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Kölner CDU-Politiker Bähner zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Von MANFRED ROUHS | In Köln endete am 10. Januar 2022 ein denkwürdiger Strafprozess mit einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe für den Angeklagten Hans-Josef Bähner (74). Die 14. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts schickte den langjährigen kommunalen CDU-Mandatsträger ins Gefängnis, weil er mit einem Revolver auf mehrere junge Männer mit Migrationshintergrund geschossen und dabei eine dieser Personen am Arm verletzt hat.

Zum Hintergrund der Tat gab es unterschiedliche Darstellungen. Als einigermaßen sicher kann gelten, dass vier 18- bis 20-Jährige, die nicht von hier sind, vor dem noblen Grundstück des CDU-Politikers am Rheinufer Wodka mit Saft aus Bechern konsumiert und Lärm verursacht sowie den Hund des Kommunalpolitikers in Rage gebracht haben. Bähner soll sie daraufhin als „Dreckspack“ und „Dreckskanacken“ beschimpft haben. „Dreckspack“ gibt der CDU-Mann zu, „Dreckskanacken“ bestreitet er. „Missgeburt“ sowie „Halt deine Fresse, Hurensohn“ lautete (unbestritten) die Antwort. Irgendwie löste sich dann der Schuss …

Offenbar zu dem Zweck, den Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit zu entkräften, ließ sich Bähner von dem bekannten muslimischen Szeneanwalt Mutlu Günal vertreten. Der hat sich schon für die Salafistenprediger Ibrahim Abou-Nagie und Sven Lau nützlich gemacht und auch in diesem Fall die Interessen seines Mandanten durchaus umsichtig und offensiv vertreten. „Sie sind einem Hochstapler aufgesessen“, hielt Günal der Anklage vor.

Für Bewährung oder gar für einen Freispruch reichte es aber nicht.

Von Berichten in der Kölner Lokalpresse [1] einmal abgesehen halten die Massenmedien den Fall Bähner erstaunlich klein. Man stelle sich einmal vor, hier hätte ein AfD-Mandatsträger geschossen. Dann liefe die Sache in Sondersendungen von ARD bis ZDF rauf und runter. Die Forderung nach einem Parteiverbot wäre längst auf dem Tisch.

Ein CDU-Verbot dagegen begehrt niemand, nur, weil ein gewählter Volksvertreter dieser Partei bewaffnet unterwegs ist und auf einen angetrunkenen Randalierer schießt, statt die Polizei zu rufen.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [2], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [3] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [4] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [5] per Streaming und stellt politische Aufkleber [6] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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Düsseldorf: Salafist Lau zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt

geschrieben von byzanz am in Dschihad,Islam,Justiz,Terrorismus | 117 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Der „heldenhafte“ Allah-Krieger Sven Lau (Foto rechts neben seinem Glaubensbruder Pierre Vogel) zeigte vor Gericht ein ganz anderes Gesicht: Den Bart gestutzt, adrett frisiert und ohne Häkelkäppchen bettelte er unter Heulkrämpfen um ein „gerechtes“ Urteil. Der 36-jährige jammerte, dass ihm die Ermittlungen eines Polizisten „psychisch zugesetzt“ hätten, er in der Untersuchungshaft „angespuckt, beschimpft und bedroht“ worden sei, ihm die Trennung von seiner Frau „arg zusetze“ und seine fünf Kinder in der Schule „gehänselt und gemobbt“ würden.

Nun, all das hätte sich der früher so selbstbewusste Koran-Aktivist und Initiator der „Scharia-Polizei“, mit der er 2014 durch Wuppertal zog und das islamische Recht durchsetzen wollte, vorher überlegen sollen. Wer für Allah in den Kampf zieht, landet in den Ländern der vom Islam als minderwertig angesehenen Kuffar eben häufig im Knast. Noch gilt bei uns das Strafgesetzbuch und nicht die Scharia: Die Staatsanwaltschaft forderte wegen Terror-Unterstützung sechseinhalb Jahre Gefängnis, sein Anwalt Günal beantragte Freispruch, das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ihn am Mittwoch zu fünfeinhalb Jahren.

Köpfung von Schiiten gefordert

Vor seiner Verhaftung hatte die Heulsuse, die in der gedruckten Bild heute als „Flenn“ Lau hochgenommen wird, noch ganz andere Töne gespuckt, wie n-tv berichtet [7]:

Lau habe die Kampfgruppe um den späteren IS-Kommandanten Konrad S. drei Mal in Syrien besucht. Er habe sich ihr auch selbst anschließen und mitkämpfen wollen. Seine Sprache sei eindeutig gewesen: „Wir riechen den Duft des Paradieses“, habe er gesagt. Weniger blumige Sätze zeigen laut Merz seine wahre Gesinnung: „Diese Drecks-Schiiten müssen langsam geköpft werden.“

Der Salafist kennt eben Allahs Befehle im Koran zum Köpfen der Ungläubigen (8:12, 47:4), worunter auch die Schiiten fallen, denn sie gelten bei den Sunniten (95% aller Moslems) als Apostaten. Jetzt riecht der Rechtgläubige aber erstmal den Duft hinter Gittern. Mit seinem Gesinnungsgenossen Pierre Vogel hatte Lau, wie es sich für fromme Moslems gehört, eine gemeinsame Pilgerreise nach Mekka gemacht, was vor Gericht auch Thema gewesen sein soll. Vogel bezeichnete ihn als „sehr engen Freund“, will aber bei genauer Befragung von dessen terrorunterstützenden Handlungen nichts gewusst haben, die die Bild wie folgt zusammenfasst [8]:

Das Gericht sah als erwiesen an, dass der deutsche Konvertit zwei Männer für die Terrororganisation Jamwa in Syrien angeworben hat. Er habe sich in vier Fällen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gemacht, lautete die Urteilsbegründung. Lau brachte Bargeld und Nachtsichtgeräte in das vom Krieg gebeutelte Land.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) zeigt sich zufrieden über das Urteil:

„Lau gehört zu den bekanntesten geistigen Brandstiftern der extremistischen Salafistenszene. Mit der Haftstrafe sendet unser Rechtsstaat ein deutliches Signal: Unterstützer des islamistischen Terrors gehören hinter Gitter”. Das sei angesichts der unverändert hohen Gefahr, die von extremistischen Salafisten ausgehe, wichtig. Der Szene gehören in NRW rund 2.900 Personen an.

Laus Verteidiger Mutlu Günal hatte neben Freispruch auch noch dreist eine Entschädigung für die Untersuchungshaft von 22 Monaten beantragt. Der Staatsanwalt hätte einen „Rachefeldzug“ gegen seinen Mandanten geführt und ihn zum „Staatsfeind Nr. 1“ erklärt. Lau sei aber unschuldig. Alles klar, Herr Günal. Moslems sehen sich sowieso grundsätzlich als Opfer und die Kuffar immer an allem schuldig an. Lau wandert jetzt aber erstmal nicht ins Paradies, sondern in den Knast. Vielleicht zeigt ihm sein Gott ja aber auch einen Ausweg. Allahu Akbar.

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Düsseldorf: Terroranwalt Mutlu Günal verteidigt grinsenden Hassprediger Sven Lau

geschrieben von PI am in Justiz,Salafisten | 70 Kommentare

terroranwalt-mutlu-guenal [9]Wenn es um Salafisten geht, ist Terroranwalt Mutlu Günal [10] (Foto re.) gerne behilflich. Man kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf dieses Anwaltsexemplar keine Sekunde aus den Augen lässt, wenn er sich einem Beweisstück nähert.

Die Kölner Staatsanwaltschaft zeichnete sich in den Jahren 2011/2012 nicht nur durch ein Kommen und Gehen von Staatsanwälten aus, sondern auch durch ein bislang immer noch nicht aufgeklärtes Verschwinden einer Beweis-CD im Fall des Salafistenpredigers Abou Nagie. Auf dieser hatte Ibrahim Abou Nagie zum Töten „Ungläubiger“ aufgerufen. Zugang zu dem Beweisstück hatte Mutlu Günal, der Anwalt. Weil aber zu jener Zeit ein deutscher Ingenieur in Nigeria entführt worden war, um eine salafistische Mandantin Mutlu Günals freizupressen, war die Kölner Staatsanwaltschaft am Ende so durcheinander, dass das interne Verfahren zur Klärung des Beweismittelverlusts im Sande verlief und man wegen dieser „Justizposse [11]“ Abou Nagie laufen ließ.

Der nun wegen der Unterstützung einer Terrororganisation angeklagte Sven Lau (li.) [12] kam gestern grinsend [13] in den Hochsicherheits-Gerichtssaal und will dem Prozess schweigend beiwohnen. Ob auch er auf ein Befreiungswunder durch Staranwalt Günal hofft?

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Sven Lau wegen Terror-Unterstützung verhaftet

geschrieben von byzanz am in Hassreligion,Islam,Salafisten,Terrorismus | 111 Kommentare

[14]Heute Morgen wurde Salafist Sven Lau (Foto) in Mönchengladbach verhaftet. Der Vorwurf des Generalbundesanwaltes: Lau habe die Terrororganisation Dschaisch al-Muhadschirin wal-Ansar (Jamwa) in Syrien unterstützt. Der 35-jährige sei eine „Anlaufstelle für Kampf- und Ausreisewillige“ der salafistischen Szene, vor allem im Düsseldorfer Raum, gewesen. In vier dokumentierten Fällen habe der Initiator der „Scharia-Polizei“ die Terrorbande finanziell und personell unterstützt.

(Von Michael Stürzenberger)

ntv berichtet [15]:

Lau soll 2013 von Deutschland aus als verlängerter Arm der in Syrien aktiven Terrororganisation „Jaish al-muhajirin wa-l-ansa“ (Armee der Auswanderer und Helfer, Jamwa) agiert haben. Die damals gegründete Organisation sei eng an die Terrororganisation „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ angebunden, hieß es.

Diese und die nach einer Jamwa-Spaltung von Lau dann unterstützte Gruppierung verfolgen den Angaben zufolge das Ziel, die syrische Regierung zu stürzen und einen allein auf islamischem Recht (Scharia) basierenden Gottesstaat zu errichten.

Den bisherigen Ermittlungen zufolge war Lau eine Anlaufstelle für Kampf- und Ausreisewillige – vor allem für die salafistischen Szene im Düsseldorfer Raum. Dabei soll er zwei Männer als Kämpfer an Einheiten in Syrien vermittelt haben. Ende September 2013 sei Lau selbst nach Syrien gereist und habe einen der Männer mit 250 Euro unterstützt. Zudem habe er im Auftrag vier Nachtsichtgeräte gekauft.

Der Spiegel ergänzt [16]:

Das aktuelle Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen Lau resultiert aus Ermittlungen, die bereits zu Verurteilungen geführt haben. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte im März den Islamisten Ismail I. und zwei Komplizen wegen der Unterstützung von Jamwa für mehrere Jahre ins Gefängnis geschickt.

Laut Urteil reiste I. im August 2013 nach Syrien. Er war demnach fest entschlossen, sich dem Dschihad anzuschließen. Nach einer vierwöchigen Militärausbildung wurde er – wohl mit Hilfe des Salafistenpredigers Sven Lau – einer deutschen Gruppe innerhalb von Jamwa zugeteilt. Im Anschluss nahm Ismail I. an mindestens einer Kampfhandlung in dem Gebiet um die nordsyrische Stadt Aleppo teil.

Das Verfahren gegen Lau war zunächst abgetrennt und an die Staatsanwaltschaft Stuttgart zurückgegeben worden. Jetzt hat sich der Generalbundesanwalt erneut der Sache angenommen.

Der Verteidiger von Lau, der Bonner Rechtsanwalt Mutlu Günal, wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Es dürfte auch schwer werden, diese zu entkräften, denn Lau trägt schließlich wie sein großes Vorbild Mohammed korankonform dazu bei, Schrecken in die Herzen der Ungläubigen zu werfen. Seine Verhaftung bedeutet zumindest mittelfristig „einer weniger“. Aber es laufen bei uns noch tausende, wenn nicht zehntausende mit dem aktivierten Koranchip im Kopf herum.

Islam bedeutet nunmal auch Terror, das kann kein klar denkender Mensch mehr abstreiten. Leider ticken in unseren Breitengraden Politik, Medien und Justiz bei diesem Thema noch lange nicht mit gesundem Menschenverstand. Und so ist die kommende heftige Explosion der Islam-Bombe wohl kaum zu verhindern, wenn immer nur an den Symptomen, aber nie an der Ursache des Problems angesetzt wird..

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Bonn: Sechs Dschihadisten vor Gericht

geschrieben von PI am in Dschihad,Hassreligion,Islam,Terrorismus,Video | 43 Kommentare

gerichtssaal [17]Sie kommen aus dem weltoffenen, internationalen und bunten Stadtteil Tannenbusch („Soziale Stadt Neu Tannenbusch“) und hatten ihren letzten festen Wohnsitze im Schweidnitzer Weg, der Schneidmühler- und der Oppelner Straße, Straßen, die jedem Bonner aus Polizei- und Zeitungsberichten bestens bekannt sind. OB Jürgen Nimtsch (SPD, Kämpfer gegen Rechts) lobt den Stadtteil wegen der arabische Al-Muhajirin-Moschee in der Brühler Straße immer wieder als besonderes touristisches Highligth. Angezogen vom Tannenbusch fühlten sich daher auch sechs junge Männer mit Migrationshintergrund, die 2012 allerdings nach Somalia auswanderten, dort ihre Ausbildung in einem Terrorcamp absolvierten und sich dann der islamischen Terrorgruppe Al-Shabaab-Miliz anschlossen.

(Von Verena B., Bonn)

Sie sollen sich in Somalia natürlich auch an Kampfeinsätzen beteiligt haben. Am Freitag begann am Oberlandesgericht Frankfurt der Prozess gegen das fromm, muslimische Heimkehrer-Sextett aus Bonn.

Die dpa berichtet [18]:

Die Bundesanwaltschaft legt fünf von ihnen die aktive Mitwirkung in der verbotenen ausländischen Organisation sowie die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten vor. Dem sechsten Mann wird hingegen nur eine versuchte Beteiligung dazu zur Last gelegt.

Die fünf zwischen 23 und 31 Jahre alten Männer waren von Frankfurt über Kenia nach Somalia gereist, um sich dort im bewaffneten Kampf ausbilden zu lassen. Drei Angeklagte mit deutscher Staatsangehörigkeit wurden im September 2014 bei ihrer Einreise auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen, zwei weitere kamen bereits in Kenia in Haft und wurden von dort aus nach Deutschland abgeschoben.

Der sechste Sympathisant war von al Shabaab-Leuten festgehalten worden, weil diese ihn für einen Spion hielten. Als mutmaßlicher Spion wurde er festgenommen und inhaftiert, später nach Kenia abgeschoben. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts hat bis Ende August vorerst 13 Verhandlungstage vorgesehen.

Die islamistische al Shabaab treibt seit fast zehn Jahren ihr Unwesen in Somalia und gilt als regionaler Ableger der Terrororganisation al-Qaida. Al Shabaab will eine strikte Auslegung islamischen Rechts in Somalia durchsetzen. Auch im benachbarten Kenia verübt sie regelmäßig Anschläge, zuletzt im April.

In den nächsten Monaten muss der Vorsitzende Richter am Staatschutzsenat des OLG Frankfurt über die sechs Männer deutsches Rechts sprechen. Das wird wieder eine anstrengende Angelegenheit, da die frommen Muslime nur ihren nicht mehr vorhandenen Allah als obersten Richter anerkennen. Außerdem haben sie nicht selbst Köpfe abgeschlagen, da Allah das Schwert geführt hat. Sie sind also nach muslimischem Recht unschuldig, da sie gute Taten für die Umma vollbracht haben und somit ins Paradies kommen. Auch das Dutzend Strafverteidiger kommt aus Bonn und dem Rheinland. Sie alle sind erfahrene Anwälte aus dem radikal-islamischen Milieu und kennen sich bestens aus im islamischen deutschen Recht. Moslem-Staranwalt Mutlu Günal [19] ist natürlich auch wieder mit dabei und wird seine Schützlinge kompetent verteidigen.

Schon länger hatten die Sicherheitsbehörden über eine somalische Terrorzelle in Bonn getuschelt, die sich unter dem Stichwort „Deutsche Shabaab“ im Tannenbusch zu konspirativen Sitzungen traf. Angeklagt sind jetzt die drei Brüder Abdullah (28), Abdulsalam (24) und Abdiwahid W. (23) mit somalischen Wurzeln und deutschem Pass. Mit angeklagt sind der 31-jährige Deutsch-Tunesier Mounir T. und der 30-jährige Somalier Omar D., der auch einen deutschen Pass hat, sowie der 26-jährige Steven N., die ebenfalls Bonner Bürger erster Klasse sind, da sie einen Migrationshintergrund vorweisen können. Über weitere Einzelheiten berichtet der Bonner General-Anzeiger [20].

Sollten die sechs heiligen Krieger inhaftiert werden, würde das zusätzliche Arbeit für den verurteilten Linksterroristen und jetzt bekennenden Islam-Terroristen Bernhard Falk [21] bedeuten, der sich intensiv als Seelsorger für seine inhaftierten Brüder und Schwestern einsetzt und Geld für ihre Verteidiger sammelt. Innenminister De Maizière wird froh sein, dass sich so ein kompetenter Mann um seine „Söhne und Töchter“ kümmert [22]!

Hauptverhandlung im Verfahren gegen sechs Personen wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Al-Shabab“ hat begonnen

» Anklage der Generalbundesanwaltschaft [23]
» PM des OLG Frankfurt am Main zur Eröffnung des Hauptverfahrens [24]
» PM des OLG Frankfurt am Main zur Hauptverhandlung [24]

Hier ein Video der Nachrichtenagentur Reuters aus dem Gerichtssaal:

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Düsseldorf: Prozess gegen islamische Terroristen – „Es ist ja nichts geschehen!“

geschrieben von PI am in Dschihad,Islam,Justiz,Salafisten | 41 Kommentare

bonn_bombe_prozess [25]Mit eineinhalbstündiger Verspätung fand gestern im Hochsicherheitsgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf endlich der mit großer Spannung erwartete erste Tag der Hauptverhandlung im Staatschutzprozess gegen vier verfassungsfeindliche Korangläubige (Salafisten) statt, die sich 2012 zu einer terroristischen Vereinigung zusammengeschlossen hatten. Der gescheiterte Bombenanschlag an Gleis 1 [26] des Bonner Hauptbahnhofs im Dezember und der versuchte nächtliche Mordanschlag auf den PRO-NRW-Vorsitzenden [27] Markus Beisicht in Leverkusen im März 2013 sind für die Bundesanwaltschaft „zwei weitere Versuche, den islamistischen Terror nach Deutschland zu tragen“.

(Von Verena B., Bonn)

Vor Gericht stehen Marco G. (27), Enea B. (44), Koray D. (25) und Tayfun S. (24). In der Anklageschrift wirft ihnen die Bundesanwaltschaft vor, sie hätten aus „Vergeltung für das Zurschaustellen [28] von Mohammed-Karikaturen“ Anschläge begehen wollen. Bundesanwalt Horst Salzmann bescheinigte den vier Terroristen eine „radikal-islamistische Gesinnung“ und eine „fundamentalistisch-islamistische Glaubensausrichtung“.

Ihrer Verachtung des deutschen Rechtsstaats verliehen die vier Angeklagten wieder einmal dadurch Ausdruck, dass sie zum Prozessbeginn demonstrativ sitzen blieben. Marco G. wurde zunächst mit Fußfesseln in den Saal geführt und begrüßte seine Bekannten im Zuschauerraum mit dem allseits bekannten „Allahu Akbar“, dem Ruf zum Gebet und beim Kopfabschlagen der lebensunwerten „Kuffar“. Koray D. und Enea B. nahmen ihre Kopfbedeckungen nicht ab. Auch sie riefen: „Allahu Akbar“ (Allah ist größer). Richter Schreiber ermahnte sie prompt und drohte, bei Wiederholung Ordnungsstrafen zu verhängen.

Die knapp 40 Medienvertreter und in etwa ebenso viele Besucher mussten zunächst einmal längere Zeit warten, da einer der Angeklagten in seiner Religionstracht zum Prozess erschienen war und diese gegen Zivilkleidung getauscht werden musste, denn der Prozess fand nicht vor Allah, sondern vor deutschen Richtern statt. Außerdem war dem Gericht vier Minuten vor Prozessbeginn per Fax ein Anwaltschreiben mit einem Befangenheitsantrag zugegangen.

Die Bombe in Bonn soll Marco G., ein zum Islam konvertierter Deutscher aus Bonn-Tannenbusch, als Einzeltäter platziert haben – er muss sich deshalb wegen versuchten Mordes verantworten. Den Ermittlungen zufolge soll er den Sprengsatz gebaut und in einer blauen Nylontasche auf dem Bahnsteig abgestellt haben. Im Internet soll er zuvor die Grundstoffe gefunden und bestellt haben. Auch eine Bauanleitung habe man bei ihm gefunden. Obgleich der Zündmechanismus der Bombe fehlte, geht die Bundesanwaltschaft dennoch davon aus, dass der am 10. Dezember 2012 gefundene Sprengsatz keine Attrappe war. „Es gab die klare Absicht zu töten“, heißt es aus Ermittlerkreisen. In einem Umkreis von etwa drei Metern hätte die Rohrbombe „eine unbestimmte Anzahl von Menschen heimtückisch, mit gemeingefährlichen Mitteln und aus niedrigen Beweggründen zu töten“, sagte Bundesanwalt Horst Salzmann. Die Verteidiger griffen die Anklageschrift scharf an und legten dar, dass es sich nicht um eine Bombe, sondern um eine Attrappe gehandelt habe und die Behauptung, Bonn sei an einem Blutbad vorbeigeschrammt, falsch sei.

Marco G. aus Oldenburg war im November 2011 nach Bonn umgezogen und soll dort in die Salafistenszene eingetaucht sein. Diese empörte sich über das provokative Zeigen der Mohammed-Karikaturen durch Mitglieder der rechtskonservativen Bürgerbewegung PRO NRW im Mai 2012. Nachdem die Islamische Bewegung Usbekistan (IBU) in einem Internetvideo zum Mord an PRO-NRW-Politikern aufrief, soll G. mit seinen Komplizen begonnen haben, den Parteivorsitzenden Markus Beisicht auszuspähen. Die Männer sollen Beisichts Wohnhaus in Leverkusen ausgekundschaftet und zwei Schusswaffen und Schalldämpfer besorgt haben.

Erst nach der Festnahme in Leverkusen kam es durch einen DNA-Abgleich zum Durchbruch bei den Ermittlungen in Sachen Bonner Bombe: Am Rohr, in das der Sprengstoff gefüllt war, wurde die DNA eines Kindes von Marco G. gefunden – am Wecker, der wohl als Zeitzünder dienen sollte, die DNA seiner Frau.

„Das Beweisgebilde der Bundesanwaltschaft ist sehr instabil – leicht wird deren Beweisführung nicht“, sagte Verteidiger Carsten Rubarth aus Bonn, der Enea B. vertritt. „Was die Angeklagten in Leverkusen wollten, ist zum Beispiel völlig unklar. Es ist ja nichts geschehen.“

Auch Rechtsanwalt Peter Krieger, Verteidiger von Marco G., sieht „eine Menge Angriffspunkte“. „Wir werden jeden Stein des Beweisgebäudes der Bundesanwaltschaft umdrehen und dann mal gucken, was übrig bleibt.“ Schon bei der angeblichen Zündfähigkeit der Bombe werde „viel mit Mutmaßungen statt mit Fakten operiert“.

Der berühmt/berüchtigte Bonner Rechtsanwalt Mutlu Günal, Strafverteidiger von Marco G., der vorerst mit Fußfesseln in den Saal geführt wurde, berichtete den Reportern von einer vermeintlichen Ermittlungsakte des Bundeskriminalamts, die die vermeintliche Bombe als Attrappe identifiziere. „Die Ermittlungen sind ein Fall von Pleiten, Pech und Pannen“, sagte Günal und ergänzte, dass sich sein Mandant im Verfahren nicht äußern werde.

Selbstverständlich durfte beim Prozess auch der seinerzeit verurteilte ehemalige Linksterrorist und heutige Islamist Bernhard Falk nicht fehlen. „Bruder Marco ist ein sympathischer junger Mann“, erklärte er dem Publikum in einer Pause.

Der Antrag des PRO-Chefs und Rechtsanwalts Markus Beisicht, als potenzielles Opfer des geplanten Mordanschlags im Prozess als Nebenkläger auftreten zu dürfen, wurde abgelehnt: Den „Auftritt des Provokateurs“ ließ der Senat unter Vorsitz von Richter Frank Schreiber nicht zu. Zum Auftakt des Terrorprozesses zeigten daher Dutzende Mitglieder der Bürgerbewegung PRO NRW Zivilcourage: Zusammen mit dem Beinahe-Mordopfer der angeklagten Islam-Terroristen protestierten sie gegen die weitgehende Tatenlosigkeit der etablierten Politik, insbesondere die des NRW-Innenministers und Patriotenhassers Ralf Jäger (SPD), der lieber polizeiliche und geheimdienstliche Ressourcen im Kampf gegen friedliche und gesetzestreue Oppositionspolitiker verschwendet, als sich auf wirklich gefährliche Extremisten und Gewalttäter zu konzentrieren. Dies und anderes sprachen die Redner der PRO-NRW-Kundgebung im Angesicht Dutzender Medienvertreter und Islamisten mutig aus. Die Aktivisten der PRO-Bewegung bildeten dann auch das kritische Publikum bei Eröffnung der Gerichtsverhandlung.

Zur Beweisaufnahme kam es am ersten Prozesstag nicht. Der Vorsitzende des Senats, Frank Schreiber, musste eine ganze Reihe von Befangenheitsanträgen der verfassungsfeindlichen mohammedanischen Verteidigung gegen den gesamten Senat zur Kenntnis nehmen, worüber dieser sehr erzürnt war, obwohl das nichts Besonderes ist, da der Islam ja zu Deutschland gehört.

Mit Geständnissen kann die Bundesanwaltschaft nicht rechnen. Die Ankläger gehen von einem langwierigen Verfahren und einer Dauer von etwa zwei Jahren aus. Marco G. droht im Fall einer Verurteilung lebenslange Haft, den drei anderen Angeklagten drohen bis zu 15 Jahre Gefängnis.

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Salafisten-Vogel: „Free Abu Adam!“

geschrieben von PI am in Extremismus,Islamisierung Deutschlands,Salafisten | 106 Kommentare

vogel u. lau [29]Großes Unglück für die Umma: Bruder Sven Lau, Kampfname: Abu Adam (rechts im Bild), beliebter Einpeitscher auf den salafistischen Vogel-Happenings, wurde kurz nach seinem ziemlich bürgerbewegten Open-Air-Event am 8. Februar [30] in Mönchengladbach auf Veranlassung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft in seiner Heimatstadt Mönchengladbach wegen Terrorverdachts verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Mannheim eingeliefert (PI berichtete [31]). Somit war die Stuttgarter Behörde endlich tätig geworden, um die kriminellen Umtriebe des deutschen Konvertiten im Ort (vorerst) zu beenden, nachdem das NRW-Innenministerium unter Ralf Jäger (SPD) dem Treiben der Salafistenbrutbruderschaft seit 2010 weitgehend untätig zugesehen hatte.

(Von Verena B., Bonn)

Vogel & Co. sind empört: „Wir haben nichts gemacht, wir haben nichts verbrochen, aber wir lassen uns auch nicht für dumm verkaufen“, ließ er auf einem Video im Internet [32] verlauten. Jetzt will Pierre Vogel seine bekanntesten Hass-Prediger (unter anderem wohl auch den bekannten Hartz-IV-Betrüger Abou Nagie) zusammenrufen und am 23. März entweder in Mannheim, wo der fromme Lau im Gefängnis sitzt und in Richtung Mekka knieend fünfmal am Tag Gebete murmelt, oder in Stuttgart unter dem Motto: „Free Abu Adam“ zur Befreiung seines zu Unrecht inhaftierten Bruders aufrufen.

Der groß angelegten Dawa-Deutschland-Tournee des Bruder Vogel fehlt nun ein wichtiger Frontmann, dabei ist Werbung für den Islam doch so wichtig. Auf einem anderen Video [33] erläutert Vogel den Aktionsbereich der Dawa, die nicht nur in den Moscheen stattfinden soll, sondern auch in den Wohnungen und vor allem auf den Straßen und Märkten. „Der Eroberungsfeldzug geht weiter, bis der Kopf fliegt!“ Wessen Kopf hier wohl gemeint? Wir wissen es nicht!

Auf Facebook ist ein Spendenaufruf an die Brüder und Schwestern ergangen, damit der teure Promi-Verteidiger Mutlu Günal bezahlt werden kann. Dieser in Bonn ansässige türkische Rechtsanwalt verteidigt mit Vorliebe jugendliche Kleinkriminelle mit Einwanderungshintergrund bis hin zu Personen, denen Terrorismus auf internationaler Ebene vorgeworfen wird. Günal sprach mit Blick auf den Fall Lau im Focus von „haarsträubenden Vorwürfen“. Die Inhaftierung sei „angesichts solch dünner Beweislage … eine Farce [34]“.

Die Stadt Mannheim ist nun gehalten, Vogel nebst Anhängerschaft am 23. März wieder einmal mehr im Zuge der Religionsfreiheit und der freien Ausübung der Religion eine entsprechende Willkommenskultur mit viel Polizeischutz zu bieten, damit der Islam in Deutschland endlich die erforderliche Akzeptanz findet. Vielleicht finden sich ja auch den Islam liebende deutsche PolitikerInnen, die im Austausch mit Sven Lau ins Gefängnis gehen. Das wäre dann ein echtes Zeichen von Toleranz und das richtige Verständnis für Menschenrechte in diesem rassistischen Deutschland!

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Salafist Sven Lau unter Terrorverdacht verhaftet

geschrieben von PI am in Islamisierung Deutschlands,Justiz,Salafisten | 94 Kommentare

sven_lau [35]Heute Morgen klickten beim Mönchengladbacher Hassprediger Sven Lau alias „Abu Adam“ die Handschellen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem radikal Korantreuen die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“ vor. Sven Lau, dem im Juni 2013 sogar das Mursiregime die Einreise nach Ägypten verwehrte (PI berichtete [36]), soll nicht nur Spenden für die Al Kaida-Untergruppe „Islamischer Staat im Irak und der Levante“ (ISIS) gesammelt, sondern auch aktiv Dschihadisten für Syrien angeworben haben.

Lau stand schon länger unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.

Focus online [37] berichtet:

„Bei einigen von denen, die die Transporte nach Syrien begleiteten“, so Burkhard Freier, Chef der nordrhein-westfälischen Verfassungsschützer, bereits vor geraumer Zeit, „ergaben sich sogar Hinweise auf die Absicht, sich an den Kämpfen auf Seiten salafistischer Rebellen zu beteiligen, was zu Ausreiseuntersagungen durch die Behörden geführt hat.“

Allerdings scheint es nicht so schwer zu sein, diese Hürden zu überwinden. Lau zum Beispiel, so Erkenntnisse der Staatsschützer, soll des Öfteren ungehindert von Deutschland ein- und ausgereist sein. Er soll Kontakt zum Who is Who der deutschen Dschihadisten-Szene in Ägypten, Syrien und anderswo gehalten haben. Seit er wieder in Deutschland zurück ist, steht er nach Angaben hochrangiger Terror-Fahnder unter Beobachtung.

Mehrere Verfahren, die gegen den Chef der Mönchengladbacher Salafisten anhängig waren, wurden – trotz zum Teil erdrückender Beweise – wieder eingestellt (PI berichtete [38]). Auch diesmal spricht Lau-Anwalt Mutlu Günal schon von „haarsträubenden Vorwürfen“ und einer „Farce“ und will umgehend Haftbeschwerde einlegen.

Bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart sich durchsetzt. Vorerst jedenfalls sitzt Lau in der Justizvollzugsanstalt Mannheim ein.

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Abou Nagie wegen Sozialbetrugs angeklagt

geschrieben von PI am in Deutschland,Islam,Salafisten | 80 Kommentare

[39]Lange schon war das süße Leben des Abou Nagie vielen Steuerzahlern bekannt, jetzt konnte die Staatsanwaltschaft Köln nach eingehenden, sorgfältigen Überlegungen wohl nicht mehr umhin und erstattete am 22. Oktober gegen den salafistischen Juden- und Christenhasser Anzeige wegen Spendenveruntreuung und Hartz IV-Betrugs. Wie der FOCUS herausfand, muss sich der arme Mann daher wahrscheinlich demnächst wegen Sozialhilfebetrugs vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.

(Von Verena B., Bonn)

Abou Nagie war dem breiten Publikum durch seine medienwirksame salafistische „Lies den Koran“ (und du weißt Bescheid)-PR-Kampagne bekannt geworden. Der arbeitslose und notleidende Imam erhielt schon damals Hartz-IV-Leistungen und stand der Bundesagentur für Arbeit während seiner Missionierungstätigkeit natürlich nicht für eine andere Beschäftigung zur Verfügung. Manch einer mag sich jedoch gefragt haben, wie er seinen teuren Mercedes und das schöne Haus finanzierte, in dem er mit seiner Frau und seinen drei Kindern glücklich und zufrieden lebte, auch nachdem seine Firma pleiteging.

Der Focus berichtet [40]:

Er verteilte den Koran und prophezeit Christen die Hölle. Weltlichem ist der Salafist Ibrahim Abou Nagie wohl dennoch nicht abgeneigt: Um seinen Mercedes zu bezahlen, soll er Spenden veruntreut und Hartz-IV-Betrug betrieben haben.

Ausgerechnet Ibrahim Abou Nagie, der neue Star der islamistisch-radikalen Predigerszene, der umstrittene Initiator der medienwirksamen Koran-Verschenk-Aktion „Lies“, ein Mann, der Juden und Christen die Hölle prophezeit, muss sich offenbar demnächst wegen Sozialhilfebetrugs vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Köln hat am 22. Oktober Anklage gegen den Internet-Imam erhoben, erfuhr FOCUS und teilt uns mit:

Abou Nagie soll zu Unrecht knapp 54.000 Euro an Hartz-IV-Bezügen kassiert haben. Überdies soll der ehemalige Unternehmer Spenden seine Anhänger für die Koran-Verschenkaktion in die eigene Tasche gesteckt haben. Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn zufolge hat der radikale Salafist über einen mitangeklagten Strohmann 256.000 Euro von Gläubigen eingesammelt.

Fast 59.000 Euro abgezweigt

Knapp 59.000 Euro soll der Hartz IV-Empfänger für eigene Zwecke abgezweigt haben. Dazu zählte etwa die monatliche Leasingrate von 366,35 Euro für seinen Mercedes. Gleich 124 Mal soll der Deutsch-Palästinenser Tankrechnungen über das Spendenkonto 1901244549, das auf den Namen seines Komplizen lief, beglichen haben. Mehr als 16.000 Euro, so die Anklage, holte Abou Nagie demnach in bar bei Geldautomaten ab. Lokalbesuche und Einkäufe gingen ebenfalls auf Spesen seiner Anhänger.

Der Agentur für Arbeit verschwieg er seine lukrativen Geschäfte als Web-Geistlicher: Über 40 Internet-Domains verbreitete er seine radikale Ideologie. Seit Jahren beobachtet der Sicherheitsapparat den wachsenden Einfluss des Geistlichen in der Islamistenszene. Die Verfassungsschützer sehen in dem Macher des Internetportals „Die Wahre Religion“ einen der geistigen Brandstifter, die mit ihrer mittelalterlichen Interpretation des Islam und der Forderung nach einem Gottesstaat den Nährboden für islamistisch motivierte Terroristen legen. Die Anwälte des Angeklagten, Mutlu Günal und Carsten Rubarth, halten „die Vorwürfe für falsch.“ Sollte es zu einem Prozess kommen, rechne man mit einem Freispruch, sagten die Verteidiger zu FOCUS.

Wahrscheinlich wird es zu einem Freispruch oder einer Resozialisierungsmaßnahme, vielleicht an einem schönen Urlaubsort in Spanien, kommen, denn unsere Gerichte wissen ja inzwischen, dass bei einem Korangläubigen nicht das deutsche Gericht, sondern Allah zuständig ist, der Herrn Nagie für seine Missionierungsarbeit nicht verurteilen, sondern im Gegenteil belohnen wird.

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Deutscher Islamist in Syrien getötet

geschrieben von PI am in Dschihad | 153 Kommentare

Wie afp/dpa berichten, ist einem Bericht zufolge wahrscheinlich ein aus Deutschland stammender Islamist getötet worden. Der 26-jährige Deutsch-Türke Burak K. sei offenbar bei Kämpfen mit kurdischen Freischärlern nahe der syrischen Kleinstadt Asas getötet worden, sagte sein vielbeschäftigter Bonner Anwalt Mutlu Günal dem Nachrichtenmagazin „Focus“ [41]. Die Bundesanwaltschaft prüft demnach derzeit die Echtheit eines Videos vom 22. Oktober auf der Internet-Plattform YouTube, in dem der Tod des Wuppertaler Familienvaters verkündet wird.

Der Radikale stand laut „Focus“ kurz vor einer Karriere als Bundesliga-Profi. Er habe 2008 bei der U17- und U18-Nationalelf gespielt. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Burak K. wegen Unterstützung der Terrorgruppe Islamische Bewegung Usbekistan (IBU). Die IBU will laut Bundesanwaltschaft in Zentralasien einen islamischen Gottesstaat errichten. Sie verübte demnach bislang Terroranschläge auf pakistanische Sicherheitskräfte und Mitglieder der in Afghanistan stationierten internationalen Nato-Schutztruppe Isaf.

Offenbar war Burak K. der Einzug ins Paradies wichtiger als eine Karriere als Fußballprofi. Es ist sehr bedauerlich, dass dem deutschen Fußballsport auf diese Weise ein großes Talent verloren gegangen ist. (VB)

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Mord-Anschlag oder neues Salafisten-Märchen?

geschrieben von PI am in Islam ist Frieden™,Justiz,Salafisten | 32 Kommentare

vogel rede 380 [42]Im Juli 2012 erhob der „islamische Aktivist“ Stefan Salim Nagi schwere Vorwüfe gegen Pierre Vogel (Foto) und den Kölner Hartz-IV-Salafisten Abou Nagie: beide wollten, so Nagi, einen Mord an dem Islam-Kritiker Zahid Khan in Auftrag geben. Kurz darauf leitete Oberstaatsanwältin Dorothea Winter in Darmstadt ein Ermittlungsverfahren gegen Nagie und Vogel wegen versuchter Beteiligung an einem Verbrechen ein, das im November 2012 wieder eingestellt wurde. Jetzt erhebt Stefan Salim Nagi erneut schwere Vorwürfe: die Staatsanwaltschaft habe sich geweigert, aussagebereiten Salafisten Zeugen-Schutz zu gewähren. Auch sollen Pierre Vogel & Co. für einen gescheiterten Mord-Anschlag auf ihn in der Nacht vom 12. auf den 13. April verantwortlich sein.

(Von Peter H., Mönchengladbach)

Rückblende: Alles begann damit, dass der Islam-Kritiker und selbsternannte Prophet Zahid Khan das Buch „Die Verbrechen des Proheten Mohammed“ geschrieben hat. Ein Buch, mit dem er natürlich sofort den Zorn deutscher Muslime auf sich gezogen hat. Und Stefan Salim Nagi wurde aktiv: er verteilte im Rhein-Main-Gebiet 80.000 Flugblätter, um gegen das Buch zu protestieren. Danach klagte er, um juristisch ein Verbot des Buches durchzusetzen – eine chancenlose Klage, die am 26. Juni 2012 vom Landgericht Darmstadt zurückgewiesen wurde. Auch suchte er im November 2011 den Kontakt zu Pierre Vogel, den er für Protest-Veranstaltungen gegen Khans Buch gewinnen wollte. Es kam zum Streit um 30.000 Euro, die Vogel für seinen Auftritt haben wollte. Hier ein Auszug aus einer e-Mail, die Nagi laut seiner Darstellung am 16.11.2011 von Pierre Vogel erhalten hat:

Was muss organisiert werden?

01. Wir brauchen einen kleinen LKW mit Plane, den wir als Bühne benutzen würden.

02. Wir brauchen eine komplette Beschallungsanlage die wir nach Absprache besorgen können, da wir bereits mit dieser Firma zusammengearbeitet haben und diese genau wissen was wir brauchen.

03. Wir brauchen etwa 50 Ordner und alle müssen eine weiße Armbinde mit der Aufschrift; „ORDNER“ tragen.

04. Für die Reisekosten und das gesamte Pierre Vogel Team, also Kamera, Personenschutz, sowie Fahrer müssen die Kosten übernommen werden.

05. Wir brauchen einen Stromaggregat mit mindestens 10-20 KW.

06. Der nötige Antrag einer Kundgebung muss von dir mindestens eine 14 Tage vor Beginn der Kundgebung beim Örtlichen Ordnungsamt per Fax, sowie Einschreiben, eingereicht werden. Bei eventuellen Problemen wirst du von unserem Anwalt vertreten, der bereits Erfahrung in diesem Bereich mit uns sammeln konnte. (Die Kosten musst du selber tragen) Es ist von erheblicher Wichtigkeit dass wir über jeden einzelnen Schritt per Email von dir informiert werden, jede Änderung muss uns bekanntgegeben werden. Die Kundgebung muss am Freitag den 23.12.11 ab 15 Uhr stattfinden, am besten wäre es, wenn wir die Kundgebung in Frankfurt durchführen, oder wenigstens im Frankfurter Umgebung!

Unsere Bedingung!

Wir werden allgemein über die Hetze, dem Verfassungsschutz, den radikalen Strömungen sowie über einige Journalisten und Autoren sprechen, die durch Berichterstattungen oder das verfassen von Büchern Lügen über den Islam verbreiten. Es darf sonst außer uns niemand an diesem Tag sprechen! So mein lieber Bruder im Islam, da wir in der Vergangenheit sehr viele negative Erfahrungen gemacht haben und wir dich persönlich nicht kennen, möchte ich dich darum bitten, dass du den bereits zugesagten Betrag in Höhe von 30.000 Euro für unsere Projekte auf unser Konto überweist, damit wir durch die Geste eine Art Vertrauensgrundlage aufbauen können. Die entsprechende Kontoverbindung findest du auf unsere Seite www.pierrevogel.de

Anfang Juni dann muss es am Rande einer Kölner Salafisten-Veranstaltung [43] zum Streit zwischen Nagi und Vogel gekommen sein. Laut Nagi soll Vogel damals gesagt haben:

„Bruder Stefan Salim, wir haben dir eine E-Mail geschickt, dass du erst die 30.000 Euro auf den Tisch legen sollst. Wenn du das gemacht hast, dann komme ich nach Darmstadt. Und ich kenne die Leute aus Dietzenbach, die werden das Schwein Zahid Khan für Geld umbringen.“

Für diese Aussage Vogels soll es laut Nagi noch zwei weitere Zeugen geben. Beide seien damals bereit gewesen, gegenüber der Staatsanwaltschaft auszusagen, wenn ihnen Schutz zugesichert werde. Vogel soll nach Nagis Darstellung hinzugefügt haben, er wolle dafür sorgen, dass „kein einziger Moslem“ nach Darmstadt komme, wenn das Geld nicht gezahlt werde. Nagi zahlte nicht; am 26. Juni 2012 erschienen trotz aller Flugblatt-Propaganda nur etwa zwei Dutzend Demonstranten vor dem Gericht. Auch Ibrahim Abou-Nagie habe zuvor an einem Infostand in Offenbach die Forderung nach 30.000 Euro bekräftigt und sich ähnlich geäußert:

„Wir schicken Dir ein paar von unseren Leuten, die das Schwein Khan umbringen. Wenn er diese Beleidigungen gegen unseren Propheten Mohammed, mit dem Frieden und Segen sei, sagt, sollte er nicht mehr am Leben bleiben.“

„Keine Diskussion mehr, Bruder. Früher oder später bringen unsere Leute ihn sowieso um, aber wenn Du die 30.000 Euro gibst, dann machen wir es gleich.“

Auch für diese Aussagen Abou Nagies soll es laut Stefan Nagi damals einen Zeugen gegeben haben, der gegenüber der Staatsanwaltschaft aussagen wollte. Nach diesen Auseinandersetzungen mit Vogel und Abou Nagie ging Stefan Nagi zum Darmstädter „Echo“ und erklärte dort, er distanziere sich von diesen „kriminellen Äußerungen“ und wolle selbst den Rechtsweg einhalten, um jegliche „Beleidigung“ Mohammeds zu unterbinden. Vogel und Abou-Nagie seien „keine ehrlichen Leute, sondern sie machen ihre dreckigen Geschäfte im Namen des Islams“. Das „Echo“ druckte die Geschichte [44], die Staatsanwaltschaft nahm ihre Ermittlungen auf [45].

Im November 2012 wurden die Ermittlungen wieder eingestellt. Staatsanwältin Winter begründete das damit, dass sich Stefan Salim Nagi bei seiner Aussage in Widersprüche verwickelt [46] hätte, drei seiner vier Zeugen hätten seine Angaben nicht bestätigt, der vierte habe lediglich den Artikel des „Echos“ wiedergegeben.

Jetzt erhebt Stefan Salim Nagi gegenüber PI schwere Vorwürfe gegen Staatsanwältin Winter: sie habe sich, was Schutz und Anonymität der Zeugen betrifft, nicht an Abmachungen gehalten. Winter habe, so Nagi, alle Zeugen mit schriftlicher Einladung von der Polizei vernehmen lassen und damit dafür gesorgt, dass deren Namen und Wohnanschriften in den Vernehmungsprotokollen zu finden waren, die auch von Vogels Anwalt Mutlu Günal aus Bonn eingesehen werden konnten. Auch geht Nagi davon aus, dass Frau Winter seine Wohnadresse ins Protokoll geschrieben habe und damit jenen Mord-Anschlag auf ihn, den es laut seiner Darstellung [47] in der Nacht vom 12. auf den 13. April gegeben haben soll, erst möglich gemacht habe.

Sollte diese Darstellung Nagis der Wahrheit entsprechen und sollte es den Mord-Anschlag vom 12./13. April tatsächlich gegeben haben, dann hätte die Staatsanwaltschaft in Darmstadt in der Tat einen schweren Fehler gemacht. Dann hätte die Staatsanwaltschaft nichts anderes gemacht, als jene, die zur Aussage bereit waren, gewaltbereiten Salafisten „ans Messer zu liefern“.

Sollte. Hätte. Bislang hat Stefan Salim Nagi keinen einzigen Beweis dafür vorgelegt, dass es den Mord-Anschlag auf ihn auch tatsächlich gegeben hat. Auch fällt auf, dass sich Zahid Khan, der nach Nagis Darstellung das erste Mord-Opfer von Pierre Vogel und Abou Nagie werden sollte, nie darüber beschwert hat, dass die Staatsanwaltschaft in Darmstadt das entsprechende Ermittlungsverfahren eingestellt hat. Und im Gegensatz zu Stefan Salim Nagi ist Khan kein Anhänger des „Propheten“.

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