Der geistige Bankrott lässt den materiellen Bankrott nicht lange auf sich warten.

  23. #10 Pantau
    Also:
    1. Den Staat auf seine minimalste Funktion reduzieren, alles andere in Privathand. Wegen freiem Markt und so, alles viel besser…
    2. Jeder Privatmann darf machen was er will, jeden diskriminieren wie er will.
    3. Freie Waffen für freie Bürger!
    4. ???
    5. PROFIT???

    Oder wie stellst Du Dir das vor?

    Ich frag Dich nochmal, sobald Du Dir als geouteter Islamkritiker in keinem Supermarkt mehr was kaufen kannst und Dein Konto von Deiner privaten Bank gesperrt wurde!

  24. Wenn ich an die Bilder der „Beerdigung“ von Freitag in Berlin denke, sind wir de facto schon an dem Punkt, dass wir durch solch massive Einschüchterungen den Boden des Grundgesetzes verlassen haben. Man stelle sich vor, es wäre Wahlkampfzeit und an irgendeiner Ecke des Zugweges hätte ein Informationsstand von PI, Freiheit oder PRO gestanden? Die EInschüchterung durch Diskriminierung ist schon in vollem Gange siehe „Nazileaks“ und „kein Kölsch für Nazis“…
    Kopfschüttel…..

  25. @#40 mabank

    Den Staat auf seine minimalste Funktion reduzieren, alles andere in Privathand. Wegen freiem Markt und so, alles viel besser…

    Nein, auf seine Funktionen. Schwefelsäure ist z.B. klasse in der Autobatterie – jedoch nicht zum Händewaschen oder trinken geeignet. Der Staat ist hingegen klasse, um dafür zu sorgen, dass Pantau seine Vertragszusage gegenüber mabank einhält – jedoch nicht, um Pantau vorzuschreiben, überhaupt mit mabank einen Vertrag abschließen zu müssen. Zudem: Ja, wegen „freiem Markt und so..“ – denn die Alternative ist ZWANG und UNFREIHEIT. Markt oder Befehl. (übrigens lässt sich „minimal“ nicht steigern, nur so am Rande…)

    2. Jeder Privatmann darf machen was er will, jeden diskriminieren wie er will.

    Logisch. Machen Sie übrigens in der Wahrnehmung Ihrer Freiheit ebenfalls und das ist gut so. Das nennt man „Freiheit“.

    3. Freie Waffen für freie Bürger!

    Korrekt. Auf der Ferieninsel Utoya waren übrigens alle braven Bürger unbewaffnet, „wie es das Gesetz befahl“. Wer den Waffenbesitz kriminalisiert sorgt dafür, dass nur Kriminelle Waffen tragen und macht Bürger von potentiell wehrhaften Gegnern zu wehrlosen Opfern. Staatsbüttelmentalität, so was.

    4. ???

    ?????

    5. PROFIT???

    Zigarren?

    Ich frag Dich nochmal, sobald Du Dir als geouteter Islamkritiker in keinem Supermarkt mehr was kaufen kannst und Dein Konto von Deiner privaten Bank gesperrt wurde!

    Das dolle an einem Freien Markt ist doch, dass eben das nicht geht. Sehen Sie, jeder Raubtierkapitalist würde doch in einem Freien Markt, wenn z.B. Islamgegner systematisch diskriminiert würden, eben für diese eine eigene Bank aufmachen – aus reiner Profitgier. Sie argumentieren gegen die Freiheit über Methoden, welche eben in der Freiheit gar nicht funktionieren können, sondern nur in Ihrem geliebten Staazisystem.

  26. #42 Pantau (12. Mrz 2012 14:57)
    >geliebten Staazisystem.

    Der etatistisch-sozialistische Komplex ist ein Tummelplatz für die listige Sophistik der Angst. Während seine rechte Hand den Bürger eisern im Genick hält, gestikuliert die linke Hand mit Täuschung, Betrug und der Beredsamkeit eines Blendwerks.

    Die Alternative zum Staat als der letzten Instanz des Ethischen, ist nicht der „Ich-Kult“, sondern die ethische Individualität, als die „Valuta“ alles Ethischen.

    Staat an sich, hat weder unter Hitler, noch unter Stalin, den Bankrott der Ethik verhindert; und das liegt nicht daran, dass der „an sich gute“ Staatsgedanke leider nur falsch angewendet wurde.

    Es liegt vielmehr daran, dass (wie unter # 39 im Zusammenhang dargestellt) die „Valuta“ des Ethischen, wenn es überhaupt irgendwo sein soll, in der Innerlichkeit des _Individuums sein muß.

    Ein Staat, der sich zur letzten Instanz des Ethischen aufschwingt, verdrängt und zerstört die ethische Individualität.

    Und wenn das letzte ethische Kapital verbraucht ist, dann ist Schicht im Schacht.

    Der materielle Bankrott läßt nach diesem geistigen Bankrott nicht lange auf sich warten.

  27. @ Dr. T.

    Wenn Sie schon Artikel 3 (3) für Ihren Beitrag als Grundlage in Anspruch nehmen, so dürfen Sie nicht durch weglassen, des in diesem Falle wichtigen Satzes – „seiner riligiösen oder politischen Anschauungen“ – benachteiligt oder bevorzugt werden.

    Das ist der entscheidende Satz ( das wissen Sie auch, sonst hätten Sie ihn nicht unterschlagen)um festzustellen, dass das Urteil ein rein politisches (weil nicht für alle gleich)ist und sollte es widererwarten vor dem BVerfG Bestand haben, so wird spätestens der Europäishce Gerichtshof diese Urteil kaschieren.

    Im übrigen, wollen Sie nun das alle Hotels/Pensionen mit Formularen ausgerüstet werden, wo jeder Gast per eidesstatt versichert nie einen „rechten Gedanken“ ankeimgefallen zu sein, also einen Tüv für die Gesinnung?

  28. # 44Waldkauz
    Du scheinst es immer noch nicht begriffen zu haben. Der Gleichheitsgrundsatz regelt das Verhältnis zwischen Staat und BÜrger, aber nich das der Bürger untereinander.
    Natürlich kann ich als Eigentümer darüber bestimmen, wer und unter welchen Umständen mein Eigentum betreten wird. Dies geschieht täglich tausende Male durch die Türsteher von Discos, unter anderem.

  29. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich erinnere mich daran, dass es so etwas gab in Deutschland wie „Vertragsabschlussfreiheit“. Damit war gemeint, dass ein Privater die grundsätzliche Freiheit besaß, mit einer beliebigen Person seiner Wahl einen Vertrag zu schliessen oder eben nicht. Diese Vertragsabschlussfreiheit ist Schnee von gestern, seitdem es das Gesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung gibt, dass sich die Eurokraten der EUdSSR ausgedacht haben. Jetzt dürfen Private keineswegs mehr einfach mit jemanden keinen Vertrag abschliessen, mit dem sie nicht wollen, sonst setzen sie sich dem Risiko aus, wegen Diskriminierung Schadenersatz zahlen zu müssen. Deshalb würde der Gastwirt gut daran tun, eher zu lügen („waren keine Plätze mehr verfügbar“), statt die Wahrheit zu sagen („du passt mir nicht, weil du gegen Atomkraft bist, und ich dich nicht in meinem Haus haben will“). Das einzige, was das Gesetz also gebracht hat, ist dass Unternehmen/Unternehmer geschickt lügen müssen, um ihre Interessen zu wahren.
    Schöne, neue Welt.

  30. #40 mabank

    „2. Jeder Privatmann darf machen was er will, jeden diskriminieren wie er will.“

    JEDER lebendige Organismus kennzeichnet sich dadurch, daß er permanent diskriminiert – zwischen sympathisch und unsympathisch, hell und dunkel, nützlich und unnütz, harmlos und gefährlich ….
    Ein Organismus, der damit aufhört zu diskrimineren, gibt sich dem Tode und der Verwesung hin.
    Auch ein existenzfähiger Staat (ein solcher ist die Bundesrepublik Deutschland nicht) ist durch permanente Diskrimination gekennzeichnet, z.B. zwischen Staatsangehörigen – Nichtstaatsangehörigen, gesetzestreuen Bürgern bzw. Straftätern usw.
    M.E. hat kein Begriff des NEUSPRECHS schon so viel Verwüstung in den Gehirnzellen angerichtet wie diese unsägliche „Diskriminierung“ mit ihrer negativen Konnotation.
    Der Anfänge wurde nicht gewehrt. Es war vor langer Zeit schon ein unglaublicher und totalitärer Eingriff in das Recht auf Privateigentum durch den semisozialistischen Staat, als man Unternehmern untersagt hat, per Inserat explizit nach einem männlichen Angestellten zu suchen.
    Die Frage ist, ob es innerhalb des deutschen Volkes überhaupt genug Leute gibt, denen die Freiheit eine Herzensangelegenheit ist.

  31. #46 captain_renault
    >Schöne, neue Welt.

    Das Individuum kollektiviert und Rechtsstaat und Zivilrechtsgesellschaft weichen dem totalitären Gesinnungsstaat.

    Die Gesetze zur Verhinderung von Diskriminierung im Zivilrecht sind die Trojaner des etatistisch-sozialistischen Komplexes.

    Und sie werden beklatscht, selbst in „konservativen“ Kreisen, die durch große „Vernüftigkeit“ und „Objektivität“ so gut wie völlig dumm geworden sind.


    „Mehr (aut|aut) wagen“ –
    nein, nicht Willy Brandt 😉

  32. #48 Eichsfelder

    „Und sie werden beklatscht, selbst in “konservativen” Kreisen, die durch große “Vernüftigkeit” und “Objektivität” so gut wie völlig dumm geworden sind.“

    „Objektivität“ – ein gutes Stichwort. Objektiv ist derjenige, der sich selber aufgegeben hat, kein Subjekt mehr ist.
    Nur der Objektive kann gerecht sein, für ein Feld sorgen, auf dem sich alle Subjekte – minus die Person des nunmehr Objektiven selber – freier entfalten können.
    Früher gab es nur einen, der mit gleichem Interesse auf jeden Menschen der Welt blicken konnte, laut Nietzsche hat man ihn abgeschafft, seine Stelle hat der ethisch Besserverdienende selber eingenommen.

  33. @ fraktur

    selbstverständlich kann jeder Gastwirt bestimmen wen er einläßt oder nicht.
    Die dabei gemachten Äußerungen sind aber mit Vorsicht zu formulieren.

    Bei einer Fernbuchung ist so etwas bekanntlich nicht möglich, es ei denn im Buchungsformular werden bestimmte Merkmale abgefragt, die eine Buchung einer bestimmten Personngruppe von vorne herein ausgrenzen. Mir ist eine solche Auslesepraxis allerdings unbekannt.

    Deshalb hat das Gericht auch festgestellt, dass das Hausverbot rechtswidrig war, da nach einer Buchungszusage – in diesm Fall durch das Hotel – eine nachträgliches Hausverbot nicht mehr möglich ist.

    Ein anderes Gericht verurteilte einen Discobesitzer, der einem Gast den Einlass verweigerte, weil er „Schwarz“ war. Er mußte dem „Schwarzen sogar Schmerzensgeld zahlen.
    Wie sehen Sie nun die beiden Fälle in bezug auf Ihren Beitrag?

  34. #49 abendlaender11
    >Objektiv ist derjenige, der sich selber aufgegeben hat, kein Subjekt mehr ist.

    Ja, im dialektischen Prozess abstrahiert der Objektive permanent von Existenz und Subjektivität, bis das Selbst zu einem korrekten Standpunkt, einem unmenschlichen Etwas, geworden ist.

    „Man wird objektiv und objektiv, je früher desto besser, man verachtet das Subjektivsein, man verachtet die Kategorie der Individualität, will sich mit der des [Menschen-]Geschlechts trösten, aber man begreift nicht, welche Feigheit und Verzweiflung es ist, dass das Subjekt nach einem glänzenden Etwas greift – und zu gar nichts wird.“ (Kierkegaard, Nachschrift)

  35. #52 Waldkauz

    „Ein anderes Gericht verurteilte einen Discobesitzer, der einem Gast den Einlass verweigerte, weil er “Schwarz” war. Er mußte dem “Schwarzen sogar Schmerzensgeld zahlen.

    Ein skandalöses Urteil und ein anschauliches Beispiel von Enteignung.
    Wenn ich einen Club betreibe, ist das ein Teil meines Lebens. Dort habe ich es mit MENSCHEN zu tun, die sich nicht auf Funktionen – also z.B. jemand, an dem ich mich bereichere, indem er 10 Euro Eintritt bezahlt – reduzieren lassen.
    Ich habe LUST darauf – ob sich das finanziell bezahlt macht oder nicht, ist ein anderes Thema – meinem Schuppen ein ganz bestimmtes Gesicht zu geben.
    Das läuft nicht, wenn ich jeden hereinlasse.
    Wie ich nun einem bestimmten Möchtegerne-Kunden erkläre, daß ich mit ihm keinen Vertrag abschließen möchte, ist eine Frage des persönlichen Stils und diesen möchte ich mir vom Staat nicht vorschreiben lassen.

  36. „Jemanden von vornherein auszuschließen, nur weil er eine andere Meinung vertritt, und sogar anbietet den Stein des Anstoßes abzulegen (Anti-Atomkraft-Sticker)ist nicht nur asozial sondern trägt schon faschistoide Züge. Damit stellt man sich auf eine Stufe mit der verlogenen Islam-Ideologie.“

    Und ausgerechnet PI als Bastion der Meinungsfreiheit im gleichgeschalteten Einheitsbrei entwickelt ähnliche Züge, sobald jemand vom Tenor des Artikels abweicht. So wie gestern in der Fukushima- Diskussion. Anderslautendes nicht erwünscht. Mitunter ist die Meinungsdiktatur gar nicht so weit weg, wie man glaubt.

  37. Also, ich muss zugeben dass ich genauso, wie der Hotelbesitzer mache.

    Ich führe ein kleines Dienstleistungsunternemen. Als Kunden weise ich prinzipiell folgende Kategorien ab:

    – Muslime
    – Neonazis und Kommunisten, wenn ich sie erkenne
    – Firmen, die mit „ernenuerbaren Energien“ irgendwas zu tun haben.

  38. Na klar, ich will doch in meinem Hotel keine moslemischen Gäste haben, die mich und andere jüdische und christliche Gäste generell als „Ungläubig“ und als „niedriger als Tiere“, als „deutsche Kartoffel“ als „Affen und Schweine“ und „Schweinefleischfresser“ ansehen und eventuell sogar bezeichnen…

    Das kann ich meinen Gästen nicht zumuten! Also haben Anhänger des Islam in meinem Hotel nichts zu suchen, die lasse ich nicht rein unter Berufung auf dieses BGH Urteil! Punkt!

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