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Profiteure der deutschen „Kollektivschuld“ (2)

Wie konnte es dazu kommen? „Die Linke“, Sozialisten wie Kommunisten, sind seit 1945 nur gescheitert, weil die „Massen“ ihnen trotz allem Missionseifer nicht folgen wollten, „ihre Interessen nicht erkennen und ihnen zuwiderhandelten“. Warum hätten sie auch sollen?! Unter den Rechten im und selbst nach dem „Wirtschaftswunderland“ konnten sogar Arbeiter einem bürgerlichen Lebensstil frönen und die Frage nach den Interessen der „Massen“ war längst praktisch geklärt. Aus der Frustration, so Rainer Zietelmann richtig, entwickelte sich bei vielen Linken eine Distanz zum eigenen Volk, bei einigen sogar eine massive Abneigung, die in Haß umschlagen konnte (und ist, man verfolge nur die Ausländerpolitik des Spaltens der SPD, deren jüngster Ausfall der Grundrechtsexport Wahlrecht für Ausländer ist):

(Essay von Uwe Gattermann in zwei Teilen, hier [1] Teil 1)

Der linke deutsche Selbsthaß ist nicht nur ein Resultat der NS-Vergangenheit, sondern vor allem auch ein Ergebnis des frustrierten Aufklärungseifers und Sendungsbewußtseins. Die Linke fühlt sich als wahrhaftige Vertreterin der ‚objektiven Interessen‘ der ‚Massen‘ des Volkes. Die Massen wollten und wollen aber nicht auf die Linke hören.

Viele Bücher und Aufsätze in linken Zeitschriften sind zu der Frage erschienen, warum die ‚Massen‘ ihre Interessen nicht erkennen und ihnen zuwiderhandeln. Diese Erfahrung war um so schmerzlicher als sie mit einem enormen, höchst ‚engagierten‘ Missions-Eifer korrespondierte. Aus der Frustration über dieses weitgehend ins Leere laufende Sendungsbewußtsein entwickelte sich bei vielen Linken eine Distanz zum eigenen Volk, bei einigen sogar eine massive Abneigung, die in Haß umschlagen konnte. Diese wesentliche Wurzel des Selbsthasses, der im Grunde kein Selbsthaß im eigentlichen Wortsinn ist, weil man sich nicht selber haßt, sondern nur das ‚Restvolk‘. („Wiedervereinigung und deutscher Selbsthaß“, Rainer Zietelmann ,in: Deutschland-Archiv 25 [1992], S. 819)

Wie bis kurz vor Kriegsende, die nationalen Sozialisten. Damals hatten die Deutschen schon Propagandabeschuß vermengt mit Lügen und Drohungen in allen Lebenslagen hinter sich, den Krieg mit seinen Schrecknissen gegenwärtig und die Ahnung eines schlimmen Endes wegen einer angeblichen Kollektivschuld vor sich. Wie heute häuften sich Durchhalteappelle und Siegesversprechen („Wir schaffen das!“), je näher die Niederlagen kamen und je häufiger Gefallenenanzeigen die Zeitungen füllten (heute die deutschen Mordopfer und Opfer von Massenvergewaltigung) und Lücken in die Familien rissen. Der Kriegsmüdigkeit mußte die NSDAP immer heftiger entgegentreten – wer zieht da keine Parallelen zu heute?

So ließ Himmler persönlich (oder als Teil des Kollektivs Partei) „Schwäche vor dem Feind“ bis zuletzt mit dem Tode bestrafen. In Häusern mit weißen Fahnen seien alle männlichen Personen zu erschießen, hatte er Anfang April 1945 angeordnet. Per Radio wurden die Deutschen zur Partisanenbewegung „Werwolf“ aufgefordert: „Wir brauchen keine Rücksicht nehmen auf veraltete Vorstellungen einer bürgerlichen Kampfführung … Haß ist unser Gebet und Rache unser Feldgeschrei.“ Doch es fanden sich, abgesehen von ein paar Fanatikern, keine Gefolgsleute mehr.

Nach Stalingrad gab es keine Sondermeldungen mehr im Großdeutschen Rundfunk. An ihre Stelle traten Durchhalteparolen mit dem Ziel der totalen Mobilisierung, für deren Auftakt Goebbels selbst mit seiner Frage „Wollt ihr den totalen Krieg?“ am 18. Februar 1943 im Berliner Sportpalast sorgte.

Zu diesem Zeitpunkt war vermutlich den meisten Deutschen bewußt, daß der Krieg verloren war, erst recht den Parteiführern. Denn diese hatten, wie auch heute, das Wissen, das sie ihren Volks- und Parteigenossen vorenthielten. Wenn sie auch an den Endsieg selbst nicht mehr glaubten, ihn aber weiterhin propagierten, so dachten sie sicher an das eigene Überleben am greifbaren Ende des Krieges. Sie wußten, was ihnen aufgrund der vielen Verbrechen bevorstehen würde, kämen sie in Gefangenschaft. Daher mußten andere solange kämpfen und sterben, damit der „Führer“ und seine Paladine in Berlin und die vielen kleinen Führer in den Provinzen noch ein paar Wochen oder Tage länger in Freiheit leben oder überhaupt leben konnten. Oder sozialistische Traumtänzer vom Format eines Heinrich Himmler, der in der Endphase des Krieges auf vielfältige Weise seine persönlichen Optionen für eine Zeit nach Adolf Hitler sondierte, die von den Alliierten abgewiesen und öffentlich gemacht wurden, was dazu führte, daß Hitler ihn am 29. April 1945 all seiner Titel und Ämter enthob und Haftbefehl gegen ihn erließ. Bei des Führers Paladinen hing die Angst um [2], wie bei denen der „Führerin“:

Nach Wahlschlappe: CDU hat mehr Angst vor Merkel als vor dem Wähler.

Als die Rote Armee den Ring um Berlin schloß, erklärte der „Reichsbevollmächtigte für den totalen Kriegseinsatz“, Josef Goebbels, auf seiner letzten Pressekonferenz zynisch: „Das deutsche Volk hat versagt, es hat das Schicksal verdient, das es jetzt erwartet.“

So oder ähnlich werden auch die letzten Worte der Inter-Nationalsozialisten um Merkel lauten, wenn die Distanz der sinnbildlichen Russen zum Führerbunker nur noch 100 m beträgt. Das verdiente Schicksal der Deutschen war laut NS-Propaganda der Untergang der Kollektivschuldigen. Deswegen hatten sich beispielsweise in Demmin (nördlich von Berlin) am Tag, als dort die Russen einmarschierten (aber noch nicht gewütet hatten) rund 600 Bürger umgebracht, um einer Kollektivstrafe zu entgehen. Ein Phänomen. Der Massensuizid in Demmin bei Kriegsende erfaßte mindestens 700 Einwohner, geschätzt werden bis zu 2.000.

Prof. Friedrich Hayek stellte für diese Jahre 1944 treffend fest:

Die deutsche Führung belastete mit der scheußlichen und nicht zu verteidigenden Doktrin von Kollektivschuld ein ganzes Volk, das sie als Todfeind ansah. Das war eines ihrer größten Verbrechen. (The Road to Serfdom (Der Weg in die Knechtschaft), Prof. Friedrich Hayek, University of Chicago Press, 1944), S. 184)

So belastet die heutige deutsche Führung ein ganzes Volk, das sie als Todfeind ansieht, mit der weiterhin nicht zu verteidigenden Doktrin von Kollektivschuld Rassismus (Holocaust), wenn es sich gegen „Eliten“-Projekte wie Einwanderung usw. wendet oder gar einer Kriegsschuld wenn es sich gegen die Verschwendung deutscher Steuern wendet (z. B. Euro, Rettungspakete usw.). Wir haben es hier mit der „dritten Schuld“ und der Last, ein Deutscher zu sein, zu tun, mit billigen sozialistischen Ablenkungsmanövern der wahren Täter!

Schon das volksferne Zustandekommen des Grundgesetzes strahlte auch auf das Fehlen aller demokratischen Monumente im Grundgesetz aus. Begründet wurde es übrigens mit angeblich schlechten Erfahrungen in Weimar. Diese seien – mit dem immer und immer wieder zitierten Wort des Theodor Heuß – eine „Prämie für Demagogen“. Heuß, späterer Bundespräsident, scheute sich auch nicht, vor dem Volk, dem demokratischen Souverän, wie vor einem bissigen Hund zu warnen und dem Parlamentarischen Rat während der Beratungen zum Grundgesetz sein berüchtigtes „Cave canam“ zuzurufen (Theodor Heuß, „Parlamentarischer Rat, Stenographische Berichte über die Plenarsitzungen, 3. Sitzung vom 09.09.1948, S. 43) weil es angeblich mit Hitlers Wahl einen „demokratischen Totengräberdienst“ erwiesen hätte. Für den war aber nicht das Volk verantwortlich, sondern die Parteien und ihre Fraktionen im Reichstag, darunter die Zentrumspartei, der Heuß und Adenauer angehörten. Heuß und Adenauer, die wußten, daß Goebbels im April 1928 zugab, den Staat dazu mißbrauchen zu wollen, den Kampfapparat der NSDAP „auszustatten und (zu) besolden“:

Wir kommen als Feinde! Wie der Wolf in die Schafsherde einbricht, so kommen wir. (Joseph Goebbels im April 1928 zu den Ansichten der NSDAP)

Der Adenauer, der einem Brief vom 10. August 1934 zufolge öffentlich erklärt hatte, „daß nach meiner Meinung einer Partei wie der NSDAP unbedingt führend in der Regierung vertreten sein müsse“ und sich Ende 1932 für eine Regierungsbildung von Zentrum und Nationalsozialisten in Preußen aussprach! Auch hier wieder auffallende Parallelen zur heutigen Situation (z. B. Euro und Rettungspakete, Invasion).

Der Verwaltungsrechtler Prof. Hans-Herbert von Arnim klärt in seinem Buch „Staat ohne Die-ner“ die Frage, wer tatsächlich den „demokratischen Totengräberdienst“ leistete:

Von schlechten Erfahrungen kann in Wahrheit schwerlich die Rede sein. Vielmehr las-sen sich die wenigen Fälle, in denen es in Weimar zu Volksabstimmungen kam, im Ergebnis ,als Bestätigung durchaus rationalen Verhaltens der Volksmehrheit interpretieren‘. Den radikalen, republikfeindlichen Gruppen und Parteien wurde nahezu ausnahmslos von der Bevölkerungsmehrheit eine Abfuhr erteil. Es liegt allerdings die Vermutung nahe, daß man den ‚Weimarer Erfahrungen‘ kurzerhand auch die Erfahrungen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus untergeschoben hat, als Volksabstimmungen auf Ini-tiative des Volkes ausgeschlossen waren und sie nur noch als cäsarisches Instrument plebiszitärer Bestätigung nicht vom Volk gestellter Fragen mißbraucht wurde. Hitler suchte sich 1933 für den Austritt aus dem Völkerbund, 1934 für die Übernahme des Reichspräsidentenamtes und 1938 für den Einmarsch in Österreich aus Volksabstimmungen Legitimation zu holen. Die Volksabstimmungen sollten aber keine Entscheidung mehr treffen, sondern waren rechtlich unverbindlich. Und diente lediglich dazu, von Hitler bereits getroffenen und vollzogenen Entscheidungen im Nachhinein den Schein der politischen Legitimation zu geben. Dies aber ist etwas völlig anderes als echte Volksgesetzgebung, bei der die verbindliche Entscheidung und die Fragestellung in der Hand des Volkes liegen (S. 73)…

Nicht zu vergessen ist auch, daß der Reichstag selbst mit seiner Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz das Ende der Weimarer Republik besiegelte. Dies geschah unter Mitwirkung des Zentrums und der Deutschen Staatspartei (zu der auch Theodor Heuß und Reinhold Maier gehörten) und unter dem Beifall der deutschen Staatsrechtslehre, etwa von Carl Schmitt, Otto Koellreuter und Ulrich Scheuner. Für diesen demokratischen Totengräberdienst, der der Machtergreifung Hitlers den Anschein der Legalität vermittelte, waren nicht das Volk, sondern die Parteien und ihre Fraktionen im Reichstag verantwortlich. Daraus nun – wie etwa Theodor Heuß – den Schluß zu ziehen, das Volk trage die Schuld und die Parteien müßten es fürderhin bevormunden und alle Entscheidungen für das Volk treffen, war eine historische Legendenbildung, eine ‚Fehlverarbeitung der Geschichte‘, die die Stellung der Parteien im Ergebnis unangreifbar machte und ihr Monopol institutionell absicherte“ (S. 74).

Am Ende des historischen Rückblicks darauf, wer die Schuld am „demokratischen Totengräber-dienst“ durch Hitlers Machtübernahme trug, zwei Hinweise auf gegenwärtige Parallelen: Eine Verfassung mit demokratischen Monumenten hat der deutsche Souverän noch immer nicht, wenngleich sie ihm spätestens seit 1990 geschuldet ist (Art. 146 GG). Weiterhin ist die Partei („die Partei, die Partei hat immer Recht“) für alles Gute zuständig, das Volk für alles Schlechte. Sichtbarer als mit dem 3. Oktober als Feiertag der Wiedervereinigung Deutschlands konnte das nicht gemacht werden. Die Parteien, zuförderst die CDU, beweihräuchern sich mit diesem formalen Akt selbst, ohne auch nur einen Finger für die „friedliche Revolution“ auf deutschem Boden einen Finger gerührt zu haben [Anm. d. A.: Das gilt insbesondere für Angela Merkel-Kasner, und sagt viel, wenn nicht alles über ihr Demokratieverständnis aus! Sie war zum Zeitpunkt der „friedlichen Revolution“ als DDR-Bürgerin direkt vor Ort. Sie hat die DDR-Sozialisten durch Unterlassen gefördert. Daß sie Gesinnungssozialistin ist, sieht man an ihrer Stellung in der DDR (im BFJ an führender Stelle für Agitprop zuständig) und am Zustand der heutigen Bundesrepublik, die mit Rekordschulden und verfallender Infrastruktur den Weg eingeschlagen hat, den bislang alle sozialis-tischen System gingen: In den Abgrund. Unter einer Führerin, der die FAZ am 22.12.2009 die Verwendung von „Vokabeln schlichter Laien-Pädagogik“ attestierte.] Und ohne die es nie zu einer Wiedervereinigung gekommen wäre!

Allgemein ist festzustellen, daß sowohl die Nationalsozialisten als auch die Inter-Nationalsozialisten ein gemeinsames Problem eint:

Die Eliten sind gar nicht das Problem, die Bevölkerungen sind im Moment das Problem. (Joachim Gauck am 22.06.2016 in der ARD [3])

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Die Profiteure der deutschen „Kollektivschuld“

geschrieben von PI am in Deutschland | 153 Kommentare

[4]Der Name (Kollektivschuld) verrät dem aufmerksamen Leser die Herkunft dieses Begriffs: Kollektiv entlarvt seinen sozialistischen Ursprung, treffender, den nationalsozialistischen. Die Nationalsozialisten arbeiteten erstmals mit dem Begriff, um das Volk zu nötigen, bei der nationalsozialistischen Stange zu bleiben („Endsieg“, „Endlösung“). Die sozialistische Kollektivschuld sucht die Schuld für einzelne Taten nicht bei dem konkreten, meist obrigkeitlichen Täter, sondern allen Angehörigen einer bestimmten Gruppe (hier die Deutschen), weil sie allein durch die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe, im konkreten Fall ihre Staatsangehörigkeit, moralisch verantwortlich seien.

(Essay von Uwe Gattermann in zwei Teilen / Teil 1)

Moral ist aber nicht justitiabel und „Schuld“ setzt ihrerseits für Verbrechen (die Rechtswissenschaft verwendet allgemein den Begriff „Verbrechen“, unterscheidet nicht zwischen Verbrechen und Vergehen [§ 12 StGB]) tatbstandsmäßige, rechtswidrige und schuld-hafte Handlungen Einzelner voraus, wie Tatbestände wie Täterschaft, Anstiftung, Beihilfe (§§ 25 ff. StGB) verdeutlichen: „Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft“ (§ 29 StGB).

Tatbestandsmäßigkeit von Handlungen bedeutet, daß sie mit den vom Gesetz umschriebenen eines bestimmten Deliktstypus übereinstimmt; Rechtswidrigkeit bezeichnet den Widerspruch zu den generellen Sollens-Anforderungen des Rechts ausdrückende negative Werturteil über die Tat, während die Schuld den Sachverhalt meint, auf Grund dessen dem Täter aus seiner Tat ein Vorwurf gemacht werden kann.

Auch in den Nürnberg Kriegsverbrecherprozessen lehnte man die These von der Kollektivschuld aller Deutschen ab. Allerdings wurde das deutsche Volk kollektiv „entnazifiziert“, also „moralisch“ (nicht justitiabel) in die Verantwortung genommen, wie es Sozialisten noch heute tun. Das deutsche Strafrecht beruht damals wie heute auf dem Grundsatz individueller Verantwortlichkeit.

Strafe setzt Schuld voraus (BVerfGE 9, 169; 20, 331; 23, 123; 28, 391; BGH 2, 200; 10, 259). Dieser „Schuldgrundsatz“ hat Verfassungsrang, er folgt sowohl aus dem Rechtsstaatsprinzip als auch daraus, daß eine Strafe ohne Schuld gegen Art. 1 I. GG verstoßen würde. In der Sache hat das Schuldprinzip in § 46 StGB und anderen Bestimmungen (z. B. §§ 17 ff.) hinreichend Aus-druck gefunden. Seine Notwendigkeit ergibt sich schon daraus, daß die Strafe keine wertindifferente Maßregel ist, sondern zugleich einen sozialethischen Tadel gegen den Täter enthält. Da-raus folgt, daß Strafe höchstpersönlich und erst dann gerechtfertigt ist, wenn die persönliche Verantwortung des Täters für die rechtswidrige (tatbestandliche) Tat, sein „Dafür-Können“ hinzukommt (vgl. z. B. BGH 2, 200 u. v. m.). Außerdem wäre Strafe ohne Schuld auch unter general- und spezialpräventiven Gesichtspunkten offenbar sinnlos und daher nicht erforderlich. (Schönke/Schröder, Lehrkommentar zum StGB 22. Aufl., Vorbem. § 13 Rd.-Nr. 103)

Objektiv betrachtet waren die nationalen Sozialisten mit dem Vorwurf der Kollektivschuld maßvoller als ihr heutiges, internationalsozialistisches Pedant, denn sie gemahnten die Generation der Täter an die Folgen ihrer Schuld für ihre Nachfahren, Kinder, Enkelkinder, alle künftigen Deutschen, zu denken, an die „zweite Schuld“ und der daraus folgenden „Last, Deutscher zu sein“ (Ralph Giordano). Die Inter-Nationalsozialisten unterstellen dem ursprünglichen Gedanken diametral entgegengesetzt den Enkeln und allen künftigen Generationen dagegen, so zu denken und zu handeln wie die damaligen Anstifter, Täter, Mitläufer und Gleichgültigen, als Kollektiv einer „primitiven, blutreinen herzens- und verstandesschlichten hackenzusammenschlagenden, blauäugig gehorsamen und strammen Biederkeit“, eine „vollkommene nationale Simplizität“ (Thomas Mann) und überhöhen zugleich sich selbst zu einem „reifen, vielerfahrenen Kulturvolk“ (Thomas Mann), das dem sie alimentierenden, wertschöpfenden „biersaufenden Pöbel“ erst einmal Werte einbimsen muß.

Auch Ralph Giordano schrieb in seinem Buch „Die zweite Schuld oder von der Last Deutscher zu sein“ (wie oben John le Carr?) nicht von Kollektivschuld, sondern der höchstpersönlichen, dem „schweren Vergehen schuldig gewordener Älterer an den schuldlos beladenen Söhnen, Töchtern und Enkeln – sie sind die eigentlichen Opfer der zweiten Schuld, denn was die Großeltern und Eltern nicht abgetragen haben, kommt auf sie über“ (S. 21). Was die Inter-Nationalsozialisten als Kollektivschuld wie eine Monstranz vor sich hertragen, das ist in Wirklichkeit ihr Verbrechen an den „schuldlos beladenen Enkeln“, den eigentlichen Opfern der zweiten Schuld!

Und Geschichte wiederholt sich doch!

Thomas Mann nannte in seiner Rede „Appell an die Vernunft“ (17.10.1930) im Berliner Beethoven-Saal den Nationalsozialismus „eine Riesenwelle exzentrischer Barbarei und primitivmassendemokratischer Jahrmarktsrohheit“ mit „Massenkrampf, Budengeläut, Halleluja und derwischmäßigem Wiederholen monotoner Schlagworte, bis alles Schaum vom Munde hat“ und stellte die Frage, ob das deutsch sei und ob „das Wunschbild einer primitiven, blutreinen herzens- und verstandesschlichten hackenzusammenschlagenden, blauäugig gehorsamen und strammen Biederkeit, diese vollkommene nationale Simplizität in einem reifen, vielerfahrenen Kulturvolk wie dem deutschen“ überhaupt verwirklicht werden könne. Kann sie nicht, wie Geschichte und Gegenwart zeigen, denn es war keine „nationale“, sondern eine sozialistische Simplizität, in der das „völkische“ Band lediglich als Vorwand diente (wie heute das internationalistische).

Deutlich brachte das Noack als Präsident des II. Senats des Ehrengerichtshofs der Reichs-Rechtsanwaltskammer für den „deutschen Rechtswahrer“ auf den Punkt:

Letzte Bindung ist die nationalsozialistische Weltanschauung. Wenn ich lediglich meinem Gewissen verantwortlich bin, so kann dieses Gewissen selbst wieder nur Ausfluß der mich beherrschenden Weltanschauung sein. Entweder ich erkenne die Weltanschauung an. Oder die Weltanschauung und mein Gewissen stimmen nicht überein. Gilt nun für uns die nationalsozialistische Weltanschauung, so muß das Gewissen des einzelnen Deut-schen dieser Anschauung entsprechen. Es kann also deutscher Rechtswahrer und damit freier Anwalt nur der sein, dem durch seine Blutszugehörigkeit zum deutschen Volke die nationalsozialistische Weltanschauung Gewissen geworden ist. Derjenige, bei dem das nicht der Fall ist, hat die Pflicht, aus der deutschen Volksgemeinschaft auszuscheiden, d. h. zum mindesten muß er sich des Tätigwerdens innerhalb der Volksgemeinschaft enthalten. Er kann mithin nicht freier Anwalt sein. Daraus folgt für die Ehrengerichtsbarkeit, daß derjenige, der durch seine Handlungen beweist, daß der Nationalsozialismus nicht sein Gewissen ist, aus der deutschen Anwaltschaft ausgeschlossen werden muß. (Noack, „Kommentar zur RRAO“ [Reichsrechtsanwaltsordnung], 2. Aufl., S. 27)

Deutscher konnte danach nur der sein, dessen Gewissen die nationalsozialistische Weltanschau-ung geworden war. Es zählten überhaupt nicht die „Blutsbande“ (die werden heute nur wieder gern vorgeschoben), sondern ausschließlich die Gesinnung, die gleichen „Blutsbande“, die bei den Inter-Nationalsozialisten zählen! Deswegen mußte kollektive Repression angewendet wer-den. Mit Manns Worten fühlt man sich in die Gegenwart (insbesondere 2015, 2016) versetzt und versteht, warum sie obrigkeitlich aufoktroiert werden konnte und kann:

Die nationalsoszialistische Machtergreifung wurde von den sozialen Führungsgruppen (Beamtentum, Heer, Justiz, Wirtschaft) zumeist, liest man die damaligen Äußerungen, wohlwollend, ja begeistert aufgenommen und in der ersten Zeit nahezu vorbehaltlos unterstützt. Dies war weniger auf die Akzeptierung des Parteiprogramms als vielmehr da-rauf zurückzuführen, daß der Nationalsozialismus dieselbe Sprache, dieselben Klischees und Schlagworte wie der autoritäre Obrigkeitsstaat der Wilhelminischen Zeit gebrauchte und dieselben Feindbilder reproduzierte. („Recht, Verwaltung und Justiz im Nationalsozialismus“, Martin Hirsch, Dietmut Majer, Jürgen Meinck (Herausgeber), Nomos Verlagsgesellschaft, S. 43)

Der amerikanische Chefankläger Michael Jackson brachte das vor dem Nürnberger Tribunal so treffend auf den Punkt:

Tausend kleine Hitlers diktierten, tausend Nachahmer Görings stolzierten umher, tau-send Schirachs hetzten die Jugend auf, tausend Sauckels hießen Sklaven arbeiten, tau-send Streichers und Rosenbergs fachten Haß an, tausend Schachts und Speers und Funks verwalteten, finanzierten und unterstützten die Bewegung. („Das Tribunal”, Michael Burk, Franz Schneekluth Verlag KG, München 1973, S. 184)

Der amerikanische Chefankläger beschrieb die Merkels, Gabriels, die de Maizières, die Anstifter (§ 26 StGB)! Im Gegensatz zu den „sozialen Führungsgruppen“ (Kollektiven) gab es schon zu NS-Zeiten „die Menschen, die man mitnehmen muß“, zur Not auch gewaltsam, den Deutschen auf der Straße. Z. B. zur Frage der Judenverfolgung gibt es von Dresdnern verfaßte Untersuchungen, als NS-Opfer über jeden Zweifel erhaben, die Verbrechen der nationalen Sozialisten zu beschönigen. Da wären zur „Frage der „Endlösung“ Ludwig Marcuse mit seinem Buch „Mein zwanzigstes Jahrhundert“ und seine Schwester Edith mit ihren Aufzeichnungen im Buch des Bruders, und da ist der namhafteste Chronist jener Zeit, mit Dresden im Visier, Victor Klemperer. Sein Titel: „Tagebücher 1933-1945“, acht Bände.

Diese Autoren standen seinerzeit mitten im Leben der Stadt, Klemperer als Zwangsarbeiter und als Schneeschipper in öffentlichen Straßen. Als Hitler im Oktober 1941 den Zenit der Macht erreicht hatte, lautete Klemperers Fazit: „Fraglos empfindet das Volk die Judenverfolgung als Sünde.“ Und er wurde noch deutlicher. Am 6. März 1942, nachdem er wochenlang als „Besternter“ in Dresdens Straßen Schnee geschaufelt hatte: „Aber ich glaube, auf einen (Hitler-)Gläubigen kommen doch wohl schon fünfzig Ungläubige. Genauso ist wohl das Verhältnis derer, die uns mit Vergnügen arbeiten sehen oder beschimpfen, zu den Sympathiekundgebern…“ Ein etwas anderes Bild als bei den „sozialen Führungsgruppen“, die den Nationalsozialismus „zumeist“ „wohlwollend, ja begeistert aufgenommen“ haben. Und die Last eines intellektuellen Prekariats, Überzeugungstätern und Mitläufertums muß bekanntlich jedes Volk mit durchschleppen.

Beispielhaft für die „sozialen Führungsgruppen“ (und schlechten Vorbilder) stehen historisch die Geschehnisse um Hitlers sog. Legalitätseid, aktuell der Umgang der Bundesanwaltschaft mit der von diversen Staatsrechtlern festgestellten Regierungskriminalität insbesondere in Sachen „Flüchtlingskrise“, auch die Staatsanwaltschaften sind davon nicht ausgenommen.

Dr. Robert Kempner, seinerzeit Justitiar der Polizeiabteilung des Preußischen Innenministeriums, versuchte nach dem Verfahren gegen Hitler vor dem Reichsgericht, die Oberreichsanwaltschaft zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Meineids gegen Hitler zu bewegen. Oberreichsanwalt Werner, der sich später als Nationalsozialist entpuppte, zog das Verfahren jedoch hin, das nach dem Rat Staatssekretärs Wilhelm Abbeg die Grundlage für Hitlers Ausweisung (und damit das Ende des Nationalsozialismus) schaffen sollte.

Das gleiche Muster läßt sich heute beobachten: Am 01.12.2015 erstattete ich beim Generalbundesanwalt eine Strafanzeige gegen Merkel und ihre Mittäter wegen bandenmäßigem Einschleusen von Ausländern (§§ 95 f. AufenthaltsG) und bekam später, wie Hunderte andere Bundesbürger auch, eine Verfahrenseinstellung mitgeteilt, weil „Hochverrat“ (§ 81 StGB) nicht einschlägig sei. Hier hat die Bundesanwaltschaft das Verfahren allerdings nicht „hingezogen“, sondern sich der Strafvereitelung im Amt (§ 258 a StGB) schuldig gemacht. Eine solche „Rechtsfindung“ ist nicht neu, sie begann spätestens in der „Bimbes-Republik“, wo schon Helmut Kohl (CDU) sich trotz fünf falscher Amtseide nicht wegen Meineids (§ 154 StGB) vor Gericht verantworten mußte, weil ein Amtseid, so die erstaunliche Expertise von Staatsanwaltschaft, Landesjustizministerium und Bundestagsverwaltung, gar kein „richtiger“ Eid sei, sondern ein „deklatorischer“, weswegen es auf den Wahrheitsgehalt nicht ankomme („Nur so dahingesagt“, Spiegel Nr. 44 v. 30.10.2000, S. 49). Wenn das zuträfe, warum dann überhaupt einen Eid? Dort wie hier haben wir es mit namentlich bekannten Tätern zu tun, nicht mit Kollektiven!

Wie schon jetzt festzustellen ist, handelte es sich sowohl beim Nationalsozialismus wie dem heutigen Inter-Nationalsozialismus um ein „Eliten“-Projekt (neudeutsch), treffender um ein obrigkeitliches, das mit Demokratie so wenig zu tun hat wie jeder Sozialismus. Ersterer konstruierte „Kollektivschuld“, beide instrumentalisieren sie, um den Souverän mal zu nötigen (§ 240 StGB), mal zu erpressen (§ 253 StGB). Auf der „Poleposition“ liegt der Rassismusvorwurf (gefolgt von der „Kriegsschuld“, wie immer die aussehen mag), der den Wertschöpfern von den Wertschröpfern permanent unter die Nase gerieben wird. Hier ein prominentes, vielsagendes Beispiel von 2006:

Schäuble sagte, die Weltmeisterschaft sei zudem eine große ‚Werbeaktion gegen Ausländerfeindlichkeit und für Integration‘ gewesen. ‚So bunt ist unser Land selten gewesen, das macht Mut für die Zukunft.‘ Auf die Frage nach den mentalen Wirkungen der Weltmeisterschaft sagte Schäuble, die Deutschen hätten gelernt, daß sie gar nicht so sei-en, wie sie geglaubt hätten. Die WM sei ein großes Fest gewesen, jetzt sei der Alltag wie-der eingekehrt. Es können ja schließlich auch nicht alle Tage Weihnachten sein. Schäuble sagte: ‚Nun wenden wir uns nach dem Sommermärchen wieder dem Alltag zu, und der fordert (…) unsere ganze Anstrengung im Kampf gegen Rassismus und Gewalt in den Stadien“ („Schäuble: So bunt ist unser Land selten gewesen“, FAZ v. 06.12.2006).

Schäuble: Wir sind gar nicht so ausländerfeindlich wie wir dachten. Wie die Nationalsozialisten nur die „Volksgemeinschaft“ (womit, wie oben S. 2 f. dargetan, weniger die Rasse als die „richtige“ Ideologie gemeint war,) vertraten, vertreten die gekränkten Inter-Nationalsozialisten die „Sozialistische Internationale“, den „Grundrechtsexport“: „Jeder Mensch auf der Welt hat das Recht in Deutschland einen Asylantrag zu stellen“, hieß es noch in den ersten Monaten der sog. Flüchtlingskrise, insbesondere von den Grünen. Es dauerte Monate, bis dieser falsche Satz zumindest aus der ohnehin eingschränkten Diskussion verschwand, gleichwohl er noch immer praktiziert wird, indem linke Organisationen im Mittelmeer Afrikaner aus Booten einsammeln und nach Europa bringen. Dafür wurde man in Italien noch vor ein paar Jahren als Schleuser verhaftet, mittlerweile wird das System von den Inter-Nationalsozialisten praktiziert, obwohl der Chef der Frontex diese Methode als falsch kritisiert.

Aktuell kann man diesen Grundrechtsexport beim Wahlkampf der Osmanen für ihre Verfassungsänderung auf deutschem Boden beobachten. Da entblöden sich diese „Eliten“ ernsthaft, sich öffentlich für osmanische Repräsentanten z. B. auf die Grundrechte freie Meinungsäusserung (Art. 5 I. GG) und Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) zu berufen. Wie aus diversen als Versammlung verkauften osmanischen Machtdemonstrationen auf deutschem Hoheitsgebiet hinlänglich bekannt, sind Dank SPD und neuerdings auch Merkel genügend Paß-Deutsche als Veranstalter aufzutreiben (Art. 8 I. 1 GG: „Alle Deutschen haben das Recht…“), die sich auf Versammlungsfreiheit berufen können. Dummdreist ignorieren diese „Eliten“ die Klarstellung des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Ferdinand Kirchhofs, der schon am 02.03.2017 klarstellte, daß sich Repräsentanten anderer Staaten eben nicht auf Grundrechte berufen können:

Wenn er (Erdogan) als Staatspräsident, also als einer der höchsten Repräsentanten der Türkei auftritt, kann er sich nicht auf Grundrechte berufen. Er muß sich dann an die diplomatischen Regeln des Völkerrechts halten. Das internationale Recht erlaubt die Beschränkung der politischen Tätigkeit von Vertretern fremder Staaten. („Kirchof: ‚Erdogan muß sich an Regeln halten‘”, FAZ v. 08.03.2017, v. Reinhard Müller)

Am 08.03.2017 sah sich die FAZ genötigt, darauf noch einmal ausdrücklich hinzuweisen, weil die „Eliten“ dem qua Gen „ausländerfeindlichen“ Gegner solcher Veranstaltungen weiterhin vortäuschten, die dürften das!

» Morgen Teil 2

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Klage gegen Schornsteinfegerverband

geschrieben von PI am in Justiz,Kampf gegen Rechts™ | 127 Kommentare

klage_villmann1 [5]Am 7. April berichtete PI [6] über den Verband der Schornsteinfeger, der keine AfD-Mitglieder aufnehmen bzw. sie ausschließen will, da er sie in der Tradition der Nationalsozialisten sieht. Während so ein Unsinn im denkresistenten linkspopulistischen Milieu auf breite Zustimmung stößt (und deshalb wohl auch verfasst wurde), darf man nicht vergessen, dass ein solches leichtfertiges Hetzen immer auch konkrete Menschen trifft. In diesem Falle fühlte sich ein belgischer Schornsteinfeger in seiner Ehre und seinen Rechten verletzt. Er schaltete eine international tätige Anwaltskanzlei ein.

Das Schreiben der Rechtsanwältin Usa Gattermann an David Villmann und den ZDS geben wir hier (leicht gekürzt) wieder:

Sehr geehrter Herr Villmann!

Hiermit wird Ihnen angezeigt, daß ich die Interessen von Gustaaf van Baelen, Brüssel, Belgien, vertrete; Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Unser Mandant ist gelernter Schornsteinfeger und orientiert sich gegenwärtig um, beabsichtigt von seinem Freizügigkeitsrecht in der EU Gebrauch zu machen und wegen der in Belgien manifesten Islamisierung (vgl. jüngste Bombenattentate in Brüssel) nach Deutschland zu ziehen um dort seinen Beruf auszuüben, was mit der Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) vom November 2008 zulässig ist. Zugleich beabsichtigt er Mitglied Ihrer Gewerkschaft zu werden, deren Zweck die Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen der Mitglieder ist (vgl. § 3 ZDS-Satzung). Als Bürger eines EU-Mitgliedsstaates hat er in Deutschland auch kommunales Wahlrecht und deswegen seine Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland (AfD) beantragt.

Nun fiel ihm Ihr „Leitartikel 3“ vom „Schornsteinfeger 03.16“ in die Hände, womit unser Mandant beleidigt, ihm übel nachgeredet und zum Haß gegen ihn aufgerufen wird (§§ 130, 185 ff. StGB), indem Sie behaupten, er und Bürger anderer europäischer Länder (einschließlich Deutschland) wollten zurück zum Nationalsozialismus (seien also Nationalsozialisten); vgl. Absatz 3 des Pamphlets.

[…] Als „gewerkschaftlicher Fachverband“ haben Sie sich im genannten Rahmen um Ihre Mitglieder zu kümmern, gegenüber „unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern“ haben Sie überhaupt keine Legitimation, schon gar keine demokratische! Genauso wenig Recht haben Sie, einen Belgier (dessen Land im Frühsommer 1940 von den Nationalsozialisten besetzt wurde) vom gewerkschaftlichen Schutzauftrag auszuschließen, weil der einer Ihnen, die Sie neutral zu sein haben, nicht genehmen Partei beitreten will! Um Mitglied in Ihrer Gewerkschaft sein zu können, genügt ausweislich § 4 I. 1 ZDS-Satzung, unselbständiger Schornsteinfeger mit bestandener Gesellenprüfung zu sein! Und diese Voraussetzungen erfüllt der Mandant!

[…]

Weder steht die Zugehörigkeit von Mitgliedern der AfD im Widerspruch zu „den Zielen“ des ZDS, noch handelt es sich bei ihr um eine „gegnerische oder verfassungsfeindliche Organisation“, wie man schon daran feststellen kann, dass sie zu Wahlen zugelassen ist (wobei interessant ist, dass die Mitgliedschaft in der unter Überwachung stehenden „Linken“, ehedem SED, offenbar kein Ausschlussgrund für Sie ist).

[…]

Mein Mandant hat hinsichtlich dieser Tatsachenbehauptungen, er sei ein Nationalsozialist, Verfassungsfeind (von welcher Verfassung Sie schwadronieren, bleibt ungeklärt) oder verstoße als AfD-Mitglied per se „gegen die Satzung und die damit verbundenen Grundwerte des ZDS“, wie der politischen Agitation ihrer Gewerkschaft, einen Unterlassungsanspruch, der sich aus §§ 1004, 823 II., BGB i. V. m. §§ 130, 185ff. StGB wie auch Ihrem Neutralitätsgebot ableitet. Da Sie ausdrücklich im Namen des ZDS („wir“) sprechen, werden auch die übrigen Mitglieder des Vorstands wie die Gewerkschaft selbst abgemahnt.

Ich fordere Sie auf, nach hier eine strafbewehrte Unterlassungserklärung des Inhalts abzugeben, künftig keine inkriminierenden Äußerungen wie die genannten über meinen Mandanten abzugeben und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 7.000,00 € zu versprechen. Diese Unterlassungserklärung ist bis spätestens

Donnerstag, den 14. April 2016,

hier eingehend, abzugeben. Sollten Sie die abverlangte Unterlassungserklärung nicht fristwahrend abgeben, werde ich vorläufigen Rechtsschutz beim Amtsgericht (AG) in Form einer einstweiligen Verfügung beantragen.

Ferner haben Sie die Kosten für vorliegende Abmahnung pp. zu ersetzen. Diese betragen insgesamt 985,00 € und sind ebenfalls inerhalb der oben genannten Frist auf mein nachstehensd genanntes Konto zu überweisen.

Hochachtungsvoll

Usa Gattermann

Anmerkung von PI: Von dieser Klageschrift erfuhren wir im Thread zum Schornsteinfeger-Artikel vom 07.04.2016. Kommentator „Orient“ schrieb dort unter Kommentar #265 (07. Apr 2016 16:09):

„Unsere Antwort von heute […]. Die Faxe (vier) gehen gerade hinaus! http://www.pdf-archive.com/2016/04/07/002-abmahnung-villmann/“

Wir halten den Inhalt des Textes für vollkommen zutreffend. Inwieweit diese Klageschrift authentisch (und rechtlich angemessen) ist, lässt sich für uns nicht bzw. nur schwer überprüfen. Wir haben sie deshalb hier unter diesem Vorbehalt abgedruckt.

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Ein arabisches Patent – Todesbefehl per Satellit

geschrieben von Gastbeitrag am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Killerchip [7]Als Nobelpreisträger oder Patenthalter sind Mohamedaner im Allgemeinen und Araber im Besonderen eher unbekannt. Nun versuchte zumindest ein Araber, ein Patent anzumelden [8], das für den Djihad durchaus nützlich sein dürfte. Nachdem man unsere europäischen Länder, Parteien und Parlamente erfolgreich unterwandert hat, erhalten Schäuble und Konsorten ein neues Werkzeug, das Volk im Kampf gegen den Terror zu bespitzeln und – wo nötig – zu exekutieren.

Der von dem Araber entwickelte Chip soll Menschen unter die Haut implantiert, per Satellit eine Zentrale darüber informieren, wo sich der Chip-Träger aufhält. Das ist immerhin noch gründlicher, als die gegenwärtige Überwachung über das Mobile, das immerhin abgeschaltet werden kann.

Für Islamkritiker enthält der Chip die notwendige „Abschaltfunktion“, im Jargon des Erfinders „Strafkammer“ genannt, in der sich Gift befindet: „Wenn wir diese Person“, so der Erfinder, „aus Sicherheitsgünden eliminieren wollen, dann wird dieses Mittel freigesetzt.“ Dieser Chip soll laut dpa also ermöglichen, einen Menschen per Knopfdruck via Satellit zu töten.

Ganz Moslem-like wird es wohl nicht mit dem Patent. Laut dpa soll eine Genehmigung des Antrags nicht von Aussicht auf Erfolg gekrönt zu sein. Denn Patente auf Erfindungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen, können nach Auskunft des Deutschen Patent- und Markenamtes nicht erteilt werden. Macht nichts, sparen Schäuble und Konsorten wenigstens die Patentgebühr.

Denn öffentliche Ordnung wie gute Sitten sind fließende Begriffe. Wie wir wissen, ist es im Sinne der öffentlichen Ordnung, genehmigte friedliche Demonstrationen aufzulösen, weil sie einen randalierenden, von der Regierung aufgestachelten Mob provozieren könnte oder tatsächlich provoziert. Bekanntlich können auch wegen eines randalierenden Mobs Wohnungen aufgebrochen und Israel-Fahnen abgehängt werden. Und die Bundesrepublik befindet sich in Schussfahrt auf dem Weg dahin, dass Islam-Kritik gegen die öffentliche Ordnung verstößt, weil sie den öffentlichen Frieden gefährdet (vgl. § 166 StGB), wie weiland die Mohammed-Karikaturen.

Ob nun ein deutsches Patent erteilt wird oder nicht, in der Welt ist dieser Chip. Und er eröffnet den Regierenden und anderen Interessierten ungeahnte Möglichkeiten. 1984 hat uns längst überholt.

(Gastbeitrag von Uwe Gattermann [9])

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Souverän oder Stimmvieh?

geschrieben von Gastbeitrag am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Die Reihe der Mahner ist lang, sie erheben ihre Stimme seit Bestehen der Bundesrepublik. Aber noch viel größer ist die Zahl der Ignoranten, der Abwiegler. Die Rede soll sein von der deutschen Verfaßtheit, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das nächsten Monat seinen sechzigsten Geburtstag feiert, obwohl wir, die deutschen Staatsbürger, der Souverän, nach Art. 146 GG längst hätten „in freier Entscheidung“ eine Verfassung in Kraft treten lassen sollen, die das GG ersetzt.

(Von Uwe Gattermann [9])

Schon 1966 warnte Karl Jaspers in seinem Buch „Wohin treibt die Bundesrepublik“ vor der sich abzeichnenden Parteienoligarchie und dem Mangel an Demokratie:

„Demokratie heißt Selbsterziehung und Information des Volkes. Es lernt nachzudenken. Es weiß, was geschieht. Es urteilt. Die Demokratie befördert ständig den Prozeß der Aufklärung.

Parteienoligarchie dagegen heißt Verachtung des Volkes. Sie neigt dazu, dem Volke Informationen vorzuenthalten. Man will es lieber dumm sein lassen. Das Volk braucht nicht die Ziele, die die Oligarchie jeweils sich setzt, wenn sie überhaupt welche hat, nicht zu erkennen. Man kann ihm statt dessen erregende Phrasen, allgemeine Redensarten, pompöse Moralforderungen und dergleichen vorsetzen. Es befindet sich ständig in der Passivität seiner Gewohnheiten, seiner Emotionen, seiner ungeprüften Zufallsmeinungen.

Die gemeinsame Schamlosigkeit der Parteienoligarchie spürt sich selber nicht. Die Parteioligarchie fordert vielmehr Respekt, zumal die jeweils führenden Amtspersonen, die Kanzler, Minister, Präsidenten. Wir alle, denken sie, sind doch Vertreter des Volkes, wir können doch nicht schamlos sein. Wir sind durch die Wahl des Volks geheiligt. Wer uns beleidigt, beleidigt das Volk. Kraft unserer Ämter haben wir die Macht und den Glanz, der uns zukommt.“

Dazu beigetragen hat auch jenes Gericht, das sich seinem Namen nach anheischig macht, die „deutsche Verfassung“ zu schützen. Denn eigentlich schreibt Art. 20 II. GG vor,

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt“.

Hier war es Gerhard Leibholz, lange Zeit führendes Mitglied des obersten deutschen Gerichts, der die „Parteienstaatsdoktrin“ ausbrütete, der in den Parteien nicht nur Vermittler zwischen Volk und organisierter Staatlichkeit sah, sondern die Parteien mit Volk und Staat identifizierte und so den Blick für die Missstände und Fehlentwicklungen lange verstellte.

Diese Fehlentwicklungen beschrieb der umtriebige Historiker Prof. Arnulf Baring in seinem Brandbrief unter dem Titel „Bürger auf die Barrikaden“ (FAZ v. 19.11.2002, S. 36):

„Ein bürokratischer Apparat lenkt seinen Staat ohne klare ordnungspolitische Vorstellungen, ohne je die Welt gesehen zu haben, ohne je eigene Erfahrungen im Wirtschaftsleben machen zu müssen: eine drohnenhafte Herrschaftskaste.

Der mittlerweile immer raschere Verfall wird, wenn sich die Bürger nicht aufrappeln, schon deshalb fortschreiten, weil nicht nur Rot-Grün, sondern auch Schwarz-Gelb mehr und mehr energielos in sich zusammensacken. Die beiden Oppositionsparteien, die man früher bürgerlich nannte, lassen keine grundätzlich andere, größere Handlungsbereitschaft erkennen. Daher sind wir heute nicht bedroht durch radikale Flügelparteien auf der Rechten oder Linken, sondern uns lähmt die Leisetreterei und Verantwortungsscheu der beiden Großparteien der Mitte. Sie, die zwischen siebzig und achtzig Prozent der Wähler vertreten, haben weder den Mut noch die Kraft, der Lage nüchtern ins Auge zu blicken, entsprechend zu reden, zu handeln. ‚Was gegen-wärtig passiert‘, sagte ganz kürzlich Lothar Späth, ‚ist nichts anderes als eine riesige Verdrängung der Realität.‘

Es geht beileibe nicht nur um verschwiegene finanzielle Abgründe. Abgesehen von der Sexualität sind bei uns alle Themen tabuisiert, zum Beispiel die Probleme des Bevölkerungsrückgangs in Deutschland. So spricht der saarländische Ministerpräsident Peter Müller nicht öffentlich, sondern lediglich in einer internen Analyse der Bundestagswahl von unserer ‚demographischen Katastrophe‘.“

Baring forderte uns Bürger auf, dagegen endlich auf die Barrikaden zu gehen:

„Goethe meinte ganz zu Recht, das größte Bedürfnis, die tiefste Sehnsucht der Mitmenschen sei eine mutige Regierung. Die Geduld der Deutschen ist, wenn nicht alles täuscht, am Ende. So wie bisher geht es auf keinen Fall weiter. Die Situation ist reif für einen Aufstand gegen das erstarrte Parteiensystem. Ein massenhafter Steuerboykott, passiver und aktiver Widerstand, empörte Revolten liegen in der Luft.

Bürger, auf die Barrikaden! Wir dürfen nicht zulassen, das alles weiter bergab geht, hilflose Politiker das Land verrotten lassen. Alle Deutschen sollten unsere Leipziger Landsleute als Vorbilder entdecken, sich ihre Parole des Herbstes vor dreizehn Jahren zu eigen machen: Wir sind das Volk!“

Wie weit unser Land trotz dieses mutigen Aufrufs politisch heruntergekommen ist, zeigt, dass sich vor dem höchsten deutschen Gericht inzwischen der Staatsrechtler Prof. Dr. Schachtschneider und der Rechtsanwalt Dr. Gauweiler in ihren Klagen gegen den Lissabon-Vertrag insbesondere auf das in Art. 20 IV. GG garantierte Widerstandsrecht berufen, das gegen jeden zulässig ist, „der es unternimmt, diese (grundgesetzliche) Ordnung zu beseitigen“.

Wladimir Bukowski (Cambridge / Großbritannien) ruft ebenfalls unter der Überschrift „Die EU-Verschwörung“ zum Widerstand auf, weil unsere europäischen Länder

„in null komma nichts zu einer Diktatur werden. Die Situation ist heute wirklich düster. Die großen politischen Parteien sind völlig für das neue EU-Projekt vereinnahmt. Keine von ihnen opponiert dagegen. Sie sind ziemlich korrumpiert. Wer wird unsere Freiheiten verteidigen? Es sieht so aus, als ob wir auf eine Art von großer Krise oder Kollaps zusteuern. Am wahrscheinlichsten ist ein wirtschaftlicher Kollaps in Europa, der in absehbarer Zeit aufgrund des enormen Ausgaben- und Steuerwachstums passieren muss. Die Unfähigkeit, eine wettbewerbsfreundliche Umgebung zu schaffen, die Überregulierung der Wirtschaft und die Bürokratisierung werden einen wirtschaftlichen Zusammenbruch herbeiführen. Vor allem die Einführung des Euro war eine verrückte Idee. Eine Währung sollte kein Politikum sein.

Deshalb sage ich auch ganz offen, dass wir je früher desto besser Schluß mit der EU machen sollten. Je früher sie zusammenbricht, desto weniger Schaden wird sie uns und anderen Ländern zufügen. Doch wir müssen uns beeilen, denn die Bürokratien agieren sehr schnell. Es wird schwer sein, sie zu besiegen. Heute ist es noch möglich. Wenn eine Million Menschen heute nach Brüssel marschieren, werden diese Typen auf die Bahamas fliegen. Wenn morgen die Hälfte der britischen Bevölkerung sich weigert, Steuern zu zahlen, wird nichts passieren und niemand wird ins Gefängnis wandern. Heute geht das noch. Doch ich weiß nicht, wie es morgen aussehen wird, bei einer voll ermächtigten Europol, die auch aus früheren Stasi- und Securitate-Mitgliedern besteht. Dann kann alles passiern.“

Nur noch drei Wege haben wir, die jedoch gleichzeitig zu beschreiten sind:

1.) Die Wahl von rechten, also bürgerlichen Parteien, möglichst in koordinierter Abstimmung. Dazu sind unbedingt, um vor Wahlfälschungen zu schützen (IM Erika kennt sich da aus), die Stimmzettel zu fotografieren und zentral an einem Ort aufzubewahren!

2.) Wie Baring und Bukowski vorschlagen ein Steuerboykott!

3.) Demonstrationen zunächst in Berlin, dann Brüssel.

Es bedarf keiner Frage: Unsere Stimmen und das damit verbundene Geld braucht die politische Kaste am dringendsten, um weiter von ihrer Legitimation faseln und es sich auch künftig bequem machen zu können, auf Kosten des Stimm- und Melkviehs. Wer sie nicht wählt, ist Souverän im wörtlichsten Sinne!

Jeder kann veranlassen, dass das, was sie am dringendsten brauchen, nicht in ihre Hände fällt: Geld! Dann bekommen übrigens auch die Schätzchen in absehbarer Zeit zunächst einmal weniger.

Richtig gemacht, macht man sich nicht strafbar, wenn man die Steuern nicht an den Fiskus abführt, der sie dann verteilt. Statt die Steuern an das Finanzamt abzuführen, kann man sie bei den gerichtlichen Hinterlegungsstellen hinterlegen mit der Begründung, sie würden zweckentfremdet (vgl. Art. 56 GG: Wohl des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm zu wenden).

Und, wie ebenfalls beide Zitierten empfehlen, der politischen Kaste zeigen, wer der Souverän im Lande ist: „Wir sind das Volk!“ Präsenz in Berlin und später in Brüssel zeigen. Schätzungsweise 30.000 PI-ler sollten ein guter Anfang sein. Wenn jeder noch den einen oder anderen Interessenten rekrutiert, werden es fast täglich mehr.

Ich biete an, das alles von hier aus zu koordinieren. Wer Fragen hat, melde sich bei mir. Man könnte auch Vereine gründen, die sich zu Parteien transformieren und später mal zur Wahl antreten könnten. Wobei deren Haupttätigkeitsfelder keineswegs Islamisierung etc. (und damit Einnordung nach Rechts) heißen müssen, sondern – wie unsere Denker bereits aufzeigten – das Demokratiedefizit sowie Abgeordnete, die „vor Feigheit stinken“ (Peter Gauweiler).

Anmerkung von PI: Gastbeiträge geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Der Autor wohnt in Thailand, wo man sich, wie gerade aktuell zu beobachten, besser auf Volksaufstände versteht als in Deutschland. Das Grundgesetz finden wir gut und verteidigenswert. Eine neue Verfassung, die immer wieder einmal formaljuristisch diskutiert wird, würde unserer Meinung nach nicht zur Lösung der Probleme beitragen.

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Deutschland, Land der Deutschen!

geschrieben von Gastbeitrag am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Deutschland [10]Sehr geehrte Frau Böhmer [11]! Die christlich-abendländische Welt schreibt das Jahr 2009, in Deutschland wird man im Mai den 60. Geburtstag des Grundgesetzes (GG) feiern, ein Anlaß, zu dem wir wieder eine atemlose Selbstbeweihräucherungslitanei der politischen Kaste ertragen müssen, obwohl der leckgeschlagene, überfrachtete alte Kahn Bundesrepublik im Sinken begriffen ist, Kapitän und Offizieren die Besatzung davonrennt, mündige Bürger mangels Alternative einen Bogen um die Wahlurne machen.

Im September des Jahres 2009 sind überdies Wahlen zur Berliner Plauderbude und jene der EU, die deren Ratspräsidenten Vaclav Klaus so treffend mit der UdSSR verglich. Große Teile der versammelten „Volksvertreter“, durchweg abgeschobene Systemversager, verließen unter Protest das Plenum, konnten sie doch ihr Bild nicht ertragen, das sie im von Vaclav Klaus vorgehaltenen Spiegel erblickten. Und am 3. Oktober jährt sich jener Tag zum 18. Mal, seitdem uns die selbsternannten Volksvertreter eine Verfassung schulden, wie es Art. 146 Grundgesetz fordert. Wahrlich kein Jahr für die politische Kaste, mit geschwollener Brust herumzustolzieren.

Wie schon am 7. Dezember 2008, als man 30 Jahre „erfolgreiche“ bundesdeutsche Integration und vor allem sich selbst huldigte, ohne dass dazu ein Anlaß vorhanden gewesen wäre. So stellte sich die Lage dar, in der Sie Integrationsbeauftragte wurden:

„Im Herbst 2005 brannten die französischen Vorstädte und in Deutschland haben sich viele gefragt, ob das auch hier geschehen kann. Dann kam der Mikrozensus heraus. Er belegte erstmals, was vorher nur vage Ahnung war: Fast 20 Prozent der Bevölkerung und jedes dritte Kind stammen aus einer Zuwandererfamilie. Damit war und ist klar: Jetzt geht es um die Integration. Deutschland muß Integrationsland sein“ (Integration ist endlich politische Schlüsselaufgabe, S. 3) [12].

Trotz der Ausgangssituation zu Ihrem Amtsantritt 2005 ist alles Friede, Freude Eierkuchen. Die Integration hat funktioniert – vielleicht noch ein paar Stellschrauben fixieren, um bald das Amt abzuschaffen?

„Um zu wissen, was wirklich erfolgreich ist, machen wir Integration mit Hilfe von Indikatoren meßbar. Damit treten wir in eine neue Phase der Integrationspolitik ein. Wir werden Integration wirkungsvoller und zielgenauer bestimmen können. Gesetze und der Nationale Integrationsplan allein reichen nicht aus, wir müssen die Herzen gewinnen. Deutschland ist unser gemeinsames Land! Das Ideal wäre es, daß es das Amt in 20 Jahren, an seinem 50. Geburtstag, überflüssig ist, weil die Aufgabe der Integration erfüllt ist“ (a.a.O. S. 5).

Gehe ich recht in der Annahme, dass diesen Worten tosender Beifall folgte? Um den zu begreifen, muss man die Akteure genau betrachten. Den „Nationalen Integrationsplan“ etwa, ein kunterbuntes Stück Papier mit vielen bunten Bildern und Null Aussage.

Oder die Integrationsbeauftragte selbst, bei der man sich ernsthaft fragt, wo sie ihren Doktor gekauft hat, wenn sie, obwohl angeblich wissenschaftlich gebildet, auf S. 2 ihrer Rede den „Anschlag“ auf den Passauer Polizeichef Manichl unter „Fremdenfeindlichkeit und Rassismus“ verbucht – Fußnote der Geschichte, dass der rechtsradikale Hintergrund gänzlich vom Tisch ist. Die offensichtlich in Geschichte hinter der Säule gesessen oder vergessen hat, dass Deutsche einst den „Türkenpfennig“ zahlten, um von ihrem Land die eroberungsgierigen türkischen Horden fernzuhalten.

Die unterschlägt, dass ihr Vorgänger, der SPD-Ausländerbeauftragte Heinz Kühn, offensichtlich der einzige Realist in diesem Amt, in der „Quick“ vom 15.01.1981, als es in Deutschland „erst“ 4,629 Millionen Ausländer gab und diese noch als solche bezeichnet wurden, mit den Worten zitiert wurde:

„Unsere Möglichkeiten, Ausländer aufzunehmen, sind erschöpft. Übersteigt der Ausländeranteil die Zehn-Prozent-Marke, dann wird jedes Volk rebellisch.“

Am 11.03.2008 teilte das Statistische Bundesamt mit, daß sich in Deutschland 15,1 Millionen Ausländer aufhalten, mehr als manches europäische Land Einwohner hat!

Die in Erwartung ihrer unverhältnismäßig hohen Pension stets unangenehm grinsende Maria-Luise Beck, Ihre Vorgängerin im Amt, die sich stets gegen Einwanderungsbeschränkungen richtete und so gern auf Al-Andalus – „Das Land, wo Blut und Honig floß“ hinweist und deren Paradepferd dogmatischer Islamophilie lautet, der Islam gehöre auch historisch zu Europa. So verkündet beispielsweise im Mai 2002 in der Bremer „Eroberer“(Fatih)-Moschee. 800 Jahre hätten Christen, Juden und Muslime angeblich friedlich in der toleranten Gesellschaft des muslimischen Al-Andalus zusammengelebt, dem heutigen Spanien, weswegen die „Einbürgerung des Islam“ in die Gesellschaft dringend geboten sei..

Schließlich Rita Süßmuth, ehedem Leiterin der Einwanderungskommssion, über deren Vostellung von Integration Hans-Olaf Henkel zu berichten wußte:

„Als einziger der Süssmuth-Kommission habe ich jene Menschenrechtsverletzungen zur Sprache gebracht, die von vielen muslimischen Männern an ihren Frauen begangen werden. Der Kommission ging es damals vor allem um Frauen aus Afghanistan, denen ein Asyl wegen ‚geschlechtsspezifischer Verfolgung‘ eingeräumt werden sollte. Mein Hinweis galt dagegen der Verfolgung muslimischer Frauen in Deutschland. Die Empörung der Gutmenschen in der Runde war groß – nicht über diesen Mißstand, sondern darüber, daß ich ihn zur Sprache brachte. ‚Moment mal, Herr Henkel‘, so hörte ich, ‚wir müssen doch unseren türkischen Mitbürgern ein gewisses Maß an kultureller Toleranz entgegenbringen.‘ Ein anderer meinte: ‚Glauben Sie denn, Sie können Ihre Moralmaßstäbe beliebig auf andere Kulturen anwenden? Welche Arroganz!‘“ (Der deutsche Migrations-Skandal [13], Hans-Olaf Henkel).

Sie und alle anderen in Ihrem Umfeld spielen gegenüber uns, dem Souverän, mit gezinkten Karten, betrügen uns systematisch. „Ausländerbeauftragter“ oder „Integrationsbeauftragte“ soll uns suggerieren, da gebe es Bedarf bei Ausländern schlechthin. Tatsächlich gibt es diesen Bedarf im Wesentlichen etwa in Bezug auf Türken, Araber und andere Gruppen aus dem Nahen Osten – mit Mohammedanern, also keine Frage nach In- oder Ausländer, sondern religiös verbrämte Ideologie!

Was deren Integration Ihrer Auffassung nach genau sein soll, wird in der fünfseitigen Rede mit nicht mit einer Wendung auch nur angedeutet, dafür aber die Bereitschaft deutlich gemacht, wenigstens – wie Ihre Mitstreiter – bei den Mohammedanern kein Integrationshindernis auszulassen:

„In diesem Dialog-Prozeß verändern sich auch die Migrantenorganisationen – ich schaue Herrn Kolat und Herrn Tariverdi an und weiß, daß sie mir recht geben! Die Migranten-organisationen sind und bleiben Interessenvertretungen. Das ist ihre Aufgabe. Aber sie übernehmen zugleich mehr eigene Verantwortung für ihre Mitglieder und die Integration“ (Rede a.a.O., S. 4).

Nachdem Sie nun für mich in Bezug darauf, was denn eigentlich Integration sein soll, der berühmte Pudding sind, den man nicht an die Wand nageln kann, stelle ich meine Definition der Integration vor, die in Deutschland lange Tradition hat: Französische Hugenotten, polnische Bergbauarbeiter, Ostvertriebene usw.

Integration ist danach die soziologische Bezeichnung für einen gesellschaftlichen Prozeß, der durch einen hohen Grad harmonischer, konfliktfreier Zueinanderordnung der verschiedenen Elemente (Rollen, Gruppen, Organisationen) gekennzeichnet ist, sowie für Prozesse der bewußtseinsmäßigen oder erzieherischen Eingliederung von Personen und Gruppen in oder ihre Anpassung an allgemeinverbindliche Wert- und Handlungsmuster.

Nachdem ich nun weiß, dass Integration die bewußtseinsmäßige oder erzieherische Eingliederung von Personen und Gruppen in oder ihre Anpassung an allgemeinverbindliche Wert- und Handlungsmuster ist, stellt sich mir noch immer die Frage: Welche Personen oder Gruppen sollen wo eingegliedert werden? Die – so die neue Unterscheidung – „Minderheitsgesellschaft“ in die „Mehrheitsgesellschaft“ oder umgekehrt?

Da der kunterbunte „Nationale Integrationsplan“ dafür keine Anhaltspunkte hergibt, habe ich zunächst die „Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler“ (Integrationsverordnung – IntV vom 13.12.2004 – BGBl. I. S. 3370) durchgesehen. Danach „dient“ der nunmehr angebotene Integrationskurs gemäß dessen § 3 I. „dem Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache“, „der Vermittlung von Alltagswissen sowie von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit“. „Kursziel“ ist ausweislich § 3 II. IntV der Erwerb „ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache“, das erreicht ist, „wenn sich ein Kursteilnehmer im täglichen Leben in seiner Umgebung selbständig sprachlich zurechtfinden und entsprechend seinem Alter und Bildungsstand ein Gespräch führen und sich schriftlich ausdrücken kann“.

Das ist alles sehr vage. Zunächst wird – anders als bei anderen Abschlüssen – kein zu erreichender Standard festgesetzt, sondern nach „Alter und Bildungsstand“ des Kursteilnehmers relativiert. Da sich sowohl Türken wie Araber zuvörderst in ihrern Gegengesellschaften bewegen, kommen Sie auch weiterhin gut mit schlechten bis keinen Deutschkentnissen aus und können sich dennoch „im täglichen Leben in (ihrer) Umgebung selbständig sprachlich zurechtfinden und … ein Gespräch führen und sich schriftlich ausdrücken“.

„Integrationsarbeit“ übernehmen in einschlägigen Vierteln zunehmend fragwürdige Ausländervereine und muslimische Verbände mit Führern vom Schlage etwa der Herren Kenan Kolat, Ali Kizilkaya und Ibrahim el-Sayat, die auch im Dialüg vertreten sind. Auch sie haben erkannt, dass gescheiterte Jugendliche auf der Straße ein Potential sind und sie schicken ihre Hinterhofprediger gern in arabische Hähnchenbratereien und türkische Teestuben – fruchtbare Äcker für die Missionierungsarbeit. Diese leisten Leute wie etwa Abdul Adhim in der Al-Nur-Moschee, Berlin, der die Eltern stets dazu aufruft, unbedingt ihre Kinder mit in die Moschee zu bringen, „damit sie mit dem muslimischen Körper eins werden und drinnen sind und nicht draußen“. Draußen, das ist die nichtmuslimische Gesellschaft, von der man sich fernzuhalten habe, die man als Feinde zu verabscheuen und zu hassen habe.

Nicht anders sieht es mit der „Verpflichtung“ zu Integrationskursen aus. Eine solche existiert definitiv nicht, weswegen das Gesetz zunächst von einem Anspruch auf Teilnahme spricht und die Latte für eine „Verpflichtung“ sehr hoch legt:

Um zur Teilnahme an einem Integrationskurs „verpflichtet“ werden zu können, muß ein Ausländer gemäß § 44a Zuwanderungsgesetz (vom 05.07.2004, BGBl. I. Teil 41, S. 1950 ff), nach dessen § 44 einen „Anspruch auf Teilnahme“ haben und (kumulativ!) sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können (Ziffer 1) oder (alternativ) die Ausländerbehörde ihn im Rahmen verfügbarer und zumutbar erreichbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs auffordert.

Es genügt nicht, schlicht die deutsche Sprache nicht oder nur schlecht zu beherrschen, um überhaupt einen Anspruch auf einen Integrationskurs zu haben oder dass die Ausländerbehörde dem Ausländer zu einem solchen Kurs – so überhaupt verfügbar und zumutbar erreichbar – auffordert, sondern der Ausländer muss desweiteren Leistungen nach dem 2. Buch des SGB beziehen und (kumulativ) eine leistunsbewilligende Stelle muss die Teilnahme angeregt haben oder der Ausländer muss in besonderer Weise integrationsbedürftig sein. Das Sahnehäubchen: Gemäß § 44a II. Ziffer 3 sind von der Teilnahmepflicht ausgenommen Ausländer, „deren Teilnahme auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist“.
So sieht Integration wie ich sie verstehe, nicht aus. Hinsichtlich Einwanderung und Integration wird in Deutschland gern auf Amerika verwiesen, das selbstverständlich ohne die deutsche Integrations-Industrie auskommt und dabei gern übersehen, dass Amerika gründlich aussiebt, wen es hereinläßt, dass die Hereingelassenen übrigens schon Amerikaner sind, bevor ihnen die Staatsbürgerschaft verliehen wird. Laut Amaney Jamal „ist der große Erfolg der muslimisch-amerikanischen Bevölkerung in ihrer Sozioökonomischen Assimilation“ zu sehen. Dennoch ist es nicht die „Assimilation“, die zum Erfolg führt. „Assimilation“ bedeutet, so Jamal, in der Allgemeinheit aufzugehen, doch das ist bei den muslimischen Amerikanern nicht der Fall, sie bleiben in einem überwiegend christlichen Land fromme Muslime. Das amerikanische Geheimnis ist neben der Auswahl die Teilhabe am und Integration über den Erwerbsprozeß, derweil sich Mohammedaner in Deutschland bequem in das soziale Netz legen und für ihr Dasein als Unterschicht das Aufnahmeland, ihre Ernährer verantwortlich machen. Das ist alles seit langem bekannt und gewollt. Das kostet den Steuerzahler in Deutschland ohne die Kosten der hohen Kriminalitätsrate unter Mohammedanern zu berücksichtigen, Schätzungen der Bertelsmann-Stiftung jährlich mindestens 16 Milliarden Euro und wirft die Frage nach dem ökonomischen Sinn der Veranstaltung auf.

Nicht gewollt ist von deutschen „Eliten“ das amerikanische „E Plurius Unum“ (aus vielen Eins), sondern die systematisch betriebene „Ausdünnung“ und „Heterogenisierung“ unserer Gesellschaft wie ich bereits Ihrem Parteifreund Schäuble dargelegt habe.

Es geht um die völlige Zerstörung des Deutschen und des Systems Bundesrepublik, um die Vision vom „neuen Menschen“ (wie Ihren Vorgängern in der UdSSR). Bestimmt saßen auch Sie am 16. Juni 2005 mit in einem Berliner Saal und lauschten andächtig, wie Merkel aus Anlaß zu „60 Jahre CDU“ folgendes verkündete: „Politik ohne Angst. Politik mit Mut. Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit“ (S. 3 unten). So lautet die Devise der CDU/CSU und aller anderen Parteien.

Necla Kelek berichtete in ihrem aktuellen Bericht an den Islam-Dialüg nicht nur von der rasant voranschreitenden Islamisierung von Berliner Schulen, sondern dass auch dort – im Dialüg – von zwei Gesellschaften in unserer Nation gesprochen wird, nämlich von der noch nichtmuslimischen „Mehrheitsgesellschaft“ (die sich keineswegs auf Deutsche reduziert) und der muslimischen „Minderheitsgesellschaft.

Diese „Minderheitsgesellschaft“, die als Minderheit so tut, als würde sie unterdrückt und ausgegrenzt, grenzt sich ganz bewußt selbst aus, denn für sie sind wir Deutschen lediglich Untermenschen (kommt einem irgendwie bekannt vor, der Begriff), „Schweinefleisch-Fresser“, „Scheiß-Christen“, „Scheiß Deutsche“, die man zwischenzeitlich gern auch einmal abschlachtet, nicht intoleranzbefeudelte Frauen sind „Huren“, „Schlampen“ usw.

Von der in Amerika betriebenen Auswahl und Sozioökonomischen Assimilation wurde und wird bei Mohammedanern ganz bewußt abgesehen, lieber preßt man den Bürgern unseres Landes ihr Geld ab, um sie zu alimentieren, ohne dass darauf je ein Rechtsanspruch bestanden hätte. Schule und Arbeitsstelle werden von ihnen wie bereits oben dargelegt, als Orte betrachtet, an denen die Gesetze und Werte unserer Gesellschaft gelebt werden, davor wollen sie ihre Kinder bewahren. Statt dessen schicken sie, wie Necla Kelek schilderte, die Kinder in den Koranunterricht oder lassen sie zu Hause vor dem Fernseher herumhängen – türkisches Programm natürlich. So bleiben sie den Traditionen ihrer Herkunftsländer verhaftet, gerade deswegen sind sie geprägt von einem archaischen Menschenbild, das mit der Idee der Grundrechte unseres Landes nicht in Einklang zu bringen ist.

Danach hat man in Deutschland selektiert und tut das auch heute noch. Wieviele Abhandlungen sind zum Thema Einwanderung und Einwanderer verfaßt worden, in denen immer wieder dargelegt wurde, dass die Falschen in unser Land einwandern. Dass sie nicht integrierbar sind. Um das zu vertuschen, blendet man die Gesellschaft und tut so, als sei Integration ein Ausländerproblem, keines der Mohammedaner. Und: Gibt es einen Dialog mit Buddhisten, mit Juden usw.? Nein, es gibt nur den Dialüg mit dem Islam!

Ob religiös verbrämt oder nationalistisch nach Kemal Atatürk, Ziel der Türken ist und war es seit jeher, Europa zu erobern. Zweimal sind sie vor Wien zurückgeschlagen worden. Atatürk träumte davon, dass die Zukunft der Türken in unserem Okzident liege, der Koran schreibt vor, dass das Mohammedanertum auf der ganzen Welt zu verbreiten sei. Von daher kann überhaupt kein Zweifel an ihrem Ziel bestehen. Kizilkaya, el-Sayat und wie sie heißen, fordern und bekommen Moscheen mit Einkaufszentren, Bildungseinrichtungen und Reisebüros zur Entwicklung einer Gegengesellschaft zwecks Segration, zumeist tragen diese Moscheen noch die Namen osmanischer Eroberer und Schächter. Da dies alles in der Politik bekannt ist, kann ich aus Ihrem Handeln und aus ihren Reden nur folgern, dass unsere Gesellschaft in die andere integriert werden soll. Und von der Sicht aus gesehen, machen die Jubelgesänge auch Sinn, weil die Integration so betrachtet tatsächlich bestens läuft. Die Vorstellung der Politik ist, aus der deutschen Gesellschaft das zu machen, was einmal in Indien praktiziert und von Max Weber als „Sultanische Herrschaftsform“ bezeichnet wurde.

Die Mohammedaner geben ja auch ganz ungeniert zu, dass sie sich eigentlich nicht in unserem Land aufhalten dürften, es sei denn, sie wollen es der Scharia unterwerfen:

So interpretiere ich auch den Satz, wonach Merkel sich zuversichtlich zeigte, dass Integration gelingen könne: Die Integration der „Mehrheitsgesellschaft“ in die „Minderheitsgesellschaft“. Es ist keine Frage des ob, sondern des wann. Deutschland ist schon einen großen Schritt vorangekommen.

Hochachtungsvoll

Uwe Gattermann [14]

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Offener Brief an Wolfgang Schäuble aus Thailand

geschrieben von Gastbeitrag am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

[15]Sehr geehrter Herr Schäuble! Wie gewiss auch Ihre tägliche Morgenlektüre „Politically Incorrect“ jetzt zu melden wusste [16], strahlte Staatssender Phoenix am 08. d. M. eine Kaminrunde aus, in der Sie „einmal mehr über die Schönheit des Islam doziert“ haben sollen: „Muslime sind für uns alles andere als eine Bedrohung, sie sind eine Bereicherung, machen unsere Ordnung vielfältiger, sie sind erwünscht und gewollt.“

Ich, der ich mich – wie übrigens die Mehrheit meiner Landsleute – stets gegen eine solche Bereicherung gewandt habe, hatte nicht die Gelegenheit, Ihr gemütliches Beisammensein mit Elmar Theveßen vollständig zu genießen, da ich es schon vor mehr als sechs Jahren vorzog, zusammen mit meiner thailändischen Frau vor soviel Bereicherung in deren Heimat zu flüchten. Daher beschränkt sich meine Replik an Sie auf die Interview-Passagen ab der 54 bis zur 58 Minute, die PI freundlicherweise abdruckte. Sollten Teile davon nicht stimmen, lassen Sie mich das bitte wissen. Denn im Gegensatz zu Ihnen, der als bundesdeutscher Innenminister und gelernter Jurist – wie etwa im Falle von „Fitna“ von Geert Wilders – sich trotz Unkenntnis ein Urteil über den Film erlaubte, äußere ich mich nur zu Dingen, von denen ich Kenntnis habe. Das müssen Sie aushalten!

Soweit Sie auf einen deutschen Islam warten, werden Sie – was Sie aber selbst wissen – lange warten. Denn das, was Sie gebetsmühlenartig wieder und wieder herunterleiern und womit die Zuschauer ständig genervt oder hinter das Licht geführt werden, hieße, dass der Islam nicht mehr der Islam wäre: Es gibt zwar moderate Muslime, aber keinen moderaten Islam. Und das, was Sie sich im Zuge der – wie Sie es nennen – „Religionsfreiheit“ wünschen (Gleichheit von Mann und Frau, Teilnahme an Klassenausflügen oder am Sportunterricht) sollte nach unserem Grundgesetz (wieder so eine Schaumschlägerei: „Verfassung“) eigentlich seit dem ersten Tag, da Mohammedaner in unser Land kamen, Selbstverständlichkeit sein. Denn die „Bekenntnisfreiheit“, nur davon ist in Art. 4 GG, unter Juristen auch als „Wohlwollensgebot“ bekannt, die Rede. Aber Art. 4 GG steht unter dem Vorbehalt etwa des Art. 136 WRV, der schon in seinem ersten Absatz klarstellt, dass bürgerliche und staatsbürgerliche Rechte und Pflichten durch die Ausübung der Religion weder bedingt noch beschränkt werden. Und Schulpflicht ist für junge Menschen eine Pflicht, die im Übrigen voraussetzt, dass alle Schüler sich an Klassenfahrten und Sportunterricht (hier spricht man auch von Körperertüchtigung) beteiligen, am Sexualkunde-unterricht sowieso. Ein Verstoß dagegen, noch dazu zugunsten von Ausländern, ist Diskriminierung der Staatsbürger, für die das Grundgesetz übrigens zuvörderst geschaffen wurde.

Genau der Umstand aber, dass der Islam (in Form des Korans) schon die oben beschriebenen Kleinigkeiten – wohl bemerkt, in unserem Land, unserer Rechtsordnung – nicht zu tolerieren gedenkt, kann er auch in unserem Land und in unserer Rechtsordnung und in unserer Kultur nicht heimisch werden, schon gar keine Bereicherung darstellen und kann nur in Täuschungsabsicht als unbedrohlich dargestellt werden. Den Islam angesichts der Studie des Berlin-Instituts als Bereicherung zu betrachten – schlicht „Fitna“!

Warum Sie so dozieren, wird dem Leser spätestens hier klar:

„Also, erstens einmal, ich hab mit Giordano lange geredet und am Schluss hat er mir gesagt, Sie haben natürlich recht, es gibt gar keine Alternative… Hilft uns ja nichts, wir müssen versuchen auf Integration, auf friedliches Zusammenleben zu setzen.“

Sie haben mit Ralph Giordano über den Ausweg gesprochen, den wir Deutschen, das Volk, der Souverän, gehen wollen, ja, den zu gehen sogar der Papst im Februar 2006 forderte:

Der (italienische) Minister für institutionelle Reformen im Berlusconi-Kabinett, Roberto Calderoli, müsse sich wie seine Vorgänger im 16. und 17. Jahrhundert, gegen die Bedrohung durch den Islam an die Spitze der christlichen Welt schwingen‘. Wie damals, als die Türken vor Wien standen, sei es Zeit, ‚Gegenmaßnahmen zu ergreifen‘ („Flucht ins Geschwafel“ SPIEGEL Nr. 7 v. 13.02.2006, S. 1001).

Das bedeutet: Wer sich nicht integriert, keinen Schulabschluss und Beruf nachweisen, nicht selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann oder will, unsere Rechtsordnung nicht vorbehaltlos anerkennt, kriminell ist – raus, aber schnell. Sicherlich haben Sie ihn auf die demographische Entwicklung der Schätzchen hingewiesen, den erforderlichen Aufwand und Widerstand aus dem Ausland – speziell der Türkei und den arabischen Staaten. Sicherlich ist das alles nicht von der Hand zu weisen, aber es ist nicht der wahre Grund, warum man weiter Märchen erzählt und den Karren vor die Wand knallen lässt. Der hat seinen Ursprung nämlich schon in der Adenauer-Ära.

An einem durch eine Säule verdeckten Nebentisch saß einst der ehemalige SPIEGEL-Redakteur Lothar Rühl im Foyer eines Londoner Hotels und notiert die an den Luxemburgischen Ministerpräsidenten Joseph Bech und den belgischen Außenminister gerichteten Worte:

Wenn ich einmal nicht mehr da bin, weiß ich nicht, was aus Deutschland werden soll. Glauben Sie mir, die Gefahr des deutschen Nationalismus ist viel größer, als man denkt (SPIEGEL Nr. 48 v. 28.11.2005, S. 59).

Diese Sicht bestimmte die Politik der CDU bis in die Zeit seiner Enkel, wie etwa den Herrn der „jüdischen Vermächtnisse“ und seiner Nachfolger. Ungenierter konkretisierte das parteiübergreifende Ziel Joseph Fischer, gelernter Taxi-Fahrer und späterer Außenminister der Republik:

Deutschland muss von außen eingehegt, und innen durch Zustrom heterogenisiert, quasi ‚verdünnt‘ werden (aus dem Buch des Joseph Fischer „Risiko Deutsch-land“, 1994).

Sogar einen Schritt weiter gehen Sie im „Kamin-Gespräch“, indem Sie nun sogar unsere Rechtsordnung „verdünnen“ wollen: Muslime sind für uns alles andere als eine Bedrohung, sie sind eine Bereicherung, machen unsere Ordnung vielfältiger, sie sind erwünscht und gewollt.“

Eingeengt wird unser Land von der EUdSSR, wohin, nicht zuletzt dank dem Euro, Milliarden deutscher Steuergelder abfließen. Eine weitere Einengung ist mit dem 1995 klammheimlich geschlossenen Mediteran-Vertrag geplant, desweiteren mit dem sogenannten EU-Verfassungsvertrag. Wer immer gegen die Abschaffung unserer Nation und ihres Volkes Widerspruch erhebt, sieht sich konfrontiert mit den Methoden der NS-Propaganda. Leider kann man diese schreckliche Analogie nicht einfach beiseite lassen, schließlich sind wir das Volk, das sich immer wieder die Frage vorlegte: Wie konnte das passieren?

Es ist die alte Sündenbock-Methode. Einwanderungs- und Integrationsdebatten, die übereilte Osterweiterung der EU, schließlich der Beitritt der Türkei zur selbigen – es sind der Diskussionen viele die dies an das Licht bringen – immer wieder zeigt sich, wie schnell die pluralistische Toleranz-Rhetorik umkippen kann in jakobinischen Gesinnungsterror. Da helfen keine Argumente, Loyalitätserklärungen zum Grundgesetz und zum europäischen Recht oder Traditionen, wie etwa der Meinungsfreiheit. Allein die Gesinnung zählt!

Um die Heterogenisierung zu erreichen, schloss die CDU-geführte Bundesrepublik Verträge mit Fremdstaaten, wonach deren Angehörige als Wanderarbeiter für einige Jahre in Deutschland arbeiten sollten. Begründet wurde diese angebliche „Einladung“ offiziell damit, dass ein Arbeitskräftemangel zu verhindern sei. Spätestens seit Heike Knortz vergangenes Jahr ihr Buch mit dem Titel „Politische Tauschgeschäfte. ‚Gastarbeiter‘ in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953-1973“ (Böhlau Verlag, Köln 2008) veröffentlichte, ist offenkundig, dass das deutsche Volk belogen wurde. Kein Mensch hat je Gastarbeiter gebraucht, denn es warteten sehr viele Deutsche vergeblich darauf, in ihre junge Republik zu kommen. Aber sie hielt man unter Hinweis auf Art. 11 II. GG außer Landes und holte statt ihrer Fremde ins Land.

Von den Gesetzesvorbehalten in Sachen Freizügigkeit für Deutsche ist auch Gebrauch gemacht worden. Der hier zu nennende klassische Fall ist das „Gesetz zur Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet“ vom 22.8.1950 (BGBl 1950, 367). Dieses Gesetz befasst sich mit der Regulierung des damals sehr starken Flüchtlingsstromes aus der sowjetischen Besatzungszone oder dem sowjetischen Sektor von Berlin. Es schränkte die Freizügigkeit dieser Deutschen in mehrfacher Hinsicht empfindlich ein. Zum einen wurde generell der Zuzug ins Bundesgebiet grundsätzlich verboten und von einer besonderen Erlaubnis abhängig gemacht (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).

Das BVerfG hat diese Regelung für grundgesetzkonform erklärt (BVerfGE 2, 266 = NJW 1953, 1057). Insbesondere hat es betont, die Freizügigkeit könne im Einzelfall auch dann eingeschränkt werden, wenn eine ausreichende Lebensgrundlage des rückkehrwilligen Deutschen nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden. Der Umstand, dass ein Sowjetzonenflüchtling der Fürsorge (später Sozialhilfe) zur Last gefallen wäre, hätte nach diesem Recht (in der Regel nicht nach dem Notaufnahmegesetz) ausgereicht, ihm selbst dann den Daueraufenthalt in der Bundesrepublik zu versagen, und zwar auch dann, wenn er in der Sowjetzone politisch verfolgt war.

Damit, Deutsche ihrem Land fernzuhalten und stattdessen Ausländer unter falschem Etikett einzuschleusen, war es aber nicht getan. Die offiziell für eine begrenzte Zeit bleibenden Ausländer mussten zur Erreichung der Heterogenisierung der deutschen Gesellschaft dauerhaft bleiben. Nicht nur das zu gewährleisten, hatte der Gesetzgeber 1965 vorgesorgt, sondern sogar dafür gesorgt, dass ihre Familien nachziehen und sich rundumfinanziert vergrößern können. Denn schon bald nach der Verkündung des Ausländergesetzes 1965 hatte die Konferenz der Länder-Innenminister am 3. und 4. Juni „Grundsätze der Ausländerpolitik“ verkündet, die sich dem neuen Ausländergesetz zuwider mit dem Nachzug von Familienangehörigen ausländischer Arbeitnehmer befassten. Nach diesen Grundsätzen sollte die Erlaubnis für den Nachzug zu einem im Bundesgebiet verweilenden Arbeitnehmer aus einem Anwerbestaat allein von dessen einjährigen Inlandsaufenthalt nebst genügend Wohnraum abhängig gemacht werden. Weitere Zuzugseinschränkungen sahen diese Grundsätze – anders als das so durch die Innenminister-Konferenz ausgehebelte AuslG – nicht vor (BVerfGE 76, 1).

Ausgerechnet 1974, nachdem ein Ende 1973 von der sozial-liberalen Koalition erlassener Anwerbestopp Ausländern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt verwehrte, trieben statt dessen Familienzusammenführung und exorbitante Geburtenquoten richtige Blüten. Auf Niedersachsen bezogen, das seinerzeit angeblich nur wenige Ausländer hatte, stellte die CDU-Landesregierung 1980 folgendes fest:

Die breite Basis der Pyramide zeigt die – im Vergleich zur deutschen Bevölkerung – relativ große nachwachsende Kinderzahl… Bei den Kindern und Jugendlichen waren die relativen Altersstrukturunterschiede ebenfalls beachtlich. Insbesondere der Anteil der noch nicht schulpflichtigen Kinder (unter 6 Jahren) lag bei den Ausländern mit fast 10 v. H. wesentlich höher als bei der einheimischen Bevölkerung, die nur einen Anteilswert von unter 6 v. H. aufwies. Besonders ausgeprägt war der Anteil der unter 6-jährigen Kinder bei den Türken mit gut 14 v. H. Insgesamt befanden sich fast 43 v. H. der in Niedersachsen lebenden Türken im Alter von unter 18 Jahren… Auch der Familienstand der hier lebenden Ausländer lässt deutlich erkennen, dass die Familienzusammenführungen in den letzten Jahren zugenommen haben. Während im September 1973 auf 100 verheiratete Männer 60 verheiratete Frauen kamen, waren es im September 1980 bereits 85. Ehen zwischen Deutschen und Ausländern spielen bei dieser Entwicklung eine untergeordnete Rolle… Die Ausländergeburten stiegen Anfang der 70er Jahre deutlich an, gingen jedoch seit Mitte der 70er Jahre wieder merklich zurück… Die höchste ausländische Geburtenzahl von 7.200 wurde 1974 ermittelt. Damit hatte sich der Ausländernateil bei den Lebensgeborenen auf gut 9 v. H. erhöht… Das Geburtenniveau der Ausländer ist je nach Nationalität sehr unterschiedlich. Im Jahre 1979 brachten 1.000 ausländische Frauen im Alter von 15 bis unter 45 Jahren 69 Kinder zur Welt. Der Vergleichswert der deutschen Frauen lag bei 44. Von den ausländischen Frauen wiesen die Türken mit 107 die höchste Kinderzahl bezogen auf 1.000 der 15 bis unter 45jährigen auf… Da die Türken das stärkste Ausländerkontingent stellten und außerdem die höchste Geburtenhäufigkeit auswiesen, hatten 1979 über die Hälfte (52 v. H.) der ausländischen Kinder türkische Eltern“ („Bericht über die Lage der Ausländer in Niedersachsen“, herausgegeben vom Niedersächsischen Sozialminister im Mai 1981, S. 17 ff.).

Zur „Verdünnung“ der deutschen Gesellschaft wurde flankierend zu dieser Einwanderungspolitik Ehe und Familie madig gemacht. Man forderte beide Partner unter dem Etikett der sog. Emanzipation auf, zu arbeiten. Für Kinder hatte keiner mehr Zeit, „Nur-Hausfrauen“ wurden von oben herab angesehen. Sie galten als unproduktiv. Mehr noch: Vermittels „Gender Mainstreaming“ propagiert man das sexuelle Jeder mit Jedem, dass Homosexualität und damit einhergehende Kinderlosigkeit dem ursprünglichen Familienbild gleichwertig, wenn nicht gar vorzuziehen seien. So wurde die deutsche Familie, Keimzelle der Gesellschaft, Stück für Stück diskreditiert und abgebaut., die demographische Verdünnung betrieben.

Selbst dort wo es noch Familien mit Kindern gab, wurde – wie schon bei den Nationalsozialisten – die innerfamiliäre Solidarität torpediert. Die Bücher der Nationalsozialistin Johanna Haarer – wehret den Anfängen, Kampf gegen Rechts? – „Die deutsche Mutter und ihr erstes Kind“, erstmals 1934 erschienen und mehr als eine halbe Million Mal verkauft, sowie „Unsere kleinen Kinder“ waren von zwei Gedanken geprägt: die physische Trennung von Mutter und Kind und die emotionale Distanz. Trotz allem wurden Haarers Bücher seit den fünfziger Jahren in zahlreichen Neuauflagen mit insgesamt 1,2 Millionen Stück über den Ladentisch geschoben, die letzte Auflage erschien 1987. Sie prägten Mütter bis in unsere Tage hinein.

In den siebziger Jahren wurde vollzogen, was Marx und Engels in ihrem Manifest der Kommunistischen Partei ausgerufen hatten:

Aufhebung der Familie! Wir heben die trautesten Verhältnisse auf, indem wir an die Stelle der häuslichen Erziehung die gesellschaftliche setzen. Der Kommunismus schafft die ewigen Wahrheiten ab, er schafft die Religion ab, die Moral …

Die Kindererziehung durch die Gesellschaft wird von der Regierung, deren Mitglied Sie sind, gerade vorbereitet. Wie die neomarxistischen Linken wollen Sie die Familie bekämpfen, weil die Eltern dort das traditionelle religiöse und „bürgerliche“ Bewusstsein an ihre Kinder weitergeben – und das steht im Fadenkreuz des Kampfes gegen Rechts, verschlingt Millionen Euro Jahr für Jahr.

Der Kampf gegen Rechts beginnt also in der Familie. Deswegen ist staatliche Sexual-Erziehung in Deutschland keineswegs lediglich eine harmlose, wertneutrale Aufklärung über biologische Vorgänge. „Sie ist höchst politisch, indem sie bewusst hinzielt auf Zerstörung der traditionellen Werteordnung. Sie ist das wirksamste Mittel zur gewünschten Abschaffung von Ehe und Familie, von Religion und Moral, zur Schwächung des Leistungswillens und zur Dezimierung des Nachwuchses! Die Sexualerziehung ist außerdem systematisch betriebener Kultur-verfall, Dekadenz. Sie ist im höchsten Grade destruktiv (Auszüge von Johannes Lerle, Christliche Schriften gegen den Zeitgeist – Die Hinter-gründe der staatlichen „Sexualerziehung“).

Und so treffen nun, ganz wie Adenauer, Fischer, Schäuble und viele mehr wünschen, Gruppen, Interessengruppen in Deutschland aufeinander. Männer, Frauen, Ausländer, Deutsche, Hetero- und Homosexuelle, Christen, Mohammedaner usw. Natürliche Bindungen wie Familie, Schule, Gemeinde, Land oder Nation wurden verbissen als nationalistisches Gedankengut abqualifiziert. Man entblödete sich gar so weit, Schuluniformen mit nationalsozialistischem Militarismus gleichzusetzen. Interessant und grotesk – gerade deswegen entlarvend – an dieser Entwicklung ist, dass sie genau diametral zu dem verläuft, was die UN gegenwärtig etwa in Afghanistan und dem Irak versuchen: State Building. Die Bildung von afghanischen und irakischen Staaten, Nationen. Von dieser Klammer sollen die unterschiedlichen, miteinander verfeindeten Gruppen umfasst, vereinigt werden.

In seinem Kommentar zum Antidiskriminierungsgesetz, zitierte Stefan Dietrich am 12.05.2006 unter der Überschrift „Vorwärts ins Mittelalter“ in der FAZ den Verfassungsrichter di Fabrio:

Auf dem Weg zum Antidiskriminierungsgesetz habe sich der Gesetzgeber‚ vom einzelnen allgemein gedachten Bürger entfernt‘ und die Gesellschaft in eine Gesamtheit aus Gruppen und Interessenverbänden eingeteilt, denen die Politik nun Gruppenrechte zuweisen könne. Am Ende dieses Weges öffneten sich womöglich ‚die Tore zu einem neuen Mittelalter, in dem nicht der Mensch als Individuum, sondern die harmonische Ordnung der Gruppen untereinander das Leitbild ist‘. Diese Gefahr sollte zumindest in Betracht ziehen, wer meint, durch immer mehr staatliche Zuteilung von Rechten einem gesellschaftlichen Ideal von Freiheit und Gleichheit näher zu kommen.

Die FAZ vom 30.12.2006 veröffentlichte in ihrer Rubrik „Stimmen der Anderen“ unter der Überschrift „Gefährliche Einmischung von außen“ einen Beitrag der Moskauer Tageszeitung „Kommersant“, der uns einen Einblick in das gibt, was geschieht, was das Mittelalter bewirken wird:

Es gibt Gesellschaften, die man traditionell zu nennen pflegt, deren innere Ordnung auf einem komplizierten und von außen nicht immer verständlichen Interessenausgleich zwischen den Clans und Stämmen beruht. Jede äußere Einmischung, und sei sie noch so gut gemeint, führt dort unweigerlich zum Chaos. Die besten Beispiele dafür sind Afghanistan und Somalia… und Schuld daran (dass sich durch Intervention nichts ändert) sind nicht die Fehler oder böse Absicht – das ist einfach das Gesetz von Stammesgesellschaften.

Dann kann die deutsche Politik – erste Schritte in diese Richtung werden bekanntlich bereits im „Dialog der Religionen“ gegangen – den „Rat der Weißbärtigen“ befragen, der in diesem Umfeld eine Autorität ist. Er schlichtet die in diesem Milieu üblichen Blutfehden, berät oder ermahnt dann den Kanzler und wacht über die Sitten und Gebräuche. Missgunst und Neid sind weit verbreitet. Ein paschtunisches Sprichwort lautet: Wenn drei Afghanen sich einig sind, dann sind zwei davon sicher keine Afghanen. Anders ausgedrückt: Wenn drei Mohammedaner sich einig sind, dann sind zwei sicher keine Mohammedaner.

Das wirkt sich um so übler für die autochthone Noch-Mehrheitsgesellschaft aus, als ihr eingewanderter Widerpart sich nicht wie es aufgrund schlechter Bildung, Rückständigkeit, Unterschichtshintergrund usw. moderat gibt, sondern eine eigene Sicht pflegt, die wir vom Faschismus kennen: Extremer Nationalismus und islam-ideologisch bedingtes Herrenmenschendenken. Den Respekt, den sie von ihrer Wirtsgesellschaft mal beleidigt, mal randalierend, ein andermal marodierend einfordern, erbringen sie nicht im Traum, denn sie haben gelernt, dass sie die „Bereicherung“ seien, der Einheimische der böse Rechtsradikale, Fremdenhasser und Nazis.

Wenn sie eines gelernt haben, dann das: Deutsche Kultur und Geschichte begannen 1933 und endeten im April 1945. Stolz auf Wiederaufbau und Wirtschaftswunder war ihr Werk, wie sie auch für die Deutschen die künftigen Renten erarbeiten müssen. Alles was uns Deutschen mit Stolz auf die eine Leistung erfüllen konnte, wurde uns systematisch genommen: Etwa die D-Mark, die härteste Währung der Welt und Garant unseres Wohlstands, mussten wir eintauschen gegen den Euro, vor dem schon 1988 der damalige Bundesbankpräsident Pöhl warnte:

Die Einführung einer europäischen Währung ist nur vergleichbar mit der Währungsreform 1948“. Pöhl bezweifelte, dass die Deutschen bereit seien, sich noch einmal auf ein solches Risiko ein-zulassen (eine dramatische Warnung nachzulesen im SPIEGEL Nr. 26/1988),

und Markus Lusser, der damalige Notenbankchef der Schweiz, hatte sich öffentlich darüber gewundert, dass die Regierung Kohl die Deutschen über die enormen Folgekosten der Währungsunion im Unklaren lässt:

Es stimmt wirklich: die Mark ist unser Wohlstand, mit der Mark wird auch unser Wohlstand zerstört.

Dazu der „große“ Europäer Delors nach Abschluss des Maastricht-Vertrages:

Ich habe immer für die Abschaffung der D-Mark gekämpft. Sie ist das letzte Machtmittel der Deutschen.

Und der „Figaro“ schrieb:

Maastricht ist ein Versailles ohne Krieg.

Jetzt beten Sie weiter schön, was seit mehr als 40 Jahren schöngebetet wird und wovon jeder weiß, dass es nicht eintreten wird: Jetzt Integration! Um uns Deutschen noch einmal für die nächsten vier Jahre um unsere Stimme zu prellen, betteln Sie um eine weitere Legislatur, um in vier Jahren hinzubekommen, was in fast 50 Jahren nicht gelang: Die Integration des Islam in Deutschland.

Die Wirklichkeit kennen wir alle, Bundesinnenministerium und Bundesregierung mit Sicherheit sogar besser als ich – das macht Ihre Märchenstunde am Kamin um so verwerflicher: Es sind die türkischen Verbände, mit Leute wie Kenan Kolat-Goebbels, die jedesmal aufheulen, wenn es um Integration geht, die ihre Klientel bewusst und gewollt abschotten und die Kolonialisierung Deutschlands nicht schnell genug vorantreiben können. Wann immer von Integration geredet wird, an deren Scheitern ohnehin nur wir bösen Deutschen, nie die eigene Klientel die Schuld trägt, geht dieses oder jenes nicht, ist das nächste zu schlecht oder gar ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er schlägt gar die Tür zum Integrationsgipfel zu, der ohnehin reines Theater ist, denn die anderen Ausländer brauchen ihn nicht, auch hören wir sie zu der Thematik nie. Die Türken um so lauter. Die meisten von ihnen hören von Geburt an von ihren Eltern, die wiederum von ihren Funktionären,

„wie schlimm, wie rassistisch die Deutschen sind. Die seien Schuld an der sozialen Misere der Einwanderer. Und sie seien auch Schuld am Verfall der Moral und Sitten unter den Einwanderern, weil die Deutschen so freizügig leben… Es wird Stimmung gemacht gegen die ‚deutschen Schweine‘“, so beschrieb es die Juristin und Frauenrechtlerin Seyran Ates im „SPIEGEL“ vom 22.01.2009.

Mariam Lau berichtete in der „WELT“ vom 11.07.2007 eindrucksvoll die Methoden des Funktionärs Konan-Goebbels:

Wer dieser Tage die türkische Presse in Deutschland liest, könnte glauben, einen Bürgerkrieg verpasst zu haben. Vom „ehrenhaften Widerstand der in Deutschland lebenden Türken“ berichtet ‚Hürriyet‘, die liberale ‚Milliyet‘ sieht bereits ‚Berlin in Schutt und Asche‘ liegen, und das Massenblatt ‚Sabah‘ schreibt von einer letzten Warnung an die Bundeskanzlerin, die heute zum Integrationsgipfel nach Berlin geladen hat. Anlaß der Empörung ist das neue Zuwanderungsgesetz, in dem höhere Anforderungen an den Familiennachzug und zur Einbürgerung festgeschrieben werden. ‚Da werden gezielt Falschmeldungen in die Welt gesetzt‘, erklärte die Integrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU). ‚Die Behauptung beispielsweise, ein türkischer Sozialhilfeempfänger mit deutscher Staatsbürgerschaft würde anders behandelt als ein Deutscher, ist schlicht nicht wahr. Es stimmt auch nicht, dass nur Türken Sprachkenntnisse im Heimatland erwerben müssen.‘

So bleiben meinen Landsleuten außerhalb des Rotwein-Gürtels die Sonderprobleme arabischer und türkischer Jugendlicher auch künftig erhalten. „Ein Problem übrigens“, wie Mariam Lau mitzuteilen weiß, „das sich in Istanbul mit den Zuwanderern aus Anatolien genauso abspielt wie in Kreuzberg.“ Oder, wovon ich aber wegen der „Ausdünnung“ meiner Landsleute und der Tatsache, dass Sie immer noch nicht genug Mohammedaner im Lande haben (ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Zweitauflage der „Gastarbeiter“-Lüge, wonach Sie 500.000 – wo – erklären Sie nicht, dringend benötigte Gastarbeiter aus Afrika einschleusen wollen).

Auch unsere Rechtsordnung wurde zwischenzeitlich ungemein bereichert. Dank Einwanderung in unsere Sozialsysteme haben wir deutschen Hinterwälder endlich erfahren dürfen, dass doch auch Zwangsehen etwas ganz praktisches sind. Wahrscheinlich in einem Anfall von kultureller Ignoranz beschloss man in der Berliner Plauderbude, dagegen einen speziellen Paragraphen in das Strafgesetzbuch zu übernehmen, der „Ehren“-Mord an Hatun Sürücü war Auslöser. Zum Glück fand man zur kulturellen Toleranz zurück und ließ die Sache in der Schublade verschwinden. Und auch „Ehren“-Morde, „Ehre“ sowieso nicht, kannten wir vor der kulturellen Bereicherung nicht.

In Hamburg, dessen Gerichte offenbar noch viel zu lernen haben, machten uns ein „Ehren“-Mörder nebst Familie erst einmal deutlich, was die kulturelle Bereicherung unserer Rechtsordnung bedeutet. Dann wollen wir mal nicht mehr so spießig sein und das Leben als höchstes Rechtsgut betrachten, wie diese bornierten Richter in Hamburg, die doch glatt den Schwestern-Mörder Obeidi zu lebenslänglicher Haft verurteilte. Als er das Strafmaß erfuhr, belehrte er den Vorsitzenden zunächst einmal dahingehend, dass dieser ein „Hurensohn“ sei und er dessen Mutter „ficken“ wolle, denn in Afghanistan, woher das Schätzchen kommt, wäre er längst wieder auf freiem Fuße für eine solche „Kleinigkeit“. „Das ist keine Gerechtigkeit“, so die Mutter des Angeklagten. Entsprechend – wir hatten das schon oben im Zusammenhang mit Herrn Kolat-Goebbels klärte uns die Familie einmal auf, wer ungerecht ist:

„Weißt du, was ungerecht ist? Das scheiß deutsche Volk! …“ „Fickt euch alle, ihr scheiß deutschen Nazis! Scheiß deutsche Hurensöhne“

sind wir (und unsere Frauen sowieso alle „Huren“). Solche Bezeichnungen haben wir zuvörderst denen zu verdanken, die sich als unsere Volksvertreter ausgeben – Leuten wie Ihnen, die immer dann, wenn das dumme Volk nicht nach ihrer Pfeife tanzt, den „Nazi“ um die Ohren gehauen bekommen.

Also wir sehen, wir sind lernfähig darin, unsere Rechtsordnung nach den Wünschen der Mohammedaner umzugestalten. Während man vor dem OLG Düsseldorf im Prozess gegen den Sozialhilfeempfänger und selbsternannten „Kalifen von Köln“ sich noch belehren lassen musste, unser Gesetz gelte nur soweit, wie es schariakompatibel sei, und auch eine mohammedanergerechte Lösung fand, dass die gnädigen Herrschaften sich nicht vor dem Gericht der „Ungläubigen“ erheben müssen, wenn es den Saal betritt – erst setzte sich der Senat auf seine Plätze, dann wurden die bärtigen mit windelumwickelten Köpfen nebst ihrer wandelnden Zelte eingelassen, schön nach Geschlecht getrennt gesetzt – sind wir heute dank der Obeidis einen Schritt weiter: Akten-Weitwurf bei der Urteilsverkündung.

Aber wir leben nicht mehr in der Zeit von 1933 bis 1945, die Technik, speziell Informationstechnik, hat sich rasant fortentwickelt. Das Internet bietet – unabhängig von der einlullenden Staatspropaganda – Information und Kommunikation. Und da kann es dann zu solchen peinlichen „Pannen“ wie „Fitna“, einem Film der das Problem Islam beim Namen nennt, kommen. Und schon reagiert die EUdSSR in Reinkultur faschistisch: Geert Wilders wird angeklagt und ihm, dem eingeladenen, demokratisch gewählten Abgeordneten der Eintritt nach England verwehrt. Ein ähnlicher Vorgang spielte sich gerade in Österreich ab: Die Meinungsfreiheit steht auf dem Spiel! Schöne Grüße auch von Adolf und Erich, Herr Innenminister!

„Auf dem Großbankengipfel im Juni 1996 in Sydney“, so Arnulf Baring in seinem Buch: ‚Scheitert Deutschland?‘, „führte der Vorstandsvorsitzende einer japanischen Großbank aus: ihn erinnere die Art, wie seine deutschen Kollegen auf Fragen nach der Europäischen Währungsunion reagierten, an deutsche und japanische Militärs im Zweiten Weltkrieg. Sie hätten damals auch keine Fragen erlaubt und seien mit ihren Truppen, wider besseres Wissen, auf Befehl der Regierenden in den Abgrund marschiert.“

In genau diese Richtung geht es nun wieder: Die Staatsfinanzen sind ruiniert, das eigene Volk rennt davon, eine irrsinnige Einwanderungspoltik in die Sozialsysteme, dafür plündert man die arbeitenden Bürger aus, ruiniert den Mittelstand – und erzählt uns ohne Fragen zu erlauben wie früher wider besseres Wissen, alles sei im Lot. Wie damals: Auf dem sinkenden Bott.

Das haben unsere Eltern und wir ausbaden müssen. Und darum nutzen wir die neuen Informationstechniken für unsere Ziele, den Erhalt des christlichen, westlichen Abendlandes mit seinen einmaligen Werten, die übrigens der Obrigkeit, den Adenauers, Brandts, Kohls, Schröders, Merkels und Schäubles der Geschichte abgetrotzt werden mussten, oft genug unter Blutzoll. Uns wird keiner mehr fragen müssen, wie es dazu kommen konnte. Wir handeln hier und heute, bevor der selbst von den Spatzen der CIA von den Dächern gepfiffene Bürgerkrieg unser Land ein weiters Mal in Schutt und Asche legt. Sie wissen selbst dass er kommen wird, deswegen wollen Sie die Bundeswehr im Inland einsetzen.

Haben Sie mitbekommen, letzten Sonntag in Köln, als sich ein Bürgermeister, getarnt mit einer großen Mütze, Nazi, Nazi schreiend bei der DITIB, dem Feind im eigenen Lande vor den eigenen Bürgern versteckte, die ihm einen Satz entgegen schleuderten, den ihre Kaste eigentlich von 1989 noch voll Schrecken im Ohr haben sollten: „Wir sind das Volk!“

Im September ist Wahltag. Ich fürchte und hoffe, für sie (damit meine ich alle selbsternannten „Volksparteien“) ist es Zahltag!

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Gattermann [14]

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Auf Einwanderung angewiesen?

geschrieben von Gastbeitrag am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Zuwanderer [17]Sehr geehrter Herr Kazim! Ihre recht einäugige Polemik „Zu Gast bei Pessimisten“ [18] im SPIEGEL vom 26. Januar 2009 ist fakten- und erkenntnisresistent und deswegen geradezu nach einer Replik bettelnd. Ohne das japanische Modell, das bei vergleichbaren demographischen Daten ohne Einwanderung auskommt, näher zu beleuchten, soll auf Ihre These eingegangen werden, Deutschland sei wegen schrumpfender Bevölkerung „dringend auf Zuwanderung“ angewiesen.

(Gastbeitrag von PI-Leser Uwe Gattermann [14] auf Hasnain Kazims Spiegel-Artikel zur Integrationsstudie)

Sicherlich nicht! „Zuwanderung“ ist das Gegenstück von „Migration“, eine Täuschung der Öffentlichkeit. „Zuwanderer“ waren die Gastarbeiter, sie wanderten für eine festgelegte Zeit zu einem bestimmten Zweck zu, um dann heimzukehren, zu emigrieren. Dass Sie ständig mit den Worten „Gast“, „Zuwanderung“ und „Migrant“ arbeiten, zeigt Ihre wahre Intention: Der „Migrant“ als der Wanderer zwischen zwei Welten, wohl anderer Prägung als der von Walter Flex beschriebene. Wohl also derjenige, der sich noch nicht schlüssig ist, für welche (z. B. Kultur-)Gemeinschaft oder nur für welches Sozialsystem er sich entscheiden soll. Deutsche Regierungen auf allen Ebenen scheinen sich da aber bereits entschieden zu haben: Der Migrant wird von unserer Öffentlichkeit (samt allen „unseren“ Kassen) bereits als Mitglied unserer Gemeinschaft behandelt.

In die junge Republik reisten „Wanderarbeiter“ ein, denen man – übrigens dem Dritten Reich entlehnt – den umgangssprachlichen Namen „Gastarbeiter“ verlieh. Er sollte deutlich machen, dass sie zu einem bestimmten Zweck und für eine festgelegte Zeit kommen und kein Teil des Staatsvolkes sind oder werden, also sicherlich nicht der klassische Gast.

Gast ist ein zum Bleiben eingeladener Besucher, der sich stets für eine begrenzte Zeit bei seinem Gastgeber aufhält. Der „Gast“ von dem Sie schreiben, der, anders als üblich kein Gastgeschenk mitbringt, nimmt somit ohne Gegenleistung die Gastfreundschaft seiner unfreiwilligen Gastgeber in Anspruch.

Wenn Sie sich darüber mokieren, dass wir deutschen Gastgeber im Umgang mit Gästen „Pessimisten“ seien, so mag das kulturell, historisch wie erfahrungsbedingt begründet sein. Kulturell: Wir Deutschen sind Christen oder zumindest christlich sozialisiert; im christlichen Mittelalter wurde Gastfreundschaft als religiöse Pflicht geübt, selbst dem Feind waren drei Tage Gastrecht zu gewähren. Historisch: 1933 ergriff ein solcher Feind, dem Gastrecht gewährt worden war, in Deutschland die Macht und verursachte die bislang größte Katastrophe auf der Welt. Und die Erfahrung der letzten Jahrzehnte hat uns gelehrt, dass Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland stets auf Betrug der selbsternannten Eliten gegenüber dem eigenen Volk basierte, mit der Folge, daß eine gewisse Gruppe von „Gästen“ nicht nur uneingeladen, sondern auch für unbegrenzte Zeit kommt und – wie die Studie des Berlin Institus belegt, kein weitverbreitetes Vorurteil – die Sozialsysteme ausnutzen, alle Rechte, aber keine Pflichten wahrnehmen will. Nicht alle, aber eine große Gruppe. Solche Ausländer will und braucht Deutschland nicht, denn sie schaden dem Land, uns, und insbesondere unseren Nachkommen, von denen wir das Land nur geliehen haben, nachhaltig.

Einem alten deutschen Sprichwort folgend erinnere ich Sie daran, dass auf den, der mit einem Finger auf andere zeigt, vier zurückzeigen!

Sie und Ihre Familie haben ebenfalls ohne Gegenleistung unsere Gastfreundschft in Anspruch genommen, einschließlich freiem Bildungs- und Ausbildungszugang. Anders als Ihr Auftritt im SPIEGEL zu suggerieren sucht, sandte sie Pakistan, ihr Ursprungsland, aber nicht als Entwicklungshelfer, sondern sie erhoffte sich ein besseres Leben, ohne die strengen Einreisebestimmungen der Nummer Eins der Einwanderungsländer, die USA, zu erfüllen. Deutschland war demnach eine Verlegenheitslösung. Würde ich als deutscher Einwanderer in Pakistan die gleichen Rechte genießen, die Ihnen mein Land gewährt, einschließlich materieller Leistungen? Wir kennen die Antwort beide: Natürlich nicht, nicht einmal so elementare Rechte wie Bekenntnisfreiheit oder freie Partnerwahl, die unsere Gäste als Selbstverständlichkeit in Deutschland hinnehmen, würden mir sowohl die Türkei wie Pakistan einräumen. Ein weiteres deutsches Sprichwort: Jeder kehre zunächst vor der eigenen Tür!

Die Begegnung aus der Buchhandlung beschreiben Sie mit dem Satz,

Der Mann war freilich nur interessiert, insgesamt höflich, also alles kein Problem.

Eine Aussage, die diametral zur Länge der Abhandlung und dem erleichterten Satz ihres Endes steht:

Glücklicherweise bin ich mit dem Bezahlen an der Reihe, ich drehe mich um, zahle – und gehe.

Nur mal so – von Ausländer zu Ausländer: Auch mir, der ich vor über sechs Jahren nach Thailand auswanderte, gibt man nahezu täglich zu erkennen, dass ich „Farang“ bin. Das stört mich nur insofern, als „Farang“ normlerweise für Franzose steht und ich nun mal Deutscher bin. Würde man mich Ausländer (in Deutschland total Autobahn, hier ganz normal), also „Khun than Pratêt“ rufen, würde mich das nicht die Bohne kratzen. Nein, nicht weil ich etwas gegen Franzosen hätte, sondern einfach weil ich Deutscher bin. Punkt. Und da das so ist, ruft ein jeder hier, der meinen Namen nicht kennt oder ausprechen kann, zur Begrüßung „Sawadee khap Khun Yeraman“.

Der alte Herr im Buchladen hat Ihnen trotz mohammedanischer Unterscheidung zwischen Wir und Ihr dieselbe Höflichkeit entgegengebracht, die meine Gastgeber mir entgegenbringen, er wollte Ihnen ein Gefühl der Zugehörigkeit vermitteln (sonst hätte er Sie nämlich nicht angesprochen). Daher ist mir die forsche und unfreundliche Reaktion („Glücklicherweise bin ich mit dem Bezahlen an der Reihe, ich drehe mich um, zahle – und gehe“) nicht nachvollziehbar. Vor allem aber ist sie respektlos! Während Mohammedaner sich bis zur Selbstaufgabe verrenken, um ihren Alten gegenüber nicht respektlos zu erscheinen, stilisieren Sie Freundlichkeit zur Ausgrenzung! Thais würden das als unfreundlich betrachten und Sie nie wieder ansprechen. Ich würde ihnen erklären, dass es zur mohammedanischen Kultur gehört, aus jedem noch so nichtigen Anlaß dauerbeleidigt zu sein.

Der freundliche alte Herr gab Ihnen durch seine Nachfragen eben nicht zu verstehen,

Deutscher kannst Du mit deiner braunen Haut und deinen schwarzen Haaren nicht sein, da kannst du machen, was du willst.

Eine von vielen mohammedanischen Verschwörungstheorien. Da Sie, wie ich einfach mal unterstelle, kein Schild mit der Aufschrift „Ich bin Deutscher“ um den Hals trugen, ordnete er Sie – wie meine Gastgeber bei mir auch – anhand Ihrer Ethnizität als Ausländer ein, und so ist es als Lob zu verstehen, stellt er fest, dass Sie Deutsch lesen, ein Indiz dafür, integriert zu sein, was man laut der Studie des Berlin-Institut nicht von jedem Mohammedaner behaupten kann.

Hinzu kommt, worauf Ihre Kollegin Ferda Ataman im Tagesspiegel vom 26.01.2009 [19] erneut ausdrücklich hinwies, dass Türken etwa nur „auf dem Papier Deutscher werden“, ansonsten „Einmal Türke, immer Türke“ bleiben wollen. Da diese Erkenntnis keine so neue ist, dürfen Sie die Fragen des freundlichen alten Herrn auch in dieser Hinsicht als Freundlichkeit verbuchen.

Selbst wenn sich die obige Aussage Ihrer Kollegin Ataman auf Türken bezieht, haben wir gelernt, dass die Prägung einer nicht geringen Zahl unserer „Gäste“ durch islamische Wertvorstellungen, insbesondere durch das Gebot der innermuslimischen Solidarität, so dominant ist, dass es selbst für säkulare und liberale Mohammedaner buchstäblich undenkbar ist, einer nichtmuslimischen politischen Wir-Gruppe anzugehören und diese Zugehörigkeit als Teil der eigenen Identität aufzufassen. Sie sehen: selbstgewählte Separation.

Integration ist eben auch nur so weit möglich, wie eine Gesellschaft sie zulässt

schreiben Sie im SPIEGEL und behaupten, das sei nicht viel:

Mehr als die Hälfte aller Deutschen leidet demnach unter Überfremdungsangst und glaubt, dass es zu viele Ausländer im Land gibt. Mit dem Angebot von Tausenden von Integrations- und Sprachkursen in der ganzen Republik ist es also nicht getan.

Integration ist eben auch nur so weit möglich, wie sich die „Gäste“ darauf einlassen, denn Integration ist zuvörderst eine Bringschuld. Hier sind Sie zugleich geistiger Brandstifter wie all jene, die in dasselbe Horn stoßen: Stets hören wir das Wort Ausländer (ich vermeide das unzutreffende Wort „Migrant“ bewusst) wenn von Integration die Rede ist, obwohl Türken und andere Mohammedaner durch Integrationsdefizite auffallen, eben nicht Ausländer schlechthin. Ich erinnere z.B. an die besonders hervorgehobenen Positivbeispiele, wie etwa Vietnamesen!

Und nur die Mohammedaner sind es, die sehr wohl zu Entfemdungsängsten Anlass geben und zu dem Eindruck beitragen, es gebe zu viele Muslime (nicht Ausländer) in Deutschland. Moscheen, Bärtige in Schlafanzügen mit umwindelten Köpfen oder Frauen im Pinguin-Look. „Gäste“, die trotz ihrer Rückständigkeit und häufigem Sozialhilfebezug meinen, die neue „Herrenrasse“ in Deutschland darzustellen, deren Nachwuchs nicht mohammedanischen Kindern, insbesondere deutschen, Prädikate verleihen wie „Scheiß Christ“, „Schweinefleischfresser“, „Scheiß Deutsche“ oder auch „Hure“ zu nicht verschleierten Mädchen, die überdies gern „mit Kopulierbewegungen an die Wand gedrückt werden“ (hoffe, dass sie lernen werden, einfach einmal das Knie hochzuziehen).

Sicherlich können Sie mir vor diesem Hintergrund erklären, wie sich Menschen angesichts solcher unzumutbaren Umstände nicht als Fremde im eigenen Land fühlen sollen (selbst ich habe deswegen, aber auch, weil ich es leid war, die „Gäste“ und ihre Unterstützer zu alimentieren, Deutschland den Rücken gekehrt und fühle mich unter den vielen Thais überhaupt nicht fremd).

Wenn es nicht so grotesk wäre, es wäre zum Lachen. Da kommen Millionen Mohammedaner ohne jeden schuldrechtlichen Anspruch nach Deutschland, genießen volle Alimentation, dasselbe Bildungs- und Ausbildungsangebot wie jeder Inländer auf der Grundlage Humanität – vulgo Mitleid – und ereifern sich dann lauthals, wenn soetwas wie Mindeststandards sowohl für Aufenthalt als auch Staatsbürgerschaft festgelegt werden, weil sich infolge Missbrauchs in der Vergangenheit teilweise massive Probleme auftraten, die nach Jahrzehnten erstmals zu Diskussionen führten, die dann – das Sahnehäubchen der Anspruchsmentalität – auch noch als „Gerede“, das man ertragen muss, disqualifiziert werden, als „fremdenfeindliche Kampagne“ etwa von Roland Koch. Sie vertauschen Ursache und Wirkung!

Wer nicht absichtlich die Augen vor der Realität verschließt, hat schon lange mitbekommen, dass Ausländerkriminalität nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa ein brennendes Problem ist. Mehr noch: Frank Schirrmacher von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung stellte am 15.01.2008 unter der Überschrift „Junge Männer auf Feindfahrt“ [20] erschrocken

die Desintegration der Mehrheit durch punktuelles Totschlagen Einzelner (fest). Dort, wo wir es bemerken, wie in der Münchner U-Bahn, sind nicht „Auswüchs“ zu beobachten, sondern hat der Übergang stattgefunden – jedenfalls spricht unendlich viel mehr für die Vermutung, es handele sich um eine Entwicklung, um Tendenzen, die auf Dauer angelegt sind, wenn nichts geschieht. Die seltsame Parallele zwischen Neo-Nazis und kriminellen jungen Muslimen ist offenkundig: Sie reicht von der Herabwürdigung und Verfolgung aller Minderheiten bis zum Dekadenzvorwurf an die Mehrheit.

Angesichts dieser Sachlage wie der weiteren Erkenntnis, dass sowohl die Attentate vom 11.09.2001 mit 3.000 Toten sowie der Bomben-Terror in Madrid und vieles anderes sogar in Deutschland geplant wurden, führt Ihre Worte zu Debatten „über fragwürdige Einbürgerungstests“ ad absurdum. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Deutschland bereits einschlägige Erfahrungen mit einem Kanzler „mit Migrationshintergrund“ gemacht hat. Kein Muslim zwar, aber ein Antisemit wie zu viele von ihnen. Und was ist mit Immigrations- und Einbürgerungsbestimmungen in den Einwanderungsländern Amerika, Australien und Kanada – sind die auch „grundpessimistisch“?

Da stellt sich doch eher die Frage: Bringt man sich so als Gast ein?

Die meisten Gebiete in der gesamten Republik meidet man besser als Deutscher, die Polizei hat sie längst aufgegeben. Von Türken, Libanesen und anderen Arabern, also Mohammedanern, dominierte Viertel! Darüber zu reden ist politisch inkorrekt, nicht anders herum. Vergessen, als im Vorfeld zur Fußball-WM, deutsche Politiker in die ganze Welt hinausposaunten, wie schlimm der Rechtsextremismus unter den qua Gen rassistischen Deutschen angeblich sei (ausgerechnet die Spezies, die den „Verwaltungsmassenmord“ [Ralph Giordano] erfunden und ermöglicht hat)?

Und in Ihrem Herkunftsland Pakistan? Das AA warnt in seinen Sicherheitshinweisen westliche Reisende, vor und während der Reise ortskundigen Rat zur Sicherheitslage an den ins Auge gefassten Reisezielen einzuholen. Westler sollten sich von größeren Menschenansammlungen fernhalten, freitags insbesondere von religiösen Stätten. In der Nordwestprovinz besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko für Westler. Neben militärischen und polizeilichen Einrichtungen können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten. Die vielen, für mohammedanische Länder üblichen Bombenanschläge im Pakistan der letzten Monate will ich erst garnicht aufzählen.

In Ihren Worten:

Sieht so ein herzliches Willkommen aus?

Zumal gegenüber Gästen die zahlen, nicht kassieren, einige Tage oder Wochen für Geschäfte, als Journalisten oder Touristen dem Land Geld bringen wollen? Kann sich ein abgewirtschaftetes Land wie Pakistan das erlauben?

Liegt der Grund für all diese Probleme nicht viel mehr in der faschistoiden Ideologie Islam? Nicht Ausländer sind das Problem, sondern Mohammedaner. Übrigens nicht nur in Deutschland und Europa, auch hier in Thailand: Der buddhistische Thai ist lebenslustig, aufgeschlossen und für jeden Spaß zu haben. Aber wehe er ist kein Buddhist, sondern islaminfiziert. In Thailand verläuft der Riss im eigenen Land, es sind keine Ausländer unten im Süden, die unintegrierbar sind – und zwar trotz gleicher Herkunft und Sprache –, nein, es sind Mohammedaner! Das sollte zu denken geben.

Nun, erkennen Sie die vier Finger, die auf Sie zurückzeigen?

Was Deutschland und Europa ganz gewiss nicht brauchen, sind die ungebildeten, integrationsresistenten Geburtenüberschüsse der Dritten Welt, wir holen uns damit nur deren Probleme in unsere eigenen Länder. Sollen sie selbst mit fertig werden, ist nicht unser Problem. Es ist schon schlimm genug, dass diese Geburtenüberschüsse mit unserem Geld aufgepäppelt wurden, die sinnlos dafür vergeudeten Gelder nun als Schulden auf den Schultern unserer Kinder und Kindeskinder liegen, und sich die von uns Aufgepäppelten nun anschicken, unseren Nachkommen auch noch die Heimat nehmen zu wollen. Eine einzige Art der Entwicklungshilfe verdienen solche Länder noch: Kondome, Pillen und Spiralen und den Koran in die Latrine!

Seit Jahrzehnten kommen nur noch Bewohner aus den asiatischen und nordafrikanischen Räumen als Einwanderer nach Deutschland – ohne Berufsaussichten, ohne Ausbildungskonzepte, wie die Studie des Berlin Instituts zeigt, ohne Integrationsperspektive: Der Ausweg ist Abwanderung in kriminelle Subkulturen oder in religiös-ethnische Ersatzbindungen.

In Nummer 162 des Kursbuchs stellt der Sozialwissenschaftler Gunnar Heinsohn in einer weit ausholenden Abhandlung die Frage nach dem absehbaren Ende Deutschlands („Finis Germaniae?“):

Einwanderer ohne Hochschulabschluss … können es nicht – die kritische Masse begabter junger Leute bereitstellen, die von klein auf mit High Tech heranwachsen, souverän mit ihr umgehen und sie dann ehrgeizig und voller Ungeduld auf neue Höhen führen wollen. Diese Essentials für ein Verbleiben Deutschlands in der ersten ökonomischen Liga wird man nicht einfach Schwarzafrikanern oder Muslimen aufbürden können. Da aber gerade sie am ehesten hereindrängen, gibt es für die demographischen Probleme Deutschlands und auch der übrigen Länder Kontinentaleuropas keine elegante Lösung … Die Lage sieht nicht gut aus. Nichtgeborene vollwertig zu ersetzen ist kaum einfacher, als Tote aufzuwecken. Bisher uner-probte Mittel wie etwa die Masseneinwanderung von Babys – Millionen Aids-Waisen ständen in Afrika bereit – werden nicht einmal von den radikalsten Multikultis vorgeschlagen … Wer heute in Kontinantaleuropa jünger als 40 ist und nicht alsbald den Weg nach Nordamerika findet, wird sich später nur selbst Vorwürfe machen können.

Wie eingangs bereits festgestellt, braucht Deutschland keine Einwanderung – und diese „Gäste“ schon garnicht! Wer der weiteren Einwanderung das Wort redet, erkläre zuvor, wie er die bestehenden und heranwachsenden Probleme bewältigen will. Der Islam in Deutschland ist zu seinem weiteren Wachstum noch nicht einmal auf den fortgesetzten Zuzug angewiesen; allein das schiere Wachstum aus der eigenen Reproduktionsrate heraus, die nach UNO-Angaben um mindestens 2.500 Prozent über der deutschen Bevölkerung liegt und durch Frauenunterdrückung und den islamtypischen, exorbitanten Analphabetismus (50 Prozent im Weltmaßstab) traditionell Stärkung erhält, macht jede Diskussion über weitere Einwanderung überflüssig.

Zu diskutieren wäre vielmehr die sofortige Rückführung integrationsunwilliger und krimineller Ausländer, eine Änderung des Einbürgerungsrechts (alter Stand), die Einstellung von Sozialleistungen an Ausländer (würde ich in Pakistan oder Thailand um Alimentierung nachsuchen, würden die sich vor Vergnügen auf die Schenkel schlagen, mich einsperren und auf eigene Kosten abschieben), Einkind-Politik für in Deutschland lebende Ausländer, selbstverständlich ohne Kindergeld, da dessen Zweck der Erhalt des Staatsvolkes ist. Das setzt materielle Ressourcen frei, die uns die Möglichkeit geben, bei den Japanern zu lernen, wie man trotz zunehmender Vergreisung auf Einwanderung verzichten kann.

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Evangelikaler fordert Schmerzensgeld von BpB

geschrieben von PI am in Christentum,Islam,Linksfaschismus | Kommentare sind deaktiviert

Qrage-Motto: Selam Deutschland [21]Die Diskussion um das von der Bundeszentrale für politische Bildung mitfinanzierten Magazins „Q-rage“ [22], in dem evangelikale Christen massiv diskriminiert werden, ebbt nicht ab. Jetzt fordern die ersten Evangelikalen ein Schmerzensgeld des BpB-Präsidenten Thomas Krüger, der in einem Empfehlungsschreiben, das dem Magazin beigefügt war, Evangelikale mit Islamisten in einen Topf warf, die „wichtige Freiheitsrechte in Frage stellen“.

Hier das Schreiben von Uwe Gattermann an Krüger:

Herrn
Thomas Krüger
c/o Bundeszentrale f. politische Bildung
Adenauer Allee 86

53113 Bonn

Schmerzensgeld

Sehr geehrter Herr Krüger!

Als Präsident der „Bundeszentrale für politische Bildung“ und SPD-Mitglied bezeichneten Sie in einem an die Lehrerkollegien von 495 Schulen gerichteten Schreiben unter der Kollektivbezeichnung „Evangelikalen“ evangelische Christen als Fundamentalisten und unterstellten, von uns gingen Gefahren aus wie von „Islamisten“.

Desweiteren ließen Sie 1 Million Exemplare des Machwerks „Q-Rage“ an unbedachte Schüler verteilen und eine pdf-Datei davon ins Internet stellen, worin unter der Überschrift „Die evangelikalen Missionare“ über eine Veranstaltung von „Evangelikalen“ in Bremen berichtet wird, in der es nach dem (später um diesen Punkt gekürzten) Programm auch um die „Heilung von Homosexuellen“ gehen sollte. Dazu schrieben Sie in Ihrem Brief: „In der Zeitung finden sich interessante Informationen, wie islamistische und evangelikale Gruppen, die wichtige Freiheitsrechte infrage stellen, Jugendliche umwerben.“

Von der Bezeichnung Evangelikaler als christliche Fundamentalisten haben Sie sich auf Druck hin distanziert und eingestanden, „die evangelikale Bewegung pauschalierend als fundamentalistisch“ dargestellt zu haben. Nicht distanziert haben Sie sich dagegen von Ihrer eigenen Gleichsetzung, wonach „islamische und evangelikale Gruppen … wichtige Freiheitsrechte“ infrage stellen. Von einer adäquaten Gegenerklärung, die rechtlich geboten wäre, haben Sie bislang abgesehen und auch keine in Aussicht gestellt. Im Gegenteil, statt nun die Verbreitung von einer Million „Q-Rage“-Druckausgaben unverzüglich zu unterbinden, haben Sie diese gewährt.

Da Sie mich unter der Kollektivbezeichnung „Evangelikale“ eingestandener Weise „pauschalierend als fundamentalistisch“ dargestellt haben und sich nicht von Ihrer eigenen Gleichsetzung, wonach „islamische und evangelikale Gruppen … wichtige Freiheitsrechte“ infrage stellen distanzieren, habe ich Ihnen gegenüber einen Anspruch auf Schmerzensgeld (§ 847 BGB) in Höhe von 2.000,00 Euro.

Anwendbar ist § 847 BGB insbesondere bei schweren Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte des § 823 BGB, wobei der Ersatz des immateriellen Schadens in Geld vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der Genugtuung und Prävention gewährt wird (BGH NJW 96, 984). Ob eine schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggründen des Handelnden und vom Grad seines Verschuldens und davon ab, in welche geschützte Sphäre der Eingriff stattgefunden hat (BGH NJW 85, 1617, BGH 128, 1).

Aufgabe der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist es, demokratisches Bewusstsein und politische Teilhabe von Bürgern zu fördern, indem sie mit Veranstaltungen sowie Print- und Online-Angeboten aktuelle und zeitgeschichtliche Themen aufgreift. Das wird im Münchner Manifest vom 26. Mai 1997 konkretisiert, amtlich definiert sind die Aufgaben im „Erlass über die Bundeszentrale für politische Bildung vom 24. Januar 2001“ (BMBI, 2001, 270): In dessen § 2 heißt es: „Die Bundeszentrale hat die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken.“

Gemäß § 6 I. ist die bpb verpflichtet, eine „politisch ausgewogene Haltung“ einzunehmen, was durch ein 22-köpfiges Kuratorium zu kontrollieren ist, das Sie als Präsident leiten (§ 6 II.). Sie haben gegen Ihren beschriebenen Pflichtenkreis absichtlich (final) verstoßen.

Ihr tatsächliches Ziel ist nämlich bei genauerem Hinsehen nicht, „durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken“, sondern die Errichtung einer Gesinnungsdiktatur, worauf auch die Ihnen unterstellte Behörde ausgerichtet ist.

In „Welt Online“ vom 16.12.2008 erklärten Sie, die Gleichsetzung von Evangelikalen und „Islamisten“ sei in der bpb deswegen durchgegangen und mit Ihrem Empfehlungsschreiben versehen worden, weil „Da in der Tat ein Fehler in meiner Verwaltung passiert“ ist, „weil ich davon ausgegangen bin, das Heft sei von meinen Mitarbeitern gewissenhaft überprüft worden“. Wollen Sie uns Bürgern ernsthaft erklären, deutsche Beamte wären zu oberflächlich oder geistig nicht im Stande, die volksverhetzenden, ehrverletzenden und übel nachredenden Aussagen von „Q-Rage“ zu erkennen, obwohl später viel schlichtere Geister dazu in der Lage waren?

Das zu widerlegen reicht ein Blick in Ihre Partei, die SPD, deren Mitglied Thierse im September dieses Jahres tatsächlich öffentlich den Standpunkt vertrat, man dürfe persönlich unliebsame Meinungen wie die von „Pro Köln“ verbieten. Verwiesen wird auch auf den Umgang mit den – wie der stalinistische Jargon der SPD sie nannte – vier „Abweichlern“ und „Verrätern“ aus Hessen, wovon einem die Beine abfaulen sollten, weil sie von ihrer Gewissensfreiheit Gebrauch machten und sich nicht am Wählerbetrug einer Andrea Ypsilanti beteiligen wollten.

Bei „Q-Rage“ handelt es sich lediglich um eine Fortsetzung einer fortdauernden Indoktrination seitens der SPD und interessierter Kreise, deren Vorgänger von der Friedrich-Ebert-Stiftung, der AgiPro-Abteilung der SPD unter dem Namen „Ein Blick in die Mitte. Zur Entstehung rechtsextremer und demokratischer Einstellungen“ der Öffentlichkeit zugemutet wurde. Darin kommt man angeblich zu dem Ergebnis, dass 26,7 Prozent „der Deutschen“ ausländerfeindlich seien und 39 Prozent sich von Ausländern überfremdet fühlten. Für viele Deutsche seien ausländerfeindliche Ansichten selbstverständlich und häufig unterschieden sie zwischen „guten“ und „schlechten“ Ausländern (nach dieser Denke ist jeder Strafrichter an einem deutschen Gericht, der einen Ausländer verurteilt, dessen Handeln also als sozialschädlich gleich schlecht erkennt, ein Rechtsextremer). Der Nährboden für rechtsextreme Tendenzen liege somit „in der Mitte der Gesellschaft“.

Sie befinden sich nicht im „Kampf gegen Rechts“, sondern im Kampf gegen das Bürgertum. In einem bei der Deutschen Welle ausgestrahlten Interview bezeichnete der an der FU-Berlin lehrende Politologe Prof. Klaus Schroeder diese „Studie“ am 22.06.2008 als „absurd“ und „lächerlich“. Sie sei zu pauschalierend und „die eigene Folie, die eigenen Kriterien“ würden nicht offengelegt. Die 60 Befragten konnten erzählen was sie wollten, rechtsradikale Absichten wurden hineininterpretiert. Auf die Frage, ob die „Studie“ nicht doch irgendeine nützliche Erkenntnis enthalte, antwortete Schroeder, doch: sie sei ein gutes Beispiel, „wie politisch motivierte Wissenschaft funktioniert“.

Ihr Vergleich zwischen Evangelikalen und Islamisten verbietet sich schon deswegen, weil Evangelikale mit „Islamisten“ – also des unsäglichsten Erscheinungsbildes des Islam – gleichgestellt werden, aber orthodoxe und fundamentalistische Mohammedaner, die ebenso wie „Islamisten“ die deutsche Rechtsordnung beseitigen wollen, ausgeblendet werden. Der Vergleich suggeriert zugleich, dass Evangelikale gleich „Islamisten“ Frauen unterdrücken und steinigen, Dieben die Hände abhacken, Homosexuelle statt zu „heilen“ lieber öffentlich an Baukränen aufhängen, ebenso vergewaltigte Mädchen und Frauen, weil diese einen Rechtgläubigen vom rechten Weg abgebracht haben, dass sie mit Bombengürteln ausgestattet „Ungläubige“ mit in den Tod reißen, um sich anschließend im Paradies mit 70 Jungfrauen zu vergnügen, mit Flugzeugen in Hochhäuser fliegen und Tausende von „Ungläubigen“ täten. Es suggeriert ferner, dass Evangelikale nicht Hunderttausende, wenn nicht gar Millionen Mohammedaner mit ihren Steuern alimentieren, sondern wie orthodoxe und fundamentalistische Mohammedaner sowie „Islamisten“ in ihren Ländern keine Bekenntnisfreiheit gewähren, sondern Andersgläubige vielmehr teilweise bis zum Tode verfolgen.

Somit haben Sie unter Mißbrauch von Steuergeldern in großem Umfang Schriften verbreitet, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören und die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, dass sie zum Hass gegen Teile der Bevölkerung (also ca. 18 Mio. Evangelikale) aufstacheln (§ 130 I. Nr. 1 StGB) und sie böswillig verächtlich gemacht und verleumdet haben (§ 130 I. Nr. 3 StGB). In Betracht kommen daneben noch die Vorschriften des § 131 StGB (in Idealkonkurrenz zur vorgenannten Vorschrift) sowie der §§ 185 ff. StGB.

Mit der Verwendung der Kollektivbezeichnung „Evangelikale“ richteten sich Ihre rechtswidrigen Handlungen auch gegen mich als Evangelikalen und berechtigen mich zur Einforderung des oben bezeichneten Schmerzensgeldes in Höhe von 2.000,00 Euro.

Ich fordere Sie hiermit auf, diesen Betrag sowie hier entstandene Kosten und Auslagen für das vorliegende Schreiben in Höhe von weiteren 95,00 Euro, insgesamt also 2.095,00 Euro, bis spätestens Dienstag, den 06. Januar 2009, meinem in der Fußnote bezeichneten Konto gutzubringen.

Sollte ich keinen fristwahrenden Eingang verzeichnen können, werde ich ohne weitere Aufforderung Klage beim zuständigen Gericht einreichen und Strafanzeige gegen Sie erstatten, auch unter den Gesichtspunkt des § 266 StGB (Untreue).

Hochachtungsvoll

Uwe Gattermann
(gaga.2500@gmx.de [23])

PI-Beiträge zum Thema:

» „Q-ragierter“ Kampf gegen gefährliche Christen [24]
» Keine Courage bei „Q-rage“ [25]
» Polemik statt Inhalte [26]

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