- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Bewährung für Komaschläger

Ließ Komaschläger Erdin K. auf freien Fuß: Richter Friedrich Korf. [1]Der Ausgangspunkt für den jüngsten deutschen Justizskandal lässt sich genau bestimmen: Es ist der 8. Mai 2011, 0.40 Uhr neben dem Gladbecker Rathaus. Der 21-jährige Kevin Schwandt trifft auf eine Gruppe ausländischer Heranwachsender. Es kommt zu einer Auseinandersetzung zwischen dem passionierten Fußballer Kevin und zwei Personen aus der Gruppe (PI berichtete) [2]. Nachdem eine der beiden Personen Kevin eine Zeit lang im Schwitzkasten gehalten hat, beruhigt sich die Situation zunächst. Doch plötzlich trifft Kevin ein wuchtiger Schlag.

(Von Rosinenbomber, PI-Münster)

Ausgeführt hat ihn der 18-jährige Türke Erdinc K., zur Tatzeit ebenfalls alkoholisiert. Die Folgen sind verhängnisvoll: Nasenbeinbruch, ein dumpfer Aufschlag auf den Boden, Bewusstlosigkeit, bleibende Gehirnschäden. Kevin Schwandt wird nie mehr beim BV Rentfort, seinem Verein, spielen können. Er liegt noch immer in einer Duisburger Klinik im Wachkoma – wird wohl nie wieder sehen, sprechen oder laufen können. Erdinc K. hingegen konnte das Amtsgericht Gladbeck vergangene Woche als freier Mann verlassen [3]. Richter Friedrich Korf (Foto) verurteilte ihn am Donnerstag zu einem Jahr auf Bewährung und 120 Sozialstunden. Er folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Ein „unlucky punch“ sei es gewesen, meint der Staatsanwalt. Und Richter Korf ergänzt: „Vergeltung hat im Jugendstrafrecht nichts zu suchen.“ Für die Angehörigen muss es wie Hohn klingen.

Siehe auch:

» Der Westen: Viel Kritik am Urteil im Fall Kevin in Gladbeck [4]
» Der Westen: Nach „Gladbeck total“ – 21-Jähriger liegt weiter im Koma [5]

Like

Demokratie oder Oligarchie?

geschrieben von Gastbeitrag am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Oligarchen [6]Wie sieht Deutschlands Wirklichkeit aus? Kaum jemand macht sich bewusst, dass nur die Hälfte der Abgeordneten im Berliner Reichstag vom Volke direkt gewählt wurden. Die andere Hälfte wird von den Parteien eingebracht. Die Parteiführungen nehmen darauf massiv Einfluss, so dass immer auch die Führungsspitze die oberen Listenplätze inne hat.

Dieser Umstand lässt aus der sogenannten ursprünglich gut gemeinten Parteiendemokratie eine Parteienoligarchie werden, in der die Oligarchen (Parteioberen) im Prinzip bestimmen, wer welche Posten bekommt. Der Günstlingswirtschaft ist damit Tür und Tor geöffnet. Und da alle Parteioligarchen eben genau so agieren, bewegt sich in Deutschland nichts mehr vorwärts. Der Konsens heißt: sich nur nicht gegenseitig auf die Füße treten. Schön den Ball flach halten, dann durchschaut auch niemand das böse Spiel.

Unterstützt wird diese Schmierenposse von den sogenannten „Öffentlich rechtlichen Sendern“, deren Rundfunkräte treue Parteisoldaten der gerade im Lande regierenden Oligarchen sind. Der Bevölkerung wird „Unabhängigkeit“ vorgegaukelt, die nie bestand. Die größte Dreistigkeit dabei, und genau das zeigt die oligarchischen Verhältnisse auf, ist, dass das Volk den Mumpitz auch noch anhand einer „Rundfunkgebühr“ für angeblich unabhängige Medien bezahlen muss, ob es nun will oder nicht. Wie dreist die Oligarchen nun weiter vorgehen zeigt die angedachte und beschlossene Erweiterung der Gebühreneintreibungsmaschine GEZ. Diese kann ab 2013 dann jeden Haushalt abschöpfen. Sie kommt dabei dann auf Stolze 9,6 Milliarden Euro im Jahr! Dieses Geld wird in der Hauptsache für Dinge verwendet, die uns Privatsender Kostenlos anbieten. Angeblich sind diese aber Abhängiger als die Staatlichen Sendeanstalten. Nachvollziehbar ist dies anhand der Berichterstattung aber nicht. Denn dem Auftrag nach müssten die Öffentlich Rechtlichen Anstalten, ab hier der Kürze halber- ÖRA- genannt, die Bevölkerung hauptsächlich mit Informationen versorgen. Dem steht aber die Tatsache gegenüber, dass zu den Hauptsendezeiten in aller Regel seichte Unterhaltung in den Programmen läuft, kritische Berichte jedoch zu allerspätester Stunde. Die Nachrichtensendungen sind vielfach sogar weniger aktuell als ihr privates Gegenüber.

Wie erbärmlich parteiisch die Berichterstattung der ÖRA ist zeigte kürzlich die Bundespräsidentenwahl. Hierbei wurde bewusst der Kandidat der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands, NPD, der Liedermacher Frank Rennicke, unter den medialen Teppich geschoben und totgeschwiegen. Ob man die NPD nun mag oder nicht, ihre Ziele gutheißt oder auch nicht ist dabei völlige Nebensache. Entscheidend ist dabei, dass der Kandidat verschwiegen und ausgegrenzt wurde. Argumentativ wurde dieses Vorgehen damit gerechtfertigt, das man keine rechtsradikale Propaganda machen wollte. Dabei ist dann interessant zu sehen, wie sehr man von Seiten der ÖRA auf die linksextremistische SED Nachfolgepartei „Die LiNKE“ positiv eingegangen ist und ihre Spitzenkandidatin, Luc Jochimsen hofiert hat. Um es festzuhalten: Beide Parteien, Die LiNKE wie auch die NPD stehen unter Dauerbeobachtung des Verfassungsschutzes und vor allem in der LiNKEN gibt es starke Verfassungsfeindliche Bestrebungen. Auffällig ist auch, wie sehr sich die ÖRA auf jeden angeblichen Anschlag von sogenannten Neonazis stürzen, während das Deckmäntelchen des Schweigens fein säuberlich über die Mordanschläge auf Polizisten und die Zerstörung von Fahrzeugen durch Linksextremisten gelegt wird. Wie formulierte noch Udo Ulfkotte richtig: Linke demonstrieren, rechte Marschieren auf!

Die Justiz gerät derweil in Deutschland vollends zur Posse. Während auf der einen Seite Gesinnungsurteile, wie im Falle Mügeln, gefällt werden, wird fast zur selben Zeit in Köln „der Komaschläger von Köln“ von der Justiz freigelassen und kommt mit der X-ten Bewährungsstrafe davon. Anscheinend ist der Ausruf „Ausländer raus“ in Deutschland mittlerweile anrüchiger als einen Familienvater zum Krüppel zu schlagen. Von Urteilen im Namen des Volkes kann man wohl nicht mehr sprechen. Es sind eher Urteile von Verwaltungsangestellten die von der Lebenswirklichkeit so weit entfernt sind wie die Sonne von der Erde. Die Politik fordert das staunende Volk dann auch gern zu sogenannter Zivilcourage auf, ohne ihm zu erzählen, was im Falle von Zivilcourage mit dem Couragierten Mitbürger passiert. In München half ein Bürger zwei bedrängten Frauen, als ein Migrant diese mit einer Bierflache von hinten Schlug. Bei dem Gefecht brach sich der Migrant die Hand. Uwe W. wurde daraufhin wegen Notwehrexzess zu 600 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 6 Monate Haft verurteilt. Die Politik indes, die für diese Gesetzeslage verantwortlich ist, kümmert dies wenig. Sie lässt den Medienrummel ein paar Tage an sich vorbeiziehen, stanzt ein paar Worthülsen in den rechtsfreien Raum und geht dann dem geschäftigen Nichtstun weiter nach.

Solange die Oligarchen nicht selbst betroffen sind, besteht kein Handlungsbedarf. Schon gar nicht in Sicht auf die Untertanen.

Vorteilsnahme im Amt und Bestechlichkeit haben einem Politiker der Parteienoligarchie bisher auch nicht unbedingt geschadet. Martin Schulz, SPD Mann im EU Parlament, wurde vor laufender Kamera dabei ertappt, wie er Tagesgeld in Höhe von 250,- Euro einstrich und dann, anstatt sich in den Plenarsaal zu begeben, lieber gen Flughafen Brüssel fuhr um Richtung Heimat zu fliegen. Auf die Frage, ob er das denn in Ordnung fände, stammelte er, das dies eine Ausnahme gewesen sei. Als man ihn am nächsten Freitag wieder dabei erwischte, wollte er gar nichts mehr sagen. Dies hinderte seinen Aufstieg in der Arbeiterpartei SPD aber auch nicht weiter. Er kam für sein Abkassieren ohne Blamieren in den SPD Vorstand! Man könnte meinen, je niedriger die Moral, desto besser die Aufstiegschancen in den Parteien!

Volksabstimmungen, wie im Grundgesetzt vorgesehen, werden mit der Begründung verhindert, das diese Dinge von den Parteien für das Volk erarbeitet und entschieden werden. Dabei heißt es eindeutig in Artikel 20 des Grundgesetzes:

Art 20

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Diesen Satz haben die Parlamentarier der ersten Stunde mit einem erklärenden Halbsatz, in Ironie ergänzt, der da lautet: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, um nie wieder dorthin zurück zu kehren.

Das Grundgesetz scheint aber die Oligarchen nicht weiter zu kümmern. Sie sind ernsthaft der Meinung, dass Abstimmungen nicht das richtige Mittel sind. Wo anfangen, wo aufhören, fragen sie und lassen die Geschichte dann im leeren Raum verhallen. Die Debatten um die Thesen Thilo Sarrazins zeigen überdeutlich, wie weit die Pseudodemokraten von ihrem Stimmvolk entfernt leben. Dummdreiste Rechtfertigungsversuche und achselzuckendes „was sollen wir denn da machen“ ersetzen Demokratie und Volksentscheide.

Die weitere Tatsache, das es in Deutschland Gesinnungsstrafrecht gibt, und sich nicht ein Politiker der derzeitig in Deutschland abwechselnd regierenden Parteien daran stört ist zudem auch höchst bedenklich und zeigt den Abschied der Parteioligarchen von jeglicher demokratischer Gesinnung. Demokratie heucheln und Oligarchie leben! Das ist dass Motto der Parteienlandschaft. Wir scheißen auf Meinungsfreiheit. Wenn man also beispielsweise der Pro Bewegung, den Republikanern und anderen sogenannten „rechten Parteien“ mangelnde Nähe zur Verfassung vorwirft, dann sollte man sich in den Etagen der CDU/SPD/FDP/Grünen einmal ernsthaft Gedanken um die eigene Nähe zur Verfassung der Bundesrepublik Deutschland machen. Denn auf dem Boden der Verfassung stehen diese Parteien schon lange nicht mehr. Demokratie verträgt keine Rede und keine Denkverbote. Und ein Oligarch der Demokratie predigt bleibt immer noch ein Oligarch. Die Oligarchie, also die Herrschaft weniger über alle anderen Bewohner eines Staates, ist in Deutschland sehr gefestigt und ein Umsturz war bisher kaum in Sicht. Seit Sarrazin drehen sich die Verhältnisse langsam. Es fehlt einzig der Sturm, der die Oligarchen hinwegfegt. Die Merkels, Nahles, Gabriels, Ypsilanties, Künasts, Roths und wie sie alle heißen, deren wir so überdrüssig sind, haben schon lange keine wahre Existenzberechtigung mehr. Sie schwadronieren in den Talkshows von „unserer Demokratie“ und merken nicht einmal welch einen Unsinn sie da verzapfen.

Wir, die Bürger Deutschlands, wir müssen nun daran gehen etwas zu ändern. Wir müssen unser Grundrecht auf Demokratie einfordern. Wir müssen klare Regeln fordern und durchsetzen!

1. Nur direkt gewählte Kandidaten in die Parlamente

2. Finanzielle Ausstattung der Parteien nach Wahlbeteiligung

3. Volksabstimmungen zu allen existenziellen Fragen (EU Beitritte, Währung, Zuwandererpolitik, Ausweisungspolitik, Schulpolitik, Minarettverbot, Moscheeverbot, Sicherheitsverwahrung)

4. Abschaffung jeglichen Gesinnungsstrafrechtes. Ohne Wenn und Aber! Jeder muss in der Demokratie sagen können was er denkt und meint. Ob es anderen nun passt oder nicht!

5. Empfindliche Bestrafung von Korruption!

6. Verantwortung der Richter für ihre Urteile

7. Opferschutz vor Täterschutz!

8. Politiker die gegen ihren Amtseid verstoßen, werden ebenso wie jeder Beamte auch Strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, da sich ihr Verhalten nicht nur gegen den geleisteten Eid, sondern auch gegen das Volk richtet!

Es ist unser Land! Nicht das Land der Parteienoligarchen!

Das Recht, die eigene Meinung frei und ohne Furcht vor Repressionen äußern zu können, ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer demokratischen Kultur. Doch dieses Recht soll für Abweichler vom politischen Mainstream offenbar nicht mehr gelten.
Es ist an der Zeit, auch über dieses wichtige Thema in Deutschland endlich offen und breit zu diskutieren. Doch dieses Recht soll für Abweichler vom politischen Mainstream offenbar nicht mehr gelten. Es ist an der Zeit, auch über dieses wichtige Thema in Deutschland endlich offen und breit zu diskutieren.

(Originalartikel erscheinen bei pro-sarrazin.net [7])

Like

200 Euro Strafe für Ehrlichkeit

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

Kölner Richter können durchaus auch streng sein, z. B. bei einer 80-jährigen alten Dame, die vergessen hatte, im Supermarkt ein paar Eier zu bezahlen. Auf der Straße bemerkte sie ihr Versehen und ging zurück. Eine hysterische Kassiererin holte die Polizei. Jetzt wurde die alte Frau wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 800 Euro auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich verhängte das Gericht eine Geldbuße von 200 Euro. (Quelle) [8]

Ergänzung 20.00 Uhr: Etwas anders schildert der Stadtanzeiger [9] das Geschehen. Demnach wollte die Seniorin sich nicht freiwillig ehrlich machen, sondern wurde beim Diebstahl der Eier für 1,39€ erwischt und schlug mit einem Schirm zu:

Das Geschehen ereignete sich im Oktober vergangenen Jahres. Hilde H. hatte ihre Einkäufe im Supermarkt bereits erledigt, alles ordnungsgemäß an der Kasse bezahlt und in ihrer Tasche verstaut, als ihr beim Verlassen des Geschäftes plötzlich einfiel: „Du hast die Eier vergessen.“ Sie eilte an der Kasse vorbei zur Eiertheke, griff sich einen Karton und verließ das Geschäft, ohne die 1,39 Euro zu entrichten. Die verdutzte Kassiererin hatte dies beobachtet und rannte der Seniorin hinterher, um den Diebstahl aufzuklären.

Doch da hatte die 80-Jährige bereits zwei Euro zur Hand, um ihre Schulden zu begleichen. Sie hatte die Rechnung allerdings nicht mit der Verkäuferin gemacht, die sie an der Einkaufstasche festhielt, um sie lautstark zur Rede zu stellen. Vergeblich hatte die Seniorin der Angestellten mehrfach mit dem Schirm auf die Hand geschlagen, um der unangenehmen Situation zu entgegen und erinnerte sich an den Schlagabtausch: „Sie war so biestig zu mir.“

Aber selbst wenn der Vorfall sich wie geschildert ereignet hat, steht die Strafe für die unbescholtene 80-Jährige in keinem Verhältnis zu dem, was Menschen erwartet, die andere tot oder halbtot schlagen.

» PI v. 29.8.2008: Kölner Komaschläger frei [10]

(Spürnase: Thorsten U.)

Like

Kommt der Koma-Schläger heute frei?

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Deutschland,Islam ist Frieden™,Justiz,Migrantengewalt,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

erdinc [11]Weil er einen Familienvater vor zwei Jahren ins Koma prügelte, wurde Erdinc S. (Foto) für schuldig befunden und frei gelassen. Wegen weiterer Gewalttaten sitzt er inzwischen in Untersuchungshaft. Heute nachmittag könnte er wieder frei kommen, denn er hat in Jugendrichter Michael Klein einen verständnisvollen Freund gefunden.

Der Kölner Stadtanzeiger [12] berichtet:

Tumult im Prozess gegen den so genannten „Koma-Schläger“: Der Richter erwägt, Erdinc S. wieder auf freien Fuß zu setzen. Der Verteidiger des Angeklagten hat unterdessen eine Droh-Mail mit üblen Nazi-Parolen erhalten.

Seit sechs Monaten sitzt Erdinc S. in Untersuchungshaft, weil ihm nach der Verurteilung zu einer 21-monatigen Bewährungsstrafe neue Straftaten zur Last gelegt werden. Am zweiten Verhandlungstag hat Jugendrichter Michael Klein signalisiert, dass es womöglich keine rechtliche Grundlage mehr dafür gebe, den 19-Jährigen weiter im Gefängnis zu lassen. Denn bei einem der beiden Anklagepunkte laufe es wohl auf einen Freispruch hinaus, und der zweite Fall sei eine einfache Körperverletzung, „die keinen Haftbefehl trägt“.

Im Dezember ist Erdinc S. in zweiter Instanz dafür verurteilt worden, dass er Weiberfastnacht 2007 einen 44-jährigen Familienvater in Ostheim so schlug, dass er ins Koma fiel. Er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und trug bleibende Schäden davon. Am Mittwoch verlas Klein das Urteil des Landgerichts, aus dem hervorgeht, dass die schwere Verletzung des Opfers vor allem daher rührt, dass es nach einmaligem Schlag ungeschützt auf den Kopf fiel. Klein sagte, es handle sich „partiell um einen Unglücksfall“. Die öffentliche Empörung jedoch war groß; sie entzündete sich vor allem daran, dass es der Richter im ersten Prozess bei einer „Schuldfeststellung“ mit Auflagen beließ, statt eine Strafe festzusetzen.

Zur allgemeinen Empörung merkte Klein an, Erdinc S. sei zum „schlimmsten Verbrecher Kölns dämonisiert“ worden und hätte als „Prügelknabe“ und „Musterbeispiel für fehlende Integration“ herhalten müssen; schon die Titulierung als „Koma-Schläger“ sei unangemessen. Es gelte, ihn „anständig und fair“ wie jeden Angeklagten zu behandeln und ein „vernünftiges rechtsstaatliches Verfahren durchzuführen“.

Die beiden Vorwürfe im neuen Prozess: Am 23. Juni 2008, nur drei Wochen nach der Verurteilung in erster Instanz, soll der 19-Jährige in Ostheim erneut in eine Schlägerei geraten sein und den 22-jährigen Ahmet G. verletzt haben. Und am 10. August habe der Jugendliche im Bahnhof Deutz ein Männerpaar als „schwule Säue“ beschimpft und sei auf es losgegangen.

Im ersten Fall hinterließen die Zeugenaussagen ein diffuses Bild; es gab genug Stimmen, die Erdinc S. entlasteten. Dazu kommt, dass Ahmet G. ihn damit erpresst hat, er werde ihn bei der Polizei belasten, wenn er ihm kein Geld gebe. Dagegen scheint die Darstellung des Männerpaars glaubwürdig: Sie seien sie von Erdinc S., der mit einer Freundin unterwegs war, wegen ihres Schwulseins beleidigt und dann körperlich attackiert worden; den jüngeren Mann, einen 26-jähriger Iraker, biss Erdinc S. so heftig in den Oberarm, dass der 30-Jährige Freund des Opfers sagte: „So etwas kenne ich nur aus Zombiefilmen.“

Der Staatsanwalt hat 15 Monate Haft ohne Bewährung beantragt. Klein will das Urteil heute um 15 Uhr verkünden. Für den Fall, dass er Erdinc S. freilässt, mache er sich auf einen „Sturm“ gefasst. Verteidiger Andreas Bartholomé hat den Ärger schon jetzt: In einer E-Mail wird sein Mandant als „kleines Stück Kanakenscheiße beschimpft“, und „Zyklon B“ wird erwähnt; Bartholomé gehöre zu den „Anwaltsarschlöchern“, die auch noch „ihr gerechtes Schicksal“ erleiden würden.

Was Briefe an die Verteidigung mit der Urteilsfindung des Gerichts zu tun haben, ist nicht ganz einsichtig. Es sei denn, Jugendrichter Klein wolle die Freilassung des Schlägers als seinen persönlichen Beitrag im „Kampf gegen Rechts“ verstanden wissen. Die Wirkung dürfte gegenteilig sein.

PI-Beiträge zum Thema:

» Bewährung für Kölner Komaschläger [13]
» Riehe kneift [14]
» Komaschläger prügelt wieder [15]
» Brett statt Binde – zwei Gerichtsurteile [16]
» Der Komaschläger-Richter: Ein Sensibelchen [17]
» Kölner Komaschläger frei [10]
» Koma-Schläger: Geheilt! [18]
» Kölner Gewaltopfer droht Invalidität [19]
» Komaschläger: Bowling und Haus im Grünen [20]
» Samtpfötchen für die Schläger von Köln [21]
» Auch die Schläger von Köln laufen frei herum [22]
» Migranten prügeln Kölner ins Koma [23]

(Spürnasen: Skeptiker, Rabe K., Nils Sch. und Roland K.)

Like

Riehe kneift

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[14]Der Kölner Richter Hans-Werner Riehe ist PI-Lesern kein Unbekannter. Schon mehrfach [24] haben wir über die Urteile berichtet, die er „im Namen des Volkes“ zu verkünden vorgibt. Jetzt hat das Sensibelchen beschlossen, sich für den nächsten Prozess gegen den Komaschläger [16] von Köln für befangen [25] erklären zu lassen.

Angeblich werden er und seine Familie aus genau dem dem Volk heraus bedroht, in dessen Namen er Urteile spricht.

Der Kölner Jugendrichter Hans-Werner Riehe (56) wird den nächsten Prozess gegen den als „Koma-Schläger“ bekannt gewordenen Erdinc S. (19) nicht mehr leiten.

Was ja nicht wirklich bedauerlich wäre…

Richter Riehe war aufgrund seiner milden Urteile gegen Erdinc S. öffentlich kritisiert worden. Er hatte den „Koma-Schläger“ mehrfach laufen lassen, obwohl der Jugendliche als Intensivtäter gilt und immer wieder rückfällig geworden war.

Die massive Kritik von außerhalb und eine Bedrohungssituation für seine Familie haben jetzt dazu geführt, dass Riehe selbst daran zweifelt, ob er die Aufgaben eines unabhängigen Richters erfüllen kann.

„Herr Riehe hat daraufhin den Kollegen Volker Baumgarten um Prüfung gebeten, ob die Gefahr besteht, dass er im nächsten Prozess gegen Erdinc befangen sein könnte“, so Amtsrichter Jürgen Mannebeck. Richter Baumgarten entschied daraufhin: Ja, Riehe könnte befangen sein. Jetzt muss ein anderer dem jugendlichen Intensivtäter den Prozess machen. Und er informierte den Gerichtspräsidenten Johannes Schulz. Riehe kümmert sich derweil um andere Angelegenheiten.

In Kürze beginnt ein neuer Prozess gegen Erdinc. Er soll im Sommer am Deutzer Bahnhof ein Schwulenpärchen attackiert haben.

Wir und alle zukünftigen Opfer haben nichts dagegen, wenn die Befangenheit Riehes anhält.

(Spürnasen: Enigma, Leserin, Bertony, Thomas D., Bundesfinanzminister, Eisfee, Bernd v. S. und Beobachter09)

Like

Haben wir das Recht auf Widerstand?

geschrieben von Gastbeitrag am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Grundgesetz [26]Wir alle leben in einem Rechtsstaat und erst das macht uns frei. Aber diese Freiheit ist von der Allgemeingültigkeit dieses Rechts abhängig. Auf dies macht uns Fichte [27] aufmerksam. (Gastbeitrag von Hans Stein)

Aber der Rechtsbegriff ist ein solcher, der von Allen gedacht werden muss, die darunter begriffen sein wollen, und Anteil an ihm haben. Nur inwiefern Alle sich ihm unterwerfen um des Rechts willen, ist ein Rechtszustand; denn dieser ist ein Zustand nicht der Einzelnen, sondern Aller. Wer sich darum demselben nicht unterwirft, gehört nicht unter diese Alle und hat darum kein Recht, und da in diesem Zustande Aller sein Anspruch auf Freiheit ohne Ausnahme sich nur auf das Recht gründen kann, keinen Anspruch auf Freiheit.

Und zusammenfassend:

Also: das Recht jedes Einzelnen ist dadurch bedingt, dass er die Rechte aller Übrigen anerkennt, und außer dieser Bedingung hat Niemand ein Recht.

Eines dieser Rechte, die der Bürger hat, ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 GG [28]. Zunächst sind die Normen des Grundgesetzes Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Der einzelne vermag damit den Staat aus seinem individuellen Leben zu verdrängen, soweit dies rechtmäßig ist. Allerdings gibt es auch Rechte, die dem Staat (in den meisten Fällen ZUSÄTZLICH) eine Garantentstellung zuschreibt. So bei der Menschenwürde [29], deren Schutz der staatlichen Gewalt obliegt.

Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist nicht nur ein Abwehrrecht, sondern schreibt dem Staat für die Sicherheit seiner Bürger die Garantentstellung zu. So sinngemäß auch Di Fabio zu Art. 2 Abs. 2 GG (Maunz, Kommentar zum GG). Diese Garantentstellung kommt dem Staat auch rechtsphilosophisch und rechtshistorisch zu.

rechtsphilosophisch; Fichte:
Nur dadurch bekommt ein Individuum ein Recht, dass es sich aller eignen Gerechtigkeit begibt, und sie der Staatsgewalt überlässt. Bei der Selbstverteidigung [30] aber werfe ich mich selbst zum Richter auf, was ich durch meinen Eintritt in den Staat aufgegeben habe. Sie ist darum durchaus verboten, und der Rechtswille kann sie nur da zulassen, wo der Staat nicht schützen kann; denn da ist kein Staat, und wir treten auf das Gebiet des Naturzustandes.

Die (einem Angegriffenen, Anmerkung des Autors) zur Hülfe Herbeigekommenen haben Nichts weiter zu tun, und dürfen Nichts tun, als dass sie die Kämpfenden trennen, und dem Fortgange der Gewalttätigkeit zwischen ihnen Stillstand auflegen. Wenn der Grund wegfällt, fällt auch das Begründete weg. Aber das unmittelbare Schutzrecht gründet sich auf die gegenwärtige Gefahr. Diese ist nun durch ihre Gegenwart gehoben, und die Hülfe des Staates, der der einzige rechtmäßige Richter ist, kann erwartet werden, und muss es darum; wieder nach dem Prinzipe: der Staat soll können.

Rechtshistorisch wird dem Staat durch den Landfrieden [31] das Gewaltmonopol zugeschrieben. Es ist daher Sache des Staates für diese Sicherheit zu sorgen.

Doch die Frage ist, ob ihm das gelingt. Dabei ist der Begriff der Sicherheit ein abstrakter Begriff, der individuell sehr unterschiedlich beantwortet werden dürfte. Aber die Sicherheit des Einzelnen ist auf jeden Fall dann tangiert, wenn der einzelne sein Verhalten einer Gefahr anpasst und diese Verhaltensänderung aus Sicht des objektiven Betrachters als vernünftig anzusehen ist.

Nehmen wir an, eine Frau wird nach einem geselligen Abend alleine nach Hause fahren. Zuvor hat sie mitbekommen, dass es im Umfeld ihrer Zielstation „ihrer“ U-Bahn-Linie zu sexuellen Übergriffen gekommen ist. Sie beschließt daher, mit dem Taxi nach Hause zu fahren.

Natürlich ist es wünschenswert, dass es der Polizei gelingt, den Sexualstraftäter dingfest zu machen und so die Sicherheit zu erhöhen (auch wenn eine Fahrt mit der U-Bahn in dem o.g. Falle dann immer noch fraglich wäre). Gleichzeitig wird man den „Anspruch“ nach Sicherheit nicht überdehnen dürfen.
Nicht jeder Übergriff geht auf die Aufkündigung der seitens des Staates als Garant der Sicherheit zurück.

Die Aufkündigung des „Sicherheitvertrages“ des Staates gegenüber seinen Bürgern ist vielmehr entweder in der Reaktion auf Straftaten erkennbar oder in dem nichtvorhandenen staatlichen Willen, diese zu verhindern. Daher ein anderes Beispiel:

Nehmen wir an, Sie leben in einem Schulsprengel, bei dem abzusehen ist, dass Ihre bald einzuschulenden (wegen Wechsel von der Grund- zur weiterführenden Schule) Kinder mit Gewalt und Repression zu rechnen haben, besonders da Ihre Kinder an der örtlichen Schule einer ethnischen Minderheit angehören werden. Das gilt besonders, wenn dies eine Ethnie ist, die es gemäß dem gesellschaftlichen Klima (zumindest in Teilen der Gesellschaft) es als Mistvolk verdient hat, attackiert zu werden. Da es eine staatlich angeordnete Pflicht zum Schulbesuch gibt, wächst dem Staat hier im ganz besonderen Maße die Garantenrolle zu.

Hier fiele einem als Handlungsoptionen nur ein, umzuziehen, sich in einem anderen Schulsprengel scheinanzumelden oder die Kinder auf eine Privatschule zu schicken. Von staatlicher Seite wird man hierzu keine Lösung erwarten können. Die vom Staat unzureichend gewährte Sicherheit hat somit zu Folge, dass der Bürger faktisch in seinem Recht auf Wohnortwahl (Art.11 GG) eingeschränkt oder er zum Rechtsbruch (Scheinanmeldung) angehalten wird oder der Staat die Sicherheit seines Bürgers von dessen ökonomischer Leistungsfähigkeit bzw. der seiner Eltern abhängig macht. Das ist keine Gewährung des Rechts auf Sicherheit im Sinne der obigen Ausführungen.

Auch sonst finden aus Sicherheitsgründen Anpassungen des Verhaltens statt. Diese reichen von der Meidung bestimmter Wohngegenden bis zum Unterlassen an sich zulässiger Meinungsäußerungen. In vielen Beispielen wäre es für den objektiven Dritten vernünftig, dieses geänderte Verhalten zu zeigen. Auch ohne empirischen Beweis sollte hier die Behauptung erlaubt sein, dass solche Verhaltensanpassungen im Alltag zunehmen.

Die Ursachen für die Notwendigkeit dieser Verhaltensanpassungen sind aus meiner Sicht im Rückzug des Staates als Sicherheitsgarant zu sehen. Dieser Rückzug wird deutlich, wenn man untersucht, wie der Staat (mittlerweile) auf Straftaten reagiert oder diese zu verhindern sucht.

Das letztere besteht z.B. aus der Verhinderung durch staatliche Präsenz, sprich Polizei oder auch Schulbehörde. Wenn aber die Polizei sich zurückzieht, z.B. indem sie sich grüne Lätzchen umbindet und aus Furcht zum Bekenntnis des Gewaltmonopols „Anti-Konflikt-Team“ nennt (was man zumindest als erstes Anzeichen des Rückzuges [32] betrachten muss) oder sich in manche Bezirke gar nicht mehr begäbe (wie dies schon in Frankreich der Fall ist und hier zu erwarten ist), dann ist das Sollen-Können des Staates (siehe Fichte) weggefallen.

Der Wille, Straftaten zu verhindern und so das Recht auf Art. 2 Abs. 2 GG zu gewähren, zeigt sich aber auch in der Reaktion auf Straftaten, den die Sanktion einer Straftat hat, unter anderem die Aufgabe, den Straftäter aber auch andere von solchen Straftaten abzuhalten (generalpräventiv). Der generalpräventive Aspekt wird im Jugendstrafrecht nach derzeitiger Rechtslage aber vom Erziehungsgedanken verdrängt.

Zeigt der Staat aber keinen Willen zur Sanktion, so kündigt er den Vertrag mit den Bürgern auf. Hier ist allerdings zu beachten, dass Sanktion sowohl negativ (Strafe) als auch positiv sein kann. Die Sanktion stellt somit eine Wertung – in diesem Falle durch den Staat – von Verhalten dar. Wenn aber auf eine Straftat keine negative Sanktionierung erfolgt, so ist die Wertung durch den Staat als Placet zu verstehen.

Eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird und die vom „Verurteilten“ als „Freispruch“ empfunden wird, hält den Täter nicht zu einer Verhaltensänderung an, sondern bestärkt ihn in seinem Verhalten und wirkt zugleich als Signal für andere. Das gilt im besonderen Maße, wenn trotz „offener“ Bewährung erneut die Strafe zu Bewährung ausgesprochen wird. Dass unter Jugendlichen manche jugendliche Straftäter als „Helden“ und damit als Vorbilder gelten, hat der generalpräventive Charakter auch im Jugendstrafrecht wieder vollumfänglich Einzug zu halten. Warum man zwar mit 18 Jahren alle Rechte in Anspruch nehmen darf, aber nur sehr eingeschränkt dem Strafrecht unterliegt, ist ohnehin ein Rätsel. Es findet nur im marginalen Bereich statt, dass sog. Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) nicht „in ihrer Entwicklung verzögert sein könnten“ und auf die deshalb kein Jugendstrafrecht angewandt wird. Dies scheint aber niemand daran zu hindern, ein Wahlrecht ab 16 zu fordern.

Nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Sicherheitsrecht spricht das Verhalten des Staates für die Aufkündigung des Vertrages:

Bei Ausweisung und Abschiebung werden einseitig die Rechte des Sicherheitsstörers in den Vordergrund gestellt, insbesondere wenn dieser familiäre Bindungen hat (was auch der U-Bahn-Schläger aus München, Serkan A., – zumal nach der in der Haftanstalt erfolgten Heirat – für sich geltend machen wird). Damit unterfällt er der besonderen Schutzpflicht des Staates von Ehe und Familie. Dieser Schutz wird zwar oftmals – dann aber sehr allgemein und abstrakt – in der Abwägung der Sicherheit und Ordnung gegenüber gestellt. Aber eine vertiefte Betrachtung findet hierzu eigentlich in der Rechtsprechung nicht statt.

Diese Konkretisierung müsste aber statt finden, denn dann würde auffallen, dass die Gefahr, die von Straftätern ausgeht, ebenfalls unter dem Schutz von Ehe und Familie zu betrachten ist. In Ehen und Familien, die als einzelne Mitglieder dieser Familie oder auch als ganzes Opfer von Straftaten werden, findet eine massive Verletzung dieses Familienlebens statt. Opfer von Straftaten und insbesondere von Gewaltdelikten sind häufig sowohl körperlich als auch seelisch nicht mehr in der Lage, ihr vorheriges Leben und damit in so manchen Fällen auch ihr Familienleben fortzuführen. So kann eine gedeihliche Erziehung von Kindern als stark gefährdet – wenn nicht unmöglich betrachtet werden, wenn die Familie, in der diese Erziehung zum Wohle des Kindes stattfinden soll, durch eine Straftat traumatisiert wird. So zum Beispiel, wenn der als Komaschläger bekannt gewordene Straftäter einen Familienvater vor den Augen der Kinder des Opfers zum Krüppel schlägt.

Die Opferperspektive ist eine Verpflichtung des Staates, auf den der „Weiße Ring“ seit Jahren letztlich fruchtlos hinweist. Doch nicht nur auf das Opfer selbst wirkt sich die Straftat aus, sondern auch auf die Angehörigen und damit auf die Familie. Sollte die nächste potentielle „Opfer“-Familie etwa keinen Anspruch auf den besonderen Schutz des Staates nach Art. 6 GG haben? Muss man erst Straftaten begehen, um diesen Schutz zu erlangen?

Wenn aber der Staat eine Einrichtung zum Schutze des Rechtstreuen ist, so sollte in diesen Fällen nicht das Recht, das bei beiden Interessensphären auf dieselbe Schutzpflicht des Staates zurückgeht, derer überwiegen, die durch ihre Straftaten die Rechtsgemeinschaft angegriffen haben. Vulgo: Straftäter sind immer auszuweisen, wenn ihre Straftaten oder ihre kriminelle Entwicklung eine solche ist, die geeignet sind, sich negativ auf das Familienleben der potentiellen Opfer auszuwirken. Diese negativen Auswirkungen sind als Gefahr bei Gewalttätern immer gegeben!

Hier zeigt Fichte [30], dass die Bevorzugung der Täter ein altbekanntes „Juristen“-Problem zu sein scheint:

Und so möchte denn diese, durch eine große Weichlichkeit der Gesetzgebung und Vermengung des moralischen Standpunktes, Einfluss der Religion u. dergl. oft übel geordnete Materie klar sein für die Gesetzgebung. Wozu soll man da noch lange Beweise führen, und sich auf den status causae einlassen? Dem Staate ist durch die Notwendigkeit einer solchen Untersuchung (ob die Selbsverteidigung rechtens war, Anmerkung d. Autors) schon der faktische Beweis geführt, dass seine Aufsicht und Schutzgewalt nicht bei der Hand war. Er darf darum auch die Selbstverteidigung nicht erschweren durch Verbot der Waffen und ihres Gebrauchs, da, wo er offenbar doch nicht schützen kann. Das Mitleiden gegen Verbrecher ist oft größer, als gegen rechtliche Männer, aus zu großem Gleichheitssinne der Juristen.

Wir bewegen uns allerdings schon jenseits des Problems das Fichte beschreibt, wenn der Eindruck stimmt, dass es nicht am fehlenden Können, sondern am Willen mangelt. Die unzureichende Sicherheit verletzen die Bürger in ihren Rechten, ohne dass ihnen ein Rechtsmittel an die Hand gegeben wäre, sich hiergegen zu wehren.

Doch wenn der Staat, keinen Schutz im Sinne des Art. 2 Abs. 2 GG gewährt, obwohl er dazu verpflichtet ist, fühlt er sich offensichtlich nicht mehr an das Recht gebunden. Doch Art. 20 Abs. 3 GG bindet alle staatliche Gewalt an das Recht. Diese Bindung hat die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG. Allerdings hat der Bürger ein Widerstandsrecht, wenn die mit der Ewigkeitsgarantie ausgestattete Bindung an Recht und Gesetz und damit Art. 20 Abs. 3 GG beseitigt werden soll, Art. 20 Abs. 4 GG. Dieses Widerstandsrecht gilt allerdings nur soweit, als es jemand unternimmt, die Grundsätze zu beseitigen, die die „Ewigkeitsgarantie“ des Art. 79 Abs. 3 GG haben:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Dies ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass auf andere Art keine Abhilfe zu schaffen ist.

Eine Abhilfemöglichkeit ist zunächst der Rechtsweg. Allerdings ist der Rechtsweg nicht eröffnet, wenn man von Legislative und Judikative eine härtere Bestrafung von Straftätern wünscht, um so Sicherheit für sich und seine bislang von diesem Täter noch nicht betroffene Familie zu gewährleisten. Es ist mehr als fraglich, ob über den Rechtsweg die Missstände an der oben beschriebenen öffentlichen Schule zu beseitigen sind, zumal die Kinder, die die Repressalien aus Furcht nicht gegenüber einem Gericht oder sonst wem schildern werden.

Die Abhilfe könnte in der Einflussnahme auf den politischen Willensbildungsprozess sein, durch die Wahrnehmung des aktiven und/oder passiven Wahlrechts. Beim aktiven Wahlrecht müsste mir allerdings die Möglichkeit der entsprechenden Wahl gegeben sein. Die wählbaren demokratischen Parteien haben aber durch ihr bisheriges Verhalten gezeigt, dass ein zur Gewährung des Rechtes auf Sicherheit notwendige Reform nicht zu erwarten ist.

Natürlich könnte man sich noch selbst wählen lassen, um diese Reform herbeizuführen und so Abhilfe im Sinne des Art. 20 Abs. 4 GG zu schaffen. Aber das Recht auf Sicherheit muss mir jederzeit gewährt werden, und es kann keine sinnvolle Verweisung auf eine Möglichkeit sein, die sich mit völlig ungewissem Ausgang über eine unabsehbare Zeit erstrecken kann. Außerdem würde somit abstrakt von jedem verlangt, dass das dafür notwendige politische Potential entwickelt, um für sich Sicherheit herzustellen und den Staat anzuhalten, sich an die Verfassung zu halten. Das Recht auf Sicherheit ist vorhanden und muss nicht erst noch politisch erkämpft werden, sonst wäre der Rechtsstaat im Sinne des Art. 20 Abs. 3 GG kein solcher.

Somit liegt es aus meiner Sicht nahe, von einem Widerstandsrecht auszugehen, wenn der Staat seiner Aufgabe als Garant der Sicherheit nicht nachkommt, da er damit den Boden des Rechtsstaates verlässt.

Daher die Frage: Sind wir nun unsererseits nicht mehr an den Vertrag gebunden? Auch hierzu ein Zitat von Fichte [33]:

Nun kann aber das Recht sich nicht widersprechen; es kann nicht als Recht fordern, was sein Gegenteil ist: also nur gerechte, dem Rechtsgesetze gemäße Verträge sollen geschlossen werden; nur sie sind Verträge, und sollen gehalten werden, und andere sind nichtig. – Der Inhalt des Vertrages in Beziehung auf die Rechtsgemäßheit, entscheidet über seine Form.

Ich weiß um die Ungeheuerlichkeit dieses Gedankens und stelle diesen deshalb zur Diskussion! Denn vielleicht ist diese Diskussion, die sich nicht auf dieses Forum beschränken darf und damit weiter wirken sollte, die geeignete Abhilfe.

P.S.: Es gilt nach den Ereignissen von Köln abzuwarten, ob das für die demokratische Verfasstheit (Art. 20 Abs. 1 GG) unabdingbar notwendige Recht auf freie Meinungsäußerung ebenfalls der wehrunwilligen Demokratie zum Opfer fällt.

Like

Justiz: Härte gegen deutsche „Täterinnen“

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz | Kommentare sind deaktiviert

Vor einem Jahr erstach [34] ein damals 15-jähriges Mädchen einen 36-jährigen türkischen Dönerbudenbesitzer, weil der versucht haben soll, ihre 14 Jahre alte Freundin zu vergewaltigen. Das Gericht erkannte bei dieser Täter-Opfer-Konstellation jedoch keine Notwehr. Die Mädchen hätten schließlich einfach weggehen können. Die 16-Jährige (!) erhielt vier Jahre Gefängnis [35].

Weil die 16-Jährige einen Imbiss-Besitzer mit mehreren Messerstichen erstochen hat, wurde das Mädchen zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. Laut Gericht lag entgegen den Erklärungen des Mädchens keine Notwehrsituation vor. (…) Ihre wegen gefährlicher Körperverletzung mitangeklagte 15-jährige Freundin muss 150 Sozialstunden ableisten.

Wer hat gegen die Mädchen ausgesagt? Das tote Opfer? Fehlten die laut Koran erforderlichen acht männlichen Zeugen, die den Vergewaltigungsversuch bestätigen konnten? Wie kann man von Jugendlichen in einer Notwehrsituation verlangen, sich angemessen zu wehren? Dem Komaschläger von Köln, der sein Opfer ohne Not in die Invalidität prügelte, wurden nicht einmal Sozialstunden [15] abverlangt. Auch von missglückten Warnstichen [36] ging das Gericht in diesem Fall nicht aus.

Spürnase Bernd v. S.: Wären es ein Deutscher und türkische Mädels gewesen, gäbs bestimmt ne Belobigung und einen Empfang bei Erdokan.

(Spürnasen: Florian G., Entsatzheerfuehrer und Bernd v. S.)

Like

Komaschläger prügelt wieder

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz,Migrantengewalt,Türkei | Kommentare sind deaktiviert

[15]Kaum zu glauben aber wahr: Dank der Gutmenschlichkeit deutscher Justiz ist der 18-jährige Erdinc S., der im Februar 2007 einen 44-jährigen Mann vor den Augen seiner Kinder grundlos ins Koma und in die Invalidität geprügelt [23] hatte, auf freiem Fuß [10]. Und siehe da, er hat wieder zugeschlagen [37]! An derselben Stelle wie beim letzten Mal. Und wieder landete das Opfer im Krankenhaus.

Das Kölner Amtsgericht hat Haftbefehl gegen den sogenannte „Koma-Schläger“ von Köln, Erdinc S. (18), erlassen. Wie EXPRESS [37] erfuhr, ist Erdinc gegen 11.30 Uhr in Katakomben des Justizpalastes an der Luxemburger Straße gebracht worden. Dort ist er dem Haftrichter vorgeführt worden. Derzeit wird ihm erläutert, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft.

In Justizkreisen geht man davon aus, dass ihm der Haftbefehl in Kürze verkündet und er danach in die JVA Ossendorf gebracht wird. Einer der Verschonungsgründe nach der letzten Gerichtsverhandlung war auch, dass Erdinc’s Freundin ein Kind erwarte und er als Gerüstbauer einen festen Job hat.

Erdinc soll am 23. Juni gegen 22 Uhr auf einen Passanten eingeschlagen haben – völlig ohne Grund. Wieder geschah es an der KVB-Haltestelle in Ostheim, wieder an der Telefonzelle.
Dem Opfer, das nur telefonieren wollte, soll er gedroht haben: „Ich werde dich umbringen und kaputtschlagen.“ Kurz danach schlug Erdinc laut Ermittlungen der Polizei zu, verletzte das Opfer am Auge.

Die Platzwunde musste später genäht werden. Das Opfer erkannte Erdinc laut Haftbefehl (Az. 650 Gs 38/08) auf einer Bildvorlage wieder.

Beim erstem Mal wurde Erdinc S. nicht verurteilt, weil angeblich die „schädlichen Neigungen“ bei dem Täter fehlten. Richter Hans-Werner Riehe hat den listenweise vorbestraften Komaschläger laufen lassen und ihm lediglich ein „Anti-Aggressions-Programm“ verschrieben. Eine gröbere Fehlentscheidung hätte das Gericht in diesem Fall nicht treffen können.

Amtsgerichtssprecher Jürgen Mannebeck verteidigt sich:

„Es war eine positive Prognose, die das Jugendgerichtsgesetz so vorsieht. Dass das schief gehen konnte, war klar. Man hatte gehofft, dass er sich ändert. Aber er kann offenbar nicht mit seinen Agressionen umgehen.“

(Spürnasen: Humphrey, Steve B., BlackBox, vfg, Thomas D., D Mark, vogel, Entsatzheerfuehrer, Eisfee und Bernd)

Like

Sonderrechte für Muslime vor Gericht?

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Dhimmitude,Justiz,Migrantengewalt,Political Correctness | Kommentare sind deaktiviert

MuslimeDas Strafgesetzbuch sieht bei Körperverletzungen, vor allem solchen mit Todesfolge, härtere Strafen vor als bei Vermögensdelikten. Theoretisch – denn die Realität sieht in Deutschland mittlerweile ganz anders aus. Wie in totalitären Staaten wird der gewöhnliche Gewaltverbrecher von der Justiz mit mehr Milde bedacht als der „Staatsfeind“. Und Staatsfeinde sind hierzulande vor allem Steuerhinterzieher. Sie trifft die volle Härte des Gesetzes.

BILD-Kolumnist Nikolaus Fest hat einige Beispiele [38] von Tausenden herausgesucht. Dabei fällt die besondere Milde der Richter auf, wenn die Täter Ahmed, Ali oder Abdullah heißen. Deutsche Täter, denen schon aus grundsätzlichen Erwägungen heraus rechtsextremistische Motive unterstellt werden und die vor Gericht eher selten als Opfer ihrer Kindheit und sonstiger Lebensumstände gesehen werden, haben mit solcher Gnade nicht zu rechnen [39].

Hat der Täter einen (muslimischen) Migrationshintergrund, trifft ihn die volle Milde des Gesetzes sogar dann, wenn er staatliche Gelder betrügerisch erschleicht.

Gegenüber dem schon einmal wegen Sozialbetrugs verurteilten Hamdi T. (48) zeigten sich Hamburger Richter erstaunlich nachsichtig. Der Unternehmer, der trotz Einnahmen von 93.000 Euro noch zusätzliche 12.500 Euro Stütze erschwindelt hatte, wurde lediglich zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt – bei Rückzahlung von 100 Euro pro Monat.

Viele deutsche Gerichte wenden bei ihren Urteilssprüchen längst eine Art „Lex Muslime“ an – das sagt uns Fest allerdings nur zwischen den Zeilen.

PI-Beiträge zum Thema:

» Brett statt Binde – zwei Gerichtsurteile [16]
» Im Namen des Volkes? [40]
» Kölner Richter: Kritik hat unlautere Motive [41]
» Wie erwartet: Milde “Strafen” für Kiez-Schlitzer [42]
» Kölner Komaschläger frei [10]

Like

„Ali“ muss muslimischen Befindlichkeiten weichen

geschrieben von PI am in Belgien,Dhimmitude,Großbritannien,Islam,Islamisierung Europas,Österreich | Kommentare sind deaktiviert

So ähnlich könnte Labrador Ali aussehen, der im Londoner Hochsicherheits- gefängnis Belmarsh seinen Dienst versah. Solange, bis ein Moslem sich durch den Namen beleidigt fühlte. Ali erinnerte den Rechtgläubigen an Allah. Folglich musste Ali gehen. Er arbeitet jetzt im Sheppey-Gefängnis in die Grafschaft Kent.

Dieses und andere Vorfälle der Unterwerfung unter muslimische Befindlichkeiten erfahren wir [43]von Dieter Kleinert aus der Presse. Obwohl Kleinert sehr politisch korrekt bemüht ist, Unterschiede zwischen friedlichen Moslems und gewaltbereiten Islamisten zu betonen – wahrscheinlich Voraussetzung, um in der Presse schreiben zu dürfen – bringt er interessanterweise Fälle von Migrantengewalt in direkten Zusammenhang mit dem Islam.

Da schlägt Erdinc S. aus Ostheim einen Menschen zum Krüppel. Der Jugendrichter Hans-Werner Riehe stellte seine Schuld fest, verhängte aber keine Strafe. Komaschläger Erdinc muss nur ein Anti-Aggressionstraining mitmachen. Selbst der Verteidiger hatte eine härtere, nämlich eine Bewährungsstrafe erbeten. Wenige Tage davor ein „Ehrenmord“ in Hamburg: Ein mehrfach vorbestrafter Scharia-Henker hatte seine Tat angekündigt, die Behörden aber schliefen.

Das ist erstaunlich und extem selten. Ansonsten berichtet er von unglaublichen Vorgängen, mit denen das freie Europa sich einer grausamen, unmenschlichen Ideologie opfert, alles passiert in den letzten Wochen.

Im restlichen Europa gibt es täglich Beispiele dafür, wie im Namen der Toleranz in Europa vor jeder noch so frechen Provokation gekniet wird: Da dürfen zum Beispiel in der britischen Supermarkt-Kette Sainsbury’s dort angestellte muslimische Kassierer sich weigern, den Kunden Schweinefleisch und Alkohol zu verkaufen. Nun gibt es eine weitere Variante: Ein Pärchen wollte dort die „Pille danach“ kaufen. Der muslimische Verkäufer hatte diese zwar, weigerte sich aber unter Hinweis auf seine Islam-Ideologie, diese zu verkaufen. Das sei so vollkommen in Ordnung, ließ das Management von Sainsbury’s mitteilen. Die Gefühle der Angestellten gehen vor den Gefühlen der Kunden. (…) In Birmingham hinderte die Polizei unter Drohungen christliche Prediger daran, auf der Straße für ihren Glauben zu werben und Faltblätter zu verteilen. Sie bezichtigte die Laienprediger des Rassismus.

Der bisherige Gipfelpunkt: In Belgien wird gewählt, die Politiker der beiden großen Parteien wetteifern um die Stimmen der Moslems im Land. Ausgerechnet Philip Heylen von den christlichen Demokraten in Antwerpen schlägt vor, einen Teil der 80 christlichen Kirchen in Antwerpen abzureißen oder gleich Moscheen daraus zu machen. Und noch einmal Belgien: Hier gilt Malika al-Aroud als Terrorverdächtige, die aus ihrer Bewunderung für Osama bin Laden kein Hehl macht. Im Internet fördert sie den Dschihad – und inspiriert eine neue Generation von Frauen, die am Heiligen Krieg teilhaben möchten. Derzeit wird sie von den belgischen Behörden verdächtigt, einen Anschlag in Belgien zu planen – vorläufig ungehindert. (…) Österreich verpasst der Integrationsbeauftragte der Islamischen Glaubensgemeinschaft Al-Rawi einer angesehenen Wissenschaftlerin einen Maulkorb, weil er sie aufgrund eines Klappentextes der Islamophobie verdächtigt. Und kein Politiker regt sich auf.

Natürlich sind nicht alle Moslems gewalttätig. Die meisten vermutlich nicht. Sie sind friedlich, obwohl der Koran anderes vorschreibt. Die sogenannten Islamisten sind die, die sich nach dem richten, wozu sie nach dem Koran verpflichtet sind. Islam und Islamismus trennen und sich auch noch einreden zu wollen, die Islamisten würden ihre Religion missbrauchen, ist Selbstbetrug.

Es gibt keinen moderaten oder nicht-moderaten Islam. Islam ist Islam und damit hat es sich.

Zitat [44] Ministerpäsident der Türkei Recep Tayyip Erdogan

(Spürnase: Bernd v. S.)

Like

Wie erwartet: Milde „Strafen“ für Kiez-Schlitzer

geschrieben von PI am in Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Kiez SchlitzerWie sich die Bilder gleichen: Vor einer Woche [10] berichteten wir über den Freispruch für den Kölner Komaschläger durch den gutmenschlichen Richter Hans-Werner Riehe – jetzt bewiesen auch die Richter der Hamburger Kiez-Schlitzer (wir berichteten) [45], dass sie beim Strafmaß gerne ein Auge zudrücken, wenn es sich bei den Täter um muslimische Migranten handelt.

Die BILD [46] berichtet:

Ihre feige Tat erschütterte ganz Hamburg! Im vergangenen November fielen fünf Jugendliche brutal über Nico Frommann (20, Sohn von Nord-Bezirksamtsleiter Mathias Frommann) und seinen Freund Daniel W. her, stachen mit einem Messer und einer abgebrochenen Flasche auf sie ein. Die Opfer sind für ihr Leben gezeichnet – die Täter kamen jetzt vor Gericht mit einem blauen Auge davon.

Der Richter verurteilte die „Kiez-Schlitzer“ lediglich zu Bewährungsstrafen: Özem N. (18) und Volkan Sabri C. (18) erhielten ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung, Ahmet K. (18) zwei Jahre auf Bewährung.

Lediglich bei den beiden Haupttätern Cem Zafer M. (17) und Peter Z. (17) zeigte das Gericht mehr Härte, brummte ihnen eine strenge „Vorbewährung“ auf. Im Klartext: Wenn sich die beiden in den nächsten sechs Monaten auch nur die kleinste Kleinigkeit zu Schulden kommen lassen, wandern sie für zwei Jahre in den Knast.

Außerdem müssen alle fünf Täter einen Anti-Agressionskurs besuchen und 400 Euro für den Opferfonds der Jugendgerichtshilfe erarbeiten.

Der Vorsitzende Richter zeigte sich geschockt von der Brutalität, mit der die Jugendlichen auf ihre Opfer losgegangen waren: „Alle fünf haben erbarmungslos und ohne jegliche Gefühle gehandelt.“

Dennoch waren ihm die Hände gebunden, musste er die „Kiez-Schlitzer“ nach dem milden Jugendstrafrecht verurteilen. Denn die Täter waren bei der Tat erst 17 oder gerade 18. Hinzu kam: Obwohl die Angeklagten während der Verhandlung taktierten und ihre Schuld herunterspielten, hatten sie Reue gezeigt.

Neben dem Opfer Nico Frommann, dessen Hals auf einer Länge von zehn Zentimetern aufgeschlitzt wurde, saßen die Angehörigen der Angeklagten. Einer machte sich über Nicos schwere Verletzungen lustig und meinete, die Narbe am Hals wäre schon vorher da gewesen.

Es stellt sich einmal mehr die Frage, ob „die Hände der Richter besonders gebunden“, wenn Gewalttäter einen Migrationshintergrund haben. Denn sie trifft regelmäßig die volle Milde des Gesetzes.

Like